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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Langlaufschibindung für einen
Schuh, dessen Sohle im vorderen Teil des Schuhs mit zwei parallelen
Querstegen versehen ist, mit einem Bindungsgehäuse, auf welchem Mittel zum
Halten des vorderen Stegs montiert sind, mit einem beweglichen Riegel
und einem Hebel zu dessen Betätigung,
mit einem Schwingarm, der gelenkig auf dem Gehäuse angebracht ist und in einem
Haken endet, der sich auf dem hinteren Steg des Schuhs einhakt,
wobei dieser Schwingarm von wenigstens einer Zugfeder beaufschlagt
wird und eine Rampe für
den Eingriff des hinteren Stegs hat, mit einem Anschlag, der den
Schwingarm in einer Position hält,
welche beim Einstieg des Schuhs in die Bindung das Einhaken des
Hakens des Schwingarm am hinteren Steg erlaubt, wobei die Feder
das Anheben des Schuhs durch eine Drehung um den hinteren Steg erlaubt,
wodurch Energie gespeichert wird, die in Form einer elastischen
Rückstellung
des Schis gegen den Schuh zurückgegeben
wird.
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Eine
derartige Bindung ist aus dem Dokument EP-A-0 768 103 bekannt. Sie
begünstigt
den Vorschub beim Gleitschritt, wobei die in der Feder gespeicherte
Energie einen Schub auf den Schi bewirkt. Sie gewährleistet
auch die Rückbewegung
des Schi gegen den Schuh, wenn der Schlittschuhläufer- oder Skatingschritt in
der sogenannten Rückphase
praktiziert wird und der Schi vom Boden angehoben wird und sich
schräg
zur allgemeinen Laufrichtung erstreckt, bevor er senkrecht zur effektiven
Laufrichtung wieder nach vorn zurückgeführt wird.
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Bei
dieser Bindung ist der Schwingarm am Bindungsgehäuse hinter seinem Einhakpunkt,
das heisst in Richtung der Ferse des Schi, angelenkt, und seine
Feder ist ihrerseits am Bindungskörper an einem Punkt angelenkt,
der hinter dem Gelenk liegt. Der den Riegel betätigende Hebel, der im vorderen Teil
des Bindungskörpers
angelenkt ist, betätigt
den Riegel positiv sowohl zum Schliessen als auch zum Öffnen desselben,
und es sind Mittel vorgesehen, welche den Hebel in geschlossener
Position, auf den Schi umgeklappt, halten. Diese Bauweise erfordert ein
verhältnismässig langes
und sperriges Bindungsgehäuse.
Ausserdem ist der maximale Winkel, den der Schuh relativ zum Schi
bei seiner Drehung um seinen vorderen Steg ausführen kann, verhältnismässig klein
und beträgt
grössenordungsmässig nur 20°. Ein solcher
Winkelausschlag ist in der Schubphase nicht genügend weit.
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Man
kennt Bindungen für
das Schiwandern oder den Langlauf mit einer Platte, die mit Mitteln zum
Befestigen des Schuhs versehen ist und vorn auf einem Sockel oder
einer Hilfsplatte angelenkt und mit dem Sockel bzw. der am Schi
befestigten Platte durch eine Feder verbunden ist.
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Ein
Langlaufschischuh mit zwei Befestigungsstegen ist ebenfalls aus
dem Patent
EP 0 620 711 bekannt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die oben angegebenen Nachteile
der bekannten Bindung zu vermeiden.
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Die
Bindung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass der
Schwingarm an einem Punkt angelenkt ist, der sich vor seinem Haken
befindet, und dass die Feder mit einem ihrer Enden am Schwingarm
und mit ihrem anderen Ende an einem Punkt befestigt ist, welcher
sich zwischen dem Haken des Schwingarms und dem Verriegelungspunkt
des vorderen Stegs befindet.
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Eine
solche Bauart ist besonders kompakt und kann in einer Unterbrechung
des Profils eines profilierten Schi untergebracht werden. Die Lage
des Schwingarmgelenks ermöglicht
es, dass der Schuh relativ zum Schi um einen Winkel hochgekippt
werden kann, der wesentlich grösser
als bei der bekannten Bindung ist, und das mit einem kürzeren Schwingarm.
Ausserdem wird die Montage des Betätigungshebels auf dem Bindungsgehäuse ebenfalls vereinfacht.
Der vordere Teil des Bindungsgehäuses kann
verkürzt
und der Betätigungshebel
so profiliert sein, dass er auf das Profil eines profilierten Schi
beiderseits desselben umgeklappt werden kann.
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Gemäss einer
Ausführungsform
ist die Feder am Riegel befestigt. Das Schliessen der Bindung wird
erleichtert, weil es genügt,
den Hebel teilweise zurückzustossen,
wobei die Feder das Umlegen des Hebels beendet und ihn auf den Schi
umklappt; in dieser Stellung wird der Hebel durch die Feder gehalten.
Die Feder hat also drei Funktionen: Zug auf den Schwingarm, Festhalten
des Riegels in geschlossener Stellung und Festhalten des Betätigungshebels in
umgeklappter Stellung.
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Gemäss einer
anderen Ausführungsform
ist die Feder am Bindungsgehäuse
befestigt, und der Riegel wird weder von der Feder, noch einer anderen Feder
beaufschlagt.
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Die
Zeichnungen zeigen beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht der auf einem Schi montierten geschlossenen
Bindung.
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2 ist
eine auseinandergezogene Darstellung derselben.
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3 ist
ein Axialschnitt längs
einer vertikalen Ebene der Bindung in geschlossener Stellung.
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4 ist
eine Seitenansicht der offenen Bindung.
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5 ist
ein vertikaler Axialschnitt der Bindung in geöffneter Stellung.
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6 zeigt
die Bindung in einer Stellung, in welcher der Schuh relativ zum
Schi angehoben ist.
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7 ist
eine zur 3 analoge Ansicht einer Varianten.
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Die
Bindung besteht aus einem Gehäuse 1, das
dazu bestimmt ist, auf einem Schi befestigt zu werden, aus einem
verschiebbar im Gehäuse 1 montierten
Riegel 2, einem Schwingarm 3, der in einem Haken 4 endet,
einem Öffnungshebel 5 und
einem Paar Federn 6, welche den Riegel 2 mit dem Schwingarm 3 verbinden.
Die Bindung ist hier in einer Unterbrechung 7 einer Rippe 8 eines
Langlaufschi 9 untergebracht.
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Das
Bindungsgehäuse 1 hat
zwei Auflageflächen 10 und 11 über dem
Schi, mit denen es mittels dreier Schrauben 12 auf dem
Schi befestigt wird. In seinem mittleren Teil bildet das Gehäuse eine
Brücke,
unter welcher der Riegel 2 hindurchragt und längsverschiebbar
ist. Vorn hat das Gehäuse 1 eine rechteckförmige Ausnehmung 13,
die zwei Seitenwände
bildet, zwischen denen der Hebel 5 um eine Achse 14 schwenkbar
ist. In seinem mittleren Bereich hat das Gehäuse 1 ausserdem eine
rechteckige Quernut 15, die dazu dient, den vorderen Steg
des Schuhs aufzunehmen, wie es später noch beschrieben wird.
Hinter der Nut 15 hat das Gehäuse 1 zwei vertikale
Seitenwände 16 und 17,
in denen je ein Langloch 18 angebracht ist, das sich parallel
zur Bindungsebene erstreckt.
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Der
Riegel 2 hat vorn ein mittleres, vertikal nach oben gerichtetes
Teil 20, hinter dem sich ein rechteckiger Ausschnitt 21 befindet,
der sich längs der
Symmetrieachse des Riegels erstreckt. Hinter diesem Ausschnitt 21 hat
der Riegel 2 einen erhöhten,
allgemein rechteckförmigen
Abschnitt 22, in dessen Rückwand eine im wesentlichen
halbkreisförmige
Vertiefung 23 angebracht ist. In dieser Vertiefung ist
ein Einsatzteil 24 mit einem halbzylindrischen C-Profil
angeordnet, das genau in die Vertiefung 23 passt. Der Riegel
besteht aus Kunststoff und das Einsatzteil aus Metall. Hinter dem
Einsatzteil 24 hat der Riegel 2 ein Paar parallele
Arme 25, die einen Quersteg 26 tragen.
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Der
Schwingarm 3 ist ein metallisches geprägtes und so umgebogenes Stück, das
zwei Arme 30 und 31 in Form zweier paralleler,
nach vorn gerichteter Seitenflügel
und der Haken 4 gebildet werden. Die Arme 30 und 31 haben
je ein Langloch 32 bzw. 33, in welche die Enden
des Stegs 26 eingreifen, der auch die Langlöcher 18 des
Gehäuses 1 durchquert.
Die Federn 6 sind einerseits am Steg 26 und andererseits
am Schwingarm 3, genauer in die Vorderwand des Hakens 4,
eingehakt, welcher zwei Löcher
in den Enden der Federn durchquert, wie in den 3 und 5 gezeigt.
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Der
Hebel 5 hat einen Teil 50, durch den die Achse 14 verläuft und
welcher einen Ansatz in Form einer Nocke 51 aufweist, die
zwischen dem vorderen Vorsprung 20 des Riegels 2 und
der leicht nach hinten geneigten, die Vertiefung 13 hinten
begrenzenden Querwand 19 des Gehäuses 1 in dieses eingreift.
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Die
Langlöcher 32 und 33 des
Hakens 3 haben einen verhältnismässig langen Abschnitt 33a, der
leicht schräg
nach oben und nach vorn verläuft, und
einen kurzen Abschnitt 33b, der schräg nach oben und nach hinten
verläuft,
so dass die Langlöcher
die Form eines Bumerangs haben, dessen hinterer Arm abgeschnitten
ist.
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Die
Funktion der Bindung wird nun unter Bezugnahme auf die 3 bis 6 beschrieben,
wobei von der in den 4 und 5 gezeigten
offenen Stellung ausgegangen wird.
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In
dieser offenen Stellung ist der Hebel 5 angehoben, und
seine Nocke 51 stösst
den Riegel 2 an seinem verti kalen Bereich 20 nach
vorn. Der Hebel 5 stösst
mit einer Abflachung 54 gegen die geneigte Fläche 19 und
wird in dieser Stellung durch die vom Riegel auf das Ende der Nocke 51 wirkende
Schubkraft gehalten, deren Richtung über der Achse 14 verläuft, so
dass die Schubkraft ein Drehmoment bewirkt, das den Hebel 5 im Öffnungssinne
zu drehen sucht. Der Schwingarm 3 liegt an Anschlägen 70 an, die
an den Flanken des Gehäuses 1 gebildet
sind (1 und 4). In dieser offenen, stabilen
Stellung kann ein Schuh, der auf dem vorderen Teil seiner Sohle
mit zwei parallelen Stegen 61 und 62 versehen
ist, in die Bindung eingeführt
werden. Beim Einstieg in die Bindung ist der Fuss gewöhnlich leicht nach
vorn geneigt. Der vordere Steg 61 gelangt daher in die
Nut 15, deren obere Ränder
abgeschrägt sind,
um diesen Eingriff zu erleichtern. Der so positionierte Schuh kann
nun abgesenkt werden, so dass sein hinterer Steg 62 gegen
die geneigte Fläche 34 am
Ende des Hakens 4 stösst,
so dass der Steg 62 den Haken 4 und mit ihm den
Schwingarm 3 gegen die Wirkung der Federn 6 nach
hinten zurückstossen kann.
Während
der Verschiebung des Riegels 2 nach vorn verschiebt sich
die Achse 26 in den Langlöchern 18 sowie 32 und 33 nach
vorn.
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Der
Hebel kann dann auf den Schi umgeklappt werden, wobei der Riegel 2 freigegeben
wird, der von den Federn 6 nach hinten zurückgezogen wird,
bis sein Teil 22 mit dem Einsatzteil 24 an die
hintere Seite der Nut 15 stösst, wobei es den vorderen Steg 61 des
Schuhs umschliesst, wie in den 1 und 3 gezeigt.
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Wenn
sich während
der Bewegung, sei es bei klassischen oder Eisläuferschritten, der Schuh 60 vom
Schi durch Drehung um seinen vorderen Steg 61 abhebt, wie
in 6 gezeigt, dann wird der Schwingarm 3 vom
hinteren Steg 62 des Schuh mitgenommen und übt einen
Zug auf die Federn 6 aus. Die maximale Verschiebung des
Schwingarms 3 wird durch den Steg 26 begrenzt,
wenn dieser am vorderen Ende der Langlöcher 32 und 33 anstösst. Auf
diese Weise ist auch die Dehnung der Federn 6 begrenzt.
Man bemerkt, dass die Verschiebung des Schwingarms 3 und
folglich die Dehnung der Federn 6 bei einer Anhebung des
Schuhs um 50° relativ
zum Schi verhältnismässig gering
ist, was eine optimale Schrittweite sowohl bei klassischen als auch
bei Eisläuferschritten
erlaubt. Da die Dehnung der Federn ziemlich schwach ist, können diese
stark sein, um eine gute Rückbewegung
der Schi und den Schub nach vorn beim klassischen Schritt sicherzustellen.
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Bemerkenswert
ist die geringe Länge
der Bindung und die Form des Hebels 5. Die kompakte Ausbildung
der Bindung erlaubt die Unterbringung derselben in einer ziemlich
kurzen Unterbrechung 7 der Rippe 8 des Schi. Der
Hebel 5 mit seinen schrägen
und divergierenden Seitenflügeln 52, 53 ist
dem Trapezprofil der Rippe 8 des Schi angepasst.
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Die
Komponenten der Bindung können
natürlich
andere Formen als dargestellt aufweisen. Z. B. könnte der Schwingarm ein massives
Stück sein,
das zwischen die Federn 6 eingreift und mittels eines Langlochs
um den Steg 26 gelenkig montiert ist.
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Die
dargestellte Bindung kann leicht modifiziert werden, um auch eine
automatische Verriegelung des vorde ren Stegs 61 zu erlauben.
Es genügt dazu,
eine geneigte Fläche
auf dem Riegel 2 so vorzusehen, dass der Steg 61 den
Riegel 2 wegstossen kann, genauso wie der Steg 62 den
Haken 4 wegstösst,
und seine Wand 19 wegzulassen, um die Verschiebung des
Riegels nach vorn zu erlauben, wobei der Hebel 5 eingeklappt
ist.
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7 zeigt
eine Ausführungsvariante,
bei welcher der Steg 26 am Gehäuse 1 befestigt ist.
Die Feder 6 ist also nicht am Riegel 2' befestigt,
der sich vom Riegel 2 nur dadurch unterscheidet, dass das zum
Tragen des Stegs 26 bestimmte Teil nicht vorhanden ist.
Die Verschiebung des Riegels 2' erfolgt vollständig durch das nockenförmige Teil
des Hebels 5.