DE3631195A1 - Verfahren zur herstellung von teststreifen durch impraegnieren saugfaehiger substrate - Google Patents

Verfahren zur herstellung von teststreifen durch impraegnieren saugfaehiger substrate

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DE3631195A1 DE19863631195 DE3631195A DE3631195A1 DE 3631195 A1 DE3631195 A1 DE 3631195A1 DE 19863631195 DE19863631195 DE 19863631195 DE 3631195 A DE3631195 A DE 3631195A DE 3631195 A1 DE3631195 A1 DE 3631195A1
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    • G01N33/525Multi-layer analytical elements

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues Imprägnier­ verfahren und dessen Verwendung zur Herstellung von ana­ lytischen Testmitteln wie zum Beispiel diagnostischen Teststreifen. Bevorzugt betrifft die Erfindung ein Ver­ fahren zur Herstellung von Teststreifen, bei denen die Reagenzzone und die Teststreifenhalterung eine Ebene bil­ den, wobei zur Herstellung der erfindungsgemäßen Nachweis­ elemente planare Trägerfolien eingesetzt werden.
Das Imprägnieren von saugfähigen Substraten, auch Träger­ matrices genannt, ist ein gängiges Verfahren, das insbe­ sondere bei der Herstellung von Teststreifen häufig ange­ wandt wird. Beispielsweise lassen sich Teststreifen für den diagnostischen Nachweis von Glucose dadurch herstel­ len, daß man saugfähige Papiere zunächst mit der organi­ schen Lösung eines Chromogens (z. B. 3,3′,5,5′-Tetra­ methylbenzidin in Aceton) und anschließend mit einer wäßrigen, gepufferten Enzymlösung (Glucoseoxidase, Peroxi­ dase) tränkt und trocknet. Anschließend werden die im­ prägnierten Papiere in Testzonen geeigneter Größe gestanzt und auf Trägerfolien, die als Teststreifenhalterung fun­ gieren, aufgeklebt.
Die Tränkprozesse werden üblicherweise nach dem Tauchver­ fahren durchgeführt. Hierbei wird das zu imprägnierende, saugfähige Substrat mit konstanter Geschwindigkeit durch eine Tauchschale mit der zu imprägnierenden Tränklösung transportiert und anschließend getrocknet.
Ein schwerwiegender Nachteil dieses Verfahrens besteht darin, daß beim Imprägnieren mit mehrkomponentigen Tränk­ lösungssystemen mit steigender Tränkdauer zunehmende Kon­ zentrationsgradienten in der Tränklösung bzw. in der Trä­ germatrix entstehen, da die verschiedenen Komponenten in der Regel unterschiedlich stark vom Substrat absorbiert werden. Dadurch wird die Qualität der Teststreifen und damit die Genauigkeit der mit den Teststreifen erhaltenen Analysenergebnisse beeinträchtigt. Außerdem ist bei diesem Verfahren eine genaue Dosierung der zu imprägnierenden Flüssigkeitsmenge nicht möglich. Die aufgenommene Flüssig­ keitsmenge wird vielmehr durch die Saugfähigkeit der Trä­ germatrix bestimmt.
Problematisch beim Tauch-Tränkverfahren ist auch eine mehrfach aufeinanderfolgende Imprägnierung derselben Trä­ germatrix, da durch die nachfolgende Tränkung die Kompo­ nenten der zuvor imprägnierten Reagenzien wieder extra­ hiert werden können, insbesondere, wenn es sich um Trän­ kungen aus demselben Lösungsmittel handelt.
Ein weiteres Verfahren zum Imprägnieren von saugfähigen Substraten ist das Sprühverfahren. Hierbei wird die Im­ prägnierflüssigkeit aus Sprühdüsen auf das sich kontinu­ ierlich bewegende Substrat aufgesprüht und anschließend getrocknet. Hierbei können die oben erwähnten Nachteile des Tauchverfahrens zwar verhindert werden, jedoch ist man bei dieser Methode auf Flüssigkeiten niedriger Viskosität beschränkt, wodurch der Anwendungsbereich eingeengt wird.
Auch das Imprägnieren von schmalen, sehr scharf begrenzten Zonen auf eine Matrix ist nach dem Sprühverfahren proble­ matisch.
Die Herstellung von Teststreifen für den diagnostischen Bereich erfolgt bisher dadurch, daß die mit den entspre­ chenden Nachweisreagenzien imprägnierten Matrices in schmale Streifen geschnitten und auf Polymerfolien, die als Teststreifenhalterung fungieren, aufgeklebt werden. Durch erneutes Schneiden in senkrechter Richtung erhält man dann die fertigen Teststreifen mit den aufgeklebten Reagenzzonen. Neben den verwendeten Klebstoffen, die häu­ fig die Funktion der Nachweisreagenzien negativ beein­ flussen, ist auch der Teststreifenaufbau für die Durch­ führung der Nachweisreaktion nachteilig. So kommt es bei der Applikation von Blut, das nach einer definierten Ver­ weilzeit vom Reagenzfeld abgewischt wird, dadurch zu Kom­ plikationen, daß einerseits Blutreste und andererseits die zum Abwischen des Blutes verwendete Watte an den zwischen Teststreifenhalterung und aufgeklebter Reagenzzone beste­ henden Kanten haften bleiben. Bei Urin-Teststreifen, bei denen sich auf einer Teststreifenhalterung in der Regel mehrere verschiedene Reagenzzonen (z. B. Glucose-, pH-, Keton-, Bilirubin-, Nitrit- und Hämoglobinzone) befinden, ergeben sich die Komplikationen bei den konventionellen Systemen dadurch, daß nach dem Eintauchen in Urin Flüssig­ keitsreste zwischen den aufgeklebten Reagenzzonen haften bleiben. In beiden Fällen ergeben sich neben esthetischen Nachteilen auch häufig Fehler bezüglich der Genauigkeit der Testresultate.
Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß das Impräg­ nieren von saugfähigen Substraten in einfacher Weise mit Hilfe von Extrudergießern oder Kaskadengießern durchge­ führt werden kann, wobei die oben geschilderten Nachteile und Einschränkungen nicht auftreten. Es können Teststrei­ fen ohne aufgeklebte Reagenzzonen hergestellt werden. Insbesondere erlaubt die vorliegende Erfindung die Herstellung von Teststreifen, bei denen die Reagenzzone eine gemeinsame Oberfläche mit dem restlichen Teil des Teststreifens bildet.
Extrudergießer sind bekannte Systeme zum Beschichten von Folien. Das Extrusionsbeschichtungsverfahren (DOS 25 21 608) wird insbesondere zur Herstellung fotografi­ scher Schichten eingesetzt, wobei wäßrige gelatinöse Zu­ sammensetzungen innerhalb bestimmter Viskositätsgrenzen auf Kunststoff-Folien oder Papierträger aufgebracht wer­ den. Die Viskosität der Beschichtungsmischung kann dabei innerhalb der Grenzen 5 bis 1000 mp s variiert werden.
Es wurde nun gefunden, daß Extrudergießer oder Kaskaden­ gießer auch zum Imprägnieren saugfähiger Trägermatrices verwendet werden können, wobei die Viskosität der Im­ prägnierflüssigkeit auch deutlich niedrigere Werte besitzen kann als beim Extrusionsbeschichtungsverfahren. So können die Viskositäten der Tränklösungen bei dem erfindungsgemäßen Imprägnierverfahren im Bereich von 0,6 bis 10 mp s liegen. Bevorzugt sind Viskositätsbereiche von 0,9 bis 4 mp s.
Kaskadengießer besitzen mehrere voneinander unabhängig versorgte und regelbare Gießeinheiten. Sie werden vor­ nehmlich zur Herstellung von mehrschichtigen Filmen in einem Arbeitsgang eingesetzt. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist ein Vorteil des Kaskadengießers darin zu sehen, daß höhere Imprägnierungsgeschwindigkeiten erreicht werden können.
Darüber hinaus kann man auch die Gießeinheiten mit unter­ schiedlichen Tränklösungen beschicken. Dies kann notwen­ dig sein, wenn einzelne Substanzen, die in die Matrix eingebracht werden sollen, untereinander schlecht ver­ träglich sind und zu unerwünschten Reaktionen neigen. Kas­ kadengießer haben aber auch noch den Vorteil, daß die imprägnierte Matrix in einem Arbeitsgang mit der Impräg­ nierung noch mit einer oder mehreren weiteren Schichten versehen werden kann.
Gemeint sind hier Schutzschichten, Ausbreitungsschichten oder weitere Reagenzschichten. So ist es z.B. möglich, die imprägnierte Matrix mit einer Schicht zu überziehen die filtrierende Eigenschaften hat, um beispielsweise die zellulären Bestandteile einer Blutprobe vom Plasma abzu­ trennen. Die zusätzlichen Reagenzschichten können Enzyme, Antikörper, Effektoren, Substrate, Stabilisatoren, Netz­ mittel usw. enthalten, die für die Nachweisreaktion wichtig sind. Mit einer geeigneten Ausgestaltung der zu­ sätzlichen Schichten ist es auch möglich, störende Sub­ stanzen wie z.B. Ascorbinsäure abzutrennen. Solche Schichten sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Vorteilhaft ist wie gesagt, daß die Imprägnierung schnell und ohne die bei der konventionellen Tränktechnik vor­ handenen Nachteile durchgeführt werden kann und auch die Herstellung von mehrschichtigen Teststreifen in einem Arbeitsgang mit der Imprägnierung erfolgen kann.
Die Imprägnierflüssigkeit kann eine Lösung, Dispersion oder auch eine Emulsion sein. Für die Herstellung von Teststreifen enthält die Imprägnierlösung die für den Nachweis der Analysensubstanz notwendigen Reagenzien. Unter Reagenzien werden Substanzen verstanden wie Enzyme, Coenzyme, Enzymsubstrat, Aktivatoren, Inhibitoren, Effek­ toren, Antigene, Antikörper, Haptene, Indikatoren usw. Aber auch nicht reagierende Substanzen wie Netzmittel, Stabilisatoren oder Puffersubstanzen sind der Gruppe der Reagenzien hinzuzurechnen.
Von Bedeutung für eine gleichmäßige Imprägnierung ist das Verhältnis der Oberflächenspannungen von Imprägnierflüs­ sigkeit und der Oberfläche der zu imprägnierenden Matrix, wobei möglichst ähnliche Werte anzustreben sind.
Beim Imprägnieren nach dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich mit Hilfe geeigneter Pumpen genaue Dosierungen einstellen. Durch Verwendung von Extrudergießern bzw. Kas­ kadengießern mit schmalen Schlitzen können schmale, scharf begrenzte Reaktionszonen hergestellt werden. Sollen Tränkungen bei definierten Temperaturen erfolgen, so ist dies durch Thermostatisierung des Kaskaden- bzw. des Extrudersystems ebenfalls möglich.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Teststreifen mit in die Oberfläche integrierten Reagenzzonen ist die Verwen­ dung von Extrudergießern oder Kaskadengießern mit schmalen Gießschlitzen besonders bevorzugt. So lassen sich bei­ spielsweise Teststreifen mit einer 1 cm breiten, inte­ grierten Reagenzzone dadurch herstellen, daß man bei Trägermatrices, wie sie beispielsweise in der DE-OS 34 07 359 beschrieben sind, in die Mitte der Matrix einen 2 cm breiten Längsstreifen mit den für die Nachweis­ reaktion erforderlichen Reagenzien tränkt und trocknet. Wird nun die imprägnierte Matrix durch die Mitte der getränkten Zone in Längsrichtung und anschließend quer dazu in Abständen von 5 mm geschnitten, so erhält man direkt die fertigen Teststreifen, deren Reagenzzone 1 cm lang ist, wobei der gesamte Teststreifen eine gemeinsame Oberfläche hat und die bei den konventionellen Test­ systemen oben beschriebenen Nachteile beim Abwischen nicht mehr auftreten. Beim Imprägnieren mit farblosen Reagenz­ flüssigkeiten können zum Sichtbarmachen der Reagenzzone gegebenenfalls Farbstoffe, wie z. B. Tartrazin® in der Tränklösung, mitverwendet werden.
Weiterhin betrifft die Erfindung Teststreifen, die mit dem vorgestellten Imprägnierungsverfahren hergestellt worden sind. Der erfindungsgemäße Teststreifen kann eine oder auch mehrere Reagenzzonen enthalten. Enthält ein Test­ streifen mehrere Reagenzzonen, so sind diese normalerweise unterschiedlich, das heißt, sie enthalten Reagenzien zum Nachweis von verschiedenen Analysensubstanzen.
Um eine gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Zonen zu verhindern, kann man Bereiche zwischen den Reagenzzonen mit hydrophoben Substanzen tränken oder beschichten.
Für eine solche Behandlung sind hydrophobe Substanzen wie zum Beispiel Öle, Wachse, Silikone oder Polymere geeignet.
Zum Imprägnieren nach dem erfindungsgemäßen Tränkverfahren können die für Teststreifensysteme an sich bekannten, saugfähigen Materialien wie Papier oder mikroporöse Poly­ merfilme eingesetzt werden. Geeignete, mikroporöse Poly­ mermatrices sind beispielsweise Filmsysteme aus Polymer­ dispersionen mit Filmöffnern (EP 00 16 387), aus W/O-Dis­ persionen (P 34 34 822.0) oder aus koagulierten Träger­ membranen (DE-OS 34 07 359). Zum Herstellen der erfin­ dungsgemäßen Teststreifen, bei denen Reagenzzone und Teststreifenhalterung eine Ebene bilden, sind trägerge­ stützte, mikroporöse Polymerfilme bevorzugt. Ganz beson­ ders bevorzugt sind mikroporöse, auf Polymerfolien haf­ tende, nach dem Koagulationsverfahren hergetellte Matrix- Systeme, wie sie in der DE-OS 34 07 359 beschrieben sind.
Durch Imprägnieren dieser trägergestützten Polymermatrices nach dem oben beschriebenen Zonen-Tränkverfahren und ent­ sprechendem Schneiden erhält man dann direkt die fertigen Teststreifen, bei denen die trägergestützte Polymer-Matrix einerseits als Teststreifenhalterung fungiert und anderer­ seits die imprägnierte Reagenzzone enthält.
Soll beim Anwenden der erfindungsgemäßen Teststreifen das Anfassen der mikroporösen Polymermatrix verhindert werden, so können zum Imprägnieren trägergestützte Polymermatrizen eingesetzt werden, die eine unbeschichtete, matrixfreie Zone enthalten. Der Aufbau derartiger Teststreifensysteme ist in der Abb. 1 näher erläutert.
Auf eine 20 cm breite Polymerfolie wird nach dem in der DE-OS 34 07 359 beschriebenen Verfahren eine 16 cm breite mikroporöse Polymermembran gegossen, wobei beidseitig ein 2 cm breiter Rand als "Handgriff" unbeschichtet bleibt. In die Mitte der porösen Polymermatrix wird nach dem er­ findungsgemäßen Tränkverfahren in Längsrichtung eine 2 cm breite Reagenzzone imprägniert.
Schneidet man nun die imprägnierte Matrix durch die Mitte der getränkten Zone in Längsrichtung (s. Abb. 1, A) und anschließend die getrennten Hälften in Querrichtung in ge­ eigneten Abständen (s. Abb. 1, B), so erhält man direkt die fertigen Teststreifen (s. Abb. 2).
Bei dem zuletzt beschriebenen und in Abb. 2 skizzierten Teststreifenaufbau liegen zwar ein Teil der Oberfläche der Teststreifenhalterung und die Oberfläche der die Reagenz­ zone enthaltenden Polymermatrix nicht in einer gemeinsamen Ebene, aber dadurch soll der Umfang der vorliegenden Er­ findung nicht eingeschränkt werden. Wichtig ist nur, daß der mit Probenflüssigkeit in Berührung kommende bzw. zum störungsfreien Abwischen des Probenüberschusses erforder­ liche Teil des Teststreifens eine Ebene bildet, so daß die oben beschriebenen Nachteile konventioneller Teststreifen­ systeme nicht auftreten. Dazu sollte der seitlich von der Reagenzzone liegende Teil der nichtreagierenden Matrix (D in Abb. 2) mindestens 1 cm, vorzugsweise 2-5 cm betra­ gen.
Im nichtreagierenden Teil (D) der Matrix befinden sich in der Regel keine Nachweisreagenzien. Es ist jedoch auch möglich, daß sich eine oder mehrere Komponenten des Rea­ genzsystems der Reagenzzone auch in diesem Matrixteil be­ findet, sofern bei der Applikation der zu analysierenden Probe die Nachweisreaktion ausschließlich auf die Reagenz­ zone (E) beschränkt bleibt.
Die zum Imprägnieren verwendeten Flüssigkeiten bestehen aus den für die gewünschte Nachweisreaktion erforderlichen Reagenzien, die in einem geeigneten Lösungsmittel gelöst sind. Zum Verbessern der Benetzbarkeit werden in der Regel noch Tenside zugefügt.
Eine Tränklösung für den Glucosenachweis enthält bei­ spielsweise die im ersten Beispiel beschriebenen Komponen­ ten.
Für den Nachweis von Ketonen wird eine Tränklösung aus Na­ triumnitroprussid, Magnesiumsulfat und Phosphatpuffer ver­ wendet. Der Bilirubin-Nachweis kann beispielsweise mit Hilfe einer Tränklösung aus 2.5-Dichlorphenyldiazoniumsalz in 0.1 n Salzsäure erfolgen.
Nach dem erfindungsgemäßen Tränkverfahren kann eine Trä­ germatrix auch mehrfach nacheinander imprägniert werden. Hierbei werden die Komponenten der zuvor erfolgten Trän­ kungen nicht extrahiert.
Es können auch weitere Hilfsmittel wie z. B. wasserlös­ liche Polymere in der Tränkflüssigkeit enthalten sein. Derartige Zusätze sind vor allem dann von Interesse, wenn bei Mehrfachtränkungen die Reagenzien der einzelnen Im­ prägnierungen innerhalb der Matrix separiert bleiben sol­ len. Beispielsweise kann auf diese Art der eigentlich ge­ wünschten Nachweisreaktion eine andere Reaktion vorge­ lagert werden, bei der Störkomponenten eliminiert werden sollen.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich in hervorra­ gender Weise auch zur Herstellung von Teststreifen, die mehrere verschiedene Reagenzzonen auf einem Träger ent­ halten. Verwendet man für die Imprägnierung Extrudergießer oder Kaskadengießer mit parallel nebeneinanderliegenden schmalen Schlitzen, die mit den verschiedenen Reagenz­ flüssigkeiten gespeist werden, so kann man derartige Nachweissysteme in einem einzigen Arbeitsgang herstellen. Die zwischen den Reagenzzonen liegenden, nicht reagie­ renden Matrixbereich können ebenfalls behandelt, bei­ spielsweise mit entsprechenden Tränklösungen, hydro­ phobiert werden.
Ohne den Umfang der vorliegenden Erfindung einzuschränken, soll in einigen Beispielen das Verfahren zum Herstellen der erfindungsgemäßen Nachweiselemente näher beschrieben werden.
Beispiel 1
Nach der in der DE-OS 34 07 359 beschriebenen Methode wurde eine 20 cm breite, auf einer Polyethylentereph­ thalat-Folie haftende, mikroporöse Polyurethanmatris nach dem Koagulationsverfahren hergestellt.
Es wurde eine Polyurethan-Gießlösung folgender Zusammen­ setzung verwendet:
13,73 gPolyurethan (Desmopan 150 S, Fa. Bayer AG) 66,37 gDimethylformamid (DMF)  7,24 gPolyurethandispersion (Desmoderm,
28% in DMF/Wasser, Fa. Bayer AG)  0,07 gNatriumdioctylsulfosuccinat 11,01 gTitandioxid
Diese Polymermatrix wurde mit einem Reagenzsystem für den Glucosenachweis imprägniert.
Zum Tränken wurde die Polymermatrix auf einer kontinuier­ lichen Bandanlage zunächst an einem Extrudergießer vorbei­ transportiert und anschließend durch eine Trockenzone ge­ fahren.
Während der Imprägnierung mit der unten angegebenen Tränk­ lösung wurden folgende Geräteparameter eingehalten:
Transportgeschwindigkeit der Bandanlage: 10 m/min
Bedingungen in der Trockenzone: Warmluft, 50°C, 2,5 min
Dosierung der Tränklösung am Extrudergießer: 20 ml/min
Tränklösung:
4 Aminoantipyrin  1 mmol/1 3,5-Dichlor-2-hydroxybenzol-
sulfonsäure Na-Salz 10 mmol/1 Saponin100 mg/1 Glucoseoxidase 40 KU/1 Peroxidase  5 KU/1
in Phosphatpuffer (sek. Phosphat, prim. Phosphat) pH 5,5.
Zum Tränken wurde ein Extrudergießer mit einer Schlitz­ breite von 2 cm eingesetzt, wodurch eine scharf begrenz­ te, 2 cm breite Tränkzone erhalten wurde, die genau als Mittelstreifen in die Trägermatrix appliziert wurde.
Zum Herstellen der endgültigen Teststreifen wurde die imprägnierte Matrix zunächst durch die Mitte der ge­ tränkten Zone in Längsrichtung und anschließend quer dazu in 5 mm parallelen Abständen zugeschnitten. Dabei wurden direkt die erfindungsgemäßen Teststreifen erhal­ ten, wobei die Teststreifenhalterung und die durch das Tränken 1 cm breite integrierte Reagenzzone eine Ebene darstellten.
Die auf das Reagenzfeld aufgegebenen Probeflüssigkeiten (Blut mit unterschiedlichen Glucose-Gehalten), konnten im Vergleich zu konventionellen Teststreifensystemen be­ sonders vorteilhaft abgewischt werden. Entsprechend den zunehmenden Glucosegehalten konnten abgestufte Farbin­ tensitäten beobachtet werden.
Beispiel 2
Aus einer Gießlösung folgender Zusammensetzung wurde eine 3,3′,5,5′-Tetramethylbenzidin enthaltende Poly­ urethan-Matrix hergestellt:
13,73 gPolyurethan (Desmopan 150 S, Fa. Bayer AG) 66,37 gDimethylformamid (DMF)  7,24 gPolyurethandispersion (Desmoderm,
28% in DMF/Wasser, Fa. Bayer AG)  0,07 gNatriumdioctylsulfosuccinat  0,79 g3,3′,5,5′-Tetramethylbenzidin 11,01 gTitandioxid
Mit Hilfe dieser Gieß-Lösung wurde in Analogie zu Bei­ spiel 1 auf einer 20 cm breiten Polyethylenterephthalat­ folie eine 16 cm breite mikroporöse Polyurethanmatrix hergestellt (s. Abb. 1).
Die restliche, für den Glucosenachweis erforderlichen Nachweisreagenzien wurden in Analogie zu Beispiel 1 mit Hilfe folgender Tränklösung als 2 cm breiter Mittel­ streifen imprägniert:
150 KU Glucoseoxidase
150 KU Peroxidase
0,2 g Triton X 100
in 100 ml 0,1 m Citratpuffer.
Die getränkte Matrix wurde in Analogie zu Beispiel 1 zu­ geschnitten, wobei direkt die fertigen Teststreifen mit dem in Abb. 2 dargestellten Aufbau erhalten wurden.
Beispiel 3
Teststreifen für Nitrit: Als saugfähiges Substrat wurde die Polyurethan-Matrix aus Beispiel 1 verwendet.
Tränklösung:
Sulfanilamid   2,0 g α-Naphtylamin   1,2 g Weinsäure  25,0 g Triton X-100   2,0 g Methanol, ad1000 ml
Tränk-Bedingungen: analog Beispiel 1
Bei der Applikation von nitrithaltigen Lösungen ergeben sich rote Färbungen, deren Intensität entsprechend der Nitrit-Konzentration zunimmt.
Beispiel 4
Teststreifen für Urobilinogen: Als saugfähiges Substrat wurde die Polyurethan-Matrix aus Beispiel 1 verwendet.
Tränklösung:
4-Cyclohexylaminobenzaldehyd   1,0 g Oxalsäure 200,0 g Triton X-100   2,0 g Methanol, ad1000 ml
Werden diese Teststreifen in urobilinogenhaltigen Urin getaucht, so entsteht eine völlig gleichmäßige rote Ver­ färbung des Testbezirkes, die eine reproduzierbare halb­ quantitative Bestimmung des Urobilinogens gestattet.
Beispiel 5
Teststreifen für pH-Wert: Als saugfähiges Substrat diente die Polyurethan-Matrix aus Beispiel 1.
Tränklösung:
Methyl-Rot  13 mg Bromethylmolblau 250 mg Triton X 100 200 mg Methanol, ad1000 ml
Tränk-Bedingungen: analog Beispiel 1
Testergebnisse mit den Teststreifen
pH-TestlösungFarbe des Teststreifens  9,4gelb 11,0blau/grün 12,0blau

Claims (16)

1. Verfahren zum Imprägnieren von saugfähigen Substra­ ten mit einer Imprägnierflüssigkeit, dadurch ge­ kennzeichnet, daß man für die Imprägnierung Ex­ trudergießer oder Kaskadengießer einsetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Imprägnierflüssigkeit eine Lösung, Disper­ sion oder Emulsion ist.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Imprägnierflüssigkeit eine Viskosität von 0,6 bis 10 mps aufweist.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Imprägnierflüssigkeit Rea­ genzien zum Nachweis von Analysensubstanzen ent­ hält.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Reagenzien Substanzen sind, die zu der Gruppe Enzyme, Antikörper, Antigen, Co­ enzyme, Enzymsubstrate, Indikatoren, Netzmitel, Stabilisatoren und Puffersubstanzen gehören.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das saugfähige Substrat Papier oder ein Polymer natürlichen oder künstlichen Ur­ sprungs ist.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das saugfähige Substrat ein mi­ kroporöses Polymer ist.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das saugfähige Substrat Gelatine ist.
9. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in einem Arbeitsgang mit der Imprägnierung noch weitere Schichten aufgetragen werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Schichten Schutzschichten, Ausbreitungsschichten und/oder Reagenzschichten sind.
11. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 10 zur Herstel­ lung von Teststreifen.
12. Teststreifen, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit dem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 10 herge­ stellt werden.
13. Teststreifen nach Anspruch 12, enthaltend eine oder mehrere Reagenzzonen.
14. Teststreifen nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Reagenzzonen von hydropho­ ben Zonen begrenzt sind.
15. Teststreifen nach den Ansprüchen 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Reagenzzone und die Träger­ matrix eine gemeinsame Oberfläche bilden.
16. Verwendung der Teststreifen gemäß den Ansprüchen 12 bis 15 als Diagnoseteststreifen.
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