DE3249062T1 - Reinigungsverfahren für einen Magnetplattenantrieb - Google Patents
Reinigungsverfahren für einen MagnetplattenantriebInfo
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Description
PATENTANWÄLTE ZE1NZ &. HELBE.R ^-430O7KSSSeN 1 · AM RUHRSTEIN 1 · TEL.: (02 01) 4126
Seite - X^- K- D 988
1. Gebiet der Erfindung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Reinigen der Plattenoberflächen und der Köpfe in einem Magnetplattenantrieb,
und insbesondere auf einen Kopfreinigungszyklus, durch den sowohl auf den Köpfen als auch auf den
Magnetplattenoberflächen in dem Magnetplattenantrieb ein·^
gebettete Teilchen gelöst werden können.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Magnetische Plattenspeichersysteme finden weitverbreiteten Gebrauch als Computer-zugreifbare, relativ kostengünstige
Speicher großer Kapazität. Eine typische Plattenspeichereinrichtung weist eine Anzahl von mit einem geeigneten
magnetischen Material beschichteten Platten, die auf einer gemeinsamen Spindel drehbar gelagert sind, und eine Gruppe
von paarweise auf länglichen Trägern angeordneten Wandlerköpfen auf, die an den länglichen Trägern gehaltert zwischen
benachbarte Platten einschiebbar sind, wobei die nach entgegengesetzten
Richtungen weisenden Köpfe jedes Paars entgegengesetzte Seiten benachbarter Platten abtasten. Die
Trägervorrichtung ist mit einem Positioniermotor gekoppelt, der in typischer Ausführung eine in einem Magnetfeld für
Z/ko.
eine lineare Bewegung relativ zu den Platten angeordnete
Spule aufweist, wobei die Köpfe radial über die Plattenoberflächen geführt werden, um sie über einer ringförmigen
Spur auf der Plattenoberfläche zu positionieren. Bei normalem Betrieb positioniert der Stellmotor die Köpfe in
Abhängigkeit von durch den Computer gegebenen Steuersignalen in radialer Richtung, um Datensignale auf eine vorgewählte
Spur von mehreren konzentrischen Aufzeichnungsspuren auf
den Platten aufzuzeichnen oder von diesen abzutasten.
Die Magnet- bzw. Wandlerköpfe werden über den Plattenoberflächen durch einen Luftfilm getragen, um einen direkten
Kontakt, der zur Beschädigung eines oder beider Bauteile führen könnte, zu vermeiden. Die Köpfe sind typischerweise
so ausgebildet, daß sie tatsächlich über den Plattenaufzeichnungsflächen in Abständen von weniger als 1,25 yum
schwimmen.
Moderne Magnetplattenantriebe sind mit ein starres Substrat enthaltenden Platten bestückt, deren Oberflächen
auf hohe Oberflächengüte poliert sind, damit die Köpfe auf dem Luftlager zuverlässig fliegen bzw. schwimmen
können. Gegenwärtig werden Systeme entwickelt, bei denen die Köpfe über den Plattenaufzeichnungsflächen in Abständen
von weniger als 0,5 yum fliegen bzw. schwimmen
können. Ein solcher Antrieb enthält in typischer Ausführung ein Filterluftsystem zur Steuerung der Reinheit
der Umgebung der Kopfflugbahn.
Unabhängig von der an die Reinheit der Umgebung der Kopfflugbahn angelegten Sorgfalt bleibt eine hohe Wahrscheinlichkeit
dafür bestehen, daß Kontaminations-teilchen in der Umgebung der Kopfflugbahn vorhanden sind
und daß sich solche Teilchen entweder auf den Köpfen oder den Plattenoberflächen absetzen. Dies gilt vor allem bei
■/.
Antrieben mit auswechselbaren Platten, bei denen ein Plattenstapel
oder eine Kassette aus dem Plattenantrieb entfernt werden kann. Das Vorhandensein dieser abgelagerten Teilchen
kann die Flughöhe der Köpfe beeinflussen und dadurch deren Aufnahme- und Wiedergabefähigkeit von Daten in Bezug auf
die Plattenoberflächen verringern. Im Extremfall kann das
Vorhandensein von Plattenverunreinigungen zu einer Beschädigung des fliegenden Kopfes und/oder der Platte
führen. Daher ist/wichtig, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Reinigen der Plattenoberflächen und der Köpfe in einem magnetischen Plattenantrieb zur Verfügung zu stellen.
Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zur Reinigung der
Plattenoberflächen und der Köpfe in einem Magnetplattenantrieb vorgesehen. Gemäß Lehre der vorliegenden Erfindung
wird ein Kopfreinigungszyklus in einen Magnetplattenantrieb
einbezogen, durch den auf den Köpfen und den Magnetplattenoberflächen
abgelagerte Teilchen gelöst und entfernt werden können. Dies gelingt durch einen besonders ausgelegten
Tiefflug-Reinigungszyklus. Indem die Köpfe in einem Abstand
unterhalb ihrer normalen Flughöhe fliegengelassen werden, können Teilchen auf den Köpfen und den Platten
losgerissen werden. Durch Abtragen aller Kontaminations- l
teilchen; sowohl auf den Köpfen als auch auf den Platten bis zu einem deutlich unterhalb der normalen Flughöhe
liegenden Niveau kann ein zuverlässiges Fliegen bzw. Schwimmen bei normalen Flughöhen erreicht werden. j
Bei einem Plattenantrieb mit einer eine magnetische Oberfläche aufweisenden und auf einer Spindel drehbar gelagerten
Platte, einem Spindelmotor zum Antrieb der Spindel, einem
Wandlerkopf, einer Kopfträgervorrichtung, einem Antriebsmotor zum Bewegen des Kopfes entlang der Plattenoberfläche
und einer Steuerelektronik zur Steuerung des Antriebsmotors und der Geschwindigkeit des Spindelmotors wird
ein Verfahren zum Reinigen der Plattenoberfläche und
des Kopfes angegeben, bei dem der Kopf auf der Plattenoberfläche geladen und zum Fliegen gebracht, die Spindelmotorgeschwindigkeit
auf eine Geschwindigkeit reduziert wird, bei der der Kopf bei etwa 50 % der normalen Flughöhe fliegt, bei dem ferner der Kopf in mehreren Zyklen
über die Plattenoberfläche hin- und herbewegt wird, um vorhandene Teilchen bis auf eine Höhe von 50 % der normalen
Flughöhe abzutragen, bei dem der Kopf über eine ungebrauchte Spur auf der Plattenoberfläche positioniert,
die Spindelmotorgeschwindigkeit soweit verringert wird, daß der Kopf bei angenähert 25 % der normalen Flughöhe
fliegt, um auf dem Kopf zurückgebliebene Teilchen abzutragen, und bei dem schließlich die Spindelmotorgeschwindigkeit
soweit erhöht wird, daß der Kopf wie bei der normalen Flughöhe schwimmt bzw. fliegt.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, die mit dem Reinigen von Plattenoberflachen und Köpfen in einem
Magnetplattenantrieb verbundenen Probleme zu lösen. Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung liegt darin, diese
Probleme mit Hilfe eines Reinigungszyklus bei niedriger
Kopf-Flughöhe zu lösen, wodurch sowohl auf den Köpfen als auch auf den Magnetplattenoberflächen abgelagerte
Teilchen in einem Magnetplattenantrieb abgetragen werden. Ein dadurch gewonnener Vorteil ist die Sicherheit des
störungsfreien Betriebs. Ein weiterer Vorteil ist die Minimierung von mit der Ablagerung von die Flughöhe der
Köpfe beeinflussenden Teilchen verbundenen Problemen.
Ein weiterer Vorteil ist die Erhöhung der Aufzeichnungsund
Wiedergabequalität der Köpfe bei der Aufzeichnung und Wiedergabe von Daten auf bzw. von Magnetplatten. Ein
anderer Vorteil liegt in der Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Plattenverunreinigungen,die zu Beschädigungen
der fliegenden Köpfe führen können.
Weitere Aufgaben, Merkmale und zugehörige Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich für den Fachmann
aus der nachfolgenden Einzelbeschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der beigefügten
Zeichnung, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche oder entsprechende Teile in den verschiedenen Figuren bezeichnen.
Es zeigen:
Figur 1 ist ein generalisiertes Blockdiagramm des elektronischen Steuersystems eines typischen Magnetplattenantriebs;
und
Figur 2 ein vereinfachtes Blockdiagramm zur Veranschaulichung
derjenigen Art, in der das System gemäß Figur 1 zur Ausführung des Verfahrens betrieben werden kann.
Im folgenden wird auf die Zeichnung und insbesondere auf Figur 1 Bezug genommen, in der die Komponenten des
herkömmlichen Magnetplattenantriebs 10 gezeigt sind, der eine Spindel 11 mit einer oder mehreren, an der Spindel
gehalterten Magnetplatten 12 aufweist. Bekanntlich können
die Platten 12 entweder fest an der Spindel 11 oder austauschbar an letzterer angebracht sein. Die Spindel 11
wird von einem Spindelmotor 13 getrieben, der die Platten 12 um eine von der Spindel 11 definierte Achse umlaufen
läßt.
Moderne Magnetplattenantriebe weisen starre Substrate für die Platten 12 auf. Bekanntlich haben diese Substrate
einen Überzug aus magnetischem Material entweder auf einer oder beiden Flachseiten, damit Daten magnetisch auf ihnen
aufgezeichnet werden können. Die Aufzeichnung von Daten auf
den Plattenoberflächen erfolgt mit Hilfe von Signalen, die
an magnetische Wandler 14, typischerweise als "Köpfe" bezeichnet, angelegt werden. Bei einem typischen Plattenantrieb
ist eine Kopf-Trägervorrichtung 15 vorgesehen, die in typischer Ausführung einen Trägerarm 16 für jede Platte
12 aufweist, wobei alle Trägerarme 16 mit einem gemeinsamen Wagen oder Schlitten 17 verbunden sind. Der Wagen oder
Schlitten 17 ist mechanisch mit einer Positionierspule 18 eines linearen Positionier- oder Stellmotors 19 verbunden,
der in Abhängigkeit von anstehenden Positioniersignalen die Trägervorrichtung 15 in Richtung der Pfeile 20 linear
zu bewegen vermag. Die Trägervorrichtung 15 ist relativ zu den Platten 12 so angeordnet, daß sich die Köpfe 14
bezüglich der Aufzeichnungsoberflächen der Platten 12
radial bewegen können. Dies,bedeutet, daß die Trägervorrichtung
15 linear bewegbar ist, um die Köpfe 14 selektiv über eine von mehreren ringförmigen Aufzeichnungsspuren
bewegen zu können, welche auf den Aufzeichnungsoberflächen
der Platte gebildet sind.
Wenn auch der Motor 19 als Linearmotor beschrieben worden ist, weil ein solcher Motor bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel verwendet wird, können auch andere Motorausführungen
verwendet werden. Andere Motorarten sind zum Bewegen der Trägervorrichtung 15 mit Bezug auf die Aufzeichnungsoberflächen
der Platten 12 bekannt, so z. B. Schwingarme, Zahnstangentypen ο.dgl., und die Erfindung ist in gleicher Weise
auf andere Motorausführungen anwendbar. Der Magnetplatten-' antrieb 10 wird typischerweise von einer Steuerelektronik
21 gesteuert, die in typischer Ausführung ein programmierter Mikroprozessor ist. Die Steuerelektronik 21 steuert die
Geschwindigkeit bzw. Drehzahl des Spindelmotors 13 über eine Spindeldrehzahl-Steuerschaltung 22 und steuert die Radialstellung
der Köpfe 14 über eine Linearmotor-Steuerschaltung 23. Das Ausgangssignal der Drehzahl-Steuerschaltung 22 wird
s: r
an den Spindelmotor 13 angelegt, während das Ausgangssignal der Linearmotor-Steuerschaltung 23 an die Spule
18 des Linearmotors .19 angelegt wird. Alle vorgenannten Komponenten des Antriebs 10 sind bekannt.
Im Normalbetrieb, d. h. wenn die Köpfe 14 Daten auf
die Oberflächen der Platten 12 schreiben oder von letzteren lesen, werden die Köpfe 14 geladen. Wenn die
Köpfe 14 geladen sind, bedeutet dies, daß eine Federkraft
in der Regel über die Trägerarme 16 auf die Köpfe 14 wirkt, um letztere in Richtung der Oberflächen der
Platten 12 zu drängen. Dieser Kraft wirkt ein Luftkissen entgegen, das von der raschen Umlaufbewegung der Platten
12 hervorgerufen wird, so daß die Köpfe 14 praktisch unmittelbar über den Platten-Aufzeichnungsoberflächen
fliegen oder schwimmen, solange die Platte 12 mit einer bestimmten Drehzahl umlaufen. Bei Magnetplattenantrieben
können die Köpfe in Abständen von weniger als 1,25 μπ\
über den Plattenoberflächen fliegen bzw. schwimmen. Gegenwärtig werden Antriebssysteme entwickelt, bei denen
die Köpfe in Abständen von weniger als 0,5 um über den Plattenoberflächen fliegen.
Obwohl Maßnahmen getroffen werden, um die Reinheit der Flugbahnumgebung der Köpfe aufrechtzuerhalten, bleibt eine
hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß Kontaminationsteilchen eindringen und in der Flugbahnumgebung der Köpfe vorhanden
sind und daß sich diese Teilchen entweder auf den Köpfen
14 oder Platten 12 ablagern. Dies gilt insbesondere bei Plattenantrieben mit lösbaren Platten, bei denen ein Plattenstapel
oder eine Kassette aus dem Plattenantrieb entnommen werden kann. Das Vorhandensein dieser abgelagerten Teilchen
kann die Flughöhe der Köpfe 14 beeinflussen und dadurch
deren Fähigkeit zum Aufzeichnen und Wiedergewinnen von Daten in Bezug auf die Platten 12 verringern. Im Extremfall
kann eine Plattenverunreinigung zu einem Bruch eines der
Köpfe 14 und einer Zerstörung des Kopfs und/oder der zugehörigen Platte führen.
Es ist bei Plattenstapelantrieben oder Plattenkassettenantrieben üblich, einen Reinigungszyklus vorzusehen, bei
dem der Plattenstapel/eine Umlaufgeschwindigkeit gebracht
und über eine gewisse Zeitspanne bei umlaufenden Platten in einem gefilterten. Luftstrom behandelt wird. Spezielle
Gehäuse und spezielle Vorrichtungen sind zur Verstärkung dieses Luftstroms vorgesehen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Steuerelektronik 21 so programmiert, daß sie der Spindeldrehzahl-Steuerschaltung
22 signalisiert, daß der Spindelmotor 13 mit einer Drehzahl gedreht werden soll, bei der
die Köpfe 14 in einem Abstand unterhalb der normalen Flughöhe fliegen. Wie weiter unten genauer beschrieben werden
wird, ermöglicht dies ein Abtragen der sowohl an den Köpfen 14 als auch an den Platten 12 abgelagerten Teilchen. Durch
Abtragen aller Kontaminationsteilchen sowohl an den Köpfen 14 als auch an den Platten 12 bis zu einem Niveau unterhalb
der normalen Flughöhe kann ein zuverlässiges Fliegen bzw. Schwimmen bei der normalen Flughöhe erreicht werden. Die
abgetragenen Teilchen werden von den Köpfen 14 und Platten 12 durch die zirkulierende Luft abgeführt und in dem Luftfilter
des Systems aufgefangen.
Vorzugsweise ist der Spindelmotor 13 ein bürstenloser Drehmagnet-Gleichstrommotor. Solch ein Motor läßt sich
einfach steuern,und zwar durch Verwendung einer Spindelservoelektronik,
wobei die Spindeldrehzahl auf Werte beträchtlich unterhalb der normalen Betriebsdrehzahlen genau
eingestellt werden kann. Andere Motoren können jedoch in gleicher Weise für die Zwecke der Erfindung verwendet werden.
Im folgenden wird auf Figur 2 Bezug genommen. Dort ist
das allgemeine Blockdiagramm des Magnetplattenantriebs 10 so abgewandelt, daß die Steuerelektronik 21 drei Ausgänge
über die Leitungen 31, 32 und 33 aufweist, die mit der Spindeldrehzahl-Steuerschaltung 22 verbunden sind. Das
Ausgangssignal auf der Leitung 31 bewirkt über die Drehzahlsteuerung 22, daß der Spindelmotor 13 bei seiner
Normaldrehzahl arbeitet. Signale auf den Leitungen 32 und 33 bewirken, daß die Drehzahl des Spindelmotors 13 soweit
reduziert wird, daß die Köpfe 14 bei etwa 50 % bzw. 25%
ihrer normalen Flughöhen fliegen. Die Steuerelektronik 21 legt auch Signale an die Linearmotorsteuerung 2 3 über Leitungen
34 und 35 an, um zu bewirken, daß der Linearmotor 19 die Köpfe 14 in Vorwärts- bzw. Rückwärtsrichtungen
beweg t.
Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
werden Köpfe 14 geladen, und die Steuerelektronik 21 signalisiert der Spindeldrehzahl-Steuerschaltung 22 über
die Leitung 31, daß die Köpfe 14 über die Oberfläche der Platten 12 in herkömmlicher Weise fliegen sollen. Zu dieser
Zeit kann ein anderer Reinigungszyklus verwendet werden.
Die Steuerelektronik 21 steuert danach die Spindeldrehzahl-Steuerschaltung
22 über die Leitung 32 derart an, daß die Drehzahl des Spindelmotors 13 soweit verringert
wird, daß die Köpfe 14 bei einem vorgegebenen geringeren Prozentsatz der normalen Flughöhe fliegen bzw. schwimmen.
Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist diese Flughöhe bei etwa 50 % der normalen Flughöhe
eingestellt. Zu dieser Zeit wird der Linearmotorsteuerung 2 3 über die Leitungen 34 und 35 befohlen, den Motor 19
derart zu steuern, daß die Köpfe 14 über mehrere Zyklen über die Plattenoberfläche 12 hin- und herbewegt werden.
Bei dieser Aktion werden Teilchen von den Plattenoberflächen bis zu einer Höhe von 50 % der normalen Flughöhe abgetragen.
Die Steuerelektronik 21 signalisiert der Motorsteuerung 23 sodann, daß der Motor 19 die Köpfe 14 zu einer vorgegebenen
Stelle auf den Oberflächen der Platten 12 bewegen soll. Diese Stelle ist vorzugsweise an einer unbenutzten
Innenspur vorgesehen, wo keine Daten aufgezeichnet sind. Gleichzeitig signalisiert die Steuerelektronik 21 der
Drehzahlsteuerschaltung 22 über die Leitung 33, daß die Drehzahl des Spindelmotors 13 soweit reduziert werden soll,
daß die Köpfe 14 auf einem vorgegebenen geringeren Prozentsatz der normalen Flughöhe fliegen. Erfindungsgemäß ist ein
Prozentsatz von 25 % der normalen Flughöhe gewählt. Bei dieser Aktion werden auf den Köpfen 14 bei den vorhergehenden
Behandlungsschritten zurückgebliebene Teilchen abgetragen.
Zu diesem Zeitpunkt wird der Spindeldrehzahlsteuerung über die Leitung 31 signalisiert, daß der Spindelmotor 13
wieder auf seine normale Drehzahl gebracht werden soll, und eine 25 %-Grenze (50 % bis 25 %) des störungsfreien Betriebs
ist sichergestellt.
Die Köpfe 14 sollten eine geringe Masse und eine niedrige Ladekraft (Vorspannkraft) haben, damit sie die Oberflächen
der Platten 12 reinigen können, ohne daß die Köpfe 14 auf den Platten kratzen und/oder letztere beschädigen. Die
Köpfe 14 sind vorzugsweise als "zusammengesetzte" Wandler ausgebildet, ein Ausdruck, der in dieser Industrie üblich ist.
Dies bedeutet, daß die Köpfe 14 vorzugsweise aus einem Gleitstück aus Bariumtitanat oder einem anderen geeigneten Keramikmaterial
geringer Abnutzung und einem Ferrit-Wandlerelement bestehen, das mit einem Glashaftmittel in das Gleitstück
eingesetzt ist. Solch ein zusammengesetzter Wandler übersteht den Reinigungsprozeß ohne Beschädigung des Wandlerelements.
Es ist daher zu sehen, daß gemäß vorliegender Erfindung ein Verfahren zum Reinigen der Plattenoberflächen und der
- /Il.
Köpfe in einem Magnetplattenantrieb vorgeschlagen wird. Nach der Lehre der vorliegenden Erfindung wird ein Kopfreinigungszyklus
in den Magnetplattenantrieb 10 einbezogen, durch den sowohl auf den Köpfen 14 als auch den
Magnetoberflächen der Platten 12 abgelagerte Teilchen abgetragen werden können. Durch Abtragen aller Kontaminationsteilchen sowohl von den Köpfen 14 als auch den Platten 12 bis
zu einem Niveau deutlich unterhalb der normalen Flughöhe kann ein zuverlässiger Flug bei normalen Flughöhen erreicht
werden.
Wenn auch die Erfindung mit Bezug auf das bevorzugte Ausführungsbeispiel beschrieben worden ist, ist es für
den Fachmann klar, daß verschiedene Abwandlungen und Verbesserungen ohne Abweichung vom Erfindungsgedanken
vorgenommen werden können. So sollte beispielsweise klar sein, daß die Erfindung nicht auf die in zwei Schritten
vorgenommene Flughohenreduzierung beschränkt ist. Der Reinigungszyklus kann bei einer beliebigen Anzahl von
Schritten ausgeführt werden. Tatsächlich kann die Spindel 11 vollständig angehalten werden, wenn sich die Köpfe
auf unbenutzten Spuren zum Zwecke der Reinigung der Köpfe 14 von Verunreinigungen befinden. Demgemäß soll die Erfindung
nicht auf das besondere beschriebene Ausführungsbei-· spiel beschränkt sein, sondern sie gilt im Rahmen der
beigefügten Ansprüche.
Claims (10)
- PATENTANWÄLTE ZEN-Z & ^ELBtR · D 43OÖ ESSF.N 1 · AM RUHRSTEIN 1 ■ TEL.: (02 01) 4126 Seite - y- 03. D 988AnsprücheC^--) Verfahren zum Reinigen von Plattenoberflächen und Köpfen bei einem Plattenantrieb mit einer Platte, die eine magnetische Oberfläche hat und auf einer Spindel drehbar gelagert ist, einem Spindelmotor zum Antrieb der Spindel, einem Wandlerkopf, einer Kopf-Trägervorrichtung, einem mit der Kopf-Trägervorrichtung zum Bewegen des Kopfes entlang der Plattenoberfläche gekoppelten Antriebsmotor und Steuermitteln zur Steuerung des Antriebsmotors und der Drehzahl des Spindelmotors, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf geladen und über der Plattenoberfläche zum Fliegen gebracht wird, daß die Drehzahl des Spindelmotors soweit verringert wird, daß der Kopf bei einem ersten vorgegebenen Prozentsatz der normalen Flughöhe fliegt, daß der Köpf danach über die Plattenoberfläche bewegt und an einer vorgegebenen Stelle auf der Plattenoberfläche positioniert wird, daß die Spindelmotordrehzahl danach soweit verringert wird, daß der Kopf bei einem zweiten vorgegebenen Prozentsatz unterhalb des ersten vorgegebenen Prozentsatzes der normalen Flughöhe fliegt, und daß die Spindelmotordrehzahl danach soweit erhöht wird, daß der Kopf bei der normalen Flughöhe fliegt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste vorgegebene Prozentsatz bei etwa 50 % eingestellt wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite vorgegebene Prozentsatz bei etwa 25 % eingestellt wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf beim Bewegen über die Plattenoberfläche für mehrere Zyklen hin- und hergefahren wird.Z/ko.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß als vorgegebene Stelle eine unbenutzte Spur auf der Plattenoberfläche verwendet wird.
- G. Verfahren zur Reinigung der Plattenoberfläche und des Kopfes bei einem Plattenantrieb mit einer Platte, die eine magnetische Oberfläche hat und von einer Spindel drehbar gehaltert ist, einem Spindelmotor zum Antrieb der Spindel, einem Wandlerkopf, einer Kopf-Trägervorrichtung, einem zur Bewegung des Kopfes entlang der Plattenoberfläche mit der Kopf-Trägervorrichtung gekuppelten Antriebsmotor und einer Steuereinrichtung zur Steuerung des Antriebsmotors und der Drehzahl des Spindelmotors, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf geladen und in eine fliegende Bewegung über der Plattenoberfläche versetzt wird, daß die Spindelmotordrehzahl soweit abgesenkt wird, daß der Kopf bei einem vorgegebenen Prozentsatz der normalen Flughöhe fliegt, daß der Kopf über die Scheibenoberfläche hin- und herbewegt wird und daß die Spindelmotordrehzahl soweit erhöht wird, daß der Kopf bei seiner normalen Flughöhe fliegt.
- 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der vorgegebene Prozentsatz bei etwa 50 % liegt.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindelmotordrehzahl soweit gesenkt wird, daß der Kopf bei einem zweiten vorgegebenen Prozentsatz unterhalb des ersten vorgegebenen Prozentsatzes der normalen Flughöhe fliegt.
- 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung der Spindelmotordrehzahl soweit, daß der Kopf bei einem zweiten vorgegebenen Prozentsatz der normalen Flughöhe fliegt, nach dem Hin- und Herbewegen des Kopfes über die Scheibenoberfläche durchgeführt wird./15 >
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite vorgegebene Prozentsatz auf etwa 25 c, eingestellt wird.
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