DE4111073A1 - Rueckspiegel - Google Patents

Rueckspiegel

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Description

Diese Anmeldung ist eine "continuation-in-part"-Anmeldung der Patentanmeldung in den Vereinigten Staaten von Amerika mit der Anmeldenummer 07/3 91 933, auf die im folgenden Bezug genommen werden wird.
Die Erfindung betrifft einen Rückspiegel für Fahrzeuge und er betrifft im einzelnen einen Rückspiegel, der außerhalb des Fahrerfensters angebracht ist.
Rückspiegel dienen im wesentlichen dazu, daß ein Fahrzeug sicher betrieben werden kann. Normale, flache Rückspiegel haben bekanntlich einen sogenannten "blinden Fleck", der nahe am Fahrzeug und hinter dem Fahrer liegt. Die "blinden Flecken" führen oft zu Unfällen, und zwar insbesondere dann, wenn der Fahrer die Fahrspuren wechselt.
Eine Lösung des Problems des "blinden Fleckes" besteht darin, den Rückspiegel außerhalb des Autos anzubringen und so einzustellen, daß er auf den Bereich des "blinden Fleckes" gerichtet ist. Um das fehlende Gesichtsfeld des Außenspiegels zu kompensieren, kann man dabei den Innenspiegel entsprechend einstellen. Dabei muß der Außen-Rückspiegel im Winkel so eingestellt werden, daß kein Teil des eigenen Fahrzeuges im Blickfeld ist. Da jedoch ein Blick durch einen so eingestellten Außenspiegel keine Beziehung zum eigenen Fahrzeug vermittelt, benutzen nur wenige Fahrer dieses Verfahren. Die meisten Fahrer stellen den Außenspiegel in einem solchen Winkel ein, daß er die Seite oder den Hinterteil des eigenen Wagens mit umfaßt.
Es sind bereits viele Versuche unternommen worden, um das Problem des "blinden Fleckes" zu lösen. Zum Beispiel verwenden Lastwagenfahrer verspiegelte Halbkugeln, die so auf dem Rückspiegel angebracht sind, daß sich die Krümmung der Halbkugel nach außen erstreckt. Weil Lastwagen üblicherweise große Spiegel haben, genügt die Lösung mit einer verspiegelten Halbkugel dabei oft. Dieses Verfahren kann jedoch bei Autos mit üblichen Rückspiegeln nicht angewendet werden, weil eine solche Halbkugel unschön anzusehen und unattraktiv ist und weil sie zu viel Platz auf dem flachen Abschnitt des Spiegels einnimmt, so daß dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen.
Auf diesem Gebiet ist bereits viel Forschungsarbeit geleistet worden und dem Anmelder sind mehrere einschlägige Patente bekannt, so zum Beispiel die US-Patente 31 75 463 vom 30.3.1965; 33 89 952 vom 25. Juli 1968 und 43 06 770 vom 22. Dez. 1981, ferner das deutsche Patent Nr. 22 13 586 vom 4. Oktober 1973 und das europäische Patent Nr. 2 10 757, das am 4. Februar 1987 veröffentlicht ist. Von diesen Patenten ist das zuletzt genannte europäische Patent das relevanteste. Der Rückspiegel nach diesem Patent umfaßt jedoch einen geeigneten Abschnitt, der zwischen einem flachen Abschnitt und einem konvexen Bereich mit unterschiedlicher Krümmung angebracht ist und diese beiden Bereiche verbindet. Der konvexe Bereich mit wechselnder Krümmung schafft eine fortschreitende Verzerrung, da der betrachtete Gegenstand im Spiegel so gesehen wird, daß er sich vom flachen Abschnitt in den konvexen Bereich hinein bewegt. Im Patent wird indirekt erwähnt, daß auch ein konvexer Abschnitt mit einer konstanten Krümmung verwendet werden kann, wobei aber auch hier der geneigte Abschnitt vorhanden ist. Der Grund dafür, daß die Vorrichtung nach dem genannten europäischen Patent im Bereich der gleichbleibenden Krümmung eine zu hohe Verzerrung des abzubildenden Gegenstandes hervorruft, liegt in der schrittweisen Neigung, die in den konvexen Bereich überführt. Es ist sehr wichtig, daß dieser Neigungsbereich ausgeschaltet wird, da jede Neigung eine Verzerrung in der Form schafft, da die abzubildenden Gegenstände schmaler und kleiner erscheinen.
Der Erfindung liegt mithin die Aufgabe zugrunde, einen Rückspiegel mit ebener Vorderseite anzugeben, der den Bereich des "blinden Fleckes" erreichen kann, ohne daß dabei eine Verzerrung des Sichtfeldes auftritt.
Der erfindungsgemäße Rückspiegel soll dabei aus einem einzigen Stück eines Kunststoffmaterials oder aus Glas oder aus einem anderen transparenten Material sein und einen konvexen Abschnitt mit konstantem Krümmungsradius aufweisen. Ferner soll der erfindungsgemäße Rückspiegel einen sofortigen Übergang vom Bereich einer ebenen Fläche zum Bereich einer konvexen Fläche mit konstantem Radius aufweisen. Schließlich soll der erfindungsgemäße Rückspiegel einen konvexen Bereich haben, der seinerseits ein reflektiertes Bild hervorruft, das dann eine konstante Höhe und Breite aufweist, wenn in den konvexen Bereich geblickt wird.
Der Rückspiegel nach der Erfindung soll ferner in einem üblichen Rückspiegel-Rahmen in ähnlicher Weise wie übliche Rückspiegel befestigt werden konnen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die oben genannte Aufgabe und die dargestellten Vorteile durch einen Rückspiegel erreicht, bei dem ein einziges Stück eines Kunststoff-, Glas- oder ähnlichen Materials verwendet wird, das eine ebene Vorderseite hat. Die Rückseite dieses Materials hat einen ebenen Abschnitt und einen konkaven Abschnitt konstanter Krümmung, der unmittelbar an den ebenen Abschnitt ohne einen dazwischen liegenden geneigten Abschnitt anschließt. Das Material ist zum Beispiel durch Versilbern der Rückseite verspiegelt. Auf der Rückseite des Plastik-, Glas- oder anderen Materials kann ein Material wie z. B. ein Schaum oder ein Kunststoff angeordnet werden, um auf diese Weise die Befestigung des Spiegels in einem normalen Rückspiegelrahmen zu erleichtern, obwohl die letztgenannte Maßnahme nicht erforderlich ist.
Anhand der beigefügten Zeichnungen wird nun eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise beschrieben, wobei der Aufbau und die Wirkung noch klarer hervortreten werden. Es zeigen:
Fig. 1 ist ein Rückspiegel nach der Erfindung, der in einem üblichen Rückspiegel-Rahmen montiert ist;
Fig. 2 ist eine Vorderansicht eines Rückspiegel-Rohlings, aus dem der Spiegel nach Fig. 1 hergestellt ist und bei dem das fertige Maß in strichpunktierten Linien dargestellt ist;
Fig. 3 ist eine Rücksicht des Rückspiegel-Rohlings nach Fig. 2;
Fig. 4 ist ein Querschnitt des Spiegelrohlings längs der Linie 4-4 in Fig. 2, der darüber hinaus ein wahlweise anbringbares Rückseiten-Material zeigt;
Fig. 5 ist die Draufsicht auf einen Spiegelrohling; und
Fig. 6 ist die Ansicht von rechts des Spiegel-Rohlings nach Fig. 5.
Der in den obigen Figuren dargestellte Spiegel besteht aus einem einzigen Stück eines Kunststoff-, Glas- oder ähnlichen Materials mit einer ebenen Vorderseite 1 und einer Rückseite 2. Die Rückseite 2 besteht aus einem ebenen Abschnitt 3 sowie aus einem - von der Vorderseite her betrachtet - konvexen Abschnitt 4 mit konstanter Krümmung. Das Kunststoff-, Glas- oder ähnliche Material ist in üblicher Weise verspiegelt, und zwar durch eine Beschichtung 5, die zum Beispiel aus Silber oder einem anderen reflektierenden Material besteht, das auf die Rückseite 2 aufgebracht ist. Der höchste Punkt 10 des konvexen Bereiches 4 (bei Ansicht von der Vorderseite) liegt in derselben Ebene wie der ebene Abschnitt 3 der Rückseite, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. An der Berührungsstelle des ebenen Abschnittes 3 und des konvexen Bereiches 4 ist eine Übergangslinie 11 dargestellt.
Die Fertigform des Rückspiegels wird teilweise durch das Ausmaß des verwendeten konvexen Bereiches bestimmt. Der Rückspiegel kann entweder von Anfang an in die gewünschte Form gebracht werden oder er kann zunächst in die Form eines rechteckigen Spiegel-Rohlings gebracht werden und danach in die Form des verwendeten Rückspiegel-Rahmens geschnitten werden. Ein Beispiel für die Form eines Rückspiegels ist in gestrichelten Linien in Fig. 2 dargestellt. Der höchste Punkt 10 des konvexen Bereiches 4 (bei Sicht von der Vorderseite) liegt dabei wegen des schiefen Winkels, in dem der Rückspiegel ausgerichtet ist, nicht in der Mitte 12 des konvexen Bereiches. Der höchste Punkt 10 liegt normalerweise nahe an der Übergangslinie 11, wie dies in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist. Wegen des Lage-Unterschiedes zwischen dem höchsten Punkt 10 und der Mitte 12 des konvexen Abschnittes und wegen der nicht-symmetrischen Form der meisten Rückspiegelrahmen haben die seitlichen Begrenzungen des konvexen Abschnittes 15, 16, 17 und 18 der Fertigform üblicherweise nicht dieselben Maße. Die Seitenbegrenzungen 15′, 16′, 17′ und 18′ des konvexen Bereiches vor dem Schneidvorgang des Rückspiegels in die Endform sind in Fig. 3 dargestellt.
In Fig. 4 ist ein Rückseiten-Füller 19 dargestellt, der auf der Rückseite 2 des Spiegelmaterials angebracht sein kann. Wenn ein solcher Rückseiten-Füller verwendet wird, dann kann er dazu dienen, die Beschichtung 5 auf der Rückseite des Spiegels zu schützen und er kann ferner die Befestigung des Spiegels in einem Spiegelrahmen erleichtern, wie er z. B. in Fig. 1 dargestellt ist. Die Rückseite 20 des Rückseitenfüllers 19 ist üblicherweise eben und glatt, so daß übliche Befestigungsverfahren angewendet werden können, wie z. B. ein Klebstoff oder ein Einschnapp-System. Das Material des Rückseitenfüllers 19 kann ein Schaum, ein Kunststoff oder ein ähnliches Material sein. Bei vielen Ausführungsbeispielen wird jedoch, abhängig von der Form des Spiegel-Rahmens, kein Rückseitenfüller verwendet und der Spiegel selbst kann mit Hilfe eines doppelseitigen Klebebandes oder eines ählichen, bekannten Materials auf Stützen im Rahmen angebracht werden.
Wenn ein Rückspiegel nach der Erfindung verwendet wird, dann erscheint ein Auto beim Blick in den ebenen Teil 3 wie jedes andere übliche Auto beim Blick in einen üblichen Rückspiegel. Wenn sich das Auto in Richtung auf den "blinden Fleck" bewegt, dann bewegt sich das Bild des Autos auf der Spiegelfläche nach außen in Richtung auf den konvexen Bereich 4. Wenn das Auto jedoch in den "blinden Fleck" gerät, dann kann sein Bild nur noch im konvexen Bereich 4 gesehen werden. Das Auto sieht dann weiter entfernt aus als es aussehen würde, wenn man in den ebenen Abschnitt sehen würde, das Fahrzeug wirkt aber nicht verzerrt, da der konvexe Abschnitt einen konstanten Krümmungsradius hat.
Da ein Bild, das vom konvexen Abschnitt 4 des Spiegels reflektiert wird, weiter weg erscheint als bei einem Blick in den ebenen Abschnitt 3, kann es wünschenswert sein, einen Spiegel vorzusehen, der eine klare Zuordnung vermittelt, so daß der Fahrer unmittelbar erkennt, in welchem Spiegelabschnitt das Bild erkennbar ist. Aus diesem Grunde können an der Übergangslinie 11 dunkle Pfeile 27 und 28 vorgesehen sein. Dieses Merkmal kann besonders dann wertvoll sein, wenn ein Gegenstand in das Blickfeld des Spiegels von seiner äußeren Kante 16 her eintritt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform des Rückspiegels nach der vorliegenden Erfindung besteht dieser aus Kunststoff und kann in einem Spritzgußverfahren hergestellt werden. Ein solcher Kunststoff-Spiegel kann leichter und billiger hergestellt werden als ein Glasspiegel, der es nötig macht, daß der konvexe Abschnitt ausgeschliffen werden muß, um die Rückseite 2 zu formen.
Nachdem die Erfindung im einzelnen beschrieben worden ist, ist es für Fachleute selbstverständlich, daß zahlreiche Abänderungen der Erfindung vorgenommen werden können, ohne dabei vom Geist der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise können andere Arten reflektierenden Glases verwendet werden, wie zum Beispiel ein Doppelglas (two-way-glass) . Der Schutzbereich der Erfindung ist daher nicht auf das einzige dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Der Schutzbereich ist vielmehr durch die beigefügten Ansprüche und ihre Äquivalente bestimmt.

Claims (13)

1. Rückspiegel, gekennzeichnet durch
ein einstückiges Spiegelblatt mit einer ebenen Vorderseite (1) und einer Rückseite (2),
wobei die Rückseite (2) einen ebenen Abschnitt (3) und einen, von der Vorderseite her gesehen konvexen Abschnitt (4) hat sowie
eine die Rückseite überdeckende reflektierende Beschichtung (5), wobei der konvexe Abschnitt (4) eine kugelförmige Fläche ist, deren höchster Punkt (10) nahe bei der Ebene des ebenen Abschnitts (3) liegt.
2. Rückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der konvexe Abschnitt (4) unmittelbar neben dem ebenen Abschnitt (3) liegt.
3. Rückspiegel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der höchste Punkt (10) der kugelförmigen Fläche in der Ebene des ebenen Abschnittes (3) liegt.
4. Rückspiegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schutz der Beschichtung (5) und zum erleichterten Anbringen des Rückspiegels in einem Rahmen an dessen Rückseite (2) ein Rückseitenfüller (19) angebracht ist.
5. Rückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Schutz der Beschichtung (5) und zum erleichterten Befestigen des Rückspiegels in einem Rahmen an der Rückseite (2) ein Rückseitenfüller (19) angebracht ist.
6. Rückspiegel, gekennzeichnet durch einen einstückigen Spiegel mit einer ebenen, reflektierenden Fläche (2) und einer von der Vorderseite des Spiegels her gesehenen konvexen, reflektierenden Fläche (4), wobei die konvexe reflektierende Fläche (4) unmittelbar neben der ebenen reflektierenden Fläche (2) liegt und wobei die konvexe Fläche (4) eine sphärische Fläche ist, deren höchster Punkt (10) unmittelbar neben der ebenen Fläche (2) liegt.
7. Rückspiegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß er eine ebene Vorderfläche (1) hat, die parallel zur ebenen, reflektierenden Fläche (2) ist.
8. Rückspiegel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Spiegel als Trennungslinie zwischen der ebenen reflektierenden Fläche und der konvexen reflektierenden Fläche eine Markierung (27, 28) angebracht ist.
9. Rückspiegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der höchste Punkt (10) der sphärischen Fläche in der Ebene der ebenen, reflektierenden Fläche (2) liegt.
10. Rückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Spiegelblatt aus Kunststoff besteht.
11. Rückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das einstückige Spiegelblatt aus Glas besteht.
12. Rückspiegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der einstückige Spiegel aus Kunststoff besteht.
13. Rückspiegel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der einstückige Spiegel aus Glas besteht.
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