DE19733374C2 - Vorrichtung zum Freischalten und/oder Aktivieren eines Objektes - Google Patents

Vorrichtung zum Freischalten und/oder Aktivieren eines Objektes

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DE19733374C2 DE19733374A DE19733374A DE19733374C2 DE 19733374 C2 DE19733374 C2 DE 19733374C2 DE 19733374 A DE19733374 A DE 19733374A DE 19733374 A DE19733374 A DE 19733374A DE 19733374 C2 DE19733374 C2 DE 19733374C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Freischalten und/oder Aktivieren eines Objekts, insbesondere einer Maschine, mit einem codierbaren Schlüssel, einer Eingabevorrichtung zum Eingeben eines Codes, einer Codiervorrichtung zum Codieren des Schlüssels mit dem eingegebenen Code, einer Leseeinheit zum Lesen eines auf dem Schlüssel befindlichen Codes, einer Auswerteeinheit zum Auswerten dieses Codes, und einer Freischaltvorrichtung, welche bei einem von der Auswerte­ einheit akzeptierten Code das Objekt in Abhängigkeit von dem Code zur Benutzung freischaltet und/oder aktiviert, wobei der Code nutzungsspezifische Daten wie Kundenidentifikation, Objektidentifikation, Nutzungszeitraum und Betriebsdaten zur Steuerung der Freischaltvorrichtung und/oder des Objekts enthält.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der WO 90 15 211 A1 bekannt. Diese Vor­ richtung macht von der Möglichkeit Gebrauch, abrufbare Codes auf einem Magnet­ streifen oder einem Datenspeicher eines elektronischen Chips abzulegen. Hierdurch ist es möglich, einem Benutzer einen lediglich temporären Gebrauch eines Objekts zu gestatten, wobei "Objekt" z. B. Fahrzeuge, Datenverarbeitungsgeräte, Bauma­ schinen, Hebebühnen und andere Arbeitsvorrichtungen oder Räume, z. B. Woh­ nungen, Hotelzimmer, Schalterhallen und Sicherheitszonen, zu verstehen sind. Die codierten Schlüssel werden nach Erschöpfung des im Code festgelegten Nutzungs­ umfangs, beispielsweise nach Ablauf eines Nutzungszeitraums, nicht mehr von der Auswerteeinheit akzeptiert und sind deshalb unbrauchbar.
Nachteilig bei diesen bekannten Vorrichtungen ist, daß der Vermieter des Objekts für die Codierung eines Schlüssels sorgen und dem Benutzer diesen codierten Schlüssel zukommen lassen muß. Hierzu wird der Schlüssel dem Benutzer entwe­ der zugeschickt oder persönlich übergeben. Beide Verfahren sind zeit- und kosten­ intensiv. Außerdem muß der Benutzer bei veränderten Nutzungsbedürfnissen den Vermieter kontaktieren, um einen entsprechend neu codierten Schlüssel zu erhal­ ten, was umständlich und zeitaufwendig sein kann.
Aus der EP 0 314 361 A2 ist eine Vorrichtung zum Freischalten und/oder Aktivie­ ren eines Objekts beschrieben, welche mit einem kodierbaren Schlüssel, einer Kodiervorrichtung, einer Leseeinheit, einer Auswerteeinheit und einer Freischalte­ vorrichtung ausgestattet ist. Die Vorrichtung ist dergestalt ausgestaltet, daß die zur Neuprogrammierung bzw. Umprogrammierung notwendigen Baugruppen an dem zur Aktivierung vorgesehenen Objekt angebracht sind und der Schlüssel vor Beginn seiner Benutzung in vorgegebener Weise neu kodiert werden kann. Die Neukodie­ rung des Schlüssels über eine an dem Objekt befindliche Eingabevorrichtung ist bei dieser bekannten Vorrichtung nicht möglich.
Aus der DE 42 42 241 ist eine Vorrichtung eines zugehörigen Schlüssels beschrie­ ben, wobei der Schlüssel von der zu schließenden Vorrichtung programmiert wird, nachdem der Schlüssel in die Vorrichtung eingesteckt wurde. Auch bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Neukodierung des Schlüssels durch den Benutzer über eine an der Vorrichtung vorhandene Eingabevorrichtung nicht möglich.
Aus der DE 42 40 560 A1 ist eine Zutrittskontrollanlage bekannt, bei der eine auf Berechtigungsdaten in einem elektronischen Schlüssel ansprechende schloßseitige Steuerschaltung über ein Interface mit einer Zentrale der Zutrittskontrollanlage verbunden wird. Die Berechtigungsdaten sind in dem Datenspeicher des elek­ tronischen Schlüssels enthalten. Eine Änderung der Berechtigungsdaten durch den Benutzer am Ort eines Schlosses ist bei dieser bekannten Vorrichtung nicht vor­ gesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß ein Schlüssel mit Hilfe der dazugehörigen Freischaltvorrichtung am Ort des Objektes in einfacher Weise neu programmiert werden kann.
Diese Aufgabe wird bei der Vorrichtung der eingangs genannten Art erfindungs­ gemäß dadurch gelöst, daß zumindest die Eingabevorrichtung, die Codiervorrich­ tung, die Leseeinheit und die Freischaltvorrichtung an dem Objekt angeordnet sind, und daß der Schlüssel vor Beginn einer ein- oder mehrmaligen Benutzung des Objekts über die Eingabevorrichtung mittels der Codiervorrichtung codiert wird.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, daß die Mittel zum Einge­ ben des Codes und zum Codieren des Schlüssels an dem Objekt selbst oder in unmittelbarer Nähe des Objekts angeordnet sind. Hierdurch wird der Benutzer in die Lage versetzt, eigenhändig einen ihm überlassenen, beispielsweise noch uncodier­ ten Schlüssel am Ort des Objekts zu codieren. Zu diesem Zweck übermittelt beispielsweise der Vermieter oder Eigentümer des Objekts dem zukünftigen Benut­ zer telefonisch oder per Datenfernübertragung einen auf die Nutzungsbedürfnisse des Benutzers abgestellten Code. Alternativ kann der Code über Funk oder sonstige Datenübertragungsmittel an die Eingabevorrichtung am Objekt übertragen werden, der dann mittels der Codiervorrichtung in einen Speicher des Schlüssels einge­ schrieben wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht eine Zeit- und Kostenersparnis, da der Benutzer lediglich am Ort des Objektes erscheinen muß und sich dort einen Schlüssel codieren kann, der die erforderliche Nutzungsberech­ tigung für das Objekt verleiht. Weiterhin ist es für den Benutzer bequem, nach Nut­ zungsende nicht für die Rückgabe des Schlüssels sorgen zu müssen, da der Code dieses Schlüssels nicht mehr von der Auswerteeinheit akzeptiert, und das Objekt deshalb von diesem Schlüssel nicht mehr freigeschaltet wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine am Objekt angeord­ nete Aufnahmevorrichtung für den Schlüssel vorgesehen, in die der Schlüssel zur Eingabe oder zum Lesen bzw. Auswerten eines Codes einführbar ist.
Die Eingabevorrichtung umfaßt bevorzugt eine Tastatur, über die schnell und einfach beispielsweise eine für den Code spezifische Zahlenkombination vom Benutzer eingebbar ist. Alternativ enthält die Eingabevorrichtung einen Funkemp­ fänger oder ein Modem, und erhält den Code für einen Schlüssel über Funk oder Datenleitungen.
Es bieten sich mehrere Möglichkeiten der Codierung des Schlüssels an: Der Code kann z. B. als magnetische Information auf dem Schlüssel gespeichert werden. Eine magneto-optische Speicherung kommt ebenfalls in Frage. Vorteilhaft ist besonders die Verwendung eines Speicherchips, z. B. eines RAM, ROM, EPROM oder eines EEPROM. Auch können Transpondersysteme zur Speicherung des Codes eingesetzt werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht für den Fall eines Verlustes oder Diebstahls des Schlüssels vor, daß mittels der Eingabevorrichtung ein Sperrcode eingebbar ist. Nach Eingabe des Sperrcodes wird das Objekt mit dem codierten Schlüssel nicht mehr freigeschaltet und der verlorene oder entwendete Schlüssel ist wertlos. Ohne großen Aufwand seitens des Vermieters oder des Kunden ist es dennoch möglich, die Benutzung fortzusetzen. Hierzu ist nur ein neuer Schlüssel, der dem Benutzer schon vorsorglich zur Verfügung gestellt werden kann, und ein dem Benutzer - gegebenenfalls telefonisch oder per Funk oder Datenübertragung - übermittelter neuer Code erforderlich. Eine zeitliche Verzögerung der Weiterbenut­ zung des Objektes wird dadurch vermieden.
Zusätzlich oder alternativ kann dem Benutzer in einer bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung die Möglichkeit gegeben werden - besonders im Falle des Verlustes oder Diebstahls des codierten Schlüssels -, über die Eingabe eines nur ihm bekannten Kurzcodes das Objekt freizuschalten.
Da der Benutzer Zugang zur Codiervorrichtung hat, kann er vom Vermieter in die Lage versetzt werden, direkt und schnell Einfluß auf die Nutzungsbedingungen zu nehmen. Zu diesem Zweck sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, daß nach der ersten Codierung des Schlüssels der vereinbarte Nutzungsumfang durch Eingabe eines weiteren Codes einschränkbar oder erweiterbar ist. Dieser neue Code kann auf dem ursprünglich codierten Schlüssel oder auf einem uncodier­ ten bzw. einem früher codierten Schlüssel mit nun nicht mehr akzeptiertem Code abgelegt werden. Wenn der Benutzer z. B. vor Ort feststellt, daß er Zugang zu noch nicht freigeschalteten Objekten benötigt, ermöglicht ihm die Eingabe eines weiteren Codes, den er z. B. telefonisch vom Vermieter erfragt, einen entsprechend erweiter­ ten Zugang. Wenn der Benutzer umgekehrt feststellt, daß der Nutzungsumfang zu groß gewählt wurde und ihm dadurch höhere Kosten entstehen, kann er durch Ein­ gabe eines weiteren Codes den Nutzungsumfang einschränken.
Es ist besonders von Vorteil, wenn der vereinbarte Nutzungszeitraum den realen Bedürfnissen vor Ort anpaßbar ist. Der Benutzer kann somit beispielsweise in kürzester Zeit auf veränderte Bedingungen reagieren. Erkennt er zum Beispiel bei der Benutzung einer angemieteten Baumaschine, daß er sein Arbeitspensum nicht in dem vereinbarten Nutzungszeitraum erledigen kann, erhält er durch Eingabe eines weiteren Codes die Möglichkeit, den Zeitraum zu verlängern, den die Bauma­ schinen benutzt werden kann.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist eine Datenübergabevorrich­ tung vorgesehen, welche die Kenndaten und/oder Betriebsdaten des Objekts - beispielsweise einer Maschine - enthält und in einen Speicher auf dem Schlüssel übergibt und dort speichert. Der Vermieter kann diese Informationen dann aus dem Speicher des Schlüssels abrufen, wenn der Benutzer nach beendeter Objektnutzung den Schlüssel an den Vermieter zurückgibt.
Zusätzlich oder alternativ sind die Betriebs- und/oder die Kenndaten mittels der Datenübergabevorrichtung in einem separaten Speicher speicherbar, der getrennt vom Schlüssel objektnah angeordnet ist oder über eine Datenleitung mit der Daten­ übergabevorrichtung in Verbindung steht. Diese Informationen sowie die durch­ geführten Codiervorgänge sind dann vom Vermieter auf schnellem und unkom­ pliziertem Weg - ohne Kontaktierung des Benutzers - abruf- und nachvollziehbar.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß an der erfindungsgemäßen Vor­ richtung eine Anzeigevorrichtung angeordnet ist, die z. B. den Benutzer über die Eingabe des Codes informiert (z. B. "Codierung erfolgreich", "Eingabe wiederho­ len"). Auch ist eine Anzeige über den Status des Schlüssels (z. B. "nicht codiert", "codiert", "Benutzung bis...") und/oder der Freischaltvorrichtung (z. B. "gesperrt", "freigegeben") vorteilhaft.
Ist das Objekt eine Maschine, enthält die Freischaltvorrichtung bevorzugt ein Hilfsrelais, welches den Zündkreis der Maschine schließt, wenn der Code des vom Benutzer verwendeten Schlüssels von der Auswerteeinheit akzeptiert worden ist. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird mit nur einem Schlüssel die Maschi­ ne freigeschaltet und zugleich oder später der Maschinenmotor angelassen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Objekt mehrere Einrichtungen, die alle mit demselben codierten Schlüssel mechanisch oder elektrisch freischaltbar bzw. aktivierbar sind. Ein solcher universeller Schlüssel vereinfacht die Bedienung mehrerer Maschinen erheblich. Auch ist es möglich, mehrere Schüssel mit demselben Code zu codieren, die dann von mehreren Perso­ nen zur gleichzeitigen Benutzung von verschiedenen Einrichtungen verwendbar sind.
Vorteilhafterweise sind ein oder mehrere codierbare - beispielsweise noch uncodier­ te - Schlüssel für den Benutzer am Objekt verfügbar. Da die Schlüssel ohne ent­ sprechende Codierung nicht zum Freischalten des Objekts geeignet sind, sind die Schlüssel ohne umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen am Objekt deponierbar. Eine Verfügbarkeit von beispielsweise uncodierten Schlüsseln am Objekt hat den Vorteil, daß eine Schlüsselübergabe vom Vermieter an den Benutzer nicht notwendig ist. Weiterhin kann bei Verlust oder Diebstahl eines codierten Schlüssels das Objekt ohne Zeitverzögerung weiter genutzt werden kann, indem der Sperrcode über die Eingabevorrichtung - beispielsweise per Datenfernübertragung vom Vermieter oder direkt vom Benutzer - eingegeben und ein neuer Code für einen der verfügbaren, noch nicht passend codierten Schlüssel vom Vermieter erfragt wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unter­ ansprüche gekennzeichnet.
Im folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 ein Blockschaltbild einer dritten Ausführungsform;
Im Blockschaltbild einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung zum Freischalten und/oder Aktivieren eines Objekts ist schematisch ein codierbarer Schlüssel 20 dargestellt, der Einrichtungen zum Speichern eines Codes enthält. Diese Einrichtungen umfassen beispielsweise einen Magnetstreifen, einen magneto-optischen Speicher oder einen Halbleiterchip zur Abspeicherung des Codes. Der Schlüssel ist nicht ortsfest am Objekt angeordnet, sondern kann vom Besitzer bei Verlassen des Objekts mitgenommen werden.
Weiterhin umfaßt die Vorrichtung eine Eingabevorrichtung 12 am Objekt, mittels derer Codes - beispielsweise über eine Tastatur in Form von Zahlencodes - eingeb­ bar sind. Der einzugebende Code ist nur dem jeweiligen Benutzer bekannt und enthält nutzungsspezifische Daten, wie z. B. die Kundenidentifikation, die Objekt­ identifkation, den Nutzungszeitraum und/oder andere nutzungsrelevante Daten. Eine Auswerteeinheit 6, die entweder am Objekt oder an anderem Ort angeordnet ist, wertet den eingegebenen Code nach vorgegebenen Kriterien aus. Die Aus­ werteeinheit 6 prüft z. B., ob der Code auf das betreffende Objekt und den mögli­ chen Beginn einer Objektbenutzung abgestimmt ist. Wird der eingegebene Code von der Auswerteeinheit 6 akzeptiert, weist die Auswerteeinheit 6 eine Codiervor­ richtung 10 an, einen Schlüssel zu codieren, der zu diesem Zweck in die Codiervor­ richtung 10 eingeführt ist und den Code in seinen Speicher übernimmt. Akzeptiert die Auswerteeinheit 6 einen eingegebenen Code nicht, wird die Codiervorrichtung 10 nicht zur Codierung des Schlüssels 20 angewiesen.
In Blockschaltbild der Fig. 1 sind die Leseeinheit 4, die Auswerteeinheit 6 und die Codiervorrichtung 10 in eine gemeinsame Prozessorschaltung 16 integriert, die am Objekt angeordnet ist.
Soll der codierte Schlüssel 20 zur Freischaltung des Objekts verwendet werden, wird der Schlüssel 20 derart in den Bereich einer am Objekt angeordneten Lesee­ inheit 4 gebracht, daß die Leseeinheit 4 den Code vom Speicher des Schlüssels 20 lesen kann. Die Daten werden vom Speicher des Schlüssels 20 zur Leseeinheit 4 entweder drahtlos oder über elektrische Leitungen übertragen. Die Leseeinheit 4 leitet den gelesenen Code an die Auswerteeinheit 6 weiter, die prüft, ob der Code beispielsweise zur Benutzung des betreffenden Objekts zu dem momentanen Zeitpunkt berechtigt. Wird der Code von der Auswerteeinheit 6 akzeptiert, gibt die Auswerteeinheit 6 ein Signal an eine am Objekt vorgesehene Freischaltvorrichtung 8, die daraufhin das Objekt freischaltet und/oder aktiviert. Akzeptiert die Auswerte­ einheit 6 den Code vom Schlüssel 20 nicht, bleibt die Freischaltvorrichtung 8 gesperrt. Nach Ablauf des im Code vorgegebenen Nutzungszeitraums bzw. bei Auf­ treten vorgegebener Betriebsereignisse wird das Objekt automatisch gesperrt. Der codierte Schlüssel 20 ist dann, ähnlich wie im uncodierten Zustand, wertlos.
Weiterhin weist die erste Ausführungsform einen Speicher 14 auf, auf welchem z. B. alle Codiervorgänge und/oder die Auswerteergebnisse der Auswerteeinheit 6 speicherbar sind. Der Speicher 14 ist entweder wie die übrigen Elemente der Vorrichtung - mit Ausnahme des Schlüssels 20 - am Objekt angeordnet und bei­ spielsweise mit einem Zentralrechner des Vermieters verbunden oder selbst Be­ standteil eines Zentralrechners.
Durch Eingabe eines Sperrcodes in die Eingabevorrichtung 12 kann der Benutzer die Freischaltvorrichtung 8 des Objekts sperren. Ein Freischalten bzw. Aktivieren des Objekts mit dem codierten Schlüssel 20 ist dann nicht mehr möglich. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn der Benutzer den codierten Schlüssel 20 während des Nutzungszeitraums verliert. Die weitere Benutzung des Objektes wird dem rechtmäßigen Benutzer ermöglicht, indem er einen neuen Schlüssel 20 mit einem neuen Code über die Eingabevorrichtung 12 und die Auswerteeinheit 6 mittels der Codiervorrichtung 10 codiert. Den neuen Code kann der Benutzer schnell und unkompliziert vom Vermieter oder Eigentümer des Objekts in Erfahrung bringen.
In Fig. 2 ist ein Blockschaltbild einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung dargestellt, die in ihren wesentlichen Merkmalen der ersten, in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform entspricht. In Fig. 2 ist zusätzlich am Objekt eine Aufnahme­ vorrichtung 18 für einen Schlüssel 20 vorgesehen, welche mit der Leseeinheit 4 und der Codiervorrichtung 10 verbunden ist. Der Schlüssel 20 wird zum Codieren oder Freischalten des Objekts in die Aufnahmevorrichtung 18 eingeführt und steht dann über die Aufnahmevorrichtung 18 mit der Leseeinheit 4 und der Codiervor­ richtung 10 in Verbindung.
Nach Eingabe eines Codes über die Eingabevorrichtung 12 wird der Code - anders als bei der ersten Ausführungsform - direkt an die Codiervorrichtung 10 weiterge­ leitet, welche prüft, ob der eingegebene Code den erwähnten vorgegebenen Kriterien genügt. Ist dies der Fall, wird der Code über die Aufnahmevorrichtung 18 in den Speicher des Schlüssel 20 übertragen. Alternativ wird der Code auch ohne Prüfung auf den Schlüssel 20 von der Codiervorrichtung in den Speicher des Schlüssels geschrieben und erst bei anschließender Benutzung des Schlüssels 20 von der Auswerteeinheit 6 auf seine Richtigkeit geprüft.
Weiterhin ist in der zweiten Ausführungsform vorgesehen, Fig. 2, daß das Objekt Kenn- und Betriebsdaten an eine Datenübergabevorrichtung 22 leitet, die diese dann an den Speicher 14 übergibt. Diese Kenn- und Betriebsdaten enthalten z. B. Informationen über den tatsächlich Nutzungszeitraum, notwendige Reparaturmaß­ nahmen des Objekts und dessen Energieverbrauch, der in die Kostenberechnung miteinfließen kann. Wie in der ersten Ausführungsform sind auf dem Speicher 14 auch Informationen über die Codierungen sowie die Auswerteergebnisse speicher­ bar, die alle bei der Kostenendaufstellung berücksichtigt werden können.
Das in Fig. 3 gezeigte Blockschaltbild einer dritten Ausführungsform weist im wesentlichen dieselben Komponenten wie das Blockschaltbild der Fig. 2 auf. Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, daß Daten bezüglich der Codierungen, der Codeauswertung sowie Kenn- und Betriebsdaten des Objekts in der dritten Aus­ führungsform auf einem auf dem Schlüssel 20 vorgesehenen Speicher 21 ablegbar sind. Der Speicher 21 kann mit demjenigen Speicher identisch sein, in dem der Code gespeichert wird.
Allen drei Ausführungsformen ist gemeinsam, daß bei einer Benutzung des Objekts in dem vorher vereinbarten Nutzungsumfang eine einmalige Codierung des Schlüs­ sels 20 genügt, die an dem Ort vorgenommen wird, an dem sich das Objekt befindet. Bei jeder nachfolgenden Benutzung muß der Code auf dem Schlüssel 20 nur noch von der Leseeinheit 4 gelesen und von der Auswerteeinheit 6 akzeptiert werden. Die Eingabevorrichtung 12 und die Codiervorrichtung 10 werden dar­ überhinaus benutzt, um bei einer vom Benutzer gewünschten Änderung des Nut­ zungsumfangs den codierten Schlüssel 20 erneut zu codieren. Alternativ kann ein noch nicht entsprechend codierter Schlüssel 20, der der Einfachheit halber schon am Objekt verfügbar ist, mit dem neuen Code codiert werden.

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Freischalten und/oder Aktivieren eines Objekts, insbeson­ dere einer Maschine, mit
einem codierbaren Schlüssel (20),
einer Eingabevorrichtung (12) zum Eingeben eines Codes,
einer Codiervorrichtung (10) zum Codieren des Schlüssels (20) mit dem eingegebe­ nen Code,
einer Leseeinheit (4) zum Lesen eines auf dem Schlüssel (20) befindlichen Codes,
einer Auswerteeinheit (6) zum Auswerten dieses Codes, und
einer Freischaltvorrichtung (8), welche bei einem von der Auswerteeinheit akzep­ tierten Code das Objekt in Abhängigkeit von dem Code zur Benutzung freischaltet und/oder aktiviert,
wobei der Code nutzungsspezifische Daten wie Kundenidentifikation, Objektidentifi­ kation, Nutzungszeitraum und Betriebsdaten zur Steuerung der Freischaltvorrich­ tung und/oder des Objekts enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Eingabevorrichtung (12), die Codier­ vorrichtung (10), die Leseeinheit (4) und die Freischaltvorrichtung (8) an dem Objekt angeordnet sind, und
daß der Schlüssel (20) vor Beginn einer ein- oder mehrmaligen Benutzung des Objekts über die Eingabevorrichtung (12) mittels der Codiervorrichtung (10) codiert wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Auswerteeinheit (6) am Objekt angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine am Objekt angeordnete Aufnahmevorrichtung (18) für den Schlüssel (20), in die der Schlüssel (20) zur Eingabe oder Auswertung eines Codes einführbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabevorrichtung (12) eine Tastatur und/oder einen Funkempfänger oder ein Modem zum Empfangen und Eingeben eines Codes enthält.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Code in einem magnetischen oder magneto-opti­ schen Speicher, in einem Speicherchip oder in sonstiger Speicherform auf dem Schlüssel (20) speicherbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Eingabevorrichtung (12) ein Sperrcode eingebbar ist, der die Freischaltvorrichtung (8) sperrt.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Eingabevorrichtung (12) ein Kurzcode eingebbar ist, der die Freischaltvorrichtung (8) freischaltet.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach Eingabe eines ersten Codes der vereinbarte Nut­ zungsumfang durch Eingabe eines weiteren oder weiterer Codes einschränkbar oder erweiterbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Datenübergabevorrichtung (22) zum Übergeben von Betriebsdaten des Objekts, objektbezogene Kenndaten und/oder durchgeführte Umcodierungen des Schlüssels (20) in einen Speicher (21) des Schlüssels (20) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Datenübergabevorrichtung (22) zum Übergeben von Daten und ein vom Schlüssel separater Speicher (14) zum Speichern von Daten vorgesehen sind, und daß Betriebsdaten des Objekts, objektbezogene Kenndaten und/oder durchgeführte Umcodierungen des Schlüssels (20) von der Datenübergabevorrichtung (22) in den separaten Speicher (14) einschreibbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Datenübergabevorrichtung (22) am Objekt angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseeinheit (4), die Auswerteeinheit (6), die Codiervorrichtung (10) und gegebenenfalls die Datenübergabevorrichtung (22) in eine gemeinsame Prozessorschaltung (16) integriert sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Objekt eine Maschine ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Freischaltvorrichtung (8) ein Hilfsrelais enthält, das den Zündkreis der Maschine schließt, wenn der Code von der Auswerteeinheit (6) akzeptiert ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Objekt mehrere freischaltbare und/oder aktivierbare Einrichtungen enthält, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel zum mechanischen oder elektrischen Freischalten und/oder Aktivieren der Einrichtungen dient.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere codierbare Schlüssel (20) für den Benutzer am Objekt verfügbar sind.
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