DE3644230A1 - Porto-verrechnungsvorrichtung - Google Patents
Porto-verrechnungsvorrichtungInfo
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Description
Ein dem Anmeldungsgegenstand ähnlicher Gegenstand findet
sich in der US-Anmeldung "Batch Mailing System" von
Ronald Sansone et al, die am gleichen Tage wie die
vorliegende Anmeldung eingereicht und auf den Rechtsinhaber
dieser Anmeldung übertragen wurde.
Bestimmte Organisationen geben periodisch grosse Mengen
Postgüter auf. Beispiele derartiger Organisationen sind
Bankinstitute, Versorgungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften,
Kreditinstitute und dergleichen. Bei derartigen grossen
Mengen nehmen diese Versender normalerweise eine
Vorbündelung und Vorsortierung ihrer Post vor und bekommen
vom Postdienst eine geringere Postgebühr im Hinblick auf
die dem Postdienst ersparte Zeit. Es sind im allgemeinen
zwei Arten vorhanden, in welcher derartige Versender ihre
Post frankieren. Der üblichste Weg ist die Verwendung
einer Frankiermaschine, die vom Versender von einem
Frankiermaschinen-Hersteller gemietet wird, und mit welcher
die erforderliche Postgebühr auf jedes Postgut aufgebracht
wird. Es wurden Einführsysteme entwickelt, bei welchen
Einsätze in eine Hülle eingegeben und diese verschlossen,
adressiert und mit einer Portogebührenmarkierung versehen
werden. Die Postgüter können bei ihrer Weiterbewegung
gewogen werden oder eine Einzelwägung mag nicht erforderlich
sein, falls alle Postgüter der gleichen Art sind, d.h.
nur ein Probepostgut gewogen werden muss. Diese
Postbehandlungsvorgänge können mit einer verhältnismässig
hohen Geschwindigkeit durchgeführt werden.
Ein zweites Verfahren zur Postaufgabe grosser Mengen
Postgut ist das Abfertigungs-Postaufgabesystem. Bei einem
derartigen System bringt der Versender eine
Abfertigungsnummer auf dem Postgut an und stellt eine
Ladungsliste her, die die Art und die Anzahl der in jedem
Einzelfall aufgegebenen Postgüter sowie die erforderlichen
Postgebühren angibt.
Bei beiden derartigen Systemen ist eine Inspektion am
Ort des Postabsenders erforderlich. Im Falle der
Frankiermaschine ist der Vermieter der Frankiermaschine,
d.h. der Frankiermaschinen-Hersteller, durch Gesetz dazu
verpflichtet, die Frankiermaschine mindestens zweimal
jährlich zu inspizieren, um zu gewährleisten, dass kein
Beweis einer Manipulation mit der Frankiermaschine
vorliegt, aus welcher sich ein Versuch zur Erzielung
nicht-genehmigter Portogebühren ergibt. Bei
Abfertigungspost werden grosse Mengen der gleichen Art
von Postgut gleichzeitig aufgegeben und der Postdienst
nimmt eine Inspektion vor, um nachzuprüfen, dass die
Ladungsliste, die der Abfertigungspost beiliegt, genau
den Betrag der Postgebühren angibt, der für die vom
Postdienst aufgenommene Post fällig ist. Dies wird durch
eine Inspektion seitens des Postdienstes erreicht, indem
die Aufzeichnungen des Postbenützers bei jedem Vorgang
überprüft werden.
Offensichtlich hat jedes dieser beiden Systeme gewisse
Nachteile. Bei der vor Ort erfolgenden Inspektion der
Frankiermaschinen, wobei durch grosse Postversender eine
grosse Anzahl von Frankiermaschinen betrieben werden,
ist deren Inspektion eine kostspielige Angelegenheit.
Ferner müssen Frankiermaschinen, die grosse Postgutmengen
verarbeiten, relativ häufig wegen Abnützung ersetzt werden.
Was das Abfertigungs-Postsystem betrifft, so liegt der
Nachteil in der Notwendigkeit für den Postdienst begründet,
einen Vertreter häufig zu den verschiedenen Versandorten
zu schicken, um sicherzustellen, dass der Versender
genau die versandte Postmenge abrechnet. Ein derartiges
System ist nicht völlig zuverlässig, da es auf der
Überprüfung vor Ort basiert, wobei die Aufzeichnungen
des Versenders verwendet werden, die nicht sicher sind.
Es wurde ein System gefunden, bei welchem ein Versender
grosse Mengen oder Stapel von Postgut versenden kann,
ohne dass das Erfordernis von Inspektionen vor Ort besteht.
Dies wird erreicht, indem der Versender eine sichere
Abrechnungseinheit hat, die ähnlich einer Frankiermaschine
ausgebildet ist, in welcher der Portogebührenwert durch
eine Ausgabestation oder Zentralstation plaziert wird.
Eine Aufstellung begleitet jeden Stapel Postgutes, das
Daten bezüglich der Post und den erforderlichen Portobetrag
aufführt. Eine Verbindung zwischen der Zentralstation und
dem Postversender gestattet eine Übertragung des Portobetrages
zum Kunden durch die Zentralstation und die Absendung von
Postaufgabe- und Überprüfungsdaten vom Versender zur
Zentralstation. Die Postaufgabe- und Überprüfungsdaten
sind die gleichen, wie sie in den Postaufgabe-Aufstellungen
aufgeführt sind, die die Stapel des Postgutes begleiten.
Dieses System sieht eine Zentralstation für eine grosse
Anzahl von Postversendern vor, wodurch der Postdienst seiner
Verpflichtung enthoben ist, vor Ort Überprüfungen vorzunehmen
und die Zentralstation arbeitet als Verrechnungsstelle
für den Postdienst, durch welche eine Portoüberprüfung
praktisch und kostengünstig durchgeführt werden kann.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung liegt darin, dass die
Sicherheitsmerkmale einer Frankiermaschine vorliegen,
während ein mit hoher Geschwindigkeit arbeitender,
verhältnismässig kostengünstiger Drucker zum Bedrucken
der Postgüter verwendet wird.
Die Erfindung wird anschliessend anhand der Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines
Stapel-Postaufgabesystems, das
die erfindungsgemässe
Porto-Verrechnungsvorrichtung
verwendet;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine
Verrechnungsaufstellung, die die
mit dem System gemäss Fig. 1
versandte Stapelpost begleitet;
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Hülle
mit den darauf durch das System
nach Fig. 1 angebrachten Daten;
Fig. 4 ein Blockschaltbild der
funktionellen Bauelemente einer
Porto-Verrechnungsvorrichtung
und einer Zentralstation; und
Fig. 5 bis 7 Betriebsablauf-Darstellungen, die
die Funktionen des in Fig. 1
abgebildeten Systems beschreiben.
Es wird nunmehr auf die bevorzugte Ausführungsform näher
eingegangen.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 ist ein Stapelgut-Postaufgabesystem
allgemein mit (10) bezeichnet und umfasst ein Postamt (12),
eine Zentralstation (14) und einen Benutzerbereich (16).
Die Zentralstation (14) hat einen Prozessor (18). Dieser
Prozessor (18) ist zweckmässig ein Universalrechnertyp
mit erheblicher Kapazität. Eine Verbindung
zwischen dem Postamt (12) und einer Anzahl Zentralstationen
(14) (wovon nur eine dargestellt ist), erfolgt durch eine
Leitung oder Übertragungslinie (19), die eine
Verbindungsvorrichtung, wie beispielsweise ein Telefon
(20), enthält. Dem Prozessor (18) ist eine mit diesem in
Verbindung stehende Speichereinheit (22) mit grosser
Speichermenge zugeordnet, so dass grosse Datenmengen
gespeichert werden können, sowie eine Registereinstellvorrichtung
(23), die Verschlüssler-Software enthält, wie sie für
die Fernrückstellung von Frankiermaschinen erforderlich
ist. Systeme für die Fernrückstellung von Frankiermaschinen
sind bekannt, wozu beispielsweise auf die US-PSen 37 92 446,
40 97 923 (entsprechend P 28 20 658.8) und 44 47 890
(entsprechend P 31 26 786.6) verwiesen wird.
Ein fernliegender Kundenbereich (16) hat eine gesicherte
Einheit (25), die anschliessend als "Dienstgerät"
bezeichnet wird. Das Dienstgerät (25) wird von der
Zentralstation (14) dem Benutzer zur Verfügung gestellt
und umfasst einen Benutzer-Prozessor (24), der aus einem
Prozessor kleinerer Kapazität bestehen kann,
beispielsweise einem Intel 8085-Prozessor, der von Intel
Corporation, Santa Clara, California, vertrieben wird.
Mit dem Prozessor (24) ist ein Speicher (26) verbunden.
Vorzugsweise ist der Speicher (26) ein nicht-flüchtiger
Speicher (NVM). Der Prozessor (24) ist mit dem
Zentralstation-Prozessor (18) über eine Verbindung
oder Verbindungsleitung (28) verbunden. Ein Telefon (30)
oder eine andere Verbindungsvorrichtung kann in der
Verbindungsleitung (28) vorgesehen sein, um eine selektive
Verbindung zwischen den Prozessoren (18, 24) herzustellen.
Mit dem Prozessor (24) sind ferner ein RAM (32), ein ROM
(34), ein Verschlüssler (35) und eine Uhr (36) verbunden,
deren jeweilige Funktionen anschliessend näher beschrieben
werden. Ein Eingabe-Prozessor (38) ist mit dem Benutzer-
Prozessor (24) verbunden, so dass Daten entweder manuell
oder über ein Medium, wie beispielsweise eine Diskette
oder ein Band, dem Benutzer-Prozessor zugeführt werden
können, um die für die Verarbeitung des Postgutes
erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der
Eingabe-Prozessor (38) kann aus einer Vielzahl von
Personal-Computern ausgewählt werden, die eine Tastatur
und einen Bildschirm aufweisen und im Handel erhältlich
sind, wie beispielsweise ein IBM XT-Personal-Computer.
Eine mit hoher Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtung
(39) ist elektrisch mit dem Dienstgerät (25) verbunden
und führt die physikalischen Akte aus, die beim Verarbeiten
der Post erforderlich sind, wie beispielsweise das
Einführen von Einsätzen in Hüllen, das Versiegeln der
Hüllenklappen, die Orientierung der Postgüter und die
Förderung der Postgüter an eine Frankiermaschine oder
an einen Drucker. Der Ausdruck "Einsatz" umfasst Rechnungen,
Werbematerial, Ankündigungen und dergleichen, die eine
Grösse aufweisen, dass sie in einem Umschlag oder
dergleichen aufgenommen werden können. Mit hoher
Geschwindigkeit arbeitende Einführvorrichtungen dieser
Bauart sind im Handel erhältlich, beispielsweise das
Einführgerät Nr. 3100 Serie von Pitney Bowes Inc.,
Stamford, Ct., USA.
Ein erster Drucker (40) steht in Verbindung mit dem
Benutzer-Prozessor (24) des Dienstgerätes (25) und mit
dem Eingabe-Prozessor (38) und kann auf Postgütern (42),
wie beispielsweise Einsätze enthaltende Hüllen, drucken,
die er von der Einführvorrichtung (39) erhält. Dieser
Drucker (40) wird vom Benutzer aufgestellt und ist ein
ungesicherter, mit hoher Geschwindigkeit arbeitender
Drucker, der entweder durch den Prozessor (24) oder durch
den Eingabe-Prozessor (38) gesteuert wird. Ein zweiter
Drucker (44) ist vorgesehen, um ein Aufstellungsblatt
(46) oder anderes Dokument zu bedrucken. Dieser zweite
Drucker (44) ist vorzugsweise ein gesicherter Drucker,
der von der Zentralstation (14) zur Verfügung gestellt
wird. Unter "gesichert" wird eine Vorrichtung verstanden,
die in gleicher Weise wie eine Frankiermaschine ohne
Zugang zum Inneren des Gerätes ausgebildet ist, ausgenommen
autorisiertes Personal. Ein Beispiel einer derartigen
Frankiermaschine ist das Frankiermaschinen-Modell 6500
von der oben genannten Firma Pitney Bowes Inc.. Offensichtlich
kann der zweite Drucker ein ungesicherter Drucker sein,
jedoch bringt dies ein grösseres Risiko bezüglich der
Überprüfung der Bezahlung der Postgebühren mit sich. In
der folgenden Beschreibung und den Ansprüchen wird das
Aufstellungsblatt (46) als "Pass" bezeichnet. Einzelheiten
des Passes (46) werden anschliessend in Verbindung mit
Fig. 2 beschrieben.
Obgleich nur ein Kundenbereich (16) dargestellt und
beschrieben ist, so ist es offensichtlich, dass viele
Kundenbereiche durch die eine, beispielsweise aufgeführte
Zentralstation (14) im Multiplex-Betrieb versorgt werden
können. Die Zentralstation (14) kann der Ort eines
Frankiermaschinen-Herstellers oder einer anderen
Verrechnungsorganisation sein.
Im Betrieb ist der Benutzer im Kundenbereich (16) ein
Versender einer grossen Postmenge, der durch die
Zentralstation (14) eine Kenn-Nummer erhält, die in den
nicht-flüchtigen Speicher (26) des Dienstgerätes (25)
eingegeben wird. Diese Kenn-Nummer ist für jedes Dienstgerät
(25) permanent und einzig, und der Benutzer hat keinen
Zutritt zu jenem Abschnitt des nicht-flüchtigen Speichers
(26) (NVM), der die Kenn-Nummer speichert. Es ist
offensichtlich, dass dieses Merkmal auch bei Frankiermaschinen
verwendet werden kann. Das Vorliegen der Kenn-Nummer im
Speicher (26) beseitigt die Notwendigkeit, ein Schild an
der Frankiermaschine oder am Dienstgerät (25) anzubringen.
Es ist offensichtlich, dass ein Dienstgerät viele Merkmale
eines Frankiergerätes aufweisen kann, beispielsweise
Sicherheit, ein fallendes Register und dergleichen, jedoch
sind bestimmte Elemente nicht vorhanden. Das
augenscheinlichste, nicht vorhandene Element ist ein
Drucker, wobei der hierdurch erhaltene Vorteil laufend
beschrieben wird. Ein weiteres, nicht vorhandenes Element
ist ein steigendes Register. In einer Frankiermaschine
ist ein steigendes Register nur durch den Servicevertreter
des Herstellers der Frankiermaschine zugänglich und kann
zur Feststellung verwendet werden, ob irgendeine
Manipulation an der Maschine vorgenommen wurde. Wie aus
der anschliessenden Beschreibung hervorgeht, wird die
Notwendigkeit für ein steigendes Register im Dienstgerät
(25) beseitigt. Nach der Eingabe der Kenn-Nummer steht
der Benutzer mit der Zentralstation (14) über das Telefon
(30) in Verbindung, um der Zentralstation die Grösse des
Postgebührenwertes mitzuteilen, die er seinem Speicher
(26) zugeteilt haben will. Dem Benutzer wird ein Zutrittscode
gegeben, der über das Tastenfeld des Telefons (30) an
die Einstellvorrichtung (23) adressiert werden kann. Nach
Erhalt des Zutritts-Codes übermittelt der Benutzer den
Zutritts-Code und seine Kenn-Nummer der Zentralstation
(14) und desgleichen seine Anforderung für eine Grösse
eines Postgebührenwertes. Die Einstellvorrichtung (23)
dient dazu, den Postgebührenwert im Speicher (26) aufzugeben
oder zu erhöhen. Der Speicher (26) umfasst ein fallendes
Register, das durch die Zentralstation (14) mit der
gewählten Grösse des Postgebührenwertes geladen wird.
Während der Kundenbereich (16) Post verarbeitet, wird der
Postgebührenwert im fallenden Register im Einklang mit
den zur Verarbeitung der Postgüter (34) erforderlichen
Postgebühren verringert. Vorrichtungen zum Laden von
Registern, wie beispielsweise der fallenden Register, sind
bekannt, beispielsweise aus der US-PS 37 92 446 und
den deutschen Patentanmeldungen P 28 20 658.8 und
P 31 26 786.6.
Der übrige Teil des Dienstgerätes (25) enthält das ROM
(34), das Daten enthält, die Adressignale formatieren und
eine Reihe von Programmen speichert, um die Funktionen
des Dienstgerätes (25) zu steuern, ein RAM (32), das
Echtzeitdaten hält und zuführt, eine Uhr (36), die Zeit
und Datum angibt, und einen Verschlüssler (35), der den
Code speichert, der für die Einstellfunktionen des
fallenden Registers erforderlich ist. Der Verschlüssler
(35) kann aus einer Anzahl von Verschlüsselungsvorrichtungen
gewählt werden, einschliesslich solcher Vorrichtungen,
die die Datenverschlüsselungsnormen verwenden, die in
FIPS P 4B vom 15. Januar 1977, beschrieben und vom
US Department of Commerce, National Bureau of Standards,
herausgegeben wurden.
Unter Bezugnahme auf Fig. 4 wird nunmehr eine funktionelle
Beschreibung des Dienstgerätes (25) gegeben. Die in Fig. 1
dargestellten Hauptmodule sind in Fig. 4 aus Gründen der
Beschreibung funktionell getrennt. Der Prozessor (24)
dient unter anderem zwei Funktionen. Diese beiden Funktionen
bestehen darin, als Verrechnungssteuerung zu wirken, indem
eine Schnittstelle mit dem Prozessor (18), dem
nicht-flüchtigen Speicher (26) und dem Eingabe-Prozessor
(38) gebildet wird. Der Portobetrag wird einleitend von
der Einstellvorrichtung (23) empfangen und im fallenden
Registerabschnitt des nicht-flüchtigen Speichers (26)
(NVM) gespeichert. Ferner sind im Speicher (26) die
Transaktionsnummer und die Kenn-Nummer oder Seriennummer
des Dienstgerätes (25) gespeichert. Innerhalb des Speichers
(26) können ferner die Daten bezüglich der Postgebühren
gespeichert werden, die als Gebührenaufstellung bezeichnet
werden. Mit einer derartigen Gebührenaufstellung kann
jeder das für verschiedene Klassen und Gewichte der
Postgüter erforderliche Porto bestimmen. Soll beispielsweise
ein Postgut in erster Klasse versandt werden, so ist ein
bestimmter Portobetrag erforderlich, während bei Luftpost
ein anderer Portobetrag anfällt. Alternativ ist eine
gegebene Rate bei Luftpost innerhalb der USA anwendbar,
während bei Versendung ins Ausland eine unterschiedliche
Rate vorliegt, abhängig davon, ob die Versendung mittels
Luftpost oder Schiffspost erfolgt. Die Gebührenaufstellung
innerhalb des Speichers (26) überträgt Daten zur
Verrechnungssteuerung, abhängig von den vom Eingabeprozessor
(38) zugeführten Daten. Erfolgt ein Postdurchlauf, so
liefert der Eingabe-Prozessor (38) dem Dienstgerät (25)
die Anzahl der Postgüter, die Klasse, die Stapelnummer
und die laufende Nummer. Alle diese Daten werden im RAM
(32) in Echtzeit gespeichert. Die Daten vom nicht-flüchtigen
Speicher (26) (NVM), RAM (32) und der Uhr (36) werden
anschliessend vom Prozessor (24) verwendet, um den
Portobetrag für die verarbeitete Post zu bestimmen, der
der Druckersteuerung des Prozessors (24) zugeführt wird.
Diese wird das Drucken der entsprechenden Daten auf ein
Postgut gemäss Fig. 3 veranlassen.
Eingabe-Prozessor (38) dem Benutzer zugeteilt, so dass
ein gegebener Stapel Postgut, d.h. Postgut eines besonderen
Typs oder Charakters, durch die vom Benutzer zugeteilte
Zahl identifiziert werden kann. Darüber hinaus kann eine
laufende Nummer, die eine Unterteilung des Stapels
darstellt, jeweils für identifizierte, besondere Abschnitte
des Stapels zugeteilt werden.
Soll ein Stapel Postgut versendet werden, so überträgt
der Benutzer Daten zur Postaufgabe und Überprüfung über
den Eingabe-Prozessor (38) in den Benutzer-Prozessor (24),
der mindestens einen Abschnitt dieser Daten der
Einführvorrichtung (39) zuführt. Diese Daten könnten die
Anzahl der zu behandelnden Postgüter sowie die Anzahl
der Einsätze umfassen, die in jede Hülle eingegeben werden.
Die Zeit und das Datum können dem Drucker (40) über den
Eingabe-Prozessor (38) durch Überfahren der Uhr (36)
zugeführt werden. Dieses Überfahren ist vorteilhaft,
wenn künftige Post verarbeitet werden soll. Der
Benutzer-Prozessor (24) gibt dann dem Drucker (40) den
Befehl, die entsprechenden Postgebühren, die Zeit, das
Datum, die Transaktionsnummer und die Adresse auf das
Postgut (42) für einen jeweiligen Durchlauf zu drucken.
Dieser Durchlauf erhält eine Nummer, die der jeweiligen
zu versendenden Post zugeordnet ist und die auf den Hüllen
(42) dieses Laufes aufgedruckt wird. Wenn der Drucker
die entsprechenden Daten auf jedes Postgut aufdruckt, so
wird die Anzahl der Postgüter und die Höhe der erforderlichen
Postgebühren durch den Prozessor (24) festgelegt. Am Ende
des Durchlaufs oder Stapels druckt der zweite Drucker (44)
Berechtigungsdaten auf einen Pass (46).
Es wird nunmehr auf Fig. 2 Bezug genommen, wobei der Pass
(46) dargestellt ist, nachdem er den gesamten Portowert
(Postgebührensumme) aufgedruckt hat, der zum Aufgeben des
Stapels Postgut erforderlich ist, sowie die
Transaktionsnummer (T.A. Nr.), Stückzählung für einen
Stapel, Betrag des fallenden Registers (Reg. Am.) nach
Subtraktion für die Postgebühren, das Datum, die Zeit, die
Klasse, die Stapelnummer und (optional) die laufende
Nummer. Zusätzlich können die Dienstgerätnummer, d.h. die
im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) gespeicherte
Kenn-Nummer, der Name des Benutzers und jedesgewünschte
Zeichen gedruckt werden. Diese Daten auf dem Pass (46)
dienen vielen Zwecken. Zunächst dient der Registerbetrag
als physikalische Aufzeichnung des im fallenden Register
des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM) gespeicherten
Postgebührenwertes. Dieser Betrag wird auf den Pass (46)
an der oberen rechten Seite gedruckt. Der Registerbetrag
ist jener Betrag im fallenden Register, nachdem alle
Gebührenbelastungen für den zu versendenden Stapel Postgut
erfolgt sind. Durch Aufbringen dieses Registerbetrages
auf den Pass (46) nach der Postaufgabe eines jeden Stapels,
wird eine laufende permanente Aufzeichnung der Grösse
des im nicht-flüchtigen Speicher (26) (NVM) enthaltenen
Postgebührenwertes aufrechterhalten. Sollte sich ein
Unglück ereignen, bei welchem das Dienstgerät (25) zerstört
oder der darin befindliche Speicher (26) unbeabsichtigt
gelöscht wird, so hat auf diese Weise der Benutzer noch
die Möglichkeit, die Grösse des Postgebührenwertes zu
überprüfen, die von dem ursprünglich gekauften und
gespeicherten Betrag an Postgebühren verbleibt. Die
Transaktionsnummer liefert eine Berechtigungsüberprüfung
in gleicher Weise wie die Kenn- oder Dienstgerätnummer.
Durch Änderung der Transaktionsnummer bei jeder neuen
Ladung des Dienstgerätes lässt sich leicht bestimmen, ob
mehr Postgebühren eine Transaktionsnummer begleiten als
autorisiert wurde. Ferner ist am Pass (46) das Datum und
die Zeit aufgedruckt, wo der Pass (46) gedruckt wurde,
sowie die Stückzählung, d.h. die Anzahl der Postgüter,
die in dem jeweiligen Stapel aufgegeben wurden, und die
Postklasse. Beim Drucken der Daten auf den Pass wird der
Postgebührenbetrag für den Stapel vom im fallenden
Register des nicht-flüchtigen Speichers (26) (NVM)
gespeicherten Postgebührenwert abgezogen.
Die auf dem Pass (46) gedruckten Daten werden der
Zentralstation (14) über die Verbindungsleitung (28)
automatisch nach jedem Stapel übermittelt und verarbeitet,
so dass über den Prozessor (18), der mit dem Speicher
(22) in Verbindung steht, eine Aufzeichnung geführt
wird. Der Speicher (22) hat ein steigendes Register, das
dem fallenden Register im Dienstgerät (25) entspricht,
d.h. das eine ist invers zum anderen. Wie bekannt, ist
das steigende Register jenes, das die Belastungen über
eine längere Zeitspanne akkumuliert. Optional kann der
Speicher (22) ein fallendes Register aufweisen, das
die Beträge im fallenden Register im nicht-flüchtigen
Speicher (NVM) fortlaufend dupliziert. Indem der
Postgebührenwert innerhalb des Speichers (22) enthalten
ist, der dem Wert des Dienstgerätes (16) entspricht, wird
ständig eine Überprüfung vorgenommen, um sicherzustellen,
dass zwischen den Daten des Passes (46) und dem vom
Benutzer bezahlten Betrag an Postgebühren eine Übereinstimmung
besteht. Insbesondere wird der Gesamtbetrag, der der
Kundenstation kreditiert wurde, im Speicher (22) gespeichert,
und falls der im steigenden Register vorhandene Betrag
den für den Benutzer verfügbaren Gesamtbetrag überschreitet,
so wird die Kundenstation benachrichtigt, dass die Mittel
nicht ausreichen. Wird ein Stapel Postgut einem Postamt
zur Verarbeitung zugesandt, so begleitet der Pass (46)
für diesen besonderen Stapel die Post. Der Postangestellte
kann aus den Daten am begleitenden Pass (46) ermitteln,
ob eine berechtigte Postübersendung vorliegt. Falls seitens
des Postdienstes eine Frage vorhanden ist, ob die Daten
authentisch sind, so setzt er sich mit der Zentralstation
(14) in Verbindung und erhält über die Leitung (19) die
Daten aus der Zentralstation, um die im Pass (46) enthaltenen
Daten zu überprüfen. Sind diese Daten richtig, so weiss
der Postdienst, dass die Post autorisiert ist, d.h. dass
die Postgebühren für die Post bezahlt wurden. Ist
andererseits eine Abweichung vorhanden, so kann der
Postdienst Massnahmen ergreifen, um einen Betrug zu
verhindern oder jeglichen Unterschied zu korrigieren. Wie
bei der üblichen Praxis beim Gebrauch von Frankiermaschinen,
sendet eine Kundenstation (16) ihre gesamte Post an ein
zugeteiltes Postamt.
Es wird nunmehr auf Fig. 3 Bezug genommen, in welcher
eine Hülle (42) dargestellt ist, wie sie durch das
vorliegende System (10) hergestellt wird. Die obere linke
Ecke enthält die Adresse des Absenders der Post und
die obere rechte Ecke enthält einen vorgedruckten Block
(43), der die Postklasse enthält und die Kenn-Nummer oder
Dienstgerätnummer des Postabsender angibt. Diese Daten
können auf der Hülle (42) vor dem Verarbeiten eines
Stapels vorab aufgedruckt sein. Ein derartiges vorab
erfolgendes Aufdrucken kann durch direkte Verbindung des
Eingabe-Prozessors (38) mit dem Drucker (44) erfolgen,
ohne dass andere Bauelemente der Kundenstation (16)
daran teilnehmen.
Bei der Verarbeitung eines Stapels Postgut werden die
drei Adresszeilen zuerst gedruckt, die den Namen des
Empfängers, die Strassenadresse, die Stadt, den Staat
und die Postleitzahl enthalten. Die vierte Zeile oder
Gebührenzeile wird anschliessend gedruckt unter Verwendung
von Daten, die vom Prozessor (24) geliefert werden. Diese
Gebührenzeile umfasst den Gebührenbetrag 22, das Datum,
8. Oktober 1985, und die Transaktionsnummer, die in diesem
Falle C 2J 2743T56 ist. Andere Daten können auf dieser
Gebührenzeile angegeben werden, falls dies gewünscht wird,
einschliesslich der Zeitangabe, wann die Post bearbeitet
wurde. Obgleich die Gebührenzeile alphanumerisch
wiedergegeben ist, ist es offensichtlich, dass sie in
einem Strichcode gedruckt sein könnte und optional können
Strichcode-Adressdaten nach Wunsch auf der Hülle aufgedruckt
werden.
Obgleich die dargestellte Hülle (42) die Daten auf ihrer
Vorderseite aufgedruckt hat, ist das gleiche Schema für
eine mit Fenster versehene Hülle gültig. Bei einem mit
Fenster versehener Hülle kann diese, wie vorausgehend
beschrieben, vorab bedruckt werden, jedoch würde, statt
dass der Drucker (40) auf die Vorderseite der Hülle (42)
druckt, ein Einsatz mit den gleichen, auf der Vorderseite
der Hülle (42) gezeigten Daten bedruckt und so eingeführt
werden, dass er durch das Fenster sichtbar ist.
Auf diese Weise wird ein Verfahren zur Verfügung gestellt,
das es einer Organisation ermöglicht, grosse Postmengen
zu versenden, ohne dass jedes Stück frankiert werden muss.
Darüber hinaus bleibt dem Postdienst die Schwierigkeit
erspart, dass Überprüfungen im Kundenbereich (16) vor Ort
erforderlich sind, um zu überprüfen, dass keine
nicht-bewilligte Post zum Versandt kommt. Durch eine
Korrelierung des Portobetrages, der Transaktionsnummer,
der Stückzählung, des Registerbetrages und dergleichen
kann eine Überprüfung ohne die Notwendigkeit einer
Verschlüsselung erfolgen. Die Zentralstation (14) arbeitet
mehr oder weniger als den Postdienst repräsentierende Bank
und verwaltet die Mittel an seiner Stelle und führt
gleichzeitig die Aufzeichnungen zur Überprüfung. Die dem
Dienstgerät (25) belasteten Mengen oder Postgebühren
können entweder im voraus bezahlt oder dem Kunden durch
die Zentralstation auf einer Kreditbasis belastet werden.
Die Zentralstation verrechnet mit dem Postdienst laufend
die in das Dienstgerät eingegebenen Portobeträge.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems liegt darin, dass der
Drucker (40), der eine grosse Anzahl von Postgütern
bedruckt, nicht Teil eines gesicherten Bauelementes, wie
beispielsweise des Dienstgerätes (25) ist, wie dies bei
einer Frankiermaschine zutrifft. Infolgedessen kann der
Drucker häufig ersetzt werden, ohne dass die Kosten oder
Beeinträchtigungen eines völligen Austausches vorliegen.
Es ist offensichtlich, dass ein Drucker anstelle der beiden
dargestellten und beschriebenen Drucker (40, 44) verwendet
werden kann, jedoch sieht die bevorzugte Ausführungsform
die Verwendung zweier Drucker aus den angegebenen Gründen
vor.
Claims (18)
1. Porto-Verrechnungsvorrichtung zur Verbindung für
eine externe Druckvorrichtung zum Drucken von
Portobeträgen, wobei die Verrechnungsvorrichtung
das für die Bearbeitung eines Stapels Postgut
erforderliche Porto verrechnet,
gekennzeichnet durch eine gesicherte
Verrechnungseinheit (25), einschliesslich eines
Prozessors (24) und eines mit dem Prozessor in
Verbindung stehenden Speichers (26), wobei der
Speicher eine Vorrichtung zum Sammeln von Portodaten
aufweist.
2. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher (26) ein fallendes Register zum Speichern
von Portobeträgen aufweist.
3. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist
und eine Kenn-Nummer enthält.
4. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch eine
Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in
selektiver Verbindung mit dem ersten Prozessor (24)
zum Einstellen der Grösse des Portobetrages im
fallenden Register steht.
5. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher eine Portogebühren-Aufstellungsanordnung
aufweist.
6. Porto-Verrechnungsvorrichtung zur Bearbeitung eines
Stapels Postgüter, gekennzeichnet
durch folgende Kombination:
- a) einen Prozessor (24),
- b) eine Eingabevorrichtung (38) zur Eingabe von Portodaten in den Prozessor,
- c) einen nicht-flüchtigen Speicher (26), der in Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
- d) eine Vorrichtung (23) zur Eingabe eines Portobetrages in den nicht-flüchtigen Speicher (26),
- e) eine Vorrichtung (38) zur Bestimmung des für die Bearbeitung der Postgüter erforderlichen Portobetrages, und
- f) eine Vorrichtung (14), um diesen Portobetrag von dem im nicht-flüchtigen Speicher (26) gespeicherten Portobetrag zu subtrahieren.
7. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass der nicht-flüchtige
Speicher (26) eine Kenn-Nummer darin gespeichert hat.
8. Verfahren zur Übertragung eines Portobetrages,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Speichern des Portobetrages in einem ersten Speicher
(22), Übertragung zumindest eines Teils des
Portobetrages an einen zweiten Speicher (26),
Aufbringen eines Portobetrages auf Postgut, Verringern
des im zweiten Speicher (26) gespeicherten Portobetrages
und Übertragung zumindest eines Teils des Portobetrages
im zweiten Speicher (26) zum ersten Speicher (22).
9. Porto-Verrechnungsvorrichtung zur Behandlung eines
Stapels Postgüter, gekennzeichnet
durch folgende Kombination:
- a) einen Prozessor (24),
- b) eine Vorrichtung von einen Stapel Postgüter betreffender Daten in den Prozessor,
- c) eine Vorrichtung (24, 26, 32) zur Bestimmung des zur Bearbeitung eines Stapels Postgüter erforderlichen Portobetrages, und
- d) eine Vorrichtung (44) zur Ausgabe einer Bestimmung des Portos, das zur Bearbeitung eines Stapels Postgüter erforderlich ist.
10. Porto-Verrechnungsvorrichtung zur Bearbeitung eines
Stapels Postgüter, gekennzeichnet
durch folgende Kombination:
- a) einen Prozessor (24),
- b) eine Vorrichtung (38) zur Eingabe von Portodaten in den Prozessor,
- c) einen in Verbindung mit dem Prozessor stehenden Speicher (26),
- d) eine Vorrichtung (23) zur Eingabe eines Portobetrages in den Speicher,
- e) eine Vorrichtung (38) zur Bestimmung der Anzahl Postgüter, die sich im Stapel der Postgüter befinden;
- f) eine Vorrichtung (24, 26, 32) zur Bestimmung des Portobetrages, die zur Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlich ist,
- g) eine Vorrichtung (14) zum Subtrahieren des bestimmten Portobetrages von dem im Speicher (26) gespeicherten Portobetrag, und
- h) eine Vorrichtung (44), die in Verbindung mit der Bestimmungsvorrichtung steht, um den Portobetrag auszugeben, der zur Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlich ist.
11. Verrechnungsverfahren für die Bearbeitung eines
Stapels Postgüter, gekennzeichnet
durch folgende Schritte:
- a) Eingeben von Daten bezüglich eines Stapels Postgüter in einen Prozessor (24),
- b) Bestimmen des Portobetrages, der zur Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlich ist, und
- c) Ausgeben des bestimmten Portobetrages, der zur Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlich ist.
12. Porto-Verrechnungsvorrichtung zur Verrechnung eines
Portobetrages, der zur Bearbeitung eines Stapels
Postgüter erforderlich ist, gekennzeichnet
durch eine gesicherte Verrechnungseinheit (25), die
einen Prozessor (24) und einen damit in Verbindung
stehenden Speicher (26) aufweist, wobei der Speicher
eine Vorrichtung zur Aufstellung von Portodaten
enthält, einen Eingabe/Ausgabe-Anschluss, der in
Verbindung mit dem Prozessor steht, sowie einen
in Verbindung mit dem Prozessor stehenden
Ausgabeanschluss.
13. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher (26) ein fallendes Register zur Speicherung
eines Portobetrages aufweist.
14. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher (26) ein nicht-flüchtiger Speicher ist und
eine Kenn-Nummer enthält.
15. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 13,
gekennzeichnet durch eine
Portobetrag-Einstellvorrichtung (23), die in
selektiver Verbindung mit dem Prozessor (24) steht,
um die Grösse des Portobetrages im fallenden Register
einzustellen.
16. Porto-Verrechnungsvorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass der
Speicher (26) eine Portogebühr-Aufstellungsanordnung
enthält.
17. Verfahren zur Verrechnung von einem zur Versendung
von Postgütern erforderlichen Porto,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- a) Zuführung aus einer Zentralstation (14) eines Portobetrages an ein fallendes Register eines Speichers (26),
- b) Zählen der Anzahl der zu versendenden Postgüter,
- c) Bestimmung des zur Versendung der Postgüter erforderlichen Portobetrages,
- d) Subtrahieren des Portobetrages von dem Portobetrag im fallenden Register, und
- e) selektive Mitteilung des Portobetrages und der Anzahl der Postgüter an die Zentralstation.
18. Verrechnungsverfahren für die Bearbeitung eines
Stapels Postgüter, gekennzeichnet
durch folgende Schritte:
- a) Speichern eines Portobetrages in einem Speicher (26),
- b) Eingabe von Postdaten bezüglich des Stapels Postgüter in einem Prozessor (24),
- c) Herstellung einer Verbindung zwischen dem Speicher und dem Prozessor,
- d) Bestimmung der Anzahl der Postgüter, die sich in dem zu bearbeitenden Stapel Postgüter befinden,
- e) Bestimmung des für die Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlichen Portobetrages, abhängig von den Postdaten und der Bestimmung der Anzahl der Postgüter,
- f) Subtrahieren des für die Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlichen Portobetrages von dem im Speicher (26) gespeicherten Portobetrag, und
- g) Ausgabe der Anzahl der Postgüter und des für die Bearbeitung des Stapels Postgüter erforderlichen Portobetrages.
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