DE4437476A1 - Verbindungsleitung - Google Patents
VerbindungsleitungInfo
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04R—LOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
- H04R7/00—Diaphragms for electromechanical transducers; Cones
- H04R7/16—Mounting or tensioning of diaphragms or cones
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- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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- H04R1/00—Details of transducers, loudspeakers or microphones
- H04R1/06—Arranging circuit leads; Relieving strain on circuit leads
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- H04R9/00—Transducers of moving-coil, moving-strip, or moving-wire type
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit der Ausbildung von
Verbindungsleitungen zum Kontaktieren von Lautsprechern
zwischen den Draht enden der Schwingspule und den
stationären, am Lautsprecherkorb angeordneten
Anschlüssen, insbesondere mit der hochtemperaturfesten
Ausbildung derartiger Verbindungen.
Gemäß dem Stand der Technik ist die Kontaktierung der
Draht enden der Schwingspule mit den stationären, am
Lautsprecherkorb angeordneten Anschlüssen meist so
realisiert, daß jedes blanke, d. h. von Backlack und
Isolierung befreite, Drahtende der Schwingspule über
eine Verbindungsleitung mit dem jeweiligen stationären
Anschlußkontakt leitend verbunden ist. Um eine Bewegung
der Membran bzw. des Schwingspulenträgers zu
gewährleisten, sind die Verbindungsleitungen zwischen
den Draht enden der Schwingspule und den stationären
Anschlüssen am Lautsprecherkorb so ausgebildet, daß sie
den seitlichen Abstand zwischen den Drahtenden und den
Anschlüssen bogenförmig überspannen. Der bogenförmige
Verlauf der Verbindungsleitungen ist dabei so gewählt,
daß auch ein Abstand zwischen der Unterseite der
Membran und den Verbindungsleitungen verbleibt, damit
unter dem Einfluß der Hubbewegungen der schwingenden
Lautsprecherteile ein Anstoßen der Verbindungsleitungen
an die Membran ausgeschlossen ist.
Dies erfordert Verbindungsleitungen, die zum einen zur
Aufrechterhaltung des bogenförmigen Verlaufs formstabil
sind und zum weiteren - trotz der Formstabilität -
keinen oder nur einen geringen Einfluß auf die
Hubbewegungen der schwingenden Lautsprecherteile
ausüben. Aufgrund der wirkenden Hubbewegungen und den
dadurch auf die Verbindungsleitungen ausgeübten
Biegebelastungen ist es ferner notwendig, daß die
Verbindungsleitungen eine hohe Biege-Wechsel-Festigkeit
aufweisen, wenn eine lange Lebensdauer des
Lautsprechers garantiert werden soll.
Verbindungsleitungen, welche diese Anforderungen
erfüllen, werden aus einem gewobenen Drahtgeflecht
gebildet und weisen meistens eine aus
Kunststoffmaterial gebildete Seele auf. Derartige
Verbindungsleitungen werden auch als Lautsprecherlitzen
bezeichnet.
Die Verbindung dieser Lautsprecherlitzen mit den
Drahtenden der Schwingspule erfolgt durch Lötung. Diese
Art der Verbindung ist allerdings nicht unkritisch.
Werden die Drahtenden der Schwingspule mit den Litzen
der Verbindungsleitung zusammengehalten und die Lötung
ausgeführt, so verbrennt unter dem Einfluß der
Löttemperatur zunächst die Backlack- und
Isolationsummantelung der Drahtenden sowie die
Kunststoffseele der Lautsprecherlitze in dem Bereich,
in welchem die Drahtenden und die Litzen der
Löttemperatur ausgesetzt werden. Da die
Lautsprecherlitzen aus gewobenem Drahtgeflecht gebildet
sind und daher wegen ihrer Kapillarwirkung dazu neigen
das Lot sehr gut anzunehmen, muß die Lötung sehr
präzise, d. h. in einer genau definierten Zeitspanne
ablaufen. Schon geringe Erhöhungen der Lötzeit und/oder
der Löttemperatur führen dazu, daß größere Bereiche der
Kunststoffseele verbrennen bzw. daß das Lot in
stärkerem Umfang in die Litzen gelangt und somit
längere Endbereiche der Litze mit Lot durchtränkt.
Letzteres hat zur Folge, daß längere Endbereiche als
vorgesehen durch das erkaltende Lot verfestigt werden.
Die weitere Folge ist, daß unter dem Einfluß der
Hubbewegungen die Litzen in dem Bereich, der
unerwünscht mit Lot durchtränkt ist, brechen.
Sind die Lautsprecherlitzen mit den Drahtenden leitend
verbunden, wird der Verbindungsbereich zusätzlich noch
mit Klebstoff an der Membran und/oder dem
Schwingspulenträger gesichert.
Die Verbindung der Lautsprecherlitzen an den
Anschlußkontakten ist zumeist auch als Lötverbindung
ausgeführt, da eine Lötung an dieser Seite der Litzen
wegen der dort geringeren Biegebelastungen weniger
kritisch ist. Auch ist es bekannt, die Verbindung
zwischen Litze und Anschlußkontakt als Klemmverbindung
auszubilden, welche verbleibende Lötprobleme völlig
beseitigt.
Sollen Lautsprecher Temperaturen von über 250°
ausgesetzt werden, so ist die bisher erörterte Technik
nicht mehr einsetzbar. Dies deshalb, weil die über den
Klebstoff hergestellte Sicherung des
Verbindungsbereichs zwischen den Litzen und den
Drahtenden wirkungslos wird. Dies hat zur Folge, daß
die sich ablösenden Verbindungsbereiche zu einem
vollständigen Ausfall des Lautsprechers führen, da bei
abgelösten Verbindungsbereichen die Drahtenden der
Schwingspule durch die Hubbewegungen der schwingenden
Lautsprecherteile hohen Biegebelastungen ausgesetzt
werden und daher - weil sie für diese Belastungen nicht
ausgelegt sind - sehr schnell brechen.
Daneben tritt bei diesen Temperaturen das zusätzliche
Problem auf, daß auch die Lötstellen erweichen und sich
die gebildete Verbindung zwischen Drahtende und Litze
auflöst.
Um diese Probleme von hochtemperaturbelasteten
Lautsprechern zu lösen, ist aus DE 42 41 212.9 eine
Anordnung bekannt, bei welcher die Kontaktierung der
Drahtenden der Schwingspule mittels einer auf dem
Polkern des Lautsprechers angeordneten Federanordnung
erfolgt, ohne daß die Drahtenden der Schwingspule
Biegebelastungen ausgesetzt sind. Auch kann gemäß der
bekannten Anordnung auf eine Lötverbindung zwischen den
Drahtenden und den jeweiligen Kontaktteilen der
Federanordnung verzichtet werden, wenn beispielsweise
Klemmvorrichtungen an den Kontaktteilen vorgesehen
sind.
Daneben ist es aus DE 44 19 311.4 bekannt, anstatt von
Lautsprecherlitzen leitfähige und gegenüber den
Schwingspulenträger isoliert angeordnete Segmente einer
Zentriermembran zu verwenden, zu welchen die Drahtenden
der Schwingspule geführt sind. Die Drahtenden der
Schwingspule sind mit den jeweiligen Segmenten der
Zentriermembran mittels Ultraschallverschweißung
verbunden.
Abgesehen davon, daß die beiden letztbenannten
Anordnungen sehr aufwendig sind, erfordern sie auch
Produktionsanordnungen, die von den Produktionsanlagen
für herkömmliche ausgebildete und bogenförmige
Verbindungsleitungen aufzuweisende Lautsprecher in
erheblichem Umfang abweichen.
Daher besteht nach wie vor das Bedürfnis eine
Verbindungsleitung nebst Kontaktierung für Lautsprecher
anzugeben, welche bis über 400°C temperaturfest ist und
einfach, d. h. ohne große Veränderung der herkömmlichen
Produktionsanlagen gefertigt werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1
gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der
Erfindung sind den Ansprüchen 2-8 entnehmbar.
Ist gemäß Anspruch 1 die jeweilige Verbindungsleitung
einschließlich ihres Endbereichs, welche mit den
jeweiligen blanken Drahtenden der Schwingspule leitend
verbunden ist, zumindest an einer Seite mit einer
bandförmigen und hochtemperaturfesten Kunststoffolie
versehen und sind an der Kunststoffolie
Befestigungslaschen vorhanden, die mittels von
Befestigungsmitteln mit der Membran und/oder dem
Schwingspulenträger verbindbar sind, ist eine
Schwingspulenkontaktierung geschaffen, welche auf
herkömmlichen Produktionsanlagen gefertigt werden kann
und ohne daß eine zusätzliche Fixierung der Verbindung
zwischen den Drahtenden und den Verbindungsleitungen
durch Klebstoff notwendig ist. In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, daß es besonders vorteilhaft
ist, die Kunststoffolie an der Seite der
Verbindungsleitung anzuordnen, welche der Membran bzw.
dem Schwingspulenträger zugewandt ist, da durch die
Kunststoffolie an dieser Seite gleichzeitig eine
Isolierung der Verbindungsleitungen zu den bei
thermisch hoch belasteten Lautsprechern verwendeten
Metallmembranen bzw. aus Metall gebildeten
Schwingspulenträgern geschaffen wird. Die Realisierung
einer solchen Schwingspulenkontaktierung auf einer
herkömmlichen Produktionsanlage unterscheidet sich nur
dadurch, daß nach dem Verbinden der Drahtenden mit den
Verbindungsleitungen in einem zusätzlichen Schritt die
Verbindungsleitungen mit der Kunststoffolie versehen
werden und die Befestigungslaschen der Kunststoffolie
mit der Membran und/oder dem Schwingspulenträger
verbunden werden.
Sind gemäß Anspruch 2 die jeweiligen Endbereiche der
Verbindungsleitungen mit den jeweiligen Drahtenden der
Schwingspule durch Ultraschallschweißung verbunden,
entfallen die Probleme, welche bei der herkömmlichen
Lötverbindung auftreten. Die Ultraschallschweißung ist
nur deshalb ausführbar, weil die Verbindungsleitungen
entgegen dem Stand der Technik keine Kunststoffseelen
aufweisen und die stabilisierende Wirkung durch das
Kunststoffmaterial dadurch herbeigeführt wird, daß erst
nach dem Verbinden der Drahtenden mit den
Verbindungsleitungen die Kunststoffolie angebracht
wird. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die
Verbindungsleitungen aus gewobenem Drahtgeflecht
gebildet werden. Dies hat neben der guten Flexibilität
derartiger Verbindungsleitungen auch den Vorteil, daß
durch thermische Erweichung der Kunststoffolie und
bloßes Eindrücken des Drahtgeflechts in die Folie in
sehr einfacher Weise eine Verbindung zwischen der Folie
und der Verbindungsleitung geschaffen werden kann.
Wird gemäß Anspruch 3 die Verbindungsleitung von einer
auf einer Kunststoffolie aufgebrachten Leiterbahn
gebildet, entfällt eine nachträgliche Beschichtung der
Verbindungsleitung mit dem Kunststoffmaterial. Auch
können derartige auf Kunststoffolie aufkaschierte
Verbindungsleitungen konfektioniert bezogen werden. Die
Verbindung der bereits auf die Kunststoffolie
aufkaschierten Leiterbahnen mit den jeweiligen
Drahtenden der Schwingspule sollte bevorzugt als
Elektroschweißung ausgeführt werden. Dies deshalb, weil
eine Ultraschallschweißung wegen der bei diesem
Prozeßschritt schon anwesenden Kunststoffolie zu einer
Beschädigung der Folie führen kann, wodurch
möglicherweise eine über die Folie bewirkte elektrische
Isolierung der Verbindungsleitungen zu den aus Metall
gebildeten, schwingenden Lautsprecherteilen
(Schwingspule, Membran) aufgehoben werden kann.
Sind gemäß Anspruch 4 zumindest 2 Verbindungsleitungen
mit seitlichem Abstand zueinander auf einer
Kunststoffolie angeordnet, sind besondere
Befestigungslaschen überflüssig, da in diesem Fall
durch den Kunststoffbereich, welcher zwischen den
beiden Verbindungsleitungen angeordnet ist, als
Befestigungslasche genutzt werden kann.
Wird gemäß Anspruch 5 als Befestigungsmittel eine u-
förmige Klammer verwendet, die die Kunststoffolie und
die Membran bzw. den Schwingspulenträger durchdringt,
reicht der Einsatz bloß einer solcher Klammer zur
Befestigung aus, wenn der die Schenkel verbindende Steg
der Klammer parallel zum Verlauf der jeweiligen
Verbindungsleitungen verläuft.
Sind - wie in Anspruch 6 angegeben - die Enden der
Schenkel spitz ausgebildet, hat dies neben dem Vorteil
der Gewichtsersparnis auch den Vorteil, daß die
Kunststoffolie zur Vermeidung des Ausreisens nicht
vorgelocht werden muß.
Liegen gemäß Anspruch 7 die umgebogenen Enden der
Schenkel direkt auf der Oberfläche der Membran bzw. den
Schwingspulenträger auf, können beide Teile zusätzlich
auch miteinander ultraschallverschweißt werden, wenn
sowohl die Klammer als auch die Membran bzw. der
Schwingspulenträger aus ultraschallschweißbarem Metall
gebildet sind.
Besonders einfach ist die Verbindung zwischen der
Verbindungsleitung und der Membran bzw. dem
Schwingspulenträger dann, wenn - wie in Anspruch 8
angegeben - ein Plättchen vorhanden ist und dieses
durch eine Öffnung in der Kunststoffolie mit der
Membran und/oder dem Schwingspulenträger
ultraschallverschweißt ist.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine Detailansicht eines Lautsprechers im
Seitenschnitt;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Kontaktierung von
Drahtende und Verbindungsleitung;
Fig. 3 eine Darstellung gemäß Fig. 2 im
Seitenschnitt;
Fig. 4 eine weitere Darstellung gemäß Fig. 2;
Fig. 5 eine weitere Darstellung gemäß Fig. 1;
Fig. 6 eine Abwicklung einer Klammer;
Fig. 7 eine weitere Darstellung gemäß Fig. 4; und.
Fig. 8 eine weitere Darstellung gemäß Fig. 7.
Die Erfindung soll nun anhand der Figuren näher
erläutert werden.
Mit Fig. 1 ist ein weitgehend konventionell
aufgebauter Lautsprecher 10 im Seitenschnitt gezeigt,
wobei auf die Darstellung der links der Mittellinie
liegenden sowie auf die weiter oben angeordneten
Bereiche des Lautsprechers 10 verzichtet wurde.
Dieser Lautsprecher 10 wird im wesentlichen von einem
Magnetsystem 11, einem Lautsprecherkorb 12, einer
Membran 13 und einem Schwingspulenträger 14 gebildet.
Das Magnetsystem 11 ist mit dem Lautsprecherkorb 12
verbunden. In den im Magnetsystem 11 gebildeten
Luftspalt 15 ist der rohrförmig ausgebildete
Schwingspulenträger 14 angeordnet. Das Ende des
Schwingspulenträgers 14, welches in den Luftspalt 15
ragt, ist mit der Schwingspule 16 umwickelt. Das andere
Ende des Schwingspulenträgers 14 ist mit der
Lautsprechermembran 13 verbunden. Im vorliegenden Fall
sind der Schwingspulenträger 14 und die Membran 13 aus
Aluminium gebildet und mittels von Ultraschall
verschweißt. Nur vollständigkeitshalber sei darauf
hingewiesen, daß der obere, dem Schwingspulenträger 14
abgewandte Rand der Membran 13 mit dem Lautsprecherkorb
12 über eine sogenannte Sicke (nicht dargestellt)
verbunden ist.
Zwischen dem Hals 17 der Membran 13 und dem
Lautsprecherkorb ist eine Zentriermembran 18
angeordnet. Ferner ist dem Lautsprecherkorb 12, welcher
vorliegend aus einem hochtemperaturfesten Kunststoff
gebildet ist, eine leitfähiger Anschlußkontakt 19
eingesetzt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen,
daß in einem anderen - nicht dargestellten -
Ausführungsbeispiel der Lautsprecherkorb 12 auch einem
anderen hochtemperaturfesten Wertstoff (Keramik oder
Metall) gebildet sein kann. Dieser Anschlußkontakt 19
ist in der Darstellung gemäß Fig. 1 mit einer von zwei
Tonsignalleitung 20 verbunden.
Um die niederfrequenten Tonsignale von den
Anschlußkontakten 19 zur Schwingspule 16 zu führen, ist
eine Verbindungsleitung 21 vorgesehen. Diese
Verbindungsleitung 21, auf deren Ausgestaltung noch
unten näher eingegangen wird, ist von der an der
Innenseite 22 des Korbes 12 gelegenen Seite des
Anschlußkontakts 19 mit bogenförmigen Verlauf zur
Membran 13 geführt und dort mittels von zwei
mechanischen Befestigungsmitteln 23 in der Form von
Nieten fixiert. Die jeweiligen Drahtenden 24 der
Schwingspule 16 sind entlang dem Außenmantel des
Schwingspulenträgers 14 ebenfalls zu dem
Befestigungsbereich geführt und dort mit den jeweiligen
Verbindungsleitungen 21 leitend verbunden.
Wie die Verbindungsleitung 21 näher ausgestaltet ist
und wie die Kontaktierung der Verbindungsleitung 21 mit
dem jeweiligen Drahtende 24 der Schwingspule 16
realisiert ist, wird im Zusammenhang mit den Fig. 2-
4 näher erläutert.
Fig. 2 zeigt eine Verbindungsleitung 21, die aus einem
bandförmigen Drahtgeflecht aus einer Kupfer-Beryllium-
Legierung gebildet ist. Diese Verbindungsleitung 21 ist
auf eine hochtemperaturfeste, bandförmig ausgebildete
Kunststoffolie 25 aufgelegt und verbunden. Ferner ist
zu der Verbindungsleitung 21 ein Drahtende 24 der
Schwingspule 16 geführt. Das Drahtende 24 ist bis auf
den Endbereich 26, der auf der Verbindungsleitung 21
aufliegt, mit einer Isolierung 27 (hier Backlack)
ummantelt. In dem Bereich, in welchem sich der blanke
Endbereich 26 des Drahtendes 24 und die
Verbindungsleitung 21 überlappen und welche mit X
gekennzeichnet ist, ist das Drahtende 24 mit der
Verbindungsleitung 21 ultraschallverschweißt. Nahe der
Schweißstelle X sind an der Kunststoffolie 25
Befestigungslaschen 28 ausgebildet, welche zur
Verbindung mit der Membran 13 (Fig. 1) dienen.
Die Kunststoffolie 25 wurde vorliegend aus
Polyimidmaterial gebildet. Derartiges Material ist bis
über 400°C temperaturfest und kann beispielsweise unter
der Markenbezeichnung Kapton® bei der Firma Dupont
handelsüblich bezogen werden.
Um eine in Fig. 2 dargestellte Anordnung zu
realisieren, werden die sich überlappenden Bereiche des
Drahtendes 24 und der Verbindungsleitung 21 zu zwischen
der Sonotrode und der Gegenelektrode einer
Ultraschallschweißanordnung (nicht dargestellt)
zusammengedrückt und die Ultraschallschweißung
ausgeführt. Daß in diesem Zustand der auf der
Verbindungsleitung 21 aufliegende Endbereich 26 des
Drahtendes 24 noch mit Backlack ummantelt ist, ist ohne
Bedeutung, da die Backlackummantelung bei Einsetzen der
Ultraschallschweißung "verbrennt".
Sodann werden die Verbindungsstelle und die
Verbindungsleitung 21 mit der aus Polyimidmaterial
gebildeten Kunststoffolie 25 verbunden, indem das
Drahtgeflecht unter Wärmeeinwirkung in die
Kunststoffolie 25 eingedrückt wird. Dabei ist es für
eine elektrische Isolierung der Verbindung wesentlich,
daß die Kunststoffolie 25 bis über den Bereich des
Drahtendes 24 reicht, der noch mit Backlack bzw.
Isoliermaterial 27 beschichtet ist, wenn die Membran 13
und/oder der Schwingspulenträger 14 aus Metall gebildet
ist.
Mach diesem Prozeß wird die Kunststoffolie 25 mit der
Seite, welche der Seite mit der Verbindungsleitung 21
abgewandt ist, an die Membran 13 (Fig. 1) angelegt und
mittels der durch die Befestigungslaschen 28 und die
Membran 13 geführten Mieten 23 (Fig. 1) an der Membran
13 befestigt.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch eine Anordnung gemäß
Fig. 2. Abweichend von der Darstellung gemäß Fig. 2
ist eine weitere Kunststoffolie 25′ (gestrichelt
dargestellt) vorhanden. Zwischen diesen beiden
Kunststoffolien 25, 25′ sind die Verbindungsleitung 21
und das Drahtende 24 angeordnet, so daß beide Teile 21,
24 von den beiden Kunststoffolien 25, 25′ vollständig
ummantelt werden. Diese vollständige Ummantelung der
Teile 21, 24 kann so ausgeführt werden, daß beide
Folien 25, 29 bei zwischengelegter Verbindungsleitung
21 und Drahtende 24 thermisch erweicht werden und in
diesem Zustand gegeneinander gedrückt werden.
Mit Fig. 4 ist eine Kunststoffolie 25 gezeigt, auf der
zwei Verbindungsleitungen 21 mit gegenseitigem
seitlichen Abstand aufgebracht sind. Dies wurde dadurch
erreicht, daß auf eine auch hier verwendete
Kunststoffolie aus Polyimid Kupfer aufgedampft wurde
und die die Verbindungsleitungen 21 bildenden
Leiterbahnen durch Atzung herausgebildet wurden. Zu
diesen beiden Verbindungsleitungen 21 sind zwei
Drahtenden 24 der Schwingspule 16 geführt. Die
Verbindung der aufkaschierten Leiterbahnen 21 mit den
jeweiligen Drahtenden 24 wurde vorliegend durch
Elektroschweißung realisiert, da eine
Ultraschallverschweißung möglicherweise die schon
vorhandene Kunststoffolie 25 im Schweißbereich X
beschädigen kann. Dies heißt aber nicht, daß nicht auch
bei im Zusammenhang mit Fig. 4 gezeigten und auf der
Kunststoffolie 25 aufgedampften Verbindungsleitungen 21
nicht auch die Ultraschallschweißtechnik zur Verbindung
eingesetzt werden kann. Werden beispielsweise die auf
der Kunststoffolie 25 ausgebildeten Leiterbahnen 21
durch Ultraschallverschweißung mit den Drahtenden 24
verbunden und wird dabei der Bereich der Kunststoffolie
25, welcher durch die gestrichelte Linie gekennzeichnet
ist, beschädigt, kann eine solche Verbindungsleitung 21
für die hier erörterten Zwecke dennoch eingesetzt
werden, wenn die Oberfläche der Folie 25, auf welcher
die Leiterbahn 21 ausgebildet sind, mit einer weiteren
Folie 25′ (siehe Fig. 3) verbunden wird, welche den
Schweißbereich X zur Membran 13 abdeckt. Auch kann die
Ultraschallschweißung einer in Fig. 4 gezeigten und
nur eine Folie 25 umfassenden Anordnung in all den
Fällen ausgeführt werden, in dem die Isolierung der
Verbindungsbereiche zwischen den Drahtenden 24 und den
Leiterbahnen 21 eine untergeordnete Rolle spielt.
Letzteres ist dann der Fall, wenn etwa die Membran 13
(Fig. 1) aus Isolierstoff gebildet ist.
Ferner ist in Fig. 4 erkennbar, daß auf die Ausbildung
besonderer Befestigungslaschen 28 verzichtet werden
kann, da zur Befestigung ohne weiteres der
Folienbereich 29 zwischen den beiden Leiterbahnen 21
zur Befestigung mit der Membran 13 (Fig. 1) genutzt
werden kann.
Mit Fig. 5 ist eine Befestigung einer zwei
Verbindungsleitungen 21 tragenden Folie 25 mit der
Membran 13 gezeigt, wobei aus Gründen der
Übersichtlichkeit eine genaue Darstellung der
Verbindungsleitungen 21 und der Drahtenden 24
verzichtet wurde. Wesentlich ist in Fig. 5 nur, daß
die Membran 13 zwei schlitzförmige Öffnungen 30
aufweist und daß zur Verbindung eine u-förmige Klammer
31 vorhanden ist. Die u-förmige Klammer 31, deren
Abwicklung in Fig. 6 gezeigt ist, wird zur Herstellung
der Verbindung zwischen Membran 13 und Kunststoffolie
25 mit ihren Schenkeln 22 in Pfeilrichtung auf die
Öffnungen 30 zu bewegt. Da die Enden der Schenkel 32
spitz ausgebildet sind (Fig. 6), durchdringen diese
den Folienbereich 29 zwischen den beiden
Verbindungsleitungen 21 (Fig. 4), bevor sie die
Öffnungen 30 durchdringen. Eine endgültige Verbindung
wird dadurch realisiert, daß, nachdem die Schenkel 32
die Öffnungen 30 durchdrungen haben, die Schenkel 32
umgebogen werden. Dabei ist es sehr vorteilhaft, wenn
die Klammerverbindung so ausgebildet wird wie es in
Fig. 7 dargestellt ist. Werden nämlich - wie in Fig.
7 gezeigt - die Schenkel 32 auf der Oberseite 33 der
Membran 13 nach außen umgebogen und sind die Membran 13
und die Klammer 31 aus Metall gebildet, lassen sich die
beiden Teile 13, 31 besonders gut
ultraschallverschweißen, weil nur in diesem Fall beide
Teile 13, 31 direkt aufeinanderliegen, kein
Kunststoffmaterial in diesem Bereich vorhanden ist und
zum weiteren beide Seiten der Teile 13, 31 für die
Elektroden der Ultraschallschweißanordnung zugänglich
sind.
Eine Ultraschallschweißbarkeit der Befestigung der
Kunststoffolie 25 an der Membran 13 ist auch dann
gegeben, wenn - wie in Fig. 8 gezeigt - ein dünnes,
ebenes Plättchen 33 und eine mit einem Loch 34
versehene Kunststoffolie 25 verwendet wird. Wird dieses
Plättchen 33, welches gegenüber dem Loch 34 eine
größere Abmessung haben muß, in Pfeilrichtung gegen die
Membran 13 gedrückt, so durchdringt die Seite 35 des
Plättchens 33, welche der Membran 13 zugewandt ist, das
Loch 34 und kommt mit dem Membran 13 in Berührung. Sind
beide Teile 13, 33 aus miteinander
ultraschallverschweißbaren Metallen gebildet, kann dann
die Verschweißung beginnen, wenn sich beide Teile 13,
33 durch das Loch 34 in der Kunststoffolie 25 berühren.
Nur aus Gründen der Vollständigkeit sei darauf
hingewiesen, daß in Fig. 8 zu besseren Anschaulichkeit
die Teile 13, 25 und 33 Abstand zueinander dargestellt
wurden.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß die hier nur für
die Membran 13 gezeigte Verbindung auch für den
Schwingspulenträger 14 Gültigkeit hat.
Auch ist die Anwendung der Erfindung nicht nur auf
Lautsprecher beschränkt, die hohen
Umgebungstemperaturen ausgesetzt werden.
Ferner ist selbstverständlich, daß die mit der
Kunststoffolie 25 versehenen Verbindungsleitungen 21 in
der für die Verbindung mit den Drahtenden 24 gültigen
Weise auch mit dem jeweiligen Anschlußkontakten 19
verbunden werden können.
Bezugszeichenliste
10 Lautsprecher
11 Magnetsystem
12 Lautsprecherkorb
13 Membran
14 Schwingspulenträger
15 Luftspalt
16 Schwingspule
17 Hals
18 Zentriermembran
19 Anschlußkontakt
20 Tonsignalleitung
21 Verbindungsleitung
23 Befestigungsmittel
24 Drahtende
25 Kunststoffolie
26 Endbereich
27 Isolierung
28 Befestigungslasche
29 Folienbereich
30 Öffnungen
31 Klammer
32 Schenkel
33 Plättchen
34 Loch
35 Seite
11 Magnetsystem
12 Lautsprecherkorb
13 Membran
14 Schwingspulenträger
15 Luftspalt
16 Schwingspule
17 Hals
18 Zentriermembran
19 Anschlußkontakt
20 Tonsignalleitung
21 Verbindungsleitung
23 Befestigungsmittel
24 Drahtende
25 Kunststoffolie
26 Endbereich
27 Isolierung
28 Befestigungslasche
29 Folienbereich
30 Öffnungen
31 Klammer
32 Schenkel
33 Plättchen
34 Loch
35 Seite
Claims (8)
1. Verbindungsleitung zum Kontaktieren von
Lautsprechern zwischen den jeweiligen Drahtenden
(24) der Schwingspule (16) und den stationären, am
Lautsprecherkorb (12) angeordneten Anschlüssen (19),
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweilige Verbindungsleitung (21) einschließlich ihres Endbereichs, welcher mit dem jeweiligen blanken Drahtende (24) der Schwingspule (16) leitend verbunden ist, zumindest an einer Seite mit einer hochtemperaturfesten, bandförmigen Kunststoffolie (25) versehen ist,
daß an der Kunststoffolie (25) Befestigungslaschen (28) vorgesehen sind und
daß die Befestigungslaschen (28) mittels von Befestigungsmitteln (23, 31, 33) an der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger (14) befestigt sind.
daß die jeweilige Verbindungsleitung (21) einschließlich ihres Endbereichs, welcher mit dem jeweiligen blanken Drahtende (24) der Schwingspule (16) leitend verbunden ist, zumindest an einer Seite mit einer hochtemperaturfesten, bandförmigen Kunststoffolie (25) versehen ist,
daß an der Kunststoffolie (25) Befestigungslaschen (28) vorgesehen sind und
daß die Befestigungslaschen (28) mittels von Befestigungsmitteln (23, 31, 33) an der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger (14) befestigt sind.
2. Verbindungsleitung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Endbereich der Verbindungsleitung (21) mit
dem jeweiligen Drahtende (24) der Schwingspule (16)
durch Ultraschallschweißung verbunden ist.
3. Verbindungsleitung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweilige Verbindungsleitung (21) von einer auf der Kunststoffolie (25) aufkaschierten Leiterbahn (21) gebildet wird und
daß der Endbereich der Leiterbahn (21) mit dem jeweiligen Drahtende (24) der Schwingspule (16) durch Elektroschweißung verbunden ist.
daß die jeweilige Verbindungsleitung (21) von einer auf der Kunststoffolie (25) aufkaschierten Leiterbahn (21) gebildet wird und
daß der Endbereich der Leiterbahn (21) mit dem jeweiligen Drahtende (24) der Schwingspule (16) durch Elektroschweißung verbunden ist.
4. Verbindungsleitung nach Anspruch 2 oder Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest zwei Verbindungsleitungen (21) mit seitlichem Abstand zueinander auf derselben Kunststoffolie (25) angeordnet sind und
daß durch den Kunststoffbereich (29), welcher zwischen den beiden Verbindungsleitungen (21) vorhanden ist, die Befestigungsmittel (23) geführt sind.
daß zumindest zwei Verbindungsleitungen (21) mit seitlichem Abstand zueinander auf derselben Kunststoffolie (25) angeordnet sind und
daß durch den Kunststoffbereich (29), welcher zwischen den beiden Verbindungsleitungen (21) vorhanden ist, die Befestigungsmittel (23) geführt sind.
5. Verbindungsleitung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsmittel (23) u-förmige Klammern
(31) sind, die die Kunststoffolie (25) und die
Membran (13) und/oder den Schwingspulenträger (14)
durchdringen und umgebogene Schenkel (32)
aufweisen.
6. Verbindungsleitung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden der Schenkel (32) spitz ausgebildet
sind.
7. Verbindungsleitung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die umgebogenen Enden der Schenkel (32) direkt auf der Oberfläche (33) der Membran (13) bzw. des Schwingspulenträgers (14) anliegen und
daß alle Teile (31, 32, 13 bzw. 14) aus miteinander ultraschallverschweißbarem Metall gebildet sind.
daß die umgebogenen Enden der Schenkel (32) direkt auf der Oberfläche (33) der Membran (13) bzw. des Schwingspulenträgers (14) anliegen und
daß alle Teile (31, 32, 13 bzw. 14) aus miteinander ultraschallverschweißbarem Metall gebildet sind.
8. Verbindungsleitung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Plättchen (33) vorhanden ist,
daß die Kunststoffolie (25) zwischen den Plättchen (33) und der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger (14) eingeklemmt ist und
daß das Plättchen (33) durch ein Loch (34) in der Kunststoffolie (25) mit der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger ultraschallverschweißt ist.
daß ein Plättchen (33) vorhanden ist,
daß die Kunststoffolie (25) zwischen den Plättchen (33) und der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger (14) eingeklemmt ist und
daß das Plättchen (33) durch ein Loch (34) in der Kunststoffolie (25) mit der Membran (13) und/oder dem Schwingspulenträger ultraschallverschweißt ist.
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