DE19800322A1 - Step-in Bindung für Snowboards - Google Patents
Step-in Bindung für SnowboardsInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Snowboardbindung als
Schnittstelle zwischen einem Snowboardboot und einem
Snowboard.
Die meisten kommerziellen Bindungssysteme für weiche
Snowboardboots (Softboots) sind keine Step-in-Systeme, die
durch den Fahrer automatisch betätigt werden können, indem er
lediglich in die Bindung steigt. Solche konventionellen
Bindungen umfassen typischerweise eine steife Wadenstütze
(high-back) in der die Ferse des Boots angeordnet wird, und
einen oder mehrere Bügel oder auch Riemen, die den Boot an
der Bindung befestigen. Solche Bindungen können geringfügig
unbequem zu benutzen sein, da der Fahrer beispielsweise nach
jeder Abfahrt jeden Riemen losschnallen muß, um einen Boot zu
lösen, wenn der Fahrer einen Sessellift besteigt, und die
Riemen vor dem nächsten Lauf wieder festschnallen muß.
Es sind andere Softboot-Bindungen entwickelt worden, die
keine Bügel oder Riemen verwenden, sondern starre
Eingriffselemente benutzen, um Boot und Bindung lösbar
miteinander in Eingriff zu bringen. Diese Systeme umfassen
typischerweise einen Griff oder Hebel, der betätigt werden
muß, um eines der Eingriffselemente in und außer Eingriff mit
dem Snowboardboot zu bewegen und sind folglich keine Step-in-Systeme,
die automatisch durch den Fahrer betätigt werden,
indem dieser lediglich in die Bindung steigt. Die
Anforderung, daß der Griff oder Hebel mechanisch betätigt
werden muß, um den Boot in der Bindung zu verriegeln, macht
es jedesmal unbequemer und zeitaufwendiger, die Boots des
Fahrers mit dem Snowboard in Eingriff zu bringen, wenn der
Fahrer eine Abfahrt beendet hat.
Weiterhin wenden noch konventionellere Bindungen, die
starrere Eingriffselemente und einen Betätigungsgriff oder
-hebel verwenden, im allgemeinen eine große Feder an, die die
Bindung derart vorspannt, daß sie in der geschlossenen
Position gehalten wird. Folglich muß der Fahrer eine
beträchtliche Kraft auf den Griff oder Hebel ausüben, um die
Bindung zu öffnen, was die Benutzung der Bindung schwierig
macht.
In Anbetracht des Vorstehenden ist es Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Step-in-Bindung zum
Befestigen eines Boots an einem Snowboard bereitzustellen.
Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird
eine Snowboardbindung zum Befestigen eines Snowboardboots an
einem Snowboard bereitgestellt. Die Bindung umfaßt ein
Grundelement, ein erstes Eingriffselement, das bewegbar an
dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine
erste Seitenwand des Boots einzugreifen, und ein zweites
Eingriffselement, das bewegbar an dem Grundelement befestigt
und ausgebildet ist, um in eine zweite Seitenwand des Boots
einzugreifen, die der ersten Seitenwand des Boots
gegenüberliegt.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der
Erfindung ist eine Snowboardbindung bereitgestellt, die ein
Grundelement, ein erstes Eingriffselement, das an dem
Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine erste
Seitenwand des Boots einzugreifen, und ein zweites
Eingriffselement, das bewegbar an dem Grundelement befestigt
und ausgebildet ist, um in eine zweite Seitenwand des Boots
einzugreifen, die der ersten Seitenwand des Boots
gegenüberliegt, und eine Wadenstütze umfaßt, die an dem
Grundelement befestigt ist.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform wird eine
Snowboardbindung bereitgestellt, die umfaßt: ein Grundelement
mit einer Grundplatte, die ausgebildet ist, eine Sohle des
Snowboardboots aufzunehmen; ein erstes Eingriffselement, das
an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, in eine
erste Seitenwand des Boots einzugreifen; und ein Paar
Eingriffsfinger, die ausgebildet sind, in eine zweite
Seitenwand des Boots einzugreifen, die der ersten Seitenwand
des Boots gegenüberliegt, wobei das Paar Eingriffsfinger
einen vorderen Eingriffsfinger und einen hinteren
Eingriffsfinger umfaßt und das Paar Eingriffsfinger
schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer
offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt
ist und das Paar Eingriffsfinger derart befestigt ist, daß
sich der hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über
eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der vordere
Eingriffsfinger, wenn sich die Eingriffsfinger in der offenen
Position befinden.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der
Erfindung wird eine Snowboardbindung bereitgestellt, die
umfaßt: ein Grundelement; ein bewegbares Eingriffselement,
das an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um
sich zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen
Position zu bewegen, wobei das bewegbare Eingriffselement den
Boot in der Bindung befestigt; einen Verriegelungsmechanismus
mit Totpunktlagesteuerung, der ausgebildet ist, das bewegbare
Eingriffselement in der geschlossenen Position zu verriegeln,
wobei der Verriegelungsmechanismus eine Gleitfläche, die
mechanisch mit dem bewegbaren Eingriffselement gekoppelt ist,
und eine Gleittasche umfaßt, die ausgebildet ist, um die
Gleitfläche aufzunehmen, wenn sich das bewegbare
Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet,
wobei der Verriegelungsmechanismus derart angeordnet ist, daß
jegliche Hebekraft, die über den Snowboardboot auf das
bewegbare Eingriffselement erzeugt wird, wenn sich das
Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet,
bewirkt, daß die Gleitfläche in der Gleittasche sitzt,
wodurch das Eingriffselement in der geschlossenen Position
gehalten wird.
Die Erfindung wird besser aus der folgenden ausführlichen
Beschreibung ihrer beispielhaften Ausführungsformen und den
beigefügten Zeichnungen verstanden und gewürdigt werden, in
denen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier Bindungen gemäß
der vorliegenden Erfindung ist, wobei jede auf
einem Snowboard befestigt ist und jeweils einen
Boot aufnimmt;
Fig. 2 eine Querschnittansicht entlang der Linie 2-2 der
Fig. 3 ist und die Art und Weise zeigt, in der ein
Fahrer in die Bindung gemäß einer ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung steigt;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Doppelhebel-Aus
führungsbeispiels der vorliegenden Erfindung
ist;
Fig. 4 eine Aufsicht auf die Bindung der Fig. 3 ist;
Fig. 5 eine Querschnittansicht entlang der Linie 5-5 in
Fig. 4 eines Bindungsverriegelungsmechanismus gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung ist;
Fig. 6A eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der
Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der
geschlossenen Position zeigt;
Fig. 6B eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der
Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der
Bereitschaftsstellung kurz vor der Verriegelung
zeigt;
Fig. 6C eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der
Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der
offenen Position zeigt;
Fig. 7 eine vereinfachte Aufsicht ist, die eine Anzahl von
Winkeln, die für die Befestigung der
Eingriffselemente relevant sind, und Wippen des
Verriegelungsmechanismus gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 8 eine vereinfachte, schematische Aufsicht ist, die
teilweise aufgebrochen ist, um die Einzelheiten des
Verriegelungsmechanismus gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zu
zeigen;
Fig. 9 eine Querschnittansicht entlang der Linie 9-9 der
Fig. 8 ist, die einen Boot zeigt, der in die
Doppelhebelausführungsform der vorliegenden
Erfindung eingebracht wird, wobei sich beide
Verriegelungsmechanismen in der offenen Position
befinden;
Fig. 10 eine Querschnittansicht entlang der Linie 9-9 der
Fig. 8 ist, die einen Boot zeigt, der sich im
Eingriff mit der Doppelhebelausführungsform der
vorliegenden Erfindung befindet, wobei beide
Verriegelungsmechanismen in der geschlossenen
Position sind;
Fig. 11 eine teilweise aufgebrochene Aufsicht auf die
Einzelhebelausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist;
Fig. 12 eine Querschnittansicht entlang der Linie 12-12 der
Fig. 11 ist, die die Einzelhebelausführungsform in
der offenen Konfiguration zeigt;
Fig. 13 eine Querschnittansicht entlang der Linie 12-12 der
Fig. 11 ist, die die Einzelhebelausführungsform in
der geschlossenen Konfiguration zeigt;
Fig. 14 eine Querschnittansicht der Linie 12-12 der Fig. 11
ist, die die Einzelhebelausführungsform der
vorliegenden Erfindung zeigt, die verhindert, daß
der Verriegelungsmechanismus auf der Beininnenseite
der Bindung verriegelt, da der
Verriegelungsmechanismus auf der Beinaußenseite
seine Bereitschaftsstellung kurz vor dem Verriegeln
noch nicht erreicht hat.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Vorrichtung für das in Eingriff Bringen eines Snowboardboots
mit einem Snowboard. Gemäß einer beispielhaften
Ausführungsform der Erfindung wird eine Bindung
bereitgestellt, die automatisch geschlossen wird, wenn ein
Fahrer in die Bindung steigt. Darüber hinaus sieht die
Bindung vorteilhafterweise eine beträchtliche
Verriegelungskraft vor, während sie eine geringe
Öffnungskraft erfordert.
Fig. 1 ist eine schematische, perspektivische Ansicht eines
Paares Snowboardboots 1, die an einem Snowboard 5 über ein
Paar Bindungen 3 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung befestigt sind. Die Bindungen 3
umfassen jede ein Paar Eingriffselemente zum Eingreifen in
die Seitenwände der Boots, und einen Griff 41. Die Bindung
ist derart aufgebaut und angeordnet, daß die
Eingriffselemente den Boot 1 automatisch in der Bindung
verriegeln, wenn der Fahrer in die Bindung steigt, ohne daß
eine Betätigung des Griffs 41 erforderlich ist. Der Griff 41
wird lediglich benutzt, um die Bindung von einer verriegelten
Position zu einer nicht verriegelten Position zu bewegen, was
ohne beträchtlichen Kraftaufwand von dem Fahrer getan werden
kann.
Die Bindung der vorliegenden Erfindung ermöglicht ein
schnelles und einfaches in und außer Eingriff Bringen der
Boots des Fahrers mit dem Board. Vor dem Beginnen einer
Abfahrt steigt der Fahrer lediglich in die Bindungen 3, was
bewirkt, daß die Eingriffselemente automatisch die Boots 1 an
dem Board 5 befestigen. Nach Beendigung der Abfahrt kann der
Fahrer den Griff 41 der hinteren Bindung anheben, um die
Bindung außer Eingriff zu bringen und den hinteren Boot zu
befreien, wodurch es ermöglicht wird, daß der Fahrer das
hintere Bein benutzt, um das Snowboard entlang der Liftspur,
beispielsweise zu einem Sessellift, zu schieben. Nachdem der
Griff 41 angehoben wurde und der Fahrer aus der Bindung
steigt, nimmt die Bindung 3 automatisch die offene Position
an, in der sie vorbereitet ist, den Boot aufzunehmen und
automatisch mit ihm in Eingriff zu treten. Folglich braucht
der Fahrer nach dem Aussteigen aus dem Lift lediglich in die
Bindung zu steigen, um automatisch den Boot an der richtigen
Stelle zu verriegeln und die nächste Abfahrt zu beginnen.
Obwohl die Bindung der vorliegenden Erfindung in dieser
Beziehung nicht begrenzt ist, bietet es einen bedeutsamen
Vorteil, wenn eine Wadenstütze an der Bindung befestigt ist.
Die Wadenstütze wird auch mit "high-back leg support"
bezeichnet. Insbesondere ist bei einigen
Boot/Bindungssystemen - eingeschlossen einige Step-in-Systeme
für Softboots - die Wadenstütze an dem Boot befestigt,
anstelle auf konventionelle Weise an der Bindung. Diese
Systeme umfassen typischerweise ein Bindungseingriffselement,
was auf jeder Seitenwand der Bindung zum Eingriff in ein
entsprechend übereinstimmendes Merkmal des Snowboardboots
angeordnet ist. Konventionell ist das
Bindungseingriffselement auf einer Seite des Boots befestigt
und das Eingriffselement auf der anderen Seite ist von einer
offenen Position, die es dem Fahrer ermöglicht, in die
Bindung einzusteigen, in eine geschlossene Position bewegbar,
in der der Boot in der Bindung verriegelt ist. Um in eine
solche Bindung einzusteigen, senkt der Fahrer typischerweise
seinen oder ihren Boot von einer Position unmittelbar
überhalb der Bindung nach unten ab und richtet das
entsprechende übereinstimmende Merkmal des Boots mit dem
festen Eingriffselement aus. Der Fahrer steigt dann mit der
anderen Seite des Boots nach unten, was gegebenenfalls einen
Auslöser betätigt, der das bewegbare Eingriffselement in die
geschlossene Position bewegt, wenn die Bindung ein Step-in-System
ist. Falls die Bindung keine Step-in-Konstruktion ist,
betätigt der Fahrer einen Griff oder Hebel, um die Bindung in
die geschlossene Konfiguration zu bewegen.
Um das übereinstimmende Merkmal des Boots mit dem festen
Eingriffselement beim oben beschriebenen, konventionellen
Bindungssystem auszurichten, muß der Fahrer typischerweise
den Boot auf die Seite der Bindung hin abwinkeln, auf der das
feste Eingriffselement befestigt ist, so daß der Boot auf
dieser Seite der Bindung anfänglich niedriger ist, als auf
der anderen. Nur nachdem das feste Eingriffselement mit dem
entsprechenden Merkmal des Boots gepaart wurde, senkt der
Fahrer den Fuß ab und bringt die andere Seite des Boots in
Eingriff mit der Bindung. Dieser Einsteigeprozeß ist relativ
einfach, wenn die Wadenstütze an dem Boot befestigt ist.
Schwierigkeiten träten jedoch beim Einsteigen in eine Bindung
mit einem festen Eingriffselement auf, wenn die Wadenstütze
unmittelbar an der Bindung befestigt wäre. Insbesondere ist
die Wadenstütze konventionellerweise von der Ferse der
Bindung nach oben und vorne abgewinkelt, so daß eine an der
Bindung befestigte Wadenstütze für den Fahrer ein Hindernis
bei dem Versuch darstellen würde, den Boot in die Bindung
abzusenken, während zugleich der Boot derart winklig
angeordnet werden müßte, daß seine übereinstimmenden Merkmale
mit dem festen Eingriffselement der Bindung ausgerichtet
werden. Obwohl es für den Fahrer möglich sein kann, diese
Ausrichtung vorzunehmen und den Einsteigeprozeß in die
Bindung zu beenden, würde der Einsteigeprozeß unbequemer und
schwieriger als wünschenswert sein.
Um dies anzusprechen, richtet sich eine Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung auf eine Step-in-Bindung, in der das
Eingriffselement auf jeder Seite von einer offenen in eine
geschlossene Position bewegbar ist. Obwohl diese
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung diesbezüglich
nicht begrenzt ist, erleichtert sie den Prozeß des
Einsteigens in die Bindung, wenn die Bindung eine an ihr
befestigte Wadenstütze umfaßt. Das Befestigen der Wadenstütze
unmittelbar an der Bindung, anstelle des Boots, ergibt ein
Boot- und Bindungssystem, was für Fahrer konventioneller und
vertrauter ist, da, wie oben diskutiert, konventionelle
Bügelbindungen für Snowboardsoftboots typischerweise eine
Wadenstütze umfassen, die an der Ferse der Bindung befestigt
ist. Zusätzlich führt das Entfernen der Wadenstütze von dem
Boot dazu, daß der Boot einfacher aufzubauen ist und daß man
in ihm bequemer laufen kann, was ein bedeutsames Merkmal für
Fahrer ist, die sich an die Einfachheit des Gehens in
Snowboardsoftboots gewöhnt haben.
Fig. 2 bis 11 beschreiben ein Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Bindung. Die Art und Weise, in der ein
Fahrer in die Bindung einsteigt, ist unter Bezugnahme auf die
Fig. 2 beschrieben, die ein Snowboardboot 1 im Prozeß des
Einsteigens in die Bindung 3 beschreibt, die an dem Snowboard
5 befestigt ist. Fig. 2 ist eine Seitenansicht der Bindung im
Querschnitt, die lediglich ein Eingriffselement des Paars der
bewegbaren Eingriffselemente 7 in einer offenen Position
zeigt. Die Bindung 3 umfaßt weiterhin eine Grundplatte 9, an
der das bewegbare Eingriffselement 7 befestigt ist, sowie
einen Fersenkragen 11, der ebenfalls an der Grundplatte
befestigt ist. In der gezeigten Ausführungsform sind die
Eingriffselemente 7 drehbar an der Bindungsplatte 9
befestigt, so daß Drehung zwischen der offenen Position der
Fig. 2, in der das Eingriffselement nach oben vom Boot
weggedreht ist, in eine geschlossene Position ermöglicht ist,
die in Fig. 6A gezeigt ist und in der das Eingriffselement
nach unten in eine Position gedreht wurde, in der es in den
Boot eingreift und sich in einer im wesentlichen horizontalen
Konfiguration im wesentlichen parallel zur Grundplatte 9
erstreckt.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform weist jedes
bewegbare Eingriffselement 7 ein Paar Eingriffsfinger 14 und
17 auf, und ist ausgebildet, um in einen Snowboardboot
einzugreifen, der ein Paar Ausnehmungen 19 und 21 aufweist,
die auf den Mittel- und Seitenwänden des Boots angeordnet
sind. Die seitlichen Ausnehmungen können in dem Boot über
eine Schnittstelle 23 vorgesehen sein, wie dies in der
US-Patentanmeldung mit Serial No. 08/584,053 beschrieben ist,
auf deren Offenbarung hier zurückgegriffen wird, wobei die
Schnittstelle ein einstückig geformtes Kunststoffteil ist,
was mit der Sohle des Boots verbunden ist. Es sollte jedoch
klar sein, daß die Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt
ist, und daß die Bindung gemäß der vorliegenden Erfindung mit
den Boots benutzt werden kann, die andersartig ausgebildet
sind, um in Eingriff mit den Eingriffselementen der Bindung
zu treten. Obwohl die Benutzung von zwei voneinander
beabstandeten Eingriffsfingern auf einer Seite des Boots
vorteilhaft ist, da sie den Eingriff zwischen der Bindung und
dem Boot verstärkt, insbesondere wenn die Ausnehmungen des
Boots in einer Kunststoffschnittstelle ausgebildet sind,
sollte darüber hinaus klar sein, daß die vorliegende
Erfindung nicht auf eine Bindung beschränkt ist, die ein
Eingriffselement mit zweifachen oder doppelten
Eingriffsfingern auf einer Seite des Boots verwendet.
Um in die Bindung der Fig. 2 bis 11 einzusteigen, wird das
Eingriffselement 7 auf jeder Seite der Bindung zunächst auf
im folgenden beschriebener Weise in die offene Position
gebracht. Hiernach ordnet der Fahrer den Boot vor der Bindung
an und gleitet mit der Ferse rückwärts in die durch den Pfeil
A in Fig. 2 gezeigte Richtung. Beim rückwärtigen Gleiten mit
dem Boot in die Bindung hält der Fahrer den Ballenbereich des
Fußes 24 in Berührung mit einem Polster 29, das auf dem Board
aus weiter unten diskutierten Gründen angeordnet ist, und
gleitet mit dem Boot nach hinten, bis die Ferse in Eingriff
mit der Wadenstütze tritt, wobei zu diesem Zeitpunkt die
Ausnehmungen 19 und 21 mit den Eingriffsfingern 15 und 17
ausgerichtet und überhalb von ihnen angeordnet sind. Zu
diesem Zeitpunkt steigt der Fahrer mit der Ferse des Boots
nach unten, was die bewegbaren Eingriffselemente 7 in unten
beschriebener Art auslöst, so daß sie sich in Eingriff mit
dem Boot bewegen und den Fahrer in der Bindung verriegeln.
Wenn der Fahrer in oben beschriebener Art in die Bindung
einsteigt, ist der Boot abgewinkelt, wie in Fig. 2 gezeigt,
so daß die Ferse des Boots bezüglich der Grundplatte um einen
größeren Betrag als der Ballenbereich angehoben ist. In einer
Ausführungsform der Erfindung ist die Bindung ausgebildet, in
im folgenden beschriebener Art, um den Eingriff mit dem Boot
in dieser Ausrichtung zu erleichtern. Insbesondere reicht der
hintere Eingriffsfinger 15 um einen größeren Betrag nach oben
über die Grundplatte 9 als der vordere Eingriffsfinger 17,
wenn sich die Bindung in der offenen Konfiguration befindet,
und wie in Fig. 2 gezeigt, was der Konfiguration der hinteren
und vorderen Ausnehmungen 19 und 21 entspricht, wenn der
Fahrer in die Bindung einsteigt. In der geschlossenen
Konfiguration sind jedoch die hinteren und vorderen
Eingriffsfinger 15 und 17 auf gleicher Höhe (d. h., sie
erstrecken sich überhalb der Grundplatte um den gleichen
Betrag nach oben), um der Konfiguration der Ausnehmungen des
Boots zu entsprechen, sobald die Ferse des Boots auf der
Bindungsplatte aufgesetzt wurde.
Die in den Fig. 2 bis 11 gezeigte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist ein Bindungssatz, der eine Anzahl
von Merkmalen umfaßt, die zur Ausführung des Kerngedankens
der Erfindung nicht notwendig sind, obwohl sie Vorteile
bieten. So kann der Satz zum Beispiel eine Niederhaltescheibe
25 (Fig. 3) umfassen, die in einer (nicht gezeigten) Öffnung
in der Bindungsgrundplatte 9 aufgenommen wird und eine Anzahl
von Löchern beinhaltet, um Schrauben 27 aufzunehmen, die die
Bindung an dem Snowboard 5 befestigen. Die Niederhaltescheibe
ermöglicht die drehwinklige Ausrichtung der Grundplatte, um
diese relativ zum Board einzustellen. Der Bindungssatz umfaßt
weiterhin das Polster 29, das sowohl vorderwärtig als auch
rückwärtig der Grundplatte 9 angeordnet ist. Das Polster 29
weist eine Dicke auf, die im wesentlichen gleich der Dicke
der Grundplatte ist, und dient dazu, eine stabile und sichere
Auflagefläche für den Boot bereitzustellen, wenn dieser in
der Bindung aufgenommen ist. Eine Wadenstütze 13 kann über
eine Schraube 31 mit einer beigefügten Mutter 33 an dem
Fersenkragen 11 auf jeder Seite der Bindung befestigt sein,
wobei die Schraube 31 in einem länglichen Schlitz 35
aufgenommen wird. Der Schlitz 35 ermöglicht es, daß der
Befestigungspunkt der Wadenstütze entlang jeder Seite der
Bindung nach vorne und hinten eingestellt werden kann. Diese
Einstellmöglichkeit gewährleistet es, daß die Bindung relativ
zur Wadenstütze um eine Achse gedreht werden kann, die im
wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte 9 ist, was eine
Anzahl von Vorteilen bietet, wie dies in der Patentschrift
US 5,356,170 beschrieben ist, auf deren Offenbarung
zurückgegriffen wird.
Der Fersenkragen 11 ist an der Grundplatte 9 über einen Satz
von vier Schrauben 34 befestigt (Fig. 3 bis 4). In einer
Ausführungsform der Erfindung ist eine Einstellung derart
vorgesehen, daß die Position des Fersenkragens entlang der
Längsachse der Grundplatte 9 eingestellt werden kann. Auf
diese Weise kann eine einzige Kombination von Fersenkragen
und Grundplatte eingestellt werden, um Boots von
unterschiedlicher Größe aufzunehmen. In der gezeigten
Ausführungsform ist diese Einstellung über eine Vielzahl von
Löchern 31 vorgesehen, die auf dem Fersenkragen 11 für jede
Schraube 37 bereitgestellt sind. Es sollte jedoch klar sein,
daß die Einstellung auf eine Anzahl anderer Arten vorgesehen
werden kann, beispielsweise durch das Bereitstellen einer
Vielzahl von beabstandeten Löchern in der Grundplatte
anstelle des Fersenkragens, um jede Schraube 37 aufzunehmen.
Wie oben beschrieben, umfaßt eine Ausführungsform der
Erfindung ein bewegbares Eingriffselement 7, das sowohl auf
den inneren, als auch den äußeren Seiten der Bindung
angeordnet ist. Die Bezeichnungen innere und äußere Seiten
dienen dazu, die Lage der einzelnen Bauteile relativ zum Fuß
des Fahrers zu bezeichnen, um die Beschreibung anschaulicher
zu machen. Es ist keineswegs beabsichtigt, die Erfindung
durch eine derartige Richtungsangabe zu beschränken. Die
Eingriffselemente 7 sind identisch zu denen, die in der
US-Patentanmeldung mit Serial No. 08/655,021 beschrieben sind,
auf deren Offenbarung hier zurückgegriffen wird. Wie in den
Figuren gezeigt, sind in einer Ausführungsform der Erfindung
die Eingriffsfinger ausgebildet, so daß sie kompatibel zu
einem Boot sind, bei dem die oberen Flächen 19U und 21U (Fig.
2 und 6A-6C) der Ausnehmungen des Boots von der Hinterseite
der Ausnehmung zur Kante des Boots nach oben abgewinkelt sind
und die unteren Flächen 19L und 21L der Ausnehmungen nach
unten abgewinkelt sind, so daß jede Ausnehmung an ihrem
Außenumfang aufgeweitet ist, um es zu erleichtern, das
Eingriffselement 7 einzuführen. Die untere Fläche jedes
Eingriffsfingers 15 und 17 kann ebenfalls nach oben
abgewinkelt sein, um mit dem Winkel der unteren Flächen 19L
und 21L der Ausnehmungen übereinzustimmen, wie bei 17L in
Fig. 6A gezeigt, um weiterhin das Paaren der Ausnehmungen mit
den Eingriffselementen zu erleichtern. Wenn diese Winkel
übereinstimmen, liegt die untere Fläche 17L des
Eingriffselements bündig an der unteren Fläche 21L der
Ausnehmung an, wenn die Bindung geschlossen ist. Beispiele
für geeignete Winkel der Flächen der Ausnehmung und der
Eingriffsfinger umfassen Winkel, die in einem Bereich
zwischen 10 und 25° liegen. Es sollte jedoch klar sein, daß
die vorliegende Erfindung nicht auf einen besonderen
Winkelbereich begrenzt ist oder es sogar erfordert, daß die
Ausnehmung und/oder Eingriffsfinger überhaupt winklig sind.
Was erforderlich ist, ist, daß das Eingriffselement und die
Ausnehmung kompatible Formen aufweisen, die es ermöglichen,
daß der Fahrer in die Bindung einsteigen kann, und die
ausreichende Eingriffskräfte bereitstellen, um den Boot in
der Bindung zu halten, wenn die Bindung geschlossen ist.
Jedes der bewegbaren Eingriffselemente 7 ist mechanisch mit
einem Auslöser 39 in im folgenden beschriebener Art
gekoppelt, so daß die Eingriffsfinger 15 und 17 in Eingriff
mit den Ausnehmungen auf der Seite des Boots bewegt werden,
wenn der Fahrer nach unten auf den Auslöser 39 steigt. In
einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt die Bindung einen
aktiven Verriegelungsmechanismus für jedes Eingriffselement,
so daß der Verriegelungsmechanismus das bewegbare
Eingriffselement 7 aktiv in eine vollkommen geschlossene
Position bringt, nachdem der Fahrer nach unten auf den
Auslöser 39 gestiegen ist und ihn über einen instabilen
Auslösepunkt hinweggeführt hat, wobei in der vollkommen
geschlossenen Position die Bindung geschlossen und der Boot
zwischen den Eingriffselementen auf den inneren und äußeren
Seiten der Bindung gehalten ist. Hiernach kann die Bindung
durch das Betätigen des Griffpaars 41 geöffnet werden, das
ebenfalls mechanisch mit den Eingriffselementen auf im
folgenden beschriebene Art gekoppelt sind.
In den in den Figuren gezeigten Ausführungsformen ist der
Boot 1 mit einer Sohlenausnehmung 43 (Fig. 2 und 6A-6C) auf
jeder Seite des Boots versehen, die ausgebildet ist, den
Auslöser 39 aufzunehmen. Diese Ausnehmung kann in der
Schnittstelle 23 oder auf eine Anzahl anderer Arten
vorgesehen sein. Die Ausnehmung 43 ermöglicht es, daß die
Unterseite des Boots flach auf der Bindungsplatte 9 sitzt,
wenn die Bindung vollkommen geschlossen ist, wie in den Fig.
6A und 10 gezeigt, ohne daß der Auslöser 39 stört. Darüber
hinaus kann der Fahrer die Ausnehmungen 43 verwenden, um den
Boot mit der Bindung auszurichten, so daß sichergestellt ist,
daß der Boot richtig angeordnet ist, um das Ende der
Eingriffselemente 7 aufzunehmen, wenn der Fahrer nach unten
auf die Auslöser steigt. Obwohl die Sohlenausnehmungen eine
Anzahl von Vorteilen bieten, sollte klar sein, daß die
Erfindung nicht auf die Benutzung mit einem Boot begrenzt
ist, der solche Ausnehmungen aufweist. Der
Bindungsmechanismus kann zum Beispiel derart aufgebaut sein,
daß sich der Auslöser in der verriegelten Position nicht
parallel zur Bindungsplatte erstreckt, sondern in einer in
der Bindungsplatte vorgesehenen Ausnehmung aufgenommen ist,
wenn sich die Bindung in der verriegelten Position befindet.
In den in den Figuren gezeigten beispielhaften
Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die Bindung eine Wippe
45, die das Eingriffselement 7 mechanisch mit dem Auslöser 39
koppelt. Die Wippe ist schwenkbar an der Grundplatte 9 um
eine Achse 18 (Fig. 5 und 6A-6C) befestigt. Der Auslöser 39
ist an der Wippe 45 befestigt. Diese Teile können aus einem
einstückig geformten Kunststoffteil oder aus anderen
geeigneten Werkstoffen bestehen. In der gezeigten
Ausführungsform ist das Eingriffselement 7 ein Metallstück,
das über ein Paar Streben 47 fest an der drehbaren Wippe
befestigt ist. Die Streben 47 erstrecken sich durch Löcher in
dem Eingriffselement 7 und der Wippe 45, und sind um eine
(nicht gezeigte) Unterlegscheibe unterhalb der Wippe
verstemmt. Es sollte klar sein, daß die Eingriffselemente an
der Bindung wahlweise auf andere Art befestigt sein können.
Die Eingriffselemente 7 können zum Beispiel ebenfalls als
Teil eines einstückigen Elements spritzgegossen sein, so daß
die Wippe 45 und den Auslöser 39 enthält.
Die Wippe 45, das Eingriffselement 7 und der Auslöser 39 sind
derart angeordnet, daß der Fahrer in die Bindung und auf den
Auslöser 39 in oben beschriebener Art steigen kann, wenn sich
die Bindung in der offenen Position befindet, ohne daß das
Eingriffselement 7 stört. Darüber hinaus wird das
Eingriffselement 7 in Eingriff mit den Ausnehmungen 19 und 21
des Boots gebracht, wenn die Bindung sich in die geschlossene
Position bewegt. Die Wippe 45, das Eingriffselement 7 und der
Auslöser 39 sind vorzugsweise derart bemessen und
konfiguriert, daß Boot, Auslöser und Eingriffselement wie ein
Zahnrad kämmen, wenn der Fahrer in die Bindung steigt. In
einer Ausführungsform der Erfindung dreht sich die Wippe 45
und folglich ebenfalls der Auslöser 39 und das
Eingriffselement 7, die an ihr befestigt sind, von der
offenen in die geschlossene Position durch einen Winkel A
(Fig. 6C), der ungefähr 30° beträgt. Es sollte jedoch klar
sein, daß durch das Verändern der Abmessungen des Auslösers
39 und des Eingriffselements 7, sowie des Drehwinkels der
Wippe, eine Vielzahl von unterschiedlichen Konfigurationen
erzielt werden können. Was erforderlich ist, ist, daß die
Bindung derart angeordnet ist, daß der Fahrer in die Bindung
und auf den Auslöser 39 steigen kann, wenn sich die Bindung
in der offenen Position befindet, ohne daß das
Eingriffselement 7 stört und dies derart, daß das Aufsteigen
auf den Auslöser bewirkt, daß das Eingriffselement 7 in
Eingriff mit den Ausnehmungen des Boots gebracht wird, wenn
die Ferse nach unten in die Bindung abgesenkt wird.
Die Form der Sohlenausnehmung 43 (Fig. 6A-6C) in dem Boot
kann verändert werden, um das Ausmaß zu steuern, unter dem
sich das Eingriffselement 7 schließt, wenn der Boot auf den
Auslöser abgesenkt wird. In den gezeigten Ausführungsformen
ist die obere Fläche der Ausnehmung von der Innenseite des
Fußes zur Außenseite bogenförmig und entspricht einem Radius
auf der oberen Fläche des Auslösers. In einer Ausführungsform
entspricht der Radius für jeden Bogen ungefähr 15 mm. Der
Bogen auf der oberen Fläche der Ausnehmung bewirkt, daß sich
das Eingriffselement schneller schließt, als dies der Fall
wäre, wenn die Ausnehmung rechteckförmig ausgebildet wäre.
Der Auslöser erstreckt sich geringfügig unterhalb des
Eingriffselements und weist in einer Ausführungsform eine
Länge von ungefähr 25 mm auf.
Um die oben beschriebene Aufgabe zu verwirklichen, die
Konfiguration der Eingriffsfinger 15 und 17 an die der
Ausnehmungen des Boots anzupassen, wenn der Fahrer in die
Bindung einsteigt, ist jedes Eingriffselement 7 an der Wippe
45 derart winklig zur Drehachse der Wippe befestigt, daß die
hinteren Eingriffsfinger 14 von der Drehachse der Wippe um
einen größeren Betrag in Richtung des Boots versetzt sind,
als die vorderen Eingriffsfinger 17. Als Ergebnis dieses
Versatzes der Eingriffsfinger von der Drehachse der Wippe
reichen die hinteren Eingriffsfinger 14 höher über die
Oberfläche der Grundplatte als dies die vorderen
Eingriffsfinger 17 tun, wenn die Wippe in die offene Position
schwenkt. In einer Ausführungsform der Erfindung, die in Fig.
7 gezeigt ist, ist jedes Eingriffselement 7 bezüglich der
Wippe derart angeordnet, daß eine durch die Mittelpunkte 75
der Radien verlaufende Linie 73 bezüglich der Drehachse 77
der Wippe um einen Winkel C versetzt ist, wobei die Radien
die Eingriffsfinger 15 und 17 definieren. In einer
Ausführungsform der Erfindung weist der Winkel C einen Wert
innerhalb eines Bereiches zwischen 0 und 15° auf und
entspricht in einer besonderen Ausführungsform ungefähr 6,1°.
Es sollte klar sein, daß der Boot an den innen liegenden und
außen liegenden Seitenwänden unterschiedlich geformt ist. Um
sicherzustellen, daß sich die Eingriffselemente 7 auf beiden
Seiten richtig mit dem Boot paaren, unterscheidet sich
folglich in einer Ausführungsform der Erfindung die
Ausrichtung der Drehachsen für die Wippe auf den inneren und
äußeren Bindungsseiten. Insbesondere ist jede Wippe derart
ausgerichtet, daß für jeden der Eingriffsfinger in der
geschlossenen Position der Mittelpunkt 75 des Radius ungefähr
in der Mitte des Radius seiner entsprechenden Bootausnehmung
19, 21 angeordnet ist. Auf der äußeren Seite ist der Boot
derart winklig, daß die Linie 73, die durch die beiden
Mittelpunkte 75 der Eingriffsfinger und der Ausnehmungen
verläuft, bezüglich der Mittelachse der Bindungsplatte unter
einem Winkel T angeordnet ist. In einer Ausführungsform der
Erfindung sind die auf der äußeren Seite des Boots
angeordneten Ausnehmungen derart angeordnet, daß der Winkel D
ungefähr gleich 4,5° ist. Auf der inneren Seite ist die Linie
73, die durch die Mittelpunkte 75 der Eingriffsfinger und der
Ausnehmungen verläuft, unter einem spitzeren Winkel E
bezüglich der Mittellinie des Boots angeordnet. In einer
Ausführungsform der Erfindung beträgt der Winkel E ungefähr
12,6°.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, sind die Wippen an
der Bindungsplatte derart befestigt, daß ihre Drehachsen 77
bezüglich der Mittelachse der Bindungsplatte winklig
angeordnet sind, um sicherzustellen, daß die Eingriffsfinger
bezüglich der Mittellinie der Bindung die oben beschriebene
Ausrichtung annehmen, wenn sich die Bindung in der
geschlossenen Konfiguration befindet, und um sicherzustellen,
daß das hintere Eingriffselement in der offenen Konfiguration
nach oben zeigt, um den Boot des Fahrers aufzunehmen, wenn
die Ferse über der Bindungsplatte gehalten wird. Insbesondere
ist auf der Außenseite des Boots die Wippe derart befestigt,
daß ihre Drehachse unter einem Winkel A von ungefähr 1,6°
angeordnet ist, wobei dieser Winkel bestimmt wird, indem der
4,5° betragende Winkel D, der erforderlich ist, um kompatibel
zum Winkel der Ausnehmungen in dem Boot zu sein, von dem 6,1°
betragenden Winkelversatz abgezogen wird, der sicherstellt,
daß der hintere Eingriffsfinger höher als das vordere
Eingriffselement ist, wenn die Bindung offen ist. Auf
ähnliche Weise ist die Wippe auf der inneren Seite des Boots
unter einem Winkel B von ungefähr 6,5° angeordnet, der
bestimmt wird, indem der 6,1° betragende Winkelversatz, der
das höher Reichen des hinteren Eingriffselements
verwirklicht, von dem 12,6° betragenden Winkel abgezogen
wird, der der Innenseite des Boots entspricht.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die
relativen Anordnungen der Eingriffselemente auf den inneren
und äußeren Seiten der Bindung weitergehend eingestellt
werden, um Eingriff in den Boot zu erleichtern, wenn der
Fahrer in die Bindung steigt. Insbesondere ist herausgefunden
worden, daß einige Fahrer ihren Boot derart abwinkeln, wenn
sie in eine Bindung steigen, daß die Innenseite des Boots im
Fersenbereich niedriger (d. h., näher an der Bindungsplatte)
ist, als die Außenseite. Folglich ist in einer
Ausführungsform der Erfindung die Bindung derart angeordnet,
daß der hintere Eingriffsfinger auf der Außenseite der
Bindung in der offenen Position der Bindung höher ist, als
der hintere Eingriffsfinger auf der inneren Seite. Es sollte
klar sein, daß dies durch das Verändern der Winkel C
verwirklicht werden kann, unter denen die Eingriffsfinger
bezüglich der Drehachse der Wippe befestigt sind, so daß der
Winkel auf der Außenseite größer ist, als auf der Innenseite.
Die obige Beschreibung dient lediglich zur Erläuterung, und
es sollte klar sein, daß die Winkel der Wippen bezüglich der
Bindungsplatte und die der Eingriffsfinger bezüglich der
Wippen verändert werden können, ohne daß der Umfang der
vorliegenden Erfindung verlassen wird.
Es wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 10 der
Mechanismus beschrieben, der das schwenkbare Eingriffselement
7 in der geschlossenen Position auf jeder Seite der Bindung
verriegelt. Der Verriegelungsmechanismus umfaßt den oben
diskutierten Hebel bzw. Griff 41 und die ebenfalls
diskutierte Wippe 45, und einen Arm 53, der einteilig mit dem
Hebel verbunden, d. h. an ihm befestigt ist. Der Hebel und der
Arm sind schwenkbar an der Wippe 45 um eine Achse 55
befestigt (Fig. 6A-6C). Ein Walzenpaar 57 ist wiederum
drehbar an dem Arm 53 um eine Achse 59 befestigt. Die Walzen
57 sind ausgebildet, um in ein Paar Taschen in der
Grundplatte einzugreifen, die mit Gleitflächen versehen sind
und eine obere Tasche 61 und eine untere Tasche 63 umfassen.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform sind die
Taschen 61 und 63 über ein separates Teil ausgebildet, das
mit der Bindungsplatte verschraubt ist. Es sollte jedoch klar
sein, daß andere Anordnungen möglich sind, und daß die
Taschen 61 und 63 einstückig in der Grundplatte ausgebildet
sein können, wie zum Beispiel durch Formen der gesamten
Grundplatte und der Gleitstrukturen als einzelnes Teil.
Darüber hinaus sind in der gezeigten Ausführungsform die
Taschen 61 und 63 durchgehende Flächen, die mit beiden Walzen 57
in Eingriff stehen, die auf gegenüberliegenden Seiten des
Hebels 41 angeordnet sind, wie in Fig. 5 gezeigt. Es sollte
jedoch klar sein, daß jede der Taschen 61 und 63 wahlweise in
Taschenpaare aufgeteilt werden können, wobei jede Tasche
eines Paars ausgebildet ist, mit nur einer der Walzen 57 in
Eingriff zu stehen.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform stellt jede
der Walzen eine Gleitfläche bereit, die ausgebildet ist, um
sich mit den Taschen 61 und 63 zu paaren. Es sollte jedoch
klar sein, daß drehbare Walzen nicht erforderlich sind.
Diesbezüglich kann der Arm 50 mit Gleitflächen versehen sein,
die sich relativ zum Arm nicht drehen, sondern ausgebildet
sind, um sich mit den Taschen 61 und 63 zu paaren und die
gleiche Funktion wie die Walzen 57 erfüllen.
Wenn die Bindung sich in der in Fig. 6C abgebildeten offenen
Position befindet, sitzen die Walzen 57 in der Tasche, die
durch die untere Gleitfläche 63 definiert wird. Die Bindung
wird durch eine Druckfeder 65 in der offenen Position
gehalten, die in einem Kanal zwischen der Wippe 45 und dem
Arm 53 angeordnet ist. Die Feder 65 bewirkt, daß der Arm und
die Wippe voneinander weg gedrückt werden. Folglich
verhindert die Feder, daß sich die Wippe in Fig. 6C im
Uhrzeigersinn um ihre Schwenkachse 18 dreht, wenn die Walzen
57 in der unteren Tasche 63 sitzen, wodurch die Wippe in der
offenen Position gehalten wird. Die Drehung der Wippe 45
gegen den Uhrzeigersinn wird durch den Eingriff des Hebels 41
in eine Nut 66 in einer Seitenwand der Grundplatte begrenzt,
die konfiguriert ist, um den Hebel 41 aufzunehmen.
Fig. 6B beschreibt die Bewegung der Verriegelungskomponenten,
wenn der Fahrer in die Bindung und auf den Auslöser 39
steigt. In Fig. 6B hat die Innenfläche der Ausnehmung 43 des
Boots 1 des Fahrers für den Auslöser den Auslöser 39 berührt
und um ungefähr 10° im Uhrzeigersinn bewegt, so daß der
Winkel A zwischen der Unterseite des Auslösers und der
Grundplatte ungefähr 20° beträgt. Da die Wippe 45 und das
Eingriffselement 7 an dem Auslöser 39 befestigt sind, drehen
sich diese ebenfalls durch ungefähr 10°. Diese Drehung der
Wippe 45 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 18 bewirkt, daß
die Schwenkachse 55 angehoben wird, um die der Arm 53 an der
Wippe befestigt ist, was wiederum bewirkt, daß die an dem Arm
53 befestigten Walzen 57 aus der unteren Tasche 63 in die in
der Fig. 6B gezeigte Position gehoben werden, in der die
Walzen 57 eine Spitze zwischen den oberen und unteren Taschen
61 und 63 berühren. In der Position der Fig. 6B ist die
Berührung zwischen den Walzen und den Taschen bzw. deren
Gleitflächen instabil, oder die Gleichgewichtslage der Walzen
und der Arme indifferent, so daß die Walzen in keiner der
Taschen sitzen. In dieser Position bewirkt die Kraft der
Druckfeder 65 automatisch, daß die Walzen in die in der Fig.
6A gezeigte Position rasten, in der der
Verriegelungsmechanismus das Eingriffselement 7 in den
Ausnehmungen 19 und 21 des Boots verriegeln, um den Boot in
der Bindung festzusetzen.
In der vollkommen verriegelten Position der Fig. 6A sitzen
die Walzen 57 in der durch die Gleitfläche 61 definierten
Tasche. Falls eine Hebekraft von dem Boot erzeugt wird, die
die Wippe gegen den Uhrzeigersinn in die offene Position
drehen würde, überträgt die Wippe die Kraft entlang; einer
Kraftlinie F (Fig. 6A), die sich zwischen den Achsen 55 und
59 erstreckt, um die der Arm entsprechend an der Wippe 45 und
den Walzen 57 befestigt ist. Diese Kraftlinie bewirkt, daß
die Walzen 57 in der Tasche 61 sitzen, wodurch verhindert
wird, daß sich die Wippe gegen den Uhrzeigersinn dreht und
die Bindung sich öffnet. Diesbezüglich ist das, was
theoretisch erforderlich ist, um sicherzustellen, daß die
Walzen 57 in der Tasche 61 sitzen bleiben, daß sich die
gekrümmte Gleitfläche 61 in der Fig. 6A gegen den
Uhrzeigersinn um eine geringe Gradanzahl über den Punkt
hinaus erstreckt, bei dem die Kraftlinie F durch die
Gleitfläche 61 tritt. In einer Ausführungsform der Erfindung
setzt sich die Gleitfläche um ungefähr 5° bis 20° über diesen
Schnittpunkt mit der Kraftlinie F hinaus fort, um
sicherzustellen, daß die Walzen 57 trotz Fertigungstoleranzen
in der Tasche sitzen, obwohl während einer Abfahrt Hebekräfte
auf das Eingriffselement 7 der Bindung aufgebracht werden. Es
wird angemerkt, daß dieser Verriegelungsmechanismus ein
Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist, da
jegliche Hebekraft auf die Bindung bewirkt, daß die Walzen 57
in der durch die obere Gleitfläche 61 gebildeten Tasche
sitzen, sobald der Auslöser 39 ausreichend niedergedrückt
wurde, so daß die Walzen 57 sich über die Spitze 67 hinaus
und in die obere Tasche 61 bewegen, wodurch die Bindung in
der geschlossenen Konfiguration gehalten wird. Darüber hinaus
ist dieser Verriegelungsmechanismus dahingehend vorteilhaft,
daß eine gegebenenfalls auftretende Verformung, wenn sich das
die Gleitfläche bzw. die Tasche 61 bildende Material in
Reaktion auf das Aufbringen einer Hebekraft auf das
Eingriffselement 7 verformt, nicht dazu dient, die Bindung zu
öffnen, sondern dazu, daß die Walze 57 sogar noch fester in
der oberen Tasche sitzt, wodurch sichergestellt wird, daß der
Verriegelungsmechanismus verriegelt bleibt.
Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, sind es die Formen
und Konfigurationen der Gleitfläche 61 und der Walzen 57, die
sicherstellen, daß die Bindung verriegelt bleibt, so daß die
Druckfeder 65 nicht notwendig ist, die Bindung verriegelt zu
halten. Sobald die Bindung verriegelt ist, würde sie sogar
dann verriegelt bleiben, wenn es die Feder nicht gäbe.
Folglich muß die Feder 65 lediglich eine ausreichende Kraft
bereitstellen, um die Bindung in der offenen Position zu
halten, wie oben in Verbindung mit der Fig. 6C diskutiert,
und um die Bindung von der instabilen bzw. indifferenten Lage
der Fig. 6B in die verriegelte Position schnappen zu lassen,
wenn der Auslöser ausreichend niedergedrückt wurde. Als
Ergebnis stellt die Feder keinen beträchtlichen Widerstand
dar, wenn der Fahrer versucht, die Bindung zu öffnen.
Um den Verriegelungsmechanismus zu öffnen, bringt der Fahrer
eine nach unten gerichtete Kraft in die Richtung auf den
Hebel 41 auf, die durch den Pfeil B in Fig. 6A bezeichnet
ist. Diese Kraft auf den Hebel 41 wird teilweise in eine nach
unten gerichtete Kraft entlang der Kraftlinie F übersetzt,
die nicht dazu dient, die Bindung zu öffnen, wie oben
diskutiert. Die Kraft auf den Hebel 41 wird jedoch ebenfalls
in ein Drehmoment übersetzt, das bewirkt, daß der Hebel 41
und der Arm 53, der an dem Hebel befestigt ist, sich in der
Fig. 6A gegen den Uhrzeigersinn um die Achse 55 drehen, um
die der Arm 53 an der Wippe 45 befestigt ist. Sobald dieses
Drehmoment ausreichend ist, die Kraft der Druckfeder 65 zu
überwinden, dreht sich der Arm 53 um die Achse 55 gegen den
Uhrzeigersinn, wodurch die Walzen 57 außer Eingriff mit der
durch die Gleitfläche 61 definierten Tasche bewegt werden.
Sobald sich die Walzen 57 über eine ausreichende Entfernung
aus der Gleitfläche 61 bewegt haben, so daß die Kraftlinie F
die Spitze 67 überschreitet, die das Ende der Gleitfläche 61
definiert, kommen die Walzen 57 aus der oberen Tasche frei
und bewegen sich in die offene Konfiguration der Fig. 6C.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, stellt die
Totpunktlagesteuerung der oben beschriebenen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung einen sicheren Eingriff in den
Boot des Fahrers bereit, so daß die Bindung sich nicht
während der Abfahrt unbeabsichtigt öffnet. Folglich
verriegelt jedes Eingriffselement 7 den Boot in der Bindung
auf nicht lösbare Weise, d. h. die Bindung wird sich nicht
während einer Abfahrt lösen. Es ist jedoch lediglich eine
relativ geringe Kraft notwendig, mit der der Fahrer die
Bindung öffnen kann, wenn dies erwünscht ist. Um den Hebel in
die offene Position zu drehen, muß der Fahrer lediglich die
relativ geringe Kraft der Druckfeder überwinden, die den
Hebel vorspannt, und dann eine ausreichende Kraft erzeugen,
um die Walzen 57 aus der Position über die Totpunktlage
hinaus weg zu bewegen.
Die Hebel auf beiden Seiten der Bindung können nach unten
gedreht werden, um jeden der Verriegelungsmechanismen zu
lösen, was es dem Fahrer ermöglicht, einfach aus der Bindung
auszusteigen. Wahlweise kann der Fahrer lediglich den Hebel
auf der Außenseite des Boots betätigen, um den äußeren
Verriegelungsmechanismus zu öffnen, was ein ausreichendes
Spiel bereitstellen wird, so daß es dem Fahrer ermöglicht
wird, aus der Bindung auszusteigen. Nach dem Aussteigen aus
der Bindung kann der Fahrer den Hebel auf der Innenseite des
Boots betätigen, entweder per Hand oder durch den Boot, um
den innenseitigen Verriegelungsmechanismus zu öffnen und das
Wiedereinsteigen zu ermöglichen.
Fig. 8 ist eine vereinfachte schematische Aufsicht, die
teilweise aufgebrochen ist, um die Art darzustellen, auf die
die Wippe 45 an der Bindungsplatte befestigt ist, und die
Art, auf die die Feder 65 zwischen dem Arm 53 und der Wippe 45
befestigt ist. In Fig. 8 ist ebenfalls eine Stange 66
abgebildet, die durch (nicht gezeigte) Öffnungen in dem Arm
53 und den Walzen 57 dringt und verwendet wird, um die Walzen
an dem Arm zu befestigen.
Fig. 9 und 10 sind volle Querschnittansichten, geschnitten
entlang der Linie 9-9 der Fig. 8, die die Art zeigen, auf die
die Verriegelungsmechanismen auf sowohl den inneren und den
äußeren Seiten der Bindung auf einen Boot ansprechen, der in
die Bindung eingebracht wird, indem sie sich von der in Fig.
9 gezeigten offenen Position zu der in Fig. 10 gezeigten
verriegelten Position bewegen.
Es wird angemerkt, daß die vorliegenden Erfindung nicht auf
die in den Figuren gezeigte besondere
Verriegelungskonfiguration begrenzt ist, da ebenfalls andere
Konfigurationen möglich sind. Diese Verriegelungsanordnung
wird jedoch in einer Ausführungsform der Erfindung verwendet,
da sie eine kompakte Konstruktion darstellt. Insbesondere
erstreckt sich die Verriegelungsanordnung nur unerheblich von
den Seiten der Bindung aus zur Seite, was bei jeder
Bindungsanordnung vorteilhaft ist, und insbesondere, wenn die
Bindung Verriegelungsmechanismen auf sowohl der inneren und
der äußeren Seite umfaßt. Der Arm 53, der bewirkt, daß
Drehung der Wippe verhindert wird, wenn die Bindung
verriegelt ist, erstreckt sich beispielsweise hauptsächlich
in einer vertikalen anstelle einer horizontalen Richtung.
Folglich ist der Winkel H, unter dem die Achse des Arms
bezüglich der Vertikalen angeordnet ist, vergleichsweise
klein, wenn sich die Bindung in der geschlossenen Position
der Fig. 6A befindet. Dieser Winkel ist vorzugsweise nicht
größer als 30° und in einer Ausführungsform der Erfindung
beträgt er ungefähr 19°.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird eine Anzahl
der Komponenten geteilt, d. h. gemeinsam genutzt, um die
Verriegelungsmechanismen auf den inneren und äußeren Seiten
der Bindung zu bilden, damit die Herstellungskosten
verringert werden. Insbesondere können einzelne Komponenten
verwendet werden, um jeweils das Eingriffselement 7, den Arm
53, die Walzen 57, die Gleitflächen 61, 63 und die Feder 65
auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung für sowohl den
linken und rechten Fuß zu bilden. In einer Ausführungsform
der Erfindung werden getrennte Komponenten auf den inneren
und äußeren Seiten der Bindung für die Wippe 45 verwendet,
die inneren und äußeren Wippen können jedoch entsprechend in
sowohl der linken als auch der rechten Bindung verwendet
werden.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist unter
Bezugnahme auf die Fig. 11 bis 14 gezeigt. Diese
Ausführungsform ist in vielen Beziehungen ähnlich zur oben
beschriebenen Ausführungsform und gleiche Bezugszeichen sind
verwendet, um ähnliche Elemente zu bezeichnen. Der
hauptsächliche Unterschied zwischen der Ausführungsform der
Fig. 11 bis 14 und der oben beschriebenen, ist es, daß die
Doppelhebelanordnung durch einen einzelnen Hebel 91 ersetzt
wurde, der benutzt wird, um beide bewegbaren
Eingriffselemente zu betätigen.
In der in den Fig. 11 bis 14 gezeigten Ausführungsform ist
der Verriegelungsmechanismus für die Bindung mit einem
Kopplungsmechanismus versehen, der verhindert, daß irgendeine
Seite der Bindung verriegelt, solange nicht und bis die
andere Seite bereit ist, sich in die verriegelte Position zu
bewegen. Dieses Merkmal der Einzelhebelausführungsform der
Erfindung ist vorteilhaft, um zu verhindern, daß ein Fahrer
unbeabsichtigt eine Seite der Bindung verriegelt, eine
optische Anzeige von dem Hebel empfängt, daß die Bindung
verriegelt zu sein scheint und nur nach dem Beginn der
Abfahrt entdeckt, daß der Boot nicht sicher in der Bindung
ist. Bei der oben beschriebenen Doppelhebelausführung ist
dies nicht kritisch, da jeder Hebel dem Fahrer eine
unabhängige optische Anzeige bereitstellt, daß die
entsprechende Seite der Bindung verriegelt ist.
Der Einzelhebel 91 ist an einer Verlängerung 93 (Fig. 12 bis
14) der Bindungsplatte um eine Schwenkachse 95 befestigt. Der
Hebel 91 ist weiterhin drehbeweglich an einem Paar
Verbindungen 97 und 99 befestigt, die jeweils mit den Armen
53 des Verriegelungsmechanismus an den inneren und äußeren
Seiten der Bindung gekoppelt sind. Die Verbindung 97 ist an
dem Arm 53 auf der äußeren Seite der Bindung um eine
Schwenkachse 101 schwenkbar befestigt, die zu der Achse
ausgerichtet ist, um die die Walzen 57 an der äußeren
Verbindung 53 befestigt sind. Auf ähnliche Weise ist die
Verbindung 99 an dem Arm 53 auf der Innenseite der Bindung um
eine Schwenkachse 103 befestigt, die zur Walze 57 des
Verriegelungsmechanismus der Innenseite ausgerichtet ist. Die
Verbindung 99 ist bei 105 aus im folgenden diskutierten
Gründen angelenkt.
Die Kopplung des Hebels 91 mit den Armen 53 der
Verriegelungsmechanismen auf beiden Seiten der Bindung über
die Verbindungen 97 und 99 verhindert, daß einer der
Verriegelungsmechanismen verriegelt wird, wenn nicht und
solange bis der andere Verriegelungsmechanismus ebenfalls
bereit ist, in die verriegelte Position einzutreten. Fig. 12
und 13 zeigen die Bindung entsprechend in ihrer offenen und
verriegelten Konfiguration. Wie aus Fig. 12 hervorgeht, wird
der Hebel 91 gegen den Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95
in eine Position gedreht, wenn die Bindung offen ist, daß ein
Verbindungspunkt 107 auf dem Hebel, in dem die Verbindung 97
befestigt ist, sich nach unten dreht, was es ermöglicht, daß
die Walze 57, die an dem anderen Ende der Verbindung 97
befestigt ist, sich in die untere Tasche 61 setzt. In dieser
Konfiguration ist auf ähnliche Weise der Befestigungspunkt
109, in dem die Verbindung 99 an dem Hebel befestigt ist,
derart angeordnet, daß sich die Verbindung 99 gänzlich von
dem Hebel 91 zum innenseitigen Arm 53 erstrecken kann, wenn
die innenseitige Walze 53 ebenfalls in der unteren Tasche 61
sitzt.
Im Gegensatz hierzu hat sich der Hebel 91 in der in Fig. 13
gezeigten verriegelten Position im Uhrzeigersinn um seine
Schwenkachse 95 gedreht, was bewirkt, daß sich der
Befestigungspunkt 107 für die Verbindung 97 nach oben von den
Taschen 61 und 63 weg bewegt, und daß der Befestigungspunkt
109 für die Verbindung 99 sich in Richtung der Taschen 61 und
63 auf der inneren Seite der Bindung dreht. Folglich drehen
sich die Wippen 45 der Verriegelungsmechanismen auf in
Verbindung mit der Doppelhebelausführungsform oben
beschriebene Weise nach unten, wenn der Fahrer auf die
Auslöser 39 auf beiden Seiten der Bindung steigt, bis die
instabile Position erreicht ist, in der die Walzen 57 den
Spitzen zwischen den Taschen 61 und 63 benachbart sind. Wenn
diese instabile Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln
auf beiden Seiten der Bindung erreicht ist, lösen die Federn
57 aktiv die Verriegelungsmechanismen aus, so daß diese in
die geschlossenen Positionen treten. Wenn sich die
Verriegelungsmechanismen von der instabilen in die
verriegelte Position bewegen, dreht sich der Arm 53 auf der
äußeren Seite der Bindung gegen den Uhrzeigersinn um seine
Schwenkachse 55, was die Verbindung 97 drückt und bewirkt,
daß diese auf den Hebel 91 derart wirkt, daß sich der Hebel
im Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95 dreht. Auf ähnliche
Weise dreht sich die Verbindung 53 im Uhrzeigersinn um ihre
Schwenkachse 55, wenn sich der Verriegelungsmechanismus auf
der innen liegenden Seite der Bindung in die verriegelte
Position bewegt, wodurch an der Verbindung 99 gezogen wird,
die ebenfalls auf den Hebel 91 wirkt, um ihn im Uhrzeigersinn
um seine Schwenkachse 95 in die in Fig. 13 gezeigte
geschlossene Position zu drehen. Wie aus Fig. 13 ersichtlich
ist, erstreckt sich in der geschlossenen Position die
Verbindung 99 von ihrem Befestigungspunkt 109 an dem Hebel,
an dem sie unterhalb der bootaufnehmenden Fläche 110 der
Grundplatte ist, zum Befestigungspunkt 103 an dem innen
liegenden Hebel 53, der überhalb der Ebene der
Grundplattenfläche 110 liegt. Die Anlenkung 105 ermöglicht
es, daß sich die Verbindung 99 zwischen diesen beiden Punkten
in der geschlossenen Konfiguration erstreckt, ohne daß sie
durch die bootaufnehmende Grundplattenfläche 110 dringt.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, ist jede der
Verbindungen 97 und 99 mit dem Hebel derart gekoppelt, daß
verhindert wird, daß der Hebel die geschlossene Position
erreicht, falls einer der Verriegelungsarme 53 sich in der
offenen Position und nicht in der Bereitschaftsstellung kurz
vor dem Verriegeln befindet, was wiederum verhindert, daß
sich der andere Arm 53 durch die Totpunktlage bewegt und den
verriegelten Zustand erreicht. Dieses vorteilhafte Merkmal
des Ausführungsbeispiels der Fig. 11 bis 14 ist in Fig. 14
gezeigt, in der der Verriegelungsmechanismus auf der innen
liegenden Seite der Bindung schneller niedergedrückt wurde,
als der auf der außen liegenden Seite, und die instabile
Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln erreicht hat.
Da jedoch der Verriegelungsmechanismus auf der außen
liegenden Seite der Bindung die Bereitschaftsposition kurz
vor dem Verriegeln noch nicht erreicht hat, verhindert die
Verbindung 97, daß sich der Hebel 91 im Uhrzeigersinn dreht,
was wiederum verhindert, daß sich die Verbindung 99 in
Richtung der innen liegenden Seite der Bindung bewegt.
Folglich verhindert die Verbindung 99, daß der Arm 53 auf der
innen liegenden Seite der Bindung die Walze 53 in die obere
Tasche 63 anhebt. Letzteres kann nur auftreten, wenn der
Verriegelungsmechanismus auf der außen liegenden Seite der
Bindung ebenfalls die Bereitschaftsposition kurz vor dem
Verriegeln erreicht hat, wie oben diskutiert.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform ist der Hebel
91 zum Zwecke der besseren Zugänglichkeit auf der außen
liegenden Seite der Bindung angeordnet. Es ist jedoch
anzumerken, daß die Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt
ist, und daß der Hebel wahlweise auf der innen liegenden
Seite der Bindung angeordnet sein kann.
Es sollte klar sein, daß, mit Ausnahme der Benutzung des
einzelnen Hebels 91 und der befestigten Verbindungen 97 und
99, die Einzelhebelausführungsform der Fig. 11 bis 14
identisch zu der Doppelhebelausführungsform ist, die oben
diskutiert wurde, und wahlweise alle der optionalen
vorteilhaften Merkmale und alternativen Anordnungen umfassen
kann, die oben in Verbindung mit der
Doppelhebelausführungsform diskutiert wurden.
Obwohl in den oben diskutierten beispielhaften
Ausführungsformen die Eingriffselemente 7 bezüglich der
Verbindungsplatte drehbar sind, um sich von der offenen in
die geschlossene Konfiguration zu bewegen, sollte ersichtlich
sein, daß die vorliegende Erfindung diesbezüglich nicht
begrenzt ist. Um das Einsteigen in eine Bindung mit einer
daran befestigten Wadenstütze zu ermöglichen, ist ein
vorteilhaftes Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die
Eingriffselemente auf beiden Seiten des Boots derart bewegbar
sind, daß jedes sich in Eingriff mit dem Boot bewegen kann,
wenn dieser in die Bindung einsteigt, ohne daß es
erforderlich ist, daß das Paaren zwischen einem der
Eingriffselemente und dem Boot vor dem Auslösen des anderen
Eingriffselements abgeschlossen ist. Zusätzlich zu den hier
offenbarten drehbaren Eingriffselementen 7 sollte klar sein,
daß ähnliche Vorteile durch Eingriffselemente erzielt werden
können, die gleiten oder sich auf andere Art relativ zur
Bindungsplatte 9 zwischen offenen und geschlossenen
Konfigurationen bewegen.
Wie oben angeführt, kann eine Anzahl der Bindungskomponenten
(zum Beispiel das Eingriffselement 7) aus Metall hergestellt
sein. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine
besondere Art Metall begrenzt, Beispiele umfassen jedoch
Edelstahl, Kohlenstoffstahl und Aluminium. Gleichermaßen kann
eine Anzahl der Komponenten aus irgendeinem geeigneten,
geformten Kunststoffwerkstoff gebildet sein. In einer
Ausführungsform der Erfindung sind die geformten
Kunststoffteile aus einem glasfasergefüllten Werkstoff
gebildet, wie zum Beispiel Nylon®, Polyurethan, Polycarbonat
und Polypropylen. Glasfasergefüllte bzw. glasfaserverstärkte
Werkstoffe sind dahingehend vorteilhaft, daß sie ihre
Schlagzähigkeit und Festigkeit bei relativ kalten
Temperaturen bewahren, bei denen andere Werkstoffe spröde
werden könnten. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht
auf die Benutzung solcher Werkstoffe begrenzt.
Da nun bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
beschrieben wurden, werden verschiedene Abwandlungen,
Änderungen und Verbesserungen einem Fachmann ersichtlich
werden. Es ist beabsichtigt, daß solche Abänderungen,
Abwandlungen und Verbesserungen im Umfang der Erfindung
liegen. Folglich ist die vorstehende Beschreibung lediglich
beispielhaft und nicht als begrenzend beabsichtigt. Die
Erfindung ist lediglich so begrenzt, wie sie in den folgenden
Ansprüchen und ihren Äquivalenten definiert ist.
Claims (28)
1. Step-in-Bindung für ein Snowboard zum Befestigen eines
Snowboardboots an einem Snowboard, umfassend:
ein Grundelement, in dem der Snowboardboot aufnehmbar ist;
ein erstes Eingriffselement ohne Riemen, das bewegbar an dem Grundelement befestigt ist und mit einer ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist;
ein zweites Eingriffselement ohne Riemen, das an dem Grundelement befestigt und mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
eine Wadenstütze, die an dem Grundelement befestigt ist.
ein Grundelement, in dem der Snowboardboot aufnehmbar ist;
ein erstes Eingriffselement ohne Riemen, das bewegbar an dem Grundelement befestigt ist und mit einer ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist;
ein zweites Eingriffselement ohne Riemen, das an dem Grundelement befestigt und mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
eine Wadenstütze, die an dem Grundelement befestigt ist.
2. Snowboardbindung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Eingriffselement relativ
zum Grundelement drehbeweglich befestigt ist.
3. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 2, weiterhin umfassend eine Fersenschale, in die
eine Ferse des Snowboardboots aufnehmbar ist, wobei die
Fersenschale einstellbar an dem Grundelement befestigt
ist, um unterschiedliche Größen des Snowboardboots
aufzunehmen.
4. Snowboardbindung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wadenstütze durch die
Fersenschale getragen ist.
5. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 3
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fersenschale an
dem Grundelement an zumindest einem Befestigungspunkt
befestigt ist, der sich vor dem ersten Eingriffselement
befindet.
6. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fersenschale an
dem Grundelement an zumindest einem Paar
Befestigungspunkte an einer ersten Seitenwand des
Grundelements befestigt ist, wobei das Paar
Befestigungspunkte einen vorderen Befestigungspunkt, der
sich vor dem ersten Eingriffselement befindet, und einen
hinteren Befestigungspunkt umfaßt, der sich hinter dem
ersten Eingriffselement befindet.
7. Snowboardbindung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Grundelement ein Ballenende und
ein Fersenende aufweist, und der vordere
Befestigungspunkt sich entlang einer Länge des
Grundelements, die sich zwischen dem Ballenende und dem
Fersenende erstreckt, vor einer Mittellinie befindet.
8. Snowboardbindung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fersenschale einen Abschnitt
umfaßt, der die vorderen und hinteren Befestigungspunkte
überspannt und überhalb des ersten Eingriffselements
angeordnet ist.
9. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite
Eingriffselement relativ zum Grundelement drehbeweglich
befestigt ist.
10. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung
zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen
Position befestigt ist, und mit dem ersten
Eingriffselement der Boot in der Bindung befestigbar
ist; und
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist.
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist.
11. Snowboardbindung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Verriegelungsmechanismus
ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung
ist.
12. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Verriegelungsmechanismus umfaßt:
eine Gleitfläche, die mechanisch mit dem dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist;
eine erste Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet; und
eine zweite Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der offenen Position befindet.
eine Gleitfläche, die mechanisch mit dem dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist;
eine erste Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet; und
eine zweite Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der offenen Position befindet.
13. Snowboardbindung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gleitfläche mechanisch mit dem
ersten Eingriffselement über einen Arm gekoppelt ist,
der bei Bewegung des ersten Eingriffselements zwischen
den offenen und geschlossenen Positionen eine im
wesentlichen vertikale Ausrichtung beibehält.
14. Snowboardbindung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der Arm relativ zum ersten
Eingriffselement drehbeweglich befestigt ist.
15. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 12
bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Gleittasche an dem Grundelement befestigt ist.
16. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 15, weiterhin einen Hebel umfassend, mit dem das
erste Eingriffselement von der geschlossenen Position
zur offenen Position bewegbar ist, wobei der Hebel
mechanisch mit dem ersten Eingriffselement gekoppelt und
relativ zum ersten Eingriffselement drehbeweglich
befestigt ist.
17. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Verriegelungsmechanismus weiterhin eine mechanisch mit
dem Arm gekoppelte Feder umfaßt, mit der das erste
Eingriffselement in der offenen Position haltbar und das
erste Eingriffselement von einer instabilen Position in
die geschlossene Position bewegbar ist.
18. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der erste
Verriegelungsmechanismus derart angeordnet ist, daß
jegliche Hebekraft, die durch den Snowboardboot auf das
erste Eingriffselement erzeugt wird, wenn sich das erste
Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet,
bewirkt, daß die Gleitfläche in der ersten Gleittasche
sitzt, wodurch das erste Eingriffselement in der
geschlossenen Position gehalten wird.
19. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite
Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung
zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen
Position befestigt ist, wobei mit dem zweiten
Eingriffselement der Boot in der Bindung befestigbar
ist; und
die Bindung weiterhin einen zweiten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist, wobei der zweite Verriegelungsmechanismus ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist, der im wesentlichen identisch zum ersten Verriegelungsmechanismus ist.
die Bindung weiterhin einen zweiten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist, wobei der zweite Verriegelungsmechanismus ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist, der im wesentlichen identisch zum ersten Verriegelungsmechanismus ist.
20. Snowboardbindung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bindung weiterhin einen
Verbindungssatz umfaßt, der das erste Eingriffselement
mit dem zweiten Eingriffselement mechanisch koppelt und
derart angeordnet ist, daß verhindert wird, daß das
erste Eingriffselement seine geschlossene Position
erreicht, solange das zweite Eingriffselement nicht
bereit ist, in seine geschlossene Position einzutreten.
21. Snowboardbindung nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bindung weiterhin getrennte
optische Anzeigen umfaßt, um getrennt anzuzeigen, wenn
sich die ersten und zweiten Eingriffselemente in der
geschlossenen Position befinden.
22. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung
zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen
Position befestigt ist, wobei das erste Eingriffselement
mit einer ersten Seitenwand des Boots in Eingriff
bringbar ist;
das zweite Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, wobei das zweite Eingriffselement mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung, mit dem das erste Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist, und einen zweiten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist.
das zweite Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, wobei das zweite Eingriffselement mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung, mit dem das erste Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist, und einen zweiten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist.
23. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der
ersten und zweiten Eingriffselemente eine
Eingriffsfläche umfaßt, die mit dem Snowboardboot in
Eingriff bringbar ist, wobei die Eingriffsfläche von
einer Sohle des Snowboardboots winklig nach oben weg
ausgebildet ist, wenn sich die Bindung in der
geschlossenen Position befindet, und die Eingriffsfläche
von dem zumindest einen der ersten und zweiten
Eingriffselemente unter einem Winkel innerhalb des
Bereiches zwischen 10° und 25° nach oben winklig ist,
wenn sich die Bindung in der geschlossenen Position
befindet.
24. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 23, weiterhin umfassend:
einen ersten Auslöser, der mechanisch mit dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist und mit dem das erste Eingriffselement bei Einbringen des Snowboardboots von der offenen zur geschlossenen Position bewegbar ist.
einen ersten Auslöser, der mechanisch mit dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist und mit dem das erste Eingriffselement bei Einbringen des Snowboardboots von der offenen zur geschlossenen Position bewegbar ist.
25. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Eingriffselement ein Paar Eingriffsfinger umfaßt, die
mit der ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar
sind, wobei das Paar Eingriffsfinger einen vorderen
Eingriffsfinger und einen hinteren Eingriffsfinger
umfaßt, das Paar Eingriffsfinger schwenkbar an dem
Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen
Position und einer geschlossenen Position befestigt ist,
das Paar Eingriffsfinger derart befestigt ist, daß sich
der hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über
eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der
vordere Eingriffsfinger, wenn sich die Eingriffsfinger
in der offenen Position befinden.
26. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seitenwand
der Bindung eine innere Seite der Bindung ist und sie
mit einer beininneren Seite des Snowboardboots in
Eingriff bringbar ist und die zweite Seitenwand der
Bindung eine äußere Seite der Bindung ist;
und das erste Eingriffselement ein erstes Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das erste Paar Eingriffsfinger einen inneren vorderen Eingriffsfinger und einen inneren hinteren Eingriffsfinger umfaßt;
und das zweite Eingriffselement ein zweites Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das zweite Paar Eingriffsfinger einen äußeren vorderen Eingriffsfinger und einen äußeren hinteren Eingriffsfinger umfaßt; und
die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger derart an dem Grundelement befestigt sind, daß sich der innere hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der äußere hintere Eingriffsfinger, wenn sich die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger in der offenen Position befinden.
und das erste Eingriffselement ein erstes Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das erste Paar Eingriffsfinger einen inneren vorderen Eingriffsfinger und einen inneren hinteren Eingriffsfinger umfaßt;
und das zweite Eingriffselement ein zweites Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das zweite Paar Eingriffsfinger einen äußeren vorderen Eingriffsfinger und einen äußeren hinteren Eingriffsfinger umfaßt; und
die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger derart an dem Grundelement befestigt sind, daß sich der innere hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der äußere hintere Eingriffsfinger, wenn sich die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger in der offenen Position befinden.
27. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindung mit
einem Snowboardboot in Eingriff bringbar ist, der ein
Paar Ausnehmungen aufweist, die jede eine durch einen
Krümmungsradius definierte Form besitzen, wobei das Paar
Eingriffsfinger jeder eine durch einen Krümmungsradius
definierte Form aufweist, und die Bindung derart
angeordnet ist, daß die Mittelpunkte der Krümmungsradien
des Eingriffsfingerpaares über den Mittelpunkten der
Krümmungsradien des Ausnehmungspaares liegen, wenn sich
das Paar Eingriffsfinger in der geschlossenen Position
befindet.
28. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement
eine Grundplatte aufweist, die an dem Snowboard
befestigbar ist, und die Wadenstütze an der Bindung
drehbeweglich um eine Achse befestigt ist, die im
wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte ist.
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