DE212010000023U1 - Beleuchtungs-Kopfbedeckung - Google Patents

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21V21/0885Clips; Clamps for portable lighting devices
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO THE FORM OR THE KIND OF THE LIGHT SOURCES OR OF THE COLOUR OF THE LIGHT EMITTED
    • F21Y2115/00Light-generating elements of semiconductor light sources
    • F21Y2115/10Light-emitting diodes [LED]

Abstract

Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfanpassabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der sich von dem Kopfanpassabschnitt nach vorn erstreckt; eine erste Lichtquelle zum Erzeugen eines ersten Lichtstrahls, wobei die erste Lichtquelle an dem Schirm in einer Ausrichtung angebracht ist, bei welcher der erste Lichtstrahl nach vorn projiziert wird; eine zweite Lichtquelle zum Erzeugen eines zweiten Lichtstrahls, wobei die zweite Lichtquelle an dem Schirm in einer Ausrichtung angebracht ist, bei welcher der zweite Lichtstrahl in Richtung quer und nach unten relativ zur Vorwärtsrichtung, in welcher der erste Lichtstrahl ausgerichtet ist, projiziert wird; und einen Leuchtenhalter, der eine Basis mit einer oberen Hauptfläche und einer unteren Hauptfläche aufweist, wobei das Leuchtmodul sich von der unteren Hauptfläche der Basis erstreckt und dimensioniert ist, um die zweite Lichtquelle darin aufzunehmen, wobei die Basis an dem Schirm so befestigt ist, dass der Leuchtenhalter die zweite Lichtquelle in...

Description

  • QUERREFERENZ AUF VERWANDTE ANMELDUNGEN
  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der amerikanischen „provisional”-Anmeldung Nr. 61/156,464, eingereicht am 27. Februar 2009, die in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme hierin einbegriffen ist. Die Anmeldung ist ferner eine „continuation-in-part” der internationalen Anmeldung Nr. PCT/US08/87542, eingereicht am 18. Dezember 2008, welche die Priorität der US-„provisional”-Anmeldung Nr. 61/014,726, eingereicht am 18. Dezember 2007, beansprucht, die beide in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme hierin einbegriffen sind.
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft Freihand-Beleuchtungseinrichtungen und, im Besonderen, Beleuchtungs-Kopfbedeckungen, die für einen Träger eine Beleuchtung bereitstellen können.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Oft wünscht eine Person fokussiertes Licht, um einen Bereich zu beleuchten, während diese eine Arbeit durchführt, oder Licht, das zur Verbesserung der Sicht im Wesentlichen nach vorn entlang deren Sichtlinie gerichtet ist. Das Halten einer Taschenlampe ist ein Option, aber solche Beleuchtungseinrichtungen sind oft hinderlich und können von der zu vollendenden Aufgabe ablenken, da lediglich eine Hand für die Aufgabe bereitsteht, da die andere Hand die Taschenlampe hält. Folglich ist eine Freihand-Beleuchtungsvorrichtung wünschenswert, so dass beide Hände zum Ausführen der Aufgabe unter einem beleuchteten Zustand zur Verfügung stehen.
  • Es ist eine Kopfbedeckung bekannt, die Lichtquellen enthalten kann, die so angebracht sind, dass ein Bereich entlang der Sichtlinie des Trägers beleuchtet wird. Die Lichtquelle kann eine LED sein, die an einem Schirmabschnitt einer Baseballkappe angebracht ist. Im Allgemeinen ist die LED bei diesen Kopfbedeckungen angebracht, um das Licht vom Schirm direkt nach vorn zu richten, so dass die LED-Achse parallel zur Vorder-/Hinterachse des Schirms ist. Wenn der Träger wünscht, ein Objekt zu beleuchten, das sich an einem speziellen Ort vom Träger befindet, muss der Träger mit solchen Kopfbedeckungen den ganzen Kopf oder die Kopfbedeckung drehen, um den Schirm und das Licht, das von diesem abgestrahlt wird, auf das betreffende Objekt zu richten. Wenn das Objekt weit entfernt ist, kann der Träger die Beleuchtung durch Bewegen des Kopfs so ausrichten, dass der Schirm sich im Wesentlichen horizontal oder parallel zum Boden erstreckt, um einen Lichtstrahl zur Beleuchtung des entfernten Objekts oder Bereichs zu erzeugen. Wenn das Objekt sich in der Nähe befindet, nahe und unterhalb des Gesichts des Trägers, muss der Träger den Schirm der Kopfbedeckung nach unten richten, in eine nach unten gerichtete Position, so dass die Kopfbedeckung einen Lichtstrahl zur Beleuchtung des näheren Objekts bereitstellt. Oft bedeutet das Bewegen der Kopfbedeckung nach unten eine Neigung des Halses. Diese Bewegung kann unerwünscht sein, da sie für einige Menschen unangenehm ist.
  • Beispielsweise offenbart das US-Patent Nr. 5,741,060 nach Johnson eine Beleuchtungs-Kopfbedeckung mit zwei Leuchten, die auf einer Anbringplatte verbunden sind, die auf der äußeren unteren Fläche eines Schirms der Kopfbedeckung gesichert ist. Die Lichtquellen sind beide so fixiert, dass diese Licht nach vorn projizieren. Wenn der Träger wünscht, die Beleuchtung so einzustellen, dass diese in einer anderen Richtung ausgerichtet ist, muss der Träger weiterhin seinen Kopf oder die Kopfbedeckung selbst nach oben, nach unten, nach links oder nach rechts neigen. Diese Leuchten hängen zudem deutlich unterhalb des Visier- bzw. Schirmabschnitts und weisen vergleichsweise große Sockel auf, die auf die Anbringplatte aufgelötet sind. Sowohl die Anbringplatte als auch die Sockel sind auf dem Boden des Schirmabschnitts außen angebracht und sind durch eine dritte Person leicht wahrnehmbar, wodurch eine unästhetische und unnatürliche Erscheinung bewirkt wird. Die äußere Anordnung dieser großen und sperrigen Leuchten und Sockel können sich ferner innerhalb des peripheren Sehens des Trägers befinden, wodurch eine Ablenkung verursacht werden kann und/oder das Sichtfeld des Trägers blockiert oder gestört werden kann. Ferner, da diese Leuchten fixiert sind, ist eine Beleuchtung im Allgemeinen lediglich in der Vorwärtsrichtung des Trägers der Kopfbedeckung möglich.
  • In einem weiteren Beispiel offenbart das US-Patent Nr. 6,056,413 nach Urso eine Leuchte, die mit einem Schirm einer Baseballkappe verbunden ist. Die Leuchte nach Urso ist eine Glühbirne, die in eine Fassung eingesetzt ist, wobei die Leuchte mit der Unterseite des Schirms schwenkbar verbunden ist. Die schwenkbare Anbringung ermöglicht, dass das Licht in einer Hoch- oder Runterrichtung geschwenkt werden kann, um Licht an einen Ort zu bringen, den der Träger zur Beleuchtung auswählt. Dieser Aufbau erlaubt dem Träger, das Licht in einer Vorwärtsrichtung zu fokussieren, um eine Beleuchtung direkt vor dem Träger bereitzustellen, oder die Lichtquelle in eine Richtung nach unten zu drehen, um eine Beleuchtung an einen Ort unterhalb des Schirms bereitzustellen. Schwenkbare Leuchten sind unerwünscht, da sie die Komplexität und bewegliche Teile in der Kopfbedeckung fördern, die nach häufiger Verwendung kaputt gehen können. Während das Licht nach Urso geschwenkt wird, kann dieses weiterhin Licht lediglich an einen Ort oder Bereich gleichzeitig projizieren. Wie bei der Kopfbedeckung nach Johnson ist die Leuchte nach Urso auch sperrig und hängt deutlich unter dem Schirm. Das große Profil dieser Leuchte und der Anbringvorrichtung kann auf gleiche Weise sowohl das Sichtfeld des Trägers blockieren oder stören, als auch eine unästhetische Erscheinung für einen außenstehenden Betrachter der Beleuchtungs-Kopfbedeckung bewirken, insbesondere wenn die Leuchte nach unten geschwenkt wird. Ferner ist bei Urso eine Stromquelle und ein Schalter in einem Kopfabschnitt der Kopfbedeckung angebracht, wobei sich eine Verdrahtung über eine Schwenkverbindung der Lichtquelle darüber erstreckt. Mit der Zeit ist es möglich, dass diese Verdrahtung, die sich über die Gelenkverbindung erstreckt, aufgrund des häufigen Biegens bei Schwenkung des Lichts nach oben und nach unten kaputt geht.
  • In einem weiteren Beispiel beschreibt das US-Patent Nr. 6,994,445 nach Pomes eine Baseballkappe, die eine Lichtquelle in dem Schirmabschnitt der Kappe hat. In einer Ausführungsform ist die Lichtquelle so in einem ausgesparten Bereich des Schirms angebracht, dass diese in einer horizontalen oder parallelen Position zur Vorder-/Hinterachse des Schirms ausgerichtet ist. Ein Reflektor ist in der Aufnahme positioniert, um das Licht, das von der Lichtquelle bereitgestellt wird, in eine Richtung nach unten unterhalb des Schirms zu richten. Durch das Erfordernis der Reflexion des Beleuchtungsstrahls wird lediglich eine indirekte Beleuchtung bereitgestellt, die weniger genau und schwierig zu steuern und auszurichten ist, als ein Lichtstrahl, der direkt von einer Lichtquelle ausgesandt wird. In einem weiteren Beispiel offenbart Pomes eine Lichtquelle, die innerhalb einer Aussparung vertikal senkrecht auf der Vorder-/Hinterachse des Schirms angebracht, so dass die Lichtquelle relativ zum Schirm nach unten zeigt. Um der Lichtquelle zu ermöglichen, in dieser vertikalen Ausrichtung in den Schirm eingepasst zu werden, lehrt Pomes, dass der Schirm einen dickeren Bereich aufweisen kann, um Raum für die aufzunehmende Lichtquelle zu schaffen. Da Pomes eine Lichtquelle beschreibt, die in einer vertikalen Ausrichtung aber weiterhin eingefasst in den Schirmabschnitt angebracht ist, kann das Profil des Schirms dicker als gewünscht sein, so dass dieser nicht die typische stromlinienförmige und dünne Erscheinung einer herkömmlichen Baseballkappe aufweist. Ferner ist es wahrscheinlich, dass die senkrechte Ausrichtung der Lichtquelle relativ zum Schirm eine Beleuchtung in einer Richtung nach unten bereitstellt, wodurch lediglich ein Bereich direkt unterhalb des Schirms beleuchtet wird. Kein Aufbau von Pomes ist zur Beleuchtung von Objekten ideal, die in einem Lese- oder Betrachtungsabstand vor dem Träger angeordnet sind. Ferner kann das Projizieren von Licht direkt unterhalb des Schirms, wie bei Pomes, auch Blendlicht oder projiziertes Licht verursachen, das in die Augen des Trägers gelangt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • In einem Aspekt wird eine Beleuchtungs-Kopfbedeckung offenbart, bei der eine Mehrzahl von Lichtquellen an dem Kopfschutz zum Bereitstellen einer nach außen gerichteten Beleuchtung für wenigstens zwei unterschiedliche Bereiche oder in wenigstens zwei unterschiedliche Richtungen von der Kopfbedeckung angebracht sind. In einer Form sind die Lichtquellen an einem Schirm der Kopfbedeckung angebracht und ausgerichtet, um eine nach außen gerichtete Beleuchtung in unterschiedlichen Winkeln relativ zueinander bereitzustellen. Eine Lichtquelle kann eine oder mehrere LEDs sein, die angebracht sind, um die Beleuchtung bezüglich des Schirms nach vorn auszurichten und einen Beleuchtungsstrahl für Bereiche bereitzustellen, die in von der Kopfbedeckung vergleichsweise großen Entfernungen liegen. Eine weitere Lichtquelle kann eine oder mehrere LEDs sein, die an dem Schirm angebracht und ausgerichtet sind, um einen Beleuchtungsstrahl entlang eines nach unten gerichteten und schrägen Winkels zum ersten Beleuchtungsstrahl auszurichten, wodurch eine Beleuchtung für einen Bereich bereitgestellt wird, der näher an der Kopfbedeckung vorgesehen ist. Solche Beleuchtungs-Kopfbedeckungen ermöglichen dem Träger auf vorteilhafte Weise, Bereiche in nahen Arbeitsabständen, wie beispielsweise einem Leseabstand, vor dem Träger oder Bereiche in Abständen zu beleuchten, die deutlich weiter von dem Träger entfernt sind, gleichzeitig und ohne das Erfordernis, das der Träger der Kopfbedeckung die Kopfbedeckung bewegen muss oder die Lichtquellen drehen muss, zu beleuchten.
  • In einer anderen Form wird sowohl ein Leuchtenhalter zum Anbringen an eine Kopfbedeckung als auch eine Kopfbedeckung mit dem daran angebrachten Leuchtenhalter offenbart. Der Leuchtenhalter kann an den Schirm der Kopfbedeckung zur Fixierung der Lichtquellen in einer bestimmten Ausrichtung angebracht werden. Gemäß einem Aspekt enthält der Leuchtenhalter eine Anbringbasis und eine oder mehrere Leuchtenhaltereinfassungen oder -module, die sich nach unten und in einem schrägen Neigungswinkel von der Basis weg erstrecken. Die Halterabschnitte oder -einfassungen sind so dimensioniert, um die Lichtquellen aufzunehmen und, gemäß einem Aspekt, mehrere Lichtquellen in dem gleichen fixierten schrägen Neigungswinkel relativ zur Basis zu halten. Somit ermöglicht der Leuchtenhalter vorteilhafterweise die Sicherung von mehreren Lichtquellen an der Kopfbedeckung auf eine schnelle und einfache Weise, wo mehr als eine Lichtquelle in der gleichen Richtung ausgerichtet sind, um eine Beleuchtung in der Neigungsrichtung nach unten bereitzustellen. In einem weiteren Aspekt ist das Modul vergleichsweise dünn und kompakt. Das ermöglicht dem Leuchtenhalter, im Wesentlichen unsichtbar zu bleiben, wodurch ermöglicht wird, dass die Kopfbedeckung eine stromlinienförmige und natürliche Erscheinung beibehält, im Vergleich zu den vorigen Kopfbedeckungen von Johnson, Urso und Pomes, welche sperrige Module auf der Außenseite des Schirms oder einen dicken Schirm erforderten, um eine Ausnehmung zu beherbergen, die groß genug ist, um die Lichtquelle darin aufzunehmen. Diesbezüglich erlaubt das niedrige Profil des Leuchtenhalters, dass dieser entweder innerhalb der Schirmstruktur, wie beispielsweise zwischen dem Schirmeinsatz und der Textilabdeckung oder außerhalb der Textilabdeckung angebracht wird, ohne die Funktionalität oder Erscheinung der Kopfbedeckung zu beeinträchtigen.
  • In einer Form ist der Leuchtenhalter über einen Anbringabschnitt bzw. Anbringflickenabschnitt oder über eine andere Anbringfläche an der Beleuchtungs-Kopfbedeckung angebracht, die auf dem Schirm der Kopfbedeckung vorgesehen ist, wie beispielsweise entlang eines Abschnitts des Abdeckmaterials, das sich um den Schirm erstreckt. Folglich werden gemäß einem Aspekt der Leuchtenhalter und die Leuchten davon eher an der Anbringstelle gesichert, die auf dem Schirmabdeckmaterial ausgebildet ist, als an dem Formhaltenden Einsatz des Schirms. Diese Anbringstelle weist vorzugsweise eine Dicke auf, die größer als die Dicke des Abdeckmaterials des Schirms ist, um eine sichere und vorzugsweise festere oder steifere Anbringposition für den Leuchtenhalter im Vergleich zu dem dünneren Abdeckmaterial bereitzustellen. Der Leuchtenhalter wird vorzugsweise an dem Abdeckmaterial mit einem Haftvermittler gesichert, und die Anbringstelle bzw. der Anbringflicken belässt die äußere Fläche des Abdeckmaterials des Schirms vorteilhafterweise frei von Rückständen des Haftvermittlers, der andernfalls dazu neigen würde, durch das dünnere Abdeckmaterial, wie beispielsweise Textil, das gewähnlich für Schirme bei Kopfbedeckungen verwendet wird, durchzusickern. Auf diese Weise vermeidet die Anbringstelle, dass auf der äußeren Fläche des Abdeckmaterials des Schirms störende Flecken oder Rückstände verbleiben, indem der Haftvermittler vor dem Eindringen und/oder Durchsickern durch das Abdeckmaterial des Schirms bewahrt wird. In diesem Beispiel kann die Anbringstelle aus einem undurchlässigen Material vorgesehen sein, das den Haftvermittler davon abhält, durch das Abdeckmaterial des Schirms zu treten. In einem weiteren Beispiel kann der Anbringflicken eine dicke Schicht aus einem Material sein, das den Haftvermittler davon abhält, durch das Abdeckmaterial des Schirms zu treten. Beispielsweise kann der Anbringflicken aufgestickt sein, aus einem nichtdurchlässigen Material, und so vernäht sein, um sich durch das textile Abdeckmaterial des Schirms zu erstrecken, um dicker als das textile Abdeckmaterial zu sein. In diesem Zusammenhang stellt die Stickvariante den zusätzlichen Vorteil bereit, einen ausgezeichneten Ort zum Anbringen einer Markierung, wie beispielsweise eines Logos, eines Markennamens, usw. für werbliche Zwecke bereitzustellen, die eingenäht werden kann.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine seitliche Schnittansicht des Schirms einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die eine daran angebrachte LED zur Projektion eines Lichtstrahls in einer Vorwärtsrichtung und eine daran angebrachte LED zur Beleuchtung in einer Vorwärtsrichtung bereitzustellen;
  • 2 ist eine Draufsicht von unten eines Schirms einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die eine LED entlang des Umfangsrands des Schirms und eine LED unterhalb des Schirms an einer Zwischenposition entlang der Vorder-/Hinterachse aufweist;
  • 3 ist eine unvollständige Seitenansicht des Schirms der 2, welche die LED, die an dem Umfangsrand des Schirms positioniert ist, wodurch eine Beleuchtung in einer Vorwärtsrichtung bereitgestellt wird, und die LED zeigt, die unterhalb des Schirms an der Zwischenposition positioniert ist, wobei diese in einem nach unten gerichteten Winkel relativ zum Schirm schräggestellt ist;
  • 4 ist eine perspektivische Seitenansicht einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die eine erste LED an dem Umfangsrand eines Schirms zum Bereitstellen einer Beleuchtung in einer Vorwärtsrichtung und eine zweite LED an dem Umfangsrand des Schirms zum Bereitstellen einer Beleuchtung in einer Richtung nach unten aufweist;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung von unten, die einen Leuchtenhalter zum Anbringen von LEDs an einem unteren Abschnitt des Schirms und eine LED an einem Umfangsrand des Schirms zeigt;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht des Leuchtenhalters, der eine dünne Anbringbasis aufweist, die zwei ringförmige Gehäuseabschnitte aufweist, die entlang der Basis voneinander beabstandet sind und ausgelegt sind, um LEDs in einer fixierten Ausrichtung darin aufzunehmen, um eine Beleuchtung in einer Querrichtung bezüglich der Ebene der Basis bereitzustellen;
  • 7 ist eine untere Ansicht eines Leuchtenhalters;
  • 8 ist eine Seitenansicht eines Leuchtenhalters, der die dünne Anbringbasis und einen der ringförmigen Gehäuseabschnitte, die sich unterhalb der Anbringbasis erstrecken, um eine LED darin aufzunehmen, und einen Vorsprung zeigt, der sich oberhalb der Anbringbasis erstreckt, um wenigstens einen Endabschnitt der LED aufzunehmen;
  • 9 ist eine Draufsicht des Leuchtenhalters, der die zwei Vorsprünge voneinander beabstandet entlang der Anbringbasis zeigt;
  • 10 ist eine unvollständige Querschnittsansicht von der Seite des Schirms, die den Leuchtenhalter angebracht an dem Abdeckmaterial des Schirms zeigt, wobei eine LED in dem Gehäuseabschnitt so aufgenommen ist, dass ein äußerstes Ende der LED sich nicht über einen äußersten Rand des Gehäuseabschnitts erstreckt;
  • 11 ist eine seitliche Querschnittsansicht des Schirms, die einen alternativen Leuchtenhalter angebracht an dem Schirmabdeckmaterial mit einer LED aufgenommen in einem Gehäuseabschnitt zeigt, so dass ein äußerstes Ende der LED sich über den äußersten Rand des Gehäuseabschnitts erstreckt;
  • 12 ist eine seitliche Querschnittsansicht des Schirms, die den Leuchtenhalter angebracht an einer unteren Hauptfläche des Schirmeinsatzes mit einer LED aufgenommen in dem Gehäuseabschnitt zur Bereitstellung einer Beleuchtung in einer Richtung unterhalb des Schirms zeigt;
  • 13 ist eine seitliche Querschnittsansicht des Schirms, die den Leuchtenhalter angebracht an einem Außenbereich des Schirmabdeckmaterials mit einer LED aufgenommen in dem Gehäuseabschnitt zur Bereitstellung einer Beleuchtung in einer Richtung nach unten zeigt;
  • 14 ist eine untere Draufsicht des Schirms, der LEDs, die in dem Leuchtenhalter aufgenommen sind, der an dem Schirmabdeckmaterial angebracht ist, zur Bereitstellung einer Beleuchtung in einer Richtung nach unten, und eine LED angebracht an dem Umfangsrand des Schirms zur Bereitstellung einer Beleuchtung in einer Vorwärtsrichtung aufweist;
  • 15 ist eine perspektivische Ansicht eines alternativen Leuchtenhalters, der zwei Gehäuseabschnitte aufweist, wobei jeder dimensioniert ist, um zwei LEDs darin aufzunehmen;
  • 16 ist eine Draufsicht von unten eines Anbringflickens an dem Boden des Schirms, wobei die ringförmigen Gehäuseabschnitte des Leuchtenhalters teilweise durch Öffnungen in dem Anbringflicken hervorstehen;
  • 17 ist eine Draufsicht von unten eines Abschnitts eines aufgestickten Anbringflcikens des Schirms, der ein Markierung zeigt, welche in die untere Fläche eingenäht ist;
  • 18 ist eine seitliche Querschnittsansicht des Schirms, der einen aufgestickten Abschnitt eines nicht-saugenden Materials (?) aufweist, wobei der Leuchtenhalter darauf aufgeklebt ist;
  • 19 ist eine Draufsicht von unten des Schirms, der den Anbringabschnitt des aufgestickten Flickens und einen weiteren aufgestickten Abschnitt auf dem Boden des Schirms enthält, der den Ort eines Betätigungsschalters kennzeichnet;
  • 20 ist eine unvollständige seitliche Querschnittsansicht des aufgestickten Abschnitts, der den Betätigungsschalter der 19 abdeckt;
  • 21 ist eine vergrößerte Ansicht einer Leuchtenhalterabdeckung, die eine Basisplatte aufweist, welche zwei Vorsprünge beabstandet voneinander zur Aufnahme der zwei Gehäuseabschnitte eines Leuchtenhalters und zur Befestigung durch Schirmabdeckmaterial an dem Leuchtenhalter enthält;
  • 22 ist eine Draufsicht des Leuchtenhalters, der im Stands ist, von der Leuchtenhalterabdeckung der 21 aufgenommen zu werden, wobei Schlitze zur Aufnahme von Klammern zur Sicherung des Leuchtenhalters an der Leuchtenhalterabdeckung durch das Schirmabdeckmaterial vorgesehen sind;
  • 23 ist eine perspektivische Ansicht von unten einer Beleuchtungs-Baseballkappe, die einen Schirm und einen daran integral angebrachten Leuchtenhalter als einen einstückigen Körper aufweist und ausgelegt ist, um eine Beleuchtung in eine Richtung unterhalb der Schirms bereitzustellen;
  • 24 ist eine perspektivische Ansicht von unten einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die einen Leuchtenhalter, der LEDs aufnimmt, an einem Bodenabschnitt des Schirms, und eine LED an einem Umfangsrand des Schirms zeigt;
  • 25 ist eine Draufsicht von unten des Leuchtenhalters, der zwei Vorsprünge benachbart voneinander zur Aufnahme von Lichtquellen aufweist, und eines Schalterabdeckabschnitt des Leuchtenhalters;
  • 26 ist eine seitliche Schnittansicht des Leuchtenhalters der 25, die den Leuchtenhalter angebracht an einem Kopfbedeckungsschirm mit einem Versatzstück zum Beabstanden der Anbringbasis des Halters von dem Schirmeinsatz zeigt;
  • 27 ist eine Schnittansicht von vorn des Leuchtenhalters der 25, die ein Paar von Versatzstücken zeigt, welche die Halteranbringbasis von dem Schirmeinsatz beabstanden und welche einen bogenförmigen Aufbau für den Schalterabdeckbereich, der benachbart zu einem Schalteraktuator positioniert ist, enthält;
  • 28 ist eine Schnittansicht von vorn eines alternativen Leuchtenhalters, der jedes Versatzstück in der Form eines Paars von rippenmäßigen Vorsprüngen zum Beabstanden der Halteranbringbasis von dem Schirmeinsatz zeigt;
  • 29 ist eine Draufsicht eines weiteren Leuchtenhalters, der eine Anbringbasis aufweist, welche zwei Vorsprünge zur Aufnahme von Lichtquellen und einen Schalterabdeckabschnitt mit den Vorsprüngen enthält, welche Rippen als zusätzliche Versatzstücke enthalten;
  • 30 ist eine Draufsicht von oben eines alternativen Leuchtenhalters, der eine andere Anordnung der nach oben vorstehenden Versatzstücke zur Aufnahme von Lichtquellen darin und des Schalterabdeckabschnitts aufweist;
  • 31 ist eine seitliche Schnittansicht eines schwenkbaren Leuchtenmoduls, das an einem Schirm einer Kopfbedeckung angebracht ist, wobei das Leuchtenmodul geschwenkt in einen nach vorn zeigenden Zustand gezeigt ist;
  • 32 ist eine seitliche Schnittansicht des schwenkbaren Leuchtenmoduls der 31, die das Leuchtenmodul geschwenkt in eine nach unten und nach vorn zeigende Richtung zeigt;
  • 33 ist eine seitliche Schnittansicht des Leuchtemoduls, das an einem Schirm angebracht ist, mit einem transparenten Abschnitt, die das von dem Leuchtmodul projizierte Licht in Vorwärtsrichtung und nach unten gerichtet zeigt, mittels Verwendung eines Lichtumlenkelements;
  • 34 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, welch eine vorwärts gerichtete LED, die an einem Umfang des Schirms angebracht ist, und eine nach unten gerichtete LED aufweist, die auf einer Unterseite des Schirms über die Schirmtextilabdeckung angebracht ist;
  • 35 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, welche eine nach vorn gerichtete LED, welche an einem Umfang des Schirms angebracht ist, und eine nach unten gerichtete LED aufweist, die auf einer Unterseite des Schirms in einer Öffnung in einer Schirmtextilabdeckung angebracht ist;
  • 36 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, die eine nach vorn zeigende LED, die an einem Umfang des Schirms angebracht ist, und eine nach unten zeigende LED aufweist, die auf der Unterseite des Schirms in einem Kappenabschnitt der Schirmunterseite angebracht ist, der die nach unten zeigende LED abdeckt;
  • 37 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, die eine nach vorn zeigende LED, die an einem Umfang des Schirms angebracht ist, und eine nach unten zeigende LED aufweist, die zumindest teilweise in dem Schirm angebracht ist und aufgebaut ist, um Licht an ein Umlenkelement zu projizieren, das auf einer Unterseite des Schirms angebracht ist;
  • 38 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, die eine nach vorn zeigende LED und eine nach unten zeigende LED aufweist, wobei beide auf einer Unterseite des Schirms und innerhalb eines Kappenabschnitts der Schirmunterseite angebracht sind; und
  • 39 ist eine seitliche Schnittansicht eines Schirms für eine Kopfbedeckung, die eine drehbare Leuchte aufweist, die auf einer Unterseite des Schirms angebracht ist, wobei eine Drehung der Leuchte zwischen einer nach vorn zeigenden Position und einer nach unten zeigenden Position gezeigt ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Im Allgemeinen betreffen die verschiedenen Aspekte, die hierin beschrieben sind, eine Freihand-Beleuchtung, Komponenten davon und andere Ausstattungsteile dafür. Wie es weiter unten beschrieben ist, kann die Freihand-Beleuchtung eine Beleuchtungs-Kopfbedeckung enthalten, wie beispielsweise Kopfbedeckungen als Baseballkappen, Hauben, Mützen, Schirme, militärische Helme oder Helme oder Kopfbedeckungen für gesetzliche Vollzugsbeamte, Zweiradhelme oder andere Beleuchtungs-Kopfbedeckungen, welche Leuchten daran aufweisen, um eine Beleuchtung in der Richtung nach vorn und/oder nach unten bezüglich des Trägers bereitzustellen.
  • In einem Aspekt ist die Freihand-Beleuchtung im Stande, gleichzeitig eine Beleuchtung in mehrere Richtungen bereitzustellen, während eine natürliche, stromlinienförmige Konfiguration, die mit einer herkömmlichen Kopfbedeckung assoziiert wird, beibehalten wird. Verschiedene Lichtquellen können an einem Schirm der Beleuchtungs-Kopfbedeckung positioniert sein, um einen Lichtstrahl in wenigstens zwei Richtungen zu projizieren, wodurch einem Träger erlaubt wird, verschiedene Bereiche zu beleuchten, wie beispielsweise Bereiche in verschiedenen Abständen vom Träger, ohne die Notwendigkeit, dass der Träger seinen Kopf neigen oder drehen muss. In einem weiteren Aspekt können Lichtquellen an einem Leuchtenhalter oder einem Anbringelement angebracht sein, das an dem Schirm angebracht ist, um eine Beleuchtung in verschiedenen Richtungen bereitzustellen, während dem Schirm der Kopfbedeckung weiterhin ermöglicht wird, ein flaches Profil beizubehalten, um eine dünne und natürliche Erscheinung aufzuweisen. In einer Form ist der Leuchtenhalter vorteilhaft, da dieser einen einfachen und bequemen Weg zur Anbringung von mehr als einer Lichtquelle bereitstellt, die in derselben Richtung relativ zum Schirm schräggestellt sind. In noch einem weiteren Aspekt kann die Beleuchtungs-Kopfbedeckung einen vergleichsweise dickeren Anbringabschnitt oder -flicken enthalten, der an dem Schirm positioniert ist, um eine sicherere Anbringstelle oder eine sicherere Anbringfläche für den Leuchtenhalter bereitzustellen. In einem Beispiel kann der Leuchtenhalter an einer Innenfläche des Schirms über den Anbringabschnitt unter Verwendung eines Klebers, durch Nähen, Sticken, Ultraschallschweißen, Klettverschluss oder geeignete Befestigungstechniken angebracht werden, so dass der Leuchtenhalter bezüglich des Schirms im Wesentlichen verborgen ist. In einem weiteren Beispiel ist der Leuchtenhalter an dem Anbringabschnitt auf der Innenseite eines Abdeckmaterials angebracht, das sich um den Schirm erstreckt, mittels eines Haftvermittlers, und der Anbringabschnitt wirkt als eine Barriere, um ein Entweichen oder Durchsickern des Haftvermittlers bezüglich eines Durchtretens durch das Abdeckmaterial des Schirms zu minimieren und vorzugsweise zu vermeiden. Der Anbringabschnitt hilft somit der Minimierung des Auftretens von Rückständen des Haftvermittler auf der Außenfläche der Schirmabdeckung, wo andernfalls ein hässlicher Rückstand oder andere Flecken ausgebildet sein können. Weitere Details werden unten mit Bezug auf eine Baseballkappe beschrieben, aber es versteht sich, dass dies lediglich ein Beispiel einer bestimmten Anwendung betrifft. Die Freihand-Beleuchtung, die hierin beschrieben ist, kann auch in anderen Arten von Kopfabdeckungen berücksichtigt werden.
  • Im Allgemeinen enthalten die Beleuchtungs-Kopfbedeckung und andere Kopfbedeckungen, die hierin beschrieben sind, Lichtquellen, die vorzugsweise LEDs sind, angebracht an verschiedenen Orten auf der Kopfbedeckung. Um diese Lichtquellen mit Strom zu versorgen, können eine Vielzahl verschiedener Leistungsquellenanordnungen verwendet werden, die verschiedene Mechanismen zur Erzeugung von Energie anwenden. Beispielsweise, wie es in der US-Anmeldung des Anmelders Nr. 11/941,558 offenbart ist, die in ihrer Gesamtheit durch Bezugnahme hierin einbegriffe ist, können die Mechanismen zur Erzeugung von Energie Stromerzeuger enthalten, die erneuerbare Energie, wie beispielsweise Sonne, Wind oder kinetische Energie, oder verschiedene Batterieanordnungen verwenden, um eine elektrische Leistung zu erzeugen, die letztlich die Anzahl von Lichtquellen, die an den beschriebenen Kopfbedeckungen enthalten sein können, mit Strom versorgen. Beispielsweise kann ein Schichtkondensator (laminate capacitor) von der Schirmstruktur ausgebildet sein, wobei äußere Schichten von Textil mit Kohlenstoffnanoröhrchen durchdrungen sind, während die mittlere Textilschicht unbehandelt ist. Die zwei äußeren Schichten können geladen werden, beispielsweise über eine herkömmliche Stromquelle oder mittels einer Solarzellenanordnung in der Kopfbedeckung oder dem Schirmabschnitt davon. Während die folgende Beschreibung und Darstellungen eine herkömmliche Batteriestromquelle beschreiben kann, können erneuerbare Stromerzeuger, wie beispielsweise die in der '558 Anmeldung beschriebenen, auch in den Ausführungsformen der Kopfbedeckung enthalten sein. Manchmal kann es wünschenswert sein, einen Ladeanschluss 805 in die Kopfbedeckung zu integrieren, wie beispielsweise entlang des äußeren Rands des Schirms. Ferner, während die bevorzugte Kopfbedeckung eine Baseballkappe ist, können die Stromanordnungen und Lichtquellen auch an irgendeiner anderen geeigneten Kopfbedeckung angebracht werden, wie beispielsweise Schirmen, Helmen, Kopfbändern, Hauben bzw. Mützen oder dergleichen.
  • Eine erste Ausführungsform einer Freihand-Beleuchtung 10, die eine Lichtquelle 11 aufweist, die ausgelegt ist, um Licht in verschiedene Richtungen zu lenken bzw. auszurichten, ist im Allgemeinen in den 1 bis 3 dargestellt. In dieser Ausführungsform kann die Lichtquelle 11 an einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung und im Besonderen an einem Schirmabschnitt 16 der Beleuchtungs-Kopfbedeckung angebracht sein. Die 1 bis 3 stellen den Schirmabschnitt 16 im Allgemeinen ohne einen damit verbundenen Kopf- oder oberen Abschnitt 12 dar, aber es versteht sich, dass irgendein geeigneter oberer oder Kopfanpassabschnitt, der den Kopf des Trägers nicht abdeckt, wie beispielsweise mit Schirmen, angewendet werden kann. Mit Bezug auf 1 enthält die Lichtquelle 11 eine Mehrzahl von Lichtquellen 34 und 36, vorzugsweise LEDs, um eine Beleuchtung in verschiedenen Richtungen bereitzustellen. In dieser Ausführungsform erstreckt sich der Schirm 16 der Beleuchtungs-Kopfbedeckung im Wesentlichen in einer Vorwärts-/Rückwärtsrichtung entlang einer Schirmachse B, und die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 10 weist die Lichtquelle 34, die so positioniert ist, dass Licht im Wesentlichen entlang der Schirmachse B ausgerichtet ist, und die Lichtquelle 36 auf, die an dem Schirm 16 angebracht ist und so aufgebaut ist, dass Licht relativ zur Schirmachse B geneigt entlang einer Achse T ausgerichtet ist, die sich von der Schirmachse B nach unten und quer oder schräg dazu erstreckt.
  • Gemäß einem Aspekt sind die Lichtquellen 34 und 36 konfiguriert, um Objekte in Bereichen zu beleuchten, die sich von der Kopfbedeckung in verschiedenen Abständen befinden. Beispielsweise kann die Lichtquelle 34 ausgelegt sein, um Licht entlang der Schirmachse B auszusenden, um ein Objekt oder einen Ort in einem Abstand relativ weit weg vom Träger, beispielsweise ungefähr 4 bis ungefähr 6 Fuß vom Träger, zu beleuchten. Die Lichtquelle 36 kann ausgelegt sein, um Licht in einem Winkel zur Schirmachse B entlang der Achse T auszusenden, um ein Objekt oder einen Ort in einem Abstand näher am Träger zu beleuchten, wie beispielsweise in einem Leseabstand von ungefähr 3 Inch bis ungefähr 30 Inch. Diese zwei Bereiche werden beleuchtet, ohne dass der Träger den Kopf in eine gegebene Richtung bewegen muss. D. h. dieser Aufbau ermöglicht die Beleuchtung von mehreren Abständen gleichzeitig oder abwechselnd, um dadurch einem Träger zu ermöglichen, beide Objekte in einem Abstand und Objekte in einem näheren Abstand zu sehen, ohne dass dieser die Kopfbedeckung bewegen muss, lediglich durch Bewegen seiner Augen. Dieser Aufbau kann beispielsweise auf militärischem Gebiet oder bei der Strafverfolgung nützlich sein. Die Position der Lichtquelle 36 unterhalb des Schirms ist im Wesentlichen unterhalb des Schirms verborgen bzw. versteckt, wodurch ein Beleuchtungsstrahl bereitgestellt wird, dessen Lichtquelle von einem außenstehenden Betrachter nicht einfach gesehen wird.
  • Bezüglich weiterer Einzelheiten, ist die Vorwärtslichtquelle 34 an oder benachbart zu einem Umfangrand 29 des Schirms 16 angebracht, und vorzugsweise entlang der Zentrumslinie des Schirms, wie es in 2 gezeigt ist. Die Lichtquelle 34 kann eine Fernlichtquelle sein, die einen vergleichsweise schmalen Lichtkegel 20 aufweist, der einen ungefähr 15° bis ungefähr 20° Lichtkegel zur Projizierung der Beleuchtung für relativ große Entfernungen vom Träger aufweist. Die zweite Lichtquelle 36 kann eine Lichtquelle für einen abgeblendeten Strahl oder nach unten gerichteten Strahl sein und kann an dem Kopfbedeckungsschirm 16 entfernt von dem Umfangsrand 29 angebracht sein, wie beispielsweise auf der unteren Hauptfläche 31 des Schirms 16, wie am besten aus den 1 und 3 hervorgeht. Zu diesem Zweck kann die Lichtquelle 36 auf der unteren Hauptfläche 31 des Kopfbedeckungsschirms 16 angebracht sein und zwischen einem vordersten Abschnitt des Umfangrands 29 und dem unteren vorderen Randabschnitt des Kopfbedeckungsanpassabschnitts der Kopfbedeckung oder dem Kopfteil 14 beabstandet sein, wie beispielsweise in einem Abstand 33 ungefähr auf halbem Wege, und vorzugsweise mehr als die Hälfte des Vorwärts-/Rückwärtsabstands 35 zwischen dem Vorderrand 29 und dem hinteren Rand 27 des Kopfbedeckungsschirms 16, wie es in 2 gezeigt ist. Diese Positionierung der Lichtquelle 36 ist vorteilhaft, da diese Licht in ein unteres Sichtfeld des Trägers richtet, um eine Beleuchtung für einen Lese- oder Arbeitsabstand bereitzustellen, aber gleichzeitig vermeidet, Licht in Richtung anderer zu lenken, die sich in der Nähe des Trägers der Kopfbedeckung befinden, was ein nachteiliges Blenden für die Augen anderer bewirken kann. Ferner kann diese Positionierung der Leuchte 36 eine Beleuchtung bereitstellen, während die Lichtquelle vor einem außenstehenden Betrachter, wie es oben erwähnt ist, im Wesentlichen verborgen ist.
  • Gemäß einem Aspekt und mit Bezug auf 3 ist die Abblend-Lichtquelle 36, die auf der unteren Fläche 31 des Schirms 16 angebracht ist, in einem Winkel θ1 relativ zur Schirmachse B, die sich durch den Kopfbedeckungsschirm 16 erstreckt, schräggestellt, so dass der Lichtkegel 21 davon bezüglich des Kopfbedeckungsschirms 16 nach unten und nach vorn gerichtet ist, um einen Bereich relativ nahe am Kopfbedeckungsschirm 116 zu beleuchten. Der Schrägstellwinkel θ1 kann variieren, wie beispielsweise zwischen ungefähr 15° bis ungefähr 40°, und kann auf der Basis des Aufbaus der Kopfbedeckung und seiner beabsichtigten Verwendung gewählt werden. In einem Beispiel, in dem die Lichtquelle 36 zum Lesen verwendet wird, kann der Abschrägungswinkel θ1 ungefähr 30° betragen. In einem weiteren Beispiel, in dem die Lichtquelle 36 zum Laufen verwendet wird, kann der Schrägstellwinkel θ1 ungefähr 20° betragen, so dass das Licht bezüglich des Verwenders mehr nach vorn gerichtet wird, so dass dieser den Weg sehen kann, auf dem er läuft. In noch einem weiteren Beispiel kann der Schrägstellwinkel θ1 vorzugsweise 25° betragen, um einen Abstand mittleren Bereichs bereitzustellen. Bezüglich der LED-Leistung ist die Lichtquelle 36 vorzugsweise eine 10.000 MCD oder noch leistungsfähigere Leuchtdiode, obwohl andere LED-Ausgaben akzeptabel sein können. Die Lichtquelle 36 kann einen ungefähr 20° bis ungefähr 40° Lichtkegel 21 aufweisen, um einen breiteren und weniger fokussierten Lichtstrahl als der schmale Lichtkegel 20 der Lichtquelle 34 bereitzustellen. Durch Anbringen der Lichtquelle 36 entfernt von dem Schirmumfangrand 29, um von diesem beabstandet zu sein, und nach unten und vorn Schrägstellen des Lichts, scheint der Lichtstrahls 21 nicht in die Richtung anderer außenstehender Betrachter in der Nähe der Person, welche die Beleuchtungs-Kopfbedeckung trägt, und wobei ferner das Licht und eine Blendwirkung von den Augen des Trägers weg gerichtet sind.
  • Die Lichtquelle 34 ist bevorzugt so positioniert, um sich von dem Umfangrand 29 des Kopfbedeckungsrands 16 zu erstrecken, um Licht bezüglich des Trägers nach vorn zu richten. Gemäß einem Aspekt kann die Lichtquelle 34 auch relativ zur Schirmachse B in einem Schrägstellwinkel θ2 leicht schräggestellt sein, ist aber mit einem geringeren Winkel θ2 als das Licht 36 schräggestellt. Beispielsweise kann das Licht 34 von 0 bis ungefähr 15° bezüglich der Achse B nach unten schräggestellt sein, und noch bevorzugter um ungefähr 5 bis ungefähr 15°. Um Licht in weitere Abstände zu projizieren, kann die Leuchte 34 eine 20.000 MCD Leuchtdiode sein, die einen ungefähr 15 bis ungefähr 20° Lichtkegel aufweist.
  • Vorzugsweise sind die Lichtquellen 34 und 36 voneinander beabstandet, indem diese an unterschiedlichen Abschnitten des Kopfbedeckungsschirms 16 angebracht sind. Beispielsweise, wie es oben erwähnt ist, ist die Lichtquelle 34 angebracht, um sich von dem äußere Umfangsrand der Kopfbedeckung 29 zu erstrecken, und die Lichtquelle 36 ist angebracht, um sich von der Hauptfläche 31, welche die untere Fläche des Schirms oder die Unterseite ausbildet, zu erstrecken. Als ein Resultat dieses Aufbaus und der Positionierung der Leuchten 34 und 36, schneiden sich oder überlappen sich der Lichtkegel 21 und der Lichtkegel 20 vorzugsweise nicht und stellen getrennte, diskrete Beleuchtungskegel für verschiedene Zwecke zur Verfügung (beispielsweise eine entfernte Beleuchtung und eine nahe Beleuchtung). Wenn beide Leuchten 34 und 36 betätigt werden, muss der Träger seinen Kopf nicht drehen, um Licht auf nahe oder entfernte Objekte zu fokussieren. Der Träger muss lediglich seine Augen ohne signifikante Kopfbewegung bewegen, da die Kopfbedeckung bereits die Beleuchtung in zwei unterschiedliche Richtungen und Ausrichtungen aussendet. Selbstverständlich können die Leuchten 34 und 36 gemeinsam oder getrennt, je nach Bedarf, für bestimmte Situationen betätigt werden. In weiteren Beispielen kann es wünschenswert sein, eine Lichtquelle für Abblendlicht 36 zu haben, die näher an dem Beleuchtungsstrahl 20 positioniert ist, der näher an der LED für Abblendlicht 34 vorgesehen ist, um einen gewissen Überlapp der Lichtstrahlen 20 und 21 in einem Abstand bereitzustellen, der bezüglich des Schirms außerhalb vorgesehen ist. In anderen Situationen kann es wünschenswert sein, die LED 36 für den Abblendstrahl so vorzusehen, dass diese einen Lichtstrahl in einem kleineren Schrägstellwinkel bereitstellt, wobei der Lichtstrahl 21 der Lichtquelle des Abblendlichts 36, die unterhalb des Schirms 16 positioniert ist, teilweise von der Unterseite des Schirms 16 aufgrund des kleineren Schrägstellwinkels blockiert sein kann.
  • Mit Bezug abermals auf 2 kann diese Form der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 10 auch einen einzelnen oder Mehrfunktionsschalter 21 aufweisen, der auf der unteren Schirmfläche 31 positioniert ist. In einem Aspekt kann der Schalter 41 ein Multipositionsschalter sein, der eine oder mehrere Positionen oder Betriebsarten enthält, wie beispielsweise mindestens einen Schalter mit 4 Positionen, um verschiedene Betriebsarten der Beleuchtung auszuwählen. Beispielsweise kann der Schalter 41 entweder den Aufblendstrahl oder den Abblendstrahl der Beleuchtung oder beide gleichzeitig auswählen, die Identität einer oder beider Lichtquellen 34 und 36 variieren, die Farbe variieren und dergleichen. Der Schalter 41 kann ein Druckschalter, ein Gleitschalter, ein Drehschalter oder dergleichen sein. Der Schalter 41 kann auf der Unterseite des Schirms 16, wie es in 2 gezeigt ist, positioniert sein, oder er kann an dem Umfangsrand 29 des Schirms positioniert sein.
  • Zum in Betrieb nehmen der Lichtquelle kann die Beleuchtungs-Kopfbedeckung wenigstens einen oder vorzugsweise zwei Batteriepackungen, die an der Kopfbedeckung angebracht sind, enthalten. In einer Konfiguration sind beide Batteriepackungen mit sowohl den Leuchten des Abblendlichts als auch des Aufblendlichts elektrisch verbunden, aber in einer anderen Konfiguration ist eine Batteriepackung mit den Leuchten des Abblendlichts elektrisch verbunden und ist die andere Batteriepackung mit den Leuchten des Aufblendlichts elektrisch verbunden. In dieser Situation kann die Batteriekonfiguration für jeden Satz von Leuchten optimiert werden. Beispielsweise kann zusätzliche Batterieleistung für entweder die Leuchten des Abblendstrahls oder Aufblendstrahls bzw. des niedrigen Strahls bzw. des hohen Strahls bereitgestellt werden, wenn es der Fall erfordert, dass Leistung für zusätzliche Beleuchtung bereitgestellt wird.
  • In einem weiteren Beispiel kann die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 10 mehrere Lichtquellen des hohen Strahls oder niedrigen Strahls, die benachbart oder an dem Umfangsrand 29 auf dem Kopfbedeckungsschirm 16, wie es in 4 gezeigt ist, angebracht sind, enthalten. Gemäß einem Aspekt kann die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 10 wenigstens zwei Lichtquellen 40 und 42, vorzugsweise LEDs, enthalten, die auf gegenüberliegenden Seiten einer Zentrumslinie des Kopfbedeckungsschirms 16 voneinander beabstandet sind, wie es beispielsweise in dem US-Patent der Anmelderin Nr. 6,659,618 enthalten ist, das durch Bezugnahme hierin in dessen Gesamtheit einbegriffen ist. Indem zwei beabstandete LEDs auf jeder Seite der Zentrumslinie des Schirms vorgesehen sind, kann die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 10 eine verbesserte Beleuchtung bereitstellen, durch Verdoppeln des Lichts für den Betrachtungs- oder Arbeitsbereich des Trägers. Durch Positionierung der Lichtquelle entfernt von der Zentrumslinie der Kopfbedeckung und Beibehalten des Abstands der LEDs 40 und 42 voneinander auf dem Schirm 16, bieten die Kopfbedeckungen hierin eine verbesserte Tiefenwahrnehmung eines zu beleuchtenden Bereichs, da die Beleuchtung von den beabstandeten LEDs 40 und 42 wohl definierte Schatten und Texturen für die beleuchteten Objekte bereitstellt. Die LEDs 40 und 42 können jeweils Aufblendlicht, Abblendlicht oder eine Kombination davon vermitteln, wie es oben beschriebe ist, und somit verschiedene Charakteristika verwirklichen (beispielsweise bezüglich des Abschrägungswinkels, der Strahlbreiten, und dergleichen), für jede Art von LED, wobei aber jede an oder benachbart zum Umfangsrand 29 positioniert ist.
  • In einem Beispiel kann die LED 40 eine Abblendlichtquelle bzw. eine Lichtquelle niedrigen Strahls sein (vergleichbar mit der LED 36), die an dem Umfangsrand 29 des Schirms 16 angebracht ist und in dem Schirm 16 positioniert ist, um einen Beleuchtungsstrahl entlang einer Achse T bereitzustellen, die ungefähr 15° bis ungefähr 40° von der oben beschriebenen Schirmachse B ist. Da die LED 40 an dem Umfangsrand 29 angeordnet ist, wird der Beleuchtungsstrahl einen Bereich etwas vor dem Bereich relativ zur Lichtquelle des Abblendstrahls 36, die oben beschrieben ist, beleuchten, so dass der beleuchtete Bereich keine Bereiche unter dem Schirm 16 enthält. In einem Beispiel kann die LED 40 in einem Schrägstellwinkel θ1 von ungefähr 15° bis ungefähr 40° von der Schirmachse B positioniert sein, während diese auch im Wesentlichen innerhalb des Schirms 16 eingefasst ist, um der Kopfbedeckung 10 zu ermöglichen, eine natürliche und dünne Erscheinung beizubehalten. In diesem Beispiel kann die LED 42 eine Lichtquelle des hohen Strahls bzw. eine Aufblendlichtquelle sein (vergleichbar mit der LED 34), auch angebracht an dem Umfangsrand 29 des Schirms 16 und positioniert in dem Schirm 16, um einen Beleuchtungsstrahl im Wesentlichen entlang der Schirmachse B bereitzustellen. Die LED 42 kann einen Beleuchtungsstrahl für größere Abstände vom Träger bereitstellen, wie beispielsweise ungefähr 4 Fuß bis ungefähr 6 Fuß. Um die natürliche und dünne Erscheinung der Kopfbedeckung beizubehalten, können die LEDs 40 und 42 innerhalb des Schirms im Wesentlichen so vertieft sein, dass äußeren Ende davon lediglich einen kurzen Abstand von dem Schirm 16 hervorstehen oder alternativ mit dem Umfangsrand des Schirms 29 bündig sind.
  • Mit Bezug auf die 5 bis 14 ist eine weitere beispielhafte Beleuchtungs-Kopfbedeckung 110 dargestellt, die Lichtquellen verwirklicht, welche aufgebaut sind, um in verschiedene Bereiche oder Richtungen zu leuchten. Die Kopfbedeckung 110 ist als eine Baseballkappe 112 dargestellt, die einen Kopfabschnitt 114 und einen Schirm 116 aufweist, der von einem vorderen unteren Randabschnitt des Kopfabschnitts 114 nach vorn hervorsteht, obwohl andere Kopfbedeckungsarten auch in Betracht kommen. In dieser Ausführungsform ist die Kopfbedeckung 110 gestaltet, um eine Beleuchtung von den Lichtquellen bereitzustellen, die im Wesentlichen aufgebaut sind, um eine Beleuchtung in einer Mehrzahl von verschiedenen Abständen von der Kopfbedeckung 110 zu fokussieren. Gemäß diesem Aspekt sind die Lichtquellen der Kopfbedeckung 110 an dem Schirm 116 angebracht, um Lichtkegel entlang verschiedener Achsen zu projizieren.
  • Im Besonderen enthält die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 110 eine erste oder Aufblendlichtquelle 130 an oder in der Nähe eines Umfangsrands 129 des Schirms 116. Das Aufblendlicht 130 kann mit dem oben beschriebenen Aufblendlicht 34 vergleichbar sein. Die Kopfbedeckung 110 enthält ferner eine zweite oder Abblendlichtquelle 132, die von dem Umfangsrand 129 des Schirms entfernt ist und vorzugsweise entlang einer unteren Hauptfläche 131 der Schirmunterseite zwischengelagert angebracht ist. Die Leuchte 132 kann mit dem oben beschriebenen Abblendlicht oder dem nach unten gerichteten Licht 36 vergleichbar sein.
  • Mit Bezug auf 5 enthält die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 110 einen Leuchtenhalter oder eine Kopfbedeckungs-Beleuchtungsanordnung, eine Leuchtenanbringanordnung oder eine Kopfbedeckungs-Beleuchtungsanordnung 200 zum Sichern der Lichtquelle 132 an der unteren Hauptfläche 131 des Schirms 116. Gemäß diesem Asoekt wird der Leuchtenhalter 200 verwendet, um zwei beabstandete Lichtquellen 206 und 208 in einer fixierten Position relativ zum Schirm 116 zu sichern, um einen Bereich unterhalb des Schirms 116 zu beleuchten. Wie es in 5 gezeigt ist, kann der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 110 gesichert sein und positioniert sein, um den Lichtquellen 206 und 208 zu ermöglichen, eine Beleuchtung in eine Richtung nach unten und nach vorn von der unteren Hauptfläche 131 des Schirms 116 weg und in einem nahen Betrachtungsabstand des Trägers auszurichten. Die Lichtquelle 130 kann, auf der anderen Seite, die Beleuchtung entlang einer Richtung im Wesentlichen entlang der Schirmachse B, wie es oben beschrieben ist, ausrichten.
  • Mit Bezug auf die 6 bis 9 ist eine Form des Leuchtenhalters oder der Kopfbedeckungs-Beleuchtungsanordnung 200 detaillierter gezeigt. Gemäß einem Aspekt enthält der Leuchtenhalter 200 eine längliche Anbringbasis oder ein Element 202 und Leuchtenhalter oder Gehäuseabschnitte oder Leuchtenmodule 204, deren Abmessung ausgelegt ist, um die Lichtquellen 206 und 208 aufzunehmen. Vorzugsweise weist die Anbringbasis 202 einen plattenförmigen Körper auf, der dünn und flach ist, um eine minimale Dicke aufzuweisen, wodurch dem Leuchtenhalter 200 ermöglicht wird, zu dem Schirm 116 benachbart angebracht zu sein, während die herkömmliche dünne und natürliche Erscheinung des Schirms 116 beibehalten wird. Die längliche Anbringbasis 202 enthält eine längliche untere Fläche 210 und eine gegenüberliegende, obere Fläche 212, wie es am besten aus der Seitenansicht der 8 hervorgeht. Die untere Fläche 210 ist im Wesentlichen flach und enthält gemäß einem Aspekt einen unteren Bereich des Leuchtenhalterabschnitts 204, der sich unterhalb der unteren Fläche 210 erstreckt. Die gegenüberliegende obere Fläche 212 ist auch im Wesentlichen flach und enthält einen oberen Bereich oder einen hinteren Vorsprung des Leuchtenhalterabschnitts 204. Der Leuchtenhalter 200 und im Besonderen die Anbringbasis 200 davon, können aus einem flexiblen und/oder elastischen Material gefertigt sein, wie beispielsweise Kunststoff oder einem Gummimaterial, so dass die Basis 202 ausreichend flexibel ist, um mit der Krümmung übereinzustimmen und der Biegung derselben zu folgen, wie es typischerweise in Schirmen von Baseballkappen der Fall ist. Andere vergleichbare flexible und anpassungsfähige Materialien können für den Leuchtenhalter 200 verwendet werden, der ein papp- oder gummiartiges Material oder ein anderes elastisches Material enthält, Ferner kann der Leuchtenhalter 200 aus Aluminium oder einem anderen wärmeleitenden Material sein, das insbesondere für Hochleistungs-LEDs nützlich sein kann.
  • Gemäß einem Aspekt weist die Anbringbasis 202 im Wesentlichen eine dünne, rechteckförmige Gestalt auf, welche abgerundete Ecken 205 enthält, die gegenüberliegende vordere und hintere Ränder 214 und 216 verbinden (die sich im Wesentlichen parallel zueinander in Längsrichtung erstrecken), mit gegenüberliegenden Seitenrändern 218 und 220 (die sich parallel zueinander und im Wesentlichen senkrecht zu den Längsrändern 214 und 216 erstrecken). Eine seitliche Basis oder eine Vorder-/Hinterachse P erstreckt sich entlang und von der Ebene der Anbringbasis 202 und im Wesentlichen parallel zu den gegenüberliegenden Seitenrändern 218 und 220 und im Wesentlichen senkrecht zu den gegenüberliegenden Vorder- und Hinterrändern 214 und 216.
  • Die Leuchtenhalterabschnitte 204 sind mit der Anbringbasis 202 verbunden und aufgebaut, um die Lichtquellen 206 und 208 darin aufzunehmen. Gemäß einem Aspekt können die Leuchtenhalterabschnitte 204 übergangslos in der Anbringbasis 202 integriert sein, um einen einstückigen Leuchtenhalter 200 bereitzustellen und damit eine sichere Anbringung der Lichtquellen 206 und 208 an dem Leuchtenhalter 200 und der Kopfbedeckung 110 zu ermöglichen. In einem Beispiel enthält der Leuchtenhalterabschnitt 204 beabstandete Gehäuseabschnitte oder Einfassungen 222 und 224 auf einer Seite der Basis 202 und entsprechende beabstandete Vorsprünge 225 und 227 auf der anderen Seite der Basis 202. Die unteren Gehäuse 222 und 224 können voneinander beabstandet sein und mit der unteren Fläche 210 der Anbringbasis auf eine integrale Art und Weise verbunden sein, um den einstückigen Leuchtenhalter 200 bereitzustellen. Wie es weiter unten detaillierter besprochen wird, weisen die Gehäuse 222 und 224 eine Öffnung oder einen Hohlraum auf, der so dimensioniert ist, dass die Lichtquellen 206 und 208 zumindest teilweise darin aufgenommen werden können. Die Gehäuse 222 und 224 fixieren die Lichtquellen 206 und 208 in einer Ausrichtung, in der Beleuchtungsstrahlen in einer Richtung von der unteren Fläche 210 der Anbringplatte weg, in einem Winkel im Wesentlichen quer zur Schirmachse B bereitgestellt werden, wobei der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm angebracht ist. In diesem Zusammenhang können die Gehäuse 222 und 224 eine seitliche Keilform aufweisen, um sich in einer Richtung nach unten, von der Basisfläche 210 weg, in einem schrägen Neigungswinkel relativ zur Basisachse P der Anbringbasis 202 zu erstrecken. Die Gehäuse 222 und 224 weisen jeweils eine Achse T auf, die sich quer zu und mit einem nach unten gerichteten Neigungswinkel β (8) zur Plattenachse P der Anbringbasis 202 erstrecken. Die Gehäuseachse T erstreckt sich entlang einer Vorder-/Hinterachse, wodurch im Wesentlichen ein Körper für jedes Gehäuse 222 und 224 definiert wird. In einem Beispiel ist die Gehäuseachse T ungefähr 15° bis ungefähr 40° von der Plattenachse P abgewinkelt, wodurch die Lichtquellen 206 und 208 entsprechend in dem schrägen Winkel von ungefähr 15° bis ungefähr 40° von der Plattenachse P fixiert werden.
  • Gemäß einem Aspekt kann jeder untere Bereich der Leuchtengehäuse oder Gehäuseabschnitte 222 und 224 einen im Wesentlichen zylindrischen und hohlen Körper 226 aufweisen, der sich von der unteren Fläche 210 der Gehäusebasis 202 bis zu einem entfernten Ende 228 davon erstreckt. Jeder Hohlkörper 226 weist eine Tasche oder einen Sockel 231 auf, der im Stande ist, Lichtquellen 206 und 208, wie beispielsweise LEDs, in der oben beschriebenen fixierten Konfiguration zu empfangen und aufzunehmen.
  • Mit Bezug auf die 10 bis 13 sind die Gehäusekörper 226 detaillierter gezeigt. Gemäß einem Aspekt enthält der Gehäusekörper 226 eine ringförmige Wand 250, die sich um die Achse T erstreckt. Die ringförmige Wand 250 kann sich von der Basisfläche 210 in einer Richtung im Wesentlichen quer dazu erstrecken. Das entfernte Ende 228 weist eine im Wesentlichen kreisförmige äußere Endfläche 230 auf, welche eine Öffnung für die Tasche oder den Hohlraum 231 ausbildet, um die Lichtquelle darin aufzunehmen. Somit kann die Lichtquelle in dem Hohlraum 231 sicher angebracht werde und von der Wand 250 umgeben werden, um das Licht in eine Richtung auszurichten, in der eine Beleuchtung im Wesentlichen entlang der Achse T des Gehäuses bereitgestellt wird. Der Leuchtenhalter 200 stellt dafür eine einfache und bequeme Art und Weise zur Anbringung zweier separater Lichtquellen 206 und 208 auf der Unterseite eines Kopfbedeckungsschirms dar und stellt beide Lichtquellen gleichzeitig in dem gleichen bestimmten nach unten gerichteten Neigungswinkel schräg.
  • Gemäß einem Aspekt können die Lichtquellen 206 und 208 LEDs sein, die in dem Hohlraum 231 des Hohlkörpers 226 jedes Gehäuses 222 und 224 gesichert sind. Die LED kann einen zylindrischen Linsenkörperabschnitt mit einem äußeren Kappenabschnitt 232 aufweisen, der konfiguriert ist, um einen Beleuchtungsstrahl von einem Chip, der in dem Linsenabschnitt positionier ist, auszustrahlen. In einem Beispiel ist die LED so positioniert, dass die Wand 250 den LED-Körper umgibt, während die bezüglich der Linse äußere Kappe 232 über die Außenfläche 230 des ringförmigen Gehäusekörpers 226 hervorsteht, wie es in 11 gezeigt ist. Vorzugsweise erstreckt sich die Wand 250 noch axial über den Beleuchtungschip. Der Aufbau der 11 ermöglicht der LED, eine direkte Beleuchtung an einen Ort mit einem breiteren Lichtkegel bereitzustellen, da wenig oder keine Beeinträchtigung oder eine Reflexion von einem Innenabschnitt des Hohlkörpers 226 damit verbunden ist. In einer weiteren Ausführungsform, wie beispielsweise derjenigen der 10, 12 und 13, kann die LED innerhalb des Hohlraums 231 gesichert sein, so dass die bezüglich der Linse äußere Kappe 232 der Lichtquelle vollständig innerhalb des Hohlkörpers 226 aufgenommen ist und bündig ist oder andererseits sich nicht über die äußere Fläche 230 des Gehäuses 226 erstreckt. In diesem Aufbau ist der Beleuchtungschip weiter in dem Hohlraum 231 vertieft. Das ermöglicht einem Innenabschnitt 251 der Gehäusewand 250, einen stärker fokussierten schmalen Lichtstrahl bereitzustellen und/oder eine Abschirmung zum Blockieren von einfallendem oder Streulicht zu sein, während außerdem der Vorteil der Wand 250 bezüglich des Schutzes der Linse der LED vor einer Beschädigung, wenn die Beleuchtungs-Kopfbedeckung fallen gelassen wird, bereitgestellt wird.
  • Mit Bezug auf die 9 enthalten die Leuchtenhalterabschnitte 204 auch die hinteren Vorsprünge 225 und 227, die sich oberhalb der oberen Fläche 212 der Anbringbasis 202 erstrecken. Die Vorsprünge 225 und 227 stellen einen Sockel oder eine Basis zum Einsetzen der Lichtquellen 206 und 208 bereit. Beispielsweise kann jeder Vorsprung 225, 227 im Wesentlichen hohl sein, so dass der Hohlraum 231 der Gehäuse 222 und 224 sich jeweils auch in die entsprechenden Vorsprünge erstreckt, um den Vorsprüngen zu ermöglichen, zumindest teilweise die Lichtquellen 206 und 208 darin aufzunehmen. In einem Beispiel sind die Lichtquellen 206 und 208 LEDs, und jede weist zwei Anschlüsse 234 und 236 auf, die sich im Wesentlichen durch die ringförmigen Gehäuse 222 und 224 nach oben und in die Vorsprünge 225 und 227 erstrecken. Die Vorsprünge 225 und 227 weisen jeweils eine Außenfläche 242 auf, in der zwei beabstandete Öffnungen 238 und 240 vorgesehen sind. Diese Öffnungen sind ausgelegt, um sich durch die Außenflächen 242 zum Hohlraum 231 zu erstrecken. Jede der Lichtquellen 206 und 208 ist in dem Hohlraum 231 positioniert, so dass die zwei Anschlüsse 234 und 236 von jeder der Lichtquellen 206 und 208 sich durch die Öffnungen 238 und 240 erstrecken, wodurch die Leuchten 206 und 208 sicher in den Gehäusen 226 angebracht werden können und die Anschlüsse zur Verbindung mit verschiedenen elektrischen Komponenten der Kopfbedeckung positioniert werden können.
  • Auf diese Weise dient der Leuchtenhalter 200 als ein Anbringrahmen für die LED-Lichtquellen 206 und 208, so dass, nachdem der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 angebracht ist, die Montage der LEDs 206 und 208 an den Schirm und des Kabelnetzes mit den LEDs 206 und 208 auf eine vergleichsweise direkte und einfache Art und Weise durchgeführt werden kann. In diesem Zusammenhang, nachdem der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 gesichert ist, werden die LEDs 206 und 208 so in die Hohlräume 231 der Gehäuseabschnitte 222 und 224 und Vorsprünge 225 und 227 eingepasst, dass deren Anschlüsse 234 und 236 sich durch die hinteren Öffnungen 238 und 240 nach außen erstrecken, um mit der Verdrahtung von einem Schalter und einer Leistungsquelle, wie beispielsweise einer Batteriepackung, die in dem Kopfabschnitt entlang des unteren Schweißbands davon aufgenommen ist, verbunden zu werden.
  • In einer Ausführungsform und mit Bezug auf die 10 bis 13 kann der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 der Beleuchtungs-Kopfbedeckung angebracht werden und fixiert werden, um eine Beleuchtung in eine Richtung nach vorn und nach unten bezüglich des Schirms bereitzustellen. Alternativ kann der Leuchtenhalter 200 fixiert werden, um eine Beleuchtung in andere Richtungen unterhalb des Schirms bereitzustellen, unter anderem von dem Träger weg, einer rückwärtigen Richtung bezüglich des Träger, einer seitlichen Richtung oder einer Kombination davon. Der Schirm 116 kann ein formhaltendes Schirmelement oder einen Einsatz 287 enthalten, der eine obere Hauptfläche 286 und eine untere Hauptfläche 288 aufweist, wobei sich ein oberes Schirmabdeckmaterial 290 über die obere Schirmhauptfläche 286 erstreckt und ein unteres Schirmabdeckmaterial 291 sich über die untere Schirmhauptfläche 288 erstreckt. In dem Beispiel der 10 und 11 kann der Leuchtenhalter 200 zum unteren Schirmabdeckmaterial 291 in einer fixierten Ausrichtung angebracht werden, um eine Beleuchtung nach vorn und nach unten von unterhalb des Schirms 116 bereitzustellen, während dieser weiterhin im Wesentlichen unsichtbar und verborgen für Personen ist, die die Kopfbedeckung 110 betrachten, da dieser so angebracht ist, dass er im Wesentlichen von dem Schirmabdeckmaterial 191 zwischen der unteren Fläche 288 des Einsatzes 287 und dem Abdeckmaterial 291 abgedeckt ist. Alternativ kann der Leuchtenhalter 200 an verschiedenen Stellen an dem Schirm fixiert werden, um eine Mehrzahl von verschiedenen Konfigurationen zum Bereitstellen einer Beleuchtung zu ermöglichen.
  • In dem dargestellten Beispiel der 10 und 11 ist der Leuchtenhalter 200 an einem Innenflächenbereich 292 des unteren Schirmabdeckmaterials 291 angebracht und ist in einem Raum 296 zwischen der unteren Hauptfläche 288 des Schirms und dem unteren Abdeckmaterial 291 positioniert, der durch Versatzstücke, Abstandsstücke oder Vorsprünge 225 und 227 erzeugt wird, welche das Material 291 von dem festeren bzw. steiferen Einsatz 287 beabstanden. In diesem Zusammenhang weist das Schirmabdeckmaterial 291 beabstandete Öffnungen 294 und 295 (5) auf, um jedes der beabstandeten Gehäuse 226 aufzunehmen, die sich durch diese erstrecken. Die untere Fläche 210 der Anbringbasis 202 kann an die Innenseite 292 des unteren Schirmabdeckmaterials 291 mittels eines Haftvermittlers, Klammern, eines Klettverschlusses, Nähens, Stickens, Ultraschallschweißens oder anderer Befestigungsmechanismen gesichert werden. Mit dieser Konfiguration ist der Leuchtenhalter 200 auf dem Innenseitenbereich 292 des unteren Schirmabdeckmaterials 291 positioniert, so dass die ringförmigen Gehäuse 222 und 224 und die Lichtquellen 206 und 208 sich zumindest teilweise entsprechend durch die Öffnungen 294 und 295 erstrecken, um eine Beleuchtung im Wesentlichen nach vorn und nach unten von der unteren Schirmhauptfläche 288 bereitzustellen, um einen Bereicht zu beleuchten, der sich in einem vergleichsweise geringen Abstand von dem Träger befindet, wie es oben beschrieben ist.
  • Durch Anbringen des Leuchtenhalters 200 an die Innenfläche 292 des unteren Schirmabdeckmaterials 291, wie es oben diskutiert ist, wird die natürliche Dicke des Schirms 116 im Wesentlichen beibehalten und somit wird ermöglicht, dass der Schirm 116 seine natürliche und stromlinienförmige Erscheinung einer typischen Baseballkappe beibehält. Die Gehäuse 222 und 224 und die Lichtquellen 206 und 208 müssen sich lediglich über einen kurzen Abstand durch die Öffnungen 294 und 295 erstrecken, um eine angemessene Beleuchtung zu bewirken, während weiterhin der verborgene Zustand für einen außenstehenden Betrachter im Wesentlichen beibehalten wird und die Sichtlinie des Trägers nicht gestört oder blockiert wird. In diesem Aufbau ist der gekrümmte bezüglich der Linse äußere Kappenabschnitt 232 der LED-Lichtquellen 206 und 208 nur minimal bezüglich des Schirms 116 nach außen freigelegt, um einen direkten Beleuchtungsstrahl zu ermöglichen, zum Beleuchten eines Bereichs unterhalb des Schirms 116. Dieser Aufbau ermöglicht eine direkte Beleuchtung ohne Verwendung irgendwelcher Reflektoren oder Diffusoren.
  • Die Vorsprünge 225 und 227 erstrecken sich von der oberen Fläche 212 der Kontaktabschnitte des Leuchtenhalters 200 der unteren Hauptfläche 288 des Einsatzes 287 des Schirms 116, um den Schirmraum 296 auszubilden, der zwischen dem unteren Schirmabdeckmaterial 291 und der unteren Hauptfläche 288 des Schirmeinsatzes 287 vorgesehen ist. Unter Verwendung des Leuchtenhalters 200 zur Ausbildung und/oder Beibehaltung des Schirmraums 296 enthält die Kopfbedeckung 110 vorteilhafterweise einen Raum, der so dimensioniert ist, dass darin Drähte, elektrische Verbindungen, Platinen und anderen Leitungen und elektronische Komponenten aufgenommen werden können. Beispielsweise kann der innere Schirmraum 296 verwendet werden, um eine Stromquelle mit einem Schalter oder Schaltern und/oder Lichtquellen zu verbinden und gleichzeitig vor Blicken verborgen zu sein. In einem Beispiel können sich die Anschlüsse 234 und 236 der Lichtquellen bezüglich des Vorsprungs 225 nach außen erstrecken und mit einer Leitung mit einem Schalter, der an dem Schirms 116 angeordnet ist, oder einer Batterie oder Stromquelle verbunden sein, die in dem Schirm oder irgendwo anders in der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 110 angeordnet ist, wie beispielsweise in einem Schweißband der Kopfbedeckung 110. Die Höhe der ringförmigen Vorsprünge 225 und 227 sind kurz genug (ungefähr 1 mm), um einen vergleichsweise kleinen Schirmraum 296 bereitzustellen, mit gerade genug Raum, alle notwendigen elektrischen Verbindungen aufzunehmen, um die Funktionsfähigkeit der Lichtquellen sicherzustellen, während weiterhin die stromlinienförmige Erscheinung der Kopfbedeckung 110 beibehalten wird und gleichzeitig die natürliche Dicke des Schirms 116 im Wesentlichen nicht abgewandelt wird. In diesem Zusammenhang, da Schirme von Kopfbedeckungen typischerweise zu deren seitlichen Mitten hin nach oben gekrümmt sind, wenn der Leuchtenhalter 200 zentral unter dem Schirm der Kopfbedeckung angebracht ist, wird der Raum, der durch den Raum 296 zur Schirmdicke hinzuaddiert wird, unerheblich, da der Schirm weiterhin Abschnitte aufweisen wird, die sich unterhalb des Bodens des Schirmraums 296 erstrecken, im Besonderen entlang der äußeren Seitenabschnitte des Schirms, und somit wird dieser für einen Dritten nicht besonders wahrnehmbar sein.
  • In einem weiteren Beispiel und mit Bezug auf 12 kann der Leuchtenhalter 200 auch eher direkt an der unteren Hauptfläche 288 des Schirmeinsatzelements 287 als an der Innenfläche 292 des unteren Schirmabdeckmaterials 291 angebracht sein. Gemäß diesem Aspekt kann das formhaltende Schirmelement 287 eine Öffnung 289 aufweisen, welche einen Durchgang oder einen Schlitz erzeugt, zur Aufnahme der Vorsprünge 225 und 227, so dass die Basis 202 und eine obere Fläche 212 davon bündig gegen die untere Fläche 288 des Schirms 116 abschließen können. In diesem Zusammenhang würden die Abstandsvorsprünge 225 und 227 mit dem oberen Schirmabdeckmaterial 290 eingreifen, um einen Raum zwischen dem Material 290 und dem Einsatz 287 zur Aufnahme von elektrischen Komponenten, wie beispielsweise einer Verdrahtung, darin zu erzeugen. In diesem Beispiel kann der Leuchtenhalter 200 an der unteren Hauptfläche 288 des Schirms 116 mittels eines Haftvermittlers, mittels Nähens, Stickens, Klammerns, Ultraschallschweißens, Wärmeschweißens oder anderer Befestigungsmechanismen angebracht werden.
  • In einem weiteren Beispiel mit Bezug auf 13 kann der Leuchtenhalter 200 eher an einer Außenfläche 293 des unteren Schirmabdeckmaterials 291 als an der Innenfläche 292 angebracht werden. Gemäß diesem Aspekt kann die obere Fläche 212 der Anbringplatte an das Schirmabdeckmaterial 291 mittels eines Haftvermittlers, Klemmens, eines Klettverschlusses, Nähens, Stickens, Ultraschallschweißens oder anderer Befestigungsmechanismen angebracht werden. Das Schirmabdeckmaterial 291 kann die Öffnungen 294 und 295 aufweisen, welche einen Durchgang von einem Ort unterhalb des Schirms 116 an einen Ort oberhalb des Schirmabdeckmaterials 290 bereitstellen, zur Aufnahme der Vorsprünge 225 und 227. Die Vorsprünge oder Abstandsteile 225 und 227 wirken im Wesentlichen auf die gleiche Weise wie vorhin beschrieben, um einen Raum zwischen dem Schirmeinsatz 297 und dem unteren Abdeckmaterial 291 für das Verdrahtungsnetz und, sofern gewünscht, andere elektrische Komponenten, wie beispielsweise einen Schalter, zu erzeugen. Wenn die Lichtquelle 206 oder 208 eine LED ist, können sich die Anschlüsse 234 und 236 davon entsprechend durch die Öffnungen 294 und 295 erstrecken, um die elektrischen Verbindungen und andere Verbinder zu kontaktieren, die oberhalb des unteren Schirmabdeckmaterials 291 positioniert sind.
  • Um eine Beleuchtung in einem Leseabstand bereitzustellen, kann der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 und insbesondere das untere Schirmabdeckmaterial 291 an verschiedenen Orten relativ zum Umfangsrand des Schirms 129 angebracht sein. In einer Ausführungsform und mit Bezug auf 14 ist der Leuchtenhalter 200 von dem Umfangsrand 129 des Schirms 116 entfernt beabstandet. In diesem Beispiel kann der Leuchtenhalter 200 an dem Schirm 116 an ungefähr zentraler Position relativ zu einer Länge und Breite des Schirms 116 positioniert sein. In einem weiteren Beispiel kann die Länge des Schirms ungefähr 80 mm zwischen dem hinteren Rand 27 und dem vorderen Rand 129 entlang der Vorder- /Hinterachse B des Schirms betragen, und der Leuchtenhalter 200 ist so positioniert, dass die Lichtquellen ungefähr 25 mm bis ungefähr 28 mm von dem vorderen Umfangsrand 129 beabstandet sind. Die Gehäuse 222 und 224, welche die Lichtquellen 206 und 208 halten, können um einen Abstand von ungefähr 35 mm bis ungefähr 65 mm voneinander beabstandet sein und in einem Winkel von ungefähr 15° bis ungefähr 40° von der Plattenachse P der Anbringbasis 202 nach unten schräggestellt sein. In diesem Beispiel sind die Lichtquellen 206 und 208 vorzugsweise LEDs, die jeweils einen Lichtkegel und 121 von ungefähr 20° bis ungefähr 40° aufweisen. In einem Beispiel und weiterhin mit Bezug auf 14 sind die Lichtquellen mit einem Abstand von 65 mm beabstandet und weisen Lichtkegel von 40° auf. Diese Konfiguration wird eine optimale Beleuchtung in einem Abstand von ungefähr 3 Inch bis ungefähr 30 Inch von den Lichtquellen bereitstellen, was ein Abstand direkt hinter dem Umfangsrand 129 des Schirms 116 bis zu einem normalen Leseabstand des Trägers ist. Wie es in 14 gezeigt ist, überlappen sich die 40° Lichtkegel im Wesentlichen an einem Punkt O, d. h. ungefähr 3 Inch bis ungefähr 8 Inch von den Lichtquellen. In einem Abstand von weniger als ungefähr 3 Inch von den Lichtquellen sind dunkle Schatten oder dunkle, unbeleuchtete Bereiche zwischen den Leuchtkegeln 121 vorhanden, wodurch Abschnitte von zu betrachtenden Objekten in diesem Abstand im Wesentlichen unbeleuchtet sind. Es versteht sich, dass die obigen Dimensionen und Abstände lediglich beispielhaft sind und für bestimmte Anwendungen je nach Erfordernis variiert werden können. Ferner könnte der Leuchtenhalter 200 konfiguriert sein, um lediglich eine Lichtquelle oder mehr als zwei Lichtquellen zu tragen.
  • Mit Bezug abermals auf die 5 und 14, kann die Aufblendlicht-Lichtquelle 34, 130, wie sie oben beschrieben ist, benacht zu oder an dem Umfangsrand 129 angebracht sein und in Kombination mit den Lichtquellen 206 und 208 verwendet werden, die in dem Leuchtenhalter 200 aufgenommen sind. Die Aufblend-Lichtquelle 34, 130 kann positioniert sein, um sich von dem Umfangsrand 129 des Kopfbedeckungsschirms 116 zu erstrecken, um Licht bezüglich des Trägers nach vorn zu richten. Gemäß diesem Aspekt kann die Aufblendlichtquelle 34 auch relativ zur Schirmachse B in einem Schrägstellwinkel θ2 schräggestellt sein, ist aber um einen kleineren Winkel θ2 als die Lichtquellen 206 und 208, welche von dem Leuchtenhalter 200 getragen werden, schräggestellt. Beispielsweise kann das Aufblendlicht 34, 130 um 0° bis ungefähr 15° von der Achse B nach unten schräggestellt sein, und vorzugsweise ungefähr 5° bis ungefähr 15°. Gemäß diesem Aspekt ist die LED 34, 130 an der Zentrumslinie des Schirms 116 positioniert. Genauer gesagt kann das Aufblendlicht 34 eine 20.000 MCD Leuchtdiode sein, welche einen ungefähr 15° bis 20° Lichtkegel aufweist, der von der Vorder-/Hinterachse des Schirms B um ungefähr 5° nach unten schräggestellt ist. Gemeinsam können die Aufblendlichtquelle 34, 130 und die Lichtquellen 206 und 208, die in dem Leuchtenhalter 200 aufgenommen sind, eine Beleuchtung für verschiedene Abstände auf gleiche Weise wie es oben beschrieben ist bereitstellen.
  • In einer weiteren Ausführungsform und mit Bezug auf 15 ist ein alternativer Leuchtenhalter 300 gezeigt, der eine Anbringbasis 302 vergleichbar mit der Anbringbasis 202, die oben beschrieben ist, mit zwei Halterabschnitten 304 enthält. Die Halterabschnitte 304 können Abstandsteile oder Vorsprünge 325 und 327 und Gehäuse oder Module 322 und 324 enthalten, die voneinander beabstandet sind, und sich von einer unteren Fläche 310 der Anbringplatte wie bei dem vorangegangenen Halter 200 erstrecken. Die Gehäuse 322 und 324 können jeweils einen Körper 336 aufweisen, dessen Dimension ausgelegt ist, um jeweils zwei separate Lichtquellen 306 und 308 zu halten und aufzunehmen, wobei die Lichtquellen vorzugsweise LEDs sind. Gemäß diesem Aspekt enthalten jedes Gehäuse 322 und 324 zwei Hohlräume 331, die jeweils so dimensioniert sind, um eine LED aufzunehmen. Ferner, vergleichbar mit dem vorangegangenen Leuchtenhalter 200, weist jeder der Vorsprünge 325, 327 vier Öffnungen auf (in dieser Ausführungsform nicht gezeigt), die sich durch das Gehäuse zu dem Freiraum 331 erstrecken, um die Anschlüsse der LEDs aufzunehmen. Die vier Öffnungen sind konfiguriert, um ein Paar von Anschlüssen von jeder der zwei LEDs aufzunehmen, die in jeder Öffnung 322, 324 aufgenommen sind. Die Anschlüssen treten durch die Öffnungen zu dem Bereich, der bezüglich des Leuchtenhalters 300 außen ist, wo diese mit einem Schalter, einer Platine, einer Leistungsquelle oder anderen Komponenten mittels einer elektrischen Verbindung, wie beispielsweise einer Verdrahtung, elektrisch verbunden werden können. Dieser Aufbau ermöglicht den Gehäusen 322, 324 jeweils zwei oder mehr LEDs in einer Ausrichtung zur Bereitstellung einer Beleuchtung entlang einer Richtung nach vorn unterhalb des Schirms 116 aufzunehmen und zu halten. Jeder Gehäuseabschnitt 322 und 324 kann eine LED festhalten, die ausgerichtet ist, um die Aufblendlichtquelle zu sein, wie beispielsweise mit einem kleinen Schrägstellwinkel relativ zur Schirmachse B, beispielsweise 10°, wobei die andere LED festgehalten wird, so dass diese ausgerichtet ist, um die Abblendlichtquelle oder die Lichtquelle des nach unten gerichteten Lichts zu sein, beispielsweise mit 25° Schrägstellwinkel zur Schirmachse B. Auf diese Weise wird ein Stereoeffekt zur Bereitstellung eines verbesserten Tiefeneindrucks mittels der Abblend- und Aufblend-LEDs erzeugt, aufgrund ihres Abstands voneinander über die Basis 302 in den beabstandeten Gehäuseabschnitten 322 und 324. Alternativ kann jeder Gehäuseabschnitt so konfiguriert sein, dass diese die LEDs in lediglich einer Ausrichtung entweder als hoher Strahl oder als tiefer Strahl halten, oder beide Gehäuseabschnitte können so konfiguriert sein, dass diese alle ihre entsprechenden LEDs darin in der gleichen Ausrichtung halten, beispielsweise in einer Ausrichtung des tiefen Strahls.
  • In einem weiteren Beispiel und mit Bezug auf die 16 bis 20 ist eine Beleuchtungs-Kopfbedeckung 412 gezeigt, die einen Schirm 416 mit einem Abdeckabschnitt oder einem Abringflicken 400, der sich entlang eines Bereichs des Schirms 416 erstreckt, aufweist, um eine diskrete Fläche bereitzustellen, auf welcher der Leuchtenhalter 200 angebracht werden kann. Die Anbringstelle bzw. der Anbringflicken 400 kann folglich an dem unteren Schirmabdeckmaterial 291 vorgesehen sein. Der Anbringflicken 400 kann etwas größer als der Fußabdruck des Leuchtenhalters 200 sein, der oben beschrieben ist, um eine Oberfläche bereitzustellen, auf der die gesamte Anbringbasis 202 aufgenommen werden kann. In einem Beispiel kann der Anbringflicken 400 ein länglicher Bereich, der einen gestickten Bereich in Form einer Rennstrecke aufweist, eine oder mehrere zusätzliche Textilschichten oder eine oder mehrere Textilschichten, die einen länglichen gestickten Bereich darauf aufweisen, sein. Vorzugsweise ist die Anbringstelle bzw. der Anbringflicken 400 aufgestickt, wobei sich die Naht durch das Abdeckmaterial 291 erstreckt, um den Abdeckflickenabschnitt 400 auf beiden Seiten des unteren Schirmabdeckmaterials 291 auszubilden. In einem weiteren Beispiel kann der Flicken 400 einen Siebdruck, ein aufgebügelter Flicken, ein doppelschichtiges Textil oder Papiermaterial oder ein anderes Material sein, das einen größeren, raueren oder steiferen Abschnitt des Schirms 416 erzeugt. Der Flicken bzw. die Stelle 400 kann auf das Textilmaterial 291 aufgestickt sein, um einen dickeren Abschnitt des Schirms 416 auszubilden, aber sich weiterhin in einer dünnen oder flachen Konfiguration zu befinden, wodurch der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 412 und im Besonderen dem Schirm 416 der Kopfbedeckung 412 ermöglicht wird, deren natürliche stromlinienförmige Erscheinung beizubehalten. Beispielsweise kann die Dicke der unteren Schicht 291 des Textilmaterials ungefähr kleiner als 0,5 mm sein, und die Dicke des aufgestickten Flickenabschnitts 400 kann ungefähr 1 mm betragen.
  • Vorzugsweise und wie es in 17 gezeigt ist, ist der Anbringflicken 400 aus einem Stickgut ausgebildet, das eine Außenfläche 404 mit versteiften, strukturierten oder aufgerauten Oberflächencharakteristika ausbildet, die über eine Mehrzahl von benachbarten und eng vorgesehen Stichen, einer Nadelarbeit oder einer anderen Stickung oder Nähung ausbildet sind, um den Flicken 400 aus Garn oder Faden auszubilden. Die Außenfläche 404 kann einen alphanumerischen oder graphischen Inhalt enthalten, beispielsweise ein Logo oder ein Abzeichen bzw. eine Markiereung, um auf den Namen einer Firma oder eines Herstellers des Produkts hinzuweisen. Die Naht der Stickerei erstreckt sich vorzugsweise durch das Textil 291; somit weist der Anbringflicken 400 auch eine gestickte bzw. genähte Innenfläche 406 auf, welche auf gleiche Weise eng vorgesehene Nähte, eine Nadelarbeit oder eine andere Stickung enthalten kann, um eine innere versteifte, strukturierte oder aufgeraute Oberfläche auszubilden, die mit den Charakteristika einer Stickerei oder einer anderen Nadelarbeit oder Nähtechniken konsistent ist. Die Innenfläche 406 sitzt unterhalb und beabstandet von einer unteren Hauptfläche 408 des Schirms 416 und stellt eine verbesserte Anbringfläche zur Aufnahme des Leuchtenhalters 200, der oben beschrieben ist, bereit. Die strukturierte Innenfläche 406 kann eine größre Stabilität zum Anbringen der Anbringbasis 202 des Leuchtenhalters 200 bereitstellen, wodurch eine sicherere Anbringung des Abdichtmaterials 291 des Schirms (der vorzugsweise ein Textil ist) erzeugt wird, um ein ungewolltes Bewegen oder Verschieben des Leuchtenhalters 200 während der Verwendung zu vermeiden. Beispielhaft kann die Stickung beziehungsweise Nähung eine Stichdichte von ungefähr 1800 Stichen pro Quadrat-Inch aufweisen, mit Fäden, die ungefähr 0,005 Inch dick sind.
  • Der Leuchtenhalter 200 kann an die innere oder die nach innen ausgerichtete Fläche 406 des Anbringflicken 400 mittels eines Haftvermittlers, Nähens, Stickens, Ultraschallschweißens, Wärmeschweißens oder anderer Befestigungsmechanismen angebracht werden. In einem Beispiel ist der Leuchtenhalter 200 mittels eines Haftvermittlers 405, wie beispielsweise eines Heißklebers oder Cyanoacrylat angebracht, der zwischen der unteren Fläche 210 der Anbringbasis 202 und der Innenfläche 406 des Anbringflicken 400 vorgesehen ist, um eine sichere Anbringung zwischen dem Leuchtenhalter 200 und dem bevorzugten Textilmaterial, das den Schirm abdeckt, bereitzustellen, wie es am besten aus 18 hervorgeht. Herkömmlicherweise ist das Material, das für das Schirmabdeckmaterial 291 bei einer Baseballkappe verwendet wird, ein Textil, das tendenziell durchlässige Eigenschaften aufweist, wodurch Flüssigkeiten oder Fluide aufgrund der Kapillarwirkung durch das Material gelangen. Somit, wenn ein flüssiger Haftvermittler verwendet wird, um den Leuchtenhalter 200 direkt an dem Textil anzubringen, wird auch der Haftvermittler (der auf einen im Wesentlichen flüssigen Zustand erhitzt sein kann, zur Befestigung des Leuchtenhalters 200 an dem Schirmabdeckmaterial 291) durch das Schirmabdeckmaterial 291 treten und aufgrund der Kapillarwirkung durch das Material 291 an einen Außenbereich des Schirmabdeckmaterials 291 übertragen werden, der im Wesentlichen einem Bereich entspricht, an dem der Leuchtenhalter 200 angebracht ist. Das kann einen unerwünschten Rückstand oder Flecken auf einem Außenbereich des Schirmabdeckmaterials 291 zur Folge haben.
  • Der Anbringflicken 400 stellt auf der anderen Seite eine Fläche zur Anbringung des Leuchtenhalters 200 bereit, der so aufgebaut ist, dass der Haftvermittler im Wesentlichen nicht durch diesen hindurchtritt, oder ausreichend dick ist, so dass der Haftvermittler aushärtet oder sich verfestigt bevor dieser die Außenfläche 404 davon erreicht. In einem Beispiel kann der Anbringflicken 400 nicht durchlässiger Faden, Garn, Papier oder ein anderes Textilmaterial sein, wie beispielsweise ein eng genähter Stickflicken, wirkungsvoll darin, die Außenfläche 404 im Wesentlichen frei von Haftvermittler zu halten, so dass keine Rückstände oder Flecken auf der Außenfläche 404 oder anderen Außenbereichen des Schirmabdeckmaterial 291 vorhanden sind. Der Flicken 400 kann auch dicker als das Schirmabdeckmaterial 291 sein oder mehrere Schichten aufweisen, um den flüssigen Haftvermittler daran zu hindern, durch das Material 291 zur Außenfläche 404 zu treten. Wenn die Fläche 400 dicker als das Schirmmaterial 291 ist, wie es oben erwähnt ist, kann der Haftvermittler hart werden und sich verfestigen, bevor dieser Zeit hat, die Außenfläche 404 zu erreichen. Ferner, in dem Beispiel, in dem der Leuchtenhalter 200 auf den Schirm genäht oder gestickt ist, kann der Anbringflicken 400 die Nähte oder Stiche auf der Außenfläche 404 angemessen verbergen, aufgrund seiner erhöhten Dicke, wodurch eine ästhetischere Erscheinung dargestellt wird.
  • Der Anbringflicken 400 kann auch Öffnungen 410 und 411 aufweisen, die so dimensioniert sind und die so vorgesehen sind, dass den Gehäusen 222 und 224 des Leuchtenhalters 200 ermöglicht wird, an einem Ort unterhalb des Schirms 416 durch diese zu treten. Der Leuchtenhalter 200 kann an den Flicken 400 angebracht sein, wo die untere Fläche 210 der Anbringbasis 202 mit der Innenfläche 406 des Flickens 400 eingreift, und ist daran durch die dünne Schicht von Haftvermittler 405 angebracht, wie oben beschrieben ist (18), um dem Schirm 416 zu ermöglichen, eine dünne und natürliche Erscheinung beizubehalten. Die Öffnungen 410 und 411 können mit den Schirmabdecköffnungen 294 und 295 ausgerichtet sein, wodurch ein vollständiger Durchgang von einem Bereich, der in dem Schirm 416 (von dem Schirmraum 296) vorgesehen ist, an einen Bereich bereitgestellt wird, der außerhalb und unterhalb des Schirms 416 vorgesehen ist, bereitgestellt wird. Dieser Aufbau ermöglicht den ringförmigen Gehäusen 222 und 224, zumindest teilweise sowohl durch die Öffnungen 294 und 295 als auch die Öffnungen 210 und 211 zu treten, um eine Beleuchtung zu ermöglichen, die von den Lichtquellen 206 und 208 vorgesehen wird, die in dem ringförmigen Gehäuse 222 und 224 gesichert sind.
  • Mit Bezug auf die 19 und 20 kann der Schirm 416 auch einen Betätigungsschalter 441 enthalten, der daran angebracht ist. Das Schirmabdeckmaterial 291 kann auch einen Schalterabdeckabschnitt 414 enthalten, der Merkmale und Charakteristika enthalten kann, die mit dem Anbringflicken 400, der oben diskutiert ist, vergleichbar sind. Gemäß einem Aspekt kann die Schalterabdeckung 414 im Wesentlichen kreisförmig sein und so dimensioniert sein, dass diese mit dem Betätigungsschalter 441 überlappt, der in dem Schirm enthalten ist und von dem Schirmtextil 291 abgedeckt ist. Die Schalterabdeckung 414 kann durch ein Stickgut ausgebildet sein, das sich durch das Schirmmaterial 291 erstreckt, um eine Innenfläche 417 und eine Außenfläche 418 auszubilden (auf gegenüberliegenden Seiten des unteren Schirmabdeckmaterials 291), die beide eine strukturierte oder aufgeraute Oberfläche, vergleichbar mit denen, die oben mit dem Flicken 400 diskutiert sind, aufweisen. In diesem Beispiel kann der Betätigungsschalter 441 ein Druckschalter sein, der einen Aktuator in der Form eines Druckbolzens aufweist, der gedrückt werden kann, um wenigstens eine Lichtquelle in einen Beleuchtzustand zu versetzen. Der Druckbolzen kann abermals gedrückt werden, um die Lichtquelle zu deaktivieren, die sich momentan in dem Beleuchtzustand befindet, oder um den Zustand einer anderen Lichtquelle zu ändern, die sich mit den Komponenten der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 412 in elektrischer Kommunikation befindet. Der Aktivierungsschalter 441 kann zwischen dem Schirmabdeckmaterial 291 und einer unteren Hauptfläche 408 des Schirmeinsatzes vorgesehen sein. Mit der Schalterabdeckung 414 kann es für einen Verwender schwierig sein, den Ort des Betätigungsschalters 441 und des Druckbolzens davon zu finden, wenn der Schalter 441 mit dem Schirmabdeckmaterial 291 abgedeckt ist. Das kann den Verwender veranlassen, einen Abschnitt des Schirmabdeckmaterials 291 zu drücken, der sich im Wesentlichen nicht in Ausrichtung mit dem Bolzen des Betätigungsschalters 441 befindet. Ferner kann ein Verwender das Schirmabdeckmaterial 402 drücken, so dass dieses mit dem Druckbolzen des Betätigungsschalters 441 in Kontakt gerät, allerdings wird das Schirmabdeckmaterial 402 über den Druckbolzen gleiten, ohne den Druckbolzen tatsächlich zu veranlassen, gedrückt zu werden, da der gedrückte Bereich des Schirms mit dem Druckbolzen des Schalters im Wesentlichen nicht ausgerichtet ist. Mit der erhöhten Festigkeit, die von der dickeren, bestickten Schalterabdeckung 414 bereitgestellt wird, ist eine perfekte Ausrichtung mit dem Druckbolzen des Schalters weniger wichtig, solange der Verwender auf die Schalterabdeckung 414 drückt, um diese zum Schirmeinsatz zu verschieben, da die festere bzw. steifere Schalterabdeckung 414 den Druckbolzen des Schalters noch drücken wird.
  • Die Außenfläche 418 der Schalterabdeckung 414 kann eine vergleichbare strukturierte Oberfläche, wie sie mit Diskussion der Außenfläche 404 des Anbringflickens 400 beschrieben wurde, aufweisen. Die Struktur der Außenfläche 418 stellt dem Verwender eine Kennzeichnung des Orts des Druckbolzens des Betätigungsschalters 441 mittels Berührung bereit. In einem Beispiel muss ein Verwender lediglich mit einem Finger entlang des relative weichen Abdeckmaterials 291 fahren, bis dieser über die strukturierte Außenfläche 418 läuft, wodurch dem Verwender angezeigt wird, wo der Betätigungsschalter 441 positioniert ist. Ferner stellt die Struktur der Außenfläche 405 eine höhere Traktion für den Finger des Verwenders bereit, wodurch es für den Finger schwieriger wird, von der Außenfläche 418 abzurutschen oder davon wegzurutschen, während des Versuchs, den Betätigungsschalter 441 zu drücken. Gleichermaßen weist die Innenfläche 416 eine vergleichbare Struktur wie sie mit Diskussion der Innenfläche 406 des Anbringflickens 400 diskutiert ist, auf. In einem Beispiel ist der Druckbolzen des Betätigungsschalters 441 in dem Schirm 416 angebracht, wie beispielsweise an dem Einsatz, um von der Innenfläche 417 des Schirms 416 beabstandet zu sein. Indem ein Verwender auf die Außenfläche 418 drückt, bewegt sich das Abdeckmaterial 291 des Schirms, um mit dem Druckbolzen des Betätigungsschalters 441 in Kontakt zu geraten. Die Struktur der Innenfläche 417 stellt eine aufgeraute Fläche beziehungsweise Oberfläche bereit, um mit dem Druckbolzen in Kontakt zu geraten, wodurch der Druckbolzen einfacher gedrückt werden kann, während der Druckbolzen davon abgehalten wird, sich von dem Abdeckmaterial 291 des Schirms wegzubewegen oder zu verschieben.
  • Mit Bezug auf ein weiteres Bespiel und mit Bezug auf die 21 und 22 kann eine Leuchtenhalterabdeckung 500 verwendet werden, um bei der Sicherung und/oder Verbergung des Leuchtenhalters 200 an dem Schirmtextil 291 mitzuwirken. Die Abdeckung 500 des Leuchtenhalters kann aus einem flexiblen Kunststoff oder Gummimaterial gefertigt sein und Vorsprünge oder Kappen 502 und 504 enthalten, die positioniert sind, um die Gehäuse 222 und 224 des Leuchtenhalters 200 entsprechend aufzunehmen. Jeder Vorsprung 502 und 504 enthält eine Öffnung 506, um eine Beleuchtung von den Lichtquellen 206 und 208 zu ermögliche, um eine Entfernung unterhalb des Schirms 116 und in der Nähe des Trägers zu beleuchten. Die Leuchtenhalterabdeckung 500 könnte auch aus Aluminium oder einem anderen Wärme leitenden Material sein.
  • Die Leuchtenhalterabdeckung 500 wird vorzugsweise an einem Außenbereich des Schirmabdeckmaterials 291 befestigt, aber diese kann auch an dem Leuchtenhalter 200 oder den Gehäusen 222 und 224 befestigt sein. Beispielsweise kann der Leuchtenhalter 200 Schlitze 508 aufweisen, die an der Anbringbasis 202 positioniert sind und konfiguriert sind, um Klammern aufzunehmen. In diesem Beispiel können Klammern durch Abschnitte der Leuchtenhalterabdeckung 500, des Schirmabdeckmaterials 291, eingebracht werden und durch die Schlitze 508 des Leuchtenhalters 2 auf eine Sandwichweise sicher aufgenommen werden. Eine solche Konstruktion befestigt den Leuchtenhalter 200 an der Abdeckung 500 sicher, wobei das Schirmabdeckmaterial 291 in einem Sandwichaufbau zwischen dem Leuchtenhalter 200, der auf der Innenfläche 292 des Schirmabdeckmaterials 291 angeordnet ist, und der Leuchtenhalterabdeckung 500, die auf der Außenfläche des Schirmabdeckmaterials 291 angeordnet ist, vorliegt.
  • In einem weiteren Beispiel kann der Leuchtenhalter 200 mit der Leuchtenhalterabdeckung 500 durch Nähen oder Sticken des Leuchtenhalters 200 auf die Leuchtenhalterabdeckung 500 verbunden werden, wobei das Schirmabdeckmaterial 291 dazwischen vorgesehen ist. In noch einem weiteren Beispiel kann der Leuchtenhalter 200 an einem Außenbereich des Schirmabdeckmaterials 291 angebracht sein, und die Leuchtenhalterabdeckung 500 kann dann direkt an den Leuchtenhalter 200 oder die Abdeckung 291 mittels einem Haftvermittler, Kleber, Nähens, Stickens, Ultraschallschweißens, Klemmens oder anderer Befestigungsmechanismen angebracht werden. Das Gummi oder das flexible Material der Abdeckung 500 trägt dazu bei, ein festes und flexibles Gehäuse für den Leuchtenhalter 200 bereitzustellen, und trägt dazu bei, die Lichtquellen, die darin enthalten sind, vor Beschädigungen zu schützen, die durch irgendeinen Kontakt verursacht werden, während den Lichtquellen weiterhin ermöglich wird, eine Beleuchtung an einem Ort vor und unterhalb des Schirms 116 zu beleuchten.
  • Mit Bezug auf 23 ist eine weitere Ausführungsform einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung 610 gezeigt, die einen Kopfabschnitt 612 und einen Schirmabschnitt 616 aufweist, der Lichtquellen aufweist, die aufgebaut sind, um eine Beleuchtung im Wesentlichen in einer Vorwärtsrichtung bereitzustellen. Der Schirmabschnitt 616 kann eine Aufblendstrahllichtquelle 34 enthalten, die an einem Umfangsrand 629 davon angeordnet ist, die ausgelegt ist, um eine Beleuchtung im Wesentlichen in einer Vorwärtsrichtung bereitzustellen. Die Aufblendlichtquelle 34 ist vorzugsweise eine LED, die aufgebaut ist, um im Wesentlichen teilweise in dem Schirmabschnitt 616 vertieft zu sein, wie es oben beschrieben ist, um im Wesentlichen verborgen zu sein und dadurch die natürliche und stromlinienförmige Erscheindung der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 610 beizubehalten. Eine Abblendlichtquelle 36 kann an einem Ort unterhalb des Schirms 616 positioniert sein, um eine Beleuchtung in einer Richtung nach vorn und nach unten bezüglich des Schirms 616, wie es oben beschrieben ist, bereitzustellen. Die Abblendlichtquelle 36 kann aus LEDs bestehen, die in dem Leuchtenhalter 200 aufgenommen sind, wie es im Allgemeinen oben beschrieben ist. In dieser Ausführungsform kann der Schirmabschnitt 616 und der Leuchtenhalter 200 davon im Wesentlichen aus einem einstückigen Körper konstruiert sein, wobei der Halter 200 an dem Schirmabschnitt 616 integral angebracht oder ausgeformt ist. Ein geeignetes Verfahren zur Herstellung, das zur Bereitstellung eines solchen Aufbaus verwendet werden könnte, kann ein Spritzgussherstellungsverfahren sein. Dieser Aufbau stellt im Wesentlichen einen integralen und festen Leuchtenhalter 200 bereit, der unterhalb des Schirmabschnitts 616 fixiert bzw. angeformt ist, um eine Beleuchtung in einer Richtung unterhalb des Schirmabschnitts 616 bereitzustellen. In einem weiteren Beispiel kann die gesamte Beleuchtungs-Kopfbedeckung 610 ein einstückiger Körper sein, der den Leuchtenhalter 200 und die Aufblendlichtquelle 34 enthält. Dadurch kann eine zusätzliche Stabilität für die gesamte Kopfbedeckung bereitgestellt werden, wodurch diese für eine Vielzahl von verschiedenen Aktivitäten haltbarer gemacht wird.
  • Mit Bezug auf die 2430 ist eine weitere beispielhafte Form der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 dargestellt, welche eine oder mehrere Lichtquellen 702 enthält, die aufgebaut sind, um in verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Die Kopfbedeckung 700, in der Form einer Baseballkappe, ist dargestellt und weist einen Kopfabschnitt 704 und einen Schirm 706 auf, der von einem unteren, vorderen Randabschnitt 708 des Kopfabschnitts 704 nach vorn hervorsteht. In dieser Ausführungsform ist die Kopfbedeckung 700 ausgelegt, um eine Beleuchtung von den Lichtquellen 702 bereitzustellen, die an dem Schirm 706 angebracht sind, die im Wesentlichen aufgebaut sind, eine Beleuchtung in wenigsten zwei unterschiedliche Richtungen und/oder Abstände von der Kopfbedeckung 700 auszurichten. Die Lichtquellen 702 können Lichtkegel in einem Bereich von ungefähr 15 bis ungefähr 40°, wie es oben diskutiert ist, aufweisen.
  • Vergleichbar mit den Lichtquellen, die in den vorangegangen Ausführungsformen diskutiert wurden, kann die Mehrzahl von Lichtquellen 702, die vorzugsweise LEDs sind, aufgebaut sein und an der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 angeordnet sein, um eine Beleuchtung in verschiedene Richtungen bereitzustellen. In der dargestellten Form erstreckt sich der Schirm 706 der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 im Wesentlichen in einer Vorder-/Hinterrichtung entlang der Schirmachse B. Die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 weist wenigstens eine Lichtquelle 703, die positioniert ist, um Licht im Wesentlichen entlang der Vorder-/Hinterachse B des Schirms auszurichten, und wenigstens eine Lichtquelle 705 auf, die an dem Schirm 706 angebracht ist, um Licht in einem Winkel relativ zur Schirmachse B auszurichten, wie beispielsweise entlang der Achse T, die sich von der Schirmachse B nach unten und dazu quer oder schräg erstreckt. In dieser Ausführungsform sind die Lichtquellen 702 konfiguriert, um Objekte in Bereichen zu beleuchte, die sich in verschiedenen Abständen von der Kopfbedeckung 700 entfernt befinden. Beispielsweise wird die Lichtquelle 703, die aufgebaut ist, um Licht entlang der Schirmachse B auszusenden, eine Beleuchtung auf ein Objekt oder an einen Ort in einem Abstand relativ weit weg von dem Träger bereitstellen, wie beispielsweise ungefähr 4 Fuß bis ungefähr 6 Fuß von dem Träger, und die Lichtquelle 705, die aufgebaut ist, um Licht in einem Winkel zur Schirmachse B entlang der Achse T auszusenden, wird eine Beleuchtung auf ein Objekt oder einen Ort in einem Abstand bereitstellen, der näher zum Träger liegt, wie beispielsweise in einem Lese- oder Arbeitsabstand von ungefähr 3 Inch bis ungefähr 30 Inch, ohne dass der Träger seinen Kopf in eine der gegebenen Richtungen bewegen muss. Dieser Aufbau ermöglicht eine Beleuchtung von mehreren Abständen gleichzeitig oder abwechselnd, um dadurch einem Träger zu ermöglichen, beide Objekte in einem Abstand und Objekte in einem näheren Abstand zu sehen, ohne wesentliche Neigung oder Bewegung des Kopfes oder der Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700, die von diesem getragen wird.
  • In dieser Form enthält die Kopfbedeckung 700 einen extern angebrachten Leuchtenhalter oder Leuchtenaufbau 710 der Kopfbedeckung, um wenigsten eine untere Lichtquelle 705 aufzunehmen und/oder zu empfangen, und vorzugsweise zwei untere Lichtquellen 705, in einer fixierten Ausrichtung, um Licht entlang der Achse T an einen Bereich vor und unterhalb des Schirms 706 auszurichten. Der externe Leuchtenhalter 710 ist an einer äußeren unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 angebracht oder benachbart dazu, so dass die Lichtquellen 705 Licht im Wesentlichen von der unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 weg ausrichten. Der Leuchtenhalter 710 und Komponenten davon können aus einem elastischen und/oder flexiblen Material, wie beispielsweise Gummi oder einem Kunststoffmaterial, gefertigt sein, so dass der Leuchtenhalter 710 mit dem Schirm 706 übereinstimmt und sich mit diesem biegen kann. Das Material, das zur Fertigung des Leuchtenhalters 710 verwendet wird, kann ferner opak sein, so dass Licht, das von den Lichtquellen 704 ausgesandt wird, im Wesentlichen nicht durch diesen treten kann, um zu vermeiden, dass Streulicht in die Augen des Trägers gelangen kann oder eine Blendwirkung in den Brillengläsern, die von dem Träger getragen werden, bewirkt wird.
  • Mit Bezug auf die 24 bis 25 enthält der äußere Leuchtenhalter 710 eine Anbringbasis 716 mit einem integralen Leuchtenhalterabschnitt 718. Die Anbringbasis 716 weist vorzugsweise im Wesentlichen einen dünnen und flachen Aufbau auf, beispielsweise 1 mm dick, um die Anbringbasis 716 so zu minimieren, dass der Schirm 706, mit dem Leuchtenhalter 710 darauf, im Wesentlichen eine natürliche, stromlinienförmige und dünne Erscheinung vergleichbar mit einem herkömmlichen Schirm beibehält. Die Anbringbasis 716 enthält ferner eine obere Fläche 720, die aufgebaut ist, um benachbart zur äußeren unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 positioniert zu sein, und eine untere Fläche 722, die aufgebaut ist, um einem Bereich unterhalb des Schirms 706 zugewandt zu sein. Wie es unten detaillierter diskutiert wird, ist die obere Fläche 720 auf der Außenseite des Abdeckmaterials angebracht, das sich über die untere Fläche des Schirms erstreckt. Gemäß einem Aspekt sind die oberen und unteren Flächenabschnitte 720, 722 im Wesentlichen rechteckförmig mit abgerundeten Enden, um einen im Wesentlichen flachen, rennstreckenartigen Aufbau aufzuweisen.
  • In der dargestellten Form enthält der Halterabschnitt 718 Abstandsteile, Versetzungsteile oder Rippen 720, die von dem oberen Flächenabschnitt 720 (26) hervorstehen, und Beleuchtungsgehäuseabschnitte oder Einfassungen 726, die von dem gegenüberliegenden unteren Flächenabschnitt 722 hervorstehen, wie beispielsweise entlang der Achse T, wie es oben beschrieben ist. Gemäß einem Aspekt liegen die Einfassungen 726 in der Form eines röhrenförmigen Gehäuses vor, das einen Hohlraum 724 für die Lichtquellen 705 aufweist, wobei die Achse T sich durch diesen mittig erstreckt. In einem Beispiel kann die Achse T die Schirmachse B in einem Winkel in dem Bereich von ungefähr 15° bis ungefähr 40° treffen. Die Einfassungen 726 sind aufgebaut, um zumindest teilweise wenigstens eine Bodenfläche 728 der Lichtquellen 705 aufzunehmen und zu unterstützen. Wie es dargestellt ist, erstrecken sich die Gehäuseabschnitte 726 entlang der Achse T, um das Material zu minimieren, das von der unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 nach unten hervorsteht, um die Beeinträchtigung des Sichtsfelds des Trägers zu minimieren. Vorzugsweise ist eine Innenfläche jedes Hohlraums 724 so dimensioniert und weist ein solches Profil auf, dass dieser im Wesentlichen mit der Form der Lichtquellen 705, wie beispielsweise den Linsen der LEDs, übereinstimmt, so dass die Lichtquellen 705 in einer fixierten Ausrichtung darin festgehalten werden. Gemäß einem Aspekt sind die Einfassungen 726 fester bzw. steifer als benachbarte Abschnitte der Anbringbasis 716.
  • In einer Form sind die Lichtquellen 705 LEDs mit einem Linsenabschnitt 730 und einem radial vorspringenden ringförmigen Flansch 732, der von dem Linsenabschnitt 730 rückwärtig positioniert ist. Die Freiräume 724 können einen ringförmigen Vorsprung 734 enthalten, der von einer ringförmigen Nut 736 in Längsrichtung gefolgt wird, die so dimensioniert ist, dass der Flansch 732 der Lichtquelle 705 aufgenommen und gehalten werden kann. Der Vorsprung 734 ist biegsam vorgesehen, um dem Flansch 732 während der Installation der Lichtquelle 705 zu ermöglichen, in den Freiraum 724 zu gelangen und danach in eine Gestalt zurückzukehren, um den Flansch 732 rückseitig zu unterstützen.
  • Gemäß einem Aspekt können die Einfassungen 726 eine solche Länge in Längsrichtung aufweisen, dass eine Wand 727, welche die Einfassungen ausbildet, sich über die Linsenabschnitte 730 der Lichtquellen 705 erstreckt. Gemäß diesem Aufbau kann der Lichtkegel der Lichtquellen 705 mit der Innenfläche 735 des Hohlraums 724 sich teilweise schneiden. Dadurch wird ermöglicht, dass der Hohlraum 724 die Lichtquelle 705 vor Beschädigungen schützt, wenn die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 fallen gelassen wird. Ferner ermöglicht dieser Aufbau mehr fokussiertes Licht von der LED und hält Streulicht davon ab, die Augen des Trägers zu erreichen und die Sicht des Trägers zu stören, da ein entferntes Endes 721 des Hohlraums einen Sichtschutz bereitstellt, der zwischen der LED 705 und den Augen des Trägers positioniert ist. Wenn der Träger eine Brille aufgesetzt hat, kann solches Streulicht, das die Linsen der Brille erreicht, ein unerwünschtes Blenden bewirken, wenn die Leuchten eingeschaltet sind. Alternativ können die Einfassungen 726 eine Länge in Längsrichtung aufweisen, die sich axial über eine, eine Beleuchtung erzeugende Komponente erstreckt, wie beispielsweise einen Leuchtchip 737, der Lichtquelle 705, aber nicht über den Linsenabschnitt 730. Dieser Aufbau ermöglicht der Lichtquelle 705, einen Abschnitt einer direkteren Beleuchtung an einen Ort unterhalb des Schirms bereitzustellen, ohne erhebliche Beeinträchtigung oder Reflexion von dem Hohlraum 724, und ermöglicht ferner die oben beschriebene Sichtschutzfunktion.
  • Der Leuchtenhalter 710 enthält ferner einen Schalterabdeckabschnitt 738 (25). Der Schalterabdeckabschnitt 738 kann zwischen den Gehäuseabschnitten 726 entlang der Basis 716, wie es in den 25, 27 und 29 gezeigt ist, auf einer Seite der Gehäuseabschnitte 726 auf der Basis 716, wie es in 30 gezeigt ist, oder an anderen geeigneten Orten, wie beispielsweise im Allgemeinen vor oder hinter den Gehäuseabschnitten 726, positioniert sein. Der Schalterabdeckabschnitt 738 kann ein Abschnitt eines flexiblen nach außen gekrümmten oder konvexen Materials sein, das genutzt werden kann, um den Ort des Schalters 740 der Kopfbedeckung zu identifizieren und/oder einen Raum bereitzustellen, in dem ein Druckschalter 740 oder der Schalter 742 vorgesehen sein kann, wie es in 27 gezeigt ist. Der Schalter 742 verbindet dann die Lichtquellen 705 elektrisch, um den Strom dahin zu steuern. Vorzugsweise erstrecken sich die Einfassungen 726 bezügliche einer vertikalen Achse V, die sich im Wesentlichen senkrecht zur Schirmachse B erstreckt, weiter nach unten als der Schalterabdeckabschnitt 738. Somit wirken die Einfassungen 726 als Schalterschutz zur Blockierung einer ungewollten Betätigung des Schalters in einigen Fällen, da die Einfassung verhindern kann, dass eine benachbarte Fläche (wie beispielsweise ein eingeschachtelter Kopfbedeckungsschirm) mit dem Schalter 742 eingreift. Das kann auch einen Schutz auf den Seiten des Schalters 742 benachbart zu den Gehäuseabschnitten 726 bereitstellen, wie beispielsweise gegen eine ungewollte Betätigung des Schalters 742 oder eine Beschädigung des Schalters 742 bei einem Fallenlassen der Kopfbedeckung oder dergleichen. Alternativ kann der Schalter 742 von dem Leuchtenhalter 710 beabstandet sein, wie es oben diskutiert ist.
  • Wie es vorher erwähnt ist, kann der externe Leuchtenhalter 710 aus einem Gummi oder Elastomermaterial gefertigt sein. Als solcher kann der Leuchtenhalter 710 durch Ausformen ausgebildet werden, welches das Einformen einer Markierung, wie beispielsweise eines Firmennamens oder Produktnamens, in die untere Fläche 722 davon einfach ermöglicht. In diesem Zusammenhang kann der Schalterabdeckabschnitt 738 einen alphanumerischen und/oder graphischen Inhalt, wie beispielsweise einen Firmennamen enthalten.
  • Die Lichtquellen 705, die in dem Leuchtenhalter 710 angeordnet sind, können LEDs hoher Intensität sein, welche Lichtkegel hoher Intensität ausgeben. In diesem Fall kann der Leuchtenhalter 710 ferner eine Wärmesenke 740 enthalten, beispielsweise zusammengesetzt aus Aluminium, Zinn, oder anderen leitfähigen Materialien, um die Wärme, die von den LEDs erzeugt wird, abzugeben. Die Wärmesenke 740 kann sich mit den LEDs in thermischer Kommunikation befinden und um die Hohlräume 724 herum positioniert sein, zwischen dem Halter und dem Schirm sandwichartig angeordnet sein, sich durch die Abschnitte der Anbringbasis 716 erstrecken oder an anderen geeigneten Orten in dem Kopfbedeckungsschirm vorgesehen sein.
  • In dieser Ausführungsform ist der Leuchtenhalter 710 an der Außenseite der unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 angebracht, beispielsweise durch Nähen, Klemmen, mittels eines Haftvermittlers, durch Schweißen oder dergleichen, und noch bevorzugter an einem äußeren Abdeckmaterial 744, das auf der unteren Hauptfläche 714 des Schirms 706 angeordnet ist, wie es am besten aus den 24, 26, 27 und 28 hervorgeht. In diesem Zusammenhang kann der Leuchtenhalter 710 eine Nut oder einen Kanal 746 benachbart zu einem Umfangsrand 748 des Leuchtenhalters 710 enthalten. Die Nut 746 stellt vorzugsweise einen dünneren Querschnitt bereit, durch den eine Nadel oder eine Klemme treten kann, um den Halter an dem Schirm zu sichern, oder alternativ eine Verschraubung, Klammern oder ein anderes mechanisches Befestigungselement vor den Blicken zu verbergen, da eine solche Befestigung in der Nut 746 aufgenommen ist. Ferner können Öffnungen 750 (26, 27 und 28) in dem Abdeckmaterial 744 vorgesehen sein, durch das sich die Versetzungsteile oder Rippen 725 erstrecken können, so dass der Halter 710 (und im Besonderen die Halterbasis 716 davon) bezüglich des Schirms bündig angebracht werden kann. Vorzugsweise können die Versetzungsteile 725 eine obere Schulter 752 enthalten, die aufgebaut ist, um an die untere Hauptfläche 714 des Schirms 707 anzugrenzen oder damit in Kontakt zu geraten, um die Anbringbasis 716 von der unteren Hauptfläche 714 des Schirms 707 zu beabstanden. Der oben diskutierte Schalter 742 kann dann in diesem kleinen Raum, der von den Versetzungsteilen 725 bereitgestellt wird, in Ausrichtung mit dem Schalterabdeckabschnitt 738 positioniert werden, wie es in den 27 und 28 dargestellt ist. 28 stellt eine alternative Form dar, in der die Versetzungsteile ein Paar von beabstandeten Rippen 725 enthalten, welches einen stabileren Eingriff des Halters 760 mit der unteren Fläche des Schirms 706 bereitstellt. 29 stellt noch eine alternative Form der Versetzungsteile oder Rippen 725 bereit, bei der ein oberer Abschnitt der Einfassungen 726 sich durch die Basis 716 erstreckt und über die obere Fläche 720 hervorsteht. In dieser Form sind die Rippen 725 an hinteren Abschnitten der Einfassungen 726 angebracht.
  • Mit Bezug auf 24 enthält die Beleuchtungs-Kopfbedeckung 700 ferner wenigstens eine obere Lichtquelle 754, die an einem Umfangsrand 756 des Schirms 706 angebracht ist, und vorzugsweise einem vorderen Rand 758 des Schirms 706, die einen relativ schmalen Lichtkegel erzeugt, wie beispielsweise einen ungefähr 15° bis ungefähr 20° Lichtkegel. Die obere Lichtquelle 754 ist positioniert, um sich von dem Umfangsrand 756 des Schirms 706 der Kopfbedeckung zu erstrecken, um Licht bezüglich des Trägers nach vorn zu richten. Die obere LED kann in einer zentralen, vorwärts gerichteten Kerbe des Schirms 702 aufgenommen sein und darüber und darunter von dem oberen und unteren Textilabdeckmaterial fest eingefasst sein, um dazwischen gefangen zu sein. Gemäß einem Aspekt erstreckt sich die obere Lichtquelle 750 im Allgemeinen parallel zur Schirmachse B. Gemäß einem anderen Aspekt kann die obere Lichtquelle 754 relativ zur Schirmachse B von ungefähr 0° bis ungefähr 15° nach unten bezüglich der Schirmachse B, und vorzugsweise 5 bis 15°, schräggestellt sein. Genauer gesagt, kann die oberen Lichtquelle 754 eine 20.000 MCD Leuchtdiode sein, die einen 20° Lichtkegel aufweist, der von der Schirmachse B, die sich durch den Schirm 706 der Kopfbedeckung erstreckt, um ungefähr 5° nach unten schräggestellt ist. Die obere Lichtquelle 754 und die untere Lichtquellen 705, die in dem Leuchtenhalter aufgenommen sind, können gemeinsam mehrere Entfernungen beleuchten.
  • Wie es in 24 dargestellt ist, erstrecken sich elektrische Verbindungen 760 zwischen dem Schalter 742, den unteren Lichtquellen 705, der oberen Lichtquelle 750 und der Stromquelle 762, beispielsweise Batterien, die an dem Kopfabschnitt 704 und im Besonderen dem Schweißband 764 davon angebracht sind, oder andere Mechanismen zur Stromerzeugung. Die elektrischen Verbindungen 760, wie beispielsweise eine Verdrahtung, können benachbart zum Schirm 706 oder innerhalb der Nuten angeordnet sein, die in dem Schirm 706 vorgesehen sind, und im Speziellen in dem Schirmeinsatz 287 oder einfach zwischen dem Einsatz und der Textilabdeckung gefangen sein. Mit diesem Aufbau kann der Schalter 742 betätigt werden, um die Lichtquellen 705, 754 zu aktivieren, sequenziell unabhängig voneinander oder gleichzeitig, so dass ein Träger der Beleuchtungs-Kopfbedeckung Bereiche in verschiedenen Abschnitten beleuchten kann. Wie es gezeigt ist, befindet sich die Stromquelle bzw. Leistungsquelle in dem Kopfteil der Kopfbedeckung, aber dies ist nur beispielhaft, da die Stromquelle auch irgendwo anders an der Kopfbedeckung vorgesehen sein kann.
  • Mit Bezug auf die 3139 sind alternative Anordnungen der Beleuchtung an einem Schirm 800 einer Kopfbedeckung zur Projektion von Licht in wenigstens zwei unterschiedliche Bereiche und/oder Richtungen vorgesehen. Im Allgemeinen sind diese Ausführungsformen mit dem Schirm 800 beschrieben, der eine obere Hauptfläche 802 und eine untere Hauptfläche 804 aufweist, die entsprechend einen oberen Textilabdeckabschnitt 806 und/oder einen unteren Textilabdeckabschnitt 808 darauf angeordnet aufweisen. Die untenstehenden Ausführungsformen werden mit Bezug auf die Positionierung der einen oder mehreren Lichtquellen 810 und verschiedenen Schirmkonfigurationen beschrieben. Es versteht sich, dass die Lichtquellen 810 mit der Stromquelle elektrisch gekoppelt sein können, die an oder in dem Schirm 800 oder in anderen Abschnitten der Kopfbedeckung, wie beispielsweise einem Kopfabschnitt, angeordnet ist. Die Anordnungen können ferner einen Schalter enthalten, der mit den Lichtquellen 810 und der Stromquelle elektrisch gekoppelt ist, zur Steuerung der Leistung zu den Lichtquellen 810. Der Schalter kann an dem Schirm oder anderen Abschnitten der Kopfbedeckung, wie beispielsweise dem Kopfteil, angeordnet sein, und jede der Ausführungsformen der 31 bis 39 kann einzeln verwendet werden, in irgendeiner Kombination oder kombiniert mit irgendeiner der oben beschriebenen Ausführungsformen.
  • In der Ausführungsform der 31 und 32 ist ein schwenkbares Modul 812 an oder benachbart zur oberen Hauptfläche 802 des Schirms 800 angebracht, wobei dieses in einem Hohlraum, der in dem Schirm 800 ausgebildet ist, enthalten sein kann oder auf dem Schirm 800 angebracht sein kann. Das schwenkbare Modul 812 enthält eine Schwenkbasis 814, die an dem Schirm 800 angebracht ist und vorzugsweise an oder durch den oberen Textilabdeckabschnitt 806 gesichert ist, mittels eines Haftvermittlers, Nähens, Vorrichtungen, Schweißens oder dergleichen. Die Basis 814 bringt das Leuchtmodul 816 über einen Drehpunkt 817 drehbar oder schwenkbar an, der sich im Wesentlichen quer zur Schirmachse B erstreckt. Das Leuchtmodul 816 enthält einen Hohlraum 819, der aufgebaut ist, wenigstens eine Lichtquelle 818 aufzunehmen, so dass die Lichtquelle 818 Licht bezüglich des Moduls 816 nach vorn projiziert. Gemäß einem Aspekt enthält eine Innenfläche 820 des Modulhohlraums 819 eine reflektive Beschichtung, Material oder eine Schicht, so dass Bereiche des Lichtkegels, der von der Lichtquelle 818 projiziert wird, welche mit der Innenfläche 820 in Kontakt kommen, in den vorwärts projizierten Lichtstrahl zurück reflektiert werden, um aus einer Öffnung 822 im vorderen Bereich des Vorsprungsabschnitts 816 heraus projiziert zu werden. Die Öffnung 822 kann eine transparente oder transluzente Abdichtung oder Fenster aufweisen, die darüber angeordnet ist, um einen weiteren Schutz vor der Lichtquelle 818 bereitzustellen. Um das Schwenken zu vereinfachen, kann der Schirm 800 auch eine Öffnung oder einen Ausschnitt 823 enthalten, der so dimensioniert ist, dass dem Modul 816 zu ermöglicht wird, durch diesen nach unten gedreht zu werden, wie es in 32 gezeigt ist. Mit diesem Aufbau kann das Leuchtenmodul 812 von einem Träger manipuliert werden, um dieses zwischen einer nach vorn gerichteten Position, wie es in 31 oberhalb des Schirms gezeigt ist, und einer nach unten gerichteten Position zu drehen, wie es in 32 gezeigt ist, wo sich dieses unter den Schirm erstreckt. Vorzugsweise ist das Leuchtenmodul 812 aufgebaut, um die Positionierung in einem gewünschten Winkel beizubehalten, beispielsweise durch Einpassen des Drehpunkts 817 mittels Druck, Festziehen des Drehpunkts 817, Vorsehen einer Mehrzahl von Kerben oder Rillen, die mit Kanten bzw. Vorsprüngen zwischen der Basis 814 und dem Modul 816 zusammenwirken, oder dergleichen.
  • In 33 ist eine weitere Ausführungsform eines Leuchtmoduls 824 ist gezeigt, das an oder benachbart zur oberen Hauptfläche 807 des Schirms 800 angebracht ist. Das Leuchtmodul 824 enthält eine Schwenkbasis 826, die auf der oberen Hauptfläche 802 angebracht ist, beispielsweise an oder durch den oberen textilen Abdeckabschnitt 806, mittels eines Haftvermittlers, Nähens, einer Vorrichtung, Schweißens oder dergleichen. Die Basis 826 ist drehbar oder schwenkbar an einem Vorsprungsmodul 828 über einen Drehpunkt 829 angebracht, der sich im Wesentlichen quer zur Schirmachse B erstreckt. Das Vorsprungsmodul 828 ist so dimensioniert, dass eine oder mehrere Lichtquellen 810, und bevorzugt zwei Lichtquellen 810, darin aufgenommen werden können. Vorzugsweise enthält das Modul 828 die zwei Lichtquellen, wobei beide nach vorn zeigen, aber eine ist als nach unten gerichtete Lichtquelle 830 konfiguriert und die andere ist als nach vorn gerichtete Lichtquelle 832 konfiguriert. In einer Form kann die nach unten projizierende Lichtquelle 830 in dem Projektionsmodul 828 gesichert sein, um Licht im Wesentlichen nach unten auszurichten, und die nach vorn projizierende Lichtquelle 832 kann in dem Projektionsmodul 828 gesichert sein, um Licht im Wesentlichen nach vorn entlang der Schirmachse B auszurichten. Beide Lichtquellen 830 und 832 können entlang der Schirmachse B ausgerichtet sein, wobei ein Lichtumlenkmechanismus 834 (beispielsweise ein Prisma, Spiegel und dergleichen) vor der nach unten gerichteten Leuchte 830 positioniert ist, um Licht, das von der nach unten projizierenden Lichtquelle 830 ausgestrahlt wird, im Wesentlichen nach unten und quer zur Achse B umzulenken. D. h., beide Leuchten 830 und 832 projizieren Licht entlang der Schirmachse B, aber der Lichtumlenkmechanismus 834 lenkt den Lichtstrahl von der Lichtquelle 830 um, um in einem schrägen Winkel zur Schirmachse B projiziert zu werden. In einer Form ist der Lichtumlenkmechanismus 834 einstellbar, um einem Träger der Kopfbedeckung zu ermöglichen, die Richtung der Beleuchtung für eine Mehrzahl von Entfernungen unterhalb und/oder vor dem Schirm 800 einzustellen. Der Schirm 800 enthält ferner ein Fenster 836 aus einem transparenten oder transluzenten Material, das benachbart zum Projektionsmodul 828 positioniert ist, und vorzugsweise entlang des Wegs der nach unten gerichteten Lichtprojektion, um dem nach unten projizierten Licht von der Lichtquelle 830 und dem Lichtumlenkmechanismus 834 zu ermöglichen, durch das Fenster 836 in einen Bereich unterhalb des Schirms 800 zu treten. Wie es dargestellt ist, erstreckt sich das Fenster 836 durch den Schirm 800 und kann einen oberen Schirmfensterabschnitt 838, einen mittleren Schirmfensterabschnitt 840 und einen unteren Schirmfensterabschnitt 842 enthalten, wobei jeder Abschnitt transparent oder transluzent ist. Alternativ kann das Fenster 836 einstückig sein, das an dem Schirm 800 und den Textilabdeckabschnitten 806, 808 gesichert ist, oder eine Öffnung kann durch den Schirm 800 und/oder die Textilabdeckabschnitte 806, 808 vorgesehen sein, um dem Lichtkegel, der von der nach unten gerichteten Lichtquelle 830 projiziert wird, zumindest teilsweise zu ermöglichen, durch diese zu treten.
  • Als nächstes stellen die 34 und 35 noch eine weitere Ausführungsform einer Beleuchtungs-Kopfbedeckung dar, zur Projektion einer Beleuchtung in mehrere Richtungen. In dieser Ausführungsform enthält der Schirm 800 wenigstens zwei Lichtquellen 810, um Licht in zwei verschiedene Bereiche zu richten. Insbesondere ist eine untere Lichtquelle 844 an der unteren Hauptfläche 804 des Schirms 800 angebracht, beispielsweise durch den unteren Textilabdeckabschnitt 808, wie es in 34 dargestellt ist. Alternativ kann sich die untere Lichtquelle 844 durch eine Öffnung 845, die in dem unteren Textilabdeckabschnitt 808 vorgesehen ist, erstrecken, wie es in 35 dargestellt ist. Die untere Lichtquelle 844 kann im Wesentlichen senkrecht zur Schirmachse B angebracht sein, um die Beleuchtung entlang der Achse T auszurichten, wie es gezeigt ist, oder diese kann in einem Winkel zur Schirmachse B angebracht sein, um Licht an eine weiter vorn liegende Position auszurichten, wie es oben diskutiert ist. Der Schirm 800 enthält ferner eine obere Lichtquelle 846, die an einem Umfang 848 des Schirms 800 angebracht ist, im Wesentlichen entlang der Schirmachse B. Die obere Lichtquelle 846 kann allerdings bezüglich der Schirmachse B etwas abgewinkelt sein, wie es oben diskutiert ist. Mit diesem Aufbau sind die oberen und unteren Lichtquellen 846, 844 an dem Schirm 800 angebracht, um Licht für verschiedene Richtungen und/oder Bereiche, und insbesondere in Richtungen, die senkrecht aufeinander stehen, bereitzustellen.
  • Noch eine weitere Ausführungsform ist in 36 dargestellt. In dieser Ausführungsform enthält der Schirm 800 abermals wenigstens zwei Lichtquellen 810, um Licht in zwei verschiedene Bereiche oder entlang zweier verschiedener Achsen auszurichten. Genauer gesagt ist eine untere Lichtquelle 850 an der unteren Hauptfläche 804 des Schirms 800 angebracht. In dieser Ausführungsform enthält der Schirm 800 und/oder der untere Textilabdeckabschnitt 808 davon eine nach unten vorstehende Kappe oder Einfassung 852, welche die untere Lichtquelle 850 unterhalb des Schirms 800 aufnimmt. Die Kappe 852 ist vorzugsweise transparent oder transluzent oder weist einen transparenten oder transluzenten Fensterabschnitt davon auf, so dass Licht, das von der unteren Lichtquelle 850 projiziert wird, durch diesen treten kann, um einen Bereich unterhalb des Schirms 800 zu beleuchten. Alternativ kann der untere Textilabdeckabschnitt 808 selbst ausreichend transparent oder transluzent sein, so dass das Licht von der Lichtquelle 850 durch diesen projiziert werden kann. Wie es dargestellt ist, ist die untere Lichtquelle 850 bezüglich der Schirmachse B schräggestellt, um sich entlang der Achse T zu erstrecken; allerdings können auch andere Winkel verwendet werden, wie es oben diskutiert ist. In einer Form kann die Kappe 852 aus einem im Wesentlichen steifen Material ausgebildet sein, um einen Schutz für die untere Lichtquelle 850 vor einer Beschädigung, wie beispielsweise dann, wenn der Kopfschutz herunterfällt oder gestapelt wird, bereitzustellen. In einer Form kann die Kappe 852 aus einem im Wesentlichen flexiblen Material ausgebildet sein, so dass der Träger die Schrägstellung der unteren Lichtquelle 850 manipulieren kann. Diese Ausführungsform enthält ferner eine obere Lichtquelle 854, die an einem Umfang 856 des Schirms 800 im Wesentlichen entlang der Schirmachse B angebracht ist. Die obere Lichtquelle 854 kann allerdings bezüglich der Schirmachse B etwas abgewinkelt sein, wie es oben diskutiert ist.
  • Mit Bezug auf 37 ist eine weitere Ausführungsform mit dem Schirm 800, der wenigstens zwei Lichtquellen 810 zum Ausrichten von Licht in zwei verschiedene Bereiche oder Richtungen dargestellt. Eine untere Lichtquelle 858 ist in dem Schirm 800 aufgenommen, beispielsweise in einem Freiraum oder anderen Raum darin, und ist im Wesentlichen vor Blicken verborgen. Die untere Lichtquelle 858 ist vorzugsweise in einer Querrichtung nach unten gesichert und in einigen Aspekten senkrecht zur Schirmachse B, wie es in 37 dargestellt ist. Ein Lichtumlenkmechanismus 860 (beispielsweise ein Prisma, Spiegel und dergleichen) ist so an der unteren Hauptfläche 804 des Schirms 800 in einer Position unterhalb der unteren Lichtquelle 858 angebracht, dass der Mechanismus 860 Licht, das von der unteren Lichtquelle 858 nach unten projiziert wird, weiter nach vorn, beispielsweise entlang der Schirmachse B, umlenkt. In einer Form kann der Mechanismus 860 sich relativ zur Schirmachse B drehen, so dass ein Benutzer Licht auch von der Lichtquelle 858 zu einer Auswahl an Bereichen umlenken kann, durch Ändern des Winkels des Mechanismus 860, so dass die untere Lichtquelle 858 Licht in den Lese- oder Betrachtungsbereich, der mit den vorangegangenen Ausführungsformen diskutiert wurde, projizieren kann. Eine obere Lichtquelle 862 kann zusätzlich an einem Umfang 864 des Schirms 800 im Wesentlichen entlang der Schirmachse B angebracht sein. Die obere Lichtquelle 892 kann allerdings auch bezüglich der Schirmachse B leicht abgewinkelt sein, wie es oben diskutiert ist.
  • In 38 enthält der Schirm 800 wenigstens zwei Lichtquellen 810, die an der unteren Hauptfläche 804 angebracht sind, um Licht in unterschiedliche Bereiche oder entlang unterschiedlicher Richtungen auszurichten. Der Schirm 800 und/oder der untere Textilabdeckabschnitt 808 enthalten eine sich nach unten erstreckende Kappe oder Einfassung 868, die beide Lichtquellen 810 darin einfasst, zwischen der unteren Hauptfläche 804 des Schirms 800 und der Kappe 866. Vorzugsweise kann die Kappe 866 im Wesentlichen keilförmig sein und aus transparenten oder transluzenten Materialien ausgebildet sein und/oder ein oder mehrere transparente oder transluzente Fenster benachbart zu jeder Lichtquelle enthalten. In dieser Form enthält die Kappe die Lichtquellen 810, mit einer nach unten gerichteten Lichtquelle 868, die sich entlang der Achse T erstreckt und entlang dieser Achse die Beleuchtung projiziert, und einer nach vorn gerichteten Lichtquelle 870, die eine Beleuchtung entlang der Schirmachse B projiziert, wie es oben diskutiert ist. Die Lichtquelle 870 kann alternativ bezüglich der Schirmachse B abgewinkelt sein, wie es oben diskutiert ist. In einer Form kann die Kappe 866 aus einem im Wesentlichen steifen Material ausgebildet sein, um für die Lichtquellen 868, 870 einen Schutz vor Beschädigung bereitzustellen, beispielsweise wenn die Kopfbedeckung herunterfällt oder gestapelt wird. In einer weiteren Ausführungsform kann die Kappe 866 aus einem im Wesentlichen flexiblen Material ausgebildet sein, so dass ein Träger die Schrägstellung der Lichtquellen 868, 870 wie gewünscht manipulieren kann. Wie es gezeigt ist, ist die Kappe 866 eine keilförmige Einfassung, die unterhalb der unteren Fläche 804 des Schirms vorgesehen ist, um die Dicke des Schirms zu minimieren.
  • In 39 ist ein schwenkbares Leuchtenmodul 872 an der unteren Hauptfläche 804 des Schirms 800 angebracht, beispielsweise an oder durch den unteren Textilabdeckabschnitt 808. Das Leuchtenmodul 872 enthält eine Drehbasis 874, die an der unteren Hauptfläche angebracht ist, beispielsweise mittels eines Haftvermittlers, mittels Nähens, einer Vorrichtung, Schweißens oder dergleichen. Das Leuchtenmodul 872 enthält ferner ein Projektionsmodul 876, das drehbar oder schwenkbar an der Basis 874 über einen Drehpunkt 877 im Wesentlichen quer zur Schirmachse B angebracht ist. Das Vorsprungsmodul 876 enthält einen hohlen Innenbereich, der einen Hohlraum 879 ausbildet, der so dimensioniert ist, dass wenigstens eine Lichtquelle 878 darin aufgenommen werden kann. Gemäß einem Aspekt kann eine Innenfläche 880 des Modulhohlraums 879 eine reflektive Beschichtung, Schicht oder Materialien enthalten, die wenigstens teilweise so darauf angeordnet sind, dass Bereiche eines Lichtkegels, der von der Lichtquelle 878 ausgesandt wird, die mit der Innenfläche 880 in Kontakt kommen, reflektiert werden, um aus der Öffnung 882 des Projektionsmodul 876 herausreflektiert zu werden. Die Öffnung 882 kann ferner ein transparentes oder transluzentes Fenster oder Abdeckung darüber enthalten, um einen weiteren Schutz für die Lichtquelle 878 bereitzustellen. Mit diesem Aufbau kann das Vorsprungsmodul 876 hinsichtlich einer Auswahl von Positionen zwischen einer ersten Position zum Ausrichten von Licht im Wesentlichen nach vorn und entlang der Schirmachse B, in eine zweite Position, bei der Licht senkrecht zur Schirmachse B ausgerichtet wird, als auch in eine unendliche Anzahl von Positionen dazwischen manipuliert werden. Dadurch wird einem Träger der Beleuchtungs-Kopfbedeckung ermöglicht, die Beleuchtungsrichtungen der Lichtquelle 878 zu verändern. Das kann beispielsweise mittels Einpassen des Drehpunkts 877 mit Druck, Festziehendes Drehpunkts 877, Bereitstellen einer Mehrzahl von Kerben oder Rillen, die mit Kanten bzw.
  • Vorsprüngen zwischen der Basis 874 und dem Modul 876 zusammenwirken, oder dergleichen erzielt werden.
  • Es versteht sich, dass verschiedene Änderungen in den Details, Materialien und Anordnungen der Teile und Komponenten, die beschrieben und dargestellt wurden, um die Natur der Beleuchtungs-Kopfbedeckung wie beansprucht zu erläutern, vom Fachmann innerhalb des Prinzips und Gegenstands der Erfindung durchgeführt werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 5741060 [0005]
    • US 6056413 [0006]
    • US 6994445 [0007]

Claims (67)

  1. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfanpassabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der sich von dem Kopfanpassabschnitt nach vorn erstreckt; eine erste Lichtquelle zum Erzeugen eines ersten Lichtstrahls, wobei die erste Lichtquelle an dem Schirm in einer Ausrichtung angebracht ist, bei welcher der erste Lichtstrahl nach vorn projiziert wird; eine zweite Lichtquelle zum Erzeugen eines zweiten Lichtstrahls, wobei die zweite Lichtquelle an dem Schirm in einer Ausrichtung angebracht ist, bei welcher der zweite Lichtstrahl in Richtung quer und nach unten relativ zur Vorwärtsrichtung, in welcher der erste Lichtstrahl ausgerichtet ist, projiziert wird; und einen Leuchtenhalter, der eine Basis mit einer oberen Hauptfläche und einer unteren Hauptfläche aufweist, wobei das Leuchtmodul sich von der unteren Hauptfläche der Basis erstreckt und dimensioniert ist, um die zweite Lichtquelle darin aufzunehmen, wobei die Basis an dem Schirm so befestigt ist, dass der Leuchtenhalter die zweite Lichtquelle in einem schrägen Winkel zur Vorwärtsrichtung fixiert.
  2. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 1, bei welcher der Schirm obere und untere Hauptflächen davon, einen Form haltenden Schirmeinsatz und ein Schirmabdeckmaterial enthält, das sich über dem Einsatz erstreckt, wobei der Leuchtenhalter an dem Schirmabdeckmaterial gesichert ist.
  3. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 2, bei welcher der Leuchtenhalter in einem Raum zwischen der unteren Hauptfläche und dem Form haltenden Schirmeinsatz aufgenommen ist, und wobei sich das Abdeckmaterial darüber erstreckt.
  4. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 2, bei welcher der Leuchtenhalter an einer Außenfläche des Abdeckmaterials gesichert ist, das die untere Hauptfläche des Schirms ausbildet.
  5. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 3, bei welcher der Leuchtenhalter so an dem Abdeckmaterial gesichert ist, das die Basis des Leuchtenhalters von der unteren Hauptfläche des Form haltenden Schirmeinsatzes beabstandet ist.
  6. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 2, bei der das Abdeckmaterial wenigstens eine Öffnung enthält und das Leuchtmodul, das sich von der Basis erstreckt, zumindest teilweise so durch eine Öffnung in dem Abdeckmaterial hervorsteht, dass die Basis des Leuchtenhalters von dem Abdeckmaterial abgedeckt wird.
  7. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 2, bei der das Abdeckmaterial einen gestickten Flicken aus einem eng genähten Fadens aufweist, der sich durch das Abdeckmaterial von einer Seite davon zu einer gegenüberliegenden Seite davon erstreckt, um eine Anbringfläche auszubilden, auf der die untere Hauptfläche der Leuchtenhalterbasis angebracht ist.
  8. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 1, bei der eine Sichtschutzeinrichtung benachbart zur zweiten Lichtquelle vorgesehen ist, um einfallendes Licht bei einer Rückprojektion zum Träger der Beleuchtungs-Kopfbedeckung zu blockieren.
  9. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 8, bei der die Sichtschutzeinrichtung eine Einfassung aufweist, welche das zweite Licht umgibt und sich über eine, eine Beleuchtung erzeugende Komponente der zweiten Lichtquelle erstreckt.
  10. Leuchtenhalter zur Montage an eine Kopfbedeckung, wobei der Leuchtenhalter aufweist: eine Anbringbasis, die eine Vorder-/Hinterachse aufweist, die sich darüber erstreckt; und eine integrale Einfassung für einen Leuchtenhalter, die sich von der Anbringbasis so in einem fixierten, schrägen Neigungswinkel von der Anbringbasis nach unten erstreckt, dass eine Achse durch die Einfassung sich quer erstreckt und in einer Neigung zur Vorder-/Hinterachse, wobei die integrale Einfassung für den Leuchtenhalter dimensioniert ist, um wenigstens eine Lichtquelle darin in einem fixierten schrägen Neigungswinkel zur Anbringbasis zum Ausrichten von Licht entlang der nach unten geneigten Achse der Einfassung von der Basis weg nach unten aufzunehmen.
  11. Leuchtenhalter nach Anspruch 10, bei dem die Einfassung einen ersten Einfassungsabschnitt, der sich von einer Seite der Anbringbasis weg erstreckt, und einen zweiten Einfassungsabschnitt aufweist, der sich von der gegenüberliegenden Seite der Anbringbasis weg erstreckt.
  12. Leuchtenhalter nach Anspruch 11, bei dem die Einfassung einen Sockel zur Aufnahme einer Basis der Lichtquelle in dem zweiten Einfassungsabschnitt auf der gegenüberliegenden Seite der Anbringbasis enthält, wobei die Lichtquelle sich von dem zweiten Einfassungsabschnitt in den ersten Einfassungsabschnitt erstreckt, um einen kompakten Aufbau des Leuchtenhalters beizubehalten.
  13. Leuchtenhalter nach Anspruch 10, bei dem die Leuchtenhaltereinfassung wenigstens einen vorspringenden Sockel enthält, der sich von der Anbringbasis auf der gegenüberliegenden Seite davon nach außen erstreckt, zur Aufnahme der Lichtquelle darin.
  14. Leuchtenhalter nach Anspruch 13, bei dem die Lichtquelle eine LED ist, die ein Basisende mit Anschlüssen aufweist, die sich von diesem erstrecken, und wobei der Vorsprungssockel ein. Paar von Öffnungen darin enthält, die zur Aufnahme der Anschlüsse durch diese dimensioniert sind, so dass das Basisende der LED in dem vorspringenden Sockel aufgenommen werden kann.
  15. Leuchtenhalter nach Anspruch 10, bei dem die Leuchtenhaltereinfassung steifer als benachbarte Abschnitte der Anbringbasis ist.
  16. Leuchtenhalter zur Montage an eine Kopfbedeckung nach Anspruch 10, in Kombination mit der Kopfbedeckung, wobei die Kopfbedeckung enthält, einen Kopfanpassabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der ein Form haltendes Schirmelement, das obere und untere Hauptflächen davon aufweist, ein Abdeckmaterial enthält, das sich über das Schirmelement erstreckt; und eine Öffnung in dem Abdeckmaterial; und wobei die Einfassung ausgerichtet ist, um sich zumindest teilweise so durch die Öffnung in dem Abdeckmaterial zu erstrecken, dass mit der Lichtquelle, die darin aufgenommen ist, eine Beleuchtung in eine Richtung nach unten und von der unteren Hauptfläche des Schirms weg, in einen relativ nahen Leseabstand des Trägers bereitgestellt wird.
  17. Leuchtenhalter nach Anspruch 16, wobei der Leuchtenhalter an der Kopfbedeckung zumindest teilweise zwischen der unteren Hauptfläche und dem Abdeckmaterial angebracht ist und die Einfassung des Leuchtenhalters wenigstens ein Abstandsteil enthält, der von der Anbringbasis hervorsteht, ausgelegt zur Angrenzung an die untere Hauptfläche des Schirms, um einen Schirmraum zwischen der unteren Hauptfläche des Schirms und dem Abdeckmaterial zu erzeugen.
  18. Leuchtenhalter nach Anspruch 16, wobei der Leuchtenhalter an im Wesentlichen zentraler Position relativ zur unteren Hauptfläche des Schirms entfernt von einem Umfangsrand des Schirms angebracht ist.
  19. Leuchtenhalter nach Anspruch 16, bei dem der Leuchtenhalter Vorsprünge enthält, die von der Anbringbasis nach außen hervorstehen, die konfiguriert ist, um an die untere Hauptfläche des Schirms anzugrenzen, um die Anbringbasis von der unteren Hauptfläche so zu beabstanden, dass eine elektrische Verbindung zur Lichtquelle zwischen der unteren Hauptfläche des Schirms und der Anbringbasis in dem Raum vorgesehen werden kann.
  20. Leuchtenhalter nach Anspruch 16, wobei der Leuchtenhalter an dem Abdeckmaterial mit Haftvermittler, Klammern, mittels Nähen, Ultraschallschweißens, Wärmeschweißens oder Haken angebracht ist.
  21. Leuchtenhalter nach Anspruch 10, bei dem die Einfassung zwei beabstandete ringförmige Einfassungen enthält, die jeweils aufgebaut sind, um eine Lichtquelle darin aufzunehmen.
  22. Leuchtenhalter nach Anspruch 21, bei dem die zwei ringförmigen Einfassungen auf der Anbringbasis um ungefähr 35 bis ungefähr 65 mm voneinander beabstandet sind.
  23. Leuchtenhalter nach Anspruch 10, bei dem die Einfassung eine Mehrzahl von ringförmigen Einfassungen enthält, die auf der Anbringbasis voneinander beabstandet sind, wobei jede der Mehrzahl von Einfassungen einen Sockel zur Aufnahme von mehr als einer LED darin aufweist.
  24. Leuchtenhalter nach Anspruch 18, bei dem das Abdeckmaterial ein Textil ist und einen gestickten Flickenabschnitt zur Ausbildung eines dickeren Abschnitts des Abdeckmaterials enthält.
  25. Leuchtenhalter nach Anspruch 24, wobei der Leuchtenhalter und der gestickte Flickenabschnitt einen Haftvermittler dazwischen aufweisen, zur Sicherung des Leuchtenhalters an dem gestickten Flicken, wobei der gestickte Flicken den Haftvermittler daran hindert, durch das Abdeckmaterial zu laufen.
  26. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der sich von dem Kopfabschnitt nach vorn erstreckt, wobei der Schirm einen Einsatz, der obere und untere Hauptflächen hat, und ein Abdeckmaterial aufweist, das sich über wenigstens die untere Hauptfläche des Schirmeinsatzes erstreckt; eine oder mehrere Lichtquellen zur Projektion von Beleuchtung von dem Schirm weg; einen Leuchtenhalter, in dem die eine oder die mehreren Lichtquellen aufgenommen sind und der an dem Schirm angebracht ist; und einen Anbringflicken des Abdeckmaterials, wobei der Anbringflicken eine Dicke aufweist, die größer als die des benachbarten Abdeckmaterials ist, wobei der Leuchtenhalter an dem Anbringflicken des Abdeckmaterials gesichert ist, um die Lichtquelle an dem Schirm anzubringen.
  27. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Anbringflicken aus einem anderen Material als das Abdeckmaterial ist.
  28. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Anbringflicken eine innere Oberfläche benachbart zu einer Innenseite des Abdeckmaterials und eine äußere Oberfläche benachbart zu einer Außenseite des Abdeckmaterials aufweist, und wobei ein Haftvermittler vorgesehen ist, der den Leuchtenhalter an der Innenfläche des Anbringflickens sichert, wobei die Dicke des Anbringflickens die Außenfläche frei von Haftvermittler hält.
  29. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Leuchtenhalter eine Basis und ein Gehäuse enthält, in dem die Lichtquelle aufgenommen ist, und sowohl der Anbringflicken als auch das Abdeckmaterial eine Öffnung aufweisen, die sich durch diese erstrecken, wobei sich das Gehäuse so erstreckt, dass Licht von der Lichtquelle durch sowohl den Anbringflicken als auch das Abdeckmaterial projiziert wird.
  30. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Anbringflicken ein gestickter Flicken aus einem dicht genähten Faden ist.
  31. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Leuchtenhalter eine obere und untere Fläche enthält, wobei die untere Fläche an dem Anbringflicken gesichert ist und die obere Fläche wenigstens ein nach außen vorstehendes Versatzstück enthält, das aufgebaut ist, um an die untere Hauptfläche des Schirmeinsatzes anzugrenzen, um einen Schirmraum zu erzeugen, der zwischen der unteren Hauptfläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial vorgesehen ist.
  32. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei welcher der Schirm einen äußeren Umfangsrand aufweist und eine zweite Lichtquelle enthält, die benachbart zu oder an dem Umfangsrand angebracht ist.
  33. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, die ferner einen Betätigungsschalter auf der unteren Hauptfläche des Schirmeinsatzes zur Betätigung der Lichtquelle enthält, wobei das Abdeckmaterial eine gestickte Abdeckung aufweist, die so positioniert ist, um mit dem Betätigungsschalter zu überlappen.
  34. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei der eine Außenfläche des Anbringflickens eine strukturierte Markierung enthält.
  35. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 26, bei der eine Innenfläche des Anbringflickens eine Oberflächenstruktur, die rauer als die Oberflächenstruktur des Abdeckmaterials ist, für eine sichere Anbringung des Leuchtenhalters daran aufweist.
  36. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfanpassabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der sich von dem Kopfabschnitt nach vorn erstreckt; eine oder mehrere Lichtquellen zur Projektion von Beleuchtung von dem Schirm weg; eine Kopfbedeckungsbeleuchtungsanordnung, die eine längliche Basis ausgebildet aus einem elastischen Material, ein Gehäuse und eine oder mehrere Lichtquellen enthält, die in dem Gehäuse aufgenommen sind, um an dem Schirm angebracht zu sein; einen Betätigungsschalter der Kopfbedeckungsbeleuchtungsanordnung, der einen Aktuator zur Aktivierung der einen oder mehreren Lichtquellen enthält, wobei der Betätigungsschalter zwischen dem Schirm und der länglichen Basis vorgesehen ist; und einen flexiblen Druckknopfabschnitt der länglichen Basis, der positioniert ist, um den Aktuator des Betätigungsschalters so abzudecken, dass die eine oder die mehreren Lichtquellen und der Betätigungsschalter in der selben Kopfbedeckungsbeleuchtungsanordnung kombiniert sind.
  37. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 36, bei der die längliche Basis beabstandete Versetzungsrippen auf einer Seite davon enthalten und der Betätigungsschalter in einem Raum zwischen den Versetzungsrippen aufgenommen ist.
  38. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 36, bei welcher der Schirm einen Form haltenden Einsatz enthält, der obere und untere Hauptflächen davon aufweist, wobei sich Abdeckmaterial über wenigstens die untere Hauptfläche erstreckt und wobei der Betätigungsschalter an der unteren Hauptfläche des Schirms angebracht ist, wobei sich die längliche Basis, die an dem Abdeckmaterial gesichert ist, über die untere Hauptfläche erstreckt.
  39. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 38, bei der die längliche Basis wenigstens eine Rippe enthält, die sich von dieser erstreckt und benachbart zum Betätigungsschalter vorgesehen ist, wobei die Rippe an die untere Hauptfläche des Schirms angrenzt, um die längliche Basis von dem Schirmeinsatz zu beabstanden und dem Betätigungsschalter zu ermöglichen, in einem Raum zwischen dem Schirmeinsatz und der länglichen Basis aufgenommen zu sein.
  40. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 39, bei der das Gehäuse von einer Fläche der länglichen Basis einen größeren Abstand als der flexible Druckknopfabschnitt hervorsteht und benachbart zum flexiblen Druckknopfabschnitt vorgesehen ist, so dass ein entferntes Ende des Gehäuses zum Blockieren einer ungewollten Betätigung des Betätigungsschalters vorgesehen ist.
  41. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfanpassabschnitt zur Anpassung an einen Kopf eines Benutzers; einen Schirm, der sich von dem Kopfabschnitt nach vorn erstreckt; eine oder mehrere Lichtquellen zur Projektion von Beleuchtung von dem Schirm weg; und ein Leuchtenhalteraufbau zur Anbringung der einen oder mehreren Lichtquellen an dem Schirm.
  42. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei welcher der Schirm eine Öffnung enthält, die sich durch diesen erstreckt und wobei die Leuchtenhalteranordnung ein Schwenkmodul enthält, das angeordnet und konfiguriert ist, um sich so zu drehen, dass wenigstens ein Abschnitt davon sich durch die Öffnung erstreckt, um Beleuchtung von dem Schirm nach unten weg zu projizieren.
  43. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, die ferner ein Lichtumlenkelement aufweist, zur Änderung der Richtung der Beleuchtung von einer Vorwärtsrichtung im Wesentlichen entlang des Schirms in eine Richtung quer zum Schirm.
  44. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 43, bei der das Lichtumlenkelement ein reflektives Material oder ein Prisma ist.
  45. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 43, die ferner ein Fensterabschnitt des Schirms aufweist, durch den das umgelenkte Licht in der Querrichtung projiziert wird.
  46. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei der eine der Lichtquellen angebracht ist, um Licht bezüglich des Schirms nach vorn zu projizieren und eine andere der Lichtquellen angebracht ist, um Licht senkrecht zur Vorwärtsrichtung zu projizieren.
  47. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei welcher der Schirm eine Kappe enthält und eine der Lichtquellen angebracht ist, um von der Kappe abgedeckt zu sein, zur Projektion von Licht quer zum Schirm.
  48. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 47, bei der die Kappe eine Lichtquelle, die angebracht ist, um Licht in einer Vorwärtsrichtung zu projizieren, und eine Lichtquelle enthält, die angebracht ist, um Licht in einer Richtung quer zur Vorwärtsrichtung zu projizieren.
  49. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei der die Leuchtenhalteranordnung für ein Schwenken relativ zum Schirm angebracht ist.
  50. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei welcher der Schirm ein Abdeckmaterial enthält und das Abdeckmaterial eine Stromquelle für eine oder mehrere Lichtquellen enthält.
  51. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 41, bei welcher der Schirm eine Stromquelle für die eine oder mehrere Lichtquellen und einen elektrischen Anschluss zur Verbindung mit einer separaten elektrischen Einrichtung enthält.
  52. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 4, bei welcher der Leuchtenhalter ein aus Kunststoff ausgeformtes Element ist, das eine Markierung auf einer Außenfläche davon aufweist.
  53. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Aufnahme des Kopfs eines Trägers; einen Schirmabschnitt, der sich von dem Kopfabschnitt nach vorn erstreckt und einen Außenrand, der sich um den Schirmabschnitt erstreckt, und eine längsgerichtete Vorder-/Hintermittelachse aufweist, die sich zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand erstreckt; einen Schirmeinsatz des Schirmabschnitts, der obere und untere Flächen aufweist; ein Abdeckmaterial des Schirmabschnitts, das sich über die untere Fläche des Schirmeinsatzes erstreckt und eine Öffnung in der unteren Fläche des Schirmeinsatzes aufweist; eine erste LED, die an dem Außenrand des Schirmabschnitts im Wesentlichen auf der Vorder-/Hintermittelachse davon zur Projektion von Licht in einer ersten Richtung bezüglich des Schirmabschnitts nach vorn angebracht ist; eine zweite LED, die eine Linse aufweist und zur Kopplung an die untere Fläche des Schirmeinsatzes vorgesehen ist; eine Leistungsquelle, die an dem Kopfabschnitt angebracht ist und mit der ersten und zweiten LED elektrisch verbunden ist; eine Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial davon angebracht ist und mit der Leistungsquelle und der ersten und zweiten LED zur Steuerung des Betriebs davon gekoppelt ist; einen Leuchtenhalter zum Anbringen der zweiten LED an den Schirmabschnitt; einen dünnen, flachen Basisabschnitt für den Leuchtenhalter, der an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial angebracht ist, in Längsrichtung zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand des Schirmabschnitts, und die Vorder-/Hintermittelachse aufspannt, um relativ dazu zentriert zu sein; einen fixierten Einfassabschnitt des Leuchtenhalters, der integral mit dem Basisabschnitt ausgebildet ist, um sich schräg von dem Basisabschnitt zu erstrecken, quer zur Vorder-/Hintermittelachse und durch die Öffnung in dem Abdeckmaterial, wobei der fixierte Einfassabschnitt einen Hohlraum aufweist, in dem die zweite LED aufgenommen ist, um Licht in einer zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung zu projizieren; und eine ringförmige Wand des fixierten Einfassabschnitts, die sich über die zweite LED-Linse hinaus für einen Schutz der zweiten LED gegen eine Beschädigung erstreckt.
  54. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der das Abdeckmaterial einen Schalterabdeckabschnitt aus einem Stickgut enthält, das an der Schaltereinrichtung angeordnet ist, für eine Identifizierung des Orts der Schaltereinrichtung entlang der unteren Fläche des Schirmeinsatzes.
  55. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei welcher der Leuchtenhalter Öffnungen enthält, die sich durch den dünnen, flachen Basisabschnitt zum Hohlraum des fixierten Einfassabschnitts erstrecken, um elektrischen Verbindern zu ermöglichen, durch diese zu treten, für eine elektrische Verbindung der zweiten LED mit der Leistungsquelle.
  56. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der die Leistungsquelle eine Batteriepackung aufweist, die mehrere Batterien trägt, wobei die Batteriepackung und die Schaltereinrichtung eine elektrische Verdrahtung enthalten, die sich dazwischen erstreckt, wobei der Kopfabschnitt einen unteren Abschnitt aufweist, der einen Vorderbereich, von dem sich der Schirmabschnitt nach vorn erstreckt, und einen hinteren Bereich, der sich von beiden Enden des vorderen Bereichs nach hinten erstreckt, enthält, wobei der Kopfabschnitt ein Schweißband enthält, das sich um den unteren Bereich des Kopfabschnitts erstreckt, und wobei die Batteriepackung entlang des Schweißbands an dem hinteren Bereich des unteren Abschnitts des Kopfabschnitts angebracht ist, wobei die elektrische Verdrahtung sich von der Batteriepackung an dem unteren Abschnitt des hinteren Bereichs des Kopfabschnitts zur Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt angebracht ist, erstreckt.
  57. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und des dünnen, flachen Basisabschnitts des Beleuchtungshalters ein Haftvermittler dazwischen zur Sicherung des Leuchtenhalters an der unteren Fläche des Schirmeinsatzes vorgesehen ist.
  58. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der die Schaltereinrichtung eine Platine und einen Wechselaktuator enthält, der aufgebaut ist, um mit der Platine in Kontakt zu stehen, zur selektiven Aktivierung der ersten und zweiten LED.
  59. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der die Leistungsquelle eine Batteriepackung enthält, die zwei scheibenförmige Batterien aufweist, die mit sowohl der ersten LED als auch der zweiten LED elektrisch verbunden sind.
  60. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei welcher der Schirmeinsatz eine Nut und eine Verdrahtung enthält, die in der Nut angeordnet ist, wobei die Verdrahtung die Leistungsquelle, die Schaltereinrichtung, die erste LED und die zweite LED elektrisch verbindet.
  61. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 53, bei der die Schaltereinrichtung aufgebaut ist, die erste LED und die zweite LED sequentiell unabhängig voneinander oder gleichzeitig zu aktivieren.
  62. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Aufnahme des Kopfs eines Trägers; einen Schirmabschnitt, der sich bezüglich des Kopfabschnitts nach vorn erstreckt und einen Außenrand aufweist, der sich um den Schirmabschnitt erstreckt; einen Schirmeinsatz des Schirmabschnitts, der eine Vorder-/Hintermittelachse und obere und untere Flächen aufweist; ein Abdeckmaterial des Schirmabschnitts, das sich über die untere Fläche des Schirmeinsatzes erstreckt und eine Öffnung an der unteren Fläche des Schirmeinsatzes aufweist; eine erste LED, die im Wesentlichen an dem Außenrand des Schirmabschnitts angebracht ist, im Wesentlichen auf der Vorder-/Hintermittelachse davon, zur Projektion von Licht in einer ersten Richtung bezüglich des Schirmabschnitts nach vorn; eine zweite LED, die eine Linse aufweist und vorgesehen ist, um an die untere Fläche des Schirmeinsatzes gekoppelt zu werden, zur Projektion von Licht in einer zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung der ersten LED; eine Leistungsquelle, die mit der ersten und zweiten LED elektrisch verbunden ist; eine Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial davon angebracht ist und mit der Leistungsquelle und der ersten und zweiten LED zur Steuerung des Betriebs davon verbunden ist; einen Schalterabdeckabschnitt des Abdeckmaterials, der einen bestickten Flecken aufweist, der an der Schaltereinrichtung zur Identifzierung des Orts der Schaltereinrichtung entlang der unteren Fläche des Schirmeinsatzes angeordnet ist; einen Leuchtenhälter zum Anbringen der zweiten LED an den Schirmabschnitt; einen dünnen, flachen Basisabschnitt für den Leuchtenhalter, der an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial im Wesentlichen entlang der Vorder-/Hintermittelachse zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand des Schirmabschnitts angebracht ist; und einen fixierten Einfassabschnitt für den Leuchtenhalter, der integral mit dem Basisabschnitt ausgebildet ist, um sich schräg von dem Basisabschnitt zu erstrecken, quer zur Vorder-/Hintermittelachse und durch die Öffnung in dem Abdeckmaterial, wobei die zweite LED in dem fixierten Einfassabschnitt aufgenommen ist, um Licht in der zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung der ersten LED zu projizieren.
  63. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Aufnahme des Kopfes eines Trägers; einen Schirmabschnitt, der sich bezüglich des Kopfabschnitts nach vorn erstreckt und einen Außenrand aufweist, der sich um den Schirmabschnitt erstreckt; einen Schirmeinsatz des Schirmabschnitts, der eine Vorder-/Hintermittelachse und obere und untere Oberflächen aufweist; ein Abdeckmaterial des Schirmabschnitts, das sich über die untere Fläche des Schirmeinsatzes erstreckt und eine Öffnung an der unteren Fläche des Schirmeinsatzes aufweist; eine erste LED, die an dem Außenrand des Schirmabschnitts angebracht ist, im Wesentlichen auf der Vorder-/Hintermittelachse davon, zur Projektion von Licht in einer ersten Richtung bezüglich des Schirmabschnitts nach vorn; eine zweite LED, die eine Linse aufweist und vorgesehen ist, um mit der unteren Fläche des Schirmeinsatzes gekoppelt zu werden; eine Leistungsquelle, die mit der ersten und zweiten LED elektrisch verbunden ist; eine Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt angebracht ist, gekoppelt an die Leistungsquelle und die erste und zweite LED zur Steuerung des Betriebs davon; einen Leuchtenhalter zum Anbringen der zweiten LED an den Schirmabschnitt; einen dünnen, flachen Basisabschnitt des Leuchtenhalters, der an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial angebracht ist, in Längsrichtung zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand des Schirmabschnitts; einen fixierten Einfassabschnitt des Leuchtenhalters, der integral mit dem Basisabschnitt ausgebildet ist, um sich schräg von dem Basisabschnitt zu erstrecken, quer zur Vorder-/Hintermittelachse und durch die Öffnung in dem Abdeckmaterial, wobei der fixierte Einfassabschnitt einen Hohlraum aufweist, in dem die zweite LED aufgenommen ist, um Licht in einer zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung zu projizieren; Öffnungen für den Leuchtenhalter, die sich durch den dünnen, flachen Basisabschnitt zum Hohlraum des ersten Einfassabschnitts erstrecken, um elektrischen Verbindern zu ermöglichen, durch diese zu treten, zum elektrischen Verbinden der zweiten LED mit der Leistungsquelle; und eine ringförmige Wand des fixierten Einfassabschnitts, die sich über die zweite LED-Linse hinaus zum Schutz der zweiten LED gegen Beschädigung erstreckt.
  64. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Aufnahme des Kopfs eines Trägers; einen Schirmabschnitt, der sich bezüglich des Kopfabschnitts nach vorn erstreckt und einen Außenrand, der sich um den Schirmabschnitt erstreckt, und eine längsgerichtete Vorder-/Hintermittelachse aufweist, die sich zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand erstreckt; einen Schirmeinsatz des Schirmabschnitts, der eine Vorder-/Hintermittelachse und obere und untere Oberflächen aufweist; ein Abdeckmaterial des Schirmabschnitts, das sich über die untere Fläche des Schirmeinsatzes erstreckt und eine Öffnung an der unteren Fläche des Schirmeinsatzes aufweist; eine erste LED, die mehrere LEDs aufweist, die an dem Außenrand des Schirmabschnitts zur Projektion von Licht in einer ersten Richtung nach vorn bezüglich des Schirmabschnitts angebracht sind; eine zweite LED, die eine Linse aufweist und zur Kopplung an die untere Fläche des Schirmeinsatzes vorgesehen ist; eine Leistungsquelle, die an dem Kopfabschnitt angebracht ist und mit den ersten und zweiten LEDs elektrisch verbunden ist; eine Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial davon angebracht ist und mit der Leistungsquelle und den ersten und zweiten LEDs zur Steuerung eines Betriebs davon gekoppelt ist; einen Leuchtenhalter zum Anbringen der zweiten LED an den Schirmabschnitt; einen dünnen, flachen Basisabschnitt für den Leuchtenhalter, der an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial in Längsrichtung zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand des Schirmabschnitts angebracht ist; einen fixierten Einfassabschnitt des Leuchtenhalters, der integral mit dem Basisabschnitt ausgebildet ist, um sich von dem Basisabschnitt schräg zu erstrecken, quer zur Vorder-/Hintermittelachse und durch die Öffnung in dem Abdeckmaterial, wobei die zweite LED in dem fixierten Einfassabschnitt aufgenommen ist, um Licht in einer zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung zu projizieren; und eine ringförmige Wand des fixierten Einfassabschnitts, die sich über die zweite LED-Linse hinaus zum Schutz der zweiten LED gegen Beschädigung erstreckt.
  65. Beleuchtungs-Kopfbedeckung, die aufweist: einen Kopfabschnitt zur Aufnahme eines Kopfs eines Trägers; einen Schirmabschnitt, der sich bezüglich des Kopfabschnitts nach vorn erstreckt und einen Außenrand, der sich um den Schirmabschnitt erstreckt, und eine Vorder-/Hintermittelachse aufweist, die sich zwischen dem Kopfabschnitt und dem Außenrand erstreckt; einen unteren Abschnitt des Kopfabschnitts, der einen vorderen Bereich, von dem sich der Kopfabschnitt nach vorn erstreckt, und einen hinteren Bereich enthält, der sich von beiden Enden des vorderen Bereichs nach hinten erstreckt; ein Schweißband, das sich um den unteren Abschnitt des Kopfabschnitts erstreckt; einen Schirmeinsatz des Schirmabschnitts, der eine Vorder-/Hintermittelachse und obere und untere Flächen aufweist; ein Abdeckmaterial des Schirmabschnitts, das sich über die untere Fläche des Schirmeinsatzes erstreckt; eine erste LED, die an dem Außenrand des Schirmabschnitts im Wesentlichen auf der Vorder-/Hintermittelachse davon für eine Projektion von Licht in einer ersten Richtung nach vorn bezüglich des Schirmabschnitts angebracht ist; eine zweite LED, die eine Linse aufweist und zur Anbringung an die untere Fläche des Schirmeinsatzes vorgesehen ist; eine Leistungsquelle, die eine Batteriepackung aufweist, die mehrere Batterien trägt, wobei die Batteriepackung entlang des Schweißbandes an dem hinteren Bereich des unteren Abschnitts des Kopfabschnitts angebracht ist und mit der ersten und zweiten LED elektrisch verbunden ist; eine Schaltereinrichtung, die an dem Schirmabschnitt zwischen der unteren Fläche des Schirmeinsatzes und dem Abdeckmaterial davon angebracht ist und mit den Batterien und der ersten und zweiten LED zur Steuerung eines Betriebs davon elektrisch verbunden ist; eine elektrische Verdrahtung, die sich von dem Batteriepack an dem hinteren Bereich des unteren Abschnitts des Kopfabschnitts nach vorn entlang des Schweißbands und entlang des Schirmabschnitts zur Schaltereinrichtung erstreckt, die an dem Schirmabschnitt angebracht ist; einen Leuchtenhalter zum Anbringen der zweiten LED an den Schirmabschnitt; einen dünnen, flachen Basisabschnitt für den Leuchtenhalter, der an dem Schirmabschnitt angebracht ist; einen fixierten Einfassabschnitt für den Leuchtenhalter, der mit dem Basisabschnitt integral ausgebildet ist, um sich von dem Basisabschnitt schräg zu erstrecken, quer zur Vorder-/Hintermittelachse, wobei die zweite LED in dem fixierten Einfassabschnitt aufgenommen ist, um Licht in einer zweiten Richtung nach vorn und nach unten in einem schrägen Winkel relativ zur ersten Richtung zu projizieren; und eine ringförmige Wand des fixierten Einfassabschnitts, die sich über die zweite LED-Linse hinaus zum Schutz der zweiten LED gegen Beschädigung erstreckt.
  66. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 1, bei welcher der Leuchtenhalter aus einem elastischen Material ausgebildet ist.
  67. Beleuchtungs-Kopfbedeckung nach Anspruch 1, bei der die unter Hauptfläche der Basis an dem Schirm gesichert ist.
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