DE19800322A1 - Step-in Bindung für Snowboards - Google Patents

Step-in Bindung für Snowboards

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DE19800322A1
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Description

TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Snowboardbindung als Schnittstelle zwischen einem Snowboardboot und einem Snowboard.
STAND DER TECHNIK
Die meisten kommerziellen Bindungssysteme für weiche Snowboardboots (Softboots) sind keine Step-in-Systeme, die durch den Fahrer automatisch betätigt werden können, indem er lediglich in die Bindung steigt. Solche konventionellen Bindungen umfassen typischerweise eine steife Wadenstütze (high-back) in der die Ferse des Boots angeordnet wird, und einen oder mehrere Bügel oder auch Riemen, die den Boot an der Bindung befestigen. Solche Bindungen können geringfügig unbequem zu benutzen sein, da der Fahrer beispielsweise nach jeder Abfahrt jeden Riemen losschnallen muß, um einen Boot zu lösen, wenn der Fahrer einen Sessellift besteigt, und die Riemen vor dem nächsten Lauf wieder festschnallen muß.
Es sind andere Softboot-Bindungen entwickelt worden, die keine Bügel oder Riemen verwenden, sondern starre Eingriffselemente benutzen, um Boot und Bindung lösbar miteinander in Eingriff zu bringen. Diese Systeme umfassen typischerweise einen Griff oder Hebel, der betätigt werden muß, um eines der Eingriffselemente in und außer Eingriff mit dem Snowboardboot zu bewegen und sind folglich keine Step-in-Systeme, die automatisch durch den Fahrer betätigt werden, indem dieser lediglich in die Bindung steigt. Die Anforderung, daß der Griff oder Hebel mechanisch betätigt werden muß, um den Boot in der Bindung zu verriegeln, macht es jedesmal unbequemer und zeitaufwendiger, die Boots des Fahrers mit dem Snowboard in Eingriff zu bringen, wenn der Fahrer eine Abfahrt beendet hat.
Weiterhin wenden noch konventionellere Bindungen, die starrere Eingriffselemente und einen Betätigungsgriff oder -hebel verwenden, im allgemeinen eine große Feder an, die die Bindung derart vorspannt, daß sie in der geschlossenen Position gehalten wird. Folglich muß der Fahrer eine beträchtliche Kraft auf den Griff oder Hebel ausüben, um die Bindung zu öffnen, was die Benutzung der Bindung schwierig macht.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
In Anbetracht des Vorstehenden ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Step-in-Bindung zum Befestigen eines Boots an einem Snowboard bereitzustellen.
Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird eine Snowboardbindung zum Befestigen eines Snowboardboots an einem Snowboard bereitgestellt. Die Bindung umfaßt ein Grundelement, ein erstes Eingriffselement, das bewegbar an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine erste Seitenwand des Boots einzugreifen, und ein zweites Eingriffselement, das bewegbar an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine zweite Seitenwand des Boots einzugreifen, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung ist eine Snowboardbindung bereitgestellt, die ein Grundelement, ein erstes Eingriffselement, das an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine erste Seitenwand des Boots einzugreifen, und ein zweites Eingriffselement, das bewegbar an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um in eine zweite Seitenwand des Boots einzugreifen, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt, und eine Wadenstütze umfaßt, die an dem Grundelement befestigt ist.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform wird eine Snowboardbindung bereitgestellt, die umfaßt: ein Grundelement mit einer Grundplatte, die ausgebildet ist, eine Sohle des Snowboardboots aufzunehmen; ein erstes Eingriffselement, das an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, in eine erste Seitenwand des Boots einzugreifen; und ein Paar Eingriffsfinger, die ausgebildet sind, in eine zweite Seitenwand des Boots einzugreifen, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt, wobei das Paar Eingriffsfinger einen vorderen Eingriffsfinger und einen hinteren Eingriffsfinger umfaßt und das Paar Eingriffsfinger schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist und das Paar Eingriffsfinger derart befestigt ist, daß sich der hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der vordere Eingriffsfinger, wenn sich die Eingriffsfinger in der offenen Position befinden.
In einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird eine Snowboardbindung bereitgestellt, die umfaßt: ein Grundelement; ein bewegbares Eingriffselement, das an dem Grundelement befestigt und ausgebildet ist, um sich zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position zu bewegen, wobei das bewegbare Eingriffselement den Boot in der Bindung befestigt; einen Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung, der ausgebildet ist, das bewegbare Eingriffselement in der geschlossenen Position zu verriegeln, wobei der Verriegelungsmechanismus eine Gleitfläche, die mechanisch mit dem bewegbaren Eingriffselement gekoppelt ist, und eine Gleittasche umfaßt, die ausgebildet ist, um die Gleitfläche aufzunehmen, wenn sich das bewegbare Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet, wobei der Verriegelungsmechanismus derart angeordnet ist, daß jegliche Hebekraft, die über den Snowboardboot auf das bewegbare Eingriffselement erzeugt wird, wenn sich das Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet, bewirkt, daß die Gleitfläche in der Gleittasche sitzt, wodurch das Eingriffselement in der geschlossenen Position gehalten wird.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die Erfindung wird besser aus der folgenden ausführlichen Beschreibung ihrer beispielhaften Ausführungsformen und den beigefügten Zeichnungen verstanden und gewürdigt werden, in denen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht zweier Bindungen gemäß der vorliegenden Erfindung ist, wobei jede auf einem Snowboard befestigt ist und jeweils einen Boot aufnimmt;
Fig. 2 eine Querschnittansicht entlang der Linie 2-2 der Fig. 3 ist und die Art und Weise zeigt, in der ein Fahrer in die Bindung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung steigt;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des Doppelhebel-Aus­ führungsbeispiels der vorliegenden Erfindung ist;
Fig. 4 eine Aufsicht auf die Bindung der Fig. 3 ist;
Fig. 5 eine Querschnittansicht entlang der Linie 5-5 in Fig. 4 eines Bindungsverriegelungsmechanismus gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist;
Fig. 6A eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der geschlossenen Position zeigt;
Fig. 6B eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der Bereitschaftsstellung kurz vor der Verriegelung zeigt;
Fig. 6C eine Querschnittansicht entlang der Linie 6-6 der Fig. 5 ist, die den Verriegelungsmechanismus in der offenen Position zeigt;
Fig. 7 eine vereinfachte Aufsicht ist, die eine Anzahl von Winkeln, die für die Befestigung der Eingriffselemente relevant sind, und Wippen des Verriegelungsmechanismus gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
Fig. 8 eine vereinfachte, schematische Aufsicht ist, die teilweise aufgebrochen ist, um die Einzelheiten des Verriegelungsmechanismus gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zu zeigen;
Fig. 9 eine Querschnittansicht entlang der Linie 9-9 der Fig. 8 ist, die einen Boot zeigt, der in die Doppelhebelausführungsform der vorliegenden Erfindung eingebracht wird, wobei sich beide Verriegelungsmechanismen in der offenen Position befinden;
Fig. 10 eine Querschnittansicht entlang der Linie 9-9 der Fig. 8 ist, die einen Boot zeigt, der sich im Eingriff mit der Doppelhebelausführungsform der vorliegenden Erfindung befindet, wobei beide Verriegelungsmechanismen in der geschlossenen Position sind;
Fig. 11 eine teilweise aufgebrochene Aufsicht auf die Einzelhebelausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
Fig. 12 eine Querschnittansicht entlang der Linie 12-12 der Fig. 11 ist, die die Einzelhebelausführungsform in der offenen Konfiguration zeigt;
Fig. 13 eine Querschnittansicht entlang der Linie 12-12 der Fig. 11 ist, die die Einzelhebelausführungsform in der geschlossenen Konfiguration zeigt;
Fig. 14 eine Querschnittansicht der Linie 12-12 der Fig. 11 ist, die die Einzelhebelausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt, die verhindert, daß der Verriegelungsmechanismus auf der Beininnenseite der Bindung verriegelt, da der Verriegelungsmechanismus auf der Beinaußenseite seine Bereitschaftsstellung kurz vor dem Verriegeln noch nicht erreicht hat.
BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung für das in Eingriff Bringen eines Snowboardboots mit einem Snowboard. Gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung wird eine Bindung bereitgestellt, die automatisch geschlossen wird, wenn ein Fahrer in die Bindung steigt. Darüber hinaus sieht die Bindung vorteilhafterweise eine beträchtliche Verriegelungskraft vor, während sie eine geringe Öffnungskraft erfordert.
Fig. 1 ist eine schematische, perspektivische Ansicht eines Paares Snowboardboots 1, die an einem Snowboard 5 über ein Paar Bindungen 3 gemäß einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung befestigt sind. Die Bindungen 3 umfassen jede ein Paar Eingriffselemente zum Eingreifen in die Seitenwände der Boots, und einen Griff 41. Die Bindung ist derart aufgebaut und angeordnet, daß die Eingriffselemente den Boot 1 automatisch in der Bindung verriegeln, wenn der Fahrer in die Bindung steigt, ohne daß eine Betätigung des Griffs 41 erforderlich ist. Der Griff 41 wird lediglich benutzt, um die Bindung von einer verriegelten Position zu einer nicht verriegelten Position zu bewegen, was ohne beträchtlichen Kraftaufwand von dem Fahrer getan werden kann.
Die Bindung der vorliegenden Erfindung ermöglicht ein schnelles und einfaches in und außer Eingriff Bringen der Boots des Fahrers mit dem Board. Vor dem Beginnen einer Abfahrt steigt der Fahrer lediglich in die Bindungen 3, was bewirkt, daß die Eingriffselemente automatisch die Boots 1 an dem Board 5 befestigen. Nach Beendigung der Abfahrt kann der Fahrer den Griff 41 der hinteren Bindung anheben, um die Bindung außer Eingriff zu bringen und den hinteren Boot zu befreien, wodurch es ermöglicht wird, daß der Fahrer das hintere Bein benutzt, um das Snowboard entlang der Liftspur, beispielsweise zu einem Sessellift, zu schieben. Nachdem der Griff 41 angehoben wurde und der Fahrer aus der Bindung steigt, nimmt die Bindung 3 automatisch die offene Position an, in der sie vorbereitet ist, den Boot aufzunehmen und automatisch mit ihm in Eingriff zu treten. Folglich braucht der Fahrer nach dem Aussteigen aus dem Lift lediglich in die Bindung zu steigen, um automatisch den Boot an der richtigen Stelle zu verriegeln und die nächste Abfahrt zu beginnen.
Obwohl die Bindung der vorliegenden Erfindung in dieser Beziehung nicht begrenzt ist, bietet es einen bedeutsamen Vorteil, wenn eine Wadenstütze an der Bindung befestigt ist. Die Wadenstütze wird auch mit "high-back leg support" bezeichnet. Insbesondere ist bei einigen Boot/Bindungssystemen - eingeschlossen einige Step-in-Systeme für Softboots - die Wadenstütze an dem Boot befestigt, anstelle auf konventionelle Weise an der Bindung. Diese Systeme umfassen typischerweise ein Bindungseingriffselement, was auf jeder Seitenwand der Bindung zum Eingriff in ein entsprechend übereinstimmendes Merkmal des Snowboardboots angeordnet ist. Konventionell ist das Bindungseingriffselement auf einer Seite des Boots befestigt und das Eingriffselement auf der anderen Seite ist von einer offenen Position, die es dem Fahrer ermöglicht, in die Bindung einzusteigen, in eine geschlossene Position bewegbar, in der der Boot in der Bindung verriegelt ist. Um in eine solche Bindung einzusteigen, senkt der Fahrer typischerweise seinen oder ihren Boot von einer Position unmittelbar überhalb der Bindung nach unten ab und richtet das entsprechende übereinstimmende Merkmal des Boots mit dem festen Eingriffselement aus. Der Fahrer steigt dann mit der anderen Seite des Boots nach unten, was gegebenenfalls einen Auslöser betätigt, der das bewegbare Eingriffselement in die geschlossene Position bewegt, wenn die Bindung ein Step-in-System ist. Falls die Bindung keine Step-in-Konstruktion ist, betätigt der Fahrer einen Griff oder Hebel, um die Bindung in die geschlossene Konfiguration zu bewegen.
Um das übereinstimmende Merkmal des Boots mit dem festen Eingriffselement beim oben beschriebenen, konventionellen Bindungssystem auszurichten, muß der Fahrer typischerweise den Boot auf die Seite der Bindung hin abwinkeln, auf der das feste Eingriffselement befestigt ist, so daß der Boot auf dieser Seite der Bindung anfänglich niedriger ist, als auf der anderen. Nur nachdem das feste Eingriffselement mit dem entsprechenden Merkmal des Boots gepaart wurde, senkt der Fahrer den Fuß ab und bringt die andere Seite des Boots in Eingriff mit der Bindung. Dieser Einsteigeprozeß ist relativ einfach, wenn die Wadenstütze an dem Boot befestigt ist. Schwierigkeiten träten jedoch beim Einsteigen in eine Bindung mit einem festen Eingriffselement auf, wenn die Wadenstütze unmittelbar an der Bindung befestigt wäre. Insbesondere ist die Wadenstütze konventionellerweise von der Ferse der Bindung nach oben und vorne abgewinkelt, so daß eine an der Bindung befestigte Wadenstütze für den Fahrer ein Hindernis bei dem Versuch darstellen würde, den Boot in die Bindung abzusenken, während zugleich der Boot derart winklig angeordnet werden müßte, daß seine übereinstimmenden Merkmale mit dem festen Eingriffselement der Bindung ausgerichtet werden. Obwohl es für den Fahrer möglich sein kann, diese Ausrichtung vorzunehmen und den Einsteigeprozeß in die Bindung zu beenden, würde der Einsteigeprozeß unbequemer und schwieriger als wünschenswert sein.
Um dies anzusprechen, richtet sich eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf eine Step-in-Bindung, in der das Eingriffselement auf jeder Seite von einer offenen in eine geschlossene Position bewegbar ist. Obwohl diese Ausführungsform der vorliegenden Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt ist, erleichtert sie den Prozeß des Einsteigens in die Bindung, wenn die Bindung eine an ihr befestigte Wadenstütze umfaßt. Das Befestigen der Wadenstütze unmittelbar an der Bindung, anstelle des Boots, ergibt ein Boot- und Bindungssystem, was für Fahrer konventioneller und vertrauter ist, da, wie oben diskutiert, konventionelle Bügelbindungen für Snowboardsoftboots typischerweise eine Wadenstütze umfassen, die an der Ferse der Bindung befestigt ist. Zusätzlich führt das Entfernen der Wadenstütze von dem Boot dazu, daß der Boot einfacher aufzubauen ist und daß man in ihm bequemer laufen kann, was ein bedeutsames Merkmal für Fahrer ist, die sich an die Einfachheit des Gehens in Snowboardsoftboots gewöhnt haben.
Fig. 2 bis 11 beschreiben ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Bindung. Die Art und Weise, in der ein Fahrer in die Bindung einsteigt, ist unter Bezugnahme auf die Fig. 2 beschrieben, die ein Snowboardboot 1 im Prozeß des Einsteigens in die Bindung 3 beschreibt, die an dem Snowboard 5 befestigt ist. Fig. 2 ist eine Seitenansicht der Bindung im Querschnitt, die lediglich ein Eingriffselement des Paars der bewegbaren Eingriffselemente 7 in einer offenen Position zeigt. Die Bindung 3 umfaßt weiterhin eine Grundplatte 9, an der das bewegbare Eingriffselement 7 befestigt ist, sowie einen Fersenkragen 11, der ebenfalls an der Grundplatte befestigt ist. In der gezeigten Ausführungsform sind die Eingriffselemente 7 drehbar an der Bindungsplatte 9 befestigt, so daß Drehung zwischen der offenen Position der Fig. 2, in der das Eingriffselement nach oben vom Boot weggedreht ist, in eine geschlossene Position ermöglicht ist, die in Fig. 6A gezeigt ist und in der das Eingriffselement nach unten in eine Position gedreht wurde, in der es in den Boot eingreift und sich in einer im wesentlichen horizontalen Konfiguration im wesentlichen parallel zur Grundplatte 9 erstreckt.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform weist jedes bewegbare Eingriffselement 7 ein Paar Eingriffsfinger 14 und 17 auf, und ist ausgebildet, um in einen Snowboardboot einzugreifen, der ein Paar Ausnehmungen 19 und 21 aufweist, die auf den Mittel- und Seitenwänden des Boots angeordnet sind. Die seitlichen Ausnehmungen können in dem Boot über eine Schnittstelle 23 vorgesehen sein, wie dies in der US-Patentanmeldung mit Serial No. 08/584,053 beschrieben ist, auf deren Offenbarung hier zurückgegriffen wird, wobei die Schnittstelle ein einstückig geformtes Kunststoffteil ist, was mit der Sohle des Boots verbunden ist. Es sollte jedoch klar sein, daß die Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt ist, und daß die Bindung gemäß der vorliegenden Erfindung mit den Boots benutzt werden kann, die andersartig ausgebildet sind, um in Eingriff mit den Eingriffselementen der Bindung zu treten. Obwohl die Benutzung von zwei voneinander beabstandeten Eingriffsfingern auf einer Seite des Boots vorteilhaft ist, da sie den Eingriff zwischen der Bindung und dem Boot verstärkt, insbesondere wenn die Ausnehmungen des Boots in einer Kunststoffschnittstelle ausgebildet sind, sollte darüber hinaus klar sein, daß die vorliegende Erfindung nicht auf eine Bindung beschränkt ist, die ein Eingriffselement mit zweifachen oder doppelten Eingriffsfingern auf einer Seite des Boots verwendet.
Um in die Bindung der Fig. 2 bis 11 einzusteigen, wird das Eingriffselement 7 auf jeder Seite der Bindung zunächst auf im folgenden beschriebener Weise in die offene Position gebracht. Hiernach ordnet der Fahrer den Boot vor der Bindung an und gleitet mit der Ferse rückwärts in die durch den Pfeil A in Fig. 2 gezeigte Richtung. Beim rückwärtigen Gleiten mit dem Boot in die Bindung hält der Fahrer den Ballenbereich des Fußes 24 in Berührung mit einem Polster 29, das auf dem Board aus weiter unten diskutierten Gründen angeordnet ist, und gleitet mit dem Boot nach hinten, bis die Ferse in Eingriff mit der Wadenstütze tritt, wobei zu diesem Zeitpunkt die Ausnehmungen 19 und 21 mit den Eingriffsfingern 15 und 17 ausgerichtet und überhalb von ihnen angeordnet sind. Zu diesem Zeitpunkt steigt der Fahrer mit der Ferse des Boots nach unten, was die bewegbaren Eingriffselemente 7 in unten beschriebener Art auslöst, so daß sie sich in Eingriff mit dem Boot bewegen und den Fahrer in der Bindung verriegeln.
Wenn der Fahrer in oben beschriebener Art in die Bindung einsteigt, ist der Boot abgewinkelt, wie in Fig. 2 gezeigt, so daß die Ferse des Boots bezüglich der Grundplatte um einen größeren Betrag als der Ballenbereich angehoben ist. In einer Ausführungsform der Erfindung ist die Bindung ausgebildet, in im folgenden beschriebener Art, um den Eingriff mit dem Boot in dieser Ausrichtung zu erleichtern. Insbesondere reicht der hintere Eingriffsfinger 15 um einen größeren Betrag nach oben über die Grundplatte 9 als der vordere Eingriffsfinger 17, wenn sich die Bindung in der offenen Konfiguration befindet, und wie in Fig. 2 gezeigt, was der Konfiguration der hinteren und vorderen Ausnehmungen 19 und 21 entspricht, wenn der Fahrer in die Bindung einsteigt. In der geschlossenen Konfiguration sind jedoch die hinteren und vorderen Eingriffsfinger 15 und 17 auf gleicher Höhe (d. h., sie erstrecken sich überhalb der Grundplatte um den gleichen Betrag nach oben), um der Konfiguration der Ausnehmungen des Boots zu entsprechen, sobald die Ferse des Boots auf der Bindungsplatte aufgesetzt wurde.
Die in den Fig. 2 bis 11 gezeigte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Bindungssatz, der eine Anzahl von Merkmalen umfaßt, die zur Ausführung des Kerngedankens der Erfindung nicht notwendig sind, obwohl sie Vorteile bieten. So kann der Satz zum Beispiel eine Niederhaltescheibe 25 (Fig. 3) umfassen, die in einer (nicht gezeigten) Öffnung in der Bindungsgrundplatte 9 aufgenommen wird und eine Anzahl von Löchern beinhaltet, um Schrauben 27 aufzunehmen, die die Bindung an dem Snowboard 5 befestigen. Die Niederhaltescheibe ermöglicht die drehwinklige Ausrichtung der Grundplatte, um diese relativ zum Board einzustellen. Der Bindungssatz umfaßt weiterhin das Polster 29, das sowohl vorderwärtig als auch rückwärtig der Grundplatte 9 angeordnet ist. Das Polster 29 weist eine Dicke auf, die im wesentlichen gleich der Dicke der Grundplatte ist, und dient dazu, eine stabile und sichere Auflagefläche für den Boot bereitzustellen, wenn dieser in der Bindung aufgenommen ist. Eine Wadenstütze 13 kann über eine Schraube 31 mit einer beigefügten Mutter 33 an dem Fersenkragen 11 auf jeder Seite der Bindung befestigt sein, wobei die Schraube 31 in einem länglichen Schlitz 35 aufgenommen wird. Der Schlitz 35 ermöglicht es, daß der Befestigungspunkt der Wadenstütze entlang jeder Seite der Bindung nach vorne und hinten eingestellt werden kann. Diese Einstellmöglichkeit gewährleistet es, daß die Bindung relativ zur Wadenstütze um eine Achse gedreht werden kann, die im wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte 9 ist, was eine Anzahl von Vorteilen bietet, wie dies in der Patentschrift US 5,356,170 beschrieben ist, auf deren Offenbarung zurückgegriffen wird.
Der Fersenkragen 11 ist an der Grundplatte 9 über einen Satz von vier Schrauben 34 befestigt (Fig. 3 bis 4). In einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Einstellung derart vorgesehen, daß die Position des Fersenkragens entlang der Längsachse der Grundplatte 9 eingestellt werden kann. Auf diese Weise kann eine einzige Kombination von Fersenkragen und Grundplatte eingestellt werden, um Boots von unterschiedlicher Größe aufzunehmen. In der gezeigten Ausführungsform ist diese Einstellung über eine Vielzahl von Löchern 31 vorgesehen, die auf dem Fersenkragen 11 für jede Schraube 37 bereitgestellt sind. Es sollte jedoch klar sein, daß die Einstellung auf eine Anzahl anderer Arten vorgesehen werden kann, beispielsweise durch das Bereitstellen einer Vielzahl von beabstandeten Löchern in der Grundplatte anstelle des Fersenkragens, um jede Schraube 37 aufzunehmen.
Wie oben beschrieben, umfaßt eine Ausführungsform der Erfindung ein bewegbares Eingriffselement 7, das sowohl auf den inneren, als auch den äußeren Seiten der Bindung angeordnet ist. Die Bezeichnungen innere und äußere Seiten dienen dazu, die Lage der einzelnen Bauteile relativ zum Fuß des Fahrers zu bezeichnen, um die Beschreibung anschaulicher zu machen. Es ist keineswegs beabsichtigt, die Erfindung durch eine derartige Richtungsangabe zu beschränken. Die Eingriffselemente 7 sind identisch zu denen, die in der US-Patentanmeldung mit Serial No. 08/655,021 beschrieben sind, auf deren Offenbarung hier zurückgegriffen wird. Wie in den Figuren gezeigt, sind in einer Ausführungsform der Erfindung die Eingriffsfinger ausgebildet, so daß sie kompatibel zu einem Boot sind, bei dem die oberen Flächen 19U und 21U (Fig. 2 und 6A-6C) der Ausnehmungen des Boots von der Hinterseite der Ausnehmung zur Kante des Boots nach oben abgewinkelt sind und die unteren Flächen 19L und 21L der Ausnehmungen nach unten abgewinkelt sind, so daß jede Ausnehmung an ihrem Außenumfang aufgeweitet ist, um es zu erleichtern, das Eingriffselement 7 einzuführen. Die untere Fläche jedes Eingriffsfingers 15 und 17 kann ebenfalls nach oben abgewinkelt sein, um mit dem Winkel der unteren Flächen 19L und 21L der Ausnehmungen übereinzustimmen, wie bei 17L in Fig. 6A gezeigt, um weiterhin das Paaren der Ausnehmungen mit den Eingriffselementen zu erleichtern. Wenn diese Winkel übereinstimmen, liegt die untere Fläche 17L des Eingriffselements bündig an der unteren Fläche 21L der Ausnehmung an, wenn die Bindung geschlossen ist. Beispiele für geeignete Winkel der Flächen der Ausnehmung und der Eingriffsfinger umfassen Winkel, die in einem Bereich zwischen 10 und 25° liegen. Es sollte jedoch klar sein, daß die vorliegende Erfindung nicht auf einen besonderen Winkelbereich begrenzt ist oder es sogar erfordert, daß die Ausnehmung und/oder Eingriffsfinger überhaupt winklig sind. Was erforderlich ist, ist, daß das Eingriffselement und die Ausnehmung kompatible Formen aufweisen, die es ermöglichen, daß der Fahrer in die Bindung einsteigen kann, und die ausreichende Eingriffskräfte bereitstellen, um den Boot in der Bindung zu halten, wenn die Bindung geschlossen ist.
Jedes der bewegbaren Eingriffselemente 7 ist mechanisch mit einem Auslöser 39 in im folgenden beschriebener Art gekoppelt, so daß die Eingriffsfinger 15 und 17 in Eingriff mit den Ausnehmungen auf der Seite des Boots bewegt werden, wenn der Fahrer nach unten auf den Auslöser 39 steigt. In einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt die Bindung einen aktiven Verriegelungsmechanismus für jedes Eingriffselement, so daß der Verriegelungsmechanismus das bewegbare Eingriffselement 7 aktiv in eine vollkommen geschlossene Position bringt, nachdem der Fahrer nach unten auf den Auslöser 39 gestiegen ist und ihn über einen instabilen Auslösepunkt hinweggeführt hat, wobei in der vollkommen geschlossenen Position die Bindung geschlossen und der Boot zwischen den Eingriffselementen auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung gehalten ist. Hiernach kann die Bindung durch das Betätigen des Griffpaars 41 geöffnet werden, das ebenfalls mechanisch mit den Eingriffselementen auf im folgenden beschriebene Art gekoppelt sind.
In den in den Figuren gezeigten Ausführungsformen ist der Boot 1 mit einer Sohlenausnehmung 43 (Fig. 2 und 6A-6C) auf jeder Seite des Boots versehen, die ausgebildet ist, den Auslöser 39 aufzunehmen. Diese Ausnehmung kann in der Schnittstelle 23 oder auf eine Anzahl anderer Arten vorgesehen sein. Die Ausnehmung 43 ermöglicht es, daß die Unterseite des Boots flach auf der Bindungsplatte 9 sitzt, wenn die Bindung vollkommen geschlossen ist, wie in den Fig. 6A und 10 gezeigt, ohne daß der Auslöser 39 stört. Darüber hinaus kann der Fahrer die Ausnehmungen 43 verwenden, um den Boot mit der Bindung auszurichten, so daß sichergestellt ist, daß der Boot richtig angeordnet ist, um das Ende der Eingriffselemente 7 aufzunehmen, wenn der Fahrer nach unten auf die Auslöser steigt. Obwohl die Sohlenausnehmungen eine Anzahl von Vorteilen bieten, sollte klar sein, daß die Erfindung nicht auf die Benutzung mit einem Boot begrenzt ist, der solche Ausnehmungen aufweist. Der Bindungsmechanismus kann zum Beispiel derart aufgebaut sein, daß sich der Auslöser in der verriegelten Position nicht parallel zur Bindungsplatte erstreckt, sondern in einer in der Bindungsplatte vorgesehenen Ausnehmung aufgenommen ist, wenn sich die Bindung in der verriegelten Position befindet.
In den in den Figuren gezeigten beispielhaften Ausführungsformen der Erfindung umfaßt die Bindung eine Wippe 45, die das Eingriffselement 7 mechanisch mit dem Auslöser 39 koppelt. Die Wippe ist schwenkbar an der Grundplatte 9 um eine Achse 18 (Fig. 5 und 6A-6C) befestigt. Der Auslöser 39 ist an der Wippe 45 befestigt. Diese Teile können aus einem einstückig geformten Kunststoffteil oder aus anderen geeigneten Werkstoffen bestehen. In der gezeigten Ausführungsform ist das Eingriffselement 7 ein Metallstück, das über ein Paar Streben 47 fest an der drehbaren Wippe befestigt ist. Die Streben 47 erstrecken sich durch Löcher in dem Eingriffselement 7 und der Wippe 45, und sind um eine (nicht gezeigte) Unterlegscheibe unterhalb der Wippe verstemmt. Es sollte klar sein, daß die Eingriffselemente an der Bindung wahlweise auf andere Art befestigt sein können. Die Eingriffselemente 7 können zum Beispiel ebenfalls als Teil eines einstückigen Elements spritzgegossen sein, so daß die Wippe 45 und den Auslöser 39 enthält.
Die Wippe 45, das Eingriffselement 7 und der Auslöser 39 sind derart angeordnet, daß der Fahrer in die Bindung und auf den Auslöser 39 in oben beschriebener Art steigen kann, wenn sich die Bindung in der offenen Position befindet, ohne daß das Eingriffselement 7 stört. Darüber hinaus wird das Eingriffselement 7 in Eingriff mit den Ausnehmungen 19 und 21 des Boots gebracht, wenn die Bindung sich in die geschlossene Position bewegt. Die Wippe 45, das Eingriffselement 7 und der Auslöser 39 sind vorzugsweise derart bemessen und konfiguriert, daß Boot, Auslöser und Eingriffselement wie ein Zahnrad kämmen, wenn der Fahrer in die Bindung steigt. In einer Ausführungsform der Erfindung dreht sich die Wippe 45 und folglich ebenfalls der Auslöser 39 und das Eingriffselement 7, die an ihr befestigt sind, von der offenen in die geschlossene Position durch einen Winkel A (Fig. 6C), der ungefähr 30° beträgt. Es sollte jedoch klar sein, daß durch das Verändern der Abmessungen des Auslösers 39 und des Eingriffselements 7, sowie des Drehwinkels der Wippe, eine Vielzahl von unterschiedlichen Konfigurationen erzielt werden können. Was erforderlich ist, ist, daß die Bindung derart angeordnet ist, daß der Fahrer in die Bindung und auf den Auslöser 39 steigen kann, wenn sich die Bindung in der offenen Position befindet, ohne daß das Eingriffselement 7 stört und dies derart, daß das Aufsteigen auf den Auslöser bewirkt, daß das Eingriffselement 7 in Eingriff mit den Ausnehmungen des Boots gebracht wird, wenn die Ferse nach unten in die Bindung abgesenkt wird.
Die Form der Sohlenausnehmung 43 (Fig. 6A-6C) in dem Boot kann verändert werden, um das Ausmaß zu steuern, unter dem sich das Eingriffselement 7 schließt, wenn der Boot auf den Auslöser abgesenkt wird. In den gezeigten Ausführungsformen ist die obere Fläche der Ausnehmung von der Innenseite des Fußes zur Außenseite bogenförmig und entspricht einem Radius auf der oberen Fläche des Auslösers. In einer Ausführungsform entspricht der Radius für jeden Bogen ungefähr 15 mm. Der Bogen auf der oberen Fläche der Ausnehmung bewirkt, daß sich das Eingriffselement schneller schließt, als dies der Fall wäre, wenn die Ausnehmung rechteckförmig ausgebildet wäre. Der Auslöser erstreckt sich geringfügig unterhalb des Eingriffselements und weist in einer Ausführungsform eine Länge von ungefähr 25 mm auf.
Um die oben beschriebene Aufgabe zu verwirklichen, die Konfiguration der Eingriffsfinger 15 und 17 an die der Ausnehmungen des Boots anzupassen, wenn der Fahrer in die Bindung einsteigt, ist jedes Eingriffselement 7 an der Wippe 45 derart winklig zur Drehachse der Wippe befestigt, daß die hinteren Eingriffsfinger 14 von der Drehachse der Wippe um einen größeren Betrag in Richtung des Boots versetzt sind, als die vorderen Eingriffsfinger 17. Als Ergebnis dieses Versatzes der Eingriffsfinger von der Drehachse der Wippe reichen die hinteren Eingriffsfinger 14 höher über die Oberfläche der Grundplatte als dies die vorderen Eingriffsfinger 17 tun, wenn die Wippe in die offene Position schwenkt. In einer Ausführungsform der Erfindung, die in Fig. 7 gezeigt ist, ist jedes Eingriffselement 7 bezüglich der Wippe derart angeordnet, daß eine durch die Mittelpunkte 75 der Radien verlaufende Linie 73 bezüglich der Drehachse 77 der Wippe um einen Winkel C versetzt ist, wobei die Radien die Eingriffsfinger 15 und 17 definieren. In einer Ausführungsform der Erfindung weist der Winkel C einen Wert innerhalb eines Bereiches zwischen 0 und 15° auf und entspricht in einer besonderen Ausführungsform ungefähr 6,1°.
Es sollte klar sein, daß der Boot an den innen liegenden und außen liegenden Seitenwänden unterschiedlich geformt ist. Um sicherzustellen, daß sich die Eingriffselemente 7 auf beiden Seiten richtig mit dem Boot paaren, unterscheidet sich folglich in einer Ausführungsform der Erfindung die Ausrichtung der Drehachsen für die Wippe auf den inneren und äußeren Bindungsseiten. Insbesondere ist jede Wippe derart ausgerichtet, daß für jeden der Eingriffsfinger in der geschlossenen Position der Mittelpunkt 75 des Radius ungefähr in der Mitte des Radius seiner entsprechenden Bootausnehmung 19, 21 angeordnet ist. Auf der äußeren Seite ist der Boot derart winklig, daß die Linie 73, die durch die beiden Mittelpunkte 75 der Eingriffsfinger und der Ausnehmungen verläuft, bezüglich der Mittelachse der Bindungsplatte unter einem Winkel T angeordnet ist. In einer Ausführungsform der Erfindung sind die auf der äußeren Seite des Boots angeordneten Ausnehmungen derart angeordnet, daß der Winkel D ungefähr gleich 4,5° ist. Auf der inneren Seite ist die Linie 73, die durch die Mittelpunkte 75 der Eingriffsfinger und der Ausnehmungen verläuft, unter einem spitzeren Winkel E bezüglich der Mittellinie des Boots angeordnet. In einer Ausführungsform der Erfindung beträgt der Winkel E ungefähr 12,6°.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, sind die Wippen an der Bindungsplatte derart befestigt, daß ihre Drehachsen 77 bezüglich der Mittelachse der Bindungsplatte winklig angeordnet sind, um sicherzustellen, daß die Eingriffsfinger bezüglich der Mittellinie der Bindung die oben beschriebene Ausrichtung annehmen, wenn sich die Bindung in der geschlossenen Konfiguration befindet, und um sicherzustellen, daß das hintere Eingriffselement in der offenen Konfiguration nach oben zeigt, um den Boot des Fahrers aufzunehmen, wenn die Ferse über der Bindungsplatte gehalten wird. Insbesondere ist auf der Außenseite des Boots die Wippe derart befestigt, daß ihre Drehachse unter einem Winkel A von ungefähr 1,6° angeordnet ist, wobei dieser Winkel bestimmt wird, indem der 4,5° betragende Winkel D, der erforderlich ist, um kompatibel zum Winkel der Ausnehmungen in dem Boot zu sein, von dem 6,1° betragenden Winkelversatz abgezogen wird, der sicherstellt, daß der hintere Eingriffsfinger höher als das vordere Eingriffselement ist, wenn die Bindung offen ist. Auf ähnliche Weise ist die Wippe auf der inneren Seite des Boots unter einem Winkel B von ungefähr 6,5° angeordnet, der bestimmt wird, indem der 6,1° betragende Winkelversatz, der das höher Reichen des hinteren Eingriffselements verwirklicht, von dem 12,6° betragenden Winkel abgezogen wird, der der Innenseite des Boots entspricht.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die relativen Anordnungen der Eingriffselemente auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung weitergehend eingestellt werden, um Eingriff in den Boot zu erleichtern, wenn der Fahrer in die Bindung steigt. Insbesondere ist herausgefunden worden, daß einige Fahrer ihren Boot derart abwinkeln, wenn sie in eine Bindung steigen, daß die Innenseite des Boots im Fersenbereich niedriger (d. h., näher an der Bindungsplatte) ist, als die Außenseite. Folglich ist in einer Ausführungsform der Erfindung die Bindung derart angeordnet, daß der hintere Eingriffsfinger auf der Außenseite der Bindung in der offenen Position der Bindung höher ist, als der hintere Eingriffsfinger auf der inneren Seite. Es sollte klar sein, daß dies durch das Verändern der Winkel C verwirklicht werden kann, unter denen die Eingriffsfinger bezüglich der Drehachse der Wippe befestigt sind, so daß der Winkel auf der Außenseite größer ist, als auf der Innenseite.
Die obige Beschreibung dient lediglich zur Erläuterung, und es sollte klar sein, daß die Winkel der Wippen bezüglich der Bindungsplatte und die der Eingriffsfinger bezüglich der Wippen verändert werden können, ohne daß der Umfang der vorliegenden Erfindung verlassen wird.
Es wird nun unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 10 der Mechanismus beschrieben, der das schwenkbare Eingriffselement 7 in der geschlossenen Position auf jeder Seite der Bindung verriegelt. Der Verriegelungsmechanismus umfaßt den oben diskutierten Hebel bzw. Griff 41 und die ebenfalls diskutierte Wippe 45, und einen Arm 53, der einteilig mit dem Hebel verbunden, d. h. an ihm befestigt ist. Der Hebel und der Arm sind schwenkbar an der Wippe 45 um eine Achse 55 befestigt (Fig. 6A-6C). Ein Walzenpaar 57 ist wiederum drehbar an dem Arm 53 um eine Achse 59 befestigt. Die Walzen 57 sind ausgebildet, um in ein Paar Taschen in der Grundplatte einzugreifen, die mit Gleitflächen versehen sind und eine obere Tasche 61 und eine untere Tasche 63 umfassen. In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform sind die Taschen 61 und 63 über ein separates Teil ausgebildet, das mit der Bindungsplatte verschraubt ist. Es sollte jedoch klar sein, daß andere Anordnungen möglich sind, und daß die Taschen 61 und 63 einstückig in der Grundplatte ausgebildet sein können, wie zum Beispiel durch Formen der gesamten Grundplatte und der Gleitstrukturen als einzelnes Teil. Darüber hinaus sind in der gezeigten Ausführungsform die Taschen 61 und 63 durchgehende Flächen, die mit beiden Walzen 57 in Eingriff stehen, die auf gegenüberliegenden Seiten des Hebels 41 angeordnet sind, wie in Fig. 5 gezeigt. Es sollte jedoch klar sein, daß jede der Taschen 61 und 63 wahlweise in Taschenpaare aufgeteilt werden können, wobei jede Tasche eines Paars ausgebildet ist, mit nur einer der Walzen 57 in Eingriff zu stehen.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform stellt jede der Walzen eine Gleitfläche bereit, die ausgebildet ist, um sich mit den Taschen 61 und 63 zu paaren. Es sollte jedoch klar sein, daß drehbare Walzen nicht erforderlich sind. Diesbezüglich kann der Arm 50 mit Gleitflächen versehen sein, die sich relativ zum Arm nicht drehen, sondern ausgebildet sind, um sich mit den Taschen 61 und 63 zu paaren und die gleiche Funktion wie die Walzen 57 erfüllen.
Wenn die Bindung sich in der in Fig. 6C abgebildeten offenen Position befindet, sitzen die Walzen 57 in der Tasche, die durch die untere Gleitfläche 63 definiert wird. Die Bindung wird durch eine Druckfeder 65 in der offenen Position gehalten, die in einem Kanal zwischen der Wippe 45 und dem Arm 53 angeordnet ist. Die Feder 65 bewirkt, daß der Arm und die Wippe voneinander weg gedrückt werden. Folglich verhindert die Feder, daß sich die Wippe in Fig. 6C im Uhrzeigersinn um ihre Schwenkachse 18 dreht, wenn die Walzen 57 in der unteren Tasche 63 sitzen, wodurch die Wippe in der offenen Position gehalten wird. Die Drehung der Wippe 45 gegen den Uhrzeigersinn wird durch den Eingriff des Hebels 41 in eine Nut 66 in einer Seitenwand der Grundplatte begrenzt, die konfiguriert ist, um den Hebel 41 aufzunehmen.
Fig. 6B beschreibt die Bewegung der Verriegelungskomponenten, wenn der Fahrer in die Bindung und auf den Auslöser 39 steigt. In Fig. 6B hat die Innenfläche der Ausnehmung 43 des Boots 1 des Fahrers für den Auslöser den Auslöser 39 berührt und um ungefähr 10° im Uhrzeigersinn bewegt, so daß der Winkel A zwischen der Unterseite des Auslösers und der Grundplatte ungefähr 20° beträgt. Da die Wippe 45 und das Eingriffselement 7 an dem Auslöser 39 befestigt sind, drehen sich diese ebenfalls durch ungefähr 10°. Diese Drehung der Wippe 45 im Uhrzeigersinn um die Schwenkachse 18 bewirkt, daß die Schwenkachse 55 angehoben wird, um die der Arm 53 an der Wippe befestigt ist, was wiederum bewirkt, daß die an dem Arm 53 befestigten Walzen 57 aus der unteren Tasche 63 in die in der Fig. 6B gezeigte Position gehoben werden, in der die Walzen 57 eine Spitze zwischen den oberen und unteren Taschen 61 und 63 berühren. In der Position der Fig. 6B ist die Berührung zwischen den Walzen und den Taschen bzw. deren Gleitflächen instabil, oder die Gleichgewichtslage der Walzen und der Arme indifferent, so daß die Walzen in keiner der Taschen sitzen. In dieser Position bewirkt die Kraft der Druckfeder 65 automatisch, daß die Walzen in die in der Fig. 6A gezeigte Position rasten, in der der Verriegelungsmechanismus das Eingriffselement 7 in den Ausnehmungen 19 und 21 des Boots verriegeln, um den Boot in der Bindung festzusetzen.
In der vollkommen verriegelten Position der Fig. 6A sitzen die Walzen 57 in der durch die Gleitfläche 61 definierten Tasche. Falls eine Hebekraft von dem Boot erzeugt wird, die die Wippe gegen den Uhrzeigersinn in die offene Position drehen würde, überträgt die Wippe die Kraft entlang; einer Kraftlinie F (Fig. 6A), die sich zwischen den Achsen 55 und 59 erstreckt, um die der Arm entsprechend an der Wippe 45 und den Walzen 57 befestigt ist. Diese Kraftlinie bewirkt, daß die Walzen 57 in der Tasche 61 sitzen, wodurch verhindert wird, daß sich die Wippe gegen den Uhrzeigersinn dreht und die Bindung sich öffnet. Diesbezüglich ist das, was theoretisch erforderlich ist, um sicherzustellen, daß die Walzen 57 in der Tasche 61 sitzen bleiben, daß sich die gekrümmte Gleitfläche 61 in der Fig. 6A gegen den Uhrzeigersinn um eine geringe Gradanzahl über den Punkt hinaus erstreckt, bei dem die Kraftlinie F durch die Gleitfläche 61 tritt. In einer Ausführungsform der Erfindung setzt sich die Gleitfläche um ungefähr 5° bis 20° über diesen Schnittpunkt mit der Kraftlinie F hinaus fort, um sicherzustellen, daß die Walzen 57 trotz Fertigungstoleranzen in der Tasche sitzen, obwohl während einer Abfahrt Hebekräfte auf das Eingriffselement 7 der Bindung aufgebracht werden. Es wird angemerkt, daß dieser Verriegelungsmechanismus ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist, da jegliche Hebekraft auf die Bindung bewirkt, daß die Walzen 57 in der durch die obere Gleitfläche 61 gebildeten Tasche sitzen, sobald der Auslöser 39 ausreichend niedergedrückt wurde, so daß die Walzen 57 sich über die Spitze 67 hinaus und in die obere Tasche 61 bewegen, wodurch die Bindung in der geschlossenen Konfiguration gehalten wird. Darüber hinaus ist dieser Verriegelungsmechanismus dahingehend vorteilhaft, daß eine gegebenenfalls auftretende Verformung, wenn sich das die Gleitfläche bzw. die Tasche 61 bildende Material in Reaktion auf das Aufbringen einer Hebekraft auf das Eingriffselement 7 verformt, nicht dazu dient, die Bindung zu öffnen, sondern dazu, daß die Walze 57 sogar noch fester in der oberen Tasche sitzt, wodurch sichergestellt wird, daß der Verriegelungsmechanismus verriegelt bleibt.
Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich ist, sind es die Formen und Konfigurationen der Gleitfläche 61 und der Walzen 57, die sicherstellen, daß die Bindung verriegelt bleibt, so daß die Druckfeder 65 nicht notwendig ist, die Bindung verriegelt zu halten. Sobald die Bindung verriegelt ist, würde sie sogar dann verriegelt bleiben, wenn es die Feder nicht gäbe. Folglich muß die Feder 65 lediglich eine ausreichende Kraft bereitstellen, um die Bindung in der offenen Position zu halten, wie oben in Verbindung mit der Fig. 6C diskutiert, und um die Bindung von der instabilen bzw. indifferenten Lage der Fig. 6B in die verriegelte Position schnappen zu lassen, wenn der Auslöser ausreichend niedergedrückt wurde. Als Ergebnis stellt die Feder keinen beträchtlichen Widerstand dar, wenn der Fahrer versucht, die Bindung zu öffnen.
Um den Verriegelungsmechanismus zu öffnen, bringt der Fahrer eine nach unten gerichtete Kraft in die Richtung auf den Hebel 41 auf, die durch den Pfeil B in Fig. 6A bezeichnet ist. Diese Kraft auf den Hebel 41 wird teilweise in eine nach unten gerichtete Kraft entlang der Kraftlinie F übersetzt, die nicht dazu dient, die Bindung zu öffnen, wie oben diskutiert. Die Kraft auf den Hebel 41 wird jedoch ebenfalls in ein Drehmoment übersetzt, das bewirkt, daß der Hebel 41 und der Arm 53, der an dem Hebel befestigt ist, sich in der Fig. 6A gegen den Uhrzeigersinn um die Achse 55 drehen, um die der Arm 53 an der Wippe 45 befestigt ist. Sobald dieses Drehmoment ausreichend ist, die Kraft der Druckfeder 65 zu überwinden, dreht sich der Arm 53 um die Achse 55 gegen den Uhrzeigersinn, wodurch die Walzen 57 außer Eingriff mit der durch die Gleitfläche 61 definierten Tasche bewegt werden. Sobald sich die Walzen 57 über eine ausreichende Entfernung aus der Gleitfläche 61 bewegt haben, so daß die Kraftlinie F die Spitze 67 überschreitet, die das Ende der Gleitfläche 61 definiert, kommen die Walzen 57 aus der oberen Tasche frei und bewegen sich in die offene Konfiguration der Fig. 6C.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, stellt die Totpunktlagesteuerung der oben beschriebenen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen sicheren Eingriff in den Boot des Fahrers bereit, so daß die Bindung sich nicht während der Abfahrt unbeabsichtigt öffnet. Folglich verriegelt jedes Eingriffselement 7 den Boot in der Bindung auf nicht lösbare Weise, d. h. die Bindung wird sich nicht während einer Abfahrt lösen. Es ist jedoch lediglich eine relativ geringe Kraft notwendig, mit der der Fahrer die Bindung öffnen kann, wenn dies erwünscht ist. Um den Hebel in die offene Position zu drehen, muß der Fahrer lediglich die relativ geringe Kraft der Druckfeder überwinden, die den Hebel vorspannt, und dann eine ausreichende Kraft erzeugen, um die Walzen 57 aus der Position über die Totpunktlage hinaus weg zu bewegen.
Die Hebel auf beiden Seiten der Bindung können nach unten gedreht werden, um jeden der Verriegelungsmechanismen zu lösen, was es dem Fahrer ermöglicht, einfach aus der Bindung auszusteigen. Wahlweise kann der Fahrer lediglich den Hebel auf der Außenseite des Boots betätigen, um den äußeren Verriegelungsmechanismus zu öffnen, was ein ausreichendes Spiel bereitstellen wird, so daß es dem Fahrer ermöglicht wird, aus der Bindung auszusteigen. Nach dem Aussteigen aus der Bindung kann der Fahrer den Hebel auf der Innenseite des Boots betätigen, entweder per Hand oder durch den Boot, um den innenseitigen Verriegelungsmechanismus zu öffnen und das Wiedereinsteigen zu ermöglichen.
Fig. 8 ist eine vereinfachte schematische Aufsicht, die teilweise aufgebrochen ist, um die Art darzustellen, auf die die Wippe 45 an der Bindungsplatte befestigt ist, und die Art, auf die die Feder 65 zwischen dem Arm 53 und der Wippe 45 befestigt ist. In Fig. 8 ist ebenfalls eine Stange 66 abgebildet, die durch (nicht gezeigte) Öffnungen in dem Arm 53 und den Walzen 57 dringt und verwendet wird, um die Walzen an dem Arm zu befestigen.
Fig. 9 und 10 sind volle Querschnittansichten, geschnitten entlang der Linie 9-9 der Fig. 8, die die Art zeigen, auf die die Verriegelungsmechanismen auf sowohl den inneren und den äußeren Seiten der Bindung auf einen Boot ansprechen, der in die Bindung eingebracht wird, indem sie sich von der in Fig. 9 gezeigten offenen Position zu der in Fig. 10 gezeigten verriegelten Position bewegen.
Es wird angemerkt, daß die vorliegenden Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigte besondere Verriegelungskonfiguration begrenzt ist, da ebenfalls andere Konfigurationen möglich sind. Diese Verriegelungsanordnung wird jedoch in einer Ausführungsform der Erfindung verwendet, da sie eine kompakte Konstruktion darstellt. Insbesondere erstreckt sich die Verriegelungsanordnung nur unerheblich von den Seiten der Bindung aus zur Seite, was bei jeder Bindungsanordnung vorteilhaft ist, und insbesondere, wenn die Bindung Verriegelungsmechanismen auf sowohl der inneren und der äußeren Seite umfaßt. Der Arm 53, der bewirkt, daß Drehung der Wippe verhindert wird, wenn die Bindung verriegelt ist, erstreckt sich beispielsweise hauptsächlich in einer vertikalen anstelle einer horizontalen Richtung. Folglich ist der Winkel H, unter dem die Achse des Arms bezüglich der Vertikalen angeordnet ist, vergleichsweise klein, wenn sich die Bindung in der geschlossenen Position der Fig. 6A befindet. Dieser Winkel ist vorzugsweise nicht größer als 30° und in einer Ausführungsform der Erfindung beträgt er ungefähr 19°.
In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird eine Anzahl der Komponenten geteilt, d. h. gemeinsam genutzt, um die Verriegelungsmechanismen auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung zu bilden, damit die Herstellungskosten verringert werden. Insbesondere können einzelne Komponenten verwendet werden, um jeweils das Eingriffselement 7, den Arm 53, die Walzen 57, die Gleitflächen 61, 63 und die Feder 65 auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung für sowohl den linken und rechten Fuß zu bilden. In einer Ausführungsform der Erfindung werden getrennte Komponenten auf den inneren und äußeren Seiten der Bindung für die Wippe 45 verwendet, die inneren und äußeren Wippen können jedoch entsprechend in sowohl der linken als auch der rechten Bindung verwendet werden.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung ist unter Bezugnahme auf die Fig. 11 bis 14 gezeigt. Diese Ausführungsform ist in vielen Beziehungen ähnlich zur oben beschriebenen Ausführungsform und gleiche Bezugszeichen sind verwendet, um ähnliche Elemente zu bezeichnen. Der hauptsächliche Unterschied zwischen der Ausführungsform der Fig. 11 bis 14 und der oben beschriebenen, ist es, daß die Doppelhebelanordnung durch einen einzelnen Hebel 91 ersetzt wurde, der benutzt wird, um beide bewegbaren Eingriffselemente zu betätigen.
In der in den Fig. 11 bis 14 gezeigten Ausführungsform ist der Verriegelungsmechanismus für die Bindung mit einem Kopplungsmechanismus versehen, der verhindert, daß irgendeine Seite der Bindung verriegelt, solange nicht und bis die andere Seite bereit ist, sich in die verriegelte Position zu bewegen. Dieses Merkmal der Einzelhebelausführungsform der Erfindung ist vorteilhaft, um zu verhindern, daß ein Fahrer unbeabsichtigt eine Seite der Bindung verriegelt, eine optische Anzeige von dem Hebel empfängt, daß die Bindung verriegelt zu sein scheint und nur nach dem Beginn der Abfahrt entdeckt, daß der Boot nicht sicher in der Bindung ist. Bei der oben beschriebenen Doppelhebelausführung ist dies nicht kritisch, da jeder Hebel dem Fahrer eine unabhängige optische Anzeige bereitstellt, daß die entsprechende Seite der Bindung verriegelt ist.
Der Einzelhebel 91 ist an einer Verlängerung 93 (Fig. 12 bis 14) der Bindungsplatte um eine Schwenkachse 95 befestigt. Der Hebel 91 ist weiterhin drehbeweglich an einem Paar Verbindungen 97 und 99 befestigt, die jeweils mit den Armen 53 des Verriegelungsmechanismus an den inneren und äußeren Seiten der Bindung gekoppelt sind. Die Verbindung 97 ist an dem Arm 53 auf der äußeren Seite der Bindung um eine Schwenkachse 101 schwenkbar befestigt, die zu der Achse ausgerichtet ist, um die die Walzen 57 an der äußeren Verbindung 53 befestigt sind. Auf ähnliche Weise ist die Verbindung 99 an dem Arm 53 auf der Innenseite der Bindung um eine Schwenkachse 103 befestigt, die zur Walze 57 des Verriegelungsmechanismus der Innenseite ausgerichtet ist. Die Verbindung 99 ist bei 105 aus im folgenden diskutierten Gründen angelenkt.
Die Kopplung des Hebels 91 mit den Armen 53 der Verriegelungsmechanismen auf beiden Seiten der Bindung über die Verbindungen 97 und 99 verhindert, daß einer der Verriegelungsmechanismen verriegelt wird, wenn nicht und solange bis der andere Verriegelungsmechanismus ebenfalls bereit ist, in die verriegelte Position einzutreten. Fig. 12 und 13 zeigen die Bindung entsprechend in ihrer offenen und verriegelten Konfiguration. Wie aus Fig. 12 hervorgeht, wird der Hebel 91 gegen den Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95 in eine Position gedreht, wenn die Bindung offen ist, daß ein Verbindungspunkt 107 auf dem Hebel, in dem die Verbindung 97 befestigt ist, sich nach unten dreht, was es ermöglicht, daß die Walze 57, die an dem anderen Ende der Verbindung 97 befestigt ist, sich in die untere Tasche 61 setzt. In dieser Konfiguration ist auf ähnliche Weise der Befestigungspunkt 109, in dem die Verbindung 99 an dem Hebel befestigt ist, derart angeordnet, daß sich die Verbindung 99 gänzlich von dem Hebel 91 zum innenseitigen Arm 53 erstrecken kann, wenn die innenseitige Walze 53 ebenfalls in der unteren Tasche 61 sitzt.
Im Gegensatz hierzu hat sich der Hebel 91 in der in Fig. 13 gezeigten verriegelten Position im Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95 gedreht, was bewirkt, daß sich der Befestigungspunkt 107 für die Verbindung 97 nach oben von den Taschen 61 und 63 weg bewegt, und daß der Befestigungspunkt 109 für die Verbindung 99 sich in Richtung der Taschen 61 und 63 auf der inneren Seite der Bindung dreht. Folglich drehen sich die Wippen 45 der Verriegelungsmechanismen auf in Verbindung mit der Doppelhebelausführungsform oben beschriebene Weise nach unten, wenn der Fahrer auf die Auslöser 39 auf beiden Seiten der Bindung steigt, bis die instabile Position erreicht ist, in der die Walzen 57 den Spitzen zwischen den Taschen 61 und 63 benachbart sind. Wenn diese instabile Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln auf beiden Seiten der Bindung erreicht ist, lösen die Federn 57 aktiv die Verriegelungsmechanismen aus, so daß diese in die geschlossenen Positionen treten. Wenn sich die Verriegelungsmechanismen von der instabilen in die verriegelte Position bewegen, dreht sich der Arm 53 auf der äußeren Seite der Bindung gegen den Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 55, was die Verbindung 97 drückt und bewirkt, daß diese auf den Hebel 91 derart wirkt, daß sich der Hebel im Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95 dreht. Auf ähnliche Weise dreht sich die Verbindung 53 im Uhrzeigersinn um ihre Schwenkachse 55, wenn sich der Verriegelungsmechanismus auf der innen liegenden Seite der Bindung in die verriegelte Position bewegt, wodurch an der Verbindung 99 gezogen wird, die ebenfalls auf den Hebel 91 wirkt, um ihn im Uhrzeigersinn um seine Schwenkachse 95 in die in Fig. 13 gezeigte geschlossene Position zu drehen. Wie aus Fig. 13 ersichtlich ist, erstreckt sich in der geschlossenen Position die Verbindung 99 von ihrem Befestigungspunkt 109 an dem Hebel, an dem sie unterhalb der bootaufnehmenden Fläche 110 der Grundplatte ist, zum Befestigungspunkt 103 an dem innen liegenden Hebel 53, der überhalb der Ebene der Grundplattenfläche 110 liegt. Die Anlenkung 105 ermöglicht es, daß sich die Verbindung 99 zwischen diesen beiden Punkten in der geschlossenen Konfiguration erstreckt, ohne daß sie durch die bootaufnehmende Grundplattenfläche 110 dringt.
Wie aus dem Vorstehenden klar sein sollte, ist jede der Verbindungen 97 und 99 mit dem Hebel derart gekoppelt, daß verhindert wird, daß der Hebel die geschlossene Position erreicht, falls einer der Verriegelungsarme 53 sich in der offenen Position und nicht in der Bereitschaftsstellung kurz vor dem Verriegeln befindet, was wiederum verhindert, daß sich der andere Arm 53 durch die Totpunktlage bewegt und den verriegelten Zustand erreicht. Dieses vorteilhafte Merkmal des Ausführungsbeispiels der Fig. 11 bis 14 ist in Fig. 14 gezeigt, in der der Verriegelungsmechanismus auf der innen liegenden Seite der Bindung schneller niedergedrückt wurde, als der auf der außen liegenden Seite, und die instabile Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln erreicht hat. Da jedoch der Verriegelungsmechanismus auf der außen liegenden Seite der Bindung die Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln noch nicht erreicht hat, verhindert die Verbindung 97, daß sich der Hebel 91 im Uhrzeigersinn dreht, was wiederum verhindert, daß sich die Verbindung 99 in Richtung der innen liegenden Seite der Bindung bewegt. Folglich verhindert die Verbindung 99, daß der Arm 53 auf der innen liegenden Seite der Bindung die Walze 53 in die obere Tasche 63 anhebt. Letzteres kann nur auftreten, wenn der Verriegelungsmechanismus auf der außen liegenden Seite der Bindung ebenfalls die Bereitschaftsposition kurz vor dem Verriegeln erreicht hat, wie oben diskutiert.
In der in den Figuren gezeigten Ausführungsform ist der Hebel 91 zum Zwecke der besseren Zugänglichkeit auf der außen liegenden Seite der Bindung angeordnet. Es ist jedoch anzumerken, daß die Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt ist, und daß der Hebel wahlweise auf der innen liegenden Seite der Bindung angeordnet sein kann.
Es sollte klar sein, daß, mit Ausnahme der Benutzung des einzelnen Hebels 91 und der befestigten Verbindungen 97 und 99, die Einzelhebelausführungsform der Fig. 11 bis 14 identisch zu der Doppelhebelausführungsform ist, die oben diskutiert wurde, und wahlweise alle der optionalen vorteilhaften Merkmale und alternativen Anordnungen umfassen kann, die oben in Verbindung mit der Doppelhebelausführungsform diskutiert wurden.
Obwohl in den oben diskutierten beispielhaften Ausführungsformen die Eingriffselemente 7 bezüglich der Verbindungsplatte drehbar sind, um sich von der offenen in die geschlossene Konfiguration zu bewegen, sollte ersichtlich sein, daß die vorliegende Erfindung diesbezüglich nicht begrenzt ist. Um das Einsteigen in eine Bindung mit einer daran befestigten Wadenstütze zu ermöglichen, ist ein vorteilhaftes Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die Eingriffselemente auf beiden Seiten des Boots derart bewegbar sind, daß jedes sich in Eingriff mit dem Boot bewegen kann, wenn dieser in die Bindung einsteigt, ohne daß es erforderlich ist, daß das Paaren zwischen einem der Eingriffselemente und dem Boot vor dem Auslösen des anderen Eingriffselements abgeschlossen ist. Zusätzlich zu den hier offenbarten drehbaren Eingriffselementen 7 sollte klar sein, daß ähnliche Vorteile durch Eingriffselemente erzielt werden können, die gleiten oder sich auf andere Art relativ zur Bindungsplatte 9 zwischen offenen und geschlossenen Konfigurationen bewegen.
Wie oben angeführt, kann eine Anzahl der Bindungskomponenten (zum Beispiel das Eingriffselement 7) aus Metall hergestellt sein. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine besondere Art Metall begrenzt, Beispiele umfassen jedoch Edelstahl, Kohlenstoffstahl und Aluminium. Gleichermaßen kann eine Anzahl der Komponenten aus irgendeinem geeigneten, geformten Kunststoffwerkstoff gebildet sein. In einer Ausführungsform der Erfindung sind die geformten Kunststoffteile aus einem glasfasergefüllten Werkstoff gebildet, wie zum Beispiel Nylon®, Polyurethan, Polycarbonat und Polypropylen. Glasfasergefüllte bzw. glasfaserverstärkte Werkstoffe sind dahingehend vorteilhaft, daß sie ihre Schlagzähigkeit und Festigkeit bei relativ kalten Temperaturen bewahren, bei denen andere Werkstoffe spröde werden könnten. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf die Benutzung solcher Werkstoffe begrenzt.
Da nun bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden, werden verschiedene Abwandlungen, Änderungen und Verbesserungen einem Fachmann ersichtlich werden. Es ist beabsichtigt, daß solche Abänderungen, Abwandlungen und Verbesserungen im Umfang der Erfindung liegen. Folglich ist die vorstehende Beschreibung lediglich beispielhaft und nicht als begrenzend beabsichtigt. Die Erfindung ist lediglich so begrenzt, wie sie in den folgenden Ansprüchen und ihren Äquivalenten definiert ist.

Claims (28)

1. Step-in-Bindung für ein Snowboard zum Befestigen eines Snowboardboots an einem Snowboard, umfassend:
ein Grundelement, in dem der Snowboardboot aufnehmbar ist;
ein erstes Eingriffselement ohne Riemen, das bewegbar an dem Grundelement befestigt ist und mit einer ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist;
ein zweites Eingriffselement ohne Riemen, das an dem Grundelement befestigt und mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
eine Wadenstütze, die an dem Grundelement befestigt ist.
2. Snowboardbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eingriffselement relativ zum Grundelement drehbeweglich befestigt ist.
3. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 2, weiterhin umfassend eine Fersenschale, in die eine Ferse des Snowboardboots aufnehmbar ist, wobei die Fersenschale einstellbar an dem Grundelement befestigt ist, um unterschiedliche Größen des Snowboardboots aufzunehmen.
4. Snowboardbindung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wadenstütze durch die Fersenschale getragen ist.
5. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fersenschale an dem Grundelement an zumindest einem Befestigungspunkt befestigt ist, der sich vor dem ersten Eingriffselement befindet.
6. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Fersenschale an dem Grundelement an zumindest einem Paar Befestigungspunkte an einer ersten Seitenwand des Grundelements befestigt ist, wobei das Paar Befestigungspunkte einen vorderen Befestigungspunkt, der sich vor dem ersten Eingriffselement befindet, und einen hinteren Befestigungspunkt umfaßt, der sich hinter dem ersten Eingriffselement befindet.
7. Snowboardbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement ein Ballenende und ein Fersenende aufweist, und der vordere Befestigungspunkt sich entlang einer Länge des Grundelements, die sich zwischen dem Ballenende und dem Fersenende erstreckt, vor einer Mittellinie befindet.
8. Snowboardbindung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fersenschale einen Abschnitt umfaßt, der die vorderen und hinteren Befestigungspunkte überspannt und überhalb des ersten Eingriffselements angeordnet ist.
9. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Eingriffselement relativ zum Grundelement drehbeweglich befestigt ist.
10. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, und mit dem ersten Eingriffselement der Boot in der Bindung befestigbar ist; und
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist.
11. Snowboardbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verriegelungsmechanismus ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist.
12. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verriegelungsmechanismus umfaßt:
eine Gleitfläche, die mechanisch mit dem dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist;
eine erste Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet; und
eine zweite Gleittasche, in der die Gleitfläche aufnehmbar ist, wenn sich das erste Eingriffselement in der offenen Position befindet.
13. Snowboardbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche mechanisch mit dem ersten Eingriffselement über einen Arm gekoppelt ist, der bei Bewegung des ersten Eingriffselements zwischen den offenen und geschlossenen Positionen eine im wesentlichen vertikale Ausrichtung beibehält.
14. Snowboardbindung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm relativ zum ersten Eingriffselement drehbeweglich befestigt ist.
15. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Gleittasche an dem Grundelement befestigt ist.
16. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 15, weiterhin einen Hebel umfassend, mit dem das erste Eingriffselement von der geschlossenen Position zur offenen Position bewegbar ist, wobei der Hebel mechanisch mit dem ersten Eingriffselement gekoppelt und relativ zum ersten Eingriffselement drehbeweglich befestigt ist.
17. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verriegelungsmechanismus weiterhin eine mechanisch mit dem Arm gekoppelte Feder umfaßt, mit der das erste Eingriffselement in der offenen Position haltbar und das erste Eingriffselement von einer instabilen Position in die geschlossene Position bewegbar ist.
18. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Verriegelungsmechanismus derart angeordnet ist, daß jegliche Hebekraft, die durch den Snowboardboot auf das erste Eingriffselement erzeugt wird, wenn sich das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position befindet, bewirkt, daß die Gleitfläche in der ersten Gleittasche sitzt, wodurch das erste Eingriffselement in der geschlossenen Position gehalten wird.
19. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, wobei mit dem zweiten Eingriffselement der Boot in der Bindung befestigbar ist; und
die Bindung weiterhin einen zweiten Verriegelungsmechanismus umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in der geschlossenen Position verriegelbar ist, wobei der zweite Verriegelungsmechanismus ein Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung ist, der im wesentlichen identisch zum ersten Verriegelungsmechanismus ist.
20. Snowboardbindung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindung weiterhin einen Verbindungssatz umfaßt, der das erste Eingriffselement mit dem zweiten Eingriffselement mechanisch koppelt und derart angeordnet ist, daß verhindert wird, daß das erste Eingriffselement seine geschlossene Position erreicht, solange das zweite Eingriffselement nicht bereit ist, in seine geschlossene Position einzutreten.
21. Snowboardbindung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindung weiterhin getrennte optische Anzeigen umfaßt, um getrennt anzuzeigen, wenn sich die ersten und zweiten Eingriffselemente in der geschlossenen Position befinden.
22. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, wobei das erste Eingriffselement mit einer ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist;
das zweite Eingriffselement an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, wobei das zweite Eingriffselement mit einer zweiten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar ist, die der ersten Seitenwand des Boots gegenüberliegt; und
die Bindung weiterhin einen ersten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung, mit dem das erste Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist, und einen zweiten Verriegelungsmechanismus mit Totpunktlagesteuerung umfaßt, mit dem das zweite Eingriffselement in seiner geschlossenen Position verriegelbar ist.
23. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der ersten und zweiten Eingriffselemente eine Eingriffsfläche umfaßt, die mit dem Snowboardboot in Eingriff bringbar ist, wobei die Eingriffsfläche von einer Sohle des Snowboardboots winklig nach oben weg ausgebildet ist, wenn sich die Bindung in der geschlossenen Position befindet, und die Eingriffsfläche von dem zumindest einen der ersten und zweiten Eingriffselemente unter einem Winkel innerhalb des Bereiches zwischen 10° und 25° nach oben winklig ist, wenn sich die Bindung in der geschlossenen Position befindet.
24. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 23, weiterhin umfassend:
einen ersten Auslöser, der mechanisch mit dem ersten Eingriffselement gekoppelt ist und mit dem das erste Eingriffselement bei Einbringen des Snowboardboots von der offenen zur geschlossenen Position bewegbar ist.
25. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Eingriffselement ein Paar Eingriffsfinger umfaßt, die mit der ersten Seitenwand des Boots in Eingriff bringbar sind, wobei das Paar Eingriffsfinger einen vorderen Eingriffsfinger und einen hinteren Eingriffsfinger umfaßt, das Paar Eingriffsfinger schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt ist, das Paar Eingriffsfinger derart befestigt ist, daß sich der hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der vordere Eingriffsfinger, wenn sich die Eingriffsfinger in der offenen Position befinden.
26. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seitenwand der Bindung eine innere Seite der Bindung ist und sie mit einer beininneren Seite des Snowboardboots in Eingriff bringbar ist und die zweite Seitenwand der Bindung eine äußere Seite der Bindung ist;
und das erste Eingriffselement ein erstes Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das erste Paar Eingriffsfinger einen inneren vorderen Eingriffsfinger und einen inneren hinteren Eingriffsfinger umfaßt;
und das zweite Eingriffselement ein zweites Paar Eingriffsfinger umfaßt, die schwenkbar an dem Grundelement zur Bewegung zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position befestigt sind, wobei das zweite Paar Eingriffsfinger einen äußeren vorderen Eingriffsfinger und einen äußeren hinteren Eingriffsfinger umfaßt; und
die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger derart an dem Grundelement befestigt sind, daß sich der innere hintere Eingriffsfinger von der Grundplatte über eine größere Entfernung nach oben erstreckt, als der äußere hintere Eingriffsfinger, wenn sich die ersten und zweiten Paare Eingriffsfinger in der offenen Position befinden.
27. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindung mit einem Snowboardboot in Eingriff bringbar ist, der ein Paar Ausnehmungen aufweist, die jede eine durch einen Krümmungsradius definierte Form besitzen, wobei das Paar Eingriffsfinger jeder eine durch einen Krümmungsradius definierte Form aufweist, und die Bindung derart angeordnet ist, daß die Mittelpunkte der Krümmungsradien des Eingriffsfingerpaares über den Mittelpunkten der Krümmungsradien des Ausnehmungspaares liegen, wenn sich das Paar Eingriffsfinger in der geschlossenen Position befindet.
28. Snowboardbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundelement eine Grundplatte aufweist, die an dem Snowboard befestigbar ist, und die Wadenstütze an der Bindung drehbeweglich um eine Achse befestigt ist, die im wesentlichen rechtwinklig zur Grundplatte ist.
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