DE2818551C2 - - Google Patents

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DE2818551C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Datenverarbeitungsanlage nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Jede Datenverarbeitungsanlage enthält eine Maschine zur Verarbeitung von Daten, die mit einer Einrichtung für die Übertragung der Daten zur der Maschine verbunden ist. Manche dieser Anlagen sind dafür bestimmt, Daten zu verarbeiten, die aus Informationen allgemeiner Art und aus einer vertraulichen Information bestehen. In diesen Anlagen dient die vertrauliche Information im allgemeinen dazu, den Dialog zwischen der Maschine und dem Bediener über die Datenübertragungseinrichtung zu gestatten. Es gibt mehrere allgemein bekannte Fälle, die für diese Art von Anlagen besonders repräsentativ sind und hier als Beispiel angegeben werden.
In dem ersten Fall enthält die Maschine ein Element, das zur Verarbeitung einer vorbestimmten vertraulichen Information bestimmt ist, die im allgemeinen als Schlüssel bezeichnet wird. Dieser Schlüssel wird regelmäßig ersetzt, um jeden Betrug auszuschließen. In einer solchen Anlage muß der Bediener zuerst an das Element, das den Schlüssel besitzt, über die Datenübertragungseinrichtung der Maschine eine diesem Schlüssel entsprechende vertrauliche Information abgeben. In diesem Element erfolgt der Vergleich zwischen der empfangenen vertraulichen Information und dem Schlüssel, und, wenn Gleichheit vorliegt, gibt dieses Element den Dialog zwischen der Maschine und dem Bediener für jede Art von Informationen, ob vertrauliche oder nichtvertrauliche, frei. Zur Vermeidung jeder Zweideutigkeit in der folgenden Beschreibung wird jedoch diejenige Information als vertrauliche Information bezeichnet, die als Schlüssel dient, um den Dialog zwischen der Maschine und dem Bediener freizugeben. Außerdem wird im folgenden das Element als Hilfselement bezeichnet, insbesondere wegen seiner Funktion in der Anlage und wegen seines austauschbaren Charakters.
Das zweite Beispiel ist ebenfalls allgemein bekannt, denn es betrifft die Anlagen, in welchen Kreditkarten benutzt werden. In demjenigen Fall, in welchem die Kreditkarte nur den persönlichen Schlüssel der Person enthält, die Inhaber der Karte ist, sind diese Anlagen den in dem vorangehenden Beispiel betrachteten Anlagen analog, in denen das Hilfselement jeweils durch die Kreditkarten gebildet wird. Bekanntlich geht man jedoch dazu über, eine Vorrichtung mit integrierten Schaltungen in diese Karten für den Kredit und/oder die Belastung einzubauen. In diesen Anlagen verarbeitet das Hilfselement daher nicht allein die vertrauliche Information, sondern auch gewisse Informationen, die zwischen der Maschine und dem Bediener übertragen werden.
Es ist zu erkennen, daß in allen diesen Anlagen die Tastatur, die dem Bediener zur Verfügung steht, sowohl für die Übertragung der vertraulichen Informationen benutzt wird, die für das Hilfselement bestimmt sind, als auch für diejenigen Informationen, die für die Maschine bestimmt sind, nachdem das Hilfselement den Dialog freigegeben hat. Die Tastatur ist daher eine öffentliche Einrichtung, die einer großen Anzahl von Personen zur Verfügung steht, die aber nur gültig benutzt werden kann, nachdem der korrekte Schlüssel gesendet worden ist. Das gestattet daher einem Betrüger, entweder diese Tastatur oder die Strecke zwischen der Tastatur und dem Hilfselement zu benutzen, um den Schlüssel festzustellen, den ein Bediener später zu dem Hilfselement schicken wird. In dem erstgenannten Beispiel kann der Betrüger später direkten Eingriff auf die Maschine haben, während er in dem zweiten Fall die Karte des Bedieners stehlen muß, die die Tests des Betrügers erfüllt hat. Mit dem Aufkommen der Karten, die eine Vorrichtung mit integrierten Schaltungen enthalten, wird dieser Fall in der Zukunft mehr praktiziert werden. Die Verwendung dieser Karten ist nämlich insbesondere für Kredit- und Belastungsvorgänge vorgesehen, die an Kassen von Warenhäusern ausgeführt werden.
In allen Anlagen, die vorstehend betrachtet worden sind, erfolgt der Schutz der vertraulichen Informationen bislang im Bereich des Hilfselements. In den Anlagen des erstgenannten Beispiels wird der Schlüssel regelmäßig ersetzt, und in den Anlagen des zweiten Beispiels wird entweder überhaupt eine begrenzte Anzahl von Versuchen für das Aussenden der vertraulichen Information gestattet, oder aber es werden in die Karte oder in die Vorrichtung mit integrierten Schaltungen Einrichtungen eingebaut, die jeden daran hindern, den Schlüssel herauszufinden. Das läßt jedoch einem Betrüger noch die Möglichkeit, ihre Funktion mit Hilfe der Tastatur zu überprüfen, wie es oben dargelegt worden ist.
Aus der Druckschrift IBM-TDB, Vol. 18, Nr. 10, März 1976, Seiten 3197 bis 3198 ist bereits eine Datenverarbeitungsanlage mit einer Datenverarbeitungsmaschine bekannt, die eine Einrichtung zur Übertragung von Daten aufweist, welche eine vertrauliche Information zur Freigabe oder Sperrung des Dialogs mit der Datenverarbeitungsmaschine enthalten. Diese Datenverarbeitungsanlage ist mit einem Service-Prozessor versehen, der verschiedene Wartungs-, Diagnose- und Servicefunktionen ausführen soll und fester Bestandteil der Datenverarbeitungsanlage ist. Der Service-Prozessor ruft zunächst eine Liste aus einem Speicherlaufwerk ab, woraufhin eine vertrauliche Information über eine Tastatur eingegeben werden kann, damit sie im Service-Prozessor mit den in der Liste enthaltenen Informationen verglichen werden kann. Das Eingeben des Benutzercodes an der Tastatur kann aber von Unbefugten beobachtet werden, die so den Benutzercode in Erfahrung bringen können, um unbefugt Zugang zur Datenverarbeitungsanlage zu erlangen. Überdies ist der Übertragungsweg zwischen Service-Prozessor, Plattenspeicher und Tastatur/Anzeige- Einheit nicht geschützt, so daß für Unbefugte die Möglichkeit besteht, den Übertragungsweg abzuhören und so die vertraulichen Informationen herauszufinden, die für die Freigabe des Dialogs mit der Datenverarbeitungsanlage bekannt sein müssen. Auch bei einer aus der US-PS 36 29 834 bekannten Datenverarbeitungsanlage, welche die automatische Geldausgabe anhand persönlicher Kreditkarten steuert, muß ein persönlicher Benutzercode zunächst über eine Tastatur eingegeben werden. Auch in diesem Falle kann das Eingeben des persönlichen Benutzercodes von Unbefugten beobachtet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Datenverarbeitungsanlage dahingehend weiterzubilden, daß keine Möglichkeit für Unbefugte besteht, die vertrauliche Information während ihrer Eingabe an einem zweiten Hilfselement oder während ihrer Übertragung zu dem ersten Hilfselement in Erfahrung zu bringen.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Datenverarbeitungsanlage durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das Prinzip der Erfindung ist also entweder eine Abtrennung der Funktion der Übertragungsvorrichtung, wobei die Eingabe der vertraulichen Codegruppe über das zweite Hilfselement erfolgt, das jeder Person zugeteilt ist, die Zugriff auf die Datenverarbeitungsanlage haben kann, während die übrigen Funktionen weiterhin durch eine öffentliche Übertragungseinrichtung ausgeführt werden, oder die Ausbildung der vollständigen öffentlichen Übertragungseinrichtung als ein Hilfselement, das jeder Person zugeteilt ist, die Zugriff auf die Datenverarbeitungsanlage haben möchte.
Außerdem ist die erfindungsgemäße Diskretion der Übertragung der vertraulichen Information zu erwähnen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Erfindung dem Bediener ein persönliches Element zum Übertragen seiner vertraulichen Codegruppe an die Hand gibt, das ihm immer die Kontrolle über den Übertragungsweg gewährleistet und ihm die Geheimhaltung der Übertragung sichert. Durch Vereinigen der Vorteile der Erfindung mit denen der bekannten Technik, die darin bestand, aus dem Hilfselement ein Element zu machen, das in der Lage ist, das Geheimnis der vertraulichen Information zu hüten, die es enthält, und die äußere Information vertraulich mit ihrer vertraulichen Information zu verarbeiten, läßt die Erfindung einem Betrüger infolgedessen nunmehr keine Möglichkeit, die vertrauliche Codegruppe, die in dem Hilfselement aufgezeichnet ist, kennenzulernen und die Stelle der betreffenden Person einzunehmen, um Zugriff auf die Datenverarbeitungsmaschine zu erlangen.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer Datenverarbeitungsanlage zur Veranschaulichung der Aufgabenstellung,
Fig. 2 eine schematische Teilansicht eines Ausführungsbeispiels einer Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 3 eine Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels der elektronischen Schaltung eines getrennten, zweiten Hilfselementes der beschriebenen Ausführungsform,
Fig. 4 eine Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels der elektronischen Schaltung eines ersten Hilfselements der Datenverarbeitungsanlage,
Fig. 5 Kurven, welche eine Modulationsart veranschaulichen, die bei der Datenverarbeitungsanlage verwendet werden kann,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines getrennten Hilfselements,
Fig. 7 Kurven, die in verschiedenen Punkten der in Fig. 6 dargestellten Schaltung aufgenommen worden sind,
Fig. 8 eine schematische Teilansicht einer weiteren Ausführungsform der elektronischen Schaltung eines Hilfselements, und
Fig. 9 Kurven, die in verschiedenen Punkten der Schaltung von Fig. 8 zur Erläuterung von deren Betriebsweise aufgenommen worden sind.
Gemäß Fig. 1 enthält die Datenverarbeitungsanlage 10 eine Datenverarbeitungsmaschine 12, die mit einer Einrichtung 14 für die Übertragung von Daten, welche eine vertrauliche Information enthalten, versehen ist. Diese Anlage enthält ein erstes Hilfselement 16 der Maschine 12, das die Aufgabe hat, von der Einrichtung 14 über einen Weg 18 die vertrauliche Information zu empfangen und diese vertrauliche Information zu verarbeiten. Wie oben dargelegt worden ist, gibt die Verarbeitung der vertraulichen Information in dem Hilfselement 16 den Dialog frei oder nicht, der in allgemeiner Weise zwischen der Maschine 12, der Datenübertragungseinrichtung 14 und dem Hilfselement 16 für die allgemeinen Informationen stattfinden kann, wie es durch die Doppelpfeile in Fig. 1 dargestellt ist.
Die vorstehend beschriebene Anlage 10 entspricht einer bekannten Anlage. In dieser Anlage wird ein Teil des Weges 18, der die Datenübertragungseinrichtung 14 enthält, jeder Person zur Verfügung gestellt, die Zugriff auf die Anlage 10 haben kann, und kann einer dieser Personen Gelegenheit geben, elektronische Spioniereinrichtungen einzubauen, um die Codegruppe in Erfahrung zu bringen, die den Betrieb der Maschine 12 freigibt.
Das Prinzip der Erfindung ist es, die öffentliche Funktion des Weges 18 zu beseitigen und ihn durch eine direkte Verbindung 20 zu dem ersten Hilfselement 16 zu ersetzen, die von einem zweiten, persönlichen Hilfselement 22 ausgeht, das von der Maschine 12 getrennt und im Besitz der Person ist, die mit der Maschine arbeiten möchte. Es wird also ebenso viele getrennte Elemente 22 wie Personen geben, die zum Zugriff auf die Anlage 10 befugt sind, wobei jedes von ihnen wenigstens denjenigen Teil der Übertragungseinrichtung 14 aufweist, der früher zum Einschreiben der vertraulichen Information benutzt worden ist. Im Grenzfall ist der besondere Fall nicht ausgeschlossen, in welchem jedes Element 22 an die Stelle der vollständigen Datenübertragungseinrichtung 14 tritt (was durch den gestrichelten Doppelpfeil in Fig. 1 dargestellt ist). Im allgemeinen wird jedoch die öffentliche Datenübertragungseinrichtung 14 für diejenigen Funktionen beibehalten, bei welchen es sich nicht um das Eingeben der vertraulichen Informationen in das Hilfselement 16 handelt, während das Element 22 nur für die Übertragung der vertraulichen Information über die Verbindung 20 ausgelegt sein wird.
Das Ausführungsbeispiel einer Anlage nach der Erfindung, das in Fig. 2 dargestellt ist, macht die Merkmale und Vorteile dieser Anlage deutlich. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist das Hilfselement 16 ebenfalls eine persönliche Karte (beispielsweise eine Kredit- und/oder Belastungskarte) wie das getrennte Hilfselement 22, das sich hier in Form eines Lichtgriffels darstellt. Die Maschine 12 und die Datenübertragungseinrichtung 14 sind nur teilweise symbolisch dargestellt.
Die Karte 16 hat eine elektronische Vorrichtung 24 mit integrierten Schaltungen, die üblicherweise als IC-Plättchen bezeichnet wird und einen Speicher, der eine vorbestimmte vertrauliche Information enthält, sowie eine Schaltung zur Verarbeitung dieser Information enthält, welche dafür bestimmt ist, den Zugriff auf die Maschine 12 freizugeben oder zu sperren. Das Plättchen 24 kann außerdem Einrichtungen für das Zusammenwirken mit dem Betrieb der Maschine 12 und zum Aufbewahren der Resultate, beispielsweise des neuen Saldos des Inhabers der Karte, enthalten. Zu diesem Zweck hat die Karte Kontaktbereiche 26, die mit dem Plättchen 24 durch nicht dargestellte elektrische Verbindungen verbunden sind. Andererseits ist die Maschine 12 mit Anschlußstiften 28 versehen, die mit den Bereichen 26 der Karte 16 in Kontakt kommen.
Das hier als Ausführungsbeispiel gewählte Element 22 ist ein Lichtgriffel mit einer Tastatur für das Einschreiben der vertraulichen Codegruppe. Diese Tastatur besteht hier aus Schleifern 30, die längs einer in Ziffern eingeteilten Skala verschiebbar sind und aus einem Knopf 32, der zum Freigeben und zum Übertragen der mit Hilfe der Schleifer geschriebenen Codegruppe bestimmt ist. Vorzugsweise sind die Schleifer unter der Wirkung des Freigabeknopfes zurückführbar, um sie automatisch in eine neutrale Position zurückzubringen, damit die eingeschriebene Codegruppe gelöscht wird, sobald sie übertragen worden ist. Der Lichtgriffel enthält eine weiter unten ausführlicher beschriebene elektronische Schaltung, die die Information verarbeitet, welche durch die Schleifer festgelegt und durch den Knopf 32 freigegeben wird, um sie zu der Spitze 34 des Griffels in Form eines modulierten Lichtstrahls zu übertragen, der in gehöriger Form abgedeckt ist, um seine Erfassung zu verhindern. Die Karte enthält Kopplungseinrichtungen 36, die in dem dargestellten Beispiel aus einem lichtdurchlässigen Fenster bestehen und mit der Spitze 34 des Griffels 22 zusammenwirken, um von ihm den modulierten Lichtstrahl zu empfangen und diesen Strahl zu dem Plättchen 24 zu übertragen, damit er in ein entsprechendes elektrisches Signal umgewandelt wird und dieses Signal mit der in dem Plättchen enthaltenen vorbestimmten vertraulichen Information verarbeitet wird. Gemäß der Darstellung in Fig. 2 ist das Fenster 36 vorzugsweise dem Plättchen 24 eng zugeordnet.
Die Erfindung drückt sich daher durch folgende Merkmale aus: Der Weg 20 von Fig. 1 wird durch den Bediener mit Hilfe eines Instruments 22 erzeugt, das ihm gehört (und gegebenenfalls mit Hilfe eines Elements 16, das ihm ebenfalls persönlich gehört); der bekannte Weg 18, wie er in Fig. 1 dargestellt ist, wird auf den Weg 20 reduziert, der die Tastatur des Griffels 22 mit dem Plättchen 24 über das Fenster 36 verbindet, so daß der Weg 20 nach der Erfindung immer unter der Kontrolle des Bedieners bleibt; und die Art der Übertragung, die für den Weg 20 benutzt wird, schützt das Geheimnis der Informationen, die auf ihm übertragen werden, dank einer Informationsträgerwelle, die in einer Zone geführt wird, außerhalb welcher sie nicht festgestellt werden kann.
Es ist ganz klar, daß diese Definitionen durch Einrichtungen erfüllt werden können, bei welchen es sich nicht um die vorstehend als Beispiel beschriebenen handelt. Wie oben bereits erwähnt worden ist, kann das Hilfselement 16 ein öffentliches Element sein, das mit der Maschine 12 verbunden ist, aber alle gewünschten Geheimhaltungsbedingungen erfüllt, wie beispielsweise ein plombiertes Element, das eine gemeinsame vertrauliche Codegruppe (Schlüssel) enthält, die lediglich gewissen Personen bekannt ist. Außerdem braucht es sich bei der für die Übertragung der vertraulichen Information von dem Element 22 zu dem Element 16 benutzten Trägerwelle nicht um eine Lichtstrahlung zu handeln, vorausgesetzt, daß sie die weiter oben definierte gewünschte Diskretion gewährleistet. Beispielsweise könnte ein Koaxialkabel benutzt werden, das einer Zusammenarbeit mit der Kopplungseinrichtung 36 des Elements 16 angepaßt ist.
Fig. 3 zeigt eine Gesamtdarstellung eines Ausführungsbeispiels der elektronischen Schaltung, die für ein getrenntes Element 22 nach der Erfindung gewählt werden kann, bei welchem als Informationsträgerwelle eine Lichtstrahlung benutzt wird. Gemäß Fig. 3 enthält die elektronische Schaltung 38 einen Steuerblock 40, der in dem dargestellten Beispiel aus einer Zifferntastatur 42 mit zehn Tasten besteht, welche dieselben Funktionen wie die Schleifer 30 des Lichtgriffels von Fig. 2 haben, und aus zwei Tasten 44 und 46 zum Freigeben bzw. Annullieren der mit Hilfe der Tastatur 42 eingeschriebenen Informationen, wobei die Taste 44 dem Knopf 32 des in Fig. 2 dargestellten Griffels 22 entspricht. Die Tastatur 42 ist mit einem Aufzeichnungsblock 42 verbunden, der die von der Tastatur 42 kommende Information aufzeichnet. Der Aufzeichnungsblock 48 besteht vor allem aus einem Codierer 50, der mit der Tastatur 42 verbunden ist und dessen Ausgangssignale zu einem Selektor 52 geleitet werden, und aus einem Register 54, das aus Schieberegistern besteht, welche mit zwei Paritätsgeneratoren 56 für die Bits hohen bzw. geringen Gewichts verbunden sind. Der Block 48 ist außerdem mit einem Taktgeber 58 verbunden, der insbesondere für die Steuerung des Registers 54 vorgesehen ist. Der Ausgang des Blockes 48 entspricht dem des letzten Schieberegisters des Registers 54 und ist mit einem Modulator 60 verbunden, der mit dem Taktgeber 58 und über einen Verbindungsdraht 62 mit einer Sendesteuerschaltung 64 verbunden ist, welche mit der Freigabetaste 44 und mit der Annullierungstaste 46 verbunden ist. Die Sendesteuerschaltung 64 hat außerdem einen Ausgang 66, der mit dem Register 54 verbunden ist. Der Ausgang des Modulators 60 ist mit einem elektrooptischen Wandler 68 verbunden, der die Aufgabe hat, die elektrischen Signale aus dem Modulator 60 in Lichtsignale umzuwandeln. Der Wandlers 68 ist mit einem abgedeckten Lichtleitfasersystem 70 gekoppelt, das die durch den Wandler 68 erzeugten Lichtsignale führt, ohne die Information nach außerhalb der durch das System 70 begrenzten Zone zu geben. Beispielsweise kann das Ende des Lichtleitsystems 70 die Spitze 34 des in Fig. 2 gezeigten Lichtgriffels bilden.
Die Arbeitsweise der elektronischen Schaltung 38 kann folgendermaßen zusammengefaßt werden. Es sei angemerkt, daß eine ausführliche Erläuterung der Arbeitsweise einer elektronischen Schaltung, die der in Fig. 3 dargestellten analog ist, später unter Bezugnahme auf die Fig. 6 und 7 gegeben wird. Für die in Fig. 3 dargestellte elektronische Schaltung 38 wird angenommen, daß sie für die Übertragung einer aus vier Ziffern gebildeten vertraulichen Information ausgelegt ist. Bei dem Anschlagen der vier Ziffern auf der Tastatur 42 werden die von den Tasten der Tastatur ausgehenden Signale durch den Codierer 50 codiert, in vorliegendem Fall ein 10/4- Codierer, der die auf der Tastatur eingegebene Dezimalinformation in eine 4-Bit-Information umsetzt. Dier vier Bits, die der Codierer 50 liefert, werden anschließend durch den Selektor 52 zu dem entsprechenden Feld des Registers 54 geleitet. Die Eingabe der vier Felder erfolgt sequentiell. Am Ende der Eingabe werden zwei Paritätsbits in dem Register 54 hinzugefügt.
Nach dem Anschlagen der vier Ziffern auf der Tastatur kann der Bediener entweder die Freigabetaste 44 drücken, um das Senden der von ihm eingegebenen Zahl zu veranlassen, oder die Annullierungstaste 46 drücken, um die Information zu löschen, die er geschrieben hat, und um ihn in den Stand zu versetzen, eine andere Zahl einzutasten. Wenn der Bediener die Freigabetaste 44 drückt, gibt er der Sendesteuerschaltung 64 den Befehl zum Leeren des Registers 54 über den Verbindungsdraht 66 und zum Modulieren dieser Information im Takt des Taktgebers 58 über den Verbindungsdraht 62. Das elektrische Signal, das von dem Modulator 60 abgegeben wird, enthält daher die vier Felder, welche die durch den Bediener eingegebene Zahl darstellen, sowie die beiden Paritätsbits, wobei das ganze in Form von Impulsen moduliert ist, die sich mit der Frequenz des Taktgebers 58 wiederholen. Dieses elektrische Signal wird durch den Wandler 68 als ein Lichtsignal ausgedrückt, das durch das Lichtleitsystem 70 aufgefangen und geführt wird, welches beispielsweise aus einer Lichtleitfaser besteht. Als einfaches Beispiel zur Veranschaulichung einer Modulationsart, die in der elektronischen Schaltung 38 angewandt werden kann, kann die in Fig. 5 dargestellte angeführt werden.
In Fig. 5 entspricht die Kurve A dem Sendungsfreigabesignal, das durch die Steuerschaltung 64 erzeugt wird. Die Kurve B zeigt die Taktsignale, die von dem Taktgeber 58 abgegeben werden. Die Zeile C zeigt ein Beispiel einer zu übertragenden Nachricht durch Angabe der Werte der Bits, die in jeder Periode des Taktsignals zu übertragen sind. Die Zeile D gibt die Position oder Nummer der Bits in der Nachricht an, wobei daran erinnert sei, daß die Übereinkunft getroffen worden ist, daß die Nachricht aus vier Feldern zu je vier Bits besteht, die mit 0 bis 15 bezeichnet sind, und aus zwei Paritätsbits, die in Fig. 5 mit P₁ und P₂ bezeichnet sind. Schließlich zeigt die Kurve E das Signal, das in Abhängigkeit von dem Wert der zu übertragenden Bits, die in Zeile C dargestellt sind, moduliert ist. Diese Modulation ist eine Modulation herkömmlicher Art, die aus einer Umkehrung oder Nichtumkehrung des Taktsignals besteht, je nachdem, ob das zu übertragende Bit den Wert 1 oder 0 hat. Auf diese Weise bleibt das modulierte Signal mit dem Taktgebersignal der elektronischen Schaltung 38 verknüpft.
Fig. 4 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer elektronischen Schaltung, die beispielsweise dem Plättchen 24 der in Fig. 2 dargestellten Karte 16 hinzugefügt werden kann. In Fig. 4 ist außerdem, wie in dem Fall von Fig. 2, angenommen worden, daß die Kopplungseinrichtung 36 dem Plättchen 24 direkt zugeordnet ist. Gemäß Fig. 4 ist das Fenster 36 mit einer lichtdurchlässigen Substanz ausgefüllt, die die äußere Fläche der Karte 16 mit der Fläche des Plättchens 24 verbindet. Die in Fig. 4 gezeigte elektronische Schaltung ergibt sich logisch aus der von Fig. 3 und den Erläuterungen ihrer Betriebsweise in bezug auf Fig. 5. So ist das Fenster 36 mit einem optisch-elektrischen Wandler 72 gekoppelt, der das Lichtsignal aus der Lichtleitfaser 70 des getrennten Elements 22 in ein entsprechendes elektrisches Signal umwandelt. Der Wandler 72 ist mit einem Demodulator 74 verbunden, welcher einen mit einem Register 76 verbundenen Ausgang 74 a zum Sammeln der von dem Element 22 empfangenen vertraulichen Information in diesem Register und einen Ausgang 74 b hat, dessen Ausgangssignale Signale des Sendetaktgebers 58 des Elements 22 (Fig. 3) darstellen. Der Ausgang 74 b ist außerdem mit dem Register 76 sowie mit einem Zähler 78 verbunden. Dieser Zähler ist mit dem Register 76 sowie mit einem Adreßgenerator 80 eines Speichers 82 des Plättchens 24 verbunden. Der Zähler 78 empfängt außerdem Befehle einer Vergleichslogik 84, die durch den Taktgeber 86 des Plättchens 24 oder der Anlage gesteuert wird. Das Register 76 ist einerseits mit zwei Paritätsprüfern 88 (die den Paritätsgeneratoren 56 der elektronischen Schaltung 38 des in Fig. 3 dargestellten Elements 22 entsprechen) verbunden, deren Ausgangssignale an eine ODER-Schaltung 90 angelegt werden, die eine Übertragungsfehlerdetektorschaltung 92 steuert. Die Schaltung 92 ist so ausgelegt, daß über eine Ausgangsverbindung 92 a der Betrieb der Empfangsschaltung des Plättchens 24 gestoppt und der Bediener angewiesen wird, das Einschreiben der Codegruppe erneut zu beginnen. Darüber hinaus ist der Ausgang des Registers 76 mit einer ersten Eingangsklemme eines Vergleichers 94 verbunden, der eine zweite Eingangsklemme hat, die mit dem Speicher 82 verbunden ist, und dessen Ausgangssignal einer Freigabeschaltung 96 zugeführt wird, die insbesondere zwei Ausgangsverbindungen 96 a und 96 b hat, welche mit nicht dargestellten Steuerschaltungen des Plättchens 24 oder der Maschine 12 verbunden sind. Die Arbeitsweise der vorstehend beschriebenen Schaltung ergibt sich leicht aus den bezüglich der in Fig. 3 dargestellten Sendeschaltung 38 angegebenen Erläuterungen. Sie kann folgendermaßen zusammengefaßt werden.
Die Lichtsignale, die durch die Lichtleitfaser 70 des getrennten Elements 22 geführt werden, durchqueren das Fenster 36 und werden durch den Wandler 72 in entsprechende elektrische Signale umgewandelt. Der Demodulator 74 gibt die Information der übertragenen Nachricht an seinem Ausgang 74 a sowie den Takt der Sendeschaltung 38 an seinem Ausgang 74 b wieder. Die wiedergegebene Nachricht wird in das Register 76 im Rhythmus des wiedergegebenen Sendetaktes eingegeben. Parallel dazu wird der Zähler 78 um Eins erhöht. Am Schluß des Empfangs werden die Paritätsbits mit den berechneten Paritätsbits verglichen. Wenn ein Fehler vorliegt, setzt die Schaltung 92 die Empfangsschaltung des Plättchens 24 in den Ruhezustand und weist gegebenenfalls den Bediener über ihre Ausgangsverbindung 92 a an, mit dem Einschreiben seiner Codegruppe erneut zu beginnen. Wenn kein Fehler vorliegt, veranlaßt die Schaltung 92 das Auslösen der Phase des Vergleiches der empfangenen Information mit der in dem Speicher 82 des Plättchens 24 enthaltenen vorbestimmten Information. Von der Zeit an wird der Inhalt des Registers 76 im Takt des Taktgebers 86 des Plättchens 24 (oder des von der Maschine 12 empfangenen Taktes) in den Vergleicher 94 geleert, während die in dem Speicher 82 enthaltene vorbestimmte Information an dem anderen Eingang des Vergleichers 94 ankommt. Die angenommenen sechzehn Bits der vertraulichen Information, die gesendet und empfangen wird, werden mit den in dem Speicher 82 enthaltenen vorbestimmten sechzehn Bits verglichen. Wenn eine Übereinstimmung vorliegt, gibt die Freigabeschaltung 96 über ihre Verbindung 96 a an die Maschine 12 den Befehl, sich für den Bediener zur Verfügung zu halten. Wenn keine Übereinstimmung vorliegt, veranlaßt die Freigabeschaltung 96 über ihren Ausgang 96 b, daß die Anlage 10 nicht arbeitet.
Die Fig. 6 und 8 zeigen in ausführlicher Form weitere Ausführungsformen von elektronischen Schaltungen, die für die Hilfselemente 16 und 22 gemäß der Erfindung benutzt werden können. Die Fig. 7 und 9 zeigen Kurven, die in verschiedenen Punkten den in den Fig. 6 bzw. 8 dargestellten Schaltungen entnommen worden sind, um ihre Betriebsweise zu veranschaulichen.
Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform der elektronischen Schaltung 38, die für ein getrenntes Element 22 nach der Erfindung benutzt werden kann. Die in Fig. 6 dargestellte elektronische Schaltung 38 besteht im wesentlichen aus den gleichen Schaltungselementen wie die in Fig. 3 dargestellten. So finden sich wieder der Steuerblock 40 mit seiner Zifferntastatur 42 mit zehn Tasten 0-9 und ihrer Freigabetaste 44. Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform der Schaltung weist keine Annullierungstaste 46 auf, sondern ist mit einer Anzeigesteuertaste 98 versehen. Außerdem finden sich wieder der Aufzeichnungsblock 48 mit seinem Codierer 50, seinem Register 54 und seinen beiden Paritätsgeneratoren 56. In dem dargestellten Beispiel besteht das Register 54 aus fünf Schieberegistern 54 a- 54 e. Die Abweichung gegenüber der Schaltung 38 von Fig. 3 besteht aus der Hinzufügung von Anzeigesteuereinrichtungen 100 a-100 d, die jeweils einem von vier Schieberegistern 54 a-54 d der fünf Schieberegister entsprechen und mit der Anzeigetaste 98 in Verbindung stehen. Die Einrichtungen 100 a-100 d sind mit jeweils einer von vier Anzeigezellen 102 a-102 d verbunden, um die durch den Bediener mit Hilfe der Tastatur 42 eingegebene Zahl sichtbar zu machen. Da wie zuvor angenommen wird, daß die die vertrauliche Codegruppe darstellende Zahl aus vier Ziffern besteht, beispielsweise 9234, ist zu erkennen, daß der Codierer 50 ein 10/4-Codierer ist, d. h. ein Codierer mit vier Ausgängen, wie dargestellt. Diese Ausgänge sind mit den vier Eingängen A-D des Schieberegisters 54 a verbunden. Jedes Schieberegister 54 hat vier Eingänge A-D und vier Ausgänge Q A -Q D plus einen Ausgang D . Jedes Register hat außerdem eine Schreib-/Leseklemme, die mit einem Eingang 51 e des Codierers 50 verbunden ist, eine Steuer- oder Taktklemme, die mit dem Verbindungsdraht 66 (vgl. auch Fig. 3) verbunden ist, und zwei Klemmen J und K. Die Klemme J der Register 54 b, 54 c und 54 d ist jeweils mit ihrem Eingang D verbunden, während die Klemme K dieser Register mit der Klemme D des ihnen vorgeschalteten Registers verbunden ist. Die Klemme J und K des Registers 54 a bestehen aus den Ausgängen Q D bzw. D des Registers 54 e, dessen Eingänge A und B an Masse gelegt sind und dessen Eingänge C und D mit dem einen bzw. dem anderen der beiden Generatoren 56 verbunden sind.
Die elektronische Schaltung 38 von Fig. 6 enthält außerdem, wie in dem Fall von Fig. 3, eine Sendesteuerschaltung 64 mit zwei Ausgängen 62 und 66. Diese Schaltung besteht aus zwei JK-Kippschaltungen 104, 106, drei UND-Schaltungen 108, 110 und 112, einer ODER-Schaltung 114, einer Tastschaltung 116 und einem Zähler 118. Die Verbindungen zwischen diesen Schaltungselementen sind in Fig. 6 dargestellt. Insbesondere sei angemerkt, daß die UND-Schaltung 108 eine Initialisierungsschaltung ist, daß die Kippschaltung 104 mit der Freigabetaste 44 verbunden ist, daß die Tastschaltung 116 mit einem Tastausgang des Codierers 50 verbunden ist und daß die UND-Schaltung 112 an einem ihrer beiden Eingänge die Signale des Taktgebers 58 empfängt. Der Modulator 60 der Schaltung 38 hat zwei monostabile Kippschaltungen 120, 122, deren Ausgänge Q mit zwei Eingangsklemmen einer ODER-Schaltung 124 verbunden sind, deren Ausgang mit dem Eingang eines Inverters 126 verbunden ist. Der Eingang der beiden Kippschaltungen 120 und 122 wird durch eine UND-Schaltung gebildet.
Der Wandler 68 der elektronischen Schaltung 38 besteht aus einer Emissionsphotodiode 128, deren Anode mit einer Spannungsquelle B+ und deren Katode mit dem Ausgang des Inverters 126 über einen Vorspannungswiderstand 130 verbunden ist. Die Diode 128 ist mit dem Lichtleitsystem 70 gekoppelt.
Die Betriebsweise der Schaltung von Fig. 6 wird nun unter Bezugnahme auf Fig. 7 erläutert. Die Tasten 0-9 der Tastatur 42 sind an dem Codierer 50 zusammengefaßt, der auf die Betätigung jeder dieser Tasten hin ein Signal bildet, das aus vier Bits B 0, B 1, B 2, B 3 gemäß einem BCD-Code entsprechend der folgenden Tabelle besteht.
Tabelle
Die Ladephase PC des Registers 54 entspricht dem Ruhezustand der elektronischen Schaltung 38, welcher dem Nullzustand der Kippschaltung 106 entspricht. Dieser Zustand gibt den Codierer 50 über den Draht 62 frei, wobei der Codierer die vier Bits B 0-B 3 liefert, die der durch den Bediener ausgewählten Taste entsprechen, sowie ein Signal, das für die Tastschaltung 116 bestimmt ist. Diese Tastschaltung gibt einen Tastimpuls an die UND-Schaltung 110 ab, die an ihrem anderen Eingang ein Signal von dem Ausgang der Kippschaltung 106 empfängt. Deshalb läßt bei jedem Tastimpuls die ODER-Schaltung 114 ein Signal durch, das das Laden des Registers 54 in der im folgenden angegebenen Weise steuert. In Fig. 7 zeigt die Kurve A die vier Aktionen des Bedieners bei dem Einschreiben seiner vertraulichen Codegruppe, für die die Zahl 9234 gewählt worden ist. Die vier Vertiefungen der Kurve A repräsentieren diese Aktionen. Die Kurve B zeigt die vier Tastimpulse, welche durch die Schaltung 116 geliefert werden und jeder Aktion des Bedieners an den Tasten der Tastatur 42 entsprechen. Die Kurven C, D, E, F repräsentieren jeweils eines der Bits B 0-B 3 der Codegruppe, wobei sich unter dem ersten Impuls der Kurve B die Ziffer 9 (1001), unter dem zweiten Impuls die Ziffer 2 (0100), unter dem dritten Impuls die Ziffer 3 (1100) und unter dem vierten Impuls die Ziffer 4 (0010) wiederfindet. In an sich bekannter Weise wird die erste Ziffer 9 in das Register 54 a eingegeben, das Einschreiben der zweiten Ziffer 2 verschiebt die erste Ziffer in dem Register 54 b und überführt die zweite Ziffer in das Register 54 a; das Eintragen der dritten Ziffer 3 verschiebt die erste Ziffer in das Schieberegister 54 c, die zweite Ziffer in das Register 54 b und überführt die dritte Ziffer in das Register 54 a; und schließlich hat das Eintragen der letzten Ziffer 4 zur Folge, daß die Register 54 d, 54 c, 54 b, 54 a die vier Bits enthalten, die den Ziffern 9 bzw. 2 bzw. 3 bzw. 4 entsprechen. Bei der Ausführungsform der Schaltung von Fig. 6 kann der Bediener die Richtigkeit der Codenummer, die er eingegeben hat, überprüfen, indem er auf die Anzeigetaste 98 drückt, die die Anzeige der in den Registern enthaltenen Ziffern auslöst.
Darüber hinaus erzeugen die Paritätsgeneratoren die Parität in Abschnitten von acht Bits, wobei die Parität in das Register 54 e geladen wird. Das beendet die Ladephase PC.
Wenn der Bediener die korrekte Codegruppe findet, drückt er auf die Freigabetaste 44. Dadurch löst er die Phase des Entladens des Registers 54 und des Sendens der Codegruppe aus. Diese Phase ist in Fig. 7 mit PE bezeichnet.
Das Niederdrücken der Freigabetaste 44 bringt den Ausgang Q der Kippschaltung 104 in den Zustand 1, wobei die Kippschaltung 106 an der abfallenden Flanke des Taktsignals ebenfalls in den Zustand 1 gebracht wird. In Fig. 7 markiert der Impuls der Kurve G das Niederdrücken der Taste 44. Die Kurve H zeigt den Zustand des Ausgangs Q der Kippschaltung 104, wobei gut zu erkennen ist, daß sich dieser Zustand in Übereinstimmung mit dem Impuls der Kurve G ändert. Die Kurve I zeigt das Taktsignal und die Kurve J zeigt den Zustand des Ausganges Q der Kippschaltung 106. Diese Kurve zeigt den Übergang dieses Ausganges in dem Zustand 1 an der abfallenden Flanke des Taktimpulses, der der Zustandsänderung der Kippschaltung 104 der Kurve H folgt. Die Zeile K veranschaulicht die zu übertragenden Bits, wie sie nacheinander an dem Ausgang Q D des Registers 54 d erscheinen, der mit dem Modulator 60 verbunden ist. Die Kurve L erscheint an dem Ausgang der ODER-Schaltung 124 nach der Modulation. Die Zelle M zeigt den Zustand des Zählers 118, und schließlich die Kurve N zeigt den Zustand des Ausganges des Zählers 118, der mit der UND-Schaltung 108 verbunden ist und nach dem Zählen der sechzehn Bits der Codegruppe und der beiden Paritätsbits einen Impuls abgibt, welcher die Kippschaltungen 104 und 106 auf Null rücksetzt, wie es in den Kurven H und J angegeben ist.
Bei der in diesem Beispiel benutzten Modulation handelt es sich um die bekannte Impulsdauermodulation. Diese Modulation erfolgt im Takt des Taktgebers 58. Die Modulation erfolgt, kurz gesagt, mit Hilfe von zwei monostabilen Kippschaltungen 120 und 122, welche Taktimpulse erzeugen, deren Breiten gleich drei Viertel bzw. gleich einem Viertel der Periode der Taktfrequenz sind. Wenn in der Schaltung von Fig. 6 der Ausgang Q D des Schieberegisters 54 d in dem Zustand 1 ist, wird die monostabile Kippschaltung 120 an ihrem Eingang drei Zustände 1 aufgrund der ansteigenden Flanke des Signals I des Taktgebers 58 haben. Dagegen ergibt ein Zustand 0 an dem Ausgang Q D des Schieberegisters 54 d einen Zustand 1 an dem Ausgang D dieses Registers, der mit der monostabilen Kippschaltung 122 verbunden ist. Das ergibt das Signal der Kurve L von Fig. 7. Die Impulsbreiten können unterschiedlich sein.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel der elektronischen Empfangsschaltung eines Hilfselements 16 nach der Erfindung. Diese Schaltung entspricht der in Fig. 4 dargestellten Gesamtschaltungsanordnung. Das Fenster 36 des Elements 22 ist mit einem Phototransistor 132 gekoppelt, der als der optisch-elektrische Wandler 72 von Fig. 5 dient. Der Emitter des Phototransistors 132 liegt an Masse und sein Kollektor ist mit einer Spannungsquelle B+ über einen Widerstand 134 sowie mit einer Signalformungsschaltung 136 verbunden, deren Ausgang den Ausgang des Wandlers 72 bildet. Das Register 76 besteht aus fünf Schieberegistern 76 a-76 e, die zwei Eingangsklemmen J und K und fünf Ausgangsklemmen Q A , Q B , Q C und D haben. Die Eingangsklemmen J und K der Register 76 b-76 e sind mit den Ausgängen Q D bzw. D des vorangehenden Registers verbunden. Der Eingang J des Registers 76 a ist mit dem Ausgang des Wandlers 72 verbunden, während sein Eingang K mit dem Ausgang eines Inverters 138 verbunden ist, dessen Eingang mit dem Ausgang des Wandlers 72 verbunden ist. Die Paritätsprüfer 88 sind mit den Schieberegistern 76 a-76 e in der in den Zeichnungen dargestellten Weise verbunden. Die Ausgänge der beiden Paritätsprüfer 88 sind mit zwei Eingängen einer ODER-Schaltung 140 verbunden, welche mit dem Eingang J einer JK-Kippschaltung 142 verbunden ist, die ein Schaltungselement der in Fig. 4 dargestellten Schaltung 92 bildet. Die Schaltung von Fig. 8 enthält außerdem den Adreßgenerator 80 des Speichers 82 des in das Element 16 eingebauten Plättchens 24, den Taktgeber 86 des Plättchens 24 oder der Maschine 12 der Anlage 10 und den Zähler 78, der 18 Zählausgänge hat, die nacheinander mit C 1-C 18 bezeichnet sind, wobei in Fig. 8 lediglich die Ausgänge C 1, C 17 und C 18 dargestellt sind. Der übrige Teil der Schaltung, der aus der Vergleichslogik 84, dem Demodulator 74 und den Schaltungen 92 und 96 von Fig. 4 besteht, ist folgendermaßen aufgebaut. Der Ausgang des Wandlers 72 ist mit dem Eingang von zwei monostabilen Kippschaltungen 144 und 146 verbunden. Der Ausgang der monostabilen Kippschaltung 144 ist mit einem Eingang einer UND-Schaltung 145 verbunden, deren Ausgang mit einer Eingangsklemme einer ODER-Schaltung 148 und mit der Eingangsklemme einer UND-Schaltung 150 verbunden ist, deren zweite Eingangsklemme mit dem Zählausgang C 17 des Zählers 78 verbunden ist. Der Ausgang der UND-Schaltung 150 ist mit der Freigabeklemme der JK-Kippschaltung 142 verbunden. Der Ausgang Q der monostabilen Kippschaltung 146 ist mit einem Eingang einer ODER-Schaltung 152, mit der Nullrückstellklemme einer JK-Kippschaltung 154, mit einem Eingang einer NAND-Schaltung 156 und mit der Nullrückstellklemme der JK-Kippschaltung 142 verbunden. Der Ausgang der Kippschaltung 142 ist jeweils mit einem Eingang von zwei UND- Schaltungen 158 bzw. 160 verbunden, wobei der andere Eingang der UND-Schaltung 158 mit dem Ausgang C 17 des Zählers 78 verbunden ist. Der Ausgang der UND-Schaltung 160 ist mit der Nullrückstellklemme einer JK-Kippschaltung 162 verbunden, deren Eingangsklemme J mit der Ausgangsklemme Q der JK-Kippschaltung 154 verbunden ist, während ihre Klemme Q jeweils mit einer Eingangsklemme von zwei UND-Schaltungen 164 bzw. 166 sowie mit der zweiten Eingangsklemme der ODER-Schaltung 152 verbunden ist. Der Ausgang der UND- Schaltung 166 ist mit einem zweiten Eingang der ODER-Schaltung 148 und mit einer Eingangsklemme des Adreßgenerators 80 verbunden. Die Signale des Taktgebers 86 werden an eine zweite Eingangsklemme der UND-Schaltung 166 bzw. an den Takteingang der Kippschaltung 162 bzw. an eine Eingangsklemme einer NAND-Schaltung 168 bzw. an eine zweite Eingangsklemme der Torschaltungen 156 und 164 angelegt. Der dritte Eingang der NAND-Schaltung 156 ist mit der Ausgangsklemme C 1 des Zählers 78 verbunden. Die zweite Eingangsklemme der NAND-Schaltung 168 ist mit der Ausgangsklemme C 17 des Zählers 78 verbunden und ihr Ausgang ist mit einer zweiten Eingangsklemme der UND-Schaltung 160 verbunden. Der Ausgang der JK-Kippschaltung 154 ist mit einer zweiten Eingangsklemme der UND-Schaltung 145 und mit einer ersten Eingangsklemme einer UND-Schaltung 170 verbunden, deren zweite Eingangsklemme mit der Ausgangsklemme C 18 des Zählers 78 verbunden ist. Dieser hat eine durch den Ausgang der ODER-Schaltung 152 gebildete Triggerklemme sowie eine Taktklemme, die mit dem Ausgang der ODER-Schaltung 148 verbunden ist, wie alle Taktklemmen der Register 76 a-76 e. Die Antivalenzschaltung 94 ist mit dem Ausgang des Schieberegisters 76 e und mit dem Ausgang des Speichers 82 verbunden. Der Ausgang dieser Antivalenzschaltung ist mit dem Eingang J einer JK-Kippschaltung 172 verbunden, deren Ausgänge Q und mit dem Eingang J von zwei JK-Kippschaltungen 174 bzw. 176 verbunden sind. Die Nullrückstellklemmen der Kippschaltungen 172, 174 und 176 sind mit der Ausgangsklemme der NAND-Schaltung 156 verbunden, während die Eingänge K dieser Kippschaltungen mit einer Spannungsquelle B+ über einen Widerstand verbunden sind, wie die Steuerklemmen dieser Kippschaltungen. Die Taktklemme der Kippschaltung 172 ist mit dem Ausgang der UND-Schaltung 164 verbunden, während die Taktklemmen der Kippschaltungen 174 und 176 mit dem Ausgang der UND-Schaltung 158 verbunden sind. Die Ausgänge Q der Kippschaltungen 174 und 176 bilden die Ausgänge 96 a und 96 b, die in Fig. 4 angegeben sind.
Die Betriebsweise der vorstehend beschriebenen Schaltung wird nun unter Bezugnahme auf Fig. 9 erläutert. Die Lichtsignale, die durch den Phototransistor 132 empfangen werden, werden in ein elektrisches Signal umgewandelt, das, wenn die Übertragung gut gewesen ist, dem durch die Kurve L in Fig. 7 dargestellten entsprechen soll. Dieses Signal ist in Fig. 9 durch die Kurve A dargestellt. Dieses Signal wird dem Register 76 und den monostabilen Kippschaltungen 144 und 146 zugeführt. Die Demodulation des Signals erfolgt nach dem Prinzip, das sich aus der Kombination der Kurven A und B von Fig. 9 ergibt, um die Bits in der in Zeile C von Fig. 9 dargestellten Weise wiederzugeben. Die Kurve B von Fig. 9 ergibt sich an dem Ausgang der monostabilen Kippschaltung 144, die die Signale des Sendetaktgebers 58 wiedergibt. Die monostabile Kippschaltung 144 wird nämlich an jeder ansteigenden Flanke des durch die Kurve A von Fig. 9 dargestellten modulierten Signals ausgelöst und kehrt in ihren Ruhezustand nach einer Zeit zurück, die der Halbperiode der Impulse des Taktgebers 68 entspricht. So werden die durch den Wandler 72 übertragenen Daten seriell in das aus den Schieberegistern 76 a-76 e bestehende Register in Synchronismus mit der ansteigenden Flanke des Ausgangssignals eingegeben, wodurch die Bits der gesendeten Codegruppe wiedergegeben werden. Der Zähler 78 zählt die in das Register 76 geladenen Bits und wenn die 18 Bits geladen worden sind, wird der Empfang beendet. In diesem Augenblick werden die Paritätsprüfer 88 ein Signal mit dem Zustand 1 an die ODER-Schaltung 140 abgeben, wenn ein Paritätsfehler vorliegt. Der Fehler wird in der Kippschaltung 142 aufgezeichnet. Selbstverständlich wird das Fehlersignal an dem letzten Impuls abgetastet, der dem achtzehnten Impuls in dem dargestellten Fall entspricht. Wenn die Kippschaltung 142 in den Zustand 1 gesetzt wird, wird die Schaltung von Fig. 8 gesperrt und die Nachricht wird außer Betracht gelassen. Wie bereits unter Bezugnahme auf Fig. 4 erwähnt worden ist, kann dieser Zustand der Kippschaltung 142 eine nicht dargestellte Schaltung steuern, um den Bediener aufzufordern, die Codegruppe erneut einzugeben.
In Fig. 9 repräsentieren die Kurven D und E die Ausgänge C 18 bzw. C 17 des Zählers 78. Die Kurve F repräsentiert den Ausgang Q der monostabilen Kippschaltung 146. Diese Kippschaltung, die durch die ansteigende Flanke des von dem Wandler 72 gelieferten Signals ausgelöst wird, hat eine Dauer, die in dem hier beschriebenen Beispiel so berechnet ist, daß sie gleich 17 T 1 + T 2 ist, wobei T 1 die Periode der Signale des Sendetaktgebers 58 und T 2 die Dauer des an dem Ausgang Q der monostabilen Kippschaltung 144 vorhandenen Signals bezeichnet. Dieses Signal gibt den Zähler 78 während seiner gesamten Dauer frei. Die JK-Kippschaltung 154 wird durch die ansteigende Flanke des Signals C 18 aus dem Zähler 78 in den Zustand 1 gebracht und wird durch den Wiederabfall der monostabilen Kippschaltung 146 auf Null rückgestellt, was eine Zeit von T 1 läßt, um die abfallende Flanke des Taktgebers 86 der Anlage 10 zu empfangen, dessen Signale durch die Kurve G in Fig. 9 dargestellt sind. Diese abfallende Flanke bringt die JK-Kippschaltung 162 in den Zustand 1, wie es durch die Kurve H in Fig. 9 dargestellt ist. Das erfordert eine minimale Frequenz f des Taktgebers 86, die gleich der Frequenz des Taktgebers 48 ist. Wenn die Kippschaltung 162 in dem Zustand 1 ist, werden die Impulse des Taktgebers 86 freigegeben und die Bits der Register 76 a-76 e werden mit den Bits des Speichers 82 in dem Vergleicher 94 verglichen, wobei die Bits effektiv an der abfallenden Flanke der Impulse des Taktgebers 86 verglichen werden. Die Zeile I von Fig. 9 zeigt den Zustand des Zählers 78, und die Kurven J und K zeigen die Zählsignale 16 und 17 des Zählers. Wenn die Bits aus dem Speicher 82 und dem Register 76 verschieden sind, liefert die Torschaltung 94 ein Signal mit dem Zustand 1, das die Kippschaltung 172 und somit die Kippschaltung 174 in den Zustand 1 versetzt, welch letztere an ihrem Ausgang 96 b die Befehle entsprechend einem festgestellten Fehler abgibt.
Wenn die Kippschaltungen 172, 174 und 176 am Anfang des Empfangs der Lichtimpulse auf Null rückgestellt worden sind und wenn eine Übereinstimmung zwischen der empfangenen vertraulichen Information und der in dem Speicher 82 aufgezeichneten vorbestimmten vertraulichen Information vorliegt, bringt die Kippschaltung 172 den Ausgang Q der Kippschaltung 176 in den Zustand 1, der über die Leitung 96 a zu einer Steuerschaltung der Anlage übertragen wird, die so ausgebildet ist, daß die Maschine 12 dem Bediener zur Verfügung gestellt wird.

Claims (10)

1. Datenverarbeitungsanlage mit einer Datenverarbeitungsmaschine, die eine Einrichtung zur Übertragung von Daten aufweist, die eine vertrauliche Information zur Freigabe oder Sperrung des Dialogs mit der Datenverarbeitungsmaschine enthalten, mit einem ersten Hilfselement, das mit einem Speicher und mit Verarbeitungsschaltungen versehen ist sowie die vertrauliche Information mit einer vertraulichen Information vergleicht, die von wenigstens einem zweiten, von der Datenverarbeitungsmaschine getrennten Hilfselement geliefert wird, das mit Einrichtungen zur Übertragung wenigstens der vertraulichen Information zu dem ersten Hilfselement versehen ist, um bei Übereinstimmung der verglichenen Informationen den Dialog freizugeben bzw. bei Nichtübereinstimmung zu sperren, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) sowohl das erste (16) als auch das zweite Hilfselement (22) zur Mitführung durch den befugten Benutzer tragbar ausgebildet sind;
  • b) in dem Speicher (82) des ersten Hilfselements wenigstens die vertrauliche Information abgespeichert ist;
  • c) das erste Hilfselement (16) eine Wandlereinrichtung (72) zur Umsetzung einer von dem zweiten Hilfselement (22) abgegebenen Informationsträgerwelle in ein den Verarbeitungsschaltungen zugeführtes Signal aufweist;
  • d) das zweite Hilfselement (22) mit einem Wandler (68) zur Umsetzung der an diesem zweiten Hilfselement eingegebenen vertraulichen Information in die Informationsträgerwelle versehen ist;
  • e) der Übertragungsweg (70) der Informationsträgerwelle gegen unbefugten Zugriff von außen geschützt ist.
2. Datenverarbeitungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationsträgerwelle eine Lichtstrahlung ist und der Übertragungsweg (70) der Informationsträgerwelle durch eine abgeschirmte Lichtleitfaser gebildet ist.
3. Datenverarbeitungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsvorrichtung (14) einen der Datenverarbeitungsmaschine (12) fest zugeordneten Teil für die Übertragung von anderen Informationen als diejenigen, welche das zweite Hilfselement (22) betreffen, aufweist.
4. Datenverarbeitungsanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verarbeitungsschaltungen des ersten Hilfselements (16) ein mit dem Wandler (72) verbundenes Register (76), einen mit dem Register (76) verbundenen Taktgeber (86), eine Vergleicherschaltung (94), welche mit dem Register (76) und dem Speicher (82) verbunden ist, und eine Steuerschaltung (96) zur Freigabe oder Sperrung des Dialogs mit der Datenverarbeitungsmaschine (12) umfassen.
5. Datenverarbeitungsanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Hilfselement (16) eines unter einer Mehrzahl von ersten Hilfselementen ist, welche jeweils dazu bestimmt sind, eine bestimmte vertrauliche Information aus dem gesamten Bereich der vertraulichen Information zu verarbeiten und mit einem zugeordneten zweiten Element (22) aus einer Mehrzahl von solchen zweiten Elementen zusammenzuwirken.
6. Datenverarbeitungsanlage nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedes zweite Hilfselement (22) ein optischer Griffel ist, der mit einer Tastatur (42) versehen ist.
7. Datenverarbeitungsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastatur Läufer (30) aufweist, die an dem Lichtgriffel beweglich sind.
8. Datenverarbeitungsanlage nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastatur (42) einen Knopf (32, 44) aufweist, dessen Betätigung eine Freigabe bewirkt.
9. Datenverarbeitungsanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Läufer (30) in eine vorbestimmte Ruhestellung einziehbar sind und daß der Knopf (32), der für die Freigabe vorgesehen ist, die Rückzugsbewegung dieser Läufer (30) auslöst.
10. Datenverarbeitungsanlage nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Hilfselemente (22) einen Codierer (50), ein an den Codierer (50) angeschlossenes Register (54), einen an das Register (50) angeschlossenen Taktgeber (58), einen an das Register (54) und an den Taktgeber (58) angekoppelten Modulator (60), einen an den Modulator (60) angeschlossenen elektrooptischen Wandler (68) und ein an den Wandler (68) angekoppeltes Lichtleitfasersystem (70) enthalten.
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