DE4030547A1 - Verfahren zur herstellung eines konstruktionsbauteils und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines konstruktionsbauteils und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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DE4030547A1
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    • B29L2031/3005Body finishings

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Konstruktionsbauteiles aus formstabilem flächigem Zentralelement und an seiner Grund- und Deckfläche festhaftenden Schaumkörpern, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Aus der GB-A 20 09 022 ist bspw. ein Verfahren zur Herstellung einer Sonnenblende mit Spiegel bekannt, wobei in einen ersten Formhohlraum einer Form in einem ersten Arbeitsschritt eine mit einer Öffnung ausgebildete Folie eingelegt wird, wobei der Hand der Öffnung durch ein rahmenförmiges Verstärkungselement verstärkt ist. In einem zweiten Arbeitsschritt wird auf der Öffnung bzw. auf dem rahmenförmigen Verstärkungselement ein ebenflächiges Spiegelelement angeordnet, das durch Anschluß einer Vakuumquelle an die den ersten Formhohlraum aufweisende Form auf der mit dem Verstärkungselement versehene Folie genau passend fixiert wird. Anschließend wird in den ersten Formhohlraum auf der Rückseite des Spiegelelementes ein Reaktionsgemisch eingebracht, wonach unmittelbar anschließend der erste Formhohlraum der Form mit einer zweiten Folie bedeckt und die Form bzw. der erste Formhohlraum mit einem Deckel verschlossen wird. Beim Reaktionsablauf des Reaktionsgemisches schäumt dieses in an sich bekannter Weise auf, so daß es den gesamten durch die Form und den Deckel festgelegten Zentralraum ausfüllt. Nach dem Reaktionsablauf kann die Sonnenblende aus der Form entnommen werden, wenn der Deckel von der Form entfernt worden ist. Abschließend werden die zwischen der Form und dem Deckel festgeklemmten Randabschnitte der beiden Folien abgetrennt. Dieses bekannte Verfahren ist dazu geeignet, ein formstabiles flächiges Element, d. h. ein Spiegelelement, an seiner Rückseite zu hinterschäumen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens zu schaffen, um innerhalb kurzer Taktzeiten mit geringem Vorrichtungsaufwand präzise Konstruktionsbauteile aus formstabilem flächigem Zentralelement und an der Grund- und Deckfläche des Zentralelementes festhaftenden Schaumkörpern zu realisieren.
Diese Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch gelöst, daß das Zentralelement mit seiner Grundfläche auf einem ersten Formhohlraum einer Form angeordnet wird, wonach auf der Form ein Deckel derart abdichtend fixiert wird, daß zwischen dem Deckel und der Deckfläche des Zentralelementes ein zweiter Formhohlraum gebildet wird, daß in den zweiten Formhohlraum durch eine Eingußöffnung dann ein erstes Reaktionsgemisch eingebracht wird, das nach Reaktionsablauf den mit der Deckfläche des Zentralelementes fest verbundenen einen Schaumkörper bildet, daß anschließend der Deckel mit dem Zentralelement und dem ersten Schaumkörper als gemeinsame Einheit vom ersten Formhohlraum entfernt wird, daß danach in den ersten Formhohlraum ein zweites Reaktionsgemisch eingebracht und der erste Formhohlraum unmittelbar anschließend wieder mit der Einheit aus Deckel, Zentralelement und erstem Schaumkörper abdichtend verschlossen wird, so daß das zweite Reaktionsgemisch beim Reaktionsablauf den ersten Formhohlraum ausfüllt und sich mit der Grundfläche des Zentralelementes mechanisch fest verbindet, daß anschließend der Deckel vom ersten Formhohlraum entfernt wird, wobei das Zentralelement mit den beiden Schaumkörpern am ersten Formhohlraum verbleibt, und daß danach das Konstruktionsbauteil aus Zentralelement und den an seinen beiden Hauptflächen festhaftenden Schaumkörpern vom ersten Formhohlraum entfernt wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ergibt sich der Vorteil, daß das formstabile flächige Zentralelement also nicht um 180 Winkelgrad gewendet zu werden braucht, um sowohl an seiner Grundfläche als auch an seiner Deckfläche einen festhaftenden Schaumkörper vorzusehen. Das erfindungsgemäße Verfahren ist also mit einer einfach ausgebildeten Vorrichtung durchführbar, wobei das Verfahren einfach automatisierbar ist und die Taktzeiten zur Herstellung derartiger Konstruktionsbauteile kurz sind. Das wirkt sich auf die Herstellungskosten der Konstruktionsbauteile vorteilhaft aus. Ein erheblicher Vorteil besteht auch darin, daß die Ausbildung der beiden Schaumkörper, zwischen denen das formstabile flächige Zentralelement vorgesehen ist, in Bezug auf das Zentralelement sehr präzise realisierbar ist, d. h. die Zuordnung von Zentralelement und Schaumkörpern ist exakt möglich.
Bei dem nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Konstruktionsbauteil kann es sich um ein beliebiges dreilagiges Konstruktionsbauteil aus Schaumkörpern und zwischen den beiden Schaumkörpern befindlichem formstabilem flächigem Zentralelement handeln. Besonders vorteilhaft wird das erfindungsgemäße zur Herstellung von Konstruktionsbauteilen angewandt, die als Motorraum-Dämmelemente im Kraftfahrzeugbau zur Anwendung gelangen.
Damit das zweite Reaktionsgemisch, das in den ersten Formhohlraum zwischen Deckel und flächigem Zentralelement eingebracht wird, wohl am flächigen Zentralelement mechanisch fest haftet, nicht jedoch an der Innenoberfläche des Deckels, wird die den zweiten Formhohlraum festlegende Innenoberfläche des Deckels vorzugsweise mit einem Trennmittel bedeckt, bevor der Deckel auf dem ersten Formhohlraum bzw. über dem flächigen Zentralelement angeordnet wird. Zu diesem Zweck kann die Innenoberfläche des Deckels zur Ausbildung einer Trennmittelschicht mit einem Trennmittel besprüht werden. Desgleichen wäre es möglich, eine Trennfolie anzuwenden.
Um das fertige Konstruktionsbauteil nach Durchführung aller Verfahrensschritte einfach und problemlos aus der Form entnehmen zu können, wird die den ersten Formhohlraum festlegende Innenoberfläche der Form vor dem Einbringen des zweiten Reaktionsgemisches vorzugsweise mit einem Trennmittel bedeckt. Hierbei hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Innenoberfläche des ersten Hohlraumes mit einer tiefzieh- und hinterschäumfähigen Folie bedeckt wird, die an die Innenoberfläche des ersten Formhohlraums faltenfrei eng anliegend angesaugt wird. Auf diese Weise ergibt sich ein Konstruktionsbauteil, bei welchem der an der Grundfläche des formstabilen flächigen Zentralelementes fixierte zweite Schaumkörper mit einer Folie bedeckt ist, während der an der Deckfläche des Zentralelementes fixierte erste Schaumkörper eine blanke Oberfläche aus dem Schaummaterial besitzt.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird gegenständlich dadurch gelöst, daß die Form einen Heberahmen aufweist, der die oberseitige Öffnung des ersten Formhohlraumes der Form umgibt, wobei das flächige formstabile Zentralelement mit dem umlaufenden Randabschnitt seiner Grundfläche abdichtend auf dem Heberahmen angeordnet wird, und daß der mit dem zweiten Formhohlraum ausgebildete Deckel über dem Zentralelement angeordnet mit dem Heberahmen mechanisch fest und abdichtend verbindbar ist. Durch eine solche Ausbildung ist es möglich, durch den Deckel in Verbindung mit dem Heberahmen und dem auf dem Heberahmen aufliegenden flächigen Zentralelement zum einen einen zweiten Formhohlraum für ein erstes Reaktionsgemisch und andererseits durch dieses Gebilde aus Deckel, Zentralelement und zweiten Reaktionsgemisch bzw. Schaumkörper aus dem zweiten Reaktionsgemisch wiederum einen Deckel für den ersten Formhohlraum der Form zu bilden. Ein Wenden des Zentralelementes um 180 Winkelgrad ist also - wie bereits ausgeführt wurde - nicht erforderlich, um sowohl an der Grund­ als auch an der Deckfläche des Zentralelementes jeweils einen Schaumkörper mechanisch festhaftend vorzusehen.
Eine einfache Ausbildung der Vorrichtung ergibt sich, wenn der Deckel mit einer in den zweiten Formhohlraum einmündenden Eingußöffnung ausgebildet ist. Selbstverständlich wäre es auch möglich, den Deckel mit mehr als einer Eingußöffnung zu versehen.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn die Form zum enganliegenden faltenfreien Ansaugen einer hinterschäumfähigen Folie an die Innenoberfläche des ersten Formhohlraumes mit in den ersten Formhohlraum einmündenden Saugkanälen ausgebildet ist, und wenn die Form an eine Vakuumquelle anschließbar ist. Durch Anlegen eines Vakuums an die Form, d. h. an die Saugkanäle ist es in an sich bekannter Weise möglich, die hinterschäumfähige Folie präzise an die Innenoberfläche des ersten Formhohlraumes anzusaugen, wonach unmittelbar anschließend das zweite Reaktionsgemisch in den ersten Formhohlraum eingebracht werden kann.
Eine in Bezug auf den ersten Formhohlraum der Form genau richtige Positionierung der hinterschäumfähigen Folie wird erreicht, wenn die Form einen Spannrahmen aufweist, der zum Festspannen der den ersten Formhohlraum auskleidenden Folie vorgesehen ist, wobei der Spannrahmen vom Heberahmen unabhängig betätigbar ist. Vorzugsweise umschließt der Spannrahmen den Heberahmen in einem bestimmten geringen Abstand, so daß sich Spann- und Heberahmen gegenseitig nicht beeinträchtigen.
Der Heberahmen ist vorzugsweise mit einer Hebeeinrichtung verbunden, um den Heberahmen entweder mit dem Deckel, dem flächigen Zentralelement und dem ersten Reaktionsgemisch bzw. dem ersten Schaumkörper von der Form hochheben zu können, oder um im quasi letzten Arbeitsschritt den Zentralkörper mit den beiden an ihm festhaftend vorgesehenen Schaumkörpern von der Form, d. h. dem ersten Formhohlraum zu lösen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. der einzelnen, aufeinanderfolgenden Verfahrensschritte zur Herstellung eines Konstruktionsbauteils aus formstabilem flächigem Zentralelement und an seiner Grund- und Deckfläche festhaftenden Schaumkörpern. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch die Form mit dem ersten Formhohlraum, dem Heberahmen und dem Spannrahmen,
Fig. 2 eine der Fig. 1 ähnliche Schnittdarstellung mit dem an der Form angeordneten formstabilen flächigen Zentralelement,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung, aus welcher außer der Form und dem flächigen Zentralelement gem. Fig. 2 auch der Deckel ersichtlich ist, der zur Ausbildung eines zweiten Formhohlraumes dient,
Fig. 4 eine der Fig. 3 ähnliche Schnittzeichnung, aus welcher die abdichtende Fixierung des Deckels am Heberahmen zu erkennen ist,
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Schnittdarstellung, aus welcher der Arbeitsschritt des Einbringens des ersten Reaktionsgemisches in den zweiten Formhohlraum und das Ausschäumen desselben zu erkennen ist,
Fig. 6 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung, d. h. des Verfahrensschrittes, bei welchem der Deckel mit dem Heberahmen, dem flächigen formstabilen Zentralelement und dem ersten Schaumkörper als Einheit von der Form abgehoben ist,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung des Arbeitsschrittes, bei welchem in den ersten Formhohlraum der Form bei abgehobener Einheit aus Deckel, Heberahmen, flächigem Zentralelement und erstem Schaumkörper in den ersten Hohlraum der Form eine hinterschäumfähige Folie enganliegend eingebracht wird,
Fig. 8 den Arbeitsschritt, bei welchem die an die Innenoberfläche des ersten Formhohlraumes enganliegend angesaugte Folie mit einem Reaktionsgemisch hinterschäumt wird,
Fig. 9 eine Schnittdarstellung des Verfahrensschrittes, bei welchem die Form durch die gemeinsame Einheit aus Deckel, Heberahmen, flächigem Zentralelement und erstem Schaumkörper nach dem Einbringen des zweiten Reaktionsgemisches in den ersten Formhohlraum der Form abdichtend verschlossen wird,
Fig. 10 eine Schnittdarstellung des Zustandes, in welchem das zweite Reaktionsgemisch den ersten Formhohlraum nach Reaktionsablauf vollständig ausfüllt, wobei der Deckel bereits wieder vom Heberahmen gelöst dargestellt ist,
Fig. 11 eine Schnittdarstellung des an den Verfahrensschritt gem. Fig. 10 anschließenden Verfahrensschrittes, bei welchem der Deckel von der Form gelöst ist und der Spannrahmen von der Form gelöst wird,
Fig. 12 eine Schnittdarstellung der Vorrichtung, in welcher der Arbeitsschritt verdeutlicht wird, bei welchem der Heberahmen und folglich das Konstruktionsbauelement aus flächigem Zentralelement und den beiden Schaumkörpern aus der Form angehoben wird, und
Fig. 13 eine Schnittdarstellung des fertigen Konstruktionsbauteils, wie es entsprechend den einzelnen Verfahrensschritten gem. den Fig. 1 bis 12 hergestellt wird.
Fig. 1 zeigt eine Form 10 mit einem ersten Formhohlraum 12, der mittels Saugkanälen 14 mit einem Raum 16 fluidisch verbunden ist. Der Raum 16 ist durch eine Öffnung 18 mit einer (nicht gezeichneten) Vakuumquelle fluidisch verbindbar.
Mit der Bezugsziffer 20 ist die den ersten Formhohlraum 12 festlegende Innenoberfläche der Form 10 bezeichnet. Die Saugkanäle 14 münden in die Innenoberfläche 20 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 ein. Die oberseitige Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 ist durch ein umlaufendes Kragenelement 24 bestimmt. Radial außerhalb des umlaufenden Kragenelementes 24 ist an der Form 10 ein Heberahmen 26 vorgesehen, dessen Funktion weiter unten noch ausführlicher beschrieben wird. Radial außerhalb des Heberahmens 26 ist von diesem beabstandet ein Spannrahmen 28 vorgesehen, dessen Funktion ebenfalls weiter unten noch ausführlicher beschrieben wird.
Die Schnittdarstellung gem. Fig. 2 unterscheidet sich von der in Fig. 1 gezeichneten Schnittdarstellung insbes. dadurch, daß auf dem Heberahmen 26 und auf dem vom Heberahmen 26 radial beabstandeten umlaufenden Kragenelement 24 ein formstabiles flächiges Zentralelement 30 mit seinem umlaufenden Randabschnitt 32 angeordnet ist. Im übrigen sind gleiche Einzelteile in den Fig. 1 und 2 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, wird die oberseitige Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 in dem in Fig. 2 gezeichneten Arbeitsschritt durch das formstabile flächige Zentralelement 30 verschlossen. Das umlaufende Kragenelement 24 weist axial dieselbe Höhe auf wie der Heberahmen 26, so daß das Zentralelement 30 sowohl am Kragenelement 24 als auch am Heberahmen 26 flächig und um die oberseitige Öffnung 22 umlaufend anliegt.
In den Fig. 1 und 2 ist ein formstabiles flächiges Zentralelement in Form eines ebenen Bleches dargestellt; das Zentralelement 30 kann jedoch selbstverständlich auch jede andere Gestalt besitzen. Wenn das Zentralelement 30 eine von der Plattenform abweichende Gestalt aufweist, ist es nur erforderlich, daß das umlaufende Kragenelement 24 bzw. der Heberahmen 26 jeweils eine an den umlaufenden Randabschnitt des Zentralelementes 30 formmäßig angepaßte Oberflächenkontur aufweisen.
Die Darstellung gem. Fig. 3 unterscheidet sich von der in Fig. 2 gezeichneten Schnittdarstellung dadurch, daß auf der Form 10 bzw. über dem formstabilen flächigen Zentralelement 30 ein Deckel 34 genau richtig, d. h. in Bezug auf den Heberahmen 26 genau passend positioniert und angeordnet wird. Der Deckel 34 ist mit einer Innenoberfläche 36 ausgebildet, durch welche gemeinsam mit der Deckfläche 38 des flächigen Zentralelementes 30 ein zweiter Formhohlraum 40 festgelegt wird, wenn der Deckel 34 am Heberahmen 26 abdichtend fixiert wird, was in Fig. 4 durch Fixierelemente 42 verdeutlicht ist. Die der Deckfläche 38 des Zentralelementes 30 gegenüberliegende Grundfläche des formstabilen flächigen Zentralelementes 30 ist in den Figuren mit der Bezugsziffer 44 bezeichnet.
In den Fig. 3 und 4 sind gleiche Einzelheiten wie in den Fig. 1 und 2 mit denselben Bezugsziffern bezeichnet wie dort.
Wie aus den Fig. 3 und 4 deutlich ersichtlich ist, ist der Deckel 34 mit mindestens einer Eingußöffnung 46 versehen, durch die mittels eines Gießkopfes 48, der in Fig. 5 abschnittweise angedeutet ist, in den zweiten Formhohlraum 40 ein Reaktionsgemisch eingebracht wird, was in Fig. 5 durch den Pfeil 50 schematisch angedeutet ist. Beim Ablauf der Reaktion des Reaktionsgemisches, bei dem es sich z. B. um einen Polyurethanschaum handelt, schäumt das Reaktionsgemisch auf, so daß es den zweiten Formhohlraum 40 unter Ausbildung eines ersten Schaumkörpers 52 vollständig ausfüllt. Hierbei wird derartig vorgegangen, daß sich der erste Schaumkörper 52 mit der Deckfläche 38 des flächigen formstabilen Zentralelementes 30 mechanisch fest verbindet, während eine solche mechanisch feste Verbindung zwischen dem ersten Schaumkörper 52 und dem Deckel 34, d. h. der Innenoberfläche 36 des Deckels 34 verhindert wird. Das ist dadurch möglich, daß die Innenoberfläche 36 des Deckels 34 mit einem geeigneten Trennmittel beschichtet wird.
Sobald die Reaktion des in den zweiten Formhohlraum 40 eingebrachten Reaktionsgemisches unter Ausbildung des ersten Schaumkörpers 52 abgelaufen ist, kann die in Fig. 6 mit der Bezugsziffer 54 bezeichnete Einheit aus Heberahmen 26, mit dem Heberahmen 26 mittels der Fixierelemente 42 verbundenem Deckel 34 und zwischen dem Heberahmen 26 und dem Deckel 34 fixiertem Laminat aus formstabilem flächigem Zentralelement 30 und erstem Schaumkörper 52 von der Form 10 entfernt werden, was in Fig. 6 durch den Pfeil 56 angedeutet ist. Dadurch wird die oberseitige Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 geöffnet bzw. freigegeben, wie aus Fig. 6 ohne weiteres ersichtlich ist.
Im nächsten Verfahrensschritt ist es - wie aus Fig. 7 ersichtlich ist - möglich, auf der Form 10, d. h. auf der oberseitigen Öffnung 22 der Form 10 eine hinterschäumfähige Folie 58 anzuordnen und mit ihrem umlaufenden Randabschnitt 60 zwischen der Form 10 und dem dazu vorgesehenen Spannrahmen 28 festzuklemmen. Anschließend wird durch die Öffnung 18, den mit der Öffnung 18 fluidisch verbundenen Raum 16 und die mit dem Raum 16 fluidisch verbundenen Saugkanäle 14 der erste Formhohlraum 12 ein Vakuum angelegt, so daß die Folie 58 faltenfrei und eng anliegend an die Innenoberfläche 20 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 angesaugt wird, was in Fig. 7 angedeutet ist.
Im nächsten, in Fig. 8 verdeutlichten Arbeitsschritt wird in den ersten Formhohlraum 12 mittels eines abschnittweise gezeichneten Gießkopfes 62 ein Reaktionsgemisch eingebracht, was durch die Pfeile 64 angedeutet ist. Unmittelbar nach dem Einbringen des Reaktionsgemisches (Pfeile 64 in Fig. 8) wird der Gießkopf 62 von der oberseitigen Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 entfernt und die oberseitige Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 durch die Einheit 54 aus Deckel 34, Heberahmen 26, formstabilem flächigem Zentralelement 30 und erstem Schaumkörper 52, der an der Deckfläche 38 des Zentralelementes 30 festhaftend vorgesehen ist, wieder auf der Form 10 angeordnet, um die oberseitige Öffnung 22 des ersten Formhohlraumes 12 der Form 10 abzudichten. In dieser abgedichteten Position der Einheit 54 auf der Form 10 kann das in Fig. 9 mit der Bezugsziffer 66 bezeichnete Reaktionsgemisch aufschäumen, wobei es sich sowohl mit der Grundfläche 44 des flächigen Zentralelementes 30 als auch mit der hinterschäumfähigen Folie 58 mechanisch fest verbindet. Nach Ablauf der Reaktion des zweiten Reaktionsgemisches 66 bildet sich folglich ein zweiter Schaumkörper 68 (siehe Fig. 10), der mit dem Zentralelement 30 und mit der hinterschäumfähigen Folie mechanisch fest verbunden ist.
Anschließend, d. h. nach Ablauf der Reaktion des zweiten Reaktionsgemisches 66 kann der Deckel 34 vom Heberahmen 26 gelöst und von der Form 10 abgehoben werden, was in Fig. 11 durch den Pfeil 68 verdeutlicht ist. Im Anschluß daran wird der Spannrahmen 28 von der Form 10 entfernt, was in Fig. 11 durch den Pfeil 70 angedeutet ist. Im nächsten Verfahrensschritt wird der Heberahmen 26 mittels einer Hebeeinrichtung 72 von der Form 10 angehoben, was in Fig. 12 durch den Pfeil 74 verdeutlicht ist. Dadurch ist es dem umlaufenden Randabschnitt 60 der hinterschäumfähigen Folie 58 möglich, radial nach innen nachzurutschen, so daß Beschädigungen der hinterschäumfähigen Folie 58 am umlaufenden Randabschnitt 60 verhindert werden. Danach ist es möglich, das fertige Konstruktionsbauelement 78 (siehe Fig. 13) aus der Form 10 zu entnehmen.
Bei dem formstabilen flächigen Zentralelement 30 handelt es sich bspw. um ein Blechteil. Der erste Schaumkörper 52 auf der Deckfläche 38 des Zentralelementes 30 besteht bspw. aus einem Schwerspatschaum. Der an der Grundfläche 44 festhaftende zweite Schaumkörper 76 aus dem zweiten Reaktionsgemisch 66 besteht vorzugsweise aus einem Schallwellen absorbierenden Schaum.
In den Fig. 5 bis 12 sind gleiche Einzelheiten jeweils mit denselben Bezugsziffer bezeichnet.

Claims (10)

1. Verfahren zur Herstellung eines Konstruktionsbauteiles (78) aus formstabilem flächigem Zentralelement (30) und an seiner Grund- und Deckfläche (44, 38) festhaftenden Schaumkörpern (52, 76), dadurch gekennzeichnet, daß das Zentralelement (30) mit seiner Grundfläche (44) auf einem ersten Formhohlraum (12) einer Form (10) angeordnet wird, wonach auf der Form (10) ein Deckel (34) derart abdichtend fixiert wird, daß zwischen dem Deckel (34) und der Deckfläche (38) des Zentralelementes (30) ein zweiter Formhohlraum (40) gebildet wird, daß in den zweiten Formhohlraum (40) durch eine Eingußöffnung (46) dann ein erstes Reaktionsgemisch eingebracht wird, das nach Reaktionsablauf den mit der Deckfläche (38) des Zentralelementes (30) fest verbundenen einen Schaumkörper (52) bildet, daß anschließend der Deckel (34) mit dem Zentralelement (30) und dem ersten Schaumkörper (52) als gemeinsame Einheit (54) vom ersten Formhohlraum (12) entfernt wird, daß danach in den ersten Formhohlraum (12) ein zweites Reaktionsgemisch (66) eingebracht und der erste Formhohlraum (12) unmittelbar anschließend wieder mit der Einheit (54) aus Deckel (34), Zentralelement (30) und erstem Schaumkörper (52) abdichtend verschlossen wird, so daß das zweite Reaktionsgemisch (66) beim Reaktionsablauf den ersten Formhohlraum (12) ausfüllt und sich mit der Grundfläche (44) des Zentralelementes (30) mechanisch fest verbindet, daß anschließend der Deckel (34) vom ersten Formhohlraum (12) entfernt wird, wobei das Zentralelement (30) mit den beiden Schaumkörpern (52, 68) am ersten Formhohlraum (12) verbleibt, und daß danach das Konstruktionsbauteil (76) aus Zentralelement (30) und den an seinen beiden Hauptflächen (38, 44) festhaftenden Schaumkörpern (76, 52) vom ersten Formhohlraum (12) entfernt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den zweiten Formhohlraum (40) festlegende Innenoberfläche (36) des Deckels (34) mit einem Trennmittel bedeckt wird, bevor der Deckel (34) auf dem ersten Formhohlraum (12) bzw. über dem Zentralelement (30) angeordnet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenoberfläche (36) des Deckels (34) zur Ausbildung einer Trennmittelschicht mit einem Trennmittel besprüht wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den ersten Formhohlraum (12) festlegende Innenoberfläche (20) der Form (10) vor dem Einbringen des zweiten Reakitonsgemisches (66) mit einem Trennmittel bedeckt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenoberfläche (20) des ersten Formhohlraumes (12) mit einer tiefzieh- und hinterschäumfähigen Folie (58) bedeckt wird, die an die Innenoberfläche (20) des ersten Formhohlraumes (12) faltenfrei enganliegend angesaugt wird.
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer einen ersten Formhohlraum (12) aufweisenden Form und einem Deckel (34) zum abdichtenden Verschließen der Form (10), dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) einen Heberahmen (26) aufweist, der die oberseitige Öffnung (22) des ersten Formhohlraumes (12) der Form (10) umgibt, wobei das flächige formstabile Zentralelement (30) mit dem umlaufenden Randabschnitt (32) seiner Grundfläche (44) abdichtend auf dem Heberahmen (26) angeordnet wird, und daß der mit dem zweiten Formhohlraum (40) ausgebildete Deckel (34) über dem Zentralelement (30) angeordnet mit dem Heberahmen (26) mechanisch fest und abdichtend verbindbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (34) mit einer in den zweiten Formhohlraum (40) einmündenden Eingußöffnung (46) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) zum enganliegenden faltenfreien Ansaugen einer hinterschäumfähigen Folie (58) an die Innenoberfläche (20) des ersten Formhohlraumes (10) mit in den ersten Formhohlraum (12) einmündenden Saugkanälen (14) ausgebildet ist, und daß die Form (10) an eine Vakuumquelle anschließbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Form (10) einen Spannrahmen (28) aufweist, der zum Festspannen der den ersten Formhohlraum (12) auskleidenden Folie (58) vorgesehen ist, wobei der Spannrahmen (28) vom Heberahmen (26) unabhängig betätigbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Heberahmen (26) mit einer Hebeeinrichtung (72) verbunden ist.
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