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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine expandierbare Vorrichtung zur
Verwendung in vaskulär zugänglichen
Körpertrakten
und nicht-vaskulären Trakten
des menschlichen Körpers
und insbesondere für
die perkutane Okklusion von vaskulär zugänglichen Bereichen des menschlichen
Körpers.
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Der
perkutane Zugang zu den Blutgefäßen und
Organen des menschlichen Körpers
zur Diagnose und Behandlung von Erkrankungsprozessen wird bereits
praktiziert. Perkutane vaskuläre
Verfahren werden unter Einbeziehung des koronaren, peripheren und
zerebralen Gefäßsystems
durchgeführt.
Diese Verfahren umfassen die koronare und periphere Angiografie,
Angioplastie, Atherektomien, koronare Retroperfusion und Retroinfusion,
zerebrale Angiogramme, die Behandlung von Schlaganfällen, zerebralen
Aneurysmen etc. Bei der Durchführung
solcher Verfahren werden Patienten häufig mit Thrombozytenaggregationshemmern,
Antikoagulanzien wie Heparin, Thrombolytika oder einer Kombination
dieser Mittel behandelt, welche alle die Blutgerinnung beeinflussen
und es dem Körper
erschweren, eine Punktionsstelle zu verschließen. Verschiedene Geräte und Verfahren
werden bisher angewendet; sie weisen jedoch alle Mängel auf,
einschließlich
der Anwendung komplizierter Geräte
und Verfahren. Darüber
hinaus kommt es weiterhin zu Schwierigkeiten beim Erhalt guter Wundverschlüsse. Es
besteht daher die Notwendigkeit für eine Vorrichtung und ein Verfahren
für den
perkutanen Zugang und die Okklusion von Bereichen mit vaskulärem Zugang
und anderer Punktionsbereiche sowie natürlicher Körpertrakte des menschlichen
Körpers,
welche die Mängel der
Geräte
und Verfahren nach dem Stand der Technik ausräumen.
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Allgemein
ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine expandierbare Vorrichtung
oder Verschlussvorrichtung für
den perkutanen Zugang zu und die Okklusion von Bereichen mit vaskulärem Zugang,
anderen Punktionsbereichen und natürlichen Bereichen einschließlich verschiedener
Organe mit Lumen oder Hohlräumen
im menschlichen Körper vorzusehen,
welche eine positive Abdichtung der Punktionsstelle oder des Körpertrakts
ermöglicht
und eine schnelle Heilung der Punktionsstelle oder des Körpertrakts
fördert.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche leicht und zuverlässig anwendbar
ist.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche eine leichte Platzierung
der Vorrichtung ohne Abmessen oder Größenbestimmung des Körpertrakts
oder der Vorrichtung ermöglicht.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche mit einem Manöver oder
einer Bewegung angebracht oder betreibbar gemacht werden kann.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, bei der sich das expandierbare
Element während
der Einbringung drehen kann, ohne dass der Bediener auch den Umfang
der Drehung steuern muss.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche in stark gewundenen Gefäßen angebracht
werden kann und dort wirksam ist.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, in Verbindung mit welcher ein
biologisches Dichtungsmittel durch Einbringung in den Funktionsbereich
oder natürlichen
Körpertrakt
verwendet wird.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche nach Entfernung der Verschlussvorrichtung
eine ausreichend kleine Öffnung hinterlässt, so
dass das biologische Dichtungsmittel die verbleibende Öffnung verschließt.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche ein ausreichend geringes
Profil aufweist, so dass sie durch eine Standard-5-French oder eine
größere Einführhülse vorgeschoben
werden kann.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche während der Anbringung und der
Anwendung der Verschlussvorrichtung einen kontinuierlichen, im Wesentlichen
ungehinderten Blutfluss ermöglicht.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, bei der keine Fremdkörper im
Blutgefäß verbleiben.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche eine rasche Bewegung des
Patienten ermöglicht
und lange Bettruhe vermeidet.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche das Blutungsrisiko, die
Bildung von arteriovenösen
Fisteln, die Bildung von Pseudoaneurysmen, Thrombose mit distaler
Embolisierung und Infektion verringert.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche das Risiko, eine Ischämie einer Extremität hervorzurufen,
verringert.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlussvorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, welche kostengünstig, schnell,
sicher und leicht anzuwenden sowie verfügbar ist.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine expandierbare Vorrichtung
der oben genannten Art vorzusehen, bei der die Anordnung einer expandierbaren
Vorrichtung durch sich ausgleichende mechanische Kräfte eines
expandierbaren Elements und einer Membran bestimmt wird.
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Entsprechend
sieht die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Expansion in
einem Blutgefäß vor, wie
in Anspruch 1 erläutert,
dessen Oberbegriff auf WO 98/345446 basiert, welches eine frühere expandierbare
Vorrichtung beschreibt.
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Weitere
Ziele und Merkmale der Erfindung werden aus der nachfolgenden Beschreibung
deutlich, in der die bevorzugten Ausführungsformen und die Verfahren
unter Verwendung derselben in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
beschrieben werden.
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1 ist ein Seitenriss, teilweise
im Schnitt, einer expandierbaren Vorrichtung oder Verschlussvorrichtung
zum Erhalten eines perkutanen Zugangs und zur Okklusion von Körpertrakten
und Punktionsbereichen im menschlichen Körper, wobei die vorliegende
Erfindung ohne die Spitzenführung
eingeschlossen ist und wobei das expandierbare Element in einer
angebrachten oder expandierten Stellung vorliegt.
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2 ist ein Seitenriss, teilweise
im Schnitt, der Vorrichtung aus 1 mit
der expandierbaren Anordnung in einer eingeholten oder zusammengezogenen
Anordnung.
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3 ist ein explodierter Seitenriss
im Schnitt, welcher die Handhabungsvorrichtung und den Anschlagmechanismus
der Vorrichtung der 1 bis 2 zeigt.
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4 ist eine Querschnittsansicht
entlang der Linie 4–4
in 3.
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5 ist eine Querschnittsansicht
entlang der Linie 5–5
in 3, welche sich distal über einige Millimeter
erstreckt.
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Im
Allgemeinen umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Expansion
in einem Organ mit einer Wand, welche ein Lumen oder einen Hohlraum im
Körper
begrenzt, ein längliches,
röhrenförmiges Element
mit einem proximalen und einem distalen Ende und einer Längsachse.
Ein expandierbares Element ist von dem distalen Ende gehalten und
ist zwischen einer zusammengezogenen und einer expandierten Konfiguration
beweglich. Eine verformbare Membran, welche zumindest teilweise
das expandierbare Element bedeckt, ist von der Größe her derart
bemessen, dass sie sich ausdehnen kann, wenn sich das expandierbare
Element von der zusammengezogenen Anordnung zu der expandierten
Anordnung bewegt. Anbringungsmittel sind von dem proximalen Ende
des länglichen,
röhrenförmigen Elements
gehalten und mit dem expandierbaren Element gekoppelt. Die Anbringungsmittel
sind dafür ausgelegt,
in der Lage zu sein, das expandierbare Element zwischen der zusammengezogenen
und der expandierten Anordnung hin und her zu bewegen. Eine Handhabungsvorrichtung
ist von dem proximalen Ende des länglichen, röhrenförmigen Elements gehalten und
mit dem Anbringungsmittel gekoppelt.
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Wie
in den 1–2 gezeigt, umfasst die expandierbare
Vorrichtung 21 der vorliegenden Erfindung genauer gesagt
ein erstes längliches,
röhrenförmiges Element 22,
vorzugsweise ein flexibles, längliches,
röhrenförmiges Element 22,
welches aus einem geeigneten Kunststoffmaterial gebildet ist, vorzugsweise
aus einem gegossenen wärmehärtenden Material,
wie beispielsweise Polyimid. Die innere und äußere Fläche des Polyimid-Materials
kann mit einem schlüpfrigen
Material, wie beispielsweise TeflonTM, beschichtet
sein. Alternativ kann das wärmehärtende Material
eine Polyimid-TeflonTM-Verbindung sein,
um die gewünschte
schlüpfrige
innere und äußere Fläche vorzusehen.
Das erste flexible längliche, röhrenförmige Element 22 weist
ein proximales Ende 23 und ein distales Ende 24 mit
einer Längsachse auf,
welche von dem proximalen Ende 23 zu dem distalen Ende 24 verläuft und
mit einem ersten Lumen 26 versehen ist, welches im Querschnitt
kreisförmig ist
und wie gezeigt zentral angeordnet sein kann und von dem proximalen
Ende 23 zu dem distalen Ende 24 verläuft.
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Das
flexible, längliche,
röhrenförmige Element 22 weist
eine geeignete Größe auf,
wie beispielsweise einen äußeren Durchmesser
im Bereich von 1–9
French, entsprechend einem äußeren Durchmesser
im Bereich von ungefähr
0,20 mm–1,27
mm (0,008"–0,050"), vorzugsweise ungefähr 0,56
mm–0,66
mm (0,022"–0,026") und eine geeignete
Länge,
wie beispielsweise 10–150
cm, vorzugsweise 33 cm ± 1
cm. Das erste Lumen 26 in dem ersten flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Element 22 kann
einen inneren Durchmesser von ungefähr 0,076 mm–0,76 mm (0,003"–0,030") aufweisen, vorzugsweise 0,30 mm–0,36 mm
(0,012"–0,014").
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Ein
expandierbares Mittel in Form einer expandierbaren Anordnung 31 ist
von dem distalen Ende 24 des flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 gehalten
und ist zwischen einer zusammengezogenen und einer expandierten
Stellung beweglich. Ein Anbringungsmechanismus ist von dem proximalen
Ende 23 des flexiblen länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 gehalten
und dafür
ausgelegt, von der menschlichen Hand für eine Bewegung von einer zusammengezogenen
Stellung oder Anordnung zu einer expandierten Stellung oder Anordnung betätigt zu
werden.
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Die
expandierbare Anordnung 31 umfasst ein expandierbares Element 32 und
eine Membran 33, welche das expandierbare Element 32 wenigstens
teilweise bedeckt. Wie in 2 gezeigt,
weist das expandierbare Element 32 eine Form mit einer komplexen
geometrischen Anordnung auf, vorzugsweise eine ellipsenförmige, schraubenförmige oder doppelkonische
Spulenanordnung 34, wenn sich das Element im freien, nicht
zusammengedrückten
Zustand befindet. Wie später
beschrieben wird, ist die Schraubenfeder 34 aus einem geeigneten
Material, wie beispielsweise einem Formgedächtnis- oder superelastischen
Material gebildet, welches ohne anhaltende Verformung verlängert, zusammengezogen oder
zusammengedrückt
werden kann, bei Körpertemperatur
nach der Entspannung oder Entlastung jedoch zu der gespeicherten
Schraubenfeder-Anordnung 34, zu der es ausgeglüht wurde,
zurückkehrt. Als
besonders geeignet für
eine solche Anwendung hat sich ein Nickel/Titan-Legierungsdraht
erwiesen, der häufig
als Nitinol-Draht bezeichnet wird.
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Die
korrekt ausgeglühte
und angeordnete Schraubenfeder 34 weist eine Vielzahl von
im Wesentlichen kreisförmigen
Windungen, Schleifen oder Wicklungen auf, welche, wie in 1 gezeigt, vorzugsweise
eine proximale Wicklung, Schleife oder Windung 66, eine
mittlere Wicklung, Schleife oder Windung 67 und eine distale
Wicklung, Schleife oder Windung 68 umfassen. Die proximalen,
mittleren und distalen Windungen 66, 67 und 68 sind
im Allgemeinen bezüglich
einander nicht planar. Wenigstens ein Teil der proximalen Wicklung 66 und
ein Teil der distalen Wicklung 68 liegt jeweils in Ebenen,
die im Allgemeinen parallel zueinander sind und im Allgemeinen orthogonal
zu der Längsachse
des flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 sind.
Die mittlere Wicklung 67 ist nicht planar und schraubenförmig, da
sie die proximale Wicklung 66 und die distale Wicklung 68 verbindet,
so dass die nicht zusammengedrückte
oder freie Schraubenfeder 34 eine im Wesentlichen ellipsenförmige oder
doppelkonische Form annimmt.
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Ist
die mittlere Wicklung 67 frei oder nicht zusammengedrückt, weist
sie einen geeigneten Durchmesser im Bereich von 3–10 mm,
vorzugsweise größer gleich
5,33 mm (16 French) auf. Wie später
beschrieben wird, wird die mittlere Wicklung 67 während der
Anbringung von der Membran 33 teilweise flachgedrückt und
zusammengedrückt,
um einen Durchmesser von ungefähr
16 French beizubehalten, um eine Punktionsstelle oder eine andere Öffnung zu überlagern
und damit zur Okklusion der Öffnung
beizutragen. Die proximale Wicklung 66 und die distale
Wicklung 68 sind von ungefähr gleicher Größe und gleichem
Durchmesser im Bereich von 1–5
mm, vorzugsweise 2–3
mm. Die nicht zusammengedrückte
Schraubenfeder-Anordnung 34 weist zwischen der proximalen
Wicklung 66 und der distalen Wicklung 68 eine
Entfernung von ungefähr
4–8 mm
auf. Wie später
beschrieben wird, ist die Schraubenfeder 34 in das flexible,
längliche,
röhrenförmige Element 22 zurückgezogen,
um die eingeholte Anordnung zu erhalten, wobei der zusammengezogene,
zusammengedrückte
Durchmesser ungefähr
dem Durchmesser des zur Herstellung des expandierbaren Elements 32 verwendeten
Nitinol-Drahtes entspricht und im Bereich von 0,05 mm–0,25 mm
(0,002"–0,010"), vorzugsweise von
0,14 mm (0,0055")
liegt. Wie nachfolgend beschrieben wird, ist das expandierbare Element 32 mit
einem geraden Abschnitt 73 des Nitinol-Drahtes proximal
der Schraubenfeder 34 versehen, welcher eine Länge von
ungefähr
50 mm ± 2
mm aufweist.
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Das
Anbringungsmittel oder der Anbringungsmechanismus 80 umfasst
ein Druck-Zug-Element 81,
vorzugsweise in Form eines Drahtes 81, mit einem proximalen
Ende 82 und einem distalen Ende 83, welches gleitfähig in einem
ersten Lumen 26 des flexiblen, länglichen, röhrenförmigen Elements 22 angeordnet
ist und sich hindurch erstreckt, wie nachfolgend beschrieben. Das
Druck-Zug-Element 81 ist aus einem geeigneten Material,
wie beispielsweise aus Edelstahl, gebildet, um die Drehmomentübertragung
zu optimieren. Das Druck-Zug-Element 81 weist einen geeigneten
Durchmesser im Bereich von ungefähr
0,13 mm–0,51
mm (0,005"–0,020") und vorzugsweise
von 0,25 mm (0,010")
auf. Um wie nachfolgend beschrieben nach der Bindung an das expandierbare
Nitinol-Element 32 eine optimale Drehmomentübertragung
zu erzielen, ist das distale Ende 83 des Druck-Zug-Drahtes 81 mit
einem sich verjüngenden
Abschnitt 84 versehen. Der sich verjüngende Abschnitt 84 weist
eine Länge
von ungefähr
1,0 cm–6,0 cm
auf.
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Ein
Kanülenrohr-Verbindungselement 101 ist vorgesehen,
um den sich verjüngenden
Abschnitt 84 des Druck-Zug-Drahtes 81 mit dem
proximalen geraden Abschnitt 73 des Nitinol-Drahtes 61 zu
verbinden. Das Kanülenrohr-Verbindungselement 101 weist
eine Länge
im Bereich von ungefähr
2,0 cm–4,5 cm
auf, der innere Durchmesser liegt im Bereich von ungefähr 0,15
mm–0,20
mm (0,006"–0,008") und ein äußerer Durchmesser
liegt im Bereich von ungefähr 0,23
mm–0,30
mm (0,009"-0,012"). Während der Herstellung
wird der sich verjüngende
Abschnitt 84 des Druck-Zug-Drahtes 81 in
ein Ende des Kanülenrohr-Verbindungselements 101 eingeführt, und
das proximale Ende des geraden Abschnitts 73 des Nitinol-Drahtes
wird in das gegenüberliegende
distale Ende des Verbindungselements 101 eingeführt, woraufhin
diese in dem Kanülenrohr-Verbindungselement 101 unter
Verwendung eines geeigneten Haftmittels, wie beispielsweise LoctiteTM 648, miteinander verbunden werden.
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Das
proximale Ende 23 des flexiblen länglichen, röhrenförmigen Elements 22 ist
mit einem aus einem geeigneten Material, wie beispielsweise Polycarbonat,
gefertigten Expander-Rohr oder Zugentlastungselement 113 mit
einem inneren Durchmesser im Bereich von 0,61 mm–0,71 mm (0,024"–0,028"), einem äußeren Durchmesser im Bereich
von 0,76 mm–0,91
mm (0,030"–0,036") und einer Länge von ungefähr 24–26 mm versehen.
Das Expander-Rohr 113 ist über dem proximalen Ende 23 des
röhrenförmigen Elements 22 derart
angeordnet, dass das proximale Ende des Expander-Rohrs 113 ungefähr 0,5–1,0 mm
distal des am weitesten proximalen Endes 23 des röhrenförmigen Elements 22 positioniert und
damit auf geeignete Weise unter Verwendung eines geeigneten Haftmittels,
wie beispielsweise Cyanacrylit, verbunden ist.
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Wie
in den 1 bis 3 gezeigt, ist ein Anschlagmechanismus
oder Mittel 121 vorgesehen, um den Bewegungs- oder Verlagerungsbereich
des Druck-Zug-Drahtes 81 während der Anbringung und Einholung
der expandierbaren Anordnung 31 zu steuern. Der Anschlagmechanismus 121 umfasst erste
und zweite oder innere und äußere gleitfähig und
drehbar verschachtelte oder koaxial gehaltene Anschlagelemente oder
Handhabungselemente 122 und 123, welche wie nachfolgend
beschrieben aus Polycarbonat gebildet und befestigt sind.
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Das
innere Anschlagelement oder Handhabungselement 122 ist
aus einer Polykarbonat-Extrusion gebildet, welche anfänglich eine äußere Anordnung
aufweist, die im Querschnitt quadratisch ist, und eine Größe von ungefähr 0,38
mm–1,3
mm (0,015"–0,050") aufweist, vorzugsweise
von ungefähr
0,97 mm (0,038").
Das innere Element 122 weist eine Länge von ungefähr 60 mm ± 5 mm
auf und hält ein
sich hindurch erstreckendes, im Querschnitt kreisförmiges Lumen,
wobei das Lumen einen Durchmesser im Bereich von ungefähr 0,25 mm–0,41 mm
(0,010"–0,016") umfasst. Während der Herstellung
ist das innere Anschlagelement 122 verdrillt oder gedreht,
um daran eine gewundene äußere Fläche oder
schraubenförmige
Rille 125 zu bilden, welche Ganghöhen verschiedenen Grades oder
verschiedener Abstände
aufweist. Wie in 3 gezeigt, weist
das Gewinde 125 vorzugsweise am proximalen Segment des
inneren Handhabungselements 122 eine größere Ganghöhe auf und am distalen Segment
des inneren Handhabungselements 122 eine geringere Ganghöhe auf.
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Das
distale Ende des inneren Handhabungselements 122 trägt eine
Manschette 124, die aus einem Cyanacrylit gebildet ist
und eine Länge
von ungefähr
3–5 mm
und einen äußeren Durchmesser
im Bereich von ungefähr
0,61 mm–1,02
mm (0,024"-0,040") aufweist. Die äußere Manschette 124 ist
koaxial haftend über
dem inneren Handhabungselement 122 angebracht, so dass
das distale Ende der Manschette 124 geringfügig, d.h.
wenige mm proximal des distalen Endes des inneren Handhabungselementerohrs 122 angeordnet
ist.
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Wie
in 3 zu sehen ist, ist
ein Stützkanülenrohr 127 des
inneren Handhabungselements koaxial haftend an dem proximalen Ende 82 des Druck-Zug-Drahtes 81 angebracht,
vorzugsweise unter Verwendung von Cyanacrylit, so dass das proximale
Ende mit der am weitesten proximal gelegenen Spitze des Druck-Zug-Drahtes 81 bündig ist.
Das Stützkanülenrohr 127 weist
einen inneren Durchmesser im Bereich von 0,20 mm–0,46 mm (0,008"–0,018"), vorzugsweise ungefähr 0,30
mm (0,012") und
einen äußeren Durchmesser
im Bereich von 0,38 mm–0,71
mm (0,015"-0,028"), vorzugsweise ungefähr 0,51
mm (0,020") auf.
Das innere Handhabungselement 122 ist koaxial haftend an
dem Stützkanülenrohr 127 angebracht,
ebenfalls unter Verwendung eines geeigneten Haftmittels wie beispielsweise
Cyanacrylit, so dass sich das proximale Ende 82 des Druck-Zug-Drahtes 81 und
das dadurch gehaltene Stützkanülenrohr 127 hindurch
und proximal des inneren Handhabungselements 122 erstreckt,
wie nachfolgend beschrieben.
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Das
Anschlagelement 123 des äußeren Handhabungselements ist
ebenfalls aus Polycarbonat gebildet und weist eine Länge von
ungefähr
65 mm ± 5
mm, einen inneren Durchmesser im Bereich von ungefähr 0,51
mm–1,52
mm (0,020"–0,060") und von vorzugsweise
ungefähr
1,40 mm (0,055")
und einen äußeren Durchmesser
im Bereich von ungefähr 0,89
mm–2,03
mm (0,035"–0,080") und von vorzugsweise
ungefähr
1,68 mm (0,066")
auf. Darüber
hinaus ist das proximale Ende des äußeren Anschlagelements 123 mit
einem geschlitzten Anschlagelement oder einer inneren Mutter oder
Buchse 126 versehen, welche einen äußeren Durchmesser aufweist,
der dem äußeren Durchmesser
des äußeren Anschlagelements 123 entspricht
und welche derart gebildet ist, dass der Schlitz 126 eine
quadratische Form aufweist und von einer Größe ist, welche vorzugsweise
ungefähr
1,07 mm (0,042")
beträgt
oder ein wenig größer ist
als das quadratische äußere Maß des inneren Handhabungselements 122.
Wie in den 1 bis 3 gezeigt, ist das distale
Ende des äußeren Handhabungselements 123 an
dem proximalen Ende 23 des länglichen, röhrenförmigen Elements 22 befestigt,
indem es vorzugsweise unter Verwendung eines ultraviolett gehärteten Haftmittels
haftend an dem proximalen Ende des Expanderrohrs 113 befestigt
ist.
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Wie
in den 1 bis 3 gezeigt, ist eine frei drehbare
Handhabungsvorrichtung 131 vorgesehen und von den Segmenten
des Druck-Zug-Drahtes 81 und dem proximal zu dem inneren
Handhabungselement 122 verlaufenden Stützkanülenrohr des inneren Handhabungselements 127 gehalten.
Die drehbare Handhabungsvorrichtung 131 umfasst ein drehbares Kanülenrohrgehäuse 132,
eine drehbare Manschette 133, ein hinteres Anschlagelement 134 und
einen Handhabungsvorrichtungshalter oder eine Hülse 136, wie nachfolgend
beschrieben. Die vollständige Anordnung 131 ist
von der Größe her derart
bemessen, dass sie durch eine konventionelle Einführungshülse geführt werden
kann, wie nachfolgend beschrieben. Als solches weist sie einen maximalen Durchmesser
auf, der nicht größer und
vorzugsweise kleiner ist als ungefähr zwei bis dreimal der Durchmesser
des länglichen,
röhrenförmigen Elements 22.
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Das
Kanülenrohrgehäuse 132 weist
eine geeignete Größe auf,
hat eine Länge
von ungefähr
15 mm, einen inneren Durchmesser von ungefähr 0,89 mm (0,035") und einen äußeren Durchmesser
von ungefähr
1,07 mm (0,042").
Das Kanülenrohrgehäuse 132 ist
mit einem Handhabungsvorrichtungshalter oder einer Hülse 136 mit
ungefähr
15 mm Länge
aus RNF-Heißschrumpfschlauch
mit einer Dicke von ungefähr
1/16" bedeckt, wobei
dieser in konventionelle Art und Weise aufgebracht wird.
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Die
drehbare Manschette 133 ist aus einem Kanülenrohr
mit einer Länge
von ungefähr
8 mm, einem inneren Durchmesser von ungefähr 0,64 mm (0,025") und einem äußeren Durchmesser
von ungefähr
0,81 mm (0,032")
gebildet. Die Manschette 133 ist haftend koaxial unter
Verwendung eines geeigneten Haftmittels, vorzugsweise Cyanacrilyt,
in dem Gehäuse 132 angebracht,
so dass das distale Ende der Manschette 133 mit dem distalen
Ende des Gehäuses 132 bündig ist.
Die von dem Gehäuse 132 gehaltene
drehbare Manschette 133 ist koaxial drehbar über dem
proximalen Ende des Stützkanülenrohrs
des inneren Handhabungselements 127 angebracht, wie in
den 1 bis 3 gezeigt.
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Ein
hinteres, aus Edelstahlkanülenrohr
gebildetes Anschlagelement 134 mit einer Länge von
ungefähr
4 mm, einem inneren Durchmesser von ungefähr 0,64 mm (0,025") und einem äußeren Durchmesser
von ungefähr
0,81 mm (0,032")
ist haftend koaxial am proximalen Ende des Stützrohrs des inneren Handhabungselements 127 proximal
der drehbaren Manschetten 133 angebracht (ebenfalls vorzugsweise
unter Verwendung von Cyanacrylit), so dass das proximale Ende des
Anschlagelements 134 mit der Spitze des proximalen Endes
des Stützrohrs
des inneren Handhabungselements 127 bündig ist.
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In
seiner Anordnung ist das Druck-Zug-Element 81 mit dem daran
befestigten gewundenen Element 122 des inneren Handhabungselements
und der daran gehaltenen Manschette 124 in Längsrichtung
und drehend in und in Bezug zu dem äußeren Handhabungselement 123,
dessen distales Ende an dem Expanderkanülenrohr 113, das von
dem proximalen Ende 23 des röhrenförmigen Polyimid-Elements 22 gehalten
ist, beweglich, wie zuvor beschrieben. Bei Anwendung der frei drehbaren
Handhabungsvorrichtung 131 ist diese beweglich zwischen einer
vorderen oder am weitesten distalen Stellung, bei der das distale
Ende des inneren Handhabungselements 122 in Eingriff oder
in Anlage an das proximale Ende 23 des Polyimid-Elements 22 kommt
und das distale Ende der drehbaren Manschetten 133 in Anlage
an das proximale Ende des Anschlagselement 126 des äußeren Handhabungselements 123 kommt,
und einer hinteren oder am weitesten proximalen Stellung, bei der
die Manschette 124 mit dem von dem proximalen Ende des äußeren Elements oder
Handhabungselements 123 gehaltenen Anschlagelement 126 in
Eingriff ist, und das proximale Ende der drehbaren Manschetten 133 in
Anlage an das distale Ende des hinteren Anschlagelements 134 kommt.
Wie nachfolgend beschrieben wird, entsprechen diese Stellungen angebrachten
und eingeholten Stellungen und Anordnungen der expandierbaren Vorrichtung 31.
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Das
distale Ende 24 des flexiblen, länglichen, röhrenförmigen Elements 22 ist
mit einer Kanülenrohrspitze 105 versehen, über der
die Membran 33 angeordnet ist und sich bewegt, wie später beschrieben.
Die Kanülenrohrspitze 105 ist
aus 304 Edelstahl-Kanülenrohr
gebildet und weist einen äußeren Durchmesser
im Bereich von ungefähr
0,71 mm–1,02
mm (0,028"–0,040") und einen inneren Durchmesser
im Bereich von 0,61 mm–0,76
mm (0,024"–0,030") auf, wobei ein
Schnitt vorhanden ist, um eine Länge
von ungefähr
3–5 mm
zu erreichen. Die Kanülenrohrspitze 105 ist
koaxial über
dem distalen Ende 24 des röhrenförmigen Polyimid-Elements 22 angebracht,
vorzugsweise unter Verwendung von Loctite, so dass die Spitze des distalen
Endes 24 des röhrenförmigen Elements 22 mit
dem distalen Ende der Kanülenrohrspitze 105 bündig ist.
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Eine
Spitzenführung 106 ist
gleitend von dem röhrenförmigen Polyimid-Element 22 für die nachfolgend
erläuterte
Verwendung getragen. Die Spitzenführung 106 ist aus
1/16" RNF-Schrumpfschlauch 107 gebildet.
Die Spitzenführung 106 weist eine
Längsachse
und eine Länge
von ungefähr
32 Millimeter auf. Darüber
hinaus ist der distale Abschnitt der Spitzenführung 106 mit einem
größeren, nicht
geschrumpften Ende versehen.
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Wie
zuvor beschrieben, trägt
die expandierbare Vorrichtung 31 darüber hinaus eine verformen wahre,
flexible Membran 33, welche von dem distalen Ende 24 des
länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 gehalten
und an ihm befestigt ist, wie in den 1–2 gezeigt.
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Die
Membran 33 ist aus einer PolyblendTM-Extrusion
mit einem internen oder inneren Durchmesser von 0,020", einem äußeren Durchmesser
von 0,91 mm (0,036")
gebildet, welche geschnitten ist, um eine Länge von ungefähr 1 cm ± 1 aufzuweisen.
Das proximale Ende der Membran 151 ist an dem proximalen
Ende der Kanülenrohrspitze 105 befestigt,
wobei ein geeignetes Material, wie beispielsweise ein Loctite-Haftmittel 496,
verwendet wird, so dass sich die distale Membranspitze 152 distal
zu der Spitze des distalen Endes 24 des flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 erstreckt,
und so, dass der distale verlaufende Abschnitt der Membranspitze 152 eine
Länge aufweist,
die vom distalen Ende der Kanülenrohrspitze 105 bis
zum distalen Ende der Membranspitze 152 gemessen ungefähr 1,0 bis
1,5 mm beträgt.
Die extrudierte Membranspitze 152 wird nachfolgend mit
einem Extrusionswulst 153 abgedichtet, wie nachfolgend
beschrieben.
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Der
Wulst 153 ist aus demselben Polyblendmaterial in der Form
eines festen Stopfens mit einem Durchmesser von 0,64 mm (0,025") und einer Länge von
5 mm gebildet. Dieses Segment des Extrusionswulstes 153 wird
um ungefähr
0,5–0,75
mm in das distale, offene Ende der Membranspitze 152 eingeführt und
mit der Membranspitze 152 heißverklebt, so dass die distale
Spitze des Wulstes 153 mit dem distalen Ende der Membranspitze 152 bündig ist.
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Betrieb
und Verwendung der expandierbaren Vorrichtung 21 der vorliegenden
Erfindung ähneln der
in dem US-Patent Nr. 5,78 2,860, veröffentlicht am 21. Juli 1998,
sowie der in der am 18. November 1997 eingereichten US-Anmeldung
Nr. 08/972,383 offenbarten.
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Vor
der Anbringung wird das expandierbare Element 32 vollständig oder
komplett in das distale Ende 24 des flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 zurückgezogen,
was dazu führt,
dass das expandierbare Element 32 eine zusammengezogene
Anordnung einnimmt. Das Einführen
der Vorrichtung 21 in der zusammengezogenen Konfiguration
in eine konventionelle Hülseneinführung (nicht
gezeigt) wird, wie zuvor beschrieben, durch die Verwendungen der
von dem röhrenförmigen Polyimid-Element 22 gehaltenen
Spitzenführung 106 erleichtert. Vor
dem Einführen
der Vorrichtung 21 in die Hülseneinführung lässt der Bediener die Spitzenführung 106 distal
von der Mitte des röhrenförmigen Polyimid-Elements 22 zu
dessen distalen Ende 24 gleiten. Ist das distale Ende der
Spitzenführung 106 geringfügig distal
des distalen Endes 24 des röhrenförmigen Polyimid-Elements 22 und
der daran gehaltenen Membran 33 angeordnet, wird das distale
Ende der Spitzenführung 106 reibend
in das von der Hülseneinführung getragene
Einwegventil eingepasst, wodurch das Ventil in eine leicht geöffnete Positionen
gezwungen wird. Das distale Ende 24 des länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 kann
dann leicht und ohne Trauma durch das Ventil der Einführung eingeführt werden
und darin distal vorgeschoben werden bis die Vorrichtung in geeigneter
Weise durch die Öffnung des
Körpertrakts
oder, im Falle einer Gefäßpunktion, in
das Blutgefäß gebracht
ist, wie zuvor beschrieben. Dadurch, dass man nicht auf die Spitze
des distalen Endes 24 der Vorrichtung 21 zurückgreift,
um das Ventil der Einführhülse zu öffnen, bleibt
die Integrität der
daran gehaltenen Membran 33 bestehen.
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Sobald
die Vorrichtung in einen Körpertrakt oder
an einem Punktionsbereich in geeigneter Weise eingebracht ist, erfolgt
die Anbringung der Vorrichtung 21 durch Verwendung der
frei drehbaren Handhabungsvorrichtung 131 zum Bedienen
der Anbringungsmittel 80, um den Druck-Zug-Draht 81 distal
zu bewegen, um das expandierbare Element 32 distal aus
dem Lumen 26 des flexiblen, länglichen, röhrenförmigen Elements 22 hinaus
und in die Membran 33 zu bewegen. Sobald der distale Teil
des expandierbaren Elements 32 das Lumen 26 verlässt, versucht
er in seine vorbestimmte oder freie Formgedächtniskonfiguration zu expandieren,
welche der ellipsenförmigen,
schraubenförmigen
Spulenkonfiguration 34 entspricht. Wie jedoch nachfolgend
beschrieben wird, wird das expandierbare Element 32 daran
gehindert, vollständig
in seine freie Konfigurationen zu expandieren, da die Membran 33 den
Expansionsprozess teilweise einschränkt.
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Genauer
gesagt führt
die distale Windung 71 dazu, dass die Membran 33 anfangs
geringfügig
ausgedehnt wird. Dieser anfängliche
Prozess verhindert eine plötzliche,
starke Verformung der Membran 33. Sobald sich das expandierbare
Element 32 weiter distal aus dem Lumen 26 hinaus
bewegt und in die Membran 33 expandiert, beginnt der nicht
adhärente Teil
der Membran 33 sich distal des an dem distalen Ende 24 des
länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 befestigten
Abschnitts der Membran 33 zu bewegen und die durch die
schlüpfrige
Oberfläche
der Kanülenrohrspitze 105 und
das einfache Gleiten der Membran 33 an dieser bedingte
planare Konfigurationen anzunehmen. Die Expansion schreitet dadurch
fort, dass die mittlere Windung 69 bewirkt, dass die Membran 33 zu
ihrer gewünschten
Größe expandiert.
Die proximale Windung 68 expandiert als letztes, um die Konfiguration
zu zentralisieren und zu stabilisieren, so dass der Druck-Zug-Draht 81 bezüglich der
mittleren Windung 69 und der vollständig expandierten Membran 33 zentriert
ist.
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Während des
gesamten Anbringungsprozesses dreht sich die Spule 34 während ihrer
Expansion und dem Streben nach der gespeicherten Konfiguration nach
links oder gegen den Uhrzeigersinn. Daraus resultiert, dass das
Druck-Zug-Element 81 durch die sich leicht drehende Spule 34 in
dieselbe Richtung verdrillt wird. Dieses Verdrehen macht es erforderlich,
dass sich das Druck-Zug-Element 81 ebenfalls gegen den
Uhrzeigersinn drehen kann, damit sich die Spule 34 betriebsmäßig in der
Membran drehen und expandieren kann, ohne die Membran 33 zu beschädigen, wie
nachfolgend beschrieben. Darüber hinaus
variiert das von der expandierenden Spule 34 entwickelte
Drehmoment, so dass sich während
der Anbringung des distalen Abschnitts der Spule 34 ein stärkeres Drehmoment
entwickelt und daher eine stärkere
Drehung des Druck-Zug-Elements 81 optimal ist. Insgesamt
dreht sich das Druck-Zug-Element 81 um ungefähr 1 bis
3, vorzugsweise ungefähr
1,5 bis 2 Umdrehungen. Wie nachfolgend beschrieben, führt das
innere Handhabungselement 122 mit variabler Ganghöhe eine
solche gesteuerte Anbringung mit Drehung gegen den Uhrzeigersinn
aus, wenn der Bediener die frei drehbare Handhabungsvorrichtung 131 distal
verschiebt.
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Die
Drehung gegen den Uhrzeigersinn während der Anbringung wird durch
ein Drehmittel oder einen Drehmechanismus vorgesehen und gesteuert, welcher
den gewundenen Abschnitt 125 des inneren Handhabungselements 122 umfasst,
der sich in Längsrichtung
und drehend durch die quadratische innere Mutter oder Buchse 126 des äußeren Handhabungselements 123 bewegt.
Die geringere oder engere Ganghöhe
des Gewindes 125 am distalen Abschnitt des inneren Handhabungselements 122 führt zu einer
stärkeren
Drehung während
der Anbringung der distalen Spule 71. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Richtung der Drehung des expandierbaren Elements von der Herstellungsrichtung
der Spule abhängt.
Daher ist es lediglich von Bedeutung, dass das Drehmittel derart
hergestellt ist, dass es eine gesteuerte Drehung in derjenigen Richtung
ermöglicht, die
die Spule aufgrund ihrer Herstellungsrichtung während der Expansion verfolgt.
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Darüber hinaus
ermöglichen
das Kanülenrohrgehäuse 132 und
die drehbare Manschette 133 dem Bediener, die Handhabungsvorrichtung 131 der Vorrichtung 21 während des
Betriebs ergonomisch und stabil zu handhaben, ohne die Hand entfernen
zu müssen,
um eine Drehung des inneren Handhabungselements 122 zu
erreichen oder zu erlauben. Dies erfolgt durch die freie Drehung
des Stützrohrs des
inneren Handhabungselements 127, des Druck-Zug-Elements 81 und
des hinteren Anschlagelements 134 in dem Gehäuse 132 und
durch die drehbare Manschette 133. Das heißt, dass
die Handhabungsvorrichtung 131 die Drehung des Anbringungsmittels 80 und
des expandierbaren Elements 32 ohne oder unabhängig von
den von dem Bediener gehaltenen Teilen der Handhabungsvorrichtung 131 ermöglicht.
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Während der
Expansion des expandierbaren Elements 32 drückt die
die Spule 34 bedeckende Membran 33 die Spule 34 gleichzeitig
zusammen, wodurch entgegenwirkende oder ausgleichende Kontraktionskräfte auf
die expandierende Spule 34 wirken, welche ihre gespeicherte,
ellipsenförmige, doppelkonische,
freie oder nicht zusammengedrückte
Konfiguration anstrebt. Die Membran 33 expandiert also
nicht passiv. Die expandierende Spule 34 expandiert die
Membran 33 vielmehr mit Gewalt, um zu bewirken, dass die
nicht planaren Windungen oder Wicklungen 68, 69 und 71 der
Spule 34 eine im wesentlichen planare oder scheibenförmige Konfiguration
einnehmen, wobei die Membran 33 gespannt wird und an entgegengesetzten
Seiten des expandierbaren Elements 32 angeordnet wird,
um eine expandierbare Vorrichtung 31 zu bilden, welche
bei der Expansion im allgemeinen orthogonal zur Längsachse
des ersten flexiblen, länglichen,
röhrenförmigen Elements 22 ist.
Das expandierbare Element 32 ist bei der derartigen Anbringung
in dieser zusammengedrückten,
teilweise expandierten Konfiguration ausreichend steif und solide,
um einen stützenden Rahmen
für die
Membran 33 zu bilden, um diese gespannt zu halten und zu
befähigen,
eine Öffnung
zu verschließen.
Darüber
hinaus erfolgt die Anbringung der expandierbaren Vorrichtung 31 aufgrund
des einzigartig kleinen Profils und der Mechanik der Schraubenfeder 34 während der
Anbringung und Einholung ohne auf Wände der kleinsten Öffnungen
des Körpers
einzuwirken oder diese zu blockieren, wie zuvor beschrieben.
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Aus
der vorangehenden Beschreibung wird deutlich, dass eine expandierbare
Vorrichtung zur Verwendung in Blutgefäßen und Körpertrakten des menschlichen
Körpers
und insbesondere für
die perkutane Okklusion von vaskulären Zugangsbereichen im menschlichen
Körper
vorgesehen ist.
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Obgleich
die expandierbare Vorrichtung und das Verfahren in erster Linie
für die
Anwendung im menschlichen Körper
beschrieben worden ist, wird darauf hingewiesen, dass die expandierbare
Vorrichtung und das Verfahren in ähnlicher Weise auch bei Tieren
verwendet werden können.
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Darüber hinaus
wird darauf hingewiesen, dass die expandierbare Vorrichtung in vielen
verschiedenen natürlichen
und durch Fremdeinwirkung erzeugten Körpertrakten verwendet werden
kann, um andere therapeutische oder prophylaktische Vorgehensweisen
zu ermöglichen.
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So
wird aus der vorangehenden Beschreibung ebenfalls deutlich, dass
eine expandierbare Vorrichtung vorgesehen ist, welche in einem Verfahren
für den
perkutanen Zugang und die Okklusion von Öffnungen und Körpertrakten
des menschlichen Körpers
verwendet werden kann, wobei deutliche Vorteile gegenüber bislang
vorgesehenen Vorrichtungen bestehen.