DE2543457A1 - Schutzbrille - Google Patents
SchutzbrilleInfo
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- DE2543457A1 DE2543457A1 DE19752543457 DE2543457A DE2543457A1 DE 2543457 A1 DE2543457 A1 DE 2543457A1 DE 19752543457 DE19752543457 DE 19752543457 DE 2543457 A DE2543457 A DE 2543457A DE 2543457 A1 DE2543457 A1 DE 2543457A1
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- A61F9/028—Ventilation means
Description
- Schutzbrille
- Die Erfindung betrifft eine Schutzbrille, die Zubehdrteile, wie einen Gesichtsschild und eine abnehmbare Hilfslinse hat.
- Unter dem Ausdruck "Iinse" sei hierin die Sichtecheibe solcher Brillen verstanden, obwohl diese im allgemeinen nicht Linsenform hat Schutzbrillen fUr Motorradrennen und andere Uätigkeiten, wo Fremdkörper gegen das Gesicht des Brillenträgers fliegen, weisen oft einen abnehmbaren Gesichts schild und eine Abreißlinse als Wegwerfartikel auf. Viele abnehmbare Gesichtssohilde haben Druckknöpfe, die in Druckknopfunterteile am Brillengestell aufgenommen sind, so daß der Schild nach Wunsch abgenommen werden kann. Ein Beispiel für einen solchen abnehmbaren Gesichtsschild, der aus einem selbsttragenden transparenten Kunststoffmaterial ist, ist in der US-PS 3 298 031 beschrieben. Abnehmbare Gesichtsschilde sind auch bereits aus Textilstoff ausgeführt worden, wobei ein Metallgitter die offenen Atemregionen schützt.
- Um ein Beschlagen zu verhindern und einen langsamen Austausch der Innenluft zu ermöglichen, ist es bereits üblich, Luftventilationsmittel in einem Brillengeatell einzubauen. Diese Ventilationsmittel können die Form von Öffnungen haben, die unmittelbar zur Umgebung entlüften, oder es können gewundene oder abgedeckte Kanäle sein, die direkt zur Atmosphäre führen, aber das direkte Eindringen von Fremd stoffen blockieren, oder es können größere Abzugslöcher vorgesehen sein, die mit einem Faser- oder Schaumstoffmaterial oder einem Futter bedeckt sind.
- Manche der bekannten abnehmbaren Gesichtsschilde blockieren die Luftventilationsmittel oder lassen es zu, daß die feuchtigkeitsbeladene Luft aus der Nase oder dem Mund des Trägers zu den Luftventilationsmitteln strömt und die Voraussetzung für ein Anlaufen schafft. Abnehmbare Gesichtsschilde aus Textilstoff sind unbefriedigend, weil das Gewebe eine Beanspruchung nicht auf den ganzen Schild verteilt und zuläßt, daß fliegender Schotter o.dgl. an der Aufprallstelle eindringt.
- Wenn die Schutzbrille in einer Umgebung benutzt werden muß, wo die Linse beschmutzt, verkratzt oder sonstwie beschädigt werden kann, werden abnehmbare Hilfslinsen an der Vorderseite des Brillengestells befestigt, die mit Bbreißlinsen bezeichnet werden können. Eigene Schnappelemente und Zapfen stehen am Brillengestell nach vorne, so daß eine Hilfslinse im Abstand am Brillengestell befestigt werden kann. Manche Hilfslinsen haben seitliche Nasen, die über das Brillengestell nach außen vorstehen, damit der Brilleneräger die Nase fassen und die Rilfalinse abreißen kann, während er die Schutzbrille trägt.
- Jede solche Abreißhilfslinse muß mit einer Hand und minimaler Mühe bequem abnehmbar sein, ohne daß die Schutzbrille oder die Hauptlinse erschüttert oder verschoben wird.
- -Bekannte Schutzbrillen mit Abreißlinsen sind in mehreren Punkten unzweckmäßig. Die Hilfelinse ist am Brillengestell mittels Zapfen und anderen Vorsprüngen, die sich am Brillengestell befinden, befestigt und die Hilfslinse hat eine Übergröße mit links und rechts vorstehenden Nasen, an denen der Träger die Linse fassen kann. All ddiese Konstruktionselemente erzeugen Spalte, durch die Schmutz, Staub, Schlamm u.dgl. in den Zwischenraum zwischen der Hilfslinse und der Hauptlinse eindringen kann. Manche Schutzbrillen gestatten ein Anbringen von mehr als einer Hilfslinse; die Nasen hierfür liegen übereinander und es ist besondere Vorsicht zum Trennen und Erfassen der äußersten Nase erforderlich. Solche Hilfslinsen sind also nicht nur unpraktisch bei Motorradrennen o.dgl., sie neigen auch dazu, alle auf einmal abgerissen zu werden. Um zu verhindern, daß Schmutz zwischen den Linsen eindringt, sind bereits Schutzbrillen anderer Art vorgeschlagen worden, die abnehmbare Hilfslinsen verwenden, welche etwa flach an der Hauptlinse anliegen, wie dies in der US-PS 2 409 286 beschrieben ist; doch sind diese Hilfslinsen im Inneren angebracht und können nicht zu den Abreißlinsen gerechnet werden.
- Die Erfindung will die Mängel der bisher bekannten Schutzbrillen mit Gesichtsschild und abnehmbaren Abreißlinsen beseitigen.
- Sie will eine Schutzbrille mit einer verbesserten abreißbaren Hilfslinse vorsehen, die mit dem Brillengestell in abdichtendem Kontakt ist, um ein Eindringen von Fremdstoffen zu verhindern, und/oder mit verbesserten Verbindungsmitteln zum bequemen Abnehmen der Hilfelinse während des Tragens der Schutzbrille.
- Außerdem soll der Gesichtsschild in der Weise verbessert werden, daß er im Zusammenwirken mit Luftventilationsmitteln in dem Brillengestell ein Anlaufen der Brille verhindert.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung einen Gesichtshalbschild einfacher Konstruktion vor, der Druokknöpfe trägt, die in beabstandeten Löchern entlang einem unteren Rand des Brillengestells aufgenommen sind. Die daraus entstehende lösbare Verbindung krümmt den Schild nach hinten und hinter Luftventilationsmittel, die im Unterteil des Brillengestells angebracht sind, so daß die frontale Luft durch die Bodenventilationsmittel getrieben wird und die feuchtigkeitsbeladene Luft aus der Nähe des Gesichts des Brillenträgers nicht in das Innere der Schutzbrille gelangen kann. Der untere Rand trägt ein Polster, das die Berührungestelle mit dem Gesicht des lrägers abpolstert und außerdem den Kontakt mit den Druckknöpfen verhindert.
- Eine oder mehrere abreißbare Hilfelinsen sind in der gleichen Umfangsnut angebracht, die auch die Hauptlinse am Brillengestell haltert. Die Umfangsnut ist mit der Hilfalinse in abdichtendem Kontakt und verhindert, daß Fremdstoffe zwischen die Hilfslinse und die Hauptlinse eindringen. Die Hilfslinse hat eine andere Randkonfiguration als die Hauptlinse und weist eine einzige, nach der Seite ragende Nase auf, an der sie bequem abnehmbar ist, ohne daß die Hauptlinse erschüttert oder verschoben wird. Es können auch zwei Hilfelinsen am Brillengestell angebracht werden, von denen jede eine Nase hat, die zur Nase der anderen Hilfslinse versetzt ist, damit immer nur eine Hilfslinse auf einmal bequem abgenommen werden kann.
- Die erfindungsgemäße Konstruktion hat u.a. den Vorzug, daß sowohl der Gesichtsschild als auch die Hilfslinsen aus einfachen, ökonomischen Bestandteilen sind und bequem vom Brillengestell abgenommen werden können, um die Schutzbrille allein benutzen zu können. Wenn diese Zubehörteile abgenommen sind, hat das Brillengestell keine Pfosten oder andere unerwünschte Vorsprünge.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Zeichnungen. Darin zeigen: Fig.1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Schutzbrille mit angefügten Gesichts schild und zwei abreißbaren Hilfslinsen; Fig.2 eine Ansicht in auseinandergezogener Darstellung, die das Brillengestell, die Hauptlinse, zwei abreißbare Hilfslinsen und den abnehmbaren Schild zeigt; Fig.3 eine perspektivische Rückansicht des Brillengestells und des abnehmbaren Schildes; Fig.4 eine Schnittansicht nach der Linie 4-4 der Fig.1, und Fig.5 eine fragmentarißche Sohnittansicht nach der Linie 5-5 der Fig.1.
- Die erfindungsgemäße Schutzbrille mit Zubehör, das in Fig.1 an der Brille befestigt ist, weist ein Brillengestell 10 auf, das in einem Stück aus einem elastischen, flexiblen Material, etwa weichem Kunststoff oder weichem Gummi, geformt sein kann. Ein an dem Gesicht anliegender Flansch 12 ist mit einem Polster 14 aus einem schwammartigen Material gefüttert, um das Gestell gegen das Gesicht des Brillenträgers abzudichten.
- Eine Hauptlinse 16 aus transparentem Material, das nach Wunsch gefärbt sein kann, hat einen peripherischen Rand 17, der in einer Umfangsnut 20 aufgenommen ist, die innen rund um einen Vorderteil 22 des Gestells 10 ausgebildet ist. Die Hauptlinse 16 kann eben sein und zu einer Bogenform gekrümmt werden, die in das Gestell paßt, oder sie kann gebogen sein und kann nach Wunsch einen Teil der selbsttragenden Konstruktion darstellen, die die Schutzbrille in ihrer Form hält.
- Das Brillengestell 10 ist mit mehreren Luftventilationsmitteln versehen, die rund um einen mittleren Teil des Flansches 12 in Abständen angeordnet sind. In dem gezeigten Beispiel bestehen die Luftventilationsmittel aus mehreren breiten Entlüftungsöffnungen 30, die von Rippen 32 gebildet werden, welche den Flansch 12 mit dem Vorderteil 22 verbinden. An der Außenseite begrenzen die Rippen zusammen mit dem Flansch 12 und dem Vorderteil 22 eine Rinne 34 für eine faserartige oder schaumstoffartige Auskleidung 36, die die Entlüftungsöffnungen 30 abdeckt, so daß ein langsamer Luftaustausch zwischen der Umgebung der Schutzbrille und dem im wesentlichen abgeschlossenen Innenraum zwischen der Hauptlinse 16 und dem Gesicht des Trägers möglich ist. Anstelle der dargestellten Entlüftungsöffnungen, die mit einem Faserstreifen bedeckt sind, können jedoch auch andere übliche Luftventilationsmittel verwendet werden.
- Um die Schutzbrille am Kopf des Trägers befestigen zu können, ist ein elastisches Kopfband 40 vorgesehen, das umgefaltete, zusammengenähte Enden hat, die in Schlitzen 42 aufgenommen sind; die Schlitze werden von Stäben 44 gebildet, die im Abstand von dem übrigen Vorderteil 22 des Gestells angebracht sind. Eine verschiebbare Schnalle 46 erlaubt eine Längeneinstellung des elastischen Kopfbandes 40. Die bisher beschriebene Konstruktion einer Schutzbrille ist bekannt und kann nach Wunsch in verschiedener Weise abgewandelt sein.
- Gemäß der Erfindung ist ein Gesichtsschild 50, der einen Teil des Gesichts abdeckt, an einem unteren Teil des Brillengestells 10 lösbar befestigt. Der Schild 50 kann aus einem ziemlich harten Kunststoff sein, der undurchsichtig oder durchsichtig sein kann und genügend Elastizität hat, um selbsttragend zu sein; er kann in einem Stück gegossen oder geformt sein. Der Schild 50 weist einen Nasenteil 52 und angeformte Seitenteile 54 auf, die von dem Nasenteil ausgehen. Zwischen den Seiten des Nasen teils 52 und den Oberrändern der Seitenteile 54 sind zwei Vertiefungen 58 geformt. Am Unterende hat der Schild in der Mitte einen gebogenen Rand 60, der in einer Kurve zu zwei Vorsprüngen 62 läuft, die die tiefsten Stellen bilden, von wo aus der Unterrand leicht nach oben läuft, um das Unterende der Seitenteile 54 zu bilden. Auf der Rückseite des Schildes 50 sind entlang des Oberrandes der Seitenteile 54 mehrere Druckknöpfe 64 angebracht0 Um den Gesichtsschild 50 am Brillengestell 10 lösbar zu befestigen, erstreckt sich der Flansch 12 nach unten über den Unterrand des Vorderteils 22 hinaus, (siehe Fig.4) und trägt in dem unteren Ansatz 72 mehrere löcher 70. Um den Schild 50 am Brillengestell 10 anzubringen, wird der Nasenteil 52 vor einem zentralen Nasensteg 76 in Stellung gebracht, der von einer mittigen Einsenkung im Brillengestell gebildet wird. Dann werden die Seitenteile 54 nach hinten gebogen und die Druckknöpfe 64 werden in die ziigehörigen Löcher 70 im unteren Ansatz 72 eingedrückt.
- Wie zig.5 zeigt, haben die Druckknöpfe 64 einen über einen Halsteil ausladenden Kopf, dessen Durchmesser auch noch grösser ist als der Durchmesser der aufnehmenden Löcher 70. Da das gesamte Brillengestell 10 aus einem elastischen Kunststoff ist, erweitert sich der Lochdurchmesser, wenn der Kopf des Druckknopfs 64 durch das Loch gedruckt wird, und zieht sich dann rund um den Hals des Druckknopfes wieder zusammen, wodurch eine lösbare Verbindung hergestellt ist. Die geschilderte Konstruktion ist zwar besonders zweckmäßig, weil der gesamte Schild 50 aus einem festen Kunststoff geformt werden kann, es könnten jedoch auch die Druckknöpfe 64 aus einem nachgiebigen Material geformt werden und der Ansatz 72 könnte aus einem steiferen Material hergestellt werden.
- Wenn die Druckknöpfe 64 eingeschnappt sind, verhindert das Polster 14, daß die Druckknopfe 64 mit dem Gesicht des Brille trägers in Kontakt kommen. Das Polster 14 kann an dem flansch 12 festgeklebt oder sonstwie befestigt sein und muß genügend breit sein, um die aufnehmenden Löcher 70 zu bedecken; seine Dicke muß größer sein als die Höhe der Zöpfe der Druckknöpfe 64, damit das Gesicht des Trägers nicht mit den Druckknöpfen in Berührung kommen kann. Die vorstehenden Teile dieser Schnappverbindungen könnten auch am Brillengeell ausgebildet sein und die aufnehmenden Teile dann in dem Schild 50; doch ist diese Xonstruktion nicht so günstig, weil eine Reihe von vorstehenden Teilen zudem Brillengestell zurückbleibt, wenn der Gesiohtsschild nicht angebracht ist.
- Die Vertiefungen 58 am Schild erinöglicben den Seitenteilen 54, unter den Ansatz 72 gesteckt und nach hinten gebogen zu werden, um am Ansatz befestigt zu werden, während der Nasenteil 52 auf dem Nasensteg 76 des Brillengestells anliegt und diesen abdeckt. Als Folge dieser Konstruktion kommen die Seitenteile 54 hinter den lIuftventilationsmitteln zu liegen, die im finterteil des Brillengestells ausgebildet sind. Wie aus den 3Zig.1 und 5 deutlich wird, ist es auf diese Weise möglich, daß die frontale Luft, die durch Pfeile angedeutet ist, beim Auftreffen auf den Schild nach oben gelenkt wird und durch Schaumstoffauskleidung 36 und die Entlüftungsöffnungen 30 tn das Innere der Schutzbrille gelangt. Die frontale Luft, die auf die Mitte des Schildes auftrifft, wird von dem Nasenteil nach oben und quer über die Außenfläche der Schutzbrille abgelenkt, Da die Luft nahe der Mitte zusätzliche Feuchtigkeit mitführen kann, weil sie in die Nähe der Nase und des Mundes des Trägers kommt, wird sie abgelenkt und strömt an der Außenseite der Schutzbrille entlang.
- Wenn der Schild 50 mit Hilfe der Druckknöpfe befestigt ist, ist er selbsttragend und hat einen genügenden Abstand vom Gesicht des Trägers, um über einen Mund schutz zu passen, wie er beim Football oder Joffa (joffatype) getragen wird. Die Breite des Brillengestelle 10 ist vorzugsweise kleiner als der Ausschnitt bei üblichen Sturzhelmen für Rennen. Zu beachten ist, daß der abnehmbare Schild 50 nur über dem Vorderteil des Brillengestelle angebracht ist und nicht ringsum oder bis zur Seite des Brillengestells reicht. Dadurch ist der Schild einfacher in Sturzhelmen oder ähnlichen Kopfsohutzkonstruktionen verwendbar.
- Weiter sind gemäß der Erfindung eine oder mehrere abreißbare Hilfelinsen 80 vorgesehen, die zeitweise an dem Brillengestell 10 befestigt werden können und dann abgenommen werden, um weggeworfen zu werden, wenn sie mit Schmutz oder anderen Fremdstoffen bedeckt sind. Jede Hilfslinse 80 kann aus transparentem Kunststoff geformt sein und hat einen ebenen, biegbaren Körper 82 und eine abstehende Nase 84. Am Umfangsrand 86 des tranoparenten Körpers stehen zwei untere Vorsprünge 88 und zwei obere Vorsprünge 90 vor, deren Zweck noch erklärt wird. Ein einziger Formzuschnitt kann die beiden Hilfslinsen formen, indem man einen Zuschnitt um 1800 umklappt, so daß die Nase von der anderen Seite des Körpers absteht.
- Das Brillengestell 10 ist rund um seinen Umfang mit Mitteln versehen, um wenigstens einen Teil des Umfangerandos 86 der Hilfslinse 80 zu erfassen und eine lösbare Verbindung zwischen der Hilfalinse 80 und dem Brillengestell 10 herzustellen.
- Diese lösbare Verbindung kann verschiedene Formen haben, etwa eine eigene Umfangsnut; bei dem gezeigten Beispiel ist die gleiche Umfangsnut 20, die auch die Hauptlinse 16 haltert, verwendet. Wie aus Fig.4 ersichtlich, wird die Umfangsnut 20 von einer Rinne mit zwei verschiedenen Tiefen gebildet, wobei die tiefere Rinne rund um den größten Teil des Umfangs des Brillengestells läuft und die weniger tiefe Rinne von oberen Graten 94 gebildet ist, die eine Unterschneidung 96 zu der tieferen Rinne hin haben, und noch von einem Nasengrat 98, der eine Unterschneidung 99 hat.
- Der periphere Rand 17 der Hauptlinse ist mit paarweisen vorspringenden Spitzen 102 versehen, die in die Untersohneidungen 96 passen. Ferner trägt der Rand 17 noch zwei vorspringende Spitzen 104, die in die Unterschneidungen 99 am Nasenteil passen. Schließlich ist der Rand 17 noch mit zwei Laschen 106 versehen, die in zwei seitliche Schlitze 108 greifen, welche am Brillengestell 10 ausgeformt sind. Die Hauptlinse 16 kann mit einer anderen Farbe versehen oder ausgetauscht werden, indem man das flexible Gestell 10 so handhabt, daß sich die Spitzen aus den Unterschneidungen lösen und die Laschen aus den seitlichen Sohlitzen. Wenn die Hauptlinse 16 richtig in die Umfangsnut 20 eingesetzt ist, wird sie von den Spitzen und Laschen an Ort und Stelle gehalten und kann sich nicht vom Gestell lösen, solange der Träger die Brille trägt. Um die Hauptlinse herauszunehmen, muß die Schutzbrille abgesetzt und das Gestell entsprechend gehandhabt werden.
- Der Umfangerand 86 der Hilfslinse 80 unterscheidet sich vol Umfangsrand 17 der Hauptlinse und ist so konstruiert, daß er sich leicht aus der Umfangsnut 20 löst. Der Hauptteil des Uifangsrandes 86 ist nur knapp in der Umfangsnut 20 aufgenonen, wie aus Fig.4 ersichtlich. Die oberen Vorsprttnge 90 und die unteren Vorsprünge 88 der Hilfalinse entsprechen in ihrer Höhe der Höhe der entsprechenden Stellen an der Hauptlinse 16 wenn die Linsen 16 und 80 übereinandergelegt sind. Der Hilfslinse 80 fehlen auch die laschen 106 der Hauptlinse, die in die seitlichen Schlitze 108 greifen. Aufgrund dieser Konstruktion kann der Brillenträger eine der Nasen 84 fassen und die Hilfslinse 80 mit einem Ruck aus der Umfangsnut 20 herausziehen. Weil die Hilfslinse 80 und die Hauptlinse 16 praktisch abdichtend mit dem Brillengestell und miteinander verbunden sind, kann kaum Schmutz, Staub, Schlamm odgl. zwischen die linsen eindringen.
- Die zweite abreißbare Hilfelinse wird umgedreht und in die Umfangsnut so eingesetzt, daß ihre Nase 84 nicht über der Nase 84 der ersten Hilfelinse zu liegen kommt, sondern von dieser beabstandet ist. Es können also zwei abreißbare Hilfslinsen 80 gleichzeitig in das Brillengestell eingesetzt werden, die Jeweils eine eigene Nase auf der linken oder rechten Seite haben, so daß der Träger bequem die richtige Nase fassen kann, selbst mit einer behandschuhten Hand, und die gewünschte Hilfslinse mit einer einfachen Handbewegung herausziehen kann, ohne daß die Hauptlinse 16 verschoben wird. Zweckmäßigerweise sind die Nasen vor den Seitenteilen 54 des Gesichtsschildes angebracht, da der Schild nach hinten gebogen ist und dadurch ein maximaler Raum für die Ringer zwischen dem Schild und den Nasen geschaffen ist, wenn die Nasen die veranschaulichte Lage haben.
- Die abreißbaren Hilfslinsen oder der abnehmbare Gesichtsschild können auch gesondert in einem Brillengestell befestigt sein.
- Auch kann der Gesichtsschild 51 Unterteil des Brillengestells nach Wunsch bleibend festgemacht sein0 Die Hauptlinse 16 ist in dei veranschaulichten Ausführungsbeispiel eine einzige Linse; stattdessen können auch miteinander verbundene doppelte Thermallinsen verwendet werden. In Rahmen der Erfindung sind auch noch andere Abwandlungen it5glich.
Claims (15)
- A n s pr ü 7c h e 1. Schutzbrille, gekennzeichnet durch eine Hauptlinse (16), eine zum Wegwerfen bestimmte abreißbare Hilfslinse (80) mit einem Umfangsrand (86) und einer abstehenden Nase (84), ein Brillengeßtell (10), das die Hauptlinse (16) in einem Abstand vom Gesicht des Brillenträgers hält und eine Umfangsnut (20) hat, die sich um den Rand des Brillengestells erstreckt und in die wenigstens Teile des Randes der abreißbaren Hilfslinse (80) greifen, um eine lösbare Verbindung mit dem Brillengestell herzustellen, wobei die Nase (84) an der Hilfslinse silber das Brillengestell (10) hinaus vorsteht, wenn die Hilfßlinse mit ihrem Rand in die Umfangsnut (20) eingesetzt ist, so daß der Brillenträger bei aufgesetzter Brille die Nase (84) erfassan und die Hilfslinse (80) mit einem Ruck aus dem Brillengestell (10) lösen kann.
- 2. Schutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Brillengestell (10) mit einem am Gesicht anliegenden flansch (12) und einem linsenhaltenden Teil (22) versehen ist, der die Hauptlinse (16) in einem Abstand vom Gesicht des Brillenträgers hält und einen im wesentlichen geschlossenen Innenraum bildet, daß ferner das Brillengestell (10) mit Luftventilationsmitteln (30) versehen ist, die zwischen dem Flansch (12) und dem linsenhaltenden Teil (22) angeordnet sind, um den Innenraum zur Umgebungsluft zu entlüften, wobei sich die Umfangsnut (20) rund um den inneren Umfang des linsenhaltenden Teils (22) vor der Hauptlinse erstreckt, so daß die mit ihrem Rand in die Umfangsnut greifende Hilf slinse vor der Hauptlinse zu liegen kommt.
- 3. Schutzbrille nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeioh net, daß die Hauptlinse (16) einen peripheren Rand (17) hat, der in der Umfangsnut (20) aufgenommen ist, um die Hauptlinse am Brillengestell zu haltern, wobei die Umfangsnut sowohl die Hauptlinse als auch die Hilfslinse hält.
- 4. Schutzbrille nach Anspruch S, dadurch gekennzeichnet, daß der periphere Rand (17) der Hauptlinse (16) mit mehreren Rastvorsprtingen (102, 104) versehen ist, die in entsprechende Einsenkungen (96, 99) in der Umfangsnut (20) passen, und daß der Umfangsrand (86) der Hilfslinse von demjenigen der Hauptlinse verschieden ist und keine entspreohenden Rastvorsprilnge trägt.
- 5. Schutzbrille nach einem der vorangehenden AnsprUche, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfang der Hilfslinse (80) mit mehreren VorsprUngen (88, 90) versehen ist, die in die Umfangsnut (20) ebenso weit hineinreichen wie der Umfangsrand (17) der Hauptlinse (16).
- 6. Schutzbrille nach einem der vorangehenden Anspruche, dadurch -gekennzeichnet, daß eine zweite, zum Wegwerfen bestimmte, abziehbare Hilfslinse (80) vorgesehen ist, die derart mit ihrem Umfangsrand in die Umfangsnut (20) des 3rillengestells einsetzbar ist, daß ihre Nase (84) an dem Brillengestell auf der entgegengesetzten Seite zu der Nase der ersten Hilfslinse vorsteht, so daß die Nasen nicht nebeneinander zu liegen kommen.
- 7. Schutzbrille nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hilfslinsen (80) die gleiche Gestalt haben und die eine gegentiber der anderen um 1800 umgeklappt wird, wenn sie in das Brillengestell eingesetzt wird, so daß ihre Nasen auf entgegengesetzten Seiten des Brillengestells zu liegen kommen.
- 8. Schutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Brillengestell (10) einen am Gesicht des Trägers anliegenden Flansch (12), minen Vorderteil (22), der die Linse bzw. Linsen haltert, und einen mittleren Teil (32) hat, der den Vorderteil im Abstand vom Flansch hält, daß ferner ein Schild (50) von dem Brillengestell ausgeht, um einen Teil des Gesichts des Brillentrligere, der nicht durch das Brillengestell und die Linsen abgedeckt ist, zu schUtsen, und daß wenigstens ein vertiefter Teil (52) des Schildes an dem Flansch befestigt ist, wobei die Umfangsnut (20) derart in dem Vorderteil (22) angeordnet ist, da die Nase (84) der Hilfslinse (80) vor dem Vorderteil (22) des Rrillengestells und vor dem vertieften Teil (52) des Schildes zu liegen kommt und ein dem mittleren Teil entßprechender Zwischenraum geschaffen ist, der die Nase bequem faßbar macht, wenn die Hilfslinse abgezogen werden soll.
- 9. Sohutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umfangsrand (86) der Hilfslinse (80) mehrere VorsprUng.(88, 90) aufweist, die ganz in die Umfangsnut (20) des Rrillengestells hineinreichen, während der übrige Teil des Umfangsrandes so bemessen ist, daß er nur teilweise in die Umfangsnut greift, so daß die Hilfslinse leicht aus dem Brillengestell lösbar ist, wenn die Nase (84) mit einem Ruck nach außen gezogen wird.
- 10. Schutzbrille, gekennzeichnet durch eine Hauptlinse (16), ein Brillengestell (10) mit einem oberen Teil, seitlichen Teilen und einem unteren Teil, das einen zentralen Nasensteg (76) aufweist, um die Linse im Abstand vom Gesicht des Brillenträgers zu halten, und an dessen unterem Teil wenigstens zwei Verbindungselemente (70) zu beiden Seiten des sentralen Nasensteges angebracht sind, und durch einen abnehmbar ren Schild (50), der einen Nasenteil (52) ohne Verbindungs elemente und zwei von dem Nasenteil sich erstreckende Seitenteile (54) umfaßt und aus einem selbsttragenden Naterial geformt ist, um einen unteren Teil des Gesichts des Trägers zu schützen, wobei jeder Seitenteil (54) Verbindungselemente (64) trägt, die mit den beabstandeten Verbindungseleienten (70) am Brillengestell in lösbaren Eingriff bringbar sind, um die Seitenteile des Schildes an dem unteren Teil des Brillengefltells zu befestigen, wobei sich der Nasenteil (52) des Schildes vertikal erstreckt und den zentralen Nasensteg (76) übergreift, so daß ein Teil der frontalen Luft über die Außenseite der Linse nach oben gelenkt wird.
- 11. Schutzbrille nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der untere Teil des Brillengestells mit Luftventilationsmitteln (30) versehen ist, die frontale Luft durch den unteren Teil in einen Innenraum strömen lassen, wobei die Verbindungselemente (70) am Brillengeetell hinter den Luftventilationsmitteln (30) angeordnet sind, so daß die Luftventilationsmittel für die gegen die Schutzbrille strömende frontale Luft zugänglich sind, wenn die Schutzbrille aufgesetzt ist und der abnehmbare Schild am unteren Teil des Brillengestells befestigt ist.
- 12. Schutzbrille nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der abnehmbare Schild (50) praktisch eben ist, wenn er vom Brillengestell abgenommen ist, und das selbsttragende Material ein Biegen des ebenen Schildes zum Anbringen am Brillengestell ermöglicht, durch das die Seitenteile (54) des Schildes von dem Nasenteil (52) aus sich nach hinten krümmen, wobei der Nasenteil (52) den zentralen Nasen steg (76) übergreift, wenn die Verbindungselemente (64) des Schildes in die Verbindungselemente (70) des Brillengestells eingerastet sind.
- 13. Schutzbrille nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hilfslinse (80) mit einer voratehenden Nase (84) vorgesehen ist und an dem Brillengeßtell (10) entlang dessen Umfang Mittel vorgesehen sind, um die Hilfelinse lösbar zu erfassen, wobei sich die Nase (84) in einem Abstand von dem einen Seitenteil (54) des Schildes nach unten erstreckt.
- 14. Schutzbrille, gekennzeichnet durch eine Hauptlinse (16), ein Brillengestell (10) mit einem an dem Gesicht des Brillenträgers anliegenden Flansch (12), mit einem oberen Teil, Seitenteilen und einem unteren Teil, der sich von dem Flansch zu einem linsenhaltenden Teil erstreckt, welcher die Linse in einem Abstand vom Gesicht des 3rillenträgers haltert, Luftventilationsmittel (30), die in den Teilen angebracht sind, um den Innenraum zur Umgebungsluft zu entlüften, eine Reihe von beabstandeten, Verbindungselemente aufnehmenden Löchern (70), die in einem unteren Ansatz (72) des Flansches (12) ausgebildet sind, ein Polster (14), das nahezu um den gesamten Umfang des Flansches (12) angebracht ist und sich über die beabstandeten Lacher (70) im Ansatz (72) des Flansches erstreckt, und einen abnehmbaren Schild (50), der aus einem selbsttragenden Körper besteht, der eine Reihe von als Druckknöpfe ausgebildeten Verbindungselementen (64) trägt, die in den Löchern (70) bar aufgenommen werden, um den Schild an dem unteren Teil des Brillengestells anzubringen, wobei das Polster ( verhindert, daß das Gesicht des 3rillenträgers mit den Druckknöpfen (64) in Kontakt kommen kann.
- 15. Schutzbrille nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens der untere Teil des Brillengestells (10) aus einem elastischen Material ist, daß die Druckknöpfe (64) einen Halsteil und einen daran anschließenden ausladenden Kopf haben, der aus einem steifen Material geformt ist und breiter ist als dem Durchmesser der Löcher (70) entspricht, so daß die Löcher sich erweitern, wenn der breitere Kopf in sie eingedrückt wird, und sich dann wieder rund um den Halsteil zusammenziehen, womit ein Sohnappverschluß hergestellt ist.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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