DE4318735A1 - UV-Strahler zum Bestrahlen von Druckfarben auf Objekten und Verfahren zum Trocknen von mit Druckfarbe versehenen Objekten - Google Patents
UV-Strahler zum Bestrahlen von Druckfarben auf Objekten und Verfahren zum Trocknen von mit Druckfarbe versehenen ObjektenInfo
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- F26—DRYING
- F26B—DRYING SOLID MATERIALS OR OBJECTS BY REMOVING LIQUID THEREFROM
- F26B3/00—Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat
- F26B3/28—Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat by radiation, e.g. from the sun
Description
Die Erfindung betrifft einen UV-Strahler und ein Verfahren zum
Trocknen von Drückfarben auf Objekten gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1 bzw. dem des Anspruches 12.
Bei einem aus DE-A-39 02 643 bekannten UV-Strahler zum Bestrah
len von Druckfarben auf kontinuierlich vortransportiertem Bahn
material besteht die Möglichkeit, das im wesentlichen zweitei
lig ausgebildete Reflektorgehäuse in seiner Gesamtheit um eine
in seinem Inneren liegende, zur Längsachse der Strahlungsquelle
parallele Achse aus seiner Arbeitsposition in eine Warteposi
tion zu verschwenken, in welcher das Reflektorgehäuse die Mate
rialbahn gegen die von der Strahlungsquelle ausgehenden Strah
len abschirmt. Diese rotierbare Anordnung des Reflektorgehäuses
soll die üblichen Klappen oder Jalousien überflüssig machen,
die im allgemeinen unterseitig am UV-Strahler angebracht sind
und immer dann zur Vermeidung einer Überhitzung der Material
bahn durch Wärmestrahlung geschlossen werden, wenn der Trans
port der Materialbahn unterbrochen werden muß. Wenngleich die
schwenkbare Anordnung des Reflektorgehäuses gemäß
DE-A-39 02 643 das Anbringen von Abschirmklappen oder Abschirmja
lousien überflüssig macht, weist sie doch den Nachteil eines
außerordentlich großen Raumbedarfes auf, da das Reflektorge
häuse in seiner Gesamtheit um 180° verschwenkt wird. Die Durch
führung einer derartigen Schwenkbewegung erfordert auch eine
gewisse Zeit, so daß sie nur in betrieblichen Ausnahmesitua
tionen, wie beispielsweise bei dem erwähnten Stillstand der Ma
terialbahn, vorgenommen werden kann.
Ein in etwas anderer Weise ausgebildeter UV-Strahler, der
ebenfalls zum Trocknen von UV-Farben auf bahnförmigem Material
dient, ist aus EP-A-0.222.060 bekannt. Hierbei ist, wie auch
beim UV-Strahler gemäß DE-A-39 02 643, zur Verringerung der
Einwirkung der Wärmestrahlung auf das Bahnmaterial ein Kalt
lichtspiegel als Reflektor vorgesehen, der UV-Strahlen reflek
tiert, Wärmestrahlen jedoch zu einem großen Teil passieren
läßt, die dann von irgendwelchen Teilen des Gehäuses absorbiert
werden. Das Reflektorgehäuse auch dieses UV-Strahlers ist im
wesentlichen zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden Hälften
des Reflektorgehäuses zueinander schwenkbar angeordnet sind.
Diese Schwenkbarkeit dient jedoch lediglich dazu, um eine Fo
kussierung der reflektierten Strahlung vorzunehmen. Eine Ab
schirmung des bahnförmigen Materials bei Stillstand desselben
erfolgt durch eine Jalousie, die bei Stillstand des Bahnma
terials geschlossen wird und letzteres gegenüber der Strah
lungsquelle abschirmt.
Ferner ist durch DE-A-22 35 047 ein UV-Strahler zum Trocknen
von Druckfarbe bekannt, dessen Reflektorgehäuse mit Seitentei
len versehen ist, die jeweils um eine zur Längsachse der Strah
lenquelle parallele Achse schwenkbar sind derart, daß sie in
der einen Endposition das Reflektorgehäuse unterseitig ver
schließen und so die Materialbahn bei Stillstand oder bei zu
geringer Transportgeschwindigkeit gegenüber der Strahlungs
quelle abschirmen. Dabei ist der mittlere Teil des Reflektorge
häuses stationär, so daß er in jedem Fall seine Lage beibehält.
Um bei geschlossenem Reflektorgehäuse die sich entwickelnde
Wärme abzuführen, wird Kühlluft durch das Reflektorgehäuse ge
blasen. Außerdem wird die Strahlungsquelle bei geschlossenem
Reflektorgehäuse mit verminderter Leistung betrieben, um eine
Überhitzung des oberseitig immer geschlossenen Reflektorge
häuses zu vermeiden.
Der sich aus den vorstehend erörterten Vorveröffentlichungen,
deren Offenbarungsgehalt in diese Anmeldung einbezogen wird,
ergebende Stand der Technik betrifft das Bedrucken von konti
nuierlich transportiertem bahnförmigem Material, wobei eine Ab
schirmung dieses mit Druckfarbe vesehenen bahnförmigen Mate
rials immer nur dann vorgesehen ist, wenn die Bahn zum Still
stand kommt oder mit zu geringer Geschwindigkeit transportiert
wird. In allen Fällen geht es darum, eine zu starke Einwirkung
der Wärmestrahlen zu vermeiden. Da die Bahn bei normalem Be
trieb den UV-Strahler mit konstanter Geschwindigkeit passiert,
ist es möglich, die Einwirkungsdauer der UV-Strahlen und damit
deren Dosierung, sowie die Einwirkungsdauer der langwelligen
Wärmestrahlen innerhalb gewisser Grenzen durch die Transportge
schwindigkeit der Bahn zu beeinflussen. Diese Geschwindigkeit
kann so gewählt werden, daß einerseits eine Überhitzung der
sich bewegenden Bahn im Bereich des UV-Strahlers vermieden
wird, andererseits jedoch die Einwirkungsdauer der UV-Strahlen
ausreicht, um die Druckfarbe zu trocknen bzw. zu polymeri
sieren.
Die Notwendigkeit des Trocknens von Druckfarbe mittels
UV-Strahlen besteht aber auch beim Bedrucken von schrittweise
transportiertem Druckgut. Dabei kann es sich ebenfalls um bahn
förmiges Material, welches schrittweise vortransportiert wird,
aber auch um Einzelartikel, z. B. Flaschen und andere Hohlkör
per sowie CDs, handeln. Auch hier ist die Anordnung im Normal
fall so getroffen, daß der oder die UV-Strahler in die eigent
liche Druckmaschine integriert ist bzw. sind zum Beispiel der
art, daß in Transportrichtung hinter mindestens einer Druck
station ein UV-Strahler angeordnet ist.
Bei Einzelartikeln wird im allgemeinen so vorgegangen, daß un
terhalb des UV-Strahlers ein schrittweise arbeitendes Trans
portmittel, z. B. ein Kettenförderer, vorgesehen ist, welches
den jeweils zu bestrahlenden Artikel bzw. den zu bestrahlenden
Bandabschnitt unter dem UV-Strahler bringt, ihn dort für eine
bestimmte Zeit beläßt und nach Beendigung der Behandlung mit
dem nächsten Transportschritt wegführt, wobei gleichzeitig der
folgende Artikel bzw. der folgende Bandabschnitt für die Be
strahlung unter den UV-Strahler gebracht wird. Dabei kann die
Zeit, während welcher das Objekt sich unterhalb des UV-Strah
lers befindet, festgelegt sein durch die Zeit, die erforderlich
ist, um bei einer bestimmten Strahlungsintensität den ange
strebten Effekt, also das Aushärten der Druckfarben, zu errei
chen. Allerdings wird dann, wenn eine einen UV-Strahler auf
weisende Trocknungsstation neben anderen Behandlungsstationen
Teil einer größeren Vorrichtung ist, beispielsweise derart, daß
bei einer Druckmaschine jeder Druckstation eine Trocknungssta
tion nachgeschaltet ist und somit das Transportmittel die Arti
kel nicht nur durch eine Trocknungsstation transportiert, son
dern die Objekte nacheinander durch mehrere Behandlungsstatio
nen zur Durchführung unterschiedlicher Behandlungen führt, die
Dauer der Verweilzeit, die sich aus dem zeitlichen Abstand zwi
schen zwei aufeinanderfolgenden Transportschritten des Trans
portmittels ergibt, sich nach der Behandlungsart richten, die
die längste Zeit in Anspruch nimmt. Dies kann der Trocknungs
vorgang sein. Es wird aber in vielen Fällen ein anderer Behand
lungsvorgang, beispielsweise das Bedrucken sein.
D.h., daß häufig der Druckvorgang maßgeblich ist für die Fest
legung des Arbeitstaktes der Druckmaschine und somit die Ver
weilzeit eines Artikels bzw. eines Bahnabschnitts auch in der
Trocknungsstation, also im allgemeinen unterhalb des UV-Strah
lers, bestimmt. Die sich daraus ergebende Verweilzeit muß je
doch nicht immer der Zeit entsprechen, die optimal ist für die
Durchführung des Trocknungsvorganges. Dabei ist zu berück
sichtigen, daß die optimale Dauer des Trocknungsvorganges auch
abhängt von einer Reihe von Einflußgrößen, beispielsweise der
Zusammensetzung der Farbe, aber auch der Stärke, mit welcher
die Druckfarbe aufgetragen wird, da bei dickerem Auftrag der
Farbe deren Polymerisation unter der Einwirkung der UV-Strahlen
bei einer bestimmten Intensität derselben länger dauern kann
als bei einem dünneren Druckfarben-Auftrag. Es gibt somit für
jeden Druckauftrag eine optimale Dauer des Trocknungsvorganges,
wobei aufeinanderfolgende Druckaufträge in einer Maschine bei
spielsweise zur Herstellung eines Vielfarbendrucks unterschied
liche Eigenschaften bezüglich der erforderlichen Trocknungs
dauer aufweisen können, beispielsweise dadurch, daß in den ein
zelnen Druckstationen Druckfarben-Aufträge mit unterschiedli
chen Dicken aufgebracht werden. Aber auch bei einer Änderung
des herzustellenden Druckbildes, die immer dann auftreten wird,
wenn das Druckgut wechselt, können völlig andere Bedingungen
für die Trocknung der einzelnen Druckfarben-Aufträge vorliegen,
die ohne besondere Maßnahmen nicht berücksichtigt werden kön
nen, da es beispielsweise im allgemeinen nicht möglich ist, den
UV-Brenner zur Einstellung der für den jeweiligen Druckfarben-
Auftrag optimalen Trocknungszeit ein- und abzuschalten.
Wenngleich die Verwendung von Kaltlichtspiegeln als Reflektoren
für die UV-Strahlen das Ausmaß der Infrarot-Strahlung, die nach
unten in Richtung auf das zu behandelnde Objekt reflektiert
wird, merklich verringert, erfährt der unterhalb der Strah
lungsquelle befindliche Bereich, also auch der zu behandelnde
Artikel, immer noch eine erhebliche Erwärmung durch die Rest-
Infrarot-Strahlung, die direkt von der Strahlungsquelle nach
unten auf die dort befindlichen Maschinenteile und den zu
behandelnden Artikel abgestrahlt wird. Dies kann bei bestimmten
Artikeln zu Schwierigkeiten führen, beispielsweise bei dünnwan
digen Körpern, z. B. Flaschen oder anderen Behältern insbeson
dere aus thermoplastischem Kunststoff, die bei überschreiten
bestimmter Temperaturgrenzen Verformungen oder sonstige unzu
lässige Änderungen ihrer Beschaffenheit erfahren. Aus diesem
Grunde kann das überschreiten einer bestimmten Verweilzeit un
ter der Einwirkung der Strahlungsquelle schädlich, jedoch zu
mindest unerwünscht sein. Es wird also im wesentlichen darauf
ankommen, die Verweilzeit des zu behandelnden Objektes unter
der Einwirkung der Strahlungsquelle auf die Dauer zu begrenzen,
die zur Erzielung des angestrebten Effektes erforderlich ist,
zumal die Erwärmung der Umgebung, also beispielsweise des Ma
schinenrahmens, im Bereich der Trocknungsstation ebenfalls zur
Erwärmung der Objekte beiträgt.
Darüberhinaus ist aber auch anzustreben, unabhängig von der Be
aufschlagung der Objekte durch Wärmestrahlen die Einwirkung der
UV-Strahlen auf den oder die Artikel auf die Zeitdauer zu be
grenzen, die erforderlich ist, um die Farbe zu trocknen bzw. zu
polymerisieren. Der Wunsch, eine über das erforderliche Maß
hinausgehende UV-Bestrahlung zu vermeiden, ergibt sich aus der
Tatsache, daß UV-Strahlen bei zu langer Einwirkung ebenfalls
unerwünschte Veränderungen am Objekt bewirken können, bei
spielsweise derart, daß unter der Einwirkung der UV-Strahlen
sich die Farbe des aufgebrachten Drucks, ggf. aber auch die
Farbe des Artikels selbst, z. B. eines Kunststoffkörpers, der
Farbpigmente enthält, verändert.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Vorrich
tung und Verfahren der einleitend beschriebenen Art so auszuge
stalten, daß die Möglichkeit besteht, die Bestrahlung der Arti
kel bzw. Bahnabschnitte auch dann den jeweiligen Erfordernissen
entsprechend zu dosieren, wenn die Artikel während des Trock
nungsvorganges zumindest überwiegend stationär im Bereich des
UV-Strahlers positioniert sind und es somit an der Möglichkeit
fehlt, über die Transportgeschwindigkeit des Artikels die Ein
wirkungsdauer der Strahlen zu beeinflussen und zu dosieren. Die
optimale Einwirkungsdauer wird dabei im Normalfall bestimmt von
der für den Trocknungsvorgang erforderlichen Dosis an
UV-Strahlen. Dadurch wird gleichzeitig die Einwirkungsdauer der
unvermeidbar auftretenden Wärmestrahlen auf das betrieblich
mögliche Minimum reduziert. Die zur Erzielung des angestrebten
Effektes verwendeten Mittel sollen bezüglich ihres Aufbaus und
ihrer Handhabung einfach sein und wenig Platz beanspruchen, so
daß sie auch nachträglich in bereits existierenden Druckmaschi
nen eingebaut werden können. Ferner soll die Möglichkeit vor
handen sein, die im UV-Strahler entstehende Wärme bei allen in
Betracht kommenden Betriebszuständen in ausreichendem Umfang
ab zuführen.
Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der im Kennzeichen des
Anspruches 1 bzw. dem des Anspruches 12 angeführten Merkmalen
gelöst.
Die Lehre gemäß der Erfindung macht es möglich, die Dauer wäh
rend welcher die Artikel bzw. die Bahnabschnitte jeweils der
Strahlung des UV-Strahlers ausgesetzt sind, im Hinblick ledig
lich auf die Erfordernisse einzustellen, die aus den Gegeben
heiten resultieren, welche mit dem Auftrag der Druckfarbe und
der Trocknung derselben zusammenhängen. Die Einwirkungsdauer
kann somit eingestellt werden unabhängig von dem Arbeitsrhy
thmus der Maschine, von der Dauer der Behandlungsvorgänge in
anderen Behandlungsstationen, insbesondere der oder den Druck
station(en), und unabhängig von sonstigen betrieblichen
Gegebenheiten und Erfordernissen, die nicht mit dem Trocknungs
vorgang zusammenhängen. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des
UV-Strahlers macht es möglich, die Massen, die beim Verschwen
ken der Teile des Reflektorgehäuses bewegt werden müssen,
verhältnismäßig klein zu halten. Die Wege, um welche die Teile
des Reflektorgehäuses bewegt werden müssen, sind relativ kurz,
so daß es möglich ist, die Teile des Reflektorgehäuses zum
Zwecke der Einstellung der Einwirkungsdauer der Strahlen in
kurzen Zeitabständen, z. B. entsprechend dem Maschinentakt,
zwischen den beiden Positionen zu bewegen. Diese Bewegungen
können in Anhängigkeit von der Zeit, beispielsweise nach einem
bestimmten Programm, gesteuert werden. Es ist aber auch
möglich, die Bewegungen in Anhängigkeit von den Transport
schritten bzw. dem Maschinentakt der Vorrichtung zu steuern.
In jedem Fall besteht die Möglichkeit, die Einwirkung der
Strahlung auf den Artikel bzw. den Bahnabschnitt zu einem be
stimmten Zeitpunkt beginnen und zu einem bestimmten Zeitpunkt
enden zu lassen. Somit ist es möglich, die Strahlen nur auf die
Druckfläche der in ausgerichteter Position zum UV-Strahler ge
haltenen Artikel einwirken zu lassen. Eine unkontrollierte
Teilbestrahlung oder Überstrahlung während des Zuführens oder
Abtransportierens aus dem Bereich des UV-Strahlers kann auf
diese Weise vermieden werden. So ist es möglich, daß die Zeit,
während welcher der Artikel bzw. der Bahnabschnitt gegenüber
der Strahlungsquelle des UV-Strahlers abgeschirmt ist, länger
ist als die Zeit, während welcher der Artikel bzw. Bahnab
schnitt unter der Einwirkung der Strahlung ist.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des UV-Strahlers gibt zudem
in jedem Fall eine Gewähr dafür, daß auch bei unten geschlos
senem Reflektorgehäuse eine ausreichende Kühlung aller Teile
des UV-Strahlers durch die hindurchströmende Luft erfolgt,
zumal bei unten geschlossenem Reflektorgehäuse letzteres oben
offen ist und die Luft ungehindert abströmen kann. Beim Passie
ren des Reflektorgehäuses wird die Luft so durch Kanäle, die
von Bauteilen der Reflektorgehäuse-Teile begrenzt werden, hin
durchgeführt, daß auch bei unten geschlossenem Reflektorgehäuse
die Wärme von den Bauteilen in ausreichendem Maße durch die
kühle Luft abgeführt wird. Es ist somit nicht erforderlich, die
Leistungsaufnahme der Strahlungsquelle während des Betriebs zu
reduzieren, während welcher das Reflektorgehäuse unterseitig
geschlossen ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar
gestellt. Es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein einen UV-Strahler ent
haltendes Gehäuse,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung, wobei jedoch
die Reflektorgehäuse-Teile eine andere Position einneh
men,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV einer Ansicht in
Richtung der Pfeile IV-IV der Fig. 1,
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung, wobei jedoch
die Teile der Fig. 3 entsprechende Positionen einneh
men.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist
innerhalb eines Hauptgehäuses 15 eine langgestreckte, rohrför
mige Strahlungsquelle 10 mit einem Reflektorgehäuse 12 angeord
net. Letzteres ist parallel zum Längsverlauf der Strahlungs
quelle 10 symmetrisch in zwei Teile 14, 16 unterteilt ist. Je
der dieser Teile 14, 16 ist an jedem seiner Enden mit einer
Halterung 18 versehen, wobei beide Halterungen im wesentlichen
in gleicher Weise ausgebildet sein können. Jede Halterung 18
ist innenseitig, also an der der jeweils anderen Halterung 18
gegenüberliegenden Seite, mit einem Sitz 20 versehen, der etwa
kreisbogenförmig verläuft und zur Aufnahme des jeweiligen End
bereiches eines Kaltlichtspiegels 22 dient, der ebenfalls im
Querschnitt die Form etwa eines Viertelkreises aufweist. Zur
Halterung des Kaltlichtspiegels 22 ist im Bereich des oberen
Endes jedes Sitzes 20 ein Stift 24 angebracht, der für den
Randbereich 23 des zugehörigen Kaltlichtspiegels einen Anschlag
bildet und somit die Lage des Kaltlichtspiegels 22 innerhalb
des jeweiligen Sitzes 20 bestimmt. Die Länge des Stiftes 24
entspricht etwa der Breite des Sitzes 20 an der Halterung 18.
An jeder Halterung 18 ist innenseitig ein Zapfen 26 angebracht,
der zur Halterung einer zweiarmigen Feder 28 dient, deren einer
Arm 29 sich am zugehörigen Stift 24 abstützt und deren anderer
Arm 30 mit seinem abgebogenen Endbereich 31 die untere Längs
kante 32 des Kaltlichtspiegels 22 untergreift und den Kalt
lichtspiegel in Richtung des Verlaufs des Sitzes 20 gegen die
Stifte 24 drückt und auf diese Weise die Lage des Kaltlicht
spiegels sichert.
Ferner ist zwischen beiden Halterungen 18 eines Teils 14 bzw.
16 im wesentlichen parallel zum jeweiligen Kaltlichtspiegel 22
in einem Abstand von demselben außenseitig ein etwa analog dem
Kaltlichtspiegel 22 gekrümmtes flächiges Bauteil 34 aus Stahl
blech oder dgl. angebracht, welches außerhalb des Sitzes 20 mit
den beiden einanderzugekehrten Stirnflächen der Halterungen 18
beispielsweise durch nicht dargestellte Schrauben verbunden
ist. Kaltlichtspiegel 22 und Bauteil 34 begrenzen einen Kanal 36.
Die Bauteile 34 dienen der Absorption zumindest eines Teils
der die Kaltlichtspiegel passierenden IR-Strahlen.
Etwa in Verlängerung jedes Kaltlichtspiegels ist zwischen den
Halterungen 18 jedes Gehäuseteils 14, 16 ein flächiges Ab
schirmteil 38 angebracht, welches sich vom jeweiligen Kalt
lichtspiegel 22 mehr oder weniger linear nach unten erstreckt.
Dieses Abschirmteil 38 ist ein verspiegelter Metallreflektor,
der keine Infrarot-Strahlung durchläßt. Im geöffneten Zustand
dient er dazu, das äußere Hauptgehäuse 15 vor Erhitzung zu
schützen. Im geschlossenen Zustand verhindern die als Metallre
flektoren ausgebildeten Abschirmteile 38 eine unerwünschte Er
wärmung der Artikel durch Infrarot-Strahlung. In der Schließpo
sition werden die Strahlen im wesentlichen in Richtung auf die
obere Reflektoröffnung abgestrahlt, so daß die Wärme ohne
Schwierigkeiten abgeführt werden kann. Im Ergebnis weist somit
jedes der beiden Reflektorgehäuse-Teile 14, 16 zwei Reflektoren
auf, nämlich einmal einen für IR-Strahlung durchlässigen Kalt
licht-Reflektor und einen metall-verspiegelten Reflektor 38,
der für IR-Strahlen undurchlässig ist.
Das Abschirmteil 38 ist entlang seinem oberen Längsrand mit ei
ner Ausfräsung 42 versehen, in die der untere Längsrand des zu
gehörigen Kaltlichtspiegels 22 eingreift, so daß dieser untere
Randbereich des Kaltlichtspiegels 22 und der obere Randbereich
des Abschirmteils 38 einander etwas überlappen.
Die beiden der Absorption von Wärmestrahlen dienenden Bauteile
sind an ihrem unteren Rand mit flächigen Verlängerungsteilen in
Gestalt jeweils eines Blechstreifens 44 versehen, die im we
sentlichen eben ausgebildet sind und mit dem jeweils gegen
überliegenden Abschirmteil 38 sowie einem Teilbereich des je
weiligen Kaltlichtspiegels 22 einen Kanal 46 begrenzen. Die Er
streckung dieser Verlängerungsteile 44 in Längsrichtung der
UV-Strahlungsquelle entspricht etwa der Länge der Bauteile 34.
Das Hauptgehäuse 15 ist an ein in der Zeichnung nicht darge
stelltes Gebläse angeschlossen, welches zu einer Luftströmung
innerhalb des Hauptgehäuses 15 führt. Die Luft tritt durch die
untere Öffnung 48 des Hauptgehäuses 15 ein und strömt nach oben
ab. Dabei werden auch unabhängig von der Position, die die bei
den Reflektor-Gehäuseteile 14, 16 einnehmen, die Kanäle 36 und
46 durchströmt. Auf diese Weise wird ein großer Teil der durch
die Bauteile 34, 38 und 44 absorbierten Wärme mit dem Luftstrom
abgeführt.
Jede Halterung 18 ist an ihrer äußeren Stirnseite mit einem
Achszapfen 50 versehen, der innerhalb des Hauptgehäuses drehbar
gelagert ist. Ferner ist im Hauptgehäuse 15 ein Druckluftzylin
der 52 angeordnet, dessen Kolben über eine Kolbenstange 54 mit
einem Querträger 56 fest verbunden ist, an welchem zwei Arme 58
schwenkbar angebracht sind. Jeder der beiden Arme ist gelenkig
mit einem Hebel 60 verbunden. Jeder der beiden Hebel 60 ist mit
einer der beiden Achszapfen 50 an den beiden - bezogen auf die
Darstellung gemäß Fig. 1 - rechts befindlichen Halterungen 18
verbunden. Über den Zylinder 52 sind die beiden Reflektorge
häuse-Teile 14, 16 zwischen den beiden in den Fig. 2 und 4 bzw.
3 und 5 dargestellten Positionen hin- und herschwenkbar.
In der Position gemäß den Fig. 2 und 4 ist die Reflektorein
richtung 12 an seiner Unterseite offen. In der anderen, in den
Fig. 3 und 5 dargestellten Endposition ist das Reflektorgehäuse
12 unterseitig durch die beiden Abschirmplatten und die Gehäu
seteile 18 geschlossen und oben geöffnet. Zur Erzielung eines
möglichst strahlungsdichten Verschlusses sind die Halterungs
teile 18 beider Gehäuseteile 14, 16 etwas unterschiedlich aus
gebildet derart, daß das eine der beiden einander gegenüberlie
genden und in der Schließstellung zusammenwirkenden Teile mit
einer Ausnehmung 62 versehen ist, in die in der Schließstellung
ein entsprechend ausgebildeter Vorsprung 60 des anderen Halte
rungsteiles 18 eingreift. Entsprechendes gilt auch für die bei
den Abschirmplatten 38 von denen eine entlang ihrem unteren
Rand mit einer Ausfräsung 64 versehen ist, in die in der
Schließstellung der Teile der untere Randbereich der anderen
Abschirmplatte eingreift.
Die mit Druckfarbe versehenen und der UV-Strahlung auszusetzen
den Artikel 66 werden durch ein schrittweise arbeitendes
Transportmittel 68 in den Bereich unterhalb der Öffnung 48 des
Hauptgehäuses 15 gebracht und dort bei unten geöffnetem Reflek
torgehäuse 12 der Strahlung der Strahlungsquelle 10 ausgesetzt.
Da der Zylinder 52 nach Belieben, d. h. unabhängig von dem durch
das Transportelement 68 bewirkten absatzweisen Vortransport der
Objekte 66 betätigt werden kann, besteht ohne weiteres die Mög
lichkeit, durch entsprechendes Schließen und Öffnen des Reflek
torgehäuses 12 die Zeit zu bestimmen, während welcher der je
weils unterhalb des UV-Strahler befindlicher Artikel der Strah
lung ausgesetzt ist. Es ist somit ohne weiteres möglich, die
Dauer der Bestrahlung unabhängig vom Arbeitsrhythmus des Trans
portelementes 68 festzusetzen.
Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit, während des Trans
portschrittes das Reflektorgehäuse 12 zu verschließen, also
dessen Teile 14, 16 in die Position gemäß den Fig. 3 und 5 zu
bringen, um so die Zeitdauer, während welcher die unterhalb des
UV-Strahlers befindlichen Bereiche der Maschine, des Transport
elementes usw. der Strahlung ausgesetzt sind, auf das für den
angestrebten Zweck, nämlich die Trocknung der Druckfarbe, er
forderliche Maß zu reduzieren.
Claims (15)
1. UV-Strahler zum Bestrahlen von Druckfarben auf Artikeln
(66), die entlang einer Transportbahn (68) an dem UV-Strahler
vorbeitransportiert werden, der eine Strahlungsquelle (10) auf
weist, die auf einem Teil ihres Umfangs von einem Reflektorge
häuse (12) umgeben ist, welches zumindest auf Teilbereichen
seiner der Strahlungsquelle (10) zugekehrten Flächen IR-Strah
lung absorbiert und mit einer Kaltlichtspiegel-Einrichtung (10)
versehen ist, die zwischen Strahlungsquelle und wenigstens ei
nem Teil der IR-Strahlung absorbierenden Flächen des Reflek
torgehäuses (12) angeordnet ist, welches um wenigstens eine zur
Längsachse der Strahlungsquelle (10) parallel verlaufende Achse
schwenkbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Re
flektorgehäuse (12) in einer Richtung parallel zur Längsachse
der Strahlungsquelle (10) in zwei Teile (14, 16) geteilt ist
und beide Teile jeweils um eine Achse, die parallel zur
Längsachse der Strahlungsquelle (10) verläuft, schwenkbar in
nerhalb eines Hauptgehäuses (15) angebracht sind derart, daß in
der einen Endposition beider Teile (14, 16) das Reflektorge
häuse (12) an seiner der Transportbahn zugekehrten Seite offen
ist und in der zweiten Endposition beider Teile (14, 16) diese
mit ihren der Transportbahn zugekehrten Bereichen zwischen
Strahlungsquelle (10) und Transportbahn (68) eine Abschirmung
bilden, durch welche zumindest Teilbereiche der Transportbahn
(68) und in dieser gegebenenfalls befindliche Artikel (66) ge
genüber der Strahlungsquelle (10) abgeschirmt werden, wobei das
Reflektorgehäuse (12) an der der Transportbahn (68) abgekehrten
Seite der Strahlungsquelle (10) offen ist.
2. UV-Strahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Reflektorgehäuse (12) im-wesentlichen hälftig geteilt ist.
3. UV-Strahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schwenkachsen der beiden Teile (14, 16) des Reflektorgehäuses (12)
in einer Ebene liegen, die durch die Strahlungsquelle (10)
hindurchgeht.
4. UV-Strahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß je
des Teil (14, 16) des Reflektorgehäuses (12) mit zwei an den
beiden stirnseitigen Enden angeordneten Halterungen (18) für
wenigstens einen Kaltlichtspiegel (22) versehen ist und beide
Halterungen durch wenigstens ein Gehäuseteil (34) miteinander
verbunden sind, das an seiner der Strahlungsquelle (10) zuge
kehrte Seite IR-Strahlung absorbiert, und beide Halterungen
(18) mit Befestigungsmitteln (28) zum Anbringen des wenigstens
einen Kaltlichtspiegels (22) versehen sind, der an der der
Strahlungsquelle (10) zugekehrten Seite des Gehäuseteils (14,
16) in einem Abstand von diesem angebracht ist.
5. UV-Strahler nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Ge
häuseteil (14, 16) und Kaltlichtspiegel (22) um eine zwischen
beiden Kaltlichtspiegeln (22) des Reflektorgehäuses (12) paral
lel zur Längsachse der Strahlungsquelle (10) verlaufende Achse
gekrümmt ausgebildet sind und vorzugsweise im wesentlichen pa
rallel zueinander verlaufen.
6. UV-Strahler nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Halterungen (18) jedes Gehäuseteil (14, 16) an ihren
einander zugekehrten Seiten mit jeweils einem Sitz (20) für den
im wesentlichen kreisbogenförmig gekrümmten Kaltlichtspiegel
(22) versehen sind und an einem Ende des Sitzes ein Anschlag
(24) für den Kaltlichtspiegel (22) angebracht ist und der ge
genüberliegende, im wesentlichen parallel zur Längsachse der
Strahlungsquelle (10) verlaufende Rand (23) des Kaltlichtspie
gels von einem lösbar an der jeweiligen Halterung angebrachten
Haltemittel (28) hinterfaßt wird.
7. UV-Strahler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
jede der beiden Halterungen (18) an der jeweils der gegenüber
liegenden Halterung zugekehrten Seite einen Vorsprung (26) zur
Anbringung einer zweiarmigen Feder aufweist, deren einer Arm
unter Vorspannung den einen längsverlaufenden Rand (23) des
Kaltlichtspiegels (22) hinterfaßt.
8. UV-Strahler nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
die Position des Kaltlichtspiegels (22) bestimmende Anschlag
(24) an dem der Transportbahn (68) abgekehrten Ende des Sitzes
(20) für den Kaltlichtspiegel (22) angebracht ist und der der
Transportbahn (68) zugekehrte längsverlaufende Rand (29) des
Kaltlichtspiegels (22) vom Haltemittel (28) hinterfaßt ist.
9. UV-Strahler nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in
jedem Reflektorgehäuse-Teil (14, 16) zwischen beiden Halterun
gen (18) in deren der Transportbahn (68) zugekehrten Bereichen
ein für IR-Strahlen im wesentlichen undurchlässiges Abschirm
teil (38) angeordnet ist, welches hinsichtlich seiner Er
streckung quer zur Längsachse der Strahlungsquelle (10) so be
messen ist, daß die Abschirmteile (38) beider Reflektorgehäuse-
Teile (14, 16) in der zweiten Endposition der letzteren in dem
Bereich zwischen Strahlungsquelle (10) und Transportbahn (68)
angeordnet sind.
10. UV-Strahler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abschirmteile (38) an ihrer der Strahlungsquelle (10) zuge
kehrten Seite verspiegelt sind.
11. UV-Strahler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
das auch im Querschnitt vorzugsweise im wesentlichen ebene Ab
schirmteil (38) im wesentlichen an den Sitz (20) für den Kalt
lichtspiegel (22) anschließt.
12. UV-Strahler nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuseteil (34) durch wenigstens einen Verlängerungsab
schnitt (44), der in einem Abstand vom Kaltlichtspiegel (22)
und vom Abschirmteil (38) angeordnet ist, in Richtung auf die
Transportbahn (68) verlängert ist.
13. Verfahren zum Trocknen von mit Druckfarbe versehenen Arti
keln unter Verwendung eines UV-Strahlers, mit einem unterteil
ten Reflektorgehäuse (12), dessen Teile (14, 16) in eine Posi
tion bewegt werden können, in welcher der Artikel (66) gegen
über der Strahlungsquelle (10) abgeschirmt ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Artikel (66) schrittweise in den Wirkungsbe
reich des UV-Strahlers geführt und nach einer bestimmten Zeit
weitertransportiert werden und die Dauer der Bestrahlung durch
entsprechende Positionierung der Teile (14, 16) des Reflektor
gehäuses (12) gesteuert wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß be
reits mehr als ein Artikel schrittweise in den Wirkungsbereich
des UV-Strahlers geführt und bestrahlt wird.
15. Verfahren zum Trocknen von mit Druckfarben versehenen Arti
keln unter Verwendung eines UV-Strahlers mit einem unterteilten
Reflektorgehäuse (12), dessen Teile (14, 16) in eine Position
gebewegt werden können, in welcher der Artikel (66) gegenüber
der Strahlungsquelle (10) abgeschirmt ist, dadurch gekennzeich
net, daß die Artikel (66) schrittweise in den Wirkungsbereich
des UV-Strahlers geführt werden und durch entsprechende Posi
tionierung der Teile (14, 16) des Reflektorgehäuses (12) zumin
dest während eines Teils des Transportes in eine Position ver
schwenkt werden, in welcher die Transportbahn (68) und die zu
gehörigen Maschinenbereiche gegenüber der Strahlungsquelle (10)
abgeschirmt sind.
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