DE4025382C2 - Schnappschloß mit Auswurffeder - Google Patents
Schnappschloß mit AuswurffederInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schnappschloß, welches für eine Verriegelung ohne Drehung
einer Sperrklinke an einem ersten Teil von zwei miteinander zu verschließenden Teilen montiert
ist und ein Schloßgehäuse mit einer Betätigungseinrichtung an seinem vorderen Ende und die
Sperrklinke an seinem hinteren Ende aufweist, wobei die Sperrklinke in ihrer Längsrichtung hin-
und herbeweglich in dem Gehäuse aufgenommen ist und zumindest eine nicht als Nocken
wirkende Sperrfläche hat, welche von dem hinteren Ende des Schloßgehäuses ausgeht, wobei
das Gehäuse an dem ersten Teil befestigt ist und wobei ein Halteteil mit einer ebenen
Verriegelungsfläche von vorbestimmten Abmessungen an dem anderen Teil der miteinander zu
verschließenden Teile angeordnet ist, so daß nach dem Verschließen der Teile die Sperrfläche
der Sperrklinke mit der ebenen Verriegelungsfläche des Halteteiles in Verriegelungseingriff steht,
während beim Verschließen die zurückgezogene Sperrklinke an dem Halteteil vorbeibewegbar ist,
wobei das Schloß weiterhin eine Vorspanneinrichtung in Form einer an dem Schloßgehäuse
befestigten Feder aufweist.
Ein entsprechendes Schloß ist aus dem US-Patent 4,525,004 bekannt, das konkret den Verschluß
für eine Tankklappe an einem Fahrzeug betrifft, welche vom Innenraum des Fahrzeuges aus
betätigbar ist. Bei diesem bekannten Schloß steht ein federnd vorgespannter Sperriegel im
geschlossenen Zustand des Verschlusses in Eingriff mit einer entsprechenden ebenen
Verriegelungsfläche, die an einem Halteteil vorgesehen ist, wobei dieses Halteteil an der
Innenfläche einer Tankklappe angebracht ist. Die entsprechende Sperrklinke ist in Eingriffstellung
vorgespannt. Gegen diese Vorspannkraft kann die Sperrklinke mit Hilfe eines Seilzuges
zurückgezogen werden, so daß die ebene, nicht als Nocken wirkende Sperrfläche der Sperrklinke
und die entsprechende ebene Gegenfläche des Halteteiles außer Eingriff kommen. An dem die
Sperrklinke umgebenden Schloßabschnitt ist außerdem eine Blattfeder vorgesehen, die sich
senkrecht von dem Schloß weg erstreckt und mit einem hakenförmig umgebogenen Ende im
geschlossen Zustand der Tankklappe an der Innenfläche dieser Tankklappe unter Spannung
anliegt, indem das hakenförmige Ende dieser Feder durch die Innenfläche der Klappe beim
Schließen derselben zurückgebogen wird. Wird anschließend der Eingriff zwischen Sperrklinke
und Halter aufgehoben, so federt dieses hakenförmig zurückgebogene Ende in seine Ruhestellung
zurück und drückt dabei die Tankklappe nach außen, so daß diese leicht erfaßt und ganz geöffnet
werden kann.
Für die Anwendung an Möbelstücken, wie Schränken oder auch begehbaren Wandschränken, ist
diese Vorrichtung schon deshalb nicht geeignet, weil sie nicht von außen betätigbar ist. Selbst
wenn die Vorrichtung so umgestaltet würde, daß sie von außen betätigbar wäre, so hätte sie
dennoch den Nachteil, daß die vorgesehene Feder sich gegen eines der beiden miteinander zu
verschließenden Teile abstützt. Abgesehen von der mechanischen Belastung und möglicherweise
auch Verkratzung der Oberfläche eines der beiden Teile, welches von der Feder beaufschlagt
wird, hat diese Ausgestaltung auch den Nachteil, daß sie auf feste Abmessungen und eine ganz
bestimmte Montageposition des Schlosses an einem der beiden Teils relativ zu dem anderen der
beiden Teile abstellt. Dies mag zwar in der Autoproduktion kein Problem sein, da dort alle Teile
einer Fahrzeugserie identisch hergestellt werden, stellt jedoch bei der Anwendung an Möbeln ein
Problem dar, insbesondere wenn derartige Verschlüsse nachträglich eingebaut werden sollen.
Ein für Möbel oder ähnliche Gegenstände vorgesehener Verschluß mit einer zurückziehbaren
Sperrklinke ist auch aus der US 2,233,278 bekannt. Diese zeigt zwar auch eine Art Spiralfeder,
die mit der Rückseite des Halteteiles in Eingriff kommt, jedoch ist diese U-förmig gebogene
Spiralfeder offensichtlich an der Sperrklinke des Schlosses vorbeibewegbar und kommt nicht mit
der Sperrfläche der Sperrklinke in Eingriff. Dies führt dazu, daß die vordere Kante der
Spiralfeder im geöffneten Zustand des Schlosses weit nach vorn aus dem Schloßgehäuse
herausragt und damit leicht Verletzungen hervorrufen kann.
Ein anderer Typ einer Befestigungshalterung für ein Einzelloch für Schränke oder andere ähnliche
Anwendungen besitzt ein nicht drehbares Schloßgehäuse, welches in einer schwenkbaren Tür
angebracht ist und welches eine hin- und herbewegbare, federnd gespannte Klinke trägt, welche
an dem Rand eines Metallhalters verriegelt, der an der Innenseite des Schrankrahmens
angebracht ist. Wenn die Tür geschlossen wird, bietet die Klinke, welche sich gleitend gegen eine
Zugfeder in Richtung senkrecht zur Richtung des befestigten Gehäuses bewegt, dem Halter eine
Nockenfläche. Wenn die Tür sich näher in Richtung ihrer ganz geschlossenen Stellung bewegt,
gleitet die Nockenfläche der Klinke zu ihrem äußeren Ende, gegen die Wirkung der Feder, bis sie
den Halter freigibt und die gespeicherte Federkraft sie dann nach außen in eine ausgestreckte und
verriegelte Stellung zurückbewegt, wobei die Klinke nun dem Halter eine nockenfreie Fläche bietet
bzw. zuwendet. Verschiedene Typen von Öffnungsbetätigungen, wie z. B. Drehen eines Knopfes
oder eines Schlüssels oder Drücken eines Knopfes oder andere Betätigungseinrichtungen,
bewirken ein Zurückziehen der Klinke, um die Freigabe der nockenfreien bzw. der Nichtnocken
fläche hinter dem Halter sicherzustellen, um das Schloß zu entriegeln und um zu ermöglichen,
daß die Tür weg von dem Rahmen aufgezogen werden kann.
Ein Nachteil dieses Typs von Befestigung, sei sie nun mit einem Schlüssel oder mit einem Knopf
betätigt, liegt darin, daß es keine Stellung gibt, bei welcher man positiv fühlt, wenn das Schloß
ganz offen ist und wenn daher die Tür aufgezogen werden kann und die bedienende Person muß
darauf achten, eine Kraft zum Öffnen bereitzustellen - und damit die Klinke von dem Halter
wegzuziehen - in dem Moment, in welchem das äußere Ende der oberen bzw. der Nichtnocken
fläche den Rand des Halters freigibt. Andernfalls besteht die Möglichkeit, daß die von der
Bedienperson verwendete Öffnungskraft die Klinke gegen den Halter klemmt und damit die
Zerstörung eines der beiden oder beider, des Halters oder der Klinke, verursacht.
Ein weiterer Nachteil des Schlosses mit Zuschlag- bzw. Schnappwirkung, welches einen
Druckknopf, der kein Schlüssel ist, als Schloßbetätigung verwendet, liegt darin, daß es keinen
Aufbau außer dem Druckknopf gibt, an welchem gezogen werden kann, um die Tür zu öffnen.
Wenn der Druckknopf eingedrückt ist, ist das Schloß bündig montiert und bietet dem Benutzer
keinen Gegenstand zum Ergreifen.
Gegenüber dem oben genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Schnappschloß mit den eingangs genannten Merkmalen zu schaffen, welches zum
einen die gewünschte Rückfederungseigenschaft hat, um so dem Benutzer eindeutig anzuzeigen,
ob das Schloß bzw. der Verschluß in der verriegelten Stellung oder in der Offenstellung ist, und
welches andererseits flexibel an sehr unterschiedlichen Möbeln mit unterschiedlichen Ab
messungen montiert werden kann.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Feder eine Lasche aufweist, die im nicht verriegelten
Zustand des Schlosses an der Sperrfläche der Sperrklinke unter Vorspannung anliegt, wobei diese
Sperrfläche in etwa senkrecht zum Schloßgehäuse verläuft und wobei die Lasche in der Projektion
auf das Halteteil das Profil der zurückgezogenen Sperrklinke überragt, so daß sie beim
Verschließen nicht an dem Halteteil vorbeibewegbar ist und gegen die Vorspannung der Feder
von dem Halteteil zurückgedrängt wird, so daß die Lasche nach dem Verschließen unter
Vorspannung an der der Verriegelungsfläche abgewandten Seite des Halteteiles anliegt.
Es wird dadurch eine positive Positionsanzeige für ein Sperrklinkenschrankschloß (Schnap
priegelschloß) mit Einzellochbefestigung bereitgestellt, wobei eine Feder an seinem rückwärtigen
Ende gegen die Rückseite einer sich nicht drehenden Sperrklinke gehalten wird und das
Klinkengehäuse mit Zwillingsfederblättern nachgiebig umgibt, um an der Vorderseite desselben
eine Federlasche bereitzustellen, wobei die Lasche auch einstellbar unmittelbar neben einer Seite
der Klinke mit einer Nichtnockenoberfläche liegt. Das Klinkengehäuse hat an seiner Rückseite
eine Halteeinrichtung in Form eines rückwärtigen Schlitzes oder eines leichten Vorsprunges, um
eine rutschfreie Grundlage für das rückwärtige Ende der Feder und die gegenüberliegenden
Zwillingsleisten an der Unterseite des rohrförmigen Klinkengehäuses bereitzustellen, um
Verankerungspunkte an gewünschten Stellen für die Federwirkung der Blätter zu bieten. Jedes
der Zwillingsfederblätter ist mit vorher festgelegten Haupt- und Nebenbogen darin ausgebildet, um
der Federlasche am Vorderende die gewünschte Federkraftwirkung mitzugeben. Zusätzlich ist je
nach der Art der verwendeten Knopfbetätigung eine Zuglasche von üblichen Abmessungen an
dem Grund der Betätigungseinrichtung montiert, um einen Aufbau bereitzustellen, um die
Schranktür aufzuziehen.
Durch die vorliegende Erfindung wird eine positive (aktive) Positionsanzeige für die Schrankbefe
stigung eines Schnappschlosses bzw. für ein Schrankschloß mit Sperrklinke geschaffen, welche
eine gespeicherte Federkraft verwendet, um gegen den Türrahmen zu wirken und damit zu
zeigen, daß die Tür nicht mehr verriegelt ist.
Weiterhin wird mit der vorliegenden Erfindung eine aktive Positionsanzeige bereitgestellt, welche
an Schrankschnappschlössern angebracht werden kann, die unterschiedliche Varianten von
Öffnungskräften verwenden.
Durch die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Türschloß
bereitgestellt, welches eine Druckknopfbetätigung hat, wobei die Kraft, welche die Tür federnd
aufspringen läßt, größer ist als die Eindrückkraft für den Druckknopf. Schließlich wird mit der
vorliegenden Erfindung eine aktive Positionsanzeige bereitgestellt, welche an einem Schnapp
schloß mit Druckknopf angebracht ist, an welchem eine an seinem Grund montierte Zuglasche
Verwendung findet. Diese und andere Merkmale, Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden
teilweise ausführlich herausgestellt und werden teilweise offensichtlich aus der genaueren
Beschreibung der Erfindung, die in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen gegeben wird,
welche integraler Bestandteil derselben sind.
Fig. 1 zeigt eine seitliche Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schnappschlosses,
welches an einer geschlossenen Schranktür (nur
teilweise dargestellt) installiert ist;
Fig. 2 ist eine isolierte perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der (aktiven)
positiven Positionsanzeige;
Fig. 3 ist ähnlich Fig. 1 eine seitliche Draufsicht auf das Schloß
gemäß der vorliegenden Erfindung, das an einer leicht geöffneten (nur
teilweise dargestellten) Schranktür montiert ist;
Fig. 4 zeigt eine rückwärtige Ansicht eines Schlosses gemäß der vorliegenden Erfindung,
gesehen von der Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 zeigt eine seitliche Teilansicht einer anderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schlosses, wie es an
einer Schranktür (nur teilweise dargestellt) montiert ist;
Fig. 6 zeigt eine weggebrochene vordere Draufsicht auf das in Fig. 5 dargestellte Schloß;
Fig. 7 zeigt eine weggebrochene seitliche Draufsicht auf eine andere Ausführungsform der
Betätigungseinrichtung des Schlosses und
Fig. 8 zeigt eine weggebrochene vordere Draufsicht auf das in Fig. 7 dargestellte Schloß.
Das erfindungsgemäße Schnappschloß, wie es in einer
Ausführungsform in der Seitenansicht gemäß Fig. 1 dargestellt ist, hat in etwa die Form eines
"L", wobei die Betätigung 20 (am Vorderende) und das Schloßgehäuse 30 den längeren Schenkel
bilden und das Sperrklinkengehäuse 40 (am hinteren Ende) und die Sperrklinke 42 unter einem
rechten Winkel dazu den kürzeren Schenkel bilden. Die Betätigung 20, welche eine aus einer
Reihe verschiedener Formen sein kann, wie z. B. eine schlüsselbetätigte Zuhaltung, ein von einem
Druckknopf betätigter Nocken oder ein Nockenknopf zum Verdrehen, wie noch beschrieben
werden wird, und das Schloßgehäuse 30 sind entlang einer gedachten Achse angeordnet, die sich
in Längsrichtung durch beide erstreckt.
Das Schloßgehäuse 30, welches aus druckgegossenem Zink hergestellt sein kann, hat eine in
etwa rohrförmige und mit Gewinde versehene äußere Form mit einem Paar von gegenüberliegend
angeordneten, abgeflachten Bereichen 21a, 21b an den Seiten, um ein Endprofil zu bieten,
welches ähnlich dem "Doppel-D" ist (welches in der Industrie bekannt ist), und erstreckt sich über
eine vorbestimmte Länge von dem äußeren Befestigungsflansch 24 aus bis zu einem Vorsprung
25, welcher an der Unterseite des Schloßgehäuses am Übergang des Schloßgehäuses 30 und
des in etwa kastenförmigen Sperrklinkengehäuses 40 ausgebildet ist.
Die Installation des Schlosses, beispielsweise in einer Schranktür 15, wird bewerkstelligt durch
Einführen des Schloßgehäuses 30 durch ein Loch von ähnlicher Form in der Tür 15 und festes
Anziehen der Schraubenmutter 28 gegen eine Unterlegscheibe 29, um das Sperrklinkengehäuse
40 fest und nicht drehbar unmittelbar neben einer flachen Oberfläche, wie z. B. einem Halter 50,
anzuordnen. Das Klinkengehäuse 40 hat bevorzugte äußere Längenabmessungen, die im
wesentlichen gleich dem Durchmesser des Schloßgehäuses 30 sind und eine Breite, die etwas
weniger als der Durchmesser des Schloßgehäuses ist und sich an den Vorsprung 25 des
Schloßgehäuses 30 anpaßt. Das Sperrklinkengehäuse 40 hat flache, gegenüberliegend
angeordnete parallele Seiten 44a, b und eine daran angebrachte, rechtwinklig angeordnete
Bodenfläche 46. Der Umriß des hinteren und vorderen Teils des Sperrklinkengehäuses stimmt in
etwa in der Radialkrümmung mit dem Umfang des Schloßgehäuses überein, wobei das vordere
Ende eine Öffnung für die Hin- und Herbewegung der Sperrklinke hat. Die Klinke 42 bewegt sich
in Richtung senkrecht zu der gedachten Längsachse hin und her in das Klinkengehäuse 40 hinein
und heraus entsprechend entweder der Kraft durch den Halter 50 gegen ihre Nockenfläche oder
entsprechend der Federkraft, wie durch die gestrichelte Linie 42a und die Pfeile daneben
gezeigt ist. Die Sperrklinke, welche mit einer vorbestimmten Dicke hergestellt ist, um an den
Innenflächen der Seitenwände zu gleiten, hat einen sich nach außen erstreckenden Teil 47,
welcher einen Boden und eine Nockenfläche 48 bzw. eine geneigte Fläche 48 hat, welche an eine
in etwa flache Oberfläche bzw. Sperrfläche 49, die keine Nockenwirkung hat, anschließt. Die
Sperrklinke 42 ist, wie bekannt, federnd vorgespannt, damit ihr sich nach außen erstreckender Teil
47 um einen festgelegten Betrag aus dem Klinkengehäuse 40 heraus vorsteht. Dies erlaubt, daß
die Sperrfläche 49 um einen vorgewählten Betrag eine flache Oberfläche, wie z. B. einen
Vorsprung des Halters 50 oder einen anderen Rand, wie noch erklärt werden wird, hintergreift,
um die Befestigung bzw. Halterung der Schranktür 15 an dem Rahmen 16 zu gewährleisten.
Die Hinzufügung einer federnden Vorspanneinrichtung, wie z. B. der Feder 60 zu dem
Schnappschloß gibt dem Schloß eine (aktive) positive Positionsanzeige. Die Feder 60,
wie man sie in isolierter perspektivischer Ansicht in Fig. 2 sieht, ist ein im allgemeinen dünnes,
rechteckig geformtes Stück aus Federstahl, welches eine herausgestanzte Öffnung von
vorbestimmten Abmessungen hat, um einen hinteren Abschnitt 62, parallele Zwillingsblatt
abschnitte 64a, b mit einer Mehrzahl von vorbestimmten Verformungen darin und einen vorderen
Laschenabschnitt 68 zu bilden. Die Feder 60 paßt sich gleitend unmittelbar an den Vorsprung 25
des Schloßgehäuses 30 an, wobei der rückwärtige Abschnitt 62 sich an einem Vorsprung 43 an
der Rückseite des Klinkengehäuses 40 abstützt, oder paßt sich, wie in einer anderen Ausführungsform
gemäß Fig. 5 dargestellt, in einen Schlitz 43a an der Rückseite des Klinkengehäuses 40
ein, wobei die flachen Abschnitte 63 an den benachbarten Flächen des Vorsprunges 25 anliegen.
Dieser Aufbau bewirkt, daß das hintere Ende der Feder am hinteren Ende des Sperrklinkenge
häuses 40 verankert wird, um in der Feder 60 gespeicherte Federzwangskräfte bereitzustellen,
wie noch erklärt werden wird.
Die Feder 60 hat, wie in Fig. 2 deutlich dargestellt, in jedem ihrer Zwillingsblattabschnitte 64a, b
eine Mehrzahl von abwechselnden, senkrecht hervorspringenden Federbögen 65a, b, 66a, b und
67a, b an ausgewählten Stellen. Das Muster dieser Federbögen, die mit dem verankerten
rückwärtigen Abschnitt und dem Vorsprung der Lasche 68 verbunden sind, gewährleistet die
Nachgiebigkeit der Feder 60, die ermöglicht, daß sie verformt werden kann, wenn die Lasche 68
beim Schließen der Verriegelung mit dem Halter 50 in Berührung tritt (wie in Fig. 1 dargestellt).
Die Bögen 66a, b werden gegen entsprechende Abschnitte des Vorsprunges 25 gedrückt, während
die Sperrklinke 42 nach außen in ihre ausgefahrene Stellung gedrückt wird und der Laschen
abschnitt 68 überträgt die gespeicherte Federkraft, so daß er sich gegen den Halter 50 abstützt.
Wenn die Betätigungseinrichtung 20 benutzt wird und eine entsprechende Rückzugskraft auf die
Sperrklinke 42 wirkt, wird die gespeicherte Federkraft, sobald die Sperrfläche 49 vom Halter 50
freikommt bzw. diesen freigibt, den Laschenabschnitt 68 in seine ursprüngliche Form zurück
bringen und dadurch das Schloßgehäuse 30 und die Schranktür 15 von dem Rahmen 16
wegbewegen. Daher kann das erfindungsgemäße Schnappschloß, wenn es mit einer Druckknopf- bzw.
Drucktastenbetätigung 20 verwendet wird, eine Öffnungskraft für die Tür 15 mit einer Größe bzw.
einem Wert bereitstellen, der größer ist als die Kraft, die erforderlich ist, um die Betätigung 20
einzudrücken, indem man die Feder 60 mit einer Federkonstante ausbildet, die größer ist als die
der (nicht dargestellten) Druckknopffeder, so daß dann, wenn die Druckknopfbetätigung 20
eingedrückt wird, um die Sperrfläche 49 von dem Halter 50 freizubekommen, und anschließend
losgelassen wird, die Tür und das Schloß zwangsweise nach außen aus ihrer Stellung
herausbewegt werden, um die Sperrfläche 49 bzw. die Oberfläche 48 weit genug weg von dem
Halter zu bringen, um die Tür offen bzw. halb offen oder angelehnt bleiben zu lassen.
Die Schloßbetätigungseinrichtung kann in zweckmäßiger Weise verschiedene Einrichtungen
aufweisen, um das Schnappschloß zu öffnen, wie z. B. entweder einen vorspringenden, gerillten
oder geriffelten Knopf 21, der umkehrbar gedreht wird, um die Sperrklinke 42 zurückzuziehen,
oder einen Druckknopf 71 mit oder ohne eine von Hand zu haltenden Lasche 72, die passend von
einem äußeren Flansch 24 gehalten wird und senkrecht von diesem vorspringt (das Schloß und
die von Hand zu haltende Lasche ist in den Fig. 5 und 6 zu sehen) oder in einer bündig
montierten, durch einen Schlüssel betätigten Version 75 (Schlüssel nicht dargestellt) mit einem
Verriegelungsstecker 76 darin, der in den Fig. 7 und 8 zu sehen ist. Diese Knöpfe können aus
mineralgefülltem Nylon hergestellt werden und der bündig montierte Schließstecker kann aus
druckgegossenem Zink hergestellt werden. Alle Versionen beruhen auf den Reaktionskräften bzw.
rücktreibenden Kräften, die von der Feder 60 entwickelt werden, um die offene Stellung
anzuzeigen.
Diese und andere Veränderungen in den Einzelheiten des verbesserten Schnappschlosses
können in Übereinstimmung mit der Erfindung vorgenommen werden, welche breit auszulegen
ist und durch den Schutzumfang der vorstehenden Ansprüche festgelegt sein soll.
Claims (7)
1. Schnappschloß, welches für eine Verriegelung ohne Drehung einer Sperrklinke (42)
an einem ersten Teil (15) von zwei miteinander zu verschließenden Teilen (15, 16) montiert
ist und ein Schloßgehäuse (30) mit einer Betätigungseinrichtung (20) an seinem vorderen Ende
und die Sperrklinke (42) an seinem hinteren Ende aufweist, wobei die Sperrklinke (42) in ihrer
Längsrichtung hin- und herbeweglich in dem Gehäuse aufgenommen ist und zumindest eine
nicht als Nocken wirkende Sperrfläche (49) hat, welche von dem hinteren Ende des
Schloßgehäuses ausgeht, wobei das Gehäuse an dem ersten Teil (15) befestigt ist und wobei
ein Halteteil (50) mit einer ebenen Verriegelungsfläche von vorbestimmten Abmessungen an
dem anderen Teil (16) angeordnet ist, so daß nach dem Verschließen der Teile (15, 16) die
Sperrfläche (49) der Sperrklinke (42) mit der ebenen Verriegelungsfläche des Halteteiles (50)
in Verriegelungseingriff steht, während beim Verschließen die zurückgezogene Sperrklinke (42)
an dem Halteteil (50) vorbei bewegbar ist, wobei das Schloß weiterhin eine Vorspann
einrichtung in Form einer an dem Schloßgehäuse (30) befestigten Feder (60) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder (60) eine Lasche (68) aufweist, die im nicht verriegelten
Zustand des Schlosses an der Sperrfläche (49) der Sperrklinke (42) unter Vorspannung anliegt,
wobei diese Sperrfläche (49) in etwa senkrecht zum Schloßgehäuse verläuft und wobei die
Lasche (68) in der Projektion auf das Halteteil (50) das Profil der zurückgezogenen Sperrklinke
(42) überragt, so daß sie beim Verschließen nicht an dem Halteteil (50) vorbeibewegbar ist und
gegen die Vorspannung der Feder von dem Halteteil (50) zurückgedrängt wird, so daß die
Lasche nach dem Verschließen unter Vorspannung an der der Verriegelungsfläche abgewand
ten Seite des Halteteiles (50) anliegt.
2. Schnappschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspanneinrichtung eine dünne
Blattfeder (60) mit einer Öffnung ist, so daß ein vorderer Laschenabschnitt (68), zwei im
wesentlichen parallele, sich von dem Laschenabschnitt (68) aus erstreckende seitliche
Blattabschnitte (64a, b) und ein rückwärtiger, sich an die Seiten anschließender Ver
bindungsabschnitt (62) gebildet werden, wobei jeder der seitlichen Blattabschnitte (64a, b)
zumindest eine sich zu diesem senkrecht aufwölbende Biegung (65a, b; 66a, b; 67a, b) aufweist.
3. Schnappschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Laschenabschnitt (68) im
wesentlichen die gleiche Breite hat wie die Sperrklinke (42).
4. Schnappschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung einen Druckknopf
(71) aufweist, der gleitbar und hin- und herbewegbar vom Vorderende (24) des Gehäuses
gehalten wird, und eine Lasche (72) aufweist, welche von dem Vorderende (24) vorsteht.
5. Schnappschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (20) einen
Vorsprung aufweist, der drehbar und hin- und herbewegbar von dem Vorderende des
Gehäuses gehalten wird.
6. Schnappschloß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung eine kreisförmige
Oberfläche (75) aufweist, die bündig mit dem Vorderende des Gehäuses ist und die eine
Öffnung darin hat, sowie einen Schlüssel zum Einsetzen in die Öffnung, um eine Gleit- und Hin-
und Herbewegung dafür vorzusehen.
7. Schnappschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Nocken
einrichtung aufweisende Sperrklinke (42) in der Bohrung nahe der Betätigungseinrichtung (20)
gehalten und derart federnd vorgespannt ist, daß sie einer durch die Betätigungseinrichtung
(20) darauf ausgeübten Kraft entgegenwirkt.
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