DE2836481A1 - Sicherheitsbindung fuer ski - Google Patents

Sicherheitsbindung fuer ski

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DE2836481A1 DE19782836481 DE2836481A DE2836481A1 DE 2836481 A1 DE2836481 A1 DE 2836481A1 DE 19782836481 DE19782836481 DE 19782836481 DE 2836481 A DE2836481 A DE 2836481A DE 2836481 A1 DE2836481 A1 DE 2836481A1
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Description

Sicherheitsbindung für Ski
Die Erfindung betrifft Sicherheitsbindungen für Ski mit einer Platte oder einem entsprechenden Bauteil, das als Halterung für einen Skistiefel dient und mit dem Ski fest verbunden ist, dabei sich aber um eine senkrecht auf der Skioberfläche stehende Achse schwenken läßt.
Der Hauptvorteil dieser Art von Bindungen gegenüber den üblichsten bekannten Skibindungen, die aus einer Vorder- und Fersenbackenanordnung bestehen,liegt darin, daß keine Reibung darch Gleiten des Schahs auf dem Ski während der Drehbewegung des Schuhs gegenüber dem Ski auftritt: beim Einwirken einer Drehkraft auf das Bein geht die Platte mit dem Stiefel mit. Außerdem lassen sich derartige Bindungen leichter und schneller auf dem Ski anbringen als eine Vorder- und Fersenbackenanordnung, da nur die Drehachse der Platte auf dem Ski befestigt zu werden braucht.
Die danach bei derartigen Skibindungen vorgesehene bewegliche Platte ist mit Mitteln zum Halten des Skistiefels versehen, die so ausgeführt sind, daß der Skistiefel bei einem Vorwärts- oder Rückwärtssturz freigegeben wird. Im übrigen ist
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ein federndes System vorgesehen, das die bewegliche Platte in ihrer Normallage auf dem Ski hält und das eine Schwenkung dieser Platte zuläßt, wenn auf den Unterschenkel des Skifahrers eine Torsionskraft ausgeübt wird. Eine solche Anordnung gewährt Sicherheit sowohl bei einem Drehsturz als auch bei einem Vorwärts- oder Rückwärtssturζ.
Einige Skibindungen dieser Art sind so konstruiert, daß eine auf eine Torsion des Unterschenkels des Skifahrers zurückzuführende Schwenkung der Platte außerdem eine Verschiebung der den Stiefel haltenden Greifelemente in Richtung auf die der Freigabe des Stiefels entsprechende Richtung herbeiführt. Das gilt insbesondere für die Skibindung nach der DE-OS 1 96o oo2. Danach bewirkt ein einheitliches federndes System das Festhalten der drehbaren Platte in ihrer Normallage und steuert gleichzeitig eine Greifbacke am Vorderschuh, und zwar kann diese Greifbacke sich nach der Schwenkung der Platte um einen vorbestimmten Winkel frei drehen, um den Stiefel freizugeben.
Die DE-OS 2 51o 385 beschreibt eine andere Bindung gleichen allgemeinen Typs, bei der eine Backe in einer Führung auf der drehbaren Platte gleiten kann. Dabei wird, wenn die Platte um einen vorbestimmten Winkel geschwenkt ist, ein die Backe haltendes Bauteil entriegelt, so daß die Greifbacke den Stiefel sofort freigibt.
Bei diesen beiden Skibindungen besteht aber keine Wechselwirkung zwischen den Halteelementen für den Stiefel gegen eine Anhebebewegung des Stiefels bei einem Vorwärts- oder einem Rückwärtssturz einerseits und den Halteelementen gegen eine Drehung unter dem Einfluß einer Torsionskraft andererseits. Die Schwenkung der drehbaren Platte beeinflußt nämlich die Fersenhalterung für den Stiefel nicht.
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Eine derartige Wechselwirkung ist aber aus Sicherheitsgründen äußerst erwünscht. Bei einem zusammengesetzten Sturz, d.h. einem Sturz, bei dem eine Torsionskraft und eine Zugkraft zusammenwirken, ist der Schienbeinknochen nämlich viel stärker verletzlich als bei einem einfachen Sturz. Wenn also der Skifahrer das Gleichgewicht nach vorn oder nach hinten verliert,so reicht eine geringfügigere Torsionskraft aus, um ihm das Schienbein zu brechen, als wenn er sich in Normalstellung befindet.
Eine Wechselwirkung dieser Art ist bei den üblichen Bindungen an sich bekannt, vor allem bei Fersenautomatiken, deren Backen gleichzeitig um eine Vertikalachse zur seitlichen Freigabe des Steifeis und um eine horizontalliegende Querachse zur vertikalen Freigabe des Stiefels drehbar sind. Es gibt Fersenautomatiken dieser Art, bei denen die Verriegelungssysteme des Backens in seitlicher und in vertikaler Richtung funktionell so miteinander verbunden sind, daß das Entriegeln des einen zu einer Herabsetzung der von dem anderen ausgeübten Verriegelungskraft führt und umgekehrt.
Außerdem ist aus der DT-OS 2 5o4 281 eine Bindung bekannt, bei der eine Wechselwirkung zwischen einer den Stiefel aufnehmenden drehbaren Platte und einem auf dieser Platte vorgesehenen Organ auftritt, das den Stiefel gegen eine Anhebebewegung hält. Bei der in Fig. 3 der genannten OS beschriebenen Ausführungsform ist beispielsweise das Fersenhalterungsorgan mit der drehbaren Platte derart verbunden, daß eine Drehbewegung der Platte eine Schwenkung dieses Halterungsorgans in Richtung auf seine Freigabestellung hervorruft. Unter diesen Umständen erfolgt eine Freigabe des Stiefels bei dessen Anhebung leichter, sofern bereits eine Schwenkung der Platte unter der Wirkung einer auf den Unterschenkel des Skifahrers ausgeübten Torsionskraft eingetreten ist.
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Es sind jedoch Zweifel an der Funktionsfähigkeit dieses Halteorgans erlaubt, wenn eine stabile Zentrierung der Platte und eine einwandfreie federnde Drehführung der Platte vorausgesetzt werden. Die Feder der Fersenmechanik, mit der auf die Platte ein deren Zentrierung besorgendes Rückstellmoment ausgeübt werden soll, verläuft nämlich in etwa vertikaler Richtung und daher parallel zu der Achse dieses Moments. Außerdem erfolgt die übertragung diesesRückstellmoments von der Feder auf die Platte mittels eines Seils oder eines ähnlichen Verbindungsorgans, das in einer mit dem Ski starr verbundenen Führung läuft. Es besteht dabei die Gefahr, daß dieses offen liegende Verbindungsorgan durch Ansammlung von Schnee oder durch Eisbildung so behindert wird, daß es blockiert oder zumindest in seiner Funktionsweise zu Ungunsten der Sicherheit beeinträchtigt wird.
Ferner ist aus der FR-OS 2 228 51 ο eine Bindung mit zwei federnd untereinander verbundenen Platten bekannt, von denen die eine auf dem Ski befestigt ist, während die andere an den Stiefel montiert und gegenüber der anderen Platte beweglich ist. Die obere Platte kann geringfügige Hin- und Herbewegungen um eine senkrecht auf dem Ski stehende Achse ausführen; diese Hin- und Herbewegungen führen zur Abgabe eines Steuersignals,durch das die vordere und/oder hintere Backe geöffnet wird. Somit kann die obere Platte die Drehbewegung des Stiefels nicht mitmachen, wodurch starke Reibung zwischen dem Stiefel und der Platte hervorgerufen wird und dia eingangs genannte wesentliche Funktion der Platte nicht erfüllt ist. Außerdem bleibt, wenn eine geringfügige Drehung der oberen Platte die seitlichen Haken wirksam auslöst, die Torsionskräften entgegenwirkende Halterung bei einem Frontalsturz unverändert.
Die Erfindung ist auf die Entwicklung einer Skibindung der eingangs allgemein angegebenen Art, bei welcher eine
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gegenseitige Abhängigkeit der vorgegebenen Auslösekräfte gegeben ist, gerichtet; die Bindung muß zuverlässig und betriebssicher arbeiten, abgekapselt und kompakt sowie ästhetisch ansprechend gebaut sein.
Die erfindungsgemässe Skibindung geht aus von einem Halterungselement für einen Skistiefel, das um eine senkrecht auf dem Ski stehende Achse drehbar und mit mindestens einem Greifelement für den Stiefel versehen ist, das beweglich auf dem genannten Halterungselement angebracht ist und auf ihm eine Wirkstellung einnehmen kann, in der es sich normalerweise befindet und in der es mit einem an dem Stiefel befestigten Organ zusammenwirkt, um den Stiefel auf dem Halterungselement festzuhalten, und eine wirkungsfreie Stellung, die es annehmen soll, wenn auf den Unterschenkel eine übermäßige Belastung wirkt, und in der der Stiefel sich von dem genannten Halterungselement löst, wobei federnde Elemente einerseits für das Verbleiben des Halterungselernents in seiner Nonnallage auf dem Ski und andererseits für das Verbleiben des Greifelements in seiner Wirkstellung sorgen.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe erhält das Halterungselement für den Stiefel die Form eines ein- oder zweiteiligen flachen Gehäuses, das die ein federndes System bildenden Organe enthält, die gleichzeitig einerseits zwischen diesem Gehäuse und einem feststehenden Element und andererseits zwischen diesem Gehäuse und dem Greifelement eine Wirkung ausüben, und das Gehäuse, das Greifelement und das federnde Element bilden die Glieder einer kinematischen Kette derart, daß eine Schwenkbewegung des Gehäuses, die es aus seiner Normallage zu bringen sucht, eine Herabsetzung der Kraft herbeiführt, die das Greifelement an dem Stiefel in seiner Wirkstellung zu halten sucht, und daß umgekehrt eine Verschiebung des Greifelements in Richtung auf seine wirkungsfreie Stellung eine Herabsetzung der Kraft herbeiführt, die die Drehunbeweglichkeit des drehbaren Gehäuses begründet.
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Man sieht, daß nur das Greifelement an der Außenseite des Gehäuses angeordnet ist, so daß die oben erwähnte Gefährdung durch äußere Einflüsse (Schnee und Eis) erheblich herabgesetzt ist.
Dank seiner Konstruktion bietet eine derartige Skibindung ein einwandfrei und betriebssxcher arbeitendes System, das kompakt gebaut ist und gut aussieht.
Bei einer speziellen Ausführungsform der angegebenen Skibindung enthält das federnde System eine Feder oder mehrere Federn, die einerseits einwirken auf eine an dem Drehzapfen des drehbaren Gehäuses vorgesehene Nockenfläche, um das Gehäuse in seiner Normallage zu halten und es in diese Lage zurückzuführen, und andererseits auf einen dem Greifelement für den Stiefel zugeordneten Nocken, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß die Schwenkung des Gehäuses eine Herabsetzung der Druckkraft herbeiführt, die von den Federn auf den dem Greifelement zugeordneten Nocken ausgeübt wird, und umgekehrt die Verschiebung des Greifelaments in Richtung auf seine wirkungsfreie Stellung eine Herabsetzung der Druckkraft herbeiführt, die von den Federn auf den Flachnocken an dem Drehzapfen ausgeübt wird.
Das Gehäuse ist schwenkbar um den feststehenden Mittelzapfen angeordnet, der fest mit dem Ski verbunden ist, das bewegliche Greifelement für den Stiefel arbeitet mit einem ersten Kolben zusammen, der im Inneren des Gehäuses untergebracht ist und von einer fadernden Vorrichtung gleichzeitig gegen das bewegliche Greifelement derart gedrückt wird, daß dieses zur Beibehaltung seiner Wirkstellung veranlaßt wird, und derart gegen die an dem feststehenden Zapfen des Gehäuses angebrachte Nockenfläche gedrückt wird, daß das Gehäuse federnd gehalten wird, um es in seiner Normallage drehunbeweglich zu halten.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht das bewegliche Greifelement aus zwei Haken, die seitlich auf dem schwenkbaren Gehäuse beiderseits des im Mitteibereich des Gehäuses vorgesehenen feststehenden Zapfens angebracht sind, ebenso wie die beiden erwähnten Haken, und die letzteren weisen jeweils eine Schrägfläche auf, die mit dem entsprechenden Endteil eines Bügels zusammenzuwirken vermögen, der den Kolben quer überbrückt und aus dem Gehäuse nach außen vorspringt, während das federnde System, das den Kolben gegen die Haken und den Nocken des Zapfens drückt, aus mindestens einer Feder besteht, die sich an dem zugeordneten Ende des Gehäuses abstützt, und die Schwenkhaken so ausgeführt sind, daß sie sich auf mit dem Stiefel fest verbundene Halteelemente legen können.
Nach einer anderen Ausfuhrungsform ist die Bindung mit einem einzigen beweglichen Greifelement für den Stiefel ausgestattet, welches Greifelernent zwischen einer aktiven Greifposition und einer wirkungsfreien Löseposition wechseln kann, sowie mit einem zugeordneten feststehenden Greifelement für den Stiefel, das mit dem den Stiefel tragenden Gehäuse starr verbunden ist.
Aus diesem Grunde kann ein einziger Kolben vorgesehen werden, der das bewegliche Greifelement in Schließstellung drückt und das Gehäuse drehunbeweglich hält, sowie ein zweiter Kolben, der nur dazu dient, das Gehäuse drehunbeweglich zu halten. Wenn dann das bewegliche Greifelement für den Stiefel verschoben ist, kann der erste Kolben das Gehäuse nicht mehr drehunbeweglich halten, vielmehr geschieht dies dann durch den zweiten Kolben, der von dem beweglichen Greifelement unabhängig ist und weiterhin ein Rückholmoment ausübt, durch das das Gehäuse drehunbeweglich gehalten wird.
Die Bindung wird auf diese Weise erheblich vereinfacht.
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Gemäß der Erfindung ist in anderen verbesserten Ausführungsformen dB Möglichkeit vorgesehen, die oben beschriebenen Konstruktionen mit zwei federnden Systemen noch zu vereinfachen. Dazu enthält das Gehäuse ein einziges federndes System, das zwei in dem Gehäuse befindliche Kolben gegen zwei Nockenflächen drückt, die an den gegenüberliegenden Seitenflächen eines feststehenden zentralen Drehzapfens vorgesehen sind, um den das Gehäuse verdrehbar angeordnet ist, wobei der eine Kolben mit einem beweglichen Greifelement des Stiefels zusammenwirkt, das aus einer wirksamen Greifstellung in eine wirkungsfreie Auslösestellung und zurück gebracht werden kann, und wobei das federnde System und die Kolben so angeordnet sind, daß bei einem Frontalsturz nur der erste, mit dem beweglichen Greifelement starr verbundene Kolben sich von dem zugeordneten Nocken abhebt, während der zweite Kolben weiterhin an dem feststehenden Drehzapfen anliegt und ein die Drehunbeweglichkeit des Gehäuses gegenüber dem Ski aufrechterhaltendes Haltemoment ausübt.
Auf diese Weise wird die Zahl der die Bindung bildenden Bauteile erheblich verkleinert und dabei ein fast der Hälfte der Gehäuselänge entsprechendes Volumen verfügbar gehalten.
Die erfindungsgemäße Bindung ]aßt sieb in zahlreichen Ausführungsformen herstellen. In den beigefügten Zeichnungen sind mehrere beispielsweise Ausführungsformen einer erfindungsgemässen Bindung dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 schematisch eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemässen Skibindung, teilweise aufgeschnitten,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Bindung nach Fig. 1, teilweise geschnitten längs der Linie II-II in Fig. 1,
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und* 4 Teilschnitte in einem anderen Maßstab durch Einzelelemente längs der Linien III-III und IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der verschiebbaren Bügel, mit deren Hilfe die Federn des federnden Systems ihre Wirkung auf die an dem Drehzapfen des drehbaren Gehäuses vorgesehenen Nocken ausüben,
Fig. 6 eine Draufsicht gemäß Fig. 1, wobei das Gehäuse eine mittlere Schwenklage einnimmt,
Fig. 7 eine Ansicht gemäß Fig. 2 zur Erläuterung der Wirkungsweise der erfindungsgemässen Bindung bei einem Frontalsturz,
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und 9 schematische Seitenansichten zur Verdeutlichung
des Vorgangs bei dem Einrücken eines Stiefels in die Greiforgane,
Fig. Io als Ansicht eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemässen Skibindung, gezeichnet in auf dem Ski befestigter Lage und mit eingerücktem Stiefel,
Fig. 11 einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig. 1o,
Fig. 12 eine Seitenansicht entsprechend Fig. 1o, jedoch mit nach vorn gekipptem Stiefel,
Fig. 13 entspricht der Fig. 12 und zeigt den Zustand der Bindung bei nach hinten gekipptem Stiefel,
Fig. 14 einen Längsschnitt längs der Linie XIV-XIV in Fig. 13,
Fig. 15 die Ansicht einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemässen Skibindung, gezeichnet in auf dem Ski befestigter Lage und mit eingerücktem Stiefel
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Fig. 16 ein Schnittbild längs der Linie XVI-XVI in Fig.15,
Fig. 17 eine Seitenansicht der Bindung entsprechend Fig.15, jedoch mit nach vorn gekipptem Stiefel,
Fig. 18 entspricht der Fig. 16 und zeigt die Stellung der Bindungsgrundplatte, wenn der Stiefel, wie in Fig. 17 angedeutet, nach vorn gekippt ist und
Fig. 19 einen Schnitt in der gleichen Ebene wie in Fig. in einer Stellung der Bindung bei einer reinen Drehung.
Die in den Fig. 1 bis 9 wiedergegebene Skibindung weist ein flaches längliches Gehäuse 1 auf, das als Halterungselement für einen Skistiefel C dient. Das Gehäuse 1 ist um einen feststehenden Drehzapfen 2 drehbar angeordnet, der senkrecht auf der Oberseite des Ski S steht. Der Zapfen wird von einer Platte 3 gehalten, die, beispielsweise mit Schrauben, an der Oberseite des Ski befestigt ist. Die Vertikalachse XX" dieses Zapfens verläuft ungefähr durch die Mitte des Gehäuses 1. Im übrigen und wie veiter unten noch erläutert wird, fällt diese Achse vorzugsweise mit der Stelle zusammen, die für die Mittelquerebene des Stiefels C vorgesehen ist.
An dem vorderen bzw. dem hinteren Ende des Gehäuses 1 ist jeweils ein Schwenkhakenpaar 4a bzw. 4b um jeweils eine horizontal liegende Querachse 5a bzw. 5b schwenkbar angeordnet. Die Haken an den beiden Enden sind derart einander entgegenweisend angeordnet, daß die Fangnase der Haken jedes Hakenpaars jeweils in Richtung auf die Haken des anderen Paares zeigen. Die Haken sollen mit Halteorganen zusammenwirken, die auf jeder Seite der Sohle des Stiefels C diesseits und jenseits der Mitte!querebene des Stiefels herausragen. In dieser Hinsicht folgt die in den Fig. 1 bis 9 und folgen die in den Fig. 1o bis 19 gezeigten Bindungen dem
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gleichen allgemeinen Gedanken wie die Skibindung, die in der deutschen Patentanmeldung P 28 o9 o18.8 vom 2. März 1978 beschrieben ist. Danach befinden sich die seitlichen Halteorgane 6a und 6b an dem Stiefel in bestimmten,, unveränderlichen Abständen von der Mittelquerebene des Stiefels, unabhängig von dessen Größe. Natürlich sind andererseits die Schwenkhaken 4a und 4b ihrerseits in solchen festgelegten Abständen von der durch die Achse XX1 verlaufenden Querebene des Gehäuses 1 angeordnet, daß die erfindungsgemäße. Skibindung Stiefel unterschiedlicher Größe aufzunehmen vermag.
Wesentlich ist, daß ein einziges federndes System vorgesehen ist, das gleichzeitig an dem drehbaren Gehäuse 1 angreift, um es auf dem Ski in seiner Normallage zu halten, und an den Schwenkhaken 4a und 4b, um sie in ihrer Greifstellung festzuhalten. Die Schwenkhaken können zwei Stellungen einnehmen: eine Wirkstellung, die sie normalerweise inne haben und die in Fig. 2 gezeichnet ist, und eine wirkungsfreie (gelöste) Stellung, die sie einnehmen sollen, wenn auf den Unterschenkel eine übermäßige Belastung ausgeübt wird die hinteren Haken 4b bei einem Sturz nach vorn, die vorderen Haken 4a bei einem Sturz nach hinten. Das vorgesehene federnde System enthält zwei Gruppen Schraubenfedern 7a und 7b, die diesseits bzw. jenseits des Drehzapfens 2 angeordnet sind. Die Federn stützen sich an Anschlagstücken 8 ab, um einen Druck auf zwei ebene Vertikalflächen 9a und 9b auszuüben, wobei zwei gleitend verschiebliehe Bügel 1oa und 1ob gewissermaßen vermittelnd als Kolben wirken (Fig. 5). Im vorliegenden Falle suchen die beiden Federgruppen 7a und7b den mittleren Quersheg 11a oder 11b jeweils eines der Bügel 10a,b gegen die entsprechende Vertikalfläche 9a oder 9b des Drehzapfens 2 zu drücken. Die Anschlagstücke 8 sind verschieblich in den entsprechenden Enden des Gehäuses 1 untergebracht und die Stellung jedes Anschlagstücks 8 lässt sich mittels einer Schraube 12 regulieren. Dadurch kann die Anfangsdruckkraft der Federn 7a und 7b eingestellt werden.
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Die beiden Nockenflächen 9a und 9b verlaufen der Mittelquerebene YY1. Daher sucht die von den beiden Federgruppen 7a und 7b ausgeübte Druckkraft das drehbare Gehäuse 1 in der Stellung zu halten, in der die Mittellängsachse ZZ1 des Gehäuses mit der Skilängsachse zusammenfällt. Die benachbarten Enden der beiden gleitend verschiebbaren Bügel 10a und 1ob greifen teilweise übereinander, wie in Fig. 5 angegeben; an den Seitenarmen der beiden Bügel sind entsprechende Ausschnitte angebracht. An ihren voneinander abgewandten Enden besitzen die Seitenarme der Bügel jeweils eine Querachse 13a bzw. 13bf und an deren Enden befindliche Rollen 14a bzw. 14b steuern Nocken 15a bzw. 15b, die an den zugeordneten Schwenkhaken 4a bzw. 4b angebracht sind. Auf diese Weise üben die Federgruppen 7a und 7b eine Wirkung auf diese Haken aus, wobei sie im übrigen dafür sorgen, daß das drehbare Gehäuse seine tvonuallage beibehält. Die Rollen 14a bzw. 14b befinden sich auf der Außenseite des Gehäuses 1, wobei die Enden der Achsen 13a und 13b in Öffnungen 16 aufgenommen sind, die in die Gehäuseseiten geschnitten sind. Der zugeordneten Rolle 14a bzw. 14b gegenüberliegend weisen die Nocken 15a bzw. 15b eine geneigte Schrägflache 17 auf, unterhalb derer sich eine Auflagefläche 18 befindet, die von der Schrägfläche durch einen vorspringenden Winkel getrennt ist. Das Profil der Schrägfläche 1? ist so gewählt, daß die von der Rolle 14a bzw.14b ausgeübte Druckkraft den entsprechenden Schwenkhaken 4a bzw. 4b in seiner aktiven Greifstellung zu halten oder ihn in diese Lage zurückzuführen sucht. Die Auflagefläche 18 dient dazu, den zugeordneten Haken stabil in der aufgerichteten Stellung zu halten, d.h. in der wirkungsfreien Stellung, nachdem er in die in Fig. 4 angegebene Stellung gebracht worden ist. Die beiden Schwenkhaken 4a oder 4b ein- und desselben Hakenpaars sind miteinander durch eine Platte 19a oder 19b verbunden, die sich oberhalb des Gehäuses befindet und als Trittplatte beim Wiedereinrasten der entsprechenden Haken in die Wirkstellung dient. Im übrigen kann vorteilhafterweise eine Druckfeder 2o vorgesehen werden, die jedes Hakenpaar anhebt, wenn die zugehörigen Rollen 14 nicht mehr an den jeweiligen Steuernocken anliegen.
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ORIGINAL INSPECTED
Die beschriebene Skibindung arbeitet folgendermaßen: 1-. In normaler Stellung:
Der Stiefel wird von den Schwenkhaken 4a und 4b fest auf die Oberseite des Gehäuses 1 gepreßt. Wie erwähnt, hält der von den Rollen 14a und 14b ausgeübte Druck die Haken in ihrer Wirkstellung fest. Das Gehäuse selbst wird in seiner Normallage durch den Druck gehalten, den die von den verschiebbaren Bügeln 10a und 10b gebildeten Kolben auf die Flachnocken 9a und 9b ausüben.
2. Wirkung einer Drehung (vgl. Fig. 6):
Wenn auf den Unterschenkel des Skifahrers beispielsweise infolge eines Sturzes eine Drehung ausgeübt wird, dreht sich das Gehäuse 1 um seinen Drehzapfen 2, etwa in Richtung des Pfeils F, wie in Fig. 6 gezeichnet. Infolgedessen entfernen sich die Bügel 10a und 10b voneinander. Da die Bügel sich kreuzen, bedeutet das aber, daß die zugehörigen Rollenpaare 14a und 14b sich zur Mitte hin in Richtung zueinander bewegen. Daher üben diese Rollen nun keinen Druck mehr auf die Schrägfläche 17 der Nocken 15a und 15b aus, so daß die Haken 4a und 4b unter der Wirkung der zu diesem Zweck vorgesehenen Federn 2o aufwärts schwenken können. Die Kraft dieser Federn 2o ist jedoch sehr gering, und sie sind für das richtige Arbeiten der Einrichtung nicht unbedingt erforderlich.
Die Weite der Schwenkbewegung der Schwenkhaken hängt von der Bewegungsweite der Rollen 14a und 14b und damit von dem Schwenkwinkel des Gehäuses 1 ab. Somit wird der Stiefel von den Haken umso mehr freigegeben werden, je größer die Drehung ist, und kleine Drehwinkel rufen nur eine geringe Lockerung hervor. Bei einer weiten Drehung genügt eine geringe Anhebekraft, um die Schwenkhaken ganz zu öffnen und den Stiefel vollständig aus der Bindung herauszuheben.
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3. Sturz nach vorn (vgl, Fig. 7)
In diesem Falle sucht der Stiefel eine Bewegung in dem Sinne vorzunehmen, daß die hinteren Ilalteorgane 6b an dem Stiefel die entsprechenden Haken 4b hochheben. Fig. 7 zeigt, daß auch die vorderen Haken 4a hochgehoben werden, jedoch nur um einen geringeren Betrag. Die Schrägfläche 17 des Nockens 15b der hinteren Haken bewirkt nun eine Bewegung der entsprechenden Rollen 14b in Richtung auf die Mitte im Sinne des Pfeils F1. Jetzt wird der entsprechende Bügel 10b in gleicher Richtung geschoben, so daß sein mittlerer Quersteg 11b sich von dem zugehörigen Flachnocken 9b des Zapfens 2 entfernt. Dadurch wird die Größe des Moments, das normalerweise der Schwenkung des Gehäuses 1 entgegenwirkt, herabgesetzt. Natürlich entfernt sich auch der Quersteg 11a des Bügels 10a etwas von dem zugehörigen Nocken 9a, jedoch nur um einen kleineren Betrag, weil der Haken 4a nur weniger weit angehoben wird.
Das Abheben des Bügels 10b reicht jedenfalls aus, um eine merkliche Herabsetzung des Moments herbeizuführen, das das Gehäuse 1 in seiner Normallage zu halten sucht. Zu Beginn eines Frontalsturzes des Skifahrers reicht demnach eine verhältnismässig kleine Drehkraft aus, das Gehäuse schwenken zu lassen.
4. Sturz nach hinten
Hierbei ist die Wirkungsweise die gleiche wie zuvor, mit dem Unterschied, daß nun die vorderen Schwenkhaken 4a vollständig angehoben werden, während die hinteren Haken sich nur sehr wenig nach oben bewegen. Auf dieselbe Weise wird aber eine erhebliche Herabsetzung des Moments erzielt, das an sich das Gehäuse 1 an einer Schwenkbewegung zu hindern sucht.
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5. Einsetzen eines Skistiefels (vgl. Fig. 3,4,8,9):
Wie erwähnt, befindet sich am unteren Teil der Nocken 15a und 15b eine Auflagefläche 18,· deren Profil kreisbogenförmig ist, mit dem Kreismittelpunkt in der Schwenkachse des zugeordneten Schwenkhakens. Am Schluß seiner Anhebungsbewegung steht der Haken somit im indifferenten Gleichgewicht, denn die von der zugehörigen Rolle 14 auf den Nocken dieses Schwenkhakens ausgeübte Kraft wirkt in Richtung zur Drehachse 5 des Schwenkhakens. Die Schwenkhaken verharren daher in stabiler Lage in ihrer angehobenen Stellung, wenn sie dorthin entweder anläßlich der Freigabe des Stiefels bei einer Drehung oder bei einem Sturz nach vorn oder nach hinten geraten sind.
Nach einer durch Drehung verursachten Auslösung sind die vorderen und die hinteren Haken vollständig nach oben gerichtet, wenn der Stiefel nicht mehr in der Bindung steht. Beim Sturz nach vorn bleiben die beiden hirfteren Schwenkhaken geöffnet, und beim Sturz nach hinten schließlich bleiben die beiden vorderen Schwenkhaken offen stehen. Um den Stiefel wieder in die beschriebene Bindung einsetzen zu können, müssen die hinteren Schwenkhaken geöffnet sein. Ist das nichr. der Fall, so kann man sie öffnen, indem man die hinteren Halteorgane 6b des Stiefels unter die Haken führt und, wie in Fig. 8 angedeutet, die Schwenkhaken anhebt.
Zum Einrasten eines Stiefels werden nun die vorderen Halteorgane 6a des Stiefels unter die vorderen Schwenkhaken 4a gebracht, und dann wird die Stiefelsohle auf die Oberseite des Gehäuses 1 gedrückt. Die Stiefelsohle übt jetzt einen Druck auf die Trittplatte 19b der hinteren Schwenkhaken aus, wodurch diese in ihre Wirkstellung geschwenkt werden. Man sieht, daß das Wiederaufsetzen eines Skistiefels ganz einfach erfolgt, ohne daß der Skifahrer seine Hände gebrauchen muß.
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Die in den Fig. 1o bis 14 dargestellte Sicherheitsbindung für Ski weist, wie die vorher beschriebene Ausfuhrungsform, ein flaches, längliches Gehäuse 9o auf, das um eina senkrecht auf der Skioberseite S stehende Achse drehbar angeordnet ist; die Achse wird durch einen Drehzapfen 91 gebildet, der von einer Platte 9 3 gehalten wird, die, beispielsweise durch nicht gezeichnete Schrauben, auf dem Ski befestigt ist. Die Vertikalachse X-X' des Drehzapfens 91 verläuft ungefähr durch die Mitte des Gehäuses 9o? sie fällt außerdem vorzugsweise mit dem Ort zusammen, der für die Mittelquerebene des Stiefels C vorgesehen ist. Die Haltevorrichtung für den Stiefel arbeitet mit Halteorganen zusammen, die in die Sohle des Stiefels C integriert sind und von zwei querstehenden Ansätzen 94 gebildet werden, deren Enden auf den beiden Seiten der Sohle des Stiefels C vorstehen und beiderseits der Mittelquerebene des Stiefels liegen; diese Ebene enthält vorzugsweise, wie erwähnt, auch die Vertikalachse X-X1.
Die Skibindung ist mit einem einzigen beweglichen Greifelement für den Stiefel C ausgestattet, das aus einer wirksamen Greifstellung in eine wirkungsfreie Auslösestellung und zurück bewegbar igt., sowie mit einem zugeordneten feststehenden Greifelement für den Stiefel,- fest mit dem Gehäuse 9o für den Stiefel verbunden. Bei dieser Ausführungsform besteht das bewegliche Greifelement für den Stiefel C aus einem Paar Schwenkhaken 95, die seitlich an dem Gehäuse 9o schwenkbar um Lagerzapfen 96 beiderseits des feststehenden Zapfens 91 angebracht sind. Die als Lagerzapfen 96 ausgebildete Schwenkachse für die Haken 95 schneidet die Vertikalachse X-X1 des Drehzapfens 91. Im übrigen weisen die Schwenkhaken 95 als Besonderheit dieser Ausführungsform jeweils eine geneigte Schrägfläche 97 auf, die mit dem entsprechenden Endstück 9 8 eines Domes 99 zusammenwirkt, der einen Kolben 1o1 quer durchsetzt, der sich in dem vorderen Abschnitt des Gehäuses
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befindet. Die Endstücke 98 springen aus dem Gehäuse 9o nach außen vor und sind vorteilhafterweise mit Rollen 1o2 versehen, die mit den nockenartigen Schrägflächen 97 in Kontakt stehen.
Eine federnde Vorrichtung 1o3 drückt den Kolben 1o1 gegen die Schwenkhaken 95, so daß diese in ihrer Wirkstellung zu bleiben suchen (vgl. den Pfeil F in Fig. 1o). Gleichzeitig sucht die federnde Einrichtung 1o3 die vordere ebene Fläche des Kolbens 1o1 auch gegen eine ebene Nockenfläche 11o zu drücken, die an dem Drehzapfen 91 ausgebildet ist, so daß das Gehäuse 9o federnd in seiner normalen Lage gehalten wird, wie in Fig. 11 angedeutet. Bei dem gezeichneten Ausführungsbeispiel besteht die federnde Vorrichtung 1o3 aus zwei Schraubenfedern 1o4, die sich im Inneren des Kolbens 1o1 befinden, der U-Form hat und sich an einem Endstück 1o6 abstützt. Dieses Endstück stützt sich seinerseits an einer Schraube 1o7 ab, die die benachbarte Querwand des Gehäuses 9o durchsetzt und die ein Hilfsmittel zum Einstellen der Härte der federnden Vorrichtung 1o3 darstellt. Die Federn 1o4 dieser Vorrichtung stecken mit ihren Enden auf axialen Haltefingern 1o8, die einerseits an dem Kolben 1o1 und andererseits an dem Endstück 1o5 angebracht sind.
Das mit dem beweglichen, durch die Schwenkhaken 95 gebildeten Greifelement zusammenwirkende feststehende Greifelement besteht aus zwei mit dem Gehäuse 9o starr verbundenen komplementären Haken 1o9, die jeweils mit einem Ansatz 94 an der Sohle des Stiefels C zusammenwirken.
Die Endstücke 98 des Doms 99 lassen sich in Längsrichtung in Langlöchern 111 verschieben, die in die Wände des Gehäuses 9o geschnitten sind; somit läßt sich auch der Kolben 1o1 um eine entsprechende Strecke verschieben, indem die Korn-* pression der Rückstellfedern 1o4 verändert wird. Eine weitere Besonderheit der Bindung stellt ein zweiter Kolben
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dar, der sich in dem Gehäuse an der bezüglich des feststehenden Drehzapfens 91 dem ersten Kolben 1o1 entgegengesetzten Stelle befindet; der zweite Kolben 112 wird federnd gegen eine zweite ebene Nockenfläche 113 gedrückt, die parallel zu der ersten Nockenfläche 11o an dem Drehzapfen 91 ausgebildet ist, so daß das Gehäuse 9o durch Druck gegen die Nockenfläche 113 einer Drehung Widerstand entgegensetzend gehalten wird. Zu diesem Zweck wird der Kolben 112, der in seinem Aufbau dem Kolben 1o1 entspricht, der Druckkraft eines federnden Systems 114 ausgesetzt, das sich gegen das Ende des Gehäuses lehnt, das dem Ende, auf das die federnde Vorrichtung 1o3 Druck ausübt, entgegengesetzt ist.
Die federnde Vorrichtung 114 besteht analog zu der Vorrichtung 1o3 aus zwei Schraubenfedern 115, die sich an einem Endstück 116 abstützen, dessen Lage bezüglich der Längsachse Y-Y1 mittels einer Schraube 117, die die Querwand 118 des Gehäuses durchsetzt, einstellbar ist. Die Federn 115 werden in ihrer richtigen Stellung durch Finger 119 gehalten, die vergleichbar den Fingern 1o8 sind. Auf diese Weise sucht das federnde System 114 die ebene Vorderfläche des Kolbens 112 in Anlage dn der ebenen Nockenfläche 113 des Drehzapfens 91 zu halten, d.h. das Gehäuse 9o in seiner Normallage drehunbeweglich zu halten.
Schließlich besitzt die Skibindung einen Schwenkhebel 121, der an einem Ende des Gehäuses 9o, im vorliegenden Fall an dem an den zweiten Kolben 112 angrenzenden Ende gelenkig angeordnet ist. Der Hebel 121 sitzt somit gelenkig auf zwei endständigen Fortsätzen 122 des Gehäuses, die eine querliegende Schwenkachse Z-Z* definieren. Durch Drehen des Schwenkhebels 121 werden zwei in Längsrichtung parallel zueinander verlaufende Stangen 123, die den Kolben 112 und die Querwand
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durchsetzen, betätigt; die Stangen wirken auf den Kolben 1o1 und entfernen ihn von dem feststehenden Drehzapfen 91, wodurch das Rückholmoment beim Frontalsturz verkleinert wird, wenn man den Hebel 121 schwenkt. Diese Anordnung dient dazu, den Stiefel entsprechend der Absicht des Skifahrers aus der Bindung zu lösen, der Skifahrer kann den Hebel 121 z.B. mit dem Skistock betätigen (nach unten drücken). Durch das Verschwenken des Hebels 121 werden die beweglichen Haken 95 von den Ansätzen 9 4 abgehoben. Schließlich sind an jedem Ende des Gehäuses 9o zwei seitliche Flansche 124 angebracht.
Die technische Wirkung und die Vorzüge der beschriebenen Skibindung sind:
Bei starker Vorwärtsneigung des Skifahrers (Fig. 12) oder bei entsprechender Neigung des Skifahrers nach rückx^ärts (Fig. 13) lassen die haltenden Ansätze 94 die Haken 95 aufwärts schwenken, wie durch die Pfeile G angedeutet; entsprechend gleiten die Rollen 1o2 über die zugeordneten Schrägflächen 97, die sie in den länglichen Öffnungen 111 so verlagern, daß der Dorn 99 und der Kolben 1o1 von der Nockenfläche 1o4 des Drehzapfens 91 abheben (vgl. Fig. 14). In Fig. 13 erkennt man, daß beim Kippen des Stiefels C nach hinten die den beweglichen Schwenkhaken 95 zugeordneten Ansätze 94 weniger stark über den Ski angehoben werden als bei einer Neigung nach vorn (Fig. 12), so daß der Kolben 1o1 sich weniger weit von dem Drehzapfen 91 entfernt, wenn eine Neigung nach hinten auftritt.
Der Kolben 1o1 übt aber in den beiden genannten Fällen kein rückführendes Drehmoment auf das Gehäuse 9o mehr'aus. Das federnde System 114 hält vielmehr weiterhin den Kolben 112 in Anlage an der ebenen Nockenfläche 113 und hält somit ein Rückstellmoment für das Gehäuse 9o im Sinne einer Drehung in die Normallage aufrecht. Das Gesamtrückstellmoment für die
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Zentrierung des Gehäuses 9o auf dem Ski wird auf diese Weise verkleinert, aber nicht beseitigt, wodurch der Skifahrer weiterhin eine richtige Kontrolle über den Ski behält.
Die Bindung besitzt noch weitere technische Vorzüge: mit den Schrauben 1o7 und 117 lassen sich unabhängig voneinander sehr genau die Torsionshärte und die Vertikalsturzhärte einstellen, wobei mit der Schraube 117 die Torsion allein reguliert werden kann. Bei der Ausführung nach den Fig. 1 bis 9 ist das Verhältnis von Torsionshärte zu Frontal- oder Rückwärtssturz durch die Konstruktion gegeben und läßt sich nicht nach den Bedürfnissen des Benutzers ändern. Die Anordnung der Schwenkhaken 95 im Mittelbereich des Gehäuses, wobei die Achse ihrer Lagerzapfen 96 durch die Mitte des Drehzapfens 91 verläuft, begrenzt in diesem Mittelbereich die auf die Bindung einwirkenden Kräfte.Daher kann für das Gehäuse 9o ein leichterer Werkstoff verwendet werden, beispielsweise ein geeigneter Kunststoff; wird Metall verwendet, so kann man mit geringerer Wandstärke arbeiten. Durch die Anbringung der Flansche 124 an den Enden des Gehäuses 9o werden auf dieses die Torsionskräfte übertragen, die von den Stiefeln C ausgeübt werden, wobei vermieden wird, daß diese Kräfte von den beweglichen Haken aufgenommen werden müssen. Schließlich und wie bereits erwähnt, erlaubt der hintere Hebel 121 das Aussteigen aus der Bindung nach Wunsch.
Die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Skibindung ist in den Fig. 15 bis 19 gezeichnet und weist wie bei den vorhergehenden Beispielen ein flaches längliches Gehäuse 2oo auf, das als Tragelement für den Stiefel C dient. Das Gehäuse 2oo ist um eine senkrecht auf der Skioberfläche stehende Achse drehbar angeordnet, die als feststehender Drehzapfen 2o1 ausgebildet ist, der auf einer Platte 2o2 ruht, die, beispielsweise durch nicht gezeichnete Schrauben,
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an dem Ski S angebracht ist. Die Vertikalachse X-X' des Drehzapfens 2o1 verläuft ungefähr durch die Mitte des Gehäuses 2oo. Das Gehäuse 2oo ist mit Schwenkhaken 2o3 ausgestattet, die an ihm angebracht sind und in eine Wirkstellung (dargestellt in Fig. 15) gebracht werden können, in der sie mit Ansätzen 2o4 zusammenwirken, die Bestandteil der Sohle des Skistiefels sind, und in der der Stiefel auf dem Gehäuse 2oo festgehalten wird, oder in eine wirkungsfreie (gelöste) Stellung (dargestellt in Fig. 17) gebracht werden können. Diese zweite Stellung wird von den Schwenkhaken 2o3 eingenommen, wenn auf den Unterschenkel des Skifahrers eine übermäßig hohe Belastung einwirkt, wobei dann der Stiefel C von dem Gehäuse 2oo wegbewegt wird. An dem Gehäuse 2oo sind außerdem zwei feststehende Haken 2o5 vor" gesehen, die mit Ansätzen 2o6 an dem Stiefel C zusammenwirken.
Bei der hier beschriebenen Ausfuhrungsform befindet sich in dem Gehäuse 2oo ein einziges federndes System 2o7, von dem zwei in dem Gehäuse 2oo untergebrachte Kolben 2o8/ 2o9 gegen zwei Nockenflächen 211, 212 gedrückt werden, die auf den entgegengesetzten Seiten des feststehenden Drehzapfens 2o1 ausgebildet sind, um den das Gshäuse 2oo sich zu drehen vermag. Der Kolben 2oS arbeitet mit dem beweglichen Greifelement für den Stiefel C, das heißt mit den Schwenkhaken 2o3 zusammen. Die Nockenflächen 211, 212 bestehen aus zwei vertikal verlaufenden Abflachungen, während bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel das federnde System 2o7 aus zwei Druckfedern 2o7a, 2o7b zusammengesetzt ist.
Durch den ersten Kolben 2o8 führt ein querstehender Dorn 213, dessen Enden mit Rollen 214 versehen sind, die sich gegen die Schwenkhaken 2o3 legen und in Langlöchern 23o des Gehäuses 2oo verschiebbar sind. Der Kolben 2o8 bildet eine der kurzen Seiten eines Rechteckrahmens215, in dem sich außer dem erwähnten Kolben 2o8 ein Querstück 216 befindet, das
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die zweite kurze Seite bildet, sowie zwei verbindende Längsanker 217. Die Längsanker durchsetzen den zweiten Kolben2o9, der, ebenso wie der erste Kolben 2o8, unter der Wirkung des federnden Systems 2o7 gegen die entsprechende Nockenfläche 212 bzw. 211 gedrückt wird. Die Längsanker 217 lassen sich frei im Inneren des zweiten Kolbens 2o9 parallel zu der Skilängsachse verlagern, wenn die Federn 2o7a, 2o7b zusammengedrückt werden, wobei der gesamte Rahmen 215 sich in Längsrichtung verschiebt. Das Querstück 216 und der erste Kolben 2o8 werden von den Wänden des Gehäuses 2oo in Längsrichtung geführt, wenn der Rahmen 2T5 sich in dem Gehäuse verschiebt»
Das federnde System 2o7 ist eingeschaltet zwischen den zweiten Kolben 2o9 und ein Anlagestück 218, durch das die Zuganker längsbeweglich hindurchgeführt sind; an dem Anlagestück 218 ist eine Einrichtung vorgesehen, mit der der Abstand des Anlagestücks 218 von dem Querstück 216 eingestellt werden kann. In dem beschriebenen Beispiel dient dazu eine in das Querstück 216 eingelassene Schraube 219, die auf das Anlagestück 218 eine der Druckkraft aus dem federnden System 2o7 entgegengesetzte Kraft ausübt. Durch das Einstellen des Anlagestücks 218 mittels der Schraube 219 lässt sich die Härte der Bindung regulieren. Im übrigen dienen die Zuganker 217 als Führung für den zweiten Kolben 2o9.
An der Skibindung ist ausserdem ein Schwenkhebel 22o vorgesehen, der an einem Ende desGehäuses 2oo, im vorliegenden Falle an dem dem Querstück 216 benachbarten Ende, gelenkig gelagert ist. Der Hebel 22o dreht sich an zwei endständigen Fortsätzen 221 des Gehäuses 2oo um eine Querachse, und der Hebel 22o ist mit einer Mittelzunge 222 versehen, die ein Plättchen 223 berührt, das an dem Querstück 216 befestigt ist. In dem Plättchen 223 ist eine Mittelbohrung 224 angebracht, durch die hindurch mit einem Werkzeug die Schraube 219
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verstellt werden kann. Der Hebel 22o besitzt eine Ausnehmung 226 zum Einstecken des Skistockendes; wenn man auf den Hebel 22o einen Druck ausübt, wird der gesamte Rahmen (2o8, 217, 216) nach links (im Sinne der Fig. 4) geschoben. In dieser Stellung hat der Kolben 2o8 Abstand von dem feststehenden Drehzapfen 2o1, womit die Schwenkhaken 2o3 freigegeben sind.
Das Aussteigen aus der Bindung ist also außerordentlich einfach unter Zuhilfenahme des Skistocks,des Fußes, der Hand oder sogar eines Ski vorzunehmen.
Im Falle eines Frontalsturzes (Fig. 17 und 18) verursacht die Schwenkung der Haken 2o3 eine Versetzung des Kolbens 2o8 nach vorn, wodurch er sich von der zugehörigen Nockenfläche
211 löst, während die Zuganker 217 sich im Inneren des Kolbens 2o9 verschieben, der weiterhin an der Nockenfläche
212 anliegt. Aus diesem Grunde ist das Torsionshaltemoment des Gehäuses 2oo auf dem Ski S deutlich verkleinert, aber nicht vollständig aufgehobene
Bei reiner Torsionsbeanspruchung (dargestellt in Fig. 19) entfernen sich beide Kolben 2o8 und 2o9 von dem Drehzapfen. Infolgedessen lösen sich die Endrcllen 214 dec Dorns 213 von den beweglichen Haken 2o3> die sich daher jetzt öffnen können.
Bemerkenswert ist der außerordentlich einfache Aufbau der Skibindung nach den Fig. 15 bis 19, vor allem gegenüber der Bindung nach den Fig. 1o bis 14. Die Zahl der Einzelbauteile konnte erheblich verkleinert werden, weil eines der auf die Kolben einwirkenden federnden Systeme weggelassen wurde. Dadurch ergab sich ein relativ großes freies Volumen 225 von annähernd der halben Größe des Gehäuses 2oo. Dieses ungenutzte Volumen kann vorteilhafterweise für die
Unterbringung einer zusätzlichen Vorrichtung z.B. einer Steuerung für eine Skibremse, ausgenutzt werden.
Die Konstruktion der Skibindung nach den Fig. 15 bis 19 bringt noch einen weiteren Vorteil: die auf die Kolben 2o8 und 2o9 einwirkenden Kräfte werden nicht mehr auf das Gehäuse 2oo übertragen, sondern werden von dem Rahmen (218, 217, 216) aufgefangen. Infolgedessen kann das Gehäuse 2oo aus weniger widerstandsfähigem Werkstoff hergestellt werden, der außerdem weniger teuer und/oder weniger schwer ist.
Die Erfindung ist nicht auf die verschiedenen Ausführungen beschränkt, die oben beschrieben sind, es sind vielmehr weitere Ausführungsvarianten denkbar. Erwähnt seien: die Nockenflächen der Drehzapfen 91, 2o1 müssen nicht notwendigerweise gleiche Form und/oder gleiche Oberfläche haben. Insbesondere können sie gekrümmt, hohl oder bauchig sein und sich an entsprechende geschwungene Teile der Kolben anpassen.
Die mit den Kolben 1o1 und 112 (Ausführung nach den Fig. 1o bis 14) zusammenwirkenden federnden Systeme können abweichende Form zeigen, beispielsweise können auf der einen Seite zwei und auf der anderen Seite drei Federn verwendet werden, oder auch, eine einzige Feder auf jeder der beiden Seiten.
Die Positionen der Schwenkhaken 95 und der feststehenden Haken 1o9 könnten vertauscht werden, so daß die Haken 95 sich im vorderen Bindungsteil und die Haken 1o9 im hinteren Bindungsteil befinden.
Außerdem kann man die Greifelemente der Bindung einer Sohle zuordnen deren Enden kegelstumpfartig ausgebildet
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sind, wie beispielswexse in der französischen Patentanmeldung 77 36281 vom 2. Dezember 1977 beschrieben. Die oben bes <hriebenen Ansätze des Stiefels werden dabei ersetzt durch kegelstumpfartig geformte Endflächen der Sohle des Skistiefels»
Der Patentanwalt
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3t-
e e r s e i \ e

Claims (1)

  1. Ansprüche
    ί 1.! Sicherheitsbindung für Ski, mit einem Halterungselement für einen Skistiefel, das um eine senkrecht auf dem Ski stehende Achse drehbar und mit mindestens einem Greifelement für den Stiefel versehen ist, das beweglich auf dem genannten Halterungselement angebracht ist und auf ihm eine Wirkstellung einnehmen kann, in der es sich normalerweise befindet und in der es mit einem an dem Stiefel befestigten Organ zusammenwirkt, um den Stiefel auf dem Halterungselement festzuhalten, und eine wirkungsfreie Stellung, die es annehmen soll, wenn auf den Unterschenkel eine übermäßige Belastung einwirkt, und in der der Stiefel sich von dem genannten Halterungselement löst, wobei federnde Elemente einerseits für das Verbleiben des Halterungselements in seiner Normallage auf dem Ski und andererseits für das Verbleiben des Greifelements in seiner Wirkstellung sorgen, dadurch gekennzeichnet, daß das Halterungselement für den Stiefel (C) die Form eines flachen Gehäuses {1; 9o; 2oo) hat, das die ein federndes System (7; 1o3, 114; 2o7) bildenden Organe enthält, die gleichzeitig einerseits zwischen diesem Gehäuse und einem feststehenden Element (2; 91;2o1) und andererseits zwischen diesem Gehäuse und dem Greifelement (4a,b; 95; 2o3) eine Wirkung ausüben, und daß das Gehäuse, das Greifelement und das federnde Element die Glieder einer kinematischen Kette bilden, derart, daß eine Schwenkbewegung
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    des Gehäuses, die es aus seiner Normallage zu bringen sucht, eine Herabsetzung der Kraft herbeiführt, die das Greifelement an dem Stiefel in seiner Wirkstellung zu halten sucht, und daß umgekehrt eine Verschiebung des Greifelements in Richtung auf seine wirkungsfreie Stellung eine Herabsetzung der Kraft herbeiführt, die die Drehunbeweglichkeit des drehbaren Gehäuses begründet.
    2. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehzapfen (2; 91; 2o1) des Gehäuses (1; 9o; 2oo) sich an einer Stelle befindet, die der Stiefelmitte entspricht, und daß die Anordnungsstelle des Greifelements oder der Greifelemente (4a,b; 95; 2o3) der Bindung in ihrem Abstand von der Stiefelmitte bzw. dem Drehzapfen festgelegt sind.
    3. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das federnde System eine Feder oder mehrere Federn (7a,b; 1o4; 115; 2o7a,b) enthält, die einerseits einwirken auf eine an dem Drehzapfen (2; 91; 2o1) des drehbaren Gehäuses (1; 9o; 2oo) vorgesehene Nockenfläche (9a,b; 11o, 113; 211,712), um das Gehäuse in seiner Normallage zu halten und es in diese Lage zurückzuführen, und andererseits auf eine dem Greifelement (4a,b; 95; 2o3) für den Stiefel (C) zugeordnete Nockenfläche (17; 97), wobei die Anordnung so getroffen ist, daß die Schwenkung des Gehäuses eine Herabsetzung der Druckkraft herbeiführt, die von den Federn auf den dem Greifelement zugeordneten Nocken ausgeübt wird, und umgekehrt die Verschiebung des Greifelements in Richtung auf seine wirkungsfreie Stellung eine Herabsetzung der Druckkraft herbeiführt, die von den Federn auf die Nockenfläche an dem Drehzapfen ausgeübt wird.
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    4. Sicherheitsbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Greifelemente ein einzelner Schwenkhaken oder ein Paar Schwenkhaken (4a,b) vorgesehen sind, die auf jeder Seite angebracht sind, und daß die Federn (7a,b) des federnden Systems auf die Nockenflächen (9a,b) des Drehzapfens (2) des Gehäuses über einen Bügel (10a,b) einwirken, der flachliegend angeordnet ist und dessen Quersteg (11a,b) sich an dieser Nockenfläche abstützt, während die anderen Enden von Seitenarmen des Bügels ein oder zwei Rollen (14a,b) aufweisen, die sich jeweils an einem flocken (15a,b) abstützen, der die Stellung des Schwenkhakens oder der Schwenkhaken steuert, wobei die Nockenfläche des Drehzapfens des Gehäuses sich an der Seite des Drehzapfens befindet, die dem Schwenkhaken oder den Schwenkhaken abgewandt ist, und der Mittelsteg des Bügels jenseits des Drehzapfens des Gehäuses angeordnet ist.
    5. Sicherheitsbindung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schwenkhaken oder zwei Paar Schwenkhaken (4a,b) auf jeweils einer Seite der die Stiefelmitte bezeichnenden Stelle sowie zwei Federgruppen (7a,b) vorgesehen sind, die sich auf jeweils einer Seite des Drehzapfens (2) des Gehäuses (1) befinden und die auf zwei an dem Drehzapfen angebrachte, getrennte Nockenflächen (9a,b) über zwei Bügel (10a,b) einwirken, die flachliegend so angeordnet sind, daß sie parallellaufend übereinandergreifen, damit der jeweilige Quersteg (11a,b) jedes Bügels sich auf der zugeordneten, auf dem Drehzapfen des Gehäuses vorgesehenen Nockenfläche abstützt.
    6. Sicherheitsbindung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der jedem Schwenkhaken (4a,b) zugeordnete Nocken (15a,b) ein derartiges Profil besitzt, daß die Schwenkbewegung des Schwenkhakens in seiner wirkungsfreien Stellung einen Stoß auf den zugeordneten Bügel hervorruft
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    und infolgedessen zu einer Herabsetzung der Kraft führt, die von dem Quersteg (11a,b) des Bügels (10a,b) gegen die jeweilige Nockenfläche (9a,b) des Drehzapfens (2) des Gehäuses (1) ausgeübt wird.
    7. Sicherheitsbindung nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, daß der jedem Schwenkhaken (4a,b) gegenüberliegende Nocken (15a,b) mit ihm starr verbunden ist und einen Abschnitt (18) aufweist, der das Verbleiben dieses Hakens in seiner wirkungsfreien Stellung nach dem Einschwenken in diese Stellung zur Folge hat.
    8. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein einziges bewegliches Greifelement (95; 2o3) für den Stiefel (C) vorgesehen ist, welches Element zwischen einer Wirkstellung mit Greifwirkung und einer wirkungsfreien Auslösestellung verlagerbar ist, sowie ein komplementäres feststehendes Greifelement (1o9; 2o5) für den Stiefel, das mit dem den Stiefel tragenden Gehäuse starr verbunden ist.
    9. Sicherheitsbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites federndes System (114) vorgesehen ist, das in der Lage ist, ein Rückstellmoment für die Drehbewegung des Gehäuses (9o) in seine Normallage aufrechtzuerhalten, wenn das genannte federnde System (1o3) kein Drehrückstellmoment mehr liefert, insbesondere infolge einer geneigten Stellung des Skifahrers.
    10. Sicherheitsbindung nach Anspruch 8 oder 9, bei dem das Gehäuse um einen feststehenden zentralen Drehzapfen, der mit dem Ski starr verbunden ist, drehbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Greifelement (95) für den Stiefel (C) mit einem Kolben (1o1) zusammenwirkt, der sich im Inneren des Gehäuses (9o) befindet und der von
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    einer federnden Vorrichtung (1o3) gegen das bewegliche Greifelement derart gedrückt wird, daß dieses nach Möglichkeit in seiner Wirkstellung verbleibt, und gegen eine an dem feststehenden Drehzapfen (91) des Gehäuses ausgebildete Nockenfläche (11o) derart gedruckt wird, daß das Gehäuse federnd in seiner Normallage drehunbeweglich gehalten wird.
    11. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1o, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Greifelement aus einem Paar Schwenkhaken (95) besteht, die seitlich an dem drehbaren Gehäuse (9o) beiderseits des feststehenden Drehzapfens (91) angebracht sind, und daß diese Haken jeweils eine Schrägfläche aufweisen, die mit dem entsprechenden Endstück (98) eines den Kolben (1o1) quer durchsetzenden und aus dem Gehäuse nach außen vorspringenden Doms (99) zusammenzuwirken vermag, wobei die federnde Vorrichtung (1o3) den Kolben gegen die Schwenkhaken und die Nockenfläche (11o) des Drehzapfens drückt und aus mindestens einer Feder (1o4) besteht, die sich an dem zugeordneten Ende des Gehäuses abstützt, und wobei ferner die Schwenkhaken sich auf fest mit dem Stiefel verbundene Haltelemente (94) zu legen vermögen.
    12. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1o oder 11 t dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Greifelement (95) sich im Mittelbereich des Gehäuses (9o) befindet, daß die Schwenkachse (96) des genannten Greifelements vorzugsweise durch den feststehenden Drehzapfen (91) verläuft, und daß das feststehende Greifelement durch zwei komplementäre Haken (1o9) gebildet wird, die mit dem Gehäuse starr verbunden sind und mit Halteelementen (94) zusammenwirken, die einen Teil des Skistiefels bilden.
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    13. Sicherheitsbindung nach einen der Ansprüche 9-12, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite federnde System (114) einen zweiten Kolben (112) aufweist, der sich in dem Gehäuse (90) an dem bezüglich des feststehenden Drehzapfens (91) dem ersten Kolben (1o1) gegenüberliegenden Abschnitt des Gehäuses befindet und sich federnd gegen eine zweite, der ersten Nockenfläche (11o) parallele Nockenfläche (113) des feststehenden Drehzapfens derart legt, daß das Gehäuse durch Druckausübung gegen die zweite Nockenfläche mittels mindestens einer sich an dem entsprechenden Ende des Gehäuses abstützenden Feder drehunbeweglich gehalten wird.
    14. Sicherheitsbindung nach einem der Ansprüche 8-13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung (1o7,117) zum Regulieren der Torsions- und/oder Vertikalsturzhärte vorgesehen ist.
    15. Sicherheitsbindung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Reguliereinrichtung bestimmte Schrauben (1o7, 117) enthält, die auf ein jedem der beiden Kolben (1o1, 112) zugeordnetes federndes System (1o3, 114) einwirken .
    16. Sicherheitsbindung nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch gekennzeichnet, daß ein an ein Ende des Gehäuses (9o) angelenkter Schwenkhebel (121) vorgesehen ist, dessen Drehung die Verschiebung mindestens eines Längsankers (123) veranlaßt, der durch den entsprechenden Kolben (112) geführt ist und der den anderen Kolben beaufschlagt, um ihn von dem feststehenden Drehzapfen (91) zu entfernen, wenn der Hebel geschwenkt wird, um den Stiefel aus der Bindung nehmen zu können.
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    17. Sicherheitsbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein einziges federndes System
    (207) enthält, das zwei in dem Gehäuse (2oo) angeordnete Kolben (2o8, 2o9) gegen zwei Nockenflächen (211, 212) drückt, die an den entgegengesetzten Flächen eines zentralen feststehenden Drehzapfens (2o1) ausgebildet sind, um den das Gehäuse drehbar angebracht ist, wobei der eine Kolben (2o8) mit einem beweglichen Greifelement (2o3) für den Stiefel zusammenwirkt, das aus einer Wirkstellung mit Greifwirkung in eine wirkungsfreie Auslösestellung und zurück führbar ist, und daß das federnde System und die Kolben so angeordnet sind, daß bei einem Frontalsturz nur der mit dem beweglichen Greifelement zusammenwirkende erste Kolben
    (208) sich von der zugeordneten Nockenfläche (211) entfernt, während der zweite Kolben (2o9) weiterhin an dem feststehenden Drehzapfen anliegt und ein Torsionshaltemoment des Gehäuses auf dem Ski aufrechterhält.
    18. Sicherheitsbindung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der dem beweglichen Greifelement (2o3) für den Stiefel zugeordnete Kolben (2o8) eine der beiden kurzen Seiten eines Rechteckrahmens (215) bildet, der außer dem erwähnten Kolben (2o8) ein die zweite Seite bildendes Querstück (216) aufweist sowie zwei verbindende Längsanker (217), und daß diese Längsanker durch den zweiten Kolben
    (209) hindurchgeführt sind, der sich gegen den feststehenden Drehzapfen legt und das Querstück und der erste Kolben in Längsrichtung durch die Gahäusewände geführt sind.
    19. Sicherheitsbindung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das beispielsweise aus zwei Druckfedern (2o7a,b) bestehende federnde System (2o7) zwischen den zweiten Kolben (2o9) und ein gleitend verschiebbar auf den Zugankern (217) angeordnetes Anlagestück (218) geschaltet ist, und daß der Rahmen (215) sich in Längsrichtung verlagern
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    kann, wobei der erste Kolben (2o8) von seiner Nockenfläche (211) an dem Drehzapfen unter Kompression des federnden Systems gegen den zweiten Kolben (2o9) abgehoben wird, wenn der Skifahrer nach vorn stürzt, was zu einer Verschiebung des beweglichen Greifelements (2o3) für den Stiefel führt.
    2o. Sicherheitsbindung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlagestück (218) mit einer Einrichtung zum Einstellen seines Abstands von dem Querstück (216) des Rahmens (215) versehen ist, beispielsweise mit einer Schraube (219), die in das Querstück eingelassen ist und das Anlagestück gegen die von dem federnden System ausgehende Druckkraft beaufschlagt.
    21.. Sicherheitsbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mit seitlichen Flanschen (124, 221) versehen ist, die die Torsionskräfte aufnehmen sollen, die von dem Stiefel während des Skifahrens ausgeübt werden.
    22. Sicherheitsbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der an dem Drehzapfen (2; 91; 2o1) ausgebildeten Nockenflächen (9a,b; 11o, 113; 211, 212) eine ebene Fläche darstellt.
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