DE2457862A1 - Chirurgisches biopsieinstrument - Google Patents

Chirurgisches biopsieinstrument

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DE2457862A1
DE2457862A1 DE19742457862 DE2457862A DE2457862A1 DE 2457862 A1 DE2457862 A1 DE 2457862A1 DE 19742457862 DE19742457862 DE 19742457862 DE 2457862 A DE2457862 A DE 2457862A DE 2457862 A1 DE2457862 A1 DE 2457862A1
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cutting
tube
shaft
biopsy instrument
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DE19742457862
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David Marcos Halpern
Arnoldo Livoff
Eduardo Raul Sanchez
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LIVOFF
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LIVOFF
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B10/00Other methods or instruments for diagnosis, e.g. instruments for taking a cell sample, for biopsy, for vaccination diagnosis; Sex determination; Ovulation-period determination; Throat striking implements
    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
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    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
    • A61B10/06Biopsy forceps, e.g. with cup-shaped jaws

Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Biopsieinstrument, d.h. eine für medizinische Zwecke gedachte Vorrichtung zur Entnahme von Proben für histologische Untersuchungen an geilen kranker oder anderer Organe.
Die Erfindung beschäftigt sich insbesondere mit einem chirurgischen Instrument, mit dem ekäi während einer nur einige Sekunden dauernden Operation Proben aus dem Körperinnern entnehmen lassen, insbesondere Proben von bindegewebigem Stützgewebe, Epithelgeweben und anderen feilen von Organen, die im allgemeinen von Schleimhaut art igen Substanzen umgeben bzw. überzogen sind, die bei Verwendung der herkömmlichen Instrumente solche Probenahmen gewöhnlich erschweren ' und komplizieren.
Es sind Instrumente bekannt, wie z.B. die abgewinkelte Schubert-Zange und die Extraktoren von Hartman und von Paure, mit denen die erwähnten Probenahmen zur anschließenden mikroskopischen oder anderen Analyse durchgeführt werden.
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Diese Instrumente sind aufgrund d·· Vorhandenseins von schleimigen Substanzen schwierig anzuwenden, da die Spezialisten, die »it ihnen arbeiten, die genaue Extraktionsstelle nicht mit Exaktheit feststellen können. Andererseits handelt es sich um Instrumente, die die zu untersuchenden feile abtrennen, indem sie Stücke abreißen, die häufig nicht hinreichend signifikativ sind, um ganz und gar brauchbare Ergebnisse zu erzielen. Aus diesen Grunde sehen sich die genannten Spezialisten häufig zu einer Wiederholung der Operation gezwungen, oder führen die Probenahme in einem Zustand der Unsicherheit und mit Nervosität durch und bereiten folglich den Patienten Besehwerden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Biopsieinstrument zu schaffen, dem keiner der vorgenannten Nachteile anhaftet.
Die Lösung der Erfindungsaufgabe hat zu verschiedenen Ausbildungsformen dee chirurgischen Biopsieinstrumentes nach der Erfindung geführt, darunter zwei, mit denen sieh ähnliehe Ergebnisse erzielen lassen, die sich jedoch in Einzelheiten hinsichtlich des Tunktionierens einiger ihrer Bauteile unterscheiden, und die in ihrem Aufbau einem gleichen Erfinduagsgedanken entsprechen, der darin besteht, daß eine zylindrische Inzision ausgeführt wird, daß der durch diese Inzisiom begrenzte Teil abgetrennt wird, und dai das auf diese Weis· abgetrennte Stück entfernt wird.
Bei einer dieser Ausbildungsformen geschieht die Inzisien mit einem einem Lochstanzer oder Hohlstempel ähnliehen Teil. Das durch diesen Hohlstempel bestimmte zylindrische Probestück läßt sich, nachdem es durch Anlegen finer pneumatischen Saugkraft herausgezogen wurde, mit einem anderen Teil mac* Art eines Sehwenkmessers abtrennen, das da« gemannt· gestreckte Probestück in Querrichtung dufehtrennt.
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Bei der anderen Ausbildungsform erfolgt die Inzision mit eines Paar sich gegenüberliegender Greifer oder Zangenbaeken mit scharfer Spitze, die in ihrer Konfiguration Rohrhälften tixw. länglichen Teilen mit mondsiehelfSrmiger Querschnittbgestalt ähneln und deren Längskanten ebenfalls als Schneidkanten auegebildet sind, Sobald diese in das betreffende Organ eindringen, führen sie zwei nebeneinanderliegende halbzylindriBche Schnitte aus, zwischen denen sich ein im weseatliehen zylindrisches Probestück des Organs ergibt. Unmittelbar darauf dringt ein Bohr ein, dessen vorderes Ende an der Umfangekante geschärft ist, und bringt die genannten Greifer oder Zangenbacken zur gegenseitigen Anlage. In diesem Augenblick wird das Probestück unter der kombinierten Wirkung des Ten der scharfen Kante des Bohres ausgeführten Schnittes und tem Schließen der Zangenbacken vom übrigen Teil des Organs abgetrennt. Das Probestück bleibt zwischen den Zangenbaeken aufgenommen und lält sich von dort später leicht herausnehmen.
Alle ArbeitBschritte lassen sich vom Arzt in rascher Aufeinanderfolge und in ihrer Gesamtheit quasi augenblicklich mit Gebrauch nur einer Hand ausführen, da er bei Verwendung der einen oder anderen der vielfältigen Ausbildungsformen des erfinAungsgemäfien Instrumentes die für den Arbeitsablauf notwendigen Bedienungselemente, die bei einer der genannten Ausbildungsformen auf nur einen Auslösehebel beschränkt sind, in Fingerreichweite hat. Das Biopsieinstrument nach der Erfindung weist einen Griff oder eine Handhabe auf, an der entsprechend den bereits erwähnten Ausbildungsformen in verschiedener Anzahl hand- oder fingerbetätigbare Bedienungselemente, wie z.B. AuslSsehebel, Ziehgriffe, Knopfe etc. angeordnet sind. Alle Bedienungselemente sind in aufeinanderfolgenden Arbeitsstufen,, die sich unmittelbar aneinander anschließen, praktisch innerhalb einer so kurzen Zeitspanne betätigbar, als ob es sich insgesamt um einen einzigen, Arbeitsgang handeln würde, mit dem sich der Arbeitsablauf
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zu Ende führen läßt, bei minimalen Beschwerden für den Patienten und maximaler Sicherheit für den Operateur.
Die Handhabe, welche vorzugsweise ähnlich einem Pistolengriff ausgebildet ist, ist fest mit wenigstens einem geraden und langen Rohr verbunden, das von ihr aus nach vorn gerichtet ist und an seinem der Handhabe abgewandten Ende mit einer zylindrischen Außenhülse versehen ist«, Diese weist wenigstens eine seitliche Aussparung auf, die die direkte Beobachtung bzw. Betrachtung der genauen Stelle, an der die Probe zu nehmen ist, erleichtert. In einer der erwähnten Ausbildungsformen weist das Instrument zwei solcher Rohre auf, die an dem der Handhabe entgegengesetzten Ende in einer einzigen zylindrischen Hülse aufgenommen sind, während bei der anderen Ausbildungsform nur ein Rohr vorhanden ist, das mit der Hülse gleichachsig angeordnet ist.
Im Innern des Rohres bzw. der Rohre sind zwei Schäfte verschiebbar, wobei bei der einen Ausbildungsform in jedem Rohr ein Schaft und bei der anderen Ausbildungsform beide Schäfte im gleichen Rohr angeordnet sind. Diese Schäfte unterscheiden sich je naeh Ausführungsbeispiel hinsichtlich ihrer Verstellung und ihrer Konfiguration, üben jedoch letztlich ähnliche Wirkungen aus. Bei einer Ausbildungsform ist eine Vakuum-Saugvorrichtung unerläßlich, während auf diese bei der anderen Ausbildungsform verzichtet werden kann.
Ein wichtiger Vorteil des chirurgischen Biopsieinstrumentes nach der Erfindung besteht darin, daß sich mit ihm in sehr kurzer Zeit von nur wenigen Sekunden, d.h. praktisch augenblicklich zusammenhängende, saubere und zylindrische Probestücke entnehmen lassen, mit dem zusätzlichen Vorteil, daß der das Instrument benutzende Arzt die genaue Extraktionsstelle bequem feststellen kann und auf diese Weise jede Art von Beschwerden und Störungen ausschließt, die durch die bereits erwähnten schleimigen Substanzen hervorgerufen werden.
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Derartige Verbesserungen in den Ergebnissen sind unmittelbare Polgen der speziellen Kombination von Funktionsteilen des Biopsieinstrumentes nach der Erfindung, unter denen sich zwei hervorheben lassen, nämlich ein Funktionsteil, das in das betreffende Organ eindringt, indem es einen im wesentlichen zylindrischen Einschnitt macht, und ein anderes Funktionsteil, das die Wirkung des erstgenannten ergänzt, indem es gleichzeitig mit der Abtrennung eines der genannten Inzision entsprechenden zylindrischen Probestückes den Schnitt zu Ende führt.
Die Abtrennung des zylindrischen Stückes, das die für anschließende Untersuchungen geeignete Probe bildet, erfolgt praktisch gleichzeitig mit einer Wirkungskombination durch Spannen des genannten Stückes, oder durch einen Schnitt am Grunde des Einschnittes,mit einem ergänzenden weiteren Schnitt, damit das Probestück vollständig im Instrumentenende aufgenommen und vom übrigen Teil des betreffenden Organs getrennt bleibt. Beim Herausziehen des Instrumentes kommt somit an dessen Ende die genommene Probe heraus, die sich dem Instrument leicht entnehmen läßt, sobald der operative Eingriff am Patienten beendet ist.
Der Erfindungsgegenstand ist in den Ansprüchen und in der
weiter nachfolgenden Figurenbeschreibung gekennzeichnet.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen mehrerer Ausführungsbeispiele mit Einzelheiten erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen Instrumentes zur Entnahme von Proben für Biopsiezwecke in einer Ausbildungsform nach der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht in vergrößertem Maßstab des Arbeitsteils des in Fig. 1 dargestellten
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Instrumentes, nach Wegnahme der den Arbeiteten umschließenden Hülse,
Pig. 3 einen Längsschnitt durch die Handhabe dee in Pig. 1 und 2 dargestellten Instrumentes, in dem die Betätigungsvorrichtungen erkennbar sind,
Pig. 3a einen Schnitt längs der Linie A-A in Pig. 3»
Pig. 4 eine Pig. 1 ähnliche perspektivische Gesamtansicht eines dem gleichen Zweck dienenden chirurgischen Instrumentes in einer anderen Ausbildungsform nach der Erfindung,
Pig. 5 eine Seitenansicht in vergrößertem Maßstab des Arbeitsteils des in Pig. 4 dargestellten Instrumentes mit der den Arbeitsteil umschließenden Hülse,
Pig. 6 eine perspektivische Ansicht in vergrößertem Haßstab des Arbeitsteils,
Pig. 6a einen Schnitt längs der Linie I-I in Pig. 6,
Pig. T einen Längsschnitt durch die Handhabe des in Pig. 4 bis 6a dargestellten Instrumentes, in dem die Betätigungs- und Bedienungsvorrichtungen erkennbar sind, und
Pig. 7a eine perspektivische Ansicht in vergrößertem Maßstab einer Einzelheit aus Pig. 7.
Gemäß Pig. 1 weist das chirurgische Instrument in einer Ausbildungsform nach der Erfindung eine Handhabe 1 auf, die in ihrem vorderen Teil zwei gerade und zueinander parallele Bohre 2 und 3 abstützt. Diese sind an ihrem der Handhabe abgewandten Ende von einer zylindrischen Hülse 4
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umschlossen, in deren Innern ein lochstanzer oder Hohlstempel 5 und eine schwenkbare Schneidvorrichtung 6 angeordnet sind. Der Hohlstempel 5 ist fest mit einem ebenfalls hohlen Schaft verbunden, der im Innern des oberen Rohres aufgenommen ist. Die Schneidvorrichtung 6 ist fest mit einem anderen Schaft verbunden, der im Innern des anderen Rohres 3 angeordnet ist. Der Hohlstempel und die Schneidvorrichtung sind durch eine seitliche Aussparung oder Fenster 7 hindurch zu erkennen, die in der erwähnten Hülse 4 ausgebildet ist.
Der verschiebbare und im oberen geraden Rohr 2 angeordnete Schaft durchdringt die gesamte Handhabe 1 und tritt an der Rückseite aus, wo er fest bzw. einstückig mit einem Knopf oder Zuggriff 8 verbunden ist und nach diesem in einem Anschlußstück 9 für einen Schlauch o.a. endet.
Mit einem verschiebbaren Knopf 10 läßt sich eine im Innern der Handhabe angeordnete und in Jig. 3 erkennbare Feder freigeben, die den verschiebbaren Schaft mit seinem Hohlstempel 5 in der mit einem Pfeil F.. in Fig. 2 angegebenen Richtung abschießt, damit dieser beispielsweise durch das Epithelgewebe eines Organes hindurch ausreichend tief in das bindegewebige Stützgewebe eindringen kann, da in diesem Gebiet die Probenahme für Biopsiezwecke von größtem Interesse ist. Ein weiterer, eindrückbarer Knopf 11 hat die Aufgabe, den Hohlstempel zurückzuziehen, wobei sich die in Form eines elastischen Zylinders ausgeschnittene Probe spannen läßt. Kit einem Betätigungshebel 12 läßt sieh der im Innern des anderen Rohres 3 aufgenommene Schaft um seine eigene Achse drehen, um mit der Schneidvorrichtung 6 das gespannte Probestück vom betreffenden Organ abzutrennen, damit sich das Probestück, das vom Hohlstempel durch vom Schaftende 9 her angelegte Saugkraft gehalten ist, vom genannten Organ lösen und histologisehen oder anderen Untersuchungen zugeführt werden kann.
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Gemäß Pig. 2, in der die Hülse 4 weggelassen ist, um die Bauteile des Arbeitsteils des Instrumentes in der ersten Ausbildungsform nach, der Erfindung besser erkennbar zu machen, besteht die Schneidvorrichtung aus einem scheibenförmigen Element 6, das mit einem im Innern des Rohres 3 frei drehbar angeordneten Schaft 13 fest verbunden ist. Die Scheibe 6 weist eine mit dem Hohlstempel 5 in Deckung stehende Aussparung 14 auf, deren Innenkanten als Schneidkanten zum Abtrennen der genommenen Probe geschärft sind. Bei Betätigen des Betätigungshebels 12 in der in Fig. 3 mit einem Pfeil F~ angegebenen Sichtung schwenkt die Scheibe in der mit einem Pfeil F« angegebenen Richtung.
Die Handhabe weist in einer in Fig. 3 gezeigten zweckmäßigen Ausbildungsform ein einem Pistolengriff ähnliches Gehäuse 1 auf, durch dessen oberen Teil der im oberen Rohr 2 geführte hohle Schaft 15 hindurchdringt. Dieser Schaft ist fest bzw. einstückig mit einem kräftigen Verdickungsstück 16 verbunden und endet im hinteren Seil der Handhabe, wo er an ©inen Knopf oder Ziehgriff 8 angeschlossen ist. Aus diesem tritt er in Gestalt eines Ansehliaßstutisens 9 aus, an den zum Anschluß an eine (nicht geseichnete) Vakuumpumpe oder an einen anderen ähnliehen SSaiagapparat ein Kautschuk schlauch 17 o.a. anschließbar ist«,
Durch Abstützung am Yerdiekiinggstüefe: 16 hat eine Schraubendruckfeder 18 das Bestreben, ten. Schaft 15 nach vorn zu drängen. Das Verdieknngsstück weist wenigstens einen seitlieh ausragendsn Stift.19 auf^ an des ein an einer Drehachse 21 schwenkbar gelagerter Hebel 20 angreift. Bei Schwenken des Hebels 20 in der mit einem Pfeil 1. angegebenen Richtung durch Ziehen des Ziehgriffes 8 von Hand rastet er in eine Zahnstange 22 ein, di@ vorzugsweise ein lösbares zweizähniges Zahngesperre aufweist. Dureh von einer Zugfeder 24 ausgeübten Zug hat diese Zahnstange das Bestreben, in Eingriffsstellung mit einem Ende 23 des Hebels 20 zu bleiben.
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Der Knopf 10 ist fest mit der genannten Sperrzahnstange 22 verbunden und gibt bei Betätigen in der mit einem Pfeil Pc angegebenen Richtung den Hebel 20 frei, der durch den von der Peder 18 ausgeübten Schub in der dem Pfeil P, entgegengesetzten Richtung schwenkt und dadurch den Hohlstempel 5 verschiebt.
Am unteren Arm des Hebels 20 befindet sieh eine Stirnfläche 25, an der drückend ein Pinger 26 zur Anlage bringbar ist, der Teil eines weiteren Hebels 27 bildet. Dieser ist an der gleichen Drehachse 28 wie die Zahnstange 22 drehbar gelagert, so daß er bei Drücken auf den Knopf 11 in der mit einem Pfeil Pg angegebenen Richtung schwenkt und der Pinger 26 den Hebel 20 erneut in die dem Pfeil P. entsprechende Richtung drückt, um den Hohlstempel 5 unter Überwindung der Kraft der Peder 18 zurückzuziehen, jedoch nur so weit, bis der Hebel 20 in den ersten Sperrzahn der Zahnstange einrastet, d.h. der Schaft 15 wird um einen kleineren Betrag zurückgeholt als zum Einleiten des Arbeitsspiels notwendig ist.
Nachdem der Hohlstempel mit dem Knopf 11 zurückgeholt wurde, wird der Betätigungshebel 12 entsprechend dem Richtungspfeil P^ betätigt, wobei dieser Betätigungshebel mit seinem gabelförmigen Ende 29 ein Rohr 30 nach vorn schiebt, in dem der Schaft 13· frei drehbar, jedoch nicht in Achsenrichtung verschiebbar angeordnet ist. Der Schaft 13 ist dann im Innern des Rohres 3 aufgenommen, das seinerseits zur besseren Abstützung in einem weiteren, an einer Vorderwand 31 der Handhabe 1 befestigten Hülsenrohr 3f gelagert ist.
Das drehbare Rohr 30 weist eine Spiralnut 32 auf, so daß es bei axialer Verschiebung über einen Stift 33 Drehung des mit diesem Stift fest verbundenen Schaftes 13 hervorruft. Eine solche Drehung des Schaftes 13 bewirkt Schwenkung der Schneidvorrichtung 6, um das durch im Innern des Hohlstempels 5 wirksame Saugkraft gespannte Probestück durchsutrennen.
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Dieses Aggregat weist beim gezeigten Ausführungsbeispiel außerdem eine Vorrichtung auf, die Falschbedienung seitens des Arztes durch Ausführen von Bewegungen nicht in der richtigen Reihenfolge verhütet. Diesem Zweck dient eine mit dem Ende des Schaftes 13 fest verbundene Rolle 34, in der eine Ausnehmung 35 ausgebildet ist (Fig. 3a). In der vorderen Stellung des Hohlstempels, d.h. bei maximaler Entspannung der Feder 18, die der in Fig. 3 gezeichneten Stellung entspricht, verhindert die genannte Ausnehmung Drehung des Schaftes 13» der Betätigungshebel 12 ist daher blockiert.
Mit anderen Worten, der Betätigungshebel läßt sich nicht betätigen, wenn der Hohlstempel die vordere Stellung tinnimmt. Andererseits geht bei Betätigen des Knopfes 11 das Verdiekungsstück 16 zurück und die Rolle 34 kann sich drehen. In diesem Falle ist der Hohlstempel in die Hülse 4 eingefahren.
Ähnliches gilt beim Zurückziehen des Betätigungshebels 12, wobei sich die Rolle 34 dreht und die Ausnehmung 35 die Deckungsstellung mit dem Verdickungsstück 16 verläßt. In diesem Falle verhindert diese Rolle, daß die Feder das Rohr 15 und den Hohlstempel nach vorn schiebt, während der Betätigungshebel nicht in seine Ruhestellung zurückgeht, in der die Aussparung 14 der Schneidvorrichtung mit dem Rohr in Deckung steht.
Die für dieses erste Ausführungsbeispiel nach der Erfindung beschriebene und dargestellte spezielle räumliche Aufteilung und Anordnung der durch den Betätigungshebel 12 und die Knöpfe 10 und 11 gebildeten Bedienungselemente an der Handhabe 1 wurde mit großer Sorgfalt gewählt und darauf abgestimmt, daß die für die Handhabung dieses Instrumente« notwendigen Bewegungen bequem auszuführen sind und keine Kräfte erfordern, die das Ergebnis beeinträchtigen könnten.
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Im Zusammenhang mit dem in Pig. 4 bis 7a gezeigten und , bereits erwähnten weiteren Ausführungsbeispiel nach der Erfindung sei darauf hingewiesen, daß es sich hier sowohl hinsichtlich des Aufbaues als auch in bezug auf die Handhabung um eine vereinfachte Ausbildungsform handelt, da nur der Betätigungshebel 12 zu betätigen ist, der in seiner Winkelverstellung durch zwei Wirkungspunkte hindurchgeht.
Gemäß Pig. 4 weist dieses Ausführungsbeispiel die Handhabe 1 und ein einziges längsgeriehtetes Rohr 2 auf, das an seinem dem Arbeitsteil entsprechenden Ende eine zylindrische Hülse 4 trägt. Die Hülse 4 ist mit dem Rohr konzentrisch angeordnet und weist ebenfalls seitliehe Fenster auf, beispielsweise zwei Fenster 7· Der Knopf oder Ziehgriff 8 weist keinen Anschluß mehr für einen Saugapparat auf, da das Instrument gemäß diesem Ausführungsbeispiel keine Vakuumunterstützung erfordert.
Alle Funktionen, nämlich die Ausführung einer im wesentlichen zylindrischen Inzision, das Entnehmen eines durch diesen Einschnitt bestimmten Probestückes und schließlich das Abtrennen des Probestückes vor dessen"Entfernung lassen sich durch Betätigen nur des Betätigungshebels 12 auslösen, wie nachfolgend gleichzeitig mit der Beschreibung des konstruktiven Aufbaues dieses Ausführungsbeispiels erläutert wird.
Im Innern des Rohres 2 sind gleichachsig verschieblich zwei Schäfte 15 und 36 angeordnet, wobei der zweite Schaft 36 in der Höhlung des hohl ausgebildeten Schaftes 15 aufgenommen und verschiebbar ist (Fig. 5 und 7). Der hohle Schaft 15 endet in einer Arbeitsspitze in Gestalt eines Lochstanzers oder Hohlstempels 39 mit geschärftem oder Schneidrand, während der innen angeordnete Schaft 36 am entsprechenden Ende zwei sich gegenüberliegende rinnenförmige oder gekehlte Teile 37 WCL<^ 38 aufweist. Diese Teile sind an ihren Längskanten geschärft bzw. mit Schneidkanten ausgebildet und bilden elastisch voneinander weg bewegbare bzw. elastisch
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auseinanderstrebende Zangenbacken, die sich jedoch bei Vorschieben des Hohlstempels 39 schließen und mit ebenfalls scharfen Messern 54 und 55 das zu untersuchende Organstück durchzutrenneη vermögen. Darum sind beide Zangenbacken an ihren Enden stark zugespitzt, damit sie beim Eindringen in das betreffende Organ die Inzision ausführen können, wobei sie durch den Schaft 36 angetrieben werden, der seinerseits durch die Schraubendruckfeder 18 verstellt wird. Vor Auslösung des Arbeitsspiels wird durch Ziehen am Ziehgriff 8 mit Hilfe des Rohres bzw. Verdickungsstückes 16 die Feder 18 zusammengedrückt, wobei der am Stift 19 angreifende Hebel 20, der an der Drehachse 21 drehbar gelagert ist und entgegen der durch einen Pfeil F.· angegebenen Richtung schwenkt, an seinem unteren Ende durch die Wirkung der Feder 24 blockiert bleibt. Die Feder 24 übt eine Zugkraft auf eine Stange 50 aus, die an der Drehachse 28 drehbar gelagert und fest bzw. einstückig mit einem Hebel 49 verbunden ist, der an eine Stange 48 angeschlossen ist, welche mit dem Betätigungshebel 12 durch Zug verstellbar ist. Mit anderen Worten, bei Betätigen des Betätigungshebels in der durch den Pfeil F.. angegebenen Richtung bewirkt die Stange 48 eine Drehung des Aggregates 49/50 in der durch den Pfeil F1- angegebenen Richtung, wobei die Feder 24 gedehnt wird, um den Hebel 20 freizugeben. Die Feder 18 kann dann den Schaft 36 mit einer jähen Bewegung verschieben, so daß die Zangenbacken 37 und 38 in. das betreffende Organ eindringen und den erwähnten Einschnitt ausführen.
Andererseits ist der Hohlstempel 39? der eine Verlängerung des Rohres bzw. Schaftes 15 darstellt, gegenüber dem Schaft 36 frei verschiebbar angeordnet. Dieser Schaft 15 ist jedoch mit einem Zylinder 42 verlötet, welcher mit einer geraden Stange 40 fest verbunden ist. Diese Stange 40 trägt an ihrem dem hinteren Gehäuseteil entsprechenden Ende einen Ziehgriff 41, während sie an ihrem anderen Ende mit einer Seheibe verbunden ist, mit der sich eine in einem Hülsenrohr 53 angeordnete Druckfeder 52 zusammendrücken läßt.
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Die Feder 52 hat das Bestreben, die Stange 40 nach vorn zu verstellen, jedoch wird dies durch ein von zwei parallelen Schenkeln 44 gebildetes Sperrglied verhindert. Wie in Fig. 7a zu erkennen, besteht dieses Sperrglied aus zwei im wesentlichen parallelen kurzen und kräftigen Stäben 44, die über jeweils eine Welle an zwei gekrümmte Hebel 43 angeschlossen sind. Die beiden Hebel 43 sind durch eine Feder 46 oder durch (nicht gezeichnete) im Gehäuse der Handhabe 1 angeordnete elastische Lamellen oder auch durch andere ähnliche Vorspannvorrichtungen aufeinander zu gedrängt, wobei es nur darauf ankommt, daß die beiden gekrümmten Hebel das Bestreben haben, sich in gegenseitig genäherter Stellung zu halten. Sobald eine mit dem Betätigungshebel 12 fest bzw. einstückig verbundene konische Spitze 47 nach vorn geht, dringt sie zwischen die gekrümmten Hebel oder Schenkel 43 ein und drängt diese auseinander, wobei sie die Wellen 45 dreht. Diese wiederum schwenken die Schenkel 44 so weit auseinander, daß der voncer Feder 52 mitgenommene massive Zylinder 42 mit einer ebenfalls jäh ausgelösten Bewegung nach vorn gehen kann.
Durch anfängliches Ziehen an den Ziehgriffen 8 und 41 werden daher die beiden Federn 18 und 52 zusammengedrückt und speichern genügend Energie, um die zugehörigen Schäfte anzutreiben. Bei Betätigen des Betätigungshebels in der durch den Pfeil F-, angegebenen Richtung löst sich zuerst der Hebel 20 aus seiner unteren, sich aus dem Eingriff mit der Stange 50 ergebenden Sperre. Dadurch wird der Schaft 36 mit einer jähen Bewegung so weit verstellt, bis die Zangenbacken 37 und 38 genügend tief in das zu untersuchende Organ eingedrungen sind. Bei weiterem Betätigen des Betätigungshebels 12 in der gleichen, durch den Pfeil F, angezeigten Richtung öffnet die Spitze 47 die Sperre 44. Die Stange 40 kommt frei und nimmt über den Zylinder 42 das Rohr 15 mit dem Hohlstempel 39 mit, bis dieses am Grund der zuvor ausgeführten Inzision anlangt und mit den Messern 54 und 55, die
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durch den Vorschub des erwähnten Hohlstempels 39 geschlossen werden, das Organstück abtrennt. Danach kann der Arzt das Instrument aus dem Patienten herausziehen, wobei sich die genommene Probe im Innern des Instrumentes zwischen den beiden gekehlten Teilen bzw. Rohrhälften 37 und 38 befindet.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß sich die Probenahme mit dem Instrument in der zuletzt beschriebenen Ausbildungsform ebenfalls durchführen läßt, jedoch mit bestimmten Abweichungen in Einzelheiten, wobei die bereits erläuterte grundsätzliche Konzeption unverändert bleibt, und mit dem Vorteil einer einfacheren Betätigung, besserer Sichtverhältnisse und daß das Instrument nicht an einen Saugapparat angeschlossen zu werden braucht.
Ansprüche:
503S3Ö/062S

Claims (4)

  1. ANSPRÜCHE
    Chirurgisches Biopsieinstrument, mit einem Handgriff oder einer Handhabe mit fingerbetätigbaren Betätigungs-relementen für eine Vorrichtung, mit der sich an einem Organ eine im wesentlichen zylindrische Inzision vornehmen und das durch die Inzision bestimmte Stück des genannten Organs abtrennen und aus dem Körper des Patienten entfernen lassen, dadurch g e k e η η ζ e ic h η e t , daß die Vorrichtung zur Vornahme der Inzision und zum Abtrennen des durch diese bestimmten Organstückes mindestens zwei Schneidelemente (5»6; 37,38,54,55,39) aufweist, die verstellbar am Ende von ebenfalls verstellbaren Schäften (15,13; 36,15) angeordnet sind, daß die Schäfte (15*13; 36,15) mit den zugehörigen Schneidelementen (5,6; 37,38,54,5509) fest verbunden und im Innern wenigstens eines aus der Handhabe (1) herausgeführten verlängerten und geraden Rohres (2 bzw. 3) angeordnet sind, und daß jeder Schaft (13,15; 15,36) mit entsprechenden Schiebevorrichtungen (16; 42,16) verbunden ist, die mit Treibgliedern (18; 18,52) in Verbindung stehen, denen Sperrvorrichtungen (22,34,35; 43,44, 50) zugeordnet sind, welche durch wenigstens ein fingerbetätigbares Element, beispielsweise durch einen aus der Handhabe (1) herausragenden, hin- und herbewegbaren Betätigungshebel (12) lösbar sind, wobei eines der Schneidelemente durch einen Hohlstempel oder Lochstanzer (5; 39) und ein anderes durch wenigstens einen querschneidenden Körper (6; 54,55) gebildet ist«.
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  2. 2. Biopsie instrument nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der querschneidende Körper (6) eine Scheibe ist, die um eine exzentrisch angeordnete Achse drehbar ist und eine runde Aussparung (14) aufweist, durch die der Hohlstempel (5) hindurchdringt, und daß die Innenkante der Aussparung (14) als Schneidkante ausgebildet ist.
  3. 3. Biopsieinstrument nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei querschneidende Körper (54,55) vorhanden sind, die aus zwei sich gegenüberliegend am Ende jeweils einer Rohrhälfte (37,38) angeordneten Messern gebildet sind, daß die Längskanten der Rohrhälften (37,38) ebenfalls als Schneidkanten ausgebildet sind, und daß die Rohrhälften (37,38) Zangenbacken bilden, die mit einem der axial verstellbaren Schäfte (36) fest verbunden sind und elastisch auseinanderzustreben suchen.
  4. 4. Biopsieinstrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlstempel (5) fest mit einem hohlen Schaft (15) verbunden ist, der an seinem entgegengesetzten Ende an ein Anschlußteil (9) für eine Saugvorrichtung, wie 2.B. eine Pumpe, angeschlossen ist.
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    L e e rs e i t e
DE19742457862 1973-12-06 1974-12-06 Chirurgisches biopsieinstrument Pending DE2457862A1 (de)

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