DE102009003786A1 - System und Verfahren zur Überwachung der kognitiven Fähigkeit einer Person - Google Patents

System und Verfahren zur Überwachung der kognitiven Fähigkeit einer Person Download PDF

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Michael Beyerle
Paul E. Cuddihy
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Abstract

Es sind hier ein System und ein Verfahren zur Überwachung des Gesundheitszustands einer entfernt befindlichen Person (54) offenbart. Das System enthält wenigstens eine elektronische Vorrichtung (56). Die elektronische Vorrichtung (56) enthält einen ersten Sensor, einen Prozessor (82) und einen Sender (86). Das System enthält ferner eine entfernt befindliche Überwachungsstation (64), die Daten von wenigstens einer elektronischen Vorrichtung (56) empfängt und eine Bewertung des Gesundheitszustands der Person erzielt.

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Überwachung des Wohlbefindens. Insbesondere betrifft die vorliegende Offenbarung die Fernüberwachung einer Person, um die kognitiven Fähigkeiten der Person zu überwachen.
  • HINTERGRUND ZU DER ERFINDUNG
  • Die Bevölkerung in der westlichen Zivilisation lebt nun aufgrund der medizinischen Fortschritte und der zunehmenden Beachtung präventativer Medizin länger. Beispielsweise steigt die Anzahl von in den Vereinigten Staaten wohnenden älteren Personen an, und mit dem fortschreitenden Alter der zu den geburtenstarken Jahrgängen angehörenden Generation wird die Anzahl von älteren Personen in den Vereinigten Staaten in den nächsten mehreren Jahrzehnten deutlich ansteigen. Zusätzlich hat ein erhöhtes Bewusstsein für und Verständnis von verschiedenen geistigen und körperlichen Behinderungen zu einem Anstieg der Anzahl von Personen mit verminderten geistigen und/oder physischen Fähigkeiten, die selbstständig leben, geführt.
  • Mit der steigenden Anzahl von selbständig lebenden älteren und behinderten Personen kam die Sorge einher, dass diese älteren und behinderten Personen in ihren eigenen Wohnstätten sicher und geborgen sind. Es gibt eine zunehmende Angst von den älteren und behinderten Alleinlebenden, dass sie verletzt oder handlungsunfähig werden und nicht in der Lage sein könn ten, um Hilfe zu rufen. Diese Sorge wird häufig von Angehörigen geteilt, die von dem/der selbständig lebenden Älteren und/oder Behinderten weiter entfernt leben.
  • Derzeit wird der Angst, die die alleinlebenden Älteren und Behinderten fühlen, sowie der Besorgnis, die die Angehörigen empfinden, mit verschiedenen Vorgehensweisen begegnet. Ein Weg, um die Sorge zu mildern, besteht in häufigen Besuchen zuhause durch einen Pfleger bzw. eine Pflegerin. Derartige Besuche können aufdringlich, zeitaufwendig und häufig ungelegen oder nicht gewünscht sein. Eine weitere Möglichkeit für die ältere oder behinderte Person besteht darin, von zuhause auszuziehen und in eine Einrichtung oder Anlage einzuziehen, die besser in der Lage ist, seine oder ihre Gesundheit zu überwachen. Dies beraubt jedoch die Person seiner oder ihrer Unabhängigkeit, ist kostspielig und häufig unerwünscht. Eine weitere Möglichkeit zur Überwachung der älteren oder behinderten Personen besteht über die technologische Unterstützung oder Überwachung der Person in ihrem Heim bzw. ihrer Wohnstätte.
  • Derartige technologische Systeme, die Personen in ihrer Wohnstätte unterstützen, umfassen persönliche Notfallreaktionssysteme. Bei diesen Systemen trägt die ältere oder behinderte Einzelperson eine Armbanduhr, einen Anhänger oder eine sonstige ähnliche Vorrichtung und drückt einen Knopf, wenn sich ein Notfall ereignet, z. B. im Falle eines Sturzes. Der niedergedrückte Knopf aktiviert ein Alarmsignal, das zu einer zentralen Überwachungseinrichtung übertragen wird, die Hilfe bereitstellt, indem sie auf das Alarmsignal antwortet und die Einzelperson anruft, um das Problem zu identifizieren. Die Einrichtung kann ferner Notfallmeldungen zu einer vorbestimmten Liste von Kontaktpersonen oder Verbindungen, wie beispielsweise Angehörigen, Nachbarn oder Notfalldienstleistern, wie dies in dem Zusammenhang mit der Situation erforderlich sein kann, initiieren. Während diese Systeme einen wertvollen Dienst leisten, identifizieren sie nur Probleme, die auftreten, wenn die Einzelperson in der Lage ist, den Notfallalarmknopf zu drücken.
  • Einige bekannte In-Haus-Überwachungssysteme versuchen, eine ungewöhnliche Aktivität, wie beispielsweise eine ungewöhnliche lange „Ruhezeit” innerhalb des Hauses, zu detektieren, indem sie willkürlich den Umfang einer „Tageszeit” und „Nachtzeit” wählen und einen Alarm aussenden, wenn für eine vorbestimmte Zeitdauer während der „Tageszeit”-Periode keine Aktivität vorliegt. Diese bekannten In-Haus-Überwachungssytseme versehen den Bewohner mit einem Knopf, der niedergedrückt werden kann um anzuzeigen, ob der Bewohner zu Hause oder fort ist. Derartige bekannte Systeme schaffen es häufig nicht, echte Aktivitätsmuster des Bewohners bzw. der Bewohnerin genau wiederzugeben. Ferner geht häufig die Verantwortlichkeit des Bewohners bzw. der Bewohnerin anzuzeigen, ob er oder sie sich zu Hause befindet oder fort ist, unerfüllt, was zu einer hohen Falschalarmrate und geringen Empfindlichkeit derartiger bekannter Systeme führt.
  • Während die vorstehend erwähnten Systeme die Möglichkeit bieten können, eine Person zu überwachen, um auf eine Notfallsituation reagieren zu können, erfassen diese Systeme keine zusätzliche diagnostische Information über eine Person aus der Implementierung eines derartigen Überwachungssystems.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Es sind hier sowohl ein System als auch ein Verfahren zur Überwachung einer Person unter Verwendung eines Sensors am Einsatzort beschrieben.
  • In einer Ausführungsform des Systems enthält das System wenigstens eine elektronische Vorrichtung und eine entfernt befindliche Überwachungsstation, die Daten von der wenigstens einen elektronischen Vorrichtung empfängt, die Daten speichert und die Daten analysiert, um eine Gesundheits- bzw. Befindenseinschätzung hervorzubringen. In dieser Ausführungsform kann die elektronische Vorrichtung einen ersten Sensor enthalten, der der elektronischen Vorrichtung zugeordnet ist, wobei der Sensor ein erstes Signal erzeugt, dass eine Wechselwirkung zwischen der Person und der elektronischen Vorrichtung kennzeichnet. Zusätzlich können Ausführungsformen der elektronischen Vorrichtung einen Prozessor enthalten, der mit dem Sensor verbunden ist, um das erste Signal von dem Sensor zu empfangen und Daten zu erzeugen, die die Verwendung der elektronischen Vorrichtung durch die Person kennzeichnen. Außerdem kann die elektronische Vorrichtung einen Transmitter oder Sender enthalten, um die Daten von dem Prozessor zu empfangen und ein mit den Daten kodiertes Datensignal zu erzeugen.
  • Eine Ausführungsform eines Verfahrens zur Überwachung und Auswertung der kognitiven Fähigkeit einer Person ist hier ebenfalls offenbart. In einer Ausführungsform ist wenigstens eine Einrichtung in dem Domizil der Person verteilt angeordnet. Die Einrichtung kann eine Schaltung zur Erfassung der Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung und zum Übertragen der Wechselwirkungsdaten enthalten. Ausführungsformen des Verfahrens können ferner den Schritt des Empfangs der Wechselwirkungsdaten und der Analyse der Wechselwirkungsdaten zur Erzeugung einer ersten Statistik, die die Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung repräsentiert, enthalten. Schließlich kann die Ausführungsform des Verfahrens den Schritt der Bewertung der kognitiven Fähigkeit des Patienten bzw. der Patientin auf der Basis der ersten Statistik enthalten.
  • Diese und weitere Vorteile und Merkmale werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung besser verständlich, die in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen angegeben ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine schematisierte Ansicht einer Ausführungsform eines Systems zur Fernüberwachung der Aktivität einer Person;
  • 2 zeigt eine schematisierte Ansicht einer Ausführungsform eines System zur Überwachung der kognitiven Fähigkeit einer entfernt befindlichen Person;
  • 3 zeigt eine Ausführungsform einer Einrichtung, wie sie in Verbindung mit einer Ausführungsform des hier offenbarten Systems oder Verfahrens verwendet werden kann; und
  • 4 zeigt ein Flussdiagramm, das die Schritte in einer Ausführungsform eines Verfahrens, wie es hier offenbart ist, veranschaulicht.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • 1 zeigt ein Aktivitätsüberwachungssystem 10, das einen oder mehrere Aktivitätssensoren 14 enthält, die über ein Heim bzw. Haus 12 hinweg verteilt sind. Die Aktivitätssensoren 14 erzeugen Kommunikationssignale 16, die mit Hilfe von drahtlosen oder drahtgebundenen Kommunikationstechniken zu einem Kommunikationsrelais 18 übertragen werden können.
  • Die Sensoren 14 können Bewegungssensoren enthalten, die in Verbindung mit Türen, Schränken, Einrichtungen oder Geräten angeordnet sind, oder irgendwelche sonstige Sensoren oder Sensororte, die zur Erfassung und Übertragung von Daten in Bezug auf die Aktivitäten, die durch die Person in dem Haus 12 ausgeführt werden, geeignet sind. Weitere geeignete Sensoren 14 können Gefahrensensoren und/oder Sicherheitssensoren enthalten.
  • In dem Fall, dass einer oder mehrere der Sensoren 14 ein ungewöhnliches Ereignis erfasst bzw. erfassen, kann eine Intervention in dem Haus 12 durch eine Kommunikationsverbindung mit dem Patienten in dem Haus von einer Stelle außerhalb des Hauses aus, wie beispielsweise über einen Telefonanruf, vorgenommen werden. Alternativ kann ein Besuch von einem Pfleger bzw. einer Pflegerin 38 oder einer sonstigen geeigneten Person, wie beispielsweise einem Notfallschutzexperten, einem Angehörigen oder einem Vormund oder Pfleger, initiiert werden.
  • Das Kommunikationsrelais 18 überträgt die Sensordaten oder Datenpunkte, die von den Sensoren 14 gesammelt werden, durch Aussenden eines Datensignals 20, das die Daten enthält, zu einer entfernt befindlichen Überwachungszentrale 22 über eine geeignete drahtgebundene oder drahtlose Kommunikationsplattform 24, wie beispielsweise über ein festverdrahtetes Telefon, ein drahtloses Telefon, ein Zweiwege-Funksprechgerät, einen Pager, ein Kabel, das Internet oder irgendeine sonstige drahtlose Kommunikationsplattform. In Abhängigkeit von der gewählten Kommunikationsplattform 24 können die Datensignale 20 nahezu in Echtzeit gesandt werden, oder sie können in diskreten, regelmäßigen oder unregelmäßigen Intervallen gesandt werden. Beispielsweise können die Datensignale 20 über ein drahtloses Telefon, ein Zweiwege-Funksprechgerät, einen Pager, ein Kabel, das Internet oder irgendeine sonstige drahtlose Kommunikationsplattform nahezu in Echtzeit gesandt werden. Bei einer drahtgebundenen Telefonkommunikationsplattform können die Datensignale 20 gepuffert und in verschiedenen Zeitintervallen übertragen werden.
  • Die entfernt befindliche Überwachungsstation 22, die von dem Haus bzw. der Wohnstätte 12 entfernt angeordnet ist, enthält eine Datenbank 42, einen programmierbaren Ereignisdetektor 26 und eine Zustandsberichterzeugungseinrichtung 28. Die Datenbank 42 dient als eine Erfassungsvorrichtung für die Sensordaten, die über die Signale 20 übermittelt werden. Bei einer Anforderung von einem Pfleger bzw. einer Pflegerin 38 nach einem Zustandsbericht werden die Sensordaten von der Datenbank 24 zu der Zustandsberichterzeugungseinrichtung 28 weitergeleitet. Die Zustandsberichterzeugungseinrichtung 28 überträgt ein Zustandssignal 30 zu einer Computerworkstation 32 des Pflegers bzw. der Pflegerin 38. Das Zustandssignal 30 kann in einigen Ausführungsformen nahezu in Echtzeit übertragen werden, was die Übertragung von Signalen irgendwo in dem Bereich von fast unverzüglich bis zu 3 Minuten und über 3 Minuten hinaus umfassen soll. Beispielsweise kann die für die Übertragung erforderliche Zeitdauer bei einer Zweiwege-Pager-Übertragungsplattform 24 zwischen zwei und drei Minuten betragen. Die Zustandsberichtserzeugungseinrichtung 28 kann programmiert sein, um den Bericht für jedes Heim bzw. Haus 12 in einem bestimmten Intervall, wie beispielsweise alle 10 Minuten, zu aktualisieren. Das Zustandssignal 30 kann einen durch die Zustandsberichtserzeugungseinrichtung 28 erzeugten Bericht enthalten. Das Format und der Inhalt des Berichts können von der Anfrage des Pflegers bzw. der Pflegerin 38 abhängig sein. Es sollte verständlich sein, dass das Signal 30 anstatt über die Computerworkstation 32 zu und von einem persönlichen digitalen Assistent (PDA) oder einer sonstigen intelligenten Vorrichtung übertragen werden kann.
  • Der Pfleger bzw. die Pflegerin 38 kann auch bestimmte Aktivitäten auswählen, die, wenn sie in dem Haus 12 auftreten, als ein Ereignis betrachtet werden würden. Ein Ereignis würde im Allgemeinen eine Aktivität oder irgendein wichtiges Übergangsereignis, wie beispielsweise einen Zustandsübergang (die Veränderung von einem Zustand zu einem anderen, wie beispielsweise von einem aktiven zu einem Ruhezustand) enthalten, über die bzw. den ein Pfleger bzw. eine Pflegerin 38 Kenntnis zu erlangen wünschte. Beispielsweise können die Weckzeit einer Person, eine ungewöhnlich lange Zeitspanne der Ruhe oder Aktivitätslosigkeit oder die Benutzung einer Außentür als eine wichtige Aktivität oder ein Zustandsübergangsereignis betrachtet werden. Der Pfleger (die Pflegerin) 38 überträgt die Parameter davon, was ein Ereignis darstellt, zu der entfernt befindlichen Überwachungszentrale 22 über ein Signal 34. Während dem Pfleger 38 gegebenenfalls nicht die Möglichkeit gegeben sein kann zu definieren, was ein Ereignis darstellt, kann dem Pfleger 38 ermöglicht sein, Aktivitäten oder Aktionen, die ein Ereignis darstellen, aus einem Satz vordefinierter Aktivitäten auszuwählen. Ferner kann der Pfleger 38 in Ausführungsformen die Parameter festsetzen, um die Ereignisse zu konfigurieren, um sie mit der normalen Aktivität des Patienten bzw. der Patientin in dem Haus 12 abzugleichen. Beispielsweise definiert der Pfleger 38 nicht, was zum Beispiel ein „Aufwachen” dar stellt, wobei jedoch der Pfleger 38 definieren kann, wann ein „Aufwachen” als zu spät betrachtet werden würde. Die Sensordaten werden in der Überwachungszentrale 22 gespeichert und verarbeitet. Wenn die Daten das Auftreten eines Ereignisses anzeigen, kann ein Signal 36 zu dem Pfleger 38 über jedes geeignete Kommunikationsmittel, wie beispielsweise über ein drahtgebundenes oder drahtloses Telefon, einen PDA, eine intelligente Vorrichtung, ein Zweiwege-Funksprechgerät, über Email oder sonstige Internet gestützte Kommunikationsmedien, wie beispielsweise über ein Dialogfenster-Nachrichtenformat, gesandt werden. Dem Pfleger 38 wird dann die Möglichkeit gegeben, einen Kommunikationsweg 40 zur Kommunikation mit der in dem Haus 12 befindlichen Person zu eröffnen. Der Kommunikationsweg 40 kann über eine drahtgebundene oder drahtlose Telefonleitung sowie über einen Internetbrowser (d. h. Email oder ein sonstiges Internet basiertes Kommunikationswerkzeug), über Kabel, einen PDA oder eine sonstige intelligente Vorrichtung führen. Alternativ kann der Kommunikationsweg 40 durch einen persönlichen Besuch in Person des Pflegers 38 oder einer anderen geeigneten Person gegeben sein.
  • Das Aktivitätsüberwachungssystem 10 nutzt die Aktivitätssensoren 14, um die Aktivität der Person innerhalb des Hauses bzw. der Wohnstätte 12 zu überwachen. Zusätzlich zu dem regelmäßigen Zustandssignal 30, das zu dem Pfleger 38 gesandt wird, analysiert der programmierbare Ereignisdetektor 26 der entfernt befindlichen Überwachungsstation 22 auch die in der Datenbank 42 gespeicherten Patientendaten, so dass ein Signal 36 erzeugt wird, um den Pfleger 38 zu alarmieren, wenn eine abnormale Aktivität detektiert worden ist.
  • Somit stellt das Aktivitätsüberwachungssystem 10, wie vorstehend beschrieben, ein effektives System dar, anhand dessen eine Personaktivität überwacht werden kann, um rechtzeitige Alarme für einen von dem Haus 12 entfernt befindlichen Pfleger 38 bereitzustellen. Es sollte beachtet werden, dass, obwohl in der vorstehenden Beschreibung der Ausdruck „Haus” oder „Heim” verwendet wird, eine derartige Verwendung eine beliebige Art eines Domizils des Patienten umfassen soll und nicht auf eine Einfamilienhausstruktur beschränkt ist. An sich kann die Verwendung des Begriffs Haus oder Heim auch eine Eigentumswohnung oder ein Apartment, eine Wohngemeinschaft oder eine sonstige Lebenseinrichtung mit mehreren Personen oder einen oder mehrere Räume eines Alters- oder Pflegeheims, innerhalb dessen die Person lebt, umfassen.
  • Während das Aktivitätsüberwachungssystem 10 den Pfleger 38 mit einer zeitnahen Benachrichtigung über eine Notfallsituation, aufgrund derer eine Behandlung oder Zuwendung oder ein zusätzlicher Kontakt mit dem Patienten (bzw. der Patientin) erforderlich ist, versieht, ist es auch erwünscht, in der Lage zu sein, den geistigen oder kognitiven Zustand einer selbständig lebenden Person mit einem Überwachungssystem zu überwachen und zu bestimmen. 2 zeigt eine Ausführungsform eines Systems 50 zur Überwachung einer kognitiven Fähigkeit. Das Überwachungssystem 50 enthält das Domizil 52 einer Person 54. Es sollte beachtet werden, dass, wie vorstehend, das Domizil 52 hier nicht auf das eines Einfamilienhauses oder einer Einfamilienwohnung beschränkt sein sollte, sondern dass es in einem erweiterten Sinne derart interpretiert werden sollte, dass es jede beliebige Art einer Wohnstätte oder eines Aufenthaltsorts, einschließlich einer Einfamilienwohnstätte, Apartments oder Eigentumswohnungen, Wohngemeinschaften oder Gruppenheime oder Alters- bzw. Pflegeheimräume umfasst, in denen der Patient wohnen oder anwesend sein kann.
  • Das Domizil 52 kann mehrere elektronische Vorrichtungen 56 enthalten, die über das Domizil 52 hinweg verteilt angeordnet sind. Die elektronischen Vorrichtungen 56 können in einigen Ausführungsformen Einrichtungen bzw. Geräte enthalten, wie sie in gewöhnlichen Domizilen üblicherweise vorgefunden werden können. Eine nicht beschränkende beispielhafte Liste von Einrichtungen bzw. Geräten, die als in dem Rahmen der elektronischen Vorrichtungen 56 angesehen werden können, kann einen Herd oder Ofen, eine Kaffeekanne, Mikrowelle, einen Kühlschrank oder Eisschrank, eine Waschmaschine und/oder einen Trockner enthalten. Weitere elektronische Vorrichtungen 56 können die eines Fernsehers oder Radios enthalten.
  • Die elektronischen Vorrichtungen 56 erzeugen jeweils ein Datensignal 58, das Daten in Bezug auf die Nutzung der elektronischen Vorrichtung 56 durch die Person 54 enthält, wie dies nachstehend in Einzelheiten erläutert ist. Das Datensignal 58 kann über eine drahtgebundene oder drahtlose Verbindung, wie sie zur Implementierung des Systems 50 am geeignetsten ist, übertragen werden. Das Datensignal 58 wird durch ein Kommunikationsrelais 60, das irgendwo in Verbindung mit dem Domizil 52 angeordnet ist, empfangen und/oder verarbeitet. Das Kommunikationsrelais 60 kann an einer für jede der elektronischen Vorrichtungen 56 zentralen Stelle angeordnet sein, oder es kann an einer Stelle innerhalb des Domizils 52 derart angeordnet sein, dass es die Übertragung von Daten erleichtert. Das Kommunikationsrelais 60 empfängt die Datensignale 58 von den elektronischen Vorrichtungen 56 und verarbeitet die Daten sowie überträgt die Daten über ein kombiniertes Datensignal 62 zu einer entfernt befindlichen Überwachungsstation 64.
  • In einigen Ausführungsformen kann das Kommunikationsrelais 60 an den empfangenen Datensignalen 58 eine Signalverarbeitung vornehmen, um die empfangenen Datensignale 58 zu filtern und/oder zu digitalisieren und um die kombinierten Datensignale 62 zu erzeugen. Alternativ kann das Kommunikationsrelais 60 die Datensignale 58 einfach miteinander kombinieren, um das kombinierte Datensignal 62 zu bilden. Ansonsten kann das Kommunikationsrelais 60 die empfangenen Datensignale 58 multiplexen, damit diese als ein kombiniertes Datensignal 62 übertragen werden können.
  • In einer alternativen Ausführungsform werden die Datensignale 58 unmittelbar zu der entfernt befindlichen Überwachungsstation 64 übertragen. Diese Methode kann verwendet werden, wenn die entfernte Überwachungsstation 64 sich in ausreichend enger Nähe zu dem Domizil 52, beispielsweise in einem Pflegeheim oder einer Anlage für betreutes Wohnen, befindet, oder sie kann in dem Fall genutzt werden, dass die Datensignale 58 von den elektronischen Vorrichtungen 56 unter Verwendung einer Internet basierten Datenverbindung übermittelt werden.
  • Sobald das kombinierte Datensignal 62 durch die entfernt befindliche Überwachungsstation 64 empfangen wird, werden die Daten aus dem kombinierten Datensignal 62 in einer Datenbank 66 von Rohdaten der elektronischen Vorrichtungen gespeichert. Die Rohdaten der elektronischen Vorrichtungen werden in der Datenbank 66 bis zu einem Zeitpunkt gespeichert, an dem sie durch ein Auswertemodul 68 verarbeitet werden können.
  • Das Auswertemodul 68 verarbeitet die Daten von den elektronischen Vorrichtungen 56, die in der Datenbank 66 gespeichert sind. Das Auswertemodul 68 verarbeitet die empfangenen Signale zu Beginn, um eine Grund- bzw. Bezugslinienbestimmung über die Nutzung jeder der elektronischen Vorrichtungen 56 durch die Person 54 zu entwickeln. Die Bezugslinie wird als eine Identifizierung der standardgemäßen oder normalen Nutzung der elektronischen Vorrichtungen durch den Patienten verwendet und wird gewöhnlich durch Analyse von Daten erhalten, die über eine Zeitdauer, wie beispielsweise einen Tag, eine Woche, ei nen Monat oder mehrere Monate, hinweg erfasst werden. Diese Bezugsbestimmung wird in einer Datenbank von historischen Bewertungen 70 aufgezeichnet. Die Datenbank über historische Bewertungen 70 ermöglicht den späteren Vergleich zwischen der Bezugslinie oder der normalen Nutzung der elektronischen Vorrichtungen mit einer neu abgeleiteten Bewertung der Nutzung einer elektronischen Vorrichtung durch den Patienten, wie sie durch das Auswertemodul 68 ermittelt wird. Somit kann ein Vergleich zwischen Bewertungen, die zu unterschiedlichen Zeiten vorgenommen werden, Informationen in Bezug auf jede Minderung der kognitiven Fähigkeit der Person ergeben. Diese Feststellungen werden anschließend von der Überwachungsstation 64 zu einer Computerworkstation 72 eines Krankenhausarztes gemeldet, der mit der Betreuung und Überwachung des Patienten 54 beauftragt ist.
  • Die Datensignale 58, die die Nutzung der elektronischen Vorrichtung durch die Person repräsentieren, sind hier in größeren Einzelheiten unter Bezugnahme auf 3 beschrieben, die eine beispielhafte Ausführungsform einer elektronischen Vorrichtung in Übereinstimmung mit dem hier offenbarten System zeigt. In der in 3 dargestellten Ausführungsform ist die elektronische Vorrichtung 56 ein Mikrowellengerät 74. Die Mikrowelle 74 enthält eine Benutzerschnittstelle oder -oberfläche 76, die ferner eine Anzeige 78 und mehrere Knöpfe und/oder Steuerungen 80 enthält. Die Person betätigt die Mikrowelle 74 auf eine normale Weise, so wie die Person jede beliebige Mikrowelleneinrichtung bedienen würde. Die Person programmiert die Mikrowellenfunktion unter Verwendung der Steuerungen 80 ein, um typische Befehle, wie beispielsweise über das Energieniveau und die Kochzeit, einzugeben. Die Person kann anschließend eine Ausgabe der eingegebenen Funktion auf der Anzeige 78 sichten.
  • Die Mikrowelle 74, wie sie vorliegend offenbart ist, unterscheidet sich von einer standardgemäßen Mikrowelle dadurch, dass die Mikrowelle 74 ferner einen Prozessor 82 enthält, der Eingaben 84 von der Benutzerschnittstelle 76 empfängt. Die Eingaben 84 von der Benutzerschnittstelle gehen über diejenigen Eingaben, die zum Bedienen der Mikrowelle 74 erforderlich sind, hinaus und enthalten eine Angabe über die Weise, in der die Benutzerschnittstelle 76 durch die Person betätigt wird. Diese Eingaben 84 können Informationen in Bezug auf die Zeit am Tage, zu der die Mikrowelle 74 benutzt wird, und die speziellen Knöpfe oder Steuerungen 80, die während der Nutzung durch die Person betätigt werden, enthalten. Informationen in Bezug auf die Nutzung der Steuerungen 80 durch die Person, die in den Eingaben 84 enthalten sein können, können die Reihenfolge der Auswahl/Betätigung jeder der Steuerungen und/oder die Zeitmessung der Verzögerung zwischen der Auswahl jeder der Steuerungen 80 durch die Person umfassen. All diese Eingaben 84 werden zu dem Prozessor 82 gesandt, der die Eingaben 84 weiter verarbeiten kann oder die Eingaben 84 unmittelbar zu einem Transmitter oder Sender 86 senden kann, der ein Datensignal 88 erzeugt.
  • Weiter kann die Mikrowelle 74 zusätzliche Sensoren, wie beispielsweise einen Drucksensor 89 oder einen Aktivitätssensor 90, enthalten. Diese zusätzlichen Sensoren können verwendet werden, um zusätzliche Eingangssignale zu dem Prozessor 82 zu liefern, die die tatsächliche Nutzung der Mikrowelle 74 durch die Person kennzeichnen. Der Drucksensor 89 kann in dem Arbeitsbereich der Mikrowelle 74 angeordnet sein, so dass der Drucksensor 89 erfasst, wann ein Gegenstand in der Mikrowelle 74 platziert wird. Der Arbeitsbereich einer Einrichtung, beispielsweise der Arbeitsbereich der Mikrowelle 74, kann den Teil oder Abschnitt der Einrichtung bezeichnen, in dem etwas platziert oder verarbeitet wird.
  • Eine Eingabe 94 von dem Drucksensor 88 wird zu dem Prozessor 82 gesandt. Ein Aktivitätssensor 90 kann einer Tür 98 der Mikrowelle 74 oder einer anderen ähnlichen Komponente einer weiteren Einrichtung zugeordnet sein. Der Aktivitätssensor 90 kann dann die Betätigung der Tür 98 erfassen und zusätzliche Aktivitätssensoreingaben 96 zu dem Prozessor 82 liefern. Die Drucksensoreingabe 94 und die Aktivitätssensoreingabe 96, die zu dem Prozessor 82 geliefert werden, liefern ein Anzeichen für die tatsächliche Nutzung der Mikrowelle 74 durch die Person im Gegensatz zu den Benutzerschnittstelleneingaben 84, die für die Betätigung der Benutzerschnittstelle bzw. -oberfläche 76 durch die Person kennzeichnend sind. Daten von der Benutzerschnittstelle 76, den Drucksensoren 88 und/oder dem Aktivitätssensor 90 werden über den Sender 86 zu der entfernt befindlichen Überwachungsstation 64 (2) übermittelt.
  • Wie vorstehend beschrieben und wie hier nachstehend im Zusammenhang mit 2 in größeren Einzelheiten beschrieben, verwendet die entfernt befindliche Überwachungsstation 64 die kombinierten Datensignale von einer oder mehreren der elektronischen Vorrichtungen 56, um eine Anfangsbewertung der kognitiven Fähigkeit der Person vorzunehmen. Diese Bewertung der kognitiven Fähigkeit der Person kann Merkmale der kombinierten Daten, wie beispielsweise die routinemäßige Nutzung spezieller elektronischer Vorrichtungen 56 durch die Person, die Länge der Zeitspanne zwischen eingegebenen Befehlen, wenn eine elektronische Vorrichtung 56 betätigt wird, die Genauigkeit, mit der die Person die Befehle in die elektronische Vorrichtung 56 eingibt und/oder die tatsächliche richtige Nutzung der elektronischen Vorrichtung 56 durch die Person, betrachten. Die tatsächliche und richtige Nutzung der elektronischen Vorrichtung 56 durch die Person wird anhand eines Vergleichs der Eingaben von dem Drucksensor und dem Aktivitätssensor im Ver gleich zu den Eingaben von der Benutzerschnittstelle überwacht. Dieser Vergleich ergibt, wie bei dem Beispiel der Mikrowelle 74, ein Anzeichen darüber, ob die Person die Mikrowelle zuerst richtig belädt und anschließend die Mikrowelle richtig programmiert, um den in der Mikrowelle platzierten Gegenstand zu erwärmen. Einer richtigen Bedienung steht als Gegensatz ein Beispiel gegenüber, in dem kein Anzeichen über die Beladung der Mikrowelle empfangen wird, obwohl die Mikrowelle 74 programmiert und betätigt wird.
  • Es werden Unterschiede bei der Nutzung jeder der elektronischen Vorrichtungen 56 durch die Person im Laufe der Zeit aufgezeichnet. Somit kann die kognitive Fähigkeit einer Person (oder deren Verminderung) im Verlauf einer Zeitdauer ausgewertet werden, wenn die Person längere Zeitspannen benötigt, um eine elektronische Vorrichtung richtig zu bedienen, oder sie anfängt, eine erhöhte Anzahl von Fällen zu erfahren, in denen die elektronische Vorrichtung unsachgemäß bedient wird.
  • Über die Überwachung der kognitiven Verschlechterung über eine Zeitdauer hinweg liefert das System 50 diagnostische Informationen in Bezug auf den geistigen Zustand der Person. Fälle, in denen die Person eine elektronische Vorrichtung programmiert, der Druck- und/oder Aktivitätssensor jedoch kein Einbringen eines Gegenstands in den Arbeitsbereich 92 (3) der elektronischen Vorrichtung erfasst, können das Einsetzen von Zuständen, wie beispielsweise Demenz oder Alzheimer, anzeigen. Eine wiederholte häufige Verwendung oder rituelle Verwendung einer elektronischen Vorrichtung liefert ein Anzeichen über andere Zustände, wie beispielsweise eine Zwangserkrankung oder Zwangsneurose.
  • Eine weitere Quelle für Besorgnis in Bezug auf eine selbständig lebende Person betrifft die Frage, ob der Patient aus reichend Nahrung erhält oder nicht. Eine Überwachung der Personnutzung und -bedienung von üblichen Einrichtungen bzw. Geräten zur Essenszubereitung liefert ein Anzeichen darüber, ob die Person seine/ihre eigenen Mahlzeiten erfolgreich zubereitet. Dies kann ein Thema sein, zu dem sich der Patient während eines Gesprächs oder eines Hausbesuchs ausweichend geben kann. Momentan beschriebene Ausführungsformen ergeben die Möglichkeit, diese zusätzlichen medizinischen Daten zu erhalten.
  • Es ist hier ferner eine Ausführungsform eines Verfahrens 100 zur Überwachung und Bewertung der kognitiven Fähigkeit beschrieben. 4 zeigt ein Flussdiagramm, das die Schritte in einer Ausführungsform dieses Verfahrens 100 veranschaulicht. Diese Ausführungsform des Verfahrens 100 beginnt in Schritt 102, in dem mehrere Einrichtungen bzw. Geräte über das Domizil der Person hinweg verteilt angeordnet werden. Die in Schritt 102 verteilten Einrichtungen bzw. Geräte sind Einrichtungen, die speziell eingerichtet und mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet sind, so dass die Einrichtungen bzw. Geräte die Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung bzw. dem Gerät überwachen. Beispiele für derartige Einrichtungen, die in Schritt 10 verteilt werden, sind hier in größeren Einzelheiten offenbart. Als nächstes werden in Schritt 104 Einrichtungswechselwirkungsdaten empfangen. Die Einrichtungswechselwirkungsdaten können diejenigen Daten sein, die durch die Sensoren aufgezeichnet werden, wie sie vorstehend im Zusammenhang mit Schritt 102 beschrieben sind, oder sie können sonstige Einrichtungswechselwirkungsdaten sein, wie dies durch einen Fachmann ohne weiteres erkannt wird. Die Einrichtungswechselwirkungsdaten werden in Schritt 104 über die drahtgebundene oder drahtlose Übertragung eines Datensignals von den mehreren Einrichtungen empfangen.
  • Die empfangenen Einrichtungsdaten werden dann in Schritt 106 analysiert, um eine erste Statistik in Bezug auf die Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung zu erzeugen. Die in Schritt 106 erzeugte erste Statistik kann beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich, derartige Statistiken, wie die Geschwindigkeit, mit der die Einrichtung richtig beladen oder entladen wird, eine Messung der Fälle einer unrichtigen Reihenfolge bei der Wechselwirkung, die gesamte Wechselwirkungsdauer, die Zeitdauer zwischen speziellen Ereignissen während der Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung und/oder die Häufigkeit, mit der die Person mit der Einrichtung wechselwirkt, enthalten.
  • Die in Schritt 106 erzeugte erste Statistik wird anschließend in Schritt 108 dazu verwendet, die kognitive Fähigkeit der Person zu bewerten bzw. einzuschätzen. In Schritt 108 kann bewertet werden, dass die Person eine normale kognitive Fähigkeit aufweist, oder es kann beurteilt werden, dass die Person einen im Voraus existierenden Zustand einer verminderten kognitiven Fähigkeit aufweist. Alternativ kann die Bewertung in Schritt 108 die Bestimmung einer Bezugslinie oder eines „normalen” Niveaus anhand einer Analyse der ersten Statistik aus Schritt 106 enthalten. Die Bezugsbestimmung kann bei einer späteren Analyse unter alternativen Ausführungsformen des Verfahrens verwendet werden.
  • In einer derartigen alternativen Ausführungsform kehrt das Verfahren, nachdem eine erste Bewertung der kognitiven Fähigkeit der Person in Schritt 108 durchgeführt worden ist, zu dem Schritt 104 zurück, um weitere Einrichtungswechselwirkungsdaten zu empfangen. Dieser Schritt kann eine Stunde, einen Tag, einen Monat oder Monate später stattfinden. Die Durchführung dieses Schritts findet gewöhnlich in regelmäßigen Intervallen statt, oder sie kann stattfinden, wenn dazu bei der Anfrage eines überwachenden Krankenhausarztes aufgefordert wird. Wenn die neuen Einrichtungswechselwirkungsdaten in Schritt 104 empfangen werden, werden diese Wechselwirkungsdaten anschließend in Schritt 110 analysiert, um eine zweite Statistik in Bezug auf die Wechselwirkung der Person mit der Einrichtung zu erzeugen. Die zweite Statistik kann einige oder alle der Interpretationsdaten umfassen, wie sie im Zusammenhang mit Schritt 106 identifiziert worden sind. Die zweite Statistik wird anschließend in Schritt 112 dazu verwendet, eine neue Bewertung der kognitiven Fähigkeit der Person vorzunehmen. Somit bringt diese alternative Ausführungsform eine Neubewertung der kognitiven Fähigkeit der Person in regelmäßigen Intervallen hervor, so dass ein verantwortlicher Krankenhausarzt diese periodischen Bewertungen überprüfen kann.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform werden die Bewertung der kognitiven Fähigkeit der Person, wie in Schritt 108 auf der Basis der ersten Statistik erzeugt, und die Bewertung der kognitiven Fähigkeit der Person aus Schritt 112 auf der Basis der zweiten Statistik in Schritt 114 miteinander verglichen. Der Vergleich zwischen der ersten und der zweiten Statistik in Schritt 114 kann einfach die Zunahme oder Abnahme in irgendeiner der Statistiken messen, wie sie in den Schritten 106 oder 110 erzeugt werden. Dieser Vergleich zwischen der ersten und der zweiten Statistik in Schritt 114 wird anschließend in Schritt 116 verwendet, um jede Veränderung der kognitiven Fähigkeit der Person zu bewerten. Die Veränderung der kognitiven Fähigkeit der Person kann anhand einer Verlängerung der Zeitdauer der Wechselwirkung zwischen dem Patienten und der Einrichtung, des Anstiegs der Rate, mit der die Einrichtung unrichtig beladen oder entladen wird, oder eines Anstiegs der Häufigkeit, mit der die Einrichtung über die Benutzerschnittstelle unrichtig betätigt wird, ersehen und/oder ermittelt werden. Außerdem kann die Bewertung der Veränderung der kognitiven Fähigkeit der Person in Schritt 116 auch die Bestimmung irgendeines speziellen Musters in den Wechselwirkungen der Person mit der Einrichtung enthalten. Dabei sollten die vorerwähnten Auflistungen von Bewertungen, die in Schritt 116 durchgeführt werden können, als beispielhaft und nicht als diejenigen Bewertungen beschränkend angesehen werden, die durch einen Fachmann vorgenommen werden können.
  • Ausführungsformen des hier beschriebenen Systems und Verfahrens ergeben den Vorteil eines Systems und Verfahrens, das die nicht invasive und von der Ferne aus vornehmbare Überwachung der kognitiven Fähigkeit ermöglicht. Diese Form der Überwachung der kognitiven Fähigkeit reduziert Kosten, die ansonsten durch einen Pfleger oder eine Pflegerin oder einen sonstigen Arzt, der persönlich eine Person besucht und sich auf Beobachtungen und Gespräche mit der Person stützt, um die kognitive Fähigkeit zu bestimmen, verursacht werden würden. Außerdem kann die richtige Beurteilung der kognitiven Fähigkeit einer Person vorgenommen werden, was eine richtige Unterbringung der Person in einer Lebenssituation zur Folge haben kann, die mit den kognitiven Fähigkeiten der Person vereinbar ist. Diese Lebensunterbringungen können selbstständiges Leben, betreutes Wohnen oder eine Betreuung im Pflegeheim enthalten. Die Realisierung von Ausführungsformen des Systems und Verfahrens, wie hier offenbart, stellt eine Basis für die Bewertung der kognitiven Fähigkeiten einer Person und liefert somit ein zusätzliches Werkzeug zur Beurteilung der richtigen Lebenssituation für die Person bereit.
  • Ein System und Verfahren zur Fernüberwachung der Nutzung mehrerer elektronischer Vorrichtungen durch eine Person, wie hier beschrieben, kann auch vorteilhaft sein, weil medizinisch wertvolle Daten von einer selbständig lebenden Person erhalten werden können, die ansonsten gegebenenfalls schwer zu erhalten sind. Die Person kann ausweichend sein oder versuchen, Unzulänglichkeiten oder Verschlechterungen des kognitiven Verhaltens zu verschleiern, weil sich die Person dessen schämen kann oder sie nicht will, seine/ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Dies kann zu Situationen führen, in denen nichts erfasst wird, bis sich der Zustand als eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der Person äußert, wie dies in dem obigen Beispiel für eine Person der Fall sein kann, die nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen mit einer passenden Nahrung zu versorgen. Somit können Ausführungsformen des Systems und Verfahrens, wie hier beschrieben, eine Warnung über die zugrundeliegenden Ursachen oder über das Einsetzen derartiger medizinischer Probleme liefern.
  • Einige der Ausführungsformen des Systems und Verfahrens, wie hierin beschrieben, können allein durch die Verwendung eines oder mehrerer Computer oder Verarbeitungsvorrichtungen implementiert sein. Diese Vorrichtungen können Implementierungen, wie beispielsweise Computermodule und die Anwendung von Algorithmen, nutzen, um die hier beschriebenen Funktionen zu erreichen. In diesen Ausführungsformen besteht der technische Effekt der Computerimplementierung darin, dass diese Ausführungsformen einen Arzt mit einem Werkzeug zur Bewertung der kognitiven Fähigkeit einer entfernt befindlichen Person sowie mit einem Anzeichen oder einer Indikation darüber versehen.
  • Diese Beschreibung verwendet Beispiele, um die Erfindung, einschließlich der besten Ausführungsform, zu offenbaren und auch um jeden Fachmann auf dem Fachgebiet in die Lage zu versetzen, die Erfindung auszuführen und zu verwenden. Der schutzfähige Umfang der Erfindung ist durch die Ansprüche definiert und kann weitere Beispiele enthalten, die einem Fachmann einfallen. Derartige weitere Beispiele sollen von dem Schutzumfang der Ansprüche mit umfasst sein, wenn sie struktu relle Elemente haben, die sich von dem Wortsinn der Ansprüche nicht unterscheiden, oder wenn sie äquivalente Elemente mit gegenüber dem Wortsinn der Ansprüche unwesentlichen Unterschieden enthalten.
  • Es sind hier ein System und ein Verfahren zur Überwachung des Gesundheitszustands einer entfernt befindlichen Person 54 offenbart. Das System enthält wenigstens eine elektronische Vorrichtung 56. Die elektronische Vorrichtung 56 enthält einen ersten Sensor, einen Prozessor 82 und einen Sender 86. Das System enthält ferner eine entfernt befindliche Überwachungsstation 64, die Daten von wenigstens einer elektronischen Vorrichtung 56 empfängt und eine Bewertung des Gesundheitszustands der Person erzielt.
  • 10
    Patientenaktivitätsüberwachungssystem
    12
    Heim, Haus, Wohnstätte
    14
    Aktivitätssensoren
    16
    Kommunikationssignale
    18
    Kommunikationsrelais
    20
    Datensignal
    22
    Entfernt befindliche Überwachungsstation
    24
    Kommunikationsplattform
    26
    Programmierbarer Ereignisdetektor
    28
    Zustandsberichtserzeugungseinrichtung
    30
    Zustandssignal
    32
    Computerworkstation
    34
    Signal
    36
    Signal
    38
    Pfleger(in)
    40
    Kommunikationsweg
    42
    Datenbank
    50
    System zur Überwachung der kognitiven Fähigkeit eines Patienten
    52
    Domizil
    54
    Patient
    56
    Elektronische Vorrichtungen
    58
    Datensignal
    60
    Kommunikationsrelais
    62
    Kombiniertes Datensignal
    64
    Entfernt befindliche Überwachungsstation
    66
    Datenbank
    68
    Auswertemodul
    70
    Datenbank
    72
    Workstation
    74
    Mikrowelle
    76
    Benutzerschnittstelle, Benutzeroberfläche
    78
    Anzeige
    80
    Steuerungen
    82
    Prozessor
    84
    Benutzerschnittstelleneingaben
    86
    Sender, Transmitter
    88
    Drucksensor
    90
    Aktivitätssensor
    92
    Arbeitsbereich
    94
    Drucksensoreingabe
    96
    Aktivitätssensoreingabe
    98
    Tür
    100
    Flussdiagramm
    102–116
    Schritte

Claims (10)

  1. System zur Überwachung einer entfernt befindlichen Person, wobei das System aufweist: wenigstens eine elektronische Vorrichtung (56), wobei die elektronische Vorrichtung (56) enthält: einen ersten Sensor, der der elektronsichen Vorrichtung (56) zugeordnet ist, um ein erstes Signal (58) zu erzeugen, das eine Wechselwirkung zwischen der Person und der elektronischen Vorrichtung (56) kennzeichnet; einen Prozessor (82), der der elektronischen Vorrichtung (56) zugeordnet und mit dem ersten Sensor verbunden ist, um das erste Signal von dem ersten Sensor zu empfangen und Daten zu erzeugen, die die Nutzung der elektronischen Vorrichtung (56) durch die Person kennzeichnen; und einen Transmitter (86), der mit dem Prozessor (82) verbunden ist, um die Daten von dem Prozessor (82) zu empfangen und ein mit den Daten kodiertes Datensignal (88) auszusenden; eine entfernt befindliche Überwachungsstation (64), die die Daten von der wenigstens einen elektronischen Vorrichtung (56) empfängt, die Daten speichert und die Daten analysiert, um eine Gesundheitsbewertung zu ergeben.
  2. System nach Anspruch 1, wobei die wenigstens eine elektronische Vorrichtung (56) ein elektronisches Gerät ist, das in einem Domizil (52) der Person angeordnet ist.
  3. System nach Anspruch 2, das ferner eine Kommunikationseinrichtung (60) aufweist, die dem Domizil (52) zugeordnet ist, wobei die Kommunikationseinrichtung (60) die Datensignale (58) von dem wenigstens einen elektronischen Gerät (56) empfängt und ein kombiniertes Datensignal (62) erzeugt, das die Daten von jedem der mehreren elektronischen Geräte (56) aufweist, wobei das kombinierte Datensignal (62) zu der entfernt befindlichen Überwachungsstation (64) übermittelt wird.
  4. System nach Anspruch 1, wobei der erste Sensor einer im Voraus existierenden Benutzerschnittstelle (76) der elektronischen Vorrichtung (56) zugeordnet ist.
  5. System nach Anspruch 4, das ferner einen zweiten Sensor (89) aufweist, der einem Arbeitsbereich (92) der elektronischen Vorrichtung (56) zugeordnet ist.
  6. System nach Anspruch 5, wobei der zweite Sensor (89) ein zweites Signal (94) erzeugt, das eine Wechselwirkung zwischen der Person und der elektronischen Vorrichtung (56) kennzeichnet, wobei der Prozessor (82) das zweite Signal (94) von dem zweiten Sensor (89) empfängt und das zweite Signal (94) in die Daten einfügt, wobei die Daten für die Nutzung der elektronischen Vorrichtung (56) durch die Person kennzeichnend sind.
  7. System nach Anspruch 6, wobei das zweite Signal (94) die tatsächliche Nutzung der elektronischen Vorrichtung (56) durch die Person kennzeichnet.
  8. System nach Anspruch 7, wobei der zweite Sensor (89) ein Drucksensor ist.
  9. System nach Anspruch 1, wobei die Gesundheitsbewertung eine Bewertung der kognitiven Fähigkeiten einer Person ist.
  10. System nach Anspruch 9, wobei die entfernt befindliche Überwachungsstation die Daten analysiert, um eine Bewertung der kognitiven Fähigkeiten der Person durch einen Vergleich von Veränderungen der Daten im Laufe der Zeit zu ergeben.
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