DE4129191C2 - Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses.
Wasserdichte Reißverschlüsse, bestehend aus zwei mit jeweils einem Reißverschlußband verbundenen Zahnreihen, wobei die Zahnreihen mittels eines Schiebers miteinan­ der in Eingriff gebracht und wieder getrennt werden können, und wobei die Reißverschlüsse im Bereich der Zahnreihen ein Dichtungsmittel aufweist, welches bei geschlossenem Reißverschluß zwangsweise dichtend anein­ ander anliegen, sind vielfach bekannt.
So zeigen beispielsweise die EP 0 210 632 B1 oder die DE 37 15 068 C2 wasserdichte Reißverschlüsse, bei dem das Reißverschlußband um die Zähnchen herumgeführt wird, so daß die Bänder der beiden Seiten im geschlossenen Zu­ stand aneinanderliegen. Nachteilig an dieser Ausführung ist einerseits das aufwendige Herstellungsverfahren und andererseits, daß preiswerte und gängige Reißverschluß­ typen, wie z. B. solche aus Kunststoffspiralen nicht mit den bekannten Dichtungsmitteln versehen werden können. Darüber hinaus sind die bekannten Verfahren zur Her­ stellung wasserdichter Reißverschlüsse nicht variabel, was die Einstellung der Elastizität, der Dichtigkeit und der Handhabbarkeit betrifft.
Aus der DE 22 05 200 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses bekannt, bei dem ein Dichtungsmaterial durch Düsenöffnungen des Schiebers beim Zuziehen des Reißverschlusses in diesen eingebracht wird, dort aushärtet und beim Aufziehen des Reißverschlusses wieder auseinandergerissen wird. Als nachteilig erscheint hier, daß undefinierte und unregelmäßige Stoßkanten entstehen und daß das Dichtungsmaterial leicht geschädigt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren für die preiswerte und einfache Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses aufzuzeigen, bei dem je nach Anwendungsfall die Elastizität, die Dichtigkeit und die Handhabbarkeit, z. B. leicht- oder schwergängig, leicht zu variieren sind und der eine definierbare und sichere Dichtigkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird mit den in dem kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 und 6 genannten Merkmalen gelöst. Fortführungen der Erfindung und besondere Ausführungen sind in den weiteren Ansprüchen umfaßt.
Erfindungsgemäß ist das Dichtungsmittel zur Abdichtung des geschlossenen Reißverschlusses ein zwischen den einzelnen Zähnen befindliches elastisches Gummi- oder Kunststoffmaterial, wobei zwischen dem elastischen Gummi- oder Kunststoffmaterial und dem Reißverschluß­ band, sowie gegebenenfalls den Zähnen eine innige Ver­ bindung durch Kleben oder Aufvulkanisieren besteht.
Vorteilhafterweise besteht das Kunststoffmaterial aus einem thermoplastischen Elastomer. Als besonders brauchbar hat sich Polyurethan erwiesen, da dieses Ei­ genschaften aufweist, wie starke Klebeeigenschaften, hohe Elastizität und hohe Abriebfestigkeit, die es für die Realisierung der Erfindung besonders geeignet ma­ chen. Darüber hinaus können Materialien wie Polyurethan leicht weiterverarbeitet werden, z. B. durch Anbringung von Endstücken durch Anschweißen oder Anspritzen. Auch können so hergestellte Reißverschlüsse gut mit Kleidungsstücken oder Taschen aus oder beschichtet mit z. B. PVC oder Polyurethan durch z. B. Anschweißen verbunden werden.
Erfindungsgemäß können alle bekannten Reißverschlußarten verwendet werden. Vorteilhafterweise werden preiswerte (z. B. Meterware) Reißverschlüsse eingesetzt. Als besonders vorteilhaft hat sich erwiesen, einfache Kunststoffspiralreißverschlüsse zu verwenden, da diese eine gute Verbindbarkeit mit dem elastischen, thermoplastischen Kunststoffmaterial und insbesondere zu Polyurethan aufweisen und da diese zweitens eine Eigenelastizität aufweisen, die für das erfindungsgemäße Verfahren von Vorteil ist. Der Kunststoff, aus dem die Kunststoffspiralen bestehen, ist nach einer besonderen Ausführung der Erfindung ein Polytetrafluorethylen (PTFE), da dieses besonders verschleißfest und hitzbeständig ist. Da es für das erfindungsgemäße Verfahren für Bedeutung sein kann, daß die Zähne nicht mit dem Dichtungsmittel verkleben, sind auch die abweisenden Eigenschaften des PTFE erwünscht.
Dieses erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses besteht, nach einer ersten Ausführung, aus den folgenden Schritten:
  • - ein Reißverschluß mit Reißverschlußbändern wird im geschlossenen Zustand mit verflüssigtem elastischem thermoplastischem Material durchtränkt und beschichtet,
  • - der Reißverschluß wird einer Kühlstrecke zugeleitet, wobei gleichzeitig die Reißverschlußbänder seitlich mit einer Kraft auseinandergezogen werden, die die korrespondierenden Zähnchenspitzen definiert aneinanderpreßt, diese jedoch nicht trennt, wodurch das plastisch werdende thermoplastische Material an den Zahnspitzen zwischen die Zähne verdrängt wird und der Reißverschluß unter Vorspannung gesetzt wird, wobei das thermoplastische Material zwischen und an beiden Zahnreihen weiterhin homogen in sich verbunden bleibt,
  • - der Reißverschluß wird einer Bremsstation und danach einer Abzugstation zugeführt, wobei der Reißverschluß zwischen den Stationen über einen Keil geführt und kontinuierlich geöffnet wird, wobei an oder vor dem Keil ein Messer zur Durchtrennung des thermoplastischen Materials angeordnet ist,
  • - der fertige wasserdichte Reißverschluß wird wieder geschlossen.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses sieht die Schritte vor:
  • - ein Reißverschluß mit Reißverschlußbändern wird im geschlossenen Zustand mit Kautschuk durchtränkt und beschichtet,
  • - der Reißverschluß wird einer Vulkanisationsstation zugeleitet, wobei gleichzeitig die Reißverschlußbänder seitlich mit einer Kraft auseinandergezogen werden, die die korrespondierenden Zähnchenspitzen innen definiert aneinanderpreßt, diese jedoch nicht trennt, wodurch der Kautschuk an den Zahnspitzen zwischen die Zähne verdrängt wird und der Reißverschluß unter Vorspannung gesetzt wird, wobei der vulkanisierte Kautschuk zwischen beiden Zahnreihen weiterhin homogen in sich verbunden bleibt,
  • - der Reißverschluß wird einer Bremsstation und danach einer Abzugstation zugeführt, wobei der Reißverschluß zwischen den Stationen über einen Keil geführt und kontinuierlich geöffnet wird, wobei an oder vor dem Keil ein Messer zur Durchtrennung des vulkanisierten Kautschuks angeordnet ist,
  • - der fertige wasserdichte Reißverschluß wird wieder geschlossen.
Im Folgenden wird eine bevorzugte Ausführung der Erfindung anhand eines Fließschemas (Fig. 1) näher erläutert.
Der konfektionierte (z. B. Meterware) Reißverschluß, vorzugsweise ein Kunststoffspiralreißverschluß, befindet sich zunächst auf einer Abwickelstation. Für die Vorbearbeitung hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Zahnreihen und das Reißverschlußband vorzubehandeln. So können die Reißverschlußbänder mit einem Haftvermittler für das thermoplastische Material behandelt werden und die Zähnchenspitzen mit einem Trennmittel beschichtet werden. Diese Vorbearbeitung kann sowohl vor dem Einbringen des Reißverschlusses in die Abwickelstation, als auch unmittelbar nach dem Abwickeln durchgeführt werden. Die Kunststoffspiralen können auch bereits vor dem Vernähen mit dem Reißverschlußband mit dem Trennmittel beschichtet werden.
Von der Abwickelstation wird der geschlossene Reißverschluß der Düse eines Extruders zugeführt, wobei der Extruder den Reißverschluß mit verflüssigtem thermoplastischen Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polyurethan, durchtränkt und beschichtet.
Bereits vor diesem Vorgang, vorteilhafterweise jedoch unmittelbar danach, werden die Reißverschlußbänder definiert in Querrichtung auseinandergezogen, wodurch die korrespondierenden Zähnchenspitzen aneinandergepreßt, jedoch nicht getrennt, werden. Das sich plastifizierende thermoplastische Kunststoffmaterial, das gleichzeitig einer Kühlstation, z. B. einem Wasserbad, zugeleitet wird, wird an den Zahnspitzen zwischen die Zähne verdrängt, bzw. befindet sich dort nicht, wenn die Reißverschlußbänder vor dem Beschichten bereits quer gespannt werden.
Die Querspannvorrichtung, um den Reißverschluß auseinanderzuziehen, besteht beispielsweise aus zwei Nadelbändern, die jeweils um zwei oder mehr Rollen laufen. Die Nadelbänder sind geführt und gespannt. Sie laufen in einem definierten Winkel fast parallel zueinander. Hierbei laufen die sich gegenüberliegenden Nadeln kontinuierlich auseinander. Die Nadelbänder können angetrieben oder nicht angetrieben sein.
Das thermoplastische Kunststoffmaterial erstarrt im Kühlbecken. Dadurch bleiben die Kunststoffzähne der beiden Zahnreihen gegeneinander auch weiter in Vorspannung, wenn der Reißverschluß die Kühlstation verläßt und die Nadelbänder nicht mehr greifen.
Von der Kühlstation wird der Reißverschluß kontinuierlich zunächst einer Bremsstation und später einer Abzugstation zugeführt, wodurch eine Längsspannung erzielt wird. Zwischen der Brems- und der Abzugstation ist ein Trenn- und Schneidkeil angeordnet, bzw. sind eine Trenn- und eine Schneidstation angeordnet. Der Trennkeil öffnet den Reißverschluß kontinuierlich über eine gewisse Zahl von Zähnen, z. B. 1 bis 8 Zähnen. Dadurch wird das thermoplastische, elastische Kunststoffmaterial auseinandergezogen und kann von einem Messer, welches an oder vor dem Keil angeordnet ist, getrennt werden, ohne daß die Reißverschlußzähne beschädigt werden.
Gleichzeitig verliert der Reißverschluß seine in Querrichtung wirkende Vorspannung. Die Reißverschlußbänder sind mit dem thermoplastischen Kunststoffmaterial beschichtet und das erstarrte Kunststoffmaterial füllt den Bereich zwischen den einzelnen Zähnen aus.
Nach der Trenn- und Schneidstation wird der Reißverschluß durch einen Reißverschlußschieber wieder verschlossen und einer Abzugstation und schließlich einer Aufwickelstation zugeführt. Das Schließen des Reißverschlusses kann auch nach der Abzugstation durchgeführt werden. Der geschlossene Reißverschluß weist wieder eine Querspannung auf, da die ineinander verhakten Zahnreihen das Kunststoffmaterial, welches durch den Schneidvorgang nicht reduziert wurde, zusammenpressen.
Der durch das erfindungsgemäße Verfahren hergestellte Reißverschluß weist zwischen den einzelnen Zähnen seiner Zahnreihen soviel thermoplastisches, elastisches Kunststoffmaterial auf, daß dieses im geschlossenen Zustand des Reißverschlusses fest aneinandergepreßt ist. Da auch das Reißverschlußband mit dem thermoplastischen Material überzogen ist, wird ein einfach hergestellter, besonders preiswerter wasserdichter Reißverschluß erhalten.

Claims (6)

1. Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - ein Reißverschluß, z. B. aus Kunststoffspiralen mit Reißverschlußbändern wird im geschlossenen Zustand mit verflüssigtem thermoplastischem Material aus z. B. Polyurethan durchtränkt und beschichtet,
  • - der Reißverschluß wird einer Kühlstrecke zugeleitet,
    wobei gleichzeitig die Reißverschlußbänder seitlich mit einer Kraft auseinandergezogen werden, die die korrespondierenden Zähnchenspitzen innen definiert aneinanderpreßt, diese jedoch nicht trennt, wodurch das plastisch werdende thermoplastische Material an den Zahnspitzen zwischen die Zähne verdrängt wird und der Reißverschluß unter Vorspannung gesetzt wird,
    wobei das thermoplastische Material zwischen beiden Zahnreihen weiterhin homogen in sich verbunden bleibt,
  • - der Reißverschluß wird einer Bremsstation und danach einer Abzugstation zugeführt, wobei der Reißverschluß zwischen den Stationen über einen Keil geführt und kontinuierlich geöffnet wird, wobei an oder vor dem Keil ein Messer zur Durchtrennung des thermoplastischen Materials angeordnet ist,
  • - der fertige wasserdichte Reißverschluß wird wieder geschlossen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißverschlußbänder bereits vor der Beschichtung mit dem thermoplastischen Kunststoffmaterial seitlich auseinandergezogen, jedoch nicht getrennt werden, wobei die korrespondierenden Zähnchen definiert aneinandergepreßt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißverschlußbänder vor dem Tränken und Beschichten mit dem thermoplastischen Material mit einem Haftvermittler für dieses behandelt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Zahnreihen bildenden Kunststoffspiralen mindestens im Zähnchenbereich vor dem Tränken und Beschichten mit dem thermoplastischen Material und ggf. vor dem Verbinden mit dem Reißverschlußband mit einem Trennmittel beschichtet werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reißverschlußbänder am Schluß des Verfahrens durch Aufkleben, Auflaminieren oder dergleichen mit einem thermoplastischen Material beschichtet werden.
6. Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung eines wasserdichten Reißverschlusses, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - ein Reißverschluß mit Reißverschlußbändern wird im geschlossenen Zustand mit Kautschuk durchtränkt und beschichtet,
  • - der Reißverschluß wird einer Vulkanisationsstation zugeleitet, wobei gleichzeitig die Reißverschlußbänder seitlich mit einer Kraft auseinandergezogen werden, die die korrespondierenden Zähnchenspitzen innen definiert aneinanderpreßt, diese jedoch nicht trennt, wodurch der Kautschuk an den Zahnspitzen zwischen die Zähne verdrängt wird und der Reißverschluß unter Vorspannung gesetzt wird,
    wobei der vulkanisierte Kautschuk zwischen beiden Zahnreihen weiterhin homogen in sich verbunden bleibt,
  • - der Reißverschluß wird einer Bremsstation und danach einer Abzugstation zugeführt, wobei der Reißverschluß zwischen den Stationen über einen Keil geführt und kontinuierlich geöffnet wird, wobei an oder vor dem Keil ein Messer zur Durchtrennung des vulkanisierten Kautschuks angeordnet ist,
  • - der fertige wasserdichte Reißverschluß wird wieder geschlossen.
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