DE3419439C1 - Belastungsabhaengig frequenzvariabler Herzschrittmacher - Google Patents
Belastungsabhaengig frequenzvariabler HerzschrittmacherInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Herzschrittmacher gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Neben der Registrierung der nur bei einem Bruchteil von Herzschrittmacherträgern vorhandenen normalen
P-Wellen, das sind die elektrischen Signale des Herzvorhofes, und deren Verwendung als Steuergröße für Herzschrittmacher,
wurde in der Vergangenheit auf vielfältige Weise versucht, über die Wahrnehmung eines bestimmten
biologischen Signales eine Anpassung der Stimulationsfrequenz eines Herzschrittmachers unter körperlicher
Belastung zu erreichen. Als biologische Signale, die für eine Frequenzvariation des Herzschrittmachers
geeignet sind, wurden insbesondere der Säureoder pH-Wert des venösen Blutes, die zentralvenöse
Sauerstoffsättigung, die Atemfrequenz, das QT-Intervall,
das ist die Dauer der elektrischen Erregung und Erregungsrückbildung der Herzkammer, und die zentralvenöse
Bluttemperatur vorgeschlagen. Herzschrittmacher mit Verwendung der Atemfrequenz und des
QT-Intervalls zur Frequenzveränderung befinden sich derzeit in Entwicklung oder klinischer Erprobung. Bei
diesen beiden frequenzvariablen Herzschrittmachern können sich jdoch unliebsame unkontrollierte Tachykardien
einstellen, die unter Umständen den Herzschrittmacherträger akut gefährden können. Darüber
hinaus sind diese beiden Systeme als Einkammersysteme bisher nur für den Einsatz im Ventrikel geeignet und
werden teilweise erheblich durch gängige Medikamente gestört, die auf den Elektrolyt- oder Membranstoffwechsel
einwirken, so z. B. Betabiocker, Diuretika, Antiarrhythmika und Digitalis.
Zur Variation der Stimulationsfrequenz des Herzschrittmachers bietet sich als einfaches biologisches Signal,
das als Steuer- oder Regelparameter verwendet werden kann, die zentralvenöse Bluttemperatur an, wie
dieses bereits in der DE-OS 26 09 365 vorgeschlagen worden ist. Ein temperaturgesteuerter Herzschrittmacher
der dort beschriebenen Art wird zwar noch nicht in der Praxis verwendet, hätte jedoch den Vorteil, daß der
hierzu benötigte Temperaturfühler sehr einfach und klein ist und in der Nähe der Stimulationselektrode direkt
in die selbst als Elektrode bezeichnete Herzsonde eingebaut werden kann. In der genannten Offenlegungsschrift
ist vorgeschlagen, die Stimulationsfrequenz gleichsinnig mit der Bluttemperatur einzustellen,
d. h. bei einer Erhöhung der Bluttemperatur eine entsprechend höhere Stimulationsfrequenz vorzusehen,
wobei eine lineare Abhängigkeit dieser beiden Größen in Teilbereichen, z.B. zwischen 37°C und 39°C nicht
ausgeschlossen wird.
Ein ähnlicher frequenzvariabler Herzschrittmacher, der ebenfalls in Abhängigkeit der zentralvenösen BJuttemperatur
arbeitet, ist auch in der US-PS 44 36 092 vorgeschlagen worden. Die Bluttemperatur wird mit
Hilfe eines Temperaturfühlers erfaßt, der an einer transvenösen Zuleitung für eine Stimulationselektrode in der
Nähe dieser Elektrode angeordnet ist. Temperaturfühler und Stimulationselektrode sind in den Ventrikel des
Herzens eingeführt. Aufgrund von Versuchen wird eine mathematische Beziehung zwischen Bluttemperatur
und Herzfrequenz bei einem normal funktionierenden Herzen unter Belastung bestimmt und in einer Logikschaltung
als Kennlinie gespeichert. Die Stimulationsfrequenz wird nach Maßgabe dieser Kennlinie in Abhängigkeit
der durch einen Temperaturfühler erfaßten Bluttemperatur gesteuert. Die Steuerung nach der gespeicherten
Kennlinie erscheint zwar mathematisch genauer als das allgemeine Steuerprinzip gemäß der DE-OS
26 09 365, ermöglicht jedoch ebenfalls keine Stimulation, die auf den physiologischen Zustand des Herzschrittmacherträgers
optimal angepaßt werden kann.
In Untersuchungen, die der Anmelder an einer Vielzahl von gesunden Menschen ohne Herzschrittmacher
durchgeführt hat, konnte festgestellt werden, daß der Verlauf der Bluttemperatur und der Herzfrequenz unter
Belastung sich weitgehend parallel verhalten, und zwar unabhängig von der jeweiligen Leistungsfähigkeit der
Testperson. Eine Steuerung eines Herzschrittmachers in Abhängigkeit von der Bluttemperatur entspricht daher
tatsächlich den Bedingungen, die an einen Herzschrittmacher gestellt werden müssen, und zwar:
1. eine definierte Korrelation von Bluttemperatur und Herzfrequenz, die als praktisch linear angenommen
werden kann, und
2. eine intraindividuelle Reproduzierbarkeit dieser Korrelation, da das Verhältnis von Bluttemperatur
zu Herzfrequenz weitgehend unabhängig von dem individuellen Leistungsvermögen ist.
Außerdem kann die Bluttemperatur mit z. B. Halbleiter- oder Chip-Thermistoren leicht, konstant und mit
großer Langzeitgenauigkeit gemessen werden, wobei die Ansprechempfindlichkeit derartiger Temperaturfühler
sehr hoch ist. Außerdem haben diese Temperaturfühler nur einen geringen Energiebedarf und können,
wie bereits oben erwähnt, wegen ihrer kleinen Baugröße direkt in die Elektrode eingebaut werden.
Die Variation der Herzfrequenz unter Belastung in Abhängigkeit von der erwähnten Korrelation kann jedoch
in bestimmten Fällen wiederum zu unliebsamen und den Herzschrittmacherträger akut gefährdenden
Tachykardien führen. So kommt es z. B. bei Fieberzuständen und bei der Spontanvariation der Körpertemperatur
im tagesrhythmischen Zyklus zu Änderungen der Bluttemperatur, die bei einem gesunden Menschen
ohne Herzschrittmacher zwar auch von einer Änderungder Herzfrequenz begleitet werden, wobei diese Änderung
dann allerdings nicht mehr der oben erwähnten Korrelation unter körperlicher Belastung folgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Herzschrittmacher der eingangs genannten Art zu
schaffen, der imstande ist, zwischen physiologisch bedingten Bluttemperaturänderungen im Ruhezustand einerseits
und auf körperliche Belastungen zurückzuführenden Bluttemperaturänderungen andererseits zu unterscheiden
und die Stimulationsfolgefrequenz entsprechend unterschiedlich an die Bluttemperaturänderungen
anzupassen.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des ersten Patentanspruches angegebenen
Merkmale gelöst.
Die Erfindung basiert demnach auf der Erkenntnis, daß Belastungen auf den Herzschrittmacherträger je
nach dessen physiologischem Zustand unterschiedlich bewertet werden müssen. So ist z. B. die Steigerung der
Bluttemperatur pro Zeitintervall bei normaler Belastung, wie z. B. beim Treppensteigen unterschiedlich zu
derjenigen, die z. B. zu Beginn eines Fiebers beim Herzschrittmacherträger auftritt. In einer Logik des Herzschrittmachers
wird infolgedessen diese Steigerung der Bluttemperatur pro Zeiteinheit überwacht und ausgewertet
sowie dann als Auswahlkriterium für den Wert der Stimulationsfrequenz herangezogen. Für die Abhängigkeit
der Herzfrequenz von der Bluttemperatur kann z. B. in einem Matrixspeicher ein Kennlinienfeld
vorgegeben sein, deren einzelne Kennlinien mehreren physiologischen Zuständen des Patienten entsprechen.
Entsprechend den Ergebnissen der Auswerteschaltung wird die Stimulationsfrequenz entsprechend einer der
Kennlinien innerhalb des Kennlinienfeldes gesteuert.
Es hat sich herausgestellt, daß es zur Steuerung der Stimulationsfrequenz ausreichend ist, eine absolute Basiskennlinie
und ein relatives Belastungskennlinienfeld zu verwenden. Die Basiskennlinie ordnet eine Absoluttemperatur
einer festen Frequenz zu, bei der körperliche Belastungen des Herzschrittmacherträgers nicht
ausschlaggebend für eine Bluttemperatursteigerung sind. Dies tritt z. B. im Fieberzustand oder bei den erwähnten
tagesrhythmischen Schwankungen, wie der Temperatur- und Herzfrequenzabsenkung während des
Schlafes, auf. Die Belastungskennlinien sind relative Kennlinien, die ausgehend von einem Arbeitspunkt auf
der Basiskennlinie einen Herzfrequenz/Bluttemperaturverlauf unter körperlicher Belastung aufweisen,
die einem relativen Bluttemperaturanstieg eine Herzfrequenzerhöhung zuordnen und auf die der Herzschrittmacher
bei signifikantem Anstieg der Bluttempe-
ratur pro Zeitintervall umschaltet, ζ. B. bei einem Anstieg
von mindestens 0,04 Grad pro Minute. Diese Kennlinie berücksichtigt demnach relative Bluttemperaturänderungen.
Liegt der Arbeitspunkt des Herzschrittmachers auf der Basiskennlinie, so ist der gemessenen absoluten
Bluttemperatur eine feste Herzfrequenz zugeordnet, z.B. eine Frequenz von 70 Schlägen pro Minute bei
einer Bluttemperatur von 37° C oder eine Herzfrequenz von 95 Schlagen pro Minute bei einer Bluttemperatur
von 38,50C entsprechend einem Fieberzustand. In beiden
Fällen befindet sich der Herzschrittmacherträger in Ruhe. Tritt jetzt eine körperliche Belastung auf, dann
steigt die Bluttemperatur signifikant stärker pro Zeitintervall an als normalerweise im Ruhezustand.
Der Herzschrittmacher schaltet in diesem Falle auf die von dem Arbeitspunkt ausgehende Belastungskennlinie,
so daß die Stimulationsfrequenz entsprechend dieser Kennlinie gesteuert wird. Nach Ende der körperlichen
Belastung fällt die Bluttemperatur und die Stimulationsfrequenz wird auf dieser Belastungskennlinie in
Richtung auf die Basiskennlinie abgesenkt. Dies erfolgt solange, bis der Bluttemperaturabfall pro Zeitintervall
kleiner als ein unterer Grenzwert ist, der so gewählt ist, daß sich die Bluttemperatur praktisch nicht mehr ändert.
Dies wird in der Regel bei einer Bluttemperatur der Fall sein, die wieder der Ruhetemperatur oder einem
sehr nahe um diese Ruhetemperatur liegenden Wert entspricht. Der Herzschrittmacher schaltet dann
wieder auf die Basiskennlinie um, wobei selbstverständlich diese Umschaltung physiologisch zuträglich erfolgt,
d. h. keine Sprünge für die Herzfrequenz aufweist. Als Kriterium für die Umschaltung von der jeweiligen Belastungskennlinie
zurück in Richtung auf die Basiskennlinie kann neben dem erwähnten Bluttemperaturabfall
auch noch eine physiologisch angepaßte Zeitspanne dienen, die zwischen einigen Minuten und einer Stunde,
vorzugsweise bei 30 Minuten liegt, wenn sich die gemessenen Temperaturwerte bzw. deren zeitlichen Änderungen
nicht wesentlich ändern. Beide Kriterien verhindern zuverlässig eine für den Herzschrittmacherträger unverträgliche
Tachykardie. Wird der Herzschrittmacherträger z.B. über längere Zeit körperlich belastet, so
wird der Herzschrittmacher wie oben beschrieben entsprechend einer Belastungskennlinie gesteuert. Im Laufe
der an- und absteigenden körperlichen Belastung kann es über längere Zeit zu einem Gleichgewichtszustand
kommen, bei der der Arbeitspunkt des Herzschrittmachers auf einer Belastungskennlinie über längere
Zeit innerhalb enger Grenzen verbleibt. Ein solcher Gleichgewichtszustand stellt sich z. B. bei einer längeren
Wanderung oder einer leichten Bergwanderung ein. Dieser Gleichgewichtszustand wird von der Logik
des Herzschrittmachers — gegebenenfalls nach der erwähnten physiologisch zuträglichen Zeitspanne von 30
Minuten — als Umschaltkriterium in Richtung auf die Basiskennlinie gewertet. Innerhalb der Herzschrittmacherlogik
wird demzufolge ein Übergangsprogramm für diesen Übergang eingeleitet, so daß z. B. in physiologisch
zuträglichem Maße die Herzfrequenz abgesenkt wird. Hierdurch wird auch die Pumpleistung des Herzens
verringert. Wenn der Herzschrittmacherträger jedoch weiterhin unter derselben körperlichen Belastung
steht, aufgrund der abfallenden Herzfrequenz jedoch nur noch eine geringere Herzpumpleistung aufbringt,
reagiert der Körper mit einer relativen Temperatursteigerung, aufgrund der die Logik des Herzschrittmachers
diesen automatisch wieder auf eine Belastungskennlinie umschaltet. Diese Umschaltung erfolgt innerhalb kurzer
Zeit ohne merkliche Unzuträglichkeit für den Herzschrittmacherträger z. B. in Form von Herzklopfen.
Falls der Herzschrittmacherträger keiner weiteren körperlichen Belastung mehr ausgesetzt ist, dann schaltet die Logik den Herzschrittmacher entsprechend einer Übergangsfunktion von der Belastungskennlinie auf die Basiskennlinie.
Der Verlauf der Basiskennlinie und der Belastungskennlinien ist im Prinzip frei wählbar, solange dieser Verlauf den physiologischen Zuständen des Herzschrittmacherträgers angepaßt ist. Es hat sich herausgestellt, daß diese Kennlinien ohne weiteres als Geraden gewählt werden können, wobei dann die Steigung der Belastungskennlinien zwischen 40 und 120 Schlägen pro Minute und Grad und die Steigung der Belastungskennlinie zwischen 5 und 25 Schlagen pro Minute und Grad gewählt wird. Für die Mehrzahl der Herzschrittmacherträger können diese Steigungen zu 80 bzw. 15 Schlägen pro Minute und Grad fest eingestellt werden. Der Verlauf der einzelnen Kennlinien kann in ihren höheren Bluttemperaturen zugeordneten Bereichen eine abnehmende Steigung aufweisen, was den physiologischen Zuständen besser entspricht. Prinzipiell können alle Belastungskennlinien parallel zueinander verlaufen, wodurch sich die Schaltung der internen Auswertung und Logik des Herzschrittmachers vereinfacht. In einem solchen Fall arbeitet man lediglich mit einer absoluten Basiskennlinie und einer relativen Belastungskennlinie, die je nach dem Arbeitspunkt des Herzschrittmachers parallel zur Abszisse, das ist die Bluttemperaturachse des Kennliniendiagramms, verschoben wird.
Falls der Herzschrittmacherträger keiner weiteren körperlichen Belastung mehr ausgesetzt ist, dann schaltet die Logik den Herzschrittmacher entsprechend einer Übergangsfunktion von der Belastungskennlinie auf die Basiskennlinie.
Der Verlauf der Basiskennlinie und der Belastungskennlinien ist im Prinzip frei wählbar, solange dieser Verlauf den physiologischen Zuständen des Herzschrittmacherträgers angepaßt ist. Es hat sich herausgestellt, daß diese Kennlinien ohne weiteres als Geraden gewählt werden können, wobei dann die Steigung der Belastungskennlinien zwischen 40 und 120 Schlägen pro Minute und Grad und die Steigung der Belastungskennlinie zwischen 5 und 25 Schlagen pro Minute und Grad gewählt wird. Für die Mehrzahl der Herzschrittmacherträger können diese Steigungen zu 80 bzw. 15 Schlägen pro Minute und Grad fest eingestellt werden. Der Verlauf der einzelnen Kennlinien kann in ihren höheren Bluttemperaturen zugeordneten Bereichen eine abnehmende Steigung aufweisen, was den physiologischen Zuständen besser entspricht. Prinzipiell können alle Belastungskennlinien parallel zueinander verlaufen, wodurch sich die Schaltung der internen Auswertung und Logik des Herzschrittmachers vereinfacht. In einem solchen Fall arbeitet man lediglich mit einer absoluten Basiskennlinie und einer relativen Belastungskennlinie, die je nach dem Arbeitspunkt des Herzschrittmachers parallel zur Abszisse, das ist die Bluttemperaturachse des Kennliniendiagramms, verschoben wird.
Die Logik, die die Funktion des Herzschrittmachers steuert, kann hinsichtlich mehrerer Parameter programmiert
werden. So kann z. B. die Herzfrequenz in den Bereichen zwischen 50 und 180 Schlagen pro Minute
limitiert werden; ebenso können als Minimal- bzw. Maximalwert der Bluttemperatur z. B. Werte von 36 und
40° C eingegeben werden. Diese einstellbaren Grenzen dienen zur Anpassung des Betriebsbereiches des Herzschrittmachers
individuell an den jeweiligen Träger.
Die Bluttemperatur wird bevorzugt getaktet gemessen, wobei die Meßfrequenz vorzugsweise gleichzeitig
mit dem Anstieg der Bluttemperatur pro Zeitintervall
veränderbar ist. Auf diese Weise wird eine Änderung der Bluttemperatur bei körperlicher Belastung ohne
Verzögerung durch zu lange Meßintervalle schnell erkannt und dem physiologischen Zustand des Herzschrittmacherträgers
angepaßt werden.
In Versuchen hat sich gezeigt, daß intermittierende, plötzliche Änderungen der Bluttemperatur auftreten.
Diese sind dadurch bedingt, daß der Temperaturfühler zeitweiligen Kontakt mit anderen Substanzen als Blut
aufweist, z. B. direkt mit dem Herzmuskel, der die Änderungen der Bluttemperatur nicht in gleich schneller
Weise wie Blut nachvollzieht. Dieser intermittierende Kontakt kann z. B. im Rahmen der mechanischen Lageänderung
des Temperaturfühlers durch Atmung oder Herzkontraktion bedingt werden. Durch eine Glättung
der Bluttemperaturmeßwerte über eine Mittelwert-, Maximalwert- oder Minimalwertbildung können diese
intermittierenden Schwankungen relativiert werden.
Um die Änderung der Bluttemperatur unter körperlicher Belastung mit Muskelarbeit mit Armen oder Beinen
in gleicher Weise zu erfassen, ist es notwendig, daß sich der Temperaturfühler im Bereich der Vorhofkammergrenze
des Herzens befindet, wo eine gute Vermischung des venösen Blutes stattfindet. Durch die Plazie-
rung des Temperaturfühlers 4 bis 8 cm hinter der Elektrodenspitze ist eine solche Elektrode gleichermaßen
zur Implantation in der Kammer als auch im Herzohr geeignet: Durch die Schlaufenbildung der Elektrodensonde
bei Implantation im Herzohr gelangt der Temperaturfühler ebenfalls in die Vorhofkammergrenze.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. Die Erfindung ist in einem
Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung stellt dar
F i g. 1 ein Blockdiagramm eines Herzschrittmachers gemäß der Erfindung;
Fig.2 eine Schemadarstellung einer Elektrode mit
unipolarer Stimulationselektrode und integriertem Temperaturfühler, wobei die Elektrode mit einem implantierten
Schrittmachergehäuse zur Energieversorgung und Auswertung verbindbar ist;
Fig. 3 ein Kennliniendiagramm für einen Herzschrittmacher
gemäß der Erfindung mit einem eingezeichneten Betriebszyklus zur Darstellung der Arbeitsweise
des Herzschrittmachers;
Fig.4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung der Arbeitsweise
eines Herzschrittmachers gemäß der Erfindung.
Ein Herzschrittmacher 1 weist eine Elektrode 2 auf, die an ihrer Spitze eine Stimulationselektrode 3 aufweist.
In einem Abstand von ca. 4 bis 8 cm hinter der vorderen Spitze der Elektrode ist ein Thermistor als
Temperaturfühler 4 vorgesehen. Die Elektrode wird in den Vorhof oder die Herzkammer eines Herzens 5 implantiert.
Die Herzsonde ist mit einem implantierten Schrittmachergehäuse 6 verbunden, in dem eine Batterie
7, ein Impulsgenerator 8 zur Erzeugung der Stimulationsimpulse für die Elektrode 3, eine Auswerteschaltung
9, ein Speicher 10 und eine Logik 11 enthalten sind.
Die Elektrode 2 ist entsprechend F i g. 2 als unipolare Elektrode ausgebildet, wobei die Stimulationselektrode
3 an ihrer Spitze mehrere Spreizelemente 12 aufweist, die zur Stabilisation der Elektrode dienen, so daß diese
auch im Herzohr verankert werden kann. Der Anschluß der Stimulationselektrode erfolgt über eine eingängige
leitende Wendel 13, die auch mit einem Anschluß des Thermistors 4 verbunden sein kann. Der andere Anschluß
des Thermistors ist mit einer zweiten Wendel 14 verbunden. Die beiden Wendeln 13 und 14 sind gegeneinander
elektrisch isoliert; die Elektrode 2 selbst ist mit einer Isolation 15 umgeben. Die Elektrode ist klein und
flexibel genug, um in üblicher Weise implantiert werden zu können. Die beiden Wendeln 13 und 14 sind auf Seiten
des Gehäuses 6 mit einem mehrpoligen Stecker 16, in diesem Falle einem Koaxialstecker verbunden, der in
einen korrespondierenden Adapter 17 auf Seiten des Gehäuses 6 eingeführt werden kann. Der Koaxialstekker
16 ist hierbei so ausgebildet, daß die Elektrode auch mit solchen herkömmlichen Herzschrittmachern yerbunden
werden kann, die keine Möglichkeit zur Messung und Verarbeitung der Temperatur aufweisen. Im
Koaxialstecker 16 ist noch eine Referenzschaltung in Halbbrückenausführung vorgesehen, die zur Eichung
des Thermistors 4 auf Absoluttemperatur dient und ebenfalls über einen Pol des Mehrfachsteckers 16 mit
Adapter 17 und Auswerteschaltung 9 verbunden ist. Auf diese Weise werden verschiedene Elektroden und
Schrittmacher untereinander frei austauschbar. Anstelle einer unipolaren Stimulationselektrode kann selbstverständlich
auch eine bipolare Stimulationselektrode verwendet werden, bei der Kathode und Anode in der Nähe
der Spitze der Elektrode 2 angeordnet sind. Auch der elektrische Anschluß des Temperaturfühlers 4 ist beispielhaft
und könnte z. B. auch über zwei gegeneinander isolierte separate Anschlußdrähte erfolgen.
Der Temperaturfühler 4 weist eine ausreichende Langzeitstabilität bei gleichzeitig hoher Auflösung von
etwa 1/100-stel Grad auf. Der Strombedarf für den Temperaturfühler ist gegenüber dem Strombedarf für
die sonstigen Elemente des Schrittmachersystems sehr gering und hat somit praktisch keinen ins Gewicht fallenden
Einfluß auf die Lebensdauer insbesondere der Batterie.
Der Temperaturfühler mißt — gesteuert von der Logik 11 — die Bluttemperatur im Abstand von etwa ein
bis zehn, bevorzugt fünf Sekunden. Die Temperaturwerte werden der Auswerteschaltung 9 zugeführt und
in einen Speicher 10 eingeschrieben. Aus diesen gespeicherten Werten und den jeweiligen Meßwerten berechnet
die Auswerteschaltung 9 den Anstieg der Bluttemperatur pro Zeiteinheit. Auswerteschaltung und Speicher
sind über bidirektionale Datenleitungen mit der Logik 11 verbunden. Diese Logik 11 legt fest, wie der
Impulsgenerator 8 gesteuert wird.
Die Steuerung des Impulsgenerators 8 durch die Logik 11 erfolgt anhand des in F i g. 3 dargestellten Kennliniendiagrammes.
Eine gerade Basiskennlinie K 2 stellt eine absolute Beziehung zwischen Bluttemperatur und
Herzfrequenz im Bereich von 36° C bis 40° C her, wobei
die Herzschlagfrequenzen zwischen ca. 50 und 120 Schlägen pro Minute variieren. Dieser Basiskennlinie ist
eine Kennlinienschar aus ebenfalls linearen Belastungskennlinien Ki überlagert, die jeweils von einem Arbeitspunkt
auf der Basiskennlinie K 2 ausgehen und in diesem Falle eine Steigung von 80 Schlägen pro Minute
und Grad aufweisen. Sämtliche Belastungskennlinien sind zueinander parallel. In F i g. 3 sind drei Belastungskennlinien K 1-37, K 1-38, und K 1-39 eingezeichnet, die
jeweils Bluttemperaturwerten von 37° C, 38° C bzw. 390C zugeordnet sind. Basiskennlinie K 2 und die Belastungskennlinien
K1 können im Bereich höherer Temperaturen leicht gekrümmt sein, wie dieses durch K 2',
K Γ angedeutet ist, so daß die Kennlinien in diesen Bereichen
eine geringe Steigung aufweisen. Im Bereich zwischen 37° C und 36° C kann die Basiskennlinie K 2
leicht abgeflacht sein, was durch K1" angedeutet ist.
Minimal- und Maximalwerte für die Herzfrequenz und die Bluttemperatur sind frei programmierbar und in diesem
Falle mit fmin bei 60 Schlägen pro Minute, fmax bei
150 Schlägen pro Minute, Tmi„ bei 36° C und Tmax bei
40° C eingetragen. Diese Werte bestimmen den Betriebsbereich des Herzschrittmachers.
In Fig.3 ist ein Betriebszyklus des Herzschrittmachers
durch auf den Kennlinien aufgezeichnete Punkte 1 bis 7 dargestellt. Befindet sich der Herzschrittmacherträger
in Ruhe, so wird die Herzfrequenz entsprechend der Kennlinie K 2 gesteuert. Beim Aufwachen am Morgen
ist die Bluttemperatur 36,50C bei einer Herzfrequenz
von 60 Schlägen pro Minute (Punkt 1). Die Bluttemperatur erhöht sich anschließend entsprechend des
üblichen tagesrhythmischen Wechsels auf 370C bei einer Herzfrequenz von 70 Schlägen pro Minute (Punkt
2). Bleibt der Herzschrittmacherträger weiterhin in Ruhe, d. h. er unterwirft sich keinen merklichen körperlichen
Belastungen, so steigt die Bluttemperatur pro Zeitintervall nur geringfügig, so daß die interne Logik 11 die
Stimulationsfrequenz entsprechend der Basiskennlinie K 2 steuert. Die Herzfrequenz bleibt während dieser
Steuerung durchaus nicht konstant und kann auch höhere Werte als die Grundfrequenz bei 37° C annehmen,
9
was durch den Punkt 20 angedeutet ist Der Anstieg der Eine solche Steuerung ist physiologisch sinnvoll, da sich
Bluttemperatur pro Zeiteinheit ist hierbei jedoch nur entsprechend der Leistungsfähigkeit des Organismus
sehr gering, solange der Herzschrittmacherträger nicht des Herzschrittmacherträgers die Herzfrequenz im neukörperlich belastet wird. Wird der Herzschrittmacher- en optimalen Temperatur-Niveau wieder einregelt,
träger jedoch körperlich belastet, steigt z. B. Treppen 5 Läßt die körperliche Belastung im weiteren Verlauf
hinauf, so steigt die Bluttemperatur innerhalb eines be- nach, so wird der Herzschrittmacher wie oben beschriestimmten
Zeitintervalls wesentlich schneller an. Erreicht ben, längs einer Belastungskennlinie auf die Basiskennlider
Anstieg der Bluttemperatur pro Zeiteinheit eine ge- nie zurückgeführt.
wisse Grenze, z. B. 0,04 Grad pro Minute, dann schaltet Die Umschaltung von der Basiskennlinie auf eine Be-
der Herzschrittmacher auf eine Belastungskennlinie K1 io lastungskennlinie, zwischen den Belastungskennlinien
um. Betrug die Bluttemperatur zu diesem Zeitpunkt und von einer Belastungskennlinie auf die Basiskennli-37°
C, so erfolgt eine Umschaltung auf die Belastungs- nie geschieht selbstverständlich nicht abrupt, sondern
kennlinie K 1-37. Es sei angenommen, daß die Bluttem- gesteuert durch eine Übergangsfunktion entsprechend
peratur auf etwas über 37,6° C ansteigt (Punkt 3), wo- eines internen Regelprozesses im Verlauf von wählbadurch
die Herzfrequenz auf 120 Schläge pro Minute 15 ren Zeitintervallen. In Fig.5 ist die Betriebsweise des
angehoben wird. Nach Ende der körperlichen Belastung Herzschrittmachers in einem Ablaufdiagramm erläufällt
entsprechend des individuellen Leistungsvermö- tert.
gens des Herzschrittmacherträgers die Bluttemperatur Die Messung, Speicherung und elektronische Ausmehr
oder minder schnell ab, wobei die Stimulationsfre- Wertung der Bluttemperatur in dem beschriebenen Sinquenz
entsprechend dieser Kennlinie K 1-37 herunter- 20 ne kann zum einen dazu dienen, einen frequenzadaptigesteuert
wird, bis etwa der Punkt 4 bei einer Bluttem- ven Herzschrittmacher in Abhängigkeit der Bluttempeperatur
von etwas über 37,10C bei 80 Herzschlägen pro ratur zu steuern. Die Bluttemperatur und die daraus
Minute erreicht wird. An diesem Punkt 4 ändert sich die ausgewerteten Resultate können darüber hinaus auf-Bluttemperatur
nurmehr geringfügig mit der Zeit und grund ihrer direkten Korrelation zu hämodynamischen
bleibt über längere Zeit entsprechend der Erholungsfä- 25 Parametern auch in günstiger Weise dazu geeignet sein,
higkeit des Herzschrittmacherträgers annähernd kon- die Effektivität eines Herzschrittmachers zu kontrolliestant.
Dieser Arbeitspunkt 4 auf der Kennlinie K1 liegt ren, der als Steuerparameter nicht die zentralvenöse
bei ansonsten gesunden Menschen regelmäßig in der Bluttemperatur benutzt, sondern einen der oben erNähe
der Normaltemperatur von in diesem Falle 37° C. wähnten physiologischen Parameter wie zentral venöse
Die Logik 11 schaltet dann den Herzschrittmacher lang- 30 SauerstoffSättigung, Atmungsfrequenz u. dgl.
sam auf die Basiskennlinie K 2 um, so daß der Arbeits-
punkt 5 auf dieser Kennlinie mit einer Frequenz von ca. Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
72 Schlägen pro Minute erreicht wird. Anschließend
wird die Stimulationsfrequenz weiter nach der Basiskennlinie K 2 eingestellt, solange der Herzschrittmacherträger
keinen körperlichen Belastungen ausgesetzt ist.
Außerhalb dieses normalen Betriebszyklus kann es jedoch eintreten, daß sich die Bluttemperatur trotz körperlicher
Belastung nicht wesentlich ändert, wenn sich nämlich ein physiologischer Gleichgewichtszustand unter
körperlicher Belastung einstellt. Es sei angenommen, daß dies im Arbeitspunkt 6 auf der Kennlinie .K1-37
erfolgt, d. h. daß sich die Bluttemperatur nach einer anfänglichen Erhöhung auf etwa 37,6° C im Arbeitspunkt 3
auf 37,4° C bei einer Herzfrequenz von 100 Schlägen pro
Minute absenkt und sich dort stabilisiert. Dieser Zustand ist für die Logik an sich ein Umschaltkriterium auf
die Basiskennlinie K 2. Nach einer internen festgelegten physiologisch verträglichen Zeitspanne von z. B. 30 Minuten
wird daher über die Logik die Herzfrequenz langsam abgesenkt, bis ein Arbeitspunkt 7 bei etwa 95 Schlägen
pro Minute und der gleichen Temperatur erreicht wird. Ist der Herzschrittmacherträger tatsächlich noch
der gleichen körperlichen Belastung wie zuvor ausgesetzt und verringert die Herzfrequenzerniedrigung die
Pumpleistung des Herzens, so wird der Körper dieses ausgleichen und reagiert mit einer entsprechenden
Temperaturerhöhung. Diese Temperaturerhöhung wird von dem Temperaturfühler praktisch unverzögert festgestellt
und führt dazu, daß die Rückführung auf die Basiskennlinie K 2 unterbrochen wird. Der Herzschrittmacher
wird entweder direkt auf den Arbeitspunkt 6 zurückgeführt oder nach einer neuen Kennlinie entsprechend
dem Temperaturwert in den Arbeitspunkt 7 gesteuert. In diesem Falle ist es die strichpunktiert eingezeichnete
Kennlinie K 1-37,05, die von einem Arbeitspunkt auf der Basiskennlinie K 2 bei 37,05° C ausgeht.
Claims (14)
1. Herzschrittmacher mit einer Steuervorrichtung zum automatischen Anpassen der Stimulationsfolgefrequenz
an die Belastung des Patienten mit einem Temperaturfühler zum Erfassen der Temperatur des
venösen Blutes im Herzen, der an einer transvenösen Zuleitung für eine Stimulationselektrode in der
Nähe der Stimulationselektrode angeordnet ist dergestalt, daß er mit der Stimulationselektrode in den
Vorhof oder Ventrikel des Herzens einführbar ist, und mit einer an den Temperaturfühler angeschlossenen
Logikschaltung, die die Stimulationsfolgefrequenz nach Maßgabe einer gespeicherten Kennlinie
in Abhängigkeit von der durch den Temperaturfühler erfaßten Bluttemperatur steuert, dadurch
gekennzeichnet, daß die Logikschaltung (11) fortlaufend aus den durch den Temperaturfühler (4)
erfaßten Bluttemperaturen die aktuelle zeitliche Anderung der Bluttemperatur ermittelt und daß die Logikschaltung
(11) die Stimulationsfolgefrequenz im Falle, daß die zeitliche Änderung der Bluttemperatur
einen bestimmten Minimalwert nicht überschreitet, nach Maßgabe einer Basiskennlinie (K 2), die
dem körperlichen Ruhezustand entspricht, im Falle, daß die zeitliche Änderung der Bluttemperatur diesen
Minimalwert überschreitet, hingegen nach Maßgabe von Belastungskennlinien (K 1), die körperlichen
Belastungszuständen entsprechen, steuert, wobei jede Belastungskennlinie (K 1) jeweils bei einem
anderen Arbeitspunkt auf der Basiskennlinie (K 2) beginnt und ansonsten bei ein und derselben Bluttemperatur
jeweils eine höhere Stimulationsfolgefrequenz aufweist als die Basiskennlinie (K 2) und
alle Belastungskennlinien (Ki) durchgehend eine größere Steigung aufweisen als die Basiskennlinie
(K2).
2. Herzschrittmacher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiskennlinie (K 2) und die
Belastungskennlinien (K 1) Geraden sind, wobei die Steigung der Belastungskennlinien (Ki) erheblich
größer ist als diejenige der Basiskennlinie (K 2).
3. Herzschrittmacher nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigung der Belastungskennlinien
(Ki) im Bereich zwischen 40 und 120 Stimulationen pro Minute und Grad und die Steigung
der Basiskennlinie (K 2) im Bereich zwischen 5 und 25 Stimulationen pro Minute und Grad liegen.
4. Herzschrittmacher nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigung der Belastungskennlinien (K 1) 80 Stimulationen pro Minute und
Grad und die Steigung der Basiskennlinie (K 2) 15 Stimulationen pro Minute und Grad beträgt.
5. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steigung der Belastungskennlinien (K i) und der Basiskennlinie (K 2) im Bereich der höheren Bluttemperaturen
abnimmt.
6. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle
Belastungskennlinien (K 1) parallel zueinander verlaufen.
7. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Logikschaltung (11) von der Basiskennlinie (K 2) zu der von dem jeweiligen Arbeitspunkt der Basiskennlinie
(K 2) ausgehenden Belastungskennlinie (Ki)
wechselt oder auf der Belastungskennlinie (Ki) bleibt, wenn die zeitliche Änderung der Bluttemperatur
einen oberen Grenzwert überschreitet, und daß die Logikschaltung (11) von der Belastungskennlinie (K i) auf die Basiskennlinie (K 2) wechselt,
wenn die zeitliche Änderung der Bluttemperatur einen unteren Grenzwert für eine vorgegebene Zeitspanne
unterschreitet.
8. Herzschrittmacher nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Grenzwert bei 0,04
Grad pro Minute liegt.
9. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Herzschrittmacher (1) eine Auswerteschaltung (9) enthält, die in vorgegebenen Zeitabschnitten die
zeitliche Änderung der Bluttemperatur ermittelt, wobei die ermittelten Werte wie auch die Werte der
Bluttemperatur in einem Speicher (10) gespeichert werden.
10. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Übergang zwischen den Kennlinien (Ki, K 2) ohne Sprünge in der Stimulationsfolgefrequenz erfolgt.
11. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
vom Bluttemperaturfühler (4) erfaßte Bluttemperatur periodisch mit einer vorgegebenen Folgefrequenz
abgetastet wird.
12. Herzschrittmacher nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Folgefrequenz, mit der die erfaßte Bluttemperatur abgetastet wird, gleichsinnig
mit dem zeitlichen Anstieg der Bluttemperatur verändert wird.
13. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Temperaturfühler (4) in einem Abstand von 4 bis 8 cm von der Stimulationselektrode (3) in der Zuleitung
(2) angeordnet ist.
14. Herzschrittmacher nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Temperaturfühler (4) mit einer Kalibrierschaltung zur Kalibrierung auf Absoluttemperatur verbunden
ist.
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