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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Dachfugenleisten, die dazu verwendet
werden, die Dachfuge von Kraftfahrzeugen abzudecken, und im Spezielleren
eine Dachfugenleiste mit geformtem Ende, bei welcher die Oberflächenausführung
der Güte A der Dachfugenleiste durchgehend ist und deren
beide Endkappen miteinschließt.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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In
der Automobiltechnik ist es eine allgemein bekannte Praxis, das
Dachblech jeweils über eine Dachfuge an dem linken bzw.
rechten Seitenblech der Karosserie zu befestigen. Es wird dazu eine
Dichtungsmasse oder ein Dichtungsband verwendet, um die überlappenden
Metallkanten des Dachblechs und der jeweiligen Seitenbleche der
Karosserie abzudichten, wobei die Dachfuge anschließend
durch eine optisch ansprechende Dachfugenleiste abgedeckt wird. Siehe
dazu beispielsweise die
US-Patente
7,004,535 und
6,030,701 .
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Eine
Dachfuge samt zugehöriger Dachfugenleiste, die hier von
Interesse ist, wird von der General Motors Corporation aus Detroit,
Michigan, bei deren Chevrolet Impala 2006 verwendet, von welchem
verschiedene Aspekte in 1 bis 5 beispielhaft
veranschaulicht sind.
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Wie
in 1 gezeigt, verläuft eine Dachfuge 10 in
Längsrichtung jeweils entlang der linken und der rechten
Verbindung des Dachblechs 12 mit dem linken und dem rechten
Seitenblech 14, 16. Wie am besten aus 2 und 3 ersichtlich,
ist die Dachfuge 10 als ein Schlitz ausgelegt, der an seinem
Boden die Überlappung einer Dachblechkante 12a mit einer
entsprechenden Karosserieblechkante aufweist (wobei in 2 und 3 in
beispielhafter Weise das linke Karosserie-Seitenblech 14a gezeigt ist).
Ein Dichtungsband 18 befindet sich am Boden, um die Überlappung
der Kanten abzudichten. Eine Dachfugenleiste 20 ist in
jede Dachfuge oberhalb des Dichtungsbands 18 eingesetzt,
um eine optisch ansprechende Übereinstimmung zwischen dem
Dachblech und dem rechten und linken Seitenblech zu schaffen.
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Die
Dachfugenleisten 20 bestehen jeweils aus einem aus Kunststoff
extrudierten, zentralen Leistenelement 20a und einem Paar
von getrennt aus Kunststoff durch Spritzgießen gefertigten
Endkappen 20b, 20c (siehe 1 sowie 4,
in welcher nur die Endkappe 20b gezeigt ist). Das zentrale Leistenelement 20a weist
einen T-förmigen Querschnitt auf, der durch einen Kopf 22 und
einen Träger 24 definiert ist und vorzugsweise
zur Versteifung eine Metalleinlage 25 aufweist. Der sichtbare
Abschnitt des Kopfs 22a weist eine Oberflächenausführung
der Güte A auf, die in optisch ansprechender Weise mit der
Oberflächenausführung des Dachblechs 12 und des
linken und rechten Karosserie-Seitenblechs 15, 16 zusammenpasst.
An dem unteren Ende des Trägers 24 befindet sich
ein Paar Flügel 26, die periodisch beabstandet
entlang der Länge des Trägers vorhanden sind,
um durch eine gebogene Anpassung an die Dachfuge an den Stellen
P1 und P2 (siehe 2) einen festen Halt zu schaffen.
Um ein Ablösen der Enden der Dachfugenleiste von der Dachfuge
zu verhindern, ist jeder Endabschnitt des Trägers derart
modifiziert, dass die Flügel entfernt sind und dort ein
Plunger 28 vorgesehen ist, der mit einer Feder-Klammer 30 ver bunden
ist und in Eingriff steht, welche ihrerseits in der Dachfuge an
dem Dichtungsband 18 verankert ist (siehe 3).
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5 ist
ein Blockdiagramm 50, das die Fertigungsschritte der Dachfugenleiste 10 nach
dem Stand der Technik angibt.
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In
Ausführungsblock 52 wird das zentrale Leistenelement 20 extrudiert,
und zwar einschließlich des Kopfes 22, des Trägers 24 und
der Flügel 26, wobei die Flügel aus einem
flexibleren Material gefertigt sein können als das zentrale
Leistenelement.
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In
Ausführungsblock 54 werden die Flügel
an den Endabschnitten auf beiden Enden des Trägers (siehe 24a in 4)
und an ausgewählten, periodisch beabstandeten Stellen entlang
dem Träger weggefräst, so dass diskrete Bereiche
mit Flügeln zwischen den Endabschnitten vorhanden sind.
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In
Ausführungsblock 56 wird eine Oberflächenzubereitung 32 (siehe 3)
an den Endabschnitten auf den Träger 24 aufgebracht,
und es werden die Endabschnitte anschließend in eine Spritzgießmaschine
gegeben und die Plunger 28 anschließend als Kunststoff-Spritzgussteil
auf dem Träger ausgebildet.
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Schließlich
wird in Ausführungsblock 58 jede Endkappe 20d getrennt
an das jeweilige Ende des zentralen Leistenelements durch Spritzgießen
angebracht, indem ein Bereich eines jeden Endabschnitts des zentralen
Leistenelements in eine Spritzgießmaschine gegeben wird
(das Ergebnis ist am besten in 4 gezeigt).
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Die
Dachfugenleiste 20 erfüllt zwar ihren Zweck recht
gut, es besteht jedoch eine Schwierigkeit hinsichtlich der Schaffung
eines nahtlosen Aus sehens für die Oberflächenausführung
der Güte A 22a des Kopfes 22 und die
Oberflächenausführung der Güte A 20d der
Endkappen 20a, 20b, insbesondere im Hinblick auf
die Grenzflächen-Demarkationslinie 34 zwischen
dem extrudierten, zentralen Leistenelement und den durch Spritzgießen
geschaffenen Endkappen. Außerdem kann, da das Spritzgießen
der Plunger zu einer Wärmeentwicklung an der Seite der
Güte B führt, diese Wärme eine unerwünschte
Verformung der Seite der Güte A des Kopfes verursachen.
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Demgemäß besteht
in der Technik nach wie vor ein Bedarf an einer Möglichkeit,
dafür zu sorgen, dass eine Oberflächenausführung
der Güte A sich nahtlos zwischen dem zentralen Leistenelement
und den Endkappen einer Dachfugenleiste erstreckt.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung besteht in einer Dachfugenleiste mit einer
sich zwischen dem zentralen Leistenelement und den Endkappen derselben erstreckenden
Oberflächenausführung der Güte A, die
dadurch bewerkstelligt wird, dass die Endkappen einstückig
aus dem Kopf des zentralen Leistenelements gebildet werden.
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Die
erfindungsgemäße Dachfugenleiste mit geformtem
Ende umfasst ein extrudiertes, zentrales Leistenelement aus Kunststoff,
umfassend einen Träger, einen Kopf und Flügel
an dem unteren Ende des Trägers, wobei an den Endabschnitten
des Trägers die Flügel entfernt sind und an einem
Endbereich eines jeden Endabschnitts der Träger entfernt ist,
und wobei in jedem Endbereich der Kopf derart konturiert ist, dass
er eine Endkappenform annimmt und mit einer Kerbe versehen ist.
Jeder Endabschnitt wird anschließend in eine Kunststoff-Spritzgießmaschine
gegeben, in wel cher sein Endbereich an der Kerbe gefaltet wird und
angrenzend an die Kerbe als eine Klammer ein Schuss Kunststoff eingebracht wird,
um den Faltungswinkel beizubehalten und die nunmehr vollständig
ausgeformten Endkappen zu versteifen. In Fällen, in denen
an nur einem Ende der Dachfugenleiste eine Endkappe erforderlich
ist, kann auch nur ein Endbereich die einstückige Endkappe mit
geformtem Ende aufweisen.
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Ein
zusätzlicher Aspekt der Erfindung besteht darin, dass der
Träger derart extrudiert wird, dass er ein Paar Nasen umfasst
(eine an jeder Seite des Trägers), die zwischen dem Kopf
und den Flügeln angeordnet sind. Während des Extrusionsvorgangs
kann der Kopf oder der Träger mit einer Metalleinlage ausgestattet
werden. Dazu ermöglicht es das periodisch beabstandete
Entfernen der Flügel an den Endabschnitten des Trägers,
dass die Nasen mit den Feder-Klammern der Dachfuge in Eingriffskontakt
treten.
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Beim
Betrieb der erfindungsgemäßen Dachfugenleiste
mit geformtem Ende verläuft, da die Endkappen einstückig
aus dem Kopf des zentralen Leistenelements geformt sind, die Oberflächenausführung
der Güte A nahtlos durchgehend von Endkappe zu Endkappe
und ist das optisch ansprechende Aussehen der Dachfugenleiste mit
geformtem Ende somit einwandfrei.
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Demgemäß ist
es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Dachfugenleiste mit
geformtem Ende zu schaffen, bei welcher die Endkappen einstückig aus
dem Kopf des zentralen Leistenelements derselben geformt sind, wobei
die Oberflächenausführung der Güte A
durchgehend von Endkappe zu Endkappe verläuft, so dass
das optisch ansprechende Aussehen der Dachfugenleiste mit geformtem
Ende einwandfrei ist.
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Gemeinsam
mit weiteren Zielen, Merkmalen und Vorteilen der vorliegenden Erfindung
wird dies in der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
verdeutlicht.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug mit Dachfugen und zugehörigen
Dachfugenleisten nach dem Stand der Technik.
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2 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 2-2 aus 1.
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3 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 3-3 aus 1.
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4 ist
eine abgeschnittene Perspektivansicht eines Abschnitts der Dachfugenleiste
gemäß dem Stand der Technik aus 1.
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5 ist
ein Blockdiagramm der Fertigungsschritte der Dachfugenleiste nach
dem Stand der Technik aus 1.
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6 ist
eine Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug mit Dachfugen und zugehörigen
Dachfugenleisten mit geformtem Ende gemäß der
vorliegenden Erfindung.
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7 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 7-7 aus 6.
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8 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 8-8 aus 7.
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9 ist
eine abgeschnittene perspektivische Unteransicht einer erfindungsgemäßen
Dachfugenleiste mit geformtem Ende, die in einem Zwischenstadium
der Fertigung gezeigt ist.
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10 ist
eine abgeschnittene perspektivische Seitenansicht einer in ihrem
Endzustand der Fertigung gezeigten, Dachfugenleiste mit geformtem Ende
aus 6.
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11 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 11-11 aus 10.
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12 ist
ein Blockdiagramm der Fertigungsschritte der Dachfugenleiste mit
geformtem Ende aus 6.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORM
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In
den Zeichnungen, auf welche nun Bezug genommen wird, sind in 6 bis 11 verschiedene
Ansichten einer erfindungsgemäßen Dachfugenleiste 100 und
in 12 die Schritte zur Fertigung einer solchen abgebildet.
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In 6,
auf welche zunächst Bezug genommen wird, verläuft
eine Dachfuge 102 in Längsrichtung jeweils entlang
der linken und der rechten Verbindung des Dachblechs 104 mit
dem linken und dem rechten Karosserie-Seitenblech 106, 108.
Die Dachfuge 102 ist im Allgemeinen auf herkömmliche Weise
wie weiter oben in Bezug auf 1 bis 3 erörtert
ausgestaltet, wobei sie die allgemeine Form eines Schlitzes aufweist,
dessen Boden durch die Überlappung von jeweils einer Dachblechkante 104a mit
einer entsprechenden Karosserieblechkante definiert ist, (wobei
in 7 und 8 in beispielhafter Weise lediglich
die linke Karosserieblechkante 106a gezeigt ist). Ein Dichtungsband 110 befindet
sich in herkömmlicher Weise am Boden der Dachfuge 102, um
eine Dichtung für die überlappten Dach- und Seitenblechkanten
zu schaffen.
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Wie
am besten in 7 und 8 gezeigt, wird
die erfindungsgemäße Dachfugenleiste mit geformtem
Ende 100 in jeder Dachfuge 102 oberhalb des Dichtungsbandes 110 platziert,
um eine einwandfreie, optisch ansprechende Übereinstimmung zwischen
dem Dachblech und dem rechten bzw. linken Karosserie-Seitenblech
zu schaffen. Die Dachfugenleisten mit geformtem Ende 100 bestehen
jeweils aus einem aus Kunststoff extrudierten, zentralen Leistenelement 112,
wobei im Folgenden beschrieben ist, wie die Endkappen 114a, 114b einstückig daraus
geformt werden (siehe 6 sowie 10, in
welcher nur die Endkappe 114a gezeigt ist).
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Das
zentrale Leistenelement 112 weist einen T-förmigen
Querschnitt auf, der durch einen Kopf 116 und einen Träger 118 definiert
ist. Vorzugsweise wird während des Extrusionsvorgangs eine
Metalleinlage 120 zur Versteifung vorgesehen. Während
des Extrusionsvorgangs wird auch ein Nasenpaar 122a, 122b geschaffen,
wobei je eine Nase auf jeder Seite des Trägers 118 angeordnet
ist. Am unteren Ende des Trägers 118 wird während
des Extrusionsvorgangs auch ein Flügelpaar 124 geschaffen,
das aus einem Material gebildet sein kann, welches flexibler als
jenes des Trägers und des Kopfes ist. Die Flügel 124 sind
periodisch beabstandet entlang der Länge des Trägers
vorhanden, um durch eine gebogene Anpassung an die Dachfuge an den
Stellen P1' und P2' einen festen Halt zu schaffen (siehe den Vergleich
zwischen dem ungebogenen Zustand der Flügel in 11 und
dem gebogenen Zustand der Flügel in der Dachfuge in 7).
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Der
sichtbare Abschnitt des Kopfs weist eine Oberflächenausführung
der Güte A 116a auf und die Endkappen 114a, 114b weisen
ebenfalls eine Oberflächenausführung der Güte
A 114c auf, wobei die Oberflächenausführung
der Güte A in Bezug auf den Kopf und die Endkappen einwandfrei
durchgehend realisiert ist. Dieses Merkmal wird ermöglicht,
weil die Endkappen einstückig mit dem Kopf ausgeführt
sind. Die Oberflächen ausführung der Güte
A des Kopfes und der Endkappen passt in optisch ansprechender Weise
mit der Oberflächenausführung der Güte
A 105 des Dachblechs und des linken und rechten Seitenblechs
der Karosserie zusammen.
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Um
ein Ablösen der Enden der Dachfugenleiste mit geformtem
Ende 100 von der Dachfuge 102 zu verhindern, ist
jeder Endbereich (siehe 126 in 10) des
Trägers 118 derart modifiziert, dass die Flügel 124 entfernt
sind, wodurch die Nasen 122a, 122b dann das unterste
Ende des Trägers darstellen. Die Nasen 122a, 122b sind
mit einem in der Dachfuge an dem Dichtungsband 110 (siehe 8)
befestigten Feder-Klammer 128 verbunden und stehen mit diesem
in Eingriff, wodurch sich der oben erwähnte Plunger sowie
all die damit verbundenen Fertigungsschritte erübrigen.
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12 ist
ein Blockdiagramm 200, welches die Fertigungsschritte der
Dachfugenleiste mit geformtem Ende 100 angibt, wobei in 9 ein
Zwischenstadium der Fertigung gezeigt ist und in 10 und 11 ein
Endstadium der Fertigung gezeigt ist.
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In
Ausführungsblock 202 wird das zentrale Leistenelement 112,
einschließlich des Kopfes 116, des Trägers 118,
der Nasen 122a, 122b, der Flügel 124 und
der (gegebenenfalls vorhandenen) Einlage 120 aus Kunststoff
extrudiert, wobei die Flügel aus einem flexibleren Material
bestehen können als das zentrale Leistenelement und wobei,
während die Extrusion voranschreitet, die Flügel
an den Endabschnitten des Trägers beispielsweise durch
eine Klinge, die in geeigneter Weise nahe der Extrusionsstelle der
Kunststoff-Extrusionsmaschine positioniert ist, abgetrennt werden,
wobei das Entfernen der Flügel dazu führt, dass
die Nasen dort lokal zu den untersten Enden des Trägers
werden.
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In
Ausführungsblock 204 wird an dem Endbereich 130 des
Kopfes 116 (siehe 9) der Träger 118 entfernt,
eine Endkappenkontur C geschaffen und eine Faltkerbe 132 geschaffen,
wobei diese drei Vorgänge vorzugsweise alle durch einen
Schleifvorgang realisiert werden. Das Endergebnis des Ausführungsblocks 204 ist
in 9 gezeigt.
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Schließlich
wird in Ausführungsblock 206 ein ausgewählter
Teil des Endabschnitts 126 des zentralen Leistenelements
in eine Kunststoff-Spritzgießmaschine gegeben, wobei der
Endbereich 130 an der Faltkerbe 132 um den vorbestimmten
Winkel in Bezug auf den Kopf gebogen wird und an der Faltkerbe ein
Schuss Kunststoff eingebracht wird, um eine Klammer 134 zu
schaffen, durch welche jeweils die Ausrichtung der nunmehr vollständig
ausgeformten Endkappe 114a, 114b festgelegt wird
(siehe 6, und siehe insbesondere die in 10 gezeigte
Endkappe 114a).
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Wie
aus 10 entnommen werden kann, existiert zwischen dem
Kopf und den Endkappen, da diese integral aus einem einzigen Stück
geformt sind, keine Grenzflächen-Demarkation, und ist,
da der Kopf und die Endkappen durchgehend dieselbe Oberflächenausführung
der Güte A aufweisen, das optisch ansprechende Aussehen
der Dachfugenleiste mit geformtem Ende 100 einwandfrei
und somit der Dachfugenleiste nach dem Stand der Technik, welche
eine Grenzflächen-Demarkation mit getrennter Fertigung
von Kopf und Endkappen aufweist, bei weitem überlegen.
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Es
versteht sich, dass durch die Integration des Nasenpaars in das
zentrale Leistenelement ein "I-Träger"-Querschnitt desselben
geschaffen wird (d. h. durch den Kopf, den Träger und das
Nasenpaar), wodurch die Biegefestigkeit der erfindungsgemäßen Dachfugenleiste
verglichen mit der Dachfugenleiste nach dem Stand der Technik, bei
welcher diese Nasen nicht vorhanden sind, verbessert wird. Diese
verbesserte Biegefestigkeit verbessert das Aussehen im fertigen
Zustand und basiert auf einem ausgeglichenen Verhältnis
zwischen den Nasenabmessungen und der Flügelgeometrie in
Bezug auf den Rest des Teils, wie in 11 gezeigt.
Da darüber hinaus kein Schritt des Spritzgießens
vorgesehen ist, um den Plunger hinzuzufügen, wie dies gemäß dem
Stand der Technik erforderlich ist, ergibt sich eine verbesserte
Oberfläche der Seite der Güte A des Kopfes, an welcher
sich die Oberflächenausführung der Güte
A befindet.
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Es
versteht sich außerdem, dass es zwar bevorzugt ist, in
die am meisten bevorzugte, erfindungsgemäße Ausführungsform
gleichermaßen die Nasen und zumindest eine einstückige
Endkappe mit geformtem Ende zu integrieren, dass hiervon jedoch andere
erfindungsgemäße Ausführungsformen abgeleitet
werden können, wobei insbesondere: 1) der Extrusionsvorgang
des Kopfes und des Trägers die Nasen umfassen kann, ungeachtet
dessen, ob die Endkappen einstückig mit dem Kopf ausgebildet
sind oder nicht, und 2) die Endkappen einstückig mit dem Kopf
ausgebildet sein können, ungeachtet dessen, ob die Nasen
Teil des Extrusionsvorgangs von Kopf und Träger sind oder
nicht.
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Für
den Fachmann auf dem Gebiet, zu welchem diese Erfindung gehört,
kann die oben beschriebene, bevorzugte Ausführungsform
Veränderungen oder Modifikationen erfahren. Derlei Veränderungen
oder Modifikationen können vorgenommen werden, ohne dass
dadurch von dem Umfang der Erfindung abgewichen wird, welcher ausschließlich durch
den Umfang der beigefügten Patentansprüche beschränkt
sein soll.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 7004535 [0002]
- - US 6030701 [0002]