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Die Erfindung betrifft allgemein
einen Apparat, der an einem Zahn im kieferorthopädischen Behandlungsverlauf
befestigt wird. Insbesondere betrifft die Erfindung einen kieferorthopädischen
Apparat mit einer Struktur, die das Manipulieren, Plazieren und Entfernen
des Apparats durch den Kieferorthopäden erleichtert.
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Die Kieferorthopädie ist ein Spezialbereich auf
dem allgemeinen Gebiet der Zahnmedizin. Bei der kieferorthopädischen
Behandlung werden fehlgerichtete Zähne in korrekte Lagen entlang
dem Zahnbogen bewegt. Die kieferorthopädische Behandlung kann zu verbesserter
Okklusion für
den Patient sowie zu einem ästhetischeren
Aussehen führen.
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Bei einer Art von kieferorthopädischer
Behandlung wird ein Satz aus Komponenten verwendet, die gemeinsam
als "Klammern" bekannt sind. Bei
dieser Art von Behandlung werden kleine geschlitzte Geräte, als
Brackets bekannt, an den Frontalzähnen, Eckzähnen und Prämolaren des Patienten befestigt.
Ein Bogendraht wird in den Schlitzen der Brackets aufgenommen und
bildet eine Führungsbahn,
um die Bewegung der Zähne
in erwünschte
Positionen zu leiten.
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Jedes Ende eines kieferorthopädischen
Bogendrahts wird oft in einem umschlossenen länglichen Durchgang eines kleinen
Geräts
aufgenommen, das als Bukkalröhrchen
bekannt ist. Buckalröhrchen
sind mit den Molaren des Patienten verbunden. Der umschlossene Durchgang
hilft zu verhindern, daß das
Ende des Bogendrahts das weiche Gewebe des Patienten in der Mundhöhle berührt, was
ansonsten zu Schmerzen und Verletzungen führen könnte. In einigen Fällen sind
Bukkalröhrchen
mit einer umrüstbaren
Kappe entlang einer Seite des Durchgangs versehen, die geöffnet werden
kann, um das Röhrchen
bei Bedarf zu einem Bracket umzurüsten.
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In der Vergangenheit wurden kieferorthopädische Brackets
und Bukkalröhrchen
oft an ein metallisches Band geschweißt, das geeignet war, den Zahn
des Patienten zu umschließen.
Das Band wurde so ausgewählt,
daß es
der Form des Zahns entsprach, um für eine sichere Verbindung zwischen dem
Zahn und dem Apparat zu sorgen. Normalerweise wurde ein als Bandzement
bekannter Kleber entlang dem Innenumfang des Bands plaziert, um
dazu beizutragen, Lücken
zwischen dem Band und der Zahnoberfläche zu verhindern. Außerdem half
der Zement, unzulässiges
Wackeln des Bands zu verhindern, sobald das Band über dem
Zahn plaziert war.
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Oft werden kieferorthopädische Bänder mit einer
Form hergestellt, die der erwarteten Form des Patientenzahns eng
entspricht. Beispielsweise kann das Band eine oder mehrere Eindrückungen
haben, die geeignet sind, zwischen benachbarten Höckern des
Molaren aufgenommen zu werden. Gewöhnlich sind Bänder nicht
zylindrisch, sondern haben statt dessen etwas abgeflachte Seiten,
die geeignet sind, sich an Gegenseiten eines speziellen Zahns gepaart anzupassen.
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Plaziert der Arzt ein ausgewähltes Band über dem
Patientenzahn, hilft die Form des Bands (mit etwaigen abgeflachten
Bereichen und Höckereindrückungen)
zu gewährleisten,
daß das
Band im Hinblick auf eine Drehorientierung um die Längsachse des
Zahns richtig positioniert ist. Sitzt das Band vollständig auf
dem Zahn, liegen somit das Band und der Begleitapparat in einer
richtigen, vorab festgelegten Orientierung relativ zum Zahn. Vielfach
braucht der Arzt das Band nur in einer Drehposition zu plazieren, die
der endgültigen
Sollposition nahekommt, da sich das Band oft in Drehrichtungen etwas
verschiebt, um der Form des Zahns Rechnung zu tragen, wenn es über die
Zahnoberfläche
gleitet und sich zur endgültigen
Sollposition bewegt.
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Allerdings sind kieferorthopädische Bänder stark
sichtbar, besonders wenn sie über
den mundnahen Frontalzähnen
des Patienten plaziert sind. Daher gelten Bänder nicht als ästhetisch.
Für den
Patient können
Bänder
peinlich sein, besonders unter heranwachsenden Patienten, die von
Mitschülern
möglicherweise
gehänselt
werden. Außerdem
sind die Schritte zum Auswählen
des richtigen Bands und Schweißen
des ausgewählten
Bands an den gewünschten
Apparat zeit- und kostenaufwendig, was man möglichst verhindert.
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Folglich gab es in den letzten Jahren
zunehmendes Interesse am Gebrauch kieferorthopädischer Apparate, die mit einem
Kleber direkt auf die Oberfläche
des Zahns geklebt werden. Bei solchen Apparaten entfällt die
Notwendigkeit, ein richtig bemessenes Band auszuwählen und
den Apparat an das Band an einer bestimmten, vorab festgelegten Stelle
zu schweißen.
Zudem gelten solche Apparate im Gebrauch als ästhetischer, da durch das fehlende Band
der Apparat schwerer zu sehen ist.
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Allerdings geht man allgemein davon
aus, daß Apparate,
die direkt an die Zahnoberfläche
geklebt werden, auch als "direkt
verklebte" Apparate bekannt,
einer hohen Aufmerksamkeit des Arztes bedürfen, wenn er versucht, den
Apparat am Zahn zu plazieren. In Übereinstimmung mit bestimmten
Arten von Behandlungstechniken sollten direkt verklebte Apparate
an bestimmten, vorab festgelegten Stellen auf dem Zahn positioniert
werden, damit der Zahn im Hinblick auf die übrigen Zähne zu Behandlungsabschluß richtig
orientiert ist. Besonders wichtig ist die Plazierung von Apparaten
an richtigen Stellen auf dem Zahn, wenn der Arzt die "Lineal"-Technik verwendet,
eine Technik, die darauf abzielt, einen geraden und ebenen Bogendraht
zum Abschluß der
Behandlung zu erreichen.
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Ein kieferorthopädischer Apparat, der auf der Zahnoberfläche falsch
plaziert ist, kann unbefriedigende Behandlungsergebnisse verursachen.
Ist z. B. der Apparat mit dem Zahn an einer Stelle verklebt, die
gegenüber
seiner beabsichtigten Stelle versetzt ist, kann die resultierende
Orientierung des Zahns zu Behandlungsabschluß um eine entsprechende Entfernung
versetzt sein, wenn der Arzt die "Lineal"-Technik einsetzt. Infolge dessen ist
oft die präzise Manipulation
des Apparats während
des Klebeverfahrens notwendig, um zu gewährleisten, daß die resultierende
Plazierung des Apparats auf dem Zahn exakt der beabsichtigten entspricht.
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Zudem ist es auch wichtig zu gewährleisten, daß der direkt
verklebte Apparat beim Klebeverfahren fest in einen Kleber eingebettet
wird. Herkömmlich
wird eine Kleberschicht auf der Basis des Apparats plaziert, wonach
der Apparat in seine Position über
der Zahnoberfläche
manövriert
wird. Danach drückt
der Arzt die Basis des Apparats an den Zahn, vorzugsweise mit ausreichender
Kraft, um einen Teil des Klebers aus den Seiten der Basis herauszudrücken. Ein
solches Vorgehen hilft zu gewährleisten, daß keine
Lücken
oder Hohlräume
zwischen der Basis des Apparats und dem Zahn vorhanden sind, die ansonsten
Nahrung einfangen und zu Karies beitragen könnten.
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Somit ist die Manipulation direkt
verklebter Apparate während
eines Klebeverfahrens eine wichtige Aufgabe, bei der man Fehler
möglichst
vermeidet. Häufig
verwendet der Arzt ein Handinstrument, z. B. eine Zange mit feinen
Backen, um den Apparat zu halten und den Apparat während des
Klebeverfahrens zu manipulieren. Indes sind kieferorthopädische Apparate
relativ klein, und die Sichtbarkeit in der Mundhöhle ist begrenzt, besonders
in hinteren Bereichen neben den Molaren. Mühsam ist auch das Manövrieren
des Apparats in den Begrenzungen der Mundhöhle.
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Dazu kommt, daß bestimmte kieferorthopädische Kleber
Kennwerte haben, die sich für
das Klebeverfahren schwer eignen. Zum Beispiel beginnen einige Arten
kieferorthopädischer
Kleber, die als "chemisch
härtende" Kleber bekannt sind,
eine Härtungsreaktion,
sobald zwei Komponenten des Klebers miteinander gemischt werden.
Sobald die Härtungsreaktion
beginnt, muß der
Arzt das Klebeverfahren abschließen, bevor der Kleber ausgehärtet ist. Daher
müssen Ärzte, die
chemisch härtende
Kleber verwenden, stetig und genau arbeiten, um die Klebeverfahren
innerhalb einer bestimmten Zeit zu beenden.
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Obwohl die derzeit verfügbaren kieferorthopädischen
Apparate von vielen Ärzten
allgemein als zufriedenstellend betrachtet werden, gibt es nach
wie vor Bedarf an einer Verbesserung des Stands der Technik, insbesondere
im Hinblick auf das Plazieren und Verkleben direkt verklebter Apparate.
Vorzugsweise würden
solche Verbesserungen nicht nur die Aufgaben der Ärzte erleichtern,
sondern auch dazu beitragen, die am Patientengebiß zu Behandlungsabschluß nachweisbaren
Ergebnisse zu verbessern.
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Die Erfindung betrifft einen kieferorthopädischen
Apparat mit einer Struktur zur Verbesserung der Manövrierbarkeit
des Apparats durch den Arzt. Von Nutzen ist die Struktur während eines
Klebeverfahrens, z. B. wenn der Apparat in eine genaue, vorab ausgewählte Lage
auf der Oberfläche
des Zahns sorgfältig
bewegt werden muß.
Nützlich
ist die Struktur auch zum Verschieben des Apparats, was bei einem
Klebeverfahren nötig
sein kann, um die Basis des Apparats fest in den Kleber einzubetten.
Zusätzlich
ist die Struktur zum Ergreifen des Apparats zu Behandlungsabschluß nützlich,
wenn der Apparat von der Zahnoberfläche gelöst werden soll.
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Die plazierungsverbessernde Struktur
der kieferorthopädischen
Apparate der Erfindung kann eine beliebige von mehreren Formen annehmen. Zum
Beispiel kann die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere
Vorsprünge
aufweisen, die entlang von Seiten des Apparats liegen. Zu Beispielen
für solche
Vorsprünge
zählen
Stege, Höcker und
Pfosten. Optional können
die Vorsprünge
in einer Vertiefung vorgesehen sein, die entlang einer Ober- oder
Unterseite des Apparats liegt.
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Die plazierungsverbessernde Struktur
des erfindungsgemäßen kieferorthopädischen
Apparats erleichtert eine sichere Verbindung mit einem Handinstrument,
z. B. einer Zange mit feinen Backen oder einem anderen Werkzeug,
das zum Ergreifen und Manipulieren des Apparats verwendet wird.
Die plazierungsverbessernde Struktur trägt dazu bei, Gleiten zwischen
dem Apparat und dem Handinstrument in einem Klebeverfahren zu verhindern,
so daß sich die
Relativorientierung des Apparats relativ zum Handinstrument nicht
unzulässig
verschiebt. Eine solche Struktur hilft zu gewährleisten, daß die resultierende
Position des Apparats auf dem Zahn der vorgewählten Sollposition eng entspricht.
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Näher
ausgeführt
betrifft die Erfindung in einem Aspekt einen kieferorthopädischen
Apparat, der eine Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn
und einen sich von der Basis nach außen erstreckenden Körper aufweist.
Der Körper
hat eine okklusale Seite (d. h. eine zu den Außenspitzen des Zahns weisende
Seite) und eine gingivale Seite (d. h. eine zum Zahnfleisch oder
zur Gingiva des Patienten weisende Sei te). Außerdem weist der Apparat einen länglichen
Bogendrahtschlitz auf, der sich über
den Körper
in einer allgemein mesial-distalen Richtung erstreckt (d. h. in
Richtungen zur Mitte des Zahnbogens des Patienten und von ihr weg,
die dem Weg des Bogens folgen). Weiterhin verfügt der kieferorthopädische Apparat über eine
plazierungsverbessernde Struktur, die sich entlang der okklusalen und/oder
gingivalen Seite erstreckt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
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In einem weiteren Aspekt betrifft
die Erfindung ferner einen kieferorthopädischen Apparat, der eine Basis
zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn und einen sich von der
Basis nach außen
erstreckenden Körper
aufweist. Der Körper
hat eine okklusale Seite und eine gingivale Seite. Ein länglicher Bogendrahtschlitz
erstreckt sich über
den Körper
in einer allgemein mesial-distalen Richtung. Der Apparat weist mindestens
eine Vertiefung auf, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen
Seite erstreckt. Weiterhin verfügt
dar Apparat über
eine plazierungsverbessernde Struktur, die in mindestens einer Vertiefung
liegt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
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Nähere
Einzelheiten der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche festgelegt.
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In den folgenden Zeichnungen ist
die Erfindung mittels bevorzugter Ausführungsformen exemplarisch dargestellt.
Es zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aufgebauten kieferorthopädischen Apparats, die auf den
Apparat in einer Richtung zu seiner okklusalen, distalen und bukkolabialen
Seite blickt;
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2 eine
Perspektivansicht des Apparats von 1,
die aber auf den Apparat in einer Richtung zu seiner gingivalen,
distalen und lingualen Seite blickt;
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3 eine
Perspektivansicht eines kieferorthopädischen Apparats gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung, die auf den Apparat zu seiner okklusalen, mesialen
und bukkolabialen Seite blickt; und
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4 eine
Perspektivansicht des Apparats von 3 mit
der Ausnahme, daß die
Ansicht in 4 in einer
Richtung zur gingivalen, mesialen und lingualen Seite des Apparats
blickt.
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Ein kieferorthopädischer Apparat gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist in 1 und 2 dargestellt und allgemein
mit der Bezugszahl 10 bezeichnet. Der Apparat 10 weist
eine Basis 12 und einen Körper 14 auf, der mit
der Basis 12 verbunden ist. Ein länglicher Bogendrahtschlitz 16 erstreckt
sich durch den Körper 14 in
einer allgemein mesialdistalen Richtung zum Aufnehmen eines Bogendrahts.
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Näher
ausgeführt
verfügt
die Basis 12 über eine
erste, zum Zahn weisende Seite 18, die in 2 dargestellt ist, und eine zweite Seite 20,
die entgegengesetzt zur ersten Seite 18 ist. Die zweite
Seite 20 ist in 1 gezeigt.
Im dargestellten Beispiel ist der Apparat 10 geeignet,
an einer bukkolabialen Seite eines Zahns befestigt zu werden (d.
h. einer Seite des Zahns, die zu den Wangen oder Lippen des Patienten
weist). Somit kann die erste Seite 18 der Basis 12 in
diesem Beispiel auch als linguale Seite betrachtet werden, und die
zweite Seite 20 kann auch als bukkolabiale Seite betrachtet
werden.
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Gemäß 2 ist die erste Seite 18 der
Basis 12 mit einer Folge von Hohlräumen 22 zum Aufnehmen
eines Teils eines kieferorthopädischen
Klebers versehen, der dazu dient, den Apparat 10 am Zahnschmelz
eines Patienten zu befestigen. In dieser Ausführungsform sind die Hohlräume 22 in
einer rechtwinkligen Anordnung angeordnet und haben eine quadratische
Konfiguration im Blick in einer bukkolabialen Richtung. Jedoch sind
auch andere Anordnungen und Formen möglich. Alternative Hohlräume sowie
andere Merkmale des Apparats sind in der gleichzeitig anhängigen US-Patentanmeldung
des Anmelders mit dem Titel "LOW
PROFILE ORTHODONTIC APPLIANCE",
Lfd. Nr. 10/324265, eingereicht am 19. Dezember 2002, offenbart.
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Vorzugsweise hat die erste Seite 18 der
Basis 12 eine Form, die der Konfiguration der Zahnoberfläche entspricht,
für die
der Apparat 10 bestimmt ist. Im Beispiel, das in den Zeichnungen
gezeigt ist, hat die erste Seite 18 eine konkave, zusammengesetzte Kontur,
die geeignet ist, sich mit der konvexen Form eines Molaren zu paaren.
Eine der Kurven kann in einer Bezugsebene parallel zur okklusalen
Ebene des Patienten betrachtet werden, wenn der Apparat 10 an einem
Zahn angeordnet ist. Die verbleibende Kurve läßt sich in einer Bezugsebene
senkrecht zur okklusalen Ebene betrachten. Allerdings kann in bestimmten
Fällen
(z. B. für
Vorderzähne
bestimmte Apparate) die Basis nur in einer Richtung gekrümmt sein oder
alternativ eine flache Konfiguration haben.
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Der Körper 14 in dieser
Ausführungsform
ist ein rechtwinkliges "U"-förmiges Teil
mit drei Seiten: einer okklusalen Seite 24 (siehe 1), einer bukkolabialen
Seite 26 und einer gingivalen Seite 28 (siehe 2). Der Bogendrahtschlitz 16 erstreckt
sich in einer Längsrichtung
durch den Körper 14 und
hat eine allgemein rechtwinklige Konfiguration, betrachtet man ihn
in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse des
Bogendrahtschlitzes 16. Eine linguale Kante der okklusalen
Seite 24 und eine linguale Kante der gingivalen Seite 28 sind
direkt mit der zweiten Seite 20 der Basis 12 einstückig verbunden.
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Optional und darstellungsgemäß weist
der Apparat 10 einen gingivalen Haken 30 auf,
der mit einem mesialen Endteilstück
des Körpers 14 verbunden
ist. Der Haken 30 hat eine etwas "L"-förmige Konfiguration
und ist mit einer Fläche
des Körpers 14 verbunden,
die nahe einem Schnitt der bukkolabialen Seite 26 und der
gingivalen Seite 28 liegt. Der Haken 30 ist als
Kopplung zur Verbindung mit einem Kraftmodul oder einer anderen
Komponente von Nutzen, die der Arzt im Behandlungsverlauf eventuell wünscht.
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Gemäß 2 weist der Apparat 10 ein vergrößertes Teilstück 48 auf,
das zum mesialen Ende des Bogendrahtschlitzes 16 benachbart
ist. Das vergrößerte Teilstück 48 erstreckt
sich vom gingivalen Haken 30 in einer lingualen Richtung
zur Basis 12. Durch das vergrößerte Teilstück 48 kann
das mesiale Ende des Bogendrahtschlitzes 16 einen abgeschrägten Bereich
aufweisen, um das Einsetzen eines Bogendrahts zu erleichtern.
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Außerdem weist der Apparat 10 eine
plazierungsverbessernde Struktur 32 zum leichteren Ergreifen
des Körpers 14 auf.
In diesem Beispiel verfügt die
plazierungsverbessernde Struktur 32 über zwei Anordnungen aus Vorsprüngen 34.
Eine erste Anordnung aus Vorsprüngen 34 liegt
auf der okklusalen Seite 24 des Körpers 14 und ist in 1 ersichtlich. Die zweite
Anordnung aus Vorsprüngen 34 liegt
auf der gingivalen Seite 28 des Körpers 14 und ist in 2 gezeigt.
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In der dargestellten Ausführungsform
sind die Vorsprünge 34 abgerundete,
halbkugelförmige Höcker. Allerdings
sind auch vielfältige
andere Formen möglich.
Zum Beispiel können
die Vorsprünge 34 Stifte,
Pfosten, Pyramiden, Pyramidenstümpfe, Kegel,
Kegelstümpfe
u. ä. aufweisen.
Die Vorsprünge 34 können auch
längliche
Stege sein, z. B. Rechteck-, Vierkant- oder abgerundete Stäbe.
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Möglich
sind auch andere Arten plazierungsverbessernder Strukturen. Zum
Beispiel kann die Struktur 32 eine Folge von Löchern, Poren
oder Hohlräumen
aufweisen. Die Hohlräume
können
getrennt und voneinander beabstandet oder miteinander verbunden
sein. Optional können
die Hohlräume
länglich
sein, z. B. Mulden oder Kanäle.
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Als zusätzliche Option kann die plazierungsverbessernde
Struktur 32 eine aufgerauhte Oberfläche, eine gerändelte Oberfläche oder
eine Oberfläche
aufweisen, die mit anderen Arten von Mustern und/oder Kreuzschraffuren
versehen ist. Optional kann die plazierungsverbessernde Struktur 32 jede Kombination
aus den vorgenannten aufweisen. Die Struktur 32 kann auch
sandgestrahlt oder durch einen Laser geätzt sein, um das Ergreifen
durch ein Handinstrument weiter zu verbessern. Vorzugsweise hat
die plazierungsverbessernde Struktur 32 eine mittlere Oberflächenrauheit
("Ra") über etwa
250 Mikro-Inch und stärker
bevorzugt über
etwa 500 Mikro-Inch.
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Die Anordnung aus Vorsprüngen 34,
die auf der gingivalen Seite 28 des Apparats 10 liegt,
weist eine einzelne Reihe mit drei Höckern auf, während die
Anordnung aus Vorsprüngen 34 auf
der okklusalen Seite 24 des Apparats 10 drei Reihen
mit Höckern aufweist.
Zusätzlich
sind eine oder mehrere der plazierungsverbessernden Strukturen 32 in
einer Vertiefung des Körpers 14 angeordnet.
In der dargestellten Ausführungsform
sind die Vorsprünge 34,
die auf der okklusalen Seite 24 des Körpers 14 liegen, in
einer Vertiefung 36 der okklusalen Seite 24 angeordnet.
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Die Vertiefung 36 weist
ein Bodenwandteilstück 38 auf,
das vorzugsweise allgemein parallel zur okklusalen Ebene des Patienten
ist, wenn der Apparat 10 auf dem Patientenzahn angeordnet
ist. Die Vorsprünge 34 in
der Vertiefung 36 erstrecken sich nach außen in einer
okklusalen Richtung vom Wandteilstück 38. Das Wandteilstück 38 liegt
in einer gingivalen Richtung relativ zur okklusalen Außenfläche der
okklusalen Seite 24.
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Die Vertiefung 36 weist
auch ein mesiales Wandteilstück 40 und
ein distales Wandteilstück 42 auf,
das vom mesialen Wandteilstück 40 beabstandet ist.
Die Wandteilstücke 40, 42 stellen
das äußerste mesiale
bzw. distale Ende der Vertiefung 36 dar. Optional erstrecken
sich die Wandteilstücke 40, 42 in Bezugsebenen,
die allgemein senkrecht zur Längsachse
des Bogendrahtschlitzes 16 sind.
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Die plazierungsverbessernde Struktur 32 erleichtert
das Ergreifen des Apparats 10 durch ein Handinstrument,
z. B. eine Zange mit feinen Backen oder ein anderes Werkzeug, das
der Arzt zum Ergreifen des Körpers 14 gebraucht.
Die plazierungsverbessernde Struktur 32 hilft zu gewährleisten,
daß sich
der Apparat 10 relativ zum Handinstrument nicht unzulässig verschiebt,
wenn der Arzt den Apparat 10 in der Mundhöhle manövriert.
Optional sind die Backen des Handinstruments auch aufgerauht oder
haben Vorsprünge.
Als zusätzliche
Option können
die Vorsprünge 34 in
passenden Vertiefungen aufgenommen sein, die in den Backen des Handinstruments
liegen, um für
eine enganliegende, ineinandergreifende Beziehung zu sorgen.
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Während
eines Klebeverfahrens kann der Arzt die Basis 12 kräftig an
die Zahnoberfläche
drücken,
um die erste Seite 18 der Basis 12 fest in den Kleber
einzubetten. Die plazierungsverbessernde Struktur 32 senkt
die Wahrscheinlichkeit, daß sich der
Apparat 10 relativ zum Handinstrument verschiebt oder wackelt,
so daß alle
vier Kanten der Basis 12 in relativ enger Nähe zur Zahnoberfläche und vorzugsweise
in einem gleichen Abstand von ihr in den Kleber eingebettet werden.
Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn der Apparat 10 mit
Zähnen
verklebt wird, die in hinteren Bereichen der Mundhöhle liegen,
z. B. mit den Molaren des Patienten. Diese hinteren Bereiche gelten
als schwer zugänglich,
und die Sichtbarkeit des Klebeverfahrens ist etwas begrenzt.
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Die Bereitstellung der Vorsprünge 34 in
der Vertiefung 36 hat auch wichtige Vorteile für den Arzt. Zum
Beispiel bilden das mesiale und distale Wandteilstück 40, 42 eine
Sperre für
die seitliche Bewegung der Backen des Handinstruments und helfen
zu gewährleisten,
daß sich
die Backen nicht unzulässig in
einer mesialen oder distalen Richtung von der Mitte des Apparats 10 weg
bewegen. Infolge dessen bleiben die Backen des Handinstruments an
den Vorsprüngen 34 fest
sitzen.
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Vorteilhaft bildet die Vertiefung 36 eine
abgesenkte Anordnungsfläche
für die
Vorsprünge 34,
so daß sich
die Vorsprünge 34 nicht
unzulässig über die okklusale
Seite 24 hinaus erstrecken. Als Ergebnis könnte die
Außenfläche des
Körpers 14 glatter
erscheinen als ansonsten möglich
wäre. Werden
ferner bestimmte Trommelbehandlungsmedien im Herstellungsverfahren
zum Glätten
des Apparats 10 verwendet, reduziert die Bereitstellung
der Vertiefung 36 die Berührung der Trommelbehandlungsmedien
mit den Vorsprüngen 34,
so daß die
Vorsprünge 34 den Trommelbehandlungsmedien
nicht stark ausgesetzt und nicht unzulässig geglättet werden.
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Optional und gemäß 1 weist der Apparat 10 eine
Ausrichtmarke 44 auf, die sich über die zweite Seite 20 der
Besis 12 in einer allgemein okklusal-gingivalen Richtung
erstreckt. Die Ausrichtmarke 44 ist zum Positionieren des
Apparats 10 auf der Oberfläche des Zahns nützlich.
Zum Beispiel kann sich der Arzt entscheiden, die Ausrichtmarke 44 zur Längsachse
des Zahns auszurichten, so daß sich
der Bogendrahtschlitz 16 in einer bestimmten, vorab festgelegten
Orientierung relativ zum Zahn und zu anderen kieferorthopädischen
Komponenten in der Mundhöhle
befindet.
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Als zusätzliche Option kann der Apparat 10 eine
Positionierkerbe 46 aufweisen, die auch in 1 gezeigt ist. In diesem Beispiel ist
die Kerbe 46 auf der bukkolabialen Seite 26 des
Körpers 14 plaziert
und kann während
eines Klebeverfahrens zum Verschieben des Apparats in eine genaue
Lage verwendet werden. Sobald z. B. die Basis 12 des Apparats 10 fest
in den Kleber eingebettet wurde, kann sich der Arzt ent schließen, die
Spitze einer Sonde in der Kerbe 46 zu plazieren und den
Apparat 10 geringfügig
zu verschieben, bis eine Sollposition erreicht ist.
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Der Apparat 10 kann aus
jedem Material hergestellt sein, das zum Gebrauch in der Mundhöhle geeignet
ist und ausreichend fest ist, um den Beanspruchungen zu widerstehen,
die normalerweise im kieferorthopädischen Behandlungsverlauf
auftreten. Zu Beispielen für
solche Materialien gehören
metallische Materialien, u. a. Legierungen von rostfreiem Stahl
und Titan. Keramikmaterialien können
ebenfalls verwendet werden, z. B. durchscheinendes polykristallines
Aluminiumoxid. Ein besonders bevorzugter Apparat ist aus rostfreiem
Stahl der Serie 17–4PH
oder 316L mit Hilfe eines Metallspritzgießverfahrens hergestellt.
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In 3 und 4 ist ein kieferorthopädischer Apparat 10a gemäß einer
weiteren Ausführungsform der
Erfindung dargestellt. Mit Ausnahme der im folgenden erwähnten Punkte
ist der Apparat 10a mit dem Apparat 10 identisch.
Daher kann auf eine Wiederholung der gemeinsamen Aspekte verzichtet
werden.
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Der Apparat 10a weist eine
plazierungsverbessernde Struktur 32a auf, die in diesem
Beispiel über
längliche
Stege 34a verfügt,
die mit einem Körper 14a verbunden
sind. Die Stege 34a haben jeweils eine Längsachse,
die sich in einer mesial-distalen Richtung erstreckt, obwohl andere
Orientierungen auch möglich
sind. Zum Beispiel kann sich die Längsachse der Stege in bukkolabial-lingualen
Richtungen oder in Richtungen zwischen einer mesial-distalen Bezugsachse
und einer bukkolabial-lingualen Bezugsachse erstrecken.
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Die Stege 34a haben abgerundete
Außenflächen, die
sich in einem Halbkreis erstrecken, betrachtet man sie in Bezugsebenen
senkrecht zur Längsachse
eines Bogendrahtschlitzes 16a, wenngleich andere Formen
auch möglich
sind. Zum Beispiel kann die Querschnittform der Stege 34a in
Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse
des Bogendrahtschlitzes ein Dreieck, Quadrat, Rechteck oder anderes
Polygon sein.
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Die plazierungsverbessernde Struktur 32a in dieser
Ausführungsform
weist zwei Stege 34a auf, die in einer Vertiefung 36a liegen.
Die Vertiefung 36a ist auf einer okklusalen Seite 24a des
Körpers 14a gebildet.
Außerdem
weist die plazierungsverbessernde Struktur 32a einen einzelnen
Steg 34a auf, der auf einer gingivalen Seite 28a des
Körpers 14a liegt.
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Die in den Zeichnungen exemplarisch
dargestellten Apparate 10, 10a sind Bukkalröhrchenapparate,
die zur Verwendung mit Molaren besonders geeignet sind. Allerdings
können
die Grundsätze
der Erfindung auch mit anderen kieferorthopädischen Apparaten verwendet
werden. Zum Beispiel können
kieferorthopädische
Brackets, die zum Verkleben mit Frontalzähnen, Eckzähnen und Prämolaren geeignet sind, auch
plazierungsverbessernde Strukturen aufweisen, die entlang einer
okklusalen und gingivalen Seite des Brackets oder entlang einem
mesialen und distalen Ende des Brackets angeordnet sind. In Fällen, in
denen die plazierungsverbessernde Struktur entlang von okklusalen
und gingivalen Seiten von Brackets vorgesehen ist, liegt die plazierungsverbessernde
Struktur vorzugsweise zwischen Ligaturflügeln des Brackets.
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Möglich
sind auch andere kieferorthopädische
Apparate. Zum Beispiel kann die plazierungsverbessernde Struktur
zur Verwendung mit Hüllen, Knöpfen, Klemmen
und anderen kieferorthopädischen
Komponenten geeignet sein, die an den Patientenzähnen befestigt sind. Ferner
können
die Apparate linguale Apparate sein, die zum Verkleben mit lingualen
Oberflächen
der Patientenzähne
statt der Apparate geeignet sind, die zum darstellungsgemäßen Verkleben
mit bukkolabialen Oberflächen
der Zähne
geeignet sind.
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Eine Anzahl weiterer Optionen ist
ebenfalls möglich
und wird dem Fachmann klar sein. Somit sollte die Erfindung nicht
auf die spezifischen Beispiele beschränkt sein, die zuvor näher beschrieben sind,
sondern nur durch den Schutzumfang der nachfolgenden Ansprüche und
ihrer Äquivalente.