Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen der Position von Bestrahlungs
zielpunkten der durch den Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung.
Zu den Erkrankungen, die strahlentherapeutisch behandelt werden, gehören insbesondere
Gehirntumore oder Gefäßmißbildungen; auch funktionelle Ziele werden bestrahlt. Kon
ventionelle invasive neurochirurgische Behandungsmethoden sind nicht bei allen Indikatio
nen anwendbar und bringen zudem den Nachteil mit sich, daß oftmals ein Risiko der
Schädigung der den Krankheitsherd umgebenden gesunden Partien erwächst.
Die Bestrahlungstherapie ist für diese Krankheiten eine anerkannte therapeutische Metho
de, da ein nachgewiesener Zusammenhang ihrer Wirkung mit einem Therapieeffekt beim
Patienten besteht. Mittels eines Linearbeschleunigers können z. B. ein Kopftumor, aber
auch andere erkrankte Körperteile behandelt werden. Hierzu ist natürlich zunächst eine
genaue Lokalisation der erkrankten Partien, in diesem Beispielsfall des Tumors, notwen
dig. Diese kann mit Hilfe einer Computertomographie durchgeführt werden, wobei der
Patient schon während der Tomographie ein Referenzsystem, bei Gehirntumoren meist
einen Kopfring, trägt. Durch eine präzise Lokalisation und Erfassung der Form des
Tumors eröffnet sich die Möglichkeit, die Strahlendosis auf Normalgewebe zu reduzieren,
während gleichzeitig das erkrankte Gewebe mit einer erwünschten höheren Dosis behan
delt werden kann. Bei der Auswertung der Tomographiedaten wird die genaue Lage des
Tumors bezüglich des Referenzsystems unter Verwendung dreier Koordinatenachsen
festgelegt. Hierbei wird auch die Position des Bestrahlungszielpunktes, das sog. Isozen
trum, im Tumor errechnet. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, zwei Isozen
tren zu bestimmen.
Nachdem nunmehr die Lage des Tumors und des Bestrahlungszielpunktes relativ zu einem
am Kopf verbleibenden oder mit hoher Genauigkeit reproduzierbar wieder anbringbaren
Referenzsystem feststeht, besteht die Notwendigkeit, zumindest das Isozentrum zur
Bestrahlung von außen so zu markieren, daß es mit dem Strahl eines Linearbeschleunigers
getroffen und behandelt werden kann.
Gemäß dem gegenwärtigen Stand der Technik wird hierzu eine Verankerungseinrichtung
auf das Referenzsystem, d. h. den Kopfring, aufgesetzt. Diese Verankerungseinrichtung
kann z. B. die Form eines nur aus den Seitenkanten bestehenden Quaders haben, der, wenn
er am Referenzsystem angebracht ist, den Kopf des Patienten umgibt. In diesem Fall sind
zwischen zwei Seitenkanten des Quaders wiederum Zwischenschienen angebracht, die
entlang dieser Seitenkanten an Skalen verschiebbar und einstellbar sind, und damit einer
Markierungseinrichtung, z. B. einem prismenförmigen Körper die Möglichkeit geben, mit
der Genauigkeit der Skalen auf einen Punkt der entsprechenden Flächen eingestellt zu
werden.
Ein großer Nachteil dieser vorbeschriebenen Vorrichtung betrifft die relative Ungenau
igkeit, mit der sich die Projektion des Isozentrums auf den jeweiligen Seitenflächen der
Verankerungseinrichtung mittels der Skalen einstellen läßt. Diese Einstellung wird manuell
vorgenommen und kann naturgemäß die Genauigkeit der Skala nicht übertreffen (etwa 0,5
mm). Gerade für die strahlentherapeutische Behandlung ist aber die genaue Festlegung des
Isozentrums sehr wichtig, da Schädigungen der den Tumor umgebenden gesunden Berei
che unbedingt zu vermeiden sind.
Ein weiterer großer Nachteil der konventionellen Vorrichtung besteht darin, daß die
Übertragung der aus der Tomographie erhaltenen Daten auf das Skalensystem einen
manuellen Schritt erfordert, bei dem die große Gefahr besteht, daß erhaltene Koordinaten
bei der Einstellung verwechselt werden. Eine solche Verwechslung kann im schlimmsten
Fall dazu führen, daß gesunde Hirnbereiche bestrahlt und damit geschädigt werden, wobei
dies bei der Bestrahlung kritischer Strukturen zu bleibenden Schädigungen des Seh- oder
Sprechvermögens und sogar zum Tode des Patienten führen kann.
Weitere Nachteile betreffen die relativ geringe Anschaulichkeit dieser Positionierungs
methode, die eine visuelle Überprüfung der Korrektheit des Markierungspunktes kaum
zuläßt, sowie die Schwierigkeiten, weitere Informationen, z. B. die Form des Tumors im
Umriß zu kennzeichnen. Es ist ebenfalls schwer möglich, mehrere Projektionen von
Bestrahlungszentren an dieser Vorrichtung einzustellen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum Erfassen der
Position von Bestrahlungszielpunkten zur Verfügung zu stellen, die die oben beschriebenen
Nachteile des Standes der Technik überwindet. Insbesondere soll eine genaue und ver
läßliche Positionierung eines oder mehrerer Bestrahlungszielpunkte ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Erfassen der Position von Bestrahlungs
zielpunkten gelöst, die gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 ausgestaltet
ist.
Der Vorteil, die Markierungseinrichtung bei einer Vorrichtung gemäß der Erfindung aus
mehreren den Koordinatenpunkt räumlich festlegenden computerbedruckten Flächenmate
rialien auszubilden, liegt zunächst einmal darin, daß die aus der Computertomographie
erhalten Daten in ihrer Umsetzung als auf eine Fläche projizierte Positionierungskoor
dinaten sehr genau auf das Flächenmaterial übertragen werden können. Hierbei besteht die
Möglichkeit, eine Genauigkeit von 0,1 mm zu erreichen. Dies ist vor allem im Hinblick
auf die Vermeidung der Schädigung gesunder Bereiche eine sehr wichtige Verbesserung.
Auch ist es durch eine computergesteuerte Erzeugung der Projektion des Koordinaten
punktes auf Flächenmaterialien möglich, mehrere Bestrahlungszielpunkte auf ein Flächen
materialstück aufzubringen, falls die Form der erkannten Partie dies erforderlich macht.
Ein zweiter, fast noch höher zu bewertender Vorteil der Vorrichtung, die gemäß der
vorliegenden Erfindung ausgestaltet ist, liegt darin, daß ein bei der Vorrichtung gemäß
dem Stand der Technik notwendiger manueller Schritt bei der Koordinatenfestlegung
eliminiert wird. Die gefährliche Fehlerquelle, die eine Verwechslung der Koordinaten
beim Einstellen des Zielpunktes darstellt, wird erfindungsgemäß dadurch ausgeschlossen,
daß durch das automatische Bedrucken der Flächenmaterialien mittels des Computers, der
seine Daten vom Tomographen erhält, immer die mit den entsprechend richtigen Koor
dinaten aufgedruckten Zielpunktprojektionen auf die entsprechend richtigen Flächenmate
rialien aufgedruckt werden, die hierbei gleichzeitig vom Computer so markiert werden
können, daß jeder Irrtum bei ihrer Anbringung ausgeschlossen ist.
Hierbei eröffnen sich viele Möglichkeiten, Irrtümer bei der Positionierung der Flächen
materialien an der Verankerungseinrichtung völlig auszuschließen. Es kann somit sicherge
stellt werden, daß wirklich nur erkrankte Bereiche behandelt werden und gesunde Bereiche
vor gefährlicher Strahlenkonzentration bewahrt werden.
Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Verankerungs
einrichtung ein rechtwinkliges, würfel- oder quaderförmiges, auf einer Seite offenes
Gehäuse auf, das an den Seitenflächen Aufnahmen für die computerbedruckten Flächen
materialien hat. Das bewährte System, eine Verankerungseinrichtung wie oben beschrieben
auszugestalten, läßt sich damit auch sehr gut auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung
übertragen, wobei das Material für die Verankerungseinrichtung aus geeigneten leichten
aber stabilen Werkstoffen ausgewählt werden kann.
Bevorzugt sind die erfindungsgemäß verwendeten Flächenmaterialien Folien mit auf die
jeweilige Fläche projizierten computergedruckten Koordinatenmarkierungen. Folien sind
mittels eines Computerdruckers einwandfrei zu bedrucken und gestatten es dem Patienten,
auch bei auf einem Referenzsystem aufgesetzter Verankerungseinrichtung seine Umgebung
noch zu beobachten, was sich vor allem für Patienten, die anfällig für klaustrophobische
Zustände sind, günstig auswirkt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Umrisse des zu bestrahlenden Körpers, bei
spielsweise eines Tumors, mit auf die Flächenmaterialien aufzutragen, was die Anschau
lichkeit für die Behandelnden sehr erhöht und außerdem eine weitere visuelle Kontrolle
der richtigen Einstellung des Bestrahlungszielpunktes liefert.
Bevorzugt sind die Aufnahmen und die zugehörigen Flächenmaterialstücke mit jeweils für
eine Seite des Gehäuses passenden Positionierungsmarken versehen. Diese Positionie
rungsmarken können so angeordnet werden, daß jeweils nur auf der richtigen Seite der
Verankerungseinrichtung die Positionierungsmarken der Aufnahmen und der Flächenmate
rialstücke übereinstimmen, so daß auf diese Weise schon durch gebührende Sorgfalt
ausgeschlossen wird, daß ein falsches Flächenmaterialstück in eine Aufnahme eingesetzt
werden kann. Hierdurch wird wiederum eine ordnungsgemäße Behandlung des Patienten
sichergestellt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung gemaß der vorliegen
den Erfindung sind die Aufnahmen und die computerbedruckten Flächenmaterialien so
ausgestaltet, daß jeweils nur das einer Aufnahme zugehörige Flächenmaterialstück in diese
Aufnahme eingelegt werden kann. Die Größe und Form der Aufnahmen und der Flächen
materialstücke können hierbei für jede verwendete Seite der Verankerungseinrichtung so
ausgestaltet werden, daß es unmöglich ist, ein Flächenmaterialstück in eine falsche
Aufnahme einzulegen und damit Behandlungsfehler zu riskieren. So kann eine nicht
sachgemäße Bestrahlung aufgrund der Verwechslung von Koordinatenmarkierungspunkten
mit bis zu 100%-iger Sicherheit vermieden werden.
Zur weiteren Erläuterung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nunmehr auf die
beiliegenden Figurenblätter Bezug genommen. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verankerungseinrichtung gemäß einer Aus
führungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 eine Aufsicht auf eine obere Platte einer Verankerungseinrichtung mit einem
Teilquerschnitt, der die Befestigungseinrichtung für die computerbedruckten
Flächenmaterialien zeigt; und
Fig. 3 ein Beispiel für eine in eine Aufnahme einzusetzende computerbedruckte Folie.
In der perspektivischen Ansicht der Fig. 1 ist eine Verankerungseinrichtung in ihrer
Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 angedeutet. Die Verankerungseinrichtung 10 wird
an ihrer mit einem Kopfausschnitt versehenen Unterseite an einem festen Referenzsystem,
z. B. einem Kopfring so befestigt, daß die mit C bezeichnete Vorderseite über dem
Gesichtsbereich des Patienten zu liegen kommt. Aufnahmen und Führungen für die
computerbedruckten Flächenmaterialien, in diesem Falle Folien, sind an der Oberseite A,
der Vorderseite C und den beiden Seitenflächen B und D dargestellt, wobei die der Seite
B gegenüberliegende Seite D in der perspektivischen Ansicht der Fig. 1 nicht sichtbar ist.
Zur Führung und Befestigung der computerbedruckten Flächenmateralien sind auf der
oberen Seite A zwei Führungsschienen 11a sowie zwei Klemmbefestigungen 12a vor
gesehen, die mittels Schrauben 13a festgeklemmt und gelöst werden können. An den
Seiten B, C und D übernehmen die über die Platten überstehenden Vorsprünge der oberen
Platte A und der Bodenplatte E die Funktion der Führungsschienen, die auf der oberen
Platte A angebracht sind. Auch an diesen Vorsprüngen sind mittig und beiderseitig die
Klemmbefestigungen 12b und 12c angebracht, die mittels ihrer Schrauben 13b und 13c
zum Halten der computerbedruckten Flächenmaterialien verwendet werden.
Damit wird erkennbar, daß der festzulegende Koordinatenpunkt, mit dem der Tumor
lokalisiert ist, an vier Flächen mit jeweils zwei Projektionspunkten markiert wird. Es
stehen also für einen im Raum mit drei Koordinatenwerten festgelegten Punkt insgesamt
acht Koordinatenwerte zur Verfügung. Bei angesetzten computerbedruckten Folien kann
damit mittels dieser Überbestimmung nochmals eine visuelle Kontrolle der richtigen
Anordnung der Markierungspunkte durchgeführt werden.
Auf der Vorderseite C sind vier Positionierungsmarken 14, in diesem Fall in einen Kreis
eingezeichnete Kreuze vorgesehen. Die dieser Seite zugeordnete computerbedruckte Folie
weist ebenfalls in derselben Position angezeichnete gleichartige Positionierungsmarken auf,
so daß dann, wenn beim Anbringen und Festklemmen der Folie alle Marken miteinander
übereinstimmen, davon ausgegangen werden kann, daß die Folie richtig angeordnet ist und
der Bestrahlungszielpunkt in der Position dieser Seite korrekt festgelegt ist. Die Positionie
rungsmarken sind an jeder der Seiten anders angeordnet, so daß schon deshalb keine
Verwechslung bei den Folien möglich ist, weil sich eine falsche computerbedruckte Folie
nicht so auf einer nicht dazugehörigen Seite anordnen läßt, daß die Kreuzmarkierungen
übereinstimmen.
Aus der Fig. 2, die in der obigen Darstellung eine obere Platte der Vorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung sowie eine Schnittdarstellung des Befestigungsmechanismus,
d. h. der Klemmen 12a, der Führungsschienen 11a und der Schrauben 13a zeigt, wird noch
einmal das Befestigungsprinzip dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
deutlich. In eine Nut 16 in der oberen Platte A ist die Führungsschiene 11a eingesetzt.
Mittig in dieser Führungsschiene ist eine Schraube 13a, hier eine Rändelschraube, in ein
Gewinde in der Führungsschiene eingeschraubt und drückt mit ihrer unteren Fläche von
oben auf eine Befestigungsklemme 12a, wodurch diese Klemme 12a in der Lage ist, eine
computerbedruckte Folie auf der oberen Fläche der Seite A zusammen mit der gegenüber
liegenden Befestigungsvorrichtung festzuklemmen und zu positionieren.
Wie ebenfalls ersichtlich wird, dient der über die Platte C vorstehende Teil 11C der Platte
A als Führungsschiene für eine auf der Seite C anzubringende computerbedruckte Folie.
Die ebenfalls aus einer Rändelschraube 13c und einer Klemme 12c bestehende Befesti
gungsvorrichtung der Seite C entspricht ansonsten in Funktion und Wirkung derjenigen der
Oberseite A.
Durch geeignete Konstruktionsmaßnahmen, z. B. an jeder Seite unterschiedlich abgesetzte
Kanten in den Führungsschienen oder ähnliche Gestaltungsmaßnahmen ist es bei der
vorliegenden Ausführungsform der Erfindung sehr leicht möglich, die Führungen oder die
Platten so auszubilden, daß jeweils nur die zugehörige computerbedruckte Folie auf der
jeweiligen Seite A, B, C oder D anbringbar ist. Damit wird auf einfache Weise ein sehr
sicheres System zur Festlegung von Bestrahlungszielpunkten zur Verfügung gestellt.
In der Fig. 3 ist eine Ablichtung einer in eine Aufnahme der Seite A einzusetzende Folie
dargestellt. Die Folie ist mit der Bezeichnung A für die Seitenfläche A und mit Positionie
rungsmarken, auch hier in einen Kreis eingezeichnete Kreuze, versehen, die nur beim
richtigen Einsetzen der Folie in die Aufnahem mit den dort befindlichen Markierungen in
Übereinstimmung zu bringen sind. Ein aus X- und Y-Koordinaten bestehendes Koor
dinatensystem wird rechtwinklig auf der Folie aufgespannt.
Mit den aus der Computertomographie erhaltenen Daten sind zwei Isozentren 1 und 2 als
Projektionen auf diese Fläche mit Kreuzen markiert, so daß die Erfassung des Zielpunktes
durch den Strahl des Linebeschleunigers hier mit der Genauigkeit des Computeraus
drucks vorgenommen werden kann. Um die Anschaulichkeit zu verbessern und eine
nochmalige visuelle Kontrolle durch den Behandelnden zu ermöglichen, sind die vom
Computer erfaßten Umrisse des zu behandelnden Tumors ebenfalls auf der Folie aufge
druckt.
Die Folien für die anderen Seitenflächen B, C und D sind entsprechend ausgestaltet und
mit Markierungen und Umrissen versehen.
Es soll nochmal erwähnt sein, daß die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung
nicht auf die Behandlung von Erkrankungen im Gehirn beschränkt ist. Durch entsprechend
ausgestaltete Verankerungseinrichtungen und Referenzsysteme können mit einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung alle strahlentherapeutisch zu behandelnden Erkrankungen auch
anderer Körperteile therapiert werden.