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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter
(Lagerungsbehälter) für Akupunkturnadeln zur Verwendung
für die Akupunktur.
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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Akupunkturnadeln
zur Verwendung für die Akupunktur werden aus Sicherheitsgründen
stückweise einzeln verpackt (beispielsweise blisterverpackt)
geliefert, wobei vorausgesetzt wird, dass die einzelnen Packungen
zur Verwendung nacheinander geöffnet werden.
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Eine
solche Einzelpackung ist für einen Anwender (Akupunkteur)
erhältlich, der jeweils nur eine Akupunkturnadel verwendet,
verlangt jedoch von einem Anwender, der viele Akupunkturnadeln verwendet,
den Aufwand, die einzelnen Packungen nacheinander zu öffnen.
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Wie
in der Patentliteratur 1 offenbart, gibt es daher auch eine Verpackungsform,
bei der viele Akupunkturnadeln (beispielsweise 10 Nadeln) nicht
einzeln verpackt, sondern in einem einzigen Behälter gelagert
sind.
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REFERENZLISTE
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PATENTLITERATUR
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- Patentliteratur 1: Offengelegte
japanische Gebrauchsmusteranmeldung (Kokai) Veröffentlichungsnr.
H06(1994)-031740
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ZUSAMMENFASSUNG
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TECHNISCHES PROBLEM
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Es
ist jedoch nicht möglich, beispielsweise bei der Packung
mit 10 Nadeln, falls nur einige Nadeln aus der Packung mit 10 Nadeln
verwendet werden, die übrigen Akupunkturnadeln in sterilem
Zustand zu halten, und somit besteht das Problem eines unhygienischen
Zustandes.
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Angesichts
der obigen Probleme des Standes der Technik ist es daher eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, einen Verpackungsbehälter (Lagerungsbehälter)
bereitzustellen, der zur Lagerung einer Vielzahl von Akupunkturnadeln
in der Lage ist, wobei außerdem entsprechend der Anzahl
zu verwendender Akupunkturnadeln die Lagerungsbehälter,
in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, als
Gesamtheit auf einmal geöffnet werden können.
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LÖSUNG DES PROBLEMS
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Zur
Lösung der oben genannten Aufgabe weist ein erfindungsgemäßer
Verpackungsbehälter für Akupunkturnadeln auf:
einen Behälterkörper, in dem eine Vielzahl von
Lagerungsvertiefungen zum einzelnen Lagern einer Vielzahl von Akupunkturnadeln
konkav auf einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers
ausgebildet sind, so dass sie zueinander parallel angeordnet sind,
und Grenzabschnitte zwischen den Lagerungsvertiefungen mit einem äußeren
Rahmenabschnitt des Behälterkörpers flach gehalten
sind; und ein einzelnes Blattelement, das in einem Zustand, in dem
die Akupunkturnadeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des
Behälterkörpers gelagert sind, lösbar
an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers
und an den Grenzabschnitten desselben befestigt ist, um Öffnungsabschnitte
der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen des Behälterkörpers
abzudecken.
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Weiterhin
ist an einer Endabschnittseite des Blattelementes, gesehen in Längsrichtung
der Lagerungsvertiefungen, ein freier Abschnitt ausgebildet, der
nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt des Behälterkörpers
befestigt ist.
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Außerdem
sind entlang Mittellinien der Grenzabschnitte von den einen Endabschnitten
des Behälterkörpers und des Blattelementes zu
den anderen Endabschnitten derselben, gesehen in Längsrichtung
der Lagerungsvertiefungen, perforierte Linien ausgebildet, die jeweils
eingeschnittene Abschnitte und nicht eingeschnittene Abschnitte
aufweisen.
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Wiederum
weiterhin ist die Länge des nicht eingeschnittenen Abschnittes
jeder perforierten Linie, der auf dem freien Abschnitt ausgebildet
ist, länger gestaltet als die Länge jedes nicht
eingeschnittenen Abschnittes derselben, der auf einem anderen Abschnitt
als dem freien Abschnitt ausgebildet ist.
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VORTEILHAFTE WIRKUNGEN DER
ERFINDUNG
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Erfindungsgemäß werden
in dem Fall, dass nur einige aus der Vielzahl von Akupunkturnadeln verwendet
werden, Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden
Akupunkturnadeln gelagert sind, entlang der perforierten Linie abgetrennt,
die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes ausgebildet ist. Danach
wird das Blattelement von dem freien Abschnitt der abgetrennten
Lagerungsbehälter entfernt, so dass es möglich
ist, die abgetrennten Lagerungsbehälter, in denen die zu
verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind, als Gesamtheit auf
einmal zu öffnen und auch einen verpackten Zustand der übrigen
Akupunkturnadeln beizubehalten, die nicht verwendet werden sollen.
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Weiterhin
wird in dem Fall, dass die gesamte Vielzahl von Akupunkturnadeln
verwendet wird, das Blattelement von dem freien Abschnitt des Verpackungsbehälters
entfernt, um dadurch den Verpackungsbehälter, in dem die
zu verwendenden Akupunkturnadeln (alle Akupunkturnadeln) gelagert
sind, als Gesamtheit auf einmal zu öffnen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Draufsicht auf einen Verpackungsbehälter (Behälterkörper),
die eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
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2 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus 1;
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3 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B aus 1;
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1;
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5 ist
ein schematisches Diagramm zur Erklärung einer Akupunkturnadel;
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6 Ist
ein schematisches Diagramm zur Erklärung einer Akupunkturnadel
in einer Nadelführungsröhre;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht des Verpackungsbehälters,
in dem fünf Akupunkturnadeln gelagert sind;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren
bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel darstellt;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Öffnungsverfahren
bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel darstellt;
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren
bei Verwendung von zwei Akupunkturnadeln darstellt;
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11 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Öffnungsverfahren
bei Verwendung von zwei Akupunkturnadeln darstellt; und
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12 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein Öffnungsverfahren
bei Verwendung aller fünf Akupunkturnadeln darstellt.
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BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
Folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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1 ist
eine Draufsicht auf einen Verpackungsbehälter (Behälterkörper),
die eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt; 2 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus 1; 3 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B aus 1; 4 ist
eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1; 5 ist
ein schematisches Diagramm einer Akupunkturnadel; und 6 ist
ein schematisches Diagramm einer Akupunkturnadel in einer Nadelführungsröhre.
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Wie
in 5 dargestellt, weist eine Akupunkturnadel 1 auf:
einen Nadelkörper 2 aus Metall, der an einem Spitzen-Endabschnitt
desselben eine Nadelspitze aufweist; und einen aus Kunststoff oder
Metall gefertigten Nadelgriff 3, der an einem Basisendabschnitt
des Nadelkörpers 2 aus Metall angeordnet ist.
Weiterhin ist die Akupunkturnadel 1, wie in 6 dargestellt,
in eine zylindrische Nadelführungsröhre 4 einführbar.
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Zur
Lagerung einer Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 (beispielsweise
fünf Akupunkturnadeln) als Gesamtheit wird der erfindungsgemäße
Verpackungsbehälter (die erfindungsgemäßen
Lagerungsbehälter) der vorliegenden Erfindung eingesetzt.
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Der
erfindungsgemäße Verpackungsbehälter
weist einen Behälterkörper (unteres Element) 10 und
ein Blattelement (oberes Element) 20 auf.
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Der
Behälterkörper 10 ist aus Kunststoff
gefertigt, und eine Vielzahl von Lagerungsvertiefungen 11 zum
einzelnen Lagern der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 sind
konkav auf einer rechteckigen ebenen Oberfläche des Behälterkörpers 10 ausgebildet, so
dass sie parallel zueinander angeordnet sind, und Grenzabschnitte 12 zwischen
den Lagerungsvertiefungen 11 sind mit einem äußeren
Rahmenabschnitt 13 des Behälterkörpers 10 flach
gehalten.
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Die
Akupunkturnadeln 1 sind einzeln in der Vielzahl von Lagerungsvertiefungen 11 des Behälterkörpers 10 gelagert,
und ein Öffnungsabschnitt des Behälterkörpers 10 ist
anschließend mit dem Blattelement 20 versiegelt.
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Das
Blattelement 20, das für Sterilisationsgas durchlässig
ist, ist aus einem rechteckigen Papiermaterial hergestellt, das
ungefähr dieselbe Größe hat wie der ebene
Abschnitt des Behälterkörpers 10. Das
Blattelement 20 ist lösbar an dem äußeren Rahmenabschnitt 13 des
Behälterkörpers 10 und an den Grenzabschnitten 12 desselben
befestigt, um Öffnungsabschnitte der Lagerungsvertiefungen 11 des
Lagerungsbehälters 10 abzudecken.
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Diese
Befestigung erfolgt durch Heißverschweißen, und
ein schraffierter Abschnitt SL in 1 ist ein
befestigter Abschnitt (versiegelter Abschnitt).
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Weiterhin
befindet sich in 1 ein nicht schraffierter Abschnitt
NS außerhalb des schraffierten Abschnittes (versiegelten
Abschnittes) SL, und dieser nicht schraffierte Abschnitt NS ist
ein unversiegelter Abschnitt. Wie hieraus ersichtlich, ist ein freier Abschnitt 23,
der nicht an dem äußeren Rahmenabschnitt 13 befestigt
ist, an einer Endabschnittseite des Blattelementes 20,
in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen 11 gesehen,
angeordnet, so dass der freie Abschnitt 23 beim Ablösen
des Blattelementes 20 leicht mit den Fingern zu greifen
ist. In diesem Fall kann das Blattelement 20 (oder wenigstens
ein Teil davon) größer gestaltet sein als der
ebene Abschnitt des Behälterkörpers 10,
damit ein Abschnitt ergriffen werden kann, der von dem äußeren
Rahmenabschnitt 13 absteht. Zufällig ist in der
vorliegenden Ausführungsform der freie Abschnitt 23 auf
der Seite des Nadelgriffes der in der Lagerungsvertiefung 11 gelagerten
Akupunkturnadel 1 angeordnet. Sonst kann bei Verwendung
der Akupunkturnadel 1 in der Nadelführungsröhre 4 der
freie Abschnitt 23 an der Nadelspitzenseite der in der
Lagerungsvertiefung 11 gelagerten Akupunkturnadel 1 angeordnet
sein.
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Anhand
einer Kennzeichnung, mit der eine Stelle, an welcher der freie Abschnitt 23 angeordnet ist,
an einer Außenfläche des Blattelementes 20 erkennbar
ist, kann ein Anwender hierbei leicht die Stelle erkennen, an welcher
der freie Abschnitt 23 angeordnet ist, um dadurch den Verpackungsbehälter (die
Lagerungsbehälter) leicht zu öffnen.
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Weiterhin
sind perforierte Linien, die eingeschnittene Abschnitte 21a, 21b und
nicht eingeschnittene Abschnitte 22a, 22b aufweisen,
entlang Mittellinien der Grenzabschnitte 12 von einem Endabschnitt
des Blattelementes 20 zu dem anderen Endabschnitt desselben,
gesehen in Längsrichtung der Lagerungsvertiefungen 11,
angeordnet. Zufällig sind in der vorliegenden Ausführungsform
die perforierten Linien (die eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und
die nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b)
nicht nur an dem Blattelement 20 angeordnet, sondern auch
an dem Behälterkörper 10. Weiterhin sind
die perforierten Linien nach Befestigung des Blattelementes 20 an
dem Behälterkörper 10 mit einer Stanzklinge
ausgebildet, aber das Verfahren zur Ausbildung perforierter Linien
ist nicht darauf begrenzt.
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Hier
werden die Details der perforierten Linien (der eingeschnittenen
Abschnitte 21a, 21b und der nicht eingeschnittenen
Abschnitte 22a, 22b) mit Bezug auf 4 beschrieben.
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht des Abschnitts C aus 1.
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Der
eingeschnittene Abschnitt 21a jeder perforierten Linie
ist an einem äußeren Randabschnitt des freien
Abschnittes 23 angeordnet, und seine Länge L1
ist kürzer als die Länge L2 jedes eingeschnittenen
Abschnittes 21b derselben, der auf einem anderen Abschnitt
als dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 angeordnet
ist. Weiterhin ist der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a jeder
perforierten Linie auf dem freien Abschnitt 23 angeordnet,
und seine Länge L3 ist länger als die Länge
L4 jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes 22b derselben,
der auf einem anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt 23 angeordnet
ist.
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Als
Nächstes werden mit Bezug auf 7 bis 12 Öffnungsverfahren
für den erfindungsgemäßen Verpackungsbehälter
beschrieben.
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7 bis 9 stellen
ein Öffnungsverfahren bei Verwendung nur einer Akupunkturnadel 1 von fünf
in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
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Zuerst
wird der Verpackungsbehälter, in dem eine zu verwendende
Akupunkturnadel 1 gelagert ist, entlang der perforierten
Linien (der eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und
der nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b),
die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 angeordnet
sind, von dem Verpackungsbehälter, in dem fünf
Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7),
abgetrennt (vgl. 8). Zu dieser Zeit kann, wenn
nur der längere nicht eingeschnittene Abschnitt 22 abgeschnitten
wird, jeder nicht eingeschnittene Abschnitt 22b ebenfalls
leicht abgeschnitten werden.
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Als
Nächstes wird der freie Abschnitt 23 des Lagerungsbehälters,
in dem eine Akupunkturnadel 1 gelagert ist, mit den Fingern
gegriffen, so dass das Blattelement 20 abgelöst
wird (vgl. 9).
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7, 10 und 11 stellen
ein Öffnungsverfahren bei Verwendung zweier Akupunkturnadeln 1 von
fünf in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
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Zuerst
werden die Lagerungsbehälter, in denen zwei zu verwendende
Akupunkturnadeln 1 gelagert sind, von dem Verpackungsbehälter,
in dem fünf Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7),
entlang der perforierten Linien (der eingeschnittenen Abschnitte 21a, 21b und
der nicht eingeschnittenen Abschnitte 22a, 22b),
die entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 angeordnet
sind, abgetrennt (vgl. 10).
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Als
Nächstes wird der freie Abschnitt 23 der Lagerungsbehälter,
in denen zwei zu verwendende Akupunkturnadeln 1 gelagert
sind, mit den Fingern gegriffen, so dass das Blattelement 20 über
den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a auf einmal abgelöst wird
(vgl. 11). Zu dieser Zeit ist der
nicht eingeschnittene Abschnitt 22a auf der Ablöseseite
länger als jeder nicht eingeschnittene Abschnitt 22b,
und daher ist es leicht, das Blattelement 20 für
die zwei (mehreren) Akupunkturnadeln 1 auf einmal abzulösen.
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Durch
Verwendung der in 7 bis 11 dargestellten Öffnungsverfahren
können die zu öffnenden Lagerungsbehälter
und die nicht zu öffnenden Lagerungsbehälter voneinander
getrennt sein, und daher ist es möglich, die in den nicht
zu öffnenden Lagerungsbehältern gelagerten Akupunkturnadeln 1 in
dem verpackten Zustand (sterilen Zustand) zu belassen.
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7 und 12 stellen
ein Öffnungsverfahren bei Verwendung aller fünf
in dem Verpackungsbehälter gelagerten Akupunkturnadeln 1 dar.
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Der
freie Abschnitt 23 des Verpackungsbehälters, in
dem fünf Akupunkturnadeln 1 gelagert sind (vgl. 7)
wird mit den Fingern gegriffen, so dass das Blattelement 20 über
den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a auf einmal abgelöst
wird (vgl. 12).
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Durch
die Ausbildung des nicht eingeschnittenen Abschnittes 22a jeder
perforierten Linie auf dem freien Abschnitt 23 ist es gemäß der
vorliegenden Ausführungsform möglich, den freien
Abschnitt 23 zum Entnehmen der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 mit
den Fingern zu greifen, um dadurch das Blattelement 20 über
den nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a jeder perforierten
Linie abzulösen, der auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildet
ist. Hierbei ist der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a jeder
perforierten Linie nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt, sondern
er kann in verschiedener Anzahl vorliegen.
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Weiterhin
ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform
die Länge L3 des nicht eingeschnittenen Abschnittes 22a jeder
perforierten Linie, der auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildet
ist, länger als die Länge L4 jedes nicht eingeschnittenen
Abschnittes 22b derselben, der auf dem anderen Abschnitt
als dem freien Abschnitt 23 ausgebildet ist. Wenn zum Entnehmen
der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 der freie Abschnitt 23 mit
den Fingern gegriffen wird, so dass das Blattelement 20 über
den auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildeten nicht eingeschnittenen Abschnitt 22a jeder
perforierten Linie auf einmal abgelöst wird, kann daher
verhindert werden, dass sich der nicht eingeschnittene Abschnitt 22a von
dem eingeschnittenen Abschnitt 21a jeder perforierten Linie abspaltet,
so dass er zerrissen wird.
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Außerdem
ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform
der eingeschnittene Abschnitt 21a oder 21b jeder
perforierten Linie auf wenigstens den einen Endabschnitten des Behälterkörpers 10 und
des Blattelementes 20, gesehen in Längsrichtung
der Lagerungsvertiefung 11, ausgebildet. Wenn der Verpackungsbehälter
entlang der Mittellinie des Grenzabschnittes 12 abgetrennt
wird, ist daher ein leichtes Abtrennen von dem eingeschnittenen
Abschnitt 21a oder 21b jeder perforierten Linie
möglich, der auf den einen Endabschnitten des Behälterkörpers 10 und des
Blattelementes 20 ausgebildet ist.
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Wiederum
weiterhin ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform
der eingeschnittene Abschnitt 21a jeder perforierten Linie
auf dem äußeren Randabschnitt des freien Abschnittes 23 ausgebildet, und
die Länge L1 dieses eingeschnittenen Abschnittes 21a jeder
perforierten Linie ist kürzer als die Länge L2
jedes eingeschnittenen Abschnittes 21b derselben, der auf
dem anderen Abschnitt als dem äußeren Randabschnitt
des freien Abschnittes 23 ausgebildet ist. Wenn zum Entnehmen
der Vielzahl von Akupunkturnadeln 1 der freie Abschnitt 23 mit
den Fingern gegriffen wird, so dass das Blattelement 20 über
den auf dem freien Abschnitt 23 ausgebildeten nicht eingeschnittenen
Abschnitt 22a jeder perforierten Linie auf einmal abgelöst
wird, kann daher verhindert werden, dass der nicht eingeschnittene
Abschnitt 22a von dem eingeschnittenen Abschnitt 21a jeder
perforierten Linie abgespalten wird.
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Wiederum
weiterhin kann erfindungsgemäß durch die Ausbildung
des freien Abschnittes 23 auf der Seite des Nadelgriffes 3 der
in der Lagerungsvertiefung 11 des Behälterkörpers 10 gelagerten
Akupunkturnadel 1, nachdem der Lagerungsbehälter
geöffnet ist, der Nadelgriff 3 (oder die Nadelführungsröhre 4)
mit den Fingern gegriffen werden, um die Akupunkturnadel 1 zu
entnehmen, ohne den Nadelkörper 2 direkt zu berühren.
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Außerdem
ist gemäß der vorliegenden Ausführungsform
das Blattelement 20 für Sterilisationsgas durchlässig.
Daher werden die Akupunkturnadeln 1 in dem Behälterkörper 10 gelagert,
und das Blattelement 20 wird an dem Behälterkörper 10 befestigt,
so dass der Verpackungsbehälter versiegelt ist, und der
Verpackungsbehälter kann danach einem Sterilisationsprozess
unterzogen werden, indem er dem Sterilisationsgas ausgesetzt wird.
Bei Durchführung eines anderen Sterilisationsprozesses
kann hierbei als Blattelement auch eine Kunststofffolie oder dergleichen
verwendet werden.
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GEWERBLICHE ANWENDBARKEIT
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Wie
oben beschrieben, werden entsprechend der Anzahl der zu verwendenden Akupunkturnadeln
die Lagerungsbehälter, in denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln
gelagert sind, als Gesamtheit auf einmal geöffnet, um dadurch
die zu verwendenden Akupunkturnadeln aus dem Verpackungsbehälter
zu entnehmen, in dem die Vielzahl von Akupunkturnadeln gelagert
ist. Weiterhin können die übrigen, nicht zu verwendenden
Akupunkturnadeln im verpackten Zustand belassen werden, und daher
ist die gewerbliche Anwendbarkeit der vorliegenden Erfindung groß.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1 – Akupunkturnadel, 2 – Nadelkörper, 3 – Nadelgriff, 4 – Nadelführungsröhre, 10 – Behälterkörper
(unteres Element), 11 – Lagerungsvertiefung, 12 – Grenzabschnitt, 13 – äußerer
Rahmenabschnitt, 20 – Blattelement (oberes Element), 21a, 21b – eingeschnittene
Abschnitte in einer perforierten Linie, 22a, 22b – nicht
eingeschnittene Abschnitte in der perforierten Linie, 23 – freier
Abschnitt, SL – versiegelter Abschnitt, NS – unversiegelter
Abschnitt
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Zusammenfassung
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Verpackungsbehälter
für Akupunkturnadeln bereit, der zum Lagern einer Vielzahl
von Akupunkturnadeln in der Lage ist, wobei außerdem der
Verpackungsbehälter (die Lagerungsbehälter), in
dem bzw. denen die zu verwendenden Akupunkturnadeln gelagert sind,
entsprechend der Anzahl zu verwendender Akupunkturnadeln auf einmal
geöffnet werden können.
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An
einer Endabschnittseite eines Verpackungsbehälters (Blisterverpackung),
der einen Behälterkörper (10) und ein
lösbar an einer ebenen Oberfläche des Behälterkörpers
(10) befestigtes Blattelement (20) aufweist, ist
ein freier Abschnitt (23) angeordnet, in dem das Blattelement
(20) nicht an einem äußeren Rahmenabschnitt
(13) des Behälterkörpers (10)
befestigt ist. Weiterhin sind von einem Endabschnitt des Verpackungsbehälters
zu dem anderen Endabschnitt desselben perforierte Linien (eingeschnittene
Abschnitte (21a), (21b) und nicht eingeschnittene
Abschnitte (22a), (22b)) entlang Mittellinien
von Grenzabschnitten (12) angeordnet. Hierbei ist die Länge
des nicht eingeschnittenen Abschnittes (22a) auf dem freien
Abschnitt (23) länger gestaltet als die Länge
jedes nicht eingeschnittenen Abschnittes (22b) auf einem
anderen Abschnitt als dem freien Abschnitt (23).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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