DE19534789A1 - Dynamisches Funkgerät-Menüsystem - Google Patents

Dynamisches Funkgerät-Menüsystem

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DE19534789A1 DE19534789A DE19534789A DE19534789A1 DE 19534789 A1 DE19534789 A1 DE 19534789A1 DE 19534789 A DE19534789 A DE 19534789A DE 19534789 A DE19534789 A DE 19534789A DE 19534789 A1 DE19534789 A1 DE 19534789A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Funkge­ räte und insbesondere ein dynamisches Menüsystem für Funkgeräte.
Da Funkgeräte, vor allem Funktelephone, immer komplexer werden und zunehmend mehr Merkmale aufweisen, ist die Forderung nach einer benutzerfreundlichen Schnittstelle immer stärker geworden. Eine derartige Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine ist in Form eines Menüsy­ stems entwickelt worden. Menüsysteme enthalten eine Anzeige und Steuertasten. Die Anzeige zeigt unter der Führung der Steuertasten nacheinander die für den Benut­ zer zur Verfügung stehenden Merkmale an. Ein Vorteil dieser Menüsysteme besteht darin, daß sie für den Anwen­ der ein Mittel darstellen, durch die Merkmale des Tele­ phons zu "rollen".
Obwohl Menüsysteme von Anwendern einfach verwendet werden können, besitzen sie einige Nachteile. Falls das System ein einziges Menü besitzt, kann dieses Menü lang und schwierig zu bedienen sein, da der Anwender durch viele momentan nicht gewünschte Merkmale rollen muß, um das besondere Merkmal zu finden, nach dem er sucht. Falls das System ein kurzes und ein Langmenü enthält, kann es für den Anwender schwierig sein, vom Kurzmenü zum Langmenü umzuschalten, wenn er das von ihm gesuchte Merkmal im Kurzmenü nicht findet.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein dynamisches Funkgerät-Menüsystem zu schaffen, das ein Anwender einfacher als herkömmliche Menüsysteme verwenden werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein dynamisches Funkgerät-Menüsystem, das die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale besitzt. Die abhängigen Ansprüche sind auf bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gerichtet.
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt; es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht eines Funktelephons gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Menüsystem-Schal­ tung für das Funktelephon von Fig. 1;
Fig. 3A, 3B ein Diagramm zur Erläuterung der Merkmale im Menü des Funktelephons von Fig. 1;
Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung der Funkti­ onsweise der eine Speicherkarte lesenden Steuereinrichtung;
Fig. 5-12 Flußdiagramme zur Erläuterung der Funktions­ weise des Menüsystems; und
Fig. 13 eine perspektivische Vorderansicht des Funk­ telephons gemäß einer weiteren Ausführungs­ form der Erfindung.
Ein Funktelephon-Menüsystem enthält einen Speicher, in dem Menüelemente gespeichert sind. Mit dem Speicher ist eine Steuereinrichtung verbunden. Ein anwendergesteuerter Eingang ist mit der Steuereinrichtung in der Weise ver­ bunden, daß in die Steuereinrichtung Eingangssignale manuell eingegeben werden können. Mit der Steuereinrich­ tung ist ferner eine Anzeige verbunden, die die Signale an die Steuereinrichtung anzeigt. Der Speicher weist ein Kurzmenü und ein Langmenü auf, wobei die Steuereinrich­ tung auf ein vorgegebenes Betätigungsmuster des anwender­ gesteuerten Eingangs anspricht, um die Elemente vom Langmenü in das Kurzmenü zu verschieben.
Zunächst wird darauf hingewiesen, daß, obwohl die Erfin­ dung anhand eines Funktelephons 100 erläutert wird, das Menüsystem auf andere Funkgeräte wie etwa Sprechanlagen, Anrufmelder und dergleichen anwendbar ist. Außerdem bezieht sich das hier beschriebene Funktelephon sowohl auf tragbare Telephone als auch auf Zelltelephone. Der Fachmann erkennt auch, daß die Erfindung vorteilhaft auf über Leitungen verbundene Telephone anwendbar ist. Folg­ lich bezieht sich der Ausdruck "Gerät" auf sämtliche derartige Anordnungen und deren Äquivalente.
Ein Funktelephon 100 (Fig. 1) enthält einen Körper 102, in dem eine elektronische Schaltung 104 (Fig. 2), ein Tastenblock oder eine Tastatur 106 sowie eine Anzeige 108 untergebracht sind. Die Tastatur enthält eine Wähl- oder "OK"-Taste 110. Der Tastenblock enthält außerdem eine Telephonbuch-Unterbrechungstaste 112, eine Nachrichten- Unterbrechungstaste 114, eine Menü-Unterbrechungstaste 116 und eine Löschtaste 118. Das Funktelephon ist so beschaffen, daß es mit einer Karte 119 arbeitet, die eine Speicherkarte oder eine SIM-Karte sein kann.
Die Tastatur 106 ist mit einer Steuereinrichtung 220 (Fig. 2) über einen Datenbus 222 verbunden. Die Steuer­ einrichtung kann in Form eines geeigneten im Handel erhältlichen Mikroprozessors wie etwa des Mikroprozessors MC 68332 von Motorola verwirklicht sein. Die Steuerein­ richtung 220 ist mit der Anzeige 108 über einen Datenbus 224 verbunden. Die Steuereinrichtung 220 ist ferner über einen bidirektionalen Datenbus 230 mit einem Speicher 232 verbunden. Der Speicher 232 ist ein dynamischer Speicher, der Elemente von Kurz- und Langmenüs speichert. Das Menü wird unter Verwendung eines geeigneten Speichers wie etwa eines im Handel erhältlichen EEPROM implementiert. Ein Kartenleser 221 ist mit der Steuereinrichtung 220 über einen Datenbus 236 verbunden. Der Kartenleser 221 (Fig. 2) zum Lesen der Karte 119 ist mit der Steuerein­ richtung verbunden und kann durch jeden geeigneten Kar­ tenleser implementiert sein.
Im Betrieb spricht die Steuereinrichtung 220 auf Ein­ gangssignale von der Tastatur 106 an, um selektiv die im Speicher 232 gespeicherte Menüinformation, die auf einer Anzeige 108 angezeigt wird, zu steuern. Ein Informations­ katalog oder Elementkatalog, welcher auf der Anzeige 108 sequentiell angezeigt wird, ist in Fig. 3 gezeigt. Da die Anzeige klein ist, wird in einem Zeitpunkt nur ein Ele­ ment angezeigt. Die Reihenfolge der Elemente im Menüsy­ stem ist fest, so daß kein im Katalog gefundenes Element vom Anwender vollständig aus dem Katalog entfernt werden kann. Es wird jedoch angestrebt, daß der Benutzer einen gewissen Einfluß auf die Auswahl der Reihenfolge der Menümerkmale hat und daß ein Verfahren geschaffen wird, um die Merkmale des Menüsystems zu verändern. Zum Bei­ spiel könnte eine Speicherkarte 119 (Fig. 1) dazu verwen­ det werden, das Menüsystem zu verändern.
In Fig. 3 ist ein Verzeichnis gezeigt. Dieses Verzeichnis besitzt die folgenden sieben Zweige:
  • 1. anrufbezogene Merkmale;
  • 2. Telephoneinstellungen;
  • 3. Nachrichten;
  • 4. Telephonbuch;
  • 5. Netzwahl;
  • 6. Gebührenzähler; und
  • 7. zusätzliche Einstellungen.
In der gezeigten Ausführungsform wird auf den Nachrich­ ten- und auf den Telephonbuch-Zweig nur bei Verwendung von hierfür vorgesehenen Unterbrechungstasten 114 bzw. 112 auf dem Tastenblock 106 zugegriffen. Diese Zweige sind nicht über die Menütaste 116 zugänglich. Die Menüta­ ste 116 wird dazu verwendet, auf die anderen Zweige zuzugreifen. Der Zweig für zusätzliche Einstellungen ist jedoch nur zugänglich, falls das Funktelephon mit einem Autotelephon verbunden ist. Dieser Zweig wird daher nicht angezeigt, falls das Funktelephon nicht mit einem Autozu­ behör verbunden ist. Daher rollt das Rollmenü auf der obersten Ebene zwischen den anrufbezogenen Merkmalen, den Telephoneinstellungen, der Netzwahl und den Gebührenzäh­ lern.
Innerhalb jedes Zweigs besitzt das Menü mehrere Zweige. Die Elemente der höchsten Ebene in jedem Zweig sind Überschriften. Beispielsweise enthalten die anrufbezoge­ nen Merkmale die folgenden Überschriften: die letzten zehn Anrufe; Sperren der eigenen Telephonnummer; Anrufum­ leitung; Anklopfen; Anrufsperre; und Anrufbeschränkungen.
Unter jeder Überschrift gibt es entweder eine Unterüber­ schrift oder eine Auswahl. Unter der Überschrift "die letzten zehn Anrufe" kann der Anrufer die zehn letzten abgehenden Anrufe oder die zehn letzten angekommenen Anrufe wählen. Dies sind Auswahlmöglichkeiten. Die Über­ schrift "Anrufumleitung" enthält die folgenden Unterüber­ schriften: Umleiten, wenn nicht erreichbar, oder detail­ liertes Umleiten. Die Anrufumleitungs-Überschrift enthält außerdem die Wahlmöglichkeit "Aufheben jeglicher Umlei­ tung".
Unter den Unterüberschriften kann es Unter-Unterüber­ schriften und Auswahlmöglichkeiten geben. Somit gibt es unter der Unterüberschrift "Umleiten von Sprachanrufen" die folgenden Unter-Unterüberschriften: Umleiten sämtli­ cher Sprachanrufe, falls belegt; falls keine Antwort; und falls nicht erreichbar. Unter diesen Unter-Unterüber­ schriften gibt es Auswahlmöglichkeiten. Somit enthält das Menü die folgenden Elemente: Verzweigungen, Überschrif­ ten, Unterüberschriften, Unter-Unterüberschriften und Auswahlmöglichkeiten. Auswahlmöglichkeiten können sich unter Überschriften, Unterüberschriften oder Unter-Un­ terüberschriften befinden. Außerdem kann die Schaffung weiterer Ebenen in Betracht gezogen werden.
Jeder der über die Menütaste 116 zugänglichen Zweige enthält ein Kurzmenü und ein Langmenü. Diese Menüs sind insofern dynamisch, als der Anwender wahlweise zum Kurz­ menü Elemente hinzufügen und vom Kurzmenü Elemente ent­ fernen kann, wie im folgenden genauer beschrieben wird. Die Überschriften "detaillierte Anrufumleitung", "Anruf­ beschränkungen", "Sprachwahl", "Grußänderung", "Batterie­ sparmodus", "Tastenblock-Tonwahl", "Telephonzustand", "Netzsuche", "Gebührenzählerformat-Einstellung", "Anruf­ gebühr-Einstellung" und "Batterielebensdauer-Anzeige" und die darin enthaltenen Elemente sind nur im vollständigen Menü, wie es von der Fabrik ausgeliefert wird, zu sehen. Die anderen Elemente in Fig. 3 sind somit Standard- Kurzmenüelemente in den von der Fabrik ausgegebenen Funktelephonen. Weiterhin wird angestrebt, daß die Reihenfolge der Zweige wie Fig. 3 gezeigt unveränderlich ist, so daß das Menü stets in der gezeigten Reihenfolge durch die Elemente rollt. Diese Elemente, die nur im Langmenü vorhanden sind, werden übergangen, so daß sie im Kurzmenümodus nicht sichtbar sind.
Es wird angestrebt, daß das Verzeichnis in Verbindung mit der Karte 119 (Fig. 1) dynamisch ist. Das heißt, falls die Karte 119 dem Anwender gewisse Optionen nicht er­ laubt, etwa die Sicherung bevorzugter Netze, oder eine SIM-Karten-PIN erfordert, werden diese Optionen automa­ tisch entfernt. Dies geschieht, wenn die SIM- oder Spei­ cherkarte in das Funktelephon eingeschoben wird. Im Betrieb steht die Steuereinrichtung 220 (Fig. 2) mit der SIM-Karte über den Kartenleser 221 in Verbindung. Die Steuereinrichtung bestimmt die von der SIM-Karte gefor­ derten Beschränkungen, wie in den Blöcken 400 und 401 (Fig. 4) angegeben ist. Wenn irgendwelche Beschränkungen vorhanden sind, werden die Elemente oder Auswahlmöglich­ keiten, die die SIM-Karte nicht zuläßt, aus dem Menü entfernt, wie im Block 402 gezeigt ist. Dadurch wird die Anzahl der Elemente im Verzeichnis begrenzt, so daß die Verwendung einfacher wird, außerdem werden funktionslose Elemente entfernt, die andernfalls beim Anwender eine Enttäuschung hervorrufen würden, wenn er sie zu verwenden versucht.
Im folgenden wird die Funktionsweise des Menüsystems beschrieben. Wenn die Menütaste 116 betätigt wird, tritt das System in den Menümodus ein. Im Menümodus bestimmt die Steuereinrichtung 220, ob die Menütaste 116 länger als eine vorgegebene oder Schwellen-Zeitperiode T1 gehal­ ten wird, wie im Entscheidungsblock 501 gezeigt ist (Fig. 5) . Die Zeit T1 kann beispielsweise zwei Sekunden betragen. Wenn die Menütaste 116 länger als diese Zeitpe­ riode T1 gehalten wird, tritt die Steuereinrichtung 220 in den in Verbindung mit den Fig. 8 bis 11 beschriebenen Langmenü-Modus ein, wie im Block 503 gezeigt ist. Falls jedoch die Menütaste kürzer als die Zeit T1 gehalten wird, bleibt das Menü im Kurzmenü-Modus, so daß die Steuereinrichtung 220 nach Verstreichen der Zeitperiode T1 den ersten Zweig ("anrufbezogene Merkmale") anzeigt, wie im Block 505 gezeigt ist. Wenn der Zweig angezeigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die OK- Taste 110 betätigt wird, wie im Entscheidungsblock 507 gezeigt ist. Falls die OK-Taste oder Wähltaste 110 betä­ tigt wird, geht die Steuereinrichtung zum Punkt A, um die nächste Menüüberschrift anzuzeigen, die durch den Block 521 gezeigt ist. Wenn-im Entscheidungsblock 507 festge­ stellt wird, daß die OK-Taste 110 nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 509 fest, ob die Menütaste betätigt wird. Wenn im Block 509 festgestellt wird, daß die Menütaste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 511 fest, ob die Löschtaste betätigt wird. Falls festgestellt wird, daß die Löschtaste nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung zum Entscheidungsblock 507 zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, die Betätigung der Menütaste oder die Betätigung der Löschtaste. Wenn im Entscheidungsblock 511 festgestellt wird, daß die Lösch­ taste betätigt worden ist, verläßt die Steuereinrichtung den Menümodus. Falls jedoch die Menütaste betätigt wurde, was im Entscheidungsblock 509 festgestellt wird, zeigt die Steuereinrichtung den nächsten Kurzmenü-Zweig an, wie im Block 513 gezeigt ist.
Bei angezeigtem Menüzweig stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 515 fest, ob die Wähltaste betätigt worden ist. Falls die OK-Taste nicht betätigt worden ist, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entschei­ dungsblock 517 fest, ob die Menütaste 116 betätigt worden ist. Falls die Menütaste 116 betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung wie im Block 513 gezeigt den nächsten Menüzweig an. Falls die Menütaste 116 nicht betätigt worden ist, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entschei­ dungsblock 519 fest, ob die Löschtaste 118 betätigt worden ist. Falls die Löschtaste 118 nicht betätigt worden ist, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt E, Block 515, zurück und wartet auf die Betätigung der OK- Taste 110, der Menütaste 116 oder der Löschtaste 118. Wenn die Steuereinrichtung im Block 519 feststellt, daß die Löschtaste 118 betätigt worden ist, verläßt sie das Menü.
Wenn im Entscheidungsblock 515 bestimmt worden ist, daß die OK-Taste 110 betätigt worden ist, verläßt die Steuer­ einrichtung 226 die Menüzweig-Ebene und tritt in die Ebene der Kurzmenü-Überschriften ein. Die Steuereinrich­ tung tritt in den Zweig ein, der auf der Anzeige 108 in dem Zeitpunkt angezeigt wurde, in dem die OK-Taste betä­ tigt wurde, wie im Block 521 angezeigt wird. Bei ange­ zeigter Kurzmenü-Überschrift stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die OK-Taste 110 im Entscheidungsblock 523 betätigt wurde. Falls die OK-Taste 110 nicht betätigt wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungs­ block 525 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wurde. Falls die Menütaste 116 betätigt wurde, bewegt sich die Steuereinrichtung 220 zur nächsten Kurzmenü-Überschrift und überspringt sämtliche Langmenü-Elemente. Falls im Entscheidungsblock 525 festgestellt wird, daß die Menüta­ ste 116 nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 525 fest, ob die Löschtaste 118 betätigt wird. Falls die Löschtaste nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt G zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste (Entscheidungs­ block 523), der Menütaste oder der Löschtaste. Die Steuereinrichtung 220 wartet daher vor jeder weiteren Aktion auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste.
Wenn im Entscheidungsblock 527 festgestellt wird, daß die Löschtaste 118 betätigt wird, stellt die Steuereinrich­ tung 220 fest, ob die Löschtaste länger als eine vorgege­ bene oder Schwellen-Zeitperiode T3 gehalten wurde. Wenn die Löschtaste 118 länger als die Zeitperiode T3 gehalten wurde, verläßt die Steuereinrichtung 220 das Menüpro­ gramm. Das Halten der Löschtaste länger als die Zeitperi­ ode T3 stellt daher ein Mittel zum schnellen Verlassen des Menüprogramms dar. Wenn jedoch die Löschtaste 118 kürzer als die Zeitperiode T3 betätigt wurde, rollt die Steuereinrichtung 220 um eine Ebene nach oben zum Punkt F und zeigt den nächsten Menüzweig an. Daher kann die Löschtaste 118 dazu verwendet werden, um eine Ebene hochzusteigen (z. B. von den Kurzmenü-Überschriften zum Kurzmenü-Zweig). Für die Zeitperiode T3 ist ein Wert von ungefähr drei Sekunden gewählt.
Falls im Entscheidungsblock 523 festgestellt wird, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode gehalten wurde, die länger als eine vorgegebene oder Schwellen- Zeitperiode T2 ist, wie im Entscheidungsblock 531 gezeigt ist. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode gehalten wurde, die länger als T2 ist, entfernt die Steuereinrich­ tung 220 die angezeigte Überschrift aus dem Kurzmenü, so daß das Element nur vom Langmenü aus gesehen werden kann, wie im Entscheidungsblock 533 gezeigt ist. Dadurch können Elemente aus dem Kurzmenü einfach unter Verwendung der OK-Taste vom Kurzmenü zum Langmenü verschoben werden. Das Programm zeigt dann die nächste Kurzmenü-Überschrift. Falls die OK-Taste nicht für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, was im Entscheidungsblock 531 festge­ stellt wird, bestimmt die Steuereinrichtung 220, ob die nächste Ebene eine Unterüberschrift oder eine Auswahl ist. Falls die nächste Ebene eine Unterüberschrift ist, geht die Steuereinrichtung 220 zum Punkt C. Falls jedoch die nächste Menüebene eine Auswahl ist, geht die Steuer­ einrichtung 220 zum Punkt D.
Falls die nächste Ebene eine Unterüberschrift ist (Punkt C in Fig. 6), zeigt die Steuereinrichtung 220 die nächste Kurzmenü-Überschrift auf der Anzeige 108 an, wie im Block 600 (Fig. 6) gezeigt ist. Wenn die Unterüberschrift angezeigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entschei­ dungsblock 601 fest, ob die OK-Taste betätigt wird. Falls die OK-Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuerein­ richtung im Entscheidungsblock 603 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wird. Falls die Menütaste betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung 220 die nächste Kurzmenü- Überschrift, wie durch den Block 600 angezeigt ist. Die Menütaste wird somit zum Rollen durch die Unterüber­ schriften verwendet. Falls die Menütaste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die Löschtaste betätigt wird, wie durch den Entscheidungs­ block 605 gezeigt ist. Falls die Löschtaste nicht betä­ tigt wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt H zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste. Falls die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 605 festgestellt wird, bestimmt die Steuereinrichtung 220 im Entschei­ dungsblock 607 fest, ob die Löschtaste länger als die Zeitperiode T3 gehalten wird. Falls die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 607 feststellt, daß die Löschtaste für eine Zeitperiode, die länger als T3 ist, gehalten wird, geht sie zum Punkt B, in dem die Menütasten-Routine oder der Menütasten-Modus endet. Falls jedoch die Lösch­ taste kürzer als die Zeitperiode T3 gehalten wird, rollt die Steuereinrichtung 220 um eine Ebene zur Zweigebene nach oben und kehrt zum Punkt A zurück, in dem sie den nächsten Kurzmenü-Zweig angibt. Dadurch kann der Anwender unter Verwendung der Löschtaste 118 die Unterüberschrift- Ebene verlassen und zu einer höheren Ebene rollen.
Wenn die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 601 feststellt, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt sie im Entscheidungsblock 609 fest, ob die OK-Taste länger als die Zeitperiode T2 gehalten wird. Wenn die OK-Taste länger als die Zeitperiode T2 gehalten wird, verschiebt die Steuereinrichtung 220 die angezeigte Unterüberschrift in das Langmenü, wie im Block 611 angezeigt ist. Dann zeigt die Steuereinrichtung 220 im Block 600 die nächste Menü-Unterüberschrift an. Wenn im Entscheidungsblock 609 festgestellt wird, daß die OK-Taste kürzer als die Zeit­ periode T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 613 fest, ob die nächstniedri­ gere Ebene der während der Betätigung der OK-Taste ange­ zeigten Überschrift eine Unter-Unterüberschrift oder eine Auswahl ist.
Wenn die nächstniedrigere Ebene eine Auswahl ist, steuert die Steuereinrichtung 220 die Anzeige 108 in der Weise, daß die vorhandene Menüauswahl angezeigt wird, wie im Block 615 angegeben ist. Dann wartet die Steuereinrich­ tung im Entscheidungsblock 617 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Block 619 auf die Betätigung der OK- Taste oder im Entscheidungsblock 621 auf die Betätigung der Löschtaste 118. Wenn weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste betätigt werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhandenen Menüauswahl fort.
Wenn zunächst die Löschtaste betätigt wird, was im Ent­ scheidungsblock 621 festgestellt wird, stellt die Steuer­ einrichtung 220 im Entscheidungsblock 623 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird. Wenn die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrichtung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitpe­ riode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steuerein­ richtung 220 bei A (Fig. 5) zur nächsthöheren Ebene zu­ rück und zeigt die nächste Zweigüberschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurückkehren.
Fall die OK-Taste die erste betätigte Taste ist, was im Entscheidungsblock 619 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 620 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird. Wenn sie länger als die Zeitperiode T2 gehalten wird, entfernt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl aus dem Kurzmenü, so daß sie im Kurzmenü nicht länger sichtbar ist, wie im Block 622 gezeigt ist. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode gehalten wird, das kürzer oder gleich der Zeitperiode T2 ist, wählt die Steuereinrichtung 220 die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 625 gezeigt ist. Nach der Wahl der Auswahl im Block 625 stellt die Steuer­ einrichtung 220 fest, ob die Auswahl eine Zustandsände­ rung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine beson­ dere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Zustandsänderung erfordert, ändert die Steuereinrichtung 220 den Zustand, wie im Block 639 gezeigt ist, und kehrt zur nächsten Unterüberschrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Operation aus, wie im Block 641 angezeigt ist, woraufhin die Menüroutine endet.
Falls im Entscheidungsblock 617 festgestellt wurde, daß die Menütaste betätigt wurde, rollt die Steuereinrichtung 220 zur nächsten Kurzmenü-Auswahl, wie im Block 627 gezeigt ist. Dann wartet die Steuereinrichtung 220 in den Entscheidungsblöcken 617, 619 und 621 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Falls die nächste Ebene eine Unter-Unterüberschrift ist (J in Fig. 7), zeigt die Steuereinrichtung 220 auf der Anzeige 108 die nächste Kurzmenü-Unter-Unterüberschrift an, wie im Block 700 angegeben ist (Fig. 7). Wenn die nächste Unter-Unterüberschrift angezeigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 701 fest, ob die OK-Taste betätigt wird. Falls die OK-Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 703 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wird. Falls die Menütaste betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung 220 die nächste Kurzmenü-Unter-Unterüberschrift, wie im Block 700 gezeigt ist. Die Menütaste wird daher dazu verwendet, durch die Unter-Unterüberschriften zu rollen.
Falls die Menütaste 116 nicht betätigt wird, was im Block 703 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 705 fest, ob die Löschtaste betä­ tigt wird. Falls die Löschtaste nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt H2 zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste. Falls die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 705 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 707 fest, ob die Löschtaste länger als die Zeitperiode T3 gehalten wird. Falls die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungs­ block 707 feststellt, daß die Löschtaste für eine Zeitpe­ riode länger als T3 gehalten wird, geht die Steuerein­ richtung 220 zum Punkt B, wo die Menütasten-Routine oder der Menütasten-Modus endet. Falls jedoch die Löschtaste kürzer als die Zeitperiode T3 gehalten wird, rollt die Steuereinrichtung 220 eine Ebene weiter nach oben zum Punkt A und zeigt die nächste Kurzmenü-Überschrift an. Dadurch kann der Anwender unter Verwendung der Löschtaste die Unterüberschrift-Ebene verlassen und sich zu einer höheren Ebene bewegen.
Falls die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 701 feststellt, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt sie im Entscheidungsblock 709 fest, ob die OK-Taste länger als die Zeitperiode T2 gehalten wird. Falls die OK-Taste länger als die Zeitperiode T2 gehalten wird, verschiebt die Steuereinrichtung 220 die Unterüberschrift in das Langmenü, wie im Block 711 angezeigt ist. Dann zeigt die Steuereinrichtung 220 im Block 700 die nächste Menü- Unter-Unterüberschrift. Falls im Entscheidungsblock 709 festgestellt wird, daß die OK-Taste kürzer als die Zeit­ periode T2 gehalten wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die nächstniedrigere Ebene der während der Betätigung der OK-Taste angezeigten Überschrift eine Unter-Unterüberschrift oder eine Auswahl ist, wie im Entscheidungsblock 713 gezeigt ist.
Falls die nächste Ebene eine Auswahl ist, steuert die Steuereinrichtung 220 die Anzeige 108 in der Weise, daß die vorhandene Menüauswahl angezeigt wird, wie im Block 715 angegeben ist. Dann wartet die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 717 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Block 719 auf die Betätigung der OK-Taste oder im Entscheidungsblock 721 auf die Betätigung der Löschtaste. Falls weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste betätigt werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhandenen Menüauswahl fort.
Falls als erstes die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 721 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 723 fest, ob die Löschtaste länger als die Zeitperiode T3 gehalten wird. Falls die Löschtaste als erste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 721 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 723 fest, ob die Löschtaste länger als die Zeitperiode T3 gehalten wird. Falls die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrichtung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steu­ ereinrichtung 220 zur nächsthöheren Ebene im Punkt C (Fig. 6) zurück und zeigt die nächste Unterüberschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurückkehren.
Falls als erstes die OK-Taste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 719 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 720 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde. Falls sie für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, verschiebt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl in das Langmenü, so daß sie nicht mehr länger im Kurzmenü angezeigt wird, wie im Block 722 angegeben ist. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode kleiner oder gleich der Zeitperiode T2 gehal­ ten wird, wählt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 725 angegeben ist. Nach der Wahl einer Auswahl im Block 725 stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die Auswahl eine Zustands­ änderung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine besondere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Zustandsänderung ist, ändert die Steuer­ einrichtung 220 den Zustand, wie im Block 739 gezeigt ist, und kehrt zur Anzeige der nächsten Unter-Unterüber­ schrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Operation aus, wie Block 741 gezeigt ist, woraufhin die Menüroutine endet.
Falls im Entscheidungsblock 717 festgestellt wird, daß die Menütaste betätigt worden ist, bewegt sich die Steu­ ereinrichtung 220 zur nächsten Kurzmenü-Auswahl, wie im Block 727 gezeigt ist. Dann wartet die Steuereinrichtung 220 in den Entscheidungsblöcken 717, 719 und 721 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Falls im Entscheidungsblock 535 festgestellt wird, daß die nächste Ebene eine Auswahl ist, steuert die Steuer­ einrichtung 220 die Anzeige 108 in der Weise, daß im Punkt D die vorhandene Menüauswahl angezeigt wird (Fig. 8), wie im Block 815 angegeben ist. Dann wartet die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 817 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Block 819 auf die Betä­ tigung der OK-Taste oder im Entscheidungsblock 821 auf die Betätigung der Löschtaste. Falls weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste betätigt werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhande­ nen Menüauswahl fort.
Falls als erstes die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 821 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 823 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehal­ ten wird. Falls die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrich­ tung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zur nächsthöheren Ebene im Punkt A (Fig. 5) zurück und zeigt die nächste Überschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurück­ kehren.
Falls die OK-Taste die als erste betätigte Taste ist, was im Entscheidungsblock 819 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 820 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird, verschiebt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl in das Langmenü, so daß sie sich nicht mehr länger im Kurzmenü befindet, wie im Block 822 angegeben ist. Falls die Taste für eine Zeitperiode kleiner oder gleich T2 gehalten wird, was im Entscheidungsblock 820 festgestellt wird, wählt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 825 gezeigt ist. Nach der Wahl einer Auswahl im Block 825 stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die Auswahl eine Zustandsänderung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine besondere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Operation ist, die eine Zustandsänderung erfordert, ändert die Steuereinrichtung 220 den Zustand, wie im Block 839 angegeben ist, und kehrt zur Anzeige der näch­ sten Unterüberschrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Opera­ tion aus, wie im Block 841 angegeben ist, woraufhin die Menüroutine beendet ist.
Falls im Entscheidungsblock 817 festgestellt wird, daß die Menütaste betätigt worden ist, bewegt sich die Steu­ ereinrichtung 220 zur nächsten Kurzmenü-Auswahl, wie im Block 827 angegeben ist. Dann wartet die Steuereinrich­ tung 220 in den Entscheidungsblöcken 817, 819 und 821 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Falls im Entscheidungsblock 501 festgestellt wird, daß die Menütaste für eine Zeitperiode länger als T1 gehalten wird, geht die Steuereinrichtung 220 zum Langmenü, wie in den Fig. 9 bis 12 gezeigt ist. Die Steuereinrichtung 220 zeigt nach dem Verstreichen der Zeitperiode T1 den ersten Zweig ("anrufbezogene Merkmale"), wie im Block 905 ge­ zeigt ist. Während der Zweig angezeigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 907 fest, ob die OK-Taste 110 betätigt wird. Falls die OK- oder Wähl­ taste 110 betätigt wird, bewegt sich die Steuereinrich­ tung 220 zum Punkt A1, um die nächste Langmenü-Über­ schrift anzuzeigen, wie durch den Block 921 dargestellt ist. Falls im Block 907 festgestellt wird, daß die OK- Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 909 fest, ob die Menütaste betätigt wird. Falls im Block 909 festgestellt wird, daß die Menütaste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrich­ tung im Entscheidungsblock 911 fest, ob die Löschtaste betätigt wird. Falls die Löschtaste nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung zum Entscheidungsblock 907 zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste. Falls im Entscheidungs­ block 911 festgestellt wird, daß die Löschtaste betätigt wurde, verläßt die Steuereinrichtung den Menümodus. Falls jedoch die Menütaste betätigt wurde, was im Entschei­ dungsblock 909 festgestellt wird, zeigt die Steuerein­ richtung den nächsten Langmenü-Zweig, wie im Block 913 gezeigt ist.
Wenn der Menüzweig angezeigt wird, stellt die Steuerein­ richtung 220 im Entscheidungsblock 915 fest, ob die OK- Taste betätigt worden ist. Falls die OK-Taste nicht betätigt worden ist, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 917 fest, ob die Menütaste 110 betä­ tigt worden ist. Falls die Menütaste betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung den nächsten Menü-Zweig an, wie im Block 913 gezeigt ist. Falls im Block 917 festgestellt wird, daß die Menütaste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Block 919 fest, ob die Löschta­ ste 118 betätigt worden ist. Falls die Löschtaste nicht betätigt worden ist, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt E1 zurück, Block 915, und wartet auf die Betätigung der OK-Taste 110, der Menütaste 116 oder der Löschtaste 118. Falls die Steuereinrichtung im Block 919 feststellt, daß die Löschtaste betätigt worden ist, verläßt die Steuereinrichtung das Menü.
Falls im Entscheidungsblock 915 festgestellt wurde, daß die OK-Taste 110 betätigt worden ist, verläßt die Steuer­ einrichtung 220 die Menüzweig-Ebene und tritt in die Ebene der Langmenü-Überschriften ein. Die Steuereinrich­ tung tritt in den Zweig ein, der im Zeitpunkt der Betäti­ gung der OK-Taste auf der Anzeige 108 angezeigt wurde, wie durch den Block 921 angegeben ist. Wenn die Langmenü- Überschrift angezeigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 923 fest, ob die OK-Taste 110 betätigt wird. Falls die OK-Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 925 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wird.
Falls die Menütaste betätigt wird, bewegt sich die Steu­ ereinrichtung 220 zur nächsten Langmenü-Überschrift, wobei sie sämtliche Langmenü-Elemente überspringt. Falls im Entscheidungsblock 925 festgestellt wird, daß die Menütaste 116 nicht betätigt wird, stellt die Steuerein­ richtung 220 im Entscheidungsblock 927 fest, ob die Löschtaste 118 betätigt wird. Falls die Löschtaste 118 nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt G1 zurück und wartet auf die Betätigung der OK- Taste (Entscheidungsblock 923), der Menütaste oder der Löschtaste. Somit wartet die Steuereinrichtung 220 vor jeder weiteren Aktion auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste.
Falls im Entscheidungsblock 927 festgestellt wird, daß die Löschtaste betätigt wird, stellt die Steuereinrich­ tung 220 fest, ob die Löschtaste länger als die vorgege­ bene oder Schwellen-Zeitperiode T3 gehalten wird. Falls die Löschtaste länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrichtung 220 das Menüprogramm. Somit stellt das Halten der Löschtaste länger als die Periode T3 ein Mittel zum schnellen Verlassen des Menüprogramms dar. Falls jedoch die Löschtaste kürzer als die Zeitperiode T3 gehalten wird, bewegt sich die Steuereinrichtung 220 um eine Ebene nach oben zum Punkt F1, wo der nächste Menüzweig angezeigt wird. Daher kann die Löschtaste dazu verwendet werden, aus den Langmenü-Überschriften um eine Stufe nach oben in die Ebene der Menüzweige zu gelangen. Für das Intervall T3 wird ein Wert von ungefähr drei Sekunden gewählt.
Falls im Entscheidungsblock 923 festgestellt wird, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 925 fest, ob die OK-Taste länger als eine vorgegebene oder Schwellen-Zeitperiode T gehalten wurde. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrich­ tung 220 im Block 932 fest, ob sich das bei betätigter OK-Taste auf der Anzeige 108 angezeigte Element im Kurz­ menü befindet. Falls nicht, verschiebt die Steuereinrich­ tung 220 die angezeigte Überschrift in das Kurzmenü, wie im Entscheidungsblock 933 angegeben ist. Dadurch können Elemente einfach unter Verwendung der OK-Taste vom Lang­ menü zum Kurzmenü verschoben werden. Falls sich das Element im Kurzmenü befand, entfernt die Steuereinrich­ tung das Element aus dem Kurzmenü, obwohl es im Langmenü bleibt, wie im Block 934 angegeben ist. Dadurch können im Langmenü-Modus Elemente aus dem Kurzmenü entfernt werden. Im jedem Fall steuert die Steuereinrichtung die Anzeige 108 in der Weise, daß sie die Langmenü-Überschrift an­ zeigt, bis eine weitere Taste betätigt wird.
Falls die OK-Taste nicht für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, was im Entscheidungsblock 931 festge­ stellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die nächste Ebene eine Unterüberschrift oder eine Auswahl ist. Falls die nächste Ebene eine Unterüberschrift ist, geht die Steuereinrichtung 220 zum Punkt C. Falls jedoch die nächste Menüebene eine Auswahl ist, geht die Steuer­ einrichtung 220 zum Punkt D.
Falls die nächste Ebene eine Unterüberschrift ist (Punkt C in Fig. 10), zeigt die Steuereinrichtung 220 auf der Anzeige 108 die nächste Langmenü-Unterüberschrift an, wie im Block 1000 gezeigt ist (Fig. 10). Während die Un­ terüberschrift angezeigt wird, stellt die Steuereinrich­ tung im Entscheidungsblock 1001 fest, ob die OK-Taste betätigt wird. Falls die OK-Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 1003 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wird. Falls die Menütaste betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung 220 die nächste Langmenü-Unterüberschrift an, wie im Block 1000 gezeigt ist. Die Menütaste wird daher dazu verwen­ det, durch die Unterüberschriften zu rollen. Falls die Menütaste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrich­ tung 220 im Entscheidungsblock 1005 fest, ob die Löschta­ ste betätigt wird. Falls die Löschtaste nicht betätigt wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt H zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste. Falls die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 1005 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1007 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird. Falls die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1007 feststellt, daß die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, geht sie zum Punkt B, woraufhin die Menütasten-Routine oder der Menütasten-Modus beendet ist. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, bewegt sich die Steuereinrichtung 220 um eine Ebene nach oben zum Punkt A und zeigt die nächste Langmenü- Überschrift an. Dadurch kann der Anwender unter Verwen­ dung der Löschtaste die Unterüberschrift-Ebene verlassen und sich zu einer höheren Ebene bewegen.
Falls die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1001 feststellt, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt sie im Entscheidungsblock 1009 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob das bei betätigter OK-Taste auf der Anzeige 108 angezeigte Ele­ ment im Kurzmenü ist, wie im Block 1010 angegeben. Falls nicht, verschiebt die Steuereinrichtung die angezeigte Überschrift in das Kurzmenü, wie im Block 1011 angegeben ist. Dadurch können Elemente unter Verwendung der OK- Taste einfach vom Langmenü zum Kurzmenü verschoben wer­ den. Falls sich das Element im Kurzmenü befand, entfernt die Steuereinrichtung dieses Element aus dem Kurzmenü, wie im Block 1012 angegeben ist. Dadurch können Elemente vom Kurzmenü in den Langmenü-Modus verschoben werden. In jedem Fall zeigt die Steuereinrichtung 220 dann im Block 1000 die nächste Langmenü-Unterüberschrift an.
Falls im Entscheidungsblock 1009 festgestellt wird, daß die OK-Taste für eine Zeitperiode kürzer als T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungs­ block 1013 fest, ob während der Betätigung der OK-Taste die nächstniedrigere Ebene der angezeigten Unterüber­ schrift eine Unter-Unterüberschrift oder eine Auswahl ist.
Falls die nächstniedrigere Ebene eine Auswahl ist, steu­ ert die Steuereinrichtung 220 die Anzeige 108 in der Weise, daß die vorhandene Menüauswahl angezeigt wird, wie im Block 1015 angegeben ist. Die Steuereinrichtung wartet dann im Entscheidungsblock 1017 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Entscheidungsblock 1019 auf die Betäti­ gung der OK-Taste oder im Entscheidungsblock 1021 auf die Betätigung der Löschtaste. Falls weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste betätigt werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhandenen Menüauswahl fort.
Falls die Löschtaste als erste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 1021 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1023 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehal­ ten wird. Falls die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrich­ tung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steuereinrichtung 220 zur nächsthöheren Ebene im Punkt A zurück (Fig. 5) und zeigt die nächste Überschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurück­ kehren.
Falls die OK-Taste die als erste betätigte Taste ist, was im Entscheidungsblock 1019 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1020 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob das in der Anzeige 108 angezeigte Element bei betätig­ ter OK-Taste im Kurzmenü ist, was im Block 1024 angezeigt wird. Falls nicht, verschiebt die Steuereinrichtung die angezeigte Überschrift in das Kurzmenü, wie im Block 1023 angezeigt ist. Dadurch können Elemente einfach unter Verwendung der OK-Taste vom Langmenü zum Kurzmenü ver­ schoben werden. Falls sich das Element im Kurzmenü be­ fand, entfernt die Steuereinrichtung das Element aus dem Kurzmenü, wie im Block 1026 angegeben ist. Dadurch können Elemente vom Kurzmenü in den Langmenü-Modus verschoben werden. In jedem Fall wartet die Steuereinrichtung 220 dann auf die Betätigung der Löschtaste 118, der Menütaste 116 oder der OK-Taste 110.
Falls die OK-Taste 116 für eine Zeitperiode gehalten wird, die kleiner oder gleich T2 ist, was im Entschei­ dungsblock 1020 festgestellt wird, wählt die Steuerein­ richtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 1025 angegeben ist. Nach der Wahl einer Auswahl im Block 1025 stellt die Steuereinrichtung 220 im Ent­ scheidungsblock 1037 fest, ob die Auswahl eine Zustands­ änderung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine besondere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Zustandsänderung ist, ändert die Steuer­ einrichtung 220 den Zustand, wie im Block 1039 angegeben ist, und kehrt zur Anzeige der nächsten Unterüberschrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Operation aus, wie im Block 1041 angegeben ist, woraufhin die Menüroutine beendet ist.
Falls im Entscheidungsblock 1017 festgestellt worden ist, daß die Menütaste betätigt wurde, rollt die Steuerein­ richtung 220 zur nächsten Langmenü-Auswahl, wie im Block 1027 gezeigt ist. Dann wartet die Steuereinrichtung 220 in den Entscheidungsblöcken 1017, 1019 und 1021 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Falls die nächste Ebene eine Unter-Unterüberschrift ist (J1 in Fig. 11), zeigt die Steuereinrichtung 220 auf der Anzeige die nächste Langmenü-Unter-Unterüberschrift an, wie im Block 1100 angegeben ist (Fig. 11). Während die Unter-Unterüberschrift angezeigt wird, stellt die Steuer­ einrichtung im Entscheidungsblock 1101 fest, ob die OK- Taste betätigt wird. Falls die OK-Taste nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung im Entscheidungsblock 1103 fest, ob die Menütaste 116 betätigt wird. Falls die Menütaste betätigt wird, zeigt die Steuereinrichtung 220 die nächste Langmenü-Unter-Unterüberschrift, wie im Block 1100 gezeigt ist. Die Menütaste wird daher dazu verwen­ det, durch die Unter-Unterüberschriften zu rollen.
Falls die Menütaste 116 nicht betätigt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1105 fest, ob die Löschtaste betätigt wird. Falls die Löschtaste nicht betätigt wird, ,kehrt die Steuereinrichtung 220 zum Punkt H4 zurück und wartet auf die Betätigung der OK-Taste, der Menütaste oder der Löschtaste. Falls die Löschtaste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 1105 festge­ stellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Ent­ scheidungsblock 1107 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird. Falls die Steu­ ereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1107 feststellt, daß die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, geht die Steuereinrichtung 220 zum Punkt B, wo die Menütasten-Routine oder der Menütasten-Modus endet. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, bewegt sich die Steuerein­ richtung 220 um eine Ebene nach oben zum Punkt C und zeigt die nächste Langmenü-Überschrift. Dadurch kann der Anwender unter Verwendung der Löschtaste die Unterüber­ schrift-Ebene verlassen und sich um eine Ebene nach oben bewegen.
Fall die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1101 feststellt, daß die OK-Taste betätigt wurde, stellt sie im Entscheidungsblock 1109 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird. Falls die OK- Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Block 1110 fest, ob sich das bei betätigter OK-Taste auf der Anzeige 108 angezeigte Element im Kurzmenü befindet. Falls nicht, verschiebt die Steuereinrichtung die angezeigte Über­ schrift in das Kurzmenü, wie im Block 1011 angegeben ist. Dadurch können Elemente unter Verwendung der OK-Taste einfach vom Langmenü in das Kurzmenü verschoben werden. Falls sich das Element im Kurzmenü befindet, entfernt die Steuereinrichtung das Element aus dem Kurzmenü, wie im Block 1012 gezeigt ist. Dadurch können Elemente vom Kurzmenü in den Langmenü-Modus verschoben werden. In jedem Fall zeigt die Steuereinrichtung 220 dann im Block 1100 die nächste Menü-Unter-Unterüberschrift.
Falls im Entscheidungsblock 1109 festgestellt wird, daß die OK-Taste für eine Zeitperiode kürzer als T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungs­ block 1113 fest, ob die nächstniedrigere Ebene der bei betätigter OK-Taste angezeigten Überschrift eine Unter- Unterüberschrift oder eine Auswahl ist.
Falls die nächste Ebene eine Auswahl ist, steuert die Steuereinrichtung 220 die Anzeige 108, um die vorhandene Menüauswahl anzuzeigen, wie im Block 1115 angegeben ist. Die Steuereinrichtung wartet dann im Entscheidungsblock 1117 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Block 1119 auf die Betätigung der OK-Taste oder im Entscheidungs­ block 1121 auf die Betätigung der Löschtaste. Falls weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste aktiviert werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhandenen Menüauswahl fort.
Falls die Löschtaste als erste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 1121 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1123 fest, ob die Löschtaste eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird. Falls die Löschtaste eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrichtung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitpe­ riode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steuerein­ richtung 220 zur nächsthöheren Ebene im Punkt C (Fig. 6) zurück und zeigt die nächste Unter-Unterüberschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurück­ kehren.
Falls die OK-Taste die als erste betätigte Taste ist, was im Entscheidungsblock 1119 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1120 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde. Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wurde, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob das bei betätigter OK-Taste auf der Anzeige 108 ange­ zeigte Element im Kurzmenü ist, wie im Block 1124 angege­ ben. Falls nicht, verschiebt die Steuereinrichtung die angezeigte Überschrift in das Kurzmenü, wie im Block 1121 angegeben ist. Dadurch können Elemente einfach unter Verwendung der OK-Taste vom Langmenü zum Kurzmenü ver­ schoben werden. Falls sich das Element im Kurzmenü be­ fand, entfernt die Steuereinrichtung das Element aus dem Kurzmenü, wie im Block 1126 angegeben ist. Dadurch können Elemente vom Kurzmenü in den Langmenü-Modus verschoben werden. In jedem Fall wartet die Steuereinrichtung 220 dann auf die Betätigung einer der Tasten 110, 116 oder 118.
Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode gehalten wird, die kürzer oder gleich der Zeitperiode T2 ist, wählt die Steuereinrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 1125 gezeigt ist. Nach der Wahl einer Auswahl im Block 1125 stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die Auswahl eine Zustandsänderung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine besondere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Zustandsänderung ist, ändert die Steuereinrichtung 220 den Zustand, wie im Block 1139 angegeben ist, und kehrt zur nächsten Unter-Unterüberschrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Operation aus, wie im Block 1141 angegeben ist, woraufhin die Menüroutine beendet ist.
Falls im Entscheidungsblock 1117 festgestellt wurde, daß die Menütaste betätigt wird, rollt die Steuereinrichtung 220 zur nächsten Langmenü-Auswahl, wie im Block 1127 angegeben ist. Dann wartet die Steuereinrichtung 220 in den Entscheidungsblöcken 1117, 1119 und 1121 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Falls im Entscheidungsblock 535 (Fig. 5) festgestellt wird, daß die nächste Ebene eine Auswahl ist, steuert die Steuereinrichtung 220 die Anzeige 108 in der Weise, daß sie im Punkt D (Fig. 12) die vorhandene Menüauswahl anzeigt, wie im Block 1215 angegeben ist. Die Steuerein­ richtung wartet dann im Entscheidungsblock 1217 auf die Betätigung der Menütaste 116, im Entscheidungsblock 1219 auf die Betätigung der OK-Taste oder im Entscheidungs­ block 1221 auf die Betätigung der Löschtaste. Falls weder die OK-Taste noch die Menütaste noch die Löschtaste betätigt werden, setzt die Steuereinrichtung 220 die Anzeige der vorhandenen Menüauswahl fort. Falls als erstes die Löschtaste betätigt wird, was im Entschei­ dungsblock 1221 festgestellt wird, stellt die Steuerein­ richtung 220 im Entscheidungsblock 1223 fest, ob die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird. Falls die Löschtaste für eine Zeitperiode länger als T3 gehalten wird, verläßt die Steuereinrichtung 220 die Menüroutine. Falls jedoch die Löschtaste für eine Zeitperiode kürzer als T3 gehalten wird, kehrt die Steu­ ereinrichtung 220 zur nächsthöheren Ebene im Punkt A (Fig. 5) zurück und zeigt die nächste Überschrift an. Dadurch kann der Anwender zu einer höheren Ebene zurück­ kehren.
Falls als erstes die OK-Taste betätigt wird, was im Entscheidungsblock 1219 festgestellt wird, stellt die Steuereinrichtung 220 im Entscheidungsblock 1220 fest, ob die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird . Falls die OK-Taste für eine Zeitperiode länger als T2 gehalten wird, stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob sich das bei betätigter OK-Taste in der Anzeige 108 angezeigte Element im Kurzmenü befindet, wie im Block 1224 angegeben ist. Falls nicht, verschiebt die Steuer­ einrichtung die angezeigte Überschrift in das Kurzmenü, wie im Block 1222 gezeigt ist. Dadurch können Elemente einfach unter Verwendung der OK-Taste vom Langmenü in das Kurzmenü verschoben werden. Falls sich das Element im Kurzmenü befand, entfernt die Steuereinrichtung das Element aus dem Kurzmenü, wie im Block 1226 angegeben ist. Dadurch können Elemente vom Kurzmenü in den Lang­ menü-Modus verschoben werden. In jedem Fall wartet die Steuereinrichtung 220 dann auf die Betätigung einer der Tasten 110, 116 oder 118.
Falls die Taste für eine Zeitperiode gehalten wird, die kleiner oder gleich der Zeitperiode T2 ist, was im Ent­ scheidungsblock 1220 festgestellt wird, wählt die Steuer­ einrichtung die auf der Anzeige 108 angezeigte Auswahl, wie im Block 1225 angegeben ist. Nach der Wahl einer Auswahl im Block 1225 stellt die Steuereinrichtung 220 fest, ob die Auswahl eine Zustandsänderung erfordert oder ob die Steuereinrichtung eine besondere Operation oder Funktion ausführen soll. Falls die Auswahl eine Zustands­ änderung ist, ändert die Steuereinrichtung 220 den Zu­ stand, wie im Block 1239 angegeben ist, und kehrt zur nächsten Unterüberschrift zurück. Falls die Auswahl eine Operation ist, führt die Steuereinrichtung 220 die Opera­ tion aus, wie im Block 1241 angegeben ist, woraufhin die Menüroutine beendet ist.
Falls im Entscheidungsblock 1217 festgestellt worden ist, daß die Menütaste betätigt wird, rollt die Steuereinrich­ tung 220 zur nächsten Langmenü-Auswahl, wie im Block 1227 angegeben ist. Die Steuereinrichtung 220 wartet dann in den Entscheidungsblöcken 1217, 1219 und 1221 auf die Betätigung der nächsten Taste.
Die Telephonbuchtaste 112 und die Nachrichtentaste 114 arbeiten auf die genau gleiche Weise wie die Menütaste. Die Telephonbuchtaste wird dazu verwendet, durch den Telephonbuchzweig zu rollen, während die Nachrichtentaste dazu verwendet wird, durch den Nachrichtenzweig zu rol­ len. In diesen beiden Zweigen wird die Löschtaste dazu verwendet, Ebenen zu wechseln oder den Zweig zu verlas­ sen. Die OK-Taste wird für die Wahl von Elementen in den Zweigen verwendet. Es ist möglich, daß diese Zweige nur ein Kurzmenü enthalten, da sie nur eine geringe Anzahl von Elementen enthalten. Alternativ kann das Telephonnum­ mernverzeichnis vorteilhaft ein Kurzmenü und ein Langmenü enthalten. Wenn es beide Menüs enthält, werden die Ele­ mente in Form von Telephonnummern auf die gleiche Weise, wie oben im Zusammenhang mit der Menütasten-Betriebsart beschrieben worden ist, verschoben.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung, die in Fig. 13 gezeigt ist, kann das Funktelephon eine Betriebsarttaste 111 enthalten, die für den Wechsel zwischen dem Langmenü und dem Kurzmenü vorgesehen ist. Dieses Menüsystem arbeitet im wesentlichen auf die glei­ che Weise wie oben beschrieben. Sobald jedoch die Menüta­ ste betätigt wird, ändert sich der Menümodus zwischen dem Kurzmenü und dem Langmenü auf der gleichen Ebene. Falls daher die Anzeige 108 eine Kurzmenü-Überschrift anzeigt und die Betriebsarttaste 111 betätigt wird, wechselt das Menü zum Langmenü, wobei die Anzeige weiterhin diese Überschrift anzeigt.
In der obigen Beschreibung wird ein Menüsystem offenbart, das im Betrieb vielseitig und einfach zu benutzen ist. Der Anwender kann ohne weiteres zwischen Langmenüs und Kurzmenüs wechseln. Außerdem kann der Anwender auf flexi­ ble Weise Elemente für das Kurzmenü oder für das Langmenü wählen.

Claims (7)

1. Funkgerät-Menüsystem, mit
einem Speicher (221), in dem Menüinformationen gespeichert ist, die ein Langmenü-Elemente enthaltendes Langmenü sowie ein Kurzmenü-Elemente enthaltendes Kurz­ menü umfaßt, wobei die Kurzmenü-Elemente eine Teilmenge der Langmenü-Elemente sind,
einer Steuereinrichtung (220), die mit dem Spei­ cher (221) verbunden ist, und
einer anwendergesteuerten Eingabevorrichtung (106), die mit der Steuereinrichtung (220) verbunden ist und mit der in die Steuereinrichtung (220) Roll-Steuersi­ gnale und Wählsignale eingegeben werden können,
dadurch gekennzeichnet, daß
mit der Steuereinrichtung (220) eine Anzeigeein­ richtung (108) verbunden ist, die nacheinander Anzeige­ menüinformationen anzeigt,
die Steuereinrichtung (220) auf ein vorgegebenes Wählsignal der anwendergesteuerten Eingabeeinrichtung (106) anspricht, um entweder das Kurzmenü oder das Lang­ menü für einen Rollvorgang zu wählen,
die Steuereinrichtung (220) auf Roll-Steuersi­ gnale anspricht, um entweder durch die Elemente im Kurz­ menü zu rollen, falls das Kurzmenü gewählt worden ist, wodurch in der Anzeige (108) Kurzmenü-Elemente nacheinan­ der angezeigt werden, oder durch die Elemente im Langmenü zu rollen, falls das Langmenü gewählt worden ist, wodurch in der Anzeige (108) Langmenü-Elemente nacheinander angezeigt werden,
die Steuereinrichtung (220) auf ein erstes vorge­ gebenes Betätigungsmuster der anwendergesteuerten Einga­ beeinrichtung (106) anspricht, um eine den angezeigten Informationen entsprechende Funktion auszuführen,
die Steuereinrichtung (220) auf ein zweites vorgegebenes Betätigungsmuster der anwendergesteuerten Eingabeeinrichtung (106) anspricht, um Elemente vom Langmenü in das Kurzmenü zu verschieben, wenn durch das Langmenü gerollt wird, und
die Steuereinrichtung auf ein drittes vorgegebe­ nes Betätigungsmuster der anwendergesteuerten Eingabeein­ richtung (106) anspricht, um Elemente aus dem Kurzmenü zu entfernen, wobei das Kurzmenü dynamisch ist und nur die vom Anwender gewünschten Elemente enthält.
2. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die anwendergesteuerte Eingabeeinrichtung (106) eine Menütaste (116) enthält, mit der die Steuereinrich­ tung (220) in der Weise gesteuert wird, daß sie durch die Menüelemente rollt.
3. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die anwendergesteuerte Eingabeeinrichtung eine Wähltaste (110) enthält.
4. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (220) in das Langmenü eintritt, wenn die Menütaste (116) länger als eine vorge­ gebene Zeitperiode gehalten wird.
5. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (220) zum Kurzmenü ein besonderes Menüelement hinzufügt, wenn die Wähltaste (110) länger als eine vorgegebene Zeitperiode (T2) gehal­ ten wird, während die Anzeigeeinrichtung (108) das beson­ dere Menüelement im Langmenü anzeigt.
6. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (220) ein besonderes Menü­ element aus dem Kurzmenü entfernt, wenn die Wähltaste (110) länger als eine vorgegebene Zeitperiode gehalten wird, während das besondere Element angezeigt wird.
7. Funkgerät-Menüsystem nach Anspruch 1, gekenn­ zeichnet durch eine Löschtaste (118), die für eine erste vorge­ gebene Zeitperiode gehalten wird, um zu einer höheren Ebene im Menüsystem zurückzukehren, und für eine zweite vorgegebene Zeitperiode gehalten wird, um das Menü zu verlassen.
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