DE3819925A1 - Rollstuhl fuer koerperbehinderte - Google Patents

Rollstuhl fuer koerperbehinderte

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DE3819925A1
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DE3819925A
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Winfried Dr Baumberger
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BAUMBERGER, WINFRIED, DR., O-4070 HALLE, DE
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Medizin und Labortechnik Leipzig VEB
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/10Parts, details or accessories
    • A61G5/1054Large wheels, e.g. higher than the seat portion

Description

Die Erfindung betrifft einen Rollstuhl für Körperbehinderte, insbesondere zur Verwendung in geschlossenen Räumen (Woh­ nungen usw.).
Es ist eine Vielzahl von Rollstühlen bekannt, die bei allen Unterschieden in allen anderen Strukturmerkmalen als gemein­ sames Merkmal zwei oder mehrere große, aus Achse, Nabe, Spei­ chen oder Scheiben, Felge mit Reifen bestehende Laufräder mit in der Regel damit verbundenen Antriebselementen, wie Greif­ reifen, Stoßhebelmechanismus, Handrädern oder Elementen für motorischen Antrieb sowie Elemente zum Bremsen, für die Justage bestimmter Radstellungen etc. besitzen. Alle diese Elemente vergrößern die Baubreite des Rollstuhles, die zwecks günstiger Bewegung in beengten Räumen stets so gering wie möglich sein sollte, sie vergrößern das Gewicht und schließen - bedingt durch die Bewegung der Speichen oder anderer kinematischer Ele­ mente - eine Verletzungsgefahr für den Behinderten nicht aus; zumindest sind weitere Bauteile erforderlich, um die Verlet­ zungsgefahr auszuschließen (Verkleidungen, Handabweiser, Schutzbleche etc.). Schließlich wird durch das Vorhandensein von Speichen, Radscheiben etc. der freie Raum unter dem Sitz (z. B. für den Transport von Gebrauchsgegenständen des Be­ hinderten auf Tabletts, Tragegestellen etc.) von der Seite her als der bequemsten Weise für den Behinderten unzugäng­ lich. Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß Körper­ behinderte technische Hilfe wünschen, die sie möglichst un­ auffällig (und unaufwendig) ins gesellschaftliche Leben inte­ grieren und nicht noch durch plumpe, technisch unausgereifte und aufwendige Mechanismen erhöhte (emotional negativ gela­ dene) Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Die Vielzahl von sicht­ baren technischen Funktionselementen verleiht dem Rollstuhl ein unruhiges, an einen technischen Hilfsapparat allzusehr gemahnendes Äußere und ist dem ebengenannten erwünschten Cha­ rakter der Erscheinungsform als einem wichtigen Teil des Ge­ brauchswertes sehr abträglich. Es sind eine Reihe technischer Lösung bekannt, die diese allgemein bekannen Nachteile vermeiden, bzw. zumindest verringern sollen.
Es sind eine Reihe von Rollstühlen bekannt, bei denen die tech­ nisch notwendigen Teile bis nahezu der gesamte Rollstuhl teil­ weise oder fast vollständig verkleidet sind (stellvertretend dafür das Modell 3.430 der Firma Meyra, Vlotho, BRD, Firmen­ katalog S. 94). Verbunden mit erhöhtem Gewicht, größerem Fer­ tigungsaufwand und einem massig wirkenden Fahrzeug ist die ge­ nannte wünschenswerte Eigenschaft nur unvollkommen erreicht. Weiterhin sind Lösungen bekannt, die durch die Verwendung hoch­ wertigster Materialien (Titan, Aluminium-Magnesium-Legierungen, hochwertige Stähle) und durch eine sehr sorgfältige Technolo­ gie (Leichtbau-Minimalformen) sowohl Gewicht als auch die Ab­ messungen der technischen Funktionselemente verringern (stell­ vertretend dafür das Modell XLT der Firma Maratonprodukter, Schweden).
Weiterhin sind Lösungen bekannt, die durch besondere tech­ nisch-konstruktive Maßnahmen zumindest einen Teil der tech­ nichen Funktionselemente in Größe und Anzahl verringern oder beseitigen, d. h. durch andere, geeignetere ersetzen. Erwähnt werden sollen in diesem Zusammenhang vielfältig angebotene Möglichkeiten des An- und Abbaues nur zeitweilig oder gar nicht mehr benötigter Teile (stellvertretend für alle Roll­ stühle herstellenden Firmen die Kataloge der Firmen Meyra und Orthopädia), bzw. bei Nichtgebrauch wegschwenk-, einklapp- oder sonst veränderbarer Teile (neben den genannten Firmenschriften mehrere Patente, stellvertretend DE 33 07 716 A1: verschieb­ barer Greifreifen), die aber alle Teillösungen darstellen und insgesamt die später beschriebene erfindungsgemäße Lösung nicht tangieren.
Insbesondere sind hier aber die Lösungen zu nennen, die die für den überwiegenden Teil der Rollstühle typischen großen Laufräder und die damit verbundene Achslagerung, Kopplung von Antriebselementen usw. durch andere konstruktive Elemente er­ setzen.
Ausgenommen aus der Betrachtung sind alle Rollstühle mit ledig­ lich nur kleineren Rädern, da diese vorrangig den Nachteil ha­ ben, schlechter über Stufen, Schwellen etc. zu rollen und zu­ dem nicht für direkten manuellen Antrieb über Greifreifen etc. geeignet sind.
Im britischen Patent GB-PS 20 43 554 A (motorised wheelchairs) wird ein motorbetriebener Rollstuhl beschrieben, der statt der in einer zentralen Achse-Nabe-Verbindung gehaltenen Räder Laufreifen besitzt, die durch peripher angeordnete Stütz-Rol­ len gehalten und durch einen auch peripher angeordneten Reib­ rad- oder Zahnradantrieb bewegt werden. Weiterhin wird im DDR-Patent DD-PS 2 31 041 A1 ein Ringrad beschrieben, das ein lastaufnehmendes (kleineres) Rad und ein weiteres diesem gegen­ überliegendes Stützrad an der Innenwand eines im Durchmesser wesentlich größeren Reifens besitzt und da vorteilhaft einsetz­ bar sein soll, wo Fahrzeuge über kantiges Gelände bewegt werden, wie Krankenrollstühle über Stufen, Geländefahrzeuge über Schutt usw.
Nachteilig bei beiden beschriebenen Lösungen ist der Umstand, daß letztlich der Raum innerhalb und teils auch außerhalb des Kreis­ ringes immer noch mit konstruktiven Elementen ausgefüllt ist, woraus sich die eingangs genannten Nachteile ergeben. Im besonde­ ren sind wegen hoher Unfallgefahr (Quetschen der Hände zwischen Laufreifen und Stützrollen) diese Lösungen für handbetriebene Rollstühle völlig ungeeignet. Es sind weiterhin andere Fahrzeuge bekannt, die Laufringe solcher oder sehr ähnlicher Art benutzen, so ein japanisches Fahrrad und ein einrädriges Motorrad aus der UdSSR. Bei allen diesen bisher beschriebenen Lösungen kommt eine technische Lösung immer wieder zur Anwendung, wie sie in der DE-OS 28 00 983 (Rollorgan mit peripheren Rotationsmitteln ohne Drehzentrum) beschrieben ist:
Das Rad (Rollorgan) wird von einem Ringkörper gebildet, der sich gleitend oder rollend "auf periphere Rotationspunkte stützt, die die Innen- und Außenbänder des Reifes tangieren . . . Die Rotations­ punkte sind auf einem veränderlichen Kreisabschnitt angeordnet oder verteilt, der sich in Funktion des Reifdurchmessers und der Anzahl der Rotationspunkte ändern läßt (S. 5) . . . Die Erfindung sieht eine endlose Zahl von Formen und Merkmalen für die Dreh­ organe . . . und . . . eine endlose Zahl von Formen positioneller Montage der Drehorgane vor (S. 6)." In allen diesen Fällen sieht die Erfindung vor, daß sich die peripheren Rotationspunkte außer­ halb des massiven oder hohlen (aber geschlossenen) Ringquer­ schnittes befinden, nämlich entweder auf dem Innenband des Reifes (auch Innenfläche genannt, gemeint ist der Teil der Oberfläche des Torus, der der Rotationsachse des Torus zugewandt ist) oder/und auf dem Außenband, bzw. in beliebiger Lage, etwa dia­ gonal gegenüber auf den Ecken eines rechteckigen Ringquer­ schnittes usw. Gleich, mit welcher Ausführungsart der soeben beschriebenen technischen Lösungsvarianten auch immer, können die eingangs beschriebenen Nachteile bekannter Rollstühle, wenn überhaupt, dann nur unvollkommen beseitigt werden.
Die Erfindung hat das Ziel, die Baubreite der Rollstühle zu verringern, die Verletzungsgefahr des Körperbehinderten herab­ zusetzen, einen Zugriff zu dem unter dem Sitz befindlichen Raum zu ermöglichen und die Anzahl sichtbarer Funktionselemente zu reduzieren.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, einen Rollstuhl für Körperbehinderte zu schaffen, der eine geringe Baubreite auf­ weist, eine Verletzungsgefahr des Körperbehinderten nahezu ausschließt, einen Zugriff zu dem unter dem Sitz gelegenen Raum zuläßt und mit einer minimalen Anzahl sichtbarer Funk­ tionselemente auskommt.
Die Lösung dieser Aufgabe schließt folgende bekannte Elemente ein: einen Sitz mit Rückenlehne und Armstützen und ein Fahr­ werk. Erfindungsgemäß ist vorgesehen:
Die Laufräder sind als Laufringe mit einem geschlitzten ring­ förmigen Profil ausgeführt. Der Schlitz befindet sich auf der Innenseite der Laufringe. In dem Hohlraum der Laufringe sind Lagerelemente angeordnet, die über Stege an den Führungsbögen von Trägerrohren des Fahrgestells befestigt sind. Die oberen Teile der Trägerrohre sind als Stützrohre zur Aufnahme der Zapfen des Sitzes ausgebildet. Die Trägerrohre sind in Ge­ lenken von Längsrohren des Fahrgestells schwenkbar angeordnet. Zweckmäßige Ausgestaltungen werden anhand eines Ausführungs­ beispiels beschrieben.
Ausführungsbeispiele
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 die Seitenansicht eines Rollstuhles,
Fig. 2 den Längsschnitt eines Laufringes,
Fig. 3 den Querschnitt eines Laufringes,
Fig. 4 die Vorderansicht des zusammengelegten Fahrwerkes (ohne Längsrohre 8, 9, Querrohr 11 und Lenk­ rollen 4).
Der Rollstuhl ist aus einem Fahrwerk, einem auf diesem befe­ stigten Sitz 1, einer Rückenlehne 2 und Armstützen 3 aufge­ baut. Das Fahrwerk setzt sich aus einem Fahrgestell und den an ihm angeordneten vorderen Lenkrollen 4 und den hinteren großen Laufringen 5 zusammen (Fig. 1).
Die Rückenlehne 2 ist an einem Gelenk 6 des Sitzes 1 angebracht. Die Armstützen 3 sind mittels Gelenken 7 verstellbar an der Rückenlehne 2 angeordnet. Das Fahrgestell ist aus zwei Längs­ rohren 8, 9, zwei Querrohren 10, 11 und in Gelenken 12, 13 der Längsrohre 8, 9 befestigten Trägerrohren 14, 15 zusammengefügt. Die Trägerrohre 14, 15 bestehen aus den Sitz 1 aufnehmenden Stützrohren 16, 17 oberhalb der Gelenke 12, 13 und leicht nach außen abgewinkelten, nach hinten gerichteten Führungsbogen 18, 19. In die Stützrohre 16, 17 greifen am Sitz 1 befestigte Zapfen 20, 21 ein. Die Führungsbogen 18, 19 sind mit Stegen 22 ver­ sehen, deren Enden Achsen für Laufrollen 23 tragen.
Die Laufringe 5 besitzen ein geschlitztes, ringförmiges Profil (Fig. 2 und 3) und damit einen Hohlraum 24, der über den Schlitz 25 mit der Umwelt in Verbindung steht. Der Schlitz 25 befindet sich auf der Innenseite der Laufringe 5. Durch ihn greifen die Stege 22 der Führungsbogen 18, 19. Die Laufrollen 23 liegen so­ mit im Hohlraum 24 der Laufringe 5. An jedem Führungsbogen 18, 19 sind in gleichem Abstand drei Stege 22 angebracht, wobei die äußeren mit dem fiktiven Drehpunkt der Laufringe 5 einen Winkel von 120° bilden. An zusätzlichen Stegen 26 der Träger­ rohre 14, 15 sind innerhalb der Laufringe 5 Bremselemente 27 angeordnet. Die Bremselemente 27 sind über Zugseile 28, die durch die Schitze 25 und durch Öffnungen 29 ins Innere der Trägerrohre 14, 15 gelangen, mit Bremsgriffen 30 ver­ bunden, die sich an den Stützrohren 16, 17 befinden.
Der beschriebene Rollstuhl weist folgende Wirkungsweise auf:
Der im Rollstuhl sitzende Körperbehinderte umfaßt mit seinen Händen die Laufringe 5 und verdreht diese in die gewünschte Richtung um den fiktiven Drehpunkt. Dabei wälzen sich die Laufrollen 23 auf der Wandung des Hohlraumes 24 ab. Es kommt je nach Drehrichtung der Laufringe 5 eine Vorwärts-, eine Rückwärts- oder eine Kurvenbewegung zustande. Im Falle größerer Bodenverschmutzungen können die Laufringe 5 mit seitlichen Greifringen ausgerüstet werden. Die Laufringe 5 bestehen aus Stahl, Aluminium oder anderen geeigneten Werkstoffen, z. B. GUP; sie können zwecks besserer Haftreibung am Boden und an den Händen ganz oder teilweise mit Gummi oder ähnlichen Materialien beschichtet sein. Mit Hilfe der Gelenke 6, 7 lassen sich die Rückenlehne 2 und die Armstützen 3 in die gewünschte Lage brin­ gen bzw. beim Transport des Rollstuhls umklappen. Der Leerraum unter dem Sitz 1 ist von der Seite durch die Laufringe 5 hin­ durch zugänglich. Er kann nach Bedarf mit einfachen Transport­ hilfsmitteln (Tabletts, Gitterrosten, Behältern usw.) ausge­ stattet werden. Die aus dem Sitz 1, der Rückenlehne 2 und den Armstützen bestehende Einheit wird zum Zwecke des Zusammen­ faltens aus den Stützrohren 16, 17 herausgezogen. Damit ent­ fällt die biegesteife Verbindung, die über die Zapfen 20, 21 am Fahrgestell des Sitzes 1 gegeben war, so daß die Träger­ rohre 14, 15 und die Laufringe 5 um die Gelenke 12, 13 ge­ schwenkt werden können (Fig. 4).
Der Zugang ins Innere der Laufringe 5 zum Zwecke der Montage der Laufrollen 23 und der Bremselemente 27 wird durch eine Verbreiterung 31 des Schlitzes 25 gewährleistet, wobei diese nach erfolgter Montage wieder verschlossen werden können (Fig. 3).
Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen:
1 Sitz
2 Rückenlehne
3 Armstützen
4 vordere Lenkrollen
5 hintere Laufringe
6 Gelenk von 1
7 Gelenk von 2
8 Längsrohr
9 Längsrohr
10 Querrohr
11 Querrohr
12 Gelenk von 8
13 Gelenk von 9
14 Trägerrohr
15 Trägerrohr
16 Stützrohr von 14
17 Stützrohr von 15
18 Führungsbogen von 14
19 Führungsbogen von 15
20 Zapfen von 1
21 Zapfen von 1
22 Stege an 18, 19
23 Laufrollen
24 Hohlraum von 5
25 Schlitz von 5
26 Stege
27 Bremselemente
28 Zugseile
29 Öffnungen von 14, 15
30 Bremsgriffe
31 Verbreiterung von 25

Claims (3)

1. Rollstuhl für Körperbehinderte mit einem Fahrwerk, einem auf diesem befestigten Sitz, einer Rückenlehne und Arm­ stützen, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufräder als Laufringe (5) mit einem geschlitzten, ringförmigen Profil ausgeführt sind, wobei der Schlitz (25) sich auf der In­ nenseite der Laufringe (5) befindet, in dem Hohlraum (24) der Laufringe (5) Lagerelemente (23) angeordnet sind, die über Stege (22) an den Führungsbögen (18, 19) von Träger­ rohren (14, 15) des Fahrgestells befestigt sind, die obe­ ren Teile der Trägerrohre (14, 15) als Stützrohre (16, 17) zur Aufnahme der Zapfen (20, 21) des Sitzes (1) ausgebil­ det sind und die Trägerrohre (14, 15) in Gelenken (12, 13) von Längsrohren (8, 9) des Fahrgestells schwenkbar angeord­ net sind.
2. Rollstuhl für Körperbehinderte nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Lagerelemente Laufrollen (23) sind, von denen die äußeren mit dem fiktiven Drehpunkt der Lauf­ ringe (5) einen Winkel von 120° bilden.
3. Rollstuhl für Körperbehinderte nach Anspruch 1 und 2, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem Hohlraum (24) der Lauf­ ringe (5) an Stegen (26) befestigte Bremselemente (27) an­ geordnet sind.
DE3819925A 1987-10-02 1988-06-11 Rollstuhl fuer koerperbehinderte Withdrawn DE3819925A1 (de)

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