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Die
Erfindung betrifft ein absorbierendes Produkt wie beispielsweise
eine Damenbinde, eine Slipeinlage oder einen Inkontinenzpad, mit
einer Längsrichtung
und einer Querrichtung und umfassend eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage, eine
flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage
und einen zwischen den zwei Oberflächenlagen angeordneten Absorptionskörper, wobei
die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage
im Gebrauch dazu gedacht ist, dem Körper einer Trägerin zugewandt
zu sein und wobei das Produkt auch zwei Seitenkanten in seiner Längsrichtung,
eine Vorderkante und eine Hinterkante und einen Vorderabschnitt
und einen Hinterabschnitt aufweist, wobei das Produkt ferner Befestigungsanordnungen
umfasst, die einen Bereich mit einer Klebemittelanbringungseinrichtung umfassen,
die am Körper
einer Trägerin
anzubringen ist.
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STAND DER
TECHNIK
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Die
Herstellung absorbierender Produkte wie beispielsweise Inkontinenzpads,
Damenbinden, Slipeinlagen oder Ähnlichem
ist seit langem bekannt. Derartig absorbierende Produkte werden
im Schrittbereich einer Trägerin
platziert und absorbieren ausgegebene Körperfluide. Damenbinden, Slipeinlagen und
Inkontinenzpads für
geringfügig
inkontinente Personen sind üblicherweise
relativ schmal und können
in einer gewöhnlichen
Unterhose aufgenommen werden. Damit das absorbierende Produkt im
Gebrauch sicher in Stellung verbleibt, ist es üblich, das Produkt mit einer
gewissen Befestigungsanordnung zu versehen, um das Produkt in der
Unterhose zu befestigen. In diesem Zusammenhang ist die herkömmlichste
Art einer Befestigungsanordnung Klebemittel, das verwendet wird,
um das Produkt an der Unterhose anzubringen.
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Ein
Problem absorbierender Produkte, die mit Befestigungsanordnungen
versehen sind, die an der Unterwäsche angebracht
werden, besteht jedoch darin, dass das absorbierende Produkt im
Gebrauch dazu neigt, sich zusammen mit der Unterhose zu bewegen.
Das bedeutet, dass sich das Produkt seitlich bewegen kann oder dass
Spalte zwischen dem Produkt und dem Körper der Trägerin auftreten. Dieser inadäquate Kontakt
zwischen dem Körper
der Trägerin
und dem Produkt kann zu einem Flüssigkeitsausfluss
an der Seite des Produkts führen
oder dazu, dass Flüssigkeit
auf der Oberfläche
des Produkts über
die Kanten des Produkts ausläuft.
Darüber
hinaus kann ein absorbierendes Produkt, das sich im Gebrauch in
Bezug auf den Körper
der Trägerin
bewegt, Anlass zu einem unkomfortablen und unzuverlässigen Empfinden
geben.
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Um
diese Probleme zu lösen,
wurde vorgeschlagen, das absorbierende Produkt mit Klebeflächen zu
versehen, die am Körper
angebracht werden. Im Vergleich mit Produkten, die an der Unterhose
angebracht sind, weist ein solches absorbierendes Produkt mehrere
Vorteile auf. Zum Beispiel ist das absorbierende Produkt in Bezug
auf den Körper während der
gesamten Benutzungsdauer in der gleichen Position angeordnet. Als
Folge ist es möglich, einen
gesteuerten und gut definierten Zielbereich für das ausgegebene Körperfluid
zu erreichen. Das bedeutet, dass dem absorbierenden Produkt eine
Ausgestaltung gegeben werden kann, in der das absorbierende Material
optimal genutzt wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Produkt im
Gebrauch ruht und nicht lose ist und sich in Bezug auf den Körper der Trägerin nicht
anderweitig bewegt, ist das am Körper angebrachte
Produkt ausflusssicherer als ein Produkt, das in der Unterhose angebracht
ist. Darüber hinaus
kann das Produkt nahezu unbemerkt unter einer normalen Unterhose
getragen werden und wenn dies gewünscht wird, kann das Produkt
ohne Unterhose getragen werden.
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Die
Beschreibung der
US 3,906,952 nennt eine
Damenbinde mit sich verjüngenden
Endabschnitten, die einstellbar mit zwei identischen selbstklebenden
Stücken
verbunden sind, die dazu gedacht sind, am Körper einer Trägerin angebracht zu
werden. Die Damenbinde wird dadurch am Träger angelegt, dass die selbstklebenden
Stücke
genau über
dem Genitalbereich und entsprechend über der Spalte zwischen den
Gesäßbacken
am Körper
angebracht werden.
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Ein
Problem eines Produkts gemäß der
US 3,906,952 besteht darin,
dass es sich als eine Folge der Art, in der die selbstklebenden
Stücke
auf der Damenbinde angeordnet sind, als instabil zu tragen anfühlen kann.
Aufgrund der Tatsache, dass das Produkt an nur zwei Anbindungspunkten
am Körper
angebracht ist, besteht das Risiko, dass das Produkt instabil wird
oder sich als Folge der Körperbewegungen
der Trägerin
auf die Seite dreht. Darüber
hinaus besteht das Risiko, dass sich die selbstklebenden Stücke vom
Körper
lösen,
da sie derart auf der Damenbinde angeordnet sind, dass sie im Gebrauch der
Damenbinde einer Punktlast ausgesetzt werden. Ein anderes Problem,
das mit absorbierenden Produkten einhergeht, die mit Befestigungsanordnungen versehen
sind, die am Körper
angebracht werden, besteht darin, dass sie bei der Trägerin ein
unangenehmes Gefühl
verursachen können,
da das Risiko besteht, dass sich eine Befestigungsanordnung in der
Genitalbehaarung verfängt
und dass die Befestigungsanordnungen an der Haut scheuern können.
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Es
ist daher ein absorbierendes Produkt, das am Körper angebracht ist, wünschenswert,
bei dem die Befestigungsanordnungen derart ausgestaltet und auf
dem Produkt angeordnet sind, dass die oben erwähnten Probleme nicht mehr auftreten.
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Ein
weiteres Problem absorbierender Produkte, die mit Befestigungsanordnungen
versehen sind, welche am Körper
angebracht werden, besteht darin, dass sich die Seitenkanten des
Produkts im Gebrauch über
den Flüssigkeitsaufnahmebereich
legen können.
Die Folge davon ist, dass die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage
gegenüber
der Trägerin
freiliegt, was dazu führt,
dass die Absorptionsfähigkeit
des Produkts reduziert wird. Darüber
hinaus führen
nach innen geklappte Seitenkanten zu einem erhöhten Risiko des Kantenausflusses.
Ferner besteht das Risiko, dass das Produkt durch die Muskeln im
Schrittbereich und der Schenkel Kräften ausgesetzt wird, so dass
es zusammengedrückt
wird. Die Folge davon ist, dass das Risiko des Kantenausflusses
zunimmt und sich das Produkt unangenehm anfühlen kann.
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Es
ist daher ein absorbierendes Produkt, das am Körper angebracht ist, wünschenswert,
das derart ausgestaltet ist, dass es im Gebrauch nicht deformiert
wird, z.B. zusammengedrückt
wird oder sich seine Seitenkanten nach innen über den Flüssigkeitsaufnahmebereich legen.
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Ein
absorbierendes Produkt gemäß dem Oberbegriff
von Patentanspruch 1 ist aus der US-A-4,484,919 bekannt.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Mittels
der vorliegenden Erfindung wurde ein absorbierendes Produkt geschaffen,
das dazu gedacht ist, am Körper
einer Trägerin
angebracht zu werden und die oben erwähnten Probleme im Wesentlichen
behebt.
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Ein
Produkt des eingangs erwähnten
Typs, das gemäß der Erfindung
erstellt wurde, ist hauptsächlich
dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt in seiner Form im Wesentlichen
dreieckig ist, und dadurch, dass zwei Befestigungsanordnungen auf
dem Vorderabschnitt des Produkts und eine Befestigungsanordnung
auf dem Hinterabschnitt des Produkts angeordnet sind, wobei die
Befestigungsanordnungen jeweils einen Teil umfassen, der sich in
Form eines Streifens über
den Umfang des Produkts hinaus erstreckt und den Bereich einer Klebemittel-Anbringungseinrichtung
trägt.
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Die
Befestigungsanordnungen des Vorderabschnitts sind geeigneter Weise
in den Bereichen angeordnet, in denen die Seitenkanten des Produkts mit
der Vorderkante des Produkts zusammenlaufen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Befestigungsanordnungen derart angeordnet,
dass sie als ein Fortsatz der Seitenkanten des Produkts angesehen
werden können
und sie weisen vorteilhafter Weise eine gekrümmte Form auf. Bei einer derartigen
Ausführungsform
erstrecken sich die Befestigungsanordnungen auf dem Vorderabschnitt
des Produkts vom Rest des Produkts sowohl in Längsrichtung des Produkts als
auch in seiner Querrichtung weg.
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Die
vorderen Befestigungsanordnungen sind an den Leisten der Trägerin angebracht.
Die Befestigungsanordnung, die auf dem Hinterabschnitt angeordnet
ist, ist am Körper
einer Trägerin
direkt über
der Gesäßbackenspalte
angebracht. Der Vorteil, gemäß der Erfindung
zwei Befestigungsanordnungen auf dem Vorderabschnitt des Produkts
und eine Befestigungsanordnung auf dem Hinterabschnitt des Produkts
anzuordnen, besteht darin, dass das Produkt in Bezug auf den Träger aufgrund
der Tatsache stabilisiert wird, dass das Produkt auseinandergezogen und
gedehnt gehalten wird. Das Risiko, dass das Produkt instabil wird
oder sich auf die Seite dreht, welches besteht, wenn nur zwei Befestigungsanordnungen
an den kurzen Seiten des Produkts in Flucht der Längsmittellinie
des Produkts angeordnet sind, wird somit reduziert.
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Durch
Anordnen der Befestigungsanordnungen gemäß der vorliegenden Erfindung
wird darüber hinaus
die Kraft, die in einem sich in Bewegung befindenden Körper entwickelt
wird, nicht dazu führen, dass
die Befestigungsanordnungen einer Punktlast ausgesetzt werden, was
bedeutet, dass das Risiko, dass das Produkt überdehnt wird oder sich sogar
von der Trägerin
löst, vollständig ausgeschlossen
ist.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
das Risiko, dass sich die Befestigungsanordnungen, die auf dem Vorderabschnitt
des Produkts angeordnet sind, in der Genitalbehaarung verfangen,
klein ist, da diese eine gekrümmte
Form aufweisen, die sich von der Mittellinie des Produkts weg erstreckt,
was bedeutet, dass die Befestigungsanordnungen an den Leisten der
Trägerin
angebracht sind, die in den meisten Fällen haarlos sind.
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Ein
absorbierendes Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung weist geeigneter Weise Seitenkanten auf, die in Richtung
zur Mittellinie, die sich in Längsrichtung
des Produkts erstreckt, gekrümmt sind.
Darüber
hinaus weist das Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung ein Breitenverhältnis
in Querrichtung zwischen dem Vorderabschnitt des Produkts und dem
Hinterabschnitt des Produkts auf, das zwischen 2:1 und 4:1 liegt,
wobei der Hinterabschnitt des Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung
eine Breite aufweist, die 40 mm nicht überschreitet.
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Ein
weiterer Vorteil eines Produkts gemäß der vorliegenden Erfindung
besteht darin, dass sich sagen lässt,
dass es Eigenschaften ähnlich
derer eines Strings aufweist, d.h. dass das Produkt eng am Körper sitzt
und ruht. Dieser Vorteil wird bei der vorliegenden Erfindung durch
die Tatsache erzielt, dass die Form des Produkts und der Befestigungsanordnungen,
die auf dem Produkt angeordnet sind, im Wesentlichen der Kontur
eines Strings folgen. Das Produkt ist somit auslaufsicher, was ein
großer
Vorteil ist, wenn das Produkt eine Binde für den Nachtgebrauch ist. Darüber hinaus
ist ein Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung vollständig
unauffällig
und kann selbst unter sehr eng anliegender Kleidung unsichtbar getragen
werden.
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Ein
Produkt gemäß der vorliegenden
Erfindung ist derart ausgestaltet, dass es im Gebrauch nicht zwischen
den Schenkeln der Trägerin
zusammengedrückt
wird. Als eine Folge wird das Risiko eines Ausflusses über die
Seitenkanten reduziert. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird darüber
hinaus der zur Verfügung
stehende Absorptionsbereich des Produkts nicht beeinträchtigt,
da kein Risiko besteht, dass das Produkt zusammengedrückt wird
oder dass sich die Seitenkanten des Produkts durch die Schenkel
der Trägerin
als Folge von Körperbewegungen der
Trägerin
nach innen über
den Absorptionsbereich legen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung sind die Befestigungsanordnungen vollständig oder
teilweise elastisch.
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Dies
zusammen mit der Tatsache, dass die Befestigungsanordnungen, die
oft im Produkt angeordnet sind, separat auf dem Produkt angeordnet werden
können
oder vorragende Abschnitte einer oder beider Oberflächenlagen
bilden, bedeutet dass es möglich
ist, das Produkt an unterschiedliche Gebrauchssituationen anzupassen.
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Die
Oberflächenlagen
eines Produkts des eingangs erwähnten
Typs, das gemäß der Erfindung gestaltet
wurde, müssen
selbstverständlich
nicht separate Materiallagen umfassen, sondern diese Lagen können integral
mit dem Absorptionskörper
ausgestattet sein. Zum Beispiel kann der Absorptionskörper aus
einem Schaumstoff mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Haut
auf einer seiner Oberflächen
stehen. Entsprechend kann die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage
eine integrierte Oberfläche
des Absorptionskörpers
sein.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beispielhaften Ausführungsformen,
die in den begleitenden Zeichnungen dargestellt sind, genauer erläutert, in
denen:
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1 eine
Draufsicht einer Damenbinde gemäß der Erfindung,
gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu gedacht
ist, zur Trägerin
zu weisen, zeigt.
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2 einen
Schnitt entlang der Linie II-II durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung
aus 1 zeigt,
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3 eine
Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Seite, die dazu gedacht ist, im Gebrauch
der Damenbinde zur Trägerin
zu weisen, zeigt,
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4a einen
Schnitt entlang der Linie IV-IV durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung
aus 3 zeigt,
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4b einen
Schnitt entlang der Linie IV-IV durch die Damenbinde und eine Befestigungsanordnung
zeigt, wobei eine alternative Ausführungsform der Damenbinde aus 3 dargestellt
ist,
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5 eine
Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu
gedacht ist, zur Trägerin
zu weisen, zeigt,
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6 eine
Damenbinde gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde
dazu gedacht ist, zur Trägerin
zu weisen, zeigt, und
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7 eine
Draufsicht einer Damenbinde gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde dazu
gedacht ist, zur Trägerin
zu weisen, zeigt.
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GENAUE BESCHREIBUNG
DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die 1 und 2 zeigen
eine Damenbinde 101, die in ihrer Form im Wesentlichen
dreieckig ist und eine Längsrichtung
und eine Querrichtung aufweist. Die Damenbinde 101 umfasst
eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102,
die auf der Seite der Damenbinde 101 angeordnet ist, die
im Gebrauch dazu gedacht ist, zur Trägerin zu weisen, eine flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103,
die auf der Seite der Damenbinde 101 angeordnet ist, die im
Gebrauch dazu gedacht ist, von der Trägerin wegzuweisen und einen
Absorptionskörper 104,
der zwischen den zwei Oberflächenlagen 102, 103 eingeschlossen
ist. Die Damenbinde 101 kann eben oder profiliert sein
und sie kann auch eine Formgebungseinrichtung (in den 1 und 2 nicht
dargestellt) umfassen. Die Damenbinde 101 weist ferner
zwei Seitenkanten 105, 106, zwei kurze Seiten,
die die Vorderkante 107 und entsprechend die Hinterkante 108 der
Damenbinde 101 bilden, einen Vorderabschnitt 109 und
einen Hinterabschnitt 110, wobei der Hinterabschnitt 110 merklich
schmäler
ist als der Vorderabschnitt 109, auf. Die Damenbinde 101 weist
ferner eine Mittellinie 111 auf, die sich in Längsrichtung erstreckt.
Längsmittellinie 111 bedeutet
eine Linie, die sich in Längsrichtung
der Damenbinde 101 erstreckt und von den Seitenkanten 105, 106 der
Damenbinde 101 gleich beabstandet ist. Die Seitenkanten 105, 106,
die sich im Wesentlichen in Längsrichtung
der Damenbinde 101 erstrecken, weisen eine Krümmung auf,
die derart ausgestaltet ist, dass sich die Seitenkanten nach innen
zur Längsmittellinie 101 der
Damenbinde krümmen.
Im Hinterabschnitt 110 laufen die Seitenkanten 105, 106 in
einer abgerundeten Hinterkante 108 zusammen. Im Vorderabschnitt 109 laufen
die Seitenkanten 105, 106 in einer im Wesentlichen
gekrümmten
Vorderkante 107 zusammen. Die Damenbinde weist ferner eine
Mittellinie 112 auf, die sich in Querrichtung erstreckt.
Quermittellinie 112 bedeutet eine Linie, die sich in Querrichtung
der Damenbinde 101 erstreckt und die von den Kanten 107, 108 der
Damenbinde 101 gleich beabstandet ist.
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Damit
sich die Damenbinde 101 im Gebrauch nicht so weit nach
hinten erstreckt, dass sie deutlich sichtbar wird, wenn sie zusammen
mit einem String oder unter eng sitzender Kleidung getragen wird,
sollte der Hinterabschnitt 110 der Damenbinde 101 geeigneter
Weise eine Länge
zwischen 30 mm und 90 mm aufweisen. Der Vorderabschnitt 109 sollte geeigneter
Weise eine Länge
zwischen 60 und 170 mm aufweisen. Die gesamte Länge des Produkts beträgt geeigneter
Weise 140 bis 160 mm und ist vorzugsweise nicht größer als
200 mm, so dass es auch in Strings mit perforierten Vorderteilen
passt. Der Übergang
zwischen dem Hinterabschnitt 110 und dem Vorderabschnitt 109 erfolgt
selbstverständlich nicht
an einer ausgeprägten
Grenze. Darüber
hinaus müssen
der Hinterabschnitt 110 und der Vorderabschnitt 109 die
Damenbinde 101 nicht notwendigerweise in zwei Teile gleicher
Länge unterteilen.
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Die
Damenbinde 101 umfasst ferner drei Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c,
die dazu gedacht sind, am Körper
der Trägerin
angebracht zu werden. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c bestehen
aus drei Materialstreifen, die jeweils einen vorderen streifenförmigen Teil 114a, 114b, 114c und
einen hinteren Teil 115a, 115b, 115c aufweisen.
In diesem Zusammenhang bezeichnet Vorderteil 114a, 114b, 114c den
Teil der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c,
der sich vom Umfang der Damenbinde 101 und weg vom Rest
der Damenbinde 101 erstreckt. Folglich bezeichnet Hinterteil 115a, 115b, 115c den
Teil der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c,
der auf der Damenbinde 101 angeordnet ist. Darüber hinaus
weist die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c zwei
kurze Seiten 116a, 116b, 116c; 117a, 117b, 117c und
zwei lange Seiten 118a, 118b, 118c; 119a, 119b, 119c auf.
Die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c umfasst einen
Bereich einer Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c,
die auf der Seite der Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c angeordnet
ist, die im Gebrauch dem Körper
der Trägerin
zugewandt sein wird. Die Anbringungseinrichtung kann aus einem Haftklebemittel
oder einem anderen Mittel bestehen, das dem Fachmann bekannt ist.
Der Bereich der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c ist
auf dem Vorderteil 114a, 114b, 114c in
einem Abstand von den Seiten 116a, 116b, 116c, 118a, 118b, 118c; 119a, 119b, 119c der
Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c angeordnet.
Eine derartige Positionierung der Anbringungseinrichtung gestaltet
es einfacher, die Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c vom
Körper
zu lösen,
da es auf diese Art und Weise möglich
ist, einen Abschnitt zu greifen, der keine Anbringungseinrichtung
aufweist. Die Größe des Bereichs
der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c sollte
derart ausgestaltet sein, dass eine adäquat sichere Befestigung erzielt
wird, ohne übermäßigen Gebrauch
der Anbringungseinrichtung. Es ist geeignet, wenn die Breite und
Länge des
Bereichs der Anbringungseinrichtung 120a, 120b, 120c 25
mm nicht überschreitet.
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Zwei
der Befestigungsanordnungen 113a, 113b sind auf
dem Vorderabschnitt 109 der Damenbinde 101 angeordnet
und zwar in dem Bereich, in dem die Seitenkanten 105, 106 auf
die Vorderkante 107 treffen. Wie es aus 1 ersichtlich
ist, weisen die Befestigungsanordnungen 113a, 113b eine
im Wesentlichen gekrümmte
Form auf. Auch ist aus dieser Figur ersichtlich, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b derart
angeordnet sind, dass sie sich im Fortsatz der im Wesentlichen gekrümmten Seitenkanten 105, 106 und
im Wesentlichen vom Rest der Damenbinde 101 weg erstrecken.
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Die
Befestigungsanordnung 113a, 113b sollte geeigneter
Weise eine maximale Breite von 30 mm, vorzugsweise 10–20 mm,
haben und ihr Vorderteil 114a, 114b sollte geeigneter
Weise eine Länge von
wenigstens 20 mm aufweisen.
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Aufgrund
der Tatsache, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b gekrümmt sind,
ist das Risiko reduziert, dass diese während dem Befestigen am Körper im
Bereich der Leisten verkrumpeln und aufgrund von Scheuern Unannehmlichkeiten verursachen.
Bei einer derartigen Ausgestaltung ist ferner das Risiko reduziert,
dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b im
Gebrauch verkrumpeln.
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Die
Befestigungsanordnung 113c, die an der Hinterkante 108 der
Damenbinde 101 angeordnet ist, erstreckt sich im imaginärem Fortsatz
der Längsmittellinie 111 vom
Rest der Damenbinde 101 weg (siehe 1). Die
Befestigungsanordnung 113c ist von den Seitenkanten 105, 106 gleich
beabstandet angeordnet. Wie es aus 1 ersichtlich
ist, ist die Befestigungsanordnung 113c in ihrer Form rechteckig
mit einer maximalen Breite von 30 mm, vorzugsweise 15–25 mm.
Der Vorderteil 114c der Befestigungsanordnung 113c sollte
geeigneter Weise eine Länge von
wenigstens 50 mm aufweisen.
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Um
eine sichere und komfortable Befestigung der Binde 101 zu
sichern, ist es vorteilhaft, wenn die Länge 1 aus 1 470±50 mm
beträgt.
Die Länge
des vorderen streifenförmigen
Teils 115a, 115b, 115c der Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c sollte
daher gemäß der Länge des
Produkts dimensioniert sein.
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Es
ist möglich,
den Vorderteil 114c der Befestigungsanordnung 113c in
einem Bereich, der die kurze Seite 116c umfasst, derart
zu gestalten, dass sie in der Form z.B. eines umgekehrten gleichschenkligen
Dreiecks oder Tropfens (nicht dargestellt) endet. In diesem Zusammenhang
wird die kurze Seite 116c der Befestigungsanordnung 113c die Basis
des Dreiecks oder das abgerundete Ende des Tropfens bilden. Die "spitzen" Enden des Dreiecks und
des Tropfens werden derart abgeschnitten, dass die Breite des verbleibenden
Teils der "Spitze" der Breite des verbleibenden
Vorderteils 114c entspricht. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b,
die auf der Vorderkante 107 angeordnet sind, können selbstverständlich auf ähnliche
Art und Weise ausgestaltet sein. Derartige Formen können geeignet
sein, wenn aufgrund der Größe des Produkts
ein größerer Anbringungsbereich
erwünscht
ist. Sie können
auch geeignet sein, wenn die Damenbinde zusammen mit einem String
verwendet wird, weil moderne Strings einen Tuchabschnitt aufweisen,
der sich vom hinteren Band nach unten zur Gesäßbackenspalte verjüngt und
direkt über
der Gesäßbackenspalte
die Form eines Riemens (Engl.: string) annimmt.
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Um
mit den (nicht dargestellten) Formen, wie sie oben beschrieben wurden,
eine sichere Befestigung am Körper
zu erzielen, können
einer oder mehrere Bereiche der Anbringungseinrichtung auf geeignete
Art und Weise angeordnet sein. Die Bereiche der Anbringungseinrichtung
sollten jedoch in einem Abstand vom Umfang der Befestigungsanordnung auf ähnliche
Art und Weise wie die in Verbindung mit 1 beschriebene
angeordnet sein.
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Es
ist selbstverständlich
auch aus rein ästhetischen
Gründen
möglich,
das Ende des Vorderteils 114a, 114b, 114c als
eine Blume oder Ähnliches
auszugestalten.
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Die
Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c können aus
einem Vliesstoff oder einem anderen textilen Material, das gestrickt,
gewebt, geflochten oder gehäkelt
sein kann, bestehen. Auch können Kunststoffe
verwendet werden. Aus Gründen
des Komforts sind letztere jedoch weniger bevorzugt. Es ist auch
möglich,
die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c derart
zu gestalten, dass sie vollständig
oder teilweise elastisch sind. In diesem Zusammenhang können elastische Einrichtungen
wie z.B. Fäden
oder Bänder
entlang der gesamten Befestigungsanordnung 113a, 113b, 113c oder
Teilen davon angeordnet werden. Alternativ können die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c vollständig oder
teilweise aus einem elastischen Material, z.B. einem elastischen
Vliesstoff, bestehen.
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2 zeigt
einen Querschnitt durch die Damenbinde 101 und die Befestigungsanordnung 113c entlang
der Linie II-II. Wie es aus 2 ersichtlich
ist, weist die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 im
Wesentlichen die gleiche Form auf wie der Absorptionskörper 104.
Die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 ist
ebenfalls gleich wie der Absorptionskörper 104 geformt.
Die flüssigkeitsdurchlässige. Oberflächenlage 102,
die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 und
der Absorptionskörper 104 sind
auf herkömmliche
Art und Weise miteinander verbunden, z.B. durch eine Verbindung
entlang der Kanten 105, 106, 107, 108 der
Damenbinde, durch Kleben oder Schweißen unter Verwendung von Ultraschall.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 ist
von herkömmlicher
Art und kann daher aus einem beliebigen flüssigkeitsdurchlässigen Material bestehen,
das zu diesem Zweck geeignet ist. Beispiele derartiger Materialien
sind verschiedenartige dünne
Vliesstoffe, perforierte Kunststofffolien, Netzmaterial, flüssigkeitsdurchlässige Schaumstoffe
oder Ähnliches.
Die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenlage 102 kann
aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Materialien gebildet sein,
die in unterschiedlichen Bereichen angeordnet sein können, um
unterschiedliche Funktionen der Oberflächenlage bereitzustellen.
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Die
Flüssigkeit
blockierende Oberflächenlage 103 besteht
geeigneter Weise z.B. aus einer Kunststofffolie, einem hydrophoben
Vliesstoff oder einem Vliesstoff, der mit Kunstharz oder einem anderen
flüssigkeitsundurchlässigen Material
beschichtet ist oder auch einem anderen Material, das zu diesem Zweck
geeignet ist.
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Der
Absorptionskörper 104 kann
sein, was als ein luftgelegter Zellulosekörper bekannt ist oder er kann
aus einem beliebigen geeigneten Absorptionsmaterial gebildet sein.
Superabsorbentien sind ein derartiges geeignetes Absorptionsmaterial,
weil der zur Verfügung
stehende Absorptionsraum klein ist und Superabsorbentien eine größere Absorptionsfähigkeit
pro Flächeneinheit
oder Masse aufweisen.
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Andere
geeignete Absorptionsmaterialien zur Verwendung in dem Absorptionskörper 104 sind z.B.
Zellulose-Fluff-Faserstoff, absorbierende verbundene Faserlagen,
Tissue-Lagen, absorbierender Schaumstoff oder Ähnliches. Der Absorptionskörper kann
auch superabsorbierende Polymere enthalten, d.h. Polymere mit der
Fähigkeit,
mehrmals ihr Eigengewicht an Flüssigkeit
zu absorbieren, während
sie ein Flüssigkeit
enthaltendes Gel bilden. Superabsorbentien liegen üblicherweise
in Form von Partikeln, Flocken, Fasern, Granulaten oder Ähnlichem
vor. Das superabsorbierende Material kann an sich oder zusammen
mit einem anderen Absorptionsmaterial verwendet werden.
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Aus 2 ist
weiter ersichtlich, dass die Befestigungsanordnung 113c auf
der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 auf
der Seite angeordnet ist, die im Gebrauch von der Trägerin wegweisen
wird. 2 zeigt auch, dass sich der Hinterteil 115c der
Befestigungsanordnung 113c entlang der Mittellinie 111 in
Richtung der Quermittellinie 112 der Damenbinde 101 erstreckt.
Der Hinterteil 115c ist geeigneter Weise derart auf der
Damenbinde 101 angeordnet, dass eine sichere Fixierung
erzielt wird. Die Befestigungsanordnung 113c und die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 103 sind
geeigneter Weise auf herkömmliche
Art und Weise, z.B. durch Kleben, Nähen oder durch Schweißen unter Verwendung
von Wärme
oder Ultraschall miteinander verbunden. Die Befestigungsanordnungen 113a, 113b sind
in einer entsprechenden Art und Weise an der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 befestigt.
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Es
ist auch möglich,
die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c auf
der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 103 zu
befestigen, die im Gebrauch zur Trägerin weist. Stattdessen ist
es selbstverständlich
möglich,
die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c an
der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 zu
fixieren. Dies ist jedoch als weniger vorteilhaft anzusehen, weil
eine derartige Befestigung einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit
der Damenbinde 101 haben würde. Sind die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c darüber hinaus
auf der Seite der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 angebracht,
die im Gebrauch zur Trägerin
weist, besteht das Risiko, dass die Damenbinde 101 an der Haut
der Trägerin
scheuert, was zu einer Damenbinde 101 führen würde, die sich unkomfortabel
zu tragen anfühlt.
Eine Lösung
der Probleme, die in dem Fall auftreten, dass die Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c an
der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 102 angebracht
sind, besteht darin, dass der Hinterteil 115a, 115b, 115c derart
ausgestaltet wird, dass er sich nicht weiter in die Damenbinde hinein
erstreckt als die Breite der Verbindung, die die Oberflächenlagen 102 und 103 und
den Absorptionskörper 104 miteinander
verbindet. Im Falle schmaler Verbindungen kann auch dies jedoch
nicht als vorteilhafte Ausführungsform
angesehen werden, weil die sichere Befestigung der Befestigungsanordnungen 113a, 113b, 113c nicht
immer garantiert werden kann.
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3 zeigt
eine Damenbinde 301 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Die Figur zeigt diagrammartig eine Draufsicht der
Damenbinde 301, gesehen von der Seite, die im Gebrauch
der Damenbinde 301 dazu gedacht ist, zur Trägerin zu
weisen. Auf ähnliche
Art und Weise wie die Damenbinde 101, die in 1 und 2 beschrieben
ist, umfasst die Damenbinde 301 einen Absorptionskörper 304,
der zwischen einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302 und
einer flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 303 eingeschlossen
ist. Die Oberflächenlagen 302, 303 weisen
im Wesentlichen die gleiche Form auf, haben jedoch eine geringfügig größere planare
Erstreckung als der Absorptionskörper 304.
Die Oberflächenlagen 302, 303 erstrecken
sich daher eine gewisse Strecke über
die Kanten des Absorptionskörpers 304 hinaus,
an denen sie auf herkömmliche
Art und Weise, z.B. durch Kleben, Nähen oder Schweißen unter
Verwendung von Wärme
oder Ultraschall, miteinander verbunden sind und Hüllenkanten 321, 322, 323, 324 bilden.
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Eine
alternative Ausführungsform
der Erfindung ist in 4a dargestellt, die einen Schnitt
durch die Damenbinde 301 und eine Befestigungsanordnung 313c entlang
der Linie IV-IV zeigt. Die Befestigungsanordnung 313c,
die auf dem Hinterabschnitt 310 der Damenbinde angeordnet
ist, bildet einen vorspringenden Abschnitt der Hüllenkante 324, wobei der
Abschnitt in einer imaginären
Fortsetzung der Längsmittellinie 311 und
von den Seitenkanten 305, 306 gleich beabstandet
angeordnet ist. In diesem Zusammenhang geht die Hüllenkante 324 kontinuierlich in
die Seiten 316c, 318c, 319c der Befestigungsanordnung 313c über (siehe 3).
Auf eine ähnliche Art
und Weise wie die Befestigungsanordnung 113c, die in Verbindung
mit den 1 und 2 beschrieben
wurde, umfasst die Befestigungsanordnung 313c einen Bereich
der Anbringungseinrichtung 320c, der auf eine Art und Weise
entsprechend der, wie sie in Verbindung mit den 1 und 2 beschrieben
wurde, angeordnet ist.
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Aus 3 ist
ferner ersichtlich, dass zwei Befestigungsanordnungen 313a, 313b auf
dem Vorderabschnitt 309 der Binde 301 angeordnet
sind. In diesem Zusammenhang bilden die Befestigungsanordnungen 313a, 313b vorspringende
Abschnitte der längslaufenden
Hüllenkanten 321, 322 in
dem Bereich zwischen den Hüllenkanten 321, 322 und
der Hüllenkante 323.
In diesem Zusammenhang gehen die Hüllenkanten 321, 322, 323 kontinuierlich
in die Seiten 316a, 318a, 319a; 316a, 318b, 319b der
Befestigungsanordnung 313a, 313b über. Wie
es aus 3 ersichtlich ist, werden sich die Befestigungsanordnungen 313a, 313b im
Fortsatz der im Wesentlichen gekrümmten Seitenkanten 305, 306 und
im Wesentlichen von dem Rest der Damenbinde 301 weg erstrecken.
Ein Bereich der Anbringungseinrichtung 320a, 320b ist
auf eine Art entsprechend der wie sie im Zusammenhang mit den 1 und 2 beschrieben
wurde, auf den Befestigungsanordnungen 313a, 313b angeordnet.
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Eine
weitere alternative Ausführungsform der
Erfindung ist in 4b dargestellt, die einen Schnitt
durch eine Damenbinde 301' und
eine Befestigungsanordnung 313c' entlang der Linie IV'-IV' zeigt. Was die Damenbinde 301' von der in 4a beschriebenen
unterscheidet, ist dass die Befestigungsanordnung 313c' einen vorspringenden
Abschnitt nur der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302 bildet.
Auf entsprechende Art und Weise bilden die Befestigungsanordnungen 313a', 313b' vorspringende
Abschnitte nur der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 302.
Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen 320a', 320b', 320c' sind auf eine
Art entsprechend der in Verbindung mit 4a beschriebenen
auf den Befestigungsanordnungen 313a', 313b', 313c' angeordnet.
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Die
in 4b dargestellte Ausführungsform ist vorteilhafter
als die in 4a dargestellte. Dies ist dadurch
begründet,
dass die Befestigungsanordnung 313c' in 4b keine
flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage
auf der Seite aufweisen muss, die im Gebrauch von der Trägerin wegweist.
Das Risiko, das sich im Bereich, in dem die Befestigungsanordnung 313c' aufgebracht
ist, Feuchtigkeit auf der Haut der Trägerin bildet und somit das
Risiko, dass die Befestigungsanordnung 313c' an der Haut scheuert, ist reduziert.
Daraus folgt, dass eine Ausführungsform, bei
der die Befestigungsanordnungen vorspringende Abschnitte der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage
(in der Figur nicht dargestellt) eine mögliche aber weniger bevorzugte
Ausführungsform
ist.
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Bilden
die Befestigungsanordnungen vorspringende Abschnitte einer Oberflächenlage,
die aus einem Vliesstoff besteht, können die Befestigungsanordnungen
eine gewisse Elastizität aufweisen.
Dies kann dadurch bewirkt werden, dass die Fasern in der Oberflächenlage
in der gleichen Richtung ausgerichtet werden, vorzugsweise in der
Querrichtung des Produkts.
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Die
in den 3, 4a und 4b beschriebenen
Ausführungsformen
sind aus dem Gesichtspunkt der Prozesssteuerung vorteilhaft, weil
die Befestigungsanordnungen aus dem gleichen Materialstück wie die
Oberflächenlagen
geschnitten werden. Andererseits bietet die in Bezug auf die 1 und 2 beschriebene
Ausführungsform
eine größere Freiheit
im Sinne der Materialwahl für
die verschiedenartigen Befestigungsanordnungen, weil sie separat
an einer der Oberflächenlagen
befestigt werden.
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Eine
andere mögliche
Ausführungsform
der Erfindung ist in 5 dargestellt. 5 zeigt
diagrammartig eine Draufsicht einer Damenbinde 501 gesehen
von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde 501 dazu
gedacht ist, zur Trägerin
zu weisen. Die Damenbinde 501 kann z.B. von der Art sein,
wie sie in 1 dargestellt ist. Was die Damenbinde 501 von
der in 1 dargestellten unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 513a, 513b,
die auf dem Vorderabschnitt 509 angeordnet sind, vorspringende
Abschnitte wenigstens einer Oberflächenlage 502, 503 bilden
und zwar auf ähnliche
Art und Weise, wie es in Verbindung mit den 3, 4a und 4b beschrieben
wurde. Darüber
hinaus ist die Befestigungsanordnung 513c, die auf dem
Hinterabschnitt 510 angeordnet ist und auf eine Art entsprechend
der wie sie in Verbindung mit 1 beschrieben
wurde, befestig ist, mit einer elastischen Einrichtung versehen.
Durch Versehen der Befestigungsanordnung 513c mit einer
elastischen Einrichtung wird eine flexiblere Anpassung an die Körperbewegungen erzielt.
Die elastische Einrichtung kann aus Fäden oder Bändern bestehen. Alternativ
kann ein elastischer Vliesstoff verwendet werden. Die elastische Einrichtung
kann selbstverständlich
derart angeordnet sein, dass die Befestigungsanordnung 513c nur teilweise
elastisch ist (in der Figur nicht dargestellt). Die Bereiche der
Anbringungseinrichtungen 520a, 520b, 520c sind
auf den Befestigungsanordnungen 513a, 513b, 513c auf
eine Art und Weise entsprechend zu der, wie sie in Verbindung mit 4a beschrieben
wurde, angeordnet.
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6 zeigt
eine andere mögliche
Ausführungsform
der Erfindung. Die Figur zeigt diagrammartig eine Draufsicht einer
Damenbinde 601 z.B. des Typs, wie sie in 1 dargestellt
ist, gesehen von der Seite, die im Gebrauch der Damenbinde 601 dazu
gedacht ist, zur Trägerin
zu weisen. Was die Damenbinde 601 von der in 1 dargestellten
unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 613a, 613b, 613c vorspringende
Abschnitte eines separaten Stücks 625 bilden,
das dazu gedacht ist, an der Damenbinde 601 befestigt zu
werden. Das Stück 625 ist
im Wesentlichen geformt wie der Buchstabe Y, wobei die Befestigungsanordnungen 613a, 613b,
die auf dem Vorderabschnitt 609 angeordnet sind, die oberen
Schenkel des Y bildet und die Befestigungsanordnung 613c,
die auf dem Hinterabschnitt 610 angeordnet ist, den unteren
Schenkel des Y bilden. Das Stück 625 ist
vorzugsweise an der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 603 befestigt. 6 zeigt
einen Fall, in dem das Stück 625 an
der Seite der flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 603 befestigt
ist, die im Gebrauch von der Trägerin wegweist.
Das Stück 625 und
die flüssigkeitsundurchlässige Oberflächenlage 603 sind
auf herkömmliche
Art und Weise miteinander verbunden, z.B. durch Verkleben, Vernähen oder
Verschweißen unter
Verwendung von Wärme
oder Ultraschall. Es ist selbstverständlich auch möglich, das
Stück 625 an der
flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 602 zu
befestigen, aber dies ist als weniger vorteilhaft anzusehen, da
dies einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit
der Damenbinde 601 haben würde.
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Die
Bereiche der Anbringungseinrichtungen 620a, 620b, 620c sind
auf eine Art auf den Befestigungsanordnungen 613a, 613b, 613c entsprechend der
wie sie in Bezug auf 1 beschrieben wurde, angeordnet.
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7 zeigt
diagrammartig eine Draufsicht einer Damenbinde 701, gesehen
von der Seite, die im Gebrauch dazu gedacht ist, der Trägerin zugewandt
zu sein. Die Damenbinde 701, die in 7 dargestellt
ist, kann z.B. von der Art sein, wie sie in 1 dargestellt
ist. Was die Damenbinde 701 von der in 1 dargestellten
unterscheidet ist, dass die Befestigungsanordnungen 713a, 713b,
die auf dem Vorderabschnitt 709 angeordnet sind, vorspringende Abschnitte
eines streifenförmigen
Stücks 726 bilden, das
auf dem Vorderabschnitt 709 der Damenbinde 701 parallel
zur Quermittellinie 712 angeordnet ist. Das streifenförmige Stück 726 kann
gerade oder gekrümmte
lange Seiten aufweisen. Das streifenförmige Stück 726 ist auf der
flüssigkeitsundurchlässigen Oberflächenlage 703 angeordnet.
In diesem Zusammenhang ist das streifenförmige Stück 726 derart angeordnet,
dass sich die Befestigungsanordnungen 713a, 713b im
Wesentlichen im Fortsatz der Längsseitenkanten 705, 706 vom
Rest der Damenbinde 701 weg erstrecken werden. Dies wird
aufgrund der Tatsache bewirkt, dass das streifenförmige Stück 726 beim
Befestigen an der Oberflächenlage 703 im
Bereich innerhalb der Seitenkanten 705, 706 gefaltet wird,
so dass der Vorderteil 714a, 714b nach oben in Richtung
der Vorderkante 707 gefaltet ist. Verglichen mit der Ausführungsform,
wie sie in den 1 und 2 beschrieben
wurde, führt
die Ausführungsform in 7 zu
einer vereinfachten Herstellung der Damenbinde 701 und
reduziert ferner die Materialverschwendung im Falle einer Querproduktion
der Damenbinde 701. Es ist selbstverständlich auch möglich, das
streifenförmige
Stück 726 an
der flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenlage 702 zu
befestigen, aber dies ist als weniger vorteilhaft anzusehen, weil
dies einen negativen Effekt auf die Flüssigkeitsaufnahmefähigkeit
der Damenbinde 701 haben würde.
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Die
Befestigungsanordnung 713c, die auf dem Hinterabschnitt 710 angeordnet
ist, ist auf eine Art und Weise entsprechend der wie sie in Verbindung
mit 1 beschrieben wurde, befestigt. Die Bereiche der
Anbringungseinrichtungen 720a, 720b, 720c sind
auf eine Art entsprechend der in Verbindung mit 1 beschriebenen
auf den Befestigungsanordnungen 713a, 713b, 713c angeordnet.
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Vor
der Verwendung der in den Figuren dargestellten Damenbinden sind
die Bereiche der Anbringungseinrichtungen geeigneter Weise auf herkömmliche
Art und Weise geschützt,
z.B. dadurch, dass sie durch eine Schutzschicht aus Papier oder Kunststoff
bedeckt sind, die mit Silikon behandelt oder geprägt wurden,
damit sie entfernbar sind, wenn die Damenbinden zu benutzen sind.
Die Bereiche der Anbringungseinrichtungen können selbstverständlich mit
einem anderen geeigneten Schutz bedeckt sein, der leicht zu entfernen
ist.
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Die
Erfindung ist nicht als auf die obigen Ausführungsformen begrenzt anzusehen.
Diese sind lediglich dazu gedacht, die Erfindung zu beschreiben.
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Es
ist möglich,
die Eigenschaften unterschiedlicher Ausführungsformen, insbesondere
unterschiedliche Arten, die Befestigungsanordnungen auf dem Produkt
anzuordnen, innerhalb des Umfangs der Erfindung miteinander zu kombinieren.
Siehe z.B. 1, 3, 6 und 7.
Darüber
hinaus kann das Ende des vorderen streifenförmigen Teils der Befestigungsanordnung
im Bereich der kurzen Seite selbstverständlich für jede der Befestigungsanordnungen
unabhängig
ausgestaltet sein. Vergleiche diesbezüglich die zuvor beschriebene dreieckige
oder tropfenförmige
Form. Es ist selbstverständlich
auch möglich,
die Befestigungsanordnungen einzeln auszugestalten, so dass eine,
zwei oder alle drei vollständig
oder teilweise elastisch oder unelastisch sind. Darüber hinaus
weisen die Damenbinden in 1 und 3 eine
unterschiedliche Ausgestaltung auf, um die Möglichkeit von Variationen innerhalb
des Umfangs der Erfindung darzustellen. Innerhalb des Umfangs der
Erfindung sind selbstverständlich
andere Formen der Damenbinde möglich,
vorausgesetzt, die Damenbinde weist einen sehr schmalen Hinterabschnitt
und einen relativ breiten Vorderabschnitt auf.
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Obwohl
die Erfindung in Verbindung mit einer Damenbinde beschrieben wurde,
ist es selbstverständlich
auch möglich,
die Erfindung auf eine Slipeinlage oder ein Inkontinenzpad zu übertragen.