DE2029676C3 - Zweispuriger lenkbarer Rollschuh - Google Patents

Zweispuriger lenkbarer Rollschuh

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DE2029676C3 DE2029676A DE2029676A DE2029676C3 DE 2029676 C3 DE2029676 C3 DE 2029676C3 DE 2029676 A DE2029676 A DE 2029676A DE 2029676 A DE2029676 A DE 2029676A DE 2029676 C3 DE2029676 C3 DE 2029676C3
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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
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    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/02Roller skates; Skate-boards with wheels arranged in two pairs

Description

Die Erfindung betrifft einen zweispurigen, durch seitliches Neigen des Oberteils lenkbaren Rollschuh, der eine Verbindungsrippe und eine mit dem Achsträger verbundene Gelenkzone aufweist, wobei der aus Kunststoff bestehende Oberteil und die Verbindungsrippe biegesteif verrippt sind und die Achsträger in ihrem Mittelbereich in langgestreckte Gelenkzonen übergehen, die nach außen ansteigend verlaufen.
Zweispurige lenkbare Vierrad-RoUschube sind in vielfachen technischen Ausführungen bekannt, die im Prinzip alle das gleiche Lenksystem aufweisen. Dieses Lenksystem beruht auf der Verwendung eines in der vertikalen Längsmittelebene zur horizontalen geneigt verlaufenden Gelenkes, wobei die Gelenkachse des vorderen und hinteren Laufrollenpaares nach außen ansteigend verlaufen bzw. spiegelbildlich zueinander angeordnet sind. Bei dieser Gelenkachsenanordnung
ίο wird durch seitliches Schwenken des Oberteils die vordere und hintere Laufrollenachse aus der der Geradeausstellung zugeordneten Parallellage symmetrisch zueinander umgeUnkt, wodurch der Rollschuh vom geraden Bahnverlauf in eine gekrümmte Bahn übergeht
Unter Verwirklichung dieses Lenkprinzips wurde bereits ein Rollschuh aus Kunststoff vorgeschlagen (DE-PS 19 18 798), bei dem zwischen den Achsträgern und den in Längsrichtung des Rollschuhs verlaufenden Versteifungsrippen eine Lenkzone durch einen unverrippten Teil der Stege gebildet ist Bei diesem konstruktiven Aufbau des Lenksystems liegt die Laufrollenachse jeweils unterhalb der für die Lenkung verantwortlichen Gelenkachse.
Dieses Lenksystem eines zweispurigen Rollschuhs ist mit wesentlichen Nachteilen verbunden, die insbesondere die Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften und auch die Laufruhe erheblich beeinträchtigen. Ferner ergibt sich bei diesem Lenksystem eine sehr hohe Belastung der außenliegenden Rauen bei der Bogenfahrt Diese Nachteile ergeben sich aus der Tatsache, daß der in der Längsmittelebene senkrecht durch die Gelenkachse und senkrecht durch die Laufrollenachse verlaufende und ferner zwischen der Gelenkachse und der Sohlenplatte sich erstreckende Hebelarm verhältnismäßig kurz ist Die ungünstige Relation der Hebel in Verbindung mit der Schräglage der Gelenkachse ist von ausschlaggebender Bedeutung für die diesem Lenksystem anhaftenden Nachteile. Für einen aus Kunststoff gefertigten Rollschuh können sich dabei ferner Nachteile aus der Tatsache einstellen, daß die verhältnismäßig dünne Gelenkzone unter Druckbeanspruchungen steht und dadurch beim Fahren entsprechend den unterschiedlichen Belastungen die Lage der Gelenkachse innerhalb der Gelenkzone nicht genau definiert ist
Es ist bereits ein Lenksystem bekannt (US-PS 3 26 539), bei dem die Laufrollenachse über der schrägliegenden Getenkachse liegt so daß die Gelenkachse beim Fahren mit dem Rollschuh unter Zugbean- spruchungen steht. Gleichzeitig bietet dieses Lenksystem den Vorteil, daß wegen der verhältnismäßig tiefliegenden Lenkachse eine Lastverschiebung gegen die Spurmitte erfolgt, die zu einer gleichmäßigeren Druckbelastung der einzelnen Laufrollen führt Dieses Lenksystem zeichnet sich durch eine bessere Lenksicherheit aus, die sich beim Kurvenlauf nach dem Aufsetzen in einer leichteren und schnelleren Anpassung der Laufrollenachse an den gewünschten Bahnradius auswirkt Ferner bewirkt die gleichmäßigere
6Q Druckbelastung der Rollen eine größere Laufruhe und eine gleichmäßigere Abnützung der einzelnen Rollen.
Obwohl dieses Lenkprinzip bereits seit 1885 bekannt ist, hat es später bei der Verwirklichung von Rollschuhen keine Anwendung gefunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollschuh der eingangs erwähnten Art so konstruktiv auszugestalten, daß das an sich bekannte Lenksystem mit einem unter Zug- oder Druckbelastung stehenden
Gelenk bei der Herstellung eines Rollschuhs aus Kunststoff Anwendung finden kann.
Piese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die jeweilige Gelenkzone unterhalb und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse verläuft, und daß die Versteifungsrippe mit einer öffnung für den Durchtritt der Laufrollenachse bzw, des Achsträgers versehen ist
Durch die Maßnahmen der Erfindung wird es für einen lenkbaren Rollschuh aus Kunststoff in vorteilhafter Weise möglich, die besonders beanspruchungsempfindliche Gelenkzone auf Zug zu beanspruchen, was eine wesentliche materialgerechtere Beanspruchung als die vorgeschlagene Druckbeanspruchung ist Die Maßnahmen der Erfindung Jassen es auch su, daß bei dem Rollschuh aus Kunststoff der Oberteil, die Verbindungsrippe und die Gelenkzone sowie der Achsträger einstückig ausgebildet werden können, womit die Herstellung derartiger Rollschuhe aus Kunststoff für die Massenproduktion extrem billig wird. Insbesondere die Ausgestaltung der Gelenkzone bringt es mit sich, daß bei der Auswahl geeigneter Kunststoffe kaum mit einer Materialermüdung zu rechnen ist und damit die Lenkeigenschaften über eine lange Gebrauchsdauer im wesentlichen unverändert bleiben.
Da die Materialeigenschaften des Kunststoffes für die Lenkzone besonders hochwertige Kunststoffe wünschenswert machen und andererseits diese hochwertigen Kunststoffe für das Oberteil nicht benötigt werden, sieht die Erfindung für eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Achsträger einstückig mit der Gelenkzone und einem oder mehreren Ansatzstücken versehen ist und daß die Ansatzstücke in die am Oberteil angeordnete Verbindungsrippe einsteckbar bzw. einsetzbar sind.
Dabei besteht der versteifte Achsträger und die Gelenkzone sowie das Ansatzstück bzw.die Ansatzstükke aus einem elastischen Kunststoffmaterial und der Oberteil sowie die Verbindungsrippe aus einem harten Kunststoffmaterial.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist auch vorgesehen, daß der Achsträger zwei Achsträgerteile aufweist, die an einem tiefer liegenden, die angeformte Gelenkzone umfassenden Verbindungsstück angeformt sind, und daß zwischen den Achsträgerteilen ein von der Laufrollenachse frei durchsetzter Ausschnitt vorhanden ist Dieser Ausschnitt kann vorzugsweise V-förmig ausgebildet sein.
Um einer Materialermüdung in der Gelenkzone entgegenzuwirken, und um die Lenkeigenschaften über eine lange Lebensdauer weitgehendst konstant zu halten, sind nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zwischen der Verbindungsrippe und dem Achsträger beiderseits der Verbindungsrippe Rückstellfedern angeordnet, die eine Rückstellung des Achsträgers in die Geradeausstellung unterstützen. Derartige Rückstellfedern sind an sich bekannt (DE-PS I 011 und 2 38 436). Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von weiteren Unteransprüchen.
Die Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigt
F i g. 1 eine Prinzipskizze der Vorderansicht eines bekannten Rollschuhs, bei dem die für die Lenkung ausschlaggebende Gelenkachse über der Laufrollenachse liegt;
F i g. 2 eine Seitenansicht eines Rollschuhs gemäß der
Erfindung, bei dem die in der Ansicht vorn liegenden Räder nicht dargestellt sind;
Fig.3 einen Schnitt längs der Linie Ul-Hl in Fig.2, wobei der Oberteil zur Lenkung seitlich geneigt ist;
F i g. 4 einen der Ansicht gemäß F ί g. 3 entsprechenden Schnitt durch einen Rollschuh, bei welchem die Rückstellung durch Federn unterstützt ist;
Fig,5a und 5b je eine Teilansicht weiterer Ausführungen, dem Schnitt gemäß F i g. 3 entsprechend, wobei
ίο bei einer Ausführung Rückstellfedern zur Unterstützung der Rückstellung vorgesehen sind;
F i g. 6a und 6b Teilansichten weiterer Ausführungen dem Schnitt gemäß Fig.3 entsprechend, mit zwei Verbindungsrippen für die Halterung des Achträgers, wobei die rechtsseitige Teilansicht eine Ausführung mit einer Rückstellfeder zeigt;
Fi g. 7 einen Schnitt durch eine Ausführung mit einer Gelenkzone zwischen Achsträger und Oberteil aus metallischen Federn;
F i g. 8 eine Seitenansicht eines R.^chuhs, bei dem die Gelenkzone auf Zug beansprucht ist;
F i g. 9a und 9b Teilansichten weiterer Ausführungen längs der Linie IX-IX in Fig.8, wobei die rechtseitige Teilansicht eine Ausführung mit einer angedeuteten
Rückstellfeder zeigt
Die in Fig. 1 dargestellte Vorderansicht eines Rollschuhs 1 zeigt einen bekannten Aufbau, bei dem entsprechend dem ebenfalls bekannten Lenksystem die Gelenkachse über einem die Laufrollermchse 2 tragen den Achsträger 3 liegt Der Abstand c zwischen der Gelenkachse im Gelenkpunkt a und der Sohlenplatte 5 ergibt einen Hebelarm b, dessen Länge für die Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften des Rollschuhs von Bedeutung ist Die Verlängerung der Mittellinie 6 des gekippten Oberteils durch den Gelenkpunkt a schneidet die Bodenebene im Punkt 7, der um den Abstand c aus der Rollschuhspurmitte 8 versetzt ist Die Größe dieser Versetzung des Schnittpunktes 7 aus der Roifeschuhspurmitte 8 ist ein Maß für die Lastverlagerung auf die Laufrollen 9. Je größer der Abstand C von der RoHschuhspurmitte 8 wird, um so größer ist der unterschiedliche Flächendruck auf die beiden Laufrollenreihen, und um so ungünstiger sind die Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften des Rollschuhs. Als weiterer Nachteil aus dem verhältnismäßig hohen Flächendruck auf die eine Laufrollenreihe des Rollschuhs bei der Kurvenfahrt ergibt sich die Notwendigkeit der Verwendung verhältnismäßig harter Laufflächen, was seinerseits zu einem geräuschvollen Lauf führt
In P i g. 2 ist eine Seitenansicht des Rollschuhs gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem von der Sohlenplatte 5 durch Querrippen 10 versteifte Verbindungsrippen It nach unten verlaufen. An einer vorderen und hinteren, etwa 45° schräg
v, zum Boden angeordneten Kante der jeweiligen Verbindungsrippe 11 ist der Achsträger 3 angeformt, wobei der Übergangsbereich zwischen der Verbindungsrippe 11 und dem Achsträger 3 als elastische Gelenkzone 12 ausgebildet ist Die Gelenkzonen 12
w! liegen bezüglich einer Mittelebene spiegelbildlich zueinander, so daß sich die durch die Gelenkzonen verlaufenden Gelenkachsen d unter einem Winkel von etwa 90° schneiden. Diese Gelenkachsen verlaufen unterhalb und in der Längsebene gesehen seitlich der
ω Laufrollenachsen.
Ein Schnitt durch den Rollschuh längs der Linie IH-III der F i g. 2 ist in F i g. 3 dargestellt, der die Auswirkung des längeren Hebelarmes und der unterhalb der
Laufrollenachse liegenden Gelenkachse besonders deutlich erkennen läßt. Die Mittellinie 13 durch den Oberteil und die Gelenkzone 12 schneidet die Bodenebene im Schnittpunkt 14, der um einen Abstand / gegen die Rollschuhspurmitte 8 versetzt ist. Aufgrund der unterhalb der Laufrollenachse 2 liegenden Gelenkzone 12 wird dieser Abstand /wesentlich kleiner als c (Fig. I), so daß sich auch eine günstigere Lastverteilung auf die beiden Laufrollenreihen des Rollschuhs bei der Kurvenfahrt ergibt. Aufgrund dieses fast zur Rollschuhspurmitte verlegten Schnittpunktes der Mittellinie des geneigten Oberteils werden die beiden Laufrollenreihen annähernd mit gleichem Druck belastet, was für maximale Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften besonders erstrebenswert ist. Neben der gleichmäßigeren Belastung tritt auch eine wesentlich niedrigere Maximalbelastung d. h. ein wesentlich niedrigerer maximaler rläeneiiuruL-k auf die Raulauffiächen gegenüber den bekannten Lenksystemen auf, was die Möglichkeit der Verwendung weicherer Laufflächen bietet, wodurch sich ein wesentlich geräuschärmerer Lauf erzielen läßt.
Aus dem Schnittbild gemäß Fig.3 geht auch die Ausbildung der Gelenkzone und deren Anlenkung an die Achsträger 3 besonders deutlich hervor. Die Querrippen 10 zur Versteifung der Verbindungsrippe 11 enden vorzugsweise oberhalb der Gelenkzone 12, so daß diese aus demselben Material wie die Verbindungsrippe bestehende Gelenkzone elastisch verformbar ist. Auf der Unterseite ist an die Gelenkzone eine Verbreiterung 15 angeformt, welche beiderseits mit je einem Achsträgerteil 16 bzw. 17 des Achsträgers 3 verbunden ist. Zwischen den beiden Achsträgerteilen 16 und 17 befindet sich ein vorzugsweise V-förmig ausgebildeter Ausschnitt, der von der Laufrollenachse 2 durchsetzt ist. In der Verbindungsrippe 11 ist ferner eine Öffnung 18 vorgesehen, durch die sich die Laufrollenachse 2 erstreckt, und die ausreichend groß ist, um zu verhindern, daß die Verbindungsrippe 11 in geneigter Lage mit der Laufrollenachse in Berührung kommt.
Die Lenkung des Rollschuhs erfolgt, wie bereits erwähnt, durch Neigen des Oberteils, wodurch sich die Laufrollenachse um eine senkrecht zur Bodenfläche stehende Achse verdreht. Bei dieser Drehung der Laufrollenachse wird die elastische Gelenkzone 12 auf Biegung beansprucht. Da jedoch die Gelenkzone 12 auf der Oberseite der an den beiden Achsträgerteilen 16 und 17 befestigten Verbreiterung 15 verläuft, wird die Gelenkzone 12 in allen Laufzuständen auf Druck beansprucht.
In Fig.4 ist -in Schnitt durch einen Rollschuh dargestellt, der dem Schnitt längs der Linie 1II-III der F i g. 2 entspricht; jedoch handelt es sich dabei um einen Rollschuh, bei dem zwischen der Verbindungsrippe 11 und dem Achsträger 3 Rückstellfedern 19 angeordnet sind. Für diese Rückstellfedern finden bei der dargestellten Ausführungsform gemäß Fig.4 Schraubenfeder!! Verwendung, von denen auf der rechten Seite der Darstellung eine abgebildet und auf der linken Seite lediglich in ihrem Verlauf angedeutet ist Zur Befestigung der als Schraubenfeder ausgebildeten Rückstellfedern 19 sind an den Achsträgerenden Ansätze 20 ausgebildet die das eine Ende der Rücksteilfeder aufnehmen. Das andere Ende der Rückstellfeder liegt an der Verbindungsrippe 11 an. Es ist auch vorgesehen, an jeder Seite der Verbindungsrippe einen entsprechenden, nicht dargestellten Ansatz für die Aufnahme und Befestigung der Rückstellfedern anzubringen. Die Enden der Rückstellfedern können während der Herstellung des Rollschuhs in die Ansätze mit eingeformt sein.
Diese Rückstellfedern sollen der eventuellen Ermüdung des Werkstoffs innerhalb der Gelenkzone entgegenwirken und die Rückstellung des Achsträgers 3 in die Geradeausstellung unterstützen.
In den Fig.5a und 5b sind Teilschnitte durch eine geteilte Ausführungsform des Rollschuhs gemäß der Erfindung dargestellt, wobei die Teilschnitte durch die
ίο Längsmittclcbenc und längs einer Linie verlaufen, die im wesentlichen der Linie Ill-Ill der F i g. 2 entspricht. Der aus einem elastischen Kunststoffmaterial hergestellte Achsträger 3 besitzt ein von der Gelenkzone 12 aus nach oben verlaufendes Ansatzstück 21, das im wesentlichen wie der untere Teil der Verbindungsrippe 11 gemäß Fig. 3 ausgebildet sein kann. Dieses Ansatzstück 21 ist von unten in die verbreiterte
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diesem fest verbunden. Bei einem derartigen zweiteilig aufgebauten Rollschuh können für den Oberteil billigere und härtere Kunststoffmaterialien, wie Duroplaste, Verwendung finden, während der Achsträger und das Ansatzstück 21 mit der dazwischenliegenden Gelenkzone 12 aus einem elastischen Kunststoff, wie z.B.
Thermoplaste und Elastomere, hergestellt sein können. In Fig. 5b ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der der Acnv.rägerteil mit dem Ansatz 20 versehen ist, an dem die zwischen dem Ansatz und der Verbindungsrippe 11 angeordnete Rückstellfeder befestigt ist.
jo Die in den F i g. 6a und 6b dargestellte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von den vorausstehend beschriebenen Ausführungsformen dadurch, daß die Verbindung zwischen der Sohlenplatte 5 und den Achsträgern von zwei Verbindungsrippen
j5 übernommen wird, die parallel zur Längsmittelebene verlaufen. Die Teilschnitte zeigen jeweils nur die eine rechte bzw. links von der Längsmittelebene liegende Seite des Rollschuhs in einem Schnitt, der im wesentlichen längs einer Linie verläuft, die dem Schnitt III-III der Fig. 2 entspricht. In Fig. 6a ist eine einteilige Ausführungsform und in Fig.6b eine geteilte Ausführungsform des Rollschuhs gemäß der Erfindung dargestellt. Bei einem derartigen Rollschuh verlaufen zwei Gelenkzonen parallel zur Längsmittelebene nebeneinander. Wenn durch eine Neigung des Oberteils eine Schwenkung der Laufrollenachsen aus ihrer parallelen Lage zueinander herbeigeführt wird, erfährt die eine Gelenkzone im wesentlichen eine Belastung auf Zug, während die andere Gelenkzone im wesentlichen
so auf Druck belastet wird. Der Vorteil dieser Au/ührungsformen besteht darin, daß sich eine noch günstigere Lastverteilung während der Kurvenfahrt auf die beiden Laufrollen ergibt und somit der Unterschied im Flächendruck während der Kurvenfahrt noch weiter verringert wird. Bei der in Fig.6b dargestellten Ausführungsform ist die Verbindungsrippe 11 nach unten in zwei Rippen aufgeteilt die mit entsprechenden Ausnehmungen für die Aufnahme der von den Gelenkzonen 12 aus verlaufenden Ansatzstücke 21 versehen sind.
Die Rückstellfeder 19 zwischen den Achsträgerteilen und den Verbindungsrippen dient auch hier der Unterstützung der Rückstellung der Laufrollenachsen in die Geradeausstellung und dem Entgegenwirken einer eventuellen Ermüdung des Werkstoffes im Bereich der Gelenkzone.
Die Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gemäß F i g. 7 zeigt einen dreigeteil-
ten Rollschuh. Bei dieser Ausführungsform sind der Oberteil 4 und der Achsträger 3 separat gefertigte Teile, die mit funktionsgerecht gestalteten metallischen Federn 22 aneinander befestigt sind. Diese Federn können sowohl aus einem oder auch aus mehreren Teilen aufgebaut sein und sind vorzugsweise in den Achsti äfler und den Oberteil eingeformt. Im Bereich der Laufrollenachse 2 sind die Federn mit Öffnungen 18 versehen, durch welche sich die Laufrollenachse erstreckt. Durch geeignete Gestaltung der Federn ist es möglich, dafür zu sorgen, daß auch bei dieser mehrteiligen Ausführungsform der Erfindung die Gelenkzone und damit die Gelenkachse sich unterhalb und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse erstreckt. Diese Ausführungsform bietet den Vorteil, daß aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten für die Federn eine bestimmte Lenkcharakteristik durch eine Änderung des Federaufbaus einstellbar ist.
In F i g. 8 ist in Seitenansicht und in Fig. 9a sowie 9b im Teilschnitt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Ein nach diesem Ausführungsbeispiel aufgebauter Rollschuh unterscheidet sich im wesentlichen gegenüber den vorausstehend beschriebenen Ausführungsformen dadurch, daß die Gelenkzone im wesentlichen auf Zug und nicht auf Druck beansprucht wird. Der Rollschuh besteht aus einer Sohlenplatte 5, an der zwei nach unten verlaufende und mit Querrippen 10 versteifte Verbindungsrippen 11 angeordnet sind. In der Verbindungsrippe 11 befindet sich eine Öffnung 23 oberhalb der spiegelbildlich zueinander geneigt verlaufenden unteren Querrippen 24. Diese Öffnungen 23 können unterschiedlich geformt sein, wie dies in Fig.8 dargestellt ist. Durch diese Öffnung 23 verläuft ein zusammenhängender Achsträger 25, der im Bereich der Längsmittelebene an der Unterseite in die Gelenkzone 12 übergeht, die zwischen dem Achsträger und der unteren Querrippe 24 ausgebildet ist. Der Achsträger selbst ist zweckmäßigerweise derart aufgebaut, daß die unter Zugbelastung
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gleichmäßig zugbelastet wird. Ferner können an dem Achsträger Ansätze 20 vorgesehen oder anmontiert sein, wie dies aus dem rechten Teilschnitt gemäß Fig.9b hervorgeht. Zwischen diesen Ansätzen 20 und der Verbindungsrippe 11 können die für die Entlastung der Gelenkzone vorgesehenen Rückstellfedern verlaufen. Die Rückstellfedern können insbesondere bei aufwendigen und für Leistungssportzwecke verwendeten Rollschuhtypen mit hydraulischen, Oneumatischen oder mechanischen Vorrichtungen versehen sein, die in geeigneter Weise die Lenkbewegungen dämpfen. Dabei ist es auch möglich, durch Einstellglieder dafür zu
s sorgen, daß die Dämpfung einstellbar ist.
Diese zuletzt beschriebene Ausführungsform der Erfindung bietet aufgrund der Tatsache, daß die Gelenkzone auf Zug belastet wird und ferner die Gelenkachse unterhalb der Laufrollenachse verläuft, ganz besonders günstige Lenkeigenschaften während des Kurvenlaufs. Dabei ist die besonders rasche und mit sehr geringem Kraftaufwand einstellbare Anpassung an die jeweilige Kurvenbahn hervorzuheben, wobei gerade die rasche Anpassung an die Kurvenbahn besonders
is wichtig ist, da beim Rollschuhlauf das beständige Abheben und Wiederaufsetzen zum Abstoßen selbst beim Geradeauslauf auf einer Kurvenbahn erfolgt und die Lenksicherheii um su giüocT wird, je früher nach dem Aufsetzen die Laufrollenachse die der gewünschten Kurvenbahn entsprechende Lage einnimmt. Da für den Lenkeinsatz im wesentlichen die meistens zuerst aufgesetzte Vorderachse maßgeblich ist, wird für die Kurvenfahrt der Vorteil der Schleppachse ausgenutzt und dadurch erreicht, daß die Länge des erforderlichen Wegs bis zur richtigen Lerneinstellung erheblich verkürzt wird. Dies wiederum führt zu einem leichteren Kontrollieren der gewünschten Kurvenfahrt und zu präziser ausführbaren Figuren, da die richtige Lenkstellung schneller eingenommen wird. Diese raschere Lenkeinstellung bedeutet aber eine wesentlich größere Sicherheit beim Ausführen von Figuren und insbesondere beim Aufsprung. Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform gemäß den F i g. 8, 9a bzw. 9b besteht in der besonders günstigen Formgebung für eine besonders billige Herstellung des Rollschuhs als einstückiges Spritzgußteil.
Es ist offensichtlich, daß der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke auch für drei- und mehrachsige Rollschuhe Verwendung finden kann, wobei die Gelenkzone zweckmäßigerweise bezüglich einer mittlerpn Querebene jeweils paarweise derart geneigt verlaufen, daß beim seitlichen Kippen des Oberteils sich die Laufrollenachsen aus ihrer parallelen Lage derart herausschwenken, daß sich die Verlängerung der Laufrollenachsen in einem Punkt schneiden.
Für den Fall, daß eine ungeradzahlige Anzahl von Laufrollenachsen Verwendung findet, ist es notwendig, die Gelenkzone der mittleren Laufrollenachse parallel zur Sohlenplatte verlaufen zu lassen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Zweispuriger, durch seitliches Neigen cjes Oberteils lenkbarer Rollschuh, der eine Verbindungsrippe und eine mit dem Achsträger verbundenen Gelenkzone aufweist, wobei der aus Kunststoff bestehende Oberteil und die Verbindungsrippe biegesteif vertippt sind und die Achsträger in ihrem Mittelbereich in langgestreckte Gelenkzonen übergehen, die nach außen ansteigend verlaufen, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Gelenkzone (12) unterhalb und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse (2) verläuft, und daß die Versteifungsrippe (11) mit einer öffnung (18; 23) für den Durchtritt der Laufrollenachse (2) bzw. des Achsträgers (25) versehen ist.
2. Rollschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberteil (4), die Verbindungsrippe (11) und die Gelenkzone (12) sowie der Achsträger (3; 25) einstückig sind.
3. Rollschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsträger (3; 25) einstückig mit der Gelenkzone (12) und einem oder mehreren Ansatzstücken (21) versehen ist, und daß die Ansatzstücke (21) in die am Oberteil angeordnete Verbindungsrippe (11) einsteckbar bzw. einsetzbar sind.
4. Rollschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der versteifte Achsträger (3; 25) und die Gelenkzone (12) sowie das Ansatzstück bzw. die Ansatzstücke (21) aus einem elastischen Kunststoffmaterial bestehen, und daß derCberteil (4) sowie die Verbindungsrippe (11) au« einem harten Kunststoffmaterial geformt sind.
5. Rollschuh nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsträger (3) zwei Achsträgerteile (16,17) aufweist, die an einem tiefer liegenden, die angeformte Gelenkzone (12) umfassenden Verbindungsstück (15) angeformt sind, und daß zwischen den Achsträgerteilen ein von der Laufrollenachse frei durchsetzter Auschnitt vorhanden ist.
6. Rollschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt V-förmig ist
7. Rollschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Verbindungsrippe (11) und dem Achsträger (3; 25) beiderseits der Verbindungsrippe (11) an sich bekannte Rückstellfedern (19) angeordnet sind.
8. Rollschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellfedern (19) aus Schraubenfedern bestehen.
9. Rollschuh nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsträger mit Ansätzen (20) zum Befestigen der Rückstellfedern versehen sind.
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