DE3609396C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für ein Fahrzeug
mit den Merkmalen gemäß dem Oberbegriff der Patentansprüche
1 bzw. 4.
In einer bekannten Radaufhängung der vorstehend angegebenen
Art (EP-OS 1 06 697) sind die Dämpfungshärten
der Stoßdämpfer achsweise getrennt voneinander gesteuert, um die
Aufhängungscharakteristik der Vorderrad- und der Hinterradaufhängung
zu verändern und damit das Lenkverhalten
des Fahrzeuges in Abhängigkeit vom Fahrzustand zu
beeinflussen. Als bestimmende Größen für den Fahrzustand
werden dabei die Fahrgeschwindigkeit sowie
der Lenkwinkel zur Beurteilung des zu erwartenden Wankverhaltens
herangezogen. Fährt beispielsweise das
Fahrzeug geradeaus mit einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit,
z. B. 80 km/h, dann wird die Dämpfungshärte der
Stoßdämpfer der Vorderradaufhängung erhöht und damit
die Aufhängungscharakteristik der Vorderradaufhängung
auf einen harten Zustand eingestellt. Die Dämpfungshärte
der Stoßdämpfer der Hinterradaufhängung wird
hingegen reduziert, so daß sich die Aufhängungscharakteristik
der Hinterradaufhängung in einem
weichen Zustand befindet. Hierdurch wird eine Untersteuertendenz
des Fahrzeuges erzeugt. Führt das
Fahrzeug jedoch beim Durchfahren einer Kurve eine Wankbewegung aus,
dann wird die
Dämpfungshärte der Stoßdämpfer sowohl an der Vorderrad-
wie an der Hinterradaufhängung auf den harten
Zustand eingesteuert. Dadurch werden die Haftung und
die Spurhaltung der Vorder- und der Hinterräder
verbessert und das Lenkverhalten des Fahrzeuges
neutral gehalten. Bei der bekannten Radaufhängung
wird diese Aufhängungscharakteristik auch
bei Kurvenfahrt und entsprechenden Wankbewegungen für Fahrgeschwindigkeiten
z. B. über 120 km/h beibehalten.
Hierbei zeigt sich jedoch, daß eine neutrale Steuertendenz
als Übersteuertendenz zu wirken beginnt,
wobei selbst geringfügige äußere Störungen einen
großen Einfluß auf das Lenksystem ausüben, d. h.
die Fahrstabilität herabzusetzen. In dieser Hinsicht
ist die bekannte Radaufhängung daher nachteilig.
Bei einer anderen bekannten Radaufhängung (DE-OS
26 30 698) wird die Aufhängungscharakteristik eines
Fahrzeuges ausschließlich in Abhängigkeit von der
Fahrgeschwindigkeit in dem Sinne gesteuert, daß bei
niedriger Fahrgeschwindigkeit eine Tendenz zum Übersteuern,
bei hoher Fahrgeschwindigkeit hingegen eine
Tendenz zum Untersteuern auftritt. Eine Beeinflussung
der Aufhängungscharakteristik und damit des Eigenlenkverhaltens
des Fahrzeuges durch andere Parameter,
die den Fahrzustand des Fahrzeuges wesentlich beeinflussen,
ist nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Radaufhängung der
eingangs geschilderten Art zu schaffen, die eine Verbesserung
des Fahrverhaltens bei Geradeausfahrt und eine
Minderung von Wankbewegungen bei hoher Fahrgeschwindigkeit
ergibt, zugleich aber die Fahrstabilität bei noch
höherer Fahrgeschwindigkeit verbessert.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die
Merkmale gemäß dem Kennzeichen des Patentanspruches 1 gelöst.
Bewegt sich das Fahrzeug mit einer Fahrgeschwindigkeit
zwischen der maximalen und der minimalen Fahrgeschwindigkeit,
jedoch außerhalb des definierten Kennfeldbereiches,
d. h. im Bereich zulässiger zu erwartender Wankbewegungen,
dann ist die Aufhängungscharakteristik normalerweise
so bestimmt, daß eine Untersteuertendenz besteht.
Überschreiten jedoch die Wankbewegungen des Fahrzeuges
in dem gleichen Fahrgeschwindigkeitsbereich
ein bestimmtes Ausmaß, das von vornherein in dem
Kennfeld durch eine Kennlinie festgelegt ist und das
beispielsweise bei einer Kurvenfahrt, d. h. aufgrund des Lenkeinschlags,
überschritten wird, dann wird die Aufhängungscharakteristik
in Richtung auf eine Übersteuertendenz
verändert. Hierdurch werden die Haftung und das Greifvermögen
der Vorder- und Hinterräder erhöht und die
Fahrzeuglage während der Wankbewegung stabilisiert.
Wird die maximale Fahrgeschwindigkeit jedoch überschritten,
dann erfolgt keine Änderung der Aufhängungscharakteristik,
so daß es bei der Untersteuertendenz
unabhängig von dem Ausmaß auftretender Wankbewegungen bzw. des Lenkeinschlages
verbleibt. Hierdurch wird die Fahrstabilität erhöht
und die Empfindlichkeit des Fahrzeuges gegenüber Störeinflüssen
verringert.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung, der sich
aus dem Kennzeichen des Patentanspruches 4 ergibt,
wird ebenfalls die vorstehend genannte Aufgabe gelöst.
Zusätzlich erfolgt jedoch bei einer Fahrgeschwindigkeit
unterhalb der minimalen Fahrgeschwindigkeit eine Änderung
der Aufhängungscharakteristik dahingegend, daß im
Bereich zulässiger zu erwartender Wankbewegungen die
Radaufhängungen beider Achsen gemeinsam auf einen weichen Zustand eingestellt
sind, während in dem Bereich unzulässig großer zu
erwartender Wankbewegungen eine gemeinsame Einstellung auf den
harten Zustand erfolgt. Im erstgenannten Fall wird
durch die weiche Einstellung der Fahrkomfort verbessert,
während im zweitgenannten Fall wiederum die Haftung und
das Greifvermögen an den Vorder- und Hinterrädern
erhöht und die Ausrichtung des Fahrzeuges während
auftretender Wankbewegungen stabilisiert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachfolgend
anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten
Ausführungsform einer Radaufhängung nach
der Erfindung;
Fig. 2 einen Längsschnitt in vergrößertem Maßstab
einer Einzel-Radaufhängung, die in
der Radaufhängung nach Fig. 1 zur Anwendung
kommt;
Fig. 3 einen Querschnitt, ebenfalls in vergrößertem
Maßstab, eines Stoßdämpfers der Einzel-Radaufhängung
gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Darstellung der mit dem Steuergerät
verbundenen Schaltung;
Fig. 5 ein Kennfeld zur Ermittlung der Wankbewegung des
Fahrzeuges, und
Fig. 6 ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Arbeitsweise
des Steuergerätes in einer gegenüber Fig. 1
modifizierten zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Radaufhängung.
Gemäß Fig. 1 weist ein Fahrwerk
eines Fahrzeuges Vorderachs- und Hinterachsaufhängungen
FS und RS auf, deren Vorderräder 1 F bzw. Hinterräder
1 R elastisch nachgiebig aufgehängt sind. Die Vorderachsaufhängung
FS weist ein Paar von Radaufhängungen 2 zur
Abstützung jeweils eines der Vorderräder 1 F auf, während
die Hinterradaufhängung RS entsprechend ein Paar von
Radaufhängungen 2 jeweils zur Abstützung eines der Hinterräder
1 R besitzt. Jede Radaufhängung 2 entspricht
der Gasfeder-Bauart und weist, wie aus den Fig. 2 und 3
hervorgeht, ein am Fahrzeugchassis über einen Gummikörper
10 festgelegtes oberes Gehäuse 11 sowie ein diesem gegenüber
auf- und abbewegliches unteres Gehäuse 13 auf, das mittels
einer Anschlußplatte 12 an dem jeweiligen Rad 1 F oder 1 R
festgelegt ist.
Das untere Ende des oberen Gehäuses 11 und
das obere Ende des unteren Gehäuses 13 sind durch einen
Rollbalg 14 miteinander verbunden. Das Innere des oberen
Gehäuses 11 ist von dem Inneren des unteren Gehäuses 13
gasdicht durch ein Dichtelement 15 getrennt, so daß dadurch
im oberen Gehäuse 11 eine Gasfeder-Kammer 5 gebildet ist.
Am oberen und am unteren Gehäuse 11 bzw. 13 sind Federabstützungen
16 bzw. 17 fixiert, zwischen denen eine Schraubenfeder
4, die das obere Gehäuse 11 umgibt, aufgespannt ist.
Die Gasfeder-Kammer 5 ist über eine Rohrleitung 7 mit einer
Zusatzkammer 8 zur Änderung des federnden Gasvolumens verbunden. Die Rohrleitung 7 enthält ein
Magnetventil 9 zum wahlweisen Öffnen und Verschließen der
Rohrleitung 7, um dadurch die Gasmenge in der Gasfeder-Kammer 5
zu steuern.
Das untere Gehäuse 13 besteht im wesentlichen aus einem
Außenrohr 18 und einem den Zylinder eines Schwingungsdämpfers bildenden Innenrohr 19. In das Innenrohr 19
hinein erstreckt sich vertikal gleitend verschiebbar vom
oberen Gehäuse 11 her eine Kolbenstange 20, und das Innere
des Innenrohrs 19 ist durch einen Kolben mit einem Hauptventil 21 am unteren Ende
der Kolbenstange 20
in eine obere und eine untere Arbeitskammer
22 bzw. 23
unterteilt. Das Innenrohr 19 weist
außerdem ein Bodenventil 24 am unteren Ende auf, und
zwischen dem Innenrohr 19 und dem Außenrohr 18 ist eine
Ausgleichskammer 25 ausgebildet.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, weist das Hauptventil 21 eine
Drosselöffnung 27 mit einem Rückschlagventil 26 auf,
das einen Durchtritt der Arbeitsflüssigkeit aus der oberen
Hydraulikkammer 22 zur unteren Hydraulikkammer 23 zuläßt,
jedoch in umgekehrter Richtung sperrt. Außerdem besitzt
das Hauptventil 21 eine Drosselöffnung 29 mit einem
Rückschlagventil 28, das einen Eintritt der Arbeitsflüssigkeit
aus der unteren Hydraulikkammer 23 in die obere
Hydraulikkammer 22 gestattet, jedoch einen Rückfluß der
Arbeitsflüssigkeit in umgekehrter Richtung unterbindet.
Das Hauptventil 21 ist weiterhin mit einem Schieberventil
32 versehen, das eine Hülse 30 aufweist und mit der oberen
Arbeitskammer 22 über eine Verbindungsöffnung 30 a sowie
mit der unteren Arbeitskammer 23
über einen hohlen Drehschieber 31
als Ventilelement mit einer Verbindungsbohrung
31 a in Verbindung steht, durch das eine Verbindung zu der
Verbindungsöffnung 30 a der Hülse 30 hergestellt werden kann.
Der Drehschieber 31 des Schieberventils 32 steht in Antriebsverbindung
mit einem Schrittmotor 6 (vgl. Fig. 2)
über eine Steuerwelle 33, die sich durch die Kolbenstange
20 hindurch erstreckt. Damit ist durch die obere und untere
Arbeitskammer 22 und 23 sowie durch das Hauptventil 21 mit dem Schieberventil 32
ein Stoßdämpfer 3 mit veränderlicher Dämpfungshärte geschaffen.
Wird das Schieberventil 32 durch den Schrittmotor 6 in die
in Fig. 3 gezeigte Position eingestellt, bei der die Verbindungsöffnung
30 a und die Verbindungsbohrung 31 a zueinander
ausgerichtet sind, dann stehen die obere und die untere
Arbeitskammer 22 und 23 über diese Öffnung 30 a und 31 a
sowie zusätzlich über die Drosselöffnungen 27
und 29 in Verbindung. In diesem Zustand ist die Dämpfungshärte
des Stoßdämpfers 3 reduziert und die Charakteristik
der Einzel-Radaufhängung 2 auf den "weichen" Zustand eingestellt.
Wenn dagegen die Verbindungsöffnung 30 a und die
Verbindungsbohrung 31 a nicht zueinander ausgerichtet sind,
dann stehen die obere und die untere Arbeitskammer 22
und 23 miteinander nur über die Drosselöffnungen
27 und 29 in Verbindung, so daß dementsprechend die Dämpfungshärte
des Stoßdämpfers 3 erhöht ist und die Charakteristik
der Radaufhängung 2 der "harten" Einstellung entspricht.
Die Schrittmotoren 6 und die Magnetventile 9 werden durch
ein Steuergerät 34 mit einem integrierten Computer gesteuert.
Wie aus Fig. 4 hervorgeht, empfängt das Steuergerät 34 die
Ausgangssignale eines Lenkwinkelfühlers 35 und eines Fahrgeschwindigkeitsfühlers
36. Der Lenkwinkelfühler 35 ermittelt
den Lenkwinkel (d. h. den Betrag der Lenkwinkeländerung
gegenüber einem Bezugs-Lenkwinkel) über einen Analog-Wiederstand.
Mit dem Steuergerät 34 ist ein Umschalter 37 verbunden, um
manuell die Einstellung der Charakteristik der Radaufhängungen
2 vom "weichen" zum "harten" Zustand vorzunehmen
und den Betriebszustand des Fahrwerks einzustellen,
bei dem im Rahmen einer automatischen Steuerung die Charakteristik
der Radaufhängungen 2 entsprechend den Betriebsbedingungen
des Fahrzeuges selbsttätig zwischen dem "weichen" oder dem
"harten" Zustand verändert wird.
Weiterhin ist mit dem Steuergerät
34 ein Anzeiger 38 verbunden, der anzeigt, auf welchen
Zustand (hart oder weich) die Vorderachs- und Hinterachs-Aufhängungen
FS bzw. RS eingestellt sind. Das Steuergerät
34 legt den ermittelten Lenkwinkel sowie die ermittelte
Fahrgeschwindigkeit an ein Kennfeld, z. B. nach Fig. 5,
an und bestimmt daraus, ob
unzulässige Wankbewegungen des Fahrzeuges zu.
Wenn durch den Umschalter 37 die Automatik eingestellt ist,
dann steuert das Steuergerät 34 getrennt die Charakteristik
der Vorderachs- und der Hinterachs-Aufhängungen FS bzw. RS
entsprechend der Fahrgeschwindigkeit und in Abhängigkeit von der Größe zu erwartender Wankbewegungen.
Liegt die Fahrgeschwindigkeit
zwischen einem ersten eingestellten Wert (in dem
in der nachfolgenden Tabelle berücksichtigten Ausführungsbeispiel 80 km/h) und einem
zweiten eingestellten Wert (hier
120 km/h) und fährt das Fahrzeug geradeaus,
so ist die Charakteristik der Vorderachsaufhängung FS auf
den "harten" Zustand eingestellt, während diejenige der Hinterachsaufhängung
RS auf den "weichen" Zustand eingestellt ist.
Das vermittelt dem Fahrzeug eine Untersteuertendenz, die
die Fahrstabilität bei Geradeausfahrt mit hoher Fahrgeschwindigkeit
erhöht. Die Charakteristik der Vorderachs- und
Hinterachsaufhängungen FS bzw. RS kann jeweils getrennt gesteuert
werden durch entsprechende Betätigung des Schrittmotors
6 und des Magnetventils 9 jeder einzelnen Radaufhängung 2,
wie oben erläutert ist.
Liegt die Fahrgeschwindigkeit zwischen 80 km/h und
120 km/h und fährt das Fahrzeug zugleich in einer Kurve mit unzulässiger zu erwartender Wankbewegung, dann wird
die Charakteristik sowohl der Vorderachs- als auch der Hinterachs-Radaufhängung
FS bzw. RS auf den "harten" Zustand eingestellt.
Hierdurch werden die Haftung und das Greifvermögen
der Vorder- und Hinterräder erhöht und die Fahrzeuglage
während des Wankens stabilisiert.
Fährt das Fahrzeug mit
einer sehr hohen Geschwindigkeit nicht unter 120 km/h, dann
wird die Charakteristik der Vorderachs-Aufhängung FS immer auf den
"harten" Zustand und diejenige der Hinterachs-Aufhängung RS
auf den "weichen" Zustand eingestellt unabhängig von aufgrund des Lenkwinkels zu erwartenden Wankbewegungen.
Hierdurch wird die Untersteuertendenz
beibehalten und die Fahrstabilität auch
bei sehr hohen Fahrgeschwindigkeit verbessert.
Fährt das Fahrzeug geradeaus mit einer Geschwindigkeit unter
80 km/h, dann ist die Charakteristik beider Achsaufhängungen
FS und RS auf den "weichen" Zustand eingestellt, so daß
dadurch der Fahrkomfort verbessert ist. Wankt das Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h, dann wird jedoch
die Charakteristik sowohl der Vorderrad- als auch der Hinterradaufhängung
FS und RS auf "hart" umgestellt, so daß dadurch
wiederum die Haftung und das Greifvermögen der Vorder-
und Hinterräder erhöht und die Ausrichtung des Fahrzeuges
während der Wankbewegung stabilisiert werden.
Obwohl dies nicht wesentlich ist, wird vorzugsweise die
Charakteristik der Hinterachsaufhängung RS noch eine bestimmte
Zeit lang nach dem Ende jedes Wankvorganges des Fahrzeuges
auf dem "harten" Zustand gehalten. Andernfalls würde
die Charakteristik der Hinterachsaufhängung z. B. auf kurvenreicher Strecke häufig verändert
werden und es könnten Regelschwingungen der Aufhängungscharakteristik
auftreten.
Weiterhin wird vorzugsweise das Zeitintervall, während
dessen die Charakteristik der Hinterradaufhängung auf dem
"harten" Zustand beibehalten wird, entsprechend der Fahrgeschwindigkeit
verändert (dieses Zeitintervall wird nachfolgend
als "Haltezeit" bezeichnet). Denn das Lenkrad wird
bei niedriger Fahrgeschwindigkeit häufiger kontinuierlich
verdreht als bei hoher Fahrgeschwindigkeit, so daß durch
eine Verlängerung der Haltezeit zum Zweck der Vermeidung
von Regelschwingungen der Aufhängungscharakteristik der
Hinterradaufhängung bei niedriger Fahrgeschwindigkeit der
Fahrkomfort bei hoher Fahrgeschwindigkeit beeinträchtigt
wäre.
Nachfolgend wird für ein modifiziertes Ausführungsbeispiel die Arbeitsweise des Steuergerätes 34
erläutert.
Die Aufhängungscharakteristik der
Hinterachsaufhängung RS wird hier nach dem Ende jedes Wankvorganges des Fahrzeuges bei
einer Fahrgeschwindigkeit unter 80 km/h drei Sekunden lang auf dem "harten" Zustand
gehalten wird,
jedoch nur zwei Sekunden lang bei einer Fahrgeschwindigkeit
bei oder über 80 km/h. Hierzu wird auf Fig. 6 Bezug genommen,
die ein Flußdiagramm des im Steuergerät 34 zu vollziehenden Unterprogrammes
zeigt, wenn festgestellt wird, daß das Fahrzeug im unzulässigen
Bereich zu erwartenden Wankens betrieben wird.
Im Schritt S 1 wird der Lenkwinkel R erfaßt und im
Schritt S 2 bestimmt, ob das Fahrzeug mit einer sehr niedrigen
Fahrgeschwindigkeit nicht über 20 km/h fährt. Wird im Schritt S 2 eine Fahrgeschwindigkeit
v höher als 20 km/h ermittelt,
dann vollzieht das Steuergerät 34 Schritt S 3, bei dem der
Schwellenwert R₀(v) des Lenkwinkels entsprechend der Fahrgeschwindigkeit
v aus dem Kennfeld gemäß Fig. 5 herausgelesen
wird. Im Schritt S 4 wird ermittelt, ob der im Schritt S 1
festgestellte Lenkwinkel R größer als der im Schritt S 3 herausgelesene
Schwellenwert R₀(v) ist. Wenn der
Lenkwinkel R größer als der Schwellenwert R₀(v) ist, dann wird
weiter abgefragt, ob die Fahrgeschwindigkeit v nicht unter
80 km/h liegt (Schritt S 5).
Wenn ja, dann wird ermittelt, ob
sie unter 120 km/h beträgt (Schritt S 6). Wenn ja, dann wird
im Schritt S 7 eine Wankmarkierung gesetzt
und ein Signal zum Umschalten auf "hart"
an den Schrittmotor 6 und das Magnetventil 9 jeder
Radaufhängung 2 abgegeben, um die Aufhängungscharakteristik
sowohl der Vorderachs- als auch der Hinterachsaufhängungen
FS und RS auf den "harten" Zustand einzustellen.
Außerdem wird ein Haltezeitelement, das die Haltezeit
festlegt, in dem Schritt S 8 auf zwei Sekunden eingestellt.
Wenn dagegen im Schritt S 5 festgestellt wird, daß die Fahrgeschwindigkeit
nicht über 80 km/h beträgt, dann vollzieht das
Steuergerät 34 den Schritt S 9 und setzt mit der obengenannten Wirkung Wankmarkierung.
Anschließend wird im Schritt S 10 das Haltezeitelement auf
drei Sekunden eingestellt.
Wird festgestellt, daß die Fahrgeschwindigkeit v nicht mehr
als 20 km/h beträgt (Schritt S 2), der Lenkwinkel R nicht
größer als der Schwellenwert R₀(v) ist (Schritt S 4) oder wenn
ermittelt wird, daß die Fahrgeschwindigkeit v nicht unter
120 km/h liegt (Schritt S 6), dann geht das Steuergerät 34
zum Schritt S 11 weiter. In dem Schritt S 11 wird abgefragt,
ob die Haltezeit, die in dem Schritt S 8 oder S 10 eingestellt
worden war, abgelaufen ist. Ist dies der Fall, dann wird im
Schritt S 12 die Wankmarkierung zurückgenommen und der Steuervorgang
ist damit beendet. Wenn dagegen im Schritt S 11 festgestellt
wird, daß die Haltezeit noch nicht abgelaufen ist,
dann wiederholt das Steuergerät
34 zunächst andere Schritte entsprechend dem Hauptprogramm,
bis die Haltezeit abgelaufen ist.
Obwohl die Haltezeit in dem vorstehend beschriebenen
modifizierten Ausführungsbeispiel schrittweise in Abhängigkeit
von der Fahrgeschwindigkeit verändert wird, kann sie
auch stufenlos in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit
eingestellt werden. Abweichend von den beiden geschilderten
Ausführungsbeispielen, bei denen das Wanken des Fahrzeuges
über den Lenkwinkel und die Fahrgeschwindigkeit ermittelt
wird, kann dies auch durch die Winkelgeschwindigkeit oder
die Winkelbeschleunigung der Lenkradbewegung erfolgen.
Es versteht sich auch, daß die vorliegende Erfindung auf
andere Bauarten von Radaufhängungssystemen als die
Gasfeder-Bauart angewendet werden kann.
Claims (10)
1. Wanksteuerung für ein Fahrzeug mit vorderen
und hinteren Radaufhängungen zur elastisch nachgiebigen
Abstützung der Vorder- bzw. Hinterräder, mit einer
Einstelleinrichtung zur Veränderung der Aufhängungscharakteristik,
mit einem Geschwindigkeitsfühler zur Ermittlung der
Fahrgeschwindigkeit, mit einem Lenkwinkelfühler zur Ermittlung
des Lenkradeinschlages und mit einem Steuergerät,
das aufgrund eines Geschwindigkeitssignals des Geschwindigkeitsfühlers
und eines Lenkradeinschlagsignals des Lenkwinkelfühlers
die Einstelleinrichtung derart steuert, daß
nach einer vorgegebenen Beziehung zwischen der Fahrgeschwindigkeit
und dem Lenkwinkel zur Beurteilung des zu erwartenden
Wankverhaltens des Fahrzeuges mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit
die Untersteuertendenz zunimmt und mit zunehmendem Lenkradeinschlag
die Untersteuertendenz abnimmt,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch Wertepaare von Fahrgeschwindigkeit (v) und Lenkwinkel ( R )
ein Kennfeld definiert ist und daß die Einstelleinrichtung
die Aufhängungscharakteristik nur dann ändert, wenn ein aus
Fahrgeschwindigkeit (v) und Lenkwinkel ( R ) gebildetes Wertepaar in
einem definierten Kennfeldbereich liegt, wobei die Grenzen
dieses Kennfeldbereiches bestimmt sind durch eine minimale (z. B. 80 km/h)
und durch eine maximale Fahrgeschwindigkeit (z. B. 120 km/h), unterhalb bzw.
oberhalb der die Einstelleinrichtung keine Änderung der Aufhängungscharakteristik
veranlaßt, und durch eine Kennlinie ( R₀(v)) zwischen
den beiden Fahrgeschwindigkeitsgrenzen, die einen Bereich
zulässiger zu erwartender Wankbewegungen von einem Bereich
unzulässig großer zu erwartender Wankbewegungen trennt.
2. Wanksteuerung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängungscharakteristik der vorderen
und der hinteren Radaufhängungen durch die Größe des Widerstandes
gegen eine Vertikalbewegung des Fahrzeugkörpers
relativ zu den Rädern bestimmt ist und daß das Steuergerät
(34) die Einstelleinrichtung (6, 30, 31, 30 a, 31 a)
für mindestens die vorderen oder die hinteren Radaufhängungen derart
steuert, daß das Verhältnis des Widerstandes der vorderen
zu dem der hinteren Radaufhängungen
im Kennfeldbereich unzulässiger zu erwartender Wankbewegungen kleiner ist als
in dem Bereich
zulässiger zu erwartender Wankbewegungen, und daß
über der genannten maximalen Fahrgeschwindigkeit das
Widerstandsverhältnis stets dem für zulässige
zu erwartende Wankbewegungen entspricht.
3. Wanksteuerung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufhängungscharakteristik zwischen einem harten
und einem weichen Zustand der Radaufhängungen veränderbar
ist und daß die vorderen Radaufhängungen unabhängig von der
Fahrgeschwindigkeit und dem Ausmaß der Wankbewegungen
auf dem harten Zustand gehalten werden, während die hinteren
Radaufhängungen in dem definierten Kennfeldbereich auf den
harten Zustand, im übrigen jedoch auf den weichen Zustand
eingestellt werden.
4. Wanksteuerung für ein Fahrzeug mit vorderen
und hinteren Radaufhängungen zur elastisch
nachgiebigen Abstützung der Vorder- bzw. Hinterräder,
wobei die Radaufhängungen jeweils auf einen harten
und einen weichen Zustand einstellbar sind, mit einer
Einstelleinrichtung zur Veränderung der Aufhängungscharakteristik,
mit einem Geschwindigkeitsfühler
zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit, mit einem
Lenkwinkelfühler zur Ermittlung des Lenkradeinschlages
und mit einem Steuergerät, das aufgrund eines
Geschwindigkeitssignals des Geschwindigkeitsfühlers
und eines Lenkradeinschlagsignals des Lenkwinkelfühlers
die Einstelleinrichtung derart steuert,
daß nach einer vorgegebenen Beziehung zwischen der
Fahrgeschwindigkeit und dem Lenkwinkel zur Beurteilung
des zu erwartenden Wankverhaltens des Fahrzeuges mit
zunehmender Fahrgeschwindigkeit die Untersteuertendenz
zunimmt und mit zunehmendem Lenkradeinschlag die Untersteuertendenz
abnimmt,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch Wertepaare von Fahrgeschwindigkeit (v) und Lenkwinkel
( R ) ein Kennfeld definiert ist, daß die Einstelleinrichtung
die Aufhängungscharakteristik im Sinne einer
Zunahme der Untersteuertendenz mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit
(v) bzw. einer Abnahme der Untersteuertendenz
mit zunehmendem Lenkradeinschlag ( R ) nur dann
ändert, wenn ein aus Fahrgeschwindigkeit (v) und Lenkwinkel ( R )
gebildetes Wertepaar in einem definierten Kennfeldbereich
liegt, wobei die Grenzen dieses Kennfeldbereiches bestimmt
sind durch eine maximale Fahrgeschwindigkeit (z. B. 120 km/h), oberhalb
der die Einstelleinrichtung keine Änderung der Aufhängungscharakteristik
veranlaßt, und eine minimale Fahrgeschwindigkeit
sowie durch eine Kennlinie ( R₀(v)) zwischen den
beiden Fahrgeschwindigkeitsgrenzen, die einen Bereich
zulässiger zu erwartender Wankbewegungen von einem
Bereich unzulässig großer zu erwartender Wankbewegungen
trennt, und daß unterhalb der minimalen Fahrgeschwindigkeit
ebenfalls eine Kennlinie ( R₀(v)) definiert ist,
wobei hier vordere wie hintere Radaufhängungen in dem Bereich zulässiger
zu erwartender Wankbewegungen auf den weichen Zustand,
hingegen in dem Bereich unzulässig großer zu erwartender
Wankbewegungen auf den harten Zustand eingestellt sind.
5. Radaufhängung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Steuergerät (34) ein Haltezeitelement aufweist,
durch das die Aufhängungscharakteristik der Hinterradaufhängung
für ein vorbestimmtes Zeitintervall, nachdem
die Werte des Wertepaares wieder im
Bereich zulässiger zu erwartender Wankbewegungen liegen,
auf dem harten Zustand gehalten wird.
6. Radaufhängung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das vorbestimmte Zeitintervall mit zunehmender
Fahrgeschwindigkeit verkürzt ist.
7. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorderen und die hinteren
Radaufhängungen jeweils ein Paar von Einzel-Radaufhängungen (2)
für die rechten und linken Räder sind, daß jede Einzel-Radaufhängung
(2) einen Stoßdämpfer (3) mit veränderlicher
Dämpfungshärte beinhaltet und daß die Einstelleinrichtung
(6, 30, 31, 30 a, 31 a) die Dämpfungshärte der Stoßdämpfer
(3) steuert, wobei der Widerstand gegen eine Vertikalbewegung
durch eine Steigerung der Dämpfungshärte zunimmt.
8. Radaufhängung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einstelleinrichtung ein Steuerelement (Hauptventil 21) zur Steuerung
der Flüssigkeitsströmung zwischen einem Paar von Arbeitskammern
(22; 23) in dem Stoßdämpfer (3) sowie eine elektrische
Betätigungsvorrichtung (6) zur Betätigung des Steuerelements
aufweist.
9. Radaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die vorderen und die hinteren
Radaufhängungen jeweils ein Paar von Einzel-Radaufhängungen (2)
für die rechten und linken Räder sind, daß jede Einzel-Radaufhängung
(2) von der Gasfeder-Bauart ist und daß die
Einstelleinrichtung zur Steuerung der Federsteifigkeit der
Gasfeder durch Steuerung des federnden Volumens
geeignet ist, wobei der Widerstand gegen eine Vertikalbewegung
mit der Zunahme der Federsteifigkeit erhöht ist.
10. Radaufhängung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Gasfeder der Einzel-Radaufhängung (2) eine Zusatzkammer
(8) zugeordnet ist, der mit der Gasfederkammer (5) verbunden
ist, und daß die Einstelleinrichtung ein Magnetventil (9)
aufweist, das die Verbindung zwischen der Zusatzkammer (8)
und der Gasfederkammer (5) herstellt bzw. unterbricht,
wobei der Widerstand gegen eine Vertikalbewegung bei unterbrochener
Verbindung zwischen der Zusatzkammer (8) und der Gasfederkammer
(5) erhöht ist.
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