DE202005011814U1 - Elektronisches Maßband und dieses umfassende Längenmesseinrichtung - Google Patents

Elektronisches Maßband und dieses umfassende Längenmesseinrichtung Download PDF

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Abstract

Elektronisches Maßband (10), umfassend ein mit einer Bandaustrittsöffnung (14) versehenes Außengehäuse (12), in dem vorgesehen sind:
eine Bandaufwickelvorrichtung (20),
ein in der Bandaufwickelvorrichtung (20) aufgewickeltes und durch die Bandaustrittsöffnung (14) aus dem Außengehäuse (12) herausziehbares Band (30) mit einer ersten Fläche (31) und einer zweiten Fläche (32),
eine zwischen der Bandaustrittsöffnung (14) und der Bandaufwickelvorrichtung (20) angeordnete Strahlungsquelle (50) zum Aussenden von Strahlung auf die erste Fläche (31) des Bandes (30), und
eine auf der Seite der zweiten Fläche (32) des Bandes (30) angeordnete Detektoranordnung (60) zur Aufnahme der Strahlung und Ausgabe von die empfangene Strahlung repräsentierenden Daten an eine Auswerteeinrichtung (70) zum Ermitteln der Länge des durch die Bandaustrittsöffnung (14) herausgezogenen Bandes (30) aus diesen Daten,
dadurch gekennzeichnet, dass das Band für die Strahlung durchlässig und auf einer seiner beiden Flächen (31, 32) mit einem eineindeutigen Code (40) versehen ist, der die Länge des...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektronisches Maßband sowie eine dieses umfassende Längenmesseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 10.
  • Es wird zunehmend wichtiger, die durch Längenmessvorgänge gewonnenen Daten elektronisch zu erheben und auszuwerten. Dabei ist es vorteilhaft, die betreffenden Längenmaße nicht erst durch ein mechanisches Maßband in herkömmlicher Weise aufzunehmen und dann in einen Rechner einzugeben, sondern die zu ermittelnden Längenmaße bereits in Form elektronischer Daten zu ermitteln und an eine Auswerteeinheit in einem Rechner zu übertragen.
  • Die EP 0 740 126 A1 zeigt beispielsweise ein derartiges elektronisches Maßband gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. eine derartige elektronische Längenmesseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10. Ein auf einer Bandaufwickelvorrichtung aufwickelbares Band weist in regelmäßigen Abständen angeordnete Öffnungen auf und wird beim Herausziehen des Bandes aus seinem Gehäuse zwischen einer Lichtquelle und einer Detektoranordnung so bewegt, dass die Öffnungen nacheinander Lichtimpulse zur Detektoranordnung durchlassen, woraus eine mit der Detektoranordnung verbundene Auswerteeinrichtung die Länge des herausgezogenen Bandes und damit das zu ermittelnde Längenmaß bestimmt.
  • Ein derartiges elektronisches Maßband weist zum einen den Nachteil auf, dass die Lichtquelle und die Detektoranordnung auf Grund der inkrementalen Weise der Erfassung des Längenmaßes während des gesamten Vorgangs des Herausziehens des Bandes bestromt werden müssen und somit sehr energieaufwendig sind, was insbesondere im Fall eines batteriebetriebenen Gerätes sehr ungünstig ist. Des Weiteren wird ein falsches Messergebnis produziert, wenn eine Störung während des Herausziehens des Bandes auftritt, wozu beispielsweise auch ein zu schnelles Herausziehen des Bandes zählt. Auch die Begrenzung der Geschwindigkeit des Herausziehens des Bandes aus dem Gehäuse stellt einen gewichtigen Nachteil dieses elektronischen Maßbands dar.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein elektronisches Maßband und eine dieses umfassende elektronische Längenmesseinrichtung zu schaffen, mit denen die vorstehenden Probleme überwunden werden und die dennoch einfach und damit kostengünstig herzustellen sind. Insbesondere soll ein derartiges elektronisches Maßband bzw. eine derartige elektronische Längenmesseinrichtung ein schnelles Ausziehen des Bandes ermöglichen, ohne dass die Messung dadurch verfälscht oder sogar unmöglich gemacht wird, und jeder Messvorgang soll mit minimalem Energieeinsatz durchführbar sein.
  • Diese Aufgabe wird mit einem elektronischen Maßband gemäß Anspruch 1 bzw. einer elektronischen Längenmesseinrichtung gemäß Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Material, aus dem das Band besteht, für die zur Messung verwendete Strahlung durchlässig ist, so dass keine Öffnung in dem Band vorgesehen zu werden braucht. Um in der Detektoranordnung ein für die Messung verwendbares Signal zu erzielen, ist auf einer der beiden Flächen des Bandes ein eineindeutiger Code vorgesehen, der an jeder Stelle des Bandes in eindeutiger Weise die Länge des durch die Bandaustrittsöffnung herausgezogenen Bandes repräsentiert, wozu natürlich eine der Länge der Detektoranordnung entsprechende Länge des Bandes für den Code erforderlich ist. Der Code besteht dabei aus Elementen, die die Durchlässigkeit des Bandes für die Strahlung beeinflussen. So können beispielsweise dunkle Striche als derartige Elemente verwendet werden, die die Strahlung völlig abblocken oder zumindest weitgehend abschirmen. Auf Grund des eineindeutigen Codes genügt es, wenn nach entsprechendem Auszug des Bands die Strahlungsquelle und die Detektoranordnung kurz aktiviert werden, wobei dann die Strahlungsquelle einen kurzen Lichtblitz bzw. Infrarotlichtblitz aussendet, der durch die unterschiedliche Transmission der Elemente des Codes entsprechend auf der Detektoranordnung abgebildet wird und so die Länge des herausgezogenen Bandes bezeichnet. Auf diese Weise kann die Längenmessung in extrem energiesparender Weise erfolgen. Außerdem ist die Stabilität des Bandes gegenüber dem Stand der Technik erhöht, da das Band nicht perforiert zu werden braucht.
  • Vorzugsweise ist das Band aus einem Gewebe, insbesondere aus Kunststoff, hergestellt, wodurch es besonders flexibel ausgestaltet werden kann. Eine besonders leichte Austauschbarkeit des Bandes kann erzielt werden, wenn dieses zusammen mit seiner Bandaufwickelvorrichtung in einem eigenen Bandgehäuse angeordnet ist, das bei Bedarfbeispielsweise zur Wartung, zum Austausch auf Grund von Verschleiß oder aus anderen Gründen – aus dem Außengehäuse entnommen werden kann.
  • Der Code lässt sich in besonders einfacher Weise durch ein Druckverfahren wie beispielsweise Siebdruck auf das Band aufbringen. Der Code kann aber auch beispielsweise durch ein Ätzverfahren auf das Band aufgebracht werden. Als Code wird vorzugsweise ein Gray-Code, ein PRBS-Code (Pseudo Random Binary Sequence Code), ein in geeigneter Weise abgewandelter PRBS-Code oder ein Strichcode verwendet, bei dem die Anzahl an Übergängen zwischen beispielsweise dunklen Strichen und unbedruckten Bereichen maximiert ist, um die Auflösung zu optimieren und die Messsicherheit zu verbessern.
  • Die Handhabung des erfindungsgemäßen elektronischen Maßbands und dessen Energieverbrauch können optimiert werden, wenn außen am Außengehäuse eine Auslösevorrichtung – beispielsweise in Form einer Betätigungstaste – zur Aktivierung der Strahlungsquelle vorgesehen ist, mit der diese für eine sehr kurze Zeit eingeschaltet wird. Dabei ist es vorteilhaft, wenn zusätzlich eine Einrichtung vorgesehen ist, mit der die Strahlungsquelle zum frühestmöglichen Zeitpunkt wieder abgeschaltet wird. Es versteht sich von selbst, dass für eine erfolgreiche Messung auch die Detektoranordnung aktiviert werden muss.
  • Es ist bevorzugt, wenn in dem Außengehäuse für das elektronische Maßband eine Vibrationsvorrichtung – vergleichbar einem Vibrationsalarm bei einem Mobiltelefon – vorgesehen ist, die von der Auswerteeinrichtung beispielsweise im Fall einer fehlerhaften Messung aktiviert werden kann. Dies ist gegenüber einer entsprechenden Meldung auf einer Anzeigevorrichtung oder einem Alarm mittels einer akustischen Vorrichtung insbesondere in Arbeitssituationen mit unzureichenden Lichtverhältnissen bzw. mit hohem Lärmpegel sehr vorteilhaft für eine störungsfreie Handhabung des erfindungsgemäßen elektronischen Maßbands.
  • Die Bedienung kann erleichtert werden, wenn am elektronischen Maßband eine Anzeigeeinrichtung außen am Außengehäuse vorgesehen ist, auf der Informationen wie beispielsweise die zuletzt gemessene Länge oder andere für die Messung wünschenswerte Informationen angezeigt werden können.
  • Soll das elektronische Maßband als eigenes Gerät betrieben werden können, muss eine Auswerteeinrichtung innerhalb des Außengehäuses des elektronischen Maßbands vorgesehen sein.
  • Des Weiteren ist es erfindungsgemäß vorgesehen, das elektronische Maßband als Teil einer elektronischen Längenmesseinrichtung – insbesondere in Form eines Computersystems – auszubilden. Hierbei weist das Computersystem eine Anzeigeeinrichtung in Form eines Monitors und eine Auswerteeinrichtung in Form eines Prozessors auf, wobei der Prozessor mit einem elektronischen Maßband gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 verbunden ist. Dadurch können in bequemer Weise Messungen mit dem elektronischen Maßband vorgenommen werden, die automatisch an die Auswerteeinrichtung übermittelt und vom Computersystem zur weiteren Verarbeitung übernommen werden. Eine besonders komfortable Handhabung ergibt sich, wenn die Verbindung zwischen dem elektronischen Maßband und der Auswerteeinrichtung kabellos durch einen im elektronischen Maßband vorgesehenen Sender und einem im Computersystem vorgesehenen Empfänger hergestellt wird. Als derartige kabellose Verbindungen eignen sich beispielsweise Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstellen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter, jedoch nicht beschränkender Ausführungsformen der Erfindung anhand der schematischen und nicht maßstabsgetreuen Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen elektronischen Maßbands mit geöffnetem Außengehäuse,
  • 2 eine schematische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen elektronischen Längenmesseinrichtung, bei der das elektronische Maßband in Draufsicht mit geöffnetem Außengehäuse dargestellt ist, und
  • 3 eine Darstellung eines PRBS-Codes, wie er in vorteilhafter Weise für das erfindungsgemäße elektronische Maßband verwendet werden kann.
  • Gemäß 1 und 2 ist das elektronische Maßband 10 von einem Außengehäuse 12 für eine gute Handhabung durch eine Bedienungsperson und zum Schutz gegen Umwelteinflüsse umgeben. In einem Bandgehäuse 34 ist ein Band 30 angeordnet, das in an sich bekannter Weise auf eine Bandaufwickelvorrichtung 20 auf- und von ihr abgewickelt werden kann, wobei der Einfachheit halber nur der Aufwickeldorn gezeigt ist. Das Band 30 ist vorzugsweise aus einem Gewebe, insbesondere aus Kunststoff, hergestellt und damit hoch flexibel und für praktisch jede Messsituation einsetzbar. Am freien Ende des Bandes 30 ist ein Bandgriff 35 befestigt, an dem das Band 30 durch eine Bandaustrittsöffnung 14 aus dem Außengehäuse 12 herausgezogen werden kann. Als Referenz für die Längenmessung dient eine Referenzkante 15 außen an der Bandaustrittsöffnung 14. Das Bandgehäuse 34 bildet zusammen mit dem Band 30 eine eigene Baueinheit, die bei Bedarf, wie beispielsweise zur Wartung oder nach Verschleiß, in einfacher Weise aus dem Außengehäuse 12 entnommen und wieder eingesetzt bzw. durch eine neue Baueinheit ausgetauscht werden kann.
  • In dem Außengehäuse 12 ist eine Strahlungsquelle 50, beispielsweise in Form einer Infrarotlichtquelle, angeordnet, die eine Detektoranordnung 60 bestrahlt. Das Band 30 ist dabei so geführt, dass es zwischen der Strahlungsquelle 50 und der Detektoranordnung 60 verläuft. Das Band 30 weist auf einer seiner beiden Flächen (hier Fläche 32) einen PRBS-Code (Pseudo Random Binary Sequence Code) auf, der so ausgestaltet ist, dass jeder Abschnitt in einer Länge entsprechend der Länge der Detektoranordnung 60 nur einmal auf dem ganzen Band 30 vorkommt und damit eine eindeutige Zuordnung zur Länge des durch die Bandaustrittsöffnung 14 herausgezogenen Bandes 30 ermöglicht. Ein Beispiel für einen solchen PRBS-Code ist in 3 dargestellt, worauf später noch eingegangen wird. Auf der anderen Fläche 31 des Bandes 30 kann beispielsweise eine herkömmliche Zentimeter- und Millimetereinteilung aufgebracht sein, um einer Bedienungsperson eine "manuelle" Ablesung zu ermöglichen und damit die Möglichkeit für eine Plausibilitätsprüfung der vorgenommenen Messung zu schaffen.
  • Wenn das Band 30 aus dem Außengehäuse 12 herausgezogen ist, kann durch Druck auf eine am Außengehäuse 12 angebrachte Betätigungstaste 16 eine Messung durchgeführt werden. Dabei wird die Strahlungsquelle 50 kurzzeitig aktiviert und strahlt Licht auf das Band 30. Durch die dunklen Striche 42 (vgl. 3) wird das Licht absorbiert, während das Licht das Band 30 auf den hellen Bereichen 41 durchstrahlt und auf die Detektoranordnung 60 fällt. Das durch die Durchleuchtung des Bandes 30 auf der Detektoranordnung 60 durch Schattenwurf abgebildete Code-Muster wird an eine Auswerteeinrichtung 70 übertragen, in der dieses Muster mit den dort gespeicherten Code-Abschnitten verglichen wird. Aus dem Vergleich der Muster bzw. Datensätze ermittelt die Auswerteeinrichtung die Länge des an der Referenzkante 15 vorbeigezogenen Bandes 30. Diese Länge kann auf einer am Außengehäuse 12 vorgesehenen Anzeigeeinrichtung 18 dargestellt werden, um der Bedienungsperson die ermittelte Länge mitzuteilen. In dieser Ausführungsform stellt das elektronische Maßband somit eine eigenständig benutzbare Längenmessvorrichtung dar. Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann zusätzlich eine Sendeeinrichtung 72 mit einer Sendeantenne 73 vorgesehen sein, die das ermittelte Längenmaß kabellos zur weiteren Verarbeitung und ggf. Speicherung an einen Computer überträgt. Zur sicheren Aufbewahrung oder für die Fixierung des Bands 30, beispielsweise zur Durchführung einer Umfangsmessung, kann der Bandgriff 35 in einer Bandaufbewahrungsausnehmung 13 verstaut werden.
  • Gemäß 2 kann das erfindungsgemäße elektronische Maßband auch Teil einer elektronischen Längenmesseinrichtung 90 sein, wobei dann die Auswertung der Längenmessdaten nicht mehr im elektronischen Maßband 10 selbst erfolgt, sondern die Auswerteeinrichtung 70 in einer externen Einheit 91 wie beispielsweise einem Computersystem angeordnet ist. Dazu werden die von der Detektoranordnung 60 aufgenommenen Daten über die Sendeeinrichtung 72 und die Sendeantenne 73 kabellos – beispielsweise mittels einer Infrarot- oder Bluetooth-Schnittstelle – an eine zugeordnete Empfangseinrichtung 74 in der externen Einheit 91 übermittelt, wonach sie von der Auswerteeinrichtung 70 ausgewertet werden und das ermittelte Längenmaß auf einer Anzeigeeinrichtung 92 wie beispielsweise einem Computermonitor angezeigt wird. Eine Anzeigeeinrichtung 18 am Außengehäuse 12 für das ermittelte Längenmaß ist bei dieser Ausführungsform nicht zwingend erforderlich, kann jedoch für einen erhöhten Bedienungskomfort ebenfalls vorgesehen sein. In Verbindung mit der externen Einheit 91 und der Anzeigeeinrichtung 92 können zusätzliche Eingabemittel wie beispielsweise eine Tastatur, eine Maus und ähnliches vorgesehen sein, was jedoch nicht dargestellt ist. Im Übrigen ist die Ausgestaltung des für diese Anwendungsform vorgesehenen elektronischen Maßbands weitgehend gleich wie die unter Bezug auf 1 beschriebene Ausführungsform.
  • Für die Bedienung ist es besonders günstig, wenn im Außengehäuse 12 eine Vibrationsvorrichtung 80 vorgesehen ist, wie sie beispielsweise bei Mobiltelefonen häufig eingesetzt wird, um der Bedienungsposition eine taktile Rückmeldung geben zu können, falls die Auswerteeinheit 70 einen Messfehler, eine Störung des Systems oder eine Aufforderung an die Bedienungsperson übermitteln will, das Messergebnis zu überprüfen. Eine derartige taktile Rückmeldung kann aber auch als Bestätigung für eine erfolgreiche Messung verwendet werden. Die Übertragung des entsprechenden Signals von der Auswerteeinheit 70 zur Vibrationsvorrichtung 80 erfolgt dabei unter Verwendung der Sendeeinrichtung 72 und der Empfangseinrichtung 74, die dann beide jeweils bidirektional als Sende- und Empfangseinrichtungen ausgebildet sein müssen, oder mittels nicht eigens dargestellten Übertragungsmitteln.
  • 3 zeigt ein Beispiel eines PRBS-Codes 40, der dunkle, für das Licht undurchlässige Streifen 42 und helle Streifen 41 umfasst. Zur Verdeutlichung ist ein Abschnitt N·p Strichen vergrößert dargestellt, wobei N die Anzahl der Detektorelemente in der Detektoranordnung 60 darstellt und p die Breite der jeweiligen Detektorelemente. Da es 2N verschiedene Kombinationen der Länge N Bit gibt, kann somit das mit dem PRBS-Code versehene Band eine maximale Länge von L = 2N·p aufweisen. N liegt für die Zwecke dieser Erfindung typischerweise im Bereich von 16 bis 32, und die Breite der Striche des Codes 40 beträgt ungefähr p = 1 Millimeter. Bei der vorliegenden Erfindung ist das Band 30 in einem Abstand von etwa 1 mm von der Detektoranordnung 60 angeordnet, während der Abstand zwischen dem Band 30 und der Strahlungsquelle 50 etwa 12 mm beträgt. Dadurch wird ein guter Kompromiss zwischen einer hohen Lichtausbeute und einer möglichst gleichmäßigen Lichtverteilung erzielt, wenn als Strahlungsquelle 50 zwei punktförmig strahlende Infrarot-LEDs verwendet werden. Die beschriebene Anordnung ist nicht nur sehr kompakt realisierbar, sondern kommt auch ohne Abbildungsoptik aus, was die Herstellungskosten niedrig hält. Wenn beispielsweise N = 11 Striche mit jeweils einer Strichbreite von p = 1 mm verwendet werden, ergibt dies 2.048 Möglichkeiten (entsprechend einer mit dem PRBS-Code versehenen Länge des Bandes von gut zwei Meter) bei einer Sensorlänge von 11 mm. Da der Rand des Sensors auf Grund der Durchführung von Ableitungen der Steilheit des Sensorsignals nicht voll nutzbar ist, ist in der Praxis eine Länge des Sensors von 12,5 mm erforderlich, um die Unschärfe korrigieren zu können. Als Alternative ist es jedoch beispielsweise auch möglich, den Code so abzuwandeln und zu gestalten, dass er auf mehrere Sensoren aufgeteilt wird, beispielsweise zwei Sensoren mit je 7 mm Länge und 3 mm Zwischenraum. In diesem Fall können dann kürzere und damit deutlich kostengünstigere Sensoren verwendet werden. Mit dem vorstehend beschriebenen Beispiel ist eine theoretische Auflösung von 300 dpi bzw. 0,085 mm erzielbar, wobei in der Praxis von einer Auflösung von 0,2 mm ausgegangen werden kann. Die Feinablesung für Genauigkeiten unterhalb eines Millimeters kann dabei durch Ausnutzung der Phasenlage des Codes erfolgen, d.h. über die Ortsauflösung der einzelnen Sensorelemente.
  • Der Code 40 kann in besonders einfacher und kostengünstiger Weise bei gleichzeitig hoher Betriebssicherheit durch ein Druckverfahren auf das Band 30 aufgebracht werden. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Ätzverfahren eingesetzt werden, um den Code auf bzw. in dem Band herzustellen. Ein seitlicher Versatz in Querrichtung des Bandes ist bei diesen Herstellungsverfahren unkritisch für die Genauigkeit der zu erzielenden Messungen.
  • Die vorliegende Erfindung bietet viele Vorteile. So muss die Strahlungsquelle für jede Messung nur etwa 10 Mikrosekunden eingeschaltet werden; somit ist der Energieverbrauch nur durch die Anzahl der durchgeführten Messungen bestimmt. Durch die erfindungsgemäße Anordnung ist kein Referenzpunkt wie beispielsweise ein Endschalter oder ein weiterer Sensor erforderlich, was die Herstellungskosten niedrig hält. Es ist besonders wichtig, dass zwischen den Messungen das Band beliebig schnell bewegt werden kann; die Messung wird dadurch nicht beeinflusst, da sie erst bei stationärem Band erfolgt. Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Geräten mit integraler Messung, die darüber hinaus teilweise auch mit Schlupf behaftet sind, muss die Bandgeschwindigkeit klein gehalten werden, um die Auswerteelektronik nicht zu überfordern; außerdem muss bei einer derartigen inkrementalen Relativmessung die Strahlungsquelle während der gesamten Bewegung des Bandes eingeschaltet bleiben, was den Energieverbrauch drastisch erhöht. Durch das einfach durchzuführende Druckverfahren für den Code ist eine grobe Rasterung möglich, was wiederum eine Beaufschlagung der Detektoranordnung im Durchlichtverfahren ohne aufwendige abbildende Optik ermöglicht. Bei Einsatz des erfindungsgemäße elektronischen Maßbands in einer elektronischen Längenmesseinrichtung mit kabelloser Übertragung der Messdaten von dem Maßband an eine Verarbeitungseinrichtung wird der Bedienungskomfort erheblich erhöht, weil die Bedienungsperson nicht durch ein Kabel gestört wird.
  • Es ist festzuhalten, dass die unter Bezug auf einzelne Ausführungsformen beschriebenen Merkmale der Erfindung, wie beispielsweise die Ausgestaltung des elektronischen Maßbands oder Details des verwendeten Codes, auch bei anderen Ausführungsformen vorhanden sein können, außer wenn es anders angegeben ist oder sich aus technischen Gründen von selbst verbietet.

Claims (11)

  1. Elektronisches Maßband (10), umfassend ein mit einer Bandaustrittsöffnung (14) versehenes Außengehäuse (12), in dem vorgesehen sind: eine Bandaufwickelvorrichtung (20), ein in der Bandaufwickelvorrichtung (20) aufgewickeltes und durch die Bandaustrittsöffnung (14) aus dem Außengehäuse (12) herausziehbares Band (30) mit einer ersten Fläche (31) und einer zweiten Fläche (32), eine zwischen der Bandaustrittsöffnung (14) und der Bandaufwickelvorrichtung (20) angeordnete Strahlungsquelle (50) zum Aussenden von Strahlung auf die erste Fläche (31) des Bandes (30), und eine auf der Seite der zweiten Fläche (32) des Bandes (30) angeordnete Detektoranordnung (60) zur Aufnahme der Strahlung und Ausgabe von die empfangene Strahlung repräsentierenden Daten an eine Auswerteeinrichtung (70) zum Ermitteln der Länge des durch die Bandaustrittsöffnung (14) herausgezogenen Bandes (30) aus diesen Daten, dadurch gekennzeichnet, dass das Band für die Strahlung durchlässig und auf einer seiner beiden Flächen (31, 32) mit einem eineindeutigen Code (40) versehen ist, der die Länge des durch die Bandaustrittsöffnung (14) herausgezogenen Bandes (30) repräsentiert und aus Elementen (41, 42) gebildet ist, die das Transmissionsvermögen des Bandes (30) für die Strahlung beeinflussen.
  2. Maßband (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (30) aus einem Gewebe und/oder aus Kunststoff hergestellt ist.
  3. Maßband (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Band (30) in einem Bandgehäuse (34) angeordnet ist, das aus dem Außengehäuse (12) entnehmbar ist.
  4. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (40) aufgedruckt oder eingeätzt ist.
  5. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (40) ein Gray-Code, ein PRBS-Code, ein abgewandelter PRBS-Code oder ein Strichcode mit einer maximierten Anzahl an Hell-Dunkel-Übergängen ist.
  6. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außen am Außengehäuse (12) eine Auslösevorrichtung (16) zur Aktivierung der Strahlungsquelle (50) sowie vorzugsweise eine Einrichtung zur automatischen Deaktivierung der Strahlungsquelle (50) nach deren Aktivierung vorgesehen ist.
  7. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vibrationsvorrichtung (80) vorgesehen ist, die von der Auswerteeinrichtung (70) betätigbar ist.
  8. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außen am Außengehäuse (12) eine Anzeigeeinrichtung (18) vorgesehen ist.
  9. Maßband (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung (70) innerhalb des Außengehäuses (12) angeordnet ist.
  10. Elektronische Längenmesseinrichtung (90), umfassend eine Anzeigeeinrichtung (92), und eine Auswerteeinrichtung (70) zum Ermitteln eines Längenmaßes aus empfangenen Daten und zur Erzeugung von Anzeigedaten aus dem Längenmaß zur Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung (92), dadurch gekennzeichnet, dass ein elektronisches Maßband (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 mit der Auswerteeinrichtung (70) verbunden ist.
  11. Längenmesseinrichtung (90) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen dem elektronischen Maßband (10) und der Auswerteeinrichtung (70) kabellos, insbesondere über Infrarot oder Bluetooth, erfolgt.
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