DE19629201A1 - Batterieladegerät unter Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie als Energiequelle - Google Patents
Batterieladegerät unter Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie als EnergiequelleInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Batterieladegerät, welches eine auf in Kraftfahrzeug
montierte Batterie (im folgenden als eine
"Kraftfahrzeugbatterie" bezeichnet) als Energiequelle zum
Laden einer Batterie verwendet.
Ein konventionelles Batterieladegerät des Typs, welcher eine
Kraftfahrzeugbatterie als eine Energiequelle verwendet, ist
mit einer computergesteuerten Anti-Überentladungsvorrichtung
ausgestattet, welche das Laden der Batterie beendet, wenn die
Quellenspannung, d. h. die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie,
unter einen unteren Grenzwert fällt. Diese Anti-
Überentladungsvorrichtung ist notwendig zur Bewahrung eines
minimalen Leistungsvermögens der Kraftfahrzeugbatterie, um
den Fahrzeugmotor zu starten.
Der Betrieb der computergesteuerten Anti-
Überentladungsvorrichtung wird unter Bezugnahme auf das in
Fig. 1 gezeigte Flußdiagramm beschrieben. In der folgenden
Beschreibung bezeichnet Si die Nummer eines Schritts, wobei i
eine ganze Zahl ist.
, , , 00000000000
Das Batterieladegerät wird gespeist, wenn es an eine
Zigarettenanzünder-Buchse (LEISTUNG EIN) angeschlossen wird,
worauf Initialeinstellungen eines Mikrocomputers ausgeführt
werden (S1). Nachdem die Initialeinstellungen vollständig
sind, wird die Energiequellenspannung der Zigarettenanzünder-
Buchse dem Mikrocomputer über eine Energiequellenspannungs-
Überwachungsschaltung eingegeben. Der Mikrocomputer bestimmt,
ob oder ob nicht die Energiequellenspannung höher als 11,2 V
ist (S2), d. h. eine Spannung, die bewahrt werden muß, um den
Motor zu starten. Wenn die in S2 durchgeführte Bestimmung
anzeigt, daß die Energiequellenspannung gleich oder kleiner
als 11,2 V ist (S2: NEIN), zeigt eine Anzeige an, daß die
Energiequellenspannung unzureichend ist, woraufhin die
Routine zu S2 zurückkehrt. Wenn die in S2 durchgeführte
Bestimmung anzeigt, daß die Energiequellenspannung höher als
11,2 V ist (S2: JA), überprüft der Mikrocomputer, ob die
Batterie mit dem Ladegerät verbunden ist (S4). Wenn die
Batterie nicht mit dem Ladegerät verbunden ist (S4: NEIN),
kehrt die Routine zu S2 zurück. Wenn die Batterie mit dem
Batterieladegerät verbunden ist (S4: JA), beginnt die
Batterie zu laden (S5). Danach bestimmt der Mikrocomputer
erneut, ob die Energiequellenspannung höher als 11,2 V ist
oder nicht (SE). Wenn die Energiequellenspannung höher als
11,2 V ist (S6: JA), wird bestimmt, daß die
Energiequellenspannung normal ist, und somit wird das
Zuführen des Ladestroms zur Batterie 3 fortgesetzt, bis die
Batterie voll geladen ist. Wenn die Energiequellenspannung
gleich oder kleiner als 11,2 V ist (S6: NEIN), macht eine
Anzeige den Bediener darauf aufmerksam, daß die Spannung der
Energiequelle zu niedrig ist (S7), und gleichzeitig wird das
Batterieladegerät daran gehindert, die Batterie weiter zu
laden (S8).
Die oben beschriebene Anti-Überentladungsvorrichtung
bestimmt, daß die Energiequellenspannung unannehmbar niedrig
ist, sogar wenn die Dauer der niedrigen Spannung
vorübergehend ist. Genauer, wenn die Energiequellenspannung
beim Einschalten eines Gebläsemotors oder eines elektrischen
Fensterhebers des Fahrzeuges vorübergehend erniedrigt ist,
beendet die Anti-Überentladungsvorrichtung das Laden der
Batterie. Daher wird die Batterie nicht voll geladen.
In Anbetracht des oben Beschriebenen ist es eine Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, eine Anti-Überentladungsvorrichtung
zu schaffen, welche es einem Batterieladegerät erlaubt, das
Laden fortzusetzen, sogar wenn eine Spannung der
Kraftfahrzeugbatterie vorübergehend unter einen unteren
Grenzwert erniedrigt wird.
Um die obige und andere Aufgaben zu lösen, wird ein
Batterieladegerät geschaffen, welches eine Ladevorrichtung,
eine Spannungsüberwachungsvorrichtung und eine
Unterbrechungsvorrichtung enthält. Die Ladevorrichtung dient
dem Laden einer wiederaufladbaren Batterie unter Verwendung
einer Kraftfahrzeugbatterie. Die
Spannungsüberwachungsvorrichtung überwacht die Spannung der
Kraftfahrzeugbatterie und gibt ein Spannungssignal aus,
welches die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie anzeigt. Die
Unterbrechungsvorrichtung ist vorgesehen zum Unterbrechen der
Ladevorrichtung beim kontinuierlichen Laden der
wiederaufladbaren Batterie, wenn das von der
Spannungsüberwachungsvorrichtung ausgegebene Spannungssignal
anzeigt, daß ein Niedrigspannungszustand der
Kraftfahrzeugbatterie eine erste vorbestimmte Zeitspanne
anhält. Die Kraftfahrzeugbatterie ist in dem
Niedrigspannungszustand, wenn die Spannung der
Kraftfahrzeugbatterie gleich oder kleiner einer vorbestimmten
unteren Grenzspannung ist. Es wird bevorzugt, daß eine
mögliche niedrigste Spannung zum Starten eines
Kraftfahrzeugmotors als die vorbestimmte untere Grenzspannung
der Kraftfahrzeugbatterie ausgewählt wird.
Ferner ist eine Ladewiederaufnahmevorrichtung zur
Wiederaufnahme des Ladens der wiederaufladbaren Batterie
vorgesehen, wenn die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie
während der Unterbrechung der Ladevorrichtung auf eine
vorbestimmte erlaubte Spannung zurückkehrt. Die vorbestimmte
erlaubte Spannung wird bevorzugt größer eingestellt als die
vorbestimmte untere Grenzspannung. Ferner hält die
Unterbrechung der Ladevorrichtung eine zweite vorbestimmte
Zeitspanne an.
Ferner ist eine Ladeanhaltevorrichtung vorgesehen, zum
Anhalten des Ladens der wiederaufladbaren Batterie ohne
weiteres Laden der wiederaufladbaren Batterie nach dem
Unterbrechen der Ladevorrichtung, wenn die Unterbrechung der
Ladevorrichtung eine zweite vorbestimmte Zeitspanne anhält.
Die besonderen Merkmale und Vorteile der Erfindung und
weitere Aufgaben werden aus der folgenden Beschreibung
offensichtlich werden, zusammengenommen mit den begleitenden
Zeichnungen, in welchen:
Fig. 1 ein Flußdiagramm ist, welches den Betrieb eines
konventionellen Batterieladegeräts unter Verwendung
einer Kraftfahrzeugbatterie als Ladequelle
veranschaulicht;
Fig. 2 ein Schaltungsblockdiagramm ist, welches ein
Batterieladegerät gemäß der vorliegenden Erfindung
zeigt; und
Fig. 3 ein Flußdiagramm ist, welches den Betrieb eines
Batterieladegeräts gemäß einer Ausführung der
vorliegenden Erfindung zeigt.
Eine bevorzugte Ausführung der vorliegenden Erfindung wird
unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 beschrieben.
Wie in Fig. 2 gezeigt, hat ein Batterieladegerät 2 einen
Eingang, welcher mit dem elektrischen System 1 eines
Fahrzeugs, einschließlich einer Kraftfahrzeugbatterie 6,
verbunden ist, und einen mit einer wiederaufladbaren Batterie
3 verbundenen Ausgang. Das elektrische System 1 des
Fahrzeuges enthält eine Drehstromlichtmaschine 5 zur
Umwandlung von mechanischer Energie, welche von einem Motor 4
erzeugt wird, in elektrische Energie; und eine
Kraftfahrzeugbatterie 6 zur Lieferung eines elektrischen
Stromes an einen Gebläsemotor 7, einen Fensterheber 24,
Lampen 25, eine Klimaanlage 8, einen Anlasser 9, und an
andere elektrische Ausrüstungsgegenstände. Das elektrische
System 1 enthält ferner eine Zigarettenanzünderbuchse 10,
welche mit dem Batterieladegerät 2 verbunden ist.
Das Batterieladegerät 2 enthält eine schaltende
Energiequellensteuerung 12, zur Zuführung eines konstanten
Ladestroms zur Batterie 3, eine Schaltvorrichtung 13, eine
Gleichrichter/Glättungs-Schaltung 14, einen Pegelwandler 15,
eine Ausgangsstrom-Rückkoppelschaltung 17, einen
Stromdetektor 18, eine Batteriestatus-Erfassungsschaltung 22
zur Erfassung einer Spannung und einer Temperatur der
Batterie 3, eine Energiequellen-EIN/AUS-Schaltung 16 zur EIN-
und AUS-Schaltung des Batterieladegeräts 2, einen
Mikrocomputer 21, eine Energiequellenspannungs-
Überwachungsschaltung 23 zur Überwachung der
Energiequellenspannung, und einen Anzeigenbetreiber 20 zur
Darstellung von Information über den Status des
Batterieladegeräts 2 auf einer Anzeige 19.
Als nächstes wird der Betrieb des Batterieladegeräts 2 unter
Bezugnahme auf das in Fig. 3 gezeigte Flußdiagramm
beschrieben.
Das Batterieladegerät 2 wird gespeist, wenn es mit der
Zigarettenanzünderbuchse 10 verbunden ist (Leistung EIN),
woraufhin Initialeinstellungen des Mikrocomputers 21
ausgeführt werden (S101). Nachdem die Initialeinstellungen
vollständig sind, wird die Energiequellenspannung der
Zigarettenanzünderbuchse 10 dem Mikrocomputer 21 über die
Energiequellen-Filterschaltung 11 und die
Energiequellenspannungs-Überwachungsschaltung 23 eingegeben.
Der Mikrocomputer 21 bestimmt, ob oder ob nicht die
Energiequellenspannung höher als 11,2 V ist (S102), d. h. eine
Spannung, welcher zum Starten des Motors aufrechtzuerhalten
ist. Wenn die in S102 durchgeführte Bestimmung anzeigt, daß
die Energiequellenspannung gleich oder kleiner als 11,2 V ist
(S102: NEIN), zeigt die Anzeige 19 an, daß die
Energiequellenspannung nicht normal ist (S103), woraufhin die
Routine zu S102 zurückkehrt. Wenn die in S102 durchgeführte
Bestimmung anzeigt, daß die Energiequellenspannung höher als
11,2 V ist (S102: JA), überprüft der Mikrocomputer 21, ob die
Batterie 3 mit dem Batterieladegerät 2 verbunden ist (S104)
Wenn die Batterie 3 nicht mit dem Batterieladegerät 2
verbunden ist (S104: NEIN), kehrt die Routine zu S102 zurück.
Wenn die Batterie 3 mit dem Batterieladegerät 2 verbunden ist
(S104: JA), beginnt die Batterie zu laden (S105). Danach
bestimmt der Mikrocomputer 21 erneut, ob die
Energiequellenspannung höher als 11,2 V ist oder nicht
(S106). Wenn die Energiequellenspannung höher als 11,2 V ist
(S106: JA), wird bestimmt, daß die Energiequellenspannung
normal ist, und somit wird die Zuführung des Ladestroms zur
Batterie 3 fortgesetzt. Als nächstes wird bestimmt, ob die
Batterie 3 voll geladen ist oder nicht (S107). Wenn die
Batterie 3 noch nicht voll geladen ist, kehrt die Routine zu
S106 zurück. Wenn bestimmt wird, daß die Batterie 3 voll
geladen ist (S107: JA), wird das Laden der Batterie 3
beendet. Es wird beispielsweise dann bestimmt, daß die
Batterie vollständig geladen ist, wenn die Batteriespannung
von einer während des Ladevorgangs erreichten Spitzenspannung
um eine vorbestimmte Spannung erniedrigt ist.
Wenn die in S106 durchgeführte Entscheidung negativ ist, d. h.
wenn bestimmt wird, daß die Energiequellenspannung gleich
oder kleiner als 11,2 V ist (S106: NEIN), überwacht der
Mikrocomputer 21 die Dauer der Niedrigspannungsbedingung der
Kraftfahrzeugbatterie 6. Wenn die Niedrigspannungsdauer eine
Minute angehalten hat, schreitet die Routine zu S110 fort,
wohingegen, wenn die Niedrigspannungsdauer vor Ablauf einer
Minute endet, die Routine zu S109 fortschreitet.
Typischerweise wird die Erregung des Gebläsemotors 7 und die
Betätigung des Fensterhebers 24 nicht länger als eine Minute
anhalten. Daher wird die Ladeprozedur in diesen Fällen
fortgesetzt (S109), und die Routine kehrt zu S106 zurück.
Wenn die in S108 gefällte Entscheidung zustimmend ist (S108:
JA), d. h. wenn die Niedrigspannungsdauer eine Minute lang
angehalten hat, wird die Ladeprozedur unterbrochen (S110),
und die Anzeige 19 wird erleuchtet, um den Bediener darauf
aufmerksam zu machen, daß das Laden unterbrochen ist (S111).
Danach wird ein Taktgeber bzw. eine Uhr, welche intern in dem
Mikrocomputer 21 vorgesehen ist und zur Messung einer Zeit
verwendet wird, während welcher die Batterie 3 nicht geladen
wird, auf 10 Minuten eingestellt (S112) . Dann bestimmt der
Mikrocomputer 21, ob oder ob nicht die Versorgungsspannung
auf eine Spannung größer als 13,2 V zurückkehrt, was im
folgenden als "eine Rückkehrspannung" bezeichnet wird (S113)
Wenn die in S113 gefällte Entscheidung anzeigt, daß die
Versorgungsspannung noch nicht die Rückkehrspannung erreicht
hat (S113: NEIN), wird durch Rückgriff auf den Taktgeber
bestimmt, ob oder ob nicht 10 Minuten vergangen sind seit der
Unterbrechung des Ladens (S114). Wenn 10 Minuten noch nicht
vergangen sind (S114: NEIN), kehrt die Routine zu S113
zurück. S112 bis S114 sind vorgesehen, um zu bestätigen, daß
die Energiequellenspannung zu einer Spannung zurückgekehrt
ist, welche in der Lage ist, die Batterie 3 zu laden. Wenn
große Lastkomponenten, wie die Klimaanlage 8 und die Lampen
25 abgeschaltet werden, kann die Energiequellenspannung zu
einer Spannung über 13,2 V zurückkehren.
Wenn die Energiequellenspannung größer als 13,2 V ist (S113:
JA), wird der Taktgeber zurückgesetzt (S117), und die Anzeige
19 wird abgeschaltet (S118), um den Alarm zu löschen,
woraufhin das Laden der Batterie 3 wiederaufgenommen wird
(S119). Danach kehrt die Routine zu S106 zurück. Wenn die
Energiequellenspannung nicht zur Rückkehrspannung zu 13,2 V
zurückkehrt, sogar nach Ablauf der 10 Minuten seit dem Beginn
der Ladeunterbrechung, wird die Anzeige 19 erleuchtet, um
darauf hinzuweisen, daß das Laden angehalten ist, was
bedeutet, daß das Laden der Batterie 3 nicht weiter
durchgeführt wird (S115). Dieses Ladeanhalten wird
aufrechterhalten, bis das Batterieladegerät 2
wiedereingeschaltet wird und die darauf folgenden
Initialeinstellungen durchgeführt werden.
Wie beschrieben, beendet das Batterieladegerät gemäß der
vorliegenden Erfindung das Laden der Batterie nicht, es sei
denn, daß der Spannungsabfall der Kraftfahrzeugbatterie
andauert, nachdem eine vorbestimmte Zeitdauer abgelaufen ist.
Daher kann das Laden der Batterie fortgesetzt werden, bis die
Batterie voll geladen ist, während die Leistungsfähigkeit der
Kraftfahrzeugbatterie überwacht wird. Wenn große
Lastkomponenten längere Zeit verwendet werden, wird das Laden
der Batterie eine Zeit lang unterbrochen, wird aber
wiederaufgenommen, wenn die Spannung der
Kraftfahrzeugbatterie auf einen Pegel zurückkehrt, welcher in
der Lage ist, die Batterie zu laden, da große Lastkomponenten
ausgeschaltet wurden. Folglich wird die Kraftfahrzeugbatterie
nicht überentladen, und die zu ladende Batterie kann voll
geladen werden.
Claims (12)
1. Batterieladevorrichtung, umfassend:
- - eine Ladevorrichtung zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie unter Verwendung einer Kraftfahrzeugbatterie-Versorgungsspannung;
- - eine Spannungsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung der Spannung der Kraftfahrzeugbatterie und zur Ausgabe eines Spannungssignals, welches die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie anzeigt; und
- - eine Unterbrechungsvorrichtung zur Unterbrechung der Ladevorrichtung beim kontinuierlichen Laden der wiederaufladbaren Batterie, wenn das von der Spannungsüberwachungsvorrichtung ausgegebene Spannungssignal anzeigt, daß ein Niedrigspannungszustand der Kraftfahrzeugbatterie eine erste vorbestimmte Zeitdauer anhält, wobei die Kraftfahrzeugbatterie in einem Niedrigspannungszustand ist, wenn die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie nicht höher ist als eine vorbestimmte untere Grenzspannung.
2. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
niedrigst mögliche Spannung zum Starten eines
Fahrzeugmotors als vorbestimmte untere Grenzspannung der
Kraftfahrzeugbatterie ausgewählt ist.
3. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch eine
Ladewiederaufnahmevorrichtung zum Wiederaufnehmen des
Ladens der wiederaufladbaren Batterie, wenn die Spannung
der Kraftfahrzeugbatterie auf eine vorbestimmte erlaubte
Spannung während der Unterbrechung der Ladevorrichtung
zurückkehrt.
4. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
vorbestimmte erlaubte Spannung größer ist als die
vorbestimmte untere Grenzspannung.
5. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Unterbrechung der Ladevorrichtung eine zweite
vorbestimmte Zeitspanne anhält.
6. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch eine
Ladeanhaltevorrichtung zum Anhalten des Ladens der
wiederaufladbaren Batterie ohne weiteres Laden der
wiederaufladbaren Batterie nach der Unterbrechung der
Ladevorrichtung, wenn die Unterbrechung der
Ladevorrichtung eine zweite vorbestimmte Zeitdauer
anhält.
7. Batterieladevorrichtung, umfassend:
- - eine Ladevorrichtung zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie, wobei die Ladevorrichtung einen Eingang hat, welcher mit einer Kraftfahrzeugbatterie-Versorgungsspannung verbindbar ist, und einen Ausgang, welcher mit einer wiederaufladbaren Batterie verbindbar ist;
- - eine erste Spannungsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung der Spannung der Kraftfahrzeugbatterie, und zur Ausgabe eines ersten Spannungssignals, welches die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie anzeigt;
- - eine Erfassungsvorrichtung zur Erfassung, wenn das von der ersten Spannungsüberwachungsvorrichtung aus gegebene erste Spannungssignal größer ist als die erste vorbestimmte Spannung, daß die wiederaufladbare Batterie mit dem Ausgang der Ladevorrichtung verbunden ist, wobei die Ladevorrichtung das Laden der wiederaufladbaren Batterie beginnt, wenn die Erfassungsvorrichtung erfaßt, daß die wiederaufladbare Batterie mit dem Ausgang der Ladevorrichtung verbunden ist;
- - eine zweite Spannungsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung der Spannung der Kraftfahrzeugbatterie nach dem Beginn des Ladens der wiederaufladbaren Batterie, und zur Ausgabe eines zweiten Spannungssignales, welches die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie anzeigt;
- - eine erste Zeitmeßvorrichtung zur Messung einer ersten vorbestimmten Zeitdauer, bei welcher das zweite Spannungssignal eine Spannung hat, welche nicht höher ist als die erste vorbestimmte Spannung; und
- - eine Unterbrechungsvorrichtung zur Unterbrechung der Ladevorrichtung beim kontinuierlichen Laden der wiederaufladbaren Batterie, wenn die erste Zeitmeßvorrichtung anzeigt, daß die erste vorbestimmte Zeitdauer abgelaufen ist.
8. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 7,
gekennzeichnet durch eine erste
Alarmvorrichtung zur Warnung, daß die
Kraftfahrzeugbatterie in einem Niedrigspannungszustand
ist, was anzeigt, daß die Spannung der
Kraftfahrzeugbatterie nicht größer ist als die erste
vorbestimmte Spannung.
9. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 8,
gekennzeichnet durch:
- - eine zweite Zeitmeßvorrichtung zur Messung einer zweiten vorbestimmten Zeitdauer ab der Unterbrechung der Ladevorrichtung;
- - eine dritte Spannungsüberwachungsvorrichtung zur Überwachung der Spannung der Kraftfahrzeugbatterie nach dem Beginn der Unterbrechung der Ladevorrichtung, und zur Ausgabe eines dritten Spannungssignales, welches die Spannung der Kraftfahrzeugbatterie anzeigt; und
- - eine Ladewiederaufnahmevorrichtung zum Wiederaufnehmen des Ladens der wiederaufladbaren Batterie, wenn das dritte Spannungssignal zu einer zweiten vorbestimmten Spannung zurückkehrt.
10. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Alarmvorrichtung die Warnung beendet, wenn die
Ladewiederaufnahmevorrichtung das Laden der
wiederaufladbaren Batterie wiederaufnimmt.
11. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 10,
gekennzeichnet durch eine
Ladeanhaltevorrichtung zum Anhalten des Ladens der
wiederaufladbaren Batterie, ohne weiteres Laden der
wiederaufladbaren Batterie nach der Unterbrechung der
Ladevorrichtung, wenn die zweite Zeitmeßvorrichtung
anzeigt, daß die zweite vorbestimmte Zeitdauer
abgelaufen ist.
12. Batterieladevorrichtung nach Anspruch 10,
gekennzeichnet durch eine zweite
Alarmvorrichtung zur Warnung, daß das Laden der
wiederaufladbaren Batterie nicht länger fortgesetzt
wird.
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