DE19643661A1 - Verfahren sowie Vorrichtung zur Bestimmung von Spleißparametern - Google Patents
Verfahren sowie Vorrichtung zur Bestimmung von SpleißparameternInfo
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- G02B6/2551—Splicing of light guides, e.g. by fusion or bonding using thermal methods, e.g. fusion welding by arc discharge, laser beam, plasma torch
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung von
Spleißparametern für die Herstellung thermischer
Schweißverbindungen zwischen mindestens zwei
Lichtwellenleitern.
In der Praxis kann die korrekte Einstellung sogenannter
Schweißparameter (wie z. B. Schweißstromstärke, Schweißdauer,
usw.) für das thermische Verschweißen, insbesondere
Fusionsverschweißen, von Lichtwellenleitern erschwert sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Weg
aufzuzeigen, wie Schweißparameter für das thermische
Verschweißen von Lichtwellenleitern unter einer Vielzahl
praktischer Gegebenheiten verbessert eingestellt werden
können. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe bei einem
Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß
mindestens ein Probe-Lichtleitfaserabschnitt während einer
vorgebbaren Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung
unterworfen wird, daß während dieser Zugbelastung der Probe-
Lichtleitfaserabschnitt an mindestens einer Längsstelle
erwärmt wird, und daß eine Einschnürung, die sich dort am
Außenumfang des Probe-Lichtleitfaserabschnitts ausbildet,
erfaßt und zur Bestimmung der Spleißparameter herangezogen
wird.
Dadurch ist es ermöglicht, die Spleißparameter an
unterschiedliche Spleißbedingungen (wie zum Beispiel
Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Lichtleitfasertyp,
Elektrodenzustand, usw.) in einfacher sowie zuverlässiger
Weise anzupassen. Auf diese Weise läßt sich eine verbesserte
Spleißqualität erzielen.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur
Bestimmung von Spleißparametern für die Herstellung
thermischer Schweißverbindungen zwischen mindestens zwei
Lichtwellenleitern, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß
eine Zugeinrichtung vorgesehen ist, mit der mindestens ein
Probe-Lichtleitfaserabschnitt während einer vorgebbaren
Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung unterwerfbar ist,
daß eine Heizeinrichtung vorgesehen ist, mit der der unter
Zugspannung stehende Probe-Lichtleitfaserabschnitt an
mindestens einer Längsstelle erwärmbar ist, und daß Mittel
vorgesehen sind, mit denen eine sich ausbildende Einschnürung
am Außenumfang des Probe-Lichtleitfaserabschnitts erfaßbar
und zur Bestimmung der Spleißparameter heranziehbar ist.
Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen wiedergegeben.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden nachfolgend
anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisch in teilweise perspektivischer
Darstellung den Grundaufbau einer
Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 2 mit 4 jeweils in schematischer Darstellung
verschiedene Schweißstrom/Zeit-Diagramme
bei der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
Fig. 5 in schematischer sowie vergrößerter
Darstellung die Einschnürung eines Probe-
Lichtleitfaserabschnitts bei der
Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens, und
Fig. 6 schematisch in teilweise perspektivischer
Darstellung die Vorrichtung nach Fig. 1
zur Durchführung einer Abwandlung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den
Fig. 1 mit 6 jeweils mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
Fig. 1 zeigt schematisch in teilweise perspektivischer
Darstellung den Grundaufbau einer Testvorrichtung TV, mit
deren Hilfe optimale Spleißparameter für das thermische
Verschweißen von mindestens zwei Lichtwellenleitern bei
Vorliegen konkreter, d. h. spezifischer Spleißbedingungen (wie
z. B. Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Fasertyp,
Elektrodenzustand, usw.) ermittelt werden können. Die
Testvorrichtung TV ist vorzugsweise Bestandteil eines
Lichtwellenleiter-Spleißgerätes, insbesondere
Lichtwellenleiter- Fusionsschweißgerätes. In der Fig. 1 ist
in die Testvorrichtung TV ein Lichtwellenleiter LW
durchgehend eingelegt. Seine Kunststoff-Beschichtung CO (=
primäres und/oder sekundäres Coating) ist entlang einer
vorgebbaren Teillänge entfernt, so daß dort ein Probe-
Lichtleitfaserabschnitt LF blank freiliegt. Beidseitig dieses
Probe-Lichtleitfaserabschnitts LF wird der gecoatete (d. h.
Kunststoff-beschichtete) Lichtwellenleiter LW jeweils in
einer Haltevorrichtung HV1 bzw. HV2 bekannter Bauart (wie zum
Beispiel Manipulatoren) gehalten und lagefixiert. Zur
besseren Veranschaulichung der Fixierwirkung der jeweiligen
Haltevorrichtung ist in der linken Bildhälfte von Fig. 1
beispielhaft die Haltevorrichtung HV1 in geöffnetem Zustand
gezeichnet. Sie weist ein Basisteil BT1 auf, auf dessen
Oberseite eine Längsnut NB1 eingelassen ist, in die der
gecoatete Lichtwellenleiter LW eingelegt ist. Am Basisteil
BT1 ist über ein Gelenk GL1, Scharnier oder dergleichen ein
Deckel bzw. eine Klappe KL1 angebracht, die in Richtung auf
das Basisteil BT1 zuschwenkbar ist. Auf der Innenseite des
Deckels KL1 ist eine Längsnut NK1 korrespondierend zur
Längsnut NB1 im Basisteil BT1 vorgesehen. Nach Schließen der
Haltevorrichtung HV1 wird somit der Lichtwellenleiter LW
zwischen dem Basisteil BT1 und dem Deckel KL1 eingeklemmt und
dort festgehalten. Analog dazu fixiert die Haltevorrichtung
HV2 den gecoateten Lichtwellenleiter LW an einer Längsstelle,
die der Ortsposition der ersten Haltevorrichtung HV1
bezüglich des freigelegten Lichtleitfaserabschnitts LF
gegenüberliegt. Fig. 1 zeigt die Haltevorrichtung HV2 im
geschlossenen Zustand, bei dem der gecoatete
Lichtwellenleiter LW zwischen dem Basisteil BT2 und dem
Deckel KL2 der Haltevorrichtung HV2 eingeklemmt ist und
dadurch festgehalten wird. Der Deckel KL2 ist dabei mit Hilfe
eines Gelenks GL2 am Basisteil BT2 schwenkbar angebracht. Zur
Lagepositionierung des Lichtwellenleiters LW ist auf der
Innenseite, hier der Oberseite des Basisteils BT2 eine
Längsnut NB2 sowie korrespondierend dazu auf der Innenseite,
hier der Unterseite, des Deckels KL2 eine Längsnut NK2
eingelassen.
Die beiden Haltevorrichtungen HV1, HV2 sind auf einer
gemeinsamen Grundplatte GP angeordnet. Mindestens eine der
Haltevorrichtungen HV1 bzw. HV2 ist in mindestens eine
Raumrichtung verschiebbar ausgebildet. Bei der
Testvorrichtung TV von Fig. 1 ist beispielhaft die zweite
Haltevorrichtung HV2 in axialer Längsrichtung des
Lichtwellenleiters LW, d. h. entlang dessen axialer
Längserstreckung verschiebbar, während die erste
Haltevorrichtung HV1 auf der Grundplatte GP feststehend
angebracht ist. Die Verschieberichtung der zweiten
Haltevorrichtung HV2 entspricht hier im Beispiel der
Raumrichtung z eines karthesischen Koordinatensystems x, y, z.
Die Verschiebbarkeit der Haltevorrichtung HV2 in z-Richtung
ist in der Fig. 1 mittels eines Doppelpfeils z2 angedeutet.
Die Raumrichtung x läuft in Querrichtung zur Längserstreckung
des Lichtwellenleiters LW, insbesondere senkrecht, das heißt
orthogonal zur Raumrichtung z. Die plane Grundplatte GP liegt
insbesondere parallel zu der von der x- sowie z-Richtung
aufgespannten Ebene. Die Raumrichtung y steht senkrecht zu
dieser x-, z-Ebene, das heißt sie verläuft von oben nach
unten.
Um nun den Probe-Lichtleitfaserabschnitt LF mit einer
vorgebbaren, das heißt definierten Zugspannung F in
Faserlängsrichtung während einer vorgebbaren Prüfzeitdauer
beaufschlagen zu können, wird die Haltevorrichtung HV2 in
z-Richtung von der feststehenden Haltevorrichtung HV1 um eine
vorgebbare Längsstrecke - hier in der Fig. 1 nach rechts -
wegbewegt. Dazu ist der Haltevorrichtung HV2 ein Stellglied
SG2 zugeordnet, das seine Steuersignale von einer Auswer
te-/Steuervorrichtung COM über eine Steuerleitung SL2 erhält.
Die Verschiebewirkung des Stellgliedes SG2 auf die
Haltevorrichtung HV2 ist in der Fig. 1 mit Hilfe eines
Wirkpfeils WP2 schematisch angedeutet. Dadurch, daß der
Lichtwellenleiter LW auf einer Seite seines freigelegten
Lichtleitfaserabschnitts LF mit einer Haltevorrichtung wie
z. B. HV1 ortsfest festgehalten wird, auf der anderen,
bezüglich des Lichtleitfaserabschnitts LF gegenüberliegenden
Seite hingegen mittels einer Zugeinrichtung (hier
insbesondere durch die zweite Haltevorrichtung HV2 gebildet)
von dieser ortsfesten Haltevorrichtung wegbewegt wird, wird
der Probe-Lichtleitfaserabschnitt LF entlang seiner
Längsachse, d. h. axialen Längserstreckung, zwischen den
beiden Haltevorrichtungen HV1, HV2 vorzugsweise geradlinig
gespannt. Gegebenenfalls sind auch andere Relativbewegungen
zwischen den beiden Haltevorrichtungen HV1, HV2 von Fig. 1
zur Erzeugung einer Zugkraft entlang des
Lichtleitfaserabschnitts LF möglich. So kann es insbesondere
zweckmäßig sein, zusätzlich oder unabhängig zur zweiten
Haltevorrichtung HV2 von Fig. 1 die erste Haltevorrichtung
HV1 ebenfalls in axialer Längsrichtung des
Lichtleitfaserabschnitts LF verschiebbar auszubilden und ihr
ein eigenes Stellglied zuzuordnen. Ein solches Stellglied für
die Haltevorrichtung HV1 ist in der Testvorrichtung TV von
Fig. 6 zusätzlich strichpunktiert mit eingezeichnet sowie
mit SG1 bezeichnet. Es ist über eine strichpunktiert
eingezeichnete Steuerleitung SL1 an die Auswer
te-/Steuereinrichtung COM angeschlossen. Seine Verschiebewirkung
auf die Haltevorrichtung HV1 ist mit Hilfe eines Wirkpfeils
WP1 schematisch angedeutet. Die Verschiebbarkeit der
Haltevorrichtung HV1 in z-Richtung ist mit Hilfe eines
Doppelpfeils z1 veranschaulicht. Um den
Lichtleitfaserabschnitt zwischen zwei solchen
Haltevorrichtungen HV1, HV2 unter eine vorgebbare Zugspannung
setzen zu können, werden die beiden, jetzt verschiebbar
ausgebildeten Haltevorrichtungen HV1, HV2 vorzugsweise
entlang der axialen Längserstreckung des Lichtwellenleiters
LW auseinanderbewegt.
Zusammenfassend betrachtet weist also die Testvorrichtung TV
eine Zugeinrichtung auf, mit der der jeweilige Probe-
Lichtleitfaserabschnitt während einer vorgebbaren
Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung unterwerfbar ist.
Vorzugsweise zieht die Zugeinrichtung derart am Probe-
Lichtleitfaserabschnitt, daß dieser entlang einer
Geradenlinie gespannt wird. Insbesondere wird die entlang der
axialen Längsachse des Lichtleitfaserabschnitts LF wirkende
Zugspannungskraft F für eine vorgebbare Prüfzeit im
wesentlichen konstant gehalten. Der Lichtleitfaserabschnitt
LF wird vorzugsweise mit einer Zugspannungskraft von
höchstens 4 N, insbesondere zwischen 0,5 und 3 N
beaufschlagt.
Während dieser Zugbelastung des Probe-
Lichtleitfaserabschnitts LF wird dieser an mindestens einer
Längsstelle mit Hilfe einer Heizeinrichtung, insbesondere
thermischen Wärmequelle, erwärmt. Dazu sind in der Fig. 1
dem Zwischenraum zwischen den beiden Haltevorrichtungen HV1,
HV2 zwei Schweißelektroden EL1, EL2 derart zugeordnet, daß
sich zwischen ihnen ein sogenannter Lichtbogen durch
Glimmentladung queraxial, insbesondere senkrecht, zur
Längserstreckung des Probe-Lichtleitfaserabschnitts LF
ausbilden kann. Der Verlauf des Bereichs, in dem sich jeweils
ein Lichtbogen zwischen den beiden Elektroden EL1, EL2
ausbreiten kann, (= Erwärmungs- bzw. Schweißbereich) ist in
der Fig. 1 der zeichnerischen Einfachheit halber lediglich
in Form einer langgestreckten, strichpunktierten Ellipse
angedeutet und mit LB bezeichnet. Während die Elektrode EL1
der einen Längsseite des Lichtleitfaserabschnitts LF
zugeordnet ist, befindet sich die Elektrode EL2 auf der der
Schweißelektrode EL1 gegenüberliegenden Längsseite des
Lichtleitfaserabschnitts LF. Insbesondere liegt die
Schweißelektrode EL1 der Schweißelektrode EL2 um etwa 180°
versetzt gegenüber. Die jeweilige Schweißelektrode EL1 bzw.
EL2 ist über eine zugehörige Stromleitung LE1 bzw. LE2 an
eine Spannungsquelle SQ angeschlossen, die vorzugsweise
Bestandteil der Auswerte-/Steuereinrichtung COM ist. Die
Spannungsquelle SQ ist in der Fig. 1 der zeichnerischen
Einfachheit halber lediglich symbolisch angedeutet. In die
Stromleitung LE2 ist ein Strommeßgerät MG eingefügt, das die
Entladestromstärke IS der Glimmentladungen zwischen den
beiden Elektroden EL1, EL2 mißt und anzeigt. Das Meßgerät ME
kann dabei vorzugsweise in der Auswerte-/Steuereinrichtung
COM integriert sein, so daß dort die gemessenen
Entladestromstärken der Glimmentladungen sowie deren
zugehörige Entladezeitdauern zur Auswertung bereitgestellt
sind.
Der unter einer definierten Zugspannung F stehende
Lichtleitfaserabschnitt LF wird in der Testvorrichtung TV,
insbesondere dem Spleißgerät, an mindestens einer Längsstelle
soweit erwärmt, bis eine bestimmte meßbare Einschnürung
(= "Taperung") am Außenumfang der Lichtleitfaser erreicht
wird. Aus der Information, ob überhaupt eine Einschnürung
auftritt und/oder aus dem Grad einer etwaig bewirkten
Einschnürung, insbesondere deren radialer Einschnürtiefe,
lassen sich dann indirekt Rückschlüsse zur Glasviskosität der
verwendeten Lichtleitfaser gewinnen. Um eine sich etwaig
ausbildende Einschnürung am Außenumfang des Probe-
Lichtleitfaserabschnitts LF im Bereich der jeweiligen
Erwärmungsstelle erfassen zu können, ist dieser
Erwärmungsstelle ein optisches Abbildungssystem bzw.
Bildverarbeitungssystem VK, insbesondere eine Videokamera,
zugeordnet. Insbesondere eignet sich ein
Bildverarbeitungssystem, wie es in der US-PS 5,011,259
angegeben ist. In der Fig. 1 ist das optische
Abbildungssystem VK oberhalb der Grundplatte GP
eingezeichnet. Das optische Abbildungssystem VK ist über eine
Meßleitung ML mit der Auswerte-/Steuereinrichtung COM
verbunden, um die von ihm aufgenommenen Bildinformationen
auswerten zu können.
Selbstverständlich kann es auch zweckmäßig sein, eine etwaige
Einschnürung des Außenumfangs des Lichtleitfaserabschnitts LF
mit Hilfe anderer Meßmittel zu erfassen und deren
Einschnürtiefe zu bestimmen. In der Fig. 1 sind die
Komponenten (wie zum Beispiel BK1, BK2, TR, LE, LE3, LE4)
eines solchen zusätzlichen oder alternativen Meßsystems für
die Bestimmung einer etwaigen Einschnürung strichpunktiert
mit eingezeichnet. Es weist auf der einen Seite des Prüf-
Lichtleitfaserabschnitts LF einen optischen Sender TR,
insbesondere eine Laserdiode, sowie auf der anderen Seite
einen optischen Empfänger LE, insbesondere ein
lichtempfindliches Element, auf. Anteile des Sende-
Strahlungsfeldes SSF des optischen Senders TR werden
sendeseitig (hier in der Fig. 1 in der linken Bildhälfte)
in den Lichtwellenleiter LW unter Zuhilfenahme eines
Biegekopplers BK1 in Richtung auf den freigelegten
Lichtleitfaserabschnitt LF eingekoppelt. (Der Biegekoppler
BK1 ist dabei bei Blickrichtung von links nach rechts vor der
Haltevorrichtung HV1 angeordnet.) Die Ansteuerung des
optischen Senders TR kann von der Auswerte-/Steuereinrichtung
COM über eine Steuerleitung LE3 erfolgen. Auf diese Weise
durchläuft in der Fig. 1 ein Meßlicht ML den freigelegten
Lichtleitfaserabschnitt LF von links nach rechts. Anteile
dieses Meßlichts ML können nach Durchlaufen des
Lichtleitfaserabschnitts LF empfangsseitig mit Hilfe eines
zweiten Biegekopplers BK2 ausgekoppelt werden, der in der
rechten Bildhälfte von Fig. 1 nach der zweiten
Haltevorrichtung HV2 angeordnet ist. Das
Empfangsstrahlungsfeld ESF dieser empfangsseitig
ausgekoppelten Meßlichtanteile wird in der Fig. 1 mit Hilfe
des lichtempfindlichen Elements LE, insbesondere einer
Fotodiode, erfaßt und über eine Meßleitung LE4 an die
Auswerte-/Steuereinrichtung COM zur Auswertung
weitergeleitet. Auf diese Weise ist es ermöglicht,
Veränderungen des über den Lichtleitfaserabschnitt LF
geschickten Meßlichts ML zu bestimmen und diese Veränderungen
als Maß für eine etwaige Einschnürung am Außenumfang der
Lichtleitfaser heranzuziehen. Insbesondere kann es dabei
zweckmäßig sein, die Dämpfung des im Lichtleitfaserabschnitt
LF geführten Meßlichts ML mit Hilfe der in der
US-PS 5,078,489 beschriebenen Meßmethode ("LID-Verfahren = "Light
Injection and Detection") zu bestimmen. Bildet sich eine
Einschnürung am Außenumfang der unter Zug stehenden
Lichtleitfaser durch die Aufheizung mit dem Lichtbogen aus,
so wird dadurch eine Dämpfungserhöhung bei der
Lichtübertragung verursacht. Je größer die Einschnürung wird,
desto größer wird auch die Dämpfung, so daß eine eindeutige
Zuordnung zwischen der zeitlichen Aufnahme des
Dämpfungsverlaufs und dem Grad der Einschnürung möglich ist.
Fig. 5 zeigt in schematischer sowie vergrößert er Darstellung
die Lichtleitfaser LF im Bereich zwischen den beiden
Elektroden EL1, EL2. Zusätzlich ist der Verlauf ihres
Faserkerns (core) mit eingezeichnet und mit dem Bezugszeichen
KE versehen. Der Faserkern (core) KE verläuft im wesentlichen
zentrisch im Inneren des Mantelglases (cladding) MA der
Lichtleitfaser LF. Räumlich betrachtet heißt das, daß die
Lichtleitfaser LF einen im wesentlichen kreiszylinderförmigen
Faserkern KE in ihrem Zentrum aufweist, auf dem das
Mantelglas MA als kreiszylinderförmige Beschichtung aufsitzt.
Durch die Glimmentladungen zwischen den beiden Elektroden
EL1, EL2 wird die Lichtleitfaser LF im Lichtbogenbereich LB
(strichpunktiert eingezeichnet) lokal erwärmt, insbesondere
geschmolzen und dadurch erweicht. Da die Lichtleitfaser LF
entlang ihrer axialen Längserstreckung unter einer
vorgebbaren, definierten Zugspannung F steht, wird das
erweichte, zähflüssig gemachte Glasmaterial der
Lichtleitfaser LF in axialer Längsrichtung der Lichtleitfaser
LF auseinandergezogen. Es kommt dabei beidseitig der
strichpunktiert eingezeichnete Mittenlinie ML des
Lichtbogenbereichs LB zu einem Materialfluß MF des
aufgeschmolzenen, nachgiebig gemachten Glasmaterials der
Lichtleitfaser LF in Faserlängsrichtung. Dadurch nimmt der
Außendurchmesser der Lichtleitfaser LF im Lichtbogenbereich
LB zwischen den beiden Elektroden EL1, EL2 ab, das heißt es
bildet sich dort im Längsverlauf der Lichtleitfaser LF eine
Einschnürung bzw. Verjüngung deren Außenumfangs aus. In der
Fig. 5 weist die im Lichtbogen- bzw. Schweißbereich LB
eingeschnürte Lichtleitfaser LF eine im wesentlichen
parabelförmige Außenkontur auf, die achssymmetrisch zur
Mittenlinie ML ausgebildet ist. Die Einschnürung ist in der
Fig. 5 mit ES bezeichnet. In radialer Richtung (bezogen auf
die Zentralachse der Lichtleitfaser) entlang der Mittenlinie
ML betrachtet kommt es aufgrund der Einschnürung zu einer
Reduzierung des Außendurchmessers um Δd gegenüber dem
ursprünglichen Außendurchmesser der Lichtleitfaser LF, wie
ihn diese außerhalb des Lichtbogenbereichs LB aufweist. Mit
Δd ist somit die insgesamt bewirkte
Außendurchmesserverringerung im Einschnürbereich bezeichnet.
Δd/2 in Fig. 5 kennzeichnet folglich die radiale Einschnür- bzw.
Absenktiefe der Außenkontur der Lichtleitfaser LF im
Einschnürbereich ES gegenüber der Außenkontur der
Lichtleitfaser LF außerhalb des Erwärmungsbereichs LB. Der
Grad der Einschnürung - vorzugsweise ausgedrückt durch die
Außendurchmesserreduzierung Δd - kann dann in vorteilhafter
Weise als Maß für die bei der Erwärmung der Lichtleitfaser
erzeugten Faserviskosität herangezogen werden. Insbesondere
entspricht die Glasviskosität, die für eine optimale
Verschweißung zweier Lichtleitfasern erforderlich ist, einer
bestimmten radialen Einschnürtiefe. Dieser vorgegebenen
Einschnürung ES sind unter den jeweilig vorliegenden
Schweißbedingungen (wie zum Beispiel Luftfeuchtigkeit,
Luftdruck, Fasertyp, Elektrodenzustand, usw.) insbesondere
eine bestimmte Schweißstromstärke IS (vgl. Fig. 1),
Schweißzeitdauer, Elektrodenabstand sowie sonstige
Schweißparameter zugeordnet, so daß sich ein spezifischer
Spleißparametersatz für eine gewünschte, optimale
Faserviskosität zusammenstellen läßt.
Folgende Vorgehensweisen können zur automatischen Ermittlung
optimaler Schweiß- bzw. Spleißparameter zweckmäßig sein.
Dabei wertet insbesondere die Auswerte-/Steuereinrichtung
(wie z. B. COM des Spleißgeräts von Fig. 1) vorzugsweise den
zeitlichen Verlauf der Entladestromstärke IS aus und setzt
diesen in vorteilhafter Weise mit der jeweilig bewirkten,
radialen Einschnürtiefe Δd/2 in Beziehung.
1. Soll ein optimaler Schweißparametersatz für zwei
typgleiche, miteinander zu verschweißende Lichtwellenleiter
ermittelt werden, so wird zweckmäßigerweise einer der beiden
Lichtwellenleiter wie zum Beispiel LW in Fig. 1 in das
Spleißgerät eingelegt. Vorab wurde dabei der einzulegende
Lichtwellenleiter entlang einem Teilabschnitt entcoatet, das
heißt seine Kunststoffbeschichtung abgesetzt, so daß dort
seine blanke Lichtleitfaser wie zum Beispiel LF freiliegt.
Mit Hilfe einer Zugprüfeinrichtung wird der Lichtwellenleiter
wie zum Beispiel LW von Fig. 1 entlang seines freigelegten
Lichtleitfaserabschnitts wie zum Beispiel LF unter eine
definierte Zugspannung F versetzt. Mit Hilfe einer
Heizeinrichtung wie zum Beispiel den beiden Elektroden EL1,
EL2 von Fig. 1 wird der blanke Lichtleitfaserabschnitt wie
zum Beispiel LF an einer oder mehreren Längsstellen erhitzt,
insbesondere angeschmolzen. Dabei wird die Veränderung des
Faseraußendurchmessers an der jeweiligen Erwärmungsstelle
vermessen. Dies kann insbesondere auf optischem Wege wie zum
Beispiel mit dem optischen Abbildungssystem VK von Fig. 1
erfolgen. Die jeweilig, bei vorgegebenen Spleißbedingungen
sowie vorliegenden, noch nicht optimierten Schweißparametern
erreichte Einschnürtiefe kann dann zur Bestimmung optimaler
Schweißparameter für die eigentliche Herstellung einer
Lichtwellenleiterschweißverbindung herangezogen werden.
Besonders zweckmäßig kann es sein, die unter Zugspannung
stehende Lichtleitfaser an der jeweiligen Vermessungsstelle
lediglich soweit vorzuerwärmen, bis überhaupt erst einmal
eine Einschnürung sichtbar und damit meßbar wird. Die Fig.
2 mit 4 zeigen jeweils schematisch anhand eines
Entladestromstärke/Zeitdiagramms IS/t drei verschiedene
Möglichkeiten auf, wie durch entsprechende Wahl des
zeitlichen Verlaufs der Entladestromstärke IS die
Lichtleitfaser so weit vorerwärmt werden kann, bis sich
überhaupt erst einmal eine erste Einschnürung einstellt.
Gemäß Fig. 2 kann eine Vorerwärmung der gespannten
Lichtleitfaser LF im Bereich der jeweiligen Vermessungsstelle
mit Hilfe einer Abfolge von Glimmentladungsimpulse erreicht
werden, deren Schweißstromimpulsen IP1 mit IPn in Fig. 2
eingezeichnet sind. Die Schweißstromstärke IS dieser
Schweißstromimpulse IP1 mit IPn steigt über der Zeit t
betrachtet sukzessive an, d. h. von einem Schweißstromimpuls
zum zeitlich nächsten Schweißstromimpuls steigt die
Schweißstromstärke IS an. In der Fig. 2 sind die
Schweißstromimpulse IP1 mit IPn jeweils schematisch in Form
eines schmalen Rechtecks angedeutet. Die Schweißstromimpulse
IP1 mit IPn weisen vorzugsweise jeweils eine etwa gleich
große, das heißt konstante Impulslänge PL auf. Der zeitliche
Abstand, das heißt die Totzeit zwischen jeweils zwei zeitlich
aufeinander folgenden, benachbarten Schweißstromimpulsen wie
zum Beispiel IP2, IP3 ist ebenfalls im wesentlichen konstant.
Dadurch, daß eine zeitliche Abfolge von diskreten, das heißt
einzelnen Glimmentladungsimpulsen auf die Lichtleitfaser an
der jeweiligen Vermessungsstelle abgegeben, und die
Schweißstromstärke IS dieser Glimmentladungsimpulse
sukzessive gesteigert wird, wird die Lichtleitfaser im
Bereich der Vermessungsstelle in präzise dosierter Weise
immer stärker erwärmt, bis schließlich überhaupt erst einmal
eine Veränderung, insbesondere Verringerung des Außenumfangs
der Lichtleitfaser eintritt, das heißt erstmalig der Beginn
einer Einschnürung im Anfangsstadium festgestellt werden
kann. In der Fig. 2 wird nach Abgabe des Impulses IPn mit
der zugehörigen Entladestromstärke IM2 erstmalig überhaupt
eine Einschnürung sichtbar, das heißt von da ab beginnt sich
die Lichtleitfaser überhaupt erst einzuschnüren. Mit anderen
Worten heißt das, daß erst ab diesem Zeitpunkt tE2 das
Glasmaterial der Lichtleitfaser soweit erweicht ist, daß es
unter Einwirkung der vorgegebenen Zugspannungskraft F
überhaupt erst zu einem Materialfließen kommt. Aus den
Stromstärken der Entladestromimpulse IP1 mit IPn, deren
Impulslänge, der Totzeit TZ zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Stromstärkeimpulsen, dem Zeitpunkt tE2,
der den Beginn des Einschnüreffekts markiert, sowie der
vorgegebenen Zugspannungskraft F läßt sich dann insbesondere
ein optimierter Schweißparametersatz zum Verschweißen,
insbesondere zum sogenannten Vorschweißen, der beiden später
miteinander zu verschweißenden Lichtwellenleiter gewinnen.
Insbesondere läßt sich daraus die Vorschweißdauer sowie die
Vorschweißstromstärke ableiten. Unter Vorschweißen versteht
man in der Lichtwellenleiter- Schweißtechnik insbesondere
eine Präparationsmaßnahme, bei der die Faserenden zweier
miteinander zu verbindender Lichtwellenleiter bezüglich ihrer
Faserkerne einen definierten Längsabstand voneinander
aufweisen und zur stirnseitigen "Schmelzverklebung", d. h.
Kontaktierung, vorerwärmt bzw. angeschmolzen werden. Erst
danach werden die stirnseitig aneinandergehefteten Faserenden
im sogenannten Hauptschweißen derart miteinander
verschmolzen, daß eine zugfeste Schweißverbindung entsteht.
Weiterhin kann es zweckmäßig sein, die gespannte
Lichtleitfaser im Bereich der jeweiligen Vermessungsstelle
mit einem kontinuierlich steigenden, insbesondere linear
ansteigenden Schweißstrom IS vorzuerwärmen. Dies
veranschaulicht das Stromstärke/Zeitdiagramm von Fig. 3.
Dort steigt die Stromstärke IS bis zum Zeitpunkt tE3 solange
kontinuierlich an, bis erstmalig ein Einschnüreffekt
auftritt. Der kontinuierlich ansteigende Verlauf ist dabei
mit AI bezeichnet. Zum Zeitpunkt tE3 weist die Glimmentladung
zwischen den beiden Schweißelektroden die Schweißstromstärke
IM3 auf.
Zusätzlich oder unabhängig von der zeitlichen Abfolge von
einzelnen Glimmentladungsimpulsen entsprechend Fig. 2 kann
es auch zweckmäßig sein, auf den Vermessungsbereich der
Lichtleitfaser eine Abfolge von Glimmentladungsimpulsen
abzugeben, deren Impulslänge sukzessive solange vergrößert
wird, bis sich eine meßbare Einschnürung erstmals am
Außenumfang der Lichtleitfaser zeigt. Das Stromstärke/Zeit-
Diagramm von Fig. 4 veranschaulicht schematisch eine solche
zeitliche Abfolge von Glimmentladungsimpulsen. Bei etwa
konstanter Entladestromstärke IM4 aller Entladestromimpulse
wird zunächst die Impulslänge IP von einem
Glimmentladungsimpuls zum zeitlich als nächstes folgenden
Glimmentladungsimpuls schrittweise vergrößert, so daß die an
die Lichtleitfaser abgegebene Wärmeleistung schrittweise
vergrößert wird. Die Impulse folgen dabei etwa im selben
zeitlichen Abstand ZA aufeinander. Ihre Impulslänge wird
solange gesteigert, bis schließlich der Einschnüreffekt
beginnt. In der Fig. 4 ist dies der Zeitpunkt tE4, bis zu
dem k-1 Glimmentladungsimpulse mit Entladestromimpulsen PU1
mit PUk-1 abgegeben worden sind.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem jeweils der Einschnüreffekt
einsetzt, wird dann die Lichtleitfaser an der jeweiligen
Vermessungsstelle solange weiter erwärmt, bis eine
definierte, vorgebbare Einschnürung (wie zum Beispiel Δd/2 in
Fig. 5) erreicht wird.
Dazu kann es zweckmäßig sein, entsprechend Fig. 2 ab dem
Zeitpunkt tE2 Glimmentladungsimpulse mit Entladestromimpulsen
IPn+1 bis IPm konstanter Impulslänge sowie konstanter
Entladestromstärke IM2 auf die Lichtleitfaser bis zum
Zeitpunkt tA2 abzugeben, bei dem eine gewünschte radiale
Einschnürtiefe Δd/2 erreicht wird. Die Entladestromstärke der
Impulse IPn+1 bis Ipm entspricht dabei insbesondere im
wesentlichen der Entladestromstärke IM2 des
Schweißstromimpulses IPn, bei dem der Einschnüreffekt gerade
einsetzt.
Auch bei der Impulsfolge entsprechend Fig. 4 werden ab dem
Zeitpunkt tE4 nur noch Glimmentladungsimpulse auf die
jeweilige Vermessungsstelle der Lichtleitfaser abgegeben,
deren Entladestromimpulse PUk mit PUn im wesentlichen
dieselbe Entladestromstärke IM4, dieselbe Impulslänge wie der
Entladestromimpuls PUk-1 aufweisen, bei dem der
Einschnüreffekt zum Zeitpunkt tE4 gerade erst einsetzt. Die
Impulsfolge endet mit dem Entladestromimpuls PUn zum
Zeitpunkt tE4, bei dem die gewünschte Einschnürtiefe Δd/2
erreicht wird.
Genauso kann es zweckmäßig sein, entsprechend der Fig. 3 ab
dem Zeitpunkt tE3, ab dem erstmalig der Einschnüreffekt
eintritt, eine kontinuierliche Glimmentladung zu erzeugen,
deren Spleißstromstärke im wesentlichen konstant ist und
vorzugsweise der Spleißstromstärke IM3 zum Zeitpunkt tE3
entspricht. Der konstante Verlauf des Entladestroms ab dem
Zeitpunkt tE3 ist in der Fig. 3 mit IK bezeichnet. Er endet
zum Zeitpunkt tA3 bei Erreichen der voreingestellten,
gewünschten Einschnürtiefe.
Das Fortschreiten der Einschnürung und damit die Zunahme der
Einschnürtiefe Δd/2 mit Zunahme der auf die jeweilige
Vermessungsstelle abgegebenen Wärmemenge bzw. Hitzeleistung
wird zweckmäßigerweise fortlaufend zum Beispiel durch
optische Vermessung mit dem optischen Abbildungssystem VK von
Fig. 1 mit protokolliert.
Ab dem Zeitpunkt wie zum Beispiel tE2 in Fig. 2, ab dem
erstmalig eine Einschnürung anfängt, kann aus den Meßgrößen
wie zum Beispiel Einschnürtiefe, Zugspannung, Schweißstrom,
Schweißzeit, usw. ein optimierter Schweißparametersatz
vorzugsweise für das sogenannte Hauptschweißen zweier
miteinander zu verbindender Lichtwellenleiter abgeleitet bzw.
ermittelt werden.
Zusammenfassend betrachtet kann also aus den Werten für die
Zugspannung F, der erreichten Einschnürtiefe Δd/2, der
verwendeten Schweißstromstärken, den Impulsdauern für die
Schweißstromimpulse, der Totzeiten zwischen zwei zeitlich
aufeinander folgenden Schweißstromimpulsen, usw. schließlich
ein optimierter Spleißparametersatz (insbesondere für das
Vor- und/oder Hauptschweißen) automatisch mit der Auswer
te-/Steuereinrichtung COM ermittelt und dort im Spleißgerät
abgespeichert werden.
Bevor die Lichtleitfaser erwärmt wird, wird zweckmäßigerweise
ihr Faserdurchmesser an einer oder mehreren Längsstellen
vermessen und dieser Wert in der Auswerte-/Steuereinrichtung
wie zum Beispiel COM des Spleißgeräts abgespeichert. Dadurch
steht ein Referenzwert für den Außendurchmesser der
Lichtleitfaser zur Verfügung, gegenüber dem später die
Einschnürung bzw. Einschrumpfung der Außenkontur der
erwärmten Lichtleitfaser gemessen wird.
Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, das obige
beschriebene Verfahren ein- oder mehrmals zu wiederholen, um
eine Mittelung für die Spleißparameter vornehmen zu können.
2. Gegebenenfalls kann es zweckmäßig sein, zusätzlich zu den
unter 1. aufgeführten Verfahrensschritten auch noch den
Lichtleistungspegel von Meßlicht (wie zum Beispiel ML in
Fig. 1) zu messen, das im Probe-Lichtleitfaserabschnitt LF
geführt wird. Dafür eignet sich insbesondere das sogenannte
LID-Meßverfahren ("Light Injection and Detection"), wie es in
der US 5,078,489 beschrieben worden ist. Vorzugsweise wird
dabei der Lichtleistungspegel des im Probe-
Lichtleitfaserabschnitt LF geführten Meßlichts bereits vor
dem "Tapern" (= Einschnüren) der Lichtleitfaser gemessen. Der
Lichtleistungspegel wird dann während der Erwärmungsphase
oder jeweils nach jedem Spleißstromimpuls fortlaufend
gemessen und insbesondere durch die Auswer
te-/Steuereinrichtung COM von Fig. 1 fortlaufend
mitprotokolliert. Gegebenenfalls kann aus dem aufgenommenen
Lichtleistungspegel ein Abbruchkriterium für die Taperung des
Lichtleitfaserabschnitts abgeleitet werden. Der zeitliche
Verlauf des Lichtleistungspegels kann dann bei der Ermittlung
optimaler Schweißparameter mit einbezogen werden.
3. Besonders zweckmäßig kann es sein, in das Schweißgerät
bereits von vornherein zwei miteinander zu verschweißende
Lichtwellenleiter einzulegen, die jeweils endseitig entcoatet
sind. Dies veranschaulicht Fig. 6. Dort ist in die
Haltevorrichtung HV1 der Test- bzw. Schweißeinrichtung TV ein
erster Lichtwellenleiter LW1 eingelegt und festgeklemmt. Er
ist entlang einem Endabschnitt entcoatet, so daß dort seine
Lichtleitfaser LF1 blank freiliegt. Von der Haltevorrichtung
HV2 wird entsprechend dazu ein Lichtwellenleiter LW2
lagegesichert. Er ist endseitig entcoatet, so daß dort seine
Lichtleitfaser LF2 blank freiliegt. Die beiden
Lichtleitfasern LF1, LF2 werden stirnseitig in Kontakt
miteinander gebracht und miteinander verschweißt, so daß eine
Verbindungsstelle SS zwischen den beiden Stirnseiten der
Lichtleitfasern LF1, LF2 gebildet ist. Auf diese Weise wird
durch Verschweißung zweier Faserenden eine durchgehende
Lichtleitfaser entsprechend LW von Fig. 1 hergestellt. Dabei
sind die verwendeten Schweißparameter zunächst noch nicht
optimiert. Erst anschließend werden die unter 1. und/oder 2.
aufgeführten Verfahrensschritte zur Überprüfung und Anpassung
der Spleißparameter durchgeführt. Bei akzeptierbarer Dämpfung
kann gegebenenfalls bereits dieser leicht "getaperte"
Testspleiß in den Spleißspeicher der Auswer
te-/Steuereinrichtung für reguläre Spleißdämpfungen mit
aufgenommen werden. Hierdurch kann insbesondere der
zusätzliche manuelle Aufwand eines Testspleißes eventuell
entfallen. Ansonsten werden die beiden (bei nicht optimierten
Spleißparametern) miteinander verschweißten Lichtleitfasern
LF1, LF2 voneinander getrennt, ihre Enden nochmals
vorpräpariert und schließlich erst dann ihre Verschweißung
mit optimierten Spleißparametern durchgeführt.
4. Zweckmäßig kann es sein, mehrere Testspleiße
durchzuführen, und die jeweils dabei gewonnenen
Parametersätze zu mitteln. Wird zudem bei mehreren
durchgeführten Testspleißen festgestellt, daß die
Faserviskositäten wechseln, so können insbesondere
Rückschlüsse auf den Elektrodenzustand des Spleißgerätes
getroffen werden. Gegebenenfalls kann der Benutzer
automatisch zum Beispiel mit Hilfe der Auswer
te-/Steuereinrichtung COM automatisch zu einem Elektrodenwechsel
oder deren Reinigung aufgefordert werden.
5. Zur Verspleißung unterschiedlicher Fasertypen, die
voneinander abweichende Glaseigenschaften aufweisen, werden
zweckmäßigerweise zwei getrennte Taperversuche zur
Optimierung der Spleißparameter durchgeführt. Erfolgreich
getestet wurden insbesondere folgende zwei unterschiedliche
Vorgehensweisen:
- a) Es werden für jeden Fasertyp geeignete Parametersätze durch zwei separate Versuche entsprechend einem der unter 1. bis 3. aufgeführten Möglichkeiten ermittelt. Anschließend werden aus diesen, jedem Fasertyp zugeordneten Parametersätzen die optimalen Parameter für die Verschweißung der beiden unterschiedlichen Fasertypen abgeleitet.
- b) Die unterschiedlichen Fasertypen werden zunächst ohne optimierte Schweißparameter mit entsprechend hohem Spleißstrom für eine ausreichende Zugfestigkeit verschweißt. Anschließend wird die Spleißstelle in zwei Schritten rechtwinklig zur Position der Wärmequelle, insbesondere den beiden Elektroden, in z-Richtung derart verfahren, daß der jeweilige Schweißparametersatz entsprechend den Möglichkeiten unter 1. bis 3. für jeden Fasertyp getrennt vermittelt werden kann. Aus den Schweißparametersätzen für jeden Fasertyp können dann wieder die optimalen Schweißparameter für die Verschweißung dieser beiden unterschiedlichen Fasertypen abgeleitet werden.
Insbesondere zeichnet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur
Bestimmung optimaler Spleißparameter vor allem dadurch aus,
daß das Verhältnis von Faserviskosität zu verwendetem
Schweißstrom bei relativ geringen Temperaturen gemessen
werden kann. Dadurch kann eine Überhitzung der
Lichtleitfasern und die damit verbundenen Nachteile, wie zum
Beispiel Verdampfung des Glasmaterials der jeweiligen
Lichtleitfaser und eine daraus resultierende
Elektrodenverschmutzung, weitgehend vermieden werden.
Weiterhin kommt das Verfahren zur Ermittlung eines optimalen
Spleißparametersatzes bereits mit einer Faserpositionierung
lediglich in Faserlängsrichtung aus, das heißt eine
Faserpositionierung senkrecht zur Faserlängsachse ist nicht
erforderlich. Dadurch läßt sich das erfindungsgemäße
Verfahren in vorteilhafter Weise bereits allein mit den in
gängigen Spleißgeräten ohnehin vorhandenen Komponenten
realisieren, das heißt eine zusätzliche Hardware ist
üblicherweise nicht erforderlich. Aus obigen Grund kann das
erfindungsgemäße Verfahren in vorteilhafter Weise auch in der
Mehrfaser-Schweißtechnik, insbesondere zum Verschweißen von
Lichtwellenleiter-Bändchen eingesetzt werden. Denn bei
Lichtwellenleiter-Bändchen sind die Lichtleitfasern im
Kunststoffmaterial eines gemeinsamen Bändchenmantels
eingebettet, der auf ihnen aufsitzt und sie ringsum umgibt.
Im Bändchenmantelmaterial sind die Lichtleitfasern
vorzugsweise in einer gemeinsamen Lageebene im wesentlichen
parallel zueinander angeordnet. Die Lichtleitfasern stehen
somit in einer festen räumlichen Zuordnung zueinander. Das
jeweilige Lichtwellenleiter-Bändchen kann somit nur als
Ganzes verschoben werden; eine x-y-Ausrichtung zweier
miteinander zu verschweißender Lichtwellenleiter-Bändchen ist
somit in der Regel nicht möglich.
Weiterhin ermöglicht es das erfindungsgemäße Testverfahren in
vorteilhafter Weise, die Schweißparametersätze jeweils
automatisch zu ermitteln. Dadurch können zeitaufwendige und
umfangreiche Versuchsreihen zur Ermittlung optimaler
Spleißparameter vermieden werden.
Ein weiterer, besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen
Verfahrens liegt insbesondere darin, daß eine im
Spleißbereich durchgehende Lichtleitfaser bzw. zwei
miteinander durchgehend verschweißte Lichtleitfaser-Enden
wärmebehandelt werden. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt
das, daß die Bestimmung der Schweißparameter im wesentlichen
am selben Meßobjekt sowie unter denselben Schweißbedingungen
wie später die eigentliche Schweißverbindung zwischen je zwei
miteinander zu verbindenden Lichtwellenleiern durchgeführt
wird. Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt also darin, daß die Verhältnisse wie bei der
Herstellung einer normalen Schweißverbindung nachgebildet
werden. Damit sind bei der Spleißparameterbestimmung im
wesentlichen die gleichen Mechanismen wirksam und auswertbar,
wie sie bei der Herstellung der eigentlichen
Schweißverbindung vorliegen und die bei einem normalen Spleiß
über die Spleißdämpfung entscheiden.
Zusammenfassend betrachtet ist es somit in vorteilhafter
Weise ermöglicht, für unterschiedliche Schweißbedingungen
(wie zum Beispiel Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Fasertyp,
Elektrodenzustand, usw.) einen individuell angepaßten
Schweißparametersatz zu ermitteln, so daß eine optimale
Glasviskosität während des Schweißvorgangs erreicht werden
kann. Ein solcher, an die jeweilig vorliegende
Schweißsituation angepaßter Schweißparametersatz kann
vereinfacht ausgedrückt indirekt über die Messung der
Einschnürtiefe einer Test-Lichtleitfaser oder eines Test-
Spleißes in Abhängigkeit von der verwendeten
Spleißstromstärke, Schweißzeit sowie Zugspannung, unter der
die Testlichtleitfaser oder der Testspleiß steht, erfolgen.
Die Optimierung der Spleißparameter kann im Idealfall anhand
eines einzigen Testspleißes durchgeführt werden. Besonders
zweckmäßig kann es sein, mehrere Testspleiße durchzuführen
und die daraus gewonnenen Parametersätze zu mitteln.
Claims (7)
1. Verfahren zur Bestimmung von Spleißparametern für die
Herstellung thermischer Schweißverbindungen zwischen
mindestens zwei Lichtwellenleitern,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Probe-Lichtleitfaserabschnitt (LF) während einer vorgebbaren Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung (F) unterworfen wird,
daß während dieser Zugbelastung der Probe- Lichtleitfaserabschnitt (LF) an mindestens einer Längsstelle erwärmt wird,
und daß eine Einschnürung (Δd), die sich dort am Außenumfang des Probe-Lichtleitfaserabschnitts (LF) ausbildet, erfaßt und zur Bestimmung der Spleißparameter herangezogen wird.
daß mindestens ein Probe-Lichtleitfaserabschnitt (LF) während einer vorgebbaren Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung (F) unterworfen wird,
daß während dieser Zugbelastung der Probe- Lichtleitfaserabschnitt (LF) an mindestens einer Längsstelle erwärmt wird,
und daß eine Einschnürung (Δd), die sich dort am Außenumfang des Probe-Lichtleitfaserabschnitts (LF) ausbildet, erfaßt und zur Bestimmung der Spleißparameter herangezogen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der unter Zugspannung (F) stehende Probe-
Lichtleitfaserabschnitt (LF) soweit erwärmt wird, bis eine
erste Einschnürung (Δd) eintritt und meßbar wird.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der unter Zugspannung (F) stehende Probe-
Lichtleitfaserabschnitt (LF) soweit erwärmt wird, bis eine
vorgegebene Einschnürung (Δd) erreicht wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Probe-Lichtleitfaserabschnitt (LF) ein Meßlicht (ML)
geführt wird, und daß eine etwaige Veränderung dieses
Meßlichts (ML) gemessen wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Probe-Lichtleitfaserabschnitt durch Verspleißung
zweier Lichtleitfaserenden (LF1, LF2) gebildet wird.
6. Vorrichtung (TV) zur Bestimmung von Spleißparametern für
die Herstellung thermischer Schweißverbindungen zwischen
mindestens zwei Lichtwellenleitern, insbesondere nach einem
der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zugeinrichtung (HV1, HV2) vorgesehen ist, mit der
mindestens ein Probe-Lichtleitfaserabschnitt (LF) während
einer vorgebbaren Prüfzeitdauer einer definierten Zugspannung
(F) unterwerfbar ist, daß eine Heizeinrichtung (EL1, EL2)
vorgesehen ist, mit der der unter Zugspannung (F) stehende
Probe-Lichtleitfaserabschnitt (LF) an mindestens einer
Längsstelle erwärmbar ist, und daß Mittel (VK, COM)
vorgesehen sind, mit denen eine sich ausbildende Einschnürung
(Δd) am Außenumfang des Probe-Lichtleitfaserabschnitts (LF)
erfaßbar und zur Bestimmung der Spleißparameter heranziehbar
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
gekennzeichnet durch
den Einbau in einem Lichtwellenleiter-Spleißgerät.
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8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: CCS TECHNOLOGY, INC., WILMINGTON, DEL., US |
|
8141 | Disposal/no request for examination |