DE2825888A1 - Schuhsohle und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents

Schuhsohle und verfahren zu ihrer herstellung

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Description

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BESCHREIBUNG :
Die Erfindung betrifft eine Schuhsohle, bei der die Erdbodenberührungsoberfläche in wenigstens zwei Abschnitte geteilt ist, wobei diese Abschnitte aus Materialien unterschiedlicher Qualität oder unterschiedlicher Farbe ausgebildet sind, so dass eine deutliche Grenzlinie oder mehrere deutliche Grenzlinien auf der Erdbodenberührungsoberfläche ausgebildet wird bzw. werden. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Schuhsohle.
Es ist eine sogenannte Zweiton-Farbschuhsohle bekannt. Die Erdbodenberührungsoberfläche einer derartigen Schuhsohle ist in Abschnitte mit unterschiedlichen Farben eingeteilt, um einen Designeffekt hervorzurufen. Eine derartige Doppelfarbton-Sohle wird dadurch geformt, dass die Materialien mit unterschiedlichen Farben gleichzeitig in den Hohlraum einer geschlossenen Form zugeführt und die Materialien mit einer Druckplatte zusammengedrückt werden, während die Form erhitzt wird. Während des Formens einer Schuhsohle dieser Gattung kann die Strömungsrichtung der Materialien in der Form nicht gesteuert werden, so dass die Materialien sich miteinander im Bereich der Begrenzung oder Grenzlinie miteinander vermengen und es schwierig wird, eine oder mehrere gewünschte Grenzlinien zu erzielen, die eine deutliche Farbteilung wiedergeben. Folglich hat der hergestellte Schuh lediglich einen schwachen dekorativen Designeffekt, und es weist der Schuh demzufolge einen geringen wirtschaftlichen Wert auf.
Deshalb findet allgemein ein Verfahren Verwendung, bei dem ein oder mehrere Kämme oder Rücken bei demjenigen Teil bzw. denjenigen Teilen des Hohlraums der Form gebildet wird bzw. werden, der bzw. die der Farbgrenzlinie/n auf der Schuhsohle
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entspricht bzw. entsprechen, und bei dem nach dem Zuführen der Materialien mit unterschiedlichen Farben in die entsprechenden Abschnitte, die durch den oder die Kämme geteilt werden, die Materialien einem Formen unter Hitzezufuhr ausgesetzt werden. Bei einer Schuhsohle jedoch, die nach einem derartigen bekannten Verfahren ausgebildet wird, insbesondere im Falle einer Schuhsohle mit einer geringen Dicke ist jedoch der Farbgrenzlinienabschnitt der Schuhsohle, der durch das Vorhandensein des Kamms gebildet ist, ausgespart und wird noch geringer in der Dicke, so dass ein Spalt oder ein Riss aus dem ausgesparten dünnen Abschnitt bei Gebrauch entstehen kann. Nimmt die Höhe des Kamms ab, so dass ein derartiger Bruch oder Riss der Schuhsohle verhindert wird, wird es schwierig, eine klare Farbgrenzlinie auszubilden.
Diese Probleme ergeben sich auch, wenn die Schuhsohle durch Verwendung von Materialien unterschiedlicher Arten oder Qualitäten anstelle von Materialien mit unterschiedlichen Farben gebildet wird. Als gute Massnahme ergibt sich von selbst, wenn ein Gummimaterial mit einer grossen Verschleissfestigkeit an der Stelle der Schuhsohle verwendet wird, wo eine grosse Fusskraft ausgeübt wird, während ein Gummimaterial mit einer relativ geringen Verschleissfestigkeit im Nicht-Tritt-Bereich verwendet wird, wo die ausgeübte Fusskraft nicht so gross ist. In diesem Falle werden beide Materialien während des Formens erhitzt und miteinander verbunden bzw. verschmolzen, und wenn der Materialbegrenzungsabschnitt wie im vorgenannten Falle ausgespart ist, kann dieser Abschnitt infolge der geringe Dicke reissen, und es kann auch ein Bruch oder ein Spalt im Verbindungsbereich entstehen, da dieser Bereich eng bzw. schmal ist.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Schuhsohle, die aus zwei oder mehreren Materialien unterschiedlicher
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Qualität oder unterschiedlicher Farbe gefertigt und mit einem oder mehreren Streifen einer vorstehenden Wand oder einem vorstehenden Kamm längs der Begrenzung der Materialien ausgebildet ist, um die Dicke dieses Begrenzungsabschnitts gross genug zu machen, so dass ein Reissen oder Brechen in diesem Abschnitt verhindert wird.
Aufgabe der Erfindung ist auch die Schaffung einer Schuhsohle, bei der die Materialgrenzlinie längs der Begrenzung zwischen dem Teil, wo die Fusskraft in einem grösseren Umfang ausgeübt wird, und dem Teil ausgebildet ist, wo diese Kraft in geringerem Masse ausgeübt wird.
Aufgabe ist auch die Schaffung eines Verfahrens zum Formen einer Schuhsohle durch Verwendung einer Konkavform (Negativform) mit einer ausgesparten Nut oder Rille an der Stelle, die dem Materialbegrenzungsabschnitt der Sohle entspricht, wobei zwei oder mehrere unterschiedliche Materialarten in die Form eingeleitet und darin erhitzt und gedrückt werden, so dass die Materialien auf beiden Seiten der ausgesparten Nut in diese Nut gleichzeitig gedrängt werden, während diese Materialströmung durch die Wandoberfläche der Aussparung gesteuert wird, so dass jedes Material sich nicht im Bereich des anderen Materials vermischt.
Zur Lösung der vorgenannten Aufgabe ist erfindungsgemäss eine Schuhsohle vorgesehen, die auf ihrer Erdbodenberührungsoberfläche mit einem oder mehreren Streifen einer vorstehenden Wand ausgebildet ist, der bzw. die die Erdbodenberührungsoberflache in wenigstens zwei Abschnitte teilt bzw. teilen, wobei der eine Abschnitt der angrenzenden beiden Abschnitte aus einem Sohlenmaterial besteht, das sich vom Sohlenmaterial des anderen Abschnitts unterscheidet.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben; es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Sportschuhs mit einer erfindungsgemässen Sohle,
Fig. 2 eine Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemässen Schuhsohle von unten,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erdingunsgemässen Schuhsohle von unten,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 4, und
Fig. 6 schematische Darstellungen von Verfahrensschritten zur Herstellung einer Schuhsohle gemäss der Erfindung, wobei in Fig. 6A ein Schnitt eines Zustands gezeigt ist, wo die beiden unterschiedlichen Materialarten in die Form zugeführt sind, Fig. 6B einen Schnitt eines ZuStands im Verlauf eines Erhitzens und Drückens zeigt und in Fig. 6C ein Schnitt eines Zustands veranschaulicht, wo das Formen einer Schuhsohle gerade abgeschlossen worden ist.
Gemäss Fig. 1 umfasst ein Sportschuh eine Innensohle 2, die mit der Unterseite des Spann- oder Ristteils 4 verbunden ist, ein elastisches Zwischenglied 3, das mit dem Fersenabschnitt auf der Unterseite der Innensohle 2 verbunden ist, und eine Aussensohle (Erdbodenberührungs-Bodensohle), die mit Unterseite des Zwischenglieds 3 und der Unterseite des vorderen Abschnitts der Innensohle 2 verbunden ist. Der Begriff "Schuh-
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sohle" wird bei der Erfindung verwendet, um die Aussensohle 5 zu kennzeichnen. Es steht eine Schuhsohle dieser Art zur Verfügung, die durch ein integrales Formen der Innensohle 2 des Zwischenglieds 3 und der Aussensohle 5 ausgebildet wird. Die Schuhsohle nach der Erfindung schliesst diese Art ein und soll jedes Teil umfassen, das im wesentlichen eine Erdbodenberührungsoberfläche 6 bildet.
Auf der Bodenoberfläche der Aussensohle 5, d.h. auf der Erdbodenberührungsoberfläche 6 der Schuhsohle, sind ein Streifen einer vorstehenden Wand oder ein Kamm 11 und eine Vielzahl von Kriechvorsprüngen oder Noppen 12 ausgebildet, wie dies aus den Fig. 1 bis 3 hervorgeht. Dieser Kamm 11 ist bei der Begrenzungslinie 7 angeordnet, die die Aussensohle 5 in einen ersten Abschnitt 13 und in einen zweiten Abschnitt 14 teilt, die aus unterschiedlichen Materialien gefertigt sind (Materialien unterschiedlicher Qualität oder unterschiedlicher Farben).
Die Schuhsohle 5 kann aus einem beliebigen Material gefertigt sein, wie z.B. aus Naturgummi, aus synthetischem Gummi oder aus einem thermoplastischen Kunststoffmaterial, das einen gummiartigen elastischen Körper ausbildet, und diese Materialien können entweder allein oder in Kombination verwendet werden. Im Falle eine Differenzierung des ersten Abschnitts vom zweiten Abschnitt 14 durch eine Farbe können beide Abschnitte die gleiche Qualität oder unterschiedliche Qualität aufweisen. Im Falle der Ausbildung beider Abschnitte aus unterschiedlichen Materialien ist es empfehlenswert, ein Material mit grosser Verschleissfestigkeit beim ersten Abschnitt zu verwenden, wo ein grosser Umfang der Fusskraft ausgeübt wird, um ein überschüssiges Mass an Abrieb zu verursachen, während ein hoch-elastisches Material oder ein kosten-günstiges Material für den zweiten Abschnitt verwendet wird, wo die aus-
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geübte Fusskraft nicht so gross ist.
Der Kamm 11 ist längs der Begrenzung zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt ausgebildet. Wenn die Begrenzungslinie 7 den Teil, wo die Fusskraft kräftig ausgeübt wird, und den Teil kennzeichnet, wo die ausgeübte Fusskraft nicht so gross ist, wie in Fig. 2 gezeigt, erweist sich dieser Kamm im Falle einer Schuhsohle als besonders nützlich, wo diese aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet ist, wie dies vorstehend bereits gesagt worden ist. Der Kamm oder die vorstehende Wand 11 ist niedriger als die Noppen 12, da aber die Dicke dieses Wandabschnitts grosser ist als diejenige bei 17 von anderen Teilen der Schuhsohle, wird ein breiterer Bereich einer Verschmelzung bzw. Verbindung beider Materialien geschaffen, und es ist demzufolge wenig möglich, dass ein Riss oder ein Bruch aus dem verbundenen Abschnitt im Gebrauch entsteht. Auch hat der Kamm 11, wenn dieser wie in Fig. 2 gekrümmt ist, eine rutschverhindernde Wirkung.
Wie vorstehend beschrieben, ist es mit der Erfindung möglich, eine Schuhsohle mit einem sehr guten Dekorativeffekt durch Verwendung von Materialien unterschiedlicher Farben herzustellen oder eine Schuhsohle zu fertigen, die funktioneile und wirtschaftliche Vorteile und verbesserte Verschleissfestigkeit insbesondere bei dem Teil aufweist, wo eine starke Fusskraft ausgeübt wird, dadurch, dass Materialien mit unterschiedlichen Qualitäten verwendet werden.
Es ist möglich, die Schuhsohle dadurch auszubilden, dass drei oder mehr unterschiedliche Materialarten verwendet werden, indem eine entsprechende Anzahl von Streifen von Kämmen 11 oder von Streifen von verzweigten Kämmen 11 ausgebildet werden.
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Bei der Ausführungsform gemäss Fig. 2 weisen die Kriechoder Rutsch-Vorsprünge oder Noppen 12 Pfeilform auf und es sind eine oder zwei runde Überhöhungen 12c auf der Oberfläche eines jeden der Vorsprünge 12 ausgebildet. Gemäss Fig. 2 sind die Richtungen der entsprechenden pfeilförmigen Vorsprünge in Übereinstimmung im Hinblick auf die Art festgelegt, in der die Erdbodenberührungsoberfläche 6 der Schuhsohle in eine Berührung mit dem Erdboden gelangt. Der Erdbodenberührungsbereich überträgt sich von der Ferse anschliessend nach vorne, so dass die pfeilförmigen Vorsprünge in Richtung dieser übertragung ausgebildet sind. Entsprechend dieser Anordnung rufen die nach innen gekrümmten Abschnitte 12a und die hinteren Endabschnitte 12b der pfeilförmigen Vorsprünge 12 eine grössere Wirkung einer Verhinderung eines Rutschens auf der Erdbodenoberfläche hervor, um den Antirutscheffekt der Schuhsohle zu verbessern.
In den Fig. 4 und 5 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemässen Schuhsohle dargestellt. Die Schuhsohle 21 nach dieser Ausführungsform unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. 1 bis 3 nur in der Gestalt der Rutsch-VorSprünge bzw. Noppen und ist wie bei der vorgenannten Ausführungsform darin gleich, dass die Sohle aus dem ersten Abschnitt 12 und einem zweiten Abschnitt 14 ausgebildet ist, wobei ein Kamm vorgesehen ist, der beide Abschnitte kennzeichnet. Auf der Bodenoberfläche der Schuhsohle 21 sind gerippte oder geriffelte oder zackige bzw. gekerbte Vorsprünge 22 ausgebildet. Verschiedene Formen von Rutsch- bzw. Kriech- bzw. Abgleit-Vorsprünge können ausgebildet sein, selbst wenn ein oder mehrere Streifen einer Kennzeichnungswand oder eines Kamms auf der Schuhsohle ausgebildet ist.
Nachfolgend wird das Verfahren einer Herstellung der vorgenannten Schuhsohle gemäss der Erfindung im Zusammenhang mit den
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Fig. 6A bis 6C beschrieben.
Die Form 30 besteht aus einer Negativform 31 und einer Druckplatte 32. Die Negativform oder das Gesenk 31 ist mit einem Hohlraum 33 versehen, während die Druckplatte 32 aus einem einzigen Teil einer flachen Platte ausgebildet ist. Der Hohlraum 33 enthält eine Nut 33a zur Ausbildung der vorstehenden Wand oder des Kamms und eine Vielzahl von Aussparungen 33b zur Ausbildung der Abgleit-VorSprünge.
Die Bezugszeichen 35 und 36 kennzeichnen die Materialien zum Ausbilden des ersten Abschnitts 13 bzw. des zweiten Abschnitts 14. Vorteilhafterweise werden diese Materialien 35 und 36 in eine Konfiguration vorgeformt, die in einer planen Oberfläche bezüglich des auszubildenden ersten und auszubildenden zweiten Abschnitts 13, 14 ähnelt bzw. gleich ist.
Zuerst werden die Materialien 35, 36 in den Hohlraum 33 der Negativform 31 zugesetzt, und es wird die Druckplatte 32 darüber angeordnet (Fig. 6A). Anschliessend wird die Form 30 auf eine geeignete Temperatur erhitzt, und die Druckplatte 32 wird in Richtung der Form 31 zwangsweise bewegt. Die in geeigneter Weise erhitzten und zusammengedrückten Materialien strömen in den Hohlraum 33 und gelangen in die Nut 33a und in die Aussparungen 33b (Fig. 6B).
Die Materialien 35, 36, die um die Begrenzung herum vorhanden sind, werden in die Nut 33a gedrängt, wie dies in Fig. 6B gezeigt ist. In diesem Falle werden die zwangsweise zugeführten Materialien in ihrer Strömungsrichtung durch die Wandoberflächen 33c, 33c der Nut 33a gesteuert, so dass das eine Material nicht in den Bereich des anderen Materials gelangt. Beide Materialien, durch die die Nut 33a auf diese Weise ausgefüllt wird, verbinden sich miteinander in der Nut 33a und
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dadurch wird der Kamm 11 ausgebildet, der die beiden Abschnitte kennzeichnet bzw. abgrenzt. Somit wird jedes Material in die Nut gezwängt, bevor irgendein Material die Nut füllt, und dadurch wird die Abgrenzungslinie (verbundene bzw. verschmolzene Ebene) in positiver Weise in dem Nutabschnitt ausgebildet.
Auf diese Weise füllen diese beiden Materialien 35, 36 den Hohlraum 33 einschliesslich der Nut 33a und der Aussparungen 33b, um den ersten Abschnitt 13 bzw. den zweiten Abschnitt auszubilden, so dass dadurch eine Schuhsohle mit einer gewünschten Gestalt erzeugt wird (Fig. 6C).
Wie vorstehend beschrieben, bewegen sich nach dem erfindungsgemässen Verfahren die Materialien 35, 36, die in einem Fluss unter einer Erwärmung und einem Druck sind, aufeinanderzu und zur Nut 33a, die dort dazwischenliegend gelegen ist, und nach einem gegenseitigen Auftreffen oder geringfügig vor einem derartigen Auftreffen strömen diese in die Aussparung 33a und füllen diese, da diese Aussparung unmittelbar an der Stelle ausgebildet ist, wo das Zusammentreffen stattfindet. Da die auf diese Weise zwangsmässig zugeführten Materialien durch die Wandoberflachen 33c der Nut 33a geprüft bzw. gesteuert oder aufgehalten werden, verbinden diese sich bzw. verschmelzen miteinander in der Nut 33a, ohne dass sie sich vermengen bzw. durcheinanderkommen, wodurch eine einzige vorstehende Wand oder ein Kamm ausgebildet wird. Selbst wenn beide Materialien einen Unterschied im Abstand der Bewegung vom äusseren Rand der Begrenzungslinie aufweisen, strömen beide Materialien positiv bzw. zwangsweise in die Nut 33a, bevor die Nut durch irgendeines der Materialien aufgefüllt wird, so dass die Verbindungsebene der beiden Materialien sicher und genau in der Nut angeordnet ist, wodurch eine Schuhsohle mit einem weiten bzw. breiten Verbindungsbereich hergestellt
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werden kann.
Gemäss der Erfindung ist somit eine Schuhsohle vorgesehen, die wenigstens einen einzigen Streifen aus einer vorstehenden Wand oder einem vorstehenden Kamm aufweist, die bzw. der auf der Erdbodenberührungsoberfläche der Schuhsohle ausgebildet ist, so dass die Oberfläche in wenigstens zwei Abschnitte geteilt wird, wobei die benachbarten bzw. angrenzenden Abschnitte aus unterschiedlichen Schuhsohlenmaterialien bezüglich Farbe oder Qualität gefertigt sind.
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Claims (9)

"Schuhsohle und Verfahren zu ihrer Herstellung" PATENTANSPRÜCHE :
1. Schuhsohle, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Erdbodenberührungsoberfläche der Sohle wenigstens ein Streifen aus einer vorstehenden Wand oder einem vorstehenden Kamm ausgebildet ist, die bzw. der die Erdbodenberührungsoberfläche in wenigstens zwei Abschnitte abgrenzt, wobei der eine Abschnitt dieser angefügten beiden Abschnitte ein bezüglich des anderen Abschnitts anderes Material aufweist.
2. Schuhsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Abgleit- bzw. Kriech- bzw. Rutsch-Vorsprüngen oder Noppen vorhanden sind, die auf der Erdbodenberührungsoberfläche ausgebildet sind.
3. Schuhsohle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die VorSprünge im Niveau von der Sohlenoberfläche höher sind als die vorstehende Wand oder der Kamm.
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4. Schuhsohle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge wie Pfeilspitzen gestaltet sind, wobei die Richtungen der Pfeilspitzen in Übereinstimmung mit der Richtung der Übertragung des Berührungsbereichs der Erdbodenberührungsoberfläche der Sohle mit dem Erdboden sind.
5. Schuhsohle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die angefügten beiden Abschnitte aus Sohlenmaterialien mit unterschiedlichen Farben ausgebildet sind.
6. Schuhsohle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die angefügten beiden Abschnitte aus Sohlenmaterialien unterschiedlicher Qualität ausgebildet sind.
7. Schuhsohle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kamm auf der Linie ausgebildet ist, die den Sohlenteil, bei dem eine grosse Laufflächenkraft bei Gebrauch ausgeübt wird, und den Teil abgrenzt bzw. voneinander trennt, bei dem die ausgeübte Laufflächenkraft nicht so gross ist.
8. Verfahren zur Herstellung einer Schuhsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bodenoberfläche des Hohlraums der äusseren Form der Sohlenausbildungsform eine Nut oder Aussparung zur Ausbildung des Kamins ausgebildet wird, welche die Bodenoberfläche in wenigstens zwei Abschnitte teilen soll, dass die Sohlenausbildungsmaterialien in den Hohlraum zugeführt werden, so dass die entsprechenden Materialien in die angrenzenden beiden Abschnitte geleitet werden, dass der Hohlraum mit der Druckplatte der Form geschlossen wird, und dass anschliessend der Hohlraum zusammengedrückt und erhitzt wird.
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9. Form zur Herstellung der Schuhsohle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Form mit einer Nut zur Ausbildung einer vorstehenden Wand oder eines vorstehenden Kamms versehen ist, wobei die Nut die Bodenoberfläche des Formhohlraums in wenigstens zwei Abschnitte teilt.
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