DE3728860A1 - Verarbeitungssystem fuer tragbare speichermedien - Google Patents

Verarbeitungssystem fuer tragbare speichermedien

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DE3728860A1
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DE19873728860
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Katsuhisa Hirokawa
Hiroshi Ohba
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Toshiba Corp
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Toshiba Corp
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    • GPHYSICS
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    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/08Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by coded identity card or credit card or other personal identification means
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    • G06Q20/355Personalisation of cards for use

Description

Die Erfindung betrifft ein (Daten-)Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien, insbesondere zum personen­ mäßigen Zuordnen (personalizing) eines tragbaren Speicher­ mediums, wie einer IC-Karte.
Eine mit einem Magnetstreifen versehene sog. Magnetkarte zur Verwendung als Identifikations- oder Kreditkarte kann allgemein nur eine kleine Datenmenge speichern; außerdem ist sie vom Sicherheitsstandpunkt unzureichend, weil ihr Speicherinhalt ohne weiteres auslesbar ist.
In neuerer Zeit ist als tragbares Speichermedium eine sog. IC-Karte entwickelt worden, die eine große Speicher­ kapazität besitzt und einen unbefugten Zugriff zu ihrem Speicherinhalt zu verhindern vermag. Eine IC-Karte dieser Art wird von einem Kartenhersteller in einem unbelegten oder speicherfreien Zustand zu einer Kartenausgabestelle geliefert und durch Einschreiben von vorbestimmten Daten (in die IC-Karte) durch die Kartenausgabestelle einer be­ stimmten Person zugewiesen und dann einem Benutzer über­ geben.
Die Ausgabe der herkömmlichen IC-Karte erfolgt auf dieselbe Weise wie bei der herkömmlichen Magnetkarte. Insbesondere werden dabei für alle Karten gemeinsame Daten sowie für jeden Karteninhaber verschiedene Daten im voraus auf einem Magnetband oder einer Floppy-Platte aufgezeichnet. Diese Daten werden ausgelesen und ohne jede Änderung mittels eines Hilfsrechners einer Kartenlese/Einschreibeinheit eingespeist. Die Eingabedaten werden durch die letztere Einheit in eine unbelegte (unissued) IC-Karte eingeschrieben.
Bei der bisherigen Verarbeitungsmethode können jedoch in die IC-Karte einzuschreibende Daten häufig Dritten zu­ gänglich gemacht werden, weshalb das entsprechende Ver­ arbeitungssystem einen geringen Sicherheitsgrad aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung eines Ver­ arbeitungssystems für tragbare Speichermedien, das unter Vermeidung der Mängel der bisherigen Systeme einen hohen Sicherheitsgrad für tragbare Speichermedien, für die ein hoher Sicherheitsgrad gefordert wird, zu gewährleisten vermag.
Diese Aufgabe wird bei einem Verarbeitungssystem für trag­ bare Speichermedien erfindungsgemäß gelöst durch ein trag­ bares Speichermedium, in das Daten eingeschrieben werden sollen, wobei die Daten Eigendaten, die von denen anderer tragbarer Speichermedien verschieden sind, und anderen tragbaren Speichermedien gemeinsame Daten umfassen, eine Eigendaten-Halteeinrichtung zum Halten oder Speichern der Eigendaten oder inhärenten Daten, eine Gemeinschafts­ daten-Halteeinrichtung zum Halten der gemeinsamen Daten, eine Schnittstelleneinheit mit dem tragbaren Speicher­ medium, eine zwischen der Schnittstelleneinheit und der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung angeordnete Lese/Ein­ schreibsteuereinrichtung zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung und zum Steuern der Schnittstelleneinheit für das Einschreiben der gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium und eine Hilfssteuereinheit zum Steuern der Lese/Einschreib­ steuereinrichtung und zum Auslesen der Eigendaten aus der Eigendaten-Halteeinrichtung sowie zur Lieferung der Eigen­ daten zur Lese/Einschreibsteuereinrichtung, wobei das System die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit in das tragbare Speichermedium ein­ schreibt.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Er­ findung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung einer IC-Karte als Ausführungsform eines tragbaren Speicher­ mediums, das mittels eines erfindungsgemäßen Verarbeitungssystems für tragbare Speichermedien personenmäßig zugeordnet (personalized) wird,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines IC-Karten- Verarbeitungssystems als Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Verarbeitungssystems für trag­ bare Speichermedien,
Fig. 3 ein Blockschaltbild des IC-Karten-Verarbeitungs­ systems gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung eines Ausdruckmusters einer Personalisiernotiz einer temporären Personen­ kennzahl eines Karteninhabers,
Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung einer schadhaften oder fehlerhaften IC-Karte,
Fig. 6 einen Speicherplan einer Zugriffschlüsselkarte,
Fig. 7 einen Speicherplan einer Schlüsselkarte,
Fig. 8 einen Speicherplan einer Festdatenkarte,
Fig. 9 einen Speicherplan einer personenmäßig zuge­ ordneten oder personalisierten IC-Karte,
Fig. 10A bis 10I Ablaufdiagramme zur Erläuterung einer (Verarbeitungs-)Operation und
Fig. 11 eine Darstellung eines Ausdruckmusters einer Personalisieraufzeichnung.
Fig. 1 verdeutlicht das äußere Aussehen einer personali­ sierten (personalized) IC-Karte mit einem Magnetstreifen als Beispiel für ein erfindungsgemäß angewandtes trag­ bares Speichermedium. Dabei besteht ein Kartenkörper 1 aus einer dünnen Kunststoffplatte oder -scheibe einer rechteckigen Form. Ein in Längsrichtung der Karte ver­ laufender Magnetstreifen 2 ist im einen Seitenbereich der Oberfläche des Kartenkörpers 1 vorgesehen. In die Ober­ fläche des Kartenkörpers 1 sind Informationen 3 einge­ prägt, welche Identifizier- oder Kenninformationen für einen Karteninhaber, wie Name, Kontonummer, Gültigkeits­ datum und dgl., umfassen. Auf der Oberfläche des Karten­ körpers 1 sind Kontakte 5 ausgebildet, die als Ein/Aus­ gabeanschlüsse für die elektrische Verbindung mit einer nicht dargestellten Kartenlese/einschreibeinheit dienen. Obgleich nicht näher veranschaulicht, sind die Kontakte 5 elektrisch mit einem in den Kartenkörper 1 eingebetteten integrierten Schaltkreis (IC) 4 verbunden. Der integrierte Schaltkreis 4 umfaßt eine Steuereinheit (z. B. einen Mikro­ prozessor) 6 und einen Speicher (z. B. einen EEPROM) 7. Es ist darauf hinzuweisen, daß die eingeprägten Infor­ mationen oder Prägeinformationen 3 vor der Personalisierung (noch) nicht vorhanden sind.
Fig. 2 veranschaulicht als Ausführungsform eines er­ findungsgemäßen Verarbeitungssystems für tragbare Speicher­ medien ein IC-Karten-Verarbeitungssystem für das personen­ mäßige Zuordnen oder Personalisieren einer IC-Karte. Fig. 3 veranschaulicht dieses System in Blockschaltbild­ form. Dabei umfaßt insbesondere eine Hilfssteuereinheit 11 für das System einen Hilfsprozessor 12, ein Hartplatten­ gerät 13 und ein Floppyplattengerät 14. Die Hilfssteuer­ einheit 12 enthält eine Steuereinheit (controller) und einen ein Steuerprogramm speichernden Speicher (beide nicht dargestellt). Das Hartplattengerät 13 speichert ein Programm für die Steuerung des gesamten Systems und einen Verarbeitungsinhalt dieses Systems. Das Floppy­ plattengerät 14 dient zum Eingeben von persönlichen Daten, die für jede IC-Karte verschieden sind, als Teil der in die IC-Karte einzuschreibenden Daten. Diese Daten um­ fassen z. B. den Namen eines Karteninhabers, eine Konto­ nummer, falls es sich bei der IC-Karte um eine Konto- oder Kreditkarte handelt, und dgl.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einer Magnetbandeinheit 15 zum Eingeben von Daten, die für jede IC-Karte verschie­ den sind, sowie mit dem Floppyplattengerät 14 verbunden. Beispielsweise können dafür Daten benutzt werden, die aus einer in einem Hilfsrechner registrierten Liste neuer Mitglieder ausgezogen werden, die mittels einer Magnet­ bandeinheit des Hilfsrechners eines Servicesystems einer IC-Kartenausgabestelle auf einem Magnetband aufgezeichnet (worden) ist.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einem Tastenfeld 16 für die Durchführung verschiedener Operationen und einem Kathoden­ strahlenröhren- oder CRT-Bildschirm (Anzeigeeinheit) 17 für die Wiedergabe von Operationsvorgängen oder -zuständen verbunden. Außerdem ist der Hilfsprozessor 12 an eine Kartenlese/einschreibeinheit 18 angeschlossen, in welche eine Zugriffschlüsselkarte AC zum Inbetriebsetzen dieses Systems einschiebbar ist. Als Karte AC wird eine der IC-Karten gemäß Fig. 1 ähnliche IC-Karte benutzt, die je­ doch keinen Magnetstreifen 2 und keine Prägeinformation 3 aufweist.
Weiterhin ist der Hilfsprozessor 12 mit einem Drucker 19 zur Lieferung eines Lieferscheins (forwarding slip) für die Ausgabe einer erteilten (issued) IC-Karte an einen Karteninhaber und einem Drucker 20 zum Liefern einer Personalisiernotiz 21 für die Unterrichtung eines Karten­ inhabers bezüglich seiner temporären Personenkennzahl (PIN) (die durch den Karteninhaber selbst änderbar ist) getrennt von der IC-Karte verbunden. Die durch den Drucker 20 gelieferte oder gebildete Personalisiernotiz 21 weist beispielsweise das in Fig. 4 dargestellte Format auf. Die Personalisiernotiz 21 besitzt insbesondere eine um­ schlagartige Form, die durch Ankleben der Randabschnitte (schraffierte Abschnitte 23) von Kopie- oder Duplikat­ blättern 22 gebildet ist. Die Personalisiernotiz 21 kann an einer Perforation längs des Umfangsbereichs abgetrennt werden. Auf die Notiz 21 sind Adresse und Name 25, temporäre Personenkennzahl 26 und dgl. aufgedruckt. Dabei sind Adresse und Name 25 auf das erste Blatt aufgedruckt, während die temporäre Personenkennzahl 26 nur auf die Vorderseite des zweiten Blatts (im Inneren des Umschlags) aufgedruckt ist. Die temporäre Personenkennzahl wird somit nur dem Karteninhaber selbst bekanntgegeben.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einer zum Verarbeiten einer zu personalisierenden IC-Karte dienenden Personalisier­ verarbeitungseinheit 27 verbunden, die einen Mikroprozessor 28 aufweist, welcher seinerseits eine Personalisiersteuerung einer IC-Karte, d. h. eine Steuerung zum Einschreiben von magnetischen Daten in einen Magnetstreifen 2 der IC-Karte, eine Steuerung zum Ausbilden der Prägeinformation(en) 3 auf der IC-Karte, eine Steuerung für das Einschreiben von Daten in den Speicher 7 der IC-Karte und dgl. ausführt. Der Mikroprozessor 28 ist mit einem Tastenfeld 29 und einer Anzeigeeinheit 30 verbunden. Das Tastenfeld 29 wird für die Durchführung von Eingabeoperationen benutzt, z. B. Personenkennzahl- oder PIN-Eingabe, Prüfoperation der Einheit 27, Rücksetzen nach einer Störung usw. Die An­ zeigeeinheit 30 gibt die Zustände der Einheit 27 und die Ergebnisse der Prüfoperation wieder.
Vor dem Personalisieren sind IC-Karten in einem Schacht 31 abgelegt; sie werden in Abhängigkeit von einem Signal vom Mikroprozessor 28 jeweils einzeln abgenommen. Eine aus dem Schacht 31 herausgenommene IC-Karte wird zu einem Codierer 32 für das Einschreiben von magnetischen Daten in die IC-Karte überführt. Wenn der Mikroprozessor 28 mittels eines nicht dargestellten Sensors feststellt, daß die IC-Karte in den Codierer 32 eingelaufen ist, ver­ anlaßt er den Codierer 32, mittels eines Lese/Einschreib­ kopfes (Magnetkopf; nicht dargestellt) die magnetischen Daten in den Magnetstreifen 2 einzuschreiben. Nach Ab­ schluß des Einschreibzugriffs liest der Mikroprozessor 28 die eingeschriebenen Daten aus, und er prüft, ob die Daten richtig eingeschrieben worden sind. Wenn die ein­ geschriebenen Daten richtig sind, liefert der Mikroprozessor 28 die IC-Karte zu einer Prägeeinheit 33.
Falls dabei die eingeschriebenen Daten unrichtig sind, werden die magnetischen Daten erneut in die IC-Karte ein­ geschrieben, und letztere wird erneut geprüft. Wenn die Daten beim erneuten Einschreibvorgang nicht einwandfrei eingeschrieben werden können, wird die IC-Karte über die Prägeeinheit 33 und die Lese/Einschreibeinheit 34 zu einer Vernichtungs- oder Entwertungseinheit 35 geliefert.
Die Entwertungseinheit 35 formt ein Loch 8 im Magnet­ streifen (vgl. Fig. 5). Die betreffende IC-Karte ist so­ mit nicht mehr benutzbar, und sie kann durch Sichtprüfung als fehlerhafte Karte festgestellt werden. Wenn - wie noch näher beschrieben werden wird - die Prägeinformation 3 bereits vorgesehen ist, wird auch ein Loch 9 in einem Bereich der Prägeinformation 3 ausgebildet. Bezüglich elektrischer Aufzeichnung oder Registrierung können durch die Steuereinheit 6 der IC-Karte Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 eingeschrieben werden, so daß die IC-Karte nicht mehr benutzbar ist. Eine Entwertung durch z. B. Lochung braucht daher nicht in jedem Fall vorgenommen zu werden. Die entwertete IC-Karte kann somit nicht in einem für eine derartige IC-Karte vorgesehenen Endgerät ver­ wendet werden, so daß ohne spezielle Ausrüstung fest­ stellbar ist, daß die betreffende IC-Karte nicht benutzbar ist. Die Lochung in den Bereichen des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 sowie das Einschreiben von Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 erfolgen in den nachstehend beschriebenen Fällen.
Ein erster Fall liegt vor, wenn ein fehlerhafter Magnet­ streifen 2 ausgebildet ist und ein Fehler während der Er­ zeugung der Prägeinformation 3 auftritt, nachdem der Ein­ schreibzugriff in den Magnetstreifen 2 auf normale Weise abgeschlossen ist. In einem zweiten Fall ist ein Ein­ schreibzugriff zum Speicher 7 unmöglich, wenn die Präge­ information 3 auf normale Weise erzeugt worden ist und wenn eine falsche oder fehlerhafte Prägeinformation 3 eingeprägt wird (z. B. dann, wenn in der letzten Stelle einer Kontonummer eine falsche Zahl eingeprägt wird). Ein dritter Fall liegt dann vor, wenn zwar der Magnet­ streifen 2 und die Prägeinformation 3 normal ausgeführt sind, der Speicher 7 aber einen fehlerhaften oder schad­ haften Abschnitt aufweist und daher die IC-Karte nicht auf normale Weise benutzt werden kann, während jedoch einige Funktionen eines Endgeräts, in welchem die be­ treffende IC-Karte benutzbar ist, wirksam bleiben.
Im erstgenannten Fall werden durch die Entwertungsein­ heit 35 das Loch 8 im Magnetstreifen 2 ausgebildet und durch die Lese/Einschreibeinheit 34 Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 eingeschrieben. Da in diesem Fall die Prägeinformation 3 (noch) nicht vorgesehen ist und die betreffende IC-Karte daher unvollständig ist, läßt sich durch Sichtprüfung feststellen, daß diese Karte fehlerhaft ist. Aus diesem Grund braucht durch die Entwertungsein­ heit 35 keine Lochung in der Prägeinformation 3 vorge­ nommen zu werden.
Da im zweiten Fall die magnetischen Daten einwandfrei in den Magnetstreifen 2 eingeschrieben sind und auch die Prägeinformation 3 richtig erzeugt worden ist, werden durch die Entwertungseinheit 35 Löcher in Bereichen des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 ausgebildet. Da hierbei ein Einschreibzugriff zum Speicher 7 unmöglich ist, brauchen durch die Lese/Einschreibeinheit 34 keine Ungültigkeitsdaten eingeschrieben zu werden (tatsächlich können die Ungültigkeitsdaten selbst nicht in den Speicher eingeschrieben werden).
Im dritten Fall werden durch die Entwertungseinheit 35 Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht, während durch die Lese/Einschreibeinheit 34 Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 eingeschrieben wer­ den.
Nachdem die fehlerhafte IC-Karte der beschriebenen Un­ gültigkeitsverarbeitung unterworfen worden ist, wird sie durch einen Wähler 36 gewählt oder ausgesondert und in einer Ausschußablage 37 abgelegt.
Andererseits wird auf oben beschriebene Weise eine IC- Karte, in welche die magnetischen Daten einwandfrei ein­ geschrieben worden sind, zur Prägeeinheit 33 überführt. Durch letztere wird die Prägeinformation 3 auf der IC- Karte erzeugt. Hierbei werden durch Zeichenformstempel (erhabene und vertiefte Formstempel) erhaben geprägte Zeichen ausgebildet. Diese erhabenen Zeichen (oder Symbole) können jedoch auch durch Aufkleben von Zeichen ausgebildet werden. Wenn die Prägeinformation 3 durch Prägung mittels der Zeichenformstempel ausgebildet wird, prüft der Mikro­ prozessor 28 die Lage der Formstempel für jedes Zeichen, d. h. er prüft, ob die Prägung für jedes Zeichen einwand­ frei ausgeführt wird. Wenn ein Prägefehler auftritt, wird die oben beschriebene Ungültigkeitsverarbeitung ausge­ führt. Dabei werden selbstverständlich dem Prägevorgang zugeordnete Daten durch den Mikroprozessor 28 gesteuert.
Wenn die Prägeinformation 3 einwandfrei ausgeführt ist, wird die IC-Karte zur Lese/Einschreibeinheit 34 überführt. In diesem Fall wird die IC-Karte angehalten, wenn ihre Kontakte 5 der Kontaktposition der Lese/Einschreibein­ heit 34 gegenüberstehen. Hierauf werden die Kontakte der Lese/Einschreibeinheit 34 unter der Steuerung des Mikro­ prozessors 28 in elektrischen Kontakt mit den Kontakten 5 der IC-Karte gebracht.
Anschließend gibt der Mikroprozessor 28 ein diesen Zustand meldendes Signal zu einer Lese/Einschreibsteuereinheit 39 aus. Bei Eingang dieses Signals aktiviert die Steuerein­ heit 39 die Steuereinheit 6 und der Speicher 7 über die Kontakte 5 zwecks Lieferung eines Startsignals (Befehls) zu ihnen. Die Steuereinheit 39 empfängt ein Antwortsignal von der Steuereinheit 6 der IC-Karte und schreibt sodann Daten von einer noch zu beschreibenden Schlüsselkarte (key card) KC, die in die mit der Steuereinheit 39 ver­ bundene Kartenlese/Einschreibeinheit 40 eingeführt ist, und von einer ebenfalls noch zu beschreibenden Festdaten­ karte FC, die in die Kartenlese/Einschreibeinheit 41 ein­ geführt ist, ein, und sie prüft die eingeschriebenen Daten. Wenn die Steuereinheit 39 bestätigt, daß die Daten einwandfrei eingeschrieben worden sind, liefert sie ein diesen Zustand meldendes Signal zum Mikroprozessor 28.
Bei Eingang dieses Signals steuert der Mikroprozessor 28 die Lese/Einschreibeinheit 34 für die Trennung ihrer Kontakte von den Kontakten 5 der IC-Karte an. Sodann wird die IC-Karte, bei welcher alle Einschreibzugriffe einwand­ frei ausgeführt worden sind, durch den Wähler 36 über die Entwertungseinheit 35 gewählt oder abgenommen und unter der Steuerung des Mikroprozessors 28 in einer Ablage 38 abgelegt.
Als Schlüsselkarte KC und Festdatenkarte FC kann eine der IC-Karte gemäß Fig. 1 ähnliche IC-Karte benutzt werden. Die ersteren Karten weisen jedoch weder einen Magnet­ streifen 2 noch eine Prägeinformation 3 auf.
Am Ende des Kartentransportwegs ist eine elektronische Aufzeichnungseinheit, z. B. die Lese/Einschreibeinheit 34, für elektronische Aufzeichnung oder Registrierung vorge­ sehen. Da nämlich die Prägeinformation durch unter Druck erfolgendes Prägen erzeugt wird, können Daten in eine IC- Karte eingeschrieben werden, deren integrierter Schaltkreis 4 und deren Kontakte 5 nicht zerstört sind, so daß während dieses Prägevorgangs eine Erzeugnisprüfoperation durch­ geführt werden kann.
Die in den Ablagen 37 und 38 befindlichen IC-Karten wer­ den über eine Entnahmetür 42 entnommen.
Fig. 6 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 50 der Zugriffs- oder Zugangs-Schlüsselkarte AC. Der Speicher 50 umfaßt insbesondere einen Steuerprogrammbereich 51, einen Endgerätzugriffcodebereich 52, einen Kartenzugriffcode­ bereich 53, einen Personenkennzahl- oder PIN-Bereich 54, einen Inhabername(code)bereich 55, einen Ungültigkeits­ bereich 56, einen Fehlerzählungsbereich 57 und einen Personalisierregistrierbereich 58.
Fig. 7 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 60 der Schlüsselkarte KC. Der Speicher 60 umfaßt insbesondere einen Steuerprogrammbereich 61, einen Personalisiercode­ bereich 62, einen Endgerätzugriffcodebereich 63, einen Kartenzugriffcodebereich 64, einen PIN-Bereich 65, einen Inhabername(code)bereich 66, einen Bereich 67 für temporäre Personenkennzahl bzw. PIN der Ausgabestelle, einen Aus­ gabestellenregistrierbereich 68, einen Ungültigkeitsbe­ reich 69, einen Fehlerzählungsbereich 70, einen Personalisier­ zahlbereich 71, einen Personalisierzählungsbereich 72, einen Fehlerzählungsbereich 73, einen Gesamtpersonalisier­ bereich 74 sowie einen Personalisierregistrierbereich 75.
Fig. 8 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 80 der Festdatenkarte FC. Dabei umfaßt der Speicher 80 einen Steuerprogrammbereich 81, einen Personalisiercodebereich 82, einen Endgerätzugriffcodebereich 83, einen Kartenzu­ griffcodebereich 84, einen PIN-Bereich 85, einen Inhaber­ name(code)bereich 86, einen Ungültigkeitsbereich 87, einen Fehlerzählungsbereich 88 sowie einen Datenbereich 89.
Fig. 9 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 7 der personalisierten IC-Karte. Der Speicher 7 umfaßt dabei einen Basissteuerprogrammbereich 91, einen Hersteller- Registrierbereich 92, einen Ausgabestellen-Registrierbe­ reich 93, einen Personalisierregistrierbereich 94, einen Anwendungsprogrammbereich 95, einen Inhaberregistrierbe­ reich 96 und einen Leerbereich 97.
Die Arbeitsweise des Systems mit dem oben beschriebenen Aufbau ist nachstehend anhand der Ablaufdiagramme gemäß Fig. 10A bis 10I erläutert.
Nach dem Einschalten des Systems bewirkt der Hilfsprozessor 12 eine Initialisierung; wenn dabei keine Störung vor­ liegt, läßt er auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Zugriff-Schlüsselkarte eingeben" erscheinen (S 1). Darauf­ hin gibt eine Bedienungsperson die Zugriff-Schlüssel­ karte AC in die Kartenlese/Einschreibeinheit 18 ein (S 2). Die Karte AC wird aktiviert und gestartet, wobei geprüft wird, ob die eingegebene Zugriff-Schlüsselkarte AC an das vorliegende System angepaßt ist (S 3, S 4).
Die Anpaßprüfung geschieht wie folgt: Der Endgerät­ zugriffcodebereich 52 des Speichers 50 der Karte AC spei­ chert einen Endgerätzugriffcode (terminal access code). Der Hilfsprozessor 12 ruft diesen Code ab. Der Hilfs­ prozessor 12 verifiziert oder vergleicht den zurückge­ sandten Endgerätzugriffcode mit einem in ihm registrierten Code. Sodann liefert der Hilfsprozessor 12 einen Karten­ zugriffcode zur Karte AC. Die Karte AC führt eine Verifizierung oder einen Vergleich zwischen dem gelieferten Kartenzugriffcode und einem Kartenzugriffcode, der im Kartenzugriffcodebereich 53 gespeichert ist, mittels einer eingebauten Steuereinheit (nicht dargestellt) und des im Steuerprogrammbereich 51 des Speichers 50 abgespeicherten Steuerprogramms aus. Bei jeder Methode braucht jedoch nur verifiziert zu werden, daß der Hilfsprozessor 12 und die Karte AC einen Zugriff zueinander herstellen können.
Wenn die Verifizierung oder der Vergleich zwischen dem Prozessor 12 und der Karte AC nicht erfolgreich ist, wird die Karte AC aus der Kartenlese/Einschreibeinheit 18 aus­ geworfen (S 5), und die Verarbeitung wird beendet. Wenn nach dem Eingeben der falschen oder fehlerhaften Karte AC eine andere Karte benutzt wird, muß die Steuerung wiederum vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Wenn in Schritt S 4 die Verifizierung oder der Vergleich zwischen dem Prozessor 12 und der Karte AC erfolgreich ist, bewirkt der Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17 die Wiedergabe einer Mitteilung "Personenkennzahl ein­ gegeben" (S 6). Die Bedienungsperson gibt sodann die Personen­ kennzahl (PIN) über das Tastenfeld 16 ein (S 7). Die ein­ gegebene Personenkennzahl wird durch den Prozessor 12 zur Karte AC übertragen, wobei ein Vergleich (verification) mit der im Personenkennzahlbereich 54 abgespeicherten Personenkennzahl durch die Steuereinheit und das im Steuer­ programmbereich 51 des Speichers 50 der Karte AC ge­ speicherte Steuerprogramm durchgeführt wird (S 8).
Wird eine Nichtkoinzidenz zwischen den Personenkennzahlen festgestellt, so wird der Fehlerzählungsbereich 57 des Speichers 50 geprüft (S 9). Wenn das Steuerprogramm im Be­ reich 51 so ausgelegt ist, daß die Karte AC ungültig ge­ macht wird, wenn die Häufigkeitszahl der Nichtkoinzidenz 3 erreicht, wird geprüft, ob die Nichtkoinzidenzhäufigkeit oder -zahl (Zahl der Fehler) die Zahl 3 erreicht hat. Wenn die Zahl 3 nicht erreicht ist, wird der Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 57 um 1 inkrementiert (S 10). Dabei erscheint auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Falsche Personenkennzahl; Personenkennzahl erneut eingeben", und das Programm kehrt zum Schritt S 6 zurück. Hierauf wird die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn die Nichtkoinzidenzhäufigkeit die Zahl 3 erreicht hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültigkeitsbe­ reich 56 des Speichers 50 eingeschrieben (S 11), so daß die betreffende Karte AC ungültig gemacht wird. Diese Operation kann durch Ausgeben eines Ungültigkeitscodes anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei Verifizierung oder Vergleich zwischen Prozessor 12 und Karte AC realisiert werden. Wenn die Karte AC auf oben beschriebene Weise ungültig gemacht wird, werden der Inhalt des Inhabernamen­ bereichs 55 des Speichers 50 ausgelesen und ein Inhaber­ name, ein Bericht über nicht erfolgreiche Verifizierung, ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 12). Nach Abschluß der Ausdruckoperation ist die Verarbeitung beendet. Es ist darauf hinzuweisen, daß vor dem Ausdrucken der Name des Benutzers oder Inhabers aus der Karte AC ausgelesen und die Karte AC aus der Kartenlese/Einschreib­ einheit 18 ausgeworfen wird.
Wird eine Koinzidenz zwischen den Personenkennzahlen fest­ gestellt, so läßt der Prozessor 12 auf der Anzeigeein­ heit 17 eine Mitteilung "Schlüsselkarte eingeben" er­ scheinen (S 13). Die Bedienungsperson gibt daraufhin die Schlüsselkarte KC in die Kartenlese/einschreibeinheit 40 ein (S 14). Sodann wird auf dieselbe Weise wie im Fall des Prozessors 12 und der Karte AC verifiziert, ob die Karte KC und die Lese/Einschreibsteuereinheit 39 einen gegen­ seitigen Zugriff zueinander herstellen können (S 15, S 16).
Wenn die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte AC und Steuereinheit 39 nicht erfolgreich ist, wird die Karte AC aus der Lese/Einschreibeinheit 40 ausgeworfen (S 17). Sodann wird geprüft, ob eine neue Schlüsselkarte KC vorliegt (S 18). Wenn versehentlich eine falsche Karte KC eingegeben wird, kann eine andere, richtige Karte KC erneut eingegeben werden. Wenn keine andere Karte KC vor­ liegt, wird eine Endetaste des Tastenfelds 16 betätigt (S 19). Nachdem der Inhalt des Inhabernamenbereichs 55 des Speichers 50 der Zugriff-Schlüsselkarte AC ausgelesen ist, wird die Karte AC aus der Kartenlese/einschreibein­ heit 18 ausgeworfen (S 20). Gleichzeitig wird der aus dem Bereich 55 ausgelesene Name des Inhabers zusammen mit einem Datum durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 21), und die Verarbeitung wird nach dem Ausdruckvorgang beendet.
Wenn die Verifizierung zwischen Karte KC und Steuerein­ heit 39 im Schritt S 16 erfolgreich ist, wird ein diesen Zustand meldendes Signal von der Steuereinheit 39 zum Hilfsprozessor 12 über den Mikroprozessor 28 geliefert. Bei Eingang dieses Signals läßt der Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17 die Mitteilung "Personenkennzahl ein­ geben" erscheinen (S 22). Sodann wird über das Tasten­ feld 29 eine Personenkennzahl (PIN) eingegeben (S 23). Wenn in diesem Fall die Personenkennzahl nicht durch eine die betreffende Karte AC benutzende Bedienungsperson, sondern durch eine Führungskraft eingegeben wird, kann die Sicherheit der IC-Karten-Personalisierung verbessert werden. Da die Personenkennzahl nicht mittels des Tasten­ felds 16, sondern mittels des für die Personalisierverar­ beitungseinheit 27 vorgesehenen Tastenfelds 29 eingegeben wird, kann die Sicherheit weiter verbessert werden, wobei eine Verdrahtung zu einem externen Gerät unnötig ist und damit eine mögliche Leitungsanzapfung verhindert wird.
Die über das Tastenfeld 29 eingegebene Personenkennzahl wird durch den Mikroprozessor 28 über die Steuereinheit 39 zur Schlüsselkarte KC geliefert. Die Personenkennzahl wird mit einer im Personenkennzahlbereich 65 gespeicherten Personenkennzahl durch eine eingebaute oder interne Steuer­ einheit (nicht dargestellt) und ein im Steuerprogrammbe­ reich 61 des Speichers 60 der Karte KC abgespeichertes Steuerprogramm verifiziert oder verglichen (verified) (S 24). Das Verifizier- oder Vergleichsergebnis wird von der Karte KC zur Steuereinheit 39 und sodann über den Mikro­ prozessor 28 zum Prozessor 12 geliefert. Aus diesem Grund kann das Verifizierergebnis (Koinzidenz oder Nichtkoinzi­ denz) nicht nur auf der Anzeigeeinheit 17, sondern auch auf der Anzeigeeinheit 30 der Personalisierverarbeitungs­ einheit 27 wiedergegeben werden. Für eine Person, welche die Personenkennzahl der Karte KC an der Einheit 27 ein­ gibt, ist daher die Eingabeoperation einfach.
Wenn im Schritt S 24 eine Nichtkoinzidenz (Nichtüberein­ stimmung) der Personenkennzahlen festgestellt wird, wird ein Fehlerzählungsbereich 70 des Speichers 60 geprüft (S 25). Wenn das Steuerprogramm im Bereich 61 so ausge­ legt ist, daß die Karte KC bei einer Häufigkeitszahl der Nichtübereinstimmungen von 3 ungültig gemacht wird, wird geprüft, ob die Häufigkeitszahl der Nichtübereinstimmungen (Zahl der Fehler) die Zahl 3 erreicht hat. Wenn die Nicht­ übereinstimmungshäufigkeit die Zahl 3 nicht erreicht hat, wird der Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 70 um 1 in­ krementiert (S 26). Hierauf wird eine Mitteilung "Falsche Pesonenkennzahl; Personenkennzahl erneut eingeben" wie­ dergegeben, und das Programm kehrt zum Schritt S 22 zurück. Sodann wird die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn andererseits die Nichtkoinzidenzhäufigkeit die Zahl 3 erreicht hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültig­ keitsbereich 69 des Speichers 60 eingeschrieben (S 27), so daß die Schlüsselkarte KC ungültig gemacht wird. Diese Operation kann durch Ausgeben eines Ungültigkeitscodes anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei der Verifizierung zwischen Steuereinheit 39 und Karte KC ausgeführt wer­ den. Wenn die Schlüsselkarte KC auf diese Weise ungültig gemacht wird, werden der Inhalt des Inhabernamenbereichs 55 des Speichers 50 der Karte AC und der Inhalt des In­ habernamenbereichs 66 des Speichers 60 der Karte KC aus­ gelesen, und die Karten AC und KC werden jeweils aus den Kartenlese/einschreibeinheiten 18 bzw. 40 ausgeworfen. Gleichzeitig werden durch den Drucker 19 die aus den Be­ reichen 55 und 66 ausgelesenen Inhabernamen, ein Bericht über nicht erfolgreiche Verifizierung, ein Datum und dgl. ausgedruckt (S 28). Nach der oben beschriebenen Verarbei­ tung ist die Operation dieses Systems beendet. Wenn der Betrieb dieses Systems wieder aufgenommen werden soll, muß die Steuerung vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Wenn im Schritt S 24 die Personenkennzahlen miteinander koinzidieren, veranlaßt der Hilfsprozessor 12 die Anzeige­ einheit 17 zur Wiedergabe einer Mitteilung "Festdatenkarte eingeben" (S 29). Die Bedienungsperson führt die Festdaten­ karte FC in die Kartenlese/einschreibeinheit 41 ein (S 30). Die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte FC und Steuereinheit 39 erfolgt auf dieselbe Weise wie bei der Prüfung, ob die Steuereinheit 39 und die Karte KC einen gegenseitigen Zugriff zueinander herzustellen vermögen (S 31, S 32).
Wenn die Verifizierung zwischen Karte FC und Steuerein­ heit 39 nicht erfolgreich ist, wird die Karte FC aus der Kartenlese/Einschreibeinheit 41 ausgeworfen (S 33). So­ dann wird geprüft, ob eine neue Festdatenkarte FC vor­ liegt (S 34). Wenn nämlich versehentlich eine falsche Karte FC eingegeben wird oder eingegeben worden ist, kann eine andere richtige Karte FC eingegeben werden. Falls keine andere Festdatenkarte FC vorhanden ist, wird eine Ende­ taste des Tastenfelds 16 betätigt (S 35). Nachdem die In­ halte der Bereiche 55 und 66 der Speicher 50 bzw. 60 der Karten AC bzw. KC jeweils ausgelesen sind, werden die Karten AC und KC aus den Kartenlese/einschreibeinheiten 18 bzw. 40 ausgeworfen (S 36). Gleichzeitig werden die aus den Bereichen 55 und 66 ausgelesenen Namen der Inhaber, ein Bericht, ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 aus­ gedruckt (S 37). Nach dieser Verarbeitung ist die Operation des Systems beendet. Wenn die Operation wieder aufge­ nommen werden soll, muß die Steuerung vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Falls die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte FC und Steuereinheit 39 erfolgreich ist, wird sodann eine Verifizierung zwischen Karte FC und Karte KC ausgeführt (S 38, S 39). Diese Verifizierung wird wie folgt vorge­ nommen: Ein Personalisiercode im Personalisiercodebe­ reich 82 des Speichers 80 der Karte FC wird durch die Steuereinheit 39 ausgelesen und zur Schlüsselkarte KC übermittelt. Sodann verifiziert (vergleicht) die Karte KC den übermittelten Code mit einem Personalisiercode, der im Personalisiercodebereich 62 des Speichers 60 ab­ gespeichert ist.
Die Schlüsselkarte KC und die Festdatenkarte FC werden gemeinsam benutzt, und die beschriebene Verifizierung muß jeweils vorgenommen werden. Es ist möglich, Karten KC und FC getrennt anzufertigen, wenn durch verschiedene Ausgabestellen personalisierte (personenmäßig zugeordnete) Festdatenkarten FC in einem ähnlichen Anwendungsfall be­ nutzt werden können (z. B. wenn eine Bank oo zu einer Bank xx Beziehungen unterhält und die Karte FC in beiden Banken benutzt werden kann; die Karte kann dann für den­ selben Anwendungszweck eingesetzt werden). In diesem Fall können mehrere Personalisiercodes im betreffenden Bereich 82 des Speichers 80 der Karte FC abgespeichert werden, so daß durch verschiedene Ausgabestellen personalisierte Schlüsselkarten KC berücksichtigt werden können. Wenn alle Daten der Karte FC (d. h. in eine zu personalisierende IC-Karte eingeschriebene Daten) in der Karte KC abge­ speichert sind, kann dieses System offensichtlich nur mittels der Schlüsselkarte KC gestartet werden. In diesem Fall kann die Initialisierung mittels des Tastenfelds 29 der Personalisierverarbeitungseinheit 27 durchgeführt werden.
Wenn im Schritt S 39 die Verifizierung zwischen den Karten KC und FC nicht erfolgreich ist, geht das Programm auf den Schritt S 33 zum Auswerfen der Karte FC über, worauf dieselbe Verarbeitung wie im oben beschriebenen Fall, in welchem die Verifizierung zwischen Karte FC und Steuer­ einheit 39 nicht erfolgreich ist, durchgeführt wird.
Wenn im Schritt S 39 die Verifizierung (der Vergleich) zwischen den Karten KC und FC erfolgreich ist, wird ein diesen Zustand meldendes Signal von der Steuereinheit 39 zum Hilfsprozessor 12 über den Mikroprozessor 28 geliefert.
Bei Eingang dieses Signals läßt der Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Personenkennzahl ein­ geben" erscheinen (S 40). Dabei wird eine Personenkennzahl (PIN) auf dieselbe Weise wie bei der oben beschriebenen Eingabe der Personenkennzahl der Schlüsselkarte KC einge­ geben (S 41). Die Sicherheit der IC-Karten-Personalisierung kann dadurch verbessert werden, daß diese Eingabe nicht durch die die Zugriff-Schlüsselkarte AC benutzende Be­ dienungsperson, sondern durch eine Führungsperson er­ folgt.
Die mittels des Tastenfelds 29 eingegebene Personenkenn­ zahl wird durch den Mikroprozessor 28 über die Steuerein­ heit 39 zur Karte FC geliefert. Die Personenkennzahl wird mit einer im Personenkennzahlbereich 85 abgespeicher­ ten Personenkennzahl durch eine nicht dargestellte interne Steuereinheit und nach Maßgabe eines Steuerprogramms im Steuerprogrammbereich 81 des Speichers 80 der Karte FC verifiziert oder verglichen (S 42). Das Verifizierergebnis wird von der Karte FC zur Steuereinheit 39 und dann durch den Mikroprozessor 28 zum Prozessor 12 geliefert. Das Verifizierergebnis (Koinzidenz oder Nichtkoinzidenz) kann somit nicht nur auf der Anzeigeeinheit 17, sondern auch auf der Anzeigeeinheit 30 der Verarbeitungseinheit 27 wie­ dergegeben werden. Für eine Person, welche die Personen­ kennzahl der Karte FC an der Einheit 27 eingibt, ist so­ mit die Eingabeoperation einfach.
Wenn im Schritt S 42 eine Nichtkoinzidenz der Personen­ kennzahlen festgestellt wird, wird ein Fehlerzählungsbe­ reich 88 des Speichers 80 geprüft (S 43). Wenn beispiels­ weise das Steuerprogramm im Steuerprogrammbereich 81 so ausgelegt ist, daß eine Festdatenkarte FC ungültig gemacht wird, wenn die Häufigkeitszahl der Nichtübereinstimmungen die Zahl 3 erreicht, so wird geprüft, ob die Nichtüber­ einstimmungshäufigkeit (Zahl der Fehler) die Zahl 3 er­ reicht hat. Ist dies (noch) nicht der Fall, so wird der Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 88 um 1 inkrementiert (S 44). Auf der Anzeigeeinheit 17 erscheint eine Mitteilung "Falsche Personenkennzahl; Personenkennzahl erneut ein­ geben", und das Programm kehrt zum Schritt S 40 zurück. Hierauf wird die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn die Häufigkeit der Nichtübereinstimmungen die Zahl 3 erreicht hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültig­ keitsbereich 87 des Speichers 80 eingeschrieben (S 45), so daß die Festdatenkarte FC ungültig gemacht wird. Diese Operation kann erfolgen durch Ausgeben eines Ungültig­ keitscodes anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei der Verifizierung zwischen Steuereinheit 39 und Karte FC. Wenn die Karte FC auf diese Weise ungültig gemacht wird, werden die Inhalte der Inhabernamebereiche 55 und 86 der Speicher 50 bzw. 80 der Karten AC bzw. FC ausgelesen, und die Karten AC und FC werden anschließend aus den Kartenlese/einschreibeinheiten 18 bzw. 41 ausgetragen. Gleichzeitig werden der aus dem Bereich 55 ausgelesene Name des Inhabers, der aus dem Bereich 86 ausgelesene des Inhabers, ein Bericht über nicht erfolgreiche Verifizierung, ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 46). Nach der oben beschriebenen Verarbeitung ist die Operation dieses Systems beendet. Wenn die Operation des Systems wieder aufgenommen werden soll, muß die Steuerung vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Wenn im Schritt S 42 Koinzidenz der Personenkennzahlen festgestellt wird, läßt der Prozessor 12 auf der Anzeige­ einheit 17 eine Mitteilung "Daten eingeben" erscheinen (S 47). Eine Floppyplatte (oder ein Magnetband) als Datei für Daten, die in eine zu personalisierende IC-Karte ein­ geschrieben sind oder werden und die für jede IC-Karte verschieden sind, wird oder ist in das Floppyplattengerät 14 (oder das Magnetbandgerät 15) eingesetzt (S 48). Eine nicht personalisierte (d. h. personenmäßig zugeordnete) IC-Karte wird in den Schacht 31 der Personalisierverar­ beitungseinheit 27 eingelegt (S 49), worauf eine Start- Taste am Tastenfeld 16 betätigt wird (S 50 ). Auf diese Weise wird das System gestartet bzw. in Gang gesetzt.
Die Lese/Einschreibsteuereinheit 39 bewirkt das Auslesen und Vergleichen des Inhalts des Personalisierzahlbereichs 71 des Speichers 60 der Karte KC (die im voraus durch eine Führungskraft eingeschriebene Zahl der zu personali­ sierenden Karten) mit dem Inhalt des Personalisierzählungs­ bereichs 72. Wenn der Inhalt des Bereichs 71 größer ist als derjenige des Bereichs 72, liefert die Steuereinheit 39 ein diesen Zustand meldendes Signal über den Mikro­ prozessor 28 zum Hilfsprozessor 12. In Abhängigkeit von diesem Signal liest der Hilfsprozessor 12 eine einzelne Personalisierdateneinheit einer IC-Karte aus dem Floppy­ plattengerät 14 aus und liefert die ausgelesene Datenein­ heit zum Mikroprozessor 28.
Der Mikroprozessor 28 läßt den Schacht 31 eine einzelne IC-Karte abnehmen (S 51). Wenn die abgenommene Karte den Codierer 32 erreicht, bewirkt der Mikroprozessor 28 über den Codierer 32 das Einschreiben der vom Prozessor 12 ge­ lieferten Daten (Dateneinheit) in den Magnetstreifen 2 der IC-Karte (S 52). Nach Beendigung des Einschreibzugriffs liest der Mikroprozessor 28 die eingeschriebenen Daten aus, und er verifiziert oder vergleicht die ausgelesenen Daten mit den vom Prozessor 12 gelieferten, im Mikro­ prozessor 28 gespeicherten Daten, um damit zu prüfen, ob die Daten einwandfrei eingeschrieben worden sind (S 53).
Wenn mittels dieser Prüfung bestimmt wird, daß der Ein­ schreibzugriff nicht erfolgreich (unseccessful) ist, wer­ den die Daten neu eingeschrieben oder umgeschrieben (S 54) und die Prüfoperation erneut durchgeführt (S 55). Wenn bei der Nachprüfung die Daten nicht einwandfrei oder richtig eingeschrieben sind, wird die IC-Karte als fehlerhafte Karte bestimmt und zur Entwertungseinheit 35 geliefert. In letzterer wird im Bereich des Magnetstreifens 2 der IC-Karte ein Loch 8 ausgebildet (S 56). Die gelochte IC- Karte wird durch den Wähler 36 in die Ausschußablage 37 eingeschoben (S 57). Dieser Vorgang wird durch den Hilfs­ prozessor 12 im Hartplattengerät 13 registriert. Nach dem Ablegen der fehlerhaften IC-Karte in der Ausschußablage 37 kehrt das Programm zum Schritt S 51 zurück, und der Mikroprozessor 28 steuert den Schacht 31 für die Abnahme der nächsten IC-Karte an.
Wenn im Entscheidungsschritt S 53 oder S 55 festgestellt wird, daß die Daten einwandfrei eingeschrieben sind, wird die die magnetischen Daten enthaltene IC-Karte zur Prägeeinheit 33 überführt. In letzterer wird unter der Steuerung des Mikroprozessors 28 die eingeprägte Information oder Prägeinformation 3 auf der IC-Karte ausgebildet (S 58). Da das Prägen durch zeichenweises Einpressen erfolgt, steuert der Mikroprozessor 28 den Prägevorgang unter Prüfung der Zeichenprägeposition Zeichen für Zeichen (S 59).
Wenn ein Zeichen fehlerhaft eingeprägt wird, werden der Prägevorgang unterbrochen und die IC-Karte als fehler­ hafte Karte zur Entwertungseinheit 35 überführt (S 60). Die Prägeinformation enthält normalerweise mindestens eine Zahl für einen Inhaber der IC-Karte (Kontonummer in einer Bank) und den Namen des Inhabers. Aus diesem Grund wird der Teil der Prägeinformation 3 auf der IC-Karte, in welchem eine dieser Informationseinheiten oder beide Informationseinheiten vorliegen, zerstört, um eine unbe­ fugte Benutzung der Karte zu verhindern. Da in diesem Fall die (Konto-)Nummer des Inhabers zuerst geprägt wird, erzeugt die Entwertungseinheit 35 ein Loch 39 in diesem Abschnitt. In diesem Fall wird der Prägezustand diskrimi­ niert (die Unterbrechungszeit der Prägung wird durch den Mikroprozessor 28 geprüft), wobei der Mikroprozessor 28 die Lochung entweder nur im Bereich des Magnetstreifens 2 (S 62) oder in beiden Bereichen des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 steuert (S 63). Anschließend wird die gelochte IC-Karte in der Ausschußablage 37 abge­ legt.
Nachdem die Prägeinformation 3 richtig und genau ausge­ bildet worden ist, wird die IC-Karte angehalten, wenn die Kontakte 5 der Kontaktposition der Lese/Einschreibein­ heit 34 gegenüberstehen. Letztere wird durch den Mikro­ prozessor 28 so angesteuert, daß ihr nicht dargestellter Kontaktabschnitt mit den Kontakten 5 der IC-Karte in elektrischen Kontakt gebracht wird. Anschließend liefert der Mikroprozessor 28 ein den hergestellten Kontakt an­ gebendes Signal zur Lese/Einschreibsteuereinheit 39. Bei Eingang dieses Signals aktiviert die Lese/Einschreib­ steuereinheit 39 die Steuereinheit 6 und den Speicher 7 der IC-Karte, und sie tauscht damit anfängliche Signale oder Initiersignale aus (da das Basissteuerprogramm des Basissteuerbereichs 91 des Speichers 7 während der Her­ stellung eingeschrieben wird, kann ein Anfangssignalaus­ tausch durchgeführt werden). Nach Abschluß dieses Anfangs­ signalaustauschs erfolgt durch die Lese/Einschreibsteuer­ einheit 39 eine Verifizierung zwischen der Schlüssel­ karte KC und der zu personalisierenden IC-Karte (S 64, S 65).
Diese Verifizierung erfolgt unter Verwendung einer temporären Personenkennzahl der Ausgabestelle. Für die Lieferung vom Hersteller zur Ausgabestelle wird eine Personenkenn­ zahl temporär oder vorübergehend in einer nicht personali­ sierten IC-Karte gesetzt, um eine unbefugte Benutzung der IC-Karte durch Dritte zu verhindern. Da diese temporäre Personenkennzahl nur bei der Lieferung der IC-Karte nötig ist, wird nach der Personalisierung eine temporäre Personen­ kennzahl der Ausgabestelle benutzt.
Die Verifizierung (der Vergleich) mittels der temporären Personenkennzahl der Ausgabestelle geschieht wie folgt:
Die Steuereinheit 39 liest eine im Bereich 67 für temporäre Ausgabestellen-Personenkennzahl des Speichers 60 der Karte KC gespeicherte temporäre Ausgabestellen-Personenkenn­ zahl aus und liefert die ausgelesenen Daten zur Steuer­ einheit 6 der zu personalisierenden IC-Karte. Die Steuer­ einheit 6 liest eine durch den Hersteller im Ausgabestellen­ registrierbereich 93 des Speichers 7 (wo Ausgabestellenname, Ausgabestellencode und dgl. eingeschrieben sind) eingeschrie­ bene Ausgabestellen-Personenkennzahl aus und vergleicht die ausgelesenen Daten mit der von der Steuereinheit 39 gelieferten temporären Ausgabestellen-Personenkenn­ zahl. Wenn bei dieser Verifizierung bestimmt wird, daß die temporären Ausgabestellen-Personen­ kennzahlen nicht miteinander koinzidieren, wird die IC- Karte zur Entwertungseinheit 35 überführt (S 66). Da die IC-Karte bereits dem Einschreibzugriff für die magnetischen Daten und der Erzeugung der Prägeinformation unterworfen worden ist, werden Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht (S 67). Anschließend wird die gelochte IC-Karte in der Ausschußablage 37 abgelegt (S 57 ).
Wenn im Schritt S 65 eine Koinzidenz der temporären Aus­ gabenstellen-Personenkennzahlen festgestellt wird, werden feste Daten in den Ausgabestellenregistrierbereich 93 und den Anwendungsprogrammbereich 95 eingeschrieben, während variable Daten (Name und Kontonummer eines Inhabers), die für jede zu personalisierende IC-Karte verschieden sind, in den Inhaberregistrierbereich 96 eingeschrieben werden (S 68).
Der Einschreibzugriff (write access) geschieht wie folgt:
Aus dem Datenbereich 89 des Speichers 80 der Festdaten­ karte FC werden feste Daten ausgelesen und in den Speicher 7 eingeschrieben. Der Inhalt der festen Daten umfaßt ein in den Anwendungsprogrammbereich 95 einzuschreibendes An­ wendungsprogramm, Bereichsteilungen für Personalisier­ registrierbereich 94 und Inhaberregistrierbereich 96 und dgl. Nach Abschluß des Einschreibzugriffs für feste Daten wird der Inhalt des Ausgabestellenregistrierbe­ reichs 68 des Speichers 60 der Schlüsselkarte KC ausge­ lesen und in den Ausgabestellenregistrierbereich 93 des Speichers 7 eingeschrieben. Der Datenauslesezugriff zu den Karten FC und KC sowie der Einschreibzugriff zum Speicher 7 erfolgen unter der Steuerung der Steuerein­ heit 39. Nach dem Einschreiben dieser Daten schreibt die Steuereinheit 39 vom Prozessor 12 über den Mikroprozessor 28 gelieferte variable Inhaberdaten in den Inhaberregistrier­ bereich 96 des Speichers 7 ein.
Nach Abschluß des Dateneinschreibzugriffs zum Speicher 7 liest die Steuereinheit 39 die eingeschriebenen Daten aus und verifiziert (vergleicht) die ausgelesenen Daten mit den Daten von den Karten FC und KC sowie vom Prozessor 12, um damit die in den Speicher 7 eingeschriebenen Daten zu prüfen (S 69). Wenn die Daten nicht einwandfrei oder richtig eingeschrieben sind, werden die Daten im Speicher 7 umgeschrieben bzw. erneut in diesen eingeschrieben (S 70). Wenn der Dateneinschreibfehler erneut auftritt (S 71) und die IC-Karte für einige, nicht aber für alle Anwendungs­ zwecke benutzt werden kann (S 72), werden Ungültigkeits­ daten in den Personalisierregistrierbereich 94 des Speichers 7 eingeschrieben (S 74).
Die IC-Karte mit Ungültigkeitsdaten oder eine IC-Karte, in welche Ungültigkeitsdaten nicht eingeschrieben werden können, wird als fehlerhafte IC-Karte zur Entwertungsein­ heit 35 überführt. In letzterer werden Bereiche des Magnet­ streifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht (S 73, S 75), worauf die Karte in der Ausschußablage 37 abgelegt wird (S 57). Bei der Überführung zur Ausschußablage 37 wird die fehlerhafte IC-Karte selbstverständlich geprüft, wobei ein diesen Vorgang oder Zustand angebendes Signal über den Mikroprozessor 28 zur Steuereinheit 39 geliefert wird, um damit den Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 73 des Speichers 60 der Schlüsselkarte KC zu inkrementieren. Diese Operation wird auch dann durchgeführt, wenn fehler­ hafte IC-Karten vom Codierer 32 und von der Prägeeinheit 33 in der Ausschußablage 37 abgelegt werden. Diese Daten werden auch im Hartplattengerät 13 des Hilfsprozessors 12 registriert.
Wenn im Entscheidungsschritt S 69 oder S 71 bestimmt bzw. festgestellt wird, daß die Daten einwandfrei eingeschrieben sind, berechnet die Steuereinheit 39 unter Heranziehung einer willkürlichen Zahl eine temporäre Inhaber-Personen­ kennzahl (S 76), und sie schreibt diese letztere berechnete Personenkennzahl in den Inhaberregistrierbereich 96 des Speichers 7 ein (S 77). Die Steuereinheit 39 liest eine Gesamtzahl der personalisierten Karten aus dem Gesamt­ personalisierbereich 74 aus, inkrementiert die ausgelesene Zahl um 1 und schreibt sie in den Personalisierregistrier­ bereich 94 des Speichers 7 als Personalisierzahl ein (S 78). Gleichzeitig wird ein Benutzername (oder -code) aus den Karten AC, KC und FC ausgelesen und in den Personalisier­ registrierbereich 94 des Speichers 7 eingeschrieben. Nach Beendigung dieses Zugriffs schreibt die Steuereinheit 39 nicht umschreibbare Halte- oder Speicherdaten (hold data) in den Basissteuerprogrammbereich 91 des Speichers 7 ein (S 79). Aufgrund dieser Daten können Daten nicht umge­ schrieben werden, außer für eine Personenkennzahl als temporäre Inhaber-Personenkennzahl und einem Bereich für einen Inhaber zum Einschreiben der erforderlichen Infor­ mation bei Benutzung der Karte. Auf diese Weise wird die IC-Karte ausgegeben und für die Ablage zur Ablage 38 über­ führt (S 82).
Die Steuereinheit inkrementiert die Inhalte des Personali­ sierzählungsbereichs 72 und des Gesamtpersonalisierbe­ reichs 74 des Speichers 60 der Karte KC (S 80). Nachdem die Haltedaten im Schritt S 79 eingeschrieben worden sind, läßt der Prozessor 12 den Drucker 19 einen Lieferschein ausdrucken (für den die Daten aus einer Floppyplatte im Floppyplattengerät 14 oder einem Magnetband im Magnetband­ gerät 15 erhalten werden können) und läßt den Drucker 20 eine Personalisiernotiz 21 ausdrucken, auf welche die be­ rechnete temporäre Inhaber-Personenkennzahl aufgedruckt ist (S 81). Wenn die temporäre Inhaber-Personenkennzahl durch den Drucker 20 ausgedruckt wird, werden zur Ver­ besserung der Sicherheit der temporären Personenkennzahl die in der Steuereinheit 39 enthaltenen Daten gelöscht.
Nachdem die Steuereinheit 39 den Inhalt des Bereichs 72 des Speichers 60 der Karte KC inkrementiert hat, ver­ gleicht sie den inkrementierten Inhalt mit dem Inhalt des Personalisierzahlbereichs 71, um damit zu prüfen, ob die Zahl der personalisierten Karten eine vorbestimmte Zahl erreicht hat (S 83). Wenn als Ergebnis dieser Prüfung die Zahl der personalisierten Karten die vorbestimmte Zahl nicht erreicht hat, wird ein diesen Zustand angebendes Signal zum Hilfsprozessor 12 geliefert. Der Mikroprozessor 28 empfängt Daten vom Hilfsprozessor 12 und veranlaßt daraufhin den Schacht 31 zur Abnahme einer anderen IC- Karte (S 51).
Wenn im Schritt S 83 bestimmt wird, daß die vorbestimmte Zahl erreicht ist (wenn der inkrementierte Inhalt des Bereichs 72 mit dem Inhalt des Bereichs 71 koinzidiert), ist die Personalisierung beendet. Dies trifft offensicht­ lich auch dann zu, wenn im Prozessor 12 noch zu personali­ sierende Daten verbleiben.
Es ist darauf hinzuweisen, daß vor dem Einschreiben der Haltedaten im Schritt S 79 eine in den Herstellerregistrier­ bereich 92 des Speichers 7 eingeschriebene Hersteller- Seriennummer (der Reihe nach von Karte zu Karte durch den Hersteller vorgegebene und zusammen mit einem Herstellungs­ protokoll gespeicherte Seriennummer) ausgelesen und in den Personalisierregistrierbereich 75 des Speichers 60 der Karte KC als Herstellungsnummer der personalisierten IC-Karte eingeschrieben wird. Infolgedessen kann auf für die Überwachung vorteilhafte Weise eine Überprüfungs­ operation vom Zeitpunkt der Herstellung oder Fertigung durchgeführt werden.
Nach Abschluß der Personalisierung schreibt die Steuer­ einheit 39 die Inhalte der Bereiche 72 und 73 des Speichers 60 der Karte KC in den Personalisierregistrierbereich 75 zusammen mit einem Datum ein (S 84). Danach werden die In­ halte der Bereiche 72 und 73 gelöscht. Da der Inhalt des Gesamtpersonalisierbereichs 74 einer Gesamtzahl von personalisierten Karten entspricht, bleibt er unverändert und dient als letzte Personalisierzahl.
Wenn der Einschreibzugriff abgeschlossen ist, läßt der Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Endtaste drücken" erscheinen (S 85). Daraufhin betätigt die Bedienungsperson die Endtaste am Tastenfeld 16 (S 86). Sodann läßt der Hilfsprozessor 12 den Drucker 19 eine im Hartplattengerät 13 gespeicherte Personalisieraufzeichnung ausdrucken (S 87). Als Personalisieraufzeichnung (personalization record) können die in der Reihenfolge der Personalisierzahlen aus den personalisierten IC- Karten ausgelesenen Hersteller-Seriennummern, die Namen und Adressen der Inhaber, die durch das Floppyplatten­ gerät 14 (oder das Magnetbandgerät 15) eingegeben worden sind, und dgl. ausgedruckt werden. Nach Öffnen der Ent­ nahmetür 42 der Personalisierverarbeitungseinheit 27 können fehlerhafte IC-Karten und personalisierte IC-Karten aus der Ausschußablage 37 bzw. der Ablage 38 entnommen wer­ den (S 88). Da bei jeder fehlerhaften IC-Karte zumindest der Bereich des Magnetstreifens 2 und/oder die Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht sind, lassen sich die fehlerhaften IC-Karten ohne wei­ teres von den personalisierten IC-Karten unterscheiden.
Wenn anschließend die Endetaste am Tastenfeld 16 erneut betätigt wird (S 89), werden ein Personalisierdatum, die Zahl der personalisierten Karten, die Zahl der fehler­ haften Karten, ein Schlüsselkartencode, ein Festdaten­ kartencode und dgl. in den Personalisierregistrierbereich 58 der Karte AC eingeschrieben, und zwar auf dieselbe Weise wie beim Einschreiben der Personalisieraufzeichnung in die Karte KC (S 90). Auf diese Weise werden die Arten und die Zahl der Karten sowie ihre Personalisierdaten registriert. Die Karten AC, KC und FC werden jeweils aus­ geworfen (S 91), worauf alle Operationen des vorliegenden Systems beendet sind.
Das vorstehend beschriebene IC-Karten-Verarbeitungssystem benutzt eine Schlüsselkarte KC und eine Festdatenkarte FC, welche gemeinsame, in eine nicht personalisierte IC- Karte einzuschreibende feste Daten speichern, und es führt den Datenauslese/einschreibzugriff zwischen diesen Karten KC und FC und einer nicht personalisierten IC- Karte durch, um damit die festen Daten in die nicht personalisierte IC-Karte einzuschreiben. Der Lese/Ein­ schreibzugriff zwischen den Karten KC und FC sowie der nicht personalisierten IC-Karte erfolgt unter der Steuerung des Mikroprozessors 28 und der Lese/Einschreibsteuerein­ heit 39. Der Datenlese/einschreibzugriff zwischen den Karten KC und FC sowie der nicht personalisierten IC- Karte kann somit ohne Durchlauf durch den Hilfsprozessor 12 erfolgen. Infolgedessen können in eine nicht personali­ sierte IC-Karte einzuschreibende Daten nicht ohne wei­ teres Dritten bekanntgemacht werden, wodurch die Sicher­ heit deutlich verbessert wird.
Die Erfindung ist keineswegs auf die vorstehend beschrie­ bene Ausführungsform beschränkt, sondern verschiedenen Änderungen und Abwandlungen zugänglich. Beispielsweise können anstelle der Schlüsselkarte KC und der zugeordneten Kartenlese/einschreibeinheit 40 eine Datenhaltevorrich­ tung mit einer Steuereinheit und einem Speicher, welcher Daten für die Bezeichnung eines Benutzters speichert und in welchem eine Verifizierung vorgenommen wird, verwendet werden, wobei diese Vorrichtung trennbar mit der Lese/Ein­ schreibsteuereinheit 39 verbunden sein kann. Auf ähnliche Weise können die Festdatenkarte FC und die zugeordnete Kartenlese/einschreibeinheit 41 durch eine Datenhaltevor­ richtung mit einer Steuereinheit und einem Speicher, wel­ cher Daten für die Bezeichnung eines Benutzers speichert und in welchem eine Verifizierung vorgenommen wird, er­ setzt werden, wobei diese Vorrichtung trennbar mit der Lese/Einschreibsteuereinheit 39 verbunden sein kann. Eine Personenkennzahl wird als Dateneinheit für die Bezeichnung eines Benutzers in einer Schlüsselkarte KC und einer Fest­ datenkarte FC benutzt. Beispielsweise kann ein körper­ liches Merkmal, wie ein Fingerabdruck des Benutzers oder eine Unterschrift, abgespeichert werden, wobei die Verifi­ zierung auf der Grundlage dieser Daten vorgenommen wer­ den kann. In diesem Fall muß das Tastenfeld 29 der Personali­ sierverarbeitungseinheit 27 eine Einrichtung für das Ein­ geben eines Fingerabdrucks oder einer Unterschrift auf­ weisen.
Vorstehend ist beispielhaft ein Fall beschrieben, in wel­ chem die Erfindung auf das IC-Karten-Verarbeitungssystem angewandt ist, in welchem vorbestimmte Daten in eine nicht personalisierte IC-Karte zum Personalisieren (bzw. personenmäßigen Zuordnen) derselben eingeschrieben wer­ den. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt. Beispielsweise ist die Erfindung auf ein IC-Karten-Verar­ beitungssystem anwendbar, das bei der Herstellung einer IC-Karte Anfangs- oder Initialdaten in die IC-Karte ein­ schreibt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist als tragbares Speichermedium beispielhaft eine IC-Karte mit einem Magnetstreifen vorausgesetzt. Die Erfindung ist jedoch auch auf eine IC-Karte ohne Magnetstreifen oder auf eine optische Speicherkarte, eine sog. Laser-Speicherkarte, an­ wendbar.
Wie vorstehend beschrieben, wird mit der Erfindung ein Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien geschaffen, das mit einem hohen Sicherheitsgrad arbeitet und auch einen hohen Sicherheitsgrad für ein tragbares Speicher­ medium gewährleistet.

Claims (21)

1. Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien, ge­ kennzeichnet durch
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge­ schrieben werden sollen, wobei die Daten Eigendaten, die von denen anderer tragbarer Speichermedien ver­ schieden sind, und anderen tragbaren Speichermedien gemeinsame Daten umfassen,
eine Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) zum Halten oder Speichern der Eigendaten oder inhärenten Daten,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten der gemeinsamen Daten,
eine Schnittstelleneinheit (34) mit dem tragbaren Speichermedium,
eine zwischen der Schnittstelleneinheit (34) und der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ange­ ordnete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemein­ schaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Steuern der Schnittstelleneinheit (34) für das Einschreiben der gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium und
eine Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein­ schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) und zum Aus­ lesen der Eigendaten aus der Eigendaten-Halteeinrich­ tung (14, 15) sowie zur Lieferung der Eigendaten zur Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei
das System die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speicher­ medium einschreibt.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) aufweist und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) aufweist und wobei die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus­ liest und die Schnittstelleneinheit (34) zum Ein­ schreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, wenn die Verifi­ zierergebnisse von erster und zweiter Verifizierein­ richtung erfolgreich (successful) sind.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) Einrichtungen zum Vorabspeichern erster und zweiter Zugriffscodes aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) Ein­ heiten (63; 83) zum Vorabspeichern des ersten Zu­ griffscodes und Einheiten (64; 84) zum Vorabspeichern des zweiten Zugriffscodes aufweist,
die erste Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des ersten Zu­ griffscodes durchführt und
die zweite Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des zweiten Zu­ griffscodes durchführt.
4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine erste Benutzerbezeichnungseinheit zum Bezeichnen eines Benutzers (oder Anwenders) aufweist und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen­ einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, nachdem der Benutzer durch die erste Benutzer­ bezeichnungseinheit bezeichnet (worden) ist.
5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der Hilfssteuereinheit (12) verbundene zweite Benutzerbezeichnungseinheit (AC) für die Bezeichnung eines Benutzers (oder Anwenders) vorgesehen ist und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen­ einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, nachdem der Benutzer durch erste bzw. zweite Benutzerbezeichnungseinheit bezeichnet worden ist.
6. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) verbundene Eingabeeinheit (29) zum Eingeben von Daten für die Bezeichnung eines Benutzers vorge­ sehen ist, die erste Benutzerbezeichnungseinheit einen Benutzer durch Verifizieren (oder Vergleichen) der vorregistrier­ ten Eigendaten mit den mittels der Eingabeeinheit (29) eingegebenen Daten bezeichnet und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen­ einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, nachdem der Benutzer durch die erste Benutzer­ bezeichnungseinheit bezeichnet worden ist.
7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verifiziereinheit zum Verifizieren von Kompati­ bilität zwischen der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrich­ tung (KC) und dem tragbaren Speichermedium vorgesehen ist und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen­ einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, nachdem die Verifiziereinheit Kompatibilität verifiziert (hat).
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verifiziereinheit im tragbaren Speichermedium ent­ halten ist.
9. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das tragbare Speichermedium eine Einheit (93) zum Vor­ abspeichern erster Eigendaten oder inhärenter Daten aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC) eine Ein­ heit (67) zum Vorabspeichern zweiter Eigendaten auf­ weist und
die Verifiziereinheit die ersten und zweiten Eigen­ daten zum Verifizieren von Kompatibilität vergleicht (collates), wobei die Verifizierung erfolgreich ist, wenn erste und zweite Eigendaten miteinander koinzi­ dieren.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die im tragbaren Speichermedium vorabgespeicherten ersten Eigendaten eine durch einen Hersteller des trag­ baren Speichermediums eingeschriebene temporäre Personen­ kennzahl sind.
11. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung mehrere Ge­ meinschaftsdaten-Halteeinheiten (KC; FC) aufweist, die jeweils spezifische Daten enthalten, die zwischen den mehreren Gemeinschaftsdaten-Halteeinheiten bestätig­ bar sind, und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus den mehreren Gemeinschafts­ daten-Halteeinheiten (KC, FC) ausliest und die Schnitt­ stelleneinheit (34) zum Einschreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, nachdem durch die spezifischen Daten bestätigt worden ist, daß die mehreren Gemeinschaftsdaten-Halte­ einheiten (KC; FC) eine richtige Beziehung zueinander aufweisen.
12. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium eine (sog.) IC-Karte umfaßt.
13. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenhalteeinrichtung (KC; FC) eine IC-Karte umfaßt.
14. Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien, gekennzeichnet durch
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge­ schrieben werden sollen,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten oder Speichern von anderen tragbaren Speichermedien gemeinsamen Daten,
eine zwischen das tragbare Speichermedium und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ge­ schaltete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Einschreiben der ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium sowie
eien Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein­ schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei die Lese/Einschreibsteuereinheit die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speichermedium einschreibt.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) aufweist und
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrich­ tung (28, 39, 40; 41) aufweist, und wobei
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus­ liest und die ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium einschreibt, wenn die Verifizierergeb­ nisse von erster und zweiter Verifiziereinrichtung erfolgreich sind.
16. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine erste Benutzerbezeichnungseinheit zum Bezeichnen eines Benutzers (oder Anwenders) aufweist und die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die ausgelesenen Daten nach der Bezeichnung des Benutzers durch die erste Benutzerbezeichnungseinheit in das tragbare Speichermedium einschreibt.
17. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch
eine mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) verbundene Eingabeeinheit (29) zum Ein­ geben von Daten für die Bezeichnung eines Benutzers und
eine erste Benutzerbezeichnungseinrichtung zum Be­ zeichnen eines Benutzers durch Verifizieren vor­ registrierter Eigendaten mit den mittels der Eingabe­ einheit (29) eingegebenen Daten,
sowie dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte­ einrichtung (KC; FC) ausliest und die ausgelesenen Daten nach der Bezeichnung des Benutzers durch die erste Benutzerbezeichnungseinrichtung in das trag­ bare Speichermedium einschreibt.
18. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) zum Halten von inhärenten Daten- oder Eigendaten, die von denen für andere tragbare Speichermedien verschieden sind, und eine durch die Hilfssteuereinheit (12) gesteuerte Einheit, um die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die aus der Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) ausgelesenen Eigendaten in das tragbare Speichermedium einschreiben zu lassen.
19. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Einrichtung, um in der Gemeinschaftsdaten-Halteein­ richtung (KC; FC) durch die Lese/Einschreibsteuerein­ richtung (28, 39, 40; 41) eingeschriebene Zahlendaten des tragbaren Speichermediums zu registrieren.
20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Registriereinheit die Zahlendaten in der gemein­ schaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) registriert, sooft der Einschreibzugriff zum tragbaren Speicher­ medium abgeschlossen ist.
21. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) die Zahlendaten im voraus registriert, wobei die Zahlen­ daten eine zulässige Zahl (allowance) herzustellender tragbarer Speichermedien definieren, und eine Einrichtung zum Regeln der Zahl der innerhalb der zulässigen Zahl herzustellenden tragbaren Speicher­ medien vorgesehen ist.
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