DE19544590C1 - Fahrzeug mit schwenkbarem Karosserieteil - Google Patents
Fahrzeug mit schwenkbarem KarosserieteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug entsprechend dem Oberbegriff von
Patentanspruch 1.
Ein großer Anteil der Kraftfahrzeuge verfügt über ein Basisteil, beispielsweise die
Heckpartie, zu der ein weiteres Karosseriebauteil, insbesondere eine
Fahrzeugheckklappe, mittels einer über Anschlußorgane angelenkte Gasfeder
kraftunterstützt um eine Schwenkachse beweglich zum Basisteil angeordnet ist.
Die Heckklappe verschließt den Kofferraum, wobei ein Bauteil in der Ausführung
einer Kofferraumabdeckung den Einblick in den Kofferraum verhindern soll.
Bei der Öffnungs- und/oder Schließbewegung des weiteren Karosseriebauteils
bzw. der Heckklappe führt das Bauteil bzw. die Kofferraumabdeckung gleichzeitig
eine Bewegung, in der Regel eine Schwenkbewegung, aus, um den Zugang zum
Kofferraum zu erleichtern. Für die gleichzeitige Bewegung der
Kofferraumabdeckung mit der Heckklappe besteht zwischen diesen beiden
Bauteilen eine Anbindung, die häufig über eine einfache Kordel realisiert wird. Die
Kordel kann von einem der Bauteile entfernt werden, so daß dann die
Kofferraumabdeckung stets geschlossen bleibt.
Für die Anbindung der Kordel weist die Heckklappe mindestens eine
Befestigungsstelle auf, die meistens aus einem in die Heckklappe
eingeschraubten Bolzen besteht. Der Bolzen durchgreift eine
Heckklappeninnenverkleidung, so daß bei der Montage der Heckklappe die
Öffnung in der Heckklappeninnenverkleidung für den Bolzen in Überdeckung mit
der Gewindeöffnung in der Heckklappe gebracht werden muß. Des weiteren ist
eine Sicherung des Bolzens gegen selbsttätiges Lösen vorzusehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, daß die aus dem Stand der Technik
bekannten Probleme im Zusammenhang mit beweglichen Karosserieteilen, die mit
mindestens einem weiteren beweglichen Bauteil zusammenwirken, gelöst
werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch den Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafterweise kann man auf den Einsatz eines separat eingeschraubten oder
eingespannten Bolzens als Teil der Anbindung verzichten. Man verwendet ganz
einfach die Gasfeder als Anbindungspunkt und spart den Bolzen sowie dessen u. U.
zeitraubende Montage ein.
Um angeschweißte Anbauteile am Zylinder der Gasfeder zu umgehen, ist die
Anbindung des Bauteils über eines der Anschlußorgane der Gasfeder ausgeführt.
Bei einer Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Anschlußorgan einen
Lagerkopf in Verbindung mit einer Sicherungslasche aufweist, die ein
Anschlußlager hintergreift, wobei die Sicherungslasche eine Aufnahme für die
Anbindung aufweist. Alternativ besitzt das Anschlußorgan einen Lagerkopf, der
mit einem Anschlußlager zusammenwirkt, wobei der Lagerkopf eine Aufnahme
für die Anbindung aufweist.
Bei einer Variante ist die Aufnahme als ein pilzförmiger Zapfen ausgeführt.
Andererseits kann die Aufnahme als ein Schlitz innerhalb eines Steges oder als
ein Winkelhaken ausgeführt sein. Als ein Vorteil sämtlicher Ausführungsvarianten
ist anzumerken, daß kein zusätzliches Bauteil an der Gasfeder angeordnet sein
muß. Vielmehr besteht die Möglichkeit, daß schon vorhandene Bauteile der
Gasfeder mit einem geringen technischen Aufwand angepaßt werden. Die
Gasfeder übernimmt praktisch eine zusätzliche Funktion bei der Bewegung der
Heckklappe.
Es ist auch möglich, daß das Anschlußorgan einen Lagerzapfen umfaßt, der einen
Längenabschnitt für die Anbindung aufweist. An der Gasfeder selbst müssen
keine Anpassung vorgenommen werden. Man greift für die Anbindung einfach
auf den karosserieseitgen oder bauteilseitigen Lagerzapfen zurück.
Alternativ kann auf den Zylinder der Gasfeder eine Manschette aufgeschoben
sein, die eine Aufnahme für die Anbindung aufweist. Die Manschette bietet den
Vorteil, die Stellung der Aufnahme an der Gasfeder zu verändern und
anzupassen, um beispielsweise Einbautoleranzen oder unterschiedliche
Einbausituationen bei der Vielzahl der Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Für große und schwere Bauteile, die über die Anbindung mitbewegt werden
sollen, ist vorgesehen, daß die Manschette fingerhutartig ausgebildet ist und sich
stirnseitig am Zylinder abstützt.
Um zu verhindern, daß die Anbindung in der geschlossenen Position des weiteren
Karosserieteils, beispielsweise bei geschlossener Heckklappe, eingeklemmt oder
abgeschert wird, weist das Basisteil und/oder das weitere Karosserieteil für die
Durchführung der Anbindung eine Aussparung auf.
Anhand der folgenden Figurenbeschreibung soll die Erfindung näher erläutert
werden.
Es zeigt:
Fig. 1 Einbausituation der Gasfeder in der Anwendung bei einer
Fahrzeugheckklappe
Fig. 2-8 Ausführungsbeispiele für eine Anbindung an die Gasfeder.
Die Fig. 1 zeigt die Heckpartie eines Kfz mit einer Heckklappe 1 in der
Seitenansicht. Das Fahrzeug besteht aus einer Fahrzeugkarosserie 3, die als
Basisteil die hinteren Kotflügel 5, sowie das Dach 7 und die Schließschürze 9
aufweist. Zu diesem Basisteil ist ein weiteres Karosserieteil in der Ausführung der
Heckklappe um eine Schwenkachse 11 beweglich. Die Schwenkachse verläuft
quer zur Fahrzeuglängsachse, wobei zur Kraftunterstützung mindestens eine
Gasfeder 13 einerseits an der Fahrzeugkarosserie 3 und andererseits an der
Heckklappe angebracht ist. Der Aufbau der Gasfeder 13 wird als allgemein
bekannt vorausgesetzt. Als wesentliche Bauteile umfaßt die Gasfeder eine
Kolbenstange 15, deren eines Ende aus einem Zylinder herausragt und axial
beweglich zu dem Zylinder 17 ausgeführt ist. Eine Gasfüllung im Zylinder stellt
einen Arbeitsdruck zur Verfügung, der auf die Kolbenstange eine Ausschubkraft
bewirkt. Ergänzend wird auf die verschiedenen Bauarten und
Anwendungsbeispiele verwiesen, wie sie beispielhaft in der DE-OS 23 32 791,
der DE-OS 23 45 503 oder der DE-OS 24 57 938 beschrieben sind. Dabei wird
die Gasfeder durch Anschlußorgane 19, in diesem Zusammenhang wird auf
Ausführungsbeispiele aus der DE-OS 29 54 560 verwiesen, gehalten.
Bei einer Schwenkbewegung der Heckklappe 1 aus einer geschlossenen in eine
geöffnete Position wird ein weiteres Bauteil 21, in diesem Ausführungsbeispiel
die Kofferraumabdeckung, aus einer im wesentlichen horizontalen Lage in eine
Winkelstellung übergeführt. Dazu besteht zwischen der Heckklappe und der
Kofferraumabdeckung eine Anbindung 23, die häufig von einem Band oder einer
Kordel hergestellt wird. Die Anbindung läßt sich in der Regel lösen, damit in
Abhängigkeit des Benutzers eine Öffnungsbewegung der Heckklappe bei
ruhender Kofferraumabdeckung ausgeführt werden kann.
Zur Vereinfachung des Montageaufwandes besteht erfindungsgemäß die
Anbindung 23 zwischen der Gasfeder 13 und der Kofferraumabdeckung 21.
Dazu sind an der Gasfeder verschiedene Aufnahmen ausgeführt, die in den
Fig. 2-6 näher erläutert werden.
In der Fig. 2a und 2b sowie 3a und 3b ist ein Anschlußorgan 19 in der
Bauform einer Kugelpfanne dargestellt, die auf einen karosserieseitigen
Kugelzapfen aufgesetzt wird. Die DE-OS 29 54 560 beschreibt sehr ausführlich
diese Art einer Kugelpfannenbaugruppe, so daß der Inhalt dieser Veröffentlichung
als bekannt vorausgesetzt wird.
Ein wesentliches Bauteil stellt eine Sicherungslasche 25 dar, die aus einem
einfachen Blech streifen besteht. Diese Sicherungslasche verfügt über eine
Aufnahme in der Ausführung eines Haltewinkels 27, der Bestandteil der
Sicherungslasche 25 ist. Die Kordel oder das Band werden ganz einfach über den
Winkelhaken geschoben, wodurch die Anbindung 23 hergestellt ist.
Sehr ähnlich funktioniert die Ausführung nach den Fig. 3a und 3b. Ein
Lagerkopf 29 des Anschlußorgans 19 verfügt über eine Aufnahme, die als
pilzförmiger Zapfen 31 ausgeführt ist.
Diese pilzförmige Aufnahme läßt eine einfache Öse als Teil der Anbindung 23
bzw. Band oder Kordel zur Befestigung zu.
Die Variante der Fig. 4a und 4b zeigt einen Steg 33 als Teil des Lagerkopfes 29,
wobei der Steg einen Schlitz 35 aufweist, in den die Anbindung 23 eingezogen
wird. Bei den Fig. 5a und 5b wird in Abwandlung der Fig. 2a und 2b auf einen
Winkelhaken zurückgegriffen, der einteilig mit dem Lagerkopf 29 ausgeführt ist.
Sämtliche Varianten der Fig. 2-5 lassen sich beliebig an der Kolbenstange 15
oder am Zylinder 17 der Gasfeder 13 anbringen.
Die Fig. 6 zeigt die Gasfeder 13 mit einem Anschlußorgan 19 unabhängig von
dem Fahrzeug. In dieser Figur sind mehrere Varianten dargestellt. So kann man u. a.
vorsehen, daß ein Lagerzapfen 37 als Teil des Anschlußorgans 19 einen
Längenabschnitt 39 aufweist, der zur Befestigung der Anbindung 23
herangezogen werden kann. Ein Sicherungsring 41 kann die axiale Sicherung der
Anbindung 23 und der Gasfeder 13 übernehmen.
Als weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Manschette 43 anzusehen, die
auf den Zylinder 17 aufgeschoben wird und aufgrund der vorspannungsbedingten
Reibkraft zwischen dem Zylinder und der Manschette in ihrer Position gehalten
wird. Die Reibkraft ist so bemessen, daß die Last des zu bewegenden Bauteils
keine Positionsänderung bewirkt, aber eine manuelle Einstellung bei der Montage
möglich ist. An der Manschette können beliebige Ausführungsformen einer
Aufnahme ausgeführt sein, wie sie einzeln in den Fig. 2-5 beschrieben sind.
Beispielhaft ist als Aufnahme eine Öse dargestellt.
Für besonders schwere zu bewegenden Bauteil ist vorgesehen, daß die
Manschette 43 fingerhutartig ausgeführt ist und sich am Ende des Zylinders 17
abstützt. In Anlehnung an die Fig. 3a und 3b wurde eine Aufnahme als
pilzförmiger Zapfen 31 dargestellt.
In der Fig. 7 wird der Bewegungsablauf der einzelnen Komponenten aufgezeigt.
Die Heckklappe 1 schwenkt um den Punkt S, der die Schwenkachse darstellt.
Der Endpunkt der Heckklappe HEK nimmt dabei den Öffnungspunkt HEK′ ein.
Über die Anbindungen A1 und A2 wird als weiteres Bauteil 21 die
Kofferraumabdeckung um den Punkt HSP gedreht. Dadurch wird der Endpunkt
HEA der Kofferraumabdeckung in die Endstellung HEA′ bewegt. Die Bewegung
wird von der Gasfeder 13 unterstützt, deren Kolbenstange aus dem Zylinder
ausfährt. In dieser Skizze ist deutlich der Einfluß des Anbindungspunktes AB
relativ zu den Anbindungspunkten AB1 und AB2 zu erkennen. So entspricht der
ideale Anbindungspunkt AB bei einer Nutzung des Anschlußorgans 19 für die
Anbindung 23 (Fig. 1) dem Endpunkt der Kofferraumabdeckung HEA. Beim
Vergleich der Länge der Anbindung A2 zwischen dem Abindungspunkt AB und
dem Anbindungspunkt AB2 am Anschlußorgan ist dieser Sachverhalt deutlich zu
erkennen. Die Anbindung A1 bzw. A1′ beschreiben eine Anbindung an den
Zylinder der Gasfeder 13 bzw. 13′ für die geöffnete Position der Heckklappe.
In der Fig. 8 wird ein Fahrzeug der Fig. 1 in perspektive Darstellung mit
geöffneter Heckklappe 1 gezeigt, wobei der Einbau der Gasfeder 13 an der
Karosserie 3 betrachtet werden soll. Bei den Gasfedern, die im Innenraum der
Karosserie angeordnet sind, kann sich die Anbindung 23 bei der
Schwenkbewegung der Karosserie bzw. der Kofferraumabdeckklappe frei
bewegen. Teilweise werden die Gasfedern innerhalb einer Abflußrinne 45 der
Karosserie angeordnet. Man bildet die Regenrinne ziemlich ausgeprägt aus, um
die Gasfeder auch in der geschlossenen Heckklappenstellung nicht parallel der
Heckklappe zu führen. Ansonsten liegt keine Hebellänge vor, die der
Ausschubkraft der Gasfeder für ein Aufstellmoment dient. Für die in der
Regenrinne angeordnete Gasfeder muß gewährleistet sein, daß die Anbindung 23
bei geschlossenem Zustand der Heckklappe nicht eingeklemmt oder gar
abgeschert wird. Dafür ist an der Karosserie eine Aussparung 47 vorgesehen, so
daß die Bewegungsfähigkeit der Anbindung gewährleistet ist. Selbstverständlich
kann die Aussparung auch an der Heckklappe ausgeformt sein.
Claims (11)
1. Fahrzeug, umfassend ein Basisteil, ein weiteres Karosserieteil, insbesondere
eine Fahrzeugheckklappe, das mittels einer über Anschlußorgane angelenkte
Gasfeder, wobei die Gasfeder und die Anschlußorgane eine
Gasfederanordnung bilden, kraftunterstützt um eine Schwenkachse
beweglich zum Basisteil angeordnet ist, wobei das Fahrzeug ein Bauteil
aufweist, das bei einer Bewegung des weiteren Karosserieteils über eine
Anbindung zumindest abschnittsweise gleichzeitig bewegt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anbindung (23) zwischen dem Bauteil (21) und der
Gasfederanordnung (13, 15, 17, 19, 37, 43) ausgeführt ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anbindung (23) des Bauteils (21) über eines der Anschlußorgane (19)
der Gasfeder (13) ausgeführt ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußorgan (19) einen Lagerkopf (29) in Verbindung mit einer
Sicherungslasche (25) aufweist, die ein Anschlußlager hintergreift, wobei die
Sicherungslasche eine Aufnahme (27) für die Anbindung (23) aufweist.
4. Fahrzeug nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußorgan (19) einen Lagerkopf (29) besitzt, der mit einem
Anschlußlager zusammenwirkt, wobei der Lagerkopf (29) eine Aufnahme
(23) für die Anbindung aufweist.
5. Fahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme als pilzförmiger Zapfen (31) ausgeführt ist.
6. Fahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme als ein Schlitz (35) innerhalb eines Steges (33) des
Lagerkopfes (25) ausgeführt ist.
7. Fahrzeug nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme als ein Winkelhaken (37) des Lagerkopfes (25) ausgebildet
ist.
8. Fahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlußorgan einen Lagerzapfen (37) umfaßt, der einen
Längenabschnitt für die Anbindung (23) aufweist.
9. Fahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Zylinder (17) der Gasfeder (13) eine Manschette (43)
aufgeschoben ist, die eine Aufnahme für die Anbindung (23) aufweist.
10. Fahrzeug nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Manschette (43) fingerhutartig ausgebildet ist und sich stirnseitig am
Zylinder (17) abstützt.
11. Fahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Basisteil (3, 5, 9) und/oder das weitere Karosserieteil (1) für die
Durchführung der Anbindung (23) eine Aussparung (47) aufweisen.
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