DE4129941A1 - Fahrradschuhsohle und verfahren zu deren herstellung - Google Patents
Fahrradschuhsohle und verfahren zu deren herstellungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Fahrradschuhsohle, sowie auf
ein Verfahren zur Herstellung von Sohlen für Fahrradschuhe.
Üblicherweise werden Fahrradschuhsohlen beispielsweise aus einem
Harz oder ähnlichem Werkstoff hergestellt, der mit Glasfaserspänen zur
Verstärkung vermischt ist.
Bei diesem Aufbau wirkt auf die Sohle eine starke Biegekraft ein,
die in Längsrichtung des Schuhs beim Treten der Pedale aufgebracht
wird. Aus diesem Grund ist die Sohle massiv ausgebildet, so daß sie
gegenüber der Biegekraft widerstandsfähig ist, da eine höhere Stärke
kaum von der Sohle erwartet werden kann, wenn sie die in zufälliger
Ausrichtung angeordneten Glasfaserspäne ohne Faserschichten aufweist.
Folglich ist die Sohle selbst schwer, und der Radfahrer muß beim Fahren
mit den schweren Sohlen hart in die Pedale treten, was den Nachteil
der Erschöpfung des Radfahrers mit sich bringt.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Sohle für
einen Fahrradschuh zu schaffen, der sehr leicht ist und dennoch gegenüber
über einer starken Biegekraft, die in Längsrichtung des Schuhs einwirkt,
eine ausreichend hohe Beständigkeit aufweist, sowie ein Verfahren zur
Herstellung solcher Schuhsohlen vorzuschlagen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Fahrradschuhsohle
der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß sie einen leichten Kern,
Faserschichten zur Versteifung des Kerns, die den Kern umgeben, und
ein Harz zur Integrierung der Faserschichten und des Kernes aufweist.
In so aufgebauter Form weist die gesamte Schuhsohle ein geringes
Gewicht auf, wobei ein unnötiges Versteifungsteil fehlt, da hier ein
leichter Kern von Faserschichten umhüllt und mit einem Harz beide Be
standteile miteinander integriert sind. Die Faserschichten bestehen aus
einem gewebten Textilmaterial oder aus Vliesstoff zur Versteifung des
Kernes, wodurch die Schuhsohle insgesamt eine ausreichend hohe Festigkeit
erhält.
Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung handelt es sich bei
den im vorstehend beschriebenen Aufbau verwendeten Faserschichten um
Schichten aus Kohlenstoffaserfolie.
Bei dieser Konstruktion sind in den Faserschichten, die als
hauptsächliche Versteifungselemente wirken, leichte und feste Kohlen
stoffasern vorgesehen, die den Versteifungseffekt noch erhöhen.
Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung weist die erfindungsgemäße
Fahrradschuhsohle gegebenenfalls eine Befestigungseinrichtung
für einen Stollen bzw. eine Schuhplatte auf, während die Faserschichten
gegebenenfalls eine erste Folienschicht aufweisen, die mindestens auf
der Oberseite oder Unterseite des Kernes aufgebracht ist, wobei sich die
Fasern in Längsrichtung des Schuhs erstrecken, sowie eine zweite Folien
schicht, die an einer Stelle des Kernes aufgebracht ist, die der Be
festigungseinrichtung entspricht, wobei sich die Fasern quer zum Schuh
erstrecken, und eine dritte Folienschicht aus einem Gewebe aus Kohlen
stoffasern, das die erste und zweite Folienschicht und den Kern überdeckt,
wobei der Kern aus einem leichten Harz besteht, welches die
erste bis dritte Folienschicht mit dem Kern verbindet.
Bei dieser Konstruktion ist die erste Folienschicht, in der die Fasern
in Längsrichtung des Schuhs verlaufen, gegenüber einer Biegekraft,
die in Längsrichtung des Schuhs einwirkt, ausreichend widerstandsfähig.
Auf die Stollenbefestigungseinrichtung wirkt eine starke Biegekraft quer
zum Schuh ein, was auf das Durchtreten bzw. Hochziehen des Fahrradpedals
zurückzuführen ist. Die zweite Folienschicht jedoch, in der die
Kohlenstoffasern quer zum Schuh an der Stelle des Kernes verlaufen,
die der Stollenbefestigung entspricht, schützt die Sohle wirksam gegen
Beschädigung infolge einer darauf einwirkenden hohen Tretkraft. Die
dritte Folienschicht dient dazu, eine Trennung der ersten und zweiten
Folienschicht vom Kern zu verhindern.
Kohlenstoffasern besitzen eine gute Zugfestigkeit, doch ist ihre
Druckfestigkeit gering. Deshalb werden für die erste und zweite Folienschicht,
die als wichtigste Verstärkungselemente dienen, Folien und kein
Gewebe aus Kohlenstoffaser verwendet. Würde man die erste und zweite
Folienschicht aus einem Gewebe aus Kohlenstoffaser verwenden, so würden
die zickzackförmig zur Gewebebildung verlaufenden Fasern im Gewebe
eine Druckspannung erzeugen und damit zu mangelnder Festigkeit
führen. Dieser Nachteil tritt bei der erfindungsgemäßen Fahrradschuhsohle
nicht auf.
Des weiteren wird die Aufgabe der Erfindung mit einem Verfahren
zur Herstellung einer Fahrradschuhsohle dadurch gelöst, daß dieses die
folgenden Arbeitsgänge umfaßt: Umwickeln eines leichten Kernes mit Folien
aus vorimprägniertem Glasfasermaterial, die Fasern zur Versteifung
enthalten, und Integrieren des Kernes und der Folien aus vorimprägniertem
Glasfasermaterial durch Preßarbeit und Aushärten des Harzes in den
Folien aus vorimprägniertem Glasfasermaterial.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung einer Fahrradschuh
sohle werden versteifende Faserschichten gebildet und mit dem
Kern integriert. Zu diesem Zweck werden Folien aus vorimprägniertem
harzgetränktem Glasfasermaterial mit Kohlenstoffasern verwendet, die
gepreßt werden, worauf man das Harz aushärten läßt. Die Folienschichten
legen sich zuverlässig an den Kern an, wobei die Gefahr, daß sich
darin Hohlräume oder Poren bilden, gering ist. Somit kann nach diesem
Verfahren eine feste Schuhsohle hergestellt werden. Dieses Herstellungsverfahren
ist einfach und kann bei niedrigen Herstellungskosten durchgeführt
werden, da beim Kern nur eine Preßarbeit anfällt und die vorimprägnierten
Glasfaserfolien aufgebracht werden.
Erfindungsgemäß sind eine Fahrradschuhsohle und ein Verfahren
zu deren Herstellung vorgesehen, wobei die Schuhsohle insgesamt ein
sehr geringes Gewicht besitzt, während sie dennoch gegenüber einer in
Längsrichtung des Schuhs einwirkenden Biegebeanspruchung ausreichend
hohe Festigkeit besitzt. Der Schuh mit einer derartigen Schuhsohle vermindert
die Ermüdung bzw. Erschöpfung des Radfahrers durch die Arbeit
des Pedaltretens. Mit dem erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
der Schuhsohle ist es möglich, eine leichte und widerstandfähige
Schuhsohle in einem einfachen Verfahren bei geringen Kosten herzustel
len.
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht mit der
Darstellung verschiedener Schichten;
Fig. 2 eine Ansicht im Vertikalschnitt mit der Darstellung der Sohle
vor dem Pressen;
Fig. 3 eine Ansicht im Vertikalschnitt mit der Darstellung der Sohle
nach dem Pressen;
Fig. 4 eine Ansicht im Vertikalschnitt mit der Darstellung eines in
korrekter Lage montierten Stollens;
Fig. 5 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der
Sohle, und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines kompletten Schuhs.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben.
Fig. 6 zeigt einen Fahrradschuh 1 mit einem daran befestigten
Stollen C zur Verbindung mit einem sogenannten klammerlosen Pedal.
Gemäß Fig. 4 und 5 weist der Fahrradschuh 1 eine Sohle 2 und ein Seiten-
bzw. Fersenteil 3 als Hauptbestandteile auf. Die Sohle 2 umfaßt
eine harte Außensohle 4, eine weiche Innensohle 5, die auf die Außen
sohle 4 aufgelegt ist, und eine weiche Brandsohle 6 auf der Innensohle
5. An der Sohle 2 ist an der Stelle, die dem Fußballen entspricht, eine
Stollenbefestigung 7 ausgebildet. Die Stollenbefestigung 7 weist Öffnungen
7a zur Aufnahme von Befestigungsstiften sowie Aussparungen 7b
zur Aufnahme von Muttern auf. Mit dem Bezugszeichen 7c sind Sicherungen
angegeben, die ein Drehen der auf die Befestigungsstifte aufgeschraubten
Muttern verhindern. Die Sohle 2 weist des weiteren eine
Vielzahl von Luftdurchtrittsöffnungen im vorderen Abschnitt auf. Das
Schuhseitenteil 3 besteht aus Nylongewebe oder aus synthetischem Gummi
material und weist zwei Laschenriemen 3b in der Art eines Klettverschlusses
zur Befestigung auf, mit denen sich der Schuh über dem Spann
eines durch eine Öffnung 3a eingeführten Fußes festziehen läßt.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 wird nun ein Verfahren zur
Herstellung der Außensohle 4 erläutert. Bei diesem Verfahren wird mit
Folien aus Kohlenstoffasern und aus vorimprägniertem Glasfasermaterial
gearbeitet, da ersteres leichter als das vorimprägnierte Material ist, sowie
mit einem wärmehärtbaren Harz, beispielsweise Phenolharz, zum Im
prägnieren dieser Fasern. Die erste und die zweite Folie 11 und 12 aus
vorimprägniertem Glasfasermaterial, die nachstehend noch näher beschrieben
werden, weisen ein Material auf, das unter der Bezeichnung
UDCF bekannt ist und in dem sich Versteifungsfasern in einer Richtung
erstrecken.
Im ersten Verfahrensschritt wird aus Polyurethanschaum ein Kern
9 für die Außensohle 4 geformt, worauf auf die Ober- und Unterseite
des Kernes 9 zur Bildung jeweils einer ersten zusätzlichen Folienschicht
10a eine vorimprägnierte Folie 10 aus Glasfasergewebe aufgelegt wird.
Diese Schichten 10a dienen zur Verbesserung des Zusammenhalts zwischen
dem Polyurethankern 9 und dem vorimprägnierten Folien aus
Kohlenstoffaser.
Im zweiten Schritt werden erste vorimprägnierte Folien 11 aus
Kohlenstoffaser auf die Ober- und Unterseite des Kernes 9 aufgelegt, in
denen die Fasern in Längsrichtung des Schuhs verlaufen; diese bilden
erste Folienschichten 11a.
Im dritten Schritt wird eine zweite vorimprägnierte Folie 12 aus
Kohlenstoffasern an der Stelle auf der Unterseite des Kernes 9 aufgelegt,
die der Stollenbefestigung 7 entspricht, wobei in dieser Folie die
Fasern quer zum Schuh verlaufen; auf diese Weise entsteht eine zweite
Folienschicht 12a.
In einem vierten Arbeitsgang wird eine vorimprägnierte Folie 13
aus Glasfasergewebe auf die Unterseite des Kernes 9 aufgelegt, die dann
eine zweite zusätzliche Folienschicht 13a bildet.
Im nächsten, dem fünften Schritt wird der Kern 9 mit den in den
vorangegangenen Arbeitsgängen gebildeten Schichten mit einer dritten
vorimprägnierten Folie 14 aus Kohlenstoffgewebe in Satinbindung zur
Bildung einer dritten Folienschicht 14a umhüllt. Die dritte vorimprägnierte
Folie 14 weist eine vorimprägnierte Folie 14b auf, die auf
die Oberseite des Kernes 9 aufgelegt wird und im wesentlichen die gleiche
Fläche wie die Oberseite des Kernes 9 aufweist, sowie eine vorimprägnierte
Folie 14c mit größerer Fläche, die so auf die Unterseite des
Kernes 9 aufgelegt wird, daß sie die obenliegend vorimprägnierte Folie
14b überdeckt.
Im sechsten Verfahrensschritt wird die Außensohle 4 mit den verschiedenen
Schichten in Formen eingelegt und durch Druckeinwirkung
und Erwärmung geformt. Folglich wird die Außensohle 4 dadurch fertig
gestellt, daß das Imprägnierharz der vorimprägnierten Folien 10 bis 14
durch die Wärmeeinwirkung aushärtet. Wird mit Phenolharz als Imprägnierharz
gearbeitet, beträgt die Erwärmungstemperatur beispielsweise
140°C, während die Preßzeit 2 Stunden beträgt. Der Druck wird in so
hohem Maße aufgebracht, daß eine Ausdehnung des Kernes 9 verhindert
wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ein Aufschäumen des Polyurethanharzes
im Kern 9 als Nebenerscheinung verhindert.
Die Bohrungen 7a zur Aufnahme von Befestigungsstiften und die
Luftdurchtrittsöffnungen 8 können nach dem zweiten Arbeitsgang durch
Ausbohren ausgebildet werden. Die Aussparungen 7b und die Sicherungen
7c werden während der vorstehend beschriebenen Preßarbeit gebildet.
In den Arbeitsschritten 1 bis 6 werden die erste zusätzliche Folien
schicht 10a, die erste Folienschicht 11a, die zweite Folienschicht
12a, die zweite zusätzliche Folienschicht 13a und die dritte Folien
schicht 14a nacheinander von der Unterseite des Kernes 9 aus nach unten
so angeordnet, daß sie einen unteren Teil der Außensohle 4 bilden,
während die erste zusätzliche Folienschicht 10a, die erste Folienschicht
11a und die dritte Folienschicht 14a nacheinander vom Kern 9 aus nach
oben aufeinander gelegt werden, um so einen oberen Abschnitt der
Außensohle 4 zu bilden.
Der Fahrradschuh 1 mit der nach dem vorstehend erläuterten Herstellungs
verfahren gebildeten Außensohle 4 weist kein unnötiges Versteifungs
element auf. Da die erste und zweite Folienschicht 11a und 12a
als hauptsächliche Versteifungen dienen, die leichte und feste Kohlen
stoffasern enthalten, ist das Gesamtgewicht der Sohle 2 gering, während
ein hohes Maß an Festigkeit beibehalten wird. Die ersten Folienschichten
11a, in denen sich die Kohlenstoffasern in Längsrichtung des
Schuhs 1 erstrecken, haben gegenüber einer in Längsrichtung auf den
Schuh 1 wirkenden Biegekraft eine ausreichende Widerstandsfähigkeit.
Auf die Sohle 2, insbesondere die Stollenbefestigung 7, wirkt eine starke
Biegekraft in Querrichtung zum Schuh ein, die durch das Niedertreten
bzw. Hochziehen eines Fahrradpedals aufgebracht wird. Die zweite
Folienschicht 12a jedoch, in der sich die Kohlenstoffasern quer zum
Schuh an der Stelle des Kernes erstrecken, die der Stollenbefestigung 7
entspricht, schützt die Sohle 2 wirksam gegen eine Beschädigung durch
eine auf diese einwirkende hohe Tretkraft.
Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend
im einzelnen erläutert.
- I. Bei dem ersten Ausführungsbeispiel wird die zweite vorimprägnierte
Folie 12 nur um die Befestigungseinrichtung 7 aufgelegt. Die
zweite vorimprägnierte Folie 12 kann jedoch auch stattdessen über die
gesamte Oberfläche der Außensohle 5 aufgelegt werden. Die erste und
zweite vorimprägnierte Folie 11 und 12 kann entweder auf die Oberseite
oder auf die Unterseite des Kernes 9 aufgelegt werden. Diese Folien 11
und 12 können auch in anderer Reihenfolge aufgebracht werden.
An den Stellen, an der die ersten vorimprägnierten Folien 11 und 12 auf die Unterseite des Kernes 9 aufgelegt werden, wird eine höhere Festigkeit als dort erreicht, wo diese Folien 11 und 12 nur auf die Oberseite des Kernes 9 aufgebracht werden. - II. Statt des Stollens C kann an der Befestigungseinrichtung 7 auch ein Schuhplattenteil angebracht werden.
- III. Bei dem vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiel wird zum Vorimprägnieren der Folien 10 bis 14 das wärmehärtende Phenolharz verwendet. Es ist jedoch auch möglich, mit einem thermoplastischen Harz oder mit anderen Harzen zu arbeiten, die durch Altern aushärten. Hierbei ist zu beachten, daß der in den Ansprüchen verwendete Begriff "Harze" sowohl synthetische als auch natürliche Harze umschließt.
- IV. Bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel wird die Außensohle 4 unter Einsatz der vorimprägnierten Folien 10 bis 14 hergestellt. Es können jedoch auch zuerst Folien 10a bis 14a aus Kohlenstoffaser und Gewebe aus Kohlenstoffasern auf den Kern 9 aufgebracht und dann erst mit dem Harz getränkt werden.
- V. Auch wenn bei dem vorstehenden Ausführungsbeispiel die Außensohle 4 durch Pressen geformt wird, kann sie auch nach einem anderen Verfahren mit Druckeinwirkung hergestellt werden. Es ist außerdem nicht erforderlich, daß das Harz in den vorimprägnierten Folien 10 bis 14 während des Preßvorganges aushärtet.
- VI. Bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel bezieht sich die Erfindung auf die harte Außensohle 4. Stattdessen könnte sie auch gegebenenfalls auf die Brandsohle Anwendung finden, die auf einer weichen Außensohle aufgelegt ist. Damit ist die Erfindung auf beide Teile der Sohle 2 gleichermaßen anwendbar.
- VII. Der Kern 9 beschränkt sich nicht allein auf ein geschäumtes Material, sondern kann auch aus jedem anderen Werkstoff bestehen, so lange dieser ein geringes Gewicht besitzt. Des weiteren kann auch ein Material mit hohem spezifischen Gewicht verwendet werden, um einen leichten hohlen Kern zu bilden.
- VIII. Bei dem vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiel enthalten die Folienschichten 11a bis 114 lange Fasern. Stattdessen können auch Folienschichten verwendet werden, die beispielsweise aus Vliesstoff bestehen.
Claims (8)
1. Fahrradschuhsohle,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie einen leichten Kern (9), Faserschichten (11a, 12a, 14a) zur Versteifung
des Kernes (9), die den Kern umgeben, und ein Harz zur Integrierung
der Faserschichten (11a, 12a, 14a) und des Kernes (9) aufweist.
2. Fahrradschuhsohle nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Faserschichten (11a, 12a, 14a) aus Kohlenstoffasern bestehende Folien
schichten sind.
3. Fahrradschuhsohle nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie eine Befestigungseinrichtung (7) zum Anbringen eines Stollens (C)
bzw. eines Schuhplattenteils aufweist, und daß die Faserschichten eine
erste Folienschicht (11a) aufweisen, die auf mindestens die Oberseite
oder Unterseite des Kernes (9) aufgelegt ist und in der die Fasern in
Längsrichtung des Schuhs (1) verlaufen, sowie eine zweite Folienschicht
(12a), die an der Stelle auf den Kern (9) aufgelegt ist, die der Befestigungs
einrichtung (7) entspricht, wobei sich die Fasern in dieser Schicht
quer zum Schuh (1) erstrecken, sowie eine dritte Folienschicht (14a) aus
einem Gewebe aus Kohlenstoffaser, die über die erste und zweite Folienschicht
(11a, 12a) und den Kern (9) gelegt ist, wobei der Kern (9) aus
einem leichten Harz gebildet ist, das die erste bis dritte Folienschicht
und den Kern miteinander integriert.
4. Fahrradschuhsohle nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kern (9) aus Polyurethanschaum gebildet ist, und daß die Faser
schichten (11a, 12a, 14a) zusätzliche Folienschichten (10a, 13a) aus
Glasfasermaterial aufweisen, die zwischen den Folienschichten (11a, 12a,
14a) und dem Kern (9) angeordnet sind.
5. Verfahren zum Herstellen einer Fahrradschuhsohle nach den An
sprüchen 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß es die folgenden
Arbeitsgänge aufweist:
Umwickeln eines leichten Kernes (9) mit Folien (11, 12, 14) aus vorim
prägniertem Fasermaterial, die Fasern zur Versteifung enthalten, und Integrieren
des Kernes (9) und der Folien (11, 12, 14) aus vorimprägniertem
Fasermaterial durch Preßarbeit und Aushärten des Harzes in den
Folien aus vorimprägniertem Fasermaterial.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zur Versteifung dienenden Fasern in Schichten von Folien aus Kohlenstoff
vorgesehen sind.
7. Verfahren nach Anspruch 6, bei welchem die Sohle eine Befestigungs
einrichtung (7) zum Anbringen eines Stollens (C) oder eines
Schuhplattenteils aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem Arbeitsgang des Umhüllens des Kernes (9) mit den vorimprägnierten
Folien (11, 12, 14) aus Fasermaterial die folgenden Schritte
ausgeführt werden:
Auflegen einer ersten vorimprägnierten Folie (11) aus Kohlenstoffaser gewebe mindestens auf die Ober- oder die Unterseite des Kernes (9), wobei die Fasern in dieser Folie in Längsrichtung des Schuhs (1) verlau fen,
Auflegen einer zweiten vorimprägnierten Folie (12) aus Kohlenstoffaser gewebe auf einer Stelle des Kernes (9), die der Befestigungseinrichtung (7) entspricht, wobei die Fasern quer zum Schuh (1) verlaufen, und
Auflegen einer dritten vorimprägnierten Folie (14) aus Kohlenstoffaser gewebe zum Umhüllen des Kernes (9), nachdem die erste und die zweite vorimprägnierte Folie (11, 12) jeweils aufgebracht wurden.
Auflegen einer ersten vorimprägnierten Folie (11) aus Kohlenstoffaser gewebe mindestens auf die Ober- oder die Unterseite des Kernes (9), wobei die Fasern in dieser Folie in Längsrichtung des Schuhs (1) verlau fen,
Auflegen einer zweiten vorimprägnierten Folie (12) aus Kohlenstoffaser gewebe auf einer Stelle des Kernes (9), die der Befestigungseinrichtung (7) entspricht, wobei die Fasern quer zum Schuh (1) verlaufen, und
Auflegen einer dritten vorimprägnierten Folie (14) aus Kohlenstoffaser gewebe zum Umhüllen des Kernes (9), nachdem die erste und die zweite vorimprägnierte Folie (11, 12) jeweils aufgebracht wurden.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kern (9) aus Polyurethanschaum hergestellt ist, und daß des weiteren
ein Arbeitsgang vorgesehen ist, bei dem zusätzliche Folienschichten
(10a, 13a) aus einer vorimprägnierten Glasfaserfolie (10, 13) zwischen
die Folienschichten (11, 12 und 14) und den Kern (9) eingelegt werden.
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