DE19617586A1 - Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postverarbeitungssystem mit einer Frankiermaschine und Anordnung - Google Patents

Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postverarbeitungssystem mit einer Frankiermaschine und Anordnung

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DE19617586A1 DE19617586A DE19617586A DE19617586A1 DE 19617586 A1 DE19617586 A1 DE 19617586A1 DE 19617586 A DE19617586 A DE 19617586A DE 19617586 A DE19617586 A DE 19617586A DE 19617586 A1 DE19617586 A1 DE 19617586A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Datenver­ arbeitung in einem Postverarbeitungssystem mit einer Frankiermaschine gemäß der im Oberbegriff der Ansprüche 1, 2, 21, 25, 26, 27 und 28 bzw. eine Anordnung gemäß der im Oberbegriff der Ansprüche 29 und 31 angegebenen Art.
Eine Brieferstellung erfolgt in modernen Büros am Personalcomputer. Die ausgedruckten Briefe werden per Hand im Büro kuvertiert oder in einer Poststelle mit einem Kuvertiersystem automatisch kuvertiert. Solche Poststellen verfügen auch über Frankiermaschinen.
Eine Frankiermaschine wird zum Frankieren von Postgut eingesetzt und kann mit einer Steuereinheit, einem Speichermittel, einem Eingabemittel, einem MODEN oder anderen Daten-Empfangsmitteln, einem Ein/Ausgabe-Steuermittel, einem Anzeigemittel und einem Drucker ausgerüstet sein. Beispielsweise druckt ein feststehen­ der Duckkopf spaltenweise den Frankierabdruck bei gleichzeitigem Brieftransport. Dabei wird eine Druckbreite von ca. 1 Zoll erreicht.
Wenn die Frankiermaschine einen Portorechner enthält werden Gewichtsinformationen durch die Waage einge­ geben. Für ein derartiges System ist gemäß EP 566 225 A2 bereits ein Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine bekannt, welches Chipkarten bzw. ein zellulares Kommunikationsnetz verwendet, um Tarif­ änderungen einzugeben. Solche Chipkarten, die mehrere nichtflüchtige Speicher bzw. getrennt zugreifbare Speicherbereiche und einen Mikroprozessor aufweisen, werden nacheinander in eine einzige Schreib/Leseeinheit gesteckt, um unterschiedliche Informationen repräsen­ tierende Daten in die Frankiermaschine seriell zu übertragen. Auf diese in der Frankiermaschine gespei­ cherten Daten, kann dann während ihres Betriebes zurückgegriffen werden. Eine solche Frankiermaschine stellt eine Stand allone-Frankiermaschine dar und ist nicht dafür vorgesehen, in ein Postverarbeitungssystem mit einer Vielzahl von Einrichtungen integriert zu werden.
Wenn die Waage einen Portorechner enthält, werden die in der Waage ermittelten Portowerte von der Waage zur Frankiermaschine übermittelt. In der deutschen Anmel­ dung (amtl. Aktenzeichen P 44 47 404.0-53) wurde ein Verfahren und eine Anordnung zur Dateneingabe in eine Waage vorgeschlagen, wobei der Waage über die Frankier­ maschine Tariftabellendaten des Beförderers übermittelt werden, damit die Portowerte nach einem aktuellen Tarif ermittelt werden können. Die Frankiermaschine über­ prüft, ob die in der Waage gespeicherten Tariftabellen­ daten des Beförderers noch gültig sind und entscheidet automatisch, ob ein Nachladen bzw. Aktualisieren erforderlich ist. Nach dem Initialisieren wird nur dann zum Normalbetrieb übergegangen, wenn die Tariftabellen­ daten in der Waage aktuell sind. Die Aktualisierung erfolgt nach dem Einschalten, vorzugsweise mittels Chipkarte, und ist von Bedingungen abhängig, wie beispielsweise, wenn zu Beginn aufgerufene aber durch Zeitablauf geänderte Daten eines Uhr/Datummoduls vom Mikroprozessor als relevant für ein Nachladeerfordernis festgestellt werden. In Folge dessen wird eine Kom­ munikation durchgeführt, wobei von der Datenzentrale aufgrund der übermittelten Anforderung Tariftabellen­ daten und gegebenenfalls weitere Dateien zur Frankier­ maschine übertragen werden. Die Frankiermaschine ist mit einer Routine zur Anzeige und automatischen Druckdateneingabe ausgestattet. Die Änderung wird als Klardarstellung des Druckbildes angezeigt wird. Das erfordert aber ein komfortables und damit teures Userinterface (Tastatur und Bildschirm) mindestens in der Frankiermaschine.
Alle vorgenannten Einzellösungen für Frankiermaschinen erfordern also ein teueres eigenes Userinterface oder aber eine Kopplung mit einem Personalcomputer, um dessen Userinterface (Tastatur und Bildschirm) zu nutzen.
Es ist bereits in EP 493 948 A2 eine Kopplung mit einem Personalcomputer vorgeschlagen worden, um diesen als Eingabemittel zu nutzen. Die Portogebühren sind in verschiedenen Registern gespeichert, welche verschie­ denen Verantwortlichen (Authorities) zugeordnet sind. Jedoch kann dieser Schrift nicht entnommen werden, ob und wie diese Authorities vom Kunden ausgewählt werden, oder wie eine Zuordnung erfolgt. Diese spezielle Lösung für eine Frankiermaschine speichert die Abrechnungs­ daten für verschiedenen Dienste. Nachteilig ist der durch eine separate Schnittstelle zwischen Frankier­ maschine und Workstation, als Eingabemittel entstehende Aufwand. An der separaten Schnittstelle ist ein separater Drucker angeschlossen, um Abrechnungsberichte zu drucken.
Es ist weiterhin in der DE 39 03 718 A1 eine Kopplung mit einem Personalcomputer vorgeschlagen worden, um abteilungsbezogene Abrechnungsdaten über einen separaten Drucker auszudrucken. Nachteilig ist die erforderliche Steuereinheit, welche als separates Gerät zwischen die einzelnen Geräte wie Waage, Frankier­ maschine und Personalcomputer geschaltet werden muß. Die Verwendung von manuell einzusteckenden Chipkarten, um Abrechnungsberichte in den Personalcomputer einzugeben, ist aber für eine Automatisierung der Erstellung von Abrechnungsberichten hinderlich.
Es ist bereits eine Postverarbeitungsmaschine mit einem Barcode-Userinterface aus der EP 600 749 A2 bekannt. Über einen Barcode-Lesestift werden Befehle eingegeben, um die Postverarbeitungsmaschine zu steuern. Dies erfordert aber einen Katalog mit der Auflistung an Barcode-Befehlen und deren manuelle Abtastung. Eine manuelle Positionierung eines Stiftes und Abtastung zur Befehlseingabe verringert einerseits die Eingabesicher­ heit und setzt andererseits ein Verantwortungsbewußt­ sein des Bedieners voraus, d. h. man vertraut darauf, daß er keine Manipulation in Fälschungsabsicht vornehmen würde. Es wird darauf vertraut, daß sich in der Auflistung keine solche Befehle befinden, welche sich in Fälschungsabsicht mißbrauchen lassen. Eine Ein­ gabe von nicht gelisteten, eine Fälschung bewirkenden Befehlen, d. h. entsprechend erzeugten Barcode läßt sich nicht verhindern. Es ist nicht dafür gesorgt, daß die Reihenfolge der Barcodeeingaben nur entsprechend der Reihenfolge der zugeführten Poststücke erfolgen kann.
Es wurde bereits im DE 40 18 166 C2 vorgeschlagen, mit einem in einen Personalcomputer integrierten Frankier­ modul Frankierungen und/oder einen Adressendruck vorzunehmen. Das Frankiermodul ist dazu in einem Slot eines Laufwerkseinschubes eines Personalcomputers angeordnet. Eine solche Lösung beschränkt einerseits die universelle Nutzung des Personalcomputers durch die Belegung des Slots des Laufwerkeinschubes und hat andererseits keine weitere Postguttransportvorrichtung für andere Kuvertformate und ist schon deshalb hauptsächlich für Standardpost in Büros mit geringem bis mittlerem Postaufkommen geeignet. Für ein höheres Postaufkommen müßte eine Vielzahl derart ausgestatteter Personalcomputer im Büro eingesetzt werden. Die Integration des Frankiermoduls in den Personalcomputer ist aber teurer als eine Lösung, in welcher ein handelsüblicher Personalcomputer und eine handels­ übliche Frankiermaschine miteinander über eine Datenleitung gekoppelt sind.
Ein Postverarbeitungssystem mit einer Vielzahl von Einrichtungen, welche PC-gestützt arbeiten und bereits über angeschlossene Frankiermaschinen verfügen ist in der US 4 800 506 beschrieben. Die einzelnen Einrichtun­ gen erfüllen Funktionen, zur neuen Zusammenstellung der Briefe und zwar in der Reihenfolge der Postleitzahlen ihrer Adressen. Die vorgenannten Funktionen umfassen ein Brieföffnen, Abtasten bestimmter Stellen, gegebe­ nenfalls neu Ausdrucken des Briefes oder von Vermerken, Falten, Kuvertieren, Portoberechnung und geordnetes Ablegen bzw. bündeln. Für derartig vorsortierte Post­ güter werden von einigen öffentlichen Postbeförderern Rabatte gewährt. Dieses Verfahren ist insofern aufwendig, als es gegebenenfalls ein nochmaliges Aus­ drucken des Briefes erfordert. In der Poststelle ist die Installation eines leistungsfähigen Computers erforderlich. Letzterer muß vom entsprechend geschulten Personal bedient werden.
In der DE-OS 38 08 178 wird ein Postabfertigungssystem beschrieben, mit einem ersten Computer, der die Doku­ mente auf Leporellopapier erstellt, und der mit einem zweiten Computer in kommunikativer Verbindung steht, der Geräte in der Poststelle steuert. Die Kommunikation wird einerseits durch auf das Dokument aufgedruckte Markierungen und andererseits durch ein Kommunikations­ glied erzielt. Die Kuvertierung, Adressierung und Frankierung der Post wird durch eine aufgedruckte das jeweilige Poststück kennzeichnende Codierung indirekt steuerbar. In einer Datenbank sind diesen Kennzeich­ nungscodierungen Parameterwerte zugeordnet, welche zur Steuerung der Kuvertierung, Adressierung und Frankier­ ung der Post verwendet werden. Die Datenbank ist mit dem zweiten Computer verbunden, dem über eine angekop­ pelte Abtasteinrichtung die jeweilige Kennzeichnungs­ codierung vom Poststück übermittelt wird. Der Adressen­ druck in der Poststelle wird dort als Vorteil herausge­ stellt, hinsichtlich der leichten nachträglichen Änderung u. a. der Adressierung gefüllter Umschläge und damit der Vermeidung eines rechnungsähnlichen Aussehens der Umschläge, welches Fensterumschlägen anhaftet.
Angeblich würden solche Fensterumschläge nicht geöff­ net, weil Rechnungen vermutet werden. Abgesehen davon, daß es unsinnig wäre, Fensterumschläge nicht zu öffnen, weil Rechnungen vermutet werden, da an solche Firmen oder Personen kostenpflichtige Mahnungen zugestellt würden, kommt hier ein Vorurteil zum Vorschein. Dieses Vorurteil gegen die Adressierung bei der Brieferstel­ lung und gegen die Verwendung von Fensterumschlägen führt zur vorgenannten Ausstattung der Poststelle mit komplizierter Technik. Wenn Einstellungen in der Poststelle vorgenommen werden müssen, um günstige Dienstleistungen von einem anderen privaten Beförderer zu nutzen, erweist sich jedoch nun auch vorgenannte Ausstattung der Poststelle mit komplizierter Technik als immer noch unzureichend, weil nun entsprechend höher qualifizierte Mitarbeiter benötigt werden. Vor dem Versand von Poststücken wird das Gewicht und der Portobetrag festgestellt. In Verbindung mit dem zunehmenden Auftreten von privaten Beförderern, die sich untereinander in Konkurrenz befinden, werden zunehmend auch günstige Sondertarife für Transport- und damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen angeboten. Oft genügt zur Erfüllungen der Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme solcher Sondertarife eine Reduzierung des Gewichtes durch Verminderung der Anzahl der Einsätze für das Kuvert. Gerade im Direktmarketing existiert viel Redundanz und Gestaltungsspielraum im Informationsangebot. Beispielsweise könnte im Kosten­ interesse das Format die Zeilenanzahl, Schrifthöhe usw. optimiert werden. Also könnte bei der Brieferstellung die Anzahl der Seiten reduziert werden. Die angestell­ ten Mitarbeiter der Poststelle sind jedoch kaum in der Lage solche Eintragungen bzw. Änderungen in der Daten­ bank vorzunehmen. Die angestellten Mitarbeiter der Poststelle müßten nun die Mitarbeiter, die die Briefinhalte erstellen benachrichtigen bzw. veranlassen solche Änderungen vorzunehmen. Ein solches Verfahren würde aber nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Postabfertigung führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und ein flexibleres Postverarbeitungssystem mit einer Frankier­ maschine zu schaffen, daß vorurteilsfrei auf zukünftige Dienstleistungen diverser privater Postbeförderer erweiterbar ist sowie eine sichere und weitgehend automatische Postverarbeitung sichert.
Das Auftreten von manuellen Eingabefehlern in die Fran­ kiermaschine der Poststelle soll verringert werden. Es soll deshalb ein Verfahren entwickelt werden, welches beim Erstellen eines Briefes vor dem Ausdrucken des Briefes wesentliche Daten für eine nachfolgende Abrech­ nung der Portogebühr in einer Frankiermaschine liefert.
Die Anordnung zur Datenverarbeitung in einer Frankiermaschine soll eine Automatik zur Einstellung wesentlicher Daten und eine Automatik bei der Abrechnung von Portogebühren nach Kostenstellen geordnet zulassen, so daß es unnötig ist, manuelle Frankiermaschinen-Eingaben vorzunehmen.
Trotz einer Vielzahl an Postbeförderern soll eine Abrechnung im Interesse des Kunden übersichtlich und nachvollziehbar erfolgen. Eine zusätzliche Aufgabe besteht darin, die Darstellung von Abrechnungen einerseits nach Kostenstellen und andererseits nach öffentlichen und privaten Postbeförderern durch Anzeigen und Ausdrucken zu ermöglichen.
Diese Aufgaben werden mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 2, 21, 25, 26, 27 und 28 bzw. 29 und 31 gelöst.
Die Erfindung basiert auf der Idee, Einschränkungen bei der Finanzierung und Durchführung der Postverarbeitung möglichst zu vermeiden. Sowohl Fensterumschläge, Standardumschläge, als auch andere Umschlagsformen, wie sie teilweise von privaten Beförderern bevorzugt werden, können verwendet werden, um im Büro eine Kuvertierung durchzuführen. Außerdem wird eine Adressierung der Poststücke bereits im Büro durchgeführt. Nur die Frankierung erfolgt weiter wie bisher in der Poststelle durch eine Frankiermaschine, für welche nun die Möglichkeit geschaffen wurde, beliebige Aufdrucke in der Art zu erzeugen, wie diese von privaten Beförderern gefordert werden.
Ein mittels Userinterface des Personalcomputers ausge­ wählter Postbeförderer wird mindestens angezeigt oder als Postbefördererinformation zusätzlich mit dem Briefinhalt ausgedruckt.
Ein am Personalcomputer erstellter Brief hat ein Format mit einem Bereich für eine bestimmte aufgedruckte Adresse. Diese Information über die Empfängeradresse wird bei einer ersten Lösungsvariante, zusätzlich um eine Kostenstelleninformation ergänzt und zusammen mit dem Briefinhalt ausgedruckt.
Untervarianten der ersten Lösungsvariante gehen von der Möglichkeit moderner Bürodrucker aus, eine Brief­ empfängeradresse, als auch die Kostenstellen- und/oder Befördererinformation auf ein Kuvert zu drucken.
Die Erfindung basiert weiterhin auf der Überlegung, diese Informationen vom Brief bzw. Kuvert in der entfernten Poststelle mit einem handelsüblichen Abtaster (Scanner) abzutasten und automatisch in die Frankiermaschine einzugeben. Mindestens ein Abtaster ist im Postzuführungsstrom so angeordnet, daß auch unterschiedliche Formate abgetastet werden.
Die Frankiermaschine überprüft automatisch, ob die aus­ gewählten Dienste verfügbar sind und nimmt anderenfalls eine Kommunikation zu einer entfernten Datenzentrale auf, wobei spezielle Anforderungsdaten gesendet und die benötigten Daten von der Datenzentrale empfangen werden und lädt die erforderlichen Daten in ihre Speicher.
Vorteilhaft wird eine Lösung geschaffen, um für einen Postbeförderer (USPS, UPS, Deutsche Post AG oder andere) mindestens die für den Standort geltende Tariftabelle des jeweiligen Beförderers im System aufrufen und bei Bedarf laden zu können.
Es wird also von der üblichen räumlichen Trennung der Poststelle von dem modernen Büro ausgegangen, wobei im Büro die Briefinhalte und Versandinformationen erstellt und abteilungsbezogen, d. h. nach Kostenstellennummern aufgeschlüsselt, verwaltet werden. Das ist insbesondere vorteilhaft wenn eine Vielzahl von Kleinfirmen in einem Büro arbeiten, die zwar eine gemeinsame Poststelle betreiben, aber nach Dienstleistungen der Beförderer getrennt und unabhängig von den anderen Kleinfirmen abrechnen müssen. Jeder Kleinfirma wird dann eine separate Kostenstellennummer zugeordnet. In der Poststelle erfolgt eine kostenstellen- bzw. abteilungs­ bezogene Abrechnung in der Frankiermaschine. Und es ist vorgesehen entsprechend separate Abrechnungsberichte für die Kleinfirmen oder Abteilungen und für die öffentlichen oder privaten Postbeförderer zu erstellen.
Die im Personalcomputer im Büro durchgeführten Operationen umfassen, die Texterstellung und Verar­ beitung, die Eingabe der Adresse und Zuordnung einer Kostenstellennummer für eine kostenstellenbezogene Abrechnung sowie die menuegeführte Auswahl der Beförderer.
Die in der Poststelle durchgeführten Operationen umfas­ sen, mindestens die Abtastung des Adreßfeldes oder eines Vermerks mit einer Kostenstellen- und/oder Befördererinformation. Nach der Abtastung vorgenannter Informationen vom Brief oder vom Kuvert erfolgt die Verarbeitung dieser Informationen in der Waage oder Frankiermaschine und die Frankierung von Poststücken.
Natürlich kann dennoch manuell in der Poststelle ein derart voreingestellter Beförderer gewechselt werden, wenn die Eingabe im Büro beispielsweise nicht getätigt wurde oder eine anderer Beförderer günstiger ist. Ist das Versenden einer Vielzahl von am gleichen Tag erstellten Briefen an die gleiche Postleitzahl vorgesehen, ist gewöhnlich davon auszugehen, daß es kostengünstiger ist, wenn dabei keine unterschiedlichen privaten Beförderer beauftragt werden, sondern nur der gleiche Beförderer beauftragt wird.
Das Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfaßt Schritte zum Ausdrucken eines Dokumentes samt Adreßfeld und Vermerk, zum Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und zum Verarbeiten der Daten sowie zum Frankieren mit einer Frankiermaschine. Unter einem Dokument sind Labeladdrucke, Briefe aus Papier oder andere Träger zu verstehen. Der Vermerk ist ein Barcode oder eine andere Markierungsform. Das erfindungsgemäße Verfahren ist durch folgende Schritte gekennzeichnet:
  • - Durchführen eines ersten Schrittes, umfassend eine Poststückdetektierung im Transportweg zur Frankierma­ schine und ein Abtasten des Adreßfeldes und/oder des Vermerks bei der Poststückdetektierung zugeführter Poststücke im Transportweg zum Druckkopf der Frankier­ maschine, wobei im Ergebnis eine Information betreff Beförderer oder Poststückversand und/oder Kostenstelle automatisch in die Frankiermaschine eingegeben wird, und wobei für eine automatische Druckdateneingabe in die Frankiermaschine mindestens ein Aufrufen von nichtflüchtig gespeicherten Einstelldaten erfolgt,
  • - Durchführen einer Verarbeitungs-Routine in einem zweiten Schritt, einschließlich mindestens einer Routine zur automatischen Änderung nichtflüchtig ge­ speicherter Einstelldaten, zum Erzeugen beförderer­ spezifischer Druckbilder bei Selektion einer vorbe­ stimmten Postbeförderer-Nummer (CIN), zur automatischen Druckdateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige, zur automatischen oder manuellen Eingabe, gegebenenfalls enthaltend eine Subroutine zum Zuordnen einer Kostenstellen-Nummer zu einer Klischee-Nummer zur automatischen Eingabe der Klischee-Nummer bei Eingabe der Kostenstellen-Nummer sowie
  • - Verarbeiten der Daten im Frankiermodus mit einer kostenstellen- und/oder befördererbezogenen Abrechnung vor dem Frankieren.
Im zweiten Schritt mit der Routine zur automatischen Änderung nichtflüchtig gespeicherter Einstelldaten ist eine Routine zur Bildung von Anforderungsdaten für die Nachladung selektierter Befördererdaten und/oder aktu­ eller Beförderertarife des selektierten Beförderers vorgesehen. Bei fehlenden ausgewählten bzw. bei unaktu­ ellen Daten ist die Durchführung einer Kommunikation in einem dritten Schritt mit einer entfernten Daten­ zentrale vorgesehen, wobei aufgrund übermittelter vor­ genannter Anforderungsdaten von der Datenzentrale befördererspezifische Dateien umfassend mindestens befördereridentifizierende Bild- und aktuelle Tarif­ dateien zur Frankiermaschine übertragen werden.
Die erfindungsgemäße Verbesserungen der Frankier­ maschine liegt einerseits in einer weitgehend automatischen Verarbeitung des Briefes bei Inanspruch­ nahme unterschiedlicher Tarifstrukturen verschiedener Beförderer und andererseits in der Schaffung von Flexibilität hinsichtlich der Abrechnung gegenüber verschiedenen Beförderern. Bei Entfallen des Post­ monopols für Briefversand ist mit einem Anstieg der Postzustellung durch regional, national oder international agierende private Beförderer (Carrier) zu rechnen. Zwar ist es bereits von Paketversandsystemen bekannt, Abrechnungen für verschiedene Beförderer bereitzustellen. Die Abrechnungen für verschiedene Beförderer erfolgt bei Einsatz von Paketversandsystemen gewöhnlich mit einem Lastschriftverfahren. Allerdings steht dem Kunden mit einer solchen Abrechnung keine automatische Verarbeitung, Portoberechnung und Sicher­ heitskontrolle zur Verfügung, wie das beispielsweise von Postbehörden bei einer Frankiermaschine vorge­ schrieben wird, in die ein Guthaben geladen wurde. Eine Abrechnung gegenüber verschiedenen privaten Carriern ist in der Frankiermaschine erfindungsgemäß in einem Portogebührenmodul nun auch aufgrund eines voraus­ bezahlten oder kreditierten Guthabens gegeben.
Folgende Verfahrensschritte beschreiben die Lösung:
  • 1. Der Brief wird mittels eines Textverarbeitungs­ systems auf einem Personalcomputer erstellt. Dies entspricht dem heutigen Standardfall.
  • 2. Der für den Versand dieses Briefes geeignetste Beförderer wird ausgewählt. Das kann für eine eilige Zustellung im Ort beispielsweise ein regionaler Kurrierdienst sein, für Standardpost aber auch die nationale (staatliche) Postagentur. Im Adreßfeld des Briefkopfes wird dazu ein Vermerk eingetragen. Dieser Vermerk kann aus einer Datei übernommen werden, in der der Benutzer menügeführt aus einem Angebot an Beförderern auswählt, es kann auch der Beförderer über die Tastatur direkt eingegeben werden. Weiterhin kann für jeden Beförderer auch ein maschinenlesbarer Code z.B ein Barcode gespeichert sein und oder ein grafisches Symbol.
  • 3. Der Brief wird samt Adreßfeld und einem Vermerk ausgedruckt, der die Information betreff Beförderer und/oder Kostenstelle automatisch in die Frankier­ maschine einzugeben gestattet.
  • 4. Der Brief wird von Hand oder maschinell in einen Fensterumschlag kuvertiert. Alternativ zum Ausdruck des Beförderervermerkes in den Briefkopf kann auch ein entsprechender Aufkleber, der diese Informationen vorgedruckt enthält, auf das Kuvert geklebt werden.
  • 5. Das Adreßfeld mitsamt dem Beförderervermerk wird mit einer geeigneten Scanneinrichtung abgetastet. Diese Einrichtung ist entweder separat vorhanden oder vorzugsweise in der Frankiermaschine FN z. B. in einem automatischem Zuführer im Posttransportweg angeordnet.
  • 6. Das gescannte Pixelbild wird in eine Verarbeitungseinrichtung übertragen. Dort wird der Beförderervermerk entschlüsselt. Diese Verarbeitungs­ einrichtung ist in der Frankiermaschine FN, in eine Waage oder in ein anderes zusätzliches peripheres Gerät, z. B. in einen automatischen Zuführer, integriert.
  • 7. An einen Portorechner wird die Befördererinformation übertragen.
  • 8. Der Portorechner enthält die dem Beförderer zugehö­ rige gespeicherte Portotabelle. Falls ein Beförderer bzw. Dienst neu ausgewählt wurde und die Portotabelle für den gewählten Dienst bzw. Beförderer nicht verfüg­ bar ist, oder aufgrund begrenzten Speicherplatzes nicht zu den ständig gespeicherten Portotabellen gehört, wird von der Frankiermaschine FN automatisch eine beispiels­ weise vom Frankiermaschinenhersteller betriebene Daten­ zentrale angewählt und die geforderte Portotabelle in die Speicher der Frankiermaschine FM geladen. Jeder Portotabelle kann ein Datum für das Inkrafttreten und oder die Mindestgültigkeitsdauer zugeordnet sein. Die Frankiermaschine FN enthält eine Realzeituhr mit deren Datum die Mindestgültigkeitsdauer der entsprechenden Portotabelle verglichen wird, um ggf. über die Daten­ zentrale eine neue Tabelle anzufordern. Zur Kenn­ zeichnung der verwandten Portotabelle kann ein entsprechendes Kennzeichen in das Frankierfeld mit abgedruckt werden.
  • 9. Das spezielle Porto wird aufgrund von bereits vorhandenen Daten, wie Format und Versendungsart sowie aufgrund einer Wägung des Gewichts berechnet. Alternativ wäre es durch eine manuelle Eingabe zwar jederzeit möglich, den Portowert zu ändern. Dazu müßte eine spezielle Portotabelle dem Benutzer über ein Display visuell angezeigt werden und dieser wählt danach den Portobetrag aus, wie das bereits in der DE 42 17 478 A1 vorgeschlagen wurde. Jedoch würde damit keine strenge Bindung an den Tarif und damit keine Abrechnungssicherheit erreicht.
  • 10. Die Belastung des Benutzers mit dem speziellen Portobetrag wird auf dem ebenfalls automatisch eingestellten Portokonto des Beförderers verrechnet. Dies ist sowohl im Lastschriftverfahren möglich, als auch im Vorgabeverfahren. Beim Lastschriftverfahren wird ein Debitkonto abgelesen, wobei der gespeicherte Wert um den zu frankierenden Portowert erhöht wird. Beim Vorgabeverfahren wird ein vorausgezahlter Betrag als elektronisches Guthaben im Guthabenkonto der Frankiermaschine geführt. Eine weitere Verrechnungs­ variante ist nun die Verrechnung auf einer mit der Frankiermaschine FN in Kontakt gebrachten speziellen Chipkarte (ähnlich Telefonkarte oder Wertkarte), die jeder Beförderer editiert hat. Durch die bereits vorgenommene Auswahl des Beförderers kann aber auch statt einer Wertkarte eine universelle Carrierkarte verwendet werden, in welcher für jeden Beförderer ein Speicherbereich reserviert ist, in dem die Abrechnungsdaten gespeichert werden.
Beim Einsatz eines MODEMs kann in Zeitabständen eine elektronische Übermittlung von Abrechnungsdaten zur entfernten Datenzentrale erfolgen, welche im Kundenauftrag die Abrechnung mit dem Beförderer durchführt. Alternativ kann die Datenzentrale, nach einer die Bonität betreffenden Rückfrage bei der Kundenbank, dem Kunden einen Kredit einräumen und ein Guthaben übermitteln. In Verbindung mit dem selektierten Beförderer stehen eine Information über die zutreffende Abrechnungsart und das jeweilige Logo, welches die Verwendung des aktuellen Beförderertarifs kennzeichnet. Die vorgenannten Informationen und deren Zuordnung sind in der Frankiermaschine für jeden auswählbaren Beförderer gespeichert.
Bedarfsweise kann für jeden Postbeförderer ein Beleg mit dem Druckkopf der Frankiermaschine über die erfolg­ te Nachladung jeweils nach einer vorgenommenen Nach­ ladung ausgedruckt werden. Möglich wird dies durch eine Umschaltung der Frankiermaschine auf internen Druck. Weiterhin ist vorgesehen, daß eine Auflistung über die Gesamtheit und/oder einzelne finanzielle Nachladedaten innerhalb eines Zeitraumes und andere Register- oder Servicedaten als Beleg vom Druckkopf der Frankier­ maschine ausgedruckt werden, wenn dies erwünscht ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet bzw. werden nachstehend zusammen mit der Beschreibung der bevorzugten Ausfüh­ rung der Erfindung anhand der Figuren näher darge­ stellt. Es zeigen:
Fig. 1, Blockschaltbild für ein Postverarbeitungs­ system mit einer Frankiermaschine,
Fig. 2, Blockschaltbild für eine Frankiermaschine mit automatischer Datenverarbeitung nach einer ersten Variante,
Fig. 3, Gesamtablaufplan für eine Frankiermaschine mit integrierter Portoberechnung und mit automatischer Datenverarbeitung nach der ersten Variante,
Fig. 4a, Blockschaltbild für eine Frankiermaschine mit externer Waage für eine Portoberechnung und mit automatischer Datenverarbeitung nach einer zweiten Variante,
Fig. 4b, Gesamtablaufplan für eine Frankiermaschine mit externer Waage für eine Portoberechnung, und mit automatischer Datenverarbeitung nach der zweiten Variante,
Fig. 4c, Blockschaltbild für eine Frankiermaschine gemäß einer dritten Variante mit Kosten­ stellen/Beförderer-Abtaster angeschlossen an der externen Waage für eine Portoberechnung,
Fig. 4d, Gesamtablaufplan für eine Frankiermaschine gemäß der dritten Variante nach Fig. 4c,
Fig. 5a bis 5c, Auswertung einer Dateneingabe für die Frankiermaschine im Rahmen einer Eingabe/Anzeigeroutine, nach der ersten Variante,
Fig. 6, Teilablaufplan für eine automatische Daten­ eingabe aufgrund der abgetasteten Kosten­ stellen- und/oder Befördererinformation,
Fig. 7a, Ablaufplan für den Frankiermodus mit einer beförderer- und kostenstellenbezogenen Verarbeitung von Abrechnungsdaten,
Fig. 7b, Teilablaufplan für die Abrechnungs- und Druckroutine im Frankiermodus mit beförderer- und kostenstellenbezogener Abrechnung,
Fig. 7c, Befördererbezogene Abrechnung in den Post­ registern,
Fig. 7d, zweidimensionale Kostenstellen/Beförderer-Matrix,
Fig. 8, Flußdiagramm zur Bildung von Anforderungs­ daten für eine Datenübertragung von einer Datenzentrale,
Fig. 9, Kommunikationsmodus für die Frankiermaschine, um eine Datenübertragung durchzuführen,
Fig. 10, Routine zum Empfang und Behandeln übermittel­ ter Dienstleistungsdaten in der Frankier­ maschine,
Fig. 11, Verfahren nach der ersten Variante des Post­ verarbeitungssystems,
Fig. 12, Verfahren nach der zweiten Variante des Postverarbeitungssystems,
Fig. 13, Verfahren nach der dritten Variante des Postverarbeitungssystems,
Das in der Fig. 1 dargestellte Blockschaltbild für ein Postverarbeitungssystem mit einer Frankiermaschine zeigt den Transportfluß von Post von einem modernen Büro 21 zu einer Poststelle. In mindestens einem solchen Büro 21 werden auf einer Vielzahl von Personalcomputern PCa, PCb, PCc, . . . , mit zugehörigen Druckern Da, Db, Dc, . . . , und gegebenenfalls anderen Peripheriegeräten Briefe erstellt.
Mittels eines Userinterface des Personalcomputers wird ein Postbeförderer ausgewählt und mindestens angezeigt. Bei der bevorzugten Subvariante wird die ausgewählte Postbefördererinformation zusätzlich mit dem Briefin­ halt im Adreßbereich ausgedruckt und zum Kuvertieren ein Fensterumschlag verwendet. Eine andere Subvariante geht von einer Handkuvertierung aus. Gegebenenfalls kann im Rahmen dieser Handkuvertierung die Information über den ausgewählten Postbeförderer in Form eines Aufklebers auf dem Kuvert aufgeklebt werden. Es ist weiterhin eine Subvariante möglich, wobei zur Kennzeichnung eines privaten Beförderers vorgedruckte bzw. vorbereitete Umschläge verwendet werden. Der Drucker kann insbesondere ein zum Bedrucken von Umschlägen ausgestatteter handelsüblicher Drucker sein, welcher mit dem Personalcomputer verbunden ist. In der Poststelle tastet mindestens einer der Abtaster die Beförderer- und/oder Kostenstelleninformation ab, welche mindestens im Adreßfeld aufgedruckt bzw. durch ein Fenster eines Fensterumschlages hindurch abtastbar sind. Der Abtaster (Scanner) ist mit der Frankiermaschine über eine Datenleitung 18 elektrisch verbunden. Außerdem kann eine zusätzliche Waage im Transportweg zur Frankiermaschine angeordnet werden, um mindestens die Gewichtsdaten des Briefes zu ermitteln. Der Abtaster 26 kann beispielsweise in der Zuführung zur Waage 22 angeordnet werden. Die Abtaster ggf. auch die Waage 22 können in vorteilhafter Weise Bestandteil einer automatischen Zuführstation sein, welche in der Poststelle am Anfang des Brieftransportweges vor der Frankiermaschine angeordnet ist. Die Frankiermaschine FN kann mit einer Datenzentrale DZ über ein geeignetes Kommunikationsmittel 17 bei Bedarf eine Kommunikation aufnehmen.
Das in der Fig. 2 dargestellte Blockschaltbild für eine Frankiermaschine besitzt ein programmierbares Prozessorsystem, welches mit mindestens einem Abtaster 26 und einem Modem 23, einer Waage 22, einer Chipkarten-Schreib-Leseeinheit 20 und/oder anderen entsprechenden Empfangsmitteln bzw. Eingabemitteln verbunden ist. Der Abtaster ist am Anfang des sicheren Postweges in der Poststelle positioniert. Ist die Frankiermaschine mit einer internen dynamischen Waage 22 ausgerüstet und kann der interne Postweg nicht von außen beeinflußt werden, so kann der Abtaster 26 auch im Postweg vor der Frankiermaschine an einer geeigneten Stelle angeordnet sein. Letztere Stelle ergibt sich durch einheitliche Postvorschriften für die Position der Adresse. Entsprechende Programme für die Position der Adresse und der anderen Informationen existieren in Speichern der jeweiligen Personalcomputer PCa, PCb oder PCc im Büro 21, die gemeinsam einen Drucker oder separate Drucker entsprechend für die vorgenannten zu bedruckenden Bereiche ansteuern. Als zu bedruckender Bereich ist eine zusätzliche Zeile auf dem Kuvert oder im Adreßfeld des Kuverts vorgesehen. Für unterschied­ liche Formate für Kuverts resultiert eine entsprechend unterschiedliche Positionierung gegebenenfalls eines weiteren Abtasters 26.1. Die Abtaster sind zusammen mit einem ersten Postgutsensor 16 mit einer Registereinheit 19 verbunden, welche Daten zwischenspeichert und eine Parallel/Serien-Wandlung durchführt. Die Registerein­ heit 19 ist für serielle Datenübermittlung über die Datenleitung 18 elektronisch mit einem Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 der Frankiermaschine verbunden.
Im Frankiermaschinengehäuse sind Ein- und Ausgabemittel 2, 3, 20 bis 23 über das Ein/Ausgabe-Steuermittel 4, mit einem einen posttechnischen Sicherheitsbereich 50 aufweisenden Prozessorsystem 5 bis 11, 14, 50, 80, 81 direkt oder - in nicht gezeigter Weise - über einen BUS verbunden. Das Prozessorsystem besteht aus mindestens einem Speichermittel 5, einem Uhr/Datums-Modul 8 und einer Verarbeitungseinheit (CPU) als Steuermittel 6 und ggf. einer speziellen Schaltung 80 und/oder 81 zur Automatisierung des Ladens von Daten aus einer Datenzentrale über Modem oder Chipkarte bzw. einem anderen geeigneten Übertragungsmittel. Die speziellen Schaltungs- und/oder Programm-Mittel 80, 81 sind vor­ zugsweise Bestandteil eines batteriegestützten nicht­ flüchtigen Speichers (CNOS-NV-RAM) im Uhr/Datums-Modul. Weitere unterstützende Programme können in Inneren eines Programmspeichers PSP 11 und/oder eines nicht­ flüchtigen Speichers EEPROM im Speichermittel 5b gespeichert vorliegen. Eine Drucksteuerung (DS) 14 ist beispielsweise als ASIC ausgebildet und an das jewei­ lige vorzugsweise digitale Druckverfahren angepaßt.
In einer anderen Variante ist vorgesehen, daß ein eine Drucksteuerung 14 einschließendes Ein/Ausgabesteuer­ mittel 4 mit dem Steuermittel 6 der Frankiermaschine über einen BUS in schaltungsmäßiger Verbindung steht und beispielsweise als ASIC ausgebildet ist. An der Drucksteuerung 14 ist der Druckkopf 1 angeschlossen.
Die Speichermittel bestehen in üblicher Weise aus meh­ reren permanenten und temporären nichtflüchtigen Speichern. Ein Teil der Speicher bildet mit der CPU 6 in bekannter Weise einen Portorechner und ein anderer Teil einen geschützten postalischen Bereich innerhalb des Prozessorsystems. Zur Abrechnung wird mit den nichtflüchtigen Speichern des o.g. anderen Teils der Speicher gearbeitet. Insbesondere ist vorgesehen, den geschützten postalischen Bereich 50 mit einer speziel­ len Abrechnungseinheit auszurüsten, welche vollkommen fälschungssicher arbeitet und die CPU 6 von dieser Aufgabe entlastet. Der geschützte postalische Bereich 50 des Prozessorsystems der Frankiermaschine kann in vorteilhafter Weise als hardwaregesteuerte Abrechnungs­ einheit in Form eines speziellen Schaltungsmoduls oder beispielsweise als ASIC ausgebildet sein, so daß der Ablauf beim Abrechnen nicht unbefugt manipuliert werden kann, wie dies bereits unter dem Titel Frankier­ maschine, in der deutschen Patentanmeldung 196 03 467.1 vorgeschlagen wurde.
Zusätzlich kann ein nach Beförderer und Kostenstellen organisierter Bereich in einem speziellen Kosten­ stellenspeicher 9 vorgesehen sein, um Kostenstellen­ bezogene Operationen auszuführen. So können zusätzliche Kostenstellen eingerichtet oder gelöscht werden, ohne das die Manipulationssicherheit verringert wird. Der geschützte postalische Bereich 50 innerhalb des Prozessorsystems kann dabei nur gelesen, aber nicht überschrieben werden. Während der Frankiermaschinen­ lebensdauer werden Daten, wie Stückzahl und Verbrauchs­ summenbetrag entsprechend der Frankierung mit einem Portowert immer nur erhöht, aber niemals verringert. Insbesondere kann der Portorechner aus der CPU 6 und Speicherbereichen des EEPROMs 5b und/oder anderen nichtflüchtigen Speichern gebildet werden. Ein Teil der Speicherbereiche des EEPROMs 5b sind zur Aufnahme von Tariftabellen der einzelnen Beförderer bestimmt.
Im Unterschied dazu können im Kostenstellenspeicher KSP 9 einzelne Kostenstellendaten (Stückzahl, Verbrauchs­ summenbetrag) am Anfang einer Abrechnungsperiode um einen vorbestimmten Betrag verringert bzw. auf Null gesetzt werden. Die entsprechend betätigten Tasten der Tastatur 2 und/oder andere Eingabemittel stellen die Verbindung zu externen Speichern her, um kostenstellen­ bezogene Operationen auszuführen.
Ein Permanentspeicher PSP 11 der Speichermittel der Frankiermaschine weist Programme für eine Kommunikation über Schnittstellen im Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 mit dem Abtaster 26 und mit den Eingabemitteln 20 bis 23 auf. An dem Prozessorsystem der Frankiermaschine können auch noch weitere - nicht näher dargestellte - periphere Ein/Ausgabemittel angeschlossen sein. Im Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 kann mindestens eine parallele Schnittstelle zur Anzeigeeinheit 3 und in Verbindung mit der Drucksteuerung 14 mindestens eine serielle Schnittstelle zur Druckdatensteuerung und Datenübermittlung zur auf dem Druckkopf angeordneten Ansteuerelektronik vorgesehen sein. Eine weitere serielle Schnittstelle kann über die vorgenannte Registereinheit 19 mit einer Vielzahl an Abtastern bzw. Sensoren verbunden werden. Dabei ist mindestens ein Abtaster 26 ein Pixel-Sensor mit einer höheren Auflösung. Seine parallel abgegeben Datenbits werden mittels einem zugehörigen vom Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 angesteuerten Sensorschieberegister der Register­ einheit 19 in seriell abrufbare Datenbits umwandelt. Das Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 ist vorzugsweise so ausgebildet, daß je eine Vielzahl von Sensoren bzw. Aktuatoren mit angeschlossenen Sensor- bzw. Aktuatorenschieberegister über eine gemeinsame serielle Schnittstellendatenleitung 18 mit einem einzigen gemeinsamen Schieberegister in einer Aktoren/Sensoren-Steuerung verbunden werden kann, wie dies in der deutschen Patentanmeldung mit dem Titel: Frankier­ maschineninterne Schnittstellenschaltung (amtl. Akten­ zeichen P 44 45 053.2) bereits näher erläutert wurde.
Die - nicht näher dargestellte - Base der Frankiermaschine besteht aus einem Druckkopf 1 und einem Leistungselektronik/Sensor/Aktuatormodul 12, der eine Energieversorgung und Steuerung für die Antriebe (Papiertransport, Drucker, Band, Streifengeber) bzw. einschließlich den erforderlichen Antriebsmotor ent­ hält. Diese vorgenannten Mittel 1, 12 und ein Encoder 13 zur Erfassung der Poststücktransportgeschwindigkeit liegen in der Base und sind mit dem Prozessorsystem 5, 8, 11, 14, 50, 80 und 81 direkt und/oder wie die Waage 22 und ggf. andere Peripherie-E/A-Mittel in der Poststelle oder im Büro 21 über das Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 schnittstellenmäßig gekoppelt.
Die Frankiermaschine weist ein Empfangsmittel bzw. ein externes MODEN 23 und zugehörige MODEM-Schnittstelle in der Frankiermaschine für das externe MODEM oder ein internes MODEM auf. Über MODEN wird eine Kommunikation mit einer entfernten Datenzentrale ermöglicht. Dabei kann nicht nur ein elektronisch gespeichertes Guthaben in der Frankiermaschine aufgestockt, sondern es können auch aktuelle Tariftabellendaten und andere Daten übermittelt werden.
In einer anderen Variante ist ein Tele-Kommunikations­ netz vorgesehen, das extern einen Speicher mit den abrufbaren Daten und/oder Flags zur Nachladung von Zusatzfunktionen- und Informationen in die Frankier­ maschine enthält. Der externe Speicher wird von der öffentlichen Postbehörde und/oder privaten Beförderern mit Aktualisierungsdaten versorgt, vorzugsweise über vorgenannte Datenzentrale.
Alternativ kann ein externer Speicher mit benötigten Aktualisierungsdaten auch in einem Mobilfunk-Kommunikationsnetz vorgesehen sein und durch eine entsprechende Kommunikationsverbindung und Kommunika­ tionsmittel angesprochen werden. Eine Zwischen­ speicherung im Übertragungsmittel vorausgesetzt, werden unter Steuerung durch die Frankiermaschine dann Datenpakete übertragen und dabei ggf. eine automatische Übernahme des aktuellen Tarifs durch die Frankier­ maschine gewährleistet. Die Speicherung der Tarife erfolgt subsumiert nach verschiedenen öffentlichen Postbeförderern bzw. privaten Beförderern in separaten Speicherbereichen des vorgenannten Portorechners.
Spezielle Eingaben können mit einem alternativen Eingabemittel, inbesondere einer Chipkarte vorgenommen werden. Diese wird mit dem als Eingabemittel 20 dienende Chipkarten-Schreib/Lese-Einheit 20 in Kontakt gebracht. Die Interfaceplatine der Chipkarten-Schreib/Leseeinheit ist mit einer seriellen Schnittstelle der Frankiermaschine verbunden. Die Kontaktiereinrichtung weist mindestens 6 Kontakte auf und der Datenaustausch zwischen dem ungeschützten und/oder dem geschützten Kartenspeicherbereich und einem nichtflüchtigen Spei­ cher der Programmspeichermittel der Frankiermaschine wird seriell im Rahmen eines Kommunikationsprotokolls automatisch vorgenommen wird, sobald die Chipkarte in den Einsteckschlitz eingesteckt worden ist.
Eine solche spezielle Poststellen-Chipkarte für die Mitarbeiter in der Poststelle kann zur Standorteingabe vorteilhaft genutzt werden. Nach Genehmigung des neuen Standortes bzw. Standortwechsels wird eine entsprechend programmierte Chipkarte dem Nutzer zugestellt. Vor dem Transport der Maschinen der Poststelle zu einem neuen Standort ist deren Ausschalten erforderlich. Eine standortspezifische Initialisierung der Frankier­ maschine erfolgt nach jedem Einschalten automatisch. Damit die Frankiermaschine nicht oft am selben Standort ein oder ausgeschaltet werden muß, ist ein Standby-Betrieb vorgesehen.
Mit der selben dem Nutzer zugestellten Chipkarte wird zusätzlich zur Einstellung ein entsprechendes Post­ stempel-Klischeetextteil für den geänderten Ortsnamen und gegebenenfalls für die geänderte Postleitzahl in die Frankiermaschine geladen, um die vorhandenen bereits gespeicherten Druckbilddaten entsprechend dem Standortwechsel modifizieren zu können, wie bereits in der EP 566 225 A2 vorgeschlagen wurde.
Jede Zuordnung von semivariablen Druckbilddaten (Fensterdaten), die ein spezielles Fenster im Druckbild (Rahmendaten) ausfüllen wird in speziellen Speicher­ bereichen, beispielsweise des EEPROMs 5b und/oder eines anderen nichtflüchtigen Speichers der Frankiermaschine gespeichert.
Es ist vorgesehen, daß im Frankiermodus vor dem Aus­ drucken des Frankierbildes eine kostenstellenabhängige Abrechnung des automatisch oder manuell eingestellten Portowertes erfolgt, was in den Fig. 7a bis 7d näher erläutert wird. Es ist weiterhin vorgesehen, daß für die kostenstellenabhängige Abrechnung durch die Frankiermaschine ein Ausdruck erstellt werden kann, wie dies bereits in der deutschen Offenlegungsschrift DE 42 24 955 beschrieben wurde. Im erfindungsgemäßen Postverarbeitungssystem wird beim Einbringen eines Blattes Papier in den Druckbereich ein Druckerfordernis durch einen üblichen zweiten Postgutsensor 16.1 erkannt und in Reaktion auf eine vorausgegangene manuelle Eingabeaktion, einschließlich Eingabe der Kostenstel­ lennummer in Verbindung mit einer Funktionstaste, wird dann durch die Frankiermaschine ein Ausdruck erstellt. Die verbrauchten Portowerte sind einzeln und kumulativ auf verschiedene Beförderer bezogen aufgelistet. Der Kostenstellenausdruck wird der betreffenden Abteilung im Büro 21 regelmäßig oder in Reaktion auf eine Bedarfsmeldung zugeschickt.
Bedarfsweise werden auch Daten für einen Beförderer erstellt, für den die Portowerte aller von ihm bedienten Kostenstellen zusammengestellt sind. Das ist dann sinnvoll wenn die Abteilungen wirtschaftlich selbständige Einheiten sind, d. h. wenn sich hinter der Kostenstellennummer jeweils eine Kleinfirma verbirgt, welche ein Büro 21 und die Poststelle gemeinsam nutzen, aber getrennt bei den Beförderern abrechnen müssen.
Im Personalcomputer des Büros 21 kann außerdem die übermittelte Auflistung mit einer intern gespeicherten Auflistung verglichen werden. Werden von der Poststelle Änderungen der Einstellung des Beförderers vorgenommen, um beispielsweise günstige Angebote bzw. Rabatte anderer Beförderer zu nutzen, so wird das durch einen solchen Vergleich überprüfbar.
Der in der Fig. 3 dargestellte Gesamtablaufplan für die Frankiermaschine zeigt eine Start- und Initiali­ sierungsroutine, wobei letztere einen Subschritt 1011 einschließt. Nach dem Einschalten wird im vorgenannten Subschritt 1011 ein Kommunikationserfordernis gebildet, um eine automatische Kommunikation, beispielsweise über Modem 23, mit der Datenzentrale zu veranlassen und um eine entsprechende Datenübertragung durchzuführen, bei der im Datumsstempel der Ortsname entsprechend dem aktuellen Standort geändert wird.
Das standortspezifische Bereitstellen von Daten erfolgt wahlweise bzw. entsprechend dem vorhandenem Frankier­ maschinentyp mittels einem kartenförmigen Übertragungs­ mittel oder mittels entsprechender Empfangsmittel aus einem externen Speicher über ein Kommunikationsnetz (Modem, Mobilfunk).
Bei einer Ortseingabe mittels Chipkarte über eine Chipkartenleseeinheit 20 muß zuvor eine Genehmigung eingeholt werden. Das ist zwar zeitaufwendiger, aber erlaubt in der Datenzentrale ebenfalls eine Standortregistrierung für das jeweilige Postabferti­ gungssystem.
In einer anderen Variante wird statt mittels Datenfernübertragung oder statt Chipkarte auch eine Eingabe des Standortes beispielsweise mittels Tastatur vorgenommen, wenn die Frankiermaschine beispielsweise nach einem Ortswechsel von einem neuen Benutzer eingeschaltet wird. Eine solche Eingabemöglichkeit besteht nach dem Einschalten in einem Subschritt 1011 zum Schritt 101 der Initialisierung, durch Eingabe der Postleitzahl PLZ in die Frankiermaschine.
Während der Initialisierungsroutine 101 besteht neben der Eingabe des Standortes auch die Möglichkeit, durch Definition eines neuen Satzes an Postbeförderern die bisherige Befördererkonstellation zu wechseln, bei­ spielsweise mittels einer Eingabe einer dem Namen des Postbeförderes entsprechenden Carrier-Identifizierungs-Nummer (CIN) im Subschritt 1012 des Schrittes 101, wie in der europäischen Anmeldung (amtl. Aktenzeichen 95 250 313.4): Verfahren und eine Anordnung zur Dateneingabe in eine Waage, vorgeschlagen wurden. Wenn später einer der Beförderer aus dem vorgenannten Satz an Postbeför­ derern selektiert worden ist, braucht nur die Carrier-Identifizierungs-Nummer (CIN) automatisch zur Frankier­ maschine übermittelt und auf die im Subschritt 1012 unter der Carrier-Identifizierungs-Nummer (CIN) nicht­ flüchtig gespeicherten Daten zurückgegriffen werden.
Nach der Initialisierungsroutine wird zu einem ersten Schritt 201 verzweigt, um mindestens nichtflüchtig gespeicherte Einstellungen für die Frankiermaschine im Subschritt 2040 aufzurufen, wenn kein Poststück im Postzuführungsweg detektiert wird.
Bis im zweiten Schritt 209 alle manuell erforderlichen Eingaben getätigt worden sind, verbleibt ein eventuell zwischenzeitlich zugeführtes Poststück in einer Warteposition vorzugsweise am Anfang des Zuführweges bzw. ggf. im Zuführweg auf der Waage 22. Nach dem Durchlaufen weiterer Schritte des Gesamtablaufplanes wird der Frankiermodus 400 erreicht. Dort wird erkannt, daß die manuelle Eingabe abgeschlossen ist, indem ein Vergleich der Schleifendurchläufe nach der letzten Eingabe mit einer vorbestimmten Anzahl an Schleifendurchläufen bzw. einer Zeitdauer mit einer vorbestimmten Zeitdauer nach der letzten Eingabe vorgenommen wird. Nun wird erst in den Standby-Modus umgeschaltet ehe zur Systemroutine 200 zurückgekehrt wird.
Erfindungsgemäß kann während des eingeschalteten Betriebs- oder Standby-Zustands der Frankiermaschine ein im Postzuführungsweg zur Frankiermaschine positio­ nierter Abtaster 26 abgetastete Daten in die Frankiermaschine eingeben, wenn durch einen ersten Postgutsensor 16 ein Poststück festgestellt wird, das zum Druckkopf hin transportiert wird. Dabei wird ein erstes Flag gesetzt. Auch wenn der erste Postgutsensor 16 betätigt wird, wird ein zweites Flag gesetzt. Wenn aber der zweite Postgutsensor 16.1 nur allein oder vor dem ersten Postgutsensor 16 betätigt wird, kann dies im Abfrageschritt 211 festgestellt werden, was dann wieder zur Verzweigung auf den Fehlerauswertemodus 213 führt. Wenn sich beispielsweise die Frankiermaschine im Standby-Zustand befindet und nur der zweite Postgutsensor 16.1 aktiviert wird, führt dies nicht zu einer Frankierung. Allerdings kann noch ein interner Kostenstellendruck oder ein Drucken von Servicedaten bzw. eines Werbeklischees vorgenommen werden.
Die Schnittstellen im Ein/Ausgabe-Steuermittel 4 werden selektiert, um die angeschlossenen Peripheriemittel zu erkennen und um die Frankiermaschine gegebenenfalls in einen erforderlichen vorprogrammierten Betriebsmodus umzuschalten, welcher die Zusammenarbeit und Kommuni­ kation mit vorgenannten Peripheriemitteln ermöglicht. Beispielsweise kann eine Detektierung der abgetasteten Daten einen Transport des Poststückes in Richtung Druckkopf auslösen. Die Schnittstelle zum Abtaster 26 wird selektiert, um mindestens eine Kostenstellen- und/oder Befördererinformation in Schritten 2010 bis 2017 zu detektieren, um gültige Daten in die dafür vorgesehenen Speicherbereiche des nichtflüchtigen Speichers der Frankiermaschine einzulesen, so daß die somit erzielbare manipulationssichere automatische Einstellung auch im Falle eines Betriebsspannungs­ ausfalls erhalten bleibt. Nun wird in den Schritten 2030 bis 2035 auch die Schnittstelle zur Waage 22 selektiert, wobei eine Modusumschaltung erfolgt, wenn eine Waage zur Gewichtseingabe angeschlossen ist. Die Frankiermaschine befindet sich dann im Slave-Zustand, um Daten der Peripheriemittel Abtaster 26 und Waage 22 zu empfangen. Die neue Einstellung für den automatisch eingegebenen Gewichtswert wird ebenfalls nichtflüchtig gespeichert, wobei die alten Einstelldaten überschrie­ ben werden.
In mindestens einem nachgeordneten Schritt 202 erfolgt ein Abfragen, ob die abgetasteten Daten eine sinnvolle Information ergeben bzw. ob mindestens ein Grenzwert überschritten, d. h. ob ein Kriterium erfüllt wurde, welches in einem nachfolgenden Schritt zu einer Warnung, beispielsweise zu einer Anzeige führt, welche den Benutzer alarmiert bzw. den Fehler anzeigt. Nachdem eine Vielzahl von Abfragen in weiteren Schritten 202, 209, 301, 211, 212 und 214 programmgemäß durchlaufen wurden, wird im Frankiermodus 400 die im vorausgegangenen Schritt 209 ermittelte Portogebühr für ein gewogenes Poststück bzw. entsprechend der Einstellung gebucht bzw. abgerechnet. Aus dem Pixelspeicher RAM 7 werden nun Druckdaten zum Drucken bereitgestellt.
Außerdem erfolgt bereits in der Initialisierungsroutine 101 eine automatische Druckdatengenerierung mit gesicherten Daten zur Vorbereitung des Ausdruckens, wie dies in der US-Anmeldung 08/525,923 (Method for improving the security of postage meter machines) näher beschrieben worden ist. In dem mindestens einen Schritt 202 können weitere Sicherheitskriterien abgefragt und im zugehörigen Schritt 203 angezeigt oder zur Signalisierung vorbereitet werden. Auch wenn keine weiteren Eingaben vorgenommen werden, kann sofort mit den gespeicherten Daten ein Stempelabdruck manipulationssicher erzeugt und gedruckt werden. Der nachfolgende erfindungsgemäße zweite Schritt 209 betrifft eine spezielle Eingabe- und Anzeige-Routine. Im vorgenannten zweiten Schritt 209 können mittels der Eingabemittel der Frankiermaschine die bisherigen nichtflüchtig gespeicherten Daten überschrieben bzw. verändert oder andere Eingaben manuell getätigt und angezeigt werden. Außerdem ist eine Druckdateneingabe für entsprechende Teilbilder (Fensterpixeldaten) vorge­ sehen. Der Transport des Poststückes in Richtung Druckkopf wird dann gegebenenfalls unterbrochen, damit die Eingabe vollendet werden kann. Erfolgt jedoch kein manueller Eingriff läuft die Postverarbeitung und Frankierung vollautomatisch ab.
Nach dem zweiten Schritt 209 wird der Punkt u, d. h. der Beginn eines Kommunikationsmodus 300 erreicht und in einem dritten Schritt 301 abgefragt, ob ein Transak­ tionsersuchen vorliegt. Das ist der Fall, wenn Anfor­ derungsdaten gebildet wurden oder eine Eingabe zwecks Guthabennachladung vorgenommen wurde. Ist das nicht der Fall, wird der Kommunikationsmodus 300 verlassen und der Punkt v, d. h. der eigentliche Betriebsmodus 290 der Frankiermaschine erreicht. Wurden relevante Daten im Kommunikationsmodus übermittelt, dann ist zur Datenaus­ wertung auf den Schritt 213 zu verzweigen. Im Schritt 213 wird eine Statistik- und Fehlerauswertung durchge­ führt, um weitere aktuelle Daten zu gewinnen, welche nach Verzweigung zur Systemroutine 200 im Subschritt 2040 zum ersten Schritt 201 ebenfalls aufrufbar sind. Oder anderenfalls, wenn im auf den Kommunikationsmodus im dritten Schritt 300 folgenden Schritt 211 die Nichtübermittlung von Daten festgestellt wird, ist auf die nächste Anfrage im Schritt 212 zu verzweigen. Im Schritt 212 wird überprüft, ob entsprechende Eingaben getätigt worden sind, um bei Testanforderung in den Testmodus 216, anderenfalls um bei beabsichtigter Registerstandüberprüfung 214 in einen Anzeigemodus 215 zu gelangen. Ist das nicht der Fall, wird automatisch der Punkt g, d. h. der Frankiermodus 400 erreicht. Im Frankiermodus wurde eine Reihe von Sicherheitsabfragen vorgesehen und erst kurz vor Beginn des Ausdruckens des Frankierbildes erfolgt die kostenstellenbezogene Ab­ rechnung, wobei Speicheradressendaten verwendet werden, welche aufgrund der Kostenstellennummeränderung bereits vorher nach deren Eingabe gebildet wurden. Mit vorgenannter Reihe von Abfragen wird eine höhere Sicherheit gegen Manipulation erzielt. So wird mittels der Programmroutine der Frankiermaschine vom Frankier­ modus 400 dann zum Punkt u verzweigt, wenn ein Stück­ zahlkredit S verbraucht ist. Es wird automatisch eine Kommunikation mit der Datenzentrale aufgenommen, um weiter frankieren zu können. Vom Frankiermodus 400 wird wiederholt zum Punkt t verzweigt, um im zweiten Schritt 209 eine Dateneingabe mittels der Frankiermaschinen­ tastatur zu ermöglichen. Praktischer Weise erfolgen solche manuellen Eingaben, wenn noch kein Signal zur Druckausgabeanforderung erzeugt wurde, welches von einem entsprechenden Postgutsensorsignal abgeleitet wird. Wurde aber ein Poststück erkannt und nach vorbestimmter Zeitverzögerung die Druckausgabeanfor­ derung erzeugt, eine kostenstellenabhängige Abrechnung und ein Frankieren eines Poststückes programmgemäß durchgeführt, dann wird zum Punkt s zurückverzweigt.
Das in der Fig. 4a gezeigte Blockschaltbild für eine Frankiermaschine unterscheidet sich, von dem in der Fig. 2 gezeigten, durch eine externe Waage für die Portoberechnung. Die Dateneingabe der Beförderer­ information erfolgt mit mindestens einem Abtaster 26 über eine Leitung 28 zunächst in die Waage 22, im Unterschied zum - in der Fig. 2 gezeigten - Ausführungsbeispiel. Die externe Waage 22 übermittelt den berechneten Portowert über eine Leitung 25 zur Frankiermaschine, welche damit von einer Porto­ berechnung entlastet wird. Die Dateneingabe geschieht zwar prinzipiell nach der ersten Variante des Postverarbeitungssystems allein aufgrund der Abtastung, aber es kann keine Kostenstelleninformation eingegeben werden. Hierzu wird ein mindestens zweiter Abtaster 27 in der Zuführung zur Frankiermaschine gesondert positioniert angeordnet oder in der externen Waage 22 angeordnet und mit der Frankiermaschine über eine Leitung 29 elektronisch verbunden. Der Erfindungs­ gedanke ist nicht auf diese Ausführung beschränkt, denn natürlich können die Waage oder andere periphere Ein/Ausgabemittel über die Registereinheit 19 und die Datenleitung 18 an eine gemeinsame serielle Schnittstelle geschaltet werden.
Für andere Umschlagsformate sind entsprechende Abtaster 26.1, 26.2 für Befördererinformation im Postzuführweg der Waage 22 angeordnet bzw. entsprechende Abtaster 27.2, 27.2 für Kostenstelleninformation im Postzu­ führweg der Frankiermaschine FN angeordnet, was nur der Übersichtlichkeit halber in Fig. 4a nicht gezeigt wurde.
Der in der Fig. 4b dargestellte Gesamtablaufplan für eine Frankiermaschine mit externer Waage für die Portoberechnung, beinhaltet eine automatische Daten­ eingabe nach einer zweiten Variante. Nach dem Initialisieren im Schritt 121 folgt gegebenenfalls ein Aktualisierungsmodus (Schritte 128 bis 135) und dann ein Normalmodus, wie dies prinzipiell bereits in der europäischen Anmeldung (amtl. Aktenzeichen 95 250 313.4), Verfahren und eine Anordnung zur Dateneingabe in eine Waage, vorgeschlagen wurde. Der erste Schritt 201 einer Systemroutine 200 umfaßt neben Subschritten 2010 bis 2017 um Sensorsignale zu detektieren, auch Subschritte 2030 bis 2035 zum Empfang von Daten, welche von der Waage übermittelt werden, und weitere Subschritte 2036 bis 2037 zur Auswertung, sowie den Subschritt 2040 zum Aufruf von Daten u. a. von Waageeingabedaten, welche hier Wahldruck, Portogebühr und Beförderer-Art einschließen.
Die vorgenannten weiteren Subschritte 2036 bis 2037 zur Auswertung sind erforderlich, um ggf. die im Portorechner der Waage 22 gespeicherten Tariftabellen­ daten für einzelne Beförderer zu aktualisieren. Vom Subschritt 2037 wird dann auf den Aktualisierungsmodus (Schritte 128 bis 135) umgeschaltet. Eine Übermittlung der entsprechenden Überprüfungsdaten, welche zur Überprüfung der Aktualität der in der externen Waage gespeicherten befördererbezogenen Daten zur Frankier­ maschine übermittelt werden, erfolgt dabei während des Waagekommunikationsmodus (Subschritte 2030 bis 2035).
Wenn die Portogebühr in der Waage 22 berechnet wird, müssen befördererspezifische Daten zur Waage übermittelt und dort gespeichert werden. Wie dies anhand der Fig. 8 , 9 und 10 erläutert und prinzipiell bereits in der europäischen Anmeldung (amtl. Aktenzeichen 95 250 313.4), Verfahren und eine Anordnung zur Dateneingabe in eine Waage, vorgeschlagen wurde, ist es somit möglich aus einem externen Speicher für Befördererdaten über die Frankiermaschine Tarif­ tabellendaten ausgewählter Beförderer in die Waage zu übertragen, damit Portowerte entsprechend dem jeweils ausgewählten Beförderer aktuell ermittelt werden können. Im Aktualisierungsmodus laufen Schritte 120 bis 135 ab, um die Aktualität der in der Waage 22 ge­ speicherten Tariftabellen zu überprüfen und gegebenen­ falls wieder herzustellen. Die Frankiermaschine überprüft im Schritt 2036 zunächst in einem - nicht dargestellten - Subschritt 2361, ob Überprüfungsdaten von der Waage zur Frankiermaschine übermittelt wurden. Anderenfalls bei Nichtübermittlung wird über einen Subschritt 2060 zur Fehlermeldung auf den Anfang zurück verzweigt. Wird die Routine 2036 zur Auswertung von übermittelten Überprüfungsdaten erfolgreich eröffnet, wird zur Bildung von Anforderungsdaten in der Frankiermaschine übergegangen, was in Verbindung mit der ersten Variante in der Fig. 8 bereits näher erläutert wurde. Die Feststellung, ob die Tariftabellendaten des ausgewählten Beförderers noch gültig sind entscheidet darüber, ob ein Nachladen bzw. Aktualisieren erforderlich ist, bevor zum Normalbetrieb übergegangen wird. Wurden im Schritt 2036 Anforderungs­ daten gebildet, dann sind neue Aktualisierungsdaten zu laden und vom Abfrageschritt 2037 wird auf Schritte 128 bis 133 verzweigt, um eine Modusumschaltung der Frankiermaschine in den Master-Zustand vorzunehmen und entsprechend den Anforderungsdaten die benötigten Aktualisierungsdaten in die Frankiermaschine zu laden. Im nachfolgenden Schritt 134 erfolgt ein Übertragen derjenigen Aktualisierungsdaten zur Waage 22, welche von der Waage benötigt werden. Eine erfolgreiche Aktualisierung der in der Waage 22 gespeicherten Daten wird im Schritt 135 festgestellt und dann zur Initialisierungsroutine zurückverzweigt, wobei die Modusumschaltung rückgängig gemacht wird. In den Schritten 2010 bis 2037 befindet sich die Frankier­ maschine wieder im Slave-Zustand.
Die im Schritt 2033 zur Frankiermaschine übermittelten Waage-Eingabe-Daten betreffen Wahldruck, Carrier-Identifikations-Nummer CIN, ggf. die Mindestgültig­ keitsdauer der zur CIN zugehörigen Portogebührentabelle und die ermittelte Portogebühr für ein gewogenes Poststück sowie eventuell der gemessene Gewichtswert. Wenn die Mindestgültigkeitsdauer der zur CIN zugehörigen Portogebührentabelle in der Frankiermaschi­ ne der CIN zugeordnet gespeichert vorliegt, braucht die Mindestgültigkeitsdauer nicht von der Waage übermittelt werden. Nach einer Übermittlung der ausgewählten CIN von der Waage 22 zur Frankiermaschine FM, wird eine in den Speichermitteln 5 oder 8 realisierte aktualisier­ bare Zuordnungstabelle aufgerufen, um die Mindest­ gültigkeitsdauer bzw. den Gültigkeitszeitraum festzu­ stellen, welche im Schritt 2036 durch Vergleich mit dem aktuell eingestellten bzw. im Uhren/Datumsbaustein 8 nichtflüchtig gespeichert vorliegenden Datum ausge­ wertet werden. Nach erfolgter Abfrage im Schritt 2037, wobei keine Aktualisierungsdaten zu laden sind wird Normalmodus erreicht.
Erfindungsgemäß erfolgt wieder am Anfang des ersten Schrittes 201 der Systemroutine 200 eine Durchführung von Subschritten 2010 bis 2017 zur Abtastung der Kostenstelleninformation vom Brief durch das Fenster eines Fensterumschlages bzw. vom Umschlag direkt, wie dies in Verbindung mit der Fig. 6 näher dargelegt wird, bevor der Waagekommunikationsmodus (Subschritte 2030 bis 2035) erreicht wird.
Bei der Ausführungsvariante gemäß Fig. 4b wird die Frankiermaschine im Slave-Zustand betrieben, in welchem auf eine weitere automatische Eingabe gewartet wird. Deshalb wird im ersten Schritt 201 die serielle Schnittstelle zum Abtaster 27 selektiert. Nach ent­ sprechender Abtastung werden nun automatisch eingege­ bene Datenbits bezüglich der Kostenstelleninformation ausgewertet und die erkannte Kostenstellennummer nicht­ flüchtig gespeichert und als weitere Einstelldaten neben den bereits nichtflüchtig gespeicherter Einstell­ daten ebenfalls bereitgestellt. Wenn eine unbekannte Kostenstellennummer eingelesen bzw. eine andere Fehl­ funktion verursacht wird, kann das mittels bereits erläuterter Schritte 202 und 203 festgestellt und angezeigt werden.
Es ist vorgesehen, daß die Änderung der Einstellung bezüglich des Klischees, der Postbeförderer und deren Dienste bzw. Wahldrucke mittels Eingabe einer zugeord­ neten Nummer vorgenommen wird, wobei die jeweiligen Funktionen durch die Betätigungsmittel der Eingabe­ mittel 2 im ersten Subschritt 209-1 aufgerufen und in Abfrageschritten 209-7, 209-9, 209-11 festgestellt werden, sowie daß die Bildung von Anforderungsdaten mit vorgenannter Änderung der Einstellung des Postbe­ förderers und/oder verbunden mit solchen im ersten Schritt 201 aufgerufenen aber durch Zeitablauf geänder­ ten Daten des Uhr/Datumsmoduls 8 erfolgt, wobei die Änderung vom Mikroprozessor 6 im dritten Subschritt 209-3 feststellbar ist (Fig. 5a). Die Anforderungs­ daten führen im Kommunikationsmodus im Ergebnis auch zur Nachladung von Teilbild- bzw. Pixelbilddateien, welche entweder als Fensterpixeldaten in die Rahmen­ daten eingebettet werden oder die Rahmendaten des Fran­ kierbildes selbst befordererspezifisch modifizieren.
Es ist weiterhin vorgesehen, daß die übermittelten Teilbilddateien zugeordnet einer dem jeweilig ausge­ wählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifi­ kations-Nummer (CIN) nichtflüchtig in der Frankierma­ schine gespeichert werden, um bei Selektion einer vor­ bestimmten Postbeförderer-Nummer bzw. CIN spezifische Druckbilder zu erzeugen, sowie daß die übermittelten Teilbilddateien, Pixelbilddateien und die durch automa­ tische oder manuelle Eingabe erzeugten Änderungsdaten in nichtflüchtigen Speicherbereichen von Schreib/Lese-Speichermitteln 5 und/oder 8 gespeichert vorliegen.
Im Schritt 209 können - wie bereits erläutert - mittels der Eingabemittel der Frankiermaschine die Daten überschrieben bzw. verändert oder andere Eingaben manuell getätigt und angezeigt werden.
Die Eingabe der Kostenstelleninformation im ersten Schritt 201 der Systemroutine 200 kann im zweiten Schritt 209 zusätzlich zu einer Subroutine 209-28 zur Eingabe einer Werbeklischeenummer aufgrund der Kosten­ stelleninformation führen, wie dies in Verbindung mit der Fig. 5b noch näher erläutert wird. In der Frankiermaschine sind nichtflüchtig entsprechende Zuordnungen von Werbeklischeenummern zu Kostenstellen­ informationen gespeichert.
In der Fig. 4c wurde ein weiteres Blockschaltbild für eine Frankiermaschine gemäß einer dritten Variante im Unterschied zur zweiten Variante nach Fig. 4a dargestellt. Die Kostenstellen/Beförderer-Abtaster sind hierbei an der externen Waage 22 angeschlossen. Es ist vorgesehen, daß die Kostenstellen-Abtaster 27 bzw. Beförderer-Abtaster 26 eine elektronische Schaltung zur Bildauswertung aufweisen. Ein solches Markierungslesegerät mit anschließender Bildauswertung kann so realisiert werden, wie das beispielsweise in der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 44 471 A1 unter dem Titel: Verfahren und Anordnung zur Erzeugung und Überprüfung eines Sicherheitsabdruckes, beschrieben wurde.
In einer alternativen Variante ist vorgesehen, daß die externe Waage 22 selbst eine elektronische Schaltung und ein Programm zur Bildauswertung aufweist. Während der Kostenstellen-Abtaster 27 eine Information liefert, welche nur in der Frankiermaschine FM benötigt wird, liefert der Beförderer-Abtaster 26 die benötigte Information für die Portoberechnung in der externen Waage 22. Es versteht sich von selbst, daß eine solche Waage mit entsprechen Programmen zur Bildauswertung ausgerüstet werden muß, um aus einer Markierung die entsprechende Beförderer-Information zu erkennen.
In der Fig. 4c wurde eine Schaltung mit einer seriellen Schnittstelle und mit einer zugehörigen Datenteilung 18 zur Registereinheit 19 in der Base der Frankiermaschine gezeigt. Nicht gezeigt wurde eine weitere Variante, wo diese Registereinheit 19 keinen Briefsensor 16 aufweist. Letzterer ist in dieser nicht gezeigten weiteren Variante ebenfalls an der externen Waage 22 angeschlossen. Alternativ können alle Daten von einem gemeinsamen Abtaster erfaßt ggf. in der Waage 22 bearbeitet und somit ausgewertet oder oder unausgewertet durch die Waage 22 zur Frankiermaschine geschleift werden.
Die Fig. 4d zeigt einen Gesamtablaufplan für eine Frankiermaschine gemäß der vorgenannten dritten Variante. Die Besonderheit gegenüber dem - in der Fig. 4b gezeigten - Gesamtablaufplan für die zweite Variante besteht im Wegfall einer Auswertung der Kostenstellen­ markierung in der Frankiermaschine. Im ersten Schrit 67986 00070 552 001000280000000200012000285916787500040 0002019617586 00004 67867t 201 entfällt somit der Subschritt 2017. Eine Übermittlung der extern ermittelten Kostenstellen- und Beförderernummer erfolgt zusammen mit weiteren Daten, welche zur Überprüfung der Aktualität der in der externen Waage gespeicherten befördererbezogenen Daten übermittelt werden, während des Waagekommunikations­ modus (Subschritte 2030 bis 2035).
Die Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankier­ maschine umfaßt Eingabe- und Ausgabemittel, die mit einem Prozessorsystem verbunden sind. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
  • - daß ein mindestens erster Abtaster 26 mit der externen Waage 22 oder mit der Frankiermaschine indirekt oder direkt verbunden ist, um eine Befördererinformation in die Waage oder in die Frankiermaschine automatisch einzugeben, welche für die befördererspezifische Gebührenberechnung erforderlich ist, und
  • - daß ein Prozessorsystem der Frankiermaschine einen Mikroprozessor 6 enthält, der mit einer in einem Speicherbereich 81 des Uhr/Datums-Moduls gespeicherten Routine programmiert ist, um bei Bedarf die Daten des automatisch eingestellten neuen Postbeförderers in automatischen Routinen entsprechend zu laden.
Eine Verarbeitungseinrichtung für die abgetasteten In­ formationen werden in die Frankiermaschine FM, in eine Waage oder in ein anderes zusätzliches peripheres Gerät, z. B. in einen automatischen Zuführer, inte­ griert, um den Beförderer oder/oder die Kostenstelle zu ermitteln. Es ist einerseits vorgesehen, daß die Kostenstellen-Abtaster 27 bzw. Beförderer-Abtaster 26 eine elektronische Schaltung zur Bildauswertung aufwei­ sen. Andererseits ist auch eine Variante vorgesehen, daß die elektronische Schaltung im Abtaster nur eine in einem peripheren Gerät oder in der Frankiermaschine erfolgende Bildauswertung unterstützt.
Zusätzlich ist der Mikroprozessor 6 mit einer weiteren Routine programmiert, um nach dem Einschalten die Frankiermaschine ortsspezifisch zu initialisieren und um bei Bedarf weitere Daten in die Frankiermaschine zu laden. Dazu gehören auch wesentliche vom Beförderer vorgegebene bzw. erforderliche Frankierbilddaten, analog den Hoheitszeichen der nationalen staatlichen Postbeförderer, wie das bereits in der in der deutschen Anmeldung 195 49 305.2 ausführlich beschrieben wurde.
Diese Art der Nachladung ist besonders für digitale Druckverfahren vorgesehen, welche ein programmgesteuer­ tes Einbetten variabler bzw. semivariabler Fenster­ pixelfelddaten in konstante Rahmenpixelfelddaten erlau­ ben. Ein solches Verfahren zum Steuern des spalten­ weisen Drucks eines Postwertzeichenbildes in einer Frankiermaschine ist beispielsweise in der EP 578 042 A2 beschrieben.
Die Anordnung zur Dateneingabe in eine Frankier­ maschine, mit Eingabemitteln und Ausgabemitteln, die mit einem Prozessorsystem verbunden sind, ist dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß die Frankiermaschine ein Ein/Ausgabemittel 4 aufweist, an welchem mindestens zur Gewichtseingabe eine interne oder externe Waage 22, eine Register­ einheit 19 zur automatischen Eingabe von Daten und zur Steuerung angeschlossener Peripheriegeräte sowie Mittel, wie Chipkarten-Schreib/Leseeinheit 20 und/oder Modem 23 zur Kommunikation mit einer entfernten Datenzentrale DZ angeschlossen sind,
  • b1) daß die Eingabemittel 2 erste Betätigungsmittel aufweisen, um die Frankiermaschine auf einen anderen Postbeförderer einzustellen,
  • b2) daß die Eingabemittel 2 zweite Betätigungsmittel zur spezifischen Einstellung eines neuen Postbeför­ derers aufweisen, sowie
  • c) daß ein Prozessorsystem einen Mikroprozessor 6 enthält, der mit einer Routine programmiert ist, um die Daten des eingestellten neuen Postbeförderers in automatischen Routinen 1000 des Kommunikationsmodus 300 entsprechend zu laden und um eine Änderung im Druckbild zu erzeugen, wobei die erzeugten Änderungsdaten nichtflüchtig unter einer Nummer und dem jeweiligen Postbeförderer zugeordnet bzw. einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier- Identifikations-Nummer (CIN) zugeordnet nichtflüchtig gespeichert werden.
Es ist weiterhin vorgesehen, daß ein mindestens erster Abtaster 26 mit der externen Waage 22 verbunden ist, um eine Befördererinformation in die Waage einzulesen, welche die befördererspezifische Gebührenberechnung durchführt und den ermittelten Portowert in die Frankiermaschine über eine Datenleitung 25 und das Ein/Ausgabemittel 4 eingibt, und daß mindestens ein zweiter an die Registereinheit 19 angeschlossener Abtaster 27 mit der Frankiermaschine über eine Datenleitung 18 verbunden ist, um eine Kostenstellen­ information in die Frankiermaschine automatisch einzugeben, welche für die kostenstellenspezifische Abrechnung erforderlich ist.
Die Fig. 5a zeigt ein Flußdiagramm einer Dateneingabe für die Frankiermaschine nach der ersten Variante. Im zweiten Schritt 209 für eine Eingabe- und Anzeige-Routine kommen neben den üblichen auch spezielle Abfrageschritte zum Einsatz. Im zweiten Schritt 209 soll beispielsweise eine Vordatierung für zukünftige Post mittels der Eingabemittel der Frankiermaschine das bisherige nichtflüchtig gespeicherte Datum überschrie­ ben und angezeigt werden. Dazu wird ein im zweiten Subschritt 209-2 angezeigtes Datum aufgrund einer im ersten Subschritt 209-1 mittels Eingabemittel vorgenom­ menen Datumseingabe überschrieben, bevor ein entspre­ chender dritter Subschritt 209-3 zur Abfrage erreicht wird. Wurde ein anderes Datum eingestellt, als vom Uhr/Datumbaustein 8 vorgegeben wird, dann wird das im Abfrageschritt 209-3 festgestellt und zum vierten Sub­ schritt 209-4 verzweigt, um den Wechsel auf vordatier­ tes oder aktuelles Datum durchzuführen. Nach Rück­ verzweigung wird das neue Datum im zweiten Subschritt 209-2 angezeigt. Ein solches Verfahren zur Datumsein­ stellung für elektronisch gesteuerte Frankiermaschinen kann in üblicher Weise erfolgen. Der zweite Schritt 209 für eine Eingabe- und Anzeige-Routine ist um spezielle Abfrageschritte ergänzt worden. So wird vom vierten Subschritt 209-4 für Datumswechsel über weitere Subschritte, insbesondere einen neunzehnten Subschritt 209-19, um Anforderungsdaten zu bilden, und über einen zwanzigsten Subschritt 209-20, um den Schleifenzähler rückzusetzen, auf den Punkt t am Eingang der Eingabe- und Anzeige-Routine (zweiter Schritt 209) zurück­ verzweigt. Ein bevorzugtes Verfahren zur Dateneingabe in eine Frankiermaschine wurde in der deutschen Anmeldung 195 49 305.2 ausführlich beschrieben.
Wenn bei der Abfrage im dritten Subschritt 209-3 fest­ gestellt wird, daß keine anderen Datumsdaten gewählt wurden, wird die nächste Abfrage im fünften Subschritt 209-5 erreicht. Dabei wird abgefragt, ob bei der Eingabe ein anderer Wert gewählt wurde. Ist das der Fall, d. h. bei der Eingabe wurde ein anderer Wert ge­ wählt, dann wird zum sechsten Subschritt 209-6 ver­ zweigt, um einen verschlüsselten Überprüfungscode (MAC) über den gewählten Wert zu generieren. Ein bevorzugtes Verfahren zur Absicherung von Daten und Programmcode ist in der deutschen Anmeldung 195 34 530.4 ausführlich beschrieben worden.
Nach dem vorgenannten Subschritt 209-6 wird über den Subschritt 209-20, um den Schleifenzähler rückzusetzen, zum Punkt t am Eingang der Eingabe- und Anzeige-Routine (zweiter Schritt 209) zurückverzweigt. Ist das aber nicht der Fall werden weitere Abfrageschritte 209-7 bis 209-50 durchlaufen.
Mittels des ersten Subschrittes 209-1 ist auch dann, wenn keine Waage angeschlossen ist, beispielsweise für bekannte Tarife, eine direkte Werteingabe über die Tastatur möglich. Grundlage für die Darstellungsform des jeweiligen carrierspezifischen Stempelbildes ist eine carrierspezifische Steuerdatei, welche geeignet ist, eine Zuordnung von Teilbildern zu anderen va­ riablen Bilddatendateien (Fensterbilddaten) oder unva­ riablen Teilbildern Bilddatendateien (Rahmenbilddaten) festzulegen oder zu verändern. In der europäischen Anmeldung 95 114 057.3 sind solche Bilddaten- und Steuerdateien in einem Verfahren zum Erzeugen eines Druckbildes, welches in einer Frankiermaschine auf einen Träger gedruckt wird, ausführlicher dargestellt.
Im siebenten Subschritt 209-7 wird geprüft, ob bei der Eingabe im ersten Subschritt 209-1 ein anderes Klischee gewählt wurde. Im neunten Subschritt 209-9 wird ge­ prüft, ob automatisch im Schritt 201 (Fig. 4a) oder bei der Eingabe im ersten Subschritt 209-1 ein anderer Be­ förderer (Carrier) gewählt wurde. Im elften Subschritt 209-11 wird geprüft, ob bei der Eingabe im ersten Sub­ schritt 209-1 ein anderer Wahldruck gewählt wurde, der natürlich nur eine befördererspezifische Dienstleistung neben Eilsendung, Luftpost, Drucksache, Rückschein usw. darstellt. Die Einstellung der Dienstleistungen können als Versanddaten, ebenso wie die Befördererdaten automatisch zur Frankiermaschine übermittelt werden und sind vorzugsweise im Anzeige-Feld für den Wahldruck des Frankierstempels dargestellt und erfordern zur manuellen Änderung weitere Abfrageschritte, welche nur der Übersichtlichkeit halber in der Fig. 5a nicht mit dargestellt worden sind.
Es ist vorteilhaft, wenn eine laufende Anpassung der Bedienoberfläche an den Bediener vorgenommen wird, wie das in der DE 42 17 478 A1 bereits beschrieben wurde und wenn - indem zur Anzeige zur zweiten Subroutine 209-2 zurückverzweigt wird - eine Klardarstellung des zu druckenden Stempels in der Anzeige erfolgt. Damit kann leicht eine vorgenommene Veränderung des Stempelbildes überwacht werden, insbesondere wenn Änderungseingaben betreffend ein anderes Klischee, einen anderen Beförderer oder einen anderen Wahldruck manuell oder automatisch vorgenommen werden.
In der Fig. 5a ist erfindungsgemäß im neunten Subschritt 209-9 ein Abfragekriterium nach einer Beförderer-Änderung erfüllt, wenn eine entsprechende Abtastung der Post im Rahmen der Eingangsroutine (erster Schritt 201 in der Fig. 3) erfolgt ist bzw. wenn durch eine externe Waage 22 der errechnete Portowert und zugehörige Daten zur Beförderer-Art geliefert werden (erster Schritt 201 in der Fig. 4b) und somit automatisch eine geänderte Beförderer­ information für Abrechnungszwecke in die Frankier­ maschine eingegeben wurde.
Eine entsprechende automatische Eingabe im ersten Schritt 201 (Fig. 3, 4b, 4d) oder manuelle Eingabe im ersten Subschritt 209-1 vorausgesetzt, wird beim Erreichen des Subschrittes zur Prüfung auf Carriereingabe (209-9) dann auf einen zugehörigen Subschritt 209-10 verzweigt, zur Prüfung der Verfügbar­ keit der Daten in der Frankiermaschine. Mit letzterer Überprüfung kann eine fehlende Konkordanz bezüglich der in den Personalcomputern PCa, PCb, . . . PCm im Büro 21 gespeicherten Datensätzen zu den einzelnen Beförderern festgestellt werden. Die Daten des fehlenden bzw. neuen Beförderers können nach deren Übermittlung in der Frankiermaschine gespeichert werden.
Entsprechend wird vom Subschritt (209-7) zur Prüfung auf Klischee-Eingabe bzw. vom Subschritt (209-11) zur Prüfung auf Wahldruckeingabe auf einen zugehörigen Subschritt 209-8 bzw. 209-12 verzweigt, zur Prüfung der Verfügbarkeit der Daten in der Frankiermaschine. Im Rahmen einer automatischen Eingabe im ersten Schritt 201 (Fig. 3, 4b, 4d) einer Kostenstellen-Nummer kann ebenfalls ein der Kostenstelle zugeordnetes Werbe­ klischee automatisch ausgewählt werden. Somit bleibt es dem Mitarbeiter in der Poststelle noch überlassen, manuell den Wahldruck zu ändern, wenn dies aus seiner Sicht erforderlich erscheint und in seinen Verant­ wortungsbereich fällt.
Bei verfügbaren Daten, wird von den Subschritten 209-8, 209-10 und 209-12 zur Klischee-, Carrier- oder Wahldruck-Eingabeüberprüfung zu zugeordneten Sicher­ heitsüberprüfungsschritten 209-16, 209-17, 209-18 ver­ zweigt, wobei bei Gültigkeit eine automatische Druck­ dateneingabe vorgenommen wird. Eine Datenüberprüfung anhand einer verschlüsselten Überprüfungssumme (MAC) verhindert eine Manipulation in Fälschungsabsicht, wie das in der deutschen Anmeldung mit dem Titel: Verfahren zur Absicherung von Daten und Programmcode einer elektronischen Frankiermaschine (Nr. 195 34 530.4), bereits ausführlich beschrieben wurde.
Sind anderenfalls die Daten in der Frankiermaschine nicht verfügbar, wird auf einen Punkt k zu einem neunzehnten Subschritt 209-19 verzweigt, um Anfor­ derungsdaten zu bilden. Wurden während der Eingabe­ routine (erster Subschritt 209-1) Betätigungsmittel für eine Neueingabe eines Carriers betätigt, wird das in einem Abfrageschritt (dreizehnter Subschritt 209-13) festgestellt und ebenfalls zum Punkt k des neunzehnten Subschrittes 209-19 verzweigt, um Anforderungsdaten zu bilden. Der vorgenannte neunzehnte Subschritt 209-19 wird unten in Verbindung mit der Fig. 8 näher erläutert.
Eine Vielzahl nicht gezeigter Abfrageschritte können zwischen dem dreizehnten Abfrageschritt 209-13 und einem Punkt h liegen, um Eingaben, wie beispielsweise bezüglich Dienstleistungen, Versandarten, Versandformen oder Postklassen weiter auszuwerten. Wird nun in einem dreiundzwanzigsten Abfrageschritt 209-23 festgestellt, daß die für eine Portoberechnung erforderlichen Daten geändert vorliegen, erfolgt eine Verzweigung auf einen vierundzwanzigsten Subschritt 209-24 zur Berechnung des Portowertes nach dem Tarif des ausgewählten Beförderers für die ausgewählten Dienstleistungen und anderen rele­ vanten Eingaben. Anschließend wird über den zwanzigsten Subschritt 209-20 auf den Punkt t zurückverzweigt. Der aufgrund der Portoberechnung geänderte Portowert wird wieder im fünften Subschritt 209-5 festgestellt und dann auf einen sechsten Subschritt 209-6 zwecks Gene­ rierung einer verschlüsselten Prüfsumme (MAC) über den geänderten Portowert verzweigt. Dieser so abgesicherte Portowert ist nun zusammen mit dem MAC manipulations­ sicher speicherbar und kann im Rahmen des zeitlich später ablaufenden Frankiermodus 400 zur Abrechnung (Fig. 7b) verwendet werden. Bei solchen Varianten gemäß Fig. 4a bis 4d mit externer Portoberechnung entfällt der dreiundzwanzigste Abfrageschritt 209-23 und der zugehörige vierundzwanzigste Subschritt 209-24 für die interne Portoberechnung.
Eine nutzer- bzw. abteilungsspezifische Abrechnung erfordert eine sogenannte Kostenstelleninformation, um dieser Abrechnungsdaten zuzuteilen. Die vom Poststück abgetastete oder auch in vorgenannter Weise vom Personalcomputer übermittelte Kostenstelleninformation kann einerseits zur kostenstellenabhängigen automati­ schen Zuordnung der Abrechnungsdaten und andererseits zur - in der Fig. 5b gezeigten - kostenstellenabhängigen automatischen Einstellung eines Werbeklischees im Frankierbild genutzt werden. Damit entfallen in vorteilhafter Weise die sonst jeweils erforderlichen benutzerrelevanten Einstellungen der Kostenstelle und des Werbeklischees über die Tastatur der Frankiermaschine. Voraussetzung ist eine Möglichkeit zur nichtflüchtigen Speicherung einer Vielzahl von Werbeklischees in der Frankiermaschine. Einerseits kann eine feste Anzahl an Werbeklischees in einem internen Anwenderspeicher ASP 10 (EEPROM) bereits vom Herstellerwerk nichtflüchtig gespeichert werden. Dafür ist die Frankiermaschine mit einem nichtflüchtigen Speicher für eine Anzahl Werbeklischees ausgestattet, wobei jedes Werbeklischee jeweils der Kostenstelle der jeweiligen Abteilung zugeordnet ist. Andererseits kann eine Anzahl an Werbeklischees nachträglich geladen werden. Eine Chipkarten-Schreib/Leseeinheit ermöglicht einen öfteren Kartenwechsel für eine Vielzahl an Eingaben. Vorteilhaft kann somit ein Werbeklischee in die Frankiermaschine nachgeladen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht in einer beispielsweise Paßwort geschützten Funktion des Löschens von Vorgängerdaten für Teile des Druckbildes bzw. deren Zuordnung zur Kostenstelle. Die Frankiermaschine ist deshalb mit einem entsprechenden Programm sowie mit Eingabe- und Anzeigmitteln ausgestattet. In weiteren Schaltungs- bzw. Programm-Mitteln, welche im Programmspeicher PSP 11 und in den nichtflüchtigen Speicherbereichen des Uhren/Datums-Modul 8 und/oder des Speichermittels 5 vorliegen, ist ein entsprechender Ablauf zum Datenladen bzw. zur Aktualisierung gespeichert, um in die Bereiche des Speichers für gelöschte Vorgängerdaten nun Nachfolgerdaten zu laden sowie um deren Zuordnung zur Kostenstelle neu festzulegen, wie unten im Zusammenhang mit der Fig. 5b näher dargestellt wird.
In der Fig. 5b ist erfindungsgemäß im fünfundzwanzigsten Subschritt 209-25 ein Abfrage­ kriterium nach einer Kostenstellen-Nummer-Änderung erfüllt, wenn eine entsprechende Abtastung der Post im Rahmen der Eingangsroutine erfolgt ist, um (erster Schritt 201 in den Fig. 3, 4b, 4d) eine Kostenstelleninformation für Abrechnungszwecke automa­ tisch in die Frankiermaschine einzugeben. Im Ergebnis der Abfrage im fünfundzwanzigsten Subschritt 209-25 wird, wenn die Kostenstelle geändert wurde, ein sechsundzwanzigster Subschritt 209-26 erreicht. Hier wird die Verfügbarkeit der Kostenstellen-Nummer geprüft. Es ist möglich, daß eine Kostenstellen-Nummer gelöscht wurde. Dann erfolgt in einem siebenund­ zwanzigsten Subschritt 209-27 eine entsprechende Fehlermeldung und danach wieder eine Rückverzweigung über den zwanzigsten Subschritt 209-20 auf den Punkt t. Anderenfalls wird vom sechsundzwanzigsten Subschritt 209-26 auf einen achtundzwanzigsten Subschritt 209-28 verzweigt, wenn die Verfügbarkeit der Kostenstellen-Nummer gegeben ist. Im achtundzwanzigsten Subschritt 209-28 wird ein der Kostenstellen-Nummer zugeordnetes Werbeklischee automatisch eingestellt.
In einem dreißigsten Subschritt 209-30 erfolgt eine Abfrage nach einer gewünschten Änderung der Zuordnung zwischen Klischee und Kostenstellennummer. Ist das der Fall wird auf einen einunddreißigsten Subschritt 209-31 zur Anzeige der aktuell eingegebenen Kostenstellen­ nummer und nach deren Bestätigung auf einen zweiunddreißigsten Abfrageschritt 209-32 verzweigt. Erfolgte zuvor keine Bestätigung, dann wird nach Zeitablauf automatisch eine Rückverzweigung über den zwanzigsten Subschritt 209-20 auf den Punkt t vorgenommen. Dann besteht im siebenten Subschritt 209-7 die Möglichkeit ein anderes Klischee mittels der Eingabe einer Klischee-Nummer auszuwählen, bevor wieder vorgenannte Abfrageschritte bis zur Abfrage im dreißigsten Subschritt 209-30 durchlaufen werden. Bei Bestätigung beispielsweise mit einer speziellen Quittungstaste der Kostenstellen-Nummer wird vom Abfrageschritt 209-32 auf den dreiunddreißigsten Subschritt 209-33 verzweigt. Im dreiunddreißigsten Sub­ schritt 209-33 wird die bisher zugeordnete Klischee­ nummer angezeigt, welche als Name die semivariablen Fensterdaten für ein in carrier-abhängige Rahmendaten einzubettendes Werbeklischee kennzeichnet. Nach Bestä­ tigung wird ein fünfunddreißigster Subschritt 209-35 erreicht, wenn nicht zuvor im vierunddreißigsten Abfra­ geschritt 209-34 festgestellt wird, daß ein Wechseln nicht bestätigt wurde, was dann wieder nach Zeitablauf automatisch zur Rückverzweigung über den zwanzigsten Subschritt 209-20 auf den Punkt t führt. Dies ermög­ licht wieder in einem siebenten Subschritt 209-7 (Fig. 5a) ein anderes Klischee auszuwählen. Nach Durch­ laufen der Subschritte 209-8, 209-16, 209-20, 209-1 bis 209-23, die zum Punkt h bzw. hin der Fig. 5b führen und dem Durchlaufen des fünfundzwanzigsten Subschrittes 209-25 mit dem Abfragekriterium nach einer Kosten­ stellen-Nummer-Änderung, welche natürlich nicht erfüllt ist, wird wieder der dreißigsten Subschritt 209-30 zur Abfrage nach einer gewünschten Änderung der Zuordnung zwischen Klischee und Kostenstellennummer erreicht. Nach Durchlaufen der Subschritte 209-31, 209-32, 209-33 und 209-34 wird ein fünfunddreißigster Subschritt 209-35 umfassend eine Paßworteingaberoutine erreicht, wenn die Klischee-Einstellung im dreiunddreißigsten Sub­ schritt 209-33 nach Klischeenummeranzeige bestätigt wurde.
Wurde im vorgenannten fünfunddreißigsten Subschritt 209-35 ein falsches Paßwort eingegeben, dann wird das im sechsunddreißigsten Abfrageschritt 209-36 festge­ stellt und nach einer Fehlermeldung in einem achtund­ dreißigsten Abfrageschritt 209-38 zum Punkt t zurück­ verzweigt. Wird aber im sechsunddreißigsten Abfrage­ schritt 209-36 festgestellt, daß die Paßworteingabe korrekt war, dann wird ein siebenunddreißigster Subschritt 209-37 erreicht, um dann die neue Zuordnung zu speichern und dann wieder zur Klischeenummernanzeige im dreiunddreißigsten Subschritt 209-33 oder zur Klischeenummernanzeige in einem separaten - nicht gezeigten - Subschritt 209-39 zu verzweigen, um dann über den zwanzigsten Subschritt 209-20 zum Rücksetzen des Schleifenzählers auf den Punkt t zurück zu verzweigen. Somit ist die neue Zuordnung zur Kostenstellennummer in die Frankiermaschine eingegeben worden und nun weiterhin verfügbar.
Zwischen den - in der Fig. 5b gezeigten - Abfrageschritten 209-25 und 209-30 ist eine Vielzahl an weiteren Abfrageschritten angeordnet, welche durch­ laufen werden, bevor der Punkt u erreicht wird, aber aus Platzgründen in der Fig. 5b nur als ein Subschritt 209-29 dargestellt wurden. In einem Bereich des speziellen Kostenstellenspeichers KSP 9 ist eine Struk­ tur vorgesehen, aufgrund derer kostenstellenbezogene Operationen ausgeführt werden können. So können zu einer dem jeweiligen Beförderer zugeordneten Basis­ kostenstelle mit der Nummer Null auch zusätzliche Kostenstellen unter anderen Nummern außer Null einge­ richtet oder gelöscht werden. Werte und Stückzahlen einzelner Kostenstellen außer der mit der Nummer Null können editiert oder gelöscht werden, ohne daß hiervon die Manipulationssicherheit betroffen wäre. Die beför­ dererbezogene Basiskostenstelle mit der Nummer Null beinhaltet eine Summe über Werte von Kostenstellen.
Zwischen dem Punkt h′′ des - in der Fig. 5b gezeigten - Abfrageschrittes 209-30 und dem Punkt u ist eine Vielzahl an weiteren Abfrageschritten angeordnet, welche durchlaufen werden, aber aus Platzgründen in der Fig. 5c als Subschritte 209-40 bis 209-51 dargestellt wurden.
Zur einfacheren Eingabe erfolgt eine Zuordnung von Nummern zu den Namen von Kostenstellen bzw. Carriern, was auch in der Legende in der Fig. 7c entnehmbar ist. Erfindungsgemäß kann der zwischen den Abteilungen des Büros 21 gebräuchliche Namen der Kostenstelle geändert werden, wenn dies erforderlich sein sollte. Erfolgt eine entsprechende Eingabe, so wird dies im vierzigsten Abfrageschritt 209-40 erkannt und nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Nummer wird dann zur Eingaberoutine des neuen Namens umgeschaltet (einund­ vierzigster Subschritt 209-41). Ebenfalls kann der zwischen den Beförderern gebräuchliche Carrier-Namen geändert werden, wenn dies erforderlich sein sollte. Erfolgt eine entsprechende Eingabe, so wird dies im zweiundvierzigsten Abfrageschritt 209-42 erkannt und nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Nummer wird dann zur Eingaberoutine des neuen Namens umgeschaltet (dreiundvierzigster Subschritt 209-43). Der Vorteil macht sich besonders bei einer hohen Anzahl an Kostenstellen- und/oder Beförderernamen bemerkbar.
Im vorgenannten neunundzwanzigsten Subschritt 209-29 können - in einer in der Fig. 5b nicht dargestellten Weise - Eingaben in Zusammenhang mit auf Kostenstellen bezogenen Operationen abgefragt werden. Nach Selektion von Registern erfolgt eine Anzeige der gespeicherten Werte bzw. Stückzahlen im Anzeigemodus 215 (Fig. 2, 3, 4b, 4d).
Weiterhin kann die Darstellung aller Verbrauchssummen zu einer einzelnen Kostenstelle nützlich sein, um einen Überblick bei einer Vielzahl an privaten Beförderern zu bewahren. Zur Vorbereitung der Anzeige im Anzeigemodus 215 erfolgt eine Aufstellung der Auflistung. Die Aufstellung erfolgt aufgrund einer entsprechenden Eingabe. Für eine frankiermaschineninternen Ausdruck erfolgt deren Abspeicherung im Pixelspeicher RAM 7. Der Ausdruck erfolgt ebenfalls aufgrund einer entsprechen­ den anderen Eingabe, welche aber hier nicht näher erläutert werden soll.
Einer Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezoge­ nen Verbrauchssummen zur eingestellten Kostenstellen-Nummer geht eine entsprechende Eingabe voraus. Erfolgt eine entsprechende Eingabe, so wird dies im vierundvierzigsten Abfrageschritt 209-44 erkannt und nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Kostenstellen-Nummer wird dann zur Auflistroutine für das gewählte Register umgeschaltet (fünfundvierzigster Subschritt 209-45).
Einer Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezoge­ nen Stückzahlen zur eingestellten Kostenstellen-Nummer geht wieder eine andere entsprechende Eingabe voraus. Erfolgt eine entsprechende Eingabe, so wird dies im sechsundvierzigsten Abfrageschritt 209-46 erkannt und nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Kostenstellen-Nummer wird dann zur Auflistroutine für das gewählte Register umgeschaltet (siebenund­ vierzigster Subschritt 209-47).
Ebenso wird zu allen verfügbaren Kostenstellen-Nummern eine Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezogenen Verbrauchssummen, wenn ein achtundvierzigster Abfrage­ schritt 209-48 und neunundvierzigster Subschritt 209-49 durchlaufen wird, oder eine Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezogenen Stückzahlen, wenn ein fünfzigster Abfrageschritt 209-50 und einundfünfzigster Subschritt 209-51 durchlaufen wird, ermöglicht.
Wird ein Abfragekriterium erfüllt, wird über weitere Verarbeitungsschritte und über den vorgenannten Subschritt 209-20 zum Punkt t am Eingang des zweiten Schrittes 209 zurückverzweigt. Anschließend erfolgt im zweiten Subschritt 209-2 eine Anzeige mit einer Eingabemöglichkeit im ersten Subschritt 209-1, wobei eine Bedienoberfläche vorteilhaft zum Einsatz kommen kann, um eine Vielzahl von unterschiedlichen Eingaben zu ermöglichen. Eine solche geeignete Bedienoberfläche wird in der vorgenannten europäischen Anmeldung mit dem Titel: Benutzerschnittstelle für eine Frankiermaschine (Nr. 94 120 314.3) beschrieben.
In der Fig. 6 wird ein Teilablaufplan für eine automatische Dateneingabe aufgrund der abgetasteten Kostenstellen- und/oder Beförderer-Information darge­ stellt. Der erste Schritt 201 der Frankiermaschinen-Systemroutine 200 kann in eine Vielzahl an Kommunika­ tionsmodi unterteilt werden. Dazu kann auch ein - in der Fig. 6 nicht näher dargestellter - Chipkarten-Kommunikationsmodus (Subschritte 2019 bis 2027) gehören, wobei die Chipkarte beispielsweise als Schlüsselkarte verwendet wird. Gemäß der ersten und zweiten Variante werden im ersten Schritt 201 mindestens die Subschritte 2010 bis 2017 für einen Abtaster-Kommunikationsmodus und die Subschritte 2031 bis 2035 für einen Waage-Kommunikationsmodus durchlaufen.
Zunächst erfolgt im Subschritt 2010 eine Routine, welche die Kostenstellen- und/oder Versanddaten, ein­ schließlich Befördererdaten, nichtflüchtig als vorheri­ ge Daten speichert, damit diese als Vergleichsdaten zur Verfügung stehen, wenn zu entscheiden ist, ob eine Änderung einzelner Daten durch eine automatische Dateneingabe erfolgt ist. Damit verbunden ist ein Löschen der alten vorgenannten Daten im Arbeitsspeicher der Frankiermaschine. Im anschließenden Subschritt 2011 wird eine serielle Schnittstelle selektiert, um dann im folgenden Subschritt 2012 Daten x1 mindestens von einem der Abtaster (Postgutsensor 16) zu empfangen, bevor auf einen Abfrageschritt 2013 verzweigt wird. Im Abfrage­ schritt 2013 wird bei einer erfolgten Datenübertragung auf einen Subschritt 2014 verzweigt, um ein Hand­ shakesignal zur vorgenannten Registereinheit 19 zu senden, an die der vorgenannte Abtaster zusammen mit anderen Sensoren angeschlossen ist. Vom Abfrageschritt 2013 wird über den Subschritt 2009 auf den Subschritt 2040 verzweigt, wenn keine Abtasterdaten empfangen wurden. Nach dem Senden des Handshakesignal an den vorgenannten Abtaster erfolgt im Subschritt 2015 eine Poststückdetektierung. Wenn der Sensor 16 nach einem mechanischen Wirkprinzip arbeitet, braucht im einfachsten Fall lediglich das betreffende Bit gespeichert werden. Falls der Sensor 16 nach optischen Wirkprinzip arbeitet, kann dies durch eine relativ einfache Bildauswertung erfolgen. Vom Abfrageschritt 2016 wird bei einer erfolgten Erkennung eines im Zuführweg vorhandenen Poststückes gegebenenfalls zu einem Subschritt 2017 zur Auswertung der übrigen abge­ tasteten Daten verzweigt (außer bei der Variante nach Fig. 4c bzw. 4d, wo der Subschritt 2017 entfällt). Bei einer Markierung in Form eines Barcodes, kann es erfor­ derlich sein, das Poststück weiter vorwärts zu bewegen, bevor eine Auswertung gelingt. Insbesondere bei einer Variante mit einer vollständigen oder teilweisen Bild­ auswertung (Barcode) in der Frankiermaschine muß die Vollständigkeit der Abtastdaten vor einer Auswertung gesichert sein. Falls die zur Detektierung, d. h. zum Herausfinden und Auswerten, erforderlichen Daten un­ vollständig sind, was im Abfrageschritt 2008 festge­ stellt wird, wird in Reaktion darauf zum Schritt 2012 zurückverzweigt, um eine weitere Datenübertragung von den Abtastern über Registereinheit 19 und Datenleitung 18 abzuwarten. Anderenfalls wird direkt zum nächsten Abfrageschritt 2018 weiterverzweigt.
Bei der ersten Variante nach Fig. 2 und 3 schließt die im Subschritt 2017 erfolgende Detektierung der übrigen abgetasteten Daten das Herausfinden der Kostenstellen- und der Befördererinformation ein.
Bei der zweiten Variante nach Fig. 4a und 4b schließt die im Subschritt 2017 erfolgende Detektierung der übrigen abgetasteten Daten nur die Detektierung der Kostenstelleninformation ein.
Vom Abfrageschritt 2016 wird bei einer nicht erfolgten Erkennung, d. h. beim Fehlen eines Poststückes im Zu­ führweg zum Subschritt 2040 zwecks Aufruf von gespei­ cherten aktuellen Daten verzweigt. Weder ein Chip­ kartenkommunikationsmodus noch ein Waagekommunikations­ modus wird dann durchlaufen. Außerdem wird ein Sub­ schritt 2009 durchlaufen, um den nicht gezeigten Zu­ führantrieb auszuschalten, d. h. Motoren in der nicht gezeigten Zuführeinrichtung so zu steuern, daß diese gegebenenfalls abschalten, wenn nicht bei einem erneu­ ten Durchlaufen der Systemroutine 200 ein zu transpor­ tierendes Poststück im Zuführweg festgestellt wird. Lediglich die Eingabe/Anzeige-Routine mit Druckdaten­ eingabe ist dann aktiv und ermöglicht nun eine manuelle Eingabe bzw. Voreinstellung der Frankiermaschine. Es ist weiterhin zu Beginn des ersten Schritte 201 der Systemroutine 200 eine Vielzahl an - nicht gezeigten - Subschritten 2001 bis 2007 vorgesehen, damit der Betrieb der peripheren Geräte in der Poststelle und von Teilen der zugehörigen Transporteinrichtung in der Base durch die Frankiermaschine gesteuert ablaufen kann.
Bei allen vorgenannten Varianten werden Subschritte 2031 bis 2035 für einen Waage-Kommunikationsmodus durchlaufen, wenn eine Waagekopplung im vorauseilenden Abfrageschritt 2030 festgestellt wird. Im Subschritt 2031 wird eine serielle Schnittstelle selektiert, um dann im folgenden Subschritt 2032 eine Datenübertragung a von der Waage 22 abzuwarten, bevor auf einen Abfrage­ schritt 2033 verzweigt wird. Im Abfrageschritt 2033 wird bei einer erfolgten Datenübertragung auf einen Subschritt 2034 verzweigt, um ein Handshakesignal an die vorgenannte Waage 22 zu senden. Ohne das Handshake­ signal wiederholt die Waage 22 die Datenübertragung selbsttätig. Vom Abfrageschritt 2033 wird zum Warten auf die erneute Datenübertragung auf den Subschritt 2032 zurückverzweigt. Nach dem Senden des Handshake­ signal an die vorgenannte Waage 22, erfolgt im Subschritt 2035 eine Auswertung der Waagedaten.
Soll aber das in der Fig. 6 dargestellte Flußdiagramm für eine automatische Dateneingabe im Schritt 201 gemäß einer der oben genannten Varianten für ein Postabfertigungssystem eingesetzt werden, welches ohne Chipkarten auskommt, muß durch geeignete Befehle dafür gesorgt werden, daß der Chipkarten-Kommunikationsmodus nicht durchlaufen wird. Das kann bei einer Initiali­ sierung der Frankiermaschine beim Händler erfolgen. Wenn bei einer Initialisierung der Frankiermaschine beispielsweise kein Flag für eine CC-Kopplung gesetzt wird, werden nach Abfrage des Flags im Schritt 2018 die Subschritte 2019 bis 2027 für den Chipkarten-Kommunikationsmodus nicht durchlaufen. Statt dessen wird vom Abtaster-Kommunikationsmodus sofort zum Waage-Kommunikationsmodus verzweigt.
In der Fig. 7a ist ein Ablaufplan für den Frankiermodus mit einer Beförderer- und Kostenstellen­ bezogenen Verarbeitung von Abrechnungsdaten gezeigt. Erfolgt im Subschritt 401 keine Feststellung einer Tastaturbetätigung oder anderweitigen Eingabeanfor­ derung, wird ein Schleifenzähler im Subschritt 402 inkrementiert und ein Abfrageschritt 404 erreicht. Wird durch den Schleifenzähler eine vorbestimmte Grenzzahl G erreicht, dann wird ein Standby-Flag gesetzt.
Der Standby-Modus wird erreicht, wenn eine vorbestimmte Zeit keine Eingabe- bzw. Druckanforderung erfolgt. Letzteres ist der Fall, wenn ein an sich bekannter - nicht näher dargestellter - Briefsensor keinen nächsten Briefumschlag ermittelt, welcher frankiert werden soll. Der - in der Fig. 7a gezeigte - Schritt 404 im Frankiermodus 400 umfaßt daher noch eine weitere Abfrage nach einem Zeitablauf, welche bei Zeitüberschreitung letztendlich wieder auf den Punkt t und damit auf die Eingaberoutine gemäß Schritt 209 führt. Wird das Abfragekriterium erfüllt, wird wie im Schritt 408 ein Standby-Flag gesetzt und auf den Punkt t zurückverzweigt, ohne daß die Abrechnungs- und Druckroutine im Schritt 406 durchlaufen wird. Das Standby-Flag wird später im Schritt 211 (siehe beispielsweise Fig. 4d) abgefragt und nach der Checksummenprüfung im Schritt 213 zurückgesetzt, falls kein Manipulationsversuch erkannt wird. Das Abfragekriterium in Schritt 211 wird dazu um die Frage erweitert, ob das Standby-Flag gesetzt ist, d. h. ob der Standby-Modus erreicht ist. In diesem Fall wird ebenfalls auf den Schritt 213 verzweigt. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß jeder Manipulationsversuch statistisch im Schritt 213 erfaßt wird, bevor zur Systemroutine (Punkt s) zurückverzweigt wird.
Damit ist gesichert, daß die letzten Eingabegrößen auch beim Ausschalten der Frankiermaschine erhalten bleiben, so daß nach dem Einschalten automatisch der Portowert im Wertabdruck entsprechend der letzten Eingabe vor dem Ausschalten der Frankiermaschine und das Datum im Tagesstempel entsprechend dem aktuellem Datum vorgegeben wird.
Ist eine Waage 22 angeschlossen, die den Portowert berechnet, wird der Portowert beispielsweise aus einem Speicherbereich D des EEPROMs 5b entnommen. Im Schritt 401 wird geprüft, ob eine Eingabe vorliegt. Bei einer erneuten Eingabeanforderung im Schritt 401 wird auf den Schritt 209 zurückverzweigt.
Anderenfalls wird über die Schritte 402 und 404 zur Erhöhung eines Schleifenzählers und zur Prüfung der Anzahl an Durchläufen auf Schritte 405a und 405 verzweigt, um die Druckausgabeanforderung abzufragen, welche beim Einbringen eines Blattes Papier in den Druckbereich ein Druckerfordernis durch einen üblichen Postgutsensor 16.1 erkannt wird. Dieser Postgutsensor 16.1 ist beispielsweise ebenso wie der Sensor 16 mit der Registereinheit 19 verbunden, ist aber mechanisch in der Nähe des Druckbereiches angeordnet und wird auch in der Reihenfolge der Verfahrensschritte später abgefragt, als der Sensor 16. Durch vorgenannten Postgutsensor 16.1 wird der zu frankierende Brief detektiert und nach Zeitablauf eine Druckanforderung ausgelöst. Somit kann auf die Abrechnungs- und Druckroutine im Schritt 406 verzweigt werden. Liegt keine Druckausgabeanforderung (Schritt 405) vor, wird über die Schritte, die am Anfang der Systemroutine, d. h. zwischen dem Punkt s und dem Punkt t liegen, zum nach dem Punkt t liegenden Schritt 209 zurückverzweigt.
Bevor der Schritt 301 erreicht wird, kann jederzeit ein Kommunikationsersuchen gestellt oder eine andere Eingabe gemäß den Schritten zum Datenwechsel 209, Testanforderung 212, Registercheck 214 sowie Eingabeanforderung 401 getätigt werden. Es werden wieder Schritte 401 bis 404, wie bei der Variante nach Fig. 7a gezeigt, durchlaufen. Bei einer vorbestimmten Anzahl an Durchläufen wird vom Schritt 404 auf den Schritt 408 verzweigt. Das alternatives Abfrage­ kriterium kann im Schritt 404 abgefragt werden, um im Schritt 408 ein Standby-Flag zu setzen, wenn nach einer vorbestimmten Zeit noch keine Druckausgabeanforderung vorliegt. Wie bereits oben erläutert, kann das Standby-Flag im auf den Kommunikationsmodus 300 folgenden Schritt 211 abgefragt werden. Damit wird nicht auf den Frankiermodus 400 verzweigt, bevor nicht die Checksummenprüfung die Vollzähligkeit aller oder mindestens ausgewählter Programme ergeben hat.
Falls eine Druckausgabeanforderung im Schritt 405 erkannt wird, werden weitere Abfragen in den nachfolgenden Schritten 407 bis 420 sowie im Schritt 406 getätigt. Beispielsweise werden im Schritt 409 das Vorhandensein authentischer Registerwerte und im Schritt 410 das Erreichen eines weiteren Stückzahlkriterium und im Schritt 406 die in bekannten Weise zur Abrechnung eingezogenen Registerdaten abgefragt. Außerdem wird, wie bereits anhand der Fig. 5a erläutert, eine Absicherung ausgewählter Register im NVRAM der Frankiermaschine durch MAC-Bildung durchgeführt. War die zum Frankieren vorbestimmte Stückzahl bei der vorhergehenden Frankierung verbraucht, d. h. Stückzahl gleich Null, wird vom Schritt 410 automatisch zum Punkt u verzweigt, um in den Kommunikationsmodus 300 einzutreten, damit von der Datenzentrale eine neue vorbestimmte Stückzahl S wieder kreditiert wird. War jedoch die vorbestimmte Stückzahl noch nicht verbraucht, wird vom Schritt 410 auf die Abrechnungs- und Druckroutine im Schritt 406 verzweigt. Ein spezieller Sleeping-Mode-Zähler wird im Schritt 406, d. h. während der unmittelbar vor dem Druck erfolgenden Abrechnungsroutine veranlaßt, einen Zählschritt weiterzuzählen. Ebenso die Anzahl von gedruckten Briefen, und die aktuellen Werte in den Postregistern werden entsprechend der eingegebenen Kostenstelle in nichtflüchtigen Speichern 5a, 5b der Frankiermaschine in der Abrechnungsroutine 406 registriert und stehen für eine spätere Auswertung zur Verfügung.
Die Registerwerte können bei Bedarf im Anzeigemodus 215 abgefragt werden. Es ist ebenfalls vorgesehen, die Registerwerte oder andere Servicedaten mit dem Druckkopf der Frankiermaschine zu Abrechnungs- oder Kontrollzwecken auszudrucken. Das kann beispielsweise ebenso erfolgen, wie das normale Drucken des Frankierbildes wobei jedoch anfangs ein anderer Rahmen für fixe Bilddaten gewählt wird, in welche die variablen Daten entsprechend den im nichtflüchtigen Speicher NVM 5 bzw. im Kostenstellenspeicher gespeicherten Registerwerten eingefügt werden, ähnlich wie das bereits in den Spalten 1 bis 2 bzw. im Anspruch 9, in der deutschen Offenlegungsschrift DE 42 24 955, für die Bildung und Darstellung in drei mehrzeiligen Informationsgruppen bzw. für eine erforderliche Umschaltung in einen entsprechenden Modus prinzipiell ausgeführt wird. Wird eine gedrehte Darstellung verlangt, können entgegen den speziellen Ausführungen in der deutschen Offenlegungsschrift DE 42 24 955 A1, die Daten bereits im flüchtigen Speicher direkt so gedreht abgelegt werden, wie sie für den Druck benötigt werden. Die zeitaufwendige Routine des Drehens der Druckdaten wird nur einmalig für eine zusätzliche Bildpunktdatei bei der Programmierung des EPROMs beim Hersteller durchgeführt, was nur mehr Speicherplatz erfordert aber keine erhöhte Rechenleistung in der Frankiermaschine bindet.
Im - in der Fig. 7a gezeigten - Frankiermodus 400 sollen die Beförderer- und Kostenstellen-Informationen zur Abrechnung verwendet werden. Falls eine Druck­ ausgabeanforderung im Schritt 405 erkannt wird, wird der carrierspezifische Speicherbereich selektiert (Schritt 416) und dann der Schritt 417 erreicht, um Subadressen zu bilden, für die Speicherbereiche von erstens einer Kostenstellennummer Null und von zweitens der selektierten Kostenstellennummer, die verschieden von Null für die abteilungsbezogene Abrechnung eingestellt wurde. Unter der Kostenstellennummer Null erfolgt eine Abrechnung ohne Aufspaltung in einzelne Kostenstellen bzw. Abteilungen über die Summe aller Kostenstellen für den jeweils selektierten einzelnen Beförderer m (mit m = 1 bis 1).
Der Schritt 417 Subadressen zu bilden, ist zur Ansteuerung der Speicherbereiche während der Abrechnung erforderlich. Über alle zu aktualisierenden Post­ register wird bei jeder Abrechnung eine MAC-Absicherung gelegt, welche benötigt wird, um im weiter unten durchlaufenen Abfrageschritt 409 zu entscheiden, ob die Registerwerte authentisch sind. Da eine solche Prüfung sehr zeitaufwendig ist, insbesondere, wenn der DES-Algorithmus zur Verschlüsselung der Prüfsumme verwendet wird, wird diese Prüfung nur für unbedingt für die Abrechnung zu aktualisierenden Postregister durchge­ führt. Diese Prüfung erfolgt deshalb in dem vorgenannten Abfrageschritt 409 parallel vorgelagerten Schritten, umfassend den Schritt 420 für eine Debitregisterüberprüfung, umfassend den Schritt 422 für eine Kreditregisterüberprüfung oder umfassend den Schritt 407 für eine Guthabenregisterüberprüfung. Eine solche Guthabenregisterüberprüfung ist in der deutschen Anmeldung (Nr. 1995 34 530.4-53) unter dem Titel: Verfahren zur Absicherung von Daten und Programmcode einer elektronischen Frankiermaschine, beschrieben worden. Ein weiterer - nicht gezeigter - Schritt zur Wertkartenregisterüberprüfung wird ggf. ebenfalls von den vorgenannten parallel vorgelagerten Schritten eingeschlossen.
Bei der Verrechnung auf einer mit der Frankiermaschine FN in Kontakt gebrachten speziellen Chipkarte (ähnlich Telefonkarte oder Wertkarte), die von einer Reihe von Beförderern editiert werden, handelt es sich um eine weitere Verrechnungsvariante. Hier wird ein vorausge­ zahlter Betrag als elektronisches Guthaben im Guthaben­ konto der Chipkarte geführt und im Falle eines beab­ sichtigten Frankierens um den zu frankierenden Porto­ wert vermindert. Zugleich erfolgt eine Übertragung des abgebuchten Portowertes in die Abrechnungseinheit der Frankiermaschine. Die Verrechnung mit einer solchen Wertkarte, die als elektronische Geldbörse fungiert, kann solange erfolgen, bis die elektronische Geldbörse leer ist. Das Wiederauffüllen der Wertkarte erfolgt in speziellen Bankterminals in einem entfernten Kreditinstitut bis zu einem vorbestimmten Betrag. Wird die wiederaufgefüllte Wertkarte in Steckkontakt mit der Schreib/Leseeinheit der Frankiermaschine gebracht, erfolgt eine Kommunikation mit einem speziellen Programm-Modul der Frankiermaschine. Beide Programm-Modul und Wertkarte generieren Schlüsselcodes, welche ausgetauscht werden. Die Schlüsselcodes werden von der Frankiermaschine per Modem zu einer Datenzentrale des Frankiermaschinenherstellers übermittelt. Am Tagesende, vorzugsweise in der Nacht, werden zur Überprüfung beide vorgenannte Schlüsselcodes und die Datensätze für jede einzelne Buchung zu einer Evidenz zentrale des entfernten Kreditinstitutes übermittelt.
Anschließend an den vorgenannten Schritt 417 Subadressen zu bilden, wird in einem Schritt 418 der Abrechnungsmodus überprüft. Liegt eine Abrechnung auf der Basis eines Debitguthabens vor, dann wird vom Abfrageschritt 419 auf einen Schritt 420 zur Debit-Registerüberprüfung verzweigt. Liegt eine Abrechnung auf der Basis eines Kreditguthabens vor, dann wird vom Abfrageschritt 421 auf einen Schritt 422 zur Kredit-Registerüberprüfung verzweigt. Liegt aber eine übliche Abrechnung auf der Basis eines vorausbezahlten Guthabens vor, dann wird vom Abfrageschritt 423 auf den Schritt 407 zur Guthaben-Registerüberprüfung verzweigt. Liegt alternativ eine Abrechnung auf der Basis eines vorausbezahlten Guthabens in einer Wertkarte vor, dann wird von einem entsprechenden Abfrageschritt 425 auf einen entsprechenden Schritt 426 zur Guthaben-Registerüberprüfung in einer Wertkarte entsprechend verzweigt. Vorzugsweise erfolgt eine Überprüfung anhand des mit abgespeicherten MAC. Dann wird der Abfrageschritt 409 erreicht und ggf. zur Fehlerauswertung 413 verzweigt. Nur bei autentischen Registerdaten kann eine Manipulation in Fälschungs­ absicht ausgeschlossen werden. Dann wird über den Schritt 410 der Schritt 406 mit der Abrechnungs- und Druckroutine erreicht.
In der Fig. 7b ist der Teilablaufplan für die Abrechnungs- und Druckroutine im Frankiermodus mit Beförderer- und Kostenstellen-bezogener Abrechnung näher dargestellt. Ein MAC-abgesicherter Portowert kann im Frankiermodus 400 zu Beginn der Abrechnungsroutine anhand des zugehörigen MAC überprüft werden (Fig. 7a). Dazu erfolgt eine Prüfsummenbildung über den Portowert und deren Verschlüsselung. Ist das Ergebnis nun gleich dem MAC-Wert, kann von der Gültigkeit des Portowertes ausgegangen und somit der eigentliche Abrechnungsvor­ gang gestartet werden. Durch eine nicht manipulierbare Abrecheneinheit wird im Subschritt 4060 ein Register R2 um den Portowert erhöht und ein anderes Register Rl um den Portowert verringert. Eine vergleichbare Abrechnung erfolgt mit den Stückzahldaten. Nach der Abrechnung erfolgt noch eine Hinzufügung der MAC-Absicherung im Subschritt 4061. Dann erfolgt im Subschritt 4062 ein Speichern unter der selektierten Carrier-Nummer und Kostenstellennummer Null. Die Speicherung unter der abteilungsbezogenen selektierten Kostenstellennummer n (mit n = 1 bis k) erfolgt im Subschritt 4063 zusätzlich im Kostenstellenspeicher KSP 9. Dann erst wird die Druckroutine mit den Subschritten 4064 und 4065 erreicht.
In der Fig. 7c ist die im manipulationssicheren Ab­ rechnungsmodul durchgeführte befördererbezogene Abrech­ nung in den Postregistern im Ergebnis gezeigt. Im Spei­ cherbereich liegt eine Auflistung von Postregisterwer­ ten Ri (mit i = 1 bis h) für jeden Beförderer m (mit m = 1 bis l) vor. Hat beispielsweise der Frankiermaschi­ nenbetreiber eine Abrechnungsvariante mit Wertkarte ge­ wählt, wird zunächst ein Betrag aus der Wertkarte in eines der Register R80 übernommen und die Stückzahl für die Buchungen in einem der Register R81 von Null an ge­ zählt. Unabhängig von einer selektierten Kostenstellen-Nummer wird dann zusätzlich zu den Wertkartenregistern eine Buchung in den Registern R80 und R81 beförderer­ bezogen vorgenommen, wobei der Betrag aus der Wertkarte entsprechend verringert wird. Wird aber die übliche Abbuchung vom über die Datenzentrale beispielsweise per Modem geladenen Guthaben gewählt, dann erfolgt zunächst unabhängig von einer selektierten Kostenstellen-Nummer eine Abrechnung in den Registern R1 bis R8 entsprechend kumuliert und auf den selektierte Beförderer bezogen. Eine - nicht gezeigte - Gruppe aus der Vielzahl an Registern ist der Aufzeichnung von erfolgten kosten­ pflichtigen Transaktionen einschließlich der Guthaben­ nachladungen zugeteilt. Sie kann periodisch oder zu beliebigen Zeitpunkten abgefragt werden und liefert einen Überblick über die abgelaufenen Finanzoperationen bezüglich einzelner Beförderer. Die Summe aus diesen Registern über alle Beförderer kann ebenfalls perio­ disch oder zu beliebigen Zeitpunkten abgefragt werden und liefert einen Überblick über die aktuelle Finanzsituation in der Gesamtheit. Weiterhin ist bedarfsweise vorgesehen, daß eine Auflistung über die Gesamtheit und/oder einzelne finanzielle Nachladedaten innerhalb eines Zeitraumes und andere Register- oder Servicedaten als Beleg vom Druckkopf der Frankier­ maschine ausgedruckt werden.
Die Beförderer haben einen Namen, welchen eine Nummer zugeordnet ist, um diese leichter per Tastendruck aufrufen bzw. einstellen zu können. Andererseits haben die Beförderer auch Bezug zu einer Carrier-Identifikations-Nummer (CIN), welche mehrstellig zur genauen automatischen Identifikation der Beförderer insbesondere während einer Kommunikation mit einer Datenzentrale des Frankiermaschinenherstellers ausge­ bildet ist. Mit dieser CIN ist es möglich einen Satz an Befördererdaten in die Frankiermaschine zu laden. Weiterhin ist ebenfalls eine Nummer für jede Kosten­ stelle vorgesehen, um diese unabhängig von ihrem Namen per Tastendruck aufrufen bzw. einstellen zu können.
In der Fig. 7d wird eine zweidimensionale Kosten­ stellen/Beförderer-Matrix für den im Ascending-Register R2 jeweils Kostenstellen zugeordneten jeweiligen Verbrauchssummenbetrag (Portoverbrauch p) und für die im Stückzahl-Register R4 jeweils Kostenstellen zugeordnete jeweilige verbrauchte Stückzahl z gezeigt. Periodisch oder in frei gewählten Zeiträumen erfolgt nach einer Abrechnung und Ausgabe einer Auflistung zu einer Kostenstelle eine Rücksetzung auf Null sowohl für den Portoverbrauch p als auch für die Stückzahl z. Die Ausgabe einer solche Auflistung kann beispielsweise als Kostenstellenausdruck oder als befördererbezogener Ausdruck durch die Frankiermaschine auf einen Streifen erfolgen.
Anhand der Fig. 8 wird nun die - in der Fig. 5a gezeigte - Routine 209-19 zur Überprüfung von gespei­ cherten Daten und zur Bildung von Anforderungsdaten für eine Datenübertragung von Tariftabellen- und Zusatz­ daten von einer Datenzentrale zur Frankiermaschine näher erläutert. Im Subschritt 1262 der Fig. 8 erfolgt ein Vergleich von vorbestimmten Datenbereichen zur Überprüfung von Daten anhand nichtflüchtig gespeicher­ ter entsprechender vorbestimmter Vergleichsdaten, um eingetretene bzw. eingegebene Änderungen feststellen zu können. In den nachfolgenden Subschritten 2092-19, 2093-19 und 2094-19 erfolgen spezifische Abfragen, um spezifische Anforderungsdaten in den zugehörigen Subschritten 2095-13 bis 2097-13 zu bilden. Wurde der Standort verändert, wobei das Land, die Region und/oder der Ort neu eingegeben wurde, wird vom Subschritt 2092-13 auf den Subschritt 2095-13 verzweigt, um Anforder­ ungsdaten zusammen mit dem aktuellen Datum und Beför­ derer zu bilden und zu speichern. Im Subschritt 2093-19 wird das Überschreiten des Gültigkeitsdatums überprüft, welches jeder befördererspezifischen Tabelle zugeordnet ist, um dann Anforderungsdaten zusammen mit dem aktuellen Standort und Beförderer zu bilden und zu speichern. Im Subschritt 2094-19 wird eine Neueingabe eines Feldnamen ausgewertet, womit Tabellen und Informationen spezifisch gekennzeichnet sind, bevor zum Subschritt 2097-19 verzweigt wird, um Anforderungsdaten spezifisch zu bilden und zu speichern. Nur wenn keine Änderungen in den Abfragen 2092-19 bis 2094-19 detektiert werden, wird direkt zum Punkt l verzweigt.
Solche Anforderungsdaten können automatisch in einem ständig durchlaufenen vor dem Punkt t gelegenen Schritt 209 (Fig. 3 oder 4b, 4d bzw. 5) gebildet werden und werden im Schritt 301 gemäß den Fig. 3, 4b oder 4d als Kommunikationsersuchen gewertet, um in einen Kommunikationsmodus einzutreten.
Die Fig. 9 zeigt den Kommunikationsmodus für die Frankiermaschine, der erforderlich ist, um eine Daten­ übertragung durchzuführen, welche weitgehend automa­ tisch per MODEN abläuft. Ein erkanntes Transaktions­ ersuchen im Subschritt 301 des Schrittes 300 führt zur Anzeige der Daten und des Status im Subschritt 332, um anschließend nach einem Initialisieren des Modems und Anwählen der Datenzentrale (Telefonnummer) im Sub­ schritt 333 auf einen Subschritt 334 zur Herstellung des Verbindungsaufbaues zur Datenzentrale zu verzwei­ gen. Kann ein Initialisieren des Modems und Anwählen im Subschritt 333 nicht erfolgreich durchgeführt werden, wird über einen Subschritt 310 zur Anzeige des Zustandes auf Subschritt 301 zurückverzweigt. Ebenfalls wird dann auf den Subschritt 301 zurückverzweigt, wenn in einem nach dem Subschritt 334 gelegenen Subschritt 335 festgestellt wird, daß der Verbindungsaufbau nicht ordnungsgemäß erfolgt und im Subschritt 337 festgestellt wird, daß die Verbindung auch nach n-ter Wahlwiederholung nicht hergestellt werden kann.
Ist aber der Verbindungsaufbau ordnungsgemäß erfolgt und im Subschritt 336 wird festgestellt, daß eine der Transaktionen noch nicht beendet wurde, beginnt eine automatische Nachladung mit Daten im Subschritt 338. Entsprechend der Änderung der CIN, welche in der Frankiermaschine gespeichert ist erfolgt nun eine Nachladung. Falls die CIN nicht geändert wurde, aber die Mindestgültigkeitsdauer für die in der Frankiermaschine gespeicherten Tarife überschritten ist oder ein anderer Satz an Postbeförderern definiert wurde, wird ebenfalls automatisch die Datenzentrale angewählt und eine Aktualisierung vollzogen.
Im Subschritt 338 wird festgestellt, ob ein Fehler­ zustand aufgetreten ist, der durch einen erneuten Verbindungsaufbau zur Datenzentrale behebbar ist, um über q zum Subschritt 334 zurückzuverzweigen. Im Subschritt 338 wird weiterhin festgestellt, ob ein Fehlerzustand aufgetreten ist, der nicht behebbar ist, um über w zwecks Zustandsanzeige zum Subschritt 310 zurückzuverzweigen. Ist eine Transaktion durchgeführt worden, können weitere Transaktionen durchgeführt werden, wobei über r zum Subschritt 335 zurückver­ zweigt wird. Ist die Verbindung noch intakt, wird im Subschritt 336 geprüft, ob alle Transaktionen durchgeführt bzw. die letzte Transaktion beendet wurde, um dann über den Subschritt 310 zum Subschritt 301 zurückzuverzweigen. Das Flag für ein Transaktions­ ersuchen wird im Subschritt 338 mit der beendeten letzten Transaktion zurückgesetzt. Somit wird vom Subschritt 301 zum Schritt 211 verzweigt, um die ausge­ wählten zur Frankiermaschine übermittelte Daten nun zu Speichern und auszuwerten. Bei der Auswertung kann die Wertigkeit der übertragenen CIN auf vorbestimmte Weise (nach Häufigkeit oder Priorität) automatisch eingestuft werden. Die Art der Einstufung kann eingestellt werden. Es ist mindestens ein Betätigungsmittel vorgesehen, um die Art der Einstufung einzustellen. Die automatische Nachladung mit Daten im Subschritt 338 schließt mindestens eine Behandlungsroutine ein, welche in Verbindung mit der Fig. 10 näher erläutert wird.
Die in der Fig. 10 gezeigte Routine 1000 zum Behandeln übermittelter Tabellendaten in der Frankiermaschine weist einen Subschritt 1009 zum Senden von Anfor­ derungsdaten an die Datenzentrale auf. Dann wird ein Subschritt 1010 ausgeführt, um einen nichtflüchtigen Speicherbereich in der Frankiermaschine zu selektieren, in welchem die angeforderten Daten später zwischen­ gespeichert werden können. Nach dem Subschritt 1010 wird über den Subschritt 1011 zum Empfangen und Dekodieren des von der Datenzentrale übermittelten Datenpaketes auf einen Subschritt 1012 verzweigt, in welchem ein Start-Bearbeitungsstatus für eine Daten­ bearbeitung gesetzt wird. Die erste Bearbeitung der Daten erfolgt dann im Subschritt 1013. Die Zwischen­ speicherung der Daten ist vorteilhaft, wenn in mehreren Transaktionen Daten übermittelt werden oder eine Transaktion wiederholt werden muß. Nach Verlassen des Kommunikationsmodus 300 wird im - in den Fig. 3, 4b und 4d gezeigten - Abfrageschritt 211 festgestellt, daß Daten übermittelt wurden und dann auf den Statistik- und Fehlerauswertemodus 213 verzweigt. Bei Fehler­ freiheit und Gültigkeit der übermittelten Daten erfolgt im vorgenannten Auswertemodus eine nichtflüchtige Speicherung in der Frankiermaschine. Nach Zwischen­ speicherung und gegebenenfalls nach einem anschließen­ den Dekomprimieren bei gepackten Daten im Subschritt 1013 und Durchlaufen von weiteren Subschritten 1014, 1015 und 1020 erfolgt ein Abspeichern des Datensatzes, welcher zu einem vollständigen Portogebührensatz eines Postbeförderers gehört. Ein solcher Datensatz umfaßt einen Header, Versionsinformationen, Teiltabellendaten und eine Datensatz-Ende-Kennung (DEK).
Im Subschritt 1014 zur Überprüfung auf vollständigen Empfang des übermittelten Datenpaketes wird bei Vollständigkeit auf einen Subschritt 1015 verzweigt, um eine Ende-Kennung als Bearbeitungsstatus zu setzen. Solche Kennungen sind erforderlich, um auch bei Programmabbruch, beispielsweise infolge von einer Betriebsspannungsunterbrechung, das Programm an diesem Punkt nach Spannungswiederkehr fortzusetzen. Im nachfolgenden Subschritt 1020 wird die nächste Transaktion bzw. Aktion aufgerufen und somit zur weiteren Ausführung des in der Fig. 9 gezeigten Ablaufes verzweigt, um in einem später folgenden Schritt 213 die zwischengespeicherten Aktualisierungs­ daten nichtflüchtig abzuspeichern.
Bei einem nicht ordnungsgemäßen Verlauf, welcher im Subschritt 1014 festgestellt wird, wird der Punkt q erreicht. Durch Verzeigung zum Subschritt 334 gemäß Fig. 9 kann ein weiterer Versuch gestartet werden, um die erforderlichen Teiltabellendaten zu übertragen. Dabei werden die Subschritte 335 bis 336 durchlaufen und dann der Punkt p gemäß Fig. 10 erreicht.
Die automatische Nachladung mit Daten im Subschritt 338 schließt spezielle Behandlungsroutinen ein, welche über die in Verbindung mit der Fig. 10 näher erläuterten hinausgehen. Das weitergehende in der deutschen Anmeldung mit dem amtlichen Aktenzeichen 195 49 305.2 erläuterte Verfahren liefert einerseits eine standort­ spezifische Bereitstellung von Fensterdaten für den Poststempel bzw. von Zusatzfunktionen für die Frankier­ maschine und andererseits aktuelle Informationen für eine permanente und/oder temporäre Konfiguration der Frankiermaschine durch ein Kommunikationsnetz, das einen Speicher mit den abrufbaren Datenblöcken zur Nachladung von Zusatzfunktionen und Informationen in die Frankiermaschine sowie von Aktualisierungsdaten enthält.
Die Fig. 11 zeigt ein Verfahren nach der ersten Variante des Postverarbeitungssystems. Das Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postversandsystem umfaßt eine Anzahl von Schritten, welche auf dem Personal­ computer im Büro 21 zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden:
Schritt 501, Anlegen eines Brieffiles im Rahmen eines Brieferstellungsprogramms,
Schritt 502, erste Eingabemaske aufrufen,
Schritt 503, Eingabe und Abspeichern der Empfänger­ adresse und des Datums,
Schritt 504, Kostenstellen-Nummer eingeben und ab­ speichern,
Schritt 505, zweite Eingabemaske aufrufen,
Schritt 506, Befördererauswahl als Nummer abspeichern,
Schritt 507, Erstellen und Abspeichern eines Brief­ inhalts,
Schritt 508, Ausdrucken des Briefes und ggf. der Brief­ empfängeradresse auf dem Kuvert,
Schritt 509, Markierung des Briefes oder Kuverts mit einem Vermerk,
Schritt 510, Kuvertieren des Briefes.
Es ist in einer Subvariante vorgesehen, daß im Schritt 504 eine Programmroutine zur automatischen Eingabe der Kostenstellen-Nummer in Verbindung mit der ersten Eingabemaske abläuft. In einer anderen Subvariante entfällt der Schritt 504 ganz. Dann wird nur die Befördererauswahl als Nummer abspeichert und als Markierung auf dem Dokument, Label, Brief oder Kuvert aufgebracht.
Die Adressierung erfolgt entweder auf dem Brief beim Ausdrucken des Briefes im Schritt 508 oder im nachfolgenden Schritt 509. Die Markierung im Schritt 509 umfaßt den Aufruf von Programmen für die Position der Adresse und/oder der anderen Informationen entsprechend der Postvorschriften für die Position der Adresse und/oder der anderen Informationen.
Entsprechende Programme sind in den Speichern der jeweiligen Personalcomputer PCa, PCb oder PCc geladen, welche sich im Büro 21 befinden. In den Schritten 508 und 509 werden gemeinsam ein Drucker oder separate Drucker entsprechend für die vorgenannten zu bedruckenden Bereiche angesteuert.
Es ist in einer Subvariante vorgesehen, daß alternative Vorbereitungsschritte durchgeführt werden, um das Verwenden von Aufklebern oder von vorgedruckten Brief­ umschlägen zu ermöglichen.
Beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine werden folgende Schritte durchlaufen:
A) Schritt 511, Abtasten der Markierung,
B1) Schritt 512, Beförderer-Nummer identifizieren,
B2) Schritt 513, Kostenstellen-Nummer identifizieren,
C1) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend Kostenstellen-und Befördererinformation sowie ein gemessenes Poststückgewicht,
C2) Schritt 516, Portogebührentabelle des selektierten Beförderers zur Berechnung des Porto­ wertes verwenden,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilungsweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
Optional ist ein Schritt 518 vorgesehen, um in Reaktion auf eine Anforderung Abrechnungsdaten zum Büro 21 zu senden.
Das Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfaßt weiterhin eine Anzahl von optionalen Schritten, welche auf dem Personalcomputer im Büro 21 zum Abschluß einer Periode bzw. bedarfsweise nach dem Frankieren eines Briefes durchgeführt werden:
Schritt 519, Summatives Abspeichern der Gesamtgebühren und aufgelistet nach Beförderern für eine selektierte Kostenstelle,
Schritt 520, Kummulatives Abspeichern der kostenstel­ lenbezogenen Abrechnungsdaten für einen selektierten Beförderer.
Die Fig. 12 zeigt ein Verfahren nach der zweiten Variante des Postverarbeitungssystems. Auch bei dieser zweiten Variante mit externer Portoberechnung, wie das beispielsweise im Ausführungsbeispiel zu den Fig. 4a und 4b beschrieben wurde, umfaßt das Verfahren zur Dateneingabe in ein Postversandsystem wieder Vorbe­ reitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden sowie Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen. Jedoch entfallen bei letzteren der Schritt 512 zur Identifika­ tion der Beförderernummer und der Schritt 516 zur frankiermaschineninternen Verwendung der Portogebühren­ tabelle des selektierten Beförderers, weil diese in der externen Waage ausgeführt werden. Ein solches vorgenanntes Verfahren ist gekennzeichnet durch die Schritte:
A) Schritt 511, Abtasten der Markierung,
B2) Schritt 513, Kostenstellen-Nummer identifizieren,
C0) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend Kostenstelleninformation und extern er­ mittelte Carrieridentifikationsnummer sowie den extern berechneten Portowert,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilunsgweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
Die Fig. 13 zeigt ein Verfahren nach der dritten Variante des Postverarbeitungssystems. Bei dieser dritten Variante mit externer Portoberechnung, wie das beispielsweise im Ausführungsbeispiel zu den Fig. 4c und 4d beschrieben wurde, entfallen bei letzteren der Schritt 512 zur Identifikation der Beförderernummer, der Schritt 513 zur Identifikation der Kostenstellen­ nummer und der Schritt 516 zur frankiermaschinen­ internen Verwendung der Portogebührentabelle des selek­ tierten Beförderers, weil diese Schritte in der exter­ nen Waage ausgeführt werden. Ein solches vorgenanntes Verfahren ist gekennzeichnet durch die Schritte:
A1) Schritt 511a, Abtasten der Markierung und Identifi­ zierung extern von der Frankiermaschine,
C0) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend die extern ermittelte Kostenstellenin­ formation, Carrieridentifikationsnummer und den extern berechneten Portowert,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilunsgweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
Ebenfalls ist ein optionaler Schritt 518 vorgesehen, um in Reaktion auf eine Anforderung, dann Abrechnungsdaten zu einem Personalcomputer im Büro 21 zu senden, wobei dann im Personalcomputer in einem weiteren Schritt 519 ein Summatives Abspeichern der Gesamtgebühren und aufgelistet nach Beförderern für eine selektierte Kostenstelle und/oder in einem weiteren Schritt 520 ein kummulatives Abspeichern der kostenstellenbezogenen Abrechnungsdaten für einen selektierten Beförderer erfolgt.
Die Erfindung ist nicht auf die vorliegenden Aus­ führungsform beschränkt, da offensichtlich weitere andere Anordnungen bzw. Ausführungen des Verfahrens entwickelt bzw. eingesetzt werden können, die vom gleichen Grundgedanken der Erfindung ausgehend, von den anliegenden Ansprüchen umfaßt werden.

Claims (43)

1. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem mit Schritten zum Ausdrucken eines Dokumentes samt Adreßfeld und Vermerk, Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und zum Verarbeiten der Daten sowie zum Frankieren mit einer Frankiermaschine, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Durchführen eines ersten Schrittes (201), umfassend eine Poststückdetektierung im Transportweg zur Fran­ kiermaschine und ein Abtasten des Adreßfeldes und/oder des Vermerks bei der Poststückdetektierung zugeführter Poststücke im Transportweg zum Druckkopf der Frankiermaschine, wobei im Ergebnis eine Information betreff des selektierten Beförderers automatisch in die Frankiermaschine eingegeben wird, und wobei für eine automatische Druckdateneingabe in die Frankiermaschine mindestens ein Aufrufen von nichtflüchtig gespeicherten Einstelldaten erfolgt,
  • - Durchführen einer Verarbeitungs-Routine in einem zweiten Schritt (209), einschließlich mindestens einer Routine zur automatischen Änderung nichtflüchtig ge­ speicherter Einstelldaten, zum Erzeugen beförderer­ spezifischer Druckbilder bei Selektion einer vorbe­ stimmten Postbeförderer-Nummer (CIN), zur automatischen Druckdateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige, zur automatischen oder manuellen Eingabe sowie
  • - Verarbeiten der Daten im Frankiermodus mit einer befördererbezogenen Abrechnung vor dem Frankieren.
2. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem mit Schritten zum Ausdrucken eines Dokumentes samt Adreßfeld und Vermerk, Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und zum Verarbeiten der Daten sowie zum Frankieren mit einer Frankiermaschine, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Durchführen eines ersten Schrittes (201), umfassend eine Poststückdetektierung im Transportweg zur Fran­ kiermaschine und ein Abtasten des Adreßfeldes und/oder des Vermerks bei der Poststückdetektierung zugeführter Poststücke im Transportweg zum Druckkopf der Frankier­ maschine, wobei im Ergebnis eine Information betreff Kostenstelle automatisch in die Frankiermaschine eingegeben wird, und wobei für eine automatische Druckdateneingabe in die Frankiermaschine mindestens ein Aufrufen von nichtflüchtig gespeicherten Einstell­ daten erfolgt,
  • - Durchführen einer Verarbeitungs-Routine in einem zweiten Schritt (209), einschließlich mindestens einer Routine zur automatischen Änderung nichtflüchtig ge­ speicherter Einstelldaten, zur automatischen Druck­ dateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige, zur automatischen oder manuellen Eingabe, enthaltend eine Subroutine zum Zuordnen einer Kostenstellen-Nummer zu einer Klischee-Nummer zur automatischen Eingabe der Klischee-Nummer bei Eingabe der Kostenstellen-Nummer sowie
  • - Verarbeiten der Daten im Frankiermodus mit einer kostenstellenbezogenen Abrechnung vor dem Frankieren.
3. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem mit Schritten zum Ausdrucken eines Dokumentes samt Adreßfeld und Vermerk, Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und zum Verarbeiten der Daten sowie zum Frankieren mit einer Frankiermaschine, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Durchführen eines ersten Schrittes (201), umfassend eine Poststückdetektierung im Transportweg zur Fran­ kiermaschine und ein Abtasten des Adreßfeldes und/oder des Vermerks bei der Poststückdetektierung zugeführter Poststücke im Transportweg zum Druckkopf der Frankiermaschine, wobei im Ergebnis eine Information betreff Beförderer und der Kostenstelle automatisch in die Frankiermaschine eingegeben wird, und wobei für eine automatische Druckdateneingabe in die Frankier­ maschine mindestens ein Aufrufen von nichtflüchtig gespeicherten Einstelldaten erfolgt,
  • - Durchführen einer Verarbeitungs-Routine in einem zweiten Schritt (209), einschließlich mindestens einer Routine zur automatischen Änderung nichtflüchtig ge­ speicherter Einstelldaten, zum Erzeugen beförderer­ spezifischer Druckbilder bei Selektion einer vorbe­ stimmten Postbeförderer-Nummer (CIN), zur automatischen Druckdateneingabe und -Prüfung sowie zur Anzeige, zur automatischen oder manuellen Eingabe, gegebenenfalls enthaltend eine Subroutine zum Zuordnen einer Kostenstellen-Nummer zu einer Klischee-Nummer zur automatischen Eingabe der Klischee-Nummer bei Eingabe der Kostenstellen-Nummer sowie
  • - Verarbeiten der Daten im Frankiermodus mit einer kostenstellen- und befördererbezogenen Abrechnung vor dem Frankieren.
4. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem mit Schritten zum Ausdrucken eines Dokumentes samt Adreßfeld und Vermerk, Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und zum Verarbeiten der Daten sowie zum Frankieren mit einer Frankiermaschine, gekennzeichnet durch die Schritte:
  • - Durchführen eines ersten Schrittes (201), umfassend eine Poststückdetektierung im Transportweg zur Fran­ kiermaschine und ein Abtasten des Adreßfeldes und/oder des Vermerks bei der Poststückdetektierung zugeführter Poststücke im Transportweg zum Druckkopf der Frankiermaschine, wobei im Ergebnis eine Information betreff Poststückversand und/oder Kostenstelle automatisch in die Frankiermaschine eingegeben wird,
  • - Durchführen einer Verarbeitungs-Routine in einem zweiten Schritt (209), einschließlich mindestens zur automatischen Änderung nichtflüchtig gespeicherter Einstelldaten, zur automatischen Druckdateneingabe und
  • - Prüfung sowie zur Anzeige, zur automatischen oder manuellen Eingabe sowie
  • - Verarbeiten der Daten im Frankiermodus mit einer Beförderer- und Kostenstellen bezogenen Abrechnung vor dem Frankieren.
5. Verfahren, nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem ersten Schritt (201) nichtflüchtig gespeicherte Einstellungen für die Frankiermaschine (im Subschritt 2040) aufgerufen werden, wenn kein Poststück im Postzuführungsweg detektiert wird, und daß ein im Postzuführungsweg zur Frankiermaschine positionierter Abtaster (26) abgetastete Daten in die Frankiermaschine eingibt, wenn durch einen Briefsensor ein Poststück festgestellt wird, das zum Druckkopf hin transportiert wird, wobei die neue Einstellung für den automatisch eingegebenen Beförderer nichtflüchtig gespeichert wird und die alten Einstelldaten überschrieben werden.
6. Verfahren, nach den Ansprüchen 4 oder 5, da­ durch gekennzeichnet, daß in dem ersten Schritt (201) Subschritte (2010 bis 2017) für einen Abtaster-Kommunikationsmodus, Subschritte (2019 bis 2027) für einen Chipkarten-Kommunikationsmodus und/oder Subschritte (2031 bis 2035) für einen Waage-Kommunikationsmodus durchlaufen werden.
7. Verfahren, nach einem der Ansprüche 4 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung des Dokumentes bzw. Vermerks Vorbereitungs­ schritte im Personalcomputer und/oder alternative Vorbereitungsschritte durchgeführt werden, um das Verwenden von Aufklebern oder von vorgedruckten Briefumschlägen zu ermöglichen.
8. Verfahren, nach einem der Ansprüche 4 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß aufgrund der automatischen Eingabe der Befördererinformation in Subschritten (2010 bis 2017) des Abtaster-Kommunikationsmodus des ersten Schrittes (201) nun im nachfolgenden zweiten Schritt (209), zur automatischen Änderung nichtflüchtig gespeicherter Einstelldaten, eine Portoberechnung in einem Portorechner durchgeführt wird.
9. Verfahren, nach einem der vorgenannten Ansprüchen 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Routine im zweiten Schritt (209) neben Eingabe, Bildung von Anforderungsdaten, automatischer Druckdateneingabe und Anzeige, einen ersten Subschritt (209-1) zur Vornahme von selektiven Eingaben betreffend der Änderung der automatisch eingegebenen Kostenstellen- und/oder Befördererinformation aufweist, wobei die Verfügbarkeit von Daten in Abfrageschritten (209-8, 209-10, 209-12) geprüft wird, mit Verzweigung zu weiteren Subschritten (209-16, 209-17, 209-18) zur Druckdatenüberprüfung mittels einer verschlüsselten Prüfsumme, wenn die vorgenannten Druckdaten verfügbar sind und mit Verzweigung zu einem neunzehnten Subschritt (209-19), um Anforderungsdaten betreffend aktueller oder weiterer Postbefördererdaten zu bilden, wenn die vorgenannten Druckdaten nicht verfügbar sind, sowie
  • - daß eine Kommunikation in einem dritten Schritt (300) mit einer entfernten Datenzentrale durchgeführt wird, wobei aufgrund übermittelter vorgenannter Anforderungs­ daten von der Datenzentrale befördererspezifische Teilbilddateien und Tarif- und/oder weitere aktuelle Dateien (Schritt 1000) zur Frankiermaschine übertragen werden.
10. Verfahren, nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Anforderungsdaten im Kommunikationsmodus im Ergebnis auch zur Nachladung von Bilddateien führen, welche entweder als Fensterpixel­ daten in die Rahmendaten eingebettet werden oder welche die Rahmendaten des Frankierbildes selbst beförderer­ spezifisch modifizieren.
11. Verfahren, nach den Ansprüchen 9 und 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die Änderung der Einstellung bezüglich des Klischees, bezüglich der Postbeförderer und deren Dienste bzw. Wahldrucke mittels Eingabe einer zugeordneten Nummer vorgenommen wird, wobei die jeweiligen Funktionen durch die Betätigungsmittel der Eingabemittel (2) im ersten Subschritt (209-1) aufgerufen und in Abfrageschritten (209-7, 209-9, 209-11) festgestellt werden, sowie daß die Bildung von Anforderungsdaten mit vorgenannter Änderung der Einstellung des Postbeförderers und/oder verbunden mit solchen im ersten Schritt (201) aufgerufenen aber durch Zeitablauf geänderten Daten des Uhr/Datumsmoduls (8) erfolgt, wobei die Änderung vom Mikroprozessor (6) im dritten Subschritt (209-3) feststellbar ist.
12. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß die Routine im zweiten Schritt (209) neben Eingabe, Bildung von Anforderungsdaten, automatischer Druckdateneingabe und Anzeige, zusätzlich eine Subroutine zum Zuordnen einer Kostenstellen-Nummer zu einer Klischee-Nummer zur automatischen Eingabe der Klischee-Nummer bei Eingabe der Kostenstellen-Nummer enthält, wobei die Zuordnung geändert werden kann.
13. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die übermittelten Teilbilddateien zugeordnet einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) nichtflüchtig in der Frankiermaschine gespeichert werden, um bei Selektion einer vorbestimmten Postbeförderer-Nummer bzw. CIN spezifische Druckbilder zu erzeugen, sowie daß die übermittelten Teilbilddateien, Pixelbilddateien und die durch automatische oder manuelle Eingabe erzeugten Änderungsdaten in nichtflüchtigen Speicher­ bereichen von Schreib/Lese-Speichermitteln (5 und/oder 8) gespeichert vorliegen.
14. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Zuordnung von Nummern zu den entsprechenden Namen von Kostenstellen bzw. Beförderern zur einfachen Eingabe gespeichert ist, wobei die Namen von Kostenstellen in Subschritten (209-40 und 209-41) und wobei die Namen von Beförderern in Subschritten (209-42 und 209-43) geändert werden können.
15. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezogenen Verbrauchssummen zur eingestellten Kostenstellen-Nummer bei einer entsprechenden Eingabe vorgesehen ist, was im vierundvierzigsten Abfrageschritt (209-44) erkannt wird, um dann nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Kostenstellen-Nummer zur Auflistroutine (fünfundvierzigster Subschritt 209-45) für das gewählte Register umzuschalten.
16. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß eine Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezogenen Stückzahlen zur eingestellten Kostenstellen-Nummer bei einer entsprechenden Eingabe vorgesehen ist, was im sechsundvierzigsten Abfrageschritt (209-46) erkannt wird, um dann nach Anzeige der zugeordneten aktuell eingestellten Kostenstellen-Nummer zur Auflistroutine (siebenundvierzigster Subschritt 209-47) für das gewählte Register umzuschalten.
17. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß zu allen verfügbaren Kostenstellen-Nummern eine Darstellung bzw. Anzeige aller befördererbezogenen Verbrauchssummen vor­ gesehen ist, wobei ein achtundvierzigster Abfrage­ schritt (209-48) und neunundvierzigster Subschritt (209-49) durchlaufen werden.
18. Verfahren, nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß zu allen verfügbaren Kostenstellen-Nummern eine Darstellung oder Anzeige aller befördererbezogenen Stückzahlen vorgesehen ist, wobei ein fünfzigster Abfrageschritt (209-50) und einundfünfzigster Subschritt (209-51) durchlaufen werden.
19. Verfahren, nach den Ansprüchen 17 oder 18, da­ durch gekennzeichnet, daß eine zweidimensionale Kostenstellen/Beförderer-Matrix in einem Kostenstellenspeicher KSP (9) gespeichert ist, mindestens umfassend den im Ascending-Register R2 gespeicherten jeweils Kostenstellen zugeordneten jeweiligen Verbrauchssummenbetrag (Portoverbrauch p) und umfassend die im Stückzahl-Register R4 gespeicherte jeweils Kostenstellen zugeordnete jeweilige verbrauchte Stückzahl z.
20. Verfahren, nach Anspruch 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß periodisch oder in frei gewählten Zeiträumen nach einer Abrechnung und Ausgabe einer Auflistung zu einer Kostenstelle eine Rücksetzung auf Null sowohl für den Portoverbrauch p als auch für die Stückzahl z erfolgt, wobei die Ausgabe einer solchen Auflistung als Kostenstellenausdruck oder als befördererbezogener Ausdruck durch die Frankiermaschine auf einen Streifen oder nach Abruf durch einen Personalcomputer im Büro (21) auf einen angeschlossenen Drucker erfolgt sowie daß bei Bedarf eine Auflistung über die Gesamtheit und/oder einzelne finanzielle Nachladedaten innerhalb eines Zeitraumes und andere Register- oder Servicedaten als Beleg vom Druckkopf der Frankiermaschine ausgedruckt werden.
21. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem, umfassend eine Anzahl von Schritten, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden, gekennzeichnet durch die Schritte:
a) Schritt 501, Anlegen eines Brieffiles im Rahmen eines Brieferstellungsprogramms,
b) Schritt 502, erste Eingabemaske aufrufen,
c) Schritt 503, Eingabe und Abspeichern der Empfänger­ adresse und des Datums,
d) Schritt 505, zweite Eingabemaske aufrufen,
e) Schritt 506, Befördererauswahl-Nummer abspeichern,
f) Schritt 507, Erstellen und Abspeichern eines Brief­ inhalts,
g) Schritt 508, Ausdrucken des Briefes und ggf. der Briefempfängeradresse auf dem Kuvert,
h) Schritt 509, Markierung des Briefes oder Kuverts mit einem Vermerk,
i) Schritt 510, Kuvertieren des Briefes.
22. Verfahren, nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zwischen den Schritten (503) und (505) ein Schritt (504) mit einer Programmroutine zur automatischen Eingabe und Speicherung der Kostenstellen-Nummer in Verbindung mit der ersten Eingabemaske abläuft.
23. Verfahren, nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Adressierung entweder auf dem Brief beim Ausdrucken des Briefes im Schritt (508) oder im nachfolgenden Schritt (509) zur Markierung des Briefes oder Kuverts mit einem Vermerk erfolgt, wobei letzterer Schritt (509) den Aufruf von Programmen für die Position der Adresse und/oder der anderen Informationen entsprechend der Postvorschriften für die Position der Adresse und/oder der anderen Informationen umfaßt und wobei entsprechende Programme in den Speichern der jeweiligen Personalcomputer PCa, PCb oder PCc geladen sind, welche sich im Büro (21) befinden.
24. Verfahren, nach Anspruch 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in den vorgenannten Schritten (508) zum Ausdrucken und (509) zur Markierung des Briefes und/oder des Kuverts gemeinsam ein Drucker oder separate Drucker entsprechend für die vorgenannten zu bedruckenden Bereiche angesteuert wird.
25. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfassend Vorbereitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden und umfassend Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen, gekennzeichnet durch die Schritte:
A) Schritt 511, Abtasten der Markierung,
B1) Schritt 512, Beförderer-Nummer identifizieren,
B2) Schritt 513, Kostenstellen-Nummer identifizieren,
C1) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend Kostenstellen-und Befördererinformation sowie ein gemessenes Poststückgewicht,
C2) Schritt 516, Portogebührentabelle des selektierten Beförderers zur Berechnung des Porto­ wertes verwenden,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilungsweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
26. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfassend Vorbereitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden und umfassend Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen, gekennzeichnet durch die Schritte:
A) Schritt 511, Abtasten der Markierung,
B2) Schritt 513, Kostenstellen-Nummer identifizieren,
C0) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend Kostenstelleninformation und extern er­ mittelte Carrieridentifikationsnummer sowie den extern berechneten Portowert,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilunsgweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
27. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfassend Vorbereitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden und umfassend Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen, gekennzeichnet durch die Schritte:
A1) Schritt 511a, Abtasten der Markierung und Identifi­ zierung extern von der Frankiermaschine,
C0) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend die extern ermittelte Kostenstellenin­ formation, Carrieridentifikationsnummer und den extern berechneten Portowert,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null und abteilungsweise Abrechnung geordnet nach selektierter Kostenstel­ lennummer n.
28. Verfahren, nach einem der Ansprüche 25 bis 27, da­ durch gekennzeichnet, daß ein optionaler Schritt (518) vorgesehen ist, um in Reaktion auf eine Anforderung Abrechnungsdaten zu einem Personalcomputer im Büro (21) zu senden, wobei dann im Personalcomputer in einem Schritt (519) ein Summatives Abspeichern der Gesamtgebühren und aufgelistet nach Beförderern für eine selektierte Kostenstelle und/oder in einem Schritt (520) ein kummulatives Abspeichern der kostenstellenbezogenen Abrechnungsdaten für einen selektierten Beförderer erfolgt.
29. Verfahren, nach einem der Ansprüche 25 bis 28, da­ durch gekennzeichnet, daß die Markierung auf dem Brief im Adreßfeld oder auf dem Kuvert im Vermerk in Vorbereitungsschritten mittels Personalcomputer erzeugt wird, wobei nach einem ersten Vorbereitungsschritt (501) zum Anlegen eines Brieffiles im Rahmen eines Brieferstellungsprogrammes, weitere Vorbereitungsschritte (502 bis 507) ablaufen und eine Zuordnung des ausdruckbaren Briefes zur vorgenannten Adresse im Personalcomputer abrufbar gespeichert wird.
30. Verfahren, nach einem der Ansprüche 25 bis 29, da­ durch gekennzeichnet, daß in einem Vorbereitungsschritt (504) eine Programmroutine zur automatischen Eingabe der Kostenstellen-Nummer in Ver­ bindung mit einer ersten Eingabemaske abläuft, welche im dem ersten Vorbereitungsschritt (501) nachgeordneten Schritt (502) automatisch aufgerufen wird.
31. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfassend Vorbereitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden und umfassend Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen, gekennzeichnet durch die Schritte:
A) Schritt 511, Abtasten der Markierung,
B1) Schritt 512, Beförderer-Nummer identifizieren,
C1) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend die Befördererinformation sowie ein gemessenes Poststückgewicht,
C2) Schritt 516, Portogebührentabelle des selektierten Beförderers zur Berechnung des Porto­ wertes verwenden,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null.
32. Verfahren zur Datenverarbeitung in einem Postver­ sandsystem umfassend Vorbereitungsschritte, welche auf einem Personalcomputer im Büro zur Vorbereitung des Ausdruckens eines Briefes samt Adreßfeld und Vermerk durchgeführt werden und umfassend Schritte, welche beim Abtasten des Vermerkes in einer Poststelle und beim Verarbeiten der Daten sowie beim Frankieren mit einer Frankiermaschine ablaufen, gekennzeichnet durch die Schritte:
A1) Schritt 511a, Abtasten der Markierung und Identifi­ zierung extern von der Frankiermaschine,
C0) Schritt 515, automatische Dateneingabe zur Verarbei­ tung in der Frankiermaschine umfassend die extern ermittelte Carrieridentifi­ kationsnummer und den extern berechne­ ten Portowert,
D) Schritt 517, erste Abrechnung nach einem selektier­ ten Beförderer m aus einer Vielzahl an Beförderern unter der Kostenstellennum­ mer Null.
33. Verfahren, nach den Ansprüchen 31 oder 32, da­ durch gekennzeichnet, daß ein optionaler Schritt (518) vorgesehen ist, um in Reaktion auf eine Anforderung Abrechnungsdaten zu einem Personalcomputer im Büro (21) zu senden, wobei dann im Personalcomputer in einem Schritt (519) ein Summatives Abspeichern der Gesamtgebühren und aufgelistet nach Beförderern erfolgt.
34. Anordnung zur Datenverarbeitung in einer Frankier­ maschine, mit Eingabemitteln und Ausgabemitteln, die mit einem Prozessorsystem verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
a) daß die Frankiermaschine ein Ein/Ausgabemittel (4) aufweist, an welchem mindestens zur Gewichtseingabe eine interne oder externe Waage (22), eine Register­ einheit (19) zur automatischen Eingabe von Daten und zur Steuerung angeschlossener Peripheriegeräte sowie Mittel (20, 23) zur Kommunikation mit einer entfernten Datenzentrale angeschlossen sind,
b1) daß die Eingabemittel (2) erste Betätigungsmittel aufweisen, um die Frankiermaschine auf einen anderen Postbeförderer einzustellen,
b2) daß die Eingabemittel (2) zweite Betätigungsmittel zur spezifischen Einstellung eines neuen Postbeför­ derers aufweisen, sowie
c) daß ein Prozessorsystem einen Mikroprozessor (6) enthält, der mit einer Routine programmiert ist, um die Daten des eingestellten neuen Postbeförderers in automatischen Routinen (1000) des Kommunikationsmodus (300) entsprechend zu laden und um eine Änderung im Druckbild zu erzeugen, wobei die erzeugten Änderungs­ daten nichtflüchtig unter einer Nummer und dem jeweiligen Postbeförderer zugeordnet bzw. einer dem jeweilig ausgewählten Postbeförderer entsprechenden Carrier-Identifikations-Nummer (CIN) zugeordnet nicht­ flüchtig gespeichert werden.
35. Anordnung, nach Anspruch 34, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein mindestens erster Abtaster (26) mit der externen Waage (22) verbunden ist, um eine Befördererinformation in die Waage einzulesen, welche die befördererspezifische Gebühren­ berechnung durchführt und den ermittelten Portowert in die Frankiermaschine über eine Datenleitung (25) und das Ein/Ausgabemittel (4) eingibt, und daß mindestens ein zweiter an die Registereinheit (19) angeschlossener Abtaster (27) mit der Frankiermaschine über eine Datenleitung (18) verbunden ist, um eine Kostenstellen­ information in die Frankiermaschine automatisch einzugeben, welche für die kostenstellenspezifische Abrechnung erforderlich ist.
36. Anordnung zur Datenverarbeitung in einer Frankier­ maschine, mit Eingabemitteln und Ausgabemitteln, die mit einem Prozessorsystem verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß ein mindestens erster Abtaster (26) mit der externen Waage (22) oder mit der Frankiermaschine indirekt oder direkt verbunden ist, um eine Befördererinformation in die Waage oder in die Frankiermaschine automatisch einzugeben, welche für die befördererspezifische Gebührenberechnung erforderlich ist, und
  • - daß ein Prozessorsystem der Frankiermaschine einen Mikroprozessor (6) enthält, der mit einer in einem Speicherbereich (81) des Uhr/Datums-Moduls gespeicher­ ten Routine programmiert ist, um bei Bedarf die Daten des automatisch eingestellten neuen Postbeförderers in automatischen Routinen entsprechend zu laden.
37. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß mindestens ein Abtaster im Postzuführungsstrom so angeordnet ist, daß auch unterschiedliche Formate abgetastet werden.
38. Anordnung, nach Anspruch 37, dadurch ge­ kennzeichnet, daß den Postvorschriften entsprechende Programme für die Position der Adresse und der anderen Informationen in Speichern der jewei­ igen Personalcomputer PCa, PCb oder PCc existieren.
39. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß eine Verarbeitungs­ einrichtung für die abgetasteten Informationen in die Frankiermaschine oder in ein anderes zusätzliches peripheres Gerät integriert ist, um den Beförderer und/oder die Kostenstelle zu ermitteln.
40. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abtaster zusammen mit einem Briefsensor (16) mit einer Registereinheit (19) verbunden sind, welche Daten zwischenspeichert und eine Parallel/Serien-Wandlung durchführt, wobei die Registereinheit (19) für serielle Datenübermittlung über die Datenleitung (18) elektronisch mit einem Ein/Ausgabe-Steuermittel (4) der Frankiermaschine verbunden ist.
41. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß für andere Umschlagsformate entsprechende Abtaster (26.1, 26.2) für Befördererinformation im Postzuführweg der Waage (22) angeordnet bzw. daß entsprechende Abtaster (27.2, 27.2) für Kostenstelleninformation im Postzuführweg der Frankiermaschine FM angeordnet sind.
42. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sowohl Kostenstellen-Abtaster (27) als auch Beförderer-Abtaster (26) mit der externen Waage gekoppelt sind.
43. Anordnung, nach Anspruch 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kostenstellen-Abtaster (27) bzw. Beförderer-Abtaster (26) eine elektronische Schaltung zur Bildauswertung aufweisen.
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