DE2913509A1 - Zahnregulierungselement - Google Patents

Zahnregulierungselement

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DE2913509A1
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bracket
wings
regulating element
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DE19792913509
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James Morris Reynolds
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/12Brackets; Arch wires; Combinations thereof; Accessories therefor
    • A61C7/28Securing arch wire to bracket
    • A61C7/282Buccal tubes

Description

Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Zahnregulierungselement, und insbesondere eine Hochkantklammer und ein Wangenrohr.
Obgleich Zahnregulierungen bis in die Zeit der Ägypter zurückverfolgbar sind, wurde die moderne Zahnregulierung erst in den zwanziger Jahren mit der Entwicklung von Dr. Edward Angel's erster Hochkantklammer begründet. Mit Hilfe dieser Klammer wird ein Regulierungsdraht anstatt einer Umwicklung des Zahnes mit Drähten und Verspannen mit einem Betätigungsdraht an einem Zahn befestigt. Später wurde die sogenannte Doppelklammer von Swain entwickelt, mit der eine größere Rotationskraft und ein größeres Kippmoment auf den Zahn ausgeübt werden kann. Zu den noch später entwickelten Klammern gehören die Knickflügelklammer von Lewis, die Steiner'sehe Federarmklammer und die Lang'sehe Steifarmklammer mit einem Loch zur Verankerung eines Spannbandes für die Drehung des Zahnes.
Zuerst wurden Spangen für die Zahnregulierung aus Gold von Hand hergestellt. Ende der dreißiger Jahre wurden derartige Spangen oder Klammern aus rostfreiem Stahl gefertigt. Obgleich rostfreier Stahl im Grunde genommen ein für Zahnspangen ge-
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eignetes Material ist, brachte seine Anwendung jedoch zahlreiche Schwierigkeiten mit sich. Bislang war es nämlich erforderlich, die Klammern einzeln herzustellen. Dies ist äußerst kostenaufwendig und führt außerdem zu Oberflächen mit einer großen Anzahl von scharfkantigen Flächen, die beim Tragen äußerst unangenehm sind. Außerdem empfinden zahlreiche Patienten das Aussehen von stählernden Zahnspangen als äußerst nachteilig.
Es wurden daher bereits Kunststoffklammern entwickelt, die ohne die bei Stahlklammern auftretenden scharfkantigen Flächen herstellbar sind. Sie sind daher wesentlich angenehmer zu tragen. Außerdem sind sie in praktisch jeder Farbe herstellbar, und zwar auch als äußerst transparente Klammern. Die Verwendung von Zahnklammern aus Polycarbonat-Kunststoff bringt jedoch wieder andere Schwierigkeiten mit sich. Zum einen sind Kunststoffklammern zu schwach um die bei der Regulierung auftretenden Drehmomente auszuhalten, so daß sie verhältnismäßig oft brechen. Außerdem verfärben sie sich im Mund aufgrund der zu sich genommenen Nahrungsmittel, Getränke wie Tee oder Kaffee, oder Tabak verhältnismäßig schnell.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Zahnregulierungselement zu schaffen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe dient eine neuartige Zahnklammer oder ein Zahnregulierungselement gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, welches aus Keramik oder Metall im Spritzverfahren hergestellt ist. Derartige Zahnklammern sind wesentlich stärker als die bekannten Klammern und sie sind außerdem angenehm zu tragen. Außerdem sehen sie gut aus und verfärben sich beim Tragen nicht.
Die erfindungsgemäße Zahnklammer zeichnet sich durch eine nach außen gewölbte Außenfläche aus. Diese sich nach außen wölbende Außenfläche ist sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vollständig gekrümmt und völlig frei von scharfkantigen Flächen.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Zahnklammer aus Keramik, beispielsweise Aluminiumoxid, gefertigt. Ihre Farbe ist eng an die Zahnfarbe anpaßbar. Die Keramik-Zahnklammer ist direkt an dem Zahn anheftbar. Die Unterseite oder Innenseite der Zahnklammer ist in einer Ausführung zur Erleichterung der Abbindung am Zahn eingeschnitten und mit einer nicht-kreisförmigen öffnung für die Aufnahme eines Bindemittels versehen, wodurch die Klammer an einer Drehung gegenüber dem Zahn gehindert ist, wenn eiii Drehmoment mittels eines im Querschnitt rec'htecksförmigen Drahtes ausgeübt wird.
«10001/017·
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren näher erläutert; es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Hochkantklammer gemäß Erfindung;
Figur 2 eine Seitenansicht der Klammer gemäß Figur 1;
Figur 3 eine Endansicht der in Figur 1 dargestellten Klammer;
Figur 4 eine Draufsicht auf die in Figur 1 dargestellte Klammer;
Figur 5 eine Druntersicht unter die Klammer gemäß Figur 1;
Figur 6 eine perspektivische Druntersicht unter die Klammer gemäß Figur 1;
Figur 7 eine Ansicht ähnlich Figur 2 von einer anderen Ausführung der Erfindung;
Figur 8 eine Ansicht ähnlich Figur 3 einer weiteren Ausführung der Erfindung;
Figur 9 eine perspektivische Ansicht einer eine zweite Ausführung der Erfindung darstellenden Backenrohrklammer;
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Figur 10 eine Endansicht der Backenrohrklammer gemäß Figur 9;
Figur 11 eine Draufsicht auf die Backenrohrklammer gemäß Figur 10;
Figur 12 eine Seitenansicht der Backenrohrklammer aus Figur 10;
Figur 13 eine Ansicht ähnlich Figur 10 von einer anderen Ausführung der Erfindung;
Figur 14 eine Ansicht ähnlich Figur 12 von einer weiteren Ausführung der Erfindung;
Figur 15 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführung der Erfindung;
Figur 16 eine Draufsicht auf die Klammer gemäß Figur 15; Figur 17 eine Endansicht der Klammer gemäß Figur 15.
Figur 1 zeigt eine erste Ausführung eines Zahnregulierungselementes 20 in Form einer Hochkantklammer aus Keramik, vorzugsweise aus Aluminiumoxid. Die Farbe der Klammer 20 ist der Zahnfarbe des zugehörigen Zahnes anpaßbar.
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Die Klammer 20 ist einstückig aus Keramik geformt. Vorzugsweise ist sie nach dem Wiech-Verfahren hergestellt, nach dem ein bestimmtes Material, im vorliegendem Falle Aluminiumoxid, mit Weichmachern und anderen Zusätzen vermischt und mittels geeigneter physikalischer und chemischer Verfahren getönt wird. Anschließend wird das abgetönte Material in die vorgesehene Form gebracht und daraufhin zur Erzielung der gewünschten Endform und der Endeigenschaften gebrannt. Das Wiech-Verfahren ist in den US-Patentanmeldungen 262 851 und 676 194 beschrieben.
Die Klammer 20 weist eine Basis 22, einen sich von der Basis 22 erstreckenden Körper 24 sowie an den Körper 24 ansetzende Flügel 26 und 28 auf. Die Klammer ist unmittelbar mit dem Zahn eines Patienten verbindbar, und zwar auf verschiedene bekannte Verbindungsarten, beispielsweise gemäß US-PS 3 345 745. Man erkennt in den Figuren 5 und 6 eine nach innen gerichtete Fläche 30 der Basis 22, die zur leichteren Abbindung des Bindemittels mit sich kreuzenden Vertiefungen in Form eines Kordelmusters versehen ist. In der Fläche 30 ist eine Öffnung 32 vorgesehen, die zur Aufnahme von Bindemittelmasse dient, wodurch zusätzliche Festigkeit gewährleistet ist. Die Öffnung 32 ist vorzugsweise nicht kreisförmig, so daß die in der Öffnung 32 aufgenommene und darin aushärtende Binde-
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mittelmasse einer Drehbeanspruchung der Klammer 20 in bezug auf den zugehörigen Zahn entgegen wirkt.
Gemäß Figur 3 ist der Körper 24 der Klammer 20 im wesentlichen gleich lang wie deren Basis 22. Die Flügel 26 und 28 sind jedoch kürzer als die Basis 22 oder der Körper 24. Gemäß Figur 3 ist der Körper 24 der Klammer 22 wesentlich schmaler als die Basis 22. Zusammen sind die Flügel 26 und 28 länger als der Körper 24, so daß sie zwei Ausnehmungen 34 für den Einsatz von Spanndraht bilden. Diese Ausnehmungen dienen außerdem zur Aufnahme kleiner Kunsts'toffringe oder Einsätze für das Verankern eines Spanndrahtes.
Die Figuren 2 und 3 lassen außerdem die nach außen gewölbte Fläche der Klammer 20 deutlich erkennen. Dies ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung. Die nach außen gewölbte Oberfläche der Klammer 20 gelangt mit der Mundschleimhaut des Patienten in Berührung und daher ist eine derartige Wölbung für einen angenehmen Sitz der Klammer äußerst wichtig. Erfindungsgemäß ist die nach außen gerichtete oder gewölbte Oberfläche der Klammer 20 sowohl in Längs- als auch in Querrichtung der Klammer vollständig gewölbt. Dabei besitzt sie ' . keine scharfkantigen Ränder. Dies ist einer der wesentlichsten Vorteile der erfindungsgemäßen Klammer.
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Gemäß Figur 4 hat der Flügel 26 der Klammer 20 eine verhältnismäßig schmale der Zahnschneidefläche zugewandte erste Fläche 36, währenfl der andere Flügel 28 eine etwas breitere, dem Zahnfleisch zugewandte zweite Fläche 38 besitzt. Die Montage der Klammer erfolgt stets so, daß die erste Fläche der Zahnschneidefläche zugewandt wird, also bei an den Oberkieferzähnen angebrachter Klammer 20 mit dem ersten Flügel nach unten, und bei an den Unterkieferzähnen angebrachter Klammer 20 mit nach oben gerichtetem ersten Flügel 26. Die ersten und zweiten Flügel 26 und 28 sind mit Seitenwänden 40 versehen, die allmählich von der schmäleren ersten Fläche 36 zur breiteren, zahnfleischnahen zweiten Fläche 38 übergehen. Die ersten und zweiten Flügel 26 und 28 sind daher in der Draufsicht schwach keilförmig ausgebildet, so daß Nahrungsmittel beim Kauen zwischen den einzelnen Klammerelementen 20 durchtreten, ohne auf letztere eine wesentliche Beanspruchung auszuüben.
Gemäß Figur 2 ist die zweite Ausnehmung 34 zwischen dem zweiten Flügel 28 und der Basis 22 verhältnismäßig breiter als die zwischen dem ersten Flügel 26 und der Basis 22 vorgesehene Ausnehmung 34. Dadurch ist die Unterseite des zweiten Flügels 28 wesentlich weiter von der darunterliegenden Zahnoberfläche entfernt, so daß ein Zahnfleischwachstum während angelegter Klammer nicht behindert wird.
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Gemäß den Figuren 2 und 4 verläuft ein Schlitz 42 durch den Körper 24 der Klammer 20 und trennt dadurch den ersten Flügel 26 vom zweiten Flügel 28. Der Schlitz 42 ist so bemessen, daß ein Spanndraht von vorgegebener Abmessung genau hineinpaßt.
Dies erleichert ein genaues Ausrichten der Klammer bezüglich des Spanndrahtes, so daß diese zur Kraftübertragung vom Spanndraht auf den darunterliegenden Zahn geeignet ist.
Figur 7 zeigt eine Weiterbildung dieser ersten Ausführung der Erfindung, wobei der Schlitz 42 geneigt angeordnet ist. Der Schlitz 42 kann jede gwünschte Ausrichtung in bezug auf die übrigen Teile der Klammer 20 haben. Er kann auch im Winkel zur Längsrichtung der Klammer 20 angeordnet sein.
Figur 9 zeigt eine andere Weiterbildung der ersten Ausführung einer Hochkantklammer 44, die zahlreiche Teile aufweist, welche im wesentlichen den Teilen der Klammer 20 gemäß Figur 1 und 6 in Form und Funktionsweise entsprechen und daher mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind. Zur Unterscheidung sind sie jedoch mit einem Strich (') versehen.
Die Klammer 44 ist ebenso wie die Klammer 20 nach dem Wiech-Verfahren hergestellt. Der Hauptunterschied bezüglich der
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Klammer 20 besteht darin, daß die Klammer 44 aus rostfreiem Stahl hergestellt ist. Obgleich Keramikklammern im allgemeinen bevorzugt werden, weil ihre Farbe an die Zahnfarbe anpaßbar ist, sind auch Metallklammern unter bestimmten Umständen vorteilhaft. Eine Metallklammer ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Klammer an einem einen Zahn umgebenden Band zu befestigen ist. Die Klammer 44 ist zu diesem Zweck an gegenüberliegenden Seiten der Basis 22 mit Fortsätzen 46 versehen, durch die ein Verschweißen mit dem Zahnband möglich ist. Dadurch ist außerdem ein Verschweißen mit einer Stahlscheibe mit konvexer Unterseite für die Verbindung mit der Zahnoberfläche ermöglicht. Die Klammer ist auch auf andere Weise unter Anwendung des Wiech-Verfahrens herstellbar, indem zunächst ein erstes Metall gemäß dem Wiech-Verfahren verformt und anschließend die gebildete Klammer mit einem anderen Metall überzogen oder eingelagert wird. Beispielsweise sind aus üblichem Kohlenstoffstahl nach dem erwähnten Wiech-Verfahren hergestellte Klammern anschließend mit rostfreiem Stahl überziehbar, der bis zu einer Tiefe von 3 mm in die Kohlenstoff stahloberflache eingelagert wird. Dies ist mit Hilfe des sogenannten Dilex-Verfahrens durchführbar.
Figur 9 zeigt eine weitere Ausführung einer Zahnregulierungsklammer 50 mit einem doppelten Endrohr. Es können aber auch
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ein oder mehrere derartige Endrohre vorgesehen sein. Die Klammer 50 besteht aus rostfreiem Stahl und ist nach dem erwähnten Wiech-Verfahren herstellbar.
Die Klammer 50 besitzt eine Basis 52 und einen von dieser vorstehenden Körper 54. Die Basis 52 ist langer als der Körper 54 und besitzt eine Anzahl von Flanschen 56. Die Flanschen 56 dienen zum leichteren Verschweißen des Endrohres 50 mit einem Zahnhalteband.
Gemäß den Figuren 10 und 11 ist der Körper 54 der Klammer 50 im wesentlichen gleich breit wie deren Basis 52. An einer Seite der Klammer 50 steht der Körper 54 jedoch über die Basis 52 vor, während letztere an der, anderen Seite über den Körper 54 hinausragt. Der Körper 54 besitzt eine im Querschnitt viereckige Durchgangsöffnung 58, deren Größe zur Aufnahme eines Spanndrahtes vorgegebener Abmessung ausgewählt ist. Der Körper 54 besitzt ferner eine öffnung 60 für den Einsatz eines Cervicalretraktors.
Gemäß den Figuren 11 und 12 weist der Körper 54 der Klammer 50 einen Fortsatz 62 auf, der zwischen sich und der Basis 52 .eine Ausnehmung 64 bildet. Dadurch ist ein Draht in der Ausnehmung 54 festlegbar und mit dem durch die öffnung 58 ragen-
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den Spanndraht verbindbar, so daß eine Kraftübertragung vom Spanndraht zu dem darunterliegenden Zahn erleichert ist.
Die in den Figuren 10 und 12 dargestellte Klammer 50 hat eine nach außen gewölbte Oberfläche, die sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vollständig gekrümmt ist. Daher besitzt die nach außen gewölbte Fläche der Klammer 50 keine scharfkantigen Ränder oder Flächen. Eine derart gewölbte Oberfläche ist auch für eine Klammer 50 mit Durchgangsbohrungen 60 und 58 von größter Bedeutung.
Figur 13 zeigt eine Weiterbildung der Klammer 50 die im wesentliehen der in den Figuren 9 bis 12 dargestellten Klammer entspricht, wobei jedoch die öffnung 58 mit ihren Seitenwänden gegenüber der Auflagefläche der Klammer 50 geneigt ist. Dies ist insbesondere für Anwendungsfälle von Bedeutung, bei denen auf den darunterliegenden Zahn ein Kippmoment ausgeübt werden soll. Die Durchgangsbohrung 50 kann unter jedem gewünschten Winkel angeordnet sein.
Figur 14 zeigt eine andere Weiterbildung der zweiten Ausführung der Erfindung mit einer Klammer 66, die im wesentlichen der Klammer 50 gemäß den Figuren 9 bis 12 entspricht. Gleiche Teile sind dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen und mit einem Strich (') bezeichnet.
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Wie die Klammer 50 ist auch die Klammer 66 gemäß dem Wiech-Verfahren hergestellt. Der Hauptunterschied bezüglich der Klammer 50 liegt darin, daß die Klammer 66 aus Keramik hergestellt ist, beispielsweise aus Aluminiumoxid. Dadurch ist die Klammer 60 der Zahnfarbe des zu bearbeitenden Zahnes anpaßbar.
Da Keramikklammern nicht schweißbar sind, ist die Basis 52' der Klammer 66 verkürzt und die Flansche 56 der Klammer 50 sind weggelassen. Die Unterseite 68 der Klammer 66 ist mit sich kreuzenden Vertiefungen versehen, um eine bessere Adhäsion eines Bindemittels zu gestatten. Außerdem ist die Unterseite 68 mit einer öffnung 70 für die Aufnahme von Bindemittelmasse versehen. Dadurch wird der Klammer zusätzliche Festigkeit verliehen. Die Öffnung 70 ist vorzugsweise nicht kreisförmig und auch kein gleichmäßiges Viereck, so daß sie an der Klammer 60 angreifenden Drehbeanspruchungen Widerstand leisten kann.
Die Figuren 15, 16 und 17 zeigen eine dritte Ausführung der erfindungsgemäßen Klammer 78 mit zwei Klammerteilen 80, die jeweils der in den Figuren 1 bis 6 beschriebenen Klammer 20 entsprechen. Die Klammerteile 80 sind durch eine gemeinsame Basis 82 miteinander verbunden und durch diese im Abstand zueinandergehalten.
030009/0S78
Die Klammer 78 ist auf ähnliche Weise wie bekannte Zwillingsklammern verwendbar. Durch die Doppelklammer 78 ist ein stärkeres Drehmoment auf den*darunterliegenden Zahn übertragbar.
Die Klammer 78 wird vorzugsweise nach dem erwähnten Wiech-Verfahren hergestellt; sie besteht beispielsweise aus Keramik, so daß sie der Zahnfarbe anpaßbar ist. Bevozugte Verwendung findet Aluminiumoxid als Keramikmaterial. Keramikklammern werden vorzugsweise unmittelbar auf den Zahn geklebt. Die Klammer 78 ist aber auch aus rostfreiem Stahl herstellbar? derartige Klammern werden mit einem Zahnhalteband verschweißt. Die Klammer ist ferner auch aus Kohlenstoffstahl gemäß dem Wiech-Verfahren herstellbar und mit rostfreiem Stahl nach dem Dilex-Verfahren überziehbar.
hu: wo
030009/0873
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Claims (12)

  1. UEXKÜl.L & iilOLBERtä professionai representatives
    PATENTANWÄLTE BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE
    BESELERSTRASSE 4
    D-aOOO HAMBURG S2 DR J D FRHR von UEXKULL
    DR ULRICH GRAF STOLBERG DIPL-ING JÜRGEN SUCHANTKE DIPL-ING ARNULF HUBER DR ALLARD von KAMEKE DR KARL HEINZ SCHULMEYER
    James Morris Reynolds (Prio: 3. August 1978
    4906, 21 st Street US 930 577 - 15635)
    Lubbock, Lubbock County
    Texas, U.S.A. Hamburg 30. März 1979
    Zahnregulierungselement
    ANSPRÜCHE
    Zahnregulierungselement, gekennzeichnet durch
    eine Basis (22) mit einer zur Befestigung dienenden Innenfläche (30);
    durch einen von der Basis (22) vorstehenden Körper (24) von etwa gleicher Breite jedoch geringerer Länge als die Basis (22);
    durch zwei vom Körper (24) vorstehende Flügel {26, 28), die schmäler und länger als der Körper (24) sind und einen Schlitz (42) zur Aufnahme eines Drahtes aufweisen,
    wobei die Flügel (26, 28) sich von ihrem einen, dem Zahnfleisch zuzuwendenden Ende zu ihrem gegenüberliegenden anderen Ende derart verjüngen, daß beim Kauen
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    ORIGINAL INSPECTED
    Nahrungsmittel zwischen zwei benachbarten Elementen durchtreten können;
    durch eine im Abstand zur Basis (22) vorgesehene Anordnung der Unterseite des zahnfleischnahen Flügels (28) zur Verhinderung einer Berührung mit dem Zahnfleisch;
    durch eine sowohl in Längs- als auch in Querrichtung der Flügel (26, 28) nach außen gewölbte Flügeloberfläche ohne scharfkantige Ränder zum bequemen Tragen des Zahnelementes; und
    durch eine Anordnung des Schlitzes (42) in Querrichtung durch die Flügel (26, 28) und durch den Körper (24), so daß darin ein Zahnregulierungsteil von vorgegebener Abmessung einlegbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die Unterseite (30) der Basis (22) zur unmittelbaren" Verbindung mit einem Zahn vorbereitet ist und eine Öffnung (32) zur Aufnahme von Bindemittelmasse aufweist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (32) einen nicht kreisförmigen Umfang hat und damit zur Verhinderung einer Drehbewegung in bezug auf den Zahn dient.
    030009/0678
  4. 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
    gekennzeichnet, daß die Breite des Körpers (24) im wesentlichen der Breite der Basis (22) entspricht, und
    daß die Flügel (26, 28) schmäler als der Körper (24)
    sind.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
    gekennzeichnet, daß das Zahnregulierungselement (20) einstückig aus Keramik oder Metall geformt ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Zöhnregulierungselement (20) aus Aluminiumoxid geformt ist.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahnreguliergungselement (20) farblich auf die Zahnfarbe abgestimmt ist.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahnregulierungselement (20) aus Stahl oder aus
    rostfreiem Stahl geformt ist.
    Q3O0Ö&/QS7I
  9. 9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung ein zur Aufnahme eines Spanndrahtes vorgegebener Abmessung dienender durchgehender erster Kanal (58) ist.
  10. 10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß parallel zu dem ersten Kanal (58) ein zweiter Kanal (60) für den Einsatz eines Cervicalretraktors vorgesehen ist.
  11. 11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an den Körper (24) seitlich vorstehende Flansche (46) zur Verschweißung mit einem Zahnhalteband vorgesehen sind.
  12. 12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Verankerungsausnehmung (64) zwischen der Basis (52) und einem am Körper (54) ansetzenden Fortsatz (62).
    330003/0578
DE19792913509 1978-08-03 1979-04-04 Zahnregulierungselement Withdrawn DE2913509A1 (de)

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