DE19856663A1 - Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe angeordnetes elektrisches Funktionselement - Google Patents

Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe angeordnetes elektrisches Funktionselement

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Abstract

Bei einer Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe, insbesondere an einer Fahrzeug-Fensterscheibe, angeordnetes elektrisches Funktionselement, z. B. eine Antenne, mit einem elektrische Bauelemente, wie Verstärker, aufnehmenden, auf der Fensterscheibe befestigten Gehäuse, mit einer ebenfalls auf der Fensterscheibe befestigten Eingangsverbindung zwischen dem Gehäuse und dem Funktionselement und mit ausgangsseitigen Anschlüssen, wird erfindungsgemäß die Eingangsverbindung (104; 204) in zwei verschiedenen Varianten jeweils unabhängig von ihrer elektrischen Kontaktierung von einer Klebeschicht umgeben; in einer der Varianten ist sie außerhalb des Gehäuses (102) angeordnet, in der anderen Variante ist sie vom Gehäuse (202) überdeckt. Der elektrische Kontakt zum Funktionselement wird bei oder nach dem Aufkleben des Gehäuses bzw. der Eingangsverbindung hergestellt, vorzugsweise durch Löten, um eine besonders zuverlässige Kontaktierung sicherzustellen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe, insbesondere an einer Fahrzeug-Fensterscheibe, angeordnetes elektrisches Funktions­ element, z. B. eine Antenne oder eine Heizeinrichtung, mit einem Bauelemente, z. B. einen Verstärker, aufnehmenden, auf der Fensterscheibe befestigten Gehäuse, mit einer ebenfalls auf der Fensterscheibe befestigten Eingangsverbindung zwischen dem Gehäu­ se und dem Funktionselement und mit ausgangsseitigen Anschlüssen.
Aus DE-GM 75 27 621 ist eine Antenne für den Rundfunkempfang in Kraftfahrzeugen bekannt, deren Antennenleiter auf einer Fensterscheibe angebracht sind. Zum direkten Verbinden eines Antennenverstärkers mit diesen Antennenleitern wird dort der Verstärker in ein kleines Gehäuse eingebaut und dieses auf die Fensterscheibe aufgeklebt. Zwei in­ nerhalb des Verstärkergehäuses miteinander leitend verbundene Antennenleiter sind di­ rekt an die Eingangsklemmen des Verstärkers angeschlossen und anderseitig ebenfalls auf die Fensterscheibe aufgeklebt. Ausgangsseitig ist der Verstärker über eine mehrpoli­ ge Flachbandleitung mit dem Bordnetz (Versorgungsspannung) und dem Empfänger­ gerät verbunden. Die Flachbandleitung wird entlang der Gummidichtung der Fenster­ scheibe befestigt, vorzugsweise zwischen Dichtung und Scheibe eingeklemmt. Nähere Einzelheiten über die Art der Klebeverbindungen gehen aus dieser Druckschrift nicht hervor. Auch äußert sich diese nicht näher zur Ausführung der Leitungen.
Das DE-GM 72 20 420 offenbart ebenfalls eine aktive Antennenscheibe, bei der eine Verstärkerkapsel in einer Aussparung der Fensterscheibe verklebt und über eingangs- und ausgangsseitige Anschlußelemente kontaktiert ist. Die Verbindung zwischen den Antennenleitern und der Verstärkerkapsel ist dort nicht näher erörtert.
Aus DE-GM 72 27 083 ist eine derartige Anordnung bekannt, bei der die Aktivkapsel der Antenne im Fußgehäuse eines auf der Fensterscheibe befestigten Innenrückblickspiegels untergebracht ist.
Aus DE-C1-195 36 131 C1 ist ein Mehrfach-Anschlußelement für Antennenscheiben be­ kannt, bei dem mehrere freiliegende Kontaktflächen und die zugehörigen, gegeneinander isolierten Leitungsabschnitte auf einer hitzebeständigen Folie zusammengefaßt sind. Diese ist auf ihrer zu dem entsprechenden Kontaktfeld auf der Scheibe gewandten Seite mit einem schmalen Heißkleber-Streifen versehen, der sich mit relativ geringer Breite ge­ radlinig quer zu den Leitungsabschnitten erstreckt. Dieser kann mit der Glasoberfläche verklebt werden, bevor die Kontaktflächen auf die entsprechenden Kontaktflächen der Antennenleiter aufgelötet oder mittels eines leitfähigen Klebers aufgeklebt werden. Damit ist das Anschlußelement auf der Fensterscheibe, welche die Antennenleiter trägt, positio­ nierbar und vorläufig fixierbar. Der Klebestreifen dient außerdem als Zugentlastung für den eigentlichen Kontaktbereich.
Es ist auch bekannt (DE-A1-195 33 761), Steuerschaltungen für automatische Fenster­ scheibenheizungen oder Scheibenwischer unmittelbar auf der zu beheizenden Fenster­ scheibe anzuordnen; diese Steuerschaltung kann z. B. einen Feuchtefühler sowie weitere Schaltmittel wie Verstärker und dgl. umfassen.
Oft werden elektrische Leiter oder Strukturen, die z. B. auf oder in einer Fensterscheibe angeordnet sind, durch Weichlöten entsprechend ausgeführter Kontaktflächen mit elektri­ schen oder elektronischen Bauteilen dauerhaft kontaktiert. Es sind auch Steck- oder Federkontakte bekannt (z. B. DE 11 96 330, DE-C2-36 04 437). Derartige nur mecha­ nisch berührende Kontakte sind zwar einfach zu handhaben, unterliegen aber auch Kontaktkorrosion und mechanischem Verschleiß, der z. B. durch Vibrationen verursacht wird.
Aus DE-A1-195 10 186 ist es bekannt, auf einem starren Substrat angeordnete elektri­ sche Leiter an Drahtlitzen eines Flachbandkabels anzuschließen, indem man die Isolie­ rung der Drahtlitzen einseitig entfernt und deren freigelegte Abschnitte unter Vermittlung eines elektrisch leitfähige Partikel enthaltenden Klebers auf die substratseitigen Leiter mittels eines Gegenhalters aufpreßt. Letzterer kann bei diesem Vorgang auch selbst mit dem Substrat verklebt werden und überdeckt dann den fertigen Kontaktbereich als Zug­ entlastung. Bei Verwendung eines durch UV-Strahlen härtbaren Klebers soll der Gegen­ halter aus Glas bestehen. Zur ordnungsgemäßen Funktion dieser Kontaktvorrichtung muß der Kleber anisotrop leitfähig sein, d. h. die eingebetteten leitfähigen Partikel dürfen keine sich über eine längere Strecke hinweg erstreckende leitende Verbindung schaffen, damit nicht zwei oder mehr der zu verklebenden Leiter kurzgeschlossen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kontaktvorrichtung mit einem Gehäuse und einer Eingangsverbindung zu dem elektrischen Funktionselement nach dem ein­ gangs genannten Stand der Technik so weiterzubilden, daß eine einfache und zuverlässi­ ge Handhabung und Montage und eine gute Abdichtung gegen äußere Einflüsse ermög­ licht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und des nebengeordneten Patentanspruchs 7 gelöst. Die Merkmale der diesen unabhängigen Ansprüchen jeweils nachgeordneten Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen dieser Gegenstände an.
Nach einer ersten erfindungsgemäßen Lösung sind das Gehäuse und die außerhalb des Gehäuses angeordnete Eingangsverbindung zum Befestigen auf der Fensterscheibe auf ihrer dem Funktionselement zugewandten Seite mit ineinander übergehenden Klebe­ schichten versehen, wobei die Eingangsverbindung über Kontaktflächen mit entsprechen­ den Kontaktflächen des auf der Fensterscheibe unabhängig von der Kontaktvorrichtung angebrachten elektrischen Funktionselements verbindbar ist und die zugehörige Klebe­ schicht im Bereich der Kontaktflächen wenigstens eine Aussparung aufweist.
Dadurch wird einerseits eine klare Aufteilung zwischen der Kontaktvorrichtung und dem Funktionselement geschaffen. Die Kontaktvorrichtung bzw. die darin integrierten elektri­ schen Bauelemente wie Verstärker können folglich unabhängig von dem scheibenseitigen Funktionselement konfektioniert und getestet werden.
Andererseits werden die Kontaktflächen nach dem Positionieren und Andrücken der mit der Klebeschicht versehenen Eingangsverbindung sicher gegen äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit oder Schmutz abgedichtet. Auch bietet die Klebeschicht dem Kontaktbereich während der Montage der Fensterscheibe und in deren Einbauzustand einen Schutz ge­ gen mechanische Einwirkungen. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die gesamte Kon­ taktvorrichtung mit einem einzigen Handgriff oder auch mechanisiert auf der Fenster­ scheibe zu montieren.
Besonders vorteilhaft wird die Eingangsverbindung als Folienleitung ausgebildet, die auf ihrer der Fensterscheibe zu gewandten Seite vollständig, abgesehen von der mindestens einen Ausnehmung im Bereich der Kontaktflächen, mit der Klebeschicht bedeckt ist. Damit wird eine besonders große Klebefläche geschaffen, die sowohl als Dichtung als auch als Zugentlastung optimal geeignet ist.
Die Klebeschicht ist in der Regel elektrisch nichtleitend. Sie muß hinreichend dick sein, um eventuelle Unebenheiten sowie eine Krümmung der Fensterscheiben ausgleichen zu können. Geeignete verfügbare Kleber können extrudiert werden; sie sind aber auch als Folien verfügbar, ggf. auch mit beidseitiger Klebewirkung. Diese Kleber auf Acrylatbasis sind sogar für Außenanwendungen im Kraftfahrzeugbereich zugelassen und gewährlei­ sten somit eine lange Standzeit im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Anwen­ dungsfall.
Es kann sinnvoll sein, die Klebeschicht am Gehäuse dicker auszuführen als die an der Eingangsverbindung. Letztere wird in der Regel flexibel sein, während das den Verstärker und/oder andere elektronische Bauelemente auf einer Platine aufnehmende Gehäuse starr ist und sich nicht an Unebenheiten oder Krümmungen des Untergrunds anpaßt. Diese dickere Klebeschicht hat dafür einen Ausgleich zu schaffen. Sie hat zu diesem Zweck vorzugsweise eine geschlossenporige schaumartige Konsistenz. Beispielsweise können hier unter der Handelsbezeichnung 3M Loctac 582 verfügbare Kleber verwendet werden. Im Bereich der Eingangsverbindung kann beispielsweise ein unter der Handels­ bezeichnung 3M 966 verfügbarer Kleber verwendet werden.
Zum Schaffen des galvanischen Kontakts zwischen den Kontaktflächen der Eingangsver­ bindung und dem Funktionselement kommen die üblichen Methoden in Frage, nämlich insbesondere (Weich-)Löten, Kleben mit leitfähigen Klebern oder einfach mechanisch vorgespannter Kontakt. Letzteres kann durch eine geeignete Konfiguration von elastisch nachgiebigen Kontaktfedern mit einer langzeitfesten Haft-/Klebeverbindung zwischen der Eingangsverbindung und dem Untergrund erreicht werden, wobei die Umhüllung des Kontaktbereichs durch eine Klebeschicht bei entsprechender Vorbereitung und Material­ wahl auch feuchte- oder schmutzbedingte Störungen ausschließt.
Nach einer zweiten erfindungsgemäßen Lösung ist die über Kontaktflächen mit entspre­ chenden Kontaktflächen des auf der Fensterscheibe unabhängig von der Kontaktvorrich­ tung angebrachten elektrischen Funktionselements verbindbare Eingangsverbindung nach dem Befestigen des Gehäuses von diesem vollständig überdeckt, wobei die beid­ seitigen Kontaktflächen während des Aufsetzens des Gehäuses miteinander in mechani­ schen Kontakt gebracht werden. Auch mit dieser Lösung wird der Vorteil einer höchst einfachen und zuverlässigen Montage erreicht, bei gleichzeitig gutem Abschluß des Kontaktbereichs gegen äußere Einflüsse.
In einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausgestaltung wird das Gehäuse auf die Fen­ sterscheibe mittels eines hochgradig gas- und feuchtedichten Klebers aufgeklebt. Damit wird jeglicher äußere Einfluß korrosiver Medien auf die Kontaktflächen unterbunden. In dieser Gestaltung kann es ausreichen, nur Federkontakte vorzusehen, wenn sicherge­ stellt ist, daß die Kontaktflächen in der Zeit zwischen ihrer Herstellung und der Montage der Kontaktvorrichtung nicht oxidieren können.
Bei erhöhten Ansprüchen an die elektrische Kontaktierung, oder wenn die zwischenzeit­ liche Bildung einer Oxidschicht auf den Kontaktflächen nicht auszuschließen ist, kann nach einer Weiterbildung dem Kontaktbereich eine Energiestrahlung zum aufschmelzen­ den Kontaktieren der Eingangsverbindung mit dem scheibenseitigen Funktionselement zugeführt werden; diese Strahlung kann durch das Gehäuse oder von der anderen Seite der Fensterscheibe her an die Kontaktflächen gelangen.
Die scheibenseitigen Kontaktflächen können in einer speziellen Ausführung durch Sieb­ drucken hergestellt sein; wenn die Energie zum Verlöten dann in Form von Laserstrah­ lung zugeführt werden soll, so ist es erforderlich, diese durch das Gehäuse einzubringen. Nach einer vorteilhaften Weiterbildung weist letzteres zu diesem Zweck wenigstens einen lichtdurchlässigen Fensterbereich auf und sind die vom Gehäuse überdeckten Kontaktflä­ chen so angeordnet, daß sie durch Durchstrahlen dieses Abschnitts direkt mit der Ener­ gie beaufschlagbar sind.
Wenn durch Siebdrucken auf die Fensterscheibe aufgetragene Leiterbahnen des Funk­ tionselements von der Klebeschicht zu überdecken sind, so ist diese nach einer vorteil­ haften Ausbildung dicker als die Höhe der Erhebung der Leiterbahnen über die Fenster­ scheibenfläche, um sicherzustellen, daß im Bereich der besagten Überdeckung keine Öffnungsspalte auftreten.
Beide hier erörterten Ausführungsformen der Kontaktvorrichtung sind für eine mechani­ sierte Fertigung in großen Serien geeignet.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen aus der Zeich­ nung je eines Ausführungsbeispiels der beiden Lösungen und deren sich im folgenden anschließender eingehender Beschreibung hervor.
Es zeigen in vereinfachter Darstellung
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Kontaktvorrichtung, bei der die Eingangs­ verbindung außerhalb des Gehäuses angeordnet ist,
Fig. 2 eine Ansicht der Eingangsverbindung entsprechend der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Ansicht entsprechend der Linie III-III in Fig. 1, worin die Kontaktvorrichtung auf einer Fensterscheibe befestigt ist,
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform mit einer anderen Anordnung und Ausführung der Eingangsverbindung.
Gemäß Fig. 1 umfaßt eine Kontaktvorrichtung 101 im wesentlichen ein Gehäuse 102, auf dessen rechter Seite mittels eines kurzen Abschnitts eines Flachbandkabels 103 ein An­ schlußbereich bzw. eine Eingangsverbindung 104 angeordnet ist. Diese dient zum elek­ trischen Kontaktieren von hier nicht dargestellten, im Gehäuse 101 angeordneten elektri­ schen oder elektronischen Bauteilen, z. B. einem Verstärker, einer Steuerschaltung oder dgl., mit einem auf einer Fensterscheibe (vgl. Fig. 3) angeordneten elektrischen Funkti­ onselement 115. Besagte Bauteile sind nicht Gegenstand dieser Erfindung, so daß auf sie nicht näher einzugehen ist.
An der linken Seite des Gehäuses 101 ist wiederum ein Abschnitt eines Flachbandkabels als Ausgangsleitung 105 vorgesehen. Diese führt z. B. zu einem hier nur angedeuteten, z. B. verrastbaren Mehrfachstecker 106 zum weiteren Verbinden der Kontakteinrichtung 101 bzw. des Funktionselements 115 mit nachgeordneten Aggregaten und/oder mit einer Spannungsversorgung.
Das Flachbandkabel 103 besteht in der üblichen Weise aus mehreren elektrischen Lei­ tern 107 - z. B. in Form von Leitfolien -, die durch nichtleitende Isolierlagen 108, 109 elek­ trisch voneinander getrennt sind. An der Unterseite des Anschlußbereichs bzw. der Ein­ gangsverbindung 104 ist eine Klebeschicht 110 angebracht. Eine weitere Klebeschicht 111 ist an der Unterseite des Gehäuses 102 vorgesehen. Schließlich sind die im Bereich der Eingangsverbindung 104 liegenden Enden der Leiter 107 mit Kontaktflächen 112 ver­ sehen, die z. B. zum Herstellen einer Lötverbindung mit entsprechenden Gegenkontakt­ flächen vorverzinnt sein können.
Abweichend von der Darstellung kann auch die Ausgangsleitung 105 mit einer Klebe­ schicht versehen und damit auf der Scheibenoberfläche fixiert werden. In einer anderen, nicht gezeigten Ausführung ist es auch möglich, die Eingangsverbindung 104 und die Ausgangsleitung 105 in einer einzigen Kontaktfläche zusammenzufassen. Hierbei können sowohl die Leiterbahnen bzw. Gegenkontaktflächen des elektrischen Funktionselements 113 als auch die mit der Ausgangsleitung zu verbindenden weiterführenden Leitungsab­ schnitte unmittelbar auf der Scheibenoberfläche ausgeführt werden. Alternativ kann die Ausgangsleitung von außen kontaktierbar sein, z. B. über Druckknopf- oder Koaxial­ kontakte.
Die in Fig. 2 gezeigte Ansicht der Eingangsverbindung 104 von ihrer Unterseite verdeut­ licht, daß mehrere - hier drei - elektrischen Leiter 107 parallel zueinander in den Anschluß­ bereich einlaufen und eine entsprechende Anzahl von Kontaktflächen 112 zur Verfügung stellen. Sowohl die untere Isolierlage 109 als auch die Klebeschicht 110 sind in dem Bereich um die Kontaktflächen mit einer Ausnehmung 113 versehen. Die Kontaktflächen 112 sind nur durch diese Ausnehmung 113 von außen bzw. von unten her zugänglich. Seitlich sind sie allseitig von der Klebeschicht 110 umschlossen, nach oben hin deckt sie die obere Isolierlage 108 ab. Die Verbindung zwischen der Klebeschicht 110 und dem Flachbandkabel 103 ist großflächig und somit sehr beständig und dicht. Es werden han­ delsübliche, vorzugsweise für den Kraftfahrzeugbetrieb zugelassene hoch- und dauer­ feste Kleber zum Herstellen der Klebeschichten 110 und 111 verwendet. Im Bereich der Eingangsverbindung kann beispielsweise ein unter der Handelsbezeichnung 3M 966 verfügbarer Kleber verwendet werden, während unter dem Gehäuse beispielsweise ein unter der Handelsbezeichnung 3M Loctac 582 verfügbarer Kleber verwendet werden kann.
In Fig. 3 erkennt man den Einbauzustand der Kontaktvorrichtung in gegenüber Fig. 1 um 90° gedrehter seitlicher Schnittansicht, d. h. man blickt über die Eingangsverbindung 104 hinweg auf die rechte Stirnwand des Gehäuses 102. Zur besseren Darstellung des An­ schlußbereichs ist dieser gegenüber Fig. 1 und 2 verbreitert dargestellt.
Eine Fensterscheibe 114 trägt ein elektrisches Funktionselement 115, das hier nur durch kurze Abschnitte von Leiterbahnen repräsentiert ist. Diese Leiterbahnen können z. B. zu einer Antenne oder einer elektrischen Heizeinrichtung führen. Sie sind in diesem Ausfüh­ rungsbeispiel in bekannter Weise durch Siebdrucken und anschließendes Einbrennen einer leitfähigen Silber-Glas-Fritte auf die Fensterscheibe aufgetragen worden. Sie kön­ nen entweder direkt auf die Scheibenfläche oder - wie hier angedeutet - in ebenfalls be­ kannter Weise auf eine flächige und opake Beschichtung 116 aufgetragen werden. Letz­ tere bildet dann auch einen Sicht- und Lichtschutz für den von ihr überdeckten Bereich, der insbesondere auch das Gehäuse 102 umfaßt.
Die auf der Fensterscheibe vorgesehenen Leiterbahnen umfassen auch Gegenkontakt­ flächen 117 für die Kontaktflächen 112 der Kontaktvorrichtung 101. Letztere ist mittels der Klebeschichten 110 und 111 so auf die Oberfläche der Fensterscheibe aufgesetzt, daß die Kontaktflächen 112 ihrer Eingangsverbindung 104 genau auf den Gegenkontaktflä­ chen 117 der Fensterscheibe bzw. des Funktionselements positioniert sind. Dieser Kon­ taktbereich ist nach dem Andrücken der Klebeschicht 110 der Eingangsverbindung 104 auf die Scheibenoberfläche sehr zuverlässig gegen Einflüsse (gegen Feuchte, Schmutz, mechanische Einwirkung) von außen abgedichtet. Sollte den Anforderungen an die elek­ trische Kontaktierung eine rein mechanische Andruckkraft nicht genügen, so kann mit geeigneten Werkzeugen durch die obere Isolierlage 108 oder durch die Fensterscheibe 114 hindurch Wärme zugeführt werden, um die Kontaktflächen 112 und die Gegenkon­ taktflächen 117 miteinander zu verlöten. In diesem Fall sind beide Seiten vorzugsweise vorzuverzinnen. Die untere Isolierlage 109 ist zum Bilden der Ausnehmung 113 zurück­ geschnitten.
In dieser Ausführung haben die Klebeschichten 110 und 111 keine elektrischen Leitungs­ funktionen. Sie müssen allerdings hinreichend dick sein, um zumindest geringe Krüm­ mungen und Unebenheiten der Fensterscheibe 114 bzw. der Leiterbahnen des Funkti­ onselements 113 ausgleichen zu können. Diese Eigenschaft ist in Fig. 3 angedeutet, wo die Klebeschicht 110 oberhalb der rechts seitlich aus dem Bereich der Eingangsverbin­ dung 104 herausgeführten Leiterbahn stärker komprimiert ist als auf der gegenüberlie­ genden linken Seite.
Die weitere Klebeschicht 111 unterhalb des Gehäuses 101 kann vollflächig oder zur Ma­ terialeinsparung auch nur rahmenartig entlang dem Außenumriß des Gehäuses ausge­ führt werden. Es kommt auch hier wesentlich auf die dauerhaft feste Verbindung zwi­ schen dem Gehäuse und der Fensterscheibe an. Letztere kann aus Glas oder Kunststoff, monolithisch oder als Verbundprodukt gefertigt sein.
Die Schnittdarstellung in Fig. 4 zeigt eine andere erfindungsgemäße Ausführungsform mit einer Kontaktvorrichtung 201, deren Eingangsverbindung 204 von einem Gehäuse 202 überdeckt ist. Als Außenkontakt ist am Gehäuse 202 ein Koaxialstecker 205 vorge­ sehen. Im Gehäuse 202 ist eine Platine 203 angeordnet, die auf ihrer Oberseite mit elek­ trischen Bauelementen und Leiterbahnen 206 bestückt ist. Es kann sich dabei um einen Antennenverstärker handeln, der zusammen mit einer Scheibenantenne eine aktive Rundfunkantenne für Kraftfahrzeuge bildet. Die nur schematisch dargestellten Bauele­ mente können aber auch andere Funktionen, z. B. die einer Steuerschaltung für eine automatische Scheibenheizung oder dgl. haben. Hierauf wird aber im Rahmen der hier zu erörternden Erfindung nicht näher eingegangen.
Anstelle des Koaxialsteckers 205 kann die Ausgangsverbindung - analog zu dem vorste­ hend erörterten Ausführungsbeispiel - auch unter dem Gehäuse neben der Eingangsver­ bindung vorgesehen werden, wobei die entsprechenden Anschlüsse ebenfalls auf der Fensterscheibe als planare Wellenleiter auszuführen wären.
Wesentlich ist hingegen, daß die Platine 203 mit Durchbrüchen 207 und 208 versehen ist, wobei der Durchbruch 207 zum Durchführen eines elektrischen Leiters 206 durch die Ebene der Platine 203 dient, der andere Durchbruch 208 lediglich ein Öffnung bildet. Das Gehäuse 202 ist an seiner Unterseite offen. Daher bildet die Unterseite der Platine im vormontierten Zustand die untere Gehäuseseite. Im Bereich des Durchbruchs 207 ist mit dem elektrischen Leiter 206 eine Kontaktzunge 209 verbunden, deren freies Ende unter­ halb des Durchbruchs 208 liegt und eine Kontaktfläche 212 bildet. Bei Bedarf können natürlich mehrere solche Kontaktzungen vorgesehen werden.
Das Gehäuse 202 ist entlang seinem unteren Umfangsrand mit einer Klebeschicht 210 versehen, mittels deren es fest mit der Oberfläche einer Fensterscheibe 211 verbunden ist. Auf derselben Oberfläche befinden sich Gegenkontaktflächen zum elektrischen Ver­ binden der Kontaktvorrichtung 201 mit einem elektrischen Funktionselement (z. B. der bereits erwähnten Antenne oder Scheibenheizung).
Nach Aufsetzen des Gehäuses 202 auf die Fensterscheibe 211 liegt die Kontaktzunge mit ihrer Kontaktfläche 212 unter leichter elastischer Vorspannung auf einer Gegenkon­ taktfläche 213 auf. Diese kann z. B. am Ende einer im Siebdruckverfahren aufgetragenen und eingebrannten Leiterbahn 214 vorgesehen sein, die ihrerseits auf einer opaken Sicht- und Lichtschutzschicht 215 haftet. Die Klebeschicht 210 ist wieder hinreichend dick, um sich im Bereich von Durchführungen von Leiterbahnen 214 deren Erhebung über die Oberfläche ohne Restspalt anpassen zu können.
Unter günstigen Umständen und Einsatzbedingungen kann diese federnde Kontaktierung ausreichen, zumal durch die umgebende Kleberschicht, das dichte Gehäuse und die darunterliegende Fensterscheibe keine schädlichen (insbesondere korrosiven) Einflüsse auf die Kontaktflächen zu erwarten sind. Hierfür ist eine entsprechend saubere Arbeits­ atmosphäre beim Herstellen der Verbindung bzw. beim Aufsetzen des Gehäuses auf die Fensterscheibe 211 Voraussetzung.
Vorzugsweise wird jedoch eine Lötverbindung zwischen den Kontaktflächen hergestellt. Das Gehäuse 202 ist entweder auf ganzem Umfang oder wenigstens in einem oberhalb des Durchbruchs 208 befindlichen Fensterbereich 202F für eine Laserstrahlung 216 durchlässig, welche von einem in Fig. 4 angedeuteten Halbleiter-Diodenlaser 217 oder dgl. ab- und in das Gehäuse 202 einstrahlbar ist. Hierzu besteht das Gehäuse vorzugs­ weise aus einem für die Wellenlänge des Lasers (z. B. 860-890 nm, also IR- oder NIR- Laser) durchlässigen Kunststoff, der klar oder eingefärbt sein kann. Zwischen dem Ein­ trittsort der Laserstrahlung 216 und dem Durchbruch 208 sollten keine die Strahlung ab­ lenkenden oder absorbierenden Bauteile vorgesehen sein. So gelangt die Strahlung 216 ungehindert durch den Durchbruch 208 auf die Oberseite der Kontaktzunge 209. Deren Kontaktfläche 212 sowie die Gegenkontaktfläche 213 können wiederum vorverzinnt sein.
Unter Einwirkung der vom Laser eingetragenen Energie schmelzen die Lotdepots auf. Die elastische Vorspannung der Kontaktzunge stellt den notwendigen mechanischen Druck zum Verschmelzen beider Lotdepots her, ohne daß es einer zusätzlichen Kraftzufuhr be­ darf. Es kann sinnvoll sein, die von der Laserstrahlung beaufschlagte Oberseite der Kon­ taktzunge 209 mit einer deren Wellenlänge absorbierenden Beschichtung zu versehen, damit die Einwirkungszeit der Strahlung durch Verbesserung der Energieaufnahme mini­ miert werden kann.
Es wäre grundsätzlich auch denkbar, die zum Verlöten der vorverzinnten Kontaktflächen benötigte Energie durch Induktionswärme oder durch Ultraschallwellen zuzuführen, je­ doch nur dann, wenn jede Beschädigung der im Gehäuse 202 untergebrachten Bauele­ mente oder des scheibenseitigen Funktionselements durch eine solche Energieform aus­ geschlossen ist. Diese könnten z. B. gegen stärkere magnetische Wellen oder Vibratio­ nen empfindlich sein, so daß dann die Energiezufuhr durch Laserstrahlung zu bevor­ zugen ist.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Ausführung gemäß Fig. 4 beschriebenen Lötver­ fahren sind natürlich auch auf die erstbeschriebene Ausführungsform mit der aus dem Gehäuse 102 herausgeführten Eingangsverbindung 104 anwendbar.

Claims (12)

1. Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe, insbesondere an einer Fahrzeug-Fensterscheibe, angeordnetes elektrisches Funktionselement, z. B. eine Antenne, mit einem elektrische Bauelemente, insbesondere einen Verstär­ ker, aufnehmenden, auf der Fensterscheibe befestigten Gehäuse, mit einer eben­ falls auf der Fensterscheibe befestigten Eingangsverbindung zwischen dem Ge­ häuse und Antennenleitern und mit ausgangsseitigen Anschlüssen, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (102) und die außerhalb des Gehäuses an­ geordnete Eingangsverbindung (104) zum Befestigen auf der Fensterscheibe (114) auf ihrer dem Funktionselement (113) zugewandten Seite mit ineinander übergehenden Klebeschichten (110, 111) versehen sind, wobei die Eingangsver­ bindung über Kontaktflächen (112) mit entsprechenden Kontaktflächen (117) des auf der Fensterscheibe unabhängig von der Kontaktvorrichtung angebrachten elektrischen Funktionselements verbindbar ist und die zugehörige Klebeschicht (110) im Bereich der Kontaktflächen wenigstens eine Aussparung (113) aufweist.
2. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsverbindung (104) als Folienleitung (103) ausgebildet ist und daß diese auf ihrer der Fensterscheibe (114) zugewandten Seite vollständig, abgesehen von der wenigstens einen Ausnehmung (113) im Bereich der Kontaktflächen (112, 117), mit der Klebeschicht (110) bedeckt ist.
3. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht (110) an der Eingangsverbindung (104) weniger dick als die Klebeschicht (111) am Gehäuse (102) ist.
4. Kontaktvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen (112, 117) mit einem Weichlot be­ schichtet und nach dem Aufkleben der Klebeschicht (110) auf die Fensterscheibe (114) unter Anwendung von Wärme und Druck verlötbar sind.
5. Kontaktvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen mit einem elektrisch leitfähigen Kleber beschichtet sind.
6. Kontaktvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktflächen ausschließlich durch eine beim Aufkleben der Klebeschicht auf die Fensterscheibe erzeugte Vorspannung mit den scheibenseitigen Kontaktflächen kontaktiert sind.
7. Kontaktvorrichtung für ein an einer Fensterscheibe, insbesondere an einer Fahrzeug-Fensterscheibe, angeordnetes elektrisches Funktionselement, z. B. eine Antenne, mit einem elektrische Bauelemente, insbesondere einen Verstär­ ker, aufnehmenden, auf der Fensterscheibe befestigten Gehäuse, mit einer ebenfalls auf der Fensterscheibe befestigten Eingangsverbindung zwischen dem Gehäuse und Antennenleitern und mit ausgangsseitigen Anschlüssen, dadurch gekennzeichnet, daß die über Kontaktflächen (212) mit entsprechenden Kontakt­ flächen (213) des auf der Fensterscheibe (211) unabhängig von der Kontaktvor­ richtung (201) angebrachten elektrischen Funktionselements verbindbare Ein­ gangsverbindung (204) nach dem Befestigen des Gehäuses (202) von diesem vollständig überdeckt ist, wobei die beidseitigen Kontaktflächen (212, 213) wäh­ rend des Aufsetzens des Gehäuses miteinander in mechanischen Kontakt ge­ bracht werden.
8. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingangsverbindung zumindest eine federnde Kontaktzunge (209) umfaßt, welche mit ihrer vom Gehäuse (202) abweisenden Kontaktfläche (212) auf eine scheiben­ seitige Gegenkontaktfläche (213) federnd vorspannbar ist.
9. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elastisch aufeinander vorgespannten Kontaktflächen (212, 213) mit einem Weichlot beschichtet sind und durch eine das Gehäuse (202) oder die Fenster­ scheibe (211) durchdringende Energiezufuhr miteinander verbunden werden.
10. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (202) für eine Hochenergiestrahlung, insbesondere Laserstrahlung (216), zumindest in einem begrenzten Bereich (202F) durchlässig ist und die von dem Gehäuse (202) überdeckten Kontaktflächen (212, 213) so angeordnet sind, daß sie durch Durchstrahlen dieses Bereichs direkt mit der Energiestrahlung beaufschlagbar sind.
11. Kontaktvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Energie in Form von elektromagnetischer Induktionswärme zugeführt wird.
12. Kontaktvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das elektrische Funktionselement auf die Fensterscheibe aufgedruckte, von der Klebeschicht zu überdeckende Leiterbahnen (113; 214) umfaßt, und daß die Klebeschicht (104; 210) dicker als die Erhebung der Leiterbahnen über der Scheibenoberfläche ist.
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