DE20319773U1 - Kieferorthopädischer Apparat mit plazierungsverbessernder Struktur - Google Patents

Kieferorthopädischer Apparat mit plazierungsverbessernder Struktur Download PDF

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Abstract

Kieferorthopädischer Apparat mit:
einer Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn;
einem Körper, der sich von der Basis nach außen erstreckt, wobei der Körper eine okklusale Seite und eine gingivale Seite hat;
einem länglichen Bogendrahtschlitz, der sich über den Körper in einer allgemein mesial-distalen Richtung erstreckt; und
einer plazierungsverbessernden Struktur, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.

Description

  • Die Erfindung betrifft allgemein einen Apparat, der an einem Zahn im kieferorthopädischen Behandlungsverlauf befestigt wird. Insbesondere betrifft die Erfindung einen kieferorthopädischen Apparat mit einer Struktur, die das Manipulieren, Plazieren und Entfernen des Apparats durch den Kieferorthopäden erleichtert.
  • Die Kieferorthopädie ist ein Spezialbereich auf dem allgemeinen Gebiet der Zahnmedizin. Bei der kieferorthopädischen Behandlung werden fehlgerichtete Zähne in korrekte Lagen entlang dem Zahnbogen bewegt. Die kieferorthopädische Behandlung kann zu verbesserter Okklusion für den Patient sowie zu einem ästhetischeren Aussehen führen.
  • Bei einer Art von kieferorthopädischer Behandlung wird ein Satz aus Komponenten verwendet, die gemeinsam als "Klammern" bekannt sind. Bei dieser Art von Behandlung werden kleine geschlitzte Geräte, als Brackets bekannt, an den Frontalzähnen, Eckzähnen und Prämolaren des Patienten befestigt. Ein Bogendraht wird in den Schlitzen der Brackets aufgenommen und bildet eine Führungsbahn, um die Bewegung der Zähne in erwünschte Positionen zu leiten.
  • Jedes Ende eines kieferorthopädischen Bogendrahts wird oft in einem umschlossenen länglichen Durchgang eines kleinen Geräts aufgenommen, das als Bukkalröhrchen bekannt ist. Buckalröhrchen sind mit den Molaren des Patienten verbunden. Der umschlossene Durchgang hilft zu verhindern, daß das Ende des Bogendrahts das weiche Gewebe des Patienten in der Mundhöhle berührt, was ansonsten zu Schmerzen und Verletzungen führen könnte. In einigen Fällen sind Bukkalröhrchen mit einer umrüstbaren Kappe entlang einer Seite des Durchgangs versehen, die geöffnet werden kann, um das Röhrchen bei Bedarf zu einem Bracket umzurüsten.
  • In der Vergangenheit wurden kieferorthopädische Brackets und Bukkalröhrchen oft an ein metallisches Band geschweißt, das geeignet war, den Zahn des Patienten zu umschließen. Das Band wurde so ausgewählt, daß es der Form des Zahns entsprach, um für eine sichere Verbindung zwischen dem Zahn und dem Apparat zu sorgen. Normalerweise wurde ein als Bandzement bekannter Kleber entlang dem Innenumfang des Bands plaziert, um dazu beizutragen, Lücken zwischen dem Band und der Zahnoberfläche zu verhindern. Außerdem half der Zement, unzulässiges Wackeln des Bands zu verhindern, sobald das Band über dem Zahn plaziert war.
  • Oft werden kieferorthopädische Bänder mit einer Form hergestellt, die der erwarteten Form des Patientenzahns eng entspricht. Beispielsweise kann das Band eine oder mehrere Eindrückungen haben, die geeignet sind, zwischen benachbarten Höckern des Molaren aufgenommen zu werden. Gewöhnlich sind Bänder nicht zylindrisch, sondern haben statt dessen etwas abgeflachte Seiten, die geeignet sind, sich an Gegenseiten eines speziellen Zahns gepaart anzupassen.
  • Plaziert der Arzt ein ausgewähltes Band über dem Patientenzahn, hilft die Form des Bands (mit etwaigen abgeflachten Bereichen und Höckereindrückungen) zu gewährleisten, daß das Band im Hinblick auf eine Drehorientierung um die Längsachse des Zahns richtig positioniert ist. Sitzt das Band vollständig auf dem Zahn, liegen somit das Band und der Begleitapparat in einer richtigen, vorab festgelegten Orientierung relativ zum Zahn. Vielfach braucht der Arzt das Band nur in einer Drehposition zu plazieren, die der endgültigen Sollposition nahekommt, da sich das Band oft in Drehrichtungen etwas verschiebt, um der Form des Zahns Rechnung zu tragen, wenn es über die Zahnoberfläche gleitet und sich zur endgültigen Sollposition bewegt.
  • Allerdings sind kieferorthopädische Bänder stark sichtbar, besonders wenn sie über den mundnahen Frontalzähnen des Patienten plaziert sind. Daher gelten Bänder nicht als ästhetisch. Für den Patient können Bänder peinlich sein, besonders unter heranwachsenden Patienten, die von Mitschülern möglicherweise gehänselt werden. Außerdem sind die Schritte zum Auswählen des richtigen Bands und Schweißen des ausgewählten Bands an den gewünschten Apparat zeit- und kostenaufwendig, was man möglichst verhindert.
  • Folglich gab es in den letzten Jahren zunehmendes Interesse am Gebrauch kieferorthopädischer Apparate, die mit einem Kleber direkt auf die Oberfläche des Zahns geklebt werden. Bei solchen Apparaten entfällt die Notwendigkeit, ein richtig bemessenes Band auszuwählen und den Apparat an das Band an einer bestimmten, vorab festgelegten Stelle zu schweißen. Zudem gelten solche Apparate im Gebrauch als ästhetischer, da durch das fehlende Band der Apparat schwerer zu sehen ist.
  • Allerdings geht man allgemein davon aus, daß Apparate, die direkt an die Zahnoberfläche geklebt werden, auch als "direkt verklebte" Apparate bekannt, einer hohen Aufmerksamkeit des Arztes bedürfen, wenn er versucht, den Apparat am Zahn zu plazieren. In Übereinstimmung mit bestimmten Arten von Behandlungstechniken sollten direkt verklebte Apparate an bestimmten, vorab festgelegten Stellen auf dem Zahn positioniert werden, damit der Zahn im Hinblick auf die übrigen Zähne zu Behandlungsabschluß richtig orientiert ist. Besonders wichtig ist die Plazierung von Apparaten an richtigen Stellen auf dem Zahn, wenn der Arzt die "Lineal"-Technik verwendet, eine Technik, die darauf abzielt, einen geraden und ebenen Bogendraht zum Abschluß der Behandlung zu erreichen.
  • Ein kieferorthopädischer Apparat, der auf der Zahnoberfläche falsch plaziert ist, kann unbefriedigende Behandlungsergebnisse verursachen. Ist z. B. der Apparat mit dem Zahn an einer Stelle verklebt, die gegenüber seiner beabsichtigten Stelle versetzt ist, kann die resultierende Orientierung des Zahns zu Behandlungsabschluß um eine entsprechende Entfernung versetzt sein, wenn der Arzt die "Lineal"-Technik einsetzt. Infolge dessen ist oft die präzise Manipulation des Apparats während des Klebeverfahrens notwendig, um zu gewährleisten, daß die resultierende Plazierung des Apparats auf dem Zahn exakt der beabsichtigten entspricht.
  • Zudem ist es auch wichtig zu gewährleisten, daß der direkt verklebte Apparat beim Klebeverfahren fest in einen Kleber eingebettet wird. Herkömmlich wird eine Kleberschicht auf der Basis des Apparats plaziert, wonach der Apparat in seine Position über der Zahnoberfläche manövriert wird. Danach drückt der Arzt die Basis des Apparats an den Zahn, vorzugsweise mit ausreichender Kraft, um einen Teil des Klebers aus den Seiten der Basis herauszudrücken. Ein solches Vorgehen hilft zu gewährleisten, daß keine Lücken oder Hohlräume zwischen der Basis des Apparats und dem Zahn vorhanden sind, die ansonsten Nahrung einfangen und zu Karies beitragen könnten.
  • Somit ist die Manipulation direkt verklebter Apparate während eines Klebeverfahrens eine wichtige Aufgabe, bei der man Fehler möglichst vermeidet. Häufig verwendet der Arzt ein Handinstrument, z. B. eine Zange mit feinen Backen, um den Apparat zu halten und den Apparat während des Klebeverfahrens zu manipulieren. Indes sind kieferorthopädische Apparate relativ klein, und die Sichtbarkeit in der Mundhöhle ist begrenzt, besonders in hinteren Bereichen neben den Molaren. Mühsam ist auch das Manövrieren des Apparats in den Begrenzungen der Mundhöhle.
  • Dazu kommt, daß bestimmte kieferorthopädische Kleber Kennwerte haben, die sich für das Klebeverfahren schwer eignen. Zum Beispiel beginnen einige Arten kieferorthopädischer Kleber, die als "chemisch härtende" Kleber bekannt sind, eine Härtungsreaktion, sobald zwei Komponenten des Klebers miteinander gemischt werden. Sobald die Härtungsreaktion beginnt, muß der Arzt das Klebeverfahren abschließen, bevor der Kleber ausgehärtet ist. Daher müssen Ärzte, die chemisch härtende Kleber verwenden, stetig und genau arbeiten, um die Klebeverfahren innerhalb einer bestimmten Zeit zu beenden.
  • Obwohl die derzeit verfügbaren kieferorthopädischen Apparate von vielen Ärzten allgemein als zufriedenstellend betrachtet werden, gibt es nach wie vor Bedarf an einer Verbesserung des Stands der Technik, insbesondere im Hinblick auf das Plazieren und Verkleben direkt verklebter Apparate. Vorzugsweise würden solche Verbesserungen nicht nur die Aufgaben der Ärzte erleichtern, sondern auch dazu beitragen, die am Patientengebiß zu Behandlungsabschluß nachweisbaren Ergebnisse zu verbessern.
  • Die Erfindung betrifft einen kieferorthopädischen Apparat mit einer Struktur zur Verbesserung der Manövrierbarkeit des Apparats durch den Arzt. Von Nutzen ist die Struktur während eines Klebeverfahrens, z. B. wenn der Apparat in eine genaue, vorab ausgewählte Lage auf der Oberfläche des Zahns sorgfältig bewegt werden muß. Nützlich ist die Struktur auch zum Verschieben des Apparats, was bei einem Klebeverfahren nötig sein kann, um die Basis des Apparats fest in den Kleber einzubetten. Zusätzlich ist die Struktur zum Ergreifen des Apparats zu Behandlungsabschluß nützlich, wenn der Apparat von der Zahnoberfläche gelöst werden soll.
  • Die plazierungsverbessernde Struktur der kieferorthopädischen Apparate der Erfindung kann eine beliebige von mehreren Formen annehmen. Zum Beispiel kann die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere Vorsprünge aufweisen, die entlang von Seiten des Apparats liegen. Zu Beispielen für solche Vorsprünge zählen Stege, Höcker und Pfosten. Optional können die Vorsprünge in einer Vertiefung vorgesehen sein, die entlang einer Ober- oder Unterseite des Apparats liegt.
  • Die plazierungsverbessernde Struktur des erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Apparats erleichtert eine sichere Verbindung mit einem Handinstrument, z. B. einer Zange mit feinen Backen oder einem anderen Werkzeug, das zum Ergreifen und Manipulieren des Apparats verwendet wird. Die plazierungsverbessernde Struktur trägt dazu bei, Gleiten zwischen dem Apparat und dem Handinstrument in einem Klebeverfahren zu verhindern, so daß sich die Relativorientierung des Apparats relativ zum Handinstrument nicht unzulässig verschiebt. Eine solche Struktur hilft zu gewährleisten, daß die resultierende Position des Apparats auf dem Zahn der vorgewählten Sollposition eng entspricht.
  • Näher ausgeführt betrifft die Erfindung in einem Aspekt einen kieferorthopädischen Apparat, der eine Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn und einen sich von der Basis nach außen erstreckenden Körper aufweist. Der Körper hat eine okklusale Seite (d. h. eine zu den Außenspitzen des Zahns weisende Seite) und eine gingivale Seite (d. h. eine zum Zahnfleisch oder zur Gingiva des Patienten weisende Sei te). Außerdem weist der Apparat einen länglichen Bogendrahtschlitz auf, der sich über den Körper in einer allgemein mesial-distalen Richtung erstreckt (d. h. in Richtungen zur Mitte des Zahnbogens des Patienten und von ihr weg, die dem Weg des Bogens folgen). Weiterhin verfügt der kieferorthopädische Apparat über eine plazierungsverbessernde Struktur, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
  • In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ferner einen kieferorthopädischen Apparat, der eine Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn und einen sich von der Basis nach außen erstreckenden Körper aufweist. Der Körper hat eine okklusale Seite und eine gingivale Seite. Ein länglicher Bogendrahtschlitz erstreckt sich über den Körper in einer allgemein mesial-distalen Richtung. Der Apparat weist mindestens eine Vertiefung auf, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt. Weiterhin verfügt dar Apparat über eine plazierungsverbessernde Struktur, die in mindestens einer Vertiefung liegt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
  • Nähere Einzelheiten der Erfindung sind in den Merkmalen der Ansprüche festgelegt.
  • In den folgenden Zeichnungen ist die Erfindung mittels bevorzugter Ausführungsformen exemplarisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aufgebauten kieferorthopädischen Apparats, die auf den Apparat in einer Richtung zu seiner okklusalen, distalen und bukkolabialen Seite blickt;
  • 2 eine Perspektivansicht des Apparats von 1, die aber auf den Apparat in einer Richtung zu seiner gingivalen, distalen und lingualen Seite blickt;
  • 3 eine Perspektivansicht eines kieferorthopädischen Apparats gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, die auf den Apparat zu seiner okklusalen, mesialen und bukkolabialen Seite blickt; und
  • 4 eine Perspektivansicht des Apparats von 3 mit der Ausnahme, daß die Ansicht in 4 in einer Richtung zur gingivalen, mesialen und lingualen Seite des Apparats blickt.
  • Ein kieferorthopädischer Apparat gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist in 1 und 2 dargestellt und allgemein mit der Bezugszahl 10 bezeichnet. Der Apparat 10 weist eine Basis 12 und einen Körper 14 auf, der mit der Basis 12 verbunden ist. Ein länglicher Bogendrahtschlitz 16 erstreckt sich durch den Körper 14 in einer allgemein mesialdistalen Richtung zum Aufnehmen eines Bogendrahts.
  • Näher ausgeführt verfügt die Basis 12 über eine erste, zum Zahn weisende Seite 18, die in 2 dargestellt ist, und eine zweite Seite 20, die entgegengesetzt zur ersten Seite 18 ist. Die zweite Seite 20 ist in 1 gezeigt. Im dargestellten Beispiel ist der Apparat 10 geeignet, an einer bukkolabialen Seite eines Zahns befestigt zu werden (d. h. einer Seite des Zahns, die zu den Wangen oder Lippen des Patienten weist). Somit kann die erste Seite 18 der Basis 12 in diesem Beispiel auch als linguale Seite betrachtet werden, und die zweite Seite 20 kann auch als bukkolabiale Seite betrachtet werden.
  • Gemäß 2 ist die erste Seite 18 der Basis 12 mit einer Folge von Hohlräumen 22 zum Aufnehmen eines Teils eines kieferorthopädischen Klebers versehen, der dazu dient, den Apparat 10 am Zahnschmelz eines Patienten zu befestigen. In dieser Ausführungsform sind die Hohlräume 22 in einer rechtwinkligen Anordnung angeordnet und haben eine quadratische Konfiguration im Blick in einer bukkolabialen Richtung. Jedoch sind auch andere Anordnungen und Formen möglich. Alternative Hohlräume sowie andere Merkmale des Apparats sind in der gleichzeitig anhängigen US-Patentanmeldung des Anmelders mit dem Titel "LOW PROFILE ORTHODONTIC APPLIANCE", Lfd. Nr. 10/324265, eingereicht am 19. Dezember 2002, offenbart.
  • Vorzugsweise hat die erste Seite 18 der Basis 12 eine Form, die der Konfiguration der Zahnoberfläche entspricht, für die der Apparat 10 bestimmt ist. Im Beispiel, das in den Zeichnungen gezeigt ist, hat die erste Seite 18 eine konkave, zusammengesetzte Kontur, die geeignet ist, sich mit der konvexen Form eines Molaren zu paaren. Eine der Kurven kann in einer Bezugsebene parallel zur okklusalen Ebene des Patienten betrachtet werden, wenn der Apparat 10 an einem Zahn angeordnet ist. Die verbleibende Kurve läßt sich in einer Bezugsebene senkrecht zur okklusalen Ebene betrachten. Allerdings kann in bestimmten Fällen (z. B. für Vorderzähne bestimmte Apparate) die Basis nur in einer Richtung gekrümmt sein oder alternativ eine flache Konfiguration haben.
  • Der Körper 14 in dieser Ausführungsform ist ein rechtwinkliges "U"-förmiges Teil mit drei Seiten: einer okklusalen Seite 24 (siehe 1), einer bukkolabialen Seite 26 und einer gingivalen Seite 28 (siehe 2). Der Bogendrahtschlitz 16 erstreckt sich in einer Längsrichtung durch den Körper 14 und hat eine allgemein rechtwinklige Konfiguration, betrachtet man ihn in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse des Bogendrahtschlitzes 16. Eine linguale Kante der okklusalen Seite 24 und eine linguale Kante der gingivalen Seite 28 sind direkt mit der zweiten Seite 20 der Basis 12 einstückig verbunden.
  • Optional und darstellungsgemäß weist der Apparat 10 einen gingivalen Haken 30 auf, der mit einem mesialen Endteilstück des Körpers 14 verbunden ist. Der Haken 30 hat eine etwas "L"-förmige Konfiguration und ist mit einer Fläche des Körpers 14 verbunden, die nahe einem Schnitt der bukkolabialen Seite 26 und der gingivalen Seite 28 liegt. Der Haken 30 ist als Kopplung zur Verbindung mit einem Kraftmodul oder einer anderen Komponente von Nutzen, die der Arzt im Behandlungsverlauf eventuell wünscht.
  • Gemäß 2 weist der Apparat 10 ein vergrößertes Teilstück 48 auf, das zum mesialen Ende des Bogendrahtschlitzes 16 benachbart ist. Das vergrößerte Teilstück 48 erstreckt sich vom gingivalen Haken 30 in einer lingualen Richtung zur Basis 12. Durch das vergrößerte Teilstück 48 kann das mesiale Ende des Bogendrahtschlitzes 16 einen abgeschrägten Bereich aufweisen, um das Einsetzen eines Bogendrahts zu erleichtern.
  • Außerdem weist der Apparat 10 eine plazierungsverbessernde Struktur 32 zum leichteren Ergreifen des Körpers 14 auf. In diesem Beispiel verfügt die plazierungsverbessernde Struktur 32 über zwei Anordnungen aus Vorsprüngen 34. Eine erste Anordnung aus Vorsprüngen 34 liegt auf der okklusalen Seite 24 des Körpers 14 und ist in 1 ersichtlich. Die zweite Anordnung aus Vorsprüngen 34 liegt auf der gingivalen Seite 28 des Körpers 14 und ist in 2 gezeigt.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind die Vorsprünge 34 abgerundete, halbkugelförmige Höcker. Allerdings sind auch vielfältige andere Formen möglich. Zum Beispiel können die Vorsprünge 34 Stifte, Pfosten, Pyramiden, Pyramidenstümpfe, Kegel, Kegelstümpfe u. ä. aufweisen. Die Vorsprünge 34 können auch längliche Stege sein, z. B. Rechteck-, Vierkant- oder abgerundete Stäbe.
  • Möglich sind auch andere Arten plazierungsverbessernder Strukturen. Zum Beispiel kann die Struktur 32 eine Folge von Löchern, Poren oder Hohlräumen aufweisen. Die Hohlräume können getrennt und voneinander beabstandet oder miteinander verbunden sein. Optional können die Hohlräume länglich sein, z. B. Mulden oder Kanäle.
  • Als zusätzliche Option kann die plazierungsverbessernde Struktur 32 eine aufgerauhte Oberfläche, eine gerändelte Oberfläche oder eine Oberfläche aufweisen, die mit anderen Arten von Mustern und/oder Kreuzschraffuren versehen ist. Optional kann die plazierungsverbessernde Struktur 32 jede Kombination aus den vorgenannten aufweisen. Die Struktur 32 kann auch sandgestrahlt oder durch einen Laser geätzt sein, um das Ergreifen durch ein Handinstrument weiter zu verbessern. Vorzugsweise hat die plazierungsverbessernde Struktur 32 eine mittlere Oberflächenrauheit ("Ra") über etwa 250 Mikro-Inch und stärker bevorzugt über etwa 500 Mikro-Inch.
  • Die Anordnung aus Vorsprüngen 34, die auf der gingivalen Seite 28 des Apparats 10 liegt, weist eine einzelne Reihe mit drei Höckern auf, während die Anordnung aus Vorsprüngen 34 auf der okklusalen Seite 24 des Apparats 10 drei Reihen mit Höckern aufweist. Zusätzlich sind eine oder mehrere der plazierungsverbessernden Strukturen 32 in einer Vertiefung des Körpers 14 angeordnet. In der dargestellten Ausführungsform sind die Vorsprünge 34, die auf der okklusalen Seite 24 des Körpers 14 liegen, in einer Vertiefung 36 der okklusalen Seite 24 angeordnet.
  • Die Vertiefung 36 weist ein Bodenwandteilstück 38 auf, das vorzugsweise allgemein parallel zur okklusalen Ebene des Patienten ist, wenn der Apparat 10 auf dem Patientenzahn angeordnet ist. Die Vorsprünge 34 in der Vertiefung 36 erstrecken sich nach außen in einer okklusalen Richtung vom Wandteilstück 38. Das Wandteilstück 38 liegt in einer gingivalen Richtung relativ zur okklusalen Außenfläche der okklusalen Seite 24.
  • Die Vertiefung 36 weist auch ein mesiales Wandteilstück 40 und ein distales Wandteilstück 42 auf, das vom mesialen Wandteilstück 40 beabstandet ist. Die Wandteilstücke 40, 42 stellen das äußerste mesiale bzw. distale Ende der Vertiefung 36 dar. Optional erstrecken sich die Wandteilstücke 40, 42 in Bezugsebenen, die allgemein senkrecht zur Längsachse des Bogendrahtschlitzes 16 sind.
  • Die plazierungsverbessernde Struktur 32 erleichtert das Ergreifen des Apparats 10 durch ein Handinstrument, z. B. eine Zange mit feinen Backen oder ein anderes Werkzeug, das der Arzt zum Ergreifen des Körpers 14 gebraucht. Die plazierungsverbessernde Struktur 32 hilft zu gewährleisten, daß sich der Apparat 10 relativ zum Handinstrument nicht unzulässig verschiebt, wenn der Arzt den Apparat 10 in der Mundhöhle manövriert. Optional sind die Backen des Handinstruments auch aufgerauht oder haben Vorsprünge. Als zusätzliche Option können die Vorsprünge 34 in passenden Vertiefungen aufgenommen sein, die in den Backen des Handinstruments liegen, um für eine enganliegende, ineinandergreifende Beziehung zu sorgen.
  • Während eines Klebeverfahrens kann der Arzt die Basis 12 kräftig an die Zahnoberfläche drücken, um die erste Seite 18 der Basis 12 fest in den Kleber einzubetten. Die plazierungsverbessernde Struktur 32 senkt die Wahrscheinlichkeit, daß sich der Apparat 10 relativ zum Handinstrument verschiebt oder wackelt, so daß alle vier Kanten der Basis 12 in relativ enger Nähe zur Zahnoberfläche und vorzugsweise in einem gleichen Abstand von ihr in den Kleber eingebettet werden. Besonders wichtig ist dieser Aspekt, wenn der Apparat 10 mit Zähnen verklebt wird, die in hinteren Bereichen der Mundhöhle liegen, z. B. mit den Molaren des Patienten. Diese hinteren Bereiche gelten als schwer zugänglich, und die Sichtbarkeit des Klebeverfahrens ist etwas begrenzt.
  • Die Bereitstellung der Vorsprünge 34 in der Vertiefung 36 hat auch wichtige Vorteile für den Arzt. Zum Beispiel bilden das mesiale und distale Wandteilstück 40, 42 eine Sperre für die seitliche Bewegung der Backen des Handinstruments und helfen zu gewährleisten, daß sich die Backen nicht unzulässig in einer mesialen oder distalen Richtung von der Mitte des Apparats 10 weg bewegen. Infolge dessen bleiben die Backen des Handinstruments an den Vorsprüngen 34 fest sitzen.
  • Vorteilhaft bildet die Vertiefung 36 eine abgesenkte Anordnungsfläche für die Vorsprünge 34, so daß sich die Vorsprünge 34 nicht unzulässig über die okklusale Seite 24 hinaus erstrecken. Als Ergebnis könnte die Außenfläche des Körpers 14 glatter erscheinen als ansonsten möglich wäre. Werden ferner bestimmte Trommelbehandlungsmedien im Herstellungsverfahren zum Glätten des Apparats 10 verwendet, reduziert die Bereitstellung der Vertiefung 36 die Berührung der Trommelbehandlungsmedien mit den Vorsprüngen 34, so daß die Vorsprünge 34 den Trommelbehandlungsmedien nicht stark ausgesetzt und nicht unzulässig geglättet werden.
  • Optional und gemäß 1 weist der Apparat 10 eine Ausrichtmarke 44 auf, die sich über die zweite Seite 20 der Besis 12 in einer allgemein okklusal-gingivalen Richtung erstreckt. Die Ausrichtmarke 44 ist zum Positionieren des Apparats 10 auf der Oberfläche des Zahns nützlich. Zum Beispiel kann sich der Arzt entscheiden, die Ausrichtmarke 44 zur Längsachse des Zahns auszurichten, so daß sich der Bogendrahtschlitz 16 in einer bestimmten, vorab festgelegten Orientierung relativ zum Zahn und zu anderen kieferorthopädischen Komponenten in der Mundhöhle befindet.
  • Als zusätzliche Option kann der Apparat 10 eine Positionierkerbe 46 aufweisen, die auch in 1 gezeigt ist. In diesem Beispiel ist die Kerbe 46 auf der bukkolabialen Seite 26 des Körpers 14 plaziert und kann während eines Klebeverfahrens zum Verschieben des Apparats in eine genaue Lage verwendet werden. Sobald z. B. die Basis 12 des Apparats 10 fest in den Kleber eingebettet wurde, kann sich der Arzt ent schließen, die Spitze einer Sonde in der Kerbe 46 zu plazieren und den Apparat 10 geringfügig zu verschieben, bis eine Sollposition erreicht ist.
  • Der Apparat 10 kann aus jedem Material hergestellt sein, das zum Gebrauch in der Mundhöhle geeignet ist und ausreichend fest ist, um den Beanspruchungen zu widerstehen, die normalerweise im kieferorthopädischen Behandlungsverlauf auftreten. Zu Beispielen für solche Materialien gehören metallische Materialien, u. a. Legierungen von rostfreiem Stahl und Titan. Keramikmaterialien können ebenfalls verwendet werden, z. B. durchscheinendes polykristallines Aluminiumoxid. Ein besonders bevorzugter Apparat ist aus rostfreiem Stahl der Serie 17–4PH oder 316L mit Hilfe eines Metallspritzgießverfahrens hergestellt.
  • In 3 und 4 ist ein kieferorthopädischer Apparat 10a gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Mit Ausnahme der im folgenden erwähnten Punkte ist der Apparat 10a mit dem Apparat 10 identisch. Daher kann auf eine Wiederholung der gemeinsamen Aspekte verzichtet werden.
  • Der Apparat 10a weist eine plazierungsverbessernde Struktur 32a auf, die in diesem Beispiel über längliche Stege 34a verfügt, die mit einem Körper 14a verbunden sind. Die Stege 34a haben jeweils eine Längsachse, die sich in einer mesial-distalen Richtung erstreckt, obwohl andere Orientierungen auch möglich sind. Zum Beispiel kann sich die Längsachse der Stege in bukkolabial-lingualen Richtungen oder in Richtungen zwischen einer mesial-distalen Bezugsachse und einer bukkolabial-lingualen Bezugsachse erstrecken.
  • Die Stege 34a haben abgerundete Außenflächen, die sich in einem Halbkreis erstrecken, betrachtet man sie in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse eines Bogendrahtschlitzes 16a, wenngleich andere Formen auch möglich sind. Zum Beispiel kann die Querschnittform der Stege 34a in Bezugsebenen senkrecht zur Längsachse des Bogendrahtschlitzes ein Dreieck, Quadrat, Rechteck oder anderes Polygon sein.
  • Die plazierungsverbessernde Struktur 32a in dieser Ausführungsform weist zwei Stege 34a auf, die in einer Vertiefung 36a liegen. Die Vertiefung 36a ist auf einer okklusalen Seite 24a des Körpers 14a gebildet. Außerdem weist die plazierungsverbessernde Struktur 32a einen einzelnen Steg 34a auf, der auf einer gingivalen Seite 28a des Körpers 14a liegt.
  • Die in den Zeichnungen exemplarisch dargestellten Apparate 10, 10a sind Bukkalröhrchenapparate, die zur Verwendung mit Molaren besonders geeignet sind. Allerdings können die Grundsätze der Erfindung auch mit anderen kieferorthopädischen Apparaten verwendet werden. Zum Beispiel können kieferorthopädische Brackets, die zum Verkleben mit Frontalzähnen, Eckzähnen und Prämolaren geeignet sind, auch plazierungsverbessernde Strukturen aufweisen, die entlang einer okklusalen und gingivalen Seite des Brackets oder entlang einem mesialen und distalen Ende des Brackets angeordnet sind. In Fällen, in denen die plazierungsverbessernde Struktur entlang von okklusalen und gingivalen Seiten von Brackets vorgesehen ist, liegt die plazierungsverbessernde Struktur vorzugsweise zwischen Ligaturflügeln des Brackets.
  • Möglich sind auch andere kieferorthopädische Apparate. Zum Beispiel kann die plazierungsverbessernde Struktur zur Verwendung mit Hüllen, Knöpfen, Klemmen und anderen kieferorthopädischen Komponenten geeignet sein, die an den Patientenzähnen befestigt sind. Ferner können die Apparate linguale Apparate sein, die zum Verkleben mit lingualen Oberflächen der Patientenzähne statt der Apparate geeignet sind, die zum darstellungsgemäßen Verkleben mit bukkolabialen Oberflächen der Zähne geeignet sind.
  • Eine Anzahl weiterer Optionen ist ebenfalls möglich und wird dem Fachmann klar sein. Somit sollte die Erfindung nicht auf die spezifischen Beispiele beschränkt sein, die zuvor näher beschrieben sind, sondern nur durch den Schutzumfang der nachfolgenden Ansprüche und ihrer Äquivalente.

Claims (24)

  1. Kieferorthopädischer Apparat mit: einer Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn; einem Körper, der sich von der Basis nach außen erstreckt, wobei der Körper eine okklusale Seite und eine gingivale Seite hat; einem länglichen Bogendrahtschlitz, der sich über den Körper in einer allgemein mesial-distalen Richtung erstreckt; und einer plazierungsverbessernden Struktur, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
  2. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 1, wobei die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere Vorsprünge aufweist.
  3. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 2, wobei die Vorsprünge einen oder mehrere längliche Stege aufweisen.
  4. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 2, wobei die Vorsprünge einen oder mehrere abgerundete Höcker aufweisen.
  5. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 2, wobei die Vorsprünge aus der Gruppe aus Stegen, Pfosten, Höckern, Stiften, Pyramiden, Pyramidenstümpfen, Kegeln und Kegelstümpfen ausgewählt sind.
  6. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere Hohlräume aufweist.
  7. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 6, wobei die Hohlräume aus der Gruppe aus Poren, Nuten und Kanälen ausgewählt sind.
  8. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die plazierungsverbessernde Struktur eine Kreuzschraffur aufweist.
  9. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die plazierungsverbessernde Struktur entlang der okklusalen wie auch der gingivalen Seite liegt und wobei die plazierungsverbessernde Struktur, die sich entlang der okklusalen Seite erstreckt, entlang einer okklusal-gingivalen Bezugsachse zur plazierungsverbessernden Struktur ausgerichtet ist, die sich entlang der gingivalen Seite erstreckt.
  10. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die plazierungsverbessernde Struktur mindestens teilweise in einer Vertiefung liegt, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt.
  11. Kieferorthopädischer Apparat mit: einer Basis zum Verkleben des Apparats mit einem Zahn; einem Körper, der sich von der Basis nach außen erstreckt, wobei der Körper eine okklusale Seite und eine gingivale Seite hat; einem länglichen Bogendrahtschlitz, der sich über den Körper in einer allgemein mesial-distalen Richtung erstreckt; mindestens einer Vertiefung, die sich entlang der okklusalen und/oder gingivalen Seite erstreckt; und einer plazierungsverbessernden Struktur, die in mindestens einer Vertiefung liegt, zum Erleichtern des Ergreifens des Apparats.
  12. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 11, wobei die Vertiefung ein Bodenwandteilstück hat, das sich allgemein in einer okklusalen Ebene erstreckt.
  13. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 11, wobei die Vertiefung Seitenwandteilstücke aufweist, die sich in Bezugsebenen allgemein senkrecht zur Längsachse des Bogendrahtschlitzes erstrecken.
  14. Lieferorthopädischer Apparat nach einem der Ansprüche 11 bis 13, wobei der Apparat ein Bukkalröhrchen ist.
  15. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 14, wobei sich die Vertiefung entlang der okklusalen Seite erstreckt und allgemein zur mesial-distalen Mitte des Apparats ausgerichtet ist.
  16. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 15, wobei der Apparat eine gingivale Seite mit einer plazierungsverbessernden Struktur aufweist, die zur Vertiefung in einer Bezugsebene senkrecht zur Längsachse des Bogendrahtschlitzes ausgerichtet ist.
  17. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der Ansprüche 11 bis 16, wobei sich die okklusale Seite und die gingivale Seite allgemein in Bezugsebenen parallel zu einer okklusalen Ebene erstrecken.
  18. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der Ansprüche 11 bis 17, wobei die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere Vorsprünge aufweist.
  19. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 18, wobei die Vorsprünge einen oder mehrere längliche Stege aufweisen.
  20. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 18, wobei die Vorsprünge einen oder mehrere abgerundete Höcker aufweisen.
  21. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 18, wobei die Vorsprünge aus der Gruppe aus Stegen, Pfosten, Höckern, Stiften, Pyramiden, Pyramidenstümpfen, Kegeln und Kegelstümpfen ausgewählt sind.
  22. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 18, wobei die plazierungsverbessernde Struktur einen oder mehrere Hohlräume aufweist.
  23. Kieferorthopädischer Apparat nach Anspruch 18, wobei die Hohlräume aus der Gruppe aus Poren, Nuten und Kanälen ausgewählt sind.
  24. Kieferorthopädischer Apparat nach einem der Ansprüche 11 bis 23, wobei die plazierungsverbessernde Struktur eine Kreuzschraffur aufweist.
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