DE3728860A1 - Verarbeitungssystem fuer tragbare speichermedien - Google Patents
Verarbeitungssystem fuer tragbare speichermedienInfo
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- G06Q20/355—Personalisation of cards for use
Description
Die Erfindung betrifft ein (Daten-)Verarbeitungssystem
für tragbare Speichermedien, insbesondere zum personen
mäßigen Zuordnen (personalizing) eines tragbaren Speicher
mediums, wie einer IC-Karte.
Eine mit einem Magnetstreifen versehene sog. Magnetkarte
zur Verwendung als Identifikations- oder Kreditkarte kann
allgemein nur eine kleine Datenmenge speichern; außerdem
ist sie vom Sicherheitsstandpunkt unzureichend, weil ihr
Speicherinhalt ohne weiteres auslesbar ist.
In neuerer Zeit ist als tragbares Speichermedium eine sog.
IC-Karte entwickelt worden, die eine große Speicher
kapazität besitzt und einen unbefugten Zugriff zu ihrem
Speicherinhalt zu verhindern vermag. Eine IC-Karte dieser
Art wird von einem Kartenhersteller in einem unbelegten
oder speicherfreien Zustand zu einer Kartenausgabestelle
geliefert und durch Einschreiben von vorbestimmten Daten
(in die IC-Karte) durch die Kartenausgabestelle einer be
stimmten Person zugewiesen und dann einem Benutzer über
geben.
Die Ausgabe der herkömmlichen IC-Karte erfolgt auf dieselbe
Weise wie bei der herkömmlichen Magnetkarte. Insbesondere
werden dabei für alle Karten gemeinsame Daten sowie für
jeden Karteninhaber verschiedene Daten im voraus auf einem
Magnetband oder einer Floppy-Platte aufgezeichnet. Diese
Daten werden ausgelesen und ohne jede Änderung mittels
eines Hilfsrechners einer Kartenlese/Einschreibeinheit
eingespeist. Die Eingabedaten werden durch die letztere
Einheit in eine unbelegte (unissued) IC-Karte eingeschrieben.
Bei der bisherigen Verarbeitungsmethode können jedoch in
die IC-Karte einzuschreibende Daten häufig Dritten zu
gänglich gemacht werden, weshalb das entsprechende Ver
arbeitungssystem einen geringen Sicherheitsgrad aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Schaffung eines Ver
arbeitungssystems für tragbare Speichermedien, das unter
Vermeidung der Mängel der bisherigen Systeme einen hohen
Sicherheitsgrad für tragbare Speichermedien, für die ein
hoher Sicherheitsgrad gefordert wird, zu gewährleisten
vermag.
Diese Aufgabe wird bei einem Verarbeitungssystem für trag
bare Speichermedien erfindungsgemäß gelöst durch ein trag
bares Speichermedium, in das Daten eingeschrieben werden
sollen, wobei die Daten Eigendaten, die von denen anderer
tragbarer Speichermedien verschieden sind, und anderen
tragbaren Speichermedien gemeinsame Daten umfassen, eine
Eigendaten-Halteeinrichtung zum Halten oder Speichern
der Eigendaten oder inhärenten Daten, eine Gemeinschafts
daten-Halteeinrichtung zum Halten der gemeinsamen Daten,
eine Schnittstelleneinheit mit dem tragbaren Speicher
medium, eine zwischen der Schnittstelleneinheit und der
Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung angeordnete Lese/Ein
schreibsteuereinrichtung zum Auslesen der gemeinsamen
Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung und
zum Steuern der Schnittstelleneinheit für das Einschreiben
der gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium und
eine Hilfssteuereinheit zum Steuern der Lese/Einschreib
steuereinrichtung und zum Auslesen der Eigendaten aus der
Eigendaten-Halteeinrichtung sowie zur Lieferung der Eigen
daten zur Lese/Einschreibsteuereinrichtung, wobei das
System die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die
Hilfssteuereinheit in das tragbare Speichermedium ein
schreibt.
Im folgenden ist eine bevorzugte Ausführungsform der Er
findung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung einer IC-Karte
als Ausführungsform eines tragbaren Speicher
mediums, das mittels eines erfindungsgemäßen
Verarbeitungssystems für tragbare Speichermedien
personenmäßig zugeordnet (personalized) wird,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines IC-Karten-
Verarbeitungssystems als Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Verarbeitungssystems für trag
bare Speichermedien,
Fig. 3 ein Blockschaltbild des IC-Karten-Verarbeitungs
systems gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung eines Ausdruckmusters einer
Personalisiernotiz einer temporären Personen
kennzahl eines Karteninhabers,
Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung einer schadhaften
oder fehlerhaften IC-Karte,
Fig. 6 einen Speicherplan einer Zugriffschlüsselkarte,
Fig. 7 einen Speicherplan einer Schlüsselkarte,
Fig. 8 einen Speicherplan einer Festdatenkarte,
Fig. 9 einen Speicherplan einer personenmäßig zuge
ordneten oder personalisierten IC-Karte,
Fig. 10A bis 10I Ablaufdiagramme zur Erläuterung einer
(Verarbeitungs-)Operation und
Fig. 11 eine Darstellung eines Ausdruckmusters einer
Personalisieraufzeichnung.
Fig. 1 verdeutlicht das äußere Aussehen einer personali
sierten (personalized) IC-Karte mit einem Magnetstreifen
als Beispiel für ein erfindungsgemäß angewandtes trag
bares Speichermedium. Dabei besteht ein Kartenkörper 1
aus einer dünnen Kunststoffplatte oder -scheibe einer
rechteckigen Form. Ein in Längsrichtung der Karte ver
laufender Magnetstreifen 2 ist im einen Seitenbereich der
Oberfläche des Kartenkörpers 1 vorgesehen. In die Ober
fläche des Kartenkörpers 1 sind Informationen 3 einge
prägt, welche Identifizier- oder Kenninformationen für
einen Karteninhaber, wie Name, Kontonummer, Gültigkeits
datum und dgl., umfassen. Auf der Oberfläche des Karten
körpers 1 sind Kontakte 5 ausgebildet, die als Ein/Aus
gabeanschlüsse für die elektrische Verbindung mit einer
nicht dargestellten Kartenlese/einschreibeinheit dienen.
Obgleich nicht näher veranschaulicht, sind die Kontakte 5
elektrisch mit einem in den Kartenkörper 1 eingebetteten
integrierten Schaltkreis (IC) 4 verbunden. Der integrierte
Schaltkreis 4 umfaßt eine Steuereinheit (z. B. einen Mikro
prozessor) 6 und einen Speicher (z. B. einen EEPROM) 7.
Es ist darauf hinzuweisen, daß die eingeprägten Infor
mationen oder Prägeinformationen 3 vor der Personalisierung
(noch) nicht vorhanden sind.
Fig. 2 veranschaulicht als Ausführungsform eines er
findungsgemäßen Verarbeitungssystems für tragbare Speicher
medien ein IC-Karten-Verarbeitungssystem für das personen
mäßige Zuordnen oder Personalisieren einer IC-Karte.
Fig. 3 veranschaulicht dieses System in Blockschaltbild
form. Dabei umfaßt insbesondere eine Hilfssteuereinheit 11
für das System einen Hilfsprozessor 12, ein Hartplatten
gerät 13 und ein Floppyplattengerät 14. Die Hilfssteuer
einheit 12 enthält eine Steuereinheit (controller) und
einen ein Steuerprogramm speichernden Speicher (beide
nicht dargestellt). Das Hartplattengerät 13 speichert
ein Programm für die Steuerung des gesamten Systems und
einen Verarbeitungsinhalt dieses Systems. Das Floppy
plattengerät 14 dient zum Eingeben von persönlichen Daten,
die für jede IC-Karte verschieden sind, als Teil der in
die IC-Karte einzuschreibenden Daten. Diese Daten um
fassen z. B. den Namen eines Karteninhabers, eine Konto
nummer, falls es sich bei der IC-Karte um eine Konto- oder
Kreditkarte handelt, und dgl.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einer Magnetbandeinheit 15
zum Eingeben von Daten, die für jede IC-Karte verschie
den sind, sowie mit dem Floppyplattengerät 14 verbunden.
Beispielsweise können dafür Daten benutzt werden, die aus
einer in einem Hilfsrechner registrierten Liste neuer
Mitglieder ausgezogen werden, die mittels einer Magnet
bandeinheit des Hilfsrechners eines Servicesystems einer
IC-Kartenausgabestelle auf einem Magnetband aufgezeichnet
(worden) ist.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einem Tastenfeld 16 für die
Durchführung verschiedener Operationen und einem Kathoden
strahlenröhren- oder CRT-Bildschirm (Anzeigeeinheit) 17 für
die Wiedergabe von Operationsvorgängen oder -zuständen
verbunden. Außerdem ist der Hilfsprozessor 12 an eine
Kartenlese/einschreibeinheit 18 angeschlossen, in welche
eine Zugriffschlüsselkarte AC zum Inbetriebsetzen dieses
Systems einschiebbar ist. Als Karte AC wird eine der
IC-Karten gemäß Fig. 1 ähnliche IC-Karte benutzt, die je
doch keinen Magnetstreifen 2 und keine Prägeinformation 3
aufweist.
Weiterhin ist der Hilfsprozessor 12 mit einem Drucker 19
zur Lieferung eines Lieferscheins (forwarding slip) für
die Ausgabe einer erteilten (issued) IC-Karte an einen
Karteninhaber und einem Drucker 20 zum Liefern einer
Personalisiernotiz 21 für die Unterrichtung eines Karten
inhabers bezüglich seiner temporären Personenkennzahl
(PIN) (die durch den Karteninhaber selbst änderbar ist)
getrennt von der IC-Karte verbunden. Die durch den Drucker
20 gelieferte oder gebildete Personalisiernotiz 21 weist
beispielsweise das in Fig. 4 dargestellte Format auf.
Die Personalisiernotiz 21 besitzt insbesondere eine um
schlagartige Form, die durch Ankleben der Randabschnitte
(schraffierte Abschnitte 23) von Kopie- oder Duplikat
blättern 22 gebildet ist. Die Personalisiernotiz 21 kann
an einer Perforation längs des Umfangsbereichs abgetrennt
werden. Auf die Notiz 21 sind Adresse und Name 25, temporäre
Personenkennzahl 26 und dgl. aufgedruckt. Dabei sind
Adresse und Name 25 auf das erste Blatt aufgedruckt, während
die temporäre Personenkennzahl 26 nur auf die Vorderseite
des zweiten Blatts (im Inneren des Umschlags) aufgedruckt
ist. Die temporäre Personenkennzahl wird somit nur dem
Karteninhaber selbst bekanntgegeben.
Der Hilfsprozessor 12 ist mit einer zum Verarbeiten einer
zu personalisierenden IC-Karte dienenden Personalisier
verarbeitungseinheit 27 verbunden, die einen Mikroprozessor
28 aufweist, welcher seinerseits eine Personalisiersteuerung
einer IC-Karte, d. h. eine Steuerung zum Einschreiben von
magnetischen Daten in einen Magnetstreifen 2 der IC-Karte,
eine Steuerung zum Ausbilden der Prägeinformation(en) 3
auf der IC-Karte, eine Steuerung für das Einschreiben von
Daten in den Speicher 7 der IC-Karte und dgl. ausführt.
Der Mikroprozessor 28 ist mit einem Tastenfeld 29 und
einer Anzeigeeinheit 30 verbunden. Das Tastenfeld 29 wird
für die Durchführung von Eingabeoperationen benutzt, z. B.
Personenkennzahl- oder PIN-Eingabe, Prüfoperation der
Einheit 27, Rücksetzen nach einer Störung usw. Die An
zeigeeinheit 30 gibt die Zustände der Einheit 27 und die
Ergebnisse der Prüfoperation wieder.
Vor dem Personalisieren sind IC-Karten in einem Schacht
31 abgelegt; sie werden in Abhängigkeit von einem Signal
vom Mikroprozessor 28 jeweils einzeln abgenommen. Eine
aus dem Schacht 31 herausgenommene IC-Karte wird zu einem
Codierer 32 für das Einschreiben von magnetischen Daten
in die IC-Karte überführt. Wenn der Mikroprozessor 28
mittels eines nicht dargestellten Sensors feststellt,
daß die IC-Karte in den Codierer 32 eingelaufen ist, ver
anlaßt er den Codierer 32, mittels eines Lese/Einschreib
kopfes (Magnetkopf; nicht dargestellt) die magnetischen
Daten in den Magnetstreifen 2 einzuschreiben. Nach Ab
schluß des Einschreibzugriffs liest der Mikroprozessor
28 die eingeschriebenen Daten aus, und er prüft, ob die
Daten richtig eingeschrieben worden sind. Wenn die ein
geschriebenen Daten richtig sind, liefert der Mikroprozessor
28 die IC-Karte zu einer Prägeeinheit 33.
Falls dabei die eingeschriebenen Daten unrichtig sind,
werden die magnetischen Daten erneut in die IC-Karte ein
geschrieben, und letztere wird erneut geprüft. Wenn die
Daten beim erneuten Einschreibvorgang nicht einwandfrei
eingeschrieben werden können, wird die IC-Karte über die
Prägeeinheit 33 und die Lese/Einschreibeinheit 34 zu einer
Vernichtungs- oder Entwertungseinheit 35 geliefert.
Die Entwertungseinheit 35 formt ein Loch 8 im Magnet
streifen (vgl. Fig. 5). Die betreffende IC-Karte ist so
mit nicht mehr benutzbar, und sie kann durch Sichtprüfung
als fehlerhafte Karte festgestellt werden. Wenn - wie
noch näher beschrieben werden wird - die Prägeinformation
3 bereits vorgesehen ist, wird auch ein Loch 9 in einem
Bereich der Prägeinformation 3 ausgebildet. Bezüglich
elektrischer Aufzeichnung oder Registrierung können durch
die Steuereinheit 6 der IC-Karte Ungültigkeitsdaten in
den Speicher 7 eingeschrieben werden, so daß die IC-Karte
nicht mehr benutzbar ist. Eine Entwertung durch z. B.
Lochung braucht daher nicht in jedem Fall vorgenommen zu
werden. Die entwertete IC-Karte kann somit nicht in einem
für eine derartige IC-Karte vorgesehenen Endgerät ver
wendet werden, so daß ohne spezielle Ausrüstung fest
stellbar ist, daß die betreffende IC-Karte nicht benutzbar
ist. Die Lochung in den Bereichen des Magnetstreifens 2
und der Prägeinformation 3 sowie das Einschreiben von
Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 erfolgen in den
nachstehend beschriebenen Fällen.
Ein erster Fall liegt vor, wenn ein fehlerhafter Magnet
streifen 2 ausgebildet ist und ein Fehler während der Er
zeugung der Prägeinformation 3 auftritt, nachdem der Ein
schreibzugriff in den Magnetstreifen 2 auf normale Weise
abgeschlossen ist. In einem zweiten Fall ist ein Ein
schreibzugriff zum Speicher 7 unmöglich, wenn die Präge
information 3 auf normale Weise erzeugt worden ist und
wenn eine falsche oder fehlerhafte Prägeinformation 3
eingeprägt wird (z. B. dann, wenn in der letzten Stelle
einer Kontonummer eine falsche Zahl eingeprägt wird).
Ein dritter Fall liegt dann vor, wenn zwar der Magnet
streifen 2 und die Prägeinformation 3 normal ausgeführt
sind, der Speicher 7 aber einen fehlerhaften oder schad
haften Abschnitt aufweist und daher die IC-Karte nicht
auf normale Weise benutzt werden kann, während jedoch
einige Funktionen eines Endgeräts, in welchem die be
treffende IC-Karte benutzbar ist, wirksam bleiben.
Im erstgenannten Fall werden durch die Entwertungsein
heit 35 das Loch 8 im Magnetstreifen 2 ausgebildet und
durch die Lese/Einschreibeinheit 34 Ungültigkeitsdaten
in den Speicher 7 eingeschrieben. Da in diesem Fall die
Prägeinformation 3 (noch) nicht vorgesehen ist und die
betreffende IC-Karte daher unvollständig ist, läßt sich
durch Sichtprüfung feststellen, daß diese Karte fehlerhaft
ist. Aus diesem Grund braucht durch die Entwertungsein
heit 35 keine Lochung in der Prägeinformation 3 vorge
nommen zu werden.
Da im zweiten Fall die magnetischen Daten einwandfrei in
den Magnetstreifen 2 eingeschrieben sind und auch die
Prägeinformation 3 richtig erzeugt worden ist, werden
durch die Entwertungseinheit 35 Löcher in Bereichen des
Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 ausgebildet.
Da hierbei ein Einschreibzugriff zum Speicher 7 unmöglich
ist, brauchen durch die Lese/Einschreibeinheit 34 keine
Ungültigkeitsdaten eingeschrieben zu werden (tatsächlich
können die Ungültigkeitsdaten selbst nicht in den Speicher
eingeschrieben werden).
Im dritten Fall werden durch die Entwertungseinheit 35
Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation
3 gelocht, während durch die Lese/Einschreibeinheit 34
Ungültigkeitsdaten in den Speicher 7 eingeschrieben wer
den.
Nachdem die fehlerhafte IC-Karte der beschriebenen Un
gültigkeitsverarbeitung unterworfen worden ist, wird sie
durch einen Wähler 36 gewählt oder ausgesondert und in
einer Ausschußablage 37 abgelegt.
Andererseits wird auf oben beschriebene Weise eine IC-
Karte, in welche die magnetischen Daten einwandfrei ein
geschrieben worden sind, zur Prägeeinheit 33 überführt.
Durch letztere wird die Prägeinformation 3 auf der IC-
Karte erzeugt. Hierbei werden durch Zeichenformstempel
(erhabene und vertiefte Formstempel) erhaben geprägte
Zeichen ausgebildet. Diese erhabenen Zeichen (oder Symbole)
können jedoch auch durch Aufkleben von Zeichen ausgebildet
werden. Wenn die Prägeinformation 3 durch Prägung mittels
der Zeichenformstempel ausgebildet wird, prüft der Mikro
prozessor 28 die Lage der Formstempel für jedes Zeichen,
d. h. er prüft, ob die Prägung für jedes Zeichen einwand
frei ausgeführt wird. Wenn ein Prägefehler auftritt, wird
die oben beschriebene Ungültigkeitsverarbeitung ausge
führt. Dabei werden selbstverständlich dem Prägevorgang
zugeordnete Daten durch den Mikroprozessor 28 gesteuert.
Wenn die Prägeinformation 3 einwandfrei ausgeführt ist,
wird die IC-Karte zur Lese/Einschreibeinheit 34 überführt.
In diesem Fall wird die IC-Karte angehalten, wenn ihre
Kontakte 5 der Kontaktposition der Lese/Einschreibein
heit 34 gegenüberstehen. Hierauf werden die Kontakte der
Lese/Einschreibeinheit 34 unter der Steuerung des Mikro
prozessors 28 in elektrischen Kontakt mit den Kontakten
5 der IC-Karte gebracht.
Anschließend gibt der Mikroprozessor 28 ein diesen Zustand
meldendes Signal zu einer Lese/Einschreibsteuereinheit 39
aus. Bei Eingang dieses Signals aktiviert die Steuerein
heit 39 die Steuereinheit 6 und der Speicher 7 über die
Kontakte 5 zwecks Lieferung eines Startsignals (Befehls)
zu ihnen. Die Steuereinheit 39 empfängt ein Antwortsignal
von der Steuereinheit 6 der IC-Karte und schreibt sodann
Daten von einer noch zu beschreibenden Schlüsselkarte
(key card) KC, die in die mit der Steuereinheit 39 ver
bundene Kartenlese/Einschreibeinheit 40 eingeführt ist,
und von einer ebenfalls noch zu beschreibenden Festdaten
karte FC, die in die Kartenlese/Einschreibeinheit 41 ein
geführt ist, ein, und sie prüft die eingeschriebenen
Daten. Wenn die Steuereinheit 39 bestätigt, daß die Daten
einwandfrei eingeschrieben worden sind, liefert sie ein
diesen Zustand meldendes Signal zum Mikroprozessor 28.
Bei Eingang dieses Signals steuert der Mikroprozessor 28
die Lese/Einschreibeinheit 34 für die Trennung ihrer
Kontakte von den Kontakten 5 der IC-Karte an. Sodann wird
die IC-Karte, bei welcher alle Einschreibzugriffe einwand
frei ausgeführt worden sind, durch den Wähler 36 über die
Entwertungseinheit 35 gewählt oder abgenommen und unter
der Steuerung des Mikroprozessors 28 in einer Ablage 38
abgelegt.
Als Schlüsselkarte KC und Festdatenkarte FC kann eine der
IC-Karte gemäß Fig. 1 ähnliche IC-Karte benutzt werden.
Die ersteren Karten weisen jedoch weder einen Magnet
streifen 2 noch eine Prägeinformation 3 auf.
Am Ende des Kartentransportwegs ist eine elektronische
Aufzeichnungseinheit, z. B. die Lese/Einschreibeinheit 34,
für elektronische Aufzeichnung oder Registrierung vorge
sehen. Da nämlich die Prägeinformation durch unter Druck
erfolgendes Prägen erzeugt wird, können Daten in eine IC-
Karte eingeschrieben werden, deren integrierter Schaltkreis
4 und deren Kontakte 5 nicht zerstört sind, so daß während
dieses Prägevorgangs eine Erzeugnisprüfoperation durch
geführt werden kann.
Die in den Ablagen 37 und 38 befindlichen IC-Karten wer
den über eine Entnahmetür 42 entnommen.
Fig. 6 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 50 der
Zugriffs- oder Zugangs-Schlüsselkarte AC. Der Speicher 50
umfaßt insbesondere einen Steuerprogrammbereich 51, einen
Endgerätzugriffcodebereich 52, einen Kartenzugriffcode
bereich 53, einen Personenkennzahl- oder PIN-Bereich 54,
einen Inhabername(code)bereich 55, einen Ungültigkeits
bereich 56, einen Fehlerzählungsbereich 57 und einen
Personalisierregistrierbereich 58.
Fig. 7 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 60 der
Schlüsselkarte KC. Der Speicher 60 umfaßt insbesondere
einen Steuerprogrammbereich 61, einen Personalisiercode
bereich 62, einen Endgerätzugriffcodebereich 63, einen
Kartenzugriffcodebereich 64, einen PIN-Bereich 65, einen
Inhabername(code)bereich 66, einen Bereich 67 für temporäre
Personenkennzahl bzw. PIN der Ausgabestelle, einen Aus
gabestellenregistrierbereich 68, einen Ungültigkeitsbe
reich 69, einen Fehlerzählungsbereich 70, einen Personalisier
zahlbereich 71, einen Personalisierzählungsbereich 72,
einen Fehlerzählungsbereich 73, einen Gesamtpersonalisier
bereich 74 sowie einen Personalisierregistrierbereich 75.
Fig. 8 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 80 der
Festdatenkarte FC. Dabei umfaßt der Speicher 80 einen
Steuerprogrammbereich 81, einen Personalisiercodebereich
82, einen Endgerätzugriffcodebereich 83, einen Kartenzu
griffcodebereich 84, einen PIN-Bereich 85, einen Inhaber
name(code)bereich 86, einen Ungültigkeitsbereich 87, einen
Fehlerzählungsbereich 88 sowie einen Datenbereich 89.
Fig. 9 veranschaulicht den Inhalt des Speichers 7 der
personalisierten IC-Karte. Der Speicher 7 umfaßt dabei
einen Basissteuerprogrammbereich 91, einen Hersteller-
Registrierbereich 92, einen Ausgabestellen-Registrierbe
reich 93, einen Personalisierregistrierbereich 94, einen
Anwendungsprogrammbereich 95, einen Inhaberregistrierbe
reich 96 und einen Leerbereich 97.
Die Arbeitsweise des Systems mit dem oben beschriebenen
Aufbau ist nachstehend anhand der Ablaufdiagramme gemäß
Fig. 10A bis 10I erläutert.
Nach dem Einschalten des Systems bewirkt der Hilfsprozessor
12 eine Initialisierung; wenn dabei keine Störung vor
liegt, läßt er auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung
"Zugriff-Schlüsselkarte eingeben" erscheinen (S 1). Darauf
hin gibt eine Bedienungsperson die Zugriff-Schlüssel
karte AC in die Kartenlese/Einschreibeinheit 18 ein (S 2).
Die Karte AC wird aktiviert und gestartet, wobei geprüft
wird, ob die eingegebene Zugriff-Schlüsselkarte AC an das
vorliegende System angepaßt ist (S 3, S 4).
Die Anpaßprüfung geschieht wie folgt: Der Endgerät
zugriffcodebereich 52 des Speichers 50 der Karte AC spei
chert einen Endgerätzugriffcode (terminal access code).
Der Hilfsprozessor 12 ruft diesen Code ab. Der Hilfs
prozessor 12 verifiziert oder vergleicht den zurückge
sandten Endgerätzugriffcode mit einem in ihm registrierten
Code. Sodann liefert der Hilfsprozessor 12 einen Karten
zugriffcode zur Karte AC. Die Karte AC führt eine Verifizierung
oder einen Vergleich zwischen dem gelieferten
Kartenzugriffcode und einem Kartenzugriffcode, der im
Kartenzugriffcodebereich 53 gespeichert ist, mittels einer
eingebauten Steuereinheit (nicht dargestellt) und des im
Steuerprogrammbereich 51 des Speichers 50 abgespeicherten
Steuerprogramms aus. Bei jeder Methode braucht jedoch nur
verifiziert zu werden, daß der Hilfsprozessor 12 und die
Karte AC einen Zugriff zueinander herstellen können.
Wenn die Verifizierung oder der Vergleich zwischen dem
Prozessor 12 und der Karte AC nicht erfolgreich ist, wird
die Karte AC aus der Kartenlese/Einschreibeinheit 18 aus
geworfen (S 5), und die Verarbeitung wird beendet. Wenn
nach dem Eingeben der falschen oder fehlerhaften Karte
AC eine andere Karte benutzt wird, muß die Steuerung
wiederum vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Wenn in Schritt S 4 die Verifizierung oder der Vergleich
zwischen dem Prozessor 12 und der Karte AC erfolgreich
ist, bewirkt der Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17
die Wiedergabe einer Mitteilung "Personenkennzahl ein
gegeben" (S 6). Die Bedienungsperson gibt sodann die Personen
kennzahl (PIN) über das Tastenfeld 16 ein (S 7). Die ein
gegebene Personenkennzahl wird durch den Prozessor 12 zur
Karte AC übertragen, wobei ein Vergleich (verification)
mit der im Personenkennzahlbereich 54 abgespeicherten
Personenkennzahl durch die Steuereinheit und das im Steuer
programmbereich 51 des Speichers 50 der Karte AC ge
speicherte Steuerprogramm durchgeführt wird (S 8).
Wird eine Nichtkoinzidenz zwischen den Personenkennzahlen
festgestellt, so wird der Fehlerzählungsbereich 57 des
Speichers 50 geprüft (S 9). Wenn das Steuerprogramm im Be
reich 51 so ausgelegt ist, daß die Karte AC ungültig ge
macht wird, wenn die Häufigkeitszahl der Nichtkoinzidenz
3 erreicht, wird geprüft, ob die Nichtkoinzidenzhäufigkeit
oder -zahl (Zahl der Fehler) die Zahl 3 erreicht hat.
Wenn die Zahl 3 nicht erreicht ist, wird der Inhalt des
Fehlerzählungsbereichs 57 um 1 inkrementiert (S 10). Dabei
erscheint auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Falsche
Personenkennzahl; Personenkennzahl erneut eingeben", und
das Programm kehrt zum Schritt S 6 zurück. Hierauf wird
die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn die Nichtkoinzidenzhäufigkeit die Zahl 3 erreicht
hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültigkeitsbe
reich 56 des Speichers 50 eingeschrieben (S 11), so daß
die betreffende Karte AC ungültig gemacht wird. Diese
Operation kann durch Ausgeben eines Ungültigkeitscodes
anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei Verifizierung oder
Vergleich zwischen Prozessor 12 und Karte AC realisiert
werden. Wenn die Karte AC auf oben beschriebene Weise
ungültig gemacht wird, werden der Inhalt des Inhabernamen
bereichs 55 des Speichers 50 ausgelesen und ein Inhaber
name, ein Bericht über nicht erfolgreiche Verifizierung,
ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 12).
Nach Abschluß der Ausdruckoperation ist die Verarbeitung
beendet. Es ist darauf hinzuweisen, daß vor dem Ausdrucken
der Name des Benutzers oder Inhabers aus der Karte AC
ausgelesen und die Karte AC aus der Kartenlese/Einschreib
einheit 18 ausgeworfen wird.
Wird eine Koinzidenz zwischen den Personenkennzahlen fest
gestellt, so läßt der Prozessor 12 auf der Anzeigeein
heit 17 eine Mitteilung "Schlüsselkarte eingeben" er
scheinen (S 13). Die Bedienungsperson gibt daraufhin die
Schlüsselkarte KC in die Kartenlese/einschreibeinheit 40
ein (S 14). Sodann wird auf dieselbe Weise wie im Fall des
Prozessors 12 und der Karte AC verifiziert, ob die Karte
KC und die Lese/Einschreibsteuereinheit 39 einen gegen
seitigen Zugriff zueinander herstellen können (S 15, S 16).
Wenn die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte AC
und Steuereinheit 39 nicht erfolgreich ist, wird die
Karte AC aus der Lese/Einschreibeinheit 40 ausgeworfen
(S 17). Sodann wird geprüft, ob eine neue Schlüsselkarte
KC vorliegt (S 18). Wenn versehentlich eine falsche Karte
KC eingegeben wird, kann eine andere, richtige Karte KC
erneut eingegeben werden. Wenn keine andere Karte KC vor
liegt, wird eine Endetaste des Tastenfelds 16 betätigt
(S 19). Nachdem der Inhalt des Inhabernamenbereichs 55
des Speichers 50 der Zugriff-Schlüsselkarte AC ausgelesen
ist, wird die Karte AC aus der Kartenlese/einschreibein
heit 18 ausgeworfen (S 20). Gleichzeitig wird der aus dem
Bereich 55 ausgelesene Name des Inhabers zusammen mit
einem Datum durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 21), und
die Verarbeitung wird nach dem Ausdruckvorgang beendet.
Wenn die Verifizierung zwischen Karte KC und Steuerein
heit 39 im Schritt S 16 erfolgreich ist, wird ein diesen
Zustand meldendes Signal von der Steuereinheit 39 zum
Hilfsprozessor 12 über den Mikroprozessor 28 geliefert.
Bei Eingang dieses Signals läßt der Prozessor 12 auf der
Anzeigeeinheit 17 die Mitteilung "Personenkennzahl ein
geben" erscheinen (S 22). Sodann wird über das Tasten
feld 29 eine Personenkennzahl (PIN) eingegeben (S 23).
Wenn in diesem Fall die Personenkennzahl nicht durch eine
die betreffende Karte AC benutzende Bedienungsperson,
sondern durch eine Führungskraft eingegeben wird, kann
die Sicherheit der IC-Karten-Personalisierung verbessert
werden. Da die Personenkennzahl nicht mittels des Tasten
felds 16, sondern mittels des für die Personalisierverar
beitungseinheit 27 vorgesehenen Tastenfelds 29 eingegeben
wird, kann die Sicherheit weiter verbessert werden, wobei
eine Verdrahtung zu einem externen Gerät unnötig ist und
damit eine mögliche Leitungsanzapfung verhindert wird.
Die über das Tastenfeld 29 eingegebene Personenkennzahl
wird durch den Mikroprozessor 28 über die Steuereinheit
39 zur Schlüsselkarte KC geliefert. Die Personenkennzahl
wird mit einer im Personenkennzahlbereich 65 gespeicherten
Personenkennzahl durch eine eingebaute oder interne Steuer
einheit (nicht dargestellt) und ein im Steuerprogrammbe
reich 61 des Speichers 60 der Karte KC abgespeichertes
Steuerprogramm verifiziert oder verglichen (verified) (S 24).
Das Verifizier- oder Vergleichsergebnis wird von der
Karte KC zur Steuereinheit 39 und sodann über den Mikro
prozessor 28 zum Prozessor 12 geliefert. Aus diesem Grund
kann das Verifizierergebnis (Koinzidenz oder Nichtkoinzi
denz) nicht nur auf der Anzeigeeinheit 17, sondern auch
auf der Anzeigeeinheit 30 der Personalisierverarbeitungs
einheit 27 wiedergegeben werden. Für eine Person, welche
die Personenkennzahl der Karte KC an der Einheit 27 ein
gibt, ist daher die Eingabeoperation einfach.
Wenn im Schritt S 24 eine Nichtkoinzidenz (Nichtüberein
stimmung) der Personenkennzahlen festgestellt wird, wird
ein Fehlerzählungsbereich 70 des Speichers 60 geprüft
(S 25). Wenn das Steuerprogramm im Bereich 61 so ausge
legt ist, daß die Karte KC bei einer Häufigkeitszahl der
Nichtübereinstimmungen von 3 ungültig gemacht wird, wird
geprüft, ob die Häufigkeitszahl der Nichtübereinstimmungen
(Zahl der Fehler) die Zahl 3 erreicht hat. Wenn die Nicht
übereinstimmungshäufigkeit die Zahl 3 nicht erreicht hat,
wird der Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 70 um 1 in
krementiert (S 26). Hierauf wird eine Mitteilung "Falsche
Pesonenkennzahl; Personenkennzahl erneut eingeben" wie
dergegeben, und das Programm kehrt zum Schritt S 22 zurück.
Sodann wird die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn andererseits die Nichtkoinzidenzhäufigkeit die Zahl 3
erreicht hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültig
keitsbereich 69 des Speichers 60 eingeschrieben (S 27),
so daß die Schlüsselkarte KC ungültig gemacht wird. Diese
Operation kann durch Ausgeben eines Ungültigkeitscodes
anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei der Verifizierung
zwischen Steuereinheit 39 und Karte KC ausgeführt wer
den. Wenn die Schlüsselkarte KC auf diese Weise ungültig
gemacht wird, werden der Inhalt des Inhabernamenbereichs
55 des Speichers 50 der Karte AC und der Inhalt des In
habernamenbereichs 66 des Speichers 60 der Karte KC aus
gelesen, und die Karten AC und KC werden jeweils aus den
Kartenlese/einschreibeinheiten 18 bzw. 40 ausgeworfen.
Gleichzeitig werden durch den Drucker 19 die aus den Be
reichen 55 und 66 ausgelesenen Inhabernamen, ein Bericht
über nicht erfolgreiche Verifizierung, ein Datum und dgl.
ausgedruckt (S 28). Nach der oben beschriebenen Verarbei
tung ist die Operation dieses Systems beendet. Wenn der
Betrieb dieses Systems wieder aufgenommen werden soll,
muß die Steuerung vom ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet
werden.
Wenn im Schritt S 24 die Personenkennzahlen miteinander
koinzidieren, veranlaßt der Hilfsprozessor 12 die Anzeige
einheit 17 zur Wiedergabe einer Mitteilung "Festdatenkarte
eingeben" (S 29). Die Bedienungsperson führt die Festdaten
karte FC in die Kartenlese/einschreibeinheit 41 ein (S 30).
Die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte FC und
Steuereinheit 39 erfolgt auf dieselbe Weise wie bei der
Prüfung, ob die Steuereinheit 39 und die Karte KC einen
gegenseitigen Zugriff zueinander herzustellen vermögen
(S 31, S 32).
Wenn die Verifizierung zwischen Karte FC und Steuerein
heit 39 nicht erfolgreich ist, wird die Karte FC aus der
Kartenlese/Einschreibeinheit 41 ausgeworfen (S 33). So
dann wird geprüft, ob eine neue Festdatenkarte FC vor
liegt (S 34). Wenn nämlich versehentlich eine falsche Karte
FC eingegeben wird oder eingegeben worden ist, kann eine
andere richtige Karte FC eingegeben werden. Falls keine
andere Festdatenkarte FC vorhanden ist, wird eine Ende
taste des Tastenfelds 16 betätigt (S 35). Nachdem die In
halte der Bereiche 55 und 66 der Speicher 50 bzw. 60 der
Karten AC bzw. KC jeweils ausgelesen sind, werden die
Karten AC und KC aus den Kartenlese/einschreibeinheiten
18 bzw. 40 ausgeworfen (S 36). Gleichzeitig werden die aus
den Bereichen 55 und 66 ausgelesenen Namen der Inhaber,
ein Bericht, ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 aus
gedruckt (S 37). Nach dieser Verarbeitung ist die Operation
des Systems beendet. Wenn die Operation wieder aufge
nommen werden soll, muß die Steuerung vom ersten Schritt
(S 1) aus eingeleitet werden.
Falls die Verifizierung (der Vergleich) zwischen Karte
FC und Steuereinheit 39 erfolgreich ist, wird sodann eine
Verifizierung zwischen Karte FC und Karte KC ausgeführt
(S 38, S 39). Diese Verifizierung wird wie folgt vorge
nommen: Ein Personalisiercode im Personalisiercodebe
reich 82 des Speichers 80 der Karte FC wird durch die
Steuereinheit 39 ausgelesen und zur Schlüsselkarte KC
übermittelt. Sodann verifiziert (vergleicht) die Karte
KC den übermittelten Code mit einem Personalisiercode,
der im Personalisiercodebereich 62 des Speichers 60 ab
gespeichert ist.
Die Schlüsselkarte KC und die Festdatenkarte FC werden
gemeinsam benutzt, und die beschriebene Verifizierung
muß jeweils vorgenommen werden. Es ist möglich, Karten
KC und FC getrennt anzufertigen, wenn durch verschiedene
Ausgabestellen personalisierte (personenmäßig zugeordnete)
Festdatenkarten FC in einem ähnlichen Anwendungsfall be
nutzt werden können (z. B. wenn eine Bank oo zu einer
Bank xx Beziehungen unterhält und die Karte FC in beiden
Banken benutzt werden kann; die Karte kann dann für den
selben Anwendungszweck eingesetzt werden). In diesem Fall
können mehrere Personalisiercodes im betreffenden Bereich
82 des Speichers 80 der Karte FC abgespeichert werden,
so daß durch verschiedene Ausgabestellen personalisierte
Schlüsselkarten KC berücksichtigt werden können. Wenn
alle Daten der Karte FC (d. h. in eine zu personalisierende
IC-Karte eingeschriebene Daten) in der Karte KC abge
speichert sind, kann dieses System offensichtlich nur
mittels der Schlüsselkarte KC gestartet werden. In diesem
Fall kann die Initialisierung mittels des Tastenfelds 29
der Personalisierverarbeitungseinheit 27 durchgeführt
werden.
Wenn im Schritt S 39 die Verifizierung zwischen den Karten
KC und FC nicht erfolgreich ist, geht das Programm auf
den Schritt S 33 zum Auswerfen der Karte FC über, worauf
dieselbe Verarbeitung wie im oben beschriebenen Fall, in
welchem die Verifizierung zwischen Karte FC und Steuer
einheit 39 nicht erfolgreich ist, durchgeführt wird.
Wenn im Schritt S 39 die Verifizierung (der Vergleich)
zwischen den Karten KC und FC erfolgreich ist, wird ein
diesen Zustand meldendes Signal von der Steuereinheit 39
zum Hilfsprozessor 12 über den Mikroprozessor 28 geliefert.
Bei Eingang dieses Signals läßt der Prozessor 12 auf der
Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung "Personenkennzahl ein
geben" erscheinen (S 40). Dabei wird eine Personenkennzahl
(PIN) auf dieselbe Weise wie bei der oben beschriebenen
Eingabe der Personenkennzahl der Schlüsselkarte KC einge
geben (S 41). Die Sicherheit der IC-Karten-Personalisierung
kann dadurch verbessert werden, daß diese Eingabe nicht
durch die die Zugriff-Schlüsselkarte AC benutzende Be
dienungsperson, sondern durch eine Führungsperson er
folgt.
Die mittels des Tastenfelds 29 eingegebene Personenkenn
zahl wird durch den Mikroprozessor 28 über die Steuerein
heit 39 zur Karte FC geliefert. Die Personenkennzahl
wird mit einer im Personenkennzahlbereich 85 abgespeicher
ten Personenkennzahl durch eine nicht dargestellte interne
Steuereinheit und nach Maßgabe eines Steuerprogramms im
Steuerprogrammbereich 81 des Speichers 80 der Karte FC
verifiziert oder verglichen (S 42). Das Verifizierergebnis
wird von der Karte FC zur Steuereinheit 39 und dann durch
den Mikroprozessor 28 zum Prozessor 12 geliefert. Das
Verifizierergebnis (Koinzidenz oder Nichtkoinzidenz) kann
somit nicht nur auf der Anzeigeeinheit 17, sondern auch
auf der Anzeigeeinheit 30 der Verarbeitungseinheit 27 wie
dergegeben werden. Für eine Person, welche die Personen
kennzahl der Karte FC an der Einheit 27 eingibt, ist so
mit die Eingabeoperation einfach.
Wenn im Schritt S 42 eine Nichtkoinzidenz der Personen
kennzahlen festgestellt wird, wird ein Fehlerzählungsbe
reich 88 des Speichers 80 geprüft (S 43). Wenn beispiels
weise das Steuerprogramm im Steuerprogrammbereich 81 so
ausgelegt ist, daß eine Festdatenkarte FC ungültig gemacht
wird, wenn die Häufigkeitszahl der Nichtübereinstimmungen
die Zahl 3 erreicht, so wird geprüft, ob die Nichtüber
einstimmungshäufigkeit (Zahl der Fehler) die Zahl 3 er
reicht hat. Ist dies (noch) nicht der Fall, so wird der
Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 88 um 1 inkrementiert
(S 44). Auf der Anzeigeeinheit 17 erscheint eine Mitteilung
"Falsche Personenkennzahl; Personenkennzahl erneut ein
geben", und das Programm kehrt zum Schritt S 40 zurück.
Hierauf wird die Personenkennzahl erneut eingegeben.
Wenn die Häufigkeit der Nichtübereinstimmungen die Zahl 3
erreicht hat, werden Ungültigkeitsdaten in den Ungültig
keitsbereich 87 des Speichers 80 eingeschrieben (S 45),
so daß die Festdatenkarte FC ungültig gemacht wird. Diese
Operation kann erfolgen durch Ausgeben eines Ungültig
keitscodes anstelle eines Endgerätzugriffcodes bei der
Verifizierung zwischen Steuereinheit 39 und Karte FC.
Wenn die Karte FC auf diese Weise ungültig gemacht wird,
werden die Inhalte der Inhabernamebereiche 55 und 86 der
Speicher 50 bzw. 80 der Karten AC bzw. FC ausgelesen,
und die Karten AC und FC werden anschließend aus den
Kartenlese/einschreibeinheiten 18 bzw. 41 ausgetragen.
Gleichzeitig werden der aus dem Bereich 55 ausgelesene
Name des Inhabers, der aus dem Bereich 86 ausgelesene des
Inhabers, ein Bericht über nicht erfolgreiche Verifizierung,
ein Datum und dgl. durch den Drucker 19 ausgedruckt (S 46).
Nach der oben beschriebenen Verarbeitung ist die Operation
dieses Systems beendet. Wenn die Operation des Systems
wieder aufgenommen werden soll, muß die Steuerung vom
ersten Schritt (S 1) aus eingeleitet werden.
Wenn im Schritt S 42 Koinzidenz der Personenkennzahlen
festgestellt wird, läßt der Prozessor 12 auf der Anzeige
einheit 17 eine Mitteilung "Daten eingeben" erscheinen
(S 47). Eine Floppyplatte (oder ein Magnetband) als Datei
für Daten, die in eine zu personalisierende IC-Karte ein
geschrieben sind oder werden und die für jede IC-Karte
verschieden sind, wird oder ist in das Floppyplattengerät
14 (oder das Magnetbandgerät 15) eingesetzt (S 48). Eine
nicht personalisierte (d. h. personenmäßig zugeordnete)
IC-Karte wird in den Schacht 31 der Personalisierverar
beitungseinheit 27 eingelegt (S 49), worauf eine Start-
Taste am Tastenfeld 16 betätigt wird (S 50 ). Auf diese
Weise wird das System gestartet bzw. in Gang gesetzt.
Die Lese/Einschreibsteuereinheit 39 bewirkt das Auslesen
und Vergleichen des Inhalts des Personalisierzahlbereichs
71 des Speichers 60 der Karte KC (die im voraus durch
eine Führungskraft eingeschriebene Zahl der zu personali
sierenden Karten) mit dem Inhalt des Personalisierzählungs
bereichs 72. Wenn der Inhalt des Bereichs 71 größer ist
als derjenige des Bereichs 72, liefert die Steuereinheit
39 ein diesen Zustand meldendes Signal über den Mikro
prozessor 28 zum Hilfsprozessor 12. In Abhängigkeit von
diesem Signal liest der Hilfsprozessor 12 eine einzelne
Personalisierdateneinheit einer IC-Karte aus dem Floppy
plattengerät 14 aus und liefert die ausgelesene Datenein
heit zum Mikroprozessor 28.
Der Mikroprozessor 28 läßt den Schacht 31 eine einzelne
IC-Karte abnehmen (S 51). Wenn die abgenommene Karte den
Codierer 32 erreicht, bewirkt der Mikroprozessor 28 über
den Codierer 32 das Einschreiben der vom Prozessor 12 ge
lieferten Daten (Dateneinheit) in den Magnetstreifen 2
der IC-Karte (S 52). Nach Beendigung des Einschreibzugriffs
liest der Mikroprozessor 28 die eingeschriebenen Daten
aus, und er verifiziert oder vergleicht die ausgelesenen
Daten mit den vom Prozessor 12 gelieferten, im Mikro
prozessor 28 gespeicherten Daten, um damit zu prüfen, ob
die Daten einwandfrei eingeschrieben worden sind (S 53).
Wenn mittels dieser Prüfung bestimmt wird, daß der Ein
schreibzugriff nicht erfolgreich (unseccessful) ist, wer
den die Daten neu eingeschrieben oder umgeschrieben (S 54)
und die Prüfoperation erneut durchgeführt (S 55). Wenn bei
der Nachprüfung die Daten nicht einwandfrei oder richtig
eingeschrieben sind, wird die IC-Karte als fehlerhafte
Karte bestimmt und zur Entwertungseinheit 35 geliefert.
In letzterer wird im Bereich des Magnetstreifens 2 der
IC-Karte ein Loch 8 ausgebildet (S 56). Die gelochte IC-
Karte wird durch den Wähler 36 in die Ausschußablage 37
eingeschoben (S 57). Dieser Vorgang wird durch den Hilfs
prozessor 12 im Hartplattengerät 13 registriert. Nach dem
Ablegen der fehlerhaften IC-Karte in der Ausschußablage
37 kehrt das Programm zum Schritt S 51 zurück, und der
Mikroprozessor 28 steuert den Schacht 31 für die Abnahme
der nächsten IC-Karte an.
Wenn im Entscheidungsschritt S 53 oder S 55 festgestellt
wird, daß die Daten einwandfrei eingeschrieben sind,
wird die die magnetischen Daten enthaltene IC-Karte zur
Prägeeinheit 33 überführt. In letzterer wird unter der
Steuerung des Mikroprozessors 28 die eingeprägte Information
oder Prägeinformation 3 auf der IC-Karte ausgebildet (S 58).
Da das Prägen durch zeichenweises Einpressen erfolgt,
steuert der Mikroprozessor 28 den Prägevorgang unter
Prüfung der Zeichenprägeposition Zeichen für Zeichen (S 59).
Wenn ein Zeichen fehlerhaft eingeprägt wird, werden der
Prägevorgang unterbrochen und die IC-Karte als fehler
hafte Karte zur Entwertungseinheit 35 überführt (S 60).
Die Prägeinformation enthält normalerweise mindestens
eine Zahl für einen Inhaber der IC-Karte (Kontonummer in
einer Bank) und den Namen des Inhabers. Aus diesem Grund
wird der Teil der Prägeinformation 3 auf der IC-Karte,
in welchem eine dieser Informationseinheiten oder beide
Informationseinheiten vorliegen, zerstört, um eine unbe
fugte Benutzung der Karte zu verhindern. Da in diesem
Fall die (Konto-)Nummer des Inhabers zuerst geprägt wird,
erzeugt die Entwertungseinheit 35 ein Loch 39 in diesem
Abschnitt. In diesem Fall wird der Prägezustand diskrimi
niert (die Unterbrechungszeit der Prägung wird durch den
Mikroprozessor 28 geprüft), wobei der Mikroprozessor 28
die Lochung entweder nur im Bereich des Magnetstreifens
2 (S 62) oder in beiden Bereichen des Magnetstreifens 2
und der Prägeinformation 3 steuert (S 63). Anschließend
wird die gelochte IC-Karte in der Ausschußablage 37 abge
legt.
Nachdem die Prägeinformation 3 richtig und genau ausge
bildet worden ist, wird die IC-Karte angehalten, wenn die
Kontakte 5 der Kontaktposition der Lese/Einschreibein
heit 34 gegenüberstehen. Letztere wird durch den Mikro
prozessor 28 so angesteuert, daß ihr nicht dargestellter
Kontaktabschnitt mit den Kontakten 5 der IC-Karte in
elektrischen Kontakt gebracht wird. Anschließend liefert
der Mikroprozessor 28 ein den hergestellten Kontakt an
gebendes Signal zur Lese/Einschreibsteuereinheit 39. Bei
Eingang dieses Signals aktiviert die Lese/Einschreib
steuereinheit 39 die Steuereinheit 6 und den Speicher 7
der IC-Karte, und sie tauscht damit anfängliche Signale
oder Initiersignale aus (da das Basissteuerprogramm des
Basissteuerbereichs 91 des Speichers 7 während der Her
stellung eingeschrieben wird, kann ein Anfangssignalaus
tausch durchgeführt werden). Nach Abschluß dieses Anfangs
signalaustauschs erfolgt durch die Lese/Einschreibsteuer
einheit 39 eine Verifizierung zwischen der Schlüssel
karte KC und der zu personalisierenden IC-Karte (S 64, S 65).
Diese Verifizierung erfolgt unter Verwendung einer temporären
Personenkennzahl der Ausgabestelle. Für die Lieferung
vom Hersteller zur Ausgabestelle wird eine Personenkenn
zahl temporär oder vorübergehend in einer nicht personali
sierten IC-Karte gesetzt, um eine unbefugte Benutzung der
IC-Karte durch Dritte zu verhindern. Da diese temporäre
Personenkennzahl nur bei der Lieferung der IC-Karte nötig
ist, wird nach der Personalisierung eine temporäre Personen
kennzahl der Ausgabestelle benutzt.
Die Verifizierung (der Vergleich) mittels der temporären
Personenkennzahl der Ausgabestelle geschieht wie folgt:
Die Steuereinheit 39 liest eine im Bereich 67 für temporäre Ausgabestellen-Personenkennzahl des Speichers 60 der Karte KC gespeicherte temporäre Ausgabestellen-Personenkenn zahl aus und liefert die ausgelesenen Daten zur Steuer einheit 6 der zu personalisierenden IC-Karte. Die Steuer einheit 6 liest eine durch den Hersteller im Ausgabestellen registrierbereich 93 des Speichers 7 (wo Ausgabestellenname, Ausgabestellencode und dgl. eingeschrieben sind) eingeschrie bene Ausgabestellen-Personenkennzahl aus und vergleicht die ausgelesenen Daten mit der von der Steuereinheit 39 gelieferten temporären Ausgabestellen-Personenkenn zahl. Wenn bei dieser Verifizierung bestimmt wird, daß die temporären Ausgabestellen-Personen kennzahlen nicht miteinander koinzidieren, wird die IC- Karte zur Entwertungseinheit 35 überführt (S 66). Da die IC-Karte bereits dem Einschreibzugriff für die magnetischen Daten und der Erzeugung der Prägeinformation unterworfen worden ist, werden Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht (S 67). Anschließend wird die gelochte IC-Karte in der Ausschußablage 37 abgelegt (S 57 ).
Die Steuereinheit 39 liest eine im Bereich 67 für temporäre Ausgabestellen-Personenkennzahl des Speichers 60 der Karte KC gespeicherte temporäre Ausgabestellen-Personenkenn zahl aus und liefert die ausgelesenen Daten zur Steuer einheit 6 der zu personalisierenden IC-Karte. Die Steuer einheit 6 liest eine durch den Hersteller im Ausgabestellen registrierbereich 93 des Speichers 7 (wo Ausgabestellenname, Ausgabestellencode und dgl. eingeschrieben sind) eingeschrie bene Ausgabestellen-Personenkennzahl aus und vergleicht die ausgelesenen Daten mit der von der Steuereinheit 39 gelieferten temporären Ausgabestellen-Personenkenn zahl. Wenn bei dieser Verifizierung bestimmt wird, daß die temporären Ausgabestellen-Personen kennzahlen nicht miteinander koinzidieren, wird die IC- Karte zur Entwertungseinheit 35 überführt (S 66). Da die IC-Karte bereits dem Einschreibzugriff für die magnetischen Daten und der Erzeugung der Prägeinformation unterworfen worden ist, werden Bereiche des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht (S 67). Anschließend wird die gelochte IC-Karte in der Ausschußablage 37 abgelegt (S 57 ).
Wenn im Schritt S 65 eine Koinzidenz der temporären Aus
gabenstellen-Personenkennzahlen festgestellt wird, werden
feste Daten in den Ausgabestellenregistrierbereich 93 und
den Anwendungsprogrammbereich 95 eingeschrieben, während
variable Daten (Name und Kontonummer eines Inhabers),
die für jede zu personalisierende IC-Karte verschieden
sind, in den Inhaberregistrierbereich 96 eingeschrieben
werden (S 68).
Der Einschreibzugriff (write access) geschieht wie folgt:
Aus dem Datenbereich 89 des Speichers 80 der Festdaten karte FC werden feste Daten ausgelesen und in den Speicher 7 eingeschrieben. Der Inhalt der festen Daten umfaßt ein in den Anwendungsprogrammbereich 95 einzuschreibendes An wendungsprogramm, Bereichsteilungen für Personalisier registrierbereich 94 und Inhaberregistrierbereich 96 und dgl. Nach Abschluß des Einschreibzugriffs für feste Daten wird der Inhalt des Ausgabestellenregistrierbe reichs 68 des Speichers 60 der Schlüsselkarte KC ausge lesen und in den Ausgabestellenregistrierbereich 93 des Speichers 7 eingeschrieben. Der Datenauslesezugriff zu den Karten FC und KC sowie der Einschreibzugriff zum Speicher 7 erfolgen unter der Steuerung der Steuerein heit 39. Nach dem Einschreiben dieser Daten schreibt die Steuereinheit 39 vom Prozessor 12 über den Mikroprozessor 28 gelieferte variable Inhaberdaten in den Inhaberregistrier bereich 96 des Speichers 7 ein.
Aus dem Datenbereich 89 des Speichers 80 der Festdaten karte FC werden feste Daten ausgelesen und in den Speicher 7 eingeschrieben. Der Inhalt der festen Daten umfaßt ein in den Anwendungsprogrammbereich 95 einzuschreibendes An wendungsprogramm, Bereichsteilungen für Personalisier registrierbereich 94 und Inhaberregistrierbereich 96 und dgl. Nach Abschluß des Einschreibzugriffs für feste Daten wird der Inhalt des Ausgabestellenregistrierbe reichs 68 des Speichers 60 der Schlüsselkarte KC ausge lesen und in den Ausgabestellenregistrierbereich 93 des Speichers 7 eingeschrieben. Der Datenauslesezugriff zu den Karten FC und KC sowie der Einschreibzugriff zum Speicher 7 erfolgen unter der Steuerung der Steuerein heit 39. Nach dem Einschreiben dieser Daten schreibt die Steuereinheit 39 vom Prozessor 12 über den Mikroprozessor 28 gelieferte variable Inhaberdaten in den Inhaberregistrier bereich 96 des Speichers 7 ein.
Nach Abschluß des Dateneinschreibzugriffs zum Speicher 7
liest die Steuereinheit 39 die eingeschriebenen Daten
aus und verifiziert (vergleicht) die ausgelesenen Daten
mit den Daten von den Karten FC und KC sowie vom Prozessor
12, um damit die in den Speicher 7 eingeschriebenen Daten
zu prüfen (S 69). Wenn die Daten nicht einwandfrei oder
richtig eingeschrieben sind, werden die Daten im Speicher
7 umgeschrieben bzw. erneut in diesen eingeschrieben (S 70).
Wenn der Dateneinschreibfehler erneut auftritt (S 71) und
die IC-Karte für einige, nicht aber für alle Anwendungs
zwecke benutzt werden kann (S 72), werden Ungültigkeits
daten in den Personalisierregistrierbereich 94 des Speichers
7 eingeschrieben (S 74).
Die IC-Karte mit Ungültigkeitsdaten oder eine IC-Karte,
in welche Ungültigkeitsdaten nicht eingeschrieben werden
können, wird als fehlerhafte IC-Karte zur Entwertungsein
heit 35 überführt. In letzterer werden Bereiche des Magnet
streifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht (S 73, S 75),
worauf die Karte in der Ausschußablage 37 abgelegt wird
(S 57). Bei der Überführung zur Ausschußablage 37 wird die
fehlerhafte IC-Karte selbstverständlich geprüft, wobei
ein diesen Vorgang oder Zustand angebendes Signal über
den Mikroprozessor 28 zur Steuereinheit 39 geliefert wird,
um damit den Inhalt des Fehlerzählungsbereichs 73 des
Speichers 60 der Schlüsselkarte KC zu inkrementieren.
Diese Operation wird auch dann durchgeführt, wenn fehler
hafte IC-Karten vom Codierer 32 und von der Prägeeinheit
33 in der Ausschußablage 37 abgelegt werden. Diese Daten
werden auch im Hartplattengerät 13 des Hilfsprozessors
12 registriert.
Wenn im Entscheidungsschritt S 69 oder S 71 bestimmt bzw.
festgestellt wird, daß die Daten einwandfrei eingeschrieben
sind, berechnet die Steuereinheit 39 unter Heranziehung
einer willkürlichen Zahl eine temporäre Inhaber-Personen
kennzahl (S 76), und sie schreibt diese letztere berechnete
Personenkennzahl in den Inhaberregistrierbereich 96 des
Speichers 7 ein (S 77). Die Steuereinheit 39 liest eine
Gesamtzahl der personalisierten Karten aus dem Gesamt
personalisierbereich 74 aus, inkrementiert die ausgelesene
Zahl um 1 und schreibt sie in den Personalisierregistrier
bereich 94 des Speichers 7 als Personalisierzahl ein (S 78).
Gleichzeitig wird ein Benutzername (oder -code) aus den
Karten AC, KC und FC ausgelesen und in den Personalisier
registrierbereich 94 des Speichers 7 eingeschrieben. Nach
Beendigung dieses Zugriffs schreibt die Steuereinheit 39
nicht umschreibbare Halte- oder Speicherdaten (hold data)
in den Basissteuerprogrammbereich 91 des Speichers 7 ein
(S 79). Aufgrund dieser Daten können Daten nicht umge
schrieben werden, außer für eine Personenkennzahl als
temporäre Inhaber-Personenkennzahl und einem Bereich für
einen Inhaber zum Einschreiben der erforderlichen Infor
mation bei Benutzung der Karte. Auf diese Weise wird die
IC-Karte ausgegeben und für die Ablage zur Ablage 38 über
führt (S 82).
Die Steuereinheit inkrementiert die Inhalte des Personali
sierzählungsbereichs 72 und des Gesamtpersonalisierbe
reichs 74 des Speichers 60 der Karte KC (S 80). Nachdem
die Haltedaten im Schritt S 79 eingeschrieben worden sind,
läßt der Prozessor 12 den Drucker 19 einen Lieferschein
ausdrucken (für den die Daten aus einer Floppyplatte im
Floppyplattengerät 14 oder einem Magnetband im Magnetband
gerät 15 erhalten werden können) und läßt den Drucker 20
eine Personalisiernotiz 21 ausdrucken, auf welche die be
rechnete temporäre Inhaber-Personenkennzahl aufgedruckt
ist (S 81). Wenn die temporäre Inhaber-Personenkennzahl
durch den Drucker 20 ausgedruckt wird, werden zur Ver
besserung der Sicherheit der temporären Personenkennzahl
die in der Steuereinheit 39 enthaltenen Daten gelöscht.
Nachdem die Steuereinheit 39 den Inhalt des Bereichs 72
des Speichers 60 der Karte KC inkrementiert hat, ver
gleicht sie den inkrementierten Inhalt mit dem Inhalt des
Personalisierzahlbereichs 71, um damit zu prüfen, ob die
Zahl der personalisierten Karten eine vorbestimmte Zahl
erreicht hat (S 83). Wenn als Ergebnis dieser Prüfung die
Zahl der personalisierten Karten die vorbestimmte Zahl
nicht erreicht hat, wird ein diesen Zustand angebendes
Signal zum Hilfsprozessor 12 geliefert. Der Mikroprozessor
28 empfängt Daten vom Hilfsprozessor 12 und veranlaßt
daraufhin den Schacht 31 zur Abnahme einer anderen IC-
Karte (S 51).
Wenn im Schritt S 83 bestimmt wird, daß die vorbestimmte
Zahl erreicht ist (wenn der inkrementierte Inhalt des
Bereichs 72 mit dem Inhalt des Bereichs 71 koinzidiert),
ist die Personalisierung beendet. Dies trifft offensicht
lich auch dann zu, wenn im Prozessor 12 noch zu personali
sierende Daten verbleiben.
Es ist darauf hinzuweisen, daß vor dem Einschreiben der
Haltedaten im Schritt S 79 eine in den Herstellerregistrier
bereich 92 des Speichers 7 eingeschriebene Hersteller-
Seriennummer (der Reihe nach von Karte zu Karte durch den
Hersteller vorgegebene und zusammen mit einem Herstellungs
protokoll gespeicherte Seriennummer) ausgelesen und in
den Personalisierregistrierbereich 75 des Speichers 60
der Karte KC als Herstellungsnummer der personalisierten
IC-Karte eingeschrieben wird. Infolgedessen kann auf für
die Überwachung vorteilhafte Weise eine Überprüfungs
operation vom Zeitpunkt der Herstellung oder Fertigung
durchgeführt werden.
Nach Abschluß der Personalisierung schreibt die Steuer
einheit 39 die Inhalte der Bereiche 72 und 73 des Speichers
60 der Karte KC in den Personalisierregistrierbereich 75
zusammen mit einem Datum ein (S 84). Danach werden die In
halte der Bereiche 72 und 73 gelöscht. Da der Inhalt des
Gesamtpersonalisierbereichs 74 einer Gesamtzahl von
personalisierten Karten entspricht, bleibt er unverändert
und dient als letzte Personalisierzahl.
Wenn der Einschreibzugriff abgeschlossen ist, läßt der
Prozessor 12 auf der Anzeigeeinheit 17 eine Mitteilung
"Endtaste drücken" erscheinen (S 85). Daraufhin betätigt
die Bedienungsperson die Endtaste am Tastenfeld 16 (S 86).
Sodann läßt der Hilfsprozessor 12 den Drucker 19 eine im
Hartplattengerät 13 gespeicherte Personalisieraufzeichnung
ausdrucken (S 87). Als Personalisieraufzeichnung
(personalization record) können die in der Reihenfolge
der Personalisierzahlen aus den personalisierten IC-
Karten ausgelesenen Hersteller-Seriennummern, die Namen
und Adressen der Inhaber, die durch das Floppyplatten
gerät 14 (oder das Magnetbandgerät 15) eingegeben worden
sind, und dgl. ausgedruckt werden. Nach Öffnen der Ent
nahmetür 42 der Personalisierverarbeitungseinheit 27 können
fehlerhafte IC-Karten und personalisierte IC-Karten aus
der Ausschußablage 37 bzw. der Ablage 38 entnommen wer
den (S 88). Da bei jeder fehlerhaften IC-Karte zumindest
der Bereich des Magnetstreifens 2 und/oder die Bereiche
des Magnetstreifens 2 und der Prägeinformation 3 gelocht
sind, lassen sich die fehlerhaften IC-Karten ohne wei
teres von den personalisierten IC-Karten unterscheiden.
Wenn anschließend die Endetaste am Tastenfeld 16 erneut
betätigt wird (S 89), werden ein Personalisierdatum, die
Zahl der personalisierten Karten, die Zahl der fehler
haften Karten, ein Schlüsselkartencode, ein Festdaten
kartencode und dgl. in den Personalisierregistrierbereich
58 der Karte AC eingeschrieben, und zwar auf dieselbe
Weise wie beim Einschreiben der Personalisieraufzeichnung
in die Karte KC (S 90). Auf diese Weise werden die Arten
und die Zahl der Karten sowie ihre Personalisierdaten
registriert. Die Karten AC, KC und FC werden jeweils aus
geworfen (S 91), worauf alle Operationen des vorliegenden
Systems beendet sind.
Das vorstehend beschriebene IC-Karten-Verarbeitungssystem
benutzt eine Schlüsselkarte KC und eine Festdatenkarte
FC, welche gemeinsame, in eine nicht personalisierte IC-
Karte einzuschreibende feste Daten speichern, und es
führt den Datenauslese/einschreibzugriff zwischen diesen
Karten KC und FC und einer nicht personalisierten IC-
Karte durch, um damit die festen Daten in die nicht
personalisierte IC-Karte einzuschreiben. Der Lese/Ein
schreibzugriff zwischen den Karten KC und FC sowie der
nicht personalisierten IC-Karte erfolgt unter der Steuerung
des Mikroprozessors 28 und der Lese/Einschreibsteuerein
heit 39. Der Datenlese/einschreibzugriff zwischen den
Karten KC und FC sowie der nicht personalisierten IC-
Karte kann somit ohne Durchlauf durch den Hilfsprozessor
12 erfolgen. Infolgedessen können in eine nicht personali
sierte IC-Karte einzuschreibende Daten nicht ohne wei
teres Dritten bekanntgemacht werden, wodurch die Sicher
heit deutlich verbessert wird.
Die Erfindung ist keineswegs auf die vorstehend beschrie
bene Ausführungsform beschränkt, sondern verschiedenen
Änderungen und Abwandlungen zugänglich. Beispielsweise
können anstelle der Schlüsselkarte KC und der zugeordneten
Kartenlese/einschreibeinheit 40 eine Datenhaltevorrich
tung mit einer Steuereinheit und einem Speicher, welcher
Daten für die Bezeichnung eines Benutzters speichert und
in welchem eine Verifizierung vorgenommen wird, verwendet
werden, wobei diese Vorrichtung trennbar mit der Lese/Ein
schreibsteuereinheit 39 verbunden sein kann. Auf ähnliche
Weise können die Festdatenkarte FC und die zugeordnete
Kartenlese/einschreibeinheit 41 durch eine Datenhaltevor
richtung mit einer Steuereinheit und einem Speicher, wel
cher Daten für die Bezeichnung eines Benutzers speichert
und in welchem eine Verifizierung vorgenommen wird, er
setzt werden, wobei diese Vorrichtung trennbar mit der
Lese/Einschreibsteuereinheit 39 verbunden sein kann. Eine
Personenkennzahl wird als Dateneinheit für die Bezeichnung
eines Benutzers in einer Schlüsselkarte KC und einer Fest
datenkarte FC benutzt. Beispielsweise kann ein körper
liches Merkmal, wie ein Fingerabdruck des Benutzers oder
eine Unterschrift, abgespeichert werden, wobei die Verifi
zierung auf der Grundlage dieser Daten vorgenommen wer
den kann. In diesem Fall muß das Tastenfeld 29 der Personali
sierverarbeitungseinheit 27 eine Einrichtung für das Ein
geben eines Fingerabdrucks oder einer Unterschrift auf
weisen.
Vorstehend ist beispielhaft ein Fall beschrieben, in wel
chem die Erfindung auf das IC-Karten-Verarbeitungssystem
angewandt ist, in welchem vorbestimmte Daten in eine
nicht personalisierte IC-Karte zum Personalisieren (bzw.
personenmäßigen Zuordnen) derselben eingeschrieben wer
den. Die Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt.
Beispielsweise ist die Erfindung auf ein IC-Karten-Verar
beitungssystem anwendbar, das bei der Herstellung einer
IC-Karte Anfangs- oder Initialdaten in die IC-Karte ein
schreibt.
Bei der beschriebenen Ausführungsform ist als tragbares
Speichermedium beispielhaft eine IC-Karte mit einem
Magnetstreifen vorausgesetzt. Die Erfindung ist jedoch
auch auf eine IC-Karte ohne Magnetstreifen oder auf eine
optische Speicherkarte, eine sog. Laser-Speicherkarte, an
wendbar.
Wie vorstehend beschrieben, wird mit der Erfindung ein
Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien geschaffen,
das mit einem hohen Sicherheitsgrad arbeitet und auch
einen hohen Sicherheitsgrad für ein tragbares Speicher
medium gewährleistet.
Claims (21)
1. Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien, ge
kennzeichnet durch
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge schrieben werden sollen, wobei die Daten Eigendaten, die von denen anderer tragbarer Speichermedien ver schieden sind, und anderen tragbaren Speichermedien gemeinsame Daten umfassen,
eine Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) zum Halten oder Speichern der Eigendaten oder inhärenten Daten,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten der gemeinsamen Daten,
eine Schnittstelleneinheit (34) mit dem tragbaren Speichermedium,
eine zwischen der Schnittstelleneinheit (34) und der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ange ordnete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemein schaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Steuern der Schnittstelleneinheit (34) für das Einschreiben der gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium und
eine Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) und zum Aus lesen der Eigendaten aus der Eigendaten-Halteeinrich tung (14, 15) sowie zur Lieferung der Eigendaten zur Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei
das System die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speicher medium einschreibt.
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge schrieben werden sollen, wobei die Daten Eigendaten, die von denen anderer tragbarer Speichermedien ver schieden sind, und anderen tragbaren Speichermedien gemeinsame Daten umfassen,
eine Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) zum Halten oder Speichern der Eigendaten oder inhärenten Daten,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten der gemeinsamen Daten,
eine Schnittstelleneinheit (34) mit dem tragbaren Speichermedium,
eine zwischen der Schnittstelleneinheit (34) und der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ange ordnete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemein schaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Steuern der Schnittstelleneinheit (34) für das Einschreiben der gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium und
eine Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) und zum Aus lesen der Eigendaten aus der Eigendaten-Halteeinrich tung (14, 15) sowie zur Lieferung der Eigendaten zur Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei
das System die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speicher medium einschreibt.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) aufweist und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) aufweist und wobei die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus liest und die Schnittstelleneinheit (34) zum Ein schreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, wenn die Verifi zierergebnisse von erster und zweiter Verifizierein richtung erfolgreich (successful) sind.
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) aufweist und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) aufweist und wobei die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus liest und die Schnittstelleneinheit (34) zum Ein schreiben der ausgelesenen gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert, wenn die Verifi zierergebnisse von erster und zweiter Verifizierein richtung erfolgreich (successful) sind.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) Einrichtungen zum Vorabspeichern erster und zweiter Zugriffscodes aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) Ein heiten (63; 83) zum Vorabspeichern des ersten Zu griffscodes und Einheiten (64; 84) zum Vorabspeichern des zweiten Zugriffscodes aufweist,
die erste Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des ersten Zu griffscodes durchführt und
die zweite Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des zweiten Zu griffscodes durchführt.
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) Einrichtungen zum Vorabspeichern erster und zweiter Zugriffscodes aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) Ein heiten (63; 83) zum Vorabspeichern des ersten Zu griffscodes und Einheiten (64; 84) zum Vorabspeichern des zweiten Zugriffscodes aufweist,
die erste Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des ersten Zu griffscodes durchführt und
die zweite Verifiziereinrichtung eine Verifizierung der Kompatibilität unter Heranziehung des zweiten Zu griffscodes durchführt.
4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine
erste Benutzerbezeichnungseinheit zum Bezeichnen eines
Benutzers (oder Anwenders) aufweist und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte
einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen
einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen
gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert,
nachdem der Benutzer durch die erste Benutzer
bezeichnungseinheit bezeichnet (worden) ist.
5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß
eine mit der Hilfssteuereinheit (12) verbundene zweite
Benutzerbezeichnungseinheit (AC) für die Bezeichnung
eines Benutzers (oder Anwenders) vorgesehen ist
und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte
einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen
einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen
gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert,
nachdem der Benutzer durch erste bzw. zweite
Benutzerbezeichnungseinheit bezeichnet worden ist.
6. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß
eine mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39,
40; 41) verbundene Eingabeeinheit (29) zum Eingeben
von Daten für die Bezeichnung eines Benutzers vorge
sehen ist,
die erste Benutzerbezeichnungseinheit einen Benutzer
durch Verifizieren (oder Vergleichen) der vorregistrier
ten Eigendaten mit den mittels der Eingabeeinheit (29)
eingegebenen Daten bezeichnet und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte
einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen
einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen
gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert,
nachdem der Benutzer durch die erste Benutzer
bezeichnungseinheit bezeichnet worden ist.
7. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
eine Verifiziereinheit zum Verifizieren von Kompati
bilität zwischen der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrich
tung (KC) und dem tragbaren Speichermedium vorgesehen
ist und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte
einrichtung (KC; FC) ausliest und die Schnittstellen
einheit (34) für das Einschreiben der ausgelesenen
gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert,
nachdem die Verifiziereinheit Kompatibilität
verifiziert (hat).
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Verifiziereinheit im tragbaren Speichermedium ent
halten ist.
9. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß
das tragbare Speichermedium eine Einheit (93) zum Vor abspeichern erster Eigendaten oder inhärenter Daten aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC) eine Ein heit (67) zum Vorabspeichern zweiter Eigendaten auf weist und
die Verifiziereinheit die ersten und zweiten Eigen daten zum Verifizieren von Kompatibilität vergleicht (collates), wobei die Verifizierung erfolgreich ist, wenn erste und zweite Eigendaten miteinander koinzi dieren.
das tragbare Speichermedium eine Einheit (93) zum Vor abspeichern erster Eigendaten oder inhärenter Daten aufweist,
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC) eine Ein heit (67) zum Vorabspeichern zweiter Eigendaten auf weist und
die Verifiziereinheit die ersten und zweiten Eigen daten zum Verifizieren von Kompatibilität vergleicht (collates), wobei die Verifizierung erfolgreich ist, wenn erste und zweite Eigendaten miteinander koinzi dieren.
10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die im tragbaren Speichermedium vorabgespeicherten
ersten Eigendaten eine durch einen Hersteller des trag
baren Speichermediums eingeschriebene temporäre Personen
kennzahl sind.
11. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung mehrere Ge
meinschaftsdaten-Halteeinheiten (KC; FC) aufweist,
die jeweils spezifische Daten enthalten, die zwischen
den mehreren Gemeinschaftsdaten-Halteeinheiten bestätig
bar sind, und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus den mehreren Gemeinschafts
daten-Halteeinheiten (KC, FC) ausliest und die Schnitt
stelleneinheit (34) zum Einschreiben der ausgelesenen
gemeinsamen Daten in das tragbare Speichermedium (an)steuert,
nachdem durch die spezifischen Daten bestätigt
worden ist, daß die mehreren Gemeinschaftsdaten-Halte
einheiten (KC; FC) eine richtige Beziehung zueinander
aufweisen.
12. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
das tragbare Speichermedium eine (sog.) IC-Karte umfaßt.
13. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Datenhalteeinrichtung (KC; FC) eine IC-Karte umfaßt.
14. Verarbeitungssystem für tragbare Speichermedien,
gekennzeichnet durch
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge schrieben werden sollen,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten oder Speichern von anderen tragbaren Speichermedien gemeinsamen Daten,
eine zwischen das tragbare Speichermedium und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ge schaltete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Einschreiben der ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium sowie
eien Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei die Lese/Einschreibsteuereinheit die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speichermedium einschreibt.
ein tragbares Speichermedium, in das Daten einge schrieben werden sollen,
eine Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) zum Halten oder Speichern von anderen tragbaren Speichermedien gemeinsamen Daten,
eine zwischen das tragbare Speichermedium und die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) ge schaltete Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) zum Auslesen der gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) und zum Einschreiben der ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium sowie
eien Hilfssteuereinheit (12) zum Steuern der Lese/Ein schreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41), wobei die Lese/Einschreibsteuereinheit die gemeinsamen Daten ohne Durchgang durch die Hilfssteuereinheit (12) in das tragbare Speichermedium einschreibt.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) aufweist und
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrich tung (28, 39, 40; 41) aufweist, und wobei
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus liest und die ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium einschreibt, wenn die Verifizierergeb nisse von erster und zweiter Verifiziereinrichtung erfolgreich sind.
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) eine erste Verifiziereinrichtung zum Verifizieren einer Kompatibilität mit der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) aufweist und
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine zweite Verifiziereinrichtung zum Verifizieren von Kompatibilität mit der Lese/Einschreibsteuereinrich tung (28, 39, 40; 41) aufweist, und wobei
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten (oder Gemeinschaftsdaten) aus der Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) aus liest und die ausgelesenen Daten in das tragbare Speichermedium einschreibt, wenn die Verifizierergeb nisse von erster und zweiter Verifiziereinrichtung erfolgreich sind.
16. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) eine
erste Benutzerbezeichnungseinheit zum Bezeichnen eines
Benutzers (oder Anwenders) aufweist und
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41)
die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte
einrichtung (KC; FC) ausliest und die ausgelesenen
Daten nach der Bezeichnung des Benutzers durch die
erste Benutzerbezeichnungseinheit in das tragbare
Speichermedium einschreibt.
17. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch
eine mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) verbundene Eingabeeinheit (29) zum Ein geben von Daten für die Bezeichnung eines Benutzers und
eine erste Benutzerbezeichnungseinrichtung zum Be zeichnen eines Benutzers durch Verifizieren vor registrierter Eigendaten mit den mittels der Eingabe einheit (29) eingegebenen Daten,
sowie dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) ausliest und die ausgelesenen Daten nach der Bezeichnung des Benutzers durch die erste Benutzerbezeichnungseinrichtung in das trag bare Speichermedium einschreibt.
eine mit der Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) verbundene Eingabeeinheit (29) zum Ein geben von Daten für die Bezeichnung eines Benutzers und
eine erste Benutzerbezeichnungseinrichtung zum Be zeichnen eines Benutzers durch Verifizieren vor registrierter Eigendaten mit den mittels der Eingabe einheit (29) eingegebenen Daten,
sowie dadurch gekennzeichnet, daß
die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28, 39, 40; 41) die gemeinsamen Daten aus der Gemeinschaftsdaten-Halte einrichtung (KC; FC) ausliest und die ausgelesenen Daten nach der Bezeichnung des Benutzers durch die erste Benutzerbezeichnungseinrichtung in das trag bare Speichermedium einschreibt.
18. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch
eine Eigendaten-Halteeinrichtung (14, 15) zum Halten
von inhärenten Daten- oder Eigendaten, die von denen
für andere tragbare Speichermedien verschieden sind,
und
eine durch die Hilfssteuereinheit (12) gesteuerte
Einheit, um die Lese/Einschreibsteuereinrichtung (28,
39, 40; 41) die aus der Eigendaten-Halteeinrichtung
(14, 15) ausgelesenen Eigendaten in das tragbare
Speichermedium einschreiben zu lassen.
19. System nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine
Einrichtung, um in der Gemeinschaftsdaten-Halteein
richtung (KC; FC) durch die Lese/Einschreibsteuerein
richtung (28, 39, 40; 41) eingeschriebene Zahlendaten
des tragbaren Speichermediums zu registrieren.
20. System nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Registriereinheit die Zahlendaten in der gemein
schaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) registriert,
sooft der Einschreibzugriff zum tragbaren Speicher
medium abgeschlossen ist.
21. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß
die Gemeinschaftsdaten-Halteeinrichtung (KC; FC) die
Zahlendaten im voraus registriert, wobei die Zahlen
daten eine zulässige Zahl (allowance) herzustellender
tragbarer Speichermedien definieren, und
eine Einrichtung zum Regeln der Zahl der innerhalb
der zulässigen Zahl herzustellenden tragbaren Speicher
medien vorgesehen ist.
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