DE19544590C1 - Fahrzeug mit schwenkbarem Karosserieteil - Google Patents

Fahrzeug mit schwenkbarem Karosserieteil

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DE19544590C1 DE19544590A DE19544590A DE19544590C1 DE 19544590 C1 DE19544590 C1 DE 19544590C1 DE 19544590 A DE19544590 A DE 19544590A DE 19544590 A DE19544590 A DE 19544590A DE 19544590 C1 DE19544590 C1 DE 19544590C1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug entsprechend dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Ein großer Anteil der Kraftfahrzeuge verfügt über ein Basisteil, beispielsweise die Heckpartie, zu der ein weiteres Karosseriebauteil, insbesondere eine Fahrzeugheckklappe, mittels einer über Anschlußorgane angelenkte Gasfeder kraftunterstützt um eine Schwenkachse beweglich zum Basisteil angeordnet ist. Die Heckklappe verschließt den Kofferraum, wobei ein Bauteil in der Ausführung einer Kofferraumabdeckung den Einblick in den Kofferraum verhindern soll.
Bei der Öffnungs- und/oder Schließbewegung des weiteren Karosseriebauteils bzw. der Heckklappe führt das Bauteil bzw. die Kofferraumabdeckung gleichzeitig eine Bewegung, in der Regel eine Schwenkbewegung, aus, um den Zugang zum Kofferraum zu erleichtern. Für die gleichzeitige Bewegung der Kofferraumabdeckung mit der Heckklappe besteht zwischen diesen beiden Bauteilen eine Anbindung, die häufig über eine einfache Kordel realisiert wird. Die Kordel kann von einem der Bauteile entfernt werden, so daß dann die Kofferraumabdeckung stets geschlossen bleibt.
Für die Anbindung der Kordel weist die Heckklappe mindestens eine Befestigungsstelle auf, die meistens aus einem in die Heckklappe eingeschraubten Bolzen besteht. Der Bolzen durchgreift eine Heckklappeninnenverkleidung, so daß bei der Montage der Heckklappe die Öffnung in der Heckklappeninnenverkleidung für den Bolzen in Überdeckung mit der Gewindeöffnung in der Heckklappe gebracht werden muß. Des weiteren ist eine Sicherung des Bolzens gegen selbsttätiges Lösen vorzusehen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, daß die aus dem Stand der Technik bekannten Probleme im Zusammenhang mit beweglichen Karosserieteilen, die mit mindestens einem weiteren beweglichen Bauteil zusammenwirken, gelöst werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch den Patentanspruch 1 gelöst.
Vorteilhafterweise kann man auf den Einsatz eines separat eingeschraubten oder eingespannten Bolzens als Teil der Anbindung verzichten. Man verwendet ganz einfach die Gasfeder als Anbindungspunkt und spart den Bolzen sowie dessen u. U. zeitraubende Montage ein.
Um angeschweißte Anbauteile am Zylinder der Gasfeder zu umgehen, ist die Anbindung des Bauteils über eines der Anschlußorgane der Gasfeder ausgeführt. Bei einer Ausführungsform ist vorgesehen, daß das Anschlußorgan einen Lagerkopf in Verbindung mit einer Sicherungslasche aufweist, die ein Anschlußlager hintergreift, wobei die Sicherungslasche eine Aufnahme für die Anbindung aufweist. Alternativ besitzt das Anschlußorgan einen Lagerkopf, der mit einem Anschlußlager zusammenwirkt, wobei der Lagerkopf eine Aufnahme für die Anbindung aufweist.
Bei einer Variante ist die Aufnahme als ein pilzförmiger Zapfen ausgeführt. Andererseits kann die Aufnahme als ein Schlitz innerhalb eines Steges oder als ein Winkelhaken ausgeführt sein. Als ein Vorteil sämtlicher Ausführungsvarianten ist anzumerken, daß kein zusätzliches Bauteil an der Gasfeder angeordnet sein muß. Vielmehr besteht die Möglichkeit, daß schon vorhandene Bauteile der Gasfeder mit einem geringen technischen Aufwand angepaßt werden. Die Gasfeder übernimmt praktisch eine zusätzliche Funktion bei der Bewegung der Heckklappe.
Es ist auch möglich, daß das Anschlußorgan einen Lagerzapfen umfaßt, der einen Längenabschnitt für die Anbindung aufweist. An der Gasfeder selbst müssen keine Anpassung vorgenommen werden. Man greift für die Anbindung einfach auf den karosserieseitgen oder bauteilseitigen Lagerzapfen zurück.
Alternativ kann auf den Zylinder der Gasfeder eine Manschette aufgeschoben sein, die eine Aufnahme für die Anbindung aufweist. Die Manschette bietet den Vorteil, die Stellung der Aufnahme an der Gasfeder zu verändern und anzupassen, um beispielsweise Einbautoleranzen oder unterschiedliche Einbausituationen bei der Vielzahl der Fahrzeugen zu berücksichtigen.
Für große und schwere Bauteile, die über die Anbindung mitbewegt werden sollen, ist vorgesehen, daß die Manschette fingerhutartig ausgebildet ist und sich stirnseitig am Zylinder abstützt.
Um zu verhindern, daß die Anbindung in der geschlossenen Position des weiteren Karosserieteils, beispielsweise bei geschlossener Heckklappe, eingeklemmt oder abgeschert wird, weist das Basisteil und/oder das weitere Karosserieteil für die Durchführung der Anbindung eine Aussparung auf.
Anhand der folgenden Figurenbeschreibung soll die Erfindung näher erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 Einbausituation der Gasfeder in der Anwendung bei einer Fahrzeugheckklappe
Fig. 2-8 Ausführungsbeispiele für eine Anbindung an die Gasfeder.
Die Fig. 1 zeigt die Heckpartie eines Kfz mit einer Heckklappe 1 in der Seitenansicht. Das Fahrzeug besteht aus einer Fahrzeugkarosserie 3, die als Basisteil die hinteren Kotflügel 5, sowie das Dach 7 und die Schließschürze 9 aufweist. Zu diesem Basisteil ist ein weiteres Karosserieteil in der Ausführung der Heckklappe um eine Schwenkachse 11 beweglich. Die Schwenkachse verläuft quer zur Fahrzeuglängsachse, wobei zur Kraftunterstützung mindestens eine Gasfeder 13 einerseits an der Fahrzeugkarosserie 3 und andererseits an der Heckklappe angebracht ist. Der Aufbau der Gasfeder 13 wird als allgemein bekannt vorausgesetzt. Als wesentliche Bauteile umfaßt die Gasfeder eine Kolbenstange 15, deren eines Ende aus einem Zylinder herausragt und axial beweglich zu dem Zylinder 17 ausgeführt ist. Eine Gasfüllung im Zylinder stellt einen Arbeitsdruck zur Verfügung, der auf die Kolbenstange eine Ausschubkraft bewirkt. Ergänzend wird auf die verschiedenen Bauarten und Anwendungsbeispiele verwiesen, wie sie beispielhaft in der DE-OS 23 32 791, der DE-OS 23 45 503 oder der DE-OS 24 57 938 beschrieben sind. Dabei wird die Gasfeder durch Anschlußorgane 19, in diesem Zusammenhang wird auf Ausführungsbeispiele aus der DE-OS 29 54 560 verwiesen, gehalten.
Bei einer Schwenkbewegung der Heckklappe 1 aus einer geschlossenen in eine geöffnete Position wird ein weiteres Bauteil 21, in diesem Ausführungsbeispiel die Kofferraumabdeckung, aus einer im wesentlichen horizontalen Lage in eine Winkelstellung übergeführt. Dazu besteht zwischen der Heckklappe und der Kofferraumabdeckung eine Anbindung 23, die häufig von einem Band oder einer Kordel hergestellt wird. Die Anbindung läßt sich in der Regel lösen, damit in Abhängigkeit des Benutzers eine Öffnungsbewegung der Heckklappe bei ruhender Kofferraumabdeckung ausgeführt werden kann.
Zur Vereinfachung des Montageaufwandes besteht erfindungsgemäß die Anbindung 23 zwischen der Gasfeder 13 und der Kofferraumabdeckung 21. Dazu sind an der Gasfeder verschiedene Aufnahmen ausgeführt, die in den Fig. 2-6 näher erläutert werden.
In der Fig. 2a und 2b sowie 3a und 3b ist ein Anschlußorgan 19 in der Bauform einer Kugelpfanne dargestellt, die auf einen karosserieseitigen Kugelzapfen aufgesetzt wird. Die DE-OS 29 54 560 beschreibt sehr ausführlich diese Art einer Kugelpfannenbaugruppe, so daß der Inhalt dieser Veröffentlichung als bekannt vorausgesetzt wird.
Ein wesentliches Bauteil stellt eine Sicherungslasche 25 dar, die aus einem einfachen Blech streifen besteht. Diese Sicherungslasche verfügt über eine Aufnahme in der Ausführung eines Haltewinkels 27, der Bestandteil der Sicherungslasche 25 ist. Die Kordel oder das Band werden ganz einfach über den Winkelhaken geschoben, wodurch die Anbindung 23 hergestellt ist.
Sehr ähnlich funktioniert die Ausführung nach den Fig. 3a und 3b. Ein Lagerkopf 29 des Anschlußorgans 19 verfügt über eine Aufnahme, die als pilzförmiger Zapfen 31 ausgeführt ist.
Diese pilzförmige Aufnahme läßt eine einfache Öse als Teil der Anbindung 23 bzw. Band oder Kordel zur Befestigung zu.
Die Variante der Fig. 4a und 4b zeigt einen Steg 33 als Teil des Lagerkopfes 29, wobei der Steg einen Schlitz 35 aufweist, in den die Anbindung 23 eingezogen wird. Bei den Fig. 5a und 5b wird in Abwandlung der Fig. 2a und 2b auf einen Winkelhaken zurückgegriffen, der einteilig mit dem Lagerkopf 29 ausgeführt ist.
Sämtliche Varianten der Fig. 2-5 lassen sich beliebig an der Kolbenstange 15 oder am Zylinder 17 der Gasfeder 13 anbringen.
Die Fig. 6 zeigt die Gasfeder 13 mit einem Anschlußorgan 19 unabhängig von dem Fahrzeug. In dieser Figur sind mehrere Varianten dargestellt. So kann man u. a. vorsehen, daß ein Lagerzapfen 37 als Teil des Anschlußorgans 19 einen Längenabschnitt 39 aufweist, der zur Befestigung der Anbindung 23 herangezogen werden kann. Ein Sicherungsring 41 kann die axiale Sicherung der Anbindung 23 und der Gasfeder 13 übernehmen.
Als weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Manschette 43 anzusehen, die auf den Zylinder 17 aufgeschoben wird und aufgrund der vorspannungsbedingten Reibkraft zwischen dem Zylinder und der Manschette in ihrer Position gehalten wird. Die Reibkraft ist so bemessen, daß die Last des zu bewegenden Bauteils keine Positionsänderung bewirkt, aber eine manuelle Einstellung bei der Montage möglich ist. An der Manschette können beliebige Ausführungsformen einer Aufnahme ausgeführt sein, wie sie einzeln in den Fig. 2-5 beschrieben sind. Beispielhaft ist als Aufnahme eine Öse dargestellt.
Für besonders schwere zu bewegenden Bauteil ist vorgesehen, daß die Manschette 43 fingerhutartig ausgeführt ist und sich am Ende des Zylinders 17 abstützt. In Anlehnung an die Fig. 3a und 3b wurde eine Aufnahme als pilzförmiger Zapfen 31 dargestellt.
In der Fig. 7 wird der Bewegungsablauf der einzelnen Komponenten aufgezeigt. Die Heckklappe 1 schwenkt um den Punkt S, der die Schwenkachse darstellt. Der Endpunkt der Heckklappe HEK nimmt dabei den Öffnungspunkt HEK′ ein. Über die Anbindungen A1 und A2 wird als weiteres Bauteil 21 die Kofferraumabdeckung um den Punkt HSP gedreht. Dadurch wird der Endpunkt HEA der Kofferraumabdeckung in die Endstellung HEA′ bewegt. Die Bewegung wird von der Gasfeder 13 unterstützt, deren Kolbenstange aus dem Zylinder ausfährt. In dieser Skizze ist deutlich der Einfluß des Anbindungspunktes AB relativ zu den Anbindungspunkten AB1 und AB2 zu erkennen. So entspricht der ideale Anbindungspunkt AB bei einer Nutzung des Anschlußorgans 19 für die Anbindung 23 (Fig. 1) dem Endpunkt der Kofferraumabdeckung HEA. Beim Vergleich der Länge der Anbindung A2 zwischen dem Abindungspunkt AB und dem Anbindungspunkt AB2 am Anschlußorgan ist dieser Sachverhalt deutlich zu erkennen. Die Anbindung A1 bzw. A1′ beschreiben eine Anbindung an den Zylinder der Gasfeder 13 bzw. 13′ für die geöffnete Position der Heckklappe.
In der Fig. 8 wird ein Fahrzeug der Fig. 1 in perspektive Darstellung mit geöffneter Heckklappe 1 gezeigt, wobei der Einbau der Gasfeder 13 an der Karosserie 3 betrachtet werden soll. Bei den Gasfedern, die im Innenraum der Karosserie angeordnet sind, kann sich die Anbindung 23 bei der Schwenkbewegung der Karosserie bzw. der Kofferraumabdeckklappe frei bewegen. Teilweise werden die Gasfedern innerhalb einer Abflußrinne 45 der Karosserie angeordnet. Man bildet die Regenrinne ziemlich ausgeprägt aus, um die Gasfeder auch in der geschlossenen Heckklappenstellung nicht parallel der Heckklappe zu führen. Ansonsten liegt keine Hebellänge vor, die der Ausschubkraft der Gasfeder für ein Aufstellmoment dient. Für die in der Regenrinne angeordnete Gasfeder muß gewährleistet sein, daß die Anbindung 23 bei geschlossenem Zustand der Heckklappe nicht eingeklemmt oder gar abgeschert wird. Dafür ist an der Karosserie eine Aussparung 47 vorgesehen, so daß die Bewegungsfähigkeit der Anbindung gewährleistet ist. Selbstverständlich kann die Aussparung auch an der Heckklappe ausgeformt sein.

Claims (11)

1. Fahrzeug, umfassend ein Basisteil, ein weiteres Karosserieteil, insbesondere eine Fahrzeugheckklappe, das mittels einer über Anschlußorgane angelenkte Gasfeder, wobei die Gasfeder und die Anschlußorgane eine Gasfederanordnung bilden, kraftunterstützt um eine Schwenkachse beweglich zum Basisteil angeordnet ist, wobei das Fahrzeug ein Bauteil aufweist, das bei einer Bewegung des weiteren Karosserieteils über eine Anbindung zumindest abschnittsweise gleichzeitig bewegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbindung (23) zwischen dem Bauteil (21) und der Gasfederanordnung (13, 15, 17, 19, 37, 43) ausgeführt ist.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbindung (23) des Bauteils (21) über eines der Anschlußorgane (19) der Gasfeder (13) ausgeführt ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußorgan (19) einen Lagerkopf (29) in Verbindung mit einer Sicherungslasche (25) aufweist, die ein Anschlußlager hintergreift, wobei die Sicherungslasche eine Aufnahme (27) für die Anbindung (23) aufweist.
4. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußorgan (19) einen Lagerkopf (29) besitzt, der mit einem Anschlußlager zusammenwirkt, wobei der Lagerkopf (29) eine Aufnahme (23) für die Anbindung aufweist.
5. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme als pilzförmiger Zapfen (31) ausgeführt ist.
6. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme als ein Schlitz (35) innerhalb eines Steges (33) des Lagerkopfes (25) ausgeführt ist.
7. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme als ein Winkelhaken (37) des Lagerkopfes (25) ausgebildet ist.
8. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußorgan einen Lagerzapfen (37) umfaßt, der einen Längenabschnitt für die Anbindung (23) aufweist.
9. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Zylinder (17) der Gasfeder (13) eine Manschette (43) aufgeschoben ist, die eine Aufnahme für die Anbindung (23) aufweist.
10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (43) fingerhutartig ausgebildet ist und sich stirnseitig am Zylinder (17) abstützt.
11. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (3, 5, 9) und/oder das weitere Karosserieteil (1) für die Durchführung der Anbindung (23) eine Aussparung (47) aufweisen.
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