DE3712100A1 - Frankiermaschinen-botschaft-drucksystem - Google Patents

Frankiermaschinen-botschaft-drucksystem

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Description

Die Erfindung betrifft ein Frankiermaschinen- Nachzahlsystem und insbesondere eine Frankiermaschine, die sich zum selektiven Druck von Botschaften eignet.
Frankiermaschinenanordnungen haben eine breite Anwendung in vielen Geschäftsbereichen gefunden. Die Anordnung druckt eine Standardwerteinheit für die Beförderung von Paketen und Post durch ein staatliches oder privates Beförderungsunternehmen. Dabei soll der Ausdruck "Frankiermaschine" auch andere ähnliche Vorrichtungen umfassen, die eine Einheitswertzumessung ermöglichen.
Ein Nachteil der heute verwendeten Frankiermaschinenanordnungen liegt in der Schwierigkeit der Änderung des Inhalts der internen Register, beispielsweise bei der Nachzahlung des Gebührenzählers mit den zuzumessenden Mitteln. Gegenwärtig machen es die Postbestimmungen erforderlich, dass die Mittel vorausbezahlt werden, bevor die Zumessung beginnt. Dieses Erfordernis führt dazu, dass die Frankiermaschine körperlich zu einer Postbehörde zwecks Gutschrift gebracht wird oder dass Einrichtungen vorhanden sind, um eine Ferngutschrift für die Frankiermaschine zu erhalten. Ein weiteres Problem liegt in der Schwierigkeit, eine Botschaft, beispielsweise eine Werbeanzeige, in den von der Frankiermaschine gedruckten Anzeigen zu ändern.
Es wurden bereits verschiedene Verfahren vorgeschlagen und angewandt, um die gewünschte Ferngutschrift, aus einer Fernverrechnungsstation zu erzielen. Typische Anordnungen sind in der US-PS 37 92 446, ausgegeben an McFiggans et al, mit der Bezeichnung "Remote Postage Meter Resetting Method" (Fernrückstellungsverfahren für eine Frankiermaschine) und in der US-PS 40 97 923, ausgegeben an Eckert, jr. et al, mit der Bezeichnung "Postage Meter Charging System Using An Advanced Microcomputerized Postage Meter" (Frankiermaschinen- Zahlsystem, unter Verwendung einer modernen mikrocomputerisierten Frankiermaschine) beschrieben. Diese Patentschriften beschreiben ein Datenzentrum, das mit einem programmierten digitalen Computer und einer Einheit für eine Sprach-Rückantwort ausgestattet ist, um Telefonanrufe von Anwendern von Frankiermaschinen zu bearbeiten, die entweder mit einer Kombinationssperre ausgestattet sind, so dass die Sperre die Nachzahlung der zugeordneten Frankiermaschine bis zum Lösen derselben sperrt, oder im Falle der US-PS 40 97 923 mit einem Arbeitsspeicher, der eine Ausgangszahl zur Erzeugung von Postgebühr-Mittelkombinationen zum Entriegeln der Frankiermaschine aufweist. Das Fernverarbeitungssystem gemäss der letztgenannten Patentschrift verfügt über die Fähigkeit, unterschiedliche Gebührenbeträge an der Frankiermaschine hinzuzugeben. Die Lehre der US-PS 37 92 446 betrifft lediglich das Hinzufügen eines festliegenden Wertzuwachses in die Frankiermaschine.
Die US-PS 32 55 439, ausgegeben an Simjian, beschreibt ein System, gemäss welchem die Frankiermaschine unmittelbar mit einer zentralen Verrechnungsstation in Verbindung steht, um jeden einzelnen Frankiervorgang zu verrechnen und zwar entweder auf Echtzeitbasis oder in Stapelverarbeitung.Ähnliche Systeme sind beispielsweise in der westdeutschen Patentanmeldung 26 36 852 beschrieben, die am 23. Februar 1978 veröffentlicht wurde und gemäss welcher eine Datensendeeinheit verwendet wird, um die Frankiermaschine über Telefon- oder Telegrafenleitungen nachzuzahlen. Die britische Patentanmeldung 21 47 853, veröffentlicht am 22. Mai 1985, beschreibt ferner ein Telefon, das mit einer Post-Frankiervorrichtung integriert ist und das entweder als Telefon oder als Frankiermaschine arbeitet. Die Telefontastatur kann dazu verwendet werden, postalische Werte einzugeben und es wird beschrieben, dass die Verrechnung entweder in der Vorrichtung oder in einer zentralen Verrechnungseinheit erfolgen kann.
Jede der Vorrichtungen ist insoweit begrenzt, als eine Anzahl komplexer Vorgänge erforderlich ist, damit sich der Anwender der Frankiermaschine vergewissern kann, dass in der Frankiermaschine Mittel zur Ausgabe vorhanden sind. In jedem Falle liegt es bei den bekannten Frankiermaschinen, wo die in der Frankiermaschine vorhandenen Mittel auf einen neuen Stand gebracht werden sollen, am Anwender, festzustellen, dass die in der Frankiermaschine vorhandenen Mittel auf einem tiefen Stand sind und dass der Anwender einen Telefonanruf veranlassen oder die Frankiermaschine zur Postbehörde bringen soll, um sie erneut zu kreditieren. In einigen Fällen kann ein Tiefstand der Mittel auftreten, während sich der Anwender mitten in einem Postdurchlauf befindet. Da die bekannten Vorrichtungen typischerweise mit einer Aussperrung versehen sind, um den Frankiermaschinenbetrieb zu verhindern, wenn die Mittel zu stark absinken, so ist der Anwender unfähig, die Frankiervorgänge fortzusetzen. In derartigen Fällen ist der Anwender enttäuscht, da einer der Gründe für die Verwendung der Fernnachzahlungsmerkmale der Frankiermaschine darin liegt, das Problem zu beseitigen, dass ein Gang zur Postbehörde erforderlich ist, um den erforderlichen Gebührenwert zu erhalten.
Wie vorausgehend erläutert wurde, bestand ein weiteres Problem im Angebot der bekannten Frankiermaschinen in der Schwierigkeit, Botschaften, beispielsweise Werbebotschaften, zu ändern, die mit den Frankiermaschinenangaben gedruckt werden sollen. Bei üblichen Frankiermaschinen ist die Botschaft üblicherweise auf einem festliegenden Druckstock aufgebracht, der vom Anwender nicht geändert werden kann. Obgleich verschiedene Versuche gemacht worden sind, um dem Anwender eine Änderung der Botschaften zu ermöglichen, führen derartige Lösungen zu einer Erhöhung des komplexen Aufbaus der mechanischen Druckanordnung oder zu einer Verringerung der Gebührensicherheit.
Die vorliegende Erfindung ist daher auf die Schaffung einer Frankiermaschine abgestellt, die an einen Übertragungsweg angeschlossen werden kann, beispielsweise einen Übertragungsweg, der eine Nachzahlung der Frankiermaschine ermöglicht, so dass der Anwender sich direkt mit dem Datenzentrum in Verbindung setzen kann, um eine Abänderung der Botschaft zu ersuchen, die von der Frankiermaschine am Ort des Anwenders gedruckt wird. Somit kann die Erfindung in einem System verwendet werden, wie es beispielsweise in der schwebenden Patentanmeldung, Fall B (PIT-177), beschrieben wird, gemäss welcher eine Frankiermaschine, die in einem fallenden Register verbleibenden Mittel überwacht, wobei, sooft dieser Wert ein vorgegebenes Niveau erreicht, eine automatische Anrufvorrichtung eine Verbindung herstellt, um eine Übertragung von Mitteln einzuleiten. Ein der Frankiermaschine zugeordnetes Konto wird in einem Fernverrechnungs-Datenzentrum, wie beispielsweise einer Bank, unterhalten. Sobald die Verbindung mit dem Fernverrechnungs-Datenzentrum hergestellt ist, wird das Konto des Frankiermaschinen-Anwenders überprüft, um zu gewährleisten, dass ausreichend Mittel zur übertragung an die Frankiermaschine verfügbar sind. Wird das Konto als ordnungsgemäss befunden, so wird ein Signal, vorzugsweise zur Verhinderung eines Betrugs aus verschlüsselten Daten zur erneuten Kreditierung, an die Frankiermaschine gesandt, um das Kreditregister auf einen neuen Stand zu bringen. Vorzugsweise ist ein vorgegebener Schwellenwert vom Anwender wählbar, der auf seine erwartete Gebührenhöhe abgestellt ist. Zur Erzielung bester Ergebnisse speichert die Frankiermaschine das Signal, das die Notwendigkeit zur erneuten Kreditierung des Registers angibt und nimmt die Übertragung während einer ausserhalb der Spitzenbelastung liegenden Zeit vor, beispielsweise nachts, wenn die Kosten der Telefonverbindungen niedriger sind und wenn das Datenzentrum mit seinen Anlagen üblicherweise viel weniger beansprucht wird. Die Anrufe von den verschiedenen Frankiermaschinen können gestaffelt werden, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. Um die Richtigkeit des Nachzahlvorganges zu gewährleisten, ist beim Abruf des Datenzentrums vorgesehen, die Identität der anrufenden Frankiermaschinenstelle festzustellen und anschliessend die Übertragung zu unterbrechen, wonach das Datenzentrum unmittelbar erneut die Frankiermaschinenstelle anruft. Nach Herstellung der Verbindung wird die Frankiermaschine in der angerufenen Stelle zwecks Identifizierung abgefragt und der Antwortcode wird mit der im voraus gespeicherten Identität der Frankiermaschine an dieser Stelle verglichen. Nach der Überprüfung wird dann das Register in der vorausgehend beschriebenen. Weise aktiviert. Diese Überprüfungsvorgänge erfolgen in solcher Weise, dass keine Intervention des Anwenders erforderlich ist und sind somit für den Anwender völlig transparent.
Vorzugsweise erfolgt die Datenübertragung über eine Telefonvermittlung, die Doppelton-Mehrfrequenzgeneratoren und -Empfänger zur Decodierung der zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum übertragenen Daten verwendet. Eine übliche Datenübertragung über MODEM-Verbindungen wird ebenfalls in Betracht gezogen. Zur Erzielung bester Ergebnisse werden die Daten in beiden Richtungen verschlüsselt, um betrügerische Versuche zur erneuten Kreditierung der Register zu verhindern.
Zur Abänderung der Botschaft, beispielsweise einer Werbebotschaft oder dergleichen, die mit den Postwertzeichen gedruckt werden soll, kann die Frankiermaschine einen Speicher aufweisen, in dem eine zu druckende Botschaft gespeichert ist, wobei die Frankiermaschine einen Postwertzeichendrucker, beispielsweise einen Punktmatrixdrucker, mit dem Speicher gekoppelt hat, damit die Postwertzeichen zumindest teilweise aufgrund von im Speicher gespeicherten Daten gedruckt werden. Die Nachrichtenverbindung mit dem Datenzentrum ermöglicht es dem Datenzentrum, die im Speicher für die Botschaft gespeicherten Daten zu ändern, womit das Datenzentrum auf Anforderung des Anwenders in der Lage ist, die zu druckende Botschaft zu steuern und zu ändern. Dieses erfindungsgemässe Merkmal ermöglicht es beispielsweise dem Anwender, seine Frankiermaschinen für Werbezwecke entsprechend seinen Bedürfnissen umzustellen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Frankiermaschinensystemanordnung und ein zugehöriges Verfahren zu schaffen, die eine wirtschaftliche und effiziente Änderung von Botschaften gestatten, die von der Frankiermaschine gedruckt werden, ohne dass die Sicherheit der Frankiermaschine beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabenstellung wird durch eine elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss für den Zutritt zu einem Übertragungsweg und mit einer Druckeranordnung zum Drucken von Zeichen einschliesslich eines Postwertzeichens und einer Botschaft gelöst, die erfindungsgemäss gekennzeichnet ist durch ein Übertragungssteuersystem, das mit dem Übertragungsanschluss gekoppelt ist und das einen nicht-flüchtigen Speicher zur Speicherung von den einer Botschaft entsprechenden Daten aufweist, und durch eine Vorrichtung, die auf den Empfang vorgegebener codierter Signale am Übertragungsanschluss anspricht, um die im Speicher gespeicherten Daten zu ändern, wobei die Druckeranordnung zum Drucken der Postwertzeichen zusammen mit einer Botschaft angeschlossen ist, die der Botschaft entsprechend den gespeicherten Daten entspricht, so dass die von der Frankiermaschine gedruckte Botschaft selektiv geändert werden kann.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anschliessend anhand der anliegenden Zeichnungen näher erläutert; es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Frankiermaschinen-Nachzahlsystems,
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Frankiermaschine,
Fig. 3 eine Betriebsablaufdarstellung der Frankiermaschine,
Fig. 4 eine Betriebsablaufdarstellung einer Übertragungsroutine zur Herstellung einer Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum,
Fig. 5 eine Betriebsablaufdarstellung der Anlage im Fernverrechnungs- oder Datenzentrum,
Fig. 6 eine Betriebsablaufdarstellung bei einem alternativen Betriebsverfahren, und
Fig. 7 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform eines fernbedienten Frankiermaschinensystems, das eine Frankiermaschine aufweist und eine Änderung einer von dieser gedruckten Botschaft ermöglicht,
Fig. 8 eine Änderung eines Abschnittes der Betriebsablaufdarstellung nach Fig. 3, die eine Verfahrensweise zur Einleitung einer Anforderung zur Änderung einer Botschaft darstellt,
Fig. 9 eine vereinfachte Betriebsablaufdarstellung eines Daten- oder Verrechnungszentrums, das eine Änderung der Botschaft ermöglicht, die von der Frankiermaschine gedruckt wird, und
Fig. 10 ein Verfahren zur Berichterstattung über den Gebrauch der Botschaft der dritten Partei.
Es wird nunmehr auf die Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform Bezug genommen.
Fig. 1 stellt ein schematisches Blockschaltbild eines Frankiermaschinen-Fernzahlsystems dar, das in Verbindung mit der Erfindung verwendet werden kann. Eine Anzahl Blöcke (10) stellen Frankiermaschinenstationen dar, die mit einem Datenzentrum oder einer Fernverrechnungsstation in Verbindung treten können, das oder die durch den Block (12) dargestellt wird. Die Frankiermaschinenstationen stehen mit dem Fernverrechnungszentrum (12) über eine Telefonvermittlungsanlage in Verbindung, die allgemein durch den Block (14) bezeichnet ist. Der Sender-Empfänger (16) in jeder Station (10) ist vorzugsweise eine DTMF (Doppelton-Mehrfachfrequenz) Generator-Empfänger-Kombination, beispielsweise ein Motorola MC 14410 DTMF-Generator und GTE G 88708A DTMF-Empfänger.
Das Datenzentrum (12) enthält einen ähnlichen Generator-Empfänger (18). Dieser Generator-Empfänger (18) erhält eine frequenz-codierte Dateneingabe vom Sender-Empfänger (16) in jeder der Stationen (10) und wandelt diese Eingabe in eine geeignete Maschinensprache für einen programmierten oder speziell ausgestalteten digitalen Rechner (20) um. Der Rechner (20) kann beispielsweise ein Rechnertyp "Nova" von Data General sein. Der Rechner tritt seinerseits mit der jeweiligen Frankiermaschinenstation (10) über die durch die Telefonvermittlungsanlage errichtete Verbindungsleitung in Verbindung. Es ist ersichtlich, dass die Verbindung zwischen jeder Frankiermaschinenstation und dem Fernverrechnungszentrum mittels eines MODEMS erfolgen könnte, wie dies für die Rechnerverbindungen bekannt ist.
Das Datenzentrum (12) ist in Verbindung mit einem Kundendienst (22) dargestellt, damit, falls erforderlich, dem Anwender der Frankiermaschinenstation (10) ein menschlicher Kontakt für Hilfe oder Information zur Verfügung steht. Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemässen Zahlsystems kann das Datenzentrum (12) in Verbindung mit einer ferngelegenen Bank (24) stehen, um eine Mittelübertragung zwischen einem in der Bank (24) geführten Konto und dem Fernverrechnungszentrum (12) vorzunehmen. Typischerweise wird die Frankiermaschinenstation (10) in Verbindung mit einem an diese angeschlossenenTelefon (26) verwendet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2 wird nunmehr die allgemeine funktionelle Anordnung der computerisierten Frankiermaschinenstation (10) gemäss der Erfindung dargestellt.
Elektronische Frankiermaschinen sind bekannt und beispielsweise in der US-PS 39 78 457 für "Microcomputerized Electronic Postage Meter System" (mikrocomputerisiertes elektronisches Frankiermaschinensystem) und in der US-PS 43 01 507 für "Electronic Postage Meter Having Plural Computing Systems" (elektronische Frankiermaschine mit Mehrfach-Rechnersystemen), deren Offenbarung hiermit durch Bezugnahme mit eingeschlossen wird, beschrieben.
Das Herz des Systems ist die Zentraleinheit (oder Mikroprozessor) (28), die zwei grundlegende Funktionen ausführt: Durchführung von Rechnungen, abhängig von Eingabedaten und Steuerung des Datenflusses zwischen verschiedenen Speichereinheiten. Drei Hauptspeichereinheiten werden mit der Zentraleinheit (28) verwendet. Die erste Einheit ist der Permanentspeicher (30) (ROM), der als nichtveränderbarer Speicher bekannt ist, der die spezifische Betriebsfolge zur Durchführung der Berechnungen der postalischen Daten im Einklang mit bestimmten vorgegebenen Eingaben speichert und ferner weitere Routinen zum Betrieb des Systems ausführt. Die zweite Speichereinheit ist ein temporärer Speicher (32) (RAM), der mit der Zentraleinheit (28) zusammenwirkt, um eine temporäre Speicherung, ein Halten und Weitergeben von Arbeitsdaten im Einklang mit den von der Zentraleinheit (28) durchgeführten Berechnungen vorzunehmen. Ein weiterer, nicht-flüchtiger Speicher (34), der aus einen batteriegestützten RAM oder einem anderen Speicher zur Langzeitspeicherung von Daten bestehen kann, ist ebenfalls an die Zentraleinheit (28) angeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Datenberechnung im batteriegestützten RAM oder einem geeigneten, nicht-flüchtigen Speicher anderer bekannter Bauart durchgeführt und gespeichert werden kann. Der nicht-flüchtige Speicher (34) speichert gewisse, im Postsystem verwendete kritische Daten. Die im temporären Speicher (32) gespeicherten Daten, die kritische Verrechnungsfunktionen, wie beispielsweise fallende Salden in einem fallenden Register oder steigende Kredite in einem steigenden Register und dergleichen, sind in dem nicht-flüchtigen Speicher (34) gespeichert, wo sie aufrecht erhalten werden können, während die Maschine abgeschaltet ist und dann nach einem anschliessenden Einschalten zurückgerufen werden. Auf diese Weise kann das Rechnersystem ständig diese Salden im temporären Speicher (32) bearbeiten, ohne dass ein Verlust dieser Daten beim Abschalten zu befürchten ist.
Schliesslich können die Daten bei erneuter Aktivierung beim Anlauf zurückgerufen werden, indem sie aus dem nicht-flüchtigen Speicher (34) wiedergewonnen werden. Der nicht-flüchtige Speicher ist mit der Zentraleinheit gekoppelt dargestellt und erhält deren Ausgangssignale, abhängig von der Datenübertragung vom temporären Speicher (32), die unter der Steuerung des Permanentspeichers (30) über die Zentraleinheit (28) erfolgt. Der nicht-flüchtige Speicher (34) ist ferner mit einer Ausgangsleitung dargestellt, die zur Zentraleinheit (28) zurückgeführt ist, um Daten zurück in die Zentraleinheit zu übertragen und durch diese zum temporären Speicher (32), entsprechend der Startroutine und der Steuerung des permanenten Speichers (30).
Das System arbeitet im Einklang mit Daten, die von einer zugehörigen Eingabevorrichtung (36) zugeführt werden. Es dürfte klar sein, dass die Eingabevorrichtung mechanische Druckwert-Einstellvorrichtungen und Schalter anstelle einer Tastatur oder zusätzlich hierzu aufweisen kann. Diese Daten werden der Zentraleinheit (28) unter Steuerung des Programms im Permanentspeicher (30) zugeführt. Zu jedem Zeitpunkt während des Betriebs des Systems könnte der Inhalt des temporären Speichers (32), der das entsprechende Guthaben, die Belastung, die Salden oder andere Posten im Einklang mit den verschiedenen Merkmalen des Systems speichert, durch einen entsprechenden Befehl verfügbar gemacht werden, der von der Eingabevorrichtung (36) geliefert wird oder der Frankiermaschine mitgeteilt wird. Dies veranlasst die Zentraleinheit, auf die gewünschte Stelle im zeitweiligen Speicher (32) zuzugreifen und dadurch die gewünschten Daten zu speichern. Die Daten können auch über die Zentraleinheit (28) in die Ausgabeanzeigeeinheit (38) gegeben werden.
Ferner ist eine Uhr (40) dargestellt, die an die Zentraleinheit angeschlossen ist, um dieser Zeit- und Datumsangaben zu liefern. Derartige Uhren sind bekannt und können beispielsweise eine grossintegrierte Logikschaltung in Kombination mit einem quarzgesteuerten Oszillator umfassen. In Verbindung hiermit ist eine AUS-Zeit-Vorrichtung mit der Uhr (40) und der Zentraleinheit (28) verbunden. Die AUS-Zeit-Vorrichtung dient dazu, die Zeit zu messen, während welcher die Frankiermaschine ohne Leistung ist. Da die erfindungsgemässe Frankiermaschine so ausgestaltet ist, dass sie nur an einer bestimmten Stelle betrieben wird, wird angenommen, dass eine unangemessene Zeitspanne ohne Leistung auf einen Versuch hinweisen kann, die Betriebsstelle der Frankiermaschine zu ändern. Die Verwendung des AUS-Zeit-Signals wird später erläutert. Die Datumeinstellungsräder, die bei (42) angegeben sind, werden typischerweise von Hand eingestellt und sind mit Codierern (44) gekoppelt, die Datenrad-Einstelldaten an die Zentraleinheit liefern. Eine geeignete Anordnung ist beispielsweise in der US-PS 40 60 720 (Check) beschrieben, die durch Bezugnahme hiermit eingeschlossen wird.
Wie vorausgehend in Verbindung mit Fig. 1 beschrieben wurde, ist eine DTMF-Sender/Empfänger-Kombination (16) mit der Zentraleinheit und mit einem Ausgangsanschluss (46) verbunden, um die zugehörige Verbindung herzustellen und ferner Verbindungen zwischen dem Fernverrechnungszentrum und der Zentraleinheit unter Steuerung der Zentraleinheit oder des Fernverrechnungszentrums.
Fig. 3 gibt in einer Betriebsablaufdarstellung den Betrieb einer Frankiermaschine an. Nach der Aufstellung der Frankiermaschine (10) geht diese durch ihre im Block (100) gezeigte Initialisierungsroutinen. Anschliessend führt die Frankiermaschine, wie nachstehend im einzelnen beschrieben wird, ständig eine Schleife durch ihre Routinen aus, um die Frankiermaschinenparameter und die Eingangsbedingungen zu überprüfen und die vom Anwender gewünschten Postwertzeichen zu drucken.
Wie aus Block (110) hervorgeht, läuft das Frankiermaschinenprogramm durch Systemverwaltungsroutinen, wie sie beispielsweise in der US-PS 43 01 507 beschrieben sind, die vorausgehend mittels des Hinweises auf die Überwachung verschiedener Frankiermaschinenzustände mit eingeschlossen wurde. Die Routine geht dann weiter zum Entscheidungsblock (120), um zu prüfen, ob die Mittel im fallenden Register auf einen vorgegebenen Schwellenwert verringert worden sind. Dieser Schwellenwert wird vorzugsweise im Einklang mit den Anwenderwünschen eingestellt. Dies kann entweder mittels voreingestellter Werte in dem im ROM gespeicherten Programm geschehen oder mittels Verbindung zwischen der aufgestellten Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum.
Wurde der Schwellenwert erreicht, so überprüft der Entscheidungsblock (130) ferner, ob eine vorgegebene Zeitspanne abgelaufen ist. Ist die Zeitspanne angemessen, so wird die Übertragungsroutine aufgerufen, die als Block (300) dargestellt und in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben ist, und eine übertragung wird am Anschluss (46) über die Telefonvermittlung zum Fernverrechnungszentrum (12) hergestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anrufe, die am Fernverrechnungszentrum vorliegen können, vorzugsweise gestaffelt werden, damit das Fernverrechnungszentrum in der Lage ist, die verschiedenen Frankiermaschinenstationen unterzubringen. Entsprechend können vorgegebene Zeitspannen in dem permanenten Programmspeicher voreingestellt werden oder sie können der Frankiermaschinenstation bei der Eingangsverbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum mitgeteilt werden.
Wurde jedoch der Schwellenwert nicht erreicht oder ist dieser erreicht worden und Mittel sind erneut der Frankiermaschine gutgeschrieben worden, so geht das Programm zum Block (140) weiter, der eine Routine zum Einstellen des Typenradwertes umfasst (in Verbindung mit Block (48), Fig. 1). Typischerweise bleiben die Typenräder auf den vorausgehend gewählten Wert eingestellt, da der Hauptteil der Briefe wahrscheinlich kein grösseres Gewicht hat als jenes, das die Mindestportogebühren erfordert. Bekannte elektronische Frankiermaschinen verwenden üblicherweise Schrittmotoren, um die Typenräder auf einen Wert einzustellen, der über eine Tastatur befohlen wird. Der Block (140) umfasst ferner die manuelle Auswahl von Typenradpositionen mittels einer mechanischen Kopplung zwischen der Einstellvorrichtung und den Typenrädern und die Überprüfung einer jeden Typenradstellung.
Am Entscheidungsblock (150) wid der im fallenden Register gespeicherte Wert mit einem Frankiermaschinen- Aussperrungswert verglichen, um beispielsweise festzustellen, ob Mittel für eine Frankierung verfügbar sind, obgleich der vorgeschriebene Schwellenwert für eine erneute Gutschrift erreicht wurde. Wurde der Frankiermaschinen- Aussperrungswert erreicht, so verzweigt sich das Programm nach Block (400), um eine Botschaft für den Anwender anzuzeigen, beispielsweise "KUNDENDIENST ANRUFEN" oder dergleichen. Sind Mittel verblieben, so überprüft der Programmentscheidungsblock (160), ob ein Portogebührendruck befohlen wurde. Wurde kein Druck eingeleitet, so geht das Programm in der Schleife zurück. Wurde ein Druckzyklus angefordert, so wird das fallende Register verringert und das steigende Register erhöht, wie in den Blöcken (170, 180) dargestellt ist. Das Programm kehrt zu Block (190) zurück, wo der Drucker den gewünschten Postgebührenwert druckt und das Programm kehrt zu Block (110) zurück.
Fig. 4 zeigt eine Ablaufdarstellung einer Übertragungsroutine, die vom Frankiermaschinenprogramm aufgerufen wird, falls die Mittel im fallenden Register auf den vorausgehend eingestellten Schwellenwert verringert worden sind. Die Routine (310) signalisiert dem DTMF-Sender/Empfänger (16), eine vorgewählte Telefonnummer des Fernverrechnungszentrums (12) anzuwählen und stellt die Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum her. Es ist offensichtlich, dass verschiedene Quittungsbetriebsverfahren bekannt sind und zur Erzielung einer gültigen Verbindung verwendet werden können. Geeignete Protokolle sind in der US-PS 42 53 158 beschrieben, die durch Bezugnahme hiermit eingeschlossen wird, sowie in der vorausgehend genannten US-PS 40 97 923. Wie aus Block (320) hervorgeht, schreitet das Programm zu einem "Sende Frankiermaschinendaten"-Informationsblock weiter. Es ist für den Fachmann offensichtlich, dass alle erforderlichen Frankiermaschinendaten an das Fernverrechnungszentrum in einer Gruppe von Tonsignalen gesandt werden können oder dass die Daten stückweise, abhängig von Anforderungen vom Rechner im Fernverrechnungszentrum, übertragen werden.
Das Programm bleibt anschliessend in einer Ruheschleife, bis die Daten zur erneuten Gutschrift im Register im Block (340) empfangen werden. Zur Erzielung bester Ergebnisse müssen die Daten zur erneuten Gutschrift, die vom Fernverrechnungszentrum an die Frankiermaschine gesandt werden, verschlüsselt sein, um zu verhindern, dass durch bedenkenlose Teilnehmer betrügerische Registererhöhungen an die Frankiermaschine gesandt werden. Entsprechend enthält der Block (340) eine Routine zur Entschlüsselung von Daten, die durch den Rechner im Fernverrechnungszentrum zur Übertragung zu einer jeweiligen einzelnen Frankiermaschine verschlüsselt worden sind. Ein geeignetes Verschlüsselungsschema ist beispielsweise in der US-PS 37 92 446 beschrieben, die hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen wird.
Nachdem sichergestellt wurde, dass die Frankiermaschine ordnungsgemässe und authentische Daten zur erneuten Gutschrift im Register von dem Fernverrechnungszentrum erhalten hat, führt das Programm die Erneuerung des fallenden Registers im Block (360) durch und kehrt zu dem in Fig. 3 dargestellten Hauptprogramm zurück.
Fig. 5 ist eine Ablaufdarstellung, die die Folge der Operationen angibt, die im Fernverrechnungszentrum durchgeführt werden, nachdem die Verbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum hergestellt worden ist. Die vorliegende Routine wird initialisiert, indem eine Telefonverbindung zwischen der Frankiermaschine und dem Fernverrechnungszentrum hergestellt wird. Wie vorausgehend in Verbindung mit Fig. 4 beschrieben wurde, erfolgt der ergänzende Quittungsbetrieb im Block (400). Sobald die Verbindung hergestellt ist, geht das Programm zum Block (410) weiter, um die Frankiermaschine aufzufordern, die Frankiermaschinendaten dem Rechner zuzuführen. Die zu übertragenden Daten umfassen mindestens die Kennummer der Frankiermaschine und die Werte im fallenden und steigenden Register der Frankiermaschine.
Der Rechner führt dann die Überprüfung durch, ob das Konto gültig ist und ob ausreichende Mittel im Entscheidungsblock (440) verfügbar sind. Sind die Mittel nicht verfügbar, so verzweigt sich das Programm nach Block (450), um den Kundendienst zu benachrichtigen, dass keine Mittel zur Übertragung auf die betreffende Frankier­ maschine vorhanden sind. Wird angenommen, dass ausreichende Mittel vorliegen, so werden Registererneuerungsdaten, die vorzugsweise,wie vorausgehend beschrieben wurde, verschlüsselt sind, der Frankiermaschine über die Telefonverbindung zugeführt, entsprechend Block (460). Das Konto des Anwenders wird belastet, Block (470), und falls die verfügbaren Mittel einen vorgegebenen Schwellenwert erreicht haben, Entscheidungsblock (480), so wird die Kundenabrechnung benachrichtigt.
Fig. 6 zeigt ein alternatives Verfahren zur Führung des Anwenderkontos. Im Einklang mit diesem Verfahren werden die Mittel des Anwenders in einem Fonds in einer Bank gehalten. Sooft die Frankiermaschine eine erneute Gutschrift erhält, wird das Konto des Anwenders überprüft und die Daten für eine neue Frankiermaschinengutschrift werden übertragen. Die Mittel zur Begleichung der erneuten Gutschrift werden von der Bank an das Fernverrechnungszentrum übertragen, Block (520). Der Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass die Mittel des Anwenders verzinst werden können, anstelle in einem Konto zur unmittelbaren Speisung der Frankiermaschine gebunden zu sein.
Ein fernbedientes Frankiermaschinensystem, das eine Abänderung einer mit den Gebührenwerten zu druckenden Botschaft gestattet, entsprechend der vorliegenden Erfindung, ist in Fig. 7 dargestellt. Bei dieser Anordnung umfasst das Frankiermaschinensystem (600) eine Frankiermaschinen-Verrechnungsschaltung (602), die zur Steuerung eines Portogebührendruckes (604) angeschlossen ist, sowie ein Eingabesystem (606) mit einer Portogebühren-Eingabevorrichtung (608), beispielsweise einer Tastatur zur Eingabe der zu druckenden Postgebührenwerte, wobei die Portogebühr-Eingabevorrichtung (608) mit der Frankiermaschinen-Verrechnungsschaltung (602) entsprechend der üblichen Praxis verbunden ist. Das System umfasst ferner ein Übertragungssteuersystem (610), welches die vorausgehend beschriebene Übertragungssteuerungseinrichtung zur Verbindung mit einem Datenzentrum enthalten kann, wobei das Übertragungssteuersystem (610) mit einer Telefonverbindung (612) gekoppelt ist, die eine Verbindung mit einem Datenzentrum erlaubt, beispielsweise zur Nachzahlung oder dergleichen.
Der Portogebührendrucker (604) ist mit einem Speicher (614) ausgestattet, in dem eine Botschaft gespeichert ist, wobei der Portogebührendrucker (604) derart ausgebildet ist, dass er eine Botschaft entsprechend den gespeicherten Daten druckt. Beispielsweise kann der Drucker ein Punktmatrixdrucker sein, der beispielsweise gemäss der schwebenden US-Patentanmeldung, SN 5 15 078 vom 18. Juli 1983 (Aktenzeichen B-852) ausgebildet sein kann, die auf den vorliegenden Rechtsnachfolger übertragen wurde. Es ist selbstverständlich offensichtlich, dass andere Druckeranordnungen erfindungsgemäss verwendet werden können, die sich dazu eignen, Zeichen zumindest teilweise auf der Basis von im Speicher gespeicherten Daten zu drucken.
Das Frankiermaschinensystem gemäss Fig. 7 weist ferner eine Botschaft-Eingabevorrichtung (614) im Eingabesystem (606) auf, wobei die Botschaft-Eingabevorrichtung (614) mit dem Übertragungssteuersystem (610) gekoppelt ist, um die Zuführung einer Anforderung dem Datenzentrum über die Telefonverbindung (612) und einen Nachrichtenweg, wie beispielsweise übliche Telefonleitungen, mitzuteilen, damit die vom Frankiermaschinensystem zu druckende Botschaft geändert wird. Die Botschaftseingabe kann eine Tastatur oder eine andere Eingabevorrichtung umfassen, um Daten aufzunehmen, die das Verbindungssteuersystem (610) anweist, das Datenzentrum anzurufen und die eine Anforderung zur Änderung der Botschaft enthalten. Die vom Übertragungssteuersystem abgegebene Anforderung kann entsprechend üblicher Praxis codiert sein und Daten enthalten, die das Frankiermaschinensystem selbst betreffen, so dass die Anforderung vom Datenzentrum überprüft werden kann. Die Botschaft-Eingabevorrichtung (614) kann der Bauart entsprechen, die es dem Anwender gestattet, unmittelbar eine Botschaft einzugeben, beispielsweise mittels einer Tastatur, oder, falls gewünscht, eine Botschaft aus einer Anzahl von im Datenzentrum gespeicherten Botschaften auszuwählen. Die Erfindung ist zu diesem Zweck nicht auf ein spezifisches Verfahren gerichtet. Als Alternative kann der Anwender selbstverständlich im Einklang mit der Erfindung das Datenzentrum über eine übliche fernmündliche Nachrichtenverbindung anrufen, die beispielsweise extern zur Frankiermaschine vorhanden ist, und nach entsprechender Bestätigung die Datenänderung mündlich am Datenzentrum anfordern. Das breite erfindungsgemässe Konzept ist somit nicht auf eine bestimmte Art beschränkt, in welcher das Datenzentrum zur Änderung der Botschaft ersucht wird. Es ist selbstverständlich offensichtlich, dass es in bestimmten Fällen wünschenswert sein kann, dass das Ersuchen um die Änderung der Botschaft im Datenzentrum selbst vorgebracht wird.
Gemäss Fig. 8 können die Frankiermaschinen-Routinen abgeändert werden, um eine Prüfung für eine Botschaftsänderung am Block (700) vorzusehen und um die Anforderung zur Weiterleitung zur Telefonverbindung zu codieren, Block (710). Die Frankiermaschine kann ferner eine Routine aufweisen, die auf Erhalt der neuen Botschaft vom Datenzentrum anspricht, um die neue Botschaft zu überprüfen und sie dem Speicher (614) gemäss Fig. 7 zuzuführen.
Das Datenzentrum überprüft gemäss Fig. 9 ankommende Nachrichten hinsichtlich Anforderungen für Botschaftsänderungen am Block (800), und gibt, abhängig vom Empfang der Anforderung am Block (800) die neue Botschaft an den Übertragungsweg bei Block (820) ab. Diese Schritte können alle Massnahmen zur Überprüfung, Codierung und Decodierung, entsprechend der üblichen Praxis enthalten, um sicherzustellen, dass die Botschaften autorisiert und die Daten richtig sind. Es ist selbstverständlich offensichtlich, dass die in den Fig. 8 und 9 dargestellten Subroutinen nur beispielhaft angegeben sind und dass die Erfindung nicht spezifisch auf derartige Subroutinen beschränkt ist.
Gemäss einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Datenzentrum einen Service für dritte Anzeigenkunden oder andere Stellen vorsehen, unabhängig vom Anwender der Frankiermaschine, die den Wunsch haben können, eine besondere Postversandliste des Anwenders zu benützen, um eine bestimmte Kundengruppe für seine eigenen Produkte oder Dienste anzusprechen, indem der Platz für die Frankiermaschinenbotschaft verwendet wird. Entsprechend diesem Aspekt der Erfindung könnte dem Anwender ein merklicher Postgebührennachlass für die Verwendung der Werbung eines Dritten auf seiner Post eingeräumt werden.
Beispielsweise und nicht einschränkend zu sehen, könnte eine Werbung von Kreditkartengesellschaften auf der Post von irgendeiner angeschlossenen Bank,einer Einzelhandelsorganisation, einem Restaurant, Hotels und dergleichen, aufgebracht werden. Fluggesellschaften könnten den Wunsch haben, auf Post zu werben, die von Reiseagenturen oder Leihwagengesellschaften versandt wird.
In einem solchen Fall würde das Datenzentrum nicht notwendigerweise auf die Anforderung des Anwenders warten, dass die Werbebotschaft gemäss der Betriebsablaufdarstellung nach Fig. 9 geändert wird. Sobald ein bereitwilliger Anwender der Frankiermaschine einer Werbungsunterstützung zugestimmt hat, kann das Datenzentrum darangehen, unmittelbar eine Verbindung mit der Frankiermaschine herzustellen und die gewünschte Botschaft der dritten Partei dem Übertragungsweg zuzuführen, wie in Block (820) in Fig. 9 dargestellt ist. Diese Änderung reicht zwar aus, um die Frankiermaschine zu veranlassen, die gewünschte Botschaft zu drucken, jedoch kann der Werbende zu Recht irgendeine Garantie wünschen, dass seine Botschaft tatsächlich vom Postversender verwendet wird.
Ein Verfahren zur Berichterstattung über den tatsächlichen Gebrauch der Botschaft der dritten Partei ist in der Ablaufdarstellung nach Fig. 10 dargestellt. Der Grundgedanke des Verfahrens besteht darin, in einem nicht-flüchtigen Speicher eine Zählung nur jener Druckzyklen vorzunehmen, bei welchen sich die Typenradeinstellung über einem vorgegebenen Mindestwert befindet und die Botschaft gedruckt wird. Diese Zählung ist dem Datenzentrum während der Verbindungsroutine durch Abfrage der Frankiermaschine zugänglich.
Insbesondere geht das Programm, nachdem gemäss Fig. 10 die Druckroutine im Block (190) (von Fig. 3) aufgerufen wurde, zum Entscheidungsblock (900), um den Portogebührenwert zu überprüfen, der im Block (190) gedruckt wurde. War dieser Wert kleiner als ein bestimmter vorgegebener Wert, beispielsweise die Minimumpostgebühr für Massenpost, so kehrt die Frankiermaschine zur Systemverwaltungsroutine zurück, wie in Verbindung mit Fig. 3 beschrieben wurde, ohne den Zyklus zu zählen. Falls der gedruckte Wert oberhalb dem vorgegebenen Wert lag, so nimmt die Frankiermaschine im Entscheidungsblock (910) eine Überprüfung vor, um festzustellen, ob die Botschaft gedruckt wurde. Wurde die Botschaft gedruckt, so wird ein Zählerregister um eins erhöht und das Programm kehrt zur Systemverwaltung zurück.
Es ist offensichtlich, dass das in Verbindung mit der Vorrichtung hier beschriebene Verfahren auch bei anderen bekannten Frankiermaschinen verwendet werden kann. Beispielsweise kann der Werbespruch oder die Botschaft aus einem Zeilenguss oder einer Form bestehen, die in einer Druckwalze einer Frankiermaschine installiert ist, wie beispielsweise in der Frankiermaschine 5300 von Pitney Bowes. Die Frankiermaschine ist vorzugsweise eine jener Frankiermaschinen, bei welchen die Druckform nicht "abgesenkt" werden kann, d.h. sie muss immer zum Druck kommen, wenn der Wert frankiert wird. Die Frankiermaschinen- Einstellvorrichtung muss daran gehindert werden, irgendwelche Werte einzustellen, die kleiner als ein vorgegebener Mindestwert sind, wie vorausgehend aufgeführt wurde. Verschiedene Verfahren und Vorrichtungen zur Erreichung dieses Ziels sind für den Fachmann offensichtlich. Beispielsweise kann der Hebel zur Einstellung des "Zehner"-Typenrades mechanisch an der Einstellung einer Null gehindert werden. In elektronischen Frankiermaschinen die die Typenräder mittels Befehl aus einer Tastatur einstellen, kann die Software-Routine für den Frankiermaschinenbetrieb eine Prüfung bezüglich des Mindestwertes vornehmen, bevor ein Zählerregister in der vorausgehend beschriebenen Weise erhöht wird. Bei einer mechanischen Frankiermaschine zählt ein mechanischer Zähler lediglich die Anzahl der Umdrehungen der Frankiermaschinenwalze oder irgendeine andere Massgabe, wonach ein Druckzyklus erfolgt ist.
Unter Bezugnahme auf Fig. 5 ist ersichtlich, dass die Blöcke (410, 420) die Verfahrensschritte der Abfrage der Frankiermaschine und des Empfangs der Zählung der im Zählerregister des nicht-flüchtigen Speichers gespeicherten Druckzyklen umfassen können.
Die Zählung kann selbstverständlich ferner durch Inspektion der Frankiermaschine erhalten werden. Nachlässe in der Rechnungsstellung für den Anwender der Frankiermaschine können dann auf die Anzahl der gedruckten Werbeanzeigen oder Botschaften basieren. Eine dritte Partei als Inserent kann seine Rechnung ebenfalls im Einklang mit der Anzahl der gedruckten Botschaften erhalten.
Diese Anmeldung enthält bestimmte Teile, die einigen anderen Anmeldungen gemeinsam sind. Der Gegenstand aller dieser Anmeldungen wird hiermit durch Bezugnahme eingeschlossen. Die Anmeldungen, einschliesslich der folgenden werden wie folgt identifiziert: C-205, C-207, C-208, C-209 und C-210.
Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine begrenzte Anzahl von Ausführungsformen erläutert, es ist jedoch offensichtlich, dass Änderungen und Modifizierungen möglich sind und diese werden im Rahmen der anliegenden Ansprüche von der Erfindung mitumfasst.

Claims (13)

1. Elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss für den Zutritt zu einem Übertragungsweg und einer Druckeranordnung zum Drucken von Zeichen einschliesslich eines Postwertzeichens und einer Botschaft, gekennzeichnet durch ein Übertragungssteuersystem (610), das mit dem Übertragungsanschluss (46) gekoppelt ist und das einen nicht-flüchtigen Speicher (34) zur Speicherung von den einer Botschaft entsprechenden Daten aufweist, und durch eine Vorrichtung, die auf den Empfang vorgegebener codierter Signale am Übertragungsanschluss (46) anspricht, um die im Speicher (34) gespeicherten Daten zu ändern, wobei die Druckeranordnung (604) zum Drucken der Postwertzeichen zusammen mit einer Botschaft angeschlossen ist, die der Botschaft entsprechend den gespeicherten Daten entspricht, so dass die von der Frankiermaschine gedruckte Botschaft selektiv geändert werden kann.
2. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung, die auf den Empfang der codierten Signale anspricht, eine Einrichtung zur Änderung der gespeicherten Daten als Funktion der empfangenen codierten Signale aufweist.
3. Elektronische Frankiermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeranordnung (604) einen Punktmatrixdrucker umfasst, der zum Drucken einer Botschaft mit alphanumerischen Zeichen angeschlossen ist, die den im Speicher (34) gespeicherten Daten entspricht.
4. Elektronische Frankiermaschine mit einem Übertragungsanschluss (46) für den Zutritt zu einem telefonischen Übertragungsweg (14), einer Verrechnungsschaltung (602) einschliesslich eines fallenden Registers zur Speicherung von Verrechnungsdaten, die dem Portogebührengesamtwert entsprechen, den die Frankiermaschine zu drucken autorisiert ist, einer Druckeranordnung (604) zum Drucken von Zeichen einschliesslich eines Portogebührenwertes und einer Botschaft, einem Übertragungssteuersystem (610), das mit der Verrechnungsschaltung (602) gekoppelt ist, um dem Übertragungsanschluss (46) Wählsignale und codierte Kennungssignale zuzuführen, wobei die Wählsignale einem Datenzentrum (12) entsprechen und die Kennungssignale Daten umfassen, die die Frankiermaschine kennzeichnen, sowie Daten, entsprechend den Verrechnungsdaten, das Übertragungssteuersystem (610) eine Einrichtung aufweist, die auf den Empfang erster bestimmter codierter Signale am Übertragungsanschluss (46) anspricht, um den Inhalt der Register zu ändern und den Portogebührenwert zu erhöhen, den die Frankiermaschine zu drucken autorisiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungssteuersystem (610) ferner einen nicht-flüchtigen Speicher (34) zur Speicherung der einer Botschaft entsprechenden Daten aufweist, sowie eine Einrichtung, die auf zweite bestimmte, codierte Signale anspricht, um die im Speicher gespeicherten Daten zu ändern, und dass die Druckeranordnung (604) derart angeschlossen ist, um eine Botschaft im Einklang mit der den gespeicherten Daten entsprechenden Botschaft zu drucken.
5. Frankiermaschinensystem mit einer fernliegenden Station (10), die eine Frankiermaschine enthält, ein Datenzentrum (12) und einen Übertragungsweg (14), der die fernliegende Station und das Datenzentrum aneinanderkoppelt, dadurch gekennzeichnet, dass die Frankiermaschine einen nicht-flüchtigen Speicher (34) enthält, einen Drucker zum Drucken von Postwertzeichen einschliesslich eines Postgebührenwertes und einer Botschaft, die bestimmten, im Speicher gespeicherten Daten entspricht, und ein Übertragungssteuersystem (610), das auf bestimmte Signale aus dem Übertragungsweg (14) anspricht, um die bestimmten Daten im Speicher zu ändern, und das Datenzentrum (12) eine Einrichtung aufweist, um die bestimmten Signale dem Übertragungsweg (14) zuzuführen.
6. Frankiermaschinensystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die fernliegende Station (10) ferner eine Vorrichtung aufweist, um dem Übertragungsweg (14) Signale zuzuleiten, um eine Änderung der Botschaft anzufordern, und dass die Vorrichtung des Datenzentrums (12) zur Zuführung bestimmter Signale zum Übertragungsweg (14) eine Vorrichtung aufweist, die auf den Empfang der zum Übertragungsweg gerichteten Signale anspricht, um die bestimmten Signale dem Übertragungsweg zuzuführen.
7. Frankiermaschinensystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalleitvorrichtung eine Vorrichtung aufweist, um dem Übertragungsweg (14) Signale zuzuführen, die der Botschaft entsprechen, die von der Druckeranordnung (604) gedruckt werden soll, und dass die Vorrichtung des Datenzentrums (12) zur Zuführung der bestimmten Signale eine Vorrichtung umfasst, um dem Übertragungsweg (14) Signale zuzuführen, die der Botschaft entsprechen.
8. Verfahren zur Änderung einer Botschaft, die von einer elektronischen Frankiermaschine gedruckt werden soll, die einen Übertragungsanschluss (46) zum Zutritt zu einem Übertragungsweg (14) aufweist, eine Druckeranordnung (604) zum Drucken von Zeichen einschliesslich eines Portogebührenwertes und einer Botschaft, und einem Übertragungssteuersystem (610), das mit dem Übertragungsanschluss gekoppelt ist, wobei das Übertragungssteuersystem einen nicht-flüchtigen Speicher (34) zur Speicherung von Daten aufweist, die einer Botschaft entsprechen, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren die Zuführung bestimmter codierter Signale zu dem Übertragungsanschluss (46) umfasst, um die in dem Speicher (34) gespeicherten Daten zu ändern, und das Steuern der Druckeranordnung (604) zum Drucken der Zeichen mit einer Botschaft, die der den gespeicherten Daten entsprechenden Botschaft entspricht, so dass die von der Frankiermaschine gedruckte Botschaft selektiv geändert werden kann.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungsweg (14) mit einem Datenzentrum (12) verbunden ist und der Verfahrensschritt der Zuführung vorbestimmter codierter Signale zum Übertragungsanschluss (46) die Abführung der vorgegebenen codierten Signale vom Datenzentrum (12) und ihre Zuführung zum Übertragungsweg (14) zwecks Zufuhr zum Übertragungsanschluss umfasst.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Verfahrensschritt der Abführung der Signale umfasst, dem Datenzentrum (12) zu signalisieren, die vorgegebenen codierten Signale abzuführen, indem Anforderungssignale auf den Übertragungsweg (14) gegeben werden und im Datenzentrum (12) diesen Signalen entsprochen wird, indem die vorgegebenen codierten Signale abgegeben werden.
11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Botschaft entsprechend den gespeicherten Daten von einem Anwender der Frankiermaschine ausgewählt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 8, ferner gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte, wonach die zu speichernde Botschaft aus einer vom Anwender der Frankiermaschine unabhängigen Quelle erhalten wird und diese Botschaft zur Zufuhr zum Übertragungsanschluss codiert wird.
13. Verfahren zur Versorgung einer Frankiermaschine mit Mitteln, gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte, wonach eine Botschaft von einer vom Anwender der Frankiermaschine verschiedenen Quelle erhalten wird, die Botschaft in Verbindung mit dem Druck von Frankiermaschinenzeichen angenommen wird, die Anzahl der Druckzyklen gezählt wird, die den Druck der Botschaft in Verbindung mit dem Druck von Postgebührenwerten jenseits eines vorgegebenen Wertes umfassen, und Ermässigung der Kosten der Mittelbereitstellung für die Frankiermaschine, entsprechend der Anzahl von Druckzyklen, die das Drucken der Botschaft umfassen.
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