DE3812028A1 - Anzeigeflaeche fuer taktile informationen - Google Patents

Anzeigeflaeche fuer taktile informationen

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    • G09B21/001Teaching or communicating with blind persons
    • G09B21/003Teaching or communicating with blind persons using tactile presentation of the information, e.g. Braille displays

Description

Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur tastbaren Darstellung von Informationen auf einer Anzeigefläche durch selektives Bewegen von rasterförmig angeordneten Tastelementen.
Zur Darstellung tastbarer Informationen für Blinde dient hauptsächlich die Braille-Punktschrift. Ihre Zeichen bestehen aus allen mit einer 2 × 3- bzw. 2 × 4-Matrix darstellbaren Mustern tastbarer Punkte. Es lassen sich durch Aneinanderreihung der Zeichen zu Zeilen beliebige Texte darstellen. Mit einer Anzeigefläche, die mehrere Braillezeichen umfaßt, ist es auch möglich, graphische Informationen darzustellen. Das dabei übliche Rastermaß beträgt ca. 2,5 mm.
Es sind Anzeigeflächen bekannt, bei denen rasterförmig angeordnete Tastpunkte selektiv elektromagnetisch in die Abtastposition verschoben und in ihrer Endlage verriegelt werden.
In der EP-A 01 61 401 ist ein Flächendisplay beschrieben, bei dem als Tastpunkte die durch Öffnungen in einer Abtastfläche ragenden Kalotten von Tastkugeln dienen. Zum selektiven Setzen ist jeder Tastkugel eine federbelastete Verriegelungskugel zugeordnet, die durch einen von der Unterseite eingreifenden Stellanker gegen den Federdruck unter die Tastkugel geschoben wird. Zum Löschen eines Tastpunktes wird der jeweilige Stellanker zurückgezogen, so daß sich die Verriegelungskugel in die Ausgangslage bewegen und die Tastkugel freigeben kann. Zur Betätigung der Stellanker dienen zu einer Gruppe zusammengefaßte Magnetisierungswicklungen, die auf einer exzentrisch angetriebenen und auf Schienen verschiebbar gelagerten Hubvorrichtung auf der Unterseite des Anzeigefeldes angebracht sind.
Nachteilig ist hierbei, daß für jeden Tastpunkt ein gesonderter, kompliziert geformter Stellanker erforderlich ist, was zu erheblichen Kosten für ein mehrzeiliges Anzeigedisplay führt. Darüber hinaus stellt die Verschiebe- und Hubmechanik für Auswahl und Betätigung der Stellanker einen kostspieligen und störanfälligen mechanischen Aufwand dar. Wegen der konstruktionsbedingten Bauhöhe ist ein ermüdungsfreies Arbeiten über einen längeren Zeitraum nur möglich, wenn das Anzeigedisplay in die Arbeitsplatte versenkt eingebaut wird, was eine Benützung an unterschiedlichen Einsatzorten erschwert. Ein weiterer Nachteil entsteht durch die Verengung der Austrittskanäle an der Abtastfläche, die notwendig ist, um die Tastkugeln unverlierbar zu machen. An den dort vorhandenen Hinterschneidungen sammelt sich das an den Fingerkuppen stets haftende und beim Abtasten sich abstreifende Fett, sowie sonstige Fremdkörper. Die Tastkugeln können diese Ablagerungen nicht an die Oberfläche schieben, wodurch ihre leichte Beweglichkeit verlorengeht. Da die Tastkugeln lediglich entriegelt und nicht zwangsweise in ihre Versenkposition geführt werden, führt diese Einschränkung der Beweglichkeit rasch zu Fehlfunktionen. Im Gegensatz zur Schwarzschrift haben die Zeichen der Brailleschrift keine Redundanz, weshalb die möglichen Fehlfunktionen vor allem im Bereich der Zahlendarstellung einen erheblichen Nachteil bedeuten.
Ziel der Erfindung ist es, eine Anzeigefläche für die Darstellung von Text sowie Grafik in tastbarer Form zu finden, die in ihrem Aufbau einfach und dadurch billig herzustellen ist, die so zuverlässig arbeitet, daß sie auch an Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann, wo die sichere Erkennung von Zahlen vorausgesetzt wird, und eine so geringe Bautiefe aufweist, daß ein längeres ermüdungsfreies Arbeiten auch ohne Einbau in die Arbeitsplatte möglich ist. Darüber hinaus soll ihr Betrieb auch in senkrechter Lage möglich sein, um sie als Hinweis- und Orientierungstafel mit abrufbarem Inhalt zur Wandmontage einsetzen zu können.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Anordnung vorgeschlagen, die sich in die eigentliche Anzeigeeinheit und die je nach der gestellten Anforderung unterschiedlich gestaltete Antriebseinheit unterteilen läßt.
Die Anzeigeeinheit besteht aus einer Trägerplatte 1, die rasterförmig verteilt Bohrungen zur Aufnahme der als Tastkörper dienenden Zylinderstifte 2 aufweist. Auf der Unterseite der Trägerplatte 1 sind in den Zwischenräumen der Tastkörperspalten Nuten zur verschiebbaren Lagerung der streifenförmigen Spaltenschieber 3 vorgesehen. Die Nutenform und der Schieberquerschnitt sind vorteilhafterweise so gewählt, daß die Schieber in ihrer Position parallel zur Plattendicke fixiert sind.
Die Spaltenschieber 3 weisen auf ihrer freiliegenden Kante Querstege 4 zum Erfassen der Hubkörper auf, deren Höhe vorzugsweise etwa der halben Hubkörperhöhe und deren Abstand vorzugsweise etwa der doppelten Hubkörperbreite entspricht.
Parallel zum Verlauf der Rasterzeilen weist die Plattenunterseite Rillen 5, 6 entlang der Linien der Rasterbohrungen sowie der Rasterbohrungszwischenräume auf, die zur Fixierung der Lage der Hubkörper 7 in jeder der zwei möglichen Verriegelungspositionen 7 c, 7 d dienen. Als Hubkörper 7 dienen vorzugsweise Kugeln, wobei jedoch viele andere Formen wie Keile oder Scheiben auch verwendet werden können. Der Rillenquerschnitt 5, 6 entspricht dem oberen Teil des Hubkörperquerschnitts. Jedem Tastkörper ist ein Hubkörper zugeordnet, wobei alle Hubkörper je einer Rasterzeile auf einem Zeilenschieber 8 in Querrillen 9 so verschiebbar gelagert sind, daß sie selektiv in der Ebene der Rasterzeilen 7 b oder der Rasterzeilenzwischenräume 7 a positioniert werden können. Durch die Verschiebung jedes Zeilenschiebers können alle Hubkörper jeweils einer Rasterzeile gemeinsam in die Ebene der Rasterspalten, dargestellt in Fig. 2, oder der Rasterspaltenzwischenräume, dargestellt in Fig. 3, verschoben werden.
Jeder Hubkörper kann also vier verschiedene Positionen 7 a bis 7 d einnehmen, deren Funktionen an Hand der Fig. 2 bis 5 beschrieben werden.
In der als Verstellposition 8 a in Fig. 3 und Fig. 5 des Zeilenschiebers 8 bezeichnete Position befindet sich der Hubkörper im Rasterspaltenzwischenraum im Eingriff des Spaltenschiebers 3 und kann von diesem zur Vorbereitung des Hebens eines Tastkörpers in die Ebene der Rasterzeile 7 b, bzw. zur Verhinderung des Anhebens in die Ebene des Rasterzeilenzwischenraums 7 a verschoben werden.
In der als Verriegelungsposition 8 b bezeichneten Stellung des Zeilenschiebers 8 befindet sich der Hubkörper 7 entweder unter dem zugeordneten Tastkörper 2 und hebt ihn an (7 c), oder im Zwischenraum neben dem zugeordneten Tastkörper, ohne ihn zu heben (7 d).
Die beiden Hubkörperpositionen 7 c und 7 d in der Verriegelposition 8 b sind durch die Führungsrillen 5 und 6 stabilisiert, d. h., ein Positionswechsel ist nur über die Verstellposition 8 a möglich.
Die Änderung des Informationsinhaltes der Anzeige erfolgt jeweils gleichzeitig für alle Tastpunkte einer Rasterzeile, wobei mehrere Rasterzeilen mit gleichem Inhalt gemeinsam verstellt werden können, und zwar in folgenden vier Schritten:
  • - Im ersten Schritt werden alle Spaltenschieber in ihre Mittelstellung gebracht.
  • - Im zweiten Schritt wird der Rasterzeileninhalt dadurch gelöscht, daß der entsprechende Zeilenschieber in die Verstellposition verschoben wird.
  • - Im dritten Schritt werden die Hubkörper mit Hilfe der Spaltenschieber positioniert und
  • - im vierten Schritt werden durch Verschieben des Zeilenschiebers in die Verstellposition je nach Voreinstellung der Hubkörper die Tastkörper durch Unterschieben der Hubkörper angehoben bzw. in der Versenkposition belassen.
Die Rückstellung der Tastkörper in die Versenkposition kann durch Schwerkraft und die abtastend lesenden Finger erfolgen oder durch ein Federelement, das die Tastpunkte gleichzeitig unverlierbar macht.
In vorteilhafter Weise wird dieses Federelement durch eine die Abtastoberfläche darstellende Gummischicht 9 gebildet, wodurch gleichzeitig die zu Störungen führende Ablagerung von Verunreinigungen zwischen Tastkörper und Trägerplatte verhindert wird. Ein Optimum an Festigkeit, Rückstellkraft und Tasteindruck läßt sich dadurch erzielen, daß diese Gummischicht über den Tastpunkten dünner ist als in den Tastpunktzwischenräumen.
Die Zeit, die benötigt wird, um eine neue Information auf der Anzeigefläche darzustellen, kann dadurch verkürzt werden, daß die Schritte Eins und Zwei des Verstellvorgangs für alle neu zu beschreibenden Rasterzeilen gemeinsam ausgeführt werden.
Je nach Anforderung bezüglich Geschwindigkeit und Art des Neubeschreibens der Anzeigefläche, sowie die Kosten für die Antriebseinheit für Zeilenschieber und Spaltenschieber und deren Ansteuerung, kommt vorzugsweise eine der folgenden Betriebsarten zur Anwendung:
  • a) Gemeinsames Löschen frei wählbarer Rasterzeilen mit anschließendem zeilenweisem Neubeschreiben.
  • b) Gemeinsames Löschen von Rasterzeilen in festgelegten Gruppen, bzw. aller Rasterzeilen, und nachfolgendes zeilenweises Neubeschreiben.
  • c) Löschen einer bzw. mehrerer frei wählbarer Rasterzeilen und sofortiges Neubeschreiben aller gelöschten Zeilen mit identischem Inhalt.
  • d) Löschen jeweils einer Rasterzeile in festgelegter Reihenfolge und sofortiges Neubeschreiben.
Zusammenstellung einiger Eigenschaften der verschiedenen Betriebsarten
Der Verschiebeweg der Zeilenschieber beträgt etwa die Hälfte des Rasterspaltenabstandes, der der Spaltenschieber ist kleiner als der Rasterzeilenabstand. Zu ihrem Antrieb kommen die im folgenden beschriebenen Vorrichtungen in Betracht, deren Auswahl sich nach der angestrebten Betriebsart richtet. An Hand der Fig. 6 soll ein für die Betriebsart c) geeigneter, besonders einfacher Antrieb beschrieben werden.
Der relativ hohe Kraftbedarf, der beim Verschieben der Zeilenschieber 8 in die Verriegelposition benötigt wird, wenn viele Tastenkörper einer oder mehrerer Rasterzeilen angehoben werden sollen, vor allem, wenn sie durch die abtastenden Finger belastet werden, wird von der Nockenwelle 10 aufgebracht, die von dem Elektromotor 11 angetrieben wird. Ein Impulsgeber 12 meldet die Winkelstellung der Nockenwelle 11 an die Steuerelektronik 13 und 14. Eine zweite Nockenwelle 15 ist über ein Getriebe 16 phasenstarr an die Drehung der Nockenwelle 10 gekoppelt. Sie dient dazu, alle Spaltenschieber 3 gemeinsam in die Mittelstellung zu bringen.
Die Querschnitte der beiden Nockenwellen und ihre gegenseitige Phasenlage sind so gewählt, daß die Spaltenschieber immer dann in ihre Mittelstellung gebracht werden, wenn die Zeilenschieber 8 von der Nockenwelle 10 freigegeben werden, um in die Verstellposition verschoben werden zu können (Fig. 7), und daß die Fixierung der Spaltenschieber 3 in der Mittelstellung gelöst wird, bevor die Nockenwelle 10 die Zeilenschieber 8 wieder in die Verriegelposition verschiebt (Fig. 8).
Zum wahlfreien, selektiven Verschieben der Zeilen- und Spaltenschieber dient eine, jedem Schieber zugeordnete Verschiebeeinrichtung 17, deren Wirkungsweise an Hand der Fig. 9 beschrieben wird.
Ein streifenförmiges Federelement 18 ist an einer Seite eines metallischen Trägerprofils 19 elektrisch isoliert befestigt. Der Draht 20 ist im Punkt 21 mechanisch fest und elektrisch leitend mit dem Federelement 18 verbunden. Sein anderes Ende ist an der gegenüberliegenden Seite des Profils 19 im Punkt 22 elektrisch leitend befestigt.
Der Draht 20 besteht aus einer als "Shape Memory Alloy" bekannten Legierung aus vorzugsweise Nickel und Titan.
Er zeigt bei Erwärmung über eine durch die Zusammensetzung der Legierung in weiten Grenzen variierbare Schwellentemperatur eine reversible Längenabnahme von typisch bis zu 5% der Gesamtlänge. Die dabei nutzbare Zugkraft beträgt typisch etwa 200 N/qmm.
Die Erwärmung des Drahtes über die Schwellentemperatur erfolgt durch Wärmewirkung eines über das Trägerprofil 19 und das Federelement 18 zugeführten und den Draht durchfließenden elektrischen Stroms.
Die Drahtstärke wird nun so gewählt, daß bei ausreichender Zugkraft die thermische Trägheit der angestrebten Geschwindigkeit für das Neubeschreiben der Anzeigefläche entspricht, die im wesentlichen von der Abkühlzeit unter die Schwellentemperatur bestimmt wird. Sie kann dadurch erheblich verringert werden, daß der Draht in gut wärmeleitendes Material eingebettet wird. Diesem Zweck dient die Füllmasse 23, die z. B. aus Silikongummi bestehen kann und die Wärme über die Oberfläche des Profils 19 abführt.
Die Drahtlänge wird entsprechend der benötigten Verkürzung ausgewählt.
Eine weitere Möglichkeit, die Drahtabmessungen an die benötigte Verschiebekraft und den Verschiebeweg anzupassen, besteht in der Anwendung einer mechanischen Übersetzung, deren Größe in der beschriebenen Ausführungsform durch die Lage des Befestigungspunktes 21 des Drahtes 20 auf dem Federelement 18 bestimmt wird.
Die elektrischen Impulse zur Ansteuerung der Verschiebeeinrichtungen 17 werden einer an sich bekannten elektronischen Steuereinrichtung 13 und 14 entnommen. Um den Aufwand gering zu halten, erfolgt die Ansteuerung vorteilhafterweise im Multiplexverfahren, was wegen der thermischen Trägheit der Drähte leicht möglich ist und durch geeignete Wahl der Füllmasse 23 noch vorteilhaft beeinflußt werden kann.
Die Verschiebeelemente 17 sind beispielsweise zu 8 Gruppen 25 in Fig. 10 mit jeweils 8 Elementen zusammengefaßt. Über die Steuereingänge 24 wird nacheinander jeweils eine Gruppe 25 ausgewählt und durch den zugeordneten Transistor 26 an den Versorgungsspannungsanschluß 27 gelegt. Über die Steuereingänge 28 werden dann jeweils die Thyristoren 29 gezündet, deren zugehörige Verschiebeelemente 17 aktiviert werden sollen. Bevor über einen der Steuereingänge 24 auf die nächste Gruppe 25 umgeschaltet wird, sorgt eine kurze Impulspause dafür, daß alle Thyristoren 29 löschen.
Durch das Steuersignal des Winkelgebers 11 wird die Drehbewegung der Nockenwellen 10 und 15 mit der Ansteuerung 13 und 14 der Verschiebeelemente 17 synchronisiert.
Um den elektrischen Ansteueraufwand zu reduzieren, wird für Anzeigeflächen mit geringeren Anforderungen bezüglich Geschwindigkeit des Neubeschreibens bzw. Beeinträchtigung des Lesens während des Neubeschreibens, was vor allem für die Betriebsart b) und d) zutrifft, vorteilhafterweise eine verschiebbare Stelleinrichtung zur Verschiebung eines Schiebers oder einer Gruppe von Schiebern vorgesehen.
Um den wahlfreien Zugriff auf die Rasterzeilen zu ermöglichen, bzw. zur Betätigung der Spaltenschieber verfügt die Stelleinrichtung über einen aktiven, vorzugsweise elektrisch steuerbaren Antrieb. Es wird jedoch auch eine besonders einfache Ausführungsform vorgeschlagen, bei der für den Antrieb der Stelleinrichtung ein passiv wirkendes Federelement vorgesehen ist, und die vor allem dann angewandt wird, wenn auf die Rasterzeilen in festgelegter Reihenfolge zugegriffen werden soll.
Die Verschiebung der Stelleinrichtung erfolgt über einen eigenen Antrieb, vorzugsweise einen Schrittmotor, oder über ein Getriebe durch den bereits vorhandenen Antrieb der Nockenwellen. Eine an sich bekannte elektronische Steuerung synchronisiert gegebenenfalls die Bewegungen der Stelleinrichtung unter Einbeziehung der Signale des die Winkelstellung der Nockenwellen erfassenden Impulsgebers 12.
An Hand der Fig. 11 bis 13 werden drei vorteilhafte Ausführungsformen beschrieben.
In Fig. 11 besteht die Stelleinrichtung aus einer Nocke 30, die auf einem Zahnriemen 31 angebracht quer zu den Schiebern 8 verschoben werden kann. Zur Verstellung eines ausgewählten Schiebers 80 bewegt die elektromagnetisch angetriebene Bewegungseinrichtung 32 die Nocke 30 gegen den Schieber 80 und verschiebt ihn.
In Fig. 12 greift der permanentmagnetische Anker 33 eines auf einer Spindel 34 verschiebbar angeordneten Elektromagneten 35 mit seinem Mitnehmer 36 in die Nuten 37 der sich in Mittelstellung befindenden Schieber 3, wodurch eine Verstellung des zugeordneten Schiebers in eine der zwei Endlagen möglich ist. Das jedem Schieber zugeordnete Grenzkraftgesperre 38 fixiert die drei möglichen Schieberpositionen.
In Fig. 13 ist eine besonders einfache Ausführungsform dargestellt. Die an einem umlaufenden Riemen 39 federnd gehalterte Rolle 40 verschiebt den ihr jeweils zugeordneten Schieber 8, wenn dieser durch die ihn in Gegenrichtung verschiebende Nockenwelle 10 freigegeben ist.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß die beschriebenen Antriebsvorrichtungen zur Betätigung der Steuer- sowie der Zeilenschieber auch in anderen, nicht explizit dargestellten Kombinationen mit Vorteil verwendet werden können, und daß ebenfalls jedem Schieber ein direkter Antrieb zugeordnet werden kann, wie er etwa als Elektromagnet, Pneumatik- oder Hydraulikantrieb oder Ähnlichem dem Stand der Technik entspricht.
Inhalt der Zeichnungen
Fig. 1 räumlicher Ausschnitt aus einer Rasterspalte
Fig. 2 Schnitt parallel zu einem Zeilenschieber in Verriegelposition
Fig. 3 Schnitt parallel zu einem Zeilenschieber in Verstellposition
Fig. 4 Schnitt senkrecht zu den Zeilenschiebern in der Ebene eines Spaltenschiebers
Fig. 5 Schnitt senkrecht zu den Zeilenschiebern in der Ebene eines Spaltenschiebers
Fig. 6 Tastfläche mit Antrieb und Steuerung
Fig. 7 Phasenbeziehung der Nockenwellen in Verriegelposition der Zeilenschieber
Fig. 8 Phasenbeziehung der Nockenwellen in Verstellposition der Zeilenschieber
Fig. 9 Schnitt durch ein Verschiebeelement
Fig. 10 Multiplex-Ansteuerschaltung für die Verschiebeelemente
Fig. 11 verschiebbare Stelleinrichtung mit Nocke
Fig. 12 verschiebbare Stelleinrichtung für zwei Verschiebeeinrichtungen
Fig. 13 verschiebbare Stelleinrichtung mit passiver Betätigung durch Feder
Fig. 14 Verschiebeeinrichtung an Spalten- und Zeilenschiebern

Claims (19)

1. Anzeigefläche zur Darstellung tastbarer Information durch rasterförmig angeordnete Tastelemente, die durch Unterschieben von Hubkörpern selektiv in den Raum über der Anzeigefläche verschoben werden können, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Anzahl der Tastpunktzeilen entsprechende Anzahl von Zeilenschiebern (8) und eine der Anzahl der Tastpunktspalten entsprechende Anzahl von Spaltenschiebern (3) vorgesehen ist, wobei auf den Zeilenschiebern jedem Hubkörper (7) ein Teil (9) zugeordnet ist, das ihn in Zeilenrichtung fixiert, in Spaltenrichtung jedoch verschiebbar lagert, sowie auf den Spaltenschiebern jedem Hubkörper ein Teil (4) zugeordnet ist, das seine Verschiebung in Spaltenrichtung erreicht, wobei die Position der Tastelemente je einer Rasterzeile dadurch gesteuert wird, daß alle Hubkörper dieser Rasterzeile in einem ersten Schritt durch Verschiebung des sie tragenden Zeilenschiebers parallel zur Rasterzeile so positioniert werden, daß sie in den Eingriff der in den Rasterspaltenzwischenräumen verschiebbar gelagerten und sich in einer Mittelstellung befindenden Spaltenschieber gelangen, daß in einem zweiten Schritt jeder Hubkörper durch Verschiebung des zugeordneten Spaltenschiebers in eine von zwei möglichen Positionen (7 a, 7 b) auf dem Zeilenschieber positioniert wird, und daß in einem dritten Schritt durch Verschiebung des Zeilenschiebers die Hubkörper je nach ihrer Position entweder in den Raum unter ein Tastelement verschoben werden und dieses anheben (7 c), oder in den Raum neben das Tastelement, ohne es zu heben (7 d).
2. Anzeigefläche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine die als Abtastpunkte dienenden Zylinderstifte bedeckende Gummischicht (9) die Rückstellung der Zylinderstifte in die Versenkposition bewirkt und sie unverlierbar macht.
3. Anzeigefläche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gummischicht über den Tastpunkten dünner ist als in den Tastpunktzwischenräumen.
4. Anzeigefläche nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bewegung der Spaltenschieber und der Zeilenschieber durch gekoppelte Bewegungseinrichtungen (10, 15) derart erfolgt, daß einer Verschiebung mindestens eines Zeilenschiebers in die Verstellposition (8 a) eine Verschiebung aller Spaltenschieber in die Mittelstellung vorausgeht, sowie einer Verschiebung mindestens eines Zeilenschiebers in die Verriegelposition (8 b) die wahlfreie Verschiebung der Spaltenschieber in eine der beiden Endlagen vorausgeht.
5. Anzeigefläche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Bewegungseinrichtungen der Zeilenschieber und die der Spaltenschieber jeweils eine Nockenwelle (10, 15) vorgesehen ist, deren Bewegung über einen schlupffreien Antrieb (16) phasenstarr gekoppelt ist.
6. Anzeigefläche nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Bewegungseinrichtungen (10, 15) durch einen Elektromotor (11) erfolgt.
7. Anzeigefläche nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein elektrischer Signalgeber (12) die Position der Bewegungsrichtung signalisiert.
8. Anzeigefläche nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die selektive Verschiebung der Spalten- und/oder der Zeilenschieber durch die bei der Erwärmung eines Drahtes (20) aus einer als "Shape Memory Alloy" bezeichneten Legierung auftretende reversible Formänderung oder Längenänderung bewirkt wird.
9. Anzeigefläche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Erwärmung durch einen den Draht durchfließenden elektrischen Strom erfolgt.
10. Anzeigefläche nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht zur Erhöhung der Arbeitsgeschwindigkeit in ein gut wärmeleitendes Medium 23 eingebettet ist.
11. Anzeigefläche nach Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausmaß der durch den Draht hervorgerufenen Bewegung durch eine einfache mechanische Übersetzung z. B. in Form eines Hebels vergrößert wird.
12. Anzeigefläche nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel als Federelement (18) ausgebildet ist.
13. Anzeigefläche nach Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Ansteuerung aller Drähte im Multiplexverfahren erfolgt.
14. Anzeigefläche nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die selektive Verschiebung der Spalten- und/oder Zeilenschieber dadurch erfolgt, daß durch Verschieben eines Kupplungsstückes quer zu den Schiebern die Bewegung einer den Schiebern zugeordneten Bewegungsrichtung selektiv auf jeweils einen Schieber übertragen wird.
15. Anzeigefläche nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Kupplungsstück auf einem umlaufenden Zahnriemen (31) angeordnet ist.
16. Anzeigefläche nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die selektive Verschiebung der Spalten- und/oder Zeilenschieber dadurch erfolgt, daß eine quer zu den Schiebern verschiebbare Verstelleinrichtung (35) mit ihrem Kupplungsstück (36) nacheinander jeweils in ein dazu passendes, auf jedem Schieber angeordnetes Gegenstück (37) greift und eine Verstellbewegung auf je einen Schieber überträgt.
17. Anzeigefläche nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die selektive Verschiebung der Zeilenschieber dadurch erfolgt, daß eine quer zu ihnen verschiebbare, federbelastete Nocke (40) über einen Antrieb so positioniert wird, daß sich die Federkraft in der Phase, in der die Fixierung der Zeilenschieber in der Verriegelposition aufgehoben ist, genau auf einen zugeordneten Schieber überträgt.
18. Anzeigefläche nach Anspruch 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Verschiebeeinrichtung quer zu den Schiebern über einen Schrittmotor erfolgt.
19. Anzeigefläche nach Anspruch 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb der Verschiebeeinrichtung quer zu den Schiebern mit dem Antrieb der Bewegungsrichtungen (10, 15) der Spalten- oder Zeilenschieber über ein schlupffreies Getriebe phasenstarr gekoppelt ist.
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