DE19514118A1 - Optischer Wellen-Hohlleiter, Verfahren zur Herstellung desselben und Laserübertragungsanlage unter Einsatz desselben - Google Patents
Optischer Wellen-Hohlleiter, Verfahren zur Herstellung desselben und Laserübertragungsanlage unter Einsatz desselbenInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit einem optischen Wellen-Hohlleiter,
einem Verfahren zur Herstellung desselben und mit einer Laser
übertragungsanlage unter Einsatz desselben, und insbesondere
befaßt sich die Erfindung mit einem optischen Wellen-Hohlleiter
mit verbesserter Flexibilität und Breitband-Übertragungseigen
schaften, welche sich auf ein Infrarotwellenlängenband, ein
sichtbares Wellenlängenband und ein Ultraviolettwellenlängenband
erstrecken, sowie mit einem Verfahren zur Herstellung des
optischen Wellen-Hohlleiters und einer Laserübertragungsanlage
unter Einsatz des optischen Wellen-Hohlleiters.
Infrarotlicht, welches eine Wellenlänge von mehr als 2 µm hat,
wird auf den verschiedensten Gebieten, wie bei der medizinischen
Behandlung, bei industriellen Verfahren, auf dem Gebiet der
Meßtechnik und bei der chemischen Industrie, usw., eingesetzt.
Insbesondere stellen ein Er-YAG(Erbium-Yttrium·Aluminium·Gar
net)-Laser mit einem Wellenlängenband von 2,9 µm, ein CO
(Kohlenmonoxidgas)-Laser mit einem Wellenlängenband von 5 µm und
eine CO₂ (Kohlendioxidgas)-Laser mit einem Wellenlängenband von
10,6 µm hohe Abgabeleistungen bereit, da diese Laser eine hohe
Laserleistung haben, und diese Laser sehr bedeutend als Licht
quellen für Einrichtungen zur medizinischen Behandlung, bei
Verfahren in der Industrie, usw., sind, da man eine große
Absorption bezüglich Wasser erzielen kann.
Eine übliche Quarz-Lichtleitfaser, welche zur optischen Nachrich
tenübertragung eingesetzt wird, hat einen hohen Verlustwert
infolge der Infrarotabsorption, welche durch die molekulare
Oszillation oder Vibration bei einer Wellenlänge von mehr als
2 µm verursacht wird. Daher ist es schwierig, die Quarz-Licht
leitfaser auf einen Wellenleiter zur Übertragung von Laserlicht
mit einem Infrarotwellenlängenband einzusetzen. Aus diesem Grunde
wurden neuartige Typen von optischen Wellenleitern intensiv
untersucht und entwickelt, welche bei einem Infrarotwellenlängen
band eingesetzt werden können, um die Anwendungsgebiete zu
erweitern.
Die optischen Wellenleiter, welche bei einem Infrarotwellenlän
genband eingesetzt werden, welches eine Wellenlänge von mehr als
2 µm hat, lassen sich in zwei Arten klassifizieren, wobei die
erste Art eine Infrarot-Lichtleitfaser mit einem massiven Kern
ist, und die zweite Art ein optischer Wellen-Hohlleiter ist.
Für Materialien der Infrarot-Lichtleitfaser werden hauptsächlich
Schwermetalloxidglas, wie GeO₂, GeO₂-Sb₃O₃, usw., Chalcogenidglas
wie As-S, As-Se, usw., und Halogenid eingesetzt, wobei das
Halogenid sich in Halidglas, wie ZnCl₂, CdF₃-BaF₂-ZrF₄, usw., und
kristallines Metallhalogenid, wie KRS-5 (Mischkristall aus TlBr
and TlI), AgCl, AgBr, KCl, usw., klassifizieren läßt.
Andererseits wurden optische Wellen-Hohlleiter mit unterschiedli
chen Konstruktionen, aus unterschiedlichen Materialien und
unterschiedlichen Gestaltsgebungen, usw., vorgeschlagen und
versuchsweise hergestellt. Unter den optischen Wellen-Hohlleitern
wird ein metallischer Wellen-Hohlleiter, welcher ein Metallrohr
und eine stark reflektierende Schicht aufweist, bei der es sich
um eine dielektrische Schicht handelt, welche auf einer inneren
Fläche des Metallrohrs ausgebildet ist, bei einer Laserbehand
lungsvorrichtung mit einer großen elektrischen Energieaufnahme
eingesetzt, wobei die dielektrische Schicht aus Germanium,
Zinksulfid usw., besteht, und das Metallrohr aus Nickel, usw.,
besteht.
Bei der Herstellung des optischen Wellen-Hohlleiters wird eine
dünne, anorganische, dielektrische Filmschicht aus Germanium oder
Zinksulfid, welche für Licht mit einem Infrarotwellenband durch
lässig ist, auf ein Aluminiumrohr durch Beschichtung durch
Vakuumzerstäubung aufgebracht, und eine dicke Nickelschicht wird
auf dem dünnen, anorganischen, dielektrischen Film ausgebildet.
Dann wird das Aluminiumrohr durch chemisches Ätzen entfernt, um
den optischen Wellen-Hohlleiter zu erhalten.
Der optische Wellen-Hohlleiter kann einen dünnen Silberfilm
zwischen dem dünnen dielektrischen Film und dem dicken Nickelrohr
zur Herabsetzung des Übertragungsverlustes aufweisen. Bei diesem
optischen Wellen-Hohlleiter hat sich bestätigt, daß man einen
Übertragungsverlust von 0,05 dB/m und eine Übertragungsleistung
von 3 kW erhalten kann, um eine derart ausreichende Energie des
Laserlichts zu übertragen, daß metallische Plattenteile durch
getrennt und geschweißt werden können. Derartige optische Wellen-
Hohlleiter haben Vorteile im Vergleich zu Infrarot-Lichtleitfa
sern mit einem massiven Kern, und zwar dahingehend, daß eine
schwächere Reflexion an den eingangsseitigen und ausgangs
seitigen Enden auftritt, und die Kühleffizienz hoch ist, um die
Übertragung einer großen elektrischen Energie zu ermöglichen.
Auf dem Gebiet des chemischen Lasers wird eine Lichtquelle, wie
ein Excimer-Laser, usw., bei einem Ultraviolettwellenlichtband
eingesetzt. Wenn eine Lichtleitfaser mit einem massiven Kern bei
diesem Band eingesetzt wird, nimmt jedoch der Verlust infolge der
Rayleigh-Streuung stark zu, wenn eine Wellenlänge eines Laser
lichts herabgesetzt wird. Aus diesem Grunde kann die Licht
leitfaser nicht als eine Übertragungsleitung bei diesem Band
eingesetzt werden. Ein optischer Wellen-Hohlleiter mit einer
inneren Schicht aus Germanium oder Zinksulfid kann ebenfalls bei
dem Ultraviolettwellenlängenband nicht eingesetzt werden, da Ger
manium und Zinksulfid für Ultraviolettlicht undurchlässig ist.
In diesem Zusammenhang sind CaF₂ und Fluorharz, welche für Ultra
violettlicht durchlässig sind, zweckmäßig, wenn diese als eine
innere Schicht eines optischen Wellen-Hohlleiters genommen wer
den. Es ist jedoch sehr schwierig CaF₂ und Fluorharz als eine
innere Schicht eines optischen Wellen-Hohlleiters in einer hin
reichend genauen Dicke, einer Gleichmäßigkeit und einer Ober
flächenrauhigkeit, usw., vorzusehen. Aus diesem Grunde machten
die Untersuchungen und Entwicklungen von optischen Wellen-Hohl
leitern für den Einsatz beim Ultraviolettwellenlängenband keine
Fortschritte.
Nachstehend werden Schwierigkeiten erläutert, die im Zusammenhang
mit den vorstehend beschriebenen Lichtleitfasern und den opti
schen Wellen-Hohlleitern sich ergeben.
- (1) Bei einer Lichtleitfaser mit einem massiven Kern, welche beim Infrarotwellenlängenband eingesetzt wird, bereitet die Übertragung einer großen elektrischen Energie infolge des Reflexionsverlustes an den eingangsseitigen und den ausgangs seitigen Enden Schwierigkeiten, da die Lichtleitfaser aus Materialien mit hohen Brechungsindizes hergestellt ist. Ins besondere die vorstehend genannten glasartigen Materialien haben im allgemeinen niedrige Schmelz- und Erweichungspunkte, was zu Beschädigungen an den eingangsseitigen und ausgangsseitigen Enden selbst dann führt, wenn der Reflexionsverlust gering ist. Ferner überträgt eine Lichtleitfaser aus einem glasartigen Material, welches aus verfügbaren glasartigen Materialien ausgewählt wurde, nur Licht mit einer Wellenlänge von weniger als 6 bis 7 µm bei dem Infrarotwellenlängenband, und es ist schwierig, ein Licht eines CO₂-Lasers mit einer Wellenlänge von 10,6 µm zu übertragen.
- (2) Bei einigen kristallinen Infrarot-Lichtleitfasern erhält man ein Übertragungsband einschließlich einer Wellenlänge von 10,6 µm für ein CO₂-Laserlicht. Jedoch sind die kristallinen Infrarot-Lichtleitfasern hinsichtlich der Betriebszuverlässigkeit bei langen Betriebsperioden dahingehend ungünstig, daß Elastizi tätsdeformationen infolge des wiederholten Biegens auftreten, und daß die Zerfließbarkeit groß ist.
- (3) Bei einem optischen Wellen-Hohlleiter mit einer inneren Schicht aus einem anorganischen Material ist das Herstellungsver fahren kompliziert, wodurch die Produktivität herabgesetzt wird, und es wird schwierig, daß sich ein solcher Wellen-Hohlleiter mit kleinen Abmessungen und sehr großen Längen herstellen läßt. In der Praxis beläuft sich eine Länge des optischen Wellen-Hohllei ters auf einige Meter, da das Herstellungsverfahren einen Schritt zum Beschichten durch Vakuumzerstäubung aufweist, und ein innerer Durchmesser des optischen Wellen-Hohlleiters liegt höchstens in einem Bereich von 0,8 bis 1 mm, was einem Außendurchmesser eines Aluminiumrohrs, welches wegzuätzen ist, entspricht, nachdem die innere Schicht hierauf ausgebildet worden ist. Der optische Wellen-Hohlleiter läßt sich nur schwierig biegen, da die Abmessungen hierbei größer werden. Als Folge hiervon wird ein Biegeverlust bei dem optischen Wellen-Hohlleiter größer. Ferner wird ein Laserlicht, welches mehrere Wellentypen höherer Ordnung umfaßt, durch den optischen Wellen-Hohlleiter ausgebreitet, wodurch sich die Lichtfokussiereigenschaften verschlechtern.
- (4) Bei dem Ultraviolettwellenlängenband ist der Verlust bei einer üblichen Lichtleitfaser extrem hoch infolge der Zunahme des Verlusts verursacht durch die Rayleigh-Streuung. Aus diesem Grunde ist ein optischer Wellen-Hohlleiter zweckmäßig bei diesem Band einzusetzen. Jedoch gibt es bisher kein Herstellungsver fahren für einen optischen Wellen-Hohlleiter unter Einsatz eines dielektrischen Materials, welches für die Übertragung von ultraviolettem Licht geeignet ist, wie dies voranstehend beschrieben worden ist.
Daher zielt die Erfindung darauf ab, einen optischen Wellen-
Hohlleiter bereitzustellen, bei dem Laserlicht mit geringen
Verlusten bei einem breiten Wellenlängenband übertragen werden
kann, sowie ein Verfahren zur Herstellung desselben und eine
Laserübertragungsanlage unter Einsatz desselben bereitzustellen.
Ferner zielt die Erfindung darauf ab, einen optischen Wellen-
Hohlleiter mit verbesserter Produktivität und Zuverlässigkeit
sowie ein Verfahren zur Herstellung desselben und eine Laserüber
tragungsanlage unter Einsatz desselben bereitzustellen.
Gemäß einem ersten Aspekt nach der Erfindung wird ein optischer
Wellen-Hohlleiter bereitgestellt, welcher folgendes aufweist:
Ein hohles Rohrteil;
eine Polyimidharzschicht, welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteiles ausgebildet ist, wobei die Polyimidharz schicht bezüglich eines Wellenlängenbandes eines Übertragungs lichtes des optischen Wellen-Hohlleiters durchlässig ist.
eine Polyimidharzschicht, welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteiles ausgebildet ist, wobei die Polyimidharz schicht bezüglich eines Wellenlängenbandes eines Übertragungs lichtes des optischen Wellen-Hohlleiters durchlässig ist.
Gemäß einem zweiten Aspekt nach der Erfindung wird ein Verfahren
zur Herstellung eines optischen Wellen-Hohlleiters bereitge
stellt, welches die folgenden Schritte aufweist:
Aufbringen einer Lösung aus einem Polyimid-Vorprodukt auf
wenigstens eine innere Fläche eines hohlen Rohrteils, wobei das
hohle Rohrteil wenigstens auf der inneren Fläche ein Metall
aufweist, wobei diese Schicht mit einer vorbestimmten Dicke
aufgebracht wird;
Erwärmen und Trocknen der Lösung des Polyimid-Vorproduktes, welches auf die innere Fläche des hohlen Rohrteils aufgebracht worden ist, um eine Polyimidharzschicht zu bilden; und
Wiederholen der Schritte zum Aufbringen und Erwärmen und Trocknen, um eine Dicke der Polyimidharzschicht bis zu einem vorbestimmten Wert zu vergrößern.
Erwärmen und Trocknen der Lösung des Polyimid-Vorproduktes, welches auf die innere Fläche des hohlen Rohrteils aufgebracht worden ist, um eine Polyimidharzschicht zu bilden; und
Wiederholen der Schritte zum Aufbringen und Erwärmen und Trocknen, um eine Dicke der Polyimidharzschicht bis zu einem vorbestimmten Wert zu vergrößern.
Gemäß einem dritten Aspekt nach der Erfindung wird eine Laser
übertragungsanlage unter Einsatz eines optischen Wellen-Hohllei
ters bereitgestellt, welche folgendes aufweist:
Eine Einrichtung zum Emittieren eines Laserlichts;
eine Einrichtung zum Übertragen des Laserlichts; und
eine Einrichtung zum Koppeln der Emissionseinrichtung mit der Übertragungseinrichtung;
wobei die Übertragungseinrichtung der optische Wellen-Hohlleiter ist, der optische Wellen-Hohlleiter ein hohles Rohrteil und eine Polyimidharzschicht aufweist, welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteils ausgebildet ist, das hohle Rohrteil ein Metall wenigstens auf einer inneren Fläche mit einer vorbestimmten Dicke aufweist und die Polyimidharzschicht bezüglich des Laserlichts durchlässig ist.
eine Einrichtung zum Übertragen des Laserlichts; und
eine Einrichtung zum Koppeln der Emissionseinrichtung mit der Übertragungseinrichtung;
wobei die Übertragungseinrichtung der optische Wellen-Hohlleiter ist, der optische Wellen-Hohlleiter ein hohles Rohrteil und eine Polyimidharzschicht aufweist, welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteils ausgebildet ist, das hohle Rohrteil ein Metall wenigstens auf einer inneren Fläche mit einer vorbestimmten Dicke aufweist und die Polyimidharzschicht bezüglich des Laserlichts durchlässig ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Aus
führungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung.
Darin zeigt:
Fig. 1 bis 3 Schnittansichten zur Verdeutlichung von optischen
Wellen-Hohlleitern gemäß ersten bis dritten bevorzug
ten Ausführungsformen nach der Erfindung,
Fig. 4 ein schematisches Diagramm zur Verdeutlichung einer
Vorrichtung zur Herstellung des optischen Wellen-
Hohlleiters nach Fig. 1,
Fig. 5 ein Diagramm zur Verdeutlichung eines Übertragungsver
lustes relativ zu einer Dicke einer inneren Schicht
des optischen Wellen-Hohlleiters nach Fig. 1,
Fig. 6 ein Diagramm zur Verdeutlichung eines Übertragungsver
lustes relativ zu einer Wellenlänge eines durch den
optischen Wellen-Hohlleiter übertragenen Lichts,
welcher in Fig. 1 gezeigt ist, und
Fig. 7 ein schematisches Diagramm zur Verdeutlichung einer
Laserübertragungsanlage unter Einsatz des in Fig. 1
gezeigten optischen Wellen-Hohlleiters.
Fig. 1 zeigt einen optischen Wellen-Hohlleiter 4 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung. Der
optische Wellen-Hohlleiter 4 weist ein Metallrohr 1 und eine
Polyimidharzschicht 2 auf, welche auf einer inneren Fläche des
Metallrohrs 1 vorgesehen ist, wobei ein hohler Bereich 3 von der
Polyimidharzschicht 2 gebildet wird.
Beim Betrieb wird ein Laserlicht wiederholt auf der inneren
Fläche der Polyimidharzschicht 2 und an einer Grenzfläche
zwischen der Polyimidharzschicht und dem Metallrohr 1 reflek
tiert, so daß das Laserlicht durch den optischen Wellen-Hohllei
ter 4 übertragen wird.
Bei diesem optischen Wellen-Hohlleiter 4 dringt eine Energie des
Laserlichts nicht tief in das Metallrohr 1 ein, da das Licht im
allgemeinen gut von Metallen absorbiert wird. Daher kann das
Metallrohr 1 so dünn wie eine Hautschicht hinsichtlich des
optischen Gesichtspunktes ausgelegt werden. Aus diesem Grunde
wird die Dicke des Metallrohres 1 in Abhängigkeit von einer
mechanischen Festigkeit des optischen Wellen-Hohlleiters 4
bestimmt. Wenn ein Metall einen großen Absolutwert eines
komplexen Brechungsindexes, wie Ag, Au, usw., hat, wird dieses
in bevorzugter Weise für das Metallrohr 1 zum Herabsetzen eines
Übertragungsverlustes eingesetzt. Jedoch ist ein derartiges
Metall für das Metallrohr 1 im Hinblick auf die Wirtschaftlich
keit und die mechanischen Eigenschaften nicht praktisch.
Das Metallrohr 1 kann ein Verbundmetallrohr sein, welches ein
äußeres Metallrohr und einen inneren, dünneren Metallfilm
aufweist, wobei das äußere Metallrohr ein Phosphorbronzerohr sein
kann, welches eine Widerstandsfähigkeit gegenüber Elastizitäts
deformationen, verursacht durch das Biegen, hat, oder es kann ein
rostfreies Stahlrohr sein, welches chemisch widerstandsfähig ist,
und eine kleine Oberflächenrauhigkeit auf der inneren Fläche hat,
und der innere, dünne Metallfilm kann von Gold, Silber oder
Kupfer gebildet werden, welches einen großen Absolutwert eines
komplexen Brechungsindexes hat, oder kann von einem Nickelfilm
gebildet werden, welcher eine große Haftkraft hat, die man durch
nichtelektrolytisches Plattieren erhält. In diesem Fall kann der
innere Metallfilm so dünn wie eine Hautschicht oder größer sein.
Die Polyimidharzschicht 2 ist ein Harzmaterial, welches einen
niedrigen Brechungsindex hat, und welches bei einem breiten
Wellenlängenband durchlässig ist, welches sich vom Ultraviolett
zu dem Infrarotlichtbereich erstreckt. Diese Art des Polyimidhar
zes hat eine Mehrzahl von Absorptionsspitzen, welche den
organischen Materialien inhärent sind und die relativ zu einer
Wellenlänge eines übertragenen Lichtes gestreut sind, wobei
Wellenlängen der Absorptionsspitzen nicht mit den Laserwellenlän
gen der praktisch wichtigen Laser, wie Er-YAG-Laser, CO-Laser,
CO₂-Laser, usw., zusammenfallen.
Selbst bei einem Wellenlängenband außerhalb eines Wellenlängen
bandes, welches die materialeigenen Absorptionsspitzen beim
Infrarotwellenlängenband hat, ist ein Absorptionskoeffizient von
Polyimidharz im Vergleich zu einem anorganischen Material, wie
Germanium, Zinksulfid, usw., groß. Bei dem optischen Wellen-
Hohlleiter jedoch wird nahezu die gesamte Laserlichtenergie durch
den hohlen Bereich 3 übertragen, während ein sehr kleiner Teil
davon durch die Polyimidharzschicht 2 übertragen wird, so daß der
Übertragungsverlust extrem gering ist. Hierin ist ein Hauptunter
schied zu einer Lichtleitfaser zu sehen, welche einen massiven
Kern hat und zur Übertragung einer Laserlichtenergie bestimmt
ist.
Wie auf Seite 1510 von "IEEE J. Quantum Electron, Band 26, 1990"
von A. Hongo, K. Morosawa, T. Shiota, Y. Matsuura und M. Miyagi
beschrieben ist, ist es bekannt, daß ein Übertragungsverlust bei
einem optischen Wellen-Hohlleiter klein wird, wenn ein Brechungs
index einer dielektrischen, dünnen Filmschicht, welche auf einer
inneren Fläche eines Metallrohrs vorgesehen wird, etwa einen Wert
von 21/2 annimmt. Die Brechungsindizes von Germanium und Zinksul
fid, welche üblicherweise für den inneren, dielektrischen Film
eingesetzt werden, sind jeweils 4,0 und 2,3, während jene der
Polyimidharzschicht 2, die bei der ersten bevorzugten Aus
führungsform eingesetzt wird, etwa 1,5 bis 1,6 betragen, so daß
man einen optischen Wellen-Hohlleiter 4 erhält, welcher einen
geringen Übertragungsverlust hat. Wenn ein Brechungsindex klein
ist, wird eine Toleranz hinsichtlich der Dicke einer inneren,
dielektrischen Schicht größer, wodurch die Herstellung eines
optischen Wellen-Hohlleiters erleichtert wird. Bei der Erfindung
hat sich bestätigt, daß Polyimidharz einen idealen Brechungsindex
aus den vorstehend beschriebenen Gründen hat.
Der wesentlichste Vorteil hinsichtlich des Einsatzes des
Polyimidharzes bei der ersten bevorzugten Ausführungsform ist
darin zu sehen, daß dieses Material Hitzebeständigkeitseigen
schaften hat. Ein kleiner Anteil einer Laserlichtenergie, welche
durch die Polyimidharzschicht 2 übertragen wird, wird teilweise
absorbiert und in Wärme umgewandelt. Daher sind die Wärme- bzw.
Hitzebestätigkeitseigenschaften sehr wichtig für den optischen
Wellen-Hohlleiter 4 bei der Übertragung eines Laserlichts mit
einer hohen Energie. Obgleich es auch Materialien gibt, welche
niedrige Brechungsindizes und niedrige Absorptionskoeffizienten
haben, und bei denen es sich nicht um Polyimidharz handelt,
besteht dennoch hierbei die Möglichkeit, daß der Übertragungsver
lust größer wird, und schädliche Substanzen durch die Wärmedefor
mation oder Wärmezersetzung derartiger Materialien erzeugt
werden. Andererseits hat Polyimidharz einen Glasübergangspunkt
von größer als 320°C und eine Wärmezersetzungstemperatur von
größer als 500°C, so daß man ausgezeichnete Hitzebeständigkeits
eigenschaften hat. Nach Maßgabe dieser Eigenschaften ist
Polyimidharz am geeignetsten für die Übertragung eines Laser
lichts.
Ein Brechungsindex von Polyimidharz kann sich weitgehend dem
idealen Wert von 2¼ nach Maßgabe der Unterdrückung des CH-
Radikalenabsorptionsverlustes und der Abnahme des Brechungs
indexes annähern, indem Fluor für einen Teil des Polyimidharzes
ersetzt wird. Ferner wird die Hygroskopizität des Polyimidharzes
herabgesetzt, um die Zuverlässigkeit bei einer langen Betriebs
dauer zu verbessern, und es ist sehr wichtig, insbesondere bei
der Übertragung von Infrarotlicht, da man die Absorption
verursacht durch OH-Radikale bei dem Infrarotwellenlängenband
beobachten kann. In dieser Hinsicht mußt jedoch eine Übersub
stitution von Fluor vermieden werden, da dies zu einer Ver
schlechterung der Wärmebeständigkeitseigenschaften führt, ein
linearer Expansionskoeffizient größer wird und ein Haftkraft
kleiner wird.
Wie sich aus den voranstehenden Ausführungen ersehen läßt, hat
sich bei der Erfindung bestätigt, daß Polyimidharz einschließlich
Fluor mit 35 Gew.-% für die Polyimidharzschicht 2 des optischen
Wellen-Hohlleiters 4 geeignet ist. Wenn beispielsweise Polyimid
harz mit Fluor mit 35 Gew.-% eingesetzt wird, beläuft sich der
Brechungsindex etwa auf 1,5 bei dem Infrarotwellenlängenband, und
ein Glasübergangspunkt von 320°C und eine Wärmezersetzungs
temperatur von 500°C werden in diesem Bereich aufrechterhalten.
Zusätzlich wird bei diesem Polyimidharz mit eingeschlossenem
Fluor die Hygroskopizität auf weniger als ein Fünftel im
Vergleich zu Polyimidharz herabgesetzt, welches kein Fluor
enthält.
Fig. 2 zeigt einen optischen Wellen-Hohlleiter gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung. Der
optische Wellen-Hohlleiter weist ein nichtmetallisches Rohr 5,
wie ein Fluorharzrohr, ein Silikonharzrohr, ein Glasrohr, usw.,
einen dünnen Metallfilm 6, welcher auf einer inneren Fläche des
nichtmetallischen Rohres 5 vorgesehen ist, und eine Polyimidharz
schicht 2 auf, welche auf einer inneren Fläche des dünnen
Metallfilms 6 vorgesehen ist.
Das Fluorharzrohr und das Silikonharzrohr für das nichtmetalli
sche Rohr 5 verleihen dem Gebilde eine Flexibilität und eine
antimedikamentöse Eigenschaft, und das Glasrohr für das nicht
metallische Rohr 5 ist zweckmäßig hinsichtlich einer Herabsetzung
eines Übertragungsverlustes, da es eine sehr niedrige Ober
flächenrauhigkeit hat. Insbesondere läßt sich ein Quarzglasrohr
leicht für einen optischen Hohl-Wellenleiter herstellen, welches
wesentlich länger als bei dem Einsatz von anderen Materialien
zusätzlich zu den ausgezeichneten antimedikamentösen Eigen
schaften ist. Die mechanische Festigkeit von Glasrohren wird
beträchtlich durch eine Harzbeschichtung verbessert, so daß die
harzbeschichteten Glasrohre selbst mit einem kleinen Biegeradius
gebogen werden können.
Für den dünnen Metallfilm 6 können in geeigneter Weise Gold,
Silber oder Kupfer eingesetzt werden, welches einen großen
Absolutwert eines komplexen Brechungsindexes hat, oder Molybdän,
welches hart ist und das kaum beschädigt werden kann. Aus
optischen Gründen reicht eine Schicht eines Metallfilms für den
dünnen Metallfilm 6 aus. Zur Verbesserung eines Haftvermögens des
dünnen Metallfilms 6 an dem nichtmetallischen Rohr 5 kann ein
Zwischenmetallfilm, wie ein Nickelfilm, zwischen dem nicht
metallischen Rohr 5 und dem dünnen Metallfilm 6 vorgesehen sein.
In einem solchen Fall wird eine nichtelektrolytische Plattierlö
sung von einem Ende des nichtmetallischen Rohrs 5 her bis zum
anderen Ende aufgebracht, so daß ein Nickelfilm mit einem hohen
Haftvermögen auf der gesamten inneren Fläche des nichtmetalli
schen Rohres 5 ausgebildet wird.
Der Metallzwischenfilm hat vorzugsweise eine Dicke von weniger
als 50 µm. Wenn der Metallzwischenfilm eine Dicke von größer als
50 µm hat, nimmt das Haftvermögen tendentiell infolge der
unterschiedlichen Eigenspannungen und der unterschiedlichen
linearen Expansionskoeffizienten gegenüber den entsprechenden
Werten des dünnen Metallfilms 6 ab.
Fig. 3 zeigt einen optischen Wellen-Hohlleiter 4 gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung. Der
optische Wellen-Hohlleiter 4 weist ein Metallrohr 1 und einen
mehrlagigen Film 2A auf, welcher Polyimidharzschichten 2a und 2c,
welche einen gleichen Brechungsindex haben, und dielektrische
Schichten 2b und 2d umfaßt, welche einen zweiten Brechungsindex
haben, wobei ein hohler Bereich durch den mehrlagigen Film 2A
begrenzt wird. Bei diesem optischen Wellen-Hohlleiter 4 wird die
Herabsetzung des Übertragungsverlustes realisiert, wenn die
Differenz von den ersten und zweiten Brechungsindizes größer
wird, und die Anzahl der Schichten des mehrlagigen Films 2A
größer wird. Die Polyimidschichten 2a und 2c können hinsichtlich
des Brechungsindex dadurch verändert werden, daß ein Gehalt an
Fluor verändert wird, und die dielektrischen Schichten 2b und 2d
können aus einem anorganischen oder einem organischen Material
bestehen, welches durchlässig ist und einen Brechungsindex hat,
welcher sich von jenem der Polyimidschichten 2a und 2c unter
scheidet, und sie können von einem Polyimidharz gebildet werden,
welches einen Brechungsindex hat, welcher sich von jenem der
Polyimidharzschichten 2a und 2c unterscheidet. Wenn die ersten
bis vierten Schichten 2a bis 2d des mehrschichtigen Films 2 aus
Polyimidharz ausgebildet sind, läßt sich die Zuverlässigkeit
verbessern, da sich das Haftvermögen unter den ersten bis vierten
Schichten 2a bis 2d hierbei verbessern läßt.
Die dielektrischen Schichten 2b und 2d können von einem an
organischen, dielektrischen Material, wie Germanium, Zinksulfid,
Silberjodid, usw., gebildet werden, welches beim Infrarotwellen
längenband durchlässig ist, und einen Brechungsindex haben,
welcher höher als jener von Polyimidharz ist. Ein dünner Film aus
Silberjodid läßt sich leicht auf der inneren Fläche eines Rohrs
dadurch aufbringen, daß ein Silberfilm auf der inneren Fläche des
Rohrs ausgebildet wird, und der dünne Silberfilm jodiert wird.
Bei der dritten bevorzugten Ausführungsform kann ferner eine
Polyimidschicht auf der inneren Fläche der dielektrischen Schicht
2d vorgesehen sein. Die Reihenfolge der jeweiligen Schichten in
dem mehrschichtigen Film 2A hängt von den Brechungsindizes und
der Dicke der jeweiligen Schicht ab.
Fig. 4 zeigt eine Vorrichtung zur Herstellung des in Fig. 1
gezeigten optischen Wellen-Hohlleiters.
Eine verdünnbare Lösung eines Polyimid-Vorproduktes wird in das
Rohr 1 mit Lösungsmittel aus Dimethylacetamid oder N-Methyl-2-
Pyrrolidon eingebracht, so daß die Polyimidharzschicht 2 auf der
inneren Fläche des Metallrohrs 1 ausgebildet wird, wobei eine
Dicke der Polyimidharzschicht 2 nach Maßgabe der Größe eines
Harzgehaltes, einer Viskosität, usw., eingestellt wird.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Vorrichtung ist die Lösung 11 aus
dem Polyimid-Vorprodukt verdünnt mittels des Lösungsmittels in
einem Behälter 10 enthalten. Die Lösung 11 ist beispielsweise
"Torayneece", hergestellt von Toray Industries, Inc., Tokyo,
Japan, oder "OPI", hergestellt von Hitachi Chemical Co., Ltd.,
Tokyo, Japan. Ein Elektromagnet 12 ist auf dem Behälter 10
vorgesehen, um ein flexibles Lösungseinlaßrohr 13a zu heben und
zu senken, welches über ein Ventil 14 mit drei Anschlüssen mit
einem Einlaßrohr 13 für die feste Lösung verbunden ist. Das
Metallrohr 1 ist an einem Ende lösbar mit einem Ende des Rohrs
13 für die feste Lösung und am andere Ende jeweils mit einem
Lösungsauslaßrohr 16 verbunden. Das Lösungsauslaßrohr 16 ist in
erste und zweite Auslaßrohre 16a und 16b durch ein Dreiteilungs
ventil 17 unterteilt. Das erste Auslaßrohr 16a steht mit einem
Auslaßbehälter 23 in Verbindung und ist mit einer Pumpe 18
versehen, und das zweite Auslaßrohr 16b ist mit einer Vakuumpumpe
19 verbunden, welche eine Auslaßleitung 19a hat.
Ein Trockner 20 ist so vorgesehen, daß er dem Metallrohr 1
zugewandt ist, und er wird mit Hilfe einer Temperatureinstell
einrichtung 21 gesteuert. Der Trockner 20 wird so angetrieben,
daß er sich in Pfeilrichtung bewegt, und zwar mittels eines
Linearmotors 22, so daß das Metallrohr 1 von den Wänden einer
Ausnehmung 20a umgeben ist, welche vertikal entlang des Trockners
20 vorgesehen ist. Das Ventil 14 mit den drei Anschlüssen ist mit
einem Gaseinlaßrohr 13b verbunden.
Beim Betrieb wird das Ventil 14 mit den drei Anschlüssen auf die
Seite des flexiblen Lösungs-Einlaßrohres 13a gedreht, welches
dann durch den Elektromagneten 12 angetrieben wird, welcher über
eine Energiequelle (nicht gezeigt) angetrieben wird. Somit wird
das untere Ende des flexiblen Lösungseinlaßrohres 13a in die
Lösung 11 des Polyimid-Vorproduktes eingetaucht, welches in dem
Behälter 10 enthalten ist. Dann wird die Pumpe 18 in Betrieb
gesetzt, um die Lösung 11 anzusaugen, welche von dem Ventil 14
mit drei Anschlüssen über das Einlaßrohr 13 für die feste Lösung,
das Metallrohr 1 und das Lösungsauslaßrohr 16 zu dem Ventil 17
mit drei Anschlüssen strömt. Nachdem die Lösung 11 im Metallrohr
1 durchgeströmt ist, wird der Elektromagnet ausgeschaltet, so daß
das untere Ende des flexiblen Lösungseinlaßrohres 13a derart
angehoben wird, daß es höher als die obere Spiegelstandsfläche
der Lösung 11 ist, welche in dem Behälter 10 enthalten ist. Somit
wird die Lösung 11 vom Inneren des Metallrohres 1 über die
Lösungsauslaßpumpe 16 und das Ventil 17 mit drei Anschlüssen zu
dem Auslaßbehälter 23 ausgegeben. Nachdem die Ausgabe der Lösung
11 aus dem Metallrohr 1 beendet ist, wird die Pumpe 18 gestoppt,
und der Linearmotor 22 wird angetrieben, um den Trockner 20 in
Pfeilrichtung zu bewegen, so daß das Metallrohr 1 von Wänden der
Ausnehmung 20a des Trockners 20 umgeben ist. Der Trockner 20 wird
so gesteuert, daß die Temperatur bei etwa 100°C belassen wird,
indem die Temperatureinstelleinrichtung 21 eingestellt wird, und
es erfolgt eine Behandlung zum Trocknen des Metallrohrs 1 mittels
des Trockners 22 etwa 10 Minuten lang. Folglich wird das
Lösungsmittel von der Lösung 11 aus dem Polyimid-Vorprodukt,
welche auf die innere Fläche des Metallrohrs 1 aufgebracht wurde,
verdampft, so daß die Polyimidharzschicht 2 nach Fig. 1
ausgebildet wird. Vor dem Trocknungsvorgang wird das Ventil 14
mit den drei Anschlüssen auf die Seite des Gaseinlaßrohrs 13b
gedreht, und das Ventil 17 mit den drei Anschlüssen wird auf die
Seite der Vakuumpumpe 19 gedreht. Dann wird Inertgas, wie
Stickstoff, Argon, Helium, usw., von dem Gaseinlaßrohr 13b dem
Metallrohr 1 zugeleitet, und die Vakuumpumpe 19 wird betrieben,
um das Inertgas zu der Auslaßleitung 19a abzuziehen. Somit werden
die Dehydration und das Trocknen der Polyimidharzschicht 2
abgeschlossen. Dann wird der Linearmotor 22 angetrieben, um den
Trockner 20 in die Ausgangsposition zurückzubewegen.
Nach Maßgabe des Einsatzes der Polyimid-Vorproduktlösung, welche
hinsichtlich der Viskosität und des Harzgehaltes eingestellt ist,
läßt sich auf einfache Weise eine Polyimidharzschicht auf einer
inneren Fläche eines optischen Wellen-Hohlleiters mit einer
vorbestimmten Dicke selbst dann ausbilden, wenn ein Innendurch
messer des optischen Wellen-Hohlleiters beispielsweise näherungs
weise 200 bis 500 µm oder weniger klein ist und Abmessungen von
1 mm oder größer hat.
Fig. 5 zeigt einen Übertragungsverlust relativ zu einer Dicke
einer inneren, dielektrischen Schicht eines optischen Wellen-
Hohlleiters, wobei ein Wellen-Hohlleiter aus Silber mit einer
inneren Polyimidharzschicht mit einem Innendurchmesser von 800 µm
und einem Brechungsindex von etwa 1,5 bis 1,6 und ein üblicher
Wellen-Hohlleiter aus Silber mit einer inneren Germaniumschicht
mit einem inneren Durchmesser von 800 µm und einem Brechungsindex
von 4 hinsichtlich der Übertragung von CO₂-Laserlicht mit HE₁₁
Wellentyp gegenübergestellt werden, welches eine Wellenlänge von
10,6 µm hat.
Bei dem Wellen-Hohlleiter aus Silber mit der inneren Polyimid
harzschicht, bei dem es sich um einen optischen Wellen-Hohlleiter
nach der Erfindung handelt, wird der kleinste Übertragungsverlust
auf ein Drittel von jenem des üblichen Wellen-Hohlleiters aus
Silber mit einer Germanium-Innenschicht dadurch herabgesetzt, daß
eine Dicke der inneren Polyimidharzschicht derart gewählt ist,
daß sie etwa 1,4 µm beträgt. Wie sich aus dem Diagramm ersehen
läßt, ändern sich die Übertragungsverluste der Wellen-Hohlleiter
nach der Erfindung und der üblichen Auslegungsformen mit Perioden
in Abhängigkeit von den Materialien auf den inneren Schichten,
wobei die Auslegung nach der Erfindung eine längere Periode als
die übliche Auslegung hat, so daß eine Toleranz für eine Dicke
einer inneren Schicht bei der Erfindung größer wird. Die zuvor
beschriebene optimale Dicke wird in Abhängigkeit von einer
Wellenlänge eines übertragenen Laserlichts verändert. Aus diesem
Grunde wird ein optischer Wellen-Hohlleiter mit einem geringen
Übertragungsverlust für das jeweilige Laserlicht hergestellt,
wobei ein CO₂-Laserlicht mit eingeschlossen ist, indem eine Dicke
einer dielektrischen, inneren Schicht auf einen optimalen Wert
relativ zu einer Wellenlänge eines Laserübertragungslichtes
eingestellt wird, wobei ein Absorptionsband von Polyimidharz
ausgenommen ist.
Fig. 6 zeigt einen Übertragungsverlust eines durch einen Wellen-
Hohlleiter aus Silber übertragenen Lichts, welcher eine innere
Polyimidharzschicht hat, und zwar in Relation zu einer Wellenlän
ge eines Lichts, wobei ein Übertragungsverlust eines durch den
Wellen-Hohlleiter aus Silber übertragenen Lichts, welcher keine
innere Polyimidharzschicht hat, sich aus der Gegenüberstellung
mit jenem des Wellen-Hohlleiters aus Silber ergibt, welcher die
innere Polyimidharzschicht hat. Wie sich aus dem Diagramm ersehen
läßt, treten mehrere Absorptionsspitzen, welche bei dem Polyimid
harz inhärent sind, bei einem Wellenlängenband von 6 bis 9 µm
auf. Jedoch tritt keine Absorptionsspitze bei den Laserwellenlän
genbändern auf, welche eine Laserwellenlänge von 2,9 µm für einen
Er-YAG-Laser einschließen. Für einen CO-Laser erhält man eine
Wellenlänge von 5 µm und für einen CO₂-Laser eine Wellenlänge von
10,6 µm. Hierbei handelt es sich um den praktischen Einsatz der
wichtigsten Auslegungsformen von Laser-Geräten. Somit erhält man
einen geringen Übertragungsverlust für diese Laserlichtarten.
Bei den optischen Wellen-Hohlleitern gemäß den ersten bis dritten
bevorzugten Auslegungsformen nach der Erfindung kann ein
sichtbares Licht eines He-Ne-Lasers kombiniert mit einem oder
mehreren der voranstehend beschriebenen Laserlichtarten einge
setzt werden, so daß eine oder mehrere dieser Laserlichtarten
durch Umschaltung hierdurch übertragen werden kann oder können.
Dies ist hinsichtlich der Sicherheit zweckmäßig, da unsichtbares
Laserlicht sichtbar gemacht wird. Ferner kann getrocknete Luft,
wie Stickstoffgas, Kohlendioxidgas, usw., zweckmäßigerweise in
die optischen Wellen-Hohlleiter unter Einsatz der hohlen Bereiche
3 eingeleitet werden. Hierdurch wird das Eindringen von Staub und
Wasser verhindert, und diese Maßnahme dient zur Unterstützung der
Kühlung des optischen Wellen-Hohlleiters.
Auf dem Gebiet der medizinischen Behandlung ist es erforderlich,
einem krankhaften Teil Hilfsgas, wie Luft, Stickstoffgas,
Kohlendioxidgas, usw., zuzuleiten, wie dies nachstehend noch
näher beschrieben wird. Zu diesem Zweck wird ein optischer
Wellen-Hohlleiter eingesetzt, um eine Laser-Übertragungsanlage
zu erhalten, welche in Fig. 7 gezeigt ist.
Bei der Laser-Übertragungsanlage sind ein unsichtbares Laserlicht
24, wie ein CO₂-Laser, ein Er-YAG-Laser, ein Excimer-Laser, usw.,
und ein sichtbares Laserlicht 25, wie ein He-Ne-Laser, usw., in
einem Hauptkörper 31 vorgesehen, und das unsichtbare Laserlicht
24 und das sichtbare Laserlicht 25 werden auf Lichtwegen 41 und
42 jeweils gekoppelt, welche mit einem Lichtweg 43 gekoppelt
sind, wobei ein optischer Verschluß 26 an der Verbindungsstelle
der Lichtwege 41, 42 und 43 vorgesehen ist, und ein Gaseinlaß 44
zum Zuleiten von Hilfsgas 27 zu dem Lichtweg 43 mit dem Lichtweg
43 verbunden ist. Ein optischer Wellen-Hohlleiter 28 gemäß den
ersten bis dritten bevorzugten Ausführungsformen ist derart
gelagert, daß er über einen optischen Koppler 45 mit dem Lichtweg 43
über ein Traggestell 30 verbindbar ist, und der optische
Wellen-Hohlleiter 28 ist an einem Ausgangsende mit einer
Anschlußeinrichtung 29 versehen, welche eine Fokussierlinse
(nicht gezeigt) usw. umfaßt.
Beim Betrieb wird der optische Verschluß 26 derart gesteuert, daß
er eine Lage einnimmt, daß der Lichtweg 41 für das unsichtbare
Laserlicht 24 gesperrt wird und der Lichtweg 42 für das sichtbare
Licht 25 mit dem Lichtweg 43 gekoppelt wird. In diesem Zustand
befindet sich die Anschlußeinrichtung 29 in der Nähe eines
krankhaften Teils eines Patienten, und ein Strahlungslicht wird
auf den krankhafte Teil durch Betrachten des sichtbaren Lichts
fokussiert, welches von dem Laser 25 für sichtbares Licht
abgegeben wird und von der Anschlußeinrichtung 29 auf den
Patienten gerichtet wird. Dann wird der Verschluß 26 derart
gesteuert, daß er eine Lage einnimmt, in welcher der Lichtweg 42
für das sichtbare Laserlicht 25 gesperrt ist und der Lichtweg 41
für das unsichtbare Laserlicht 24 mit dem Lichtweg 43 gekoppelt
wird. Somit wird ein sichtbares Licht von dem Laser 24 für
unsichtbares Licht über die Lichtwege 41 und 43 und den optischen
Wellen-Hohlleiter 28 auf den krankhaften Teil mit Hilfe der
Anschlußeinrichtung 29 gerichtet. Gegebenenfalls wird Hilfsgas
dem Gaseinlaß 44 zugeführt, so daß das Hilfsgas in den optischen
Wellen-Hohlleiter 28 eingeleitet wird.
Bei der Laser-Übertragungsanlage kann der Verschluß 26 durch
einen Strahlenkombinator ersetzt werden, welcher ein unsichtbares
Licht reflektiert und ein sichtbares Licht durchläßt. In einem
solchen Fall ist der Strahlenkombinator so angeordnet, daß er am
Verbindungspunkt einen Winkel von 45° einschließt, so daß die
sichtbaren und unsichtbaren Lichtarten umgeschaltet oder
überlagert werden, indem die Laser 24 und 25 für sichtbares und
unsichtbares Licht ein- und ausgeschaltet werden.
Bei der Erfindung hat sich bei Versuchen bestätigt, daß die
Laser-Übertragungsanlage sehr gut geeignet für chirurgische
Eingriffe ist, bei denen ein Laserschneidinstrument oder ein
Skalpell zum Einsatz kommen, wobei die Strahlung eines CO₂-
Laserlichts wirksam Blutungen verhindert. Andererseits ist ein
Er-YAG-Laserlicht geeignet für das Durchtrennen von hartem
Gewebe, wie Zähne, Knochen, usw. Bei den vorstehend angegebenen
Versuchen wurde ein optischer Wellen-Hohlleiter mit einer Länge
von 1 m, einem Innendurchmesser von 700 µm und einem Außendurch
messer von 850 µm eingesetzt, und die erwarteten Ergebnisse
erhielt man bei der Bohrbearbeitung unter Einsatz von CO₂-
Laserlicht und der Schneidbearbeitung von Zähnen unter Einsatz
von Er-YAG-Laserlicht. Insbesondere erhielt man einen Über
tragungsfaktor von größer als 80% und eine Eingangsleistung von
300 mJ (10 PPS) bei der Übertragung von Er-YAG-Laserlicht. Der
Er-YAG-Laser ist insbesondere für Zahnbehandlungen an Stelle
eines Bohrers geeignet, welcher mit einer Luftturbine verbunden
ist. Zu diesem Zweck sind die optischen Wellen-Hohlleiter gemäß
den ersten bis dritten bevorzugten Ausführungsformen von Vorteil
bei der Übertragung von Er-YAG-Laserlicht.
Bei der vorstehend beschriebenen Erfindung stellt eine Polyimid
schicht, welche auf einer inneren Fläche eines Metallrohres oder
eines nichtmetallischen Rohrs ausgebildet ist, welches einen
inneren, dünnen Metallfilm hat, eine Durchlässigkeit bezüglich
eines breiten Wellenlängenbandes bereit, welches sich von
Infrarotwellenlängen bis Ultraviolettwellenlängen erstreckt, und
sie hat einen idealen Brechungsindex, so daß nur ein geringer
Anteil des Lichts absorbiert wird, so daß man einen geringen
Übertragungsverlust erhält. Ferner hat Polyimidharz eine hohe
Wärmebeständigkeit und antihygroskopische Eigenschaften. Daher
überträgt ein optischer Wellen-Hohlleiter eine große elektrische
Energie eines Laserlichts mit einer äußerst großen Zuverlässig
keit.
Obgleich die Erfindung im Zusammenhang mit bevorzugten Aus
führungsformen erläutert worden ist, ist die Erfindung natürlich
nicht auf die dort beschriebenen Einzelheiten hinsichtlich der
Auslegung beschränkt, sondern es sind zahlreiche Abänderungen und
Modifikationen möglich, die der Fachmann im Bedarfsfall treffen
wird, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.
Claims (15)
1. Optischer Wellen-Hohlleiter, gekennzeichnet durch:
ein hohles Rohrteil (1, 5); und
eine Polyimidharzschicht (2), welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteils (1, 5) ausgebildet ist, wobei die Polyimidharzschicht (2) relativ zu einem Wellenlängen band eines Übertragungslichts des optischen Wellen-Hohllei ters durchlässig ist.
ein hohles Rohrteil (1, 5); und
eine Polyimidharzschicht (2), welche auf einer inneren Fläche des hohlen Rohrteils (1, 5) ausgebildet ist, wobei die Polyimidharzschicht (2) relativ zu einem Wellenlängen band eines Übertragungslichts des optischen Wellen-Hohllei ters durchlässig ist.
2. Optischer Wellen-Hohlleiter, gekennzeichnet durch:
ein hohles Rohrteil (5), welches einen Metallfilm (6) wenigstens auf einer Innenfläche hiervon hat; und
eine Polyimidharzschicht (2), welche auf einer inneren Fläche des Metallfilms (6) des hohlen Rohrteils (5) ausge bildet ist, wobei die Polyimidharzschicht (2) bezüglich eines Wellenlängenbandes eines Übertragungslichts des optischen Wellen-Hohlleiters durchlässig ist.
ein hohles Rohrteil (5), welches einen Metallfilm (6) wenigstens auf einer Innenfläche hiervon hat; und
eine Polyimidharzschicht (2), welche auf einer inneren Fläche des Metallfilms (6) des hohlen Rohrteils (5) ausge bildet ist, wobei die Polyimidharzschicht (2) bezüglich eines Wellenlängenbandes eines Übertragungslichts des optischen Wellen-Hohlleiters durchlässig ist.
3. Wellen-Hohlleiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Polyimidharzschicht (2) 20 bis 35 Gew.-%
Fluor umfaßt.
4. Wellen-Hohlleiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Polyimidharzschicht (2) eine Mehrzahl von
Polyimidharzschichten (2a, 2c), und eine dielektrische
Schicht (2b, 2d) zwischen zwei Einstellschichten aus einer
Mehrzahl von Polyimidharzschichten (2a, 2c) aufweist, wobei
die dielektrische Schicht (2b, 2d) bezüglich des Wellenlän
genbandes durchlässig ist.
5. Wellen-Hohlleiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das hohle Rohrteil (1) aus einem Metall be
steht, welches aus der Gruppe umfassend Phosphor, Bronze und
rostfreier Stahl gewählt ist.
6. Wellen-Hohlleiter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das hohle Rohrteil (5) einen dünnen Metallfilm (6) auf
einer inneren Fläche hiervon hat, und daß der dünne Metall
film (6) von einem Metall gebildet wird, welches sich von
dem gewählten Metall unterscheidet.
7. Wellen-Hohlleiter nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das hohle Rohrteil (5) von einem
nichtmetallischen Material gebildet wird, welches aus der
Gruppe gewählt ist, die Fluorharz, Silikonharz und Glas
umfaßt, wobei das hohle Rohrteil (5) mit wenigstens einem
dünnen Metallfilm (6) auf einer Innenfläche hiervon be
schichtet ist.
8. Wellen-Hohlleiter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der dünne Metallfilm (6) aus einem Metall
gebildet wird, welches aus der Gruppe gewählt ist, welche
Gold, Silber, Molybdän und Nickel umfaßt.
9. Verfahren zur Herstellung eines optischen Wellen-Hohllei
ters, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
Aufbringen einer Lösung eines Polyimid-Vorprodukts auf wenigstens einer Innenfläche eines hohlen Rohrteils, wobei das hohle Rohrteil wenigstens auf einer Innenfläche ein Metall mit einer vorbestimmten Dicke aufweist;
Erwärmen und Trocknen der Lösung des Polyimid-Vorprodukts, welches auf die innere Fläche des hohlen Rohrkörpers aufgebracht ist, um eine Polyimidharzschicht zu bilden; und
Wiederholen der Schritte zum Aufbringen und Erwärmen und Trocknen, um eine Dicke der Polyimidharzschicht bis zu einem bestimmten Wert größer zu machen.
Aufbringen einer Lösung eines Polyimid-Vorprodukts auf wenigstens einer Innenfläche eines hohlen Rohrteils, wobei das hohle Rohrteil wenigstens auf einer Innenfläche ein Metall mit einer vorbestimmten Dicke aufweist;
Erwärmen und Trocknen der Lösung des Polyimid-Vorprodukts, welches auf die innere Fläche des hohlen Rohrkörpers aufgebracht ist, um eine Polyimidharzschicht zu bilden; und
Wiederholen der Schritte zum Aufbringen und Erwärmen und Trocknen, um eine Dicke der Polyimidharzschicht bis zu einem bestimmten Wert größer zu machen.
10. Verfahren nach Anspruch 9, welches sich ferner durch die
folgenden Schritte auszeichnet:
Verdünnen der Lösung aus dem Polyimid-Vorprodukt mit einem
Lösungsmittel, welches aus der Gruppe gewählt ist, welche
Dimethylacetamid und N-Methyl-2-Pyrrolidon umfaßt, um eine
Viskosität von weniger als 100 cp zu erhalten, wobei eine
nichtflüchtige Harzkomponente 3 bis 10 Gew.-% ausmacht.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schritt zum Erwärmen und Trocknen aufweist, daß Gas zum
Trocknen der Lösung des Polyimid-Vorprodukts zugeführt wird,
welches auf die innere Fläche des hohlen Rohrteils aufge
bracht worden ist.
12. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
ferner der folgende Schritt vorgesehen ist:
Ableiten der Lösung des Polyimid-Vorprodukts, welches auf
die innere Fläche des hohlen Rohrteils aufgebracht worden
ist.
13. Laser-Übertragungsanlage unter Einsatz eines optischen
Wellen-Hohlleiters, gekennzeichnet durch folgendes:
eine Einrichtung zum Emittieren eines Laserlichts;
eine Einrichtung zum Übertragen des Laserlichts; und
eine Einrichtung zum Koppeln der Emittiereinrichtung mit der Übertragungseinrichtung;
wobei die Übertragungseinrichtung ein optischer Wellen- Hohlleiter (28) ist, der optische Wellen-Hohlleiter (28) ein hohles Rohrteil (1, 5) und eine Polyimidharzschicht (2) aufweist, welche auf einer inneren Seite des hohlen Rohrteils (1, 5) ausgebildet ist, wobei das hohle Rohrteil (1, 5) ein Metall wenigstens auf der inneren Fläche mit einer vorbestimmten Dicke hat und die Polyimidharzschicht (2) bezüglich des Laserlichts durchlässig ist.
eine Einrichtung zum Emittieren eines Laserlichts;
eine Einrichtung zum Übertragen des Laserlichts; und
eine Einrichtung zum Koppeln der Emittiereinrichtung mit der Übertragungseinrichtung;
wobei die Übertragungseinrichtung ein optischer Wellen- Hohlleiter (28) ist, der optische Wellen-Hohlleiter (28) ein hohles Rohrteil (1, 5) und eine Polyimidharzschicht (2) aufweist, welche auf einer inneren Seite des hohlen Rohrteils (1, 5) ausgebildet ist, wobei das hohle Rohrteil (1, 5) ein Metall wenigstens auf der inneren Fläche mit einer vorbestimmten Dicke hat und die Polyimidharzschicht (2) bezüglich des Laserlichts durchlässig ist.
14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Emittiereinrichtung einen Laser (25) für sichtbares Licht
und einen Laser (24) für unsichtbares Licht aufweist, und
daß die Kopplungseinrichtung eine Umschalteinrichtung (26)
aufweist, welche selektiv eine der beiden Laserlichtstrahlen
umfassend das sichtbare Laserlicht und das unsichtbare
Laserlicht, welche von den Laserlichtquellen (24, 25)
abgegeben werden, auf ein Eingangsende des optischen Wellen-
Hohlleiters (28) richtet.
15. Anlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sie
ferner eine Einrichtung zum Zuführen von Hilfsgas zu dem
Eingangsende des optischen Wellen-Hohlleiters (28) aufweist.
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