DE3644302A1 - System zur ermittlung von manipulationen bei einer portowert-verrechnungseinheit - Google Patents

System zur ermittlung von manipulationen bei einer portowert-verrechnungseinheit

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Description

Die Erfindung ist eine Teil-Fortführungsanmeldung der anhängigen US-Patentanmeldung 8 13 459 vom 26. Dezember 1985 mit der Bezeichnung "Mailing system with postage value transfer and accounting capability" (Postaufgabesystem mit Portowert-Übertragung und Verrechnungsfähigkeit).
Ein dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand findet sich in der US-Anmeldung "Postage and mailing information applying system" von Ronald Sansone et al, die am 6. August 1985 eingereicht wurde und die Anmeldenummer 7 62 994 aufweist und die auf den Rechtsinhaber der vorliegenden Anmeldung übertragen wurde (korrespondierend zu P 36 13 008.7, angemeldet am 17. April 1986).
Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften, Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre Postfrankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen, adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d.h. nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem derartigen System bringt der Versender eine Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen Postgebühren angibt.
Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine, d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang überprüft werden.
Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der Frankiermaschinen, wobei durch grosse Postversender eine grosse Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden, ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit. Ferner müssen Frankiermaschinen, die grosse Postgutmengen verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden. Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet, einen Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
Es wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender grosse Mengen oder Stapel von Postgut versenden kann, ohne dass das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht. Dies wird erreicht, indem der Versender eine gesicherte Verrechnungseinheit, ähnlich einem Gebührenzähler, hat, in dem ein Portogebührenwert durch eine Zentralstation eingegeben wird. Eine Aufstellung begleitet jeden Stapel Postgut und enthält Daten bezüglich des beim Postversand erforderlichen Port betrages, sowie des beim Postversender verbleibenden Porto ertes. Eine Verbindung zwischen der Zentralstation und dem Postversender gestattet eine Übertragung des Portowertes vom und zum Kunden mittels der Zentralstation und ferner die Übersendung von Postaufgabe- und Überprüfungsdaten vom Postversender zur Zentralstation. Die Postaufgabe- und Überprüfungsdaten sind die gleichen, die in den Postaufgabe-Aufstellungen enthalten sind, die die Stapel Postgut begleiten. Dieses System sieht eine Zentralstation für eine grosse Anzahl Postversender vor, wodurch der Postdienst seiner Verpflichtung enthoben wird, vor Ort Überprüfungen durchzuführen und die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle für den Postdienst, von dem die Portoüberprüfung leicht und kostengünstig durchgeführt werden kann.
Da die menschliche Natur nicht zu ändern ist, werden immer Versuche unternommen, die Frankiermaschinen oder Verrechnungseinheiten der beschriebenen Art zu manipulieren, um unbewilligte Portoge ühren zu erhalten. Derartige Frankiermaschinen oder errechnungseinheiten haben Zutrittstüren, die einen Service ermöglichen. Unbefugte machen gelegentlich den Versuch, sich den Zutritt an den Zugangstüren zu verschaffen oder in anderer Weise Zutritt zu erreichen, um die Verrechnungsregister zurückzustellen oder zu umgehen. Es wurden bereits Anordnungen vorgeschlagen, bei welchen eine Frankiermaschine oder eine andere Wertdruckvorrichtung mit Sperren ausgestattet werden kann, um einen Kunden am Drucken von Portowerten zu hindern, nachdem eine Manipulation ermittelt wurde. Eine Übersicht über derartige Anordnungen wird in der US-PS 45 06 344 (EP 00 96 386) gegeben. Ist eine verstellbare Druckfähigkeit gegeben, wie beim vorliegenden System, so ist es erwünscht, dass eine Manipulation ermittelt werden kann, ohne dass die Vorrichtung ausgeschaltet werden muss.
Es wird nunmehr auf die erfindungsgemässen Merkmale Bezug genommen. Bei einem Postaufgabesystem, bei welchem ein Postversender in der Lage ist, grosse Mengen Post zu versenden, die von einer Aufstellung begleitet sind, wurde eine Anordnung entwickelt, durch welche eine Manipulation an der Verrechnungseinheit ermittelt werden kann. Die Verrechnungseinheit ist mit einem Sensor oder mit Sensoren ausgestattet, die jegliche Manipulation oder den Versuch einer Manipulation ermitteln. Der Sensor teilt diese Ermittlung einem Prozessor mit, der den Strichcode-Printer steuert, der die Postleitzahl in einem Strichcode auf ein Postgut druckt. Bei Ermittlung einer Manipulation wird der Strichcode geändert, so dass er nicht den Postbestimmungen entspricht. Bei nachfolgender Sortierung der Postgüter in einem Postamt wird die Post mit einem ungültigen Strichcode in einen Ausschussbehälter eingegeben und die Entdeckung der Manipulation würde stattfinden.
Ein Merkmal der Erfindung liegt darin, dass eine Sicherheit für eine Frankiermaschine oder Verrechnungseinheit gewährleistet ist, während ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender, verhältnismässig kostengünstiger Drucker zum Bedrucken der Post und der Postdaten verwendet werden kann.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, dass eine Anordnung zur Ermittlung einer Manipulation an einer Frankiermaschine oder einer Verrechnungseinheit geschaffen wird, die keine Änderung in der Ausstattung des Postamtes erfordert.
Schliesslich liegt ein Merkmal der Erfindung in der Anordnung einer einer Frankiermaschine ähnlichen Vorrichtung mit erhöhten Sicherheitseigenschaften, um die Erzeugung von Strichcoden zu gestatten, die verändert werden können, um einen Nachweis einer Manipulation an der Verrechnungsanlage zu liefern.
Schliesslich ist die Erfindung darauf abgestellt, dass die Sicherheit eines Verrechnungsregisters in einer einer Frankiermaschine ähnlichen Vorrichtung gewährleistet werden kann. Ferner ist die Erfindung darauf gerichtet, dass der Nachweis der Manipulation dem Unbefugten nicht ersichtlich ist.
Endlich liegt ein Merkmal der Erfindung darin, automatisch den Postdienst daran zu hindern, Zeit und Geld auszugeben, um die Post zu bearbeiten, zu transportieren und auszuliefern, die von einer Verrechnungseinheit oder einer Frankiermaschine bearbeitet wurde, an welcher eine Manipulation vorgenommen worden ist.
Die vorausgehend genannten Vorteile werden unter Lösung der erfindungsgemäss zugrundeliegenden Aufgabenstellung durch ein Verfahren zur Ermittlung einer Manipulation an einer Portowert-Verrechnungseinheit innerhalb eines einen Drucker enthaltenden Portosystems erhalten, das folgenden Verfahrensschritt aufweist: Drucken eines ungültigen Codes auf ein Postgut, abhängig von der Erfassung einer Manipulation.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Stapelgut-Postaufgabesystems mit den die Manipulationsermittlung betreffenden Merkmalen;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Verrechnungsaufstellung, die die vom System nach Fig. 1 versandte Stapelgut-Post begleitet;
Fig. 3A eine Draufsicht auf eine Hülle mit Daten, die ihr vom System nach Fig. 1 aufgebracht werden;
Fig. 3B einen Strichcode-Abschnitt der in Fig. 3A dargestellten Hülle; und
Fig. 4 bis 6 Betriebsablauf-Darstellungen, die den Betrieb des in Fig. 1 gezeigten Systems beschreiben.
Anschliessend wird eine nähere Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform gegeben.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist ein Stapel-Postaufgabesystem mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12), ein Datenzentrum oder eine Zentralstation (14) und einen Kundenbereich (16). Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser Prozessor (18) könnte ein Grossrechner-Typ mit erheblicher Kapazität sein. Eine Verbindung wird zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen (14) (wovon nur eine dargestellt ist) über eine Leitung oder Verbindung (19) mittels einer Verbindungsvorrichtung,wie beispielsweise einem darin befindlichen Telefon (20), hergestellt. Dem Prozessor (18) ist eine mit ihm verbundene grosse Speichereinheit (22) zugeordnet, in welcher grosse Datenmengen gespeichert werden können, sowie eine Register-Einstellvorrichtung (23), die Verschlüsselungs-Software einer Art enthält, wie sie für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 37 92 446, 40 97 923 (P 28 20 658.8) und 44 47 890 (P 31 26 786.6) verwiesen wird.
Ein entfernt liegender Kundenbereich (16) enthält eine gesicherte Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät" bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der Zentralstation (14) dem Kunden geliefert und umfasst einen (Kunden)-Prozessor (24), der ein Prozessor geringerer Kapazität, wie beispielsweise ein Intel 8085 Prozessor sein kann, der von Intel Corporation, Santa Clara, California, USA, hergestellt wird. Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden. Der Speicher (26) ist vorzugsweise ein nicht-flüchtiger Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem Prozessor (18) der Zentralstation über eine Verbindung oder Leitung (28) verbunden. Ein Telefon (30) oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann innerhalb der Leitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) zu ermöglichen. Ferner sind an den Prozessor (24) ein RAM (32), ein ROM (34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) angeschlossen, deren jeweilige Funktionen im einzelnen anschliessend beschrieben werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell oder über ein Medium, wie eine Diskette oder ein Band, an den (Kunden)-Prozessor geliefert werden können, um die bei der Verarbeitung des Postgutes erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Das Dienstgerät (25) hat viele Merkmale einer Frankiermaschine und ebenfalls Unterschiede, die anschliessend erläutert werden. Frankiermaschinen sind in Massenfertigung hergestellte Einrichtungen zum Drucken einer bestimmten Werteinheit für staatliche oder private Zusteller von Paketen und Sendungen. Der Ausdruck Frankiermaschine umfasst ferner ähnliche Vorrichtungen, die ein Drucken eines Einheitswertes gestatten, wie beispielsweise Steuermarkenmaschinen. Frankiermaschinen enthalten interne Verrechnungsvorrichtungen, die den in der Maschine gespeicherten Portobetrag verrechnen. Die Verrechnungsvorrichtung verrechnet sowohl das erneute Laden der Maschine mit zusätzlichen Portobeträgen, als auch das Drucken von Porto durch die Druckvorrichtung der Maschine. Kein externes unabhängiges Verrechnungssystem wird zur Verrechnung des von der Maschine gedruckten Portos verwendet. Entsprechend müssen Frankiermaschinen eine hohe Zuverlässigkeit aufweisen, um den Verlust von Kundenmitteln oder staatlichen Mitteln zu vermeiden, die innerhalb der Maschine gespeichert sind und die durch das Drucken des Portos ausgegeben werden.
Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung (39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden und führt die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Verschliessen der Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder ab einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen, Werbematerial, Mitteilungen und dergleichen, die eine Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das Einführgerät Nr. 3100 Serie von Pitney Bowes Inc., Stamford, Ct., USA.
Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem Kunden-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42), wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken, die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser Drucker (40) wird vom Benutzer aufgestellt und ist ein ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt (46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite Drucker (44) ist vorzugsweise ein gesicherter Drucker, der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden, die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500 von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc.. Offensichtlich kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein, jedoch bringt dies ein grösseres Risiko bezüglich der Überprüfung der Bezahlung der Postgebühren mit sich. In der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit Fig. 2 beschrieben.
Obgleich nur ein Kundenbereich (16) dargestellt und beschrieben ist, so ist es offensichtlich, dass viele Kundenbereiche durch die eine,beispielsweise aufgeführte Zentralstation (14) im Multiplex-Betrieb versorgt werden können. Die Zentralstation (14) kann der Ort eines Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen Verrechnungsorganisation sein.
Im Betrieb erhält der Kunde im Kundenbereich (16) eine Kenn-Nummer von der Zentralstation (14), die in den nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) des Dienstgerätes (25) eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist permanent und einmalig für jedes Dienstgerät (25) und der Kunde hat keinen Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Es ist offensichtlich, dass dieses Merkmal auch bei einer Frankiermaschine verwendet werden kann. Die Anordnung der Kenn-Nummer im Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, ein Schild an der Frankiermaschine oder am Dienstgerät (25) anzubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstgerät viele Merkmale einer Frankiermaschine aufweist, beispielsweise Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, aber gewisse Bauelemente sind nicht vorhanden. Das am offensichtlichsten nicht vorhandene Bauelement ist ein Drucker, dessen Vorteil laufend beschrieben wird. Ein weiteres nicht vorhandenes Bauelement ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine ist ein steigendes Register nur für einen Service-Vertreter des Frankiermaschinen-Herstellers zugänglich und kann dazu verwendet werden, zu überprüfen, ob eine Manipulation an der Frankiermaschine erfolgt ist. Nach der Eingabe der Kenn-Nummer setzt sich der Kunde mit der Zentralstation (14) über das Telefon (30) in Verbindung, um der Zentralstation den Portobetrag anzugeben, den er seinem Speicher (26) krediert haben will. Der Kunde erhält einen Zutritts-Code, der über die Tastatur des Telefons (30) an die Einstellvorrichtung (23) adressiert ist. Nach Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Kunde der Zentralstration (14) den richtigen Code und die Kenn-Nummer.
Die Einstellvorrichtung (23) arbeitet, um den Portobetrag im Speicher (26) zu liefern oder zu erhöhen. Dieser Speicher (26) umfasst ein fallendes Register, das durch die Zentralstation (14) mit den ausgewählten Portowert- Betrag geladen wird. Während der Bearbeitung der Post im Kundenbereich (16) wird der Portowert im fallenden Register im Einklang mit dem für die Postgüter erforderlichen Porto verringert. Der Betrag des dem Speicher (26) zugeführten Portowertes kann automatisch erneut geladen werden. Enthält beispielsweise das fallende Register einen bestimmten Mindest-Portobetrag, so wird vom Speicher eine Mitteilung an den Prozessor (24) abgegeben. Bei Empfang dieser Mitteilung veranlasst der Prozessor automatisch über die Leitung (28) eine Verbindung mit der Zentralstation (14) und fordert einen zusätzlichen Portowert an, der im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) geladen werden soll. Dies erfolgt durch den Prozessor (18) in Verbindung mit der Einstellvorrichtung (23). Nach Beendigung der erneuten Ladung des nicht-flüchtigen Speichers (28) (NVM) mit einem zusätzlichen Portobetrag wird derselbe im Speicher (22) gespeichert. Vorrichtungen zum Laden von Registern, wie beispielsweise fallende Register, sind beispielsweise aus den US-PSen 37 92 446, 40 97 923 (P 28 20 658.8) und 44 47 890 (P 31 26 786.6) bekannt.
Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM (34), das eine Reihe von Programmen zur Steuerung der Funktionen des Dienstgerätes (25) aufweist, ein RAM (32), das Echtzeitdaten hält und liefert, eine Uhr (36), die die Zeit und das Datum liefert, einen Verschlüssler (35), der den für die Einstellfunktionen des fallenden Registers benötigten Code erzeugt und einen Sensor (37), der eine Manipulation am Dienstgerät ermittelt. Der Verschlüssler (35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen gewählt werden, einschliesslich solcher, die die Datenverschlüsselungsnormen gemäss FIPS P 4B 46 vom 15. Januar 1977 verwenden, die vom U.S. Department of Commerce, National Bureau of Standards, veröffentlich wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Drucker (40) ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender ungesicherter Drucker, beispielsweise ein Tintenstrahldrucker oder Laserdrucker, ist, der die Adressen des Empfängers einschliesslich der Postleitzahl in Strichcode-Form (47) aufbringt und ferner den Absender auf der Vorderseite der Postgüter unter Steuerung des Eingabe-Prozessors (38). Darüber hinaus können andere Daten durch den Drucker (40) auf jedes Postgut (42) unter Steuerung durch den Prozessor (24) aufgedruckt werden. Diese Daten umfassen eine Transaktionsnummer (T.A. Nr.), die laufende Nummer des jeweiligen Stapels Postgut, das Datum und die Zeit der Postaufgabe, und die Postklasse und eine Stapelnummer. Die Transaktionsnummer ist die dem Kundenbereich durch die Zentralstation zugeteilte Nummer, sooft ein Portobetrag am Dienstgerät (25) zugegeben wird und wird im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeichert. Diese Transaktionsnummer ist die gleiche für einen Stapel oder mehrere Stapel Postgut, die versendet werden und bleibt erhalten, bis das fallende Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) erneut mit einem Portbetrag belastet wird, zu welchem Zeitpunkt eine neue Transaktionsnummer zugeteilt und anstelle der vorausge enden Transaktionsnummer im nicht-flüchtigen Spei her gespeichert wird. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder erneuten Belastung wird ein Element zur Überprüfung des Portos geschaffen. Eine Stapelnummer wird dem Kunden über den Eingabe-Prozessor (38) zugeteilt, wodurch ein gegebener Stapel Postgut, d.h. Post eines bestimmten Typs oder Charakters, durch die dem Kunden zugeteilte Nummer identifiziert wird. Zusätzlich kann eine laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels darstellt, einem identifizierten besonderen Segment des Stapels zugeteilt werden.
Ist ein Stapel Postgut zu versenden, so gibt der Kunde Postaufgabe- und Überprüfungsdaten über den Eingabe-Prozessor (38) in den (Kunden)-Prozessor (24) ein, der mindestens einen Teil dieser Daten der Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten umfassen die Anzahl der zu bearbeitenden Postgüter und die Anzahl der Einsätze, die in jede Hülle (42) einzugeben sind. Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den Eingabeprozessor (38) durch Überfahren der Uhr (36) mitgeteilt werden. Dies ist vorteilhaft, wenn zukünftige Post bearbeitet werden soll. Der beim Kunden vorhandene Prozessor (24) steuert dann den Drucker (40) um das jeweilige Porto, die Zeit, das Datum, die Transaktionsnummer, die Adresse auf den Postgütern und eine Postleitzahl in Strichcode-Form (47) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken. Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen zu versendenden Post zugeteilt ist, und die auf den Hüllen (42) dieses Durchlaufs aufgedruckt wird. Wenn der Drucker die geeigneten Daten auf jedes Postgut aufdruckt, werden die Anzahl der Postgüter und der erforderliche Portobetrag durch den Prozessor (24) bestimmt. Am Ende des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker die erforderlichen Daten auf einen Pass (46).
Es wird nunmehr auf Fig. 2 Bezug genommen, wobei der Pass (46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert (Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d.h. die im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedes gewünschte Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46) dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag als physikalische Aufzeichnung des im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46) an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels, wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer. Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt wurde, sowie die Stückzählung, d.h. die Anzahl der Postgüter, die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten Herden der Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28) automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet, so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher (22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht, d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist das steigende Register jenes, das die Belastungen über eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen, dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert, und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet, so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46) für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln, ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation (14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d.h. dass die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen, sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein zugeteiltes Postamt.
Es wird nunmehr auf Fig. 3A Bezug genommen, in welcher eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block (43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten können auf den Hüllen (42) vor der Bearbeitung eines Stapels aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab erfolgendes Drucken kann durch Zusammenwirken des Eingabe-Prozessors (38) in direkter Verbindung mit dem Drucker (44) erfolgen, ohne dass die Teilenahme anderer Komponenten des Kundenbereiches (16) erforderlich ist.
Bei der Bearbeitung des Stapels Postgut werden die drei Adresszeilen zuerst gedruckt mit dem Empfängernamen, der Strassenadresse, der Stadt, dem Staat und dem Strich-Code. Anschliessend wird die vierte Zeile mittels Daten gedruckt, die vom Prozessor (24) geliefert werden und diese Portozeile enthält den Portobetrag 22, das Datum, 8. Oktober 1985, und dieTransaktionsnummer, die in diesem Falle C 2J2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser Postzeile, falls erwünscht, aufgeführt werden, einschliesslich der Zeit, zu welcher die Post bearbeitet wird. Obgleich die Portozeile alphanumerisch dargestellt ist, ist es offensichtlich, dass sie in einem Strich-Code gedruckt sein könnte und optional können Strich-Code-Daten auf de Hülle nach Wunsch aufgedruckt sein. Beim Drucken der vierten Zeile wird ein Strich-Code am Boden der Hülle (42) aufgedruckt, der die Postleitzahl (47 a, 47 b) angibt.
Die meisten US-Postämter sind mit Strich-Code-Lesern ausgestattet, die die vom Postdienst bewilligte Postleitzahl in einem Strich-Halbstrich-Code-Format am unteren Abschnitt der Hülle lesen. Die Bestimmungen für die Form des Strich-Halbstrich-Codes sind vom Postdienst in verschiedenen Veröffentlichungen, wie beispielsweise "A Guide to Business Mail", Postal Forum XVIII, September 1984, veröffentlicht.
Dieser Strich-Code wird anschliessend als Post-Strich- Code-Format bezeichnet und zwar im übrigen Teil der Beschreibung und den anliegenden Ansprüchen. Gemäss dem Post-Strich-Code-Format wird ein 5 Bit-Code verwendet, einschliesslich zweier "EINER" und dreier "NULLEN". Unter Bezugnahme auf Fig. 3B wird nunmehr das vom US-Postdienst verwendete Strich-Code-Format beschrieben, wie es in Verbindung mit einer Postleitzahl (+4) verwendet wird. Die Striche stellen ein 1-Bit und die Halbstriche stellen ein Null-Bit dar. Der erste und der letze Strich sind ein Start- und ein Stopp-Bit und sind immer "EINER", d.h. ganze Striche. Zwischen den Start- und Stopp-Bits sind fünfzig Bits angeordnet, die zehn Wörter oder Zahlen darstellen, beispielsweise die Postleitzahl (+4). Die erste Zahl, neben dem Start-Strich besteht aus zwei Strichen, an die sie drei halbe Striche anschliessen. Diese Kombination stellt das Wort 11000 oder die Zahl 0 entsprechend dem Postdienst-Code dar. Die nächste Kombination ist das Wort 01100 oder die Ziffer 6. Anschliessend kommen die Ziffern 7, 9 und 0, um die Postleitzahl 06790 zu ergeben. Die +4-Ziffern sind 0,0,0 und 1. Die letzte Ziffer ist eine Korrekturziffer, die derart ausgewählt ist, dass die Summe der Ziffern immer ein Vielfaches von Zehn darstellt. In diesem Falle ist die Korrekturziffer gleich 7. Somit ergeben sich für die zehn Zahlen 0, 6, 7, 9, 0, 0, 0, 0, 1 und 7, die zusammenaddiert 30 ergeben. Eines der Erfordernisse des Postdienst-Codes liegt darin, dass die zehn Ziffern bei ihrer Addition einer Zahl entsprechen, die ein Vielfaches von Zehn ist. Da 30 ein Vielfaches von Zehn ist, ist der Code gültig. Wird eine Manipulation durch den Sensor (37) ermittelt, so wird eine Mitteilung an den Prozessor (24) gesandt, um das Vorliegen einer Manipulation anzuzeigen und der Prozessor wird den Drucker derart steuern, dass ein ungültiges Strich-Code-Format (47 a) auf der Hülle aufgedruckt wird. Dieses ungültige Strich-Code-Format (47 a) kann aus einer Anzahl von Ausbildungen gewählt werden. Wie dargestellt, würde mindestens eine der fünf Ziffern eine Kombination von Einsen und Nullen enthalten, die sich von den Standard zwei Einsen und drei Nullen unterscheidet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel enthält die erste Ziffer drei Einsen und zwei Nullen unddie zweite Ziffer enthält eine Eins und vier Nullen. Jede dieser Ziffern ist eine ungültige Kombination. Beim Lesen des Strich-Codes durch den Strich-Code-Lesser des Postamtes würde die Hülle (42) wegen der ungültigen Code-Ablesung in einen Ausschussbehälter gegeben werden. Hüllen (42) werden gelegentlich in den Ausschussbehälter abgegeben, jedoch würden, wenn eine Manipulation offenbar ist, alle Postgüter des Stapels in den Ausschussbehälter geliefert und der Postbedienstete würde dahingehend alarmiert, dass das Dienstgerät (25) des Kunden manipuliert wurde und würde durch Benachrichtigung der zuständigen Behörden reagieren. Diese Behörden würden dann den Kundenbereich aufsuchen und das Dienstgerät zum Nachweis der Manipulation inspizieren.
Obgleich Fig. 3A ein Strich-Code-Format (47 a) darstellt, das durch Änderung der Kombinationen von Einsen und Nullen beeinträchtigt wurde, sind andere Möglichkeiten verfügbar. Die Korrekturziffer kann so gesteuert werden, dass die Ziffern keine Summe liefern, die ein Vielfaches von Zehn ist. Als Alternative könnte die Anzahl der Bits verändert werden, wodurch anstelle einer Summe von 52 Bits die Zahl grösser oder kleiner würde.
Die Erfindung wurde in einer Anwendung auf einen Strich-Halbstrich-Code beschrieben, es ist jedoch offensichtlich, dass der Grundgedanke der Erfindung auch auf Strich-Code-Formae anderer Länder anwendbar ist. In Europa wird beispielsweise ein 3-aus-5-Code verwendet. Ein derartiger Code oder irgendein anderer Code könnte in solcher Weise verändert werden, dass dies nicht visuell mühelos ersichtlich ist, während er durch das Strich-Code-Lesegerät des Postamtes zurückgewiesen wird. Es ist offensichtlich, dass der Ausdruck Post-Strich-Code-Format auch die Formate anderer Länder, zusammen mit jenem des US-Postdienstes umfassen soll. Das erfindungsgemässe Prinzip wurde in Verbindung mit der Verwendung eines Sensors beschrieben. Dieser Sensor könnte ein Magnetschalter in einem ausgewählten Bereich sein oder aus einer Anzahl derartiger Schalter bestehen, von denen jeder in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht. Andere geeignete Vorrichtungen, ausser einem Schal er, würden kapazitive Vorrichtungen, Fotozellen und dergleichen umfassen.
Obgleich eine Hülle (42) dargestellt ist, die die Daten auf ihrer Vorderseite aufgedruckt hat, kann das gleiche Schema bei einer Hülle mit Fenster angewandt werden. Eine mit Fenster versehene Hülle kann, wie vorausgehend beschrieben wurde, vorab bedruckt werden, jedoch kann statt, dass der Drucker (40) auf die Oberseite der Hülle (42) druckt, ein Einsatz mit den Daten bedruckt werden, die auf der Vorderseite der Hülle (42) in Fig. 3A angegeben sind und so eingeführt werden, dass er über das Fenster sichtbar ist. Dabei würde ein richtiges Strich-Code-Format (47 b) oder ein ungültiges Strich-Code-Format (47 a) vorgesehen sein.
Somit wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt, das es einer Organisation erlaubt, grosse Postmengen zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss. Darüber hinaus wird es dem Postdienst erspart, Überprüfungen vor Ort im Kundenbereich (16) durchzuführen, um zu überprüfen, dass keine nicht-bewilligte Post versandt wird und dass am Dienstgerät keine Manipulation erfolgte. Durch Korrelieren des Portowertes, der Transaktionsnummer, der Stückzählung, des Registerbetrages und dergleichen und einer Ablesung des Strich-Code-Formates (47 b) kann eine Überprüfung dahingehend erfolgen, dass das Porto bezahlt worden ist und am Dienstgerät (25) keine Manipulation erfolgte. Die Zentralstation arbeitet mehr oder weniger als eine den Postdienst repräsentierende Bank und verwaltet die Mittel in seinem Namen und sie führt ferner die Aufzeichnungen zur Überprüfung durch. Die dem Dienstgerät (25) belasteten Mittel oder Postgebühren können entweder im voraus bezahlt oder dem Kunden über die Zentralstation auf Kreditbasis zur Verfügung gestellt werden. Die Zentralstation verrechnet gegenüber dem Postdienst den in das Dienstgerät eingegebenen Portobetrag auf einer Sofort-Basis.
Wird durch das Lesen eines ungültigen Strich-Codes (47 a) eine Manipulation angezeigt, so würde ein Postbediensteter die Zentralstation anrufen, um zu ermitteln, ob das Porto für den Stapel bezahl wurde. Anderenfalls ist ein betrügerischer Akt nachweisbar und ein Postinspektor würde zum Kundenbereich (16) entsandt werden.

Claims (17)

1. Verfahren zur Ermittlung einer Manipulation an einer Portowert-Verrechnungseinheit innerhalb eines einen Drucker aufweisenden Porto-Systems, gekennzeichnet durch den Verfahrensschritt, dass ein ungültiger Code auf ein Postgut, abhängig von der Ermittlung der Manipulation aufgedruckt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Postgut mit dem ungültigen Code von den Postgütern mit ordnungsgemässem Code ausgesondert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Codes das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formates umfasst.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formates das Drucken eines Strich-Halbstrich-Codes mit Ziffern umfasst, deren Summe kein Vielfaches von Zehn ist.
5. Verfahren zur Ermittlung einer Manipulation in einem Portosystem, das eine Portowert-Verrechnungseinheit und einen Drucker für das Drucken eines Codes enthält, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • a) Abtasten einer Manipulation an der Portowert-Verrechnungseinheit; und
  • b) Drucken eines ungültigen Codes auf ein Postgut, abhängig von der Abtastung der Manipulation.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Postgut mit dem ungültigen Post-Strichcode-Format von den Postgütern mit richtigem Post-Strichcode-Format ausgesondert wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Codes das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formates umfasst.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formates das Drucken eines Strich-Halbstrich-Codes mit Ziffern umfasst, deren Summe kein Vielfaches von Zehn ist.
9. System zur Verhinderung einer Manipulation an einer Portowert-Verrechnungseinheit, gekennzeichnet durch
  • a) eine Sensoranordnung zur Abtastung einer Manipulation einer Portowert-Verrechnungseinheit und Abgabe eines Signals, abhängig von der Abtastung der Manipulation;
  • b) eine Vorrichtung zum Druck eines Codes auf ein Postgut; und
  • c) einen Prozessor, der in Verbindung mit der Sensoranordnung und der Druckvorrichtung steht, um diese zu veranlassen, bei Erhalt eines Signals der Sensoranordnung einen ungültigen Code auf das Postgut aufzudrucken.
10. System nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zum Ablesen eines Codes auf Postgütern und eine Vorrichtung, die abhängig von der Strichcode-Lesevorrichtung Postgüter mit ungültigem Code aus den Postgütern mit gültigem Code aussondert.
11. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckvorrichtung eine Vorrichtung zum Drucken eines Post-Strichcode-Formates enthält und dass die Sensoranordnung die Druckvorrichtung veranlasst, abhängig von der Strichcode-Leseanordnung ein ungültiges Post-Strich-Code-Format zu drucken.
12. System nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckvorrichtung einsetzbar ist, um ein Strich-Halbstrich-Format zu drucken.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Prozessor einsetzbar ist, um die Druckvorrichtung zu veranlassen, ein Strich-Halbstrich-Postcode-Format auf ein Postgut mit Ziffern zu drucken, deren Summe kein Vielfaches von Zehn ist, falls ein Signal bezüglich einer Manipulation von der Sensoranordnung erhalten wird.
14. Verfahren zur Ermittlung einer Manipulation an einem Portosystem mit einer Portowert-Verrechnungseinheit und einem zum Drucken eines Codes eingesetzten Druckers, gekennzeichnet durch:
  • a) Ermittlung der Manipulation an der Portowert-Verrechnungseinheit;
  • b) Drucken eines ungültigen Codes auf einem Postgut, abhängig von der Ermittlung der Manipulation; und
  • c) Lesen des Codes auf dem Postgut, um das Vorliegen des ungültigen Codes festzustellen.
15. Verfahren nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch das Aussondern des Postgutes mit dem festgestellten ungültigen Code-Format aus den Postgütern mit richtigem Code.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Codes das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formats umfasst.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Drucken eines ungültigen Post-Strichcode-Formates das Drucken eines Strich-Halbstrich-Codes mit Ziffern umfasst, deren Summe kein Vielfaches von Zehn ist.
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