DE3934776A1 - Klemme zur regulierung des fluidstroms durch einen kunststoffschlauch - Google Patents
Klemme zur regulierung des fluidstroms durch einen kunststoffschlauchInfo
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- A61M39/28—Clamping means for squeezing flexible tubes, e.g. roller clamps
- A61M39/286—Wedge clamps, e.g. roller clamps with inclined guides
Description
Die Erfindung befaßt sich mit Klemmeinrichtungen, die zur
Regulierung des Fluidstromes durch einen Kunststoffschlauch bzw.
eine Kunststoffschlauchleitung eingesetzt werden. Insbesondere
befaßt sich die Erfindung mit einer Vorrichtung, welche eine
Rolle hat, die längs einer im allgemeinen in Längsrichtung
verlaufenden Achse relativ zu einer gegenüberliegenden Klemmflä
che verstellbar ist, um die Fluiddurchflußmenge bzw. die
Fluiddurchflußrate durch die Schlauchleitung einzuregeln und
einzustellen.
In den US-PSen RE 31 584, 40 13 263, 40 47 694 und 47 25 037 sind
Klemmvorrichtungen zum Regulieren des Fluidstroms durch Kunst
stoffschlauchleitungen beschrieben, die insbesondere bei der
Verabreichung von Parenteralfluiden zweckmäßig sind. Die Klemmen
der vorstehend genannten Patente haben den Vorteil, daß das
Kriechen oder der Kaltfluß des Kunststoffmaterials der Schlauch
leitung in starkem Maße herabgesetzt wird, um eine konstantere
Durchflußmenge bzw. Durchflußrate der Parenterallösung zu
ermöglichen, so daß die Notwendigkeit einer späteren Nachstellung
nach einer anfänglichen Einstellung möglichst minimal ist. In den
US-PSen 40 13 263, 40 47 694 und 47 25 037 sind Klemmen
beschrieben, bei denen eine Verbesserung hinsichtlich der
Konstanz der Durchflußmenge bzw. Durchflußrate dadurch erzielt
wird, daß erhabene Abschnitte vorgesehen werden, die auf der
Klemmfläche ausgebildet sind. Diese Teile sind voneinander durch
gesonderte Vertiefungsteile bzw. Talteile getrennt, so daß die
Schlauchleitung an gesonderten Stellen oder Intervallen ge
quetscht oder erfaßt wird, um hierdurch im wesentlichen das
Kriechen des Kunststoffs einzudämmen und Durchflußmengenänderun
gen weitgehend minimal zu machen, wenn die Klemme für die
gewünschte Durchflußmenge bzw. Durchflußrate eingestellt worden
ist. Bei bevorzugten Ausführungsformen gemäß diesen Patentschrif
ten sind die erhabenen Abschnitte in Form von langen, stegförmi
gen Erhebungen ausgebildet, die in einem Abstand voneinander zur
optimalen Herabsetzung des Kriechens angeordnet sind.
Im allgemeinen verhalten sich weichere Schlauchleitungen
nachgiebiger im Zusammenwirken mit einer Quetschklemme, da die
Schlauchleitung sich leichter an die durch die Klemme aufgeprägte
neue Gestaltungsform anpaßt. Härtere oder steifere Schlauchlei
tungen haben den Vorzug, daß sie gegenüber einem Knicken
widerstandfähig sind, wenn sie zum Verpacken aufgewickelt oder
gebogen werden. Das Knicken kann als eine ständige Verformung
definiert werden, die ein Schlauch bzw. ein Rohr infolge einer
starken und/oder einer lang andauernden neuen Formgebung annimmt,
die dem Schlauch aufgeprägt wird, wodurch bewirkt wird, daß der
Schlauch eine neue Gestalt mit einem Krümmungsradius unter
gewissen kritischen Werten annimmt. Wenn die Kunststoffschlauch
leitung als eine Einweganordnung zur intravenösen Verabreichung
eingesetzt wird, wird sie häufig in Form einer kompakten,
länglichen Wicklung abgepackt. Die Wicklung ist etwa 20,32 cm
(8 inches) lang und 7,62 cm (3 inches) breit, während die
Schlauchleitung einige 177,8 cm (70 inches) lang ist. Wenn der
Wicklungsradius zu klein ist, neigt die Schlauchleitung zum
Knicken, wodurch die Fähigkeit der Schlauchleitung im späteren
Gebrauchszustand beeinträchtigt wird, Fluide durchzuleiten.
Größere Wicklungsradien sind unerwünscht, da die Wicklungen einen
größeren Raum in Anspruch nehmen, wenn sie vor dem bestimmungsge
mäßen Gebrauch gelagert werden. Daher ist eine steifere Schlauch
leitung als geeignetes Mittel anzusehen, eine möglichst kompakte
Schlauchwicklungsverpackung zu erreichen. Eine erhöhte Steifig
keit kann man durch einen dickeren Wandquerschnitt oder durch
eine größere Härte des Schlauchmaterials oder mit beiden Mitteln
erzielen.
Eine dickwandigere Schlauchleitung unterstützt im allgemeinen die
Tendenz, das Knicken des Schlauchs möglichst gering zu halten.
Wenn man eine im allgemeinen parallel wirkende Klemme bei
irgendeinem gegebenen Schlauchleitungsquerschnitt einsetzt, muß
ein Abschnitt der Schlauchleitung vollständig zur Absperrung
zusammengequetscht werden, sowie eng umschlossen werden. Wenn man
eine dickere Wand oder eine steifere Schlauchleitung verwendet,
so gestaltet sich das Quetschen und Einschließen schwieriger, da
die Quetschklemme stärker und hinsichtlich ihren Abmessungen
größer ausgelegt werden muß, um zusätzliche Kräfte jeweils
aufbringen zu können und entsprechende Hebelwirkungen zur
Einwirkung zu bringen. Ferner können die kleinen, erhabenen Teile
auf der Gehäuseklemmfläche, wie jene, die in der US-PS 40 13 353
beschrieben sind, weniger bei einer Schlauchleitung wirksam sein,
die steifer ist und/oder dickere Wände hat.
Bei einer steiferen Schlauchleitung und/oder einer dickwandigeren
Schlauchleitung wird bei dem Einführen der erhabenen Teile
Einfluß auf die Größe des gebildeten Lumens genommen, welches im
allgemeinen die Tendenz zu größeren Abmessungen hat (wenn alle
anderen Sachen gleich sind).
Bei einer Reihe von überwachten Versuchen wurde festgestellt, daß
der effektive Durchflußquerschnitt der gebildeten Lumen beträcht
lich größer war, wenn die erhabenen Teile eingeführt wurden und
alle anderen Einflußgrößen unverändert blieben. Dieser Unter
schied ist noch drastischer, wenn man eine Schlauchleitung bei
Untersuchung verwendet, die sowohl steifer als auch dickwandiger
ist. In diesem Anwendungsfall fordert der Markt, daß derartige
steife, dickerwandige Schlauchleitungen verwendet werden, so daß
eine Einführung einer dünnerwandigen, weichen Schlauchleitung
nicht möglich ist.
Bei einer zweiten überwachten Untersuchung wurde festgestellt,
daß, wenn die erhabenen Elemente dem Entlastungsteil der
Klemmfläche des Klemmgehäuses näherliegen, der effektive
Querschnitt des Lumens größer als in dem Fall wer, wenn das
erhabene Teil, das dem Entlastungsteil am nächsten liegt, weiter
entfernt lag.
Wenn das erhabene Teil von dem Entlastungsteil der Klemmfläche
mit verminderter Größe des Lumens weiter entfernt liegt, lassen
sich nicht die zweckmäßigen Vorteile der erhabenen Teile nutzen
(Zugwiderstand und verbesserte Durchflußregelung).
Die Erfindung zielt daher darauf ab, eine verbesserte Schlauch
klemme bereitzustellen, die Erfassungserhebungen in der Klemmflä
che hat, und welche insbesondere jedoch nicht ausschließlich in
Verbindung mit einer härteren Schlauchleitung oder einer
dickerwandigen Schlauchleitung einsetzbar ist.
Die Klemme nach der Erfindung stellt eine Weiterentwicklung im
Hinblick darauf dar, daß dickere Schlauchleitungen oder hartwan
digere Schlauchleitungen eingesetzt werden können, bei denen die
Klemmen der vorstehend genannten Patente mit an der Klemmfläche
ausgebildeten Erhebungen die Neigung besitzen, daß man eine
weniger konstante Durchflußmenge bzw. Durchflußrate als bei
dünneren oder weicheren Schlauchleitungen erhält.
Die Klemme nach der Erfindung bringt die Vorteile der früheren
Klemmen mit Erhebungen, wie jene, die in Fig. 1 gezeigt ist, zur
Geltung. Es werden aber die Schwierigkeiten bei derartigen
Klemmen insbesondere in dem Zusammenhang überwunden, daß man
dickere und härtere, mit Wänden versehene Schlauchleitungen
einsetzt. Auch ergeben sich Verbesserungen, wenn die erfindungs
gemäße Klemme bei dünneren oder weicheren, mit Wänden versehenen
Kunststoffschlauchleitungen eingesetzt wird.
Kurz gesagt, diese Verbesserung wird dadurch erhalten, daß die
Geometrie der Erhebungen derart gewählt wird, daß die Erhebungen,
die der Entlastungsnut in oder in der Nähe der Klemmfläche
näher liegen, eine im wesentlichen niedrigere Höhe als jene
haben, die von der Nut weiter entfernt liegen. Die höheren,
erhabenen Teile, wie jene, die bei dem Stand der Technik zum
Einsatz kommen, erlauben, das gewünschte örtliche Erfassen und
Klemmen in Verbindung mit einem Trennen an der Kunststoff
schlauchleitung, während die Teile mit niedrigerer Höhe, die
zusätzlich gemäß der Erfindung vorgesehen sind und der Entla
stungsnut näher liegen, ein mittelmäßiges, örtliches Erfassen
gestatten, ohne daß die Form der Schlauchleitung nennenswert
verändert wird. Wenigstens ein weniger hoch ausgelegtes Teil
befindet sich in der Nähe der Entlastungsnut, während wenigstens
ein höher ausgelegtes Teil an einer im allgemeinen von der Nut
weiter entfernt liegenden Stelle vorgesehen ist. Das entferntlie
gende, stärker erhabene Teil oder die entsprechenden Elemente
haben eine Höhe und einen Abstand, deren optimale Abmessungen auf
die Schlauchwanddicke bezogen sind. Die kürzeren Teile haben eine
Höhe und einen Abstand, der durch die Schlauchwandstärke und/oder
die Härte des Schlauchs bestimmt sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausfüh
rungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin
zeigt:
Fig. 1 eine Querschnittsansicht einer übli
chen Klemme;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht zur
Verdeutlichung einer bevorzugten
Ausführungsform einer Klemme nach der
Erfindung;
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der mit 3-3
in Fig. 2 gezeigten Ebene;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines
Teilausschnitts zur Verdeutlichung
einer bevorzugten Ausführungsform nach
der Erfindung;
Fig. 5 eine obere Schnittansicht einer bevor
zugten Ausführungsform nach der Erfin
dung; und
Fig. 6 eine schematische Ansicht zur Verdeut
lichung der Abmessungszuordnungen der
erhabenen Teile bei der bevorzugten
Ausführungsform nach der Erfindung.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 bis 6 wird eine bevorzugte
Ausführungsform nach der Erfindung erläutert. Die bevorzugte
Ausführungsform der Klemme nach der Erfindung unterscheidet sich
von der bevorzugten Ausführungsform gemäß der US-PS 40 13 263 im
Hinblick auf die Auslegung der Klemmfläche 18. Die Klemme hat
einen Körperabschnitt oder ein Gehäuse 11, das Seitenwände 13 und 14
hat, welche gegenüberliegende Lagerausnehmungen 13 a und
14 a haben, die darin ausgebildet sind. Eine Rolle 16 hat ein
Paar von Lagerzapfen (von denen einer mit Zapfen 16 a in Fig. 2 gezeigt
ist) und welche sich von dem Rad derart wegerstrecken, daß sie
in den Ausnehmungen 13 a und 14 a jeweils laufen. Der Körper der
Klemme hat auch eine Bodenfläche 18, die als eine Klemmfläche
dient, die zur Anlage gegen den Kunststoffschlauch 20 kommt,
wenn dieser mittels des Rads 16 geklemmt wird. Im Mittelteil der
Fläche 18 ist ein Kanal 22 mit einer variablen Länge und variab
len Tiefe ausgebildet. Die Klemmfläche 18 ist im wesentlichen
parallel zu den Ausnehmungen 13 a und 14 a, so daß der Abstand
zwischen dem Rad 16 und der Fläche 18 im wesentlichen über den
gesamten Bewegungsweg des Rades an den Lagerzapfen hinweg
konstant bleibt. Die Fluiddurchflußrate bzw. Fluiddurchflußmenge
durch die Schlauchleitung 20 wird auf den gewünschten Wert durch
die Positionierung des Rads 16 längs den Ausnehmungen 13 a und
14 a eingestellt, wodurch die Schlauchleitung zur vollständigen
Absperrung gegen die Flächen zusammengedrückt wird, die den
gewünschten Teilen des Kanals benachbart sind, der eine sich
ändernde Tiefe und Breite an der gewünschten Lage des Rads hat.
Die insoweit beschriebene Vorrichtung ist ähnlich wie die
bevorzugte Ausführungsform nach der US-PS 40 13 263 ausgelegt,
und durch die Bezugnahme auf diese US-PS werden alle zusätzlich
dort beschriebenen Einzelheiten hinsichtlich der Ausbildungsform
und der Wirkungsweise als von der vorliegenden Offenbarung
miterfaßt angesehen.
Die bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung, die in den
Fig. 2 bis 6 gezeigt ist, hat eine speziell zugeschnittene
Geometrie für die erhabenen Teile oder stegförmigen Erhebungen
25 a und 25 b, die auf der Klemmfläche 18 ausgebildet sind, und
welche den erhabenen Teilen 25 bei den üblichen Auslegungen
gegenübergestellt werden. Diese haben dort alle im wesentlichen
oder in etwa die gleiche Höhe. Die erhabenen Teile 25 a und 25 b
sind voneinander durch gesonderte Vertiefungen bzw. Talabschnit
te 27 getrennt. Bei der bevorzugten Ausführungsform nach der
Erfindung sind die erhabenen Teile 25 a und 25 b im wesentlichen
parallel zu Längsachse des Klemmkörpers, um eine vereinfachte
Herstellung zu erreichen. Jedoch können sie auch in andere
Richtungen verlaufen, und sie können in Form einer Reihe von
unterbrochenen Elementen oder Erhebungen mit gleicher oder
ungleicher Länge oder Breite ausgelegt sein. Obgleich sechs
derartige, erhabene Elemente gezeigt sind, kann sich die Anzahl
dieser Elemente in Abhängigkeit von den jeweiligen Erfordernis
sen ändern. Jedoch sind wenigstens zwei auf jeder Seite des
Kanals 22 erforderlich. Die erhabenen Teile 25 a, die von dem
Kanal 22 am weitesten entfernt sind und die von dem Kanal 22 um
wenigstens ein erhabenes Element in Längsrichtung entfernt
liegen, sind wesentlich größer oder höher als die erhabenen
Elemente 25 b, die näher zu dem Kanal liegen. Die Oberteile der
erhabenen Teile oder stegförmigen Erhebungen 25 a und 25 b sind
vorzugsweise abgerundet, um einen guten Griff auf der Schlauch
leitung zu erhalten und in wirksamer Weise das Kriechen abzu
schwächen, ohne daß die Schlauchleitung beschädigt wird, wie
dies bei scharfkantigen Erhebungen der Fall wäre.
Die entfernt liegenden, erhabenen Teile 25 a ermöglichen das
erwünschte, örtliche Erfassen der Kunststoffschlauchleitung,
während die kürzeren Teile 25 b, die dem Kanal 22 näherliegen,
ein mittelmäßiges, örtliches Erfassen, ohne daß in starkem Maße
die Gestalt des zu regulierenden Lumens 30 im Vergleich zu dem
Lumen verändert wird, das sich bei der Klemme gemäß Fig. 1
ergibt, das erhabene Teile 25 hat, die alle im wesentlichen
dieselbe Höhe haben. Wie am besten aus Fig. 6 zu ersehen ist,
haben die entferntliegenden, erhabenen Teile 25 a eine Höhe "a",
die in der Größenordnung der zusammengedrückten Wanddicke "c"
der Schlauchleitung 20 liegt. Die erhabenen Teile 25 b, die dem
Kanal bzw. der Nut näherliegen, haben eine Höhe a′, die in der
Größenordnung von 0,2 bis 0,8 der Höhe der Teile 25 a liegen,
wobei eine bevorzugte Höhe sich auf etwa 0,5 der Höhe "a" der
entfernt liegenden, erhabenen Teile beläuft. Die Breite "d"
aller erhabenen Teile sowie der Abstand "b" zwischen denselben
liegt in der Größenordnung des 1/3-3fachen der Höhe "a" der
Teile 25 a.
Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, bei der die Nut bzw. die Ausneh
mung 22 relativ schmal ist, wenn man sich der "Absperr"-Zone
nähert, sind zwei Paare von niedrigeren Erhebungen 25 b und nur
ein Paar von höheren Erhebungen 25 a vorgesehen, während in dem
Bereich, in dem der Kanal bzw. die Nut 22 breiter ist, nur ein
Paar der jeweiligen niedrigeren Erhebungen 25 b und der höheren
Erhebungen 25 a vorgesehen ist.
Im Hinblick auf die Ausformungen und die hierbei auftretenden
Schwierigkeiten sind bei der bevorzugten Ausführungsform nach
der Erfindung die erhabenen Teile 25 a, 25 b parallel zu den
Bewegungen des Rads, und sie sind parallel zu dem Rand 30 der
konisch ausgebildeten Entlastungsnut. Somit kann in jenem Teil
32 der Klemmfläche, in dem sich die konische Entlastungsnut
ihrer maximalen Breite nähert, nur ein einziges, erhabenes Teil
in der Nähe des Entlastungsnutrandes vorgesehen sein. In diesem
speziellen Bereich kommen die nach der Erfindung wesentlichen
Merkmale nicht zum Tragen. Jedoch ist die Klemme wie bei den
üblicherweise ausgelegten Klemmen normalerweise derart beschaf
fen, daß Randbetriebsbereiche vorhanden sind, die sehr selten
genutzt werden, wenn beispielsweise der Schlauch zufälligerweise
außerhalb eines speziell vorgegebenen Abmessungsbereichs liegt
oder eine ungewöhnlich große oder ungewöhnlich kleine Strömungs
drosselung an irgendeiner anderen Stelle in dem Fluidströmungs
weg vorhanden ist. Normalerweise liegt die aktive Zone der
Klemme im Mittelteil (wie dies meist bei den üblichen Klemmen
anderer Bauart der Fall ist). Unmittelbar bevor des Rad sein
"vollständig abgesperrte Stellung" erreicht, ergibt sich eine
Zone, an der keine Fluiddurchströmung auftritt. Dies ist darauf
zurückzuführen, daß die Entlastungsnut in dieser Zone zu klein
ist, um ein Lumen unter normalen Bedingungen bereitzustellen. Im
anderen Extremfall, unmittelbar bevor das Rad seine Stellung mit
"maximalem Durchfluß" erreicht, ist ein Bereich bei dem Bewe
gungsweg des Rades vorhanden, bei dem der tatsächliche Durchfluß
selbst bei einer Änderung der Radstellung unverändert bleibt.
Dies ist im allgemeinen darauf zurückzuführen, daß eines oder
mehrere Teile in dem Fluidströmungsweg die Durchflußmenge bzw.
Durchflußrate begrenzen, wenn das Rad in der Nähe seiner "weit
geöffneten Stellung" ist. Dieses Teil in dem Strömungsweg kann
eine Tropföffnung oder ein Katheter mit einer kleinen Bohrung
sein. Bei diesen extremen Bereichen der hohen Durchflußmenge
einer Klemme, der in der Praxis kaum genutzt wird, kann man nur
die üblichen Auslegungen der Klemmen zur Konstanthaltung einer
gleichmäßigen Durchflußrate bzw. Durchflußmenge einsetzen, da
bei diesem in diesem Bereich nur ein erhabenes Teil in der Nähe
des Randes der konisch ausgebildeten Entlastungsnut vorgesehen
ist. Bei der Durchführung der vorliegenden Erfindung sind zwei
oder mehr erhabene Teile wenigstens auf einer Seite der Ent
lastungsnut erforderlich.
Obgleich eine bevorzugte Ausführungsform nach der Erfindung
gezeigt ist, bei der die Nut 22 bzw. der Kanal 22 im Mittelteil
liegt und die stegförmigen Erhebungen 25 a und 25 b auf gegenüber
liegenden Seiten der Nut angeordnet sind, kann die Erfindung
auch bei einer Vorrichtung verwirklicht werden, bei der die Nut
auf einer Seite liegt, wie dies in der US-PS 39 18 675 gezeigt
ist. In diesem Fall sind alle stegförmigen Erhebungen auf einer
Seite der Nut.
Obgleich die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen
erläutert worden ist, ist die Erfindung natürlich nicht auf die
hierbei angegebenen Einzelheiten beschränkt, sondern es sind
zahlreiche Abänderungen und Modifikationen möglich, die der
Fachmann im Bedarfsfall treffen wird, ohne den Erfindungsgedan
ken zu verlassen.
Zusammenfassend gibt die Erfindung eine Schlauchleitung an,
deren Fluiddurchfluß mittels einer Regulierklemme regulierbar
ist, in der die Schlauchleitung zwischen einer Rolle und einer
Fläche eingeklemmt wird, die im wesentlichen parallel zum
Bewegungsweg des Rades ist. Die Oberfläche hat einen Kanal mit
einem variablen Querschnitt, der in diesem Bewegungsweg verläuft
oder sich längs desselben erstreckt. Die Durchflußrate bzw. die
Durchflußmenge durch den Schlauch wird durch eine Längsverstel
lung der Position der Rolle verändert, wodurch das Verhältnis
zwischen dem Teil des Schlauchs, der zum Absperren eingeklemmt
ist, und jenem, der zu dem Kanal freiliegt, verändert wird und
somit zu dem Teil, der nicht eingeklemmt ist, verändert wird.
Eine Mehrzahl von erhabenen Teilen ist auf der Oberfläche
ausgebildet und sie wirken örtlich, um die Schlauchleitung in
vorgebenen Intervallen zu quetschen oder zu erfassen, wodurch
sowohl das Erfassen als auch die Verminderung des Kriechens der
Schlauchleitung verbessert werden. Das erhabene Teil, das von
dem Kanal am weitesten entfernt liegt, ist wesentlich höher als
das erhabene Teil ausgelegt, das dem Kanal näher liegt, um eine
konstantere Durchflußrate bzw. Durchflußmenge insbesondere bei
dickerwandigen und härteren Schlauchleitungen zu erreichen.
Claims (10)
1. Klemme zum Regulieren des Fluidstroms durch
einen Kunststoffschlauch, welcher einen Körper
abschnitt mit einer in Längsrichtung verlaufen
den Klemmfläche, einen Längskanal mit einem
variablen Querschnitt, der in dieser Fläche oder
längs dieser vorgesehen ist, eine Rolle, die in
dem Körper zur Ausführung einer Längsbewegung im
wesentlichen parallel zu der Fläche gelagert
ist, und eine Mehrzahl von verteilt angeordne
ten, erhabenen Teilen hat, die voneinander durch
gesonderte Vertiefungen bzw. talförmige Teile
getrennt sind, die in der Klemmfläche zum
örtlichen Klemmen der Schlauchwand an vorgebenen
Stellen ausgebildet sind, um den Schlauch bei
vermindertem Kriechen desselben festzuhalten,
wobei der Schlauch zwischen der Rolle und der
Fläche eingeklemmt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens zwei der erhabenen Teile (25 a,
25 b) auf einer Seite des Kanals (22) vorgesehen
sind und daß wenigstens eines der erhabenen
Teile (25 a), die von dem Kanal (22) am weitesten
entfernt sind, eine Höhe hat, die wesentlich
größer als jene des erhabenen Teils (25 b) ist,
das dem Kanal (22) am nächsten liegt, um eine
konstantere und steuerbare Durchflußmenge bei
dickerwandigen und härteren Schlauchleitungen zu
erzielen.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eines der erhabenen Teile (25 a), das von dem
Kanal (22) am weitesten entfernt liegt, eine
Höhe in der Größenordnung der zusammengedrückten
Wanddicke des Schlauches (20) hat, und daß das
erhabenene Teil (25 b), das dem Kanal (22)
näherliegt, eine Höhe hat, die 0,2 bis 0,8 der
Höhe dieses Teils (25 a) ist.
3. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die erhabenen Teile (25 a, 25 b)
stegförmige Erhebungen aufweisen, die im wesent
lichen parallel zur Längsachse des Körperteils
(11) der Klemme verlaufen und daß wenigstens
eines der am weitesten entfernt liegenden,
erhabenen Teile (25 a) und wenigstens eines der
näherliegenden Teile (25 b) auf dieser Seite des
Kanals (22) vorgesehen sind.
4. Klemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Breite und der Abstand zwischen den
erhabenen Teilen (25 a, 25 b) das 1/3-3fache der
Höhe des am weitesten entfernt liegenden,
erhabenen Teils (25 a) beträgt.
5. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des erhabe
nen Teils (25 b), das dem Kanal (22) näherliegt,
etwa 0,5 der Höhe des erhabenen Teils (25 a) ist,
das von dem Kanal (22) am weitesten entfernt
liegt.
6. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens drei
erhabene Teile (25 a, 25 b) auf jeder Seite des
Kanals (22) vorgesehen sind, wobei das erhabene
Teil (25 a), das von dem Kanal (22) am weitesten
entfernt liegt, eine Länge hat, die größer als
jene der anderen erhabenen Teile (25 b) ist.
7. Klemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die anderen erhabenen Teile (25 b) ein
erhabenes Teil umfassen, das wenigstens einem
Teil des Kanals (22) benachbart liegt, und daß
das andere erhabene Teil, das zwischen dem von
dem Kanal (22) am weitesten entfernt liegenden,
erhabenen Teil (25 a) und dem dem Kanal (22)
benachbart liegenden, erhabenen Teil angeordnet
ist.
8. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erhabene Teil
(25 a), das von dem Kanal (22) am weitesten
entfernt liegt, eine Länge hat, die größer als
jene der anderen erhabenen Teile (25 b) ist.
9. Klemme nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erhabene Teil
(25 b), das dem Kanal (22) am nächsten liegt,
eine Länge hat, die kleiner als jene des erhabe
nen Teils (25 a) ist, das von dem Kanal (22) am
weitesten entfernt liegt.
10. Klemme nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß mehr als ein erhabenes Teil
(25 a, 25 b) auf jeder Seite des Kanals (22)
vorgesehen ist.
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