DE2029676C3 - Zweispuriger lenkbarer Rollschuh - Google Patents
Zweispuriger lenkbarer RollschuhInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63C—SKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
- A63C17/00—Roller skates; Skate-boards
- A63C17/02—Roller skates; Skate-boards with wheels arranged in two pairs
Description
Die Erfindung betrifft einen zweispurigen, durch seitliches Neigen des Oberteils lenkbaren Rollschuh, der
eine Verbindungsrippe und eine mit dem Achsträger verbundene Gelenkzone aufweist, wobei der aus
Kunststoff bestehende Oberteil und die Verbindungsrippe biegesteif verrippt sind und die Achsträger in ihrem
Mittelbereich in langgestreckte Gelenkzonen übergehen, die nach außen ansteigend verlaufen.
Zweispurige lenkbare Vierrad-RoUschube sind in
vielfachen technischen Ausführungen bekannt, die im Prinzip alle das gleiche Lenksystem aufweisen. Dieses
Lenksystem beruht auf der Verwendung eines in der
vertikalen Längsmittelebene zur horizontalen geneigt
verlaufenden Gelenkes, wobei die Gelenkachse des vorderen und hinteren Laufrollenpaares nach außen
ansteigend verlaufen bzw. spiegelbildlich zueinander
angeordnet sind. Bei dieser Gelenkachsenanordnung
ίο wird durch seitliches Schwenken des Oberteils die
vordere und hintere Laufrollenachse aus der der Geradeausstellung zugeordneten Parallellage symmetrisch zueinander umgeUnkt, wodurch der Rollschuh
vom geraden Bahnverlauf in eine gekrümmte Bahn
übergeht
Unter Verwirklichung dieses Lenkprinzips wurde bereits ein Rollschuh aus Kunststoff vorgeschlagen
(DE-PS 19 18 798), bei dem zwischen den Achsträgern und den in Längsrichtung des Rollschuhs verlaufenden
Versteifungsrippen eine Lenkzone durch einen unverrippten Teil der Stege gebildet ist Bei diesem
konstruktiven Aufbau des Lenksystems liegt die Laufrollenachse jeweils unterhalb der für die Lenkung
verantwortlichen Gelenkachse.
Dieses Lenksystem eines zweispurigen Rollschuhs ist mit wesentlichen Nachteilen verbunden, die insbesondere die Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften und auch die
Laufruhe erheblich beeinträchtigen. Ferner ergibt sich bei diesem Lenksystem eine sehr hohe Belastung der
außenliegenden Rauen bei der Bogenfahrt Diese Nachteile ergeben sich aus der Tatsache, daß der in der
Längsmittelebene senkrecht durch die Gelenkachse und senkrecht durch die Laufrollenachse verlaufende und
ferner zwischen der Gelenkachse und der Sohlenplatte
sich erstreckende Hebelarm verhältnismäßig kurz ist
Die ungünstige Relation der Hebel in Verbindung mit der Schräglage der Gelenkachse ist von ausschlaggebender Bedeutung für die diesem Lenksystem anhaftenden Nachteile. Für einen aus Kunststoff gefertigten
Rollschuh können sich dabei ferner Nachteile aus der
Tatsache einstellen, daß die verhältnismäßig dünne Gelenkzone unter Druckbeanspruchungen steht und
dadurch beim Fahren entsprechend den unterschiedlichen Belastungen die Lage der Gelenkachse innerhalb
der Gelenkzone nicht genau definiert ist
Es ist bereits ein Lenksystem bekannt (US-PS 3 26 539), bei dem die Laufrollenachse über der
schrägliegenden Getenkachse liegt so daß die Gelenkachse beim Fahren mit dem Rollschuh unter Zugbean-
spruchungen steht. Gleichzeitig bietet dieses Lenksystem den Vorteil, daß wegen der verhältnismäßig
tiefliegenden Lenkachse eine Lastverschiebung gegen die Spurmitte erfolgt, die zu einer gleichmäßigeren
Druckbelastung der einzelnen Laufrollen führt Dieses
Lenksystem zeichnet sich durch eine bessere Lenksicherheit aus, die sich beim Kurvenlauf nach dem
Aufsetzen in einer leichteren und schnelleren Anpassung der Laufrollenachse an den gewünschten Bahnradius auswirkt Ferner bewirkt die gleichmäßigere
6Q Druckbelastung der Rollen eine größere Laufruhe und
eine gleichmäßigere Abnützung der einzelnen Rollen.
Obwohl dieses Lenkprinzip bereits seit 1885 bekannt
ist, hat es später bei der Verwirklichung von Rollschuhen keine Anwendung gefunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rollschuh der eingangs erwähnten Art so konstruktiv
auszugestalten, daß das an sich bekannte Lenksystem mit einem unter Zug- oder Druckbelastung stehenden
Gelenk bei der Herstellung eines Rollschuhs aus Kunststoff Anwendung finden kann.
Piese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die jeweilige Gelenkzone unterhalb und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse
verläuft, und daß die Versteifungsrippe mit einer öffnung für den Durchtritt der Laufrollenachse bzw, des
Achsträgers versehen ist
Durch die Maßnahmen der Erfindung wird es für einen lenkbaren Rollschuh aus Kunststoff in vorteilhafter Weise möglich, die besonders beanspruchungsempfindliche Gelenkzone auf Zug zu beanspruchen, was
eine wesentliche materialgerechtere Beanspruchung als die vorgeschlagene Druckbeanspruchung ist Die
Maßnahmen der Erfindung Jassen es auch su, daß bei dem Rollschuh aus Kunststoff der Oberteil, die
Verbindungsrippe und die Gelenkzone sowie der Achsträger einstückig ausgebildet werden können,
womit die Herstellung derartiger Rollschuhe aus Kunststoff für die Massenproduktion extrem billig wird.
Insbesondere die Ausgestaltung der Gelenkzone bringt
es mit sich, daß bei der Auswahl geeigneter Kunststoffe kaum mit einer Materialermüdung zu rechnen ist und
damit die Lenkeigenschaften über eine lange Gebrauchsdauer im wesentlichen unverändert bleiben.
Da die Materialeigenschaften des Kunststoffes für die
Lenkzone besonders hochwertige Kunststoffe wünschenswert machen und andererseits diese hochwertigen Kunststoffe für das Oberteil nicht benötigt werden,
sieht die Erfindung für eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Achsträger einstückig mit der
Gelenkzone und einem oder mehreren Ansatzstücken versehen ist und daß die Ansatzstücke in die am
Oberteil angeordnete Verbindungsrippe einsteckbar bzw. einsetzbar sind.
Dabei besteht der versteifte Achsträger und die Gelenkzone sowie das Ansatzstück bzw.die Ansatzstükke aus einem elastischen Kunststoffmaterial und der
Oberteil sowie die Verbindungsrippe aus einem harten Kunststoffmaterial.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist auch vorgesehen, daß der Achsträger zwei Achsträgerteile
aufweist, die an einem tiefer liegenden, die angeformte Gelenkzone umfassenden Verbindungsstück angeformt
sind, und daß zwischen den Achsträgerteilen ein von der Laufrollenachse frei durchsetzter Ausschnitt vorhanden
ist Dieser Ausschnitt kann vorzugsweise V-förmig ausgebildet sein.
Um einer Materialermüdung in der Gelenkzone
entgegenzuwirken, und um die Lenkeigenschaften über eine lange Lebensdauer weitgehendst konstant zu
halten, sind nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung zwischen der Verbindungsrippe und dem
Achsträger beiderseits der Verbindungsrippe Rückstellfedern angeordnet, die eine Rückstellung des Achsträgers in die Geradeausstellung unterstützen. Derartige
Rückstellfedern sind an sich bekannt (DE-PS I 011 und
2 38 436). Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von weiteren Unteransprüchen.
Die Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigt
F i g. 1 eine Prinzipskizze der Vorderansicht eines
bekannten Rollschuhs, bei dem die für die Lenkung ausschlaggebende Gelenkachse über der Laufrollenachse liegt;
Erfindung, bei dem die in der Ansicht vorn liegenden Räder nicht dargestellt sind;
Fig.3 einen Schnitt längs der Linie Ul-Hl in Fig.2,
wobei der Oberteil zur Lenkung seitlich geneigt ist;
F i g. 4 einen der Ansicht gemäß F ί g. 3 entsprechenden Schnitt durch einen Rollschuh, bei welchem die
Rückstellung durch Federn unterstützt ist;
Fig,5a und 5b je eine Teilansicht weiterer Ausführungen, dem Schnitt gemäß F i g. 3 entsprechend, wobei
ίο bei einer Ausführung Rückstellfedern zur Unterstützung der Rückstellung vorgesehen sind;
F i g. 6a und 6b Teilansichten weiterer Ausführungen dem Schnitt gemäß Fig.3 entsprechend, mit zwei
Verbindungsrippen für die Halterung des Achträgers,
wobei die rechtsseitige Teilansicht eine Ausführung mit
einer Rückstellfeder zeigt;
Fi g. 7 einen Schnitt durch eine Ausführung mit einer
Gelenkzone zwischen Achsträger und Oberteil aus metallischen Federn;
F i g. 8 eine Seitenansicht eines R.^chuhs, bei dem
die Gelenkzone auf Zug beansprucht ist;
F i g. 9a und 9b Teilansichten weiterer Ausführungen längs der Linie IX-IX in Fig.8, wobei die rechtseitige
Teilansicht eine Ausführung mit einer angedeuteten
Die in Fig. 1 dargestellte Vorderansicht eines Rollschuhs 1 zeigt einen bekannten Aufbau, bei dem
entsprechend dem ebenfalls bekannten Lenksystem die Gelenkachse über einem die Laufrollermchse 2 tragen
den Achsträger 3 liegt Der Abstand c zwischen der
Gelenkachse im Gelenkpunkt a und der Sohlenplatte 5 ergibt einen Hebelarm b, dessen Länge für die
Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften des Rollschuhs von Bedeutung ist Die Verlängerung der Mittellinie 6 des
gekippten Oberteils durch den Gelenkpunkt a schneidet die Bodenebene im Punkt 7, der um den Abstand c aus
der Rollschuhspurmitte 8 versetzt ist Die Größe dieser Versetzung des Schnittpunktes 7 aus der Roifeschuhspurmitte 8 ist ein Maß für die Lastverlagerung auf die
Laufrollen 9. Je größer der Abstand C von der RoHschuhspurmitte 8 wird, um so größer ist der
unterschiedliche Flächendruck auf die beiden Laufrollenreihen, und um so ungünstiger sind die Kurvenlauf-
und Lenkeigenschaften des Rollschuhs. Als weiterer
Nachteil aus dem verhältnismäßig hohen Flächendruck
auf die eine Laufrollenreihe des Rollschuhs bei der Kurvenfahrt ergibt sich die Notwendigkeit der Verwendung verhältnismäßig harter Laufflächen, was seinerseits zu einem geräuschvollen Lauf führt
In P i g. 2 ist eine Seitenansicht des Rollschuhs gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem von der Sohlenplatte 5 durch Querrippen
10 versteifte Verbindungsrippen It nach unten verlaufen. An einer vorderen und hinteren, etwa 45° schräg
v, zum Boden angeordneten Kante der jeweiligen
Verbindungsrippe 11 ist der Achsträger 3 angeformt, wobei der Übergangsbereich zwischen der Verbindungsrippe 11 und dem Achsträger 3 als elastische
Gelenkzone 12 ausgebildet ist Die Gelenkzonen 12
w! liegen bezüglich einer Mittelebene spiegelbildlich
zueinander, so daß sich die durch die Gelenkzonen verlaufenden Gelenkachsen d unter einem Winkel von
etwa 90° schneiden. Diese Gelenkachsen verlaufen unterhalb und in der Längsebene gesehen seitlich der
ω Laufrollenachsen.
Ein Schnitt durch den Rollschuh längs der Linie IH-III
der F i g. 2 ist in F i g. 3 dargestellt, der die Auswirkung des längeren Hebelarmes und der unterhalb der
Laufrollenachse liegenden Gelenkachse besonders deutlich erkennen läßt. Die Mittellinie 13 durch den
Oberteil und die Gelenkzone 12 schneidet die Bodenebene im Schnittpunkt 14, der um einen Abstand /
gegen die Rollschuhspurmitte 8 versetzt ist. Aufgrund der unterhalb der Laufrollenachse 2 liegenden Gelenkzone
12 wird dieser Abstand /wesentlich kleiner als c (Fig. I), so daß sich auch eine günstigere Lastverteilung
auf die beiden Laufrollenreihen des Rollschuhs bei der Kurvenfahrt ergibt. Aufgrund dieses fast zur Rollschuhspurmitte
verlegten Schnittpunktes der Mittellinie des geneigten Oberteils werden die beiden Laufrollenreihen
annähernd mit gleichem Druck belastet, was für maximale Kurvenlauf- und Lenkeigenschaften besonders
erstrebenswert ist. Neben der gleichmäßigeren Belastung tritt auch eine wesentlich niedrigere Maximalbelastung
d. h. ein wesentlich niedrigerer maximaler rläeneiiuruL-k auf die Raulauffiächen gegenüber den
bekannten Lenksystemen auf, was die Möglichkeit der Verwendung weicherer Laufflächen bietet, wodurch
sich ein wesentlich geräuschärmerer Lauf erzielen läßt.
Aus dem Schnittbild gemäß Fig.3 geht auch die
Ausbildung der Gelenkzone und deren Anlenkung an die Achsträger 3 besonders deutlich hervor. Die
Querrippen 10 zur Versteifung der Verbindungsrippe 11
enden vorzugsweise oberhalb der Gelenkzone 12, so daß diese aus demselben Material wie die Verbindungsrippe bestehende Gelenkzone elastisch verformbar ist.
Auf der Unterseite ist an die Gelenkzone eine Verbreiterung 15 angeformt, welche beiderseits mit je
einem Achsträgerteil 16 bzw. 17 des Achsträgers 3 verbunden ist. Zwischen den beiden Achsträgerteilen 16
und 17 befindet sich ein vorzugsweise V-förmig ausgebildeter Ausschnitt, der von der Laufrollenachse 2
durchsetzt ist. In der Verbindungsrippe 11 ist ferner eine
Öffnung 18 vorgesehen, durch die sich die Laufrollenachse 2 erstreckt, und die ausreichend groß ist, um zu
verhindern, daß die Verbindungsrippe 11 in geneigter
Lage mit der Laufrollenachse in Berührung kommt.
Die Lenkung des Rollschuhs erfolgt, wie bereits erwähnt, durch Neigen des Oberteils, wodurch sich die
Laufrollenachse um eine senkrecht zur Bodenfläche stehende Achse verdreht. Bei dieser Drehung der
Laufrollenachse wird die elastische Gelenkzone 12 auf Biegung beansprucht. Da jedoch die Gelenkzone 12 auf
der Oberseite der an den beiden Achsträgerteilen 16 und 17 befestigten Verbreiterung 15 verläuft, wird die
Gelenkzone 12 in allen Laufzuständen auf Druck beansprucht.
In Fig.4 ist -in Schnitt durch einen Rollschuh
dargestellt, der dem Schnitt längs der Linie 1II-III der
F i g. 2 entspricht; jedoch handelt es sich dabei um einen Rollschuh, bei dem zwischen der Verbindungsrippe 11
und dem Achsträger 3 Rückstellfedern 19 angeordnet sind. Für diese Rückstellfedern finden bei der dargestellten
Ausführungsform gemäß Fig.4 Schraubenfeder!!
Verwendung, von denen auf der rechten Seite der Darstellung eine abgebildet und auf der linken Seite
lediglich in ihrem Verlauf angedeutet ist Zur Befestigung der als Schraubenfeder ausgebildeten Rückstellfedern
19 sind an den Achsträgerenden Ansätze 20 ausgebildet die das eine Ende der Rücksteilfeder
aufnehmen. Das andere Ende der Rückstellfeder liegt an
der Verbindungsrippe 11 an. Es ist auch vorgesehen, an
jeder Seite der Verbindungsrippe einen entsprechenden, nicht dargestellten Ansatz für die Aufnahme und
Befestigung der Rückstellfedern anzubringen. Die Enden der Rückstellfedern können während der
Herstellung des Rollschuhs in die Ansätze mit eingeformt sein.
Diese Rückstellfedern sollen der eventuellen Ermüdung des Werkstoffs innerhalb der Gelenkzone
entgegenwirken und die Rückstellung des Achsträgers 3 in die Geradeausstellung unterstützen.
In den Fig.5a und 5b sind Teilschnitte durch eine
geteilte Ausführungsform des Rollschuhs gemäß der Erfindung dargestellt, wobei die Teilschnitte durch die
ίο Längsmittclcbenc und längs einer Linie verlaufen, die im
wesentlichen der Linie Ill-Ill der F i g. 2 entspricht. Der aus einem elastischen Kunststoffmaterial hergestellte
Achsträger 3 besitzt ein von der Gelenkzone 12 aus nach oben verlaufendes Ansatzstück 21, das im
wesentlichen wie der untere Teil der Verbindungsrippe 11 gemäß Fig. 3 ausgebildet sein kann. Dieses
Ansatzstück 21 ist von unten in die verbreiterte
diesem fest verbunden. Bei einem derartigen zweiteilig aufgebauten Rollschuh können für den Oberteil billigere
und härtere Kunststoffmaterialien, wie Duroplaste, Verwendung finden, während der Achsträger und das
Ansatzstück 21 mit der dazwischenliegenden Gelenkzone 12 aus einem elastischen Kunststoff, wie z.B.
Thermoplaste und Elastomere, hergestellt sein können.
In Fig. 5b ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der
der Acnv.rägerteil mit dem Ansatz 20 versehen ist, an
dem die zwischen dem Ansatz und der Verbindungsrippe 11 angeordnete Rückstellfeder befestigt ist.
jo Die in den F i g. 6a und 6b dargestellte Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von den
vorausstehend beschriebenen Ausführungsformen dadurch, daß die Verbindung zwischen der Sohlenplatte 5
und den Achsträgern von zwei Verbindungsrippen
j5 übernommen wird, die parallel zur Längsmittelebene
verlaufen. Die Teilschnitte zeigen jeweils nur die eine rechte bzw. links von der Längsmittelebene liegende
Seite des Rollschuhs in einem Schnitt, der im wesentlichen längs einer Linie verläuft, die dem Schnitt
III-III der Fig. 2 entspricht. In Fig. 6a ist eine einteilige
Ausführungsform und in Fig.6b eine geteilte Ausführungsform
des Rollschuhs gemäß der Erfindung dargestellt. Bei einem derartigen Rollschuh verlaufen
zwei Gelenkzonen parallel zur Längsmittelebene nebeneinander. Wenn durch eine Neigung des Oberteils
eine Schwenkung der Laufrollenachsen aus ihrer parallelen Lage zueinander herbeigeführt wird, erfährt
die eine Gelenkzone im wesentlichen eine Belastung auf Zug, während die andere Gelenkzone im wesentlichen
so auf Druck belastet wird. Der Vorteil dieser Au/ührungsformen
besteht darin, daß sich eine noch günstigere Lastverteilung während der Kurvenfahrt auf
die beiden Laufrollen ergibt und somit der Unterschied im Flächendruck während der Kurvenfahrt noch weiter
verringert wird. Bei der in Fig.6b dargestellten
Ausführungsform ist die Verbindungsrippe 11 nach unten in zwei Rippen aufgeteilt die mit entsprechenden
Ausnehmungen für die Aufnahme der von den Gelenkzonen 12 aus verlaufenden Ansatzstücke 21
versehen sind.
Die Rückstellfeder 19 zwischen den Achsträgerteilen und den Verbindungsrippen dient auch hier der
Unterstützung der Rückstellung der Laufrollenachsen in die Geradeausstellung und dem Entgegenwirken einer
eventuellen Ermüdung des Werkstoffes im Bereich der Gelenkzone.
Die Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gemäß F i g. 7 zeigt einen dreigeteil-
ten Rollschuh. Bei dieser Ausführungsform sind der Oberteil 4 und der Achsträger 3 separat gefertigte Teile,
die mit funktionsgerecht gestalteten metallischen Federn 22 aneinander befestigt sind. Diese Federn
können sowohl aus einem oder auch aus mehreren Teilen aufgebaut sein und sind vorzugsweise in den
Achsti äfler und den Oberteil eingeformt. Im Bereich der
Laufrollenachse 2 sind die Federn mit Öffnungen 18 versehen, durch welche sich die Laufrollenachse
erstreckt. Durch geeignete Gestaltung der Federn ist es möglich, dafür zu sorgen, daß auch bei dieser
mehrteiligen Ausführungsform der Erfindung die Gelenkzone und damit die Gelenkachse sich unterhalb
und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse erstreckt. Diese Ausführungsform bietet
den Vorteil, daß aufgrund der vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten für die Federn eine bestimmte
Lenkcharakteristik durch eine Änderung des Federaufbaus einstellbar ist.
In F i g. 8 ist in Seitenansicht und in Fig. 9a sowie 9b
im Teilschnitt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Ein nach diesem Ausführungsbeispiel
aufgebauter Rollschuh unterscheidet sich im wesentlichen gegenüber den vorausstehend beschriebenen
Ausführungsformen dadurch, daß die Gelenkzone im wesentlichen auf Zug und nicht auf Druck
beansprucht wird. Der Rollschuh besteht aus einer Sohlenplatte 5, an der zwei nach unten verlaufende und
mit Querrippen 10 versteifte Verbindungsrippen 11 angeordnet sind. In der Verbindungsrippe 11 befindet
sich eine Öffnung 23 oberhalb der spiegelbildlich zueinander geneigt verlaufenden unteren Querrippen
24. Diese Öffnungen 23 können unterschiedlich geformt sein, wie dies in Fig.8 dargestellt ist. Durch diese
Öffnung 23 verläuft ein zusammenhängender Achsträger 25, der im Bereich der Längsmittelebene an der
Unterseite in die Gelenkzone 12 übergeht, die zwischen dem Achsträger und der unteren Querrippe 24
ausgebildet ist. Der Achsträger selbst ist zweckmäßigerweise derart aufgebaut, daß die unter Zugbelastung
.",K„r rllo Γ.Ο
I är
gleichmäßig zugbelastet wird. Ferner können an dem Achsträger Ansätze 20 vorgesehen oder anmontiert
sein, wie dies aus dem rechten Teilschnitt gemäß Fig.9b hervorgeht. Zwischen diesen Ansätzen 20 und
der Verbindungsrippe 11 können die für die Entlastung der Gelenkzone vorgesehenen Rückstellfedern verlaufen.
Die Rückstellfedern können insbesondere bei aufwendigen und für Leistungssportzwecke verwendeten
Rollschuhtypen mit hydraulischen, Oneumatischen oder mechanischen Vorrichtungen versehen sein, die in
geeigneter Weise die Lenkbewegungen dämpfen. Dabei ist es auch möglich, durch Einstellglieder dafür zu
s sorgen, daß die Dämpfung einstellbar ist.
Diese zuletzt beschriebene Ausführungsform der Erfindung bietet aufgrund der Tatsache, daß die
Gelenkzone auf Zug belastet wird und ferner die Gelenkachse unterhalb der Laufrollenachse verläuft,
ganz besonders günstige Lenkeigenschaften während des Kurvenlaufs. Dabei ist die besonders rasche und mit
sehr geringem Kraftaufwand einstellbare Anpassung an die jeweilige Kurvenbahn hervorzuheben, wobei gerade
die rasche Anpassung an die Kurvenbahn besonders
is wichtig ist, da beim Rollschuhlauf das beständige
Abheben und Wiederaufsetzen zum Abstoßen selbst beim Geradeauslauf auf einer Kurvenbahn erfolgt und
die Lenksicherheii um su giüocT wird, je früher nach
dem Aufsetzen die Laufrollenachse die der gewünschten Kurvenbahn entsprechende Lage einnimmt. Da für den
Lenkeinsatz im wesentlichen die meistens zuerst aufgesetzte Vorderachse maßgeblich ist, wird für die
Kurvenfahrt der Vorteil der Schleppachse ausgenutzt und dadurch erreicht, daß die Länge des erforderlichen
Wegs bis zur richtigen Lerneinstellung erheblich verkürzt wird. Dies wiederum führt zu einem leichteren
Kontrollieren der gewünschten Kurvenfahrt und zu präziser ausführbaren Figuren, da die richtige Lenkstellung
schneller eingenommen wird. Diese raschere Lenkeinstellung bedeutet aber eine wesentlich größere
Sicherheit beim Ausführen von Figuren und insbesondere beim Aufsprung. Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform
gemäß den F i g. 8, 9a bzw. 9b besteht in der besonders günstigen Formgebung für eine besonders
billige Herstellung des Rollschuhs als einstückiges Spritzgußteil.
Es ist offensichtlich, daß der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke auch für drei- und mehrachsige
Rollschuhe Verwendung finden kann, wobei die Gelenkzone zweckmäßigerweise bezüglich einer mittlerpn
Querebene jeweils paarweise derart geneigt verlaufen, daß beim seitlichen Kippen des Oberteils sich
die Laufrollenachsen aus ihrer parallelen Lage derart herausschwenken, daß sich die Verlängerung der
Laufrollenachsen in einem Punkt schneiden.
Für den Fall, daß eine ungeradzahlige Anzahl von Laufrollenachsen Verwendung findet, ist es notwendig,
die Gelenkzone der mittleren Laufrollenachse parallel zur Sohlenplatte verlaufen zu lassen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (9)
1. Zweispuriger, durch seitliches Neigen cjes
Oberteils lenkbarer Rollschuh, der eine Verbindungsrippe und eine mit dem Achsträger verbundenen Gelenkzone aufweist, wobei der aus Kunststoff
bestehende Oberteil und die Verbindungsrippe biegesteif vertippt sind und die Achsträger in ihrem
Mittelbereich in langgestreckte Gelenkzonen übergehen, die nach außen ansteigend verlaufen,
dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Gelenkzone (12) unterhalb und/oder in der Längsebene gesehen seitlich der Laufrollenachse (2)
verläuft, und daß die Versteifungsrippe (11) mit einer
öffnung (18; 23) für den Durchtritt der Laufrollenachse (2) bzw. des Achsträgers (25) versehen ist.
2. Rollschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberteil (4), die Verbindungsrippe
(11) und die Gelenkzone (12) sowie der Achsträger (3; 25) einstückig sind.
3. Rollschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsträger (3; 25) einstückig mit
der Gelenkzone (12) und einem oder mehreren Ansatzstücken (21) versehen ist, und daß die
Ansatzstücke (21) in die am Oberteil angeordnete Verbindungsrippe (11) einsteckbar bzw. einsetzbar
sind.
4. Rollschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der versteifte Achsträger (3; 25) und
die Gelenkzone (12) sowie das Ansatzstück bzw. die Ansatzstücke (21) aus einem elastischen Kunststoffmaterial bestehen, und daß derCberteil (4) sowie die
Verbindungsrippe (11) au« einem harten Kunststoffmaterial geformt sind.
5. Rollschuh nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Achsträger (3) zwei
Achsträgerteile (16,17) aufweist, die an einem tiefer
liegenden, die angeformte Gelenkzone (12) umfassenden Verbindungsstück (15) angeformt sind, und
daß zwischen den Achsträgerteilen ein von der Laufrollenachse frei durchsetzter Auschnitt vorhanden ist.
6. Rollschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt V-förmig ist
7. Rollschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Verbindungsrippe (11) und dem Achsträger (3; 25)
beiderseits der Verbindungsrippe (11) an sich bekannte Rückstellfedern (19) angeordnet sind.
8. Rollschuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückstellfedern (19) aus Schraubenfedern bestehen.
9. Rollschuh nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsträger mit Ansätzen
(20) zum Befestigen der Rückstellfedern versehen sind.
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