DE19846256B4 - Datenwiederherstellungssystem und entsprechendes Verfahren sowie computerlesbarer Datenträger - Google Patents

Datenwiederherstellungssystem und entsprechendes Verfahren sowie computerlesbarer Datenträger Download PDF

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    • H04B7/18532Arrangements for managing transmission, i.e. for transporting data or a signalling message

Abstract

Datenwiederherstellungssystem mit
einem Speicher (16) und
einer Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), in der Daten aus dem Speicher (16) als Sicherungskopie gespeichert werden,
gekennzeichnet durch
eine Steuereinrichtung (10) zur Erfassung nicht verwendbarer Daten in dem Speicher (16), zur Bewertung der Dringlichkeit der Wiederherstellung der Daten und zum Senden einer Anforderung an die Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), als Ersatz für die nicht verwendbaren Daten die entsprechenden als Sicherungskopie gespeicherten Daten zu senden,
wobei die Steuereinrichtung (10) den Zeitpunkt des Sendens der Anforderung in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Wiederherstellung festlegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System, das derart ausgelegt ist, daß in dem Fall, daß einige Programmdaten, Kartendaten oder dergleichen fehlerhaft werden und nicht mehr verwendet werden können, das System eine Datenwiederherstellung durch Anfordern eines entfernten Informationszentrums zum Senden dieser Daten ausführt. Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Ausführung einer Datenwiederherstellung sowie einen computerlesbaren Datenträger, auf den ein Programm zur Ausführung des Verfahrens gespeichert ist.
  • In der JP 3-270 446 AA , im Patentabstract of Japan ist eine Technik offenbart, bei der, falls ein Abschnitt der in einem Facsimilegerät gespeicherten Daten fehlerhaft werden sollte, das Facsimilegerät den Datenfehler erkennt und ein entferntes Sicherungszentrum (backup center), das vorab alle Daten einschließlich Systemdaten und in dem Facsimilegerät gespeicherte Telefonnummern gesichert, zum Senden der ursprünglichen Daten auffordert, damit die fehlerhaften Daten ersetzt werden.
  • Da das Facsimilegerät zur Ausgabe einer Anforderung zum Datensenden zu dem entfernten Zentrum unmittelbar nach Auftreten des Datenfehlers ausgelegt ist, ungeachtet, ob das Facsimilegerät die Fehlerdaten sofort benötigt oder nicht, trat gemäß dieser herkömmlichen Technik jedoch ein Problem dahingehend auf, daß dessen normale Übertragungsfunktion während der Zeitdauer von der Datensendeanforderung bis zur Datenwiederherstellung abgeschaltet werden muß.
  • Daher wird, falls beispielsweise die vorstehend beschriebene Technik bei einem in einem Fahrzeug angebrachten Navigationssystem angewandt wird, wann immer irgendein Ab schnitt der bei dem Navigationssystem verwendeten Kartendaten fehlerhaft wird und unbrauchbar ist, die Anforderung zu dem Informationszentrum ausgegeben, selbst wenn kein unmittelbarer Bedarf nach diesem Abschnitt der Kartendaten besteht (beispielsweise, wenn die angeforderten Kartendaten einen sich weit von der momentanen Position des Fahrzeugs befindlichen Bereich betreffen). Eine derartige Datenwiederherstellungsarbeit für die weniger wichtigen Daten erhöht die Stillstandbelastung auf die Navigationssteuereinrichtung und verwandte Einrichtungen, wobei die Möglichkeit der Beeinträchtigung der eigentlichen Navigationsfunktion der Steuereinrichtung besteht.
  • Die Druckschrift DE 196 15 644 A1 beschreibt ein Datenwiederherstellungsverfahren, bei dem Speicherauszüge aus verschiedenen Prozessoren gesammelt werden. Im Fall eines Ausfalls werden diese Speicherauszüge zur Wiederherstellung der Daten in den Prozessoren genutzt, wobei die vollständigen Speicherinhalte zurückgespeichert werden.
  • Die Druckschrift DE 195 19 066 A1 beschreibt ein Navigationssystem für Autos, wobei ein externes Verkehrsleitsystem aktualisierte Daten zu dem Fahrzeug überträgt.
  • Die Druckschrift DE 44 29 121 C1 beschreibt ein Fahrzeugnavigationssystem, bei dem aktuelle Verkehrsdaten von einer zentralen Leitstelle über ein Mobilfunknetz angefordert werden können.
  • Die Druckschrift DE 691 26 050 T2 zeigt ein Datenwiederherstellungssystem wie es in dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angeben ist, sowie in Verfahren zur Ausführung einer Datenwiederherstellung wie es in dem Oberbegriff von Patentanspruch 14 angegeben ist.
  • Genauer zeigt diese Druckschrift ein System und ein Verfahren zur Aktualisierung gespeicherte Datengruppen. Das System weist einen nichtflüchtigen Speicher auf, in dem Daten aus einem Arbeitsspeicher als Sicherungskopie gespeichert werden. Damit können beispielsweise bei einem Systemversagen aufgrund eines Energieausfalls im Arbeitsspeicher verlorene Daten wiederhergestellt werden. Dabei werden immer alle gespeicherten Daten wieder aktualisiert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das aus der Druckschrift DE 691 26 050 T2 bekannte System und Verfahren zur Datenwiederherstellung derart zu verbessern, dass eine effiziente Datenwiederherstellung ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Datenwiederherstellungssystem, wie es in Patentanspruch 1 angegeben ist, und ein Verfahren zur Ausführung einer Datenwiederherstellung gelöst, wie es in Patentanspruch 14 angegeben ist. Der Anspruch 15 betrifft einen computerlesbaren Datenträger.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • 1 zeigt den Systemaufbau gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel.
  • 2 zeigt ein funktionales Blockschaltbild einer Steuereinrichtung gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel.
  • 3 zeigt ein Flußdiagramm der durch das System gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel durchgeführten Verarbeitung.
  • Nachstehend ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher beschrieben.
  • 1 zeigt den Aufbau des Systems gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel. Dieses System sendet Programmdaten und andere in einem außerhalb gelegenen Informationszentrum 100 gespeicherte Daten über eine Sendestation 102, über einem Telekommunikationszentrum 104 wie einer Basisstation für Mobiltelephone und über einem Satelliten 106 zu einem Fahrzeug. An dem Fahrzeug ist ein Datenempfänger/Sender 18 angebracht, wobei erforderliche Informationen von dem Informationszentrum 100 angefordert werden und die seitens des Informationszentrums 100 gesendeten Daten über diesen Datenempfänger/Sender 18 empfangen werden.
  • Weiterhin ist das Fahrzeug mit einer Steuereinrichtung 10 ausgestattet, die eine Navigationsfunktion ausführt, einer Anzeigeeinrichtung 12, die die momentane Position eines sich bewegenden Fahrzeugs, Kartendaten und Routen zum Fahren anzeigt, einem globalen Positioniersystem (GPS) 14, das die Position eines sich bewegenden Fahrzeugs lokalisiert, sowie einer Datenbank 16, die Programmdaten, Kartendaten und dergleichen speichert. Diese Einrichtungen sind über einen gemeinsamen Bus zur Übertragung bzw. Kommunikation verbunden. Programmdaten und Kartendaten, die von dem Informationszentrum 100 über den Datenempfänger/Sender 18 erhalten werden, werden in die Datenbank 16 über den gemeinsamen Bus zur Übertragung gespeichert, wobei die Steuereinrichtung 10 die Navigation unter Verwendung dieser Daten zur Unterstützung des Fahrers des Fahrzeugs beim Fahren zu einem Ziel durchführt. Für die Datenbank 16 kann ein optionales Medium verwendet werden, das ein erneutes Einschreiben der Daten zuläßt, beispielsweise ein Flash-RAM (Flash-Speicher mit wahlfreiem Zugriff), eine Festplatte oder ein DVD-RAM.
  • 2 zeigt ein funktionales Blockschaltbild der Steuereinrichtung 10. Die Steuereinrichtung 10 führt eine in der Datenbank 16 gespeichertes Navigationsprogramm aus und liest Kartendaten und andere Daten verschiedener Arten von (nachstehend als Zusatzinformationen bezeichnete) Informationen bezüglich Einrichtungen wie Gebäude usw., falls erforderlich, um von diesen eine überlappende Ansicht bei der Anzeigeeinrichtung 12 auszuführen. Die Steuereinrichtung 10 weist eine Navigationssteuereinheit 10a, die eine optimale Route zu einem Ziel sucht, eine Fehlerdatenbereichs-Erfassungseinheit 10b, die einen Datenbereich in den in der Datenbank 16 gespeicherten Daten erkennt, der fehlerhaft geworden ist und nicht mehr verwendet werden kann, eine Einheit zur Erfassung eines momentan verwendeten Datenbereichs 10c, die einen gegenwärtig verwendeten Datenbereich erfaßt, eine Einheit 10d zur Erfassung eines Datenbereichs zur beabsichtigten Verwendung, die einen momentan nicht verwendeten Datenbereich erfaßt, von dem jedoch erwartet wird, daß er bald verwendet wird, sowie eine Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e, die den Zeitverlauf einer zu dem Informationszentrum 100 auszugebenden Datenwiederherstellungsanforderung (d.h. einer Anforderung an das Informationszentrum zum Senden der ursprünglichen Daten entsprechend der nicht verwendbaren Daten) bestimmt. Der Datenwiederherstellungszeitverlauf, d.h. der Zeitverlauf der Anforderung an das Informationszentrum 100 zum Senden der ursprünglichen Daten, damit die nicht verwendbaren Daten ersetzt werden, wird entsprechend der Dringlichkeit der Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten bestimmt. Genauer bestimmt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den Zeitverlauf einer Fehlerdatenwiederherstellungsanforderung auf der Grundlage des Ergebnisses in der Gesamtheit der durch die funktionalen Einheiten 10b bis 10d durchgeführten Erfassungen. Genauere Einzelheiten sind im weiteren Verlauf der Beschreibung beschrieben. Alle diese Funktionen werden tatsächlich erst durch eine Zentraleinheit (CPU) eines an dem Fahrzeug angebrachten Computers ermöglicht, nachdem die CPU ein in dem Speicher der Steuereinrichtung 10 gespeichertes Datenwiederherstellungsprogramm gelesen und ausgeführt hat.
  • Das Datenwiederherstellungssystem gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist wie vorstehend beschrieben aufgebaut, wobei dessen Betrieb nachstehend unter Bezug auf ein Flußdiagramm beschrieben ist.
  • 3 zeigt ein Flußdiagramm einer durch die Steuereinrichtung 10 durchgeführten Datenwiederherstellungsverarbeitung. Zunächst wird, falls ein Abschnitt der in der Datenbank 16 gespeicherten Daten versagt und nicht mehr verwendet werden kann, beispielsweise, wenn das Fahrzeug, an dem das vorliegende System angebracht ist, auf einer sich in einem schlechten Zustand befindlichen Straße fährt (S101), die Fehlerdatenbereichs-Erfassungseinheit 10b zur Erfassung eines fehlerhaften Bereichs (Abschnitts) bzw. Fehlerbereichs der Daten aktiviert (S102). Die Erfassung eines Fehlerbereichs der Daten wird durch Ausführung eines in der Datenbank 16 gespeicherten Fehlererfassungsprogramms bei gegebenen Intervallen durchgeführt. Wenn die Navigationssteuereinheit 10a einen fehlerhaften Datenbereich erfaßt, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a, ob der Fehlerdatenbereich ein Programmbereich oder ein Datenbereich ist (S103). Falls der Fehlerdatenbereich ein Programmbereich ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a auf der Grundlage der durch die Einheit zur Erfassung eines momentan verwendeten Datenbereichs 10c ausgeführten Erfassung, ob die fraglichen Programmdaten momentan verwendet werden (S109). Falls es sich bei den fehlerhaften und nicht verwendbaren Programmdaten beispielsweise um ein Programm zur erneuten Suche (falls das sich bewegende Fahrzeug von deiner empfohlenen Route abweicht, wird dieses Programm zur Suche nach einer Route zur Rückkehr zu der empfohlenen Route oder einer optimalen Route zu einem Ziel verwendet), ein Kartenzeichprogramm oder ein Positionierprogramm zur Lokalisierung der momentanen Position des Fahrzeug handelt, sind die Programmdaten für die Navigationsfunktion wesentlich, wobei die Programmausführung stets zur Ausführung der Navigation erforderlich ist. Daher wird das fragliche Programm als momentan verwendet beurteilt, wobei dessen Bewertung für die Dringlichkeit der Wiederherstellung hoch ist. Wenn die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e somit bestimmt, das der Datenwiederherstellungszeitverlauf eine unverzögerte Wiederherstellung sein muß, wird die Programmausführung gestoppt und das Informationszentrum 100 wird unmittelbar zur Ausführung der Datenwiederherstellung des nicht mehr verwendbaren Programmbe reichs aufgefordert. In diesem Fall ist die Wechselwirkung zwischen den Einheiten wie nachstehend beschrieben: Die Steuereinrichtung 10 gibt ein Zeitverlaufssteuersignal zu dem Datenempfänger/Sender 18 aus, wobei der Datenempfänger/Sender 18 dieses Signal empfängt und das Informationszentrum 100 auffordert, die ursprünglichen Programmdaten zum Ersetzen der nicht verwendbaren Daten zu senden. Bei Empfang dieser Aufforderung sendet das Informationszentrum 100 die angeforderten Programmdaten über eine Sendestation 102, ein Telekommunikationszentrum 104 oder einen Satelliten 106 zu dem Datenempfänger/Sender 18 des Fahrzeugs. Bei Empfang der aus dem Informationszentrum 100 gesendeten Programmdaten übermittelt der Datenempfänger/Sender 18 diese über den gemeinsamen Bus zu der Datenbank 16, in die die Programmdaten in einen anderen Bereich gespeichert werden. Das fragliche Programm wird automatisch bei Erhalt der erforderlichen Programmdaten aus dem Informationszentrum 100 erneut gestartet (S111). Falls Daten, deren Wiederherstellungsdringlichkeit hoch ist, fehlerhaft werden und nicht mehr verwendbar sind, wird eine unverzögerte Datenwiederherstellung durch unmittelbare Ausgabe einer Datensendeanforderung zu dem Informationszentrum 100 auf diese Weise ausgeführt.
  • Demgegenüber ist, falls bei dem Schritt S109 beurteilt wird, daß die nicht verwendbaren Programmdaten momentan nicht verwendet werden, beispielsweise, falls es sich um ein Routensuchprogramm zu einem Ziel oder ein Zusatzinformationen bereitstellendes Programm handelt, deren Bewertung für die Dringlichkeit der Wiederherstellung relativ gering ist, weshalb eine unmittelbare Datenwiederherstellung nicht notwendigerweise erforderlich ist. Daher stellt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den Datenwiederherstellungszeitverlauf auf eine "gewisse Verzögerungszeit" ein, wobei die Anforderung für die Fehlerda tenbereichswiederherstellung zu diesem eingestellten Zeitverlauf zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben wird (S110).
  • Die Formulierung "gewisse Verzögerungszeit" bedeutet die Zeit, unmittelbar bevor es notwendig wird, die Daten aus dem Fehlerdatenbereich wiederherzustellen, während eine andere Verarbeitung als die Datenwiederherstellung ausgeführt wird und die Belastung der Steuereinrichtung 10 relativ gering ist. Anders ausgedrückt sollte die Datenwiederherstellungsanforderung zu einem Zeitverlauf ausgegeben werden, so daß die Datenwiederherstellung ausgeführt werden kann, ohne daß eine zusätzliche Belastung auf die momentan ausgeführte Verarbeitung beaufschlagt wird.
  • Falls bei dem Schritt 103 beurteilt wird, daß der Fehlerdatenbereich ein Datenbereich ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a, ob die Daten in dem Fehlerdatenbereich den Umgebungsbereich in der Nähe der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen (S104). Diese Bestimmung wird durchgeführt, indem ein Vergleich zwischen der durch das GPS 14 erfaßte momentanen Position des Fahrzeugs und des geographischen Lokalisierungsattributs (geographischen Lokalisierungsmerkmals, Merkmal bzw. Kennzeichnung der geographischen Lage) des Fehlerdatenbereichs durchgeführt wird (falls beispielsweise Kartendaten fehlerhaft geworden sind und nicht mehr verwendbar sind, handelt es sich bei deren Lokalisierungsattribut um den durch die Kartendaten abgedeckten Bereich, und falls Zusatzdaten bzw. Zusatzinformationsdaten fehlerhaft geworden sind, handelt es sich bei deren Lokalisierungsattribut um die Lage der Gebäude etc. (facility site)). Falls die Distanz zwischen beiden innerhalb einer gewissen Distanz fällt, wird bestimmt, daß die Fehlerdaten die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen.
  • Falls die fehlerhaften und nicht verwendbaren Daten die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen, ist deren Bewertung zur Dringlichkeit der Wiederherstellung hoch, weshalb die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e bestimmt, daß der Wiederherstellungszeitverlauf eine unverzögerte Wiederherstellung sein muß. Dann wird die Verwendung der Daten in dem Fehlerdatenbereich für eine Zeitdauer gestoppt, wobei die Anforderung zur Fehlerdatenbereichwiederherstellung unmittelbar zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben wird. Das heißt, daß eine Ausgabe zur Anforderung zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben wird, die ursprünglichen Daten zum Ersetzen der nicht verwendbaren Daten zu senden (S107).
  • Demgegenüber wird, falls die Daten des Fehlerdatenbereichs nicht die Umgebung der momentanen Position des Fahrzeugs betreffen, beispielsweise, falls das geographische Lokalisierungsattribut des Fehlerdatenbereichs von der momentanen Position des Fahrzeugs um mehr als einen gegebenen Abstand entfernt ist, bestimmt die Navigationssteuereinheit 10a auf der Grundlage des Erfassungsergebnisses der Einheit 10d zur Erfassung eines Datenbereichs zur beabsichtigten Verwendung, ob die Daten in dem Bereich wahrscheinlich bald direkt verwendet werden. Diese Bestimmung kann davon abhängig ausgeführt werden, ob beispielsweise das geographische Lokalisierungsattribut des Fehlerdatenbereichs die Lage an einer geplanten (empfohlenen) Route anzeigt, entlang der das Fahrzeug fahren wird, und das die Lage nicht weit von der momentanen Position des Fahrzeugs entfernt ist. In diesem Fall ist, falls der Fehlerdatenbereich wahrscheinlich bald verwendet wird, deren Bewertung für die Dringlichkeit zur Wiederherstellung mittel, wobei die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den Wiederauffrischungszeitverlauf auf eine "gewisse Verzögerungszeit" wie bei dem Schritt S110 einstellt, und die Anforderung für die Fehlerdatenbereichswiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 zu diesem eingestellten Zeitverlauf (S108) ausgegeben wird.
  • Falls die baldige Verwendung des Fehlerdatenbereichs nicht wahrscheinlich ist, beispielsweise falls das geographische Lokalisierungsattribut des Fehlerdatenbereichs sich außerhalb der geplanten Route befindet, entlang der das Fahrzeug fahren wird, und diese Lage weit von der momentanen Position des Fahrzeugs liegt, ist deren Bewertung für die Dringlichkeit der Wiederherstellung gering, wobei keine unmittelbare Datenwiederherstellung erforderlich ist. Daher stellt die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den Wiederherstellungszeitverlauf auf eine "gegebene Zeitdauer nach Ausschalten der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs" (beispielsweise eine Stunde nach Maschinenstop) ein, wobei die Anforderung für die Fehlerdatenbereichswiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 zu diesem eingestellten Zeitverlauf ausgegeben wird (S106). Der Grund, weshalb die Datenwiederherstellungsaufforderung nicht unmittelbar nach Abschalten der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs ausgegeben wird, liegt darin, daß in Betracht gezogen wird, daß der Fahrer das Fahrzeug lediglich für eine kurze Zeitdauer verlassen will, beispielsweise um in einen Lebensmittelladen zu gehen oder dergleichen.
  • Auf diese Weise können durch Ausgabe einer Anforderung zur Datenwiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 nach dem Verstreichen einer gegebenen Zeitdauer nach dem Abschalten der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs die nicht verwendbaren Daten automatisch wiederhergestellt werden, ohne daß eine andere Verarbeitung beeinträchtigt wird, wobei die Datenwiederherstellungsverarbietung für den Anwender bzw. Fahrer transparent ist.
  • Bei dem Schritt S106 kann die Datenwiederherstellungsanforderung dann ausgegeben werden, wenn die Brennkraftmaschine des Fahrzeugs zu Hause ausgeschaltet ist (falls die Position des Fahrzeugs mit der Position des Hauses des Fahrzeugbesitzers übereinstimmt, wenn die Brennkraftmaschine ausgeschaltet wird), oder wenn das Fahrzeug auf einer Autobahn mit einer gegebenen Geschwindigkeit fährt und die Belastung der Steuereinrichtung 10 geringer ist, anstelle daß das Verstreichen einer bestimmten Zeitdauer nach Stoppen der Brennkraftmaschine abgewartet wird.
  • Bei den Verarbeitungsschritten S106, S108 und S110 kann vor Ausgabe der Anforderung zu Datenwiederherstellung zu dem Informationszentrum 100 die Zeitverlaufsbestimmungseinheit 10e den Datenwiederherstellungszeitverlauf bestimmen, wobei die Menge der fehlerhaften und nicht verwendbaren Daten sowie die zur Vervollständigung des Sendens der Daten zu dem Fahrzeug für das Informationszentrum 100 erforderliche Zeitdauer in Betracht gezogen werden. Praktisch sollte, falls die Fehlerdatenmenge groß ist und die erforderliche Sendezeitdauer als lang angesehen wird, die Anforderung zum Datensenden zu dem Informationszentrum 100 ausgegeben werden, wenn die Belastung auf die Steuereinrichtung 10 gering ist und wenn das Fahrzeug sich in einem Bereich befindet, in dem ein langer und stabiler Datenempfang erwartet werden kann. Selbstverständlich können die Wiederherstellungsdaten zur Vervollständigung aller erforderlicher Daten mehrfach von dem Informationszentrum 100 gesendet werden. Alternativ dazu kann ein Übertragungsmedium entsprechend der Menge nicht verwendbarer Daten ausgewählt werden.
  • Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist ein Datenwiederherstellungsprogramm für alle in 3 gezeigte Verarbeitungsphasen bzw. -schritte gespeichert, wobei die CPU diese Datenwiederherstellungsprogramm derart ausführt, das ein Datenwiederherstellungsvorgang ausgeführt wird. Wie in 2 gezeigt, kann das Datenwiederherstellungsprogramm von einem optionalen Träger 200, auf dem es vorab aufgezeichnet war, in die Steuereinrichtung 10 installiert werden. Ein magnetischer, optischer oder elektrischer Aufzeichnungsträger wie eine CD-ROM, eine DVD-ROM usw. kann als Träger, auf dem das Programm aufgezeichnet ist, verwendet werden.
  • Wie vorstehend beschrieben ermöglicht das Datenwiederherstellungssystem gemäß dem Ausführungsbeispiel eine zuverlässige Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten, während der Einfluß der Datenwiederherstellung auf den normalen Betrieb gering ist, da das Datenwiederherstellungssystem gemäß dem Ausführungsbeispiel den Datenwiederherstellungszeitverlauf entsprechend der Dringlichkeit der Wiederherstellung der fehlerhaften und nicht verwendbar gewordenen Daten einstellt.
  • Wie vorstehend beschrieben, führt das vorliegende System eine Datenwiederherstellung ohne Beeinträchtigung anderer Verarbeitungen in dem Fall aus, daß einige aufgezeichnete Daten fehlerhaft geworden sind. In einer an einem Fahrzeug angebrachten Datenbank 16 sind Programmdaten, Kartendaten und dergleichen gespeichert, die zur Ausführung einer Navigation verwendet werden. Falls irgendein Satz dieser Daten fehlerhaft geworden ist, bewertet eine Steuereinrichtung 10 die Dringlichkeit der Wiederherstellung des fehlerhaften Datensatzes. Beispielsweise wird die Dringlichkeit der Wiederherstellung durch Bestimmung bewertet, ob die fehlerhaften Daten ein Teil eines momentan verwendeten Programms sind oder ob es sich um Kartendaten handelt, die bald verwendet werden. Selbst wenn Daten niedrigerer Priorität in bezug auf die Dringlichkeit der Wiederherstellung fehlerhaft geworden sind, wird die Anforderung zur Datenwiederherstellung zu einer geeigneten Verzögerungszeit ausgegeben, anstatt daß ein Informationszentrum 100 unmittelbar zum Senden der Daten aufgefordert wird, so daß der Einfluß der Datenwiederherstellung auf den normalen Betrieb verringert werden kann.

Claims (15)

  1. Datenwiederherstellungssystem mit einem Speicher (16) und einer Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), in der Daten aus dem Speicher (16) als Sicherungskopie gespeichert werden, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (10) zur Erfassung nicht verwendbarer Daten in dem Speicher (16), zur Bewertung der Dringlichkeit der Wiederherstellung der Daten und zum Senden einer Anforderung an die Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), als Ersatz für die nicht verwendbaren Daten die entsprechenden als Sicherungskopie gespeicherten Daten zu senden, wobei die Steuereinrichtung (10) den Zeitpunkt des Sendens der Anforderung in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Wiederherstellung festlegt.
  2. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 1, wobei der Speicher (16) und die Steuereinrichtung (10) und die Einstelleinrichtung (10e) an einem Fahrzeug angebracht sind.
  3. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung (10) eingerichtet ist, die Art der nicht verwendbaren Daten zu erkennen und die Dringlichkeit der Wiederherstellung auf der Grundlage der Art der nicht verwendbaren Daten zu bewerten.
  4. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 3, wobei die Art zumindest Programme und Daten einschließt.
  5. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 4, wobei, falls es sich bei den nicht verwendbaren Daten um ein Programm handelt, die Steuereinrichtung (10) die Dringlichkeit der Wiederherstellung durch Bestimmung bewertet, ob das Programm bis zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt gelaufen hat.
  6. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 5, wobei, falls das Programm bis zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt gelaufen hat, die Steuereinrichtung (10) den Anforderungszeitverlauf auf unverzögert einstellt.
  7. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 5, wobei, falls das Programm momentan nicht verwendet wird, die Steuereinrichtung (10) den Anforderungszeitverlauf auf eine vorbestimmte Verzögerungszeit anstelle auf unverzögert einstellt.
  8. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 1, wobei die Steuereinrichtung (10) die Dringlichkeit der Wiederherstellung auf der Grundlage des geographischen Lokalisierungsattributs der nicht verwendbaren Daten bewertet.
  9. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 8, wobei die Steuereinrichtung (10) die Dringlichkeit der Wiederherstellung durch Bestimmung bewertet, ob die nicht verwendbaren Daten den Umgebungsbereich der momentanen Position betreffen.
  10. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 9, wobei die Steuereinrichtung (10e) den Anforderungszeitverlauf auf unverzögert einstellt, falls die nicht verwendbaren Daten den Umgebungsbereich der momentanen Position betreffen.
  11. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 9, wobei die Steuereinrichtung (10) den Anforderungszeitverlauf auf eine vorbestimmte Verzögerungszeit anstelle auf unverzögert einstellt, falls die nicht verwendbaren Daten nicht den Umgebungsbereich der momentanen Position betreffen.
  12. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 11, wobei die Steuereinrichtung (10) den Anforderungszeitverlauf durch Beurteilung der Möglichkeit der zukünftigen Verwendung der nicht verwendbaren Daten bestimmt.
  13. Datenwiederherstellungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Datenwiederherstellungssystem bei einem Fahrzeug verwendet wird, der Speicher (16) und die Steuereinrichtung (10) in dem Fahrzeug angeordnet sind, eine Lokalisiereinrichtung (14) zur Lokalisierung der momentanen Position des Fahrzeugs in dem Fahrzeug angeordnet ist, und die Steuereinrichtung (10) die Dringlichkeit der Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten auf der Grundlage der geographischen Position, auf die sich die nicht mehr verwendbaren Daten beziehen, und der momentanen Position des Fahrzeugs bewertet.
  14. Verfahren zur Ausführung einer Datenwiederherstellung, mit dem Schritt Speichern von in einem Speicher (16) gespeicherten Daten als Sicherungskopie in einer Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), gekennzeichnet durch die Schritte Erfassen von nicht verwendbaren Daten in dem Speicher (S102), Bestimmen der Dringlichkeit der Wiederherstellung der nicht verwendbaren Daten (S103, S104, S109) und Senden einer Anforderung zum Ersetzen der nicht verwendbaren Daten durch die entsprechenden als Sicherungskopie gespeicherten Daten an die Sicherungsspeicherungsvorrichtung (100), wobei der Zeitpunkt des Sendens der Anforderung in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Wiederherstellung der nicht mehr verwendbaren Daten festgelegt wird (S106, S107, S108, S110, S111).
  15. Computerlesbarer Datenträger, auf dem ein Programm zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 14 gespeichert ist.
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