-
Die
Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
-
In
der
DE 38 19 125 A1 ist
bereits eine Handwerkzeugmaschine, insbesondere ein Bohrhammer, mit
einer Arbeitsspindel, einem Handwerkzeugmaschinengehäuses
und einer parallel zu der Arbeitsspindel angeordneten Zwischenwelle,
die zu einem Betriebsartenwechsel axial verschiebbar gelagert ist, und
mit einer Zahnhülse, die dazu vorgesehen ist, ein Drehmoment
auf die Zwischenwelle zu übertragen, vorgeschlagen worden.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Die
Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere
einem Bohrhammer, mit einer Arbeitsspindel, einem Handwerkzeugmaschinengehäuses
und einer parallel zu der Arbeitsspindel angeordneten Zwischenwelle,
die zu einem Betriebsartenwechsel axial verschiebbar gelagert ist, und
mit einer Zahnhülse, die dazu vorgesehen ist, ein Drehmoment
auf die Zwischenwelle zu übertragen.
-
Es
wird vorgeschlagen, dass die Zahnhülse in axialer Richtung
mittels des Handwerkzeugmaschinengehäuses fixiert ist.
Unter einer „Arbeitsspindel” soll insbesondere
auch ein Hammerrohr verstanden werden, in dem ein zu einer Impulserzeugung vorgesehenes
Element geführt ist. Die Arbeitsspindel ist drehbar und
kann dabei axial fixiert und/oder zumindest teilweise axial bewegbar
und/oder mehrstückig ausgeführt sein. Unter einem „Betriebsartenwechsel” soll
insbesondere ein Umschalten zwischen zwei Betriebsarten, insbesondere
zwischen einem Schlagbohrbetrieb, einem Bohrbetrieb und/oder einem
Meißelbetrieb, verstanden werden. Unter einer „Betriebsart” sollen
insbesondere der Meißelbetrieb, der Schlagbohrbetrieb und/oder
der Bohrbetrieb verstanden werden. Bei einem Meißelbetrieb
führt ein Werkzeug eine Bewegung entlang einer Hauptarbeitsrichtung
aus. Bei einem Bohrbetrieb führt das Werkzeug eine Drehbewegung
um eine Rotationsachse parallel zu der Hauptarbeitsrichtung aus.
Bei einem Schlagbohrbetrieb führt das Werkzeug die zwei
Bewegungen gleichzeitig aus. Unter einer „Hauptarbeitsrichtung” soll
insbesondere eine Richtung verstanden werden, in die die Handwerkzeugmaschine
normalerweise bei einem Arbeitsvorgang, zum Beispiel unmittelbar
während eines Bohrvorgangs, bewegt wird. Unter „vorgesehen” soll
insbesondere speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden
werden. Unter einer „Zahnhülse” soll
insbesondere ein Element verstanden werden, das einen Hohlraum zumindest
teilweise umschließt und/oder zumindest ein Zahnelement,
das vorzugsweise aus Zähnen und Zahnlücken besteht
und als Stirnrad ausgebildet ist, zu einer Übertragung
eines Drehmoments aufweist. Unter der Wendung „ein Drehmoment übertragen” soll
insbesondere auch eine Übertragung einer Leistung mittels
einer Drehbewegung verstanden werden. Unter „in axialer
Richtung fixiert” soll insbesondere entlang einer Achse unbewegbar
verstanden werden. insbesondere bleibt die Zahnhülse bei
einem Betriebsartenwechsel in axialer Richtung in Bezug auf ein
Handwerkzeugmaschinengehäuse und/oder in Bezug auf eine
Motorwelle unbewegt. Unter einer „Handwerkzeugmaschine” soll
in diesem Zusammenhang neben einem Bohrhammer insbesondere auch
eine Schlagbohrmaschine und/oder eine andere, dem Fachmann als sinnvoll
erscheinende Handwerkzeugmaschine verstanden werden. Durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine kann mittels der in axialer
Richtung fixierten Zahnhülse ein Verschleiß der
Zahnhülse und/oder der Motorwelle wirkungsvoll minimiert
und ein Verkanten der Zahnhülse und/oder der Motorwelle
und/oder der Zwischenwelle bei einem Schalten unter Last vorteilhaft
vermieden werden.
-
Ferner
weist die Handwerkzeugmaschine eine Motorwelle auf, die parallel
zu der Arbeitsspindel angeordnet ist. Vorteilhaft ist die Zahnhülse
gegenüber der Motorwelle in axialer Richtung fixiert. Unter „parallel
angeordnet” soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden
werden, dass Rotationsachsen der Arbeitsspindel, der Motorwelle
und der Zwischenwelle parallel zueinander ausgerichtet sind. Alternativ
kann die Handwerkzeugmaschine eine Motorwelle aufweisen, die senkrecht
zu der Arbeitsspindel angeordnet ist. Durch die parallel zu der
Arbeitsspindel angeordnete Motorwelle kann eine vorteilhafte geringe
Bauhöhe erreicht werden.
-
Des
Weiteren wird ein Schaltelement vorgeschlagen, das für
zumindest einen Betriebsartenwechsel gegenüber der Zahnhülse
axial verschiebbar ist, wodurch vorteilhaft bei zumindest zwei Betriebsarten,
wie beispielsweise bei einem Bohrbetrieb und einem Schlagbohrbetrieb,
eine zuverlässige und drehfeste Verbindung zwischen der
Zwischenwelle und dem Schaltelement möglich ist.
-
Ferner
weist die Handwerkzeugmaschine ein Koppelelement auf, das zumindest
das Schaltelement und die Zahnhülse drehfest miteinander
verbindet. Unter einem „Koppelelement” soll insbesondere eine
Vorrichtung verstanden werden, die zwei Elemente, unabhängig
von einer axialen Verschiebung der Elemente aufeinander zu oder
voneinander weg, drehfest miteinander verbindet. Besonders vorteilhaft ist
das Koppelelement als ein Keilwellenprofil ausgebildet. Es sind
auch andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausbildungen,
die eine gleiche Funktion erfüllen, möglich. Durch
das Koppelelement sind das Schaltelement und die Zahnhülse
mit einer drehfesten Verbindung in allen Stellungen des Schaltelements
und der Zwischenwelle vorteilhaft miteinander verbunden.
-
Zudem
wird vorgeschlagen, dass die Zahnhülse das Schaltelement
zumindest teilweise umschließt. Unter „zumindest
teilweise umschließen” soll insbesondere verstanden
werden, dass das Schaltelement zumindest teilweise in dem Hohlraum, den
die Zahnhülse umschließt, angeordnet ist, wodurch
ein benötigter Bauraum vorteilhaft reduziert werden kann.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung wird ein Federelement vorgeschlagen,
das dazu vorgesehen ist, zumindest das Schaltelement zumindest bei
einem Betriebsartenwechsel zu verschieben, wodurch eine einfache
Konstruktion möglich ist. Insbesondere verschiebt das Federelement
das Schaltelement bei einem Wechsel von dem Bohrbetrieb in den Schlagbohrbetrieb.
Anstelle eines als Schraubenfeder ausgebildeten Federelements kann
auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Vorrichtung,
wie beispielsweise ein Gummielement, eine hydraulische, magnetische
oder pneumatische Vorrichtung, zum Verschieben des Schaltelements,
verwendet werden.
-
Des
Weiteren wird ein Federelement vorgeschlagen, das die Zahnhülse
zumindest teilweise umschließt, wodurch besonders wenig
Bauraum für eine Getriebeanordnung benötigt wird.
-
Ferner
wird ein Verbindungselement vorgeschlagen, das die Zwischenwelle
und das Schaltelement in zumindest einer Betriebsart drehfest miteinander
verbindet. Unter einem „Verbindungselement” soll
insbesondere eine Vorrichtung verstanden werden, die in zumindest
einer Betriebsart, eine rotatorische Relativbewegung von zwei Elementen
zueinander, in diesem Fall der Zwischenwelle und des Schaltelements,
verhindert. Insbesondere verhindert das Verbindungselement in einem
Bohrbetrieb und in einem Schlagbohrbetrieb eine rotatorische Relativbewegung
der beiden Elemente zueinander. In zumindest einer anderen Betriebsart,
insbesondere in einem Meißelbetrieb, ermöglicht
das Verbindungselement einen Freilauf, das heißt eine rotatorische
Relativbewegung, bei der die zwei Elemente gegeneinander verdrehbar
sind. Durch das erste Verbindungselement kann eine vorteilhafte
Drehbewegung des Werkzeugs während zumindest einer Betriebsart
erreicht werden.
-
Zudem
wird vorgeschlagen, dass das Verbindungselement bei einem Meißelbetrieb
geöffnet ist. Vorteilhafterweise ist das Verbindungselement, das
die Zwischenwelle und das Schaltelement in zumindest einer Betriebsart
drehfest miteinander verbindet, bei einem Meißelbetrieb
geöffnet. Unter „geöffnet” soll
in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die
zwei Elemente, die das Verbindungselement verbindet, in einem Bohrbetrieb und
einem Schlagbohrbetrieb drehfest miteinander verbunden sind und
jetzt einen Freilauf zueinander aufweisen. Durch das geöffnete
Verbindungselement Isst sich vorteilhaft ein Anwendungsbereich der Handwerkzeugmaschine
erweitern.
-
Des
Weiteren wird ein zweites Verbindungselement vorgeschlagen, das
in zumindest einer Betriebsart zumindest ein Drehmoment von dem
Schaltelement auf einen Huberzeuger überträgt,
wodurch eine vorteilhafte Schlagbewegung des Werkzeugs erreicht
werden kann. Dabei kann der Huberzeuger beispielsweise mittels eines
Taumelantriebs und/oder eines Exzenterantriebs realisiert sein.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass das zweite
Verbindungselement bei einem Bohrbetrieb geöffnet ist,
wodurch sich vorteilhaft ein Anwendungsbereich der Handwerkzeugmaschine
erweitern lässt.
-
Ferner
wird ein zusätzliches Lagerelement vorgeschlagen, mittels
dessen zumindest die Zahnhülse gelagert ist. Unter einem „zusätzlichen
Lagerelement” soll insbesondere ein Lagerelement verstanden
werden, das getrennt von in einem verbauten Zustand angrenzenden
Elementen, wie insbesondere einem Gehäuseelement und/oder
der Zahnhülse, hergestellt werden kann. Vorteilhaft ist
das zusätzliche Lagerelement als ein Stehbolzen ausgebildet. Unter
der Wendung „mittels des Lagerelements gelagert” soll
in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass das
Lagerelement zumindest bei einer Lagerung auftretende lineare Kräfte ableitet
und/oder abstützt. Dabei ermöglicht ein Lager
unterschiedlich orientierte Bewegungen, in diesem Fall eine unterschiedliche
axiale Drehbewegung der Zahnhülse und des Lagerelements.
Es können verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
Lager, wie Gleitlager, Wälzlager, Blechtöpfe, Nadellager
und/oder Rillenkugellager, verwendet werden. Mittels des zusätzlichen
Lagerelements kann die Zahnhülse konstruktiv einfach gelagert
werden.
-
Zudem
wird vorgeschlagen, dass das zusätzliche Lagerelement zumindest
drehfest mit einem Gehäuseelement verbunden ist, wodurch
die Handwerkzeugmaschine einfach montiert werden kann.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung wird ein einstückig mit einem
Gehäuseelement ausgeführter Lagerzapfen vorgeschlagen,
mittels dessen zumindest die Zahnhülse gelagert ist. Unter „einstückig” soll
in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass der
Lagerzapfen und das Gehäuseelement aus einem gemeinsamen
Rohling hergestellt sind. Dadurch können Bauteile vorteilhaft
eingespart werden.
-
Des
Weiteren wird ein Lager vorgeschlagen, das zumindest die Zahnhülse
in einem Huberzeuger lagert. Unter der Wendung „in einem
Huberzeuger gelagert” soll insbesondere verstanden werden,
dass bei einer Lagerung auftretende Kräfte über
zumindest ein Bauteil des Huberzeugers, vorzugsweise ein Übertragungselement des
Huberzeugers, abgeleitet und/oder abgestützt werden. Insbesondere
soll das Lagerelement die Zahnhülse in dem Huberzeuger
lagern, auf den das zweite Verbindungselement ein Drehmoment überträgt.
Durch die Lagerung der Zahnhülse in dem Huberzeuger kann
besonders vorteilhaft Bauraum eingespart werden.
-
Ferner
wird zumindest ein innerhalb der Zahnhülse angeordnetes
Lager, das die Zahnhülse axial und/oder radial lagert,
vorgeschlagen. Unter „innerhalb der Zahnhülse” soll
insbesondere verstanden werden, dass die Zahnhülse das
Lager zumindest teilweise umschließt. Durch das Lager innerhalb der
Zahnhülse kann zusätzlicher Bauraum eingespart
werden.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Zahnhülse
einen Lagerzapfen aufweist. Vorteilhaft ist der Lagerzapfen drehfest
mit der Zahnhülse verbunden. Durch den Lagerzapfen der
Zahnhülse kann ein Lager vorteilhaft innerhalb des Handwerkzeugmaschinengehäuses
angeordnet sein.
-
Zeichnung
-
Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In den Zeichnungen sind neun Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt, wobei sich drei Ausführungsbeispiele insbesondere
auf eine Vorrichtung zu einer Übertragung eines Drehmoments
und sechs Ausführungsbeispiele auf eine Lagerung einer
Zahnhülse beziehen. Die Zeichnung, die Beschreibung und
die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination.
Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Insbesondere sind die Ausführungsbeispiele eins bis drei
mit den Ausführungsbeispielen vier bis neun kombinierbar.
-
Es
zeigen:
-
1 eine
schematische Darstellung einer als Bohrhammer ausgebildeten Handwerkzeugmaschine,
-
2 eine
schematische Innenansicht der Handwerkzeugmaschine aus 1 in
einem ersten Ausführungsbeispiel,
-
3 eine
schematische Innenansicht der Handwerkzeugmaschine in einem zweiten
Ausführungsbeispiel,
-
4 eine
schematische Innenansicht der Handwerkzeugmaschine in einem dritten
Ausführungsbeispiel,
-
5 eine
schematische Detailansicht einer Getriebeanordnung der Handwerkzeugmaschine
des ersten Ausführungsbeispiels,
-
6 eine
schematische Detailansicht der Getriebeanordnung in einem vierten
Ausführungsbeispiel,
-
7 eine
schematische Detailansicht der Getriebeanordnung in einem fünften
Ausführungsbeispiel,
-
8 eine
schematische Detailansicht der Getriebeanordnung in einem sechsten
Ausführungsbeispiel,
-
9 eine
schematische Detailansicht der Getriebeanordnung in einem siebten
Ausführungsbeispiel und
-
10 eine
schematische Detailansicht der Getriebeanordnung in einem achten
Ausführungsbeispiel.
-
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
-
1 zeigt
eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels
einer als Bohrhammer ausgebildeten Handwerkzeugmaschine 10a mit
einem pistolenförmigen Handwerkzeugmaschinengehäuse 86a.
Die Handwerkzeugmaschine 10a weist einen in Bezug auf eine
Hauptarbeitsrichtung 44a abgewinkelten Haupthandgriff 46a,
der einstückig mit dem Handwerkzeugmaschinengehäuse 86a ausgeführt
ist, auf. In einem vorderen Bereich 48a der Handwerkzeugmaschine 10a befinden
sich ein Zusatzhandgriff 50a, ein Werkzeugfutter 52a,
ein als SDS-plus Bohrmeißel ausgebildetes Werkzeug 54a und
ein Bedienelement 56a. Mittels des Bedienelements 56a kann
ein nicht näher dargestellter Bediener einen Betriebsartenwechsel
vornehmen.
-
In 2 ist
in einer Innenansicht eine Getriebeanordnung 57a der Handwerkzeugmaschine 10a in
einer schematischen Darstellung gezeigt, die dazu vorgesehen ist,
die Betriebsart der Handwerkzeugmaschine 10a zu wechseln.
Die Handwerkzeugmaschine 10a weist eine Motorwelle 14a,
die von einem nicht näher dar gestellten Motor antreibbar
ist, und eine Arbeitsspindel 12a auf. Eine Rotationsachse 58a der
Motorwelle 14a erstreckt sich parallel zu der Hauptarbeitsrichtung 44a und
parallel zu einer Rotationsachse 60a der Arbeitsspindel 12a.
In der Arbeitsspindel 12a und in Hauptarbeitsrichtung 44a vor und
hinter der Arbeitsspindel 12a ist eine nur teilweise dargestellte
impulserzeugende Vorrichtung mit einem Huberzeuger 32a untergebracht.
Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10a eine parallel
zu der Arbeitsspindel 12a angeordnete Zwischenwelle 16a auf.
Die Zwischenwelle 16a ist zu einem Betriebsartenwechsel
mittels des Bedienelements 56a axial verschiebbar gelagert
und weist eine Außenverzahnung 62a auf, die ein
Drehmoment in zumindest einer Betriebsart auf die als Hammerrohr
ausgebildete Arbeitsspindel 12a überträgt.
Des Weiteren weist die Handwerkzeugmaschine 10a eine Zahnhülse 18a auf,
die während eines Betriebs ein Drehmoment von der Motorwelle 14a auf
ein Schaltelement 22a überträgt.
-
Die
Zahnhülse 18a ist in einer axialen Richtung 20a mittels
des Handwerkzeugmaschinengehäuses 86a gegenüber
der Motorwelle 14a fixiert. Für einen Betriebsartenwechsel
weist die Handwerkzeugmaschine 10a das Schaltelement 22a auf,
das für einen Betriebsartenwechsel gegenüber der
Zahnhülse 18a axial verschiebbar ist. Eine Übertragung des
Drehmoments von der Zahnhülse 18a auf das Schaltelement 22a erfolgt
mittels eines als ein Keilwellenprofil ausgebildeten Koppelelements 24a,
das das Schaltelement 22a und die Zahnhülse 18a drehfest
miteinander verbindet.
-
Zudem
weist die Handwerkzeugmaschine 10a den Huberzeuger 32a,
mit einem Übertragungselement 64a und mit einem
Exzenterrad 66a, und ein Federelement 26a auf.
Die Motorwelle 14a weist an einem in Hauptarbeitsrichtung 44a gelegenen
Ende eine Verzahnung 68a auf, die zusammen mit einer Verzahnung 70a der
Zahnhülse 18a ein Stirnradgetriebe bildet. Die
Zahnhülse 18a ist als eine Hohlwelle ausgebildet,
die drei entlang der Hauptarbeitsrichtungen 44a kleiner
werdende Außenradien und zwei entlang der Hauptarbeitsrichtungen 44a in
einer radialen Richtung kleiner werdende Innenradien aufweist. Im Bereich
des größten Außenradius, der von einem
auf die Zahnhülse 18a aufgepressten Ring gebildet
wird, ist die Verzahnung 70a angeordnet. Ein Übergang 72a zwischen
dem mittleren und dem kleinen Außenradius zu einer Abstützung
dient in axialer Richtung als Auflagefläche für
das Federelement 26a. Ein Übergang 74a zwischen
dem großen und dem kleinen Innenradius dient als Auflagefläche
für ein Lager 76a. Das Lager 76a lagert
die Zahnhülse 18a in einem Gehäuseelement 36a,
das über das Lagerelement 34a indirekt mit dem
Handwerkzeugmaschinengehäuse 86a verbunden ist.
Die Zahnhülse 18a umschließt das Schaltelement 22a in
einem, in Hauptarbeitsrichtung 44a liegenden Bereich 78a,
der sich röhrenförmig parallel zur Hauptarbeitsrichtung 44a erstreckt.
-
Das
Federelement 26a verschiebt das Schaltelement 22a bei
dem Betriebsartenwechsel zwischen Bohrbetrieb und Schlagbohrbetrieb
und ist als Schraubenfeder ausgebildet. Dazu stützt sich
das Federelement 26a an der Zahnhülse 18a und
dem Schaltelement 22a ab und drückt die beiden
Elemente 18a, 22a in einer axialen Richtung auseinander. Ferner
drückt das Federelement 26a das Schaltelement 22a während
des Meißelbetriebs und des Schlagbohrbetriebs gegen das Übertragungselement 64a des
Huberzeugers 32a und ermöglicht damit eine drehfeste
Verbindung zwischen dem Schaltelement 22a und dem Übertragungselement 64a.
Das Federelement 26a umschließt die Zahnhülse 18a und
das Schaltelement 22a in einem Bereich, der sich röhrenförmig
parallel zur Hauptarbeitsrichtung 44a erstreckt, jeweils
teilweise.
-
Die
Handwerkzeugmaschine 10a weist ein erstes Verbindungselement 28a auf,
das die Zwischenwelle 16a und das Schaltelement 22a bei
einem Bohrbetrieb und einem Schlagbohrbetrieb drehfest miteinander
verbindet. Das erste Verbindungselement 28a ist als eine
Steckverzahnung ausgebildet. Bei einem Meißelbetrieb ist
die Zwischenwelle 16a mittels des Bedienelements 56a in
Hauptarbeitsrichtung 44a axial verschoben. Dadurch öffnet
sich das erste Verbindungselement 28a, indem die Zwischenwelle 16a von
dem Schaltelement 22a weg bewegt wird, und es wird kein
Drehmoment auf die Zwischenwelle 16a und somit auf die
Arbeitsspindel 12a und das Werkzeug 54a übertragen.
-
Die
Handwerkzeugmaschine 10a weist ein zweites Verbindungselement 30a auf,
das das Schaltelement 22a und das Übertragungselement 64a des Huberzeugers 32a bei
einem Meißelbetrieb und einem Schlagbohrbetrieb drehfest
miteinander verbindet. Das zweite Verbindungselement 30a ist
als eine Steckverzahnung, die an dem Schaltelement 22a in Hauptarbeitsrichtung 44a an
einem Außenradius angeordnet ist, ausgebildet. Bei einem
Bohrbetrieb ist die Zwischenwelle 16a mittels des Bedienelements 56a entgegen
der Hauptarbeitsrichtung 44a axial verschoben. Die Zwischenwelle 16a verschiebt
dadurch das Schaltelement 22a ebenfalls entgegen der Hauptarbeitsrichtung 44a gegen
einen Federdruck des Federelements 26a. Dadurch öffnet
sich das zweite Verbindungselement 30a. Es wird kein Drehmoment
auf das Übertragungselement 64a und somit auf
den Huberzeuger 32a übertragen.
-
In
den 3, 4 und 6 bis 10 sind
weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt. Zur
Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe
a in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 1, 2 und 5 durch
die Buchstaben b bis h in den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele
in den 3, 4 und 6 bis 10 ersetzt.
Die nachfolgenden Beschreibungen beschränken sich im Wesentlichen
auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen,
wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und
Funktionen auf die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele,
insbesondere in den 1, 2 und 5 verwiesen
werden kann.
-
3 zeigt
eine Handwerkzeugmaschine 10b, bei der im Gegensatz zu
dem ersten Ausführungsbeispiel in 2 ein Federelement 26b und eine
Zahnhülse 18b teilweise innerhalb eines Schaltelements 22b angeordnet
sind. Das Schaltelement 22b umschließt dabei teilweise
die Zahnhülse 18b. Hierbei ist das Federelement 26b innerhalb
der Zahnhülse 18b und dem Schaltelement 22b angeordnet.
Als Auflageflächen für das Federelement 26b dienen
innerhalb der Zahnhülse 18b und innerhalb des
Schaltelements 22b angeordnete Stege 80b.
-
Des
Weiteren zeigt 4 eine Handwerkzeugmaschine 10c,
bei der, im Gegensatz zu dem ersten Ausführungsbeispiel
in 2, ein erstes Verbindungselement 82c eine
Zahnhülse 18c und eine Zwischenwelle 16c bei
einem Bohrbetrieb oder einem Schlagbohrbetrieb drehfest verbindet.
Das erste Verbindungselement 82c ist als Keilwellenprofil
ausgebildet und innerhalb der Zahnhülse 18c angeordnet.
Dabei ist ein Schaltelement 22c koaxial zu der Zwischenwelle 16c angeordnet.
Das Schaltelement 22c umschließt teilweise die
Zahnhülse 18c in einem Bereich, der sich röhrenförmig
parallel zur Hauptarbeitsrichtung 44a erstreckt. Bei einem
Bohrbetrieb und einem Schlagbohrbetrieb greift die Zwischenwelle 16c in
das Keilwellenprofil der Zahnhülse 18c. Bei einem
Meißelbetrieb ist die Zwischenwelle 16c verschoben
und bewegt sich in einem keilwellenfreien Bereich 84c der
Zahnhülse 18c.
-
Dabei
wird kein Drehmoment von der Zahnhülse 18c auf
die Zwischenwelle 16c übertragen.
-
5 zeigt
eine Detaildarstellung der Lagerung der Zahnhülse 18a des
ersten Ausführungsbeispiels aus 2. Zur Lagerung
der Zahnhülse 18a weist die Getriebeanordnung 57a das
zusätzliche Lagerelement 34a auf, das als ein
Stehbolzen ausgebildet ist. Das Lagerelement 34a ist in
das als Zwischenflansch ausgebildete Gehäuseelement 36a eingepresst
und darüber mit dem Handwerkzeugmaschinengehäuse 86a verbunden.
Axial ist das Lagerelement 34a mittels eines Sprengrings 88a gesichert.
-
Die
Getriebeanordnung 57a weist für eine radiale Lagerung
der Zahnhülse 18a ein Nadellager 90a auf,
das koaxial zu der Zahnhülse 18a zwischen dem
Lagerelement 34a und der Zahnhülse 18a angeordnet
ist. Axial ist die Zahnhülse 18a mittels einer
in die Zahnhülse 18a eingelegten Scheibe 92a gelagert.
Das Nadellager 90a und die Scheibe 92a können
einstückig ausgeführt sein.
-
Ferner
zeigt 6 eine alternative Lagerung einer Zahnhülse 18d.
Dabei ist ein Lagerzapfen 38d anstelle eines Stehbolzens
gemäß 5 vorgesehen. Der Lagerzapfen 38d ist
einstückig mit einem Gehäuseelement 36d aus
Leichtmetall ausgeführt und somit mit einem Handwerkzeugmaschinengehäuse 86d verbunden.
Eine axiale und radiale Lagerung erfolgt mittels eines einstückigen
Blechtopfs 94d, der sich axial entlang des Lagerzapfens 38d und
radial entlang des Gehäuseelements 36d erstreckt.
Alterativ ist es möglich, den Blechtopf 94d mehrstückig
als eine Hülse und als eine Scheibe auszuführen.
-
In
einem in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist ein als Stehbolzen ausgebildetes Lagerelement 34e in
eine Zahnhülse 18e eingepresst. Zu einer radialen
Lagerung weist eine Getriebeanordnung 57e ein Nadellager 90e auf,
das zwischen dem Lagerelement 34e und einem als Zwischenflansch
ausgebildeten Gehäuseelement 36e, das mit einem
Handwerkzeugmaschinengehäuse 86e verbunden ist,
angeordnet ist.
-
Des
Weiteren zeigt 8 ein Ausführungsbeispiel,
in dem ein Lagerzapfen 96f an eine Zahnhülse 18f angeformt
ist. Damit sind der Lagerzapfen 96f und die Zahnhül se 18f einstückig
ausgeführt. Eine axiale und radiale Lagerung erfolgt mittels
eines Blechtopfs 94f, der sich axial entlang des Lagerzapfens 96f und
radial entlang des Gehäuseelements 36f, das mit
einem Handwerkzeugmaschinengehäuse 86f verbunden
ist, erstreckt.
-
Ein
weiteres Ausführungsbeispiel zeigt 9. Bei dem
Ausführungsbeispiel weist eine Zahnhülse 18g,
auf einer der Hauptarbeitsrichtung 44g entgegengesetzten
Seite, einen sich in radialer Richtung erstreckenden Fortsatz 98g auf,
der eine Abwinklung 100g in Hauptarbeitsrichtung 44g beinhaltet.
Die Abwinklung 100g weist eine Verzahnung 68g auf,
die mit einer Motorwelle 14g verzahnt ist. Die Zahnhülse 18g ist
in einem Übertragungselement 64g eines Huberzeugers 32g,
der als Taumellager ausgebildet ist, mittels eines als Gleitlager
ausgebildeten Lagers 40g, gelagert. Axial ist die Zahnhülse 18g mittels
einer Scheibe 92g gegen ein Gehäuseelement 36g und
somit gegen ein Handwerkzeugmaschinengehäuse 86g gelagert.
-
10 zeigt
ein innerhalb einer Zahnhülse 18h angeordnetes
in die Zahnhülse 18h eingepresstes Lager 42h,
das als Rillenkugellager ausgebildet ist. Das Lager 42h ist
mit einem Sicherungsring 102h auf einem als Absatzschraube
ausgebildeten zusätzlichen Lagerelement 34h axial
fixiert und somit gegen ein Gehäuseelement 36h und
ein Handwerkzeugmaschinengehäuse 86h gelagert.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-