DE202004015990U1 - Chirurgisches Stanzinstrument - Google Patents

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Abstract

Chirurgisches Stanzinstrument mit einem an einem rohrartigen Führungsteil (20) befestigten festen Handgriff (21) und einem daran schwenkbeweglich gelagerten Betätigungshebel (23), der über einen kurzen Hebelarm (24) mit einem Stößel (27) in Verbindung steht, der seinerseits mit einem Stanzschieber (1) verbunden ist und zu dessen Betätigung gegen die Wirkung einer Druckfeder axial beweglich in einem rückwärtigen Lagerteil (31) einer mittels eines wenigstens teilweise zylindrischen Führungsabschnitts (33, 34) drehbar und in unterschiedlichen Drehstellungen arretierbar im Führungsteil (20) geführten Stanzschiene (2) gelagert ist, die im Führungsteil (20) mit einer Ringschulter (35) an einem in Betätigungsrichtung wirksamen Axialanschlag anliegt und axial lösbar verriegelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Axialanschlag, an dem die Ringschulter (35) anliegt, aus einem gefederten Riegelhebel (37) be steht, der durch einen Führungsschlitz (45) des Führungsteils (20) radial in einen zylindrischen Hohlraum (20') des Führungsteils (20) ragt, in dem der Führungsabschnitt (33, 34) des Lagerteils (31) der Stanzschiene (2) geführt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Stanzinstrument mit einem an einem rohrartigen Führungsteil befestigten festen Handgriff und einem daran schwenkbeweglich gelagerten Betätigungshebel, der über einen kurzen Hebelarm mit einem Stößel in Verbindung steht, der seinerseits mit einem Stanzschieber verbunden ist und zu dessen Betätigung gegen die Wirkung einer Druckfeder axial beweglich in einem rückwärtigen Lagerteil einer mittels eines wenigstens teilweise zylindrischen Führungsabschnitts drehbar und in unterschiedlichen Drehstellungen arretierbar im Führungsteil geführten Stanzschiene gelagert ist, die im Führungsteil mit einer Ringschulter an einem in Betätigungsrichtung wirksamen Axialanschlag anliegt und axial lösbar verriegelt ist.
  • Aus einer Firmenschrift der Anmelderin ist eine zerlegbare Laminektomie-Stanze bekannt, bei der die beiden Stanzenschäfte, nämlich eine Stanzschiene und ein Stanzschieber, jeweils aus geraden stabförmigen Körpern bestehen, die in branchenüblicher Weise durch formschlüssig ineinander greifende T-förmig profilierte Führungselemente aneinander gegenseitig geführt sind. Dabei ist das hintere Ende der Stanzschiene mit einem zylindrischen Lagerteil versehen, das einen größeren Durchmesser aufweist und auf seiner Vorderseite eine ringförmige Anschlagschulter besitzt, mit welcher es an einem als Ringschulter ausgebildeten Axialanschlag eines rohrförmigen Führungsteils anliegt, in welchem die rückwärtigen Enden beider Stanzschäfte gelagert sind.
  • Dabei ist der bewegliche Stanzschieber gelenkig mit einem stiftartigen Stößel verbunden, der eine zentrale Axialbohrung des Führungsteils durchragt. Dieser Stößel hat an seinem hinteren Ende einen im Durchmesser erweiterten Druckkopf, an dem der kurze Hebelarm des Betätigungshebels zur Betätigung des Stanzschiebers entgegen der Wirkung einer auf dem Stößel angeordneten, als Schraubendruckfeder ausgebildeten Rückstellfeder, einwirkt, wenn der Betätigungshebel betätigt wird. Auf dem Umfang des zylinderischen Lagerteils der Stanzschiene sind gleichmä ßig verteilt angeordnete Rastvertiefungen für eine Kugelraste vorgesehen. Mit Hilfe dieser Kugelraste können die beiden Stanzschäfte gemeinsam im rohrartigen Führungsteil gedreht und in unterschiedlichen Winkellagen rastend arretiert werden.
  • Um die beiden Stanzschäfte gemeinsam aus dem Führungsteil, z. B. zu Reinigungszwecken, entfernen zu können, ist es erforderlich, den kurzen Hebelarm des Betätigungshebels aus der Bewegungsbahn des Stößels herauszunehmen. Dazu ist der Betätigungshebel mit dem kurzen Hebelarm im Bezug auf seine Lagerachse radial verschiebbar und mit einem besonderen axial abgestuften Lagerzapfen gelagert, der seinerseits gegen Federdruck in einer Lagerbohrung verschoben werden kann. Die beiden Stanzschäfte können dann gemeinsam mit dem Stößel und der Rückstellfeder rückseitig aus dem Führungsteil herausgezogen werden. Durch entsprechendes Verschieben des Stanzschiebers in Längsrichtung relativ zur Stanzschiene lassen sich diese beiden Teile dann durch Lösen der T-förmig profilierten Führungselemente voneinander trennen.
  • Diese Art der Zerlegbarkeit läßt sich nur bei geraden Stanzschäften anwenden, die mit ihrer ganzen Länge durch das rohrartige Führungsteil hindurchgeschoben werden können. Bei gekröpften Stanzschäften läßt sich diese Art der Zerlegbarkeit nicht anwenden.
  • Aus DE 198 52 682 C2 ist auch ein anderes chirurgisches Schienenschaftinstrument bekannt, bei dem beide Griffteile gemeinsam gelenkig an einem rohrartigen Führungsteil befestigt und verriegelbar sind. Durch Lösung der Riegelverbindung lassen sich beide Hebelarme und insbesondere der kurze Hebelarm des Betätigungshebels aus der Bewegungsbahn der beiden Stanzschäfte herausschwenken, damit diese rückseitig aus dem Führungsteil herausgezogen werden können.
  • Auch diese Art der Zerlegbarkeit läßt sich bei gekröpften Stanzschäften nicht verwenden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein chirurgisches Stanzinstrument der eingangs genannten Art, jedoch mit gekröpften Werkzeugschäften zu schaffen, bei dem die jeweils aus einem Stanzschieber und einer Stanzschiene bestehenden Werkzeugschäfte z.B. zu Reinigungszwecken auf einfache Weise in das Führungsteil einsetzbar und aus diesem entfernbar sind.
  • Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass der Axialanschlag, an dem die Ringschulter anliegt, aus einem gefederten Riegelhebel besteht, der durch einen Führungsschlitz des Führungsteils radial in einen zylindrischen Hohlraum des Führungsteils ragt, in dem der Führungsabschnitt des Lagerteils der Stanzschiene geführt ist.
  • Mit der erfindungsgemäßen Gestaltung lassen sich auch gekröpfte Stanzschäfte auf einfache Weise im Führungsteil festsitzend lagern, verdrehen, in unterschiedlichen Winkelstellungen arretieren und wieder entfernen. Außerdem hat die erfindungsgemäße Gestaltung den erheblichen Vorteil, dass der kurze Hebelarm des Betätigungshebels nicht radial beweglich gelagert und aus der Bewegungsbahn des Stößels entfernbar sein muß, um die Stanzschäfte aus dem Führungsteil entfernen zu können.
  • Anders als bei den bekannten Instrumenten erfolgt das Einsetzen und das Entnehmen der Stanzschäfte in das rohr artige Führungsteil bzw. aus dem rohrartigen Führungsteil von der proximalen Seite, d.h. von vorne.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Gestaltung besteht darin, dass sie sich auch ohne weiteres mit geraden Stanzschäften realisieren läßt.
  • Statt der bei den bekannten Instrumenten vorgesehenen Kugelrasteinrichtung, hat die gemäß Anspruch 2 vorgesehene erfindungsgemäße Ausgestaltung den erheblichen Vorteil, dass mit ihr eine zuverlässige Verdrehsicherung der Stanzschäfte relativ zum rohrartigen Führungsteil und den Handgriffen erreicht werden kann, die sich aber auch leicht lösen läßt, durch entsprechende Betätigung des Riegelhebels, um diesen mit den Riegelkerben außer Eingriff zu bringen.
  • Die gemäß Anspruch 3 vorgesehene gekröpfte Ausführungsform der Stanzschäfte ist insbesondere für den das Instrument anwendenden Chirurgen von Vorteil, da er die jeweilige Winkellage im Bezug auf die Handgriffe jederzeit gut erkennen kann. Bei geraden Stanzschäften ist dies nicht so gut möglich.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 4 ist sichergestellt, dass der Eingriff zwischen dem Riegelhebel und den Riegelkerben des Lagerteils der Stanzschiene auch in der Ruhelage des Betätigungshebels gewährleistet ist, so dass ein selbständiges Verdrehen der Stanzschäfte im Führungsteil sicher verhindert wird.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 5 ist auch mit einfachen Mitteln sichergestellt, dass sich die beiden Stanzschäfte, wenn sie aus dem Führungsteil herausgenommen sind, nicht selbständig voneinander trennen, wobei die Ausgestaltung nach Anspruch 6 eine einfache Möglichkeit bietet, den Stanzschieber von der Stanzschiene abzunehmen und wieder auf diesen aufzusetzen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist Gegenstand des Anspruches 7. Durch diese Ausgestaltung läßt sich der Stößel auf einfache Weise von dem Stanzschieber trennen, wobei gemäß Anspruch 8 auch die Möglichkeit besteht, die Druckfeder einfach zu montieren und zu demontieren.
  • Mit der Ausgestaltung nach Anspruch 9 läßt sich eine gute Führung auch des distalen Endabschnittes des Stanzschiebers auf der Stanzschiene erreichen.
  • Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 10 erhalten die beiden miteinander verschiebbar verbundenen Stanzschäfte innerhalb des rohrförmigen Führungsteils mit seiner zylindrischen, im Durchmesser auf die Führungsabschnitte des Lagerteils abgestimmten zylindrischen Führungsbohrung, eine gute Führung.
  • Anhand der Zeichnung wird im folgenden ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein chirurgisches Stanzinstrument in Seitenansicht;
  • 2 in vergrößerter Schnittdarstellung den rohrartigen Führungsteil des Stanzinstruments;
  • 2a das leere Führungsteil im Schnitt;
  • 3 einen Schnitt III–III aus 2;
  • 4 den Riegelhebel als Einzelteil in Draufsicht;
  • 5 den geraden vorderen Abschnitt des Stanzschiebers in Seitenansicht;
  • 6 einen Schnitt VI–VI aus 5;
  • 7 den vorderen Abschnitt der Stanzschiene in Draufsicht;
  • 8 einen Schnitt VIII–VIII aus 7;
  • 9 die beiden Stanzschäfte mit Stößel und Rückstellfeder in Seitenansicht;
  • 10 in getrennter Darstellung die beiden Stanzschieber und den Stößel mit der Rückstellfeder in Seitenansicht, wobei die Stanzschiene teilweise geschnitten dargestellt ist;
  • 11 das Lagerteil der Stanzschiene in vergrößerter Darstellung;
  • 12 eine Schnittansicht XII–XII aus 11;
  • 13 den hinteren Endabschnitt der Stanzschiene in vergrößerter Seitenansicht;
  • 14 eine Stirnansicht XIV aus 13;
  • 15 in vergrößerter Darstellung einen Ausschnitt XV aus 9.
  • Bei dem in den Zeichnungen dargestellten Instrument handelt es sich um eine Laminektomie-Stanze mit zwei Stanzschäften, nämlich einem Stanzschieber 1 und einer Stanzschiene 2, die beide gleichmäßig gekröpft sind und somit zu den geraden Schaftabschnitten 1' und 2' schräg verlaufende Abschnitte 3 und 4 aufweisen, deren hintere Abschnitte 6 und 7 gleitend verschiebbar aufeinander liegen.
  • Durch die beiden schrägen Abschnitte 3 und 4 des Stanzschiebers 1 und der Stanzschiene 2 ist erreicht, dass die beiden geraden Abschnitte 1' und 2' dieser Stanzschäfte zur Achse 5 des Lagerteils 20 radial versetzt, jedoch parallel dazu, verlaufen.
  • Während die schräg verlaufenden Abschnitte 3 und 4 beliebige Querschnittsformen aufweisen können, sind die aufeinanderliegenden Abschnitte 1' und 2' sowie 6 und 7 jeweils auf den einander zugekehrten Seiten mit ebenen Gleitflächen 8 und 9 bzw. Führungsflächen 10 und 11 versehen (10). Im Bereich der. Gleitfläche 8 ist der Stanzschieber 1 an seinem vorderen Ende mit einer Tförmig profilierten Führungsleiste 12 und im mittleren Bereich mit einem T-förmig profilierten Führungszapfen 13 versehen. Zur Aufnahme dieser Führungselemente 12 und 13 ist die Stanzschiene 2 mit zwei entsprechend beabstande ten, T-förmig profilierten Führungsnuten 14 und 15 versehen. Während sich an die Führungsnut 14 eine breitere Einführungsnut 16 zum Einführen der Führungsleiste 12 anschließt, ist die Führungsnut 15 an ihrem hinteren Ende mit einer Bohrung 17 zum Einführen des Führungszapfens 13 versehen.
  • Das vordere Ende der Stanzschiene 2 ist mit einer nach oben gerichteten Stanzschneide 18 versehen, die als Gegenlager für die Stanzkante 19 des Stanzschiebers 1 ausgebildet ist.
  • Der Stanzschieber 1 ist auf der Stanzschiene 2 durch Betätigung des Betätigungshebels 23 über den kurzen Hebelarm 24 um den Stanzhub H verschiebbar.
  • Die beiden Stanzschäfte 1 und 2 sind im zusammengefügten Zustand gemeinsam in einem rohrartigen Führungsteil 20 in der nachfolgend näher beschriebenen Weise gelagert.
  • An dem Führungsteil 20 ist ein feststehender Handgriff 21 befestigt, an dem mittels eines Lagerzapfens 22 schwenkbeweglich ein Betätigungshebel 23 gelagert ist. Dieser Betätigungshebel 23 besitzt einen kurzen Hebelarm 24 mit einem gerundeten Endabschnitt 25, der an der Druckfläche 26 eines Stößels 27 anliegt. Dabei ist der Hebelarm 24 in einer schlitzförmigen Ausnehmung 28 des Handgriffs 21 ge lagert, und er durchragt einen Schlitz 29 des rohrförmigen Führungsteils 20. Das rohrförmige Führungsteil 20 ist auf einem horizontalen Lagerschaft 30 des Handgriffs 21 festsitzend angeordnet und mit diesem verschweißt oder verlötet.
  • Wie die 2 und 3 erkennen lassen, besteht das Führungsteil 20 aus einem zylindrischen Rohr mit einem ebenfalls zylindrischen Hohlraum 20' (2a). In diesem Führungsteil 20 sind die mit ihren flachen Gleit- bzw. Führungsflächen 9 und 11 bzw. 8 und 10 aufeinander liegenden Stanzschäfte 1 und 2 im montierten Zustand gelagert.
  • Um für den hinteren Abschnitt 7 der Stanzschiene 2 im Führungsteil 20 eine gute, möglichst spielfreie Führung zu erhalten, ist dieser hintere Abschnitt 7 mit einem zylindrischen Lagerteil 31 versehen. Dieses Lagerteil 31 weist einen umlaufenden, zum Teil konischen, Einschnitt 32 auf, durch welchen das Lagerteil 31 in zwei zylindrische Führungsabschnitte 33 und 34 unterteilt ist. Durch diesen Einschnitt 32 ist eine radiale Ringschulter 35 gebildet, in welche insgesamt acht halbrunde Riegelkerben 36 eingearbeitet sind, die in Umfangsrichtung gleichmäßig verteilt angeordnet sind.
  • Als in Pfeilrichtung 38 wirksamer Axialanschlag für diese Ringschulter 35 mit ihren Riegelkerben 36 ist ein Riegelhebel 37 vorgesehen. Der Riegelhebel 37 ist mittels eines Lagerzapfens 39 gegen die Wirkung einer Blattfeder 40 in einer Ausnehmung 41 des Lagerschaftes 30 schwenkbar gelagert. Er besitzt einen Betätigungsarm 42, der aus der Ausnehmung 41 des Lagerschaftes 30 herausragt und unterhalb des vorderen Abschnitts des Führungsteils 20 liegt.
  • Ein zweiter aktiver Riegelarm 43 des Riegelhebels 37 greift mit einer der Form der Riegelkerben 36 angepaßten Riegelnase 44 unter der Wirkung der Feder 40 in eine der Riegelkerben 36 des Lagerteils 31 ein.
  • Durch entsprechende Betätigung des Riegelhebels 37 kann der Riegelarm 43, der durch einen Schlitz 45 des rohrartigen Führungsteils 20 in dessen Hohlraum 20' hineinragt, außer Eingriff gebracht werden mit der Ringschulter 35 bzw. der Riegelkerbe 36, so dass die Stanzschiene 2 in Richtung des Pfeiles 38 aus dem Führungsteil 20 herausgezogen werden kann.
  • Das hintere, d.h. das distale Ende 6 des Stanzschiebers 1 hat, wie am besten aus 3 ersichtlich ist, die Querschnittsform eines Halbzylinders, der durch einen halbzy lindrischen Ansatz 46 kleineren Durchmessers in eine U-förmig profilierte zentrale Längsnut 47 ragt und die Möglichkeit schafft, eine zentrale Gewindebohrung 48 im Endabschnitt 6 vorzusehen. Diese Gewindebohrung 48 dient zur axialen Befestigung des Stößels 27 am Stanzschieber 1. Dieser Stößel 27 ist zu diesem Zweck am vorderen Ende seines zylindrischen Schaftes 27' mit einem Gewindezapfen 49 versehen, der einen etwas kleineren Durchmesser aufweist als der Schaft 27'. Auf dem Schaft 27' ist eine als Rückstellfeder dienende Schraubendruckfeder 50 angeordnet. Zur führenden und axial beweglichen Aufnahme des vorderen Teils des Schaftes 27' ist das Lagerteil 31 der Stanzschiene 2 mit einer zentralen durchgehenden Bohrung 51 versehen, die sich in der U-förmigen, d.h. halbzylindrischen, Längsnut 47 fortsetzt.
  • Wie aus 2 ersichtlich ist, liegt die Schraubendruckfeder 50 an der rückseitigen Stirnfläche 52 des Lagerteils 31 an. Mit dem anderen Ende stützt sie sich an einem Kopfteil 53 des Stößels 27 ab, dessen rückseitige Stirnfläche 26 die Druckfläche für den kurzen Hebelarm 25 des Betätigungshebels 23 bildet. Aus der Zeichnung ist erkennbar, dass der Schaft 27' des Stößels 27 einen kleineren Durchmesser hat als der Druckkopf 53, dessen Durchmesser dem Innendurchmesser des Führungsteils 20 angepaßt ist. Der Schaft 27' des Stößels 27 durchragt die Schraubendruckfeder 50 und die zentrale Axialbohrung 51 des Lagerteils 31. Die Umfangsfläche des Druckkopfes 53 ist mit einem Rändel versehen, damit der Stößel 27 leicht in das hintere Ende 6 des Stanzschiebers eingeschraubt und von diesem gelöst werden kann.
  • Um eine in axialer Richtung spielfreie Lagerung des Lagerteils 31 im Führungsteil 20 zu gewährleisten, ist der axiale Abstand a zwischen dem von der Riegelnase 44 gebildeten Axialanschlag und dem kurzen Hebelarm 24 des Betätigungshebels 23 höchstens gleich groß zu wählen, wie der Abstand a1 zwischen der Ringschulter 35 und der am kurzen Hebelarm 24 anliegenden rückseitigen Stirnfläche bzw. Druckfläche 26 des Stößels 27. Durch entsprechende Festlegung der Länge b des Stößels 27 läßt sich dies leicht bewerkstelligen.
  • Wenn man diesen Abstand a etwas kleiner wählt als den Abstand a1, so ist beim Einsetzen und Verriegeln des Lagerteils 31 im Führungsteil 20 ein gewisser Axialdruck gegen den kurzen Hebelarm 24 des Betätigungshebels aufzuwenden, um dem Riegelhebel 37 die Möglichkeit zu geben, mit der Ringschulter 35 bzw. einer der Riegelkerben 36 in Eingriff zu springen.
  • Wie am besten aus 15 ersichtlich ist, besteht, wenn der Stößel 27 in den hinteren Endabschnitt 6 des Stanzschiebers 1 eingeschraubt ist, zwischen der rückseitigen Stirnfläche 55 und der dieser gegenüberstehenden Stirnfläche 56 des Führungsabschnitts 33 ein axialer Spalt 57 von der Breite s. Dieser Spalt 57 kommt dadurch zustande, dass die Stirnfläche 55 im montierten Zustand an zwei sich diametral gegenüberliegenden Anschlagflächen 58 (12) anliegt, welche die Führungsfläche 11 des hinteren Abschnitts 7 der Stanzschiene 2 um die Höhe h von etwa 0,5 mm bis 1,5 mm überragen. Damit ist auch sichergestellt, dass die Führungsleiste 12 und der Führungszapfen 13, solange der Spalt 57 besteht, die Führungsnuten 14 und 15 nicht verlassen können.
  • Um dies zu gewährleisten, sind die Abstände s1 und s2, welche die Führungsleiste 12 bzw. der Führungszapfen 13 von der hinteren Stirnfläche 55 des Stanzschiebers haben, um das Maß s des Spaltes 57 kleiner als die Abstände s3 und s4, wobei s3 der Abstand der vorderen Führungsnut 14 von der vorderen Stirnfläche 56 des Führungsabschnittes 33 darstellt und s4 den Abstand der Bohrung 17 von dieser Stirnfläche 56. Das Maß s kann etwa zwischen 0,5 mm und 3 mm liegen.
  • Um den Stanzschieber 1 von der Stanzschiene 2 lösen zu können, ist es erforderlich, den Stößel 27 aus der Gewindebohrung 46 des hinteren Abschnitts 6 des Stanzschiebers 1 herauszuschrauben. Aufgrund der Materialelastizität ist es möglich, den hinteren Abschnitt 6 über die Höhe h der Anschlagflächen 58 anzuheben, um die Stanzschiene 1 weiter gegen die Stirnfläche 56 zu bewegen, um den Eingriff zwischen der Führungsleiste 12 und dem Führungszapfen 13 einerseits und den Führungsnuten 14 und 15 andererseits zu lösen.
  • Um die beiden miteinander verbundenen Stanzschäfte, d.h. den Stanzschieber 1 und die Stanzschiene 2, mit eingeschraubtem Stößel 27 und der Schraubendruckfeder 50 von der Vorderseite her in die Bohrung 20' des Führungsteils 20 einzusetzen, ist es lediglich erforderlich, dieses entgegen der Richtung des Pfeiles 38 einzuführen und soweit gegen den kurzen Hebelarm 24 zu drücken, bis die Riegelnase 44 des Riegelhebels 37 in eine der Rastkerben 36 hörbar eingerastet ist. Danach ist das Instrument sofort einsatzfähig.
  • Will man eine andere Winkelstellung der Stanzschäfte 1 und 2 relativ zu den Handgriffen 21 und 23 erreichen, so ist der Riegelhebel 20 entsprechend zu betätigen, um den Eingriff seiner Riegelnase 44 mit einer der Rastkerben aufzuheben. Nachdem die beiden Stanzschäfte 1 und 2 dann in die gewünschte Winkellage gedreht sind, wird durch ein erneutes Nachdrücken des Lagerteils 31 gegen den kurzen Hebelarm 24 der Eingriff mit der Riegelnase 44 wieder hergestellt. Auf die gleiche Weise kann auch das Lagerteil 31 zur Herausnahme aus dem Führungsteil 20 freigegeben werden.
  • Es ist aber auch möglich, die Riegelnase 44 des Riegelhebels 37 außer Eingriff zu bringen mit den Riegelkerben 36, indem man das Lagerteil 31 entgegen der Federwirkung, also gegen den Pfeil 38, bewegt.

Claims (10)

  1. Chirurgisches Stanzinstrument mit einem an einem rohrartigen Führungsteil (20) befestigten festen Handgriff (21) und einem daran schwenkbeweglich gelagerten Betätigungshebel (23), der über einen kurzen Hebelarm (24) mit einem Stößel (27) in Verbindung steht, der seinerseits mit einem Stanzschieber (1) verbunden ist und zu dessen Betätigung gegen die Wirkung einer Druckfeder axial beweglich in einem rückwärtigen Lagerteil (31) einer mittels eines wenigstens teilweise zylindrischen Führungsabschnitts (33, 34) drehbar und in unterschiedlichen Drehstellungen arretierbar im Führungsteil (20) geführten Stanzschiene (2) gelagert ist, die im Führungsteil (20) mit einer Ringschulter (35) an einem in Betätigungsrichtung wirksamen Axialanschlag anliegt und axial lösbar verriegelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Axialanschlag, an dem die Ringschulter (35) anliegt, aus einem gefederten Riegelhebel (37) be steht, der durch einen Führungsschlitz (45) des Führungsteils (20) radial in einen zylindrischen Hohlraum (20') des Führungsteils (20) ragt, in dem der Führungsabschnitt (33, 34) des Lagerteils (31) der Stanzschiene (2) geführt ist.
  2. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringschulter (35) mit mehreren in Umfangsrichtung verteilt angeordneten Riegelkerben (36) versehen ist, mit welchen eine passend ausgeführte Riegelnase (44) des Riegelhebels (37) einzeln in Eingriff bringbar ist.
  3. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzschiene (1) und der mittels lösbar formschlüssig ineinander greifender Führungselemente (12 bis 15) axial beweglich an dieser geführte Stanzschieber (2) unmittelbar vor dem Führungsteil (20) gekröpft sind und somit zur Achse (5) des Führungsteils (20) radial versetzt verlaufen.
  4. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der axiale Abstand (a) zwischen dem von dem Riegelhebel (37) gebildeten Axialanschlag und dem kurzen Hebelarm (24) des Betätigungshebels (23) höchstens gleich groß ist wie der Abstand (a1) zwischen der Ringschulter (35) und der am kurzen Hebelarm (24) anliegenden rückseitigen Stirnfläche (26) des Stößels (27).
  5. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das dem kurzen Hebelarm (24) des Betätigungshebels (23) zugekehrte Ende (6) des Stanzschiebers (2) lösbar mit dem Stößel (27) verbunden ist und durch die Wirkung der Druckfeder (50) an einer seine axiale Ruhelage bestimmenden Anschlagfläche (58) des Führungsabschnitts (31) der Stanzschiene (2) anliegt.
  6. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das vom Stößel (27) gelöste Ende (6) des Stanzschiebers (1) zum Zweck seines Lösens von der Stanzschiene (2) über die Anschlagfläche (58) hebbar ist.
  7. Chirurgisches Stanzinstrument nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzschieber (1) mit dem Stößel (27) lösbar verschraubt ist.
  8. Chirurgisches Stanzinstrument nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stößel (27) mit seinem zylindrischen Schaft, der am einen Ende mit einem Kopfteil (53) größeren Durchmessers versehen ist, die als Schraubenfeder ausgebildete Druckfeder (50) und führend eine Führungsbohrung (51) des Führungsabschnitts (31) der Stanzschiene (2) durchragt.
  9. Chirurgisches Stanzinstrument nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsabschnitt (31) der Stanzschiene (2) am Ende eines Schienenabschnitts (7) angeordnet ist, der eine zur Führungsfläche (10) der Stanzschiene (2) parallele, ebene Gleitfläche (11) aufweist, auf welcher das hintere Ende (6) des Stanzschiebers (1) mit einer ebenfalls ebenen Gleitfläche (9) aufliegt.
  10. Chirurgisches Stanzinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Ringschulter (35) mit den Riegelkerben (36) zwischen zwei zylindrischen Führungsabschnitten (33, 34) des Lagerteils (31) der Stanzschiene (2) befindet und durch einen umlaufenden Einschnitt (32) gebildet ist.
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