DE19519485A1 - Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwischers - Google Patents

Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwischers

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Description

Stand der Technik
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwi­ schers in einem Direktbetrieb, bei dem bei einem Benetzungsereignis der Schei­ be unmittelbar ein Wischvorgang ausgelöst wird, in einem Intervallbetrieb, bei dem bei einem entsprechenden Benetzungsereignis eine Folge von Wischvorgän­ gen mit vorgebbarer Intervallzeit ausgelöst wird, oder in einem Dauerbetrieb, bei dem Wischvorgänge ohne Pause aufeinanderfolgen, mit einer Sensoreinrichtung zum Erfassen des Benetzungszustandes der Scheibe und Abgeben eines Sensor­ signals, mit einer das Sensorsignal aufnehmenden Auswerteeinrichtung, die eine Benetzungsdetektorstufe, eine Intervallzeitsteuerung und eine Steuersignal­ erzeugungseinrichtung aufweist, und mit einer Ansteuereinheit für den Schei­ benwischer, die von der Auswerteeinrichtung zum Erzeugen der Wischvorgänge ansteuerbar ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist in der DE 40 18 903 C2 als bekannt ausgewie­ sen. Bei dieser bekannten Vorrichtung wird der Wischbetrieb auf der Grundlage eines Sensorsignals einer Sensoreinrichtung gesteuert, das von einer Auswerte­ einrichtung bewertet wird. Es ist ein Intervallbetrieb vorgesehen, wobei die Intervalle zum einen in Abhängigkeit von Benetzungsereignissen einschließlich Regen oder anderem Feuchtigkeitsbelag auf der Scheibe sowie in Abhängigkeit von vorangehenden Intervallzeiten sowie der Dauer von ausgelösten Wisch­ vorgängen wählbar ist. Hierbei können ungünstige sprunghafte Änderungen der Intervallzeiten auftreten.
Vorteile der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs ge­ nannten Art bereitzustellen, bei der auf einfache Weise eine Glättung der Inter­ vallzeiten erzielt wird.
Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Hiernach ist also vorgesehen, daß die Intervallzeitsteuerung eine Glättungsstufe für die Intervallzeit aufweist, mit der feststellbar ist, in welchen von vorgegebe­ nen Zeitabschnitten innerhalb der Intervallzeit ein Benetzungsereignis seit Inter­ vallbeginn fällt, und mit der die zweite Intervallzeit um so mehr verkürzbar ist, je früher der Zeitabschnitt liegt, in den das Benetzungsereignis fällt.
Auf diese Weise werden große sprungartige Veränderungen der Intervallzeiten bei aufeinanderfolgenden Wischvorgängen vermieden, die für einen Fahrer störend wirken können.
Eine einfache Maßnahme zum Erreichen einer guten Glättung der Intervallzeiten besteht darin, daß die Intervallzeit in zwei gleich große Zeitabschnitte aufgeteilt ist, und daß die zweite Intervallzeit gleich der alten bleibt, wenn das Benet­ zungsereignis in den zweiten Zeitabschnitt fällt, und um einen festen Anteil der alten Intervallzeit herabgesetzt wird, wenn das Benetzungsereignis in den ersten Zeitabschnitt fällt.
Weiterhin werden störende sprungartige Änderungen der Intervallzeit vermieden, wenn vorgesehen ist, daß die Intervallzeit einer auf die zweite Intervallzeit weiterhin folgenden dritten Intervallzeit um einen größeren prozentualen Anteil verkürzt ist als die zweite Intervallzeit, wenn ein Benetzungsereignis in deren ersten Zeitabschnitt auftritt, und daß weitere Intervallzeiten um den gleichen prozentualen Anteil verkürzt sind wie die dritte Intervallzeit, wenn Benetzungs­ ereignisse in den ersten Zeitabschnitt der jeweils vorangehenden Intervallzeiten fallen.
Eine weitere einfache Maßnahme zum Verbessern der Glättung besteht darin, daß die zweite Intervallzeit gleich bleibt, wenn ein Benetzungsereignis außerhalb der ersten Intervallzeit auftritt, daß die dritte Intervallzeit um einen vorgegebe­ nen prozentualen Anteil verlängert ist, wenn ein Benetzungsereignis außerhalb der dritten Intervallzeit auftritt, daß eine vierte Intervallzeit um einen größeren prozentualen Anteil verlängert ist als die dritte Intervallzeit, wenn ein Benet­ zungsereignis außerhalb der dritten Intervallzeit auftritt, und daß in den Direkt­ betrieb geschaltet wird, wenn ein Benetzungsereignis außerhalb der vierten Intervallzeit auftritt.
Eine Ausbildung der Vorrichtung derart, daß in den Direktbetrieb nur schaltbar ist, wenn nach einer letzten Intervallzeit eine weitere Intervallzeit verstrichen ist, verhindert, daß ein Doppelwischen beim Übergang aus dem Intervallbetrieb in den Direktbetrieb stattfindet.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme zum Verbessern der Glättung der Intervall­ zeiten ergibt die Ausgestaltung der Vorrichtung derart, daß der erste Zeitab­ schnitt wiederum in zwei gleich große Zeitbereiche unterteilt ist, und daß der prozentuale Anteil der Verkürzung der anschließenden Intervallzeit stärker ist, wenn das Benetzungsereignis in den ersten Zeitbereich fällt als wenn es in den zweiten Zeitbereich fällt.
Um den Intervallbetrieb eindeutig zu definieren, ist ferner vorgesehen, daß sich die Intervallzeiten innerhalb einer minimalen und einer maximalen Grenze bewe­ gen, und daß bei Unterschreiten der minimalen Grenze in den Dauerbetrieb und bei Überschreiten der maximalen Grenze in den Direktbetrieb umschaltbar ist.
Ein Übergang in den Intervallbetrieb wird einfach und zuverlässig dadurch erreicht, daß der Intervallbetrieb nur aus dem Direktbetrieb erreichbar ist, und daß die erste Intervallzeit aus dem Mittelwert der beiden vorangehenden Pausen­ zeiten des Direktbetriebs ermittelt ist, wenn keine der beiden Zeiten größer als die maximale Grenze der Intervallzeit ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Be­ zugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwi­ schers in schematischer Blockdarstellung,
Fig. 2 eine Darstellung von Intervallzeiten zum Erläutern der Arbeitsweise der Vorrichtung und
Fig. 3 wesentliche Abschnitte einer in Fig. 1 gezeigten Auswerteeinrichtung.
Die Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwischers mit einer Sensoreinrichtung 10, die ein Sensorsignal S, das schon vorverarbeitet sein kann, an eine Auswerteeinrichtung 20 abgibt. Die Auswerteeinrichtung 20 erzeugt ein Steuersignal ST, mit dem über eine Ansteuereinheit 30 ein gemäß der Auswertung des Sensorsignals S angemessener Wischbetrieb auslösbar ist.
Üblicherweise sind bei einer solchen Vorrichtung ein Direktbetrieb, bei dem bei gelegentlich auftretenden Benetzungsereignissen, wie Regen, Schnee oder feuchtem Schmutz, erforderlichenfalls Wischvorgänge ausgelöst werden, zwi­ schen denen in der Regel unterschiedlich lange Wischpausen liegen. Bei anderen Benetzungsereignissen, wie Nieselregen oder einem Zusetzen der Scheibe durch feine Regentröpfchen bei Nebel, wird ein Intervallbetrieb ausgelöst, während zum Beispiel bei normalem Regen ein Dauerbetrieb (ohne Wischpausen) einge­ schaltet wird.
Im Intervallbetrieb sind innerhalb einer minimalen Intervallzeit und einer maxima­ len Intervallzeit je nach Benetzungsereignis mittels der Auswerteeinrichtung 20 unterschiedliche Intervallzeiten tI+1 usw. wählbar. Sprungartige Änderungen der Intervallzeiten können für einen Fahrer störend wirken. Vorliegend wird gemäß den Fig. 2 und 3 eine Glättung bei sich ändernden Intervallzeiten vorgenom­ men.
Hierzu wird gemäß Fig. 2 eine Intervallzeit tI zwischen einem Intervallbeginn IB und einem Intervallende IE in zwei gleich große Zeitabschnitte unterteilt. Der erste Zeitabschnitt kann weiterhin in zwei gleich große Zeitbereiche unterteilt sein, wie in Fig. 2 dargestellt. In Fig. 3 sind die wesentlichen Auswertestufen der Auswerteeinrichtung 20 in einem Blockschaltbild gezeigt.
Fällt ein Benetzungsereignis, das mittels einer Detektorstufe 21 erfaßt wird, in den zweiten Zeitabschnitt, so bleibt die darauf folgende zweite Intervallzeit TI+1 gegenüber der alten ersten Intervallzeit tI unverändert. Fällt ein Benetzungs­ ereignis in den zweiten Zeitbereich des ersten Zeitabschnitts, so wird die zweite Intervallzeit tI+1 gegenüber der ersten Intervallzeit tI um 25% verlängert, wäh­ rend die zweite Intervallzeit tI+1 um 50% verlängert wird, wenn das Benet­ zungsereignis in den ersten Zeitbereich des ersten Zeitabschnitts fällt. Mittels einer Intervallzeitsteuerung 22 wird dementsprechend eine Information an eine Steuersignalerzeugungseinrichtung 23 abgegeben.
Weiterhin kann die Intervallzeitsteuerung 22 derart ausgebildet sein, daß nach einer ersten Verkürzung der Intervallzeit eine unmittelbar anschließende weitere Verkürzung stärker ausfällt, wenn ein Benetzungsereignis in den gleichen Zeit­ bereich fällt. Wird beispielsweise die zweite Intervallzeit tI+1 um 25% verkürzt, weil ein Benetzungsereignis in den zweiten Zeitbereich des ersten Zeitabschnitts fällt, so wird eine dritte Intervallzeit beispielsweise um 50% verkürzt, wenn ein Benetzungsereignis in den zweiten Zeitbereich des ersten Zeitabschnitts der zweiten Intervallzeit tI+1 fällt. Jede weitere Intervallzeit wird bei einem Benet­ zungsereignis in dem entsprechenden Zeitbereich jeweils um weitere 50% gegenüber dem vorhergehenden Zeitintervall verkürzt.
Tritt ein Benetzungsereignis beispielsweise außerhalb der ersten Intervallzeit tI auf, so bleibt die Dauer der folgenden zweiten Intervallzeit tI+1 beispielsweise unverändert, während bei einer darauf folgenden Verlängerung die dritte Inter­ vallzeit gegenüber der zweiten um zum Beispiel 25% und bei einer dritten Verlängerung die vierte Intervallzeit gegenüber der Dritten um 50% vergrößert wird. Bei weiterer Verlängerung wird dann vorzugsweise in den Direktbetrieb umgeschaltet.
Ein Übergang in den Direktbetrieb könnte - wegen der unmittelbaren Reaktion des Direktbetriebs auf ein Benetzungsereignis - bei Eintreffen eines Benetzungs­ ereignisses nach einem letzten Wischvorgang im Intervallbetrieb ungünstiger­ weise gleich wieder einen Wischvorgang hervorrufen, so daß vorgesehen ist, daß in den Direktbetrieb erst nach einer weiteren Intervallzeit umschaltbar ist.
Wie bereits erwähnt, kann der Intervallbetrieb nur von dem Direktbetrieb aus erreicht werden. Die erste Intervallzeit berechnet sich dann aus dem Mittelwert der letzten beiden Pausenzeiten des Direktbetriebs, wobei in den Intervallbetrieb übergegangen wird, wenn die beiden Zeiten nicht größer sind als die maximale Intervallzeit.
Mit den beschriebenen Maßnahmen läßt sich auf einfache Weise ein geglätteter Intervallbetrieb erzielen, wobei aber auf sich ändernde Benetzungssituationen der Wischbetrieb schnell genug anpaßbar ist.
Die Auswerteeinrichtung 20 ist vorzugsweise digital aufgebaut und kann zum Verwirklichen der beschriebenen Maßnahmen die einzelnen Stufen in einem Programm beinhalten.

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Betreiben eines Scheibenwischers in einem Direktbe­ trieb, bei dem bei einem Benetzungsereignis der Scheibe unmittelbar ein Wischvorgang ausgelöst wird, in einem Intervallbetrieb, bei dem bei einem entsprechenden Benetzungsereignis eine Folge von Wischvorgän­ gen mit vorgebbarer Intervallzeit ausgelöst wird, oder in einem Dauer­ betrieb, bei dem Wischvorgänge ohne Pause aufeinanderfolgen, mit einer Sensoreinrichtung zum Erfassen des Benetzungszustandes der Scheibe und Abgeben eines Sensorsignals, mit einer das Sensorsignal aufnehmen­ den Auswerteeinrichtung, die eine Benetzungsdetektorstufe, eine Inter­ vallzeitsteuerung und eine Steuersignalerzeugungseinrichtung aufweist, und mit einer Ansteuereinheit für den Scheibenwischer, die von der Auswerteeinrichtung zum Erzeugen der Wischvorgänge ansteuerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Intervallzeitsteuerung (22) eine Glättungsstufe für die Intervallzeit (tI, tI+1) aufweist, mit der feststellbar ist, in welchen von vorgegebenen Zeitabschnitten innerhalb der Intervallzeit (tI) ein Benetzungsereignis seit Intervallbeginn (IB) fällt, und mit der die zweite Intervallzeit (tI+1) um so mehr verkürzbar ist, je früher der Zeitabschnitt liegt, in den das Benet­ zungsereignis fällt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Intervallzeit (tI) in zwei gleich große Zeitabschnitte aufgeteilt ist, und
daß die zweite Intervallzeit (tI+1) gleich der alten bleibt, wenn das Benet­ zungsereignis in den zweiten Zeitabschnitt fällt, und um einen festen Anteil der alten Intervallzeit (tI) herabgesetzt wird, wenn das Benetzungs­ ereignis in den ersten Zeitabschnitt fällt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Intervallzeit einer auf die zweite Intervallzeit (tI+1) weiterhin fol­ genden dritten Intervallzeit um einen größeren prozentualen Anteil ver­ kürzt ist als die zweite Intervallzeit (tI+1), wenn ein Benetzungsereignis in dem ersten Zeitabschnitt der zweiten Intervallzeit (tI+1) auftritt, und daß weitere Intervallzeiten um den gleichen prozentualen Anteil verkürzt sind wie die dritte Intervallzeit, wenn Benetzungsereignisse in den ersten Zeitabschnitt der jeweils vorangehenden Intervallzeiten fallen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Intervallzeit (tI+1) gleich bleibt, wenn ein Benetzungs­ ereignis außerhalb der ersten Intervallzeit auftritt,
daß die dritte Intervallzeit um einen vorgegebenen prozentualen Anteil verlängert ist, wenn ein Benetzungsereignis außerhalb der dritten Inter­ vallzeit auftritt,
daß eine vierte Intervallzeit um einen größeren prozentualen Anteil ver­ längert ist als die dritte Intervallzeit, wenn ein Benetzungsereignis außer­ halb der dritten Intervallzeit auftritt, und
daß in den Direktbetrieb geschaltet wird, wenn ein Benetzungsereignis außerhalb der vierten Intervallzeit auftritt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Direktbetrieb nur schaltbar ist, wenn nach einer letzten Inter­ vallzeit eine weitere Intervallzeit verstrichen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Zeitabschnitt wiederum in zwei gleich große Zeitbereiche unterteilt ist, und daß der prozentuale Anteil der Verkürzung der anschließenden Intervall­ zeit stärker ist, wenn das Benetzungsereignis in den ersten Zeitbereich fällt als wenn es in den zweiten Zeitbereich fällt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Intervallzeiten innerhalb einer minimalen und einer maximalen Grenze bewegen, und
daß bei Unterschreiten der minimalen Grenze in den Dauerbetrieb und bei Überschreiten der maximalen Grenze in den Direktbetrieb umschaltbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Intervallbetrieb nur aus dem Direktbetrieb erreichbar ist,
daß die erste Intervallzeit (tI) aus dem Mittelwert der beiden vorangehen­ den Pausenzeiten des Direktbetriebs ermittelt ist, wenn keine der beiden Zeiten größer als die maximale Grenze der Intervallzeit ist.
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