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Die Erfindung betrifft ein System,
das derart ausgelegt ist, daß in
dem Fall, daß einige
Programmdaten, Kartendaten oder dergleichen fehlerhaft werden und
nicht mehr verwendet werden können,
das System eine Datenwiederherstellung durch Anfordern eines entfernten
Informationszentrums zum Senden dieser Daten ausführt. Die
Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Ausführung einer
Datenwiederherstellung sowie einen computerlesbaren Datenträger, auf
den ein Programm zur Ausführung des
Verfahrens gespeichert ist.
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In der
JP 3-270 446 AA , im Patentabstract of Japan
ist eine Technik offenbart, bei der, falls ein Abschnitt der in
einem Facsimilegerät
gespeicherten Daten fehlerhaft werden sollte, das Facsimilegerät den Datenfehler
erkennt und ein entferntes Sicherungszentrum (backup center), das
vorab alle Daten einschließlich
Systemdaten und in dem Facsimilegerät gespeicherte Telefonnummern
gesichert, zum Senden der ursprünglichen
Daten auffordert, damit die fehlerhaften Daten ersetzt werden.
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Da das Facsimilegerät zur Ausgabe
einer Anforderung zum Datensenden zu dem entfernten Zentrum unmittelbar
nach Auftreten des Datenfehlers ausgelegt ist, ungeachtet, ob das
Facsimilegerät
die Fehlerdaten sofort benötigt
oder nicht, trat gemäß dieser
herkömmlichen
Technik jedoch ein Problem dahingehend auf, daß dessen normale Übertragungsfunktion
während
der Zeitdauer von der Datensendeanforderung bis zur Datenwiederherstellung abgeschaltet
werden muß.
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Daher wird, falls beispielsweise
die vorstehend beschriebene Technik bei einem in einem Fahrzeug
angebrachten Navigationssystem angewandt wird, wann immer irgendein
Ab schnitt der bei dem Navigationssystem verwendeten Kartendaten
fehlerhaft wird und unbrauchbar ist, die Anforderung zu dem Informationszentrum
ausgegeben, selbst wenn kein unmittelbarer Bedarf nach diesem Abschnitt
der Kartendaten besteht (beispielsweise, wenn die angeforderten
Kartendaten einen sich weit von der momentanen Position des Fahrzeugs
befindlichen Bereich betreffen). Eine derartige Datenwiederherstellungsarbeit
für die
weniger wichtigen Daten erhöht die
Stillstandbelastung auf die Navigationssteuereinrichtung und verwandte
Einrichtungen, wobei die Möglichkeit
der Beeinträchtigung
der eigentlichen Navigationsfunktion der Steuereinrichtung besteht.
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Die Druckschrift
DE 196 15 644 A1 beschreibt
ein Datenwiederherstellungsverfahren, bei dem Speicherauszüge aus verschiedenen
Prozessoren gesammelt werden. Im Fall eines Ausfalls werden diese
Speicherauszüge
zur Wiederherstellung der Daten in den Prozessoren genutzt, wobei
die vollständigen
Speicherinhalte zurückgespeichert
werden.
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Die Druckschrift
DE 195 19 066 A1 beschreibt
ein Navigationssystem für
Autos, wobei ein externes Verkehrsleitsystem aktualisierte Daten
zu dem Fahrzeug überträgt.
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Die Druckschrift
DE 44 29 121 C1 beschreibt ein
Fahrzeugnavigationssystem, bei dem aktuelle Verkehrsdaten von einer
zentralen Leitstelle über
ein Mobilfunknetz angefordert werden können.
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Die Druckschrift
DE 691 26 050 T2 zeigt
ein Datenwiederherstellungssystem wie es in dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angeben ist, sowie in Verfahren zur Ausführung einer
Datenwiederherstellung wie es in dem Oberbegriff von Patentanspruch 14
angegeben ist.
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Genauer zeigt diese Druckschrift
ein System und ein Verfahren zur Aktualisierung gespeicherte Datengruppen.
Das System weist einen nichtflüchtigen
Speicher auf, in dem Daten aus einem Arbeitsspeicher als Sicherungskopie
gespeichert werden. Damit können
beispielsweise bei einem Systemversagen aufgrund eines Energieausfalls
im Arbeitsspeicher verlorene Daten wiederhergestellt werden. Dabei
werden immer alle gespeicherten Daten wieder aktualisiert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das
aus der Druckschrift
DE
691 26 050 T2 bekannte System und Verfahren zur Datenwiederherstellung derart
zu verbessern, dass eine effiziente Datenwiederherstellung ermöglicht wird.
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Diese Aufgabe wird durch ein Datenwiederherstellungssystem,
wie es in Patentanspruch 1 angegeben ist, und ein Verfahren zur
Ausführung
einer Datenwiederherstellung gelöst,
wie es in Patentanspruch 14 angegeben ist. Der Anspruch 15 betrifft
einen computerlesbaren Datenträger.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche.
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1 zeigt
den Systemaufbau gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel.
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2 zeigt
ein funktionales Blockschaltbild einer Steuereinrichtung gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel.
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3 zeigt
ein Flußdiagramm
der durch das System gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
durchgeführten
Verarbeitung.
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Nachstehend ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher beschrieben.
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1 zeigt
den Aufbau des Systems gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel.
Dieses System sendet Programmdaten und andere in einem außerhalb
gelegenen Informationszentrum 100 gespeicherte Daten über eine
Sendestation 102, über
einem Telekommunikationszentrum 104 wie einer Basisstation
für Mobiltelephone
und über
einem Satelliten 106 zu einem Fahrzeug. An dem Fahrzeug
ist ein Datenempfänger/Sender 18 angebracht,
wobei erforderliche Informationen von dem Informationszentrum 100 angefordert
werden und die seitens des Informationszentrums 100 gesendeten
Daten über
diesen Datenempfänger/Sender 18 empfangen
werden.
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Weiterhin ist das Fahrzeug mit einer
Steuereinrichtung 10 ausgestattet, die eine Navigationsfunktion
ausführt,
einer Anzeigeeinrichtung 12, die die momentane Position
eines sich bewegenden Fahrzeugs, Kartendaten und Routen zum Fahren
anzeigt, einem globalen Positioniersystem (GPS) 14, das
die Position eines sich bewegenden Fahrzeugs lokalisiert, sowie
einer Datenbank 16, die Programmdaten, Kartendaten und
dergleichen speichert. Diese Einrichtungen sind über einen gemeinsamen Bus zur Übertragung
bzw. Kommunikation verbunden. Programmdaten und Kartendaten, die
von dem Informationszentrum 100 über den Datenempfänger/Sender 18 erhalten
werden, werden in die Datenbank 16 über den gemeinsamen Bus zur Übertragung
gespeichert, wobei die Steuereinrichtung 10 die Navigation unter
Verwendung dieser Daten zur Unterstützung des Fahrers des Fahrzeugs
beim Fahren zu einem Ziel durchführt.
Für die
Datenbank 16 kann ein optionales Medium verwendet werden,
das ein erneutes Einschreiben der Daten zuläßt, beispielsweise ein Flash-RAM
(Flash-Speicher mit wahlfreiem Zugriff), eine Festplatte oder ein
DVD-RAM.
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2 zeigt
ein funktionales Blockschaltbild der Steuereinrichtung 10.
Die Steuereinrichtung 10 führt eine in der Datenbank 16 gespeichertes
Navigationsprogramm aus und liest Kartendaten und andere Daten verschiedener
Arten von (nachstehend als Zusatzinformationen bezeichnete) Informationen
bezüglich
Einrichtungen wie Gebäude
usw., falls erforderlich, um von diesen eine überlappende Ansicht bei der
Anzeigeeinrichtung 12 auszuführen. Die Steuereinrichtung 10 weist
eine Navigationssteuereinheit 10a, die eine optimale Route
zu einem Ziel sucht, eine Fehlerdatenbereichs-Erfassungseinheit 10b,
die einen Datenbereich in den in der Datenbank 16 gespeicherten
Daten erkennt, der fehlerhaft geworden ist und nicht mehr verwendet
werden kann, eine Einheit zur Erfassung eines momentan verwendeten
Datenbereichs 10c, die einen gegenwärtig verwendeten Datenbereich
erfaßt,
eine Einheit 10d zur Erfassung eines Datenbereichs zur
beabsichtigten Verwendung, die einen momentan nicht verwendeten
Datenbereich erfaßt,
von dem jedoch erwartet wird, daß er bald verwendet wird, sowie
eine Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e, die den Zeitverlauf
einer zu dem Informationszentrum 100 auszugebenden Datenwiederherstellungsanforderung
(d.h. einer Anforderung an das Informationszentrum zum Senden der
ursprünglichen
Daten entsprechend der nicht verwendbaren Daten) bestimmt. Der Datenwiederherstellungszeitverlauf,
d.h. der Zeitverlauf der Anforderung an das Informationszentrum 100 zum
Senden der ursprünglichen
Daten, damit die nicht verwendbaren Daten ersetzt werden, wird entsprechend
der Dringlichkeit der Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten
bestimmt. Genauer bestimmt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den
Zeitverlauf einer Fehlerdatenwiederherstellungsanforderung auf der Grundlage
des Ergebnisses in der Gesamtheit der durch die funktionalen Einheiten 10b bis 10d durchgeführten Erfassungen.
Genauere Einzelheiten sind im weiteren Verlauf der Beschreibung
beschrieben. Alle diese Funktionen werden tatsächlich erst durch eine Zentraleinheit
(CPU) eines an dem Fahrzeug angebrachten Computers ermöglicht,
nachdem die CPU ein in dem Speicher der Steuereinrichtung 10 gespeichertes
Datenwiederherstellungsprogramm gelesen und ausgeführt hat.
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Das Datenwiederherstellungssystem
gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist wie vorstehend beschrieben aufgebaut, wobei dessen Betrieb nachstehend
unter Bezug auf ein Flußdiagramm
beschrieben ist.
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3 zeigt
ein Flußdiagramm
einer durch die Steuereinrichtung 10 durchgeführten Datenwiederherstellungsverarbeitung.
Zunächst
wird, falls ein Abschnitt der in der Datenbank 16 gespeicherten
Daten versagt und nicht mehr verwendet werden kann, beispielsweise,
wenn das Fahrzeug, an dem das vorliegende System angebracht ist,
auf einer sich in einem schlechten Zustand befindlichen Straße fährt (S101),
die Fehlerdatenbereichs-Erfassungseinheit 10b zur Erfassung
eines fehlerhaften Bereichs (Abschnitts) bzw. Fehlerbereichs der
Daten aktiviert (S102). Die Erfassung eines Fehlerbereichs der Daten
wird durch Ausführung
eines in der Datenbank 16 gespeicherten Fehlererfassungsprogramms
bei gegebenen Intervallen durchgeführt. Wenn die Navigationssteuereinheit 10a einen
fehlerhaften Datenbereich erfaßt,
bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a, ob der Fehlerdatenbereich
ein Programmbereich oder ein Datenbereich ist (S103). Falls der
Fehlerdatenbereich ein Programmbereich ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a auf
der Grundlage der durch die Einheit zur Erfassung eines momentan verwendeten
Datenbereichs 10c ausgeführten Erfassung, ob die fraglichen
Programmdaten momentan verwendet werden (S109). Falls es sich bei
den fehlerhaften und nicht verwendbaren Programmdaten beispielsweise
um ein Programm zur erneuten Suche (falls das sich bewegende Fahrzeug
von deiner empfohlenen Route abweicht, wird dieses Programm zur
Suche nach einer Route zur Rückkehr
zu der empfohlenen Route oder einer optimalen Route zu einem Ziel
verwendet), ein Kartenzeichprogramm oder ein Positionierprogramm
zur Lokalisierung der momentanen Position des Fahrzeug handelt,
sind die Programmdaten für
die Navigationsfunktion wesentlich, wobei die Programmausführung stets
zur Ausführung
der Navigation erforderlich ist. Daher wird das fragliche Programm
als momentan verwendet beurteilt, wobei dessen Bewertung für die Dringlichkeit
der Wiederherstellung hoch ist. Wenn die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e somit
bestimmt, das der Datenwiederherstellungszeitverlauf eine unverzögerte Wiederherstellung
sein muß,
wird die Programmausführung
gestoppt und das Informationszentrum 100 wird unmittelbar
zur Ausführung
der Datenwiederherstellung des nicht mehr verwendbaren Programmbe reichs
aufgefordert. In diesem Fall ist die Wechselwirkung zwischen den
Einheiten wie nachstehend beschrieben: Die Steuereinrichtung 10 gibt
ein Zeitverlaufssteuersignal zu dem Datenempfänger/Sender 18 aus,
wobei der Datenempfänger/Sender 18 dieses
Signal empfängt
und das Informationszentrum 100 auffordert, die ursprünglichen Programmdaten
zum Ersetzen der nicht verwendbaren Daten zu senden. Bei Empfang
dieser Aufforderung sendet das Informationszentrum 100 die
angeforderten Programmdaten über
eine Sendestation 102, ein Telekommunikationszentrum 104 oder
einen Satelliten 106 zu dem Datenempfänger/Sender 18 des
Fahrzeugs. Bei Empfang der aus dem Informationszentrum 100 gesendeten
Programmdaten übermittelt
der Datenempfänger/Sender 18 diese über den
gemeinsamen Bus zu der Datenbank 16, in die die Programmdaten
in einen anderen Bereich gespeichert werden. Das fragliche Programm
wird automatisch bei Erhalt der erforderlichen Programmdaten aus
dem Informationszentrum 100 erneut gestartet (S111). Falls
Daten, deren Wiederherstellungsdringlichkeit hoch ist, fehlerhaft
werden und nicht mehr verwendbar sind, wird eine unverzögerte Datenwiederherstellung
durch unmittelbare Ausgabe einer Datensendeanforderung zu dem Informationszentrum 100 auf
diese Weise ausgeführt.
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Demgegenüber ist, falls bei dem Schritt
S109 beurteilt wird, daß die
nicht verwendbaren Programmdaten momentan nicht verwendet werden, beispielsweise,
falls es sich um ein Routensuchprogramm zu einem Ziel oder ein Zusatzinformationen bereitstellendes
Programm handelt, deren Bewertung für die Dringlichkeit der Wiederherstellung
relativ gering ist, weshalb eine unmittelbare Datenwiederherstellung
nicht notwendigerweise erforderlich ist. Daher stellt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den
Datenwiederherstellungszeitverlauf auf eine "gewisse Verzögerungszeit" ein, wobei die Anforderung für die Fehlerda tenbereichswiederherstellung zu
diesem eingestellten Zeitverlauf zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben
wird (S110).
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Die Formulierung "gewisse Verzögerungszeit" bedeutet die Zeit, unmittelbar bevor
es notwendig wird, die Daten aus dem Fehlerdatenbereich wiederherzustellen,
während
eine andere Verarbeitung als die Datenwiederherstellung ausgeführt wird
und die Belastung der Steuereinrichtung 10 relativ gering ist.
Anders ausgedrückt
sollte die Datenwiederherstellungsanforderung zu einem Zeitverlauf
ausgegeben werden, so daß die
Datenwiederherstellung ausgeführt
werden kann, ohne daß eine
zusätzliche
Belastung auf die momentan ausgeführte Verarbeitung beaufschlagt
wird.
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Falls bei dem Schritt 103 beurteilt
wird, daß der
Fehlerdatenbereich ein Datenbereich ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a,
ob die Daten in dem Fehlerdatenbereich den Umgebungsbereich in der
Nähe der
momentanen Position des Fahrzeugs betreffen (S104). Diese Bestimmung
wird durchgeführt,
indem ein Vergleich zwischen der durch das GPS 14 erfaßte momentanen
Position des Fahrzeugs und des geographischen Lokalisierungsattributs
(geographischen Lokalisierungsmerkmals, Merkmal bzw. Kennzeichnung
der geographischen Lage) des Fehlerdatenbereichs durchgeführt wird (falls
beispielsweise Kartendaten fehlerhaft geworden sind und nicht mehr
verwendbar sind, handelt es sich bei deren Lokalisierungsattribut
um den durch die Kartendaten abgedeckten Bereich, und falls Zusatzdaten
bzw. Zusatzinformationsdaten fehlerhaft geworden sind, handelt es
sich bei deren Lokalisierungsattribut um die Lage der Gebäude etc.
(facility site)). Falls die Distanz zwischen beiden innerhalb einer
gewissen Distanz fällt,
wird bestimmt, daß die Fehlerdaten
die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen.
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Falls die fehlerhaften und nicht
verwendbaren Daten die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs
betreffen, ist deren Bewertung zur Dringlichkeit der Wiederherstellung
hoch, weshalb die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e bestimmt, daß der Wiederherstellungszeitverlauf
eine unverzögerte
Wiederherstellung sein muß.
Dann wird die Verwendung der Daten in dem Fehlerdatenbereich für eine Zeitdauer
gestoppt, wobei die Anforderung zur Fehlerdatenbereichwiederherstellung
unmittelbar zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben wird. Das
heißt,
daß eine
Ausgabe zur Anforderung zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben
wird, die ursprünglichen
Daten zum Ersetzen der nicht verwendbaren Daten zu senden (S107).
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Demgegenüber wird, falls die Daten des Fehlerdatenbereichs
nicht die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen,
beispielsweise, falls das geographische Lokalisierungsattribut des
Fehlerdatenbereichs von der momentanen Position des Fahrzeugs um
mehr als einen gegebenen Abstand entfernt ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a auf
der Grundlage des Erfassungsergebnisses der Einheit 10d zur
Erfassung eines Datenbereichs zur beabsichtigten Verwendung, ob
die Daten in dem Bereich wahrscheinlich bald direkt verwendet werden.
Diese Bestimmung kann davon abhängig
ausgeführt
werden, ob beispielsweise das geographische Lokalisierungsattribut
des Fehlerdatenbereichs die Lage an einer geplanten (empfohlenen)
Route anzeigt, entlang der das Fahrzeug fahren wird, und das die
Lage nicht weit von der momentanen Position des Fahrzeugs entfernt
ist. In diesem Fall ist, falls der Fehlerdatenbereich wahrscheinlich bald
verwendet wird, deren Bewertung für die Dringlichkeit zur Wiederherstellung
mittel, wobei die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den
Wiederauffrischungszeitverlauf auf eine "gewisse Verzögerungszeit" wie bei dem Schritt S110 einstellt,
und die Anforderung für
die Fehlerdatenbereichswiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 zu
diesem eingestellten Zeitverlauf (S108) ausgegeben wird.
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Falls die baldige Verwendung des
Fehlerdatenbereichs nicht wahrscheinlich ist, beispielsweise falls
das geographische Lokalisierungsattribut des Fehlerdatenbereichs
sich außerhalb
der geplanten Route befindet, entlang der das Fahrzeug fahren wird,
und diese Lage weit von der momentanen Position des Fahrzeugs liegt,
ist deren Bewertung für
die Dringlichkeit der Wiederherstellung gering, wobei keine unmittelbare
Datenwiederherstellung erforderlich ist. Daher stellt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den
Wiederherstellungszeitverlauf auf eine "gegebene Zeitdauer nach Ausschalten
der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs" (beispielsweise eine Stunde nach Maschinenstop)
ein, wobei die Anforderung für
die Fehlerdatenbereichswiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 zu
diesem eingestellten Zeitverlauf ausgegeben wird (S106). Der Grund,
weshalb die Datenwiederherstellungsaufforderung nicht unmittelbar
nach Abschalten der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs ausgegeben
wird, liegt darin, daß in
Betracht gezogen wird, daß der
Fahrer das Fahrzeug lediglich für
eine kurze Zeitdauer verlassen will, beispielsweise um in einen
Lebensmittelladen zu gehen oder dergleichen.
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Auf diese Weise können durch Ausgabe einer Anforderung
zur Datenwiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 nach
dem Verstreichen einer gegebenen Zeitdauer nach dem Abschalten der Brennkraftmaschine
des Fahrzeugs die nicht verwendbaren Daten automatisch wiederhergestellt werden,
ohne daß eine
andere Verarbeitung beeinträchtigt
wird, wobei die Datenwiederherstellungsverarbietung für den Anwender
bzw. Fahrer transparent ist.
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Bei dem Schritt S106 kann die Datenwiederherstellungsanforderung
dann ausgegeben werden, wenn die Brennkraftmaschine des Fahrzeugs
zu Hause ausgeschaltet ist (falls die Position des Fahrzeugs mit
der Position des Hauses des Fahrzeugbesitzers übereinstimmt, wenn die Brennkraftmaschine ausgeschaltet
wird), oder wenn das Fahrzeug auf einer Autobahn mit einer gegebenen
Geschwindigkeit fährt
und die Belastung der Steuereinrichtung 10 geringer ist,
anstelle daß das
Verstreichen einer bestimmten Zeitdauer nach Stoppen der Brennkraftmaschine
abgewartet wird.
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Bei den Verarbeitungsschritten S106,
S108 und S110 kann vor Ausgabe der Anforderung zu Datenwiederherstellung
zu dem Informationszentrum 100 die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den
Datenwiederherstellungszeitverlauf bestimmen, wobei die Menge der
fehlerhaften und nicht verwendbaren Daten sowie die zur Vervollständigung
des Sendens der Daten zu dem Fahrzeug für das Informationszentrum 100 erforderliche
Zeitdauer in Betracht gezogen werden. Praktisch sollte, falls die
Fehlerdatenmenge groß ist
und die erforderliche Sendezeitdauer als lang angesehen wird, die
Anforderung zum Datensenden zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben
werden, wenn die Belastung auf die Steuereinrichtung 10 gering
ist und wenn das Fahrzeug sich in einem Bereich befindet, in dem
ein langer und stabiler Datenempfang erwartet werden kann. Selbstverständlich können die
Wiederherstellungsdaten zur Vervollständigung aller erforderlicher
Daten mehrfach von dem Informationszentrum 100 gesendet
werden. Alternativ dazu kann ein Übertragungsmedium entsprechend
der Menge nicht verwendbarer Daten ausgewählt werden.
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Gemäß diesem Ausführungsbeispiel
ist ein Datenwiederherstellungsprogramm für alle in 3 gezeigte Verarbeitungsphasen bzw. -schritte
gespeichert, wobei die CPU diese Datenwiederherstellungsprogramm
derart ausführt,
das ein Datenwiederherstellungsvorgang ausgeführt wird. Wie in 2 gezeigt, kann das Datenwiederherstellungsprogramm
von einem optionalen Träger 200,
auf dem es vorab aufgezeichnet war, in die Steuereinrichtung 10 installiert
werden. Ein magnetischer, optischer oder elektrischer Aufzeichnungsträger wie
eine CD-ROM, eine DVD-ROM usw. kann als Träger, auf dem das Programm aufgezeichnet
ist, verwendet werden.
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Wie vorstehend beschrieben ermöglicht das Datenwiederherstellungssystem
gemäß dem Ausführungsbeispiel
eine zuverlässige
Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten, während der
Einfluß der
Datenwiederherstellung auf den normalen Betrieb gering ist, da das
Datenwiederherstellungssystem gemäß dem Ausführungsbeispiel den Datenwiederherstellungszeitverlauf
entsprechend der Dringlichkeit der Wiederherstellung der fehlerhaften und
nicht verwendbar gewordenen Daten einstellt.
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Wie vorstehend beschrieben, führt das
vorliegende System eine Datenwiederherstellung ohne Beeinträchtigung
anderer Verarbeitungen in dem Fall aus, daß einige aufgezeichnete Daten
fehlerhaft geworden sind. In einer an einem Fahrzeug angebrachten
Datenbank 16 sind Programmdaten, Kartendaten und dergleichen
gespeichert, die zur Ausführung
einer Navigation verwendet werden. Falls irgendein Satz dieser Daten
fehlerhaft geworden ist, bewertet eine Steuereinrichtung 10 die
Dringlichkeit der Wiederherstellung des fehlerhaften Datensatzes.
Beispielsweise wird die Dringlichkeit der Wiederherstellung durch
Bestimmung bewertet, ob die fehlerhaften Daten ein Teil eines momentan
verwendeten Programms sind oder ob es sich um Kartendaten handelt,
die bald verwendet werden. Selbst wenn Daten niedrigerer Priorität in bezug
auf die Dringlichkeit der Wiederherstellung fehlerhaft geworden
sind, wird die Anforderung zur Datenwiederherstellung zu einer geeigneten
Verzögerungszeit
ausgegeben, anstatt daß ein
Informationszentrum 100 unmittelbar zum Senden der Daten
aufgefordert wird, so daß der
Einfluß der
Datenwiederherstellung auf den normalen Betrieb verringert werden
kann.