DE3130665A1 - Verfahren zur herstellung der rumpf- und kopfpartie einer zu medizinischen uebungszwecken bestimmten menschlichen puppe, giessformanordnung zur durchfuehrung des verfahrens und nach dem verfahren hergestellte rumpf- und kopfpartie einer menschlichen puppe - Google Patents

Verfahren zur herstellung der rumpf- und kopfpartie einer zu medizinischen uebungszwecken bestimmten menschlichen puppe, giessformanordnung zur durchfuehrung des verfahrens und nach dem verfahren hergestellte rumpf- und kopfpartie einer menschlichen puppe

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DE3130665A1 DE19813130665 DE3130665A DE3130665A1 DE 3130665 A1 DE3130665 A1 DE 3130665A1 DE 19813130665 DE19813130665 DE 19813130665 DE 3130665 A DE3130665 A DE 3130665A DE 3130665 A1 DE3130665 A1 DE 3130665A1
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Burtscher Paul Duebendorf Ch
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    • G09B23/30Anatomical models

Description

• DiObO(J Mühdfen 80 Sckellstrasse
Telefon (088) A 48 24
Telex 5 215 935
Telegramme patemus münchen
Patentanwalt Dr.-Ing. R. Liesegang zugelassen beim Europäischen Patentamt — admitted to the European Patent Office — Mandatalre agree aupres I' Office Europeen des Brevets
ZÜRCHER KANTONALBANK
Zürich, Schweiz
P 025 62
Verfahren zur Herstellung der Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Übungszwecken bestimmten menschlichen Puppe, Gießformanordnung zur Durchführung des Verfahrens und nach dem Verfahren hergestellte Rumpf- und Kopfpartie einer menschlichen1 Puppe
Verfahren zur Herstellung der Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Uebungszwecken bestimmten menschlichen Puppe, Giessformanordnung zur Durchführung des Verfahrens und nach dem Verfahren hergestellte Rumpf- und Kopfpartie einer menschlichen Puppe
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung der Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Uebungszwecken bestimmten menschlichen Puppe* Sie betrifft auch eine Giessformanordnung zur Durchführung des Verfahrens sowie eine Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Uebungszwecken bestimmten menschlichen Puppe, die nach diesem Verfahren hergestellt ist.
An solche, menschlichen Puppen, die auch "Phantom" genannt werden, wird die Anforderung gestellt, dass sie ein wirklichkeitsnahes, naturgetreues Aussehen aufweisen. Weiter sollen sie wirklichkeitsgetreue Reaktionen durchführen, beispielsweise aufgrund von an ihnen durchgeführten Erste-Hilfe-Massnahmen» In solchen menschlichen Puppen sind auch Geräte angeordnet. Dies sind beispielweise elektronische Steuergeräte oder mechanische Pumpen, z.B. zum Nachvollziehen des menschlichen Pulsschlages. Solche Geräte und Vorrichtungen sind kostspielig und daher müssen sie vor Beschädigungen geschützt sein, welche beispielsweise durch eine unsachgemässe Handhabung der Puppe, durch falsch durchgeführte Massnahmen auftreten können.
AMS/Ib
20.7.1981 -1- 41 314 a
Es sind verschiedene für solche Uebungszwecke bestimmte Nachbildungen des menschlichen Körpers oder zumindest eines Teils desselben bekannt. Beispielsweise sind nachgebildete menschliche Köpfe auf dem Markt erhältlich, mittels welchen die sogenannte Mund zu Mund-, bzw. Mund zu Nase-Beatmung durchgeführt werden kann. Die bekannten Puppen oder Puppenteile weisen einerseits den Nachteil auf, dass sie nicht wirklichkeitsgetreu wirken und andererseits, dass sie sehr anfällig auf Beschädigungen durch eine unsachgemässe Handhabung, beispielsweise lediglich durch deren Transport sind.
Weiter sind bei bekannten Phantomen folgende Nachteile festzustellen. Sie weisen ein aus mechanischen Teilen zusammengesetztes, verschraubtes Skelett mit Wirbelsäule, Brustkasten usw. auf. Diese Bestandteile werden erfahrungsgemäss bei Dauereinsatz entweder zerstört oder gelockert durch Lösen der mechanischen Bauteile. Hierdurch wird sehr leicht sowohl die Haut als auch der zur Ausfütterung benutzte Innenschaum beschädigt und zerstört. Ein weiterer Nachteil ist der sehr hohe mechanische Aufwand und die somit teure Konstruktion. Wegen des grossen Platzbedarfs der nachgebildeten Wirbelsäule, Beckenpartie, Schulterpartie, usw. bleibt im Körperinnern zu wenig Platz für grössere Batterien, Innenmechanik usw.
Ziel der Erfindung ist, die angeführten Nachteile zu beheben.
Das erfxndungsgemasse Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass auf der Innenfläche eines der menschlichen Rumpf- und Kopfpartie überspannenden Haut ent-
-2-
sprechenden elastomeren Körpers eine fliessfähige Masse getragen wird, die zu einem Schalenteil erstarrt-t dass der elastomere Körper vom erstarrten Schalenteil entfernt wird? dass der Schalenteil derart schneidend bearbeitet wird, dass er zu mindestens einer Projektion einer der menschlichen Rumpf- und Kopfpartie zugeordneten Skelettpartie geformt wird, um ein Urmodell derselben zu bilden; dass der elastomere Körper über das Urmodell gespannt und dieses mit einer zur Negativform des Urmodells erstarrenden Masse ausgegossen wirdj dass das Urmodell von der Negativform entfernt wird; dass die Negativform mit dem sie überspannenden elastomeren Körper mit einer zu einer endgültigen Skelettpartie erstarrenden Masse ausgegossen wird? dass die Negativform von der endgültigen Skelettpartie und dem sie überspannenden elastomeren Körper entfernt wirdj und dass in der Skelettpartie und dem sie überspannenden elastomeren Körper ein mit Hohlräumen zum schützenden Aufnehmen von den Uebungszwecken zugeordneten Geräten versehenen Schaumstoff angeordnet wird.
Die Giessformanordnung zur Durchführung des Verfahrens ist gekennzeichnet durch einen blockförmigen Kern, der einen die Negativform der zu giessenden Skelettpartie beschreibenden Oberflächenverlauf aufweist, durch einen den Kern umspannenden, flächigen, elastomeren Körper, der eine Formgebung aufweist, die gleich der Haut einer menschlichen Rumpf- und Kopfpartie ist, und durch einen geteilten, den blockförmigen Kern mit dem elastomeren Körper umgebenden Formkasten mit einer Formhöhlung, deren Oberflächenverlauf
gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist. Die nach dem Verfahren hergestellte Rumpf- und Kopfpartie ist gekennzeichnet durch eine Skelettpartie aus einem starren Kunststoff, die mindestens gleich der Projektion eines menschlichen Skeletteiles des Rumpfes und Kopfes ausgebildet ist, durch einen flächigen, elastomeren Körper, der eine Formgebung aufweist, die gleich der Haut einer menschlichen Rumpf- und Kopfpartie ist, welcher elastomere Körper die Skelettpartie umspannt und durch einen den vom elastomeren Körper und der Skelettpartie umschriebenen Raum ausfüllenden Einsatz aus geschäumtem Stoff, welcher Hohlräume zur schützenden Aufnahme von den Uebungszwecken zugeordneten Geräten aufweist.
Nachfolgend wird der Erfindungsgegenstand anhand der Zeichnungen beispielsweise näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen Formkasten, enthaltend einen auf einem Stützkern aufgezogenen elastomeren Körper,
Fig. 2 den Formkasten im geteilten Zustand, wobei eine starr erhärtende Masse aufgetragen worden ist, Fig. 3 eine Schale,
Fig. 4 ein ürmodell der Skelettpartie, Fig. 5 das in den Formkasten eingesetzte ürmodell, Fig. 6 den Herstellungsschritt der Negativformf Fig. 7 einen Teil der Negativform,
Fig. 8 die in den Formkasten wieder eingesetzte Negativform,
Fig. 9 einen ausgeschäumten Teil der Puppe in der Form,
-4-
Fig. 10 einen Verfahrensschritt einer weiteren Ausführung-, wobei das Urmodell nach Fig. 4 weiter verarbeitet wird,
Fig. 11 die aus dem Urmodell nach Fig. 10 erzeugte Negativform,
Fig. 12 die im Formkasten eingesetzte Negativform nach Fig. 11, mit eingesetztem Flexrohr, und
Fig. 13 eine Scheibe zum Aufstecken auf das Urmodell.
In der Fig. 1 ist mit der Bezugsziffer 3 schematisch ein flächiger, elastomerer Körper gezeigt, welcher eine nachgebildete Haut der Rumpf- und Kopfpartie eines menschlichen Körpers ist.
Die nach irgendwelchem bekannten Verfahren hergestellte Haut, d.h., der elastomere Körper 3, bildet keinen Teil der vorliegenden Erfindung, und somit wird hier dessen Herstellung nicht näher beschrieben. Zu bemerken ist jedoch, dass die Aussenfläche dieses elastomeren Körpers 3 genau der Aussenfläche der menschlichen Haut der genannten Körperpartie nachgebildet ist.
Dieser elastomere Körper ist über einen Stützkern 4 gespannt, welcher bewirkt, dass der elastomere Körper 3 einen der natürlichen menschlichen Haut entsprechenden Oberflächenverlauf aufweist. Der Stützkern hält also den elastomeren Körper 3 in einer aufgespannten Stellung. Der Stützkern 4 mit dem darübergespannten elastomeren Körper 3 ist in einen Formkasten aus einer oberen Hälfte 1 und einer unteren Hälfte 2 eingesetzt. Dabei ist der Oberflächenverlauf der Formhöhlungen in den Formkastenhälften 1 und 2 derart, dass die Aussenfläche
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des elastomeren Körpers 3 satt darauf anliegt und somit gestützt ist.
Es ist offensichtlich, dass die Formkastenhälften 1,2 und der Stützkern 4 Bauteile sein können, mittels welchen der elastomere Körper 3 nach einem bekannten Verfahren gegossen worden ist.
Es wird nun auf die Fig. 2 verwiesen. Der elastomere Körper 3, der in einer einstückigen Form vorliegt, wird nun in der Trennebene des aus den Formkastenhälften 1,2 zusammengesetzten Formkastens entzweigeschnitten. Dadurch, dass der elastomere Körper 3 zwischen dem Stützkern 4 und den Formkastenhälften 1,2 gehalten ist, kann dieses Schneiden ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden. In diesem Ausführungsbeispiel befindet sich der elastomere Körper 3 in einer bezogen auf den menschlichen Körper "liegenden" Stellung und wird in einer horizontalen Ebene geschnitten. Es ist natürlich möglich, gemäss eines anderen Ausführungsbeispiels, den elastomeren Körper 3 in seiner Symmetrieebene, also in einer Richtung senkrecht zu der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Richtungen entzweizuschneiden.
Nachdem das Schneiden des elastomeren Körpers 3 beendet ist, werden die zwei Fromkastenhälften 1/2 voneinander getrennt und der Stützkern 4 entfernt. Somit liegen die zwei Teile des elastomeren Körpers 3 auf den Oberflächen der Formhöhlungen der Formkastenhälften 1,2 auf. Darauf wird nun auf die jeweilige Innenfläche der zwei Teile des elastomeren Körpers 3 eine fliessfähige, erstarrende Schicht, beispielsweise ein Epoxyharz, aufgetragen. Nach dem Aushärten dieser aufgetragenen Masse
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liegen zwei Schalenteilhälften 5,6 vor, wie in der Fig.2 gezeigt ist. Diese zwei Schalenhälften 5,6 werden miteinander verbunden, um eine einzige Schale 5,6 zu bilden, siehe Fig. 3, die einen Aussenflächenverlauf aufweist, der gleich dem Innenflächenverlauf des elastomeren Körpers 3 ist. Das Verbinden der zwei Schalenhälften 5,6 miteinander kann ausserhalb der Formkastenhälften 1,2 stattfinden» Aus Gründen der Zentrierung ist es offensichtlich auch möglich, die Schalenhälften 5,6 in den Formkastenhälften 1,2 zu belassen und entsprechend der in der Fig. 2 gezeigten Anordung miteinander zu verwenden.
Es wird nun auf die Fig. 4 verwiesen. Aus dem Schalenteil 5,6 wird durch Schneiden, Sägen, abspanendes Bearbeiten etc., eine Skelettpartie herausgearbeitet, die dem menschlichen Skelett zumindest ähnlich ist. Erforderlich ist grundlegend lediglich, dass die aus dem Schalenteil 5,6 herausgearbeitete Skelettpartie 7 eine Projektion des menschlichen Skelettes auf den Schalentoil 5,6 ist. Diese Skelettpartie 7 ist in der Fig. 4 rein schematisch zur Erklärung dargestellt. Diese Skelettpartie 7 bildet nun das Urmodell für die nachfolgenden Verfahrens schritte.
Es wird nun auf die Fig. 5 verwiesen. Ueber das Urmodell, der Skelettpartie 7, wird wieder ein elastomerer Körper 3 gespannt. Darauf wird das Urmodell, die Skelettpartie 7 mit dem sie überspannenden elastomeren Körper in die Formkastenhälften 1,2 eingesetzt. Darauf wird, wie in der Fig. 6 gezeigt ist, der verbleibende Innenraum
mit einer zu einem nachgiebigen Körper erstarrenden Masse, beispielsweise Silikonkautschuk ausgegossen, so dass die in der Fig. 6 mit der Bezugsziffer 8 bezeichnete Negativform gebildet wird. In der Fig. 7 ist ein Teil dieser Negativform 8 gezeigt. Dabei sind im blockförmigen Silikonkautschukkörper dem menschlichen Brustbein 10, den Rippen 11 und der Wirbelsäule 15 entsprechende Rinnen vorhanden, welche die Negativform einzelner Skeletteile bilden. Zwecks besserer Entformbarkeit kann der Kern aus mehreren .Teilen bestehen.
Diese Negativform 8 wird nun, wie in der Fig. dargestellt, wieder mit einem elastomeren Körper 3 überspannt und in die Formkastenhälften 1,2 eingelegt, und damit ist eine Gussform zum Giessen beliebig vieler Skelettpartien geschaffen. Offensichtlich ist die Form der gegossenen Skelettpartien gleich dem ürmodell 7, das in der Fig. 4 dargestellt ist.
Der nächste Verfahrensschritt, der dazu dient, eine Anordnung zum schützenden Tragen der eingangs erwähnten innerhalb der menschlichen Puppe angeordneten Geräte, Steuervorrichtungen etc. zu bilden, ist in der Fig.. 9 dargestellt.
Dazu wird eine Hälfte des elastomeren Körpers 3 in eine Formkastenhälfte 2 eingesetzt, und darauf eine halbe Skelettpartie 11 aufgesetzt. Weiter wird an einem Deckel 12 eine Mehrzahl Gusskerne 13 angebracht, und der mit den Gusskernen 13 versehene Deckel 12 auf die Formkastenhälfte 2 aufgesetzt. Darauf wird der verbleibende Hohlraum mit einem Schaumstoff 14 ausgeschäumt. Dieser Schaumstoff kann ein sogenannter Integralschaum mit
-8-
«» »BOG ■■ „„
Hautbildung sein. Durch die Gusskerne 13 sind nun Hohlräume beliebiger Anzahl und Form geschaffen, deren Abmessungen derjenigen der einzusetzenden Geräte entsprechen. Die zweite, obere Hälfte des Schaumstoffkörpers 14 kann in derselben Weise oder wahlweise ohne Gusskerne 13 hergestellt werden.
Zur endgültigen Vervollständigung der menschlichen Puppe werden nun die Schaumstoffkörper 14 in eine Skelettpartie (siehe beispielsweise Fig. 4) eingesetzt und darauf der der menschlichen Haut entsprechende elastomere Körper 3 darübergespannt.
Aufgrund der beispielsweisen Anordung der Fig. können beliebig viele elastomere Körper 3 gegossen werden. Durch die Anordnung gemäss der Fig. 8 können beliebig viele Skelettpartien gegossen werden und endlich können durch die Anordnung der Fig. 9 geliebig viele Schaumstoff körper 14 hergestellt werden. Wie es aus dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel hervorgeht, werden die seriemässig erzeugten Stücke, so beispielsweise der elastomere Körper 3 und auch die Skelettpartie 11 selbst wieder als Gussformteile verwendet, um jeweils nachfolgende Verfahrensschritte durchführen zu können=
In den Fig. 10-13 ist eine weitere Ausführung gezeigt. Offensichtlich ist die Skelettpartie der vorgängig beschriebenen Puppe starr. Jedoch ist es bei verschiedenen Erste-Hilfe-Uebungen, bei denen z.B. die Lagerung einer verunfallten Person, das Mund zu Nase-Beatmen geübt wird notwendig, dass die Kopfpartie relativ zur Wirbelsäulenpartie in natürlicher Weise drehbar und schwenkbar ist, und auch dass die Wirbelsäulenpartie biegsam ist.
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Dieses wird durch ein Einsetzen eines Flexrohres erzielt, welches Flexrohr auch unter dem Namen Schwanenhals weit verbreitet bekannt ist.
Dazu wird, wie in Fig. 10 gezeigt ist, die Kopfpartie des Urmodells (siehe Fig. 4) vom Rest der Skelettpartie getrennt. Zudem werden auf der Wirbelsäulenpartie scheibenförmige Bauteile 73, (siehe Fig.13) aufgesteckt.
Das somit in zwei Teile getrennte und mit den Scheiben 73 versehene Urmodell wird mit dem elastomeren Körper 3 überspannt und in den Formkasten 1,2 eingesetzt, so wie es der Fall der ersten Ausführung ensprechend des in der Fig. 6 gezeigten Verfahrensschrittes ist.
Die durch das früher erwähnte Ausgiessen gebildete Negativform ist in Fig. 11 gezeigt. Diese weist im Unterschied zu Fig. 7 im Bereich der Wirbelsäulenpartie 15 aufeinanderfolgende Raumabschnitte 77 auf, die jeweils durch eine Querwand 76 voneinander getrennt sind. Darauf wird ein Flexrohr 75 eingesetzt, das die Querwände 76 durchsetzt und bis in die Kopfpartie verläuft. Die Negativform wird darauf in den Formkasten 1,2 zusammen mit dem elastomeren, hautförmigen Körper 3 eingesetzt, wie in der Fig. 12 dargestellt ist, welche Fig. 12 der Fig. 8 der ersten Ausführung entspricht. Wird.nun die Negativform ausgegossen, entstehen bei der Wirbelsäulenpartie einzelne, den Rückwirbeln entsprechende Abschnitte, die lediglich durch das Flexrohr 75 miteinander verbunden sind. In gleicher Weise ist der Kopf mittels des Flexrohres 75 mit der Wirbelsäule verbunden, so dass die Bewegbarkeit dieses Teils naturgetreu nachvollzogen ist.
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»β β e « ο
Die Scheiben 73 sind in der Fig. 13 dargestellt. Sie weisen eine Ausnehmung 78 auf, mittels welcher sie auf. den Wirbelsäulenabschnitt des Urmodells aufgesteckt werden. Diese Scheiben 73 werden entlang des Wirbelsäulenabschnittes vorzugsweise an denjenigen Stellen aufgesteckt, die den menschlichen Bandscheiben entsprechen.
-11»

Claims (12)

  1. Patentansprüche
    "1./Verfahren zur Herstellung der Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Uebungszwecken bestimmten menschlichen Puppe, dadurch gekennzeichnet,
    - dass auf der Innenfläche eine der menschlichen Rumpf- und Kopfpartie überspannenden Haut entsprechenden elastomeren Körpers eine fliessfähige Masse aufgetragen wird, die zu einem Schalenteil erstarrtf
    - dass der elastomere Körper vom erstarrten Schalenteil entfernt wird,
    - dass der Schalenteil derart schneidend bearbeitet wird, dass er zu mindestens einer Projektion einer der menschlichen Rumpf- und Kopfpartie zugeordneten Skelettpartie geformt wird, um ein Urmodell derselben zu bilden,
    - dass der elastomere Körper über das urmodell gespannt und dieses mit einer zur Negativform des Urmodells erstarrenden Masse ausgegossen wird,
    - dass das urmodell von der Negativform entfernt wird,
    - dass die Negativform mit dem sie überspannenden elastomeren Körper mit einer zu einer endgültigen Skelettpartie erstarrenden Masse ausgegossen wird,
    - dass die Negativform von der endgültigen Skelettpartie und dem sie überspannenden, elastomeren Körper entfernt wird,
    - und dass in der Skelettpartie und dem sie überspannenden, elastomeren Körper ein mit Hohlräumen zum schützenden Aufnehmen von den Uebungszwecken zuge-
    -12-
    ordneten Geräten versehener Schaumstoff angeordnet wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Auftragen der fliessfähigen Masse der elastomere Körper in zwei Hälften geteilt und jede Hälfte in eine Formkastenhälfte. mit einer Formhöhlung gelegt wird, deren Oberflächenverlauf gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist, und dass die fliessfähige Masse auf jeweils der Innenfläche der Hälften aufgetragen wird, und nach dem Erstarren derselben'die somit entstandenen Schalenhälften zur Bildung des Schalenteils miteinander verbunden werden.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zum Teilen des elastomeren Körpers in zwei Hälften dieser auf einen ihn in einer naturgetreuen Stellung haltenden Stützkern aufgezogen wird, der Stützkern mit dem elastomeren Körper in einen aus den Formkastenhälften zusammengesetzten, geteilten Formkasten eingelegt wird, und darauf der elastomere Körper in der Teilebene des Formkastens entzweigeschnitten wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elastomere Körper in seiner Symmetrieebene geteilt wird.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausgiessen des elastomeren Körpers zur Erzeugung der Negativform das Urmodell mit dem darübergespannten elastomeren Körper in einen Formkasten mit einer Formhöhlung gelegt wird, deren Oberflächenverlauf gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist.
    -13-
  6. 6. Verfahren nach Anspruch lf dadurch gekennzeichnet, dass zum Ausgiessen der Negativforin mit einer zu einer endgültigen Skelettpartie erstarrenden Masse die vom elastomeren Körper überspannte Negativform in einen Formkasten mit einer Formhöhlung gelegt wird, deren Oberflächenverlauf gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist.
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Anordnen von Schaumstoff in der Skelettpartie eine weitere, gleiche Skelettpartie mit einem weiteren, gleichen darübergespannten elastomeren Körper in einen geteilten Formkasten mit einer Formhöhlung gelegt wird, deren Oberflächenverlauf gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist, dass die Skelettpartie und der elastomere Körper entlang der Teilebene des Formkastens entzweigeschnitten werden, dass für mindestens einen Formkastenteil ein Deckel mit mindestens einem Gusskern versehen und auf dem dazugehörigen Formkastenteil aufgelegt wird, dass jeder Formkastenteil ausgeschäumt wird, um einen Schaumkörper zu bilden, und dass die Schaumkörper in die erstgenannte Skelettpartie mit dem darübergespannten elastomeren Körper eingesetzt werden.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf den der menschlichen Wirbelsäule entsprechenden Abschnitt des Urmodells eine Mehrzahl jeweils eine in radialer Richtung verlaufende Ausnehmung aufweisender Scheiben aufgesteckt werden.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beim der Wirbelsäule zugeordneten Formabschnitt der Negativform ein langgestreckter, flexibler Körper eingesetzt wird
    -14-
    V.
    und darauf die Negativform einschliesslich des langgestreckten, flexiblen Körpers mit dem sie überspannenden elastomeren Körper mit einer zu einer endgültigen Skelettpartie erstarrenden Masse ausgegossen wird.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfpartie von der Wirbelsäulenpartie des Urmodells abgetrennt wird, dass beim der Wirbelsäule zugeordneten Formabschnitt der Negativform ein langgestreckter, flexibler Körper eingesetzt wird, der in die Kopfpartie ragt, und dass darauf die Negativform einschliesslich des langgestreckten, flexiblen Körpers mit dem sie überspannenden, elastomeren Körper mit einer zur endgültigen Skelettpartie erstarrenden Masse ausgegossen wird.
  11. 11. Giessformanordnung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen blockförmigen Kern, der einen in Negativform der zu giessenden Skelettpartie beschreibenden Oberflächenverlauf aufweist, durch einen den Kern umspannenden, flächigen, elastomeren Körper, der eine Formgebung.aufweist, die· gleich der der Haut einer menschlichen Rumpf- und Kopfpartie ist, und durch einen geteilten, den blockförmigen Kern mit dem elastomeren Körper umgebenden Formkasten mit einer Formhöhlung, deren Oberflächenverlauf gleich dem Aussenflächenverlauf des elastomeren Körpers ist.
  12. 12. Rumpf- und Kopfpartie einer zu medizinischen Uebungszwecken bestimmten menschlichen Puppe, hergestellt nach dem Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Skelettpartie aus einem starren Kunststoff, die
    -15-
    ο ο to
    ο ο β*
    «Ο
    mindestens gleich der Projektion eines menschlichen Skeletteiis des Rumpfes und Kopfes ausgebildet ist, durch einen flächigen, elastomeren Körper, der eine Formgebung aufweist, die gleich der Haut einer menschlichen Rumpf- oder Kopfpartie ist, welcher elastomere Körper die Skelettpartie umspannt, und durch einen den vom elastomeren Körper und der Skelettpartie umschriebenen Raum ausfüllenden Einsatz aus geschäumtem Stoff, welcher Hohlräume zur schützenden Aufnahme von den Uebungszwecken zugeordneten Geräten aufweist.
    -16-
DE19813130665 1980-08-13 1981-08-03 Verfahren zur herstellung der rumpf- und kopfpartie einer zu medizinischen uebungszwecken bestimmten menschlichen puppe, giessformanordnung zur durchfuehrung des verfahrens und nach dem verfahren hergestellte rumpf- und kopfpartie einer menschlichen puppe Ceased DE3130665A1 (de)

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