DE112007003531T5 - Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln - Google Patents

Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln Download PDF

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Zensho Kanda
Yusuke Kikuchi
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Seirin Corp
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    • A61H39/08Devices for applying needles to such points, i.e. for acupuncture ; Acupuncture needles or accessories therefor
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Abstract

Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln, umfassend:
einen Behälterkörper, in dem eine Vielzahl von Lagerungsvertiefungen zum einzelnen Lagern einer Vielzahl von Akupunkturnadeln auf einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers konkav ausgebildet sind, so dass sie zueinander parallel angeordnet sind, und Grenzabschnitte zwischen den Lagerungsvertiefungen mit einem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers flach gehalten sind; und
ein einzelnes Blattelement, das in einem Zustand, in dem die Akupunkturnadeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers gelagert sind, lösbar an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers und an den Grenzabschnitten desselben befestigt ist, um Öffnungsabschnitte der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers abzudecken,
wobei
ein freier Abschnitt, der nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers befestigt ist, an einer Endabschnittseite des Blattelementes, in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen gesehen, ausgebildet ist;
perforierte Linien, die jeweils eingeschnittene Abschnitte und nicht eingeschnittene Abschnitte umfassen, entlang Mittellinien, der Grenzabschnitte von den einen Endabschnitten des Behälterkörpers und des Blattelementes zu den...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter (Lagerungsbehälter) für Akupunkturnadeln zur Verwendung für die Akupunktur.
  • TECHNISCHER HINTERGRUND
  • Akupunkturnadeln zur Verwendung für die Akupunktur werden aus Sicherheitsgründen stückweise einzeln verpackt (beispielsweise blisterverpackt) geliefert, wobei vorausgesetzt wird, dass die einzelnen Packungen zur Verwendung nacheinander geöffnet werden.
  • Eine solche Einzelpackung ist für einen Anwender (Akupunkteur) erhältlich, der jeweils nur eine Akupunkturnadel verwendet, verlangt jedoch von einem Anwender, der viele Akupunkturnadeln verwendet, den Aufwand, die einzelnen Packungen nacheinander zu öffnen.
  • Wie in der Patentliteratur 1 offenbart, gibt es daher auch eine Verpackungsform, bei der viele Akupunkturnadeln (beispielsweise 10 Nadeln) nicht einzeln verpackt, sondern in einem einzigen Behälter gelagert sind.
  • REFERENZLISTE
  • PATENTLITERATUR
    • Patentliteratur 1: Offengelegte japanische Gebrauchsmusteranmeldung (Kokai) Veröffentlichungsnr. H06(1994)-031740
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • TECHNISCHES PROBLEM
  • Es ist jedoch nicht möglich, beispielsweise bei der Packung mit 10 Nadeln, falls nur einige Nadeln aus der Packung mit 10 Nadeln verwendet werden, die übrigen Akupunkturnadeln in sterilem Zustand zu halten, und somit besteht das Problem eines unhygienischen Zustandes.
  • Angesichts der obigen Probleme des Standes der Technik ist es daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Verpackungsbehälter (Lagerungsbehälter) bereitzustellen, der zur Lagerung einer Vielzahl von Akupunkturnadeln in der Lage ist, wobei außerdem entsprechend der Anzahl zu verwendender Akupunkturnadeln die Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, als Gesamtheit auf einmal geöffnet werden können.
  • LÖSUNG DES PROBLEMS
  • Zur Lösung der oben genannten Aufgabe weist ein erfindungsgemäßer Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln auf: einen Behälterkörper, in dem eine Vielzahl von Lagerungsvertiefungen zum einzelnen Lagern einer Vielzahl von Akupunkturnadeln konkav auf einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers ausgebildet sind, so dass sie zueinander parallel angeordnet sind, und Grenzabschnitte zwischen den Lagerungsvertiefungen mit einem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers flach gehalten sind; und ein einzelnes Blattelement, das in einem Zustand, in dem die Akupunkturnadeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers gelagert sind, lösbar an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers und an den Grenzabschnitten desselben befestigt ist, um Öffnungsabschnitte der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers abzudecken.
  • Weiterhin ist an einer Endabschnittseite des Blattelementes, gesehen in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen, ein freier Abschnitt ausgebildet, der nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers befestigt ist.
  • Außerdem sind entlang Mittellinien der Grenzabschnitte von den einen Endabschnitten des Behälterkörpers und des Blattelementes zu den anderen Endabschnitten derselben, gesehen in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen, perforierte Linien ausgebildet, die jeweils eingeschnittene Abschnitte und nicht eingeschnittene Abschnitte aufweisen.
  • Wiederum weiterhin ist die Länge des nicht eingeschnittenen Abschnittes jeder perforierten Linie, der auf dem freien Abschnitt ausgebildet ist, länger gestaltet als die Länge jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes derselben, der auf einem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt ausgebildet ist.
  • VORTEILHAFTE WIRKUNGEN DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß werden in dem Fall, dass nur einige aus der Vielzahl von Akupunkturnadeln verwendet werden, Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, entlang der perforierten Linie abgetrennt, die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes ausgebildet ist. Danach wird das Blattelement von dem freien Abschnitt der abgetrennten Lagerungsbehälter entfernt, so dass es möglich ist, die abgetrennten Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, als Gesamtheit auf einmal zu öffnen und auch einen verpackten Zustand der übrigen Akupunkturnadeln beizubehalten, die nicht verwendet werden sollen.
  • Weiterhin wird in dem Fall, dass die gesamte Vielzahl von Akupunkturnadeln verwendet wird, das Blattelement von dem freien Abschnitt des Verpackungsbehälters entfernt, um dadurch den Verpackungsbehälter, in dem die zu verwendenden Akupunkturnadeln (alle Akupunkturnadeln) gelagert sind, als Gesamtheit auf einmal zu öffnen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Draufsicht auf einen Verpackungsbehälter (Behälterkörper), die eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus 1;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B aus 1;
  • 4 ist eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1;
  • 5 ist ein schematisches Diagramm zur Erklärung einer Akupunkturnadel;
  • 6 Ist ein schematisches Diagramm zur Erklärung einer Akupunkturnadel in einer Nadelführungsröhre;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht des Verpackungsbehälters, in dem fünf Akupunkturnadeln gelagert sind;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel darstellt;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht, die das Öffnungsverfahren bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel darstellt;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren bei Verwendung von zwei Akupunkturnadeln darstellt;
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht, die das Öffnungsverfahren bei Verwendung von zwei Akupunkturnadeln darstellt; und
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren bei Verwendung aller fünf Akupunkturnadeln darstellt.
  • BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Im Folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine Draufsicht auf einen Verpackungsbehälter (Behälterkörper), die eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt; 2 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus 1; 3 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B aus 1; 4 ist eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1; 5 ist ein schematisches Diagramm einer Akupunkturnadel; und 6 ist ein schematisches Diagramm einer Akupunkturnadel in einer Nadelführungsröhre.
  • Wie in 5 dargestellt, weist eine Akupunkturnadel 1 auf: einen Nadelkörper 2 aus Metall, der an einem Spitzen-Endabschnitt desselben eine Nadelspitze aufweist; und einen aus Kunststoff oder Metall gefertigten Nadelgriff 3, der an einem Basisendabschnitt des Nadelkörpers 2 aus Metall angeordnet ist. Weiterhin ist die Akupunkturnadel 1, wie in 6 dargestellt, in eine zylindrische Nadelführungsröhre 4 einführbar.
  • Zur Lagerung einer Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 (beispielsweise fünf Akupunkturnadeln) als Gesamtheit wird der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter (die erfindungsgemäßen Lagerungsbehälter) der vorliegenden Erfindung eingesetzt.
  • Der erfindungsgemäße Verpackungsbehälter weist einen Behälterkörper (unteres Element) 10 und ein Blattelement (oberes Element) 20 auf.
  • Der Behälterkörper 10 ist aus Kunststoff gefertigt, und eine Vielzahl von Lagerungsvertiefungen 11 zum einzelnen Lagern der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 sind konkav auf einer rechteckigen ebenen Oberfläche des Behälterkörpers 10 ausgebildet, so dass sie parallel zueinander angeordnet sind, und Grenzabschnitte 12 zwischen den Lagerungsvertiefungen 11 sind mit einem äußeren Rahmenabschnitt 13 des Behälterkörpers 10 flach gehalten.
  • Die Akupunkturnadeln 1 sind einzeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen 11 des Behälterkörpers 10 gelagert, und ein Öffnungsabschnitt des Behälterkörpers 10 ist anschließend mit dem Blattelement 20 versiegelt.
  • Das Blattelement 20, das für Sterilisationsgas durchlässig ist, ist aus einem rechteckigen Papiermaterial hergestellt, das ungefähr dieselbe Größe hat wie der ebene Abschnitt des Behälterkörpers 10. Das Blattelement 20 ist lösbar an dem äußeren Rahmenabschnitt 13 des Behälterkörpers 10 und an den Grenzabschnitten 12 desselben befestigt, um Öffnungsabschnitte der Lagerungsvertiefungen 11 des Lagerungsbehälters 10 abzudecken.
  • Diese Befestigung erfolgt durch Heißverschweißen, und ein schraffierter Abschnitt SL in 1 ist ein befestigter Abschnitt (versiegelter Abschnitt).
  • Weiterhin befindet sich in 1 ein nicht schraffierter Abschnitt NS außerhalb des schraffierten Abschnittes (versiegelten Abschnittes) SL, und dieser nicht schraffierte Abschnitt NS ist ein unversiegelter Abschnitt. Wie hieraus ersichtlich, ist ein freier Abschnitt 23, der nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt 13 befestigt ist, an einer Endabschnittseite des Blattelementes 20, in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen 11 gesehen, angeordnet, so dass der freie Abschnitt 23 beim Ablösen des Blattelementes 20 leicht mit den Fingern zu greifen ist. In diesem Fall kann das Blattelement 20 (oder wenigstens ein Teil davon) größer gestaltet sein als der ebene Abschnitt des Behälterkörpers 10, damit ein Abschnitt ergriffen werden kann, der von dem äußeren Rahmenabschnitt 13 absteht. Zufällig ist in der vorliegenden Ausführungsform der freie Abschnitt 23 auf der Seite des Nadelgriffes der in der Lagerungsvertiefung 11 gelagerten Akupunkturnadel 1 angeordnet. Sonst kann bei Verwendung der Akupunkturnadel 1 in der Nadelführungsröhre 4 der freie Abschnitt 23 an der Nadelspitzenseite der in der Lagerungsvertiefung 11 gelagerten Akupunkturnadel 1 angeordnet sein.
  • Anhand einer Kennzeichnung, mit der eine Stelle, an welcher der freie Abschnitt 23 angeordnet ist, an einer Außenfläche des Blattelementes 20 erkennbar ist, kann ein Anwender hierbei leicht die Stelle erkennen, an welcher der freie Abschnitt 23 angeordnet ist, um dadurch den Verpackungsbehälter (die Lagerungsbehälter) leicht zu öffnen.
  • Weiterhin sind perforierte Linien, die eingeschnittene Abschnitte 21a, 21b und nicht eingeschnittene Abschnitte 22a, 22b aufweisen, entlang Mittellinien der Grenzabschnitte 12 von einem Endabschnitt des Blattelementes 20 zu dem anderen Endabschnitt desselben, gesehen in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen 11, angeordnet. Zufällig sind in der vorliegenden Ausführungsform die perforierten Linien (die eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und die nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b) nicht nur an dem Blattelement 20 angeordnet, sondern auch an dem Behälterkörper 10. Weiterhin sind die perforierten Linien nach Befestigung des Blattelementes 20 an dem Behälterkörper 10 mit einer Stanzklinge ausgebildet, aber das Verfahren zur Ausbildung perforierter Linien ist nicht darauf begrenzt.
  • Hier werden die Details der perforierten Linien (der eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und der nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b) mit Bezug auf 4 beschrieben.
  • 4 ist eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1.
  • Der eingeschnittene Abschnitt 21a jeder perforierten Linie ist an einem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 angeordnet, und seine Länge L1 ist kürzer als die Länge L2 jedes eingeschnittenen Abschnittes 21b derselben, der auf einem anderen Abschnitt als dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 angeordnet ist. Weiterhin ist der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a jeder perforierten Linie auf dem freien Abschnitt 23 angeordnet, und seine Länge L3 ist länger als die Länge L4 jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes 22b derselben, der auf einem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt 23 angeordnet ist.
  • Als Nächstes werden mit Bezug auf 7 bis 12 Öffnungsverfahren für den erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter beschrieben.
  • 7 bis 9 stellen ein Öffnungsverfahren bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel 1 von fünf in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
  • Zuerst wird der Verpackungsbehälter, in dem eine zu verwendende Akupunkturnadel 1 gelagert ist, entlang der perforierten Linien (der eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und der nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b), die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 angeordnet sind, von dem Verpackungsbehälter, in dem fünf Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7), abgetrennt (vgl. 8). Zu dieser Zeit kann, wenn nur der längere nicht eingeschnittene Abschnitt 22 abgeschnitten wird, jeder nicht eingeschnittene Abschnitt 22b ebenfalls leicht abgeschnitten werden.
  • Als Nächstes wird der freie Abschnitt 23 des Lagerungsbehälters, in dem eine Akupunkturnadel 1 gelagert ist, mit den Fingern gegriffen, so dass das Blattelement 20 abgelöst wird (vgl. 9).
  • 7, 10 und 11 stellen ein Öffnungsverfahren bei Verwendung zweier Akupunkturnadeln 1 von fünf in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
  • Zuerst werden die Lagerungsbehälter, in denen zwei zu verwendende Akupunkturnadeln 1 gelagert sind, von dem Verpackungsbehälter, in dem fünf Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7), entlang der perforierten Linien (der eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und der nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b), die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 angeordnet sind, abgetrennt (vgl. 10).
  • Als Nächstes wird der freie Abschnitt 23 der Lagerungsbehälter, in denen zwei zu verwendende Akupunkturnadeln 1 gelagert sind, mit den Fingern gegriffen, so dass das Blattelement 20 über den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a auf einmal abgelöst wird (vgl. 11). Zu dieser Zeit ist der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a auf der Ablöseseite länger als jeder nicht eingeschnittene Abschnitt 22b, und daher ist es leicht, das Blattelement 20 für die zwei (mehreren) Akupunkturnadeln 1 auf einmal abzulösen.
  • Durch Verwendung der in 7 bis 11 dargestellten Öffnungsverfahren können die zu öffnenden Lagerungsbehälter und die nicht zu öffnenden Lagerungsbehälter voneinander getrennt sein, und daher ist es möglich, die in den nicht zu öffnenden Lagerungsbehältern gelagerten Akupunkturnadeln 1 in dem verpackten Zustand (sterilen Zustand) zu belassen.
  • 7 und 12 stellen ein Öffnungsverfahren bei Verwendung aller fünf in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
  • Der freie Abschnitt 23 des Verpackungsbehälters, in dem fünf Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7) wird mit den Fingern gegriffen, so dass das Blattelement 20 über den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a auf einmal abgelöst wird (vgl. 12).
  • Durch die Ausbildung des nicht eingeschnittenen Abschnittes 22a jeder perforierten Linie auf dem freien Abschnitt 23 ist es gemäß der vorliegenden Ausführungsform möglich, den freien Abschnitt 23 zum Entnehmen der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 mit den Fingern zu greifen, um dadurch das Blattelement 20 über den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a jeder perforierten Linie abzulösen, der auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildet ist. Hierbei ist der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a jeder perforierten Linie nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt, sondern er kann in verschiedener Anzahl vorliegen.
  • Weiterhin ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform die Länge L3 des nicht eingeschnittenen Abschnittes 22a jeder perforierten Linie, der auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildet ist, länger als die Länge L4 jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes 22b derselben, der auf dem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt 23 ausgebildet ist. Wenn zum Entnehmen der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 der freie Abschnitt 23 mit den Fingern gegriffen wird, so dass das Blattelement 20 über den auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildeten nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a jeder perforierten Linie auf einmal abgelöst wird, kann daher verhindert werden, dass sich der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a von dem eingeschnittenen Abschnitt 21a jeder perforierten Linie abspaltet, so dass er zerrissen wird.
  • Außerdem ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform der eingeschnittene Abschnitt 21a oder 21b jeder perforierten Linie auf wenigstens den einen Endabschnitten des Behälterkörpers 10 und des Blattelementes 20, gesehen in Längsrichtung der Lagerungsvertiefung 11, ausgebildet. Wenn der Verpackungsbehälter entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 abgetrennt wird, ist daher ein leichtes Abtrennen von dem eingeschnittenen Abschnitt 21a oder 21b jeder perforierten Linie möglich, der auf den einen Endabschnitten des Behälterkörpers 10 und des Blattelementes 20 ausgebildet ist.
  • Wiederum weiterhin ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform der eingeschnittene Abschnitt 21a jeder perforierten Linie auf dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 ausgebildet, und die Länge L1 dieses eingeschnittenen Abschnittes 21a jeder perforierten Linie ist kürzer als die Länge L2 jedes eingeschnittenen Abschnittes 21b derselben, der auf dem anderen Abschnitt als dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 ausgebildet ist. Wenn zum Entnehmen der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 der freie Abschnitt 23 mit den Fingern gegriffen wird, so dass das Blattelement 20 über den auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildeten nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a jeder perforierten Linie auf einmal abgelöst wird, kann daher verhindert werden, dass der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a von dem eingeschnittenen Abschnitt 21a jeder perforierten Linie abgespalten wird.
  • Wiederum weiterhin kann erfindungsgemäß durch die Ausbildung des freien Abschnittes 23 auf der Seite des Nadelgriffes 3 der in der Lagerungsvertiefung 11 des Behälterkörpers 10 gelagerten Akupunkturnadel 1, nachdem der Lagerungsbehälter geöffnet ist, der Nadelgriff 3 (oder die Nadelführungsröhre 4) mit den Fingern gegriffen werden, um die Akupunkturnadel 1 zu entnehmen, ohne den Nadelkörper 2 direkt zu berühren.
  • Außerdem ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform das Blattelement 20 für Sterilisationsgas durchlässig. Daher werden die Akupunkturnadeln 1 in dem Behälterkörper 10 gelagert, und das Blattelement 20 wird an dem Behälterkörper 10 befestigt, so dass der Verpackungsbehälter versiegelt ist, und der Verpackungsbehälter kann danach einem Sterilisationsprozess unterzogen werden, indem er dem Sterilisationsgas ausgesetzt wird. Bei Durchführung eines anderen Sterilisationsprozesses kann hierbei als Blattelement auch eine Kunststofffolie oder dergleichen verwendet werden.
  • GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
  • Wie oben beschrieben, werden entsprechend der Anzahl der zu verwendenden Akupunkturnadeln die Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, als Gesamtheit auf einmal geöffnet, um dadurch die zu verwendenden Akupunkturnadeln aus dem Verpackungsbehälter zu entnehmen, in dem die Vielzahl von Akupunkturnadeln gelagert ist. Weiterhin können die übrigen, nicht zu verwendenden Akupunkturnadeln im verpackten Zustand belassen werden, und daher ist die gewerbliche Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung groß.
  • BEZUGSZEICHENLISTE
    • 1 – Akupunkturnadel, 2 – Nadelkörper, 3 – Nadelgriff, 4 – Nadelführungsröhre, 10 – Behälterkörper (unteres Element), 11 – Lagerungsvertiefung, 12 – Grenzabschnitt, 13 – äußerer Rahmenabschnitt, 20 – Blattelement (oberes Element), 21a, 21b – eingeschnittene Abschnitte in einer perforierten Linie, 22a, 22b – nicht eingeschnittene Abschnitte in der perforierten Linie, 23 – freier Abschnitt, SL – versiegelter Abschnitt, NS – unversiegelter Abschnitt
  • Zusammenfassung
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln bereit, der zum Lagern einer Vielzahl von Akupunkturnadeln in der Lage ist, wobei außerdem der Verpackungsbehälter (die Lagerungsbehälter), in dem bzw. denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, entsprechend der Anzahl zu verwendender Akupunkturnadeln auf einmal geöffnet werden können.
  • An einer Endabschnittseite eines Verpackungsbehälters (Blisterverpackung), der einen Behälterkörper (10) und ein lösbar an einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers (10) befestigtes Blattelement (20) aufweist, ist ein freier Abschnitt (23) angeordnet, in dem das Blattelement (20) nicht an einem äußeren Rahmenabschnitt (13) des Behälterkörpers (10) befestigt ist. Weiterhin sind von einem Endabschnitt des Verpackungsbehälters zu dem anderen Endabschnitt desselben perforierte Linien (eingeschnittene Abschnitte (21a), (21b) und nicht eingeschnittene Abschnitte (22a), (22b)) entlang Mittellinien von Grenzabschnitten (12) angeordnet. Hierbei ist die Länge des nicht eingeschnittenen Abschnittes (22a) auf dem freien Abschnitt (23) länger gestaltet als die Länge jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes (22b) auf einem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt (23).
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - JP 06-031740 [0005]

Claims (5)

  1. Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln, umfassend: einen Behälterkörper, in dem eine Vielzahl von Lagerungsvertiefungen zum einzelnen Lagern einer Vielzahl von Akupunkturnadeln auf einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers konkav ausgebildet sind, so dass sie zueinander parallel angeordnet sind, und Grenzabschnitte zwischen den Lagerungsvertiefungen mit einem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers flach gehalten sind; und ein einzelnes Blattelement, das in einem Zustand, in dem die Akupunkturnadeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers gelagert sind, lösbar an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers und an den Grenzabschnitten desselben befestigt ist, um Öffnungsabschnitte der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers abzudecken, wobei ein freier Abschnitt, der nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers befestigt ist, an einer Endabschnittseite des Blattelementes, in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen gesehen, ausgebildet ist; perforierte Linien, die jeweils eingeschnittene Abschnitte und nicht eingeschnittene Abschnitte umfassen, entlang Mittellinien, der Grenzabschnitte von den einen Endabschnitten des Behälterkörpers und des Blattelementes zu den anderen Endabschnitten derselben, in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen gesehen, ausgebildet sind; und die Länge des auf dem freien Abschnitt ausgebildeten nicht eingeschnittenen Abschnittes der perforierten Linie länger gestaltet ist als die Länge jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes derselben, der auf einem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt ausgebildet ist.
  2. Verpackungsbehälter gemäß Anspruch 1, wobei der eingeschnittene Abschnitt der perforierten Linie auf wenigstens den einen Endabschnitten des Behälterkörpers und des Blattelementes, in Längsrichtung der Lagerungsvertiefung gesehen, ausgebildet ist.
  3. Verpackungsbehälter gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei der eingeschnittene Abschnitt der perforierten Linie auf einem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes ausgebildet ist und die Länge des auf dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes ausgebildeten eingeschnittenen Abschnittes der perforierten Linie kürzer ist als die Länge jedes eingeschnittenen Abschnittes derselben, der auf einem anderen Abschnitt als dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes ausgebildet ist.
  4. Verpackungsbehälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der freie Abschnitt auf einer Nadelgriffseite der in der jeweiligen Lagerungsvertiefung des Behälterkörpers gelagerten Akupunkturnadel ausgebildet ist.
  5. Verpackungsbehälter gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Blattelement für Sterilisationsgas durchlässig ist.
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