DE3634865A1 - Datentraeger mit einem optischen echtheitsmerkmal sowie verfahren zur herstellung und pruefung des merkmals - Google Patents

Datentraeger mit einem optischen echtheitsmerkmal sowie verfahren zur herstellung und pruefung des merkmals

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DE3634865A1
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Description

Die Erfindung betrifft einen Datenträger, bei dem in ei­ nem inneren Volumenbereich Informationen mittels eines Laserstrahls eingebracht sind, die in Form von Änderun­ gen der optischen Eigenschaften aufgrund einer irrever­ siblen, durch den Laserstrahl bewirkten Materialverän­ derung sichtbar sind sowie Verfahren zur Herstellung und Prüfung des Datenträgers.
Datenträger, wie z. B. Ausweiskarten, Kreditkarten, Bankkarten, Barzahlungskarten und dergleichen werden auf den verschiedensten Dienstleistungssektoren, beispiels­ weise im bargeldlosen Zahlungsverkehr sowie im innerbe­ trieblichen Bereich, in zunehmendem Maß eingesetzt. In­ folge ihrer großen Verbreitung stellen sie einerseits typische Massenartikel dar; ihre Herstellung, d. h. die Fertigung des Kartenaufbaus und die Einbringung der kar­ tenindividuellen Benutzerdaten, muß einfach und kosten­ günstig sein. Andererseits müssen die Karten so ausgebil­ det sein, daß sie in größtmöglichem Maße gegen Fälschung und Verfälschung geschützt sind. Die vielen bereits auf dem Markt und sich noch im Entwicklungsstadium befindli­ chen Arten von Ausweiskarten zeigen das Bemühen der ein­ schlägigen Industrie, die beiden genannten gegenläufigen Bedingungen zu optimieren.
Aus der DE-PS 29 07 004 ist eine Ausweiskarte bekannt, bei der die obengenannten Bedingungen erfüllt sind. Das Verfahren zur Herstellung dieser bekannten Karte ist dadurch gekennzeichnet, daß die personenbezogenen Da­ ten mittels eines Laserstrahls in die bereits fertigge­ stellte, kaschierte Karte eingeschrieben werden. Die Kar­ te besteht aus einem opaken Karteninlett, das zwischen transparenten Deckschichten eingeschlossen ist. Der Be­ schriftungsvorgang erfolgt durch die transparente Deckfo­ lie hindurch. Damit kann einerseits die Herstellung we­ sentlich vereinfacht werden, da unter anderem nach der Personalisierung keine weiteren Fertigungsschritte mehr erforderlich sind, und andererseits die Fälschungs- und Verfälschungssicherheit erhöht werden, da z. B. die Da­ ten aufgrund der durch den Laserstrahl bewirkten Mate­ rialzerstörung in einer nicht mehr veränderbaren Form vorliegen. Bei geeigneter Wahl der Laserintensität kann gleichzeitig mit der Beschriftung des Inletts eine dazu kongruente Kennzeichnung im Volumen der Deckfolie bis hin zu deren Oberfläche erreicht werden. Die personellen Da­ ten liegen dann in verschiedenen Kartenschichten kongru­ ent vor. In einer speziellen Ausführungsform kann als zusätzliche Kennzeichnung in die Deckfolienoberfläche eine Reliefstruktur eingebracht werden, die in einfacher Weise auch manuell prüfbar ist. Sie stellt damit eben­ falls ein Echtheitsmerkmal dar und erschwert somit in hohem Maße jede Manipulation bzw. den Versuch, eine der­ artige Karte durch eine Eindrucksfälschung nachzuahmen.
Es wurde auch schon vorgeschlagen (DE-PS 31 51 407) als Aufzeichnungsmedium in der Karte eine Kunststoffschicht vorzusehen, die bei visueller Betrachtung völlig transpa­ rent erscheint, das Licht des Laserstrahls jedoch ausrei­ chend absorbiert, so daß unter Einwirkung des Laser­ strahls in der Folie eine Schwärzung erfolgt. Damit kön­ nen in an sich transparente Schichten Bilder oder Daten mit einer hohen Auflösung und einer sehr guten Schrift­ qualität eingebracht werden.
Trotz dieser hohen Fälschungssicherheit und der relativ einfachen Prüfbarkeit ist man weiterhin bestrebt, die Gestaltungsmöglichkeiten der Karte bezüglich des visuel­ len Eindrucks zu erweitern und Verfälschungen und Total­ fälschungen von Karten durch die Einführung zusätzlicher Echtheitsmerkmale, die nur mit hohem technischen Aufwand nachbildbar sind, weiter zu erschweren.
So ist es z. B. in diesem Zusammenhang bekannt, in Aus­ weiskarten lichtbeugende Elemente, wie Hologramme oder Beugungsgitter, einzubringen (DE-OS 25 55 214 und EP 1 05 099). Damit werden den Karten optische Effekte verliehen, die zugleich ein Schutz gegen fotografische oder xerografische Reproduktionen sind. Da die Herstel­ lung dieser Hologramme bzw. Beugungsgitter in der Regel sehr kostspielig und verfahrenstechnisch sehr aufwendig ist, werden erst bei einer Massenfertigung mit hohen Stückzahlen Stückpreise für diese Elemente erreicht, die für deren Einsatz in Ausweiskarten vertretbar sind. Diese Massenfertigung setzt allerdings voraus, daß alle Holo­ gramme bzw. Beugungsgitter den gleichen Informationsge­ halt - vorwiegend in Form eines Emblems oder Logos - haben. Die Information wird üblicherweise mit einem Prä­ gestempel in Plastikfolien eingeprägt. Die Plastikfolien werden mit reflektierenden Schichten unterlegt und die Oberfläche wegen ihrer mechanischen Empfindlichkeit mit einem Speziallack versiegelt. Das so gefertigte Hologramm oder Beugungsgitter wird dann bei der Kartenherstellung auf die Kartenoberfläche aufgeklebt. Derartige Elemente sind aber ein "Fremdkörper" im Kartenaufbau und können aus den obengenannten fertigungstechnischen Gründen nicht mit individuellen, auf die jeweiligen Karten abgestimmte Daten vorsehen werden, so daß es prinzipiell möglich ist, diese Elemente von z. B. unrechtmäßig erworbenen, echten Karten zu entfernen und auf andere, falsche Karten zu übertragen. Trotz des für die Herstellung von Holo­ grammen oder Beugungsgittern notwendigen hohen techni­ schen Aufwands kann somit durch einfaches Austauschen bzw. Übertragen auf andere Karten die an sich schwierige Nachbildung derartiger Elemente umgangen werden.
Nachteilig bei der Verwendung von Hologrammen oder Beu­ gungsgittern in Ausweiskarten ist außerdem, daß für deren visuelle Prüfung gute Lichtverhältnisse erforderlich sind. Schon bei normaler Raumbeleuchtung sind die ge­ wünschten optischen Effekte nur schemenhaft oder gar nicht erkennbar. Statt dessen sieht der Betrachter bei der Prüfung eines Hologramms eine lediglich metallisch spiegelnde Fläche bzw. bei der Prüfung eines Beugungsgit­ ters eine leicht schillernde Markierung. Beide Effekte sind bereits mit einfach beschaffbaren sogenannten Deko­ rationsmaterialien so nachahmbar, daß sie unter den ge­ nannten ungünstigen Lichtverhältnissen vom Laien von ech­ ten Hologrammen oder Beugungsgittern nicht unterschieden werden können. Sie sind daher für eine Echtheitsprüfung von Zahlungsmitteln, wie z. B. Kreditkarten, da nur unter besonders günstigen Lichtverhältnissen erkennbar, nur bedingt einsetzbar.
Bei den geprägten Hologrammen oder Beugungsgittern liegt das Merkmal außerdem in einer Reliefstruktur vor, von der mit geeigneten Mitteln auch ein Abdruck erstellt werden kann, der das Nachprägen echter Hologramme ermöglicht.
Es wurde nun weiterhin bereits vorgeschlagen, zum Schutz von Markenartikeln, z. B. Schallplatten, diese mit einem Echtheitskennzeichen auszustatten (EP-A 78 320). Das Echtheitskennzeichen besteht aus einer transparenten Fo­ lie, die an ihrer Oberfläche ein feines Linsenraster (Zy­ linderlinsen) aufweist. Diese Zylinderlinsen haben einen Durchmesser von ca. 17 µ und liegen auf einer 100 µ dicken Polyesterschicht auf, auf deren Rückseite Emp­ fangsschichten für die Polaroidfotografie angebracht sind. Man kann diese Struktur von der Vorderseite unter verschiedenen Winkeln belichten und erhält dann auf der Fotoschicht nach deren Entwicklung ein feines Linienra­ ster. Die eigentliche Bildinformation wird durch Modifi­ kation in der Struktur der Linsen herbeigeführt, in dem in einem Teilbereich der Folie die Zylinderlinsen gegen­ über den Restbereichen versetzt eingeprägt sind. Diese Teilbereiche entsprechen in ihrer Form dem einzubringen­ den Motiv.
Da das Muster durch die partielle Versetzung der Zylin­ derlinsen eingebracht wird, eignet sich dieses Merkmal aus wirtschaftlichen Gründen, ähnlich wie die bereits zitierten Beugungsgitter, nur für die Einbringung eines für eine große Serie gleichbleibenden Motivs.
Wegen der notwendigen fotografischen Entwicklung der un­ ter dem Linsenraster liegenden Fotoschicht ist es weiter­ hin erforderlich, dieses Element separat herzustellen und als vorgefertigtes Produkt an dem Markenartikel oder an einem mit dem Artikel verbundenen Etikett zu befestigen. Es stellt damit ebenfalls einen Fremdkörper dar, der ab­ lösbar und damit auf andere Artikel übertragbar ist, wo­ bei die Fotoschicht auf der Folienrückseite das Ablösen zusätzlich erleichtert.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, unter Bei­ behaltung der technologischen und sicherheitstechnischen Vorteile des Laserbeschriftungsverfahrens die Gestal­ tungsmöglichkeiten für Datenträger bezüglich des visu­ ellen Eindrucks zu erweitern, wobei die Datenträger foto­ grafisch oder xerografisch nicht reproduzierbare Merkmale enthalten sollen, die maschinell und auch bei schlechten Lichtverhältnissen in einfacher Weise visuell prüfbar sind.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Hauptan­ spruchs enthaltenen Merkmale gelöst.
Verfahren zur Herstellung derartiger Datenträger sowie Verfahren und Vorrichtungen zu deren Echtheitsprüfung sind Gegenstand weiterer nebengeordneter Ansprüche.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird in eine transparente Folienschicht eines Datenträgers, die die Deckfolie bildet, ein Linsenraster in Form mehre­ rer nebeneinander angeordneter Zylinderlinsen mit gerad­ linig oder nicht geradling verlaufenden Zylinderachsen und/oder Kugellinsen eingeprägt. Dabei können auch die Brennweiten der einzelnen Linsen, z. B. entsprechend ei­ nem vorgegebenen Muster, variieren oder auch die Zylin­ derlinsen und/oder Kugellinsen entsprechend einem vorge­ gebenen Muster angeordnet werden. Diese Deckfolie ist vorzugsweise einer weiteren transparenten Kunststoff­ schicht überlagert, deren optische Eigenschaften sich unter Einwirkung von Laserstrahlen verändern, in dem sie z. B. geschwärzt wird.
Mittels eines Laserstrahls werden durch diese Linsen hin­ durch Informationen auf darunterliegende Volumenbereiche des Datenträgers eingebracht. Der Laserstrahl wird dabei in einem bestimmten Winkel zur Ebene des Linsenrasters gehalten. Beim Durchgang durch die Linsen wird das Licht des Laserstrahls an den eingeprägten Linsen nachfokus­ siert. Die Veränderung im darunterliegenden Volumenbe­ reich beschränkt sich - vermutlich auch aufgrund der Er­ höhung der Leistungsdichte durch die Nachfokussierung des Laserstrahls - auf einen gegenüber dem ursprünglichen Strahldurchmesser des Lasers enger begrenzten Volumenbe­ reich. Eine auf diese Weise eingebrachte Information ist nur unter dem Winkel sichtbar, unter dem der Laserstrahl auf die Linsenrasterfläche auftraf, wobei die Information je nach Größe des verfärbten Volumenbereichs in einem mehr oder weniger großen Winkelbereich sichtbar ist. Im bevorzugten Ausführungsbeispiel, bei dem an sich transpa­ rente, aber für den Laserstrahl empfindliche, d. h. unter Einwirkung eines Laserpuls mit einer bestimmten Pulsener­ gie sich verfärbende, Folien für die Aufzeichnung verwen­ det werden, können bei ausreichender Foliendicke diese verfärbten Volumenbereiche in Form von Stäbchen erzeugt werden, die in Richtung des Laserstrahls ausgerichtet sind. Derartige Stäbchen weisen im notwendigen Betrach­ tungswinkel trotz geringer Pixelgröße (Stäbchendurchmes­ ser) eine hohe Schwärzungsdichte auf, durch die die Er­ kennbarkeit der Laserinformationen in besonderem Maß po­ sitiv beeinflußt wird.
Unterschiedliche Informationen können somit unter ver­ schiedenen Winkeln in den Datenträger eingebracht und unter den entsprechenden Winkeln deutlich erkennbar wie­ der getrennt betrachtet werden.
Eine Information, die z. B. unter senkrechtem Einfalls­ winkel mit dem Laser eingebracht wird, kann z. B. ein Logo, ein Emblem oder ein Hoheitszeichen sein. Eine wei­ tere Information, z. B. das Gültigkeitsdatum, wird unter einer Winkelabweichung von z. B. plus 27° von der Karten­ normalen ausgehend eingebracht und ist unter diesem Win­ kel wieder auslesbar. Eine dritte Information, die in Gegenrichtung unter einer Winkelabweichung von z. B. mi­ nus 27° zur Normalen des Datenträgers eingebracht wird, kann eine von Datenträger zu Datenträger variierende In­ formation sein (z. B. eine Laufnummer oder auch bei bank­ bezogenen Datenträgern die Kontonummer).
Der Datenträger weist damit ein optisches Merkmal auf, das unter verschiedenen Betrachtungswinkeln unterschied­ liche Informationen wiedergibt. Obwohl ähnlich wie bei Beugungsgittern oder Hologrammen die Bildinformationen nur unter bestimmten Betrachtungswinkeln erkennbar sind, baut der optische Effekt nicht auf Beugungserscheinungen oder Interferenzen auf. Gemäß der Erfindung besteht das optische Merkmal vielmehr aus mindestens einer zur Umge­ bung kontrastierenden Information, die wie ein übliches "Laserschriftbild" ohne Hilfsmittel auch bei sehr schlechten Lichtverhältnissen eindeutig prüfbar ist.
Durch entsprechende Steuerung der Laserpulsleistung bei der Beschriftung der Folie sind auch Vergrößerungen des verfärbten Volumenbereichs erreichbar, durch die Bildin­ formationen so eingeschrieben werden können, daß sie un­ abhängig vom Betrachtungswinkel permanent erkennbar sind. Eine Kombination des im folgenden als "Kippbild" bezeich­ neten Effektes zusammen mit permanenten Daten im Bereich des Linsenrasters und benutzerbezogenen weiteren Laser­ personalisierungsdaten im das Linsenrasterfeld umgebenden Kartenbereich, die in Schriftbild und Aufzeichnungscha­ rakteristik gleich sein können, erleichtert die Prüfung auf Echtheit und erhöht noch verstärkt den Schutz vor Fälschung und/oder Verfälschung. Überlappen die gelaser­ ten Daten mit fertigungstechnisch hochwertigen normalen Druckbildern, z. B. mit Guillochhintergrunddruck, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, so wird eine aus sicherheitstechnischer Sicht besonders günstige Verket­ tung von Sicherheitselementen erreicht.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist nun die Möglich­ keit gegeben, einen an sich fertiggestellten Datenträger, z. B. eine Ausweiskarte, mit einem derartigen Kippbild zu versehen, wobei in einfacher Weise auch durch entspre­ chende Laserstrahlsteuerung von Karte zu Karte unter­ schiedliche Informationen eingebracht werden können. Durch die Einbringung individueller Kartendaten in dieses Kippbild ist es als Echtheitsmerkmal kartenspezifisch, d. h. es ist jeweils an eine bestimmte Karte gebunden und nicht auf andere Karten übertragbar, wie es z. B. bei den eingangs zitierten Hologrammen und Beugungsgittern der Fall ist. Diese Individualisierung, durch die die Fäl­ schungssicherheit erheblich verbessert wird, ist bei Ver­ wendung eines rechnergesteuerten Lasers praktisch ohne Mehraufwand erreichbar. Das Kippbild wird vorzugsweise in dem Augenblick aufgezeichnet, in dem auch die übliche Personalisierung durchgeführt wird, so daß alle Daten sicher und richtig zusammengefügt werden. Es kann damit auf einfache Weise ausgeschlossen werden, daß fälschli­ cherweise die kartenindividuellen Daten des Kippbilds mit den Personalisierungsdaten einer anderen Karte der Ferti­ gungsserie zusammengefügt werden. Da chemische Entwick­ lungsprozesse und dergleichen völlig entfallen, ist die Kartenbeschriftung auf einen einzigen Verfahrensschritt begrenzt und deshalb besonders fertigungsfreundlich. Nachfolgende Fertigungsschritte, die die Zerstörung der Karte (Ausschuß) nicht ausschließen, entfallen ebenfalls.
Wird z. B. statt dem Logo ein Foto des Kartenbenutzers eingebracht, so ist dieses Bild fest mit den benutzerbe­ zogenen Individualdaten, z. B. der Kontonummer, verbunden und ein Austausch von Fotos zwischen echten und gefälsch­ ten oder nachgeahmten Karten ist daher ebenfalls nicht mehr möglich. Diese an sich einfach durchführbare irre­ versible Verknüpfung benutzerbezogenen Individualdaten mit anderen Bildinformationen wirkt sich besonders vor­ teilhaft aus und trägt in hohem Maße zur Erhöhung der Fälschungssicherheit von Ausweiskarten bei.
Dieses Kippbild ist zudem fotografisch oder mit kopier­ technischen Mitteln nicht reproduzierbar, da unter einem Aufnahmewinkel nie die gesamte Information vorliegt. Die Abänderung des Kippbildes ist wegen des für den Laser­ schreiber charakteristischen Schriftbildes nicht möglich. Wird die Bildinformation z. B. im Volumen transparenter Folien eingebracht, so ist dies ein weiteres Charakteri­ stikum, das visuell erkennbar ist und eine weitere Hürde für die Nachahmung darstellt, da nun die technischen Pro­ bleme derart hoch sind und der benötigte Aufwand in kei­ nem Verhältnis zum möglichen "Gewinn" steht.
Sowohl die transparente Folie mit den eingeprägten Zylin­ der- oder Kugellinsen als auch die informationstragenden Folien sind vorzugsweise ganzflächig im Kartenaufbau be­ findliche Folien und bilden somit einen integralen Be­ standteil der Karte. Eine Manipulation der Daten hat da­ her in der Regel die Zerstörung der Karte zur Folge. Sollte es bei einfacherem Kartenaufbau einem Fälscher gelingen, den Schichtaufbau zu trennen, so wird die funk­ tionstüchtige Wiedervereinigung der Schichten durch den Umstand verhindert, daß sich die Schwärzung in den tie­ ferliegenden Volumenbereichen meist in Form stäbchenför­ miger Pixel über mehrere Schichten erstreckt und diese schon wegen der beim Trenn- und/oder Wiedervereinigungs­ vorgang unvermeidlichen Materialflusses nicht wieder so zusammengeführt werden können, daß die geschwärzten Volu­ menbereiche in ursprünglicher Form und Lage zurückgebil­ det werden.
Bei einem derartigen Manipulationsversuch stellt sich einem Fälscher zusätzlich noch die Aufgabe, daß sowohl beim Loslösen der Folie als auch beim Wiederaufbringen das Linsenraster erhalten bleiben muß. Wird die Folie, wie bei Manipulationsversuchen üblich, mittels eines hei­ ßen Bügeleisens abgelöst, ist aber das Flachbügeln des Linsenrasters sowie ein Verziehen der Folie unumgänglich, so daß die Wiederverwendung der Folie und damit auch der Karte nicht möglich ist.
Das Kippbild schützt daher die Karte auch vor Delaminie­ rung der Deckschicht und darauffolgender Manipulation irgendwelcher im Karteninneren befindlicher Daten.
Eine Manipulation an den gelaserten Daten selbst ist au­ ßerdem nicht möglich, da der Laser eine irreversible Zer­ störung des Kartenmaterials bewirkt.
Das Kippbild kann beim Personalisierungsvorgang - ent­ sprechend der aus der DE-PS 29 07 004 bekannten Lehre - unter Anwendung der gleichen Technologie (Laserbeschrif­ tung) in die Karte eingebracht werden. Der Versand von Blankokarten - noch nicht personalisierte Karten - ist unkritisch, da dieses optische Echtheitsmerkmal in Form des Kippbilds bei diesen Karten noch nicht vorliegt und erst im letzten Arbeitsgang bei der Personalisierung mit relativ hohem technologischen Aufwand eingebracht wird. Erst nach Einbringung des Kippbilds ist die Karte somit aktiviert und erhält ihren "Gültigkeitsstempel".
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der folgenden Beschreibung der Erfindung an­ hand der Figuren.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Karte in der Auf­ sicht,
Fig. 2a, b, c Darstellung der einzelnen Verfahrens­ schritte zur Einbringung verschiedener Teilinformationen,
Fig. 3 Darstellung der unter verschiedenen Blickwinkeln sichtbaren Informationen,
Fig. 4 a-g verschiedene Ausführungsformen eines in einer Kunststoffschicht erzeugten erfin­ dungsgemäßen Kippbilds,
Fig. 5 den Beschriftungsvorgang im Punktscan­ ningverfahren,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer Prüf­ vorrichtung und
Fig. 7, 8 weitere Ausführungsformen der Erfindung.
Fig. 1 zeigt eine Ausweiskarte 1, die mit den allgemein üblichen Daten versehen ist, wie z. B. den Namen des Be­ nutzers 2, einer Kontonummer 3, einer Kartennummer 4 und den Institutsangaben 5. Die benutzerbezogenen Daten 2, 3 werden vorzugsweise mit einem Laser durch eine transpa­ rente Deckfolie hindurch in einen inneren Volumenbereich eingebrannt, während die allgemeinen Angaben, wie z. B. die Institutsangabe 5, mit drucktechnischen Verfahren auf eine der Kartenschichten aufgedruckt sind. In einem Teil­ bereich 8 der Karte ist ein optisches Echtheitsmerkmal in Form eines Kippbildes eingebracht, dessen Aufbau und Her­ stellung im weiteren Verlauf näher beschrieben wird.
Ein Kartenaufbau in einer einfachen Ausführungsform einer derartigen Karte ist in der Fig. 2 gezeigt. Die Karte besteht aus einer Kernschicht 6 aus Papier oder Kunst­ stoff, auf deren Vorder- und gegebenenfalls auch Rücksei­ te Informationen mit drucktechnischen Mitteln oder nach dem aus der DE-PS 29 07 004 bekannten Laserbeschriftungs­ verfahren aufgebracht sind. Der Kartenkern kann zur Erhö­ hung der Fälschungssicherheit mit einem Sicherheitsdruck­ bild und weiteren Sicherheitsmerkmalen, wie z. B. Wasser­ seichen, Sicherheitsfaden und/oder fluoreszierenden Sub­ stanzen, ausgestattet sein.
Die Kartenkernschicht ist zumindest auf einer Seite, der Vorderseite, mit einer transparenten Deckschicht 7 verse­ hen. In die Oberfläche der Deckschicht ist in einem Teil­ bereich eine Reliefstruktur in Form mehrerer nebeneinan­ der angeordneter Zylinderlinsen 15 eingeprägt. Durch die­ se Zylinderlinsen wird das Blickfeld infolge der Fokus­ sierung eingeengt und es sind daher, bei Betrachtung der Karte unter einem bestimmten Winkel, in der Fokusebene der Linsen nur streifenförmige Teilbereiche einer darun­ terliegenden datentragenden Schicht 12 sichtbar.
Anstatt der Zylinderlinsen können auch - zur Erzielung des gleichen Effekts - andere Linsenformen, wie z. B. Kugellinsen oder eine Mischung unterschiedlicher Linsen­ formen verwendet werden. Die Zylinderlinsen können auch in geschwungenen Linien verlaufen. Des weiteren ist es, insbesondere bei Kartenaufbauten, bei denen die Aufzeich­ nung im Volumen transparenter Kunststoffschichten er­ folgt, problemlos möglich, die Brennweiten und/oder auch die Rasterperiode innerhalb eines Linsenrasters zu vari­ ieren, wobei im letzteren Fall die Rasterperiode auch so gewählt werden kann, daß sie kleiner als der Linsendurch­ messer ist. Auch die Lage der Linsen kann so variiert werden, daß die Scheitel nebeneinander angeordneter Lin­ sen, bezogen auf die Oberfläche des Datenträgers, in un­ terschiedlichen Höhen liegen.
Durch entsprechende Wahl der Linsenform, der Anordnung der Einzellinsen, der Rasterperiode, etc. kann das Lin­ senraster in einer für einen speziellen Kartentyp typi­ schen Form ausgebildet werden, wobei auch gezielt vorbe­ stimmte Muster eingebracht werden können.
In diesem Fall ist bereits das Linsenraster selbst auf­ grund seiner spezifischen Reliefstruktur ein Echtheits­ merkmal, das visuell und/oder maschinell geprüft werden kann. Des weiteren stellt dies dem Fälscher eine weitere Hürde dar, da er eventuell nun gezwungen ist, das für einen bestimmten Ausweiskartentyp oder Verwendungszweck speziell erstellte Linsenraster nachzubilden.
Geeignete Materialien für die transparente, mit dem Lin­ senraster versehene Schicht, sind z. B. Kunststoffe, die für den Laserstrahl zumindest bis zu bestimmten Inten­ sitäten durchlässig sind, wie z. B. handelsübliche PVC- Folien. Diese Folien haben den Vorteil, daß sie sich z. B. unter Anwendung von Wärme und Druck mit anderen Kunststoffolien oder Papierschichten der Karte gut ver­ binden lassen. Die einzelnen Kartenschichten werden dabei zwischen zwei erwärmte Kaschierplatten gelegt und unter Druck zu einer Einheit verbunden.
Das Linsenraster kann bei diesem Kaschiervorgang einge­ prägt werden, indem in die entsprechende Kaschierplatte ein Negativ des Linsenrasters eingearbeitet wird. Eben­ so kann eine thermostabile Prägematrize verwendet werden, die zwischen der transparenten Deckschicht und der Ka­ schierplatte eingelegt wird.
Es ist aber auch durchaus möglich, die Karte nach dem allgemein üblichen Verfahren zu laminieren und das Lin­ senraster anschließend mittels eines Prägestempels oder einer Prägerolle einzubringen.
Die Linsen (Zylinder- oder Kugellinsen) haben vorzugswei­ se eine Breite bzw. einen Durchmesser von 400 µ und für die transparente, geprägte Schicht wird vorzugsweise eine Gesamtdicke um 350 µm gewählt.
In die Karte werden mittels eines vorzugsweise im Pulsbe­ trieb betriebenen Lasers, z. B. eines ND-YAG-Lasers, In­ formationen eingebracht, wobei der Laserstrahl 9 unter bestimmten Winkeln auf das Linsenraster gerichtet wird. Eine erste Information, z. B. in Form eines Logos, eines Emblems oder eines Fotos des Kartenbenutzers, wird unter senkrechtem Einstrahlwinkel eingebracht (Fig. 2a). Die Datenaufzeichnung erfolgt vorzugsweise im Punktscanver­ fahren. Das Linsenraster wird dabei Punkt für Punkt vom Laserstrahl abgefahren und die Intensität der Laserimpul­ se entsprechend der Bildinformation moduliert. Das dabei entstehende Bild setzt sich somit aus einzelnen Raster­ punkten, sogenannter Pixel, zusammen.
Beim Durchgang des Laserstrahls durch die Zylinderlinsen wird der Strahl wirkungsvoll nachfokussiert. Die Be­ schriftung begrenzt sich daher auf schmale, unterhalb des Zentrums der einzelnen Linsen liegende Teilbereichen 11 in Form von Streifen. Die Information liegt dann in Form einzelner Streifenbilder vor, wobei die Streifen aus ei­ ner Folge voneinander getrennter Pixel gebildet werden. Durch geeignete Wahl des Kartenaufbaus, der Schichtmate­ rialien, deren Dicke, der Linsenrasterstruktur und der Laserparameter kann die sich durch die Lasereinstrahlung bewirkte Veränderung im Kartenmaterial in ihrer Form und Lage gezielt beeinflußt werden. In dem in den Fig. 2a- c gezeigten Ausführungsbeispiel wurden - auch um die Darstellung zu vereinfachen -, die o.g. Parameter so ge­ wählt, daß sich die Materialveränderung auf den Oberflä­ chenbereich der Kartenkernschicht begrenzt. In vielen Fällen ist aber eine derartige scharfe Begrenzung nicht erreichbar. Vielmehr wird sich eine optisch erkennbare Materialveränderung über einen größeren Tiefenbereich ergeben, wobei auch angrenzende Schichten, z. B. die Deckschicht, vermutlich aufgrund der erhöhten Energie­ dichte im nachfokussierten Bereich des Laserstrahls lokal verändert werden. Dies ist aber kein Nachteil, sondern ein Vorteil, denn dadurch führen - wie eingangs erläutert - Manipulationen, bei denen die Schichten getrennt und anschließend wieder zusammengefügt werden müssen, nicht zum gewünschten Ziel. Nach Einbringung dieser ersten In­ formation wird die Karte um einen bestimmten Winkel, bei­ spielsweise 27°, nach einer Seite gekippt oder der Ein­ strahlwinkel durch in den Strahl gestellte Prismen ent­ sprechend verändert (Fig. 2b) und eine zweite Informa­ tion, die z. B. den Gültigkeitszeitraum der Karte fest­ legt, in der gleichen Weise in Form eines Streifenbildes 10 b eingebracht. Anschließend wird die Karte zur anderen Seite, vorzugsweise um die gleiche Winkeldifferenz von der Kartennormalen abweichend, gekippt und eine dritte Information (Streifenbild 10 c, Fig. 2c) eingebracht. Die­ se Information kann z. B. kartenspezifische Angaben wie die Kontonummer enthalten.
Bei anschließender Betrachtung des Kippbildes ist bei senkrechtem Betrachtungswinkel nur die durch das Strei­ fenbild 10 a dargestellte Information sichtbar, während bei seitlicher Betrachtung bzw. nach Kippen des Datenträ­ gers die zweite bzw. dritte Information, gebildet durch die Streifenbilder 10 b bzw. 10 c, sichtbar sind. Wird die Karte noch weiter gekippt, so verschwinden diese Informa­ tionen wieder und es kann nach einer weiteren Drehung der Karte in gleicher Richtung das eigentlich zu den jeweils benachbarten Zylinderlinsen gehörende, angrenzende Strei­ fenbild im Blickfeld erscheinen. Damit erfolgt ein erneu­ ter Informationswechsel. Wird die Karte z. B. nach Beob­ achtung der zweiten Information in der gleichen Richtung weitergekippt, so erscheint nach einem bestimmten Dreh­ winkel die dritte Information, da jetzt dieses Streifen­ bild in das "Blickfeld" wandert.
Normalerweise würden die Bilder durch die Schrägstellung der Karte während der Aufzeichnung schon aus der zur Ver­ fügung stehenden Schärfentiefe des Lasers herausfallen. Die Zylinderlinsen fokussieren aber nach, so daß in jedem Fall eine Fokussierung in der Karte, vom Beschriftungs­ winkel abhängig, allerdings in unterschiedlichen Tiefen, zustandekommt. Dies bleibt aber vom Beobachter unerkannt, so daß im gesamten Bereich dieser Logos keine Schärfenun­ terschiede erkennbar sind. Die relativ große Strichdicke, mit der der Laser im Material aufzeichnet, führt auch dazu, daß es sich nicht als nachteilig erweist, daß der Laserstrahl in jedem Bildbereich nicht unter dem genau gleichen Winkel einfällt, wenn er durch Drehung der Ab­ lenkspiegel über das Linsenraster hinweggeführt wird. Jede Linse wird also unter einem geringfügig unterschied­ lichen Winkel zur Vorlinse getroffen.
Obwohl die einzelnen Informationen in vermischter Anord­ nung vorliegen, sind sie unter den entsprechenden Blick­ winkeln wieder getrennt sichtbar. Die Fig. 3 zeigt in einer räumlichen Darstellung die unter den verschiede­ nen Winkeln sichtbaren Teilbilder. Die Informationen kön­ nen dabei völlig unabhängig voneinander, entsprechend dem obengenannten Beispiel, oder auch in einer bestimmten Beziehung zueinander stehen. So kann z. B. ein einzelnes Motiv in den verschiedenen Aufnahmewinkeln in einer je­ weils leicht veränderten Form (z. B. verschiedene Ansich­ ten), dargestellt sein. Weiterhin ist es möglich, Markie­ rungen so einzubringen, daß bei der Kippbewegung der Kar­ te der Eindruck eines bewegten Bildes entsteht.
Dabei wird z. B. an einem Ende des Linsenrasters, begin­ nend unter einem Aufnahmewinkel von ca. 30° zur Karten­ normalen, eine Markierung eingebracht. Während der Abta­ stung des Linsenrasters mittels des Laserstrahls in Quer­ richtung zu den Linsen wird der Aufnahmewinkel kontinu­ ierlich in einer Richtung oder in festgesetzten Schritten verändert. Die Lage der Markierung in der Datenempfangs­ schicht verschiebt sich daher gegenüber der Lage des Zen­ trums der Zylinderlinsen, so daß bei Betrachtung der Kar­ te - unter leichtem Kippen - der Eindruck entsteht, daß die Markierung von einem Ende des Linsenrasters zum ande­ ren Ende wandert.
Die erfindungsgemäße Einbringung verschiedener Teilinfor­ mationen, die unter verschiedenen Winkeln sichtbar sind, kann auch dazu genutzt werden, Bilder zu erzeugen, die dem Betrachter den Eindruck einer räumlichen Darstellung vermitteln. Dabei werden z. B. zwei unter Berücksichti­ gung der Augengeometrie aufgenommene Bildansichten eines Motivs unter den entsprechenden Winkeln durch das Linsen­ raster hindurch aufgezeichnet, so daß bei Betrachtung des Bildes ein Teilbild unter dem Betrachtungswinkel des lin­ ken Auges erscheint, während das andere unter dem Be­ trachtungswinkel des rechten Auges erscheint. Für den Betrachter setzen sich dann beide Teilbilder zu einem Bild mit dreidimensionaler Wirkung zusammen.
Die Aufzeichnung der Laserdaten kann in unterschiedlicher Weise erfolgen.
Als datentragende Schicht kann z. B., wie in Fig. 2 ge­ zeigt, direkt die mit dem Sicherheitsdruckbild und even­ tuell weiteren Daten versehene Kartenkernschicht 6 die­ nen, wobei das vorzugsweise von Karte zu Karte aperio­ disch gestaltete Sicherheitsdruckbild auch in den Bereich des Linsenrasters hineinragen kann. Dieses Sicherheits­ druckbild ist dort - durch das Linsenraster hindurch - zwar in nur unvollständig und verzerrten Form, jedoch unter allen Betrachtungswinkeln sichtbar.
Das Linsenraster kann in den Randbereichen auch so ge­ staltet werden, daß die Reliefstruktur nahezu fließend in den glatten Oberflächenbereich der Karte übergeht. Eine Herauslösung des Kippbilds und dessen Übertragung auf ei­ ne gefälschte Karte wird dadurch weiter erschwert. Im Grenzbereich vom Linsenraster und dem umliegenden, unge­ prägten Kartenbereich können aber auch mittels des Lasers Muster, z. B. Guillochen, eingebracht werden, wodurch das erfindungsgemäß erstellte Kippbild mit der Karte noch zu­ sätzlich verschmolzen wird.
Die Kernschicht ist vorzugsweise eine gefärbte Kunst­ stoffschicht oder eine Papierschicht, die unter der Ein­ wirkung des Laserlichts verfärbt. z. B. geschwärzt, wird.
In einer weiteren möglichen Ausführungsform wird zwischen der Kernschicht und der transparenten Deckschicht, in die das Linsenraster eingeprägt wird, eine das Laserlicht gut absorbierende, zusätzliche Datenempfangsschicht einge­ bracht.
Die Kernschicht wird dazu z. B. im Bereich des Linsenra­ sters mit geeigneten Materialien, wie Metallen, Farb­ schichten etc. beschichtet. Für eine Laseraufzeichnung geeignete Materialien sind z. B. aus der US-PS 4 032 691 bekannt. Weitere geeignete Stoffe auf Aluminiumbasis wer­ den z. B. in der DE-OS 33 11 882 genannt. Diese Schichten erlauben auch unter entsprechenden Steuerung der Laserin­ tensität die Darstellung von Motiven in unterschiedlichen Farben.
Die Fig. 4 zeigt eine besonders vorteilhafte Ausführungs­ form. Hier wird zwischen der Folie mit dem Linsenraster 7 und der Kernschicht 6 eine zusätzliche transparente Kunststoffschicht 16 eingebracht, die für das Licht des jeweils verwendeten Lasers ein relativ hohes Absorptions­ vermögen aufweist. Derartige Kunststoffschichten sind aus der DE-PS 31 51 407 und der DE-OS 34 25 263 bekannt. Sie enthalten Zusätze, z. B. in Form von Farbstoffen, die in einer Menge eingebracht sind, die die visuelle Transpa­ renz nahezu nicht beeinträchtigen, für den Laserstrahl aber wie Absorptionszentren wirken und eine Schwärzung in der Kunststoffolie bewirken.
Die Dicke dieser Schicht und die Dicke der laserstrahl­ durchlässigen Deckschicht sind so aufeinander abgestimmt, daß die Fokusebene der Linsen in den transparenten Fo­ lienbereich fällt.
Die Folie entspricht vorzugsweise den äußeren Abmaßen der Karte und ist vollflächig im Kartenverbund integriert. Wegen ihrer Transparenzeigenschaften sind die Daten und Informationen auf darunterliegenden Schichten weiterhin sichtbar. Die Folie besteht vorzugsweise aus PVC, da sie sich unter Anwendung von Wärme und Druck mit den benach­ barten Schichten besonders gut verschweißen läßt. Die Folie kann auch eine Teilschicht der Deckfolie sein, die beispielsweise als Verbundfolie konzipiert wird, beste­ hend aus einer für Laseraufzeichnung nicht empfindlichen äußeren Schicht und einer für die Laseraufzeichnung emp­ findlichen inneren Schicht. Letztere kann dann, durch die andere Folie mechanisch stabilisiert, besonders dünn aus­ gebildet sein.
Bei Verwendung einer laserbeschriftbaren, transparenten Kunststoffolie als "Datenempfangsschicht" bilden sich bei der Beschriftung der Kunststoffolie die Pixel 17, d. h. die geschwärzten Bereiche, im Volumen der Folie je nach Tiefenlage dieser Schicht im Kartenverbund unterschied­ lich aus.
Die Fig. 4b zeigt in einer zusammenfassenden Darstellung die bei einem vorgegebenen Linsendurchmesser von 400 µ und einem Brechungsindex von 1,5 zu erwartenden Schwär­ zungen in einer empfindlichen Folie in Abhängigkeit deren Einlagerung in verschiedenen Tiefenbereichen. Bei Einlagerung in Oberflächennähe, hier bis zu einer Tiefe von ca. 350 µ, würden sich die unter drei verschiedenen Winkeln (30, 31, 32) eingebrachten Teilbilder bzw. die dazugehörigen Pixel (33, 34, 35) überlappen. Ab dieser Tiefe liegen die Pixel aber getrennt vor und die einzel­ nen Teilbilder sind ohne Beeinflussung benachbarter Pixel getrennt sichtbar (siehe Fig. 4e-g). In einer bevorzug­ ten Ausführungsform werden Folienstärken der nicht emp­ findlichen, geprägten Deckfolien und der empfindlichen darunterliegenden Folie so gewählt, daß sich stäbchenför­ mige (Fig. 4f) oder leicht konusförmige (Fig. 4g) Pixel ausbilden, die in Richtung des eingestrahlten Laser­ strahls ausgerichtet sind. Das heißt, daß bei Linsenpara­ metern, wie in Fig. 4b gezeigt, die z. B. 100 µ dicke laserempfindliche Folie in einer Kartentiefe zwischen ca. 350 und 600 µ eingelagert wird. Die sich dabei ergebenden Teilbilder sind voneinander getrennt und somit gut ge­ trennt sichtbar. Die Stäbchen setzen sich aus einzelnen, mikroskopisch kleinen schwarzen Bereichen zusammen, die sich aufgrund der lokal begrenzten Zersetzung des Kunst­ stoffmaterials ausbilden. Die Stäbchen können sich auch in die Deckfolie hinein fortsetzen, wie in Fig. 4a und 5 gezeigt. Aufgrund der Nachfokussierung ist die Leistungs­ dichte des Laserstrahls, insbesondere in Nähe des Fokus­ bereichs meist ausreichend, um auch in der an sich nicht empfindlichen Deckfolie eine optische Veränderung hervor­ zurufen.
Beim Betrachten dieser Bilder durch die Zylinderlinsen sieht man nun unter den verschiedenen Winkeln immer senkrecht auf diese Stäbchen. Die Stäbchen sind selbst nicht voll durchgeschwärzt, aber über ihre Länge von mehreren 100 µ (abhängig von Laserpulsenergie, Linsenra­ sterfokus, Empfindlichkeit und Dicken der verwendeten Folien) bringen sie doch die als Schwärzung erscheinende optische Dichte auf. Aus diesem Grund sind die einzelnen Bilder auch dann deutlich sichtbar, wenn sich die Stäb­ chen, die zu verschiedenen Teilbildern gehören, einmal berühren sollten. Die Stärke der Schwärzung läßt sich in diesen Folien durch Steuerung der Laserintensität bzw. der Pulsleistung in einfacher und reproduzierbarer Form einstellen, so daß auch die Darstellung von Halbtonbil­ dern möglich ist.
Die Stäbchen, die nicht zu dem jeweiligen Teilbild gehö­ ren, sind nicht in Richtung des betreffenden Blickwinkels ausgerichtet, so daß bei einer eventuell auftretenden Überlappung diese nur von der Seite betrachtet werden. Bei dieser seitlichen Betrachtung ist jedoch die optische Dichte wesentlich geringer und wirkt sich deshalb nicht als störend aus.
Bei erhöhter Laserintensität verbreitern sich die Stäb­ chen. Diese Verbreiterung hat zur Folge, daß die Informa­ tion in einem größeren Winkelbereich sichtbar ist. Man hat damit die Möglichkeit, durch einfache Steuerung der Laserintensität Informationen einzubringen, die nur in einem schmalen Winkelbereich auslesbar sind, aber auch Informationen, die im äußersten Fall von nahezu jedem Blickwinkel aus sichtbar sind. So können z. B. diejenigen Bildteile, die allen Teilbildern gemeinsam sind, z. B. eine Einrahmung, in einem Verfahrensgang unter einem Win­ kel mit erhöhter Laserintensität, eingebracht werden, während die verschiedenen Teilinformationen unter den jeweiligen Winkeln mit entsprechend geringer Laserinten­ sität eingebracht werden. Damit verringert sich, bezogen auf alle Teilbilder, die Anzahl der für die Aufzeichnung notwendigen Laserpulse und somit auch die Beschriftungs­ zeit, die für die Ausbildung des Kippbilds notwendig ist.
Die Bildinformationen können aber auch direkt in die mit dem Linsenraster versehenen Folie eingebracht werden. Da­ zu wird eine Folie gewählt, die für den Laserstrahl nur schwach empfindlich ist und in der eine Schwärzung erst dann erfolgt, wenn der Laserstrahl zusätzlich, wie hier durch die Zylinderlinsen, fokussiert wird. Im Fokusbe­ reich ist die Leistungsdichte so hoch, daß eine Zerset­ zung des Kunststoffmaterials erfolgt, während außerhalb des Fokus die Leistungsdichte für eine Zersetzung des Materials nicht ausreichend ist.
Für die Schwärzung von Kunststoffolien im Volumen sind in der Regel Laser mit hoher Ausgangsleistung erforderlich. Ein geeigneter Laser ist z. B. ein im Pulsbetrieb arbei­ tender Nd-YAG-Laser mit Spitzen-Pulsleistungen zwischen 104 und 105 Watt bei einer Wellenlänge von 1,064 µ.
Der Pulsbetrieb legt es nahe, die Bildinformationen in Form eines Punktrasters aufzuzeichnen, wobei jeder Ra­ sterpunkt einem Laserimpuls entspricht. Werden die Infor­ mationen nun, wie im erfindungsgemäßen Verfahren vorgese­ hen, durch das Linsenraster hindurch eingebracht, so ist allgemein zu erwarten, daß die Abtastung über die einzel­ nen Linsen mit der Pulsfrequenz des Lasers synchronisiert werden muß, da ansonsten, je nach dem ob der Laserpuls auf die folgende Linse trifft oder nicht, Unregelmäßig­ keiten im Schwärzungsgrad auftreten. Eine derartige Syn­ chronisation wäre jedoch technisch sehr aufwendig und läßt sich, wie anschließend gezeigt wird, durch entspre­ chende Koordination der Parameter Strahldurchmesser, Lin­ senbreite, Abtastgeschwindigkeit und Pulsfrequenz umgehen (Fig. 5).
Der Laserstrahl 9 wird hierfür so dimensioniert, daß sein Durchmesser beim Auftreffen auf das Linsenraster nur ei­ nen Bruchteil der Breite der Einzelinsen 15 beträgt, bei der Einbringung von drei Kippbildern vorzugsweise kleiner als 1/3 des Linsendurchmessers. Die Abtastge­ schwindigkeit und die Pulsfrequenz werden dann so ge­ wählt, daß beim Überstreichen des Linsenrasters auf jede Linse mehrere, z. B. vier Laserimpulse 18, 19, 20, 21 treffen. Jeder Pixel 17 wird deshalb von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Laserimpulsen erzeugt. Fällt in die­ sem Beispiel der jeweils erste Laserpuls 18 nicht genau auf den Linsenanfang, so wird dessen Energie auf zwei Linsen aufgeteilt und die resultierende Leistungsdichte reicht auch in der empfindlichen Schicht nicht für eine merkliche Schwärzung aus. Der zweite bzw. die nachfolgen­ den Pulse treffen die Linse voll und verursachen die aus­ reichende Schwärzung des Pixels. Auf diese Weise werden auch Moires verhindert, die bei nicht synchronisierter Aufzeichnung vorhanden sind.
Die Einbringung der Informationen mittels eines Laser­ strahls durch das Linsenraster hat weiterhin den Vorteil, daß die Ansprüche an die optische Qualität des Linsenra­ sters nur von untergeordneter Bedeutung sind. Lokale Feh­ ler in einzelnen Linsen, die z. B. eine gegenüber den Nachbarlinsen veränderte Ablenkung des Laserstrahls und somit eine Verschiebung des Aufzeichnungspunktes zur Fol­ ge haben, sind ohne Bedeutung, da der Lichtweg bei der Aufzeichnung und bei der späteren Betrachtung identisch ist. Aus dem gleichen Grund ist es problemlos möglich, innerhalb eines Linsenrasters Linsenform, -anordnung, -brennweiten und/oder Rasterperiode sowie weitere Parame­ ter zu variieren.
Lokale Linsenfehler oder gezielte lokale Veränderungen leisten damit ebenfalls einen Beitrag zur Verfälschungs­ sicherheit der Karte. Wird bei einer Manipulation das Linsenraster zerstört und durch ein neues ersetzt, so ist - selbst wenn es dem Fälscher gelingen sollte, ein ähn­ liches Linsenraster passergenau über den gelaserten Daten aufzubringen - die Manipulation erkennbar. Eine durch Linsenfehler bedingte Verschiebung der Aufzeichnungspunk­ te wird dann nicht mehr durch das ersetzte Linsenraster aufgehoben und das beobachtete Bild verliert seine ur­ sprüngliche Schärfe. Bei Verwendung der transparenten Kunststoffschicht werden die Stäbchen dann nämlich nicht mehr exakt in ihrer Längsachse mit der maximalen opti­ schen Dichte beobachtet, sondern in einem zur Längsachse geneigten Winkel, so daß das Bild lokale Unterschiede im Schwärzungsgrad aufweist.
Transparente Kunststoffschichten als "Datenempfangs­ schichten" haben gegenüber einer speziellen Beschichtung der Kernschicht den Vorteil, daß die einzelnen Karten­ schichten über die gesamte Fläche im gleichen Maße homo­ gen miteinander verschweißt sind und die Schichten nicht wieder getrennt werden können. Eine Beschichtung der Kernschicht im Linsenrasterbereich erfordert hingegen in der Regel Zusatzmaßnahmen, um auch in diesem Bereich eine feste Verbindung zwischen den einzelnen Schichten zu er­ reichen.
Zudem bleibt ein eventuell unter dem Linsenraster befind­ liches oder in dieses hineinragende Druckbild auf der Kartenkernschicht weiterhin sichtbar. Ausweiskarten wer­ den im allgemeinen mit einem Hintergrundmuster versehen, wobei sich die Lage des Motivs aperiodisch von Karte zu Karte ändert. Erstreckt sich nun das Hintergrundmuster in den Linsenrasterbereich hinein, so verhindert auch hier bereits diese Maßnahme die erfolgreiche Übertragung eines ausgestanzten Kippbildes auf andere Karten, da die Hin­ tergrundmuster verschiedener Karten nur in den seltensten Fällen paßgerecht vorliegen.
In der Fig. 6 ist eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur maschinellen Prüfung des erfindungsgemä­ ßen Kippbildes gezeigt, das drei Teilbilder enthält, die in Richtung zur Kartennormalen und in Winkelabständen von ca. plus 27° und minus 27° zur Kartennormalen sicht­ bar sind.
Die Prüfvorrichtung weist drei Lichtdetektoren 21, 22, 23 auf, die aus mehreren einzelnen Fotodioden bestehen und eine lichtempfindliche Empfangsfläche bilden. Die Detek­ toren sind unter verschiedenen Winkeln (0°, +27°, -27°) auf das in der Karte 1 befindliche Kippbild 13 gerichtet. Über eine geeignete Blendenanordnung oder zusätzliche optische Elemente (in der Figur nicht gezeigt) kann dafür gesorgt werden, daß die Detektoren nur das Licht aus ei­ nem schmalen Winkelbereich empfangen und das Blickfeld der Detektoren auf das in der Prüfvorrichtung befindliche Kippbild 13 begrenzt wird. In der Vorrichtung sind wei­ terhin Lichtquellen 29 vorgesehen, die das Kippbild be­ leuchten. Die von den einzelnen Fotodioden jeder Detek­ toranordnung erhaltenen Signale werden elektronisch auf­ addiert. Da die Bildinformationen in den verschiedenen Richtungen unterschiedlich sind, erhält man somit drei unterschiedliche Meßwerte A (Detektor 21), B (Detektor 22) und C (Detektor 23). Diese Meßwerte werden in einer Datenverarbeitungseinrichtung normiert, z. B. die Quotienten A/(A+B+C), B/(A+B+C) und C/(A+B+C) ermittelt, um ein von der Gesamthelligkeit unabhängiges Signal zu erhalten. Die so erhaltenen Meßwerte werden dann mit den entsprechenden, in einem Speicher vorliegen­ den Werten verglichen. Da das Kippbild in zumindest einem Teilbild kartenindividuelle Informationen enthält, werden die gemessenen Werte von Bild zu Bild und von Karte zu Karte immer unterschiedlich sein. Speichert man nun die Vergleichswerte direkt auf der Karte, z. B. auf der Mag­ netpiste oder in Form einer anderen, maschinell lesbaren Codierungsform bekannter Art (OCR-Code, Balkencode), er­ hält man eine zusätzliche Anbindung dieser Werte an die Karte. Außerdem kann die Prüfung der Karte durch direkten Vergleich der gemessenen Daten mit den auf der Karte ge­ speicherten Daten erfolgen, wodurch zusätzliche Zentral­ speicher etc. eingespart werden können.
Werden bei der Prüfung des Kippbildes nur die Teilbilder mit Standardinformationen herangezogen, so können die Vergleichswerte auch fest im Prüfgerät gespeichert sein.
Anstatt einer integralen Messung kann das Kippbild auch zeilenmäßig aus den verschiedenen Richtungen abgetastet und mit entsprechenden Werten verglichen werden. Sind die Informationen, wie z. B. die Kontonummer, in einer ma­ schinell lesbaren Codierungsform eingebracht (z. B. in OCR-Codierung), so können die Zeichen auch direkt gelesen und somit geprüft werden.
Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung Hierbei sind die erfindungsgemäßen Kippbilder 24, 25 mit drucktechnisch aufgebrachten Kippbildern 26, 27 oder mit einem aus zwei Bildern bestehenden 3D-Bild kombiniert. Die Bilder 26, 27 sind derart vorgesehen, daß sie bei nahezu senkrechter Betrachtung, z. B. bei plus 8° und minus 8°, der Karte sichtbar sind. Kippt man die Karte weiter in die eine oder andere Richtung, sind die Laser­ kippbilder 24, 25 erkennbar. Die Kippbilder 26, 27 sind, da in üblicher Drucktechnik hergestellt, in beliebigen Farben herstellbar. Eine Variation dieser Bilder 26, 27 von Karte zu Karte ist verfahrenstechnisch ungünstig. Sinnvollerweise werden damit deshalb Informationen darge­ stellt, die bei allen Karten gleich sind, z. B. Logos, Jahreszahl etc. Die kartenindividuellen Daten werden in der anfangs erwähnten Lasertechnik eingebracht. Erfolgt dies in farblich kontrastierender Form, z. B. in schwarz, ist der Übergang der Bilder 26, 27 auf die Bilder 24, 25 besonders gut erkennbar.
Die Herstellung der in Fig. 7 gezeigten Karten ist ähn­ lich wie bei den anfangs erwähnten Karten möglich. Die Einprägung der Linsenraster erfolgt dabei ebenfalls mit Hilfe der Kaschierplatten während des Laminierpro­ zesses. Die Bilder 26, 27 werden z. B. zusammen mit dem allgemeinen Druckbild (Hintergrundmuster, Guillochen etc.) aufgebracht. Beim Zusammenführen der Kaschierplat­ ten mit den bedruckten Inletts (Kernschicht 6) ist ledig­ lich darauf zu achten, daß auf dem Druckbogen vorgesehene Passermarken mit Passermarken der Kaschierplatten exakt übereinstimmen. Ist dies der Fall, sind die parallelen Linsen des Linsenrasters automatisch parallel zu den Li­ nien der Druckbilder 26, 27. Nach dem Ausstanzen der Kar­ ten sind die Passermarken nicht mehr verfügbar, so daß dem Fälscher keine Hilfestellung geleistet wird und bei eventuellen Manipulationen unverändert die anfangs er­ wähnten Probleme bestehen.
Das Druckbild kann aber auch vor der Kartenherstellung auf die später innenliegende Oberfläche der Deckfolie aufgedruckt werden und das Linsenraster registergenau zum Druckbild eingeprägt werden oder es kann auch umgekehrt (Prägen - Drucken) vorgegangen werden.
Die in Fig. 7 dargestellte Karte hat den weiteren Vor­ teil, daß unterschiedliche Technologien (Lasertechnik und Drucktechnik) in einem visuell prüfbaren Kartenmerk­ mal vereinigt sind, die die Variationsvielfalt einer­ seits und den Fälschungsschutz andererseits weiter er­ höhen.
Allerdings ist bei dieser Ausführungsform zu berücksich­ tigen, daß das Druckbild nur dann "kippt", wenn es in der Fokusebene der Linsen des Linsenrasters oder zumindest in deren Nähe angeordnet ist. Die Dicke der Deckfolie bzw. die Lage des Druckbilds ist daher entsprechend der Brennweite der Linsen zu wählen. Des weiteren ist darauf zu achten, daß eine sich in der Deckfolie fortsetzende, durch den Laserstrahl bewirkte Schwärzung das drucktech­ nisch erzeugte Druckbild nicht überschattet. Derartige Probleme können auch durch Verwendung relativ unempfind­ lichen Deckfolienmaterials, geringer Laserintensitäten, eventuell in Kombination mit einer Beschichtung des Kar­ tenkerns mit laserempfindlichem Material, umgangen werden.
Verwendet man hingegen einen Kartenaufbau, wie in Fig. 4 gezeigt, bei dem die Laseraufzeichnung im Volumen einer transparenten Kunststoffschicht erfolgt, ist das Einbrin­ gen eines zusätzlichen, mit drucktechnischen Mitteln er­ zeugten Kippbild gegebenenfalls dadurch möglich, daß das Druckbild zwischen die transparenten Folien eingebracht wird. Um wärmebedingte kaschiertechnische Probleme und weitere Probleme, die eventuell bei der registergenauen Einbringung des Linsenrasters zum Druckbild entstehen können, zu umgehen, kann die Deckfolie mit dem Linsenra­ ster auch vorgefertigt werden, das Druckbild in Ausrich­ tung zum Linsenraster auf deren gegenüberliegende Seite aufgedruckt und die Folie im Kaltkaschierverfahren unter Verwendung geeigneter, gut haftender, die Belaserung aber nicht beeinflussender, Klebemittel mit den übrigen Kar­ tenschichten verbunden werden.
Eine hohe Fälschungssicherheit wird aber erst durch die Verwendung eines Lasers zur Aufzeichnung des Kippbilds erreicht, insbesondere in Kombination mit der Aufzeich­ nung im Volumen transparenter Kartenschichten, denn erst dadurch bietet sich die Möglichkeit, eine einfache Her­ stellung gleichzeitig mit hohem Fälschungs- und Verfäl­ schungsschutz zu koppeln. Folgende Aspekte sind für die Fälschungssicherheit sowie die Fertigungstechnik beson­ ders wertvoll:
  • - Die mit der Lasersteuerung einfach zu realisierende Einbringung kartenindividueller Daten, die die Über­ tragung eines Kippbilds von einer echten auf eine falsche Karte sinnlos machen.
  • - Die gleichzeitige Einbringung der Daten in mehrere Schichtbereiche und zwar verfahrenstechnisch bedingt passergenau, so daß Manipulationen, bei denen die Kartenschichten getrennt werden, um sich einen Zugang zu den Daten zu verschaffen, sofort erkannt werden.
  • - Die Einbringung der Informationen unterhalb des Lin­ senrasters ohne jegliche Passerprobleme, wobei dies in der bereits fertiggestellten Karte erfolgen kann.
  • - Die durch den Laser bewirkte irreversible Veränderung des Kartenmaterials, wodurch eine spätere Änderung, d. h. eine Verfälschung der Daten nicht mehr möglich ist.
  • - Die problemlose Verwendung auffälliger und unüblicher Linsenraster, z. B. einer Kombination von Zylinder­ und Kugellinsen. Durch die Kugellinsen kann beispiels­ weise der Randbereich des Kippbildes dekorativ und auffällig gestaltet werden. Der Fälscher, der eine Eindrucksfälschung herstellen will, wird dadurch ge­ zwungen, sich für jeden Kartentyp ein spezielles Prä­ geraster herzustellen; er kann nicht auf die bekannten Postkarten mit Linsenraster-Kippbild zurückgreifen. Schon der Aufwand für die Nachbildung des unüblichen und auffälligen Linsenrasters ist daher eine wirksame Schwelle gegen Nachahmungen.
  • - Die Verwendung von Linsenrastern mit Linsen unter­ schiedlicher Brennweite, wodurch sich unüberwindliche Probleme bei der Erzeugung von Nachbildungen mit drucktechnischen oder fotografischen Mitteln ergeben. Der Kippeffekt ist bei diesen Nachahmungen nämlich nur dann vorhanden, wenn die Aufzeichnung der Teilbilder in die Fokusebene der Linsen zu liegen kommt. Der Fälscher wird deshalb gezwungen, die Aufzeichnung der Teilbilder in einer 3-dimensionalen Form auszuführen. Da das mittels Laser erzeugte Kippbild aber vorzugs­ weise in Form stäbchenförmigen Volumenelementen aufge­ zeichnet wird, existiert bei ihm diese Schwierigkeit bei der Aufzeichnung durch Linsenraster mit unter­ schiedlichen Brennweiten nicht. Wegen der Stäbchengeo­ metrie kippen übrigens auch die Bereiche unter den Kugellinsen nur senkrecht zur Aufzeichnungsrichtung.
  • - Die Möglichkeit, bei geeigneter Wahl der Aufzeich­ nungsgeometrie und Anordnung oder Form des Linsenra­ sters einen Kippeffekt, d. h. einen Wechsel der Infor­ mationen beim Kippen der Karte, zu erreichen, der nicht nur beim Drehen der Karte um eine einzige vorbe­ stimmte Drehachse beobachtbar ist, sondern auch bei Drehung der Karte um andere Drehachsen. In der Fig. 8 ist z. B. ein Linsenraster gezeigt, bei dem die Zylin­ derlinsen unter einem Winkel von 45° zur Kartenlängs­ achse verlaufen. Die Teilbilder (10 a, b, c) werden durch zeilenweise Abtastung des Linsenrasterbereichs 8 der Karte eingebracht, wobei die Abtastung in Richtung einer Kante der Karte erfolgt. Die verschiedenen Teil­ bilder werden wie oben beschrieben, bei verschiedenen Aufzeichnungswinkeln eingebracht. Bei der hier gezeig­ ten Anordnung überstreicht aber der Laserstrahl bei der Aufzeichnung die Zylinderlinsen nicht senkrecht zu deren Längsachsen, sondern unter einem Winkel von 45°. Die so eingebrachten Teilbilder sind dann bei Drehung der Karte sowohl um deren Längs- und Querachse (a, b) als auch um eine zur Kartendiagonalen kollinaer und zu den Linsenlängsachsen senkrecht verlaufender Achse al­ ternierend sichtbar.
  • Ein derartiger Effekt wird erreicht, sobald der Laser­ strahl nicht mehr im rechten Winkel zu den Zylinder­ längsachsen über das Linsenraster geführt wird, son­ dern unter einem Winkel zwischen 10° und 80°, wobei, wie in dem in Fig. 8 gezeigten Beispiel, insbesondere bei einem Winkel von 45° die unter den verschiedenen Betrachtungsrichtungen sichtbaren Teilbilder 10 a-e scharf voneinander getrennt beobachtbar sind. Da es nicht erforderlich ist, die Linsen exakt unter 45° zur Abtastrichtung auszurichten, können zur Erzielung des gleichen Effekts auch geschwungene, bogenförmige oder ähnlich verlaufende Zylinderlinsen oder andere Linsen­ formen verwendet werden. Des weiteren ist es möglich, die Linsen in verschiedenen Teilbereichen des Linsen­ rasters unterschiedlich, z. B. in Form eines Fisch­ grätenmusters auszurichten.
All diese Punkte tragen einzeln bzw. in Kombination dazu bei, in einfacher Weise Datenträger, wie z. B. Ausweis­ karten, mit einem einfach prüfbaren, schwer bis nahezu nicht nachahmbaren und kopier- oder fototechnisch nicht nachbildbarem Echtheitsmerkmal zu versehen. Als besonders vorteilhaft wirkt sich aber dabei aus, daß durch die er­ findungsgemäße Lösung ein einfacher Weg aufgezeigt wird, Standardinformationen (Logo, Hoheitszeichen, etc.) fest mit kartenindividuellen Informationen (Foto, Kontonummer, etc.) zu verknüpfen. In gleicher Weise können noch weite­ re Daten, wie z. B. der Gültigkeitszeitraum oder bestimm­ te, die Serie von Karten kennzeichnende, Information, mit einbezogen werden.

Claims (47)

1. Datenträger, bei dem in einem inneren Volumenbe­ bereich Informationen mittels eines Laserstrahls einge­ bracht sind, die in Form von Änderungen der optischen Eigenschaften aufgrund einer irreversiblen, durch den Laserstrahl bewirkten Materialveränderung sichtbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträ­ ger mindestens eine transparente Kunststoffschicht (7) enthält, die zumindest in einem Teilbereich mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters (15) ver­ sehen ist, daß zumindest ein Teil der mittels des Laserstrahls eingebrachten Informationen durch dieses Linsenraster hindurch eingebracht sind, daß sich die Än­ derung der optischen Eigenschaften auf Bereiche (Pixel) begrenzt, deren radiale Ausdehnung kleiner ist als der Durchmesser einer einzelnen Linse, so daß diese, aufgrund der optischen Wirkung der Linsen, nur in eng begrenzten Winkelbereichen sichtbar sind und daß zusammengehörige, sich über den Linsenrasterbereich erstreckende Informa­ tionen, die unter Verwendung von Laserstrahlen aus einem engbegrenzten Winkelbereich aufgezeichnet werden, an­ schließend unter demselben engbegrenzten Winkelbereich gelesen und/oder meßtechnisch erfaßt werden können.
2. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß unter dem Linsenraster mehrere, unter verschiedenen Winkeln auslesbare Informationen (10 a, 10 b, 10 c) aufgezeichnet sind.
3. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Linsenraster aus Zylinderlin­ sen besteht.
4. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Linsenraster aus Kugellinsen besteht.
5. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Linsenraster aus einer Mi­ schung von Zylinder- und Kugellinsen besteht.
6. Datenträger nach Anspruch 2 und 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die unter dem Linsenraster aufgezeichneten Daten (10 a, 10 b, 10 c) in Form eines Mischbildes vorliegen, welches derart aus Pixeln besteht, daß parallel zu Linsenlängsachsen verlaufende linienhafte Pixelfolgen zu einem Teilbild gehören und benachbarte Pixel senkrecht zu Linsenlängsachsen zu einem anderen Teilbild gehören.
7. Datenträger nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Informationen (10 a, 10 b, 10 c) Standardinformationen wie Logo, Gültigkeitszeichen, etc. sowie datenträgerindividuelle Daten wie Kontonummer, Kar­ tennummer, etc. sind.
8. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit Hilfe entsprechend breiter Pixel, die in einem größeren Winkelbereich sichtbar sind, Informationsdetails so eingebracht sind, daß diese in verschiedenen Richtungen auslesbar sind.
9. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen der das Oberflächenrelief (15) tragenden Folie (7) und einer Kernschicht (6) eine transparente, laserbeschriftbare Folie (12) vorgesehen ist.
10. Datenträger nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Folien (7, 12) als Verbund­ folie ausgebildet sind.
11. Datenträger nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die laserbeschriftbare Folie (12) mit Farbstoffen versetzt ist, die in der Folienmasse gleichmäßig verteilt sind.
12. Datenträger nach Anspruch 9 oder 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die optischen Änderungen in Volumenbereichen der transparenten Folien in Form stäbchenförmiger, in Strahlrichtung ausgerichteter Pi­ xel vorliegen.
13. Datenträger nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Linsen in Form eines Musters angeordnet sind, das taktil und visuell erkennbar ist.
14. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Linsen des Linsenrasters un­ terschiedliche Brennweiten besitzen.
15. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rasterperiode des Linsenra­ sters kleiner ist als der Linsendurchmesser.
16. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rasterperiode in verschiede­ nen Teilbereichen des Linsenrasters unterschiedlich ist.
17. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Linsenraster zumindest teil­ weise aus Zylinderlinsen mit nicht geradlinig verlaufen­ der Zylinderachse besteht.
18. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Scheitel der nebeneinander an­ geordneten Linsen bezogen auf die Oberfläche des Daten­ trägers in unterschiedlichen Höhen liegen.
19. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Linsen (15) einen Linsen­ durchmesser zwischen 150 µ und 500 µ aufweisen.
20. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Oberflächenprägung im Über­ gangsbereich zwischen Linsenraster und nichtgeprägter Datenträgeroberfläche vorhanden ist.
21. Datenträger nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Linsenraster kontinuierlich in die Oberflächenprägung übergeht.
22. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Randbereich des Linsenrasters ein mittels eines Lasers aufgezeichnetes Muster, z. B. eine Guilloche, vorgesehen ist.
23. Datenträger nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zumindest in einem Teilbereich des Oberflächenreliefs (15) weitere drucktechnisch aufge­ brachte Informationen vorgesehen sind.
24. Datenträger nach Anspruch 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die drucktechnisch aufgebrachten Informationen ein aperiodisches Hintergrundmuster sind.
25. Datenträger nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich das Hintergrundmuster in den Bereichen des Datenträgers außerhalb des Linsenrasterbe­ reichs fortsetzt.
26. Datenträger nach Anspruch 23 oder 24, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Hintergrundmuster ein sicherheitstechnisch hochwertiges Muster, vorzugsweise ein Guillochmuster, ist.
27. Datenträger nach Anspruch 23, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die drucktechnisch aufgebrachten Informationen (26, 27) bezüglich der Lage und Form der Linsen des Linsenrasters so aufgebracht sind, daß diese Informationen nur in engbegrenzten Winkelbereichen sicht­ bar sind.
28. Datenträger nach Anspruch 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß diese Information zwei unter Be­ rücksichtigung der Augengeometrie entsprechend gestaltete und dem Linsenraster angepaßte Bilder enthalten, die bei gleichzeitiger Betrachtung einen dreidimensionalen Ein­ druck bewirken.
29. Verfahren zur Einbringung von Informationen in einen Datenträger, bestehend aus einer Trägerschicht und einer transparenten Kunststoffschicht, mittels eines Laserstrahls, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die transparente Kunststoffschicht zumindest in einem Teilbereich mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters versehen wird
  • - zumindest ein Teil der Informationen durch das Linsenraster hindurch unter einen vorgegebenen Winkel mittels des Laserstrahls eingebracht wer­ den, wobei
  • - der Laserstrahl in einem innenliegenden Volumenbereich des Datenträgers eine irre­ versible, optisch erkennbare Änderung hervor­ ruft und
  • - diese Änderung auf einen, bezogen auf den Linsendurchmesser, engeren Bereich begrenzt ist, so daß diese Informationen nur in eng begrenzten Winkelbereichen wieder auslesbar sind, die im wesentlichen den Winkelbereichen entsprechen, unter denen die Informationen mittels des Laserstrahls eingebracht wurden.
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Linsenraster bestehend aus mehreren Zylinder- und/oder Kugellinsen eingebracht wird.
31. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit dem Laser unter verschiedenen Beschriftungswinkeln unterschiedliche Informationen ein­ geschrieben werden.
32. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Beschriftungswinkel dadurch geändert wird, daß der Datenträger um den entsprechenden Winkel zur optischen Achse gedreht wird.
33. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Beschriftungswinkel dadurch geändert wird, daß der Laserstrahl über Prismen geleitet wird und die Anordnung der Prismen den Beschriftungswin­ kel bestimmt.
34. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Laserstrahl senkrecht oder unter einem Winkel zwischen 10° und 80°, vorzugsweise 45°, zum Verlauf der Zylinderlinsen über das Linsen­ raster geführt wird.
35. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine erste Information mit senkrecht zur Datenträger-Oberfläche (= 0°) auftreffenden Laserstrahlen, eine zweite unter einem Winkel zwischen plus 10° bis plus 35° auftreffenden Laserstrahlen und eine dritte unter einem Winkel zwischen minus 10° bis minus 35° eingebracht wird.
36. Verfahren nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit dem Laser mehrere Informa­ tionen unter gleichen Winkelabstandsschritten eingebracht werden und die Informationen derart in Beziehung zueinan­ der stehen, daß beim Kippen der Karte die Informationen quasi kontinuierlich ineinander übergehen.
37. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Informationen im Punktscan- Verfahren eingebracht werden und sich die Informationen aus Einzelelementen, sogenannten Pixeln, zusammensetzen.
38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abtastgeschwindigkeit und die Pulsfrequenz des Lasers derart aufeinander abgestimmt sind, daß beim Überstreichen des Linsenrasters auf jede Linse pro Pixel mehrere Laserpulse treffen.
39. Verfahren nach Ansprüchen 37 oder 38, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Schichtaufbau und die dabei verwendeten Materialien so gewählt werden, daß die optischen Änderungen in Volumenbereichen der transparen­ ten Schichtbereiche des Datenträgers bewirkt werden, wo­ bei sich stäbchenförmige Pixel ausbilden.
40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Pulsleistung des Laserstrahl­ schreibers derart eingestellt wird, daß sich die stäb­ chenförmigen Pixel in ihrem Volumen nur geringfügig über­ lagern.
41. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mit dem Laser zusätzlich In­ formationen eingebracht werden, bei denen der radiale Durchmesser der Pixel durch entsprechende Steuerung der Laserpulsleistung so stark verbreitert wird, daß der Pixel in einem großen Winkelbereich und gegebenenfalls unter allen Beobachtungsrichtungen erkennbar ist.
42. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich des Oberflächenreliefs zusätzlich zu den mit dem Laserstrahlschreiber einzu­ schreibenden Informationen weitere drucktechnische In­ formationen vorgesehen werden, die im Zusammenwirken mit dem Linsenraster so angeordnet und gestaltet werden, daß zumindest Teile dieser Informationen ebenfalls nur in be­ stimmten engbegrenzten Winkelbereichen sichtbar sind.
43. Verfahren zur Prüfung eines Datenträgers nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Datenträger im Bereich des Linsenrasters aus un­ terschiedlichen Winkelbereichen beleuchtet wird,
  • - das von dem Datenträgerbereich, in dem das Linsen­ raster liegt, remittierte Licht von mehreren Detek­ toren ausgewertet wird, die jeweils nur Licht eines bestimmten Winkelbereichs erfassen
  • - die von den Detektoren erhaltenen Signale einer Da­ tenverarbeitungseinrichtung zugeführt, dort aufbe­ reitet und mit gespeicherten Werten verglichen werden.
44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Datenträger im Linsenraster­ bereich zeilenweise unter den verschiedenen Winkeln ab­ getastet wird.
45. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekenn­ zeichnet, daß
  • - das unter den verschiedenen Winkeln remittierte Licht integral über den gesamten Linsenrasterbe­ reich erfaßt wird,
  • - winkelspezifische Integralmeßwerte gebildet werden,
  • - diese Meßwerte durch Quotientenbildung normiert wer­ den und
  • - die normierten Werte mit gespeicherten Werten ver­ glichen werden.
46. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach An­ spruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Vorrichtung mehrere Beleuchtungsquellen (29) zur Beleuchtung des auf dem zu prüfenden Datenträ­ ger befindlichen Linsenrasters aufweist,
  • - die Vorrichtung mehrere unter verschiedenen Win­ keln auf den zu prüfenden Datenträger (1) ausge­ richtete Lichtdetektoren (21, 22, 23) aufweist und
  • - die Lichtdetektoren (21, 22, 23) über eine Signal­ leitung mit einer Datenverarbeitungseinrichtung ver­ bunden sind, in der die Meßwerte aufbereitet und mit gespeicherten Werten verglichen werden.
47. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Lichtdetektoren (21, 22, 23) aus mehreren in einer Fläche oder in einer Linie ange­ ordneten einzelnen Fotodioden bestehen.
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